Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018 - Amt Schönberger Land

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Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018 - Amt Schönberger Land
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 22
                                      27. Juli 2018
                                      Ausgabe 07/18
                                                                              der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf,
                                                                          Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow
                                                                                      sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018.
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018 - Amt Schönberger Land
2    27. Juli 2018 • Woche 30 		                                                                                                Amt Schönberger Land
                                                                 Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                                 Verwaltung:        Amt Schönberger Land
                                                                 Anschrift:         Am Markt 15, 23923 Schönberg
                                                                 Telefon:           038828 330-0
                 Die nächste Ausgabe                             Fax:               038828 330-175
                                                                 E-Mail:            info@schoenberger-land.de
               Uns Amtsblatt                                     Web:
                                                                 Online-Dienste:
                                                                                    www.schoenberger-land.de
                                                                                    https://www.schoenberger-land.de/online
                                                                 Mängelmelder:      https://schoenberger-land.de/mängelmelder
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                                                                 Allgemeine Öffnungszeiten:
                    31. August 2018.                             Mo. - Do.        09:00 - 12:00 Uhr
                     Annahmeschluss                              Di. u. Do.       14:00 - 18:00 Uhr
                                                                 Fr.              geschlossen
               für redaktionelle Beiträge
                    und Anzeigen ist                             Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
                                                                 Mo., Di. u. Do.  09:00 - 12:00 Uhr
                (Posteingang im Verlag)                          Di. u. Do.       14:00 - 18:00 Uhr

                    21. August 2018.                             Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:
                                                                 Di. u. Do.       09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

                                                                 Sprechstunde der Schiedspersonen
                                                                 Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele-
                                                                 fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
                                                                 Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de
    Impressum

                                                                 Rufnummernverzeichnis:
                                                                 Amtskasse                       330-1201, 1203 und 1211
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
    Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des
                                                                 Anlagenbuchhaltung              330-1206
    Amtes Schönberger Land.                                      Bauanträge                      330-1401
    Verlag + Satz:       Linus Wittich Medien KG                 Bauleitplanung                  330-1410
                         Röbeler Straße 9
                         17209 Sietow                            Bürgerinformation               330-1103
    Druck:               Druckhaus Wittich
                         An den Steinenden 10,
                                                                 Buß- und Verwarngelder          330-1305
                         04916 Herzberg/Elster                   Einwohnermeldeamt               330-1303, 1304 und 1307
    	Tel. 03535/489-0
    Telefon und Fax:                                             Finanzverwaltung                330-1200 und 1208
    Anzeigenannahme:	Tel.: 039931/57 90
                         Fax: 039931/5 79-30                     Fischereischeine                330-1305
    Redaktion:	Tel.: 039931/57 9-16
                         Fax: 039931/57 9-45
                                                                 Feuerwehren                     330-1310
    Internet und E-Mail: www.wittich.de,                         Gebäudemanagement               330-1406 und 1405
                         E-Mail: info@wittich-sietow.de
                                                                 Gewerbeamt                      330-1309
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung         Grünanlagen/Gewässer            330-1404
    des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für
    Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen
                                                                 Hochbau                         330-1401
    gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und zz.       Informationstechnik             330-1101
    gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen
    infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur      Kindertageseinrichtungen        330-1109
    Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Scha-         Liegenschaften                  330-1407 und 1406
    densersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kun-
    den vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden          Ordnungsamt                     330-1310, 1301 und 1307
    von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab-
    weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher      Personalabteilung               330-1110 und 11111
    Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
    Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezüg-
                                                                 Rechnungsprüfung                330-1601
    liche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzlei-   Schulverwaltung                 330-1103
    stung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier
    veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch     Spielplätze                     330-1403
    Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.                      Stadtsanierung                  330-1410
    Verantwortlich:                                              Standesamt                      330-1110 und 1111
    Amtlicher Teil:          Amt Schönberger Land
    Außeramtlicher Teil:     Mike Groß (V. i. s. d. P.)          Steuerabteilung                 330-1204 und 1205
    Anzeigenteil:            Jan Gohlke
                                                                 Straßenausbaubeiträge           330-1300
    Erscheinungsweise:       monatlich,                          Straßenbeleuchtung              330-1403
                             jeweils zum letzten Freitag
                             eines Monats, wird kostenlos        Straßenunterhaltung             330-1404
                             an alle erreichbaren Haushalte
                             im Amtsbereich verteilt             Tiefbau                         330-1402
    Auflage:                 9.800 Exemplare
                                                                 Vergabestelle                   330-1104
    Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Me-
    cklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf            Vollstreckung                   330-1202
    hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der
    Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael      Wahlen                          330-1101
    Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-
    Bonk.                                                        Winterdienst                    330-1301
                                                                 Wohngeldstelle                  330-1308
                                                                 zentrale Dienste                330-1107
                                                                 zentraler Sitzungsdienst        330-1102
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Amt Schönberger Land		                                                                               27. Juli 2018 • Woche 30      3
                                                                    §4
                                                                    Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
                                                                    Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der
                                                                    Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf              20.000 EUR
                                                                    §5
                                                                    Hebesätze
                                                                    Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
                                                                    1. Grundsteuer
Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Siemz                                 a) für die land- und forstwirtschaftlichen
für das Haushaltsjahr 2018                                                    Flächen (Grundsteuer A)                     270 v. H.
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)           340 v. H.
burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung          2. Gewerbesteuer                                      320 v. H.
vom 15.05.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-           §6
hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-            Stellen gemäß Stellenplan
haltssatzung erlassen:                                              Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
                                                                    0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                        §7
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird                   Eigenkapital
1. im Ergebnishaushalt                                              Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember
     a) der Gesamtbetrag der                                        des Haushaltsvorvorjahres beträgt voraussichtlich  1.413.717 EUR
          ordentlichen Erträge auf               308.300 EUR        Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
          der Gesamtbetrag der                                      zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 1.253.717 EUR
          ordentlichen Aufwendungen auf          452.300 EUR        und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres           1.113.117 EUR
          der Saldo der ordentlichen
          Erträge und Aufwendungen auf          -144.000 EUR        §8
     b) der Gesamtbetrag der                                        Weitere Vorschriften
          außerordentlichen Erträge auf                 0 EUR       Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
          der Gesamtbetrag der außer-
          ordentlichen Aufwendungen auf                 0 EUR       Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen
          der Saldo der außer-                                      Festsetzungen. Sie wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde
          ordentlichen Aufwendungen                                 gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V vorgelegt und angezeigt.
          und Erträge auf                               0 EUR
     c) das Jahresergebnis vor Veränderung                          Groß Siemz, den 02.07.2018
          der Rücklagen                         -144.000 EUR
          die Einstellung der Rücklagen auf             0 EUR       gez. Berger                  Siegel
          die Entnahmen aus Rücklagen auf           3.400 EUR       Bürgermeister
          das Jahresergebnis nach
                                                                    Hinweis:
          Veränderung der Rücklagen auf         -140.600 EUR
                                                                    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
2. im Finanzhaushalt
                                                                    wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung
     a) die ordentlichen Einzahlungen auf        301.500 EUR
                                                                    wurde gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichts-
          die ordentlichen Auszahlungen auf      349.100 EUR
                                                                    behörde des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt und
          der Saldo der ordentlichen Ein-
                                                                    enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
          und Auszahlungen auf                    -47.600 EUR
                                                                    Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der
     b) die außerordentlichen
                                                                    Bekanntmachung an für sieben Werktage zur Einsichtnahme im
          Einzahlungen auf                              0 EUR
                                                                    Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus.
          die außerordentlichen
          Auszahlungen auf                              0 EUR       Schönberg, den 03.07.2018
          der Saldo aus außerordentlichen                           gez. Lenschow
          Ein- und Auszahlungen auf                     0 EUR
                                                                    Amtsvorsteher
     c) die Einzahlungen aus
          Investitionstätigkeit auf                 3.400 EUR
          die Auszahlungen aus                                      Haushaltssatzung der Gemeinde Grieben
          Investitionstätigkeit auf                 2.000 EUR
          der Saldo aus Ein- und                                    für das Haushaltsjahr 2018
          Auszahlungen aus                                          Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-
          Investitionstätigkeit auf                 1.400 EUR       burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
     d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen                         vom 05.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-
          aus Finanzierungstätigkeit                                hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-
          (Veränderung der liquiden Mittel und                      haltssatzung erlassen:
          der Kredite zur Sicherung der
          Zahlungsfähigkeit)                     -46.200 EUR        §1
festgesetzt.                                                        Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
§2                                                                  1. im Ergebnishaushalt
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen           a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-            Erträge auf                            175.000 EUR
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                                    der Gesamtbetrag der ordentlichen
§3                                                                           Aufwendungen auf                       234.800 EUR
Verpflichtungsermächtigungen                                                 der Saldo der ordentlichen Erträge
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                      und Aufwendungen auf                    -59.800 EUR
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018 - Amt Schönberger Land
4     27. Juli 2018 • Woche 30 		                                                                             Amt Schönberger Land
     b)  der Gesamtbetrag der außer-                                §8
         ordentlichen Erträge auf                    0 EUR          Weitere Vorschriften
         der Gesamtbetrag der außer-                                Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
         ordentlichen Aufwendungen auf               0 EUR
         der Saldo der außerordentlichen                            Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 25.06.2018 erteilt.
         Aufwendungen und Erträge auf                0 EUR
     c) das Jahresergebnis vor Veränderung                          Grieben, den 25.06.2018
         der Rücklagen                        -59.800 EUR
                                                                    gez. Lenschow                 Siegel
         die Einstellung der Rücklagen auf           0 EUR
                                                                    Bürgermeister
         die Entnahmen aus Rücklagen auf             0 EUR
         das Jahresergebnis nach Veränderung                        Hinweis:
         der Rücklagen auf                    -59.800 EUR           Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird
2.   im Finanzhaushalt
                                                                    hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V
     a) die ordentlichen Einzahlungen auf     163.200 EUR
         die ordentlichen Auszahlungen auf    194.800 EUR
                                                                    erforderlichen Genehmigungen wurden am 25.06.2018 durch den
         der Saldo der ordentlichen Ein-                            Landkreis Nordwestmecklenburg mit Einschränkungen in Form
         und Auszahlungen auf                  -31.600 EUR          einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 8.600 € erteilt.
     b) die außerordentlichen Einzahlungen                          Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der
         auf                                         0 EUR          Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung
         die außerordentlichen Auszahlungen                         im Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus.
         auf                                         0 EUR
         der Saldo aus außerordentlichen Ein-                       Grieben, den 25.06.2018
         und Auszahlungen auf                        0 EUR          gez. Lenschow
     c) die Einzahlungen aus                                        Amtsvorsteher
         Investitionstätigkeit auf               2.900 EUR
          die Auszahlungen aus
          Investitionstätigkeit auf                 17.000 EUR      Haushaltssatzung der Gemeinde Lockwisch
          der Saldo aus Ein- und Auszahlungen                       für das Haushaltsjahr 2018
          aus Investitionstätigkeit auf             -14.100 EUR
     d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen                         Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-
        aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung                     burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
        der liquiden Mittel und der Kredite                         vom 12.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-
        zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit)       -57.000 EUR      hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-
festgesetzt.                                                        haltssatzung erlassen:
§2                                                                  §1
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen       Ergebnis- und Finanzhaushalt
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-   Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                           1. im Ergebnishaushalt
§3                                                                      a) der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen                                                 ordentlichen Erträge auf               367.800 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                      der Gesamtbetrag der
                                                                             ordentlichen Aufwendungen auf          437.000 EUR
§4                                                                           der Saldo der ordentlichen
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit                                  Erträge und Aufwendungen auf            -69.200 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der                          b) der Gesamtbetrag der
Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf             100.000 EUR               außerordentlichen Erträge auf                 0 EUR
                                                                             der Gesamtbetrag der
§5                                                                           außerordentlichen Aufwendungen auf            0 EUR
Hebesätze                                                                    der Saldo der außerordentlichen
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-                   Aufwendungen und Erträge auf                  0 EUR
setzt:                                                                  c) das Jahresergebnis vor
1. Grundsteuer                                                               Veränderung der Rücklagen               -69.200 EUR
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen      250 v. H.               die Einstellung der Rücklagen auf             0 EUR
          Flächen (Grundsteuer A)                                            die Entnahmen aus Rücklagen auf               0 EUR
     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)          330 v. H.               das Jahresergebnis nach
2. Gewerbesteuer                                     300 v. H.               Veränderung der Rücklagen auf           -69.200 EUR
                                                                    2. im Finanzhaushalt
§6                                                                      a) die ordentlichen Einzahlungen auf        360.800 EUR
Stellen gemäß Stellenplan                                                    die ordentlichen Auszahlungen auf      394.700 EUR
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt              der Saldo der ordentlichen Ein-
0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                               und Auszahlungen auf                    -33.900 EUR
                                                                        b) die außerordentlichen Einzahlungen
§7                                                                           auf                                           0 EUR
Eigenkapital                                                                 die außerordentlichen Auszahlungen
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember                                auf                                           0 EUR
des Haushaltsvorvorjahres betrug                653.935 EUR                 der Saldo aus außerordentlichen Ein-
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales                                und Auszahlungen auf                          0 EUR
zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt  575.635 EUR           c) die Einzahlungen aus
und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres         515.835 EUR                Investitionstätigkeit auf                 3.600 EUR
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                                27. Juli 2018 • Woche 30      5
        die Auszahlungen aus                         7.200 EUR      Öffentliche Bekanntmachung
        Investitionstätigkeit auf
        der Saldo aus Ein- und Auszahlungen         -3.600 EUR      Jahresabschluss der Gemeinde Lockwisch
        aus Investitionstätigkeit auf                               zum 31. Dezember 2014
     d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen        -68.000 EUR
        aus Finanzierungstätigkeit (Verände-                        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lockwisch hat in ihrer
        rung                                                        Sitzung am 12.04.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde Lock-
        der liquiden Mittel und der Kredite zur                     wisch zum 31. Dezember 2014 per Beschluss festgestellt. Die
        Sicherung der Zahlungsfähigkeit)                            Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
festgesetzt.                                                        über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich
                                                                    bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende
§2                                                                  Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Ein-
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen       sichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-   Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Am
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                           Markt 15, Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus.
                                                                    Lockwisch, den 19.06.2018
§3
Verpflichtungsermächtigungen                                        gez. Behrens
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.             Bürgermeister

§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit                         Jahresabschluss der Gemeinde Lockwisch
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der                      zum 31. Dezember 2015
Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf             170.000 EUR
                                                                    Öffentliche Bekanntmachung
§5
                                                                    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lockwisch hat in ihrer
Hebesätze
                                                                    Sitzung am 12.04.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde Lock-
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:     wisch zum 31. Dezember 2015 per Beschluss festgestellt. Die
1. Grundsteuer                                                      Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen       280 v. H.     über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich
          Flächen (Grundsteuer A)                                   bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende
     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)           350 v. H.     Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur
2. Gewerbesteuer                                      320 v. H.     Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben
                                                                    Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Am
§6                                                                  Markt 15, Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus.
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt     Lockwisch, den 19.06.2018
0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                      gez. Behrens
                                                                    Bürgermeister
§7
Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales                       Haushaltssatzung Gemeinde Roduchelstorf
zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres beträgt 782.537 EUR     für das Haushaltsjahr 2018
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt  744.169 EUR       Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-
und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres         678.569 EUR       burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
                                                                    vom 19.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-
§8                                                                  hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-
Weitere Vorschriften                                                haltssatzung erlassen:
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
                                                                    §1
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Anordnung ei-         Ergebnis- und Finanzhaushalt
ner haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 11.072 € am        Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
28.06.2018 erteilt.                                                 1. im Ergebnishaushalt
Lockwisch, den 02.07.2018                                               a) der Gesamtbetrag der
                                                                             ordentlichen Erträge auf               243.300 EUR
gez. Behrens              Siegel
                                                                             der Gesamtbetrag der
Bürgermeister
                                                                             ordentlichen Aufwendungen auf          329.200 EUR
Hinweis:                                                                     der Saldo der ordentlichen
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018                  Erträge und Aufwendungen auf            -85.900 EUR
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47Abs. 2 KV         b) der Gesamtbetrag der
M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 28.06.2018 durch                  außerordentlichen Erträge auf                 0 EUR
die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklen-                  der Gesamtbetrag der
burg mit mit Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in             außerordentlichen Aufwendungen auf            0 EUR
Höhe von 11.072 € erteilt.                                                   der Saldo der außerordentlichen
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der               Aufwendungen und Erträge auf                  0 EUR
Bekanntmachung an für sieben Werktage zur Einsichtnahme im              c) das Jahresergebnis vor
Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus.                            Veränderung der Rücklagen               -85.900 EUR
                                                                             die Einstellung der Rücklagen auf             0 EUR
Schönberg, den 03.07.2018                                                    die Entnahmen aus Rücklagen auf           3.500 EUR
gez. Lenschow                                                                das Jahresergebnis nach
Amtsvorsteher                                                                Veränderung der Rücklagen auf           -82.400 EUR
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018 - Amt Schönberger Land
6    27. Juli 2018 • Woche 30 		                                                                            Amt Schönberger Land
2.   im Finanzhaushalt                                            Hinweis:
     a) die ordentlichen Einzahlungen auf        231.600 EUR      Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
         die ordentlichen Auszahlungen auf       271.600 EUR      wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3
         der Saldo der ordentlichen Ein-                          KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 25.06.2018
         und Auszahlungen auf                     -40.000 EUR     durch den Landkreis Nordwestmecklenburg mit Einschränkun-
     b) die außerordentlichen Einzahlungen                        gen in Form einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von
         auf                                            0 EUR     18.283 € erteilt.
         die außerordentlichen Auszahlungen                       Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der
         auf                                            0 EUR     Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung
         der Saldo aus außerordentlichen Ein-                     im Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus.
         und Auszahlungen auf                           0 EUR     Schönberg, den 25.06.2018
     c) die Einzahlungen aus
         Investitionstätigkeit auf               150.300 EUR      gez. Lenschow
                                                                  Amtsvorsteher
         die Auszahlungen aus
         Investitionstätigkeit auf               227.300 EUR
         der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
         aus Investitionstätigkeit auf            -77.000 EUR
                                                                  Haushaltssatzung Gemeinde Menzendorf
     d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen                       für das Haushaltsjahr 2018
         aus Finanzierungstätigkeit (Verände-                     Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-
         rung                                                     burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
         der liquiden Mittel und der Kredite                      vom 24.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-
         zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit)     -41.000 EUR     hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-
festgesetzt.                                                      haltssatzung erlassen:
§2
                                                                  §1
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen                                 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen (Kreditermächtigung)            Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
wird festgesetzt auf                                79.000 EUR   1.   im Ergebnishaushalt
                                                                       a) der Gesamtbetrag der
§3
                                                                           ordentlichen Erträge auf                  267.000 EUR
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                     der Gesamtbetrag der
                                                                            ordentlichen Aufwendungen auf            447.300 EUR
§4                                                                          der Saldo der ordentlichen
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit                                 Erträge und Aufwendungen auf             -180.300 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der                         b)   der Gesamtbetrag der
Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf           100.000 EUR                außerordentlichen Erträge auf                  0 EUR
                                                                            der Gesamtbetrag der
                                                                            außerordentlichen Aufwendungen auf             0 EUR
§5
                                                                            der Saldo der außerordentlichen
Hebesätze
                                                                            Aufwendungen und Erträge auf                   0 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer                                                         c)   das Jahresergebnis vor Veränderung
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen                             der Rücklagen                            -180.300 EUR
          Flächen (Grundsteuer A)                     200 v. H.             die Einstellung der Rücklagen auf               0 EUR
     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)           300 v. H.             die Entnahmen aus Rücklagen auf            3.400 EUR
2. Gewerbesteuer                                      300 v. H.             das Jahresergebnis nach Veränderung
§6                                                                          der Rücklagen auf                        -176.900 EUR
Stellen gemäß Stellenplan
                                                                  2.   im Finanzhaushalt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
                                                                       a) die ordentlichen Einzahlungen auf          243.500 EUR
0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                             die ordentlichen Auszahlungen auf         311.600 EUR
                                                                           der Saldo der ordentlichen Ein- und
§7
                                                                           Auszahlungen auf                           -68.100 EUR
Eigenkapital
                                                                       b) die außerordentlichen Einzahlungen
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales                              auf                                             0 EUR
zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres beträgt 802.535 EUR            die außerordentlichen Auszahlungen
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales                              auf                                             0 EUR
zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt  732.535 EUR              der Saldo aus außerordentlichen Ein-
und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres         650.135 EUR              und Auszahlungen auf                            0 EUR
                                                                       c) die Einzahlungen aus Investitionstä-
§8                                                                         tigkeit auf                                 3.400 EUR
Weitere Vorschriften                                                       die Auszahlungen aus Investitionstä-
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.                    tigkeit auf                                 7.600 EUR
                                                                           der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 25.06.2018 er-                aus Investitionstätigkeit auf              -4.200 EUR
teilt.                                                                 d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
                                                                           aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung
Roduchelstorf, den 25.06.2018                                              der liquiden Mittel und der Kredite zur
gez. Kassow                Siegel                                          Sicherung der Zahlungsfähigkeit)           -87.800 EUR
Bürgermeisterin                                                   festgesetzt.
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                               27. Juli 2018 • Woche 30     7
§2                                                                  1.   im Ergebnishaushalt
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen            a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-            Erträge auf                             6.896.200 EUR
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                                    der Gesamtbetrag der
                                                                             ordentlichen Aufwendungen auf           8.002.700 EUR
§3                                                                           der Saldo der ordentlichen
Verpflichtungsermächtigungen                                                 Erträge und Aufwendungen auf            -1.106.500 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                  b) der Gesamtbetrag der
                                                                             außerordentlichen Erträge auf                   0 EUR
§4
                                                                             der Gesamtbetrag der
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
                                                                             außerordentlichen Aufwendungen auf              0 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der
                                                                             der Saldo der außerordentlichen
Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf             450.000 EUR
                                                                             Aufwendungen und Erträge auf                    0 EUR
§5                                                                       c) das Jahresergebnis vor
Hebesätze                                                                    Veränderung der Rücklagen               -1.106.500 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:              die Einstellung der Rücklagen auf                0 EUR
1. Grundsteuer                                                               die Entnahmen aus Rücklagen auf            534.400 EUR
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen       300 v. H.              das Jahresergebnis nach
          Flächen (Grundsteuer A)                                            Veränderung der Rücklagen auf            -572.100 EUR
     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)           350 v. H.     2. im Finanzhaushalt
2. Gewerbesteuer                                      330 v. H.          a) die ordentlichen Einzahlungen auf        6.550.100 EUR
                                                                             die ordentlichen Auszahlungen auf       8.227.900 EUR
§6                                                                           der Saldo der ordentlichen Ein-
Stellen gemäß Stellenplan                                                    und Auszahlungen auf                    -1.677.800 EUR
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt          b) die außerordentlichen Einzahlungen
0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                               auf                                             0 EUR
                                                                             die außerordentlichen Auszahlungen
§7
                                                                             auf                                             0 EUR
Eigenkapital
                                                                             der Saldo aus außerordentlichen Ein-
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember des Haushalts-
                                                                             und Auszahlungen auf                            0 EUR
vorvorjahres beträgt voraussichtlich           1.251.771 EUR
                                                                         c) die Einzahlungen aus
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember
                                                                             Investitionstätigkeit auf               2.959.200 EUR
des Haushaltsvorjahres beträgt                 1.053.771 EUR
                                                                             die Auszahlungen aus
und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres         877.771 EUR
                                                                             Investitionstätigkeit auf               3.544.800 EUR
§8                                                                           der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
Weitere Vorschriften                                                         aus Investitionstätigkeit auf            -585.600 EUR
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.                  d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
                                                                             aus Finanzierungstätigkeit (Verände-
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 28.06.2018 mit                  rung
Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von                 der liquiden Mittel und der Kredite
24.100 € erteilt.                                                            zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit)     -411.200 EUR
                                                                    festgesetzt.
Menzendorf, den 03.07.2018
gez. Goerke                Siegel                                   §2
Bürgermeisterin                                                     Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Hinweis:                                                            Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018         Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen (Kreditermächtigung)
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2       wird festgesetzt auf                              2.091.600 EUR
KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 28.06.2018
durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest-          §3
mecklenburg mit mit Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen       Verpflichtungsermächtigungen
Sperre in Höhe von 24.100 € erteilt. Die Haushaltssatzung liegt     Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
sieben Werktage zur Einsichtnahme im Rathaus, Am Markt 15 a,        §4
Zimmer 29 öffentlich aus.                                           Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Schönberg, den 03.07.2018                                           Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der
gez. Lenschow                                                       Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf            600.000 EUR
Amtsvorsteher                                                       §5
                                                                    Hebesätze
                                                                    Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Haushaltssatzung der Stadt Schönberg                                1. Grundsteuer
für das Haushaltsjahr 2018                                               a) für die land- und forstwirtschaftlichen       350 v. H.
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-                 Flächen (Grundsteuer A)
burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)           360 v. H.
26.04.2018 und mit Genehmigung der Landrätin des Landkreises        2. Gewerbesteuer                                      355 v. H.
Nordwestmecklenburg folgende Haushaltssatzung erlassen:
                                                                    §6
§1                                                                  Stellen gemäß Stellenplan
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                        Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird                   5,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018 - Amt Schönberger Land
8     27. Juli 2018 • Woche 30 		                                                                               Amt Schönberger Land
§8                                                                     §1
Eigenkapital                                                           Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember                          Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
des Haushaltsvorvorjahres betrug             20.444.753 EUR           1. im Ergebnishaushalt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
                                                                            a) der Gesamtbetrag der
zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 20.034.053 EUR
und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres  18.386.353 EUR                       ordentlichen Erträge auf                336.800 EUR
                                                                                der Gesamtbetrag der
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.07.2018 erteilt.                ordentlichen Aufwendungen auf           428.300 EUR
                                                                                der Saldo der ordentlichen
Schönberg, den 12.07.2018
                                                                                Erträge und Aufwendungen auf             -91.500 EUR
gez. Götze                (Siegel)                                          b) der Gesamtbetrag der
Bürgermeister                                                                   außerordentlichen Erträge auf                  0 EUR
Hinweis:                                                                        der Gesamtbetrag der
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird                außerordentlichen Aufwendungen auf             0 EUR
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung wurde                  der Saldo der außerordentlichen
gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des                 Aufwendungen und Erträge auf                   0 EUR
Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt. Die Haushaltssatzung             c) das Jahresergebnis vor
liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für                 Veränderung der Rücklagen                -91.500 EUR
sieben Werktage zur Einsichtnahme im Rathaus, Am Markt 15 a,                    die Einstellung der Rücklagen auf              0 EUR
Zimmer 29 öffentlich aus.                                                       die Entnahmen aus Rücklagen auf            3.500 EUR
Schönberg, den 12.07.2018                                                       das Jahresergebnis nach
                                                                                Veränderung der Rücklagen auf           -88.000 EUR
gez. Lenschow
                                                                       2. im Finanzhaushalt
Amtsvorsteher
                                                                            a) die ordentlichen Einzahlungen auf        322.500 EUR
Öffentliche Bekanntmachung                                                      die ordentlichen Auszahlungen auf       332.200 EUR
                                                                                der Saldo der ordentlichen Ein-
Jahresabschluss der Stadt Schönberg                                             und Auszahlungen auf                      -9.700 EUR
                                                                            b) die außerordentlichen Einzahlungen
zum 31. Dezember 2015                                                           auf                                            0 EUR
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am                 die außerordentlichen Auszahlungen
12.07.2018 den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum 31. De-                  auf                                            0 EUR
zember 2015 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über die                 der Saldo aus außerordentlichen Ein-
Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung des                  und Auszahlungen auf                           0 EUR
Bürgermeisters werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der               c) die Einzahlungen aus
Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des Rech-                   Investitionstätigkeit auf                  3.500 EUR
nungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme während der                   die Auszahlungen aus
allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung,                 Investitionstätigkeit auf                      0 EUR
beim Amt Schönberger Land, Am Markt 15, Hinterhaus in 23923
                                                                                der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus.
                                                                                aus Investitionstätigkeit auf              3.500 EUR
Schönberg, den 13.07.2018                                                   d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
gez. Götze                                                                      aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung
Bürgermeister                                                                   der liquiden Mittel und der Kredite
                                                                                zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit)      -6.200 EUR
Öffentliche Bekanntmachung                                             festgesetzt.

Jahresabschluss                                                        §2
                                                                       Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
des städtebaulichen Sondervermögens                                    Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-
der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2015                              rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am
12.07.2018 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermö-        §3
gens der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2015 per Beschluss fest-     Verpflichtungsermächtigungen
gestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses   Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
und über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende           §4
Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Ein-           Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
sichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage
nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Am Markt 15,           Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der
Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus.               Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf              30.000 EUR
Schönberg, den 13.07.2018                                              §5
gez. Götze                                                             Hebesätze
Bürgermeister                                                          Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
                                                                       1. Grundsteuer
                                                                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Haushaltssatzung der Gemeinde Niendorf                                           Flächen (Grundsteuer A)                     280 v. H.
für das Haushaltsjahr 2018                                                  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)           360 v. H.
                                                                       2. Gewerbesteuer                                      330 v. H.
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-
                                                                       §6
burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 12.06.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-              Stellen gemäß Stellenplan
hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-               Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
haltssatzung erlassen:                                                 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                              27. Juli 2018 • Woche 30      9
§7                                                                     b)  die außerordentlichen Einzahlungen
Eigenkapital                                                               auf                                              0 EUR
Der Stand des Eigenkapitales zum                                           die außerordentlichen Auszahlungen
31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres betrug  1.220.303 EUR              auf                                              0 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales                              der Saldo aus außerordentlichen
zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 1.107.003 EUR             Ein- und Auszahlungen auf                        0 EUR
und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres       1.019.003 EUR           c) die Einzahlungen aus
                                                                           Investitionstätigkeit auf                2.379.100 EUR
§8                                                                         die Auszahlungen aus
Weitere Vorschriften                                                       Investitionstätigkeit auf               9.853.600 EUR
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.                    der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
                                                                           aus Investitionstätigkeit auf           -7.474.500 EUR
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.07.2018 erteilt.        d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
Niendorf, den 12.07.2018                                                   aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung
                                                                           der liquiden Mittel und der Kredite
gez. Bentin                  Siegel                                        zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) -846.300 EUR
Bürgermeisterin                                                    festgesetzt.

Hinweis:                                                           §2
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018        Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                   Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung
                                                                   Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen (Kreditermächtigung)
wurde gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichts-        wird festgesetzt auf                               7.474.500 EUR
behörde des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt und
mit Einschränkungen in Form einer haushaltswirtschaftlichen        §3
Sperre in Höhe von 13.766 € genehmigt. Die Haushaltssatzung        Verpflichtungsermächtigungen
liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an        Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
für sieben Werktage zur Einsichtnahme im Rathaus, Am Markt
                                                                   §4
15 a, Zimmer 29 öffentlich aus.                                    Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Schönberg, den 12.07.2018                                          Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der
                                                                   Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf            580.000 EUR
gez. Lenschow
Amtsvorsteher                                                      §5
                                                                   Hebesätze
                                                                   Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Haushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf                           1. Grundsteuer
für das Haushaltsjahr 2018                                              a) für die land- und forstwirtschaftlichen       292 v. H.
                                                                             Flächen (Grundsteuer A)
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen-           b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)           365 v. H.
burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung         2. Gewerbesteuer                                      350 v. H.
vom 24.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe-
                                                                   §6
hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus-
                                                                   Stellen gemäß Stellenplan
haltssatzung erlassen:                                             Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
§1                                                                 8,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird                  §7
1. im Ergebnishaushalt                                             Eigenkapital
                                                                   Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember
    a) der Gesamtbetrag der
                                                                   des Haushaltsvor-vorjahres betrug             16.981.191 EUR
         ordentlichen Erträge auf             6.209.000 EUR
                                                                   Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
         der Gesamtbetrag der                                      zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 19.328.489 EUR
         ordentlichen Aufwendungen auf        7.086.300 EUR        und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres  20.798.487 EUR
         der Saldo der ordentlichen
         Erträge und Aufwendungen auf           -877.300 EUR       §8
    b) der Gesamtbetrag der                                        Weitere Vorschriften
         außerordentlichen Erträge auf                 0 EUR       Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
         der Gesamtbetrag der                                      Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.07.2018 erteilt.
         außerordentlichen Aufwendungen
         auf                                           0 EUR       Lüdersdorf, den 12.07.2018
         der Saldo der
                                                                   gez. Prof. Dr. Huzel         Siegel
         außerordentlichen Aufwendungen
                                                                   Bürgermeister
         und Erträge auf                               0 EUR
    c) das Jahresergebnis vor                                      Hinweis:
         Veränderung der Rücklagen              -877.300 EUR       Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
         die Einstellung der Rücklagen auf             0 EUR       wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung
         die Entnahmen aus Rücklagen auf         877.300 EUR       wurde gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichts-
         das Jahresergebnis nach                                   behörde des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt. Die
         Veränderung der Rücklagen auf                 0 EUR       Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der Be-
                                                                   kanntmachung an für sieben Werktage zur Einsichtnahme im
2. im Finanzhaushalt
                                                                   Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus.
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf      5.834.600 EUR
         die ordentlichen Auszahlungen auf    6.203.100 EUR        Schönberg, den 12.07.2018
         der Saldo der ordentlichen Ein-                           gez. Lenschow
         und Auszahlungen auf                  -368.500 EUR        Amtsvorsteher
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018 - Amt Schönberger Land
10      27. Juli 2018 • Woche 30 		                                                                            Amt Schönberger Land
Öffentliche Bekanntmachung                                             Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind vorhan-
                                                                       den und während der öffentlichen Auslegung verfügbar:
Jahresabschluss                                                        1. Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern
des städtebaulichen Sondervermögens                                        Fläche, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Klima/Luft,
                                                                           Mensch, Landschafts-/Ortsbild, Kultur- und sonstige Sach-
„Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüdersdorf                                   güter sowie zu Wechselwirkungen zwischen den genannten
zum 31. Dezember 2014                                                      Schutzgütern. Des Weiteren sind Informationen zu Schutz-
                                                                           gebieten und -objekten verfügbar.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sitzung
                                                                           Schutzgut Fläche/Boden: Bei Verwirklichung der Planung
am 24.04.2018 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sonder-
                                                                           kommt es zu einem naturschutzrechtlich ausgleichspflich-
vermögens „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüdersdorf zum 31.
                                                                           tigen Verlust von offenem belebten Boden durch Versiege-
Dezember 2014 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über
                                                                           lung und Überbauung in einer Größenordnung von ca. 20,7
die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung
                                                                           ha. Dieser Verlust wird im Rahmen einer Eingriffs- und Aus-
des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der
                                                                           gleichsbilanzierung erfasst und ausgeglichen.
Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des Rech-
                                                                           Schutzgut Wasser: Durch Versiegelung und Überbauung
nungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme während der
                                                                           der Flächen wird der Oberflächenabfluss von Nieder-
allgemeinen Öffnungszeiten für 7 Tage nach Bekanntmachung beim
                                                                           schlagswasser beschleunigt und das Rückhaltevolumen
Amt Schönberger Land, Am Markt 15, Hinterhaus in 23923 Schönberg,
                                                                           des belebten Bodens vermindert. In den neu geplanten
Zimmer 29 öffentlich aus.
                                                                           Gebieten und Verkehrsflächen soll daher das anfallende
Lüdersdorf, den 29.06.2018                                                 unbelastete Niederschlagswasser innerhalb von neu her-
gez. Prof. Dr. Huzel                                                       zustellenden Regenwassersammelbecken gesammelt und
Bürgermeister                                                              anschließend gedrosselt in die vorhandene Vorflut Graben
                                                                           1/3 eingeleitet werden. Bedeutsam für den Biotopverbund
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Selmsdorf                             ist das Soll im Bereich der Abgrabungs-/Aufforstungsflä-
                                                                           che.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18                                     Schutzgut Tiere und Pflanzen/Schutzgebiete: Es sind kei-
                                                                           ne nationalen oder internationalen Schutzgebiete innerhalb
„Deponie auf dem Ihlenberg“                                                des Plangebietes bzw. im näheren Umkreis des Plangebie-
hier:   Bekanntmachung der Wiederholung der Beteiligung der                tes vorhanden.
        Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB                              Es sind die Anlage von Hecken zur Eingrünung des SO 9
                                                                           sowie die Aufforstung der Abgrabungsfläche Ost geplant,
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sit-            wodurch neue umfangreiche Gehölzstrukturen entstehen.
zung am 12.04.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 mit              Generell besteht eine Vorbelastung vorhandener Biotop-
der Gebietsbezeichnung „Deponie auf dem Ihlenberg“ gebilligt und           strukturen durch das bestehende Deponiegelände. Durch
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.              die im Norden geplante Straße zur Erschließung des SO 9
Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von rund 207 ha befindet sich        ist die Entfernung von geschützten Biotopstrukturen erfor-
im Südosten des Gemeindegebietes von Selmsdorf, somit unmit-               derlich (z. B. Teile einer Hecke sowie Alleebäume). Dabei
telbar an der nördlichen Grenze der Nachbargemeinde Schönberg              wurde im Rahmen einer Alternativenprüfung die Variante
und südlich der Siedlungsflächen des Hauptortes Selmsdorf (siehe           mit dem geringstmöglichen Eingriff in den Naturhaushalt
Übersichtsplan in der Anlage).                                             gewählt. Zudem ist die Entfernung eines älteren Pappel-
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst zum einen die              bestandes vorgesehen, der teilweise nach § 18 NatSchAG
Flächen, die derzeit dem unmittelbar technischen Deponiebetrieb            M-V geschützt ist.
dienen, und zum anderen direkt daran angrenzende Flächen, die als          Für den Eingriff in die geschützten Biotopstrukturen werden
potentielle Erweiterungsflächen oder Grün- und Ausgleichsflächen           entsprechende Ausnahmeanträge bei der Unteren Natur-
zur Verfügung stehen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 18 beabsichtigt die        schutzbehörde gestellt.
Gemeinde Selmsdorf, die bauliche und sonstige Nutzung innerhalb            Untersuchungen zum Artenschutz siehe 4. Artenschutz-
des Geltungsbereiches planungsrechtlich zu steuern und insbeson-           rechtlicher Fachbeitrag.
dere die Interessen des Deponiebetreibers mit den gemeindlichen            Schutzgut Klima/Luft: Auswirkungen auf das Klima sind nur
Interessen und den Belangen der angrenzenden Siedlungsflächen              im mikroklimatischen Bereich durch Veränderung vorhan-
zu vereinbaren. Ziel ist es darüber hinaus, Möglichkeiten zur An-          dener Strukturen im Bereich neuer Baufelder zu erwarten.
siedlung von Gewerbebetrieben, die im Zusammenhang mit dem                 Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der Vorbelastung
Deponiebetrieb stehen, zu schaffen. In die Planung sind neben den          durch das bestehende Deponiegelände als nicht erheblich
Anforderungen zum Betriebsablauf der Deponie, insbesondere die             einzustufen.
Belange zur Ausbildung eines neuen, verkehrlichen Knotenpunktes            Schutzgut Mensch: Das Plangebiet hat keine Bedeutung für
an der Bundesstraße B 104 sowie die forst- und naturschutzrechtli-         die Erholungsnutzung. Durch die Nähe des Vorhabens zu
chen Belange eingeflossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.             bestehenden Störeinflüssen wie Deponiebetrieb, Straßen
18, die dazugehörige Begründung sowie die nach Einschätzung der            und Gewerbeflächen besteht bereits eine deutliche Vorbe-
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen                lastung hinsichtlich Lärm und visueller Beeinträchtigung.
Stellungnahmen liegen wiederholt in der Zeit                               Funktionen wie eine Erholungsnutzung sind nicht gegeben.
                 vom 06.08.2018 bis zum 10.09.2018                         Es werden Auswirkungen auf Siedlungen in der näheren
im Fachbereich IV, Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes                 Umgebung der Deponie betrachtet. Geplante Heckenpflan-
Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß                zungen unterstützen die visuelle Abschirmung der geplan-
§ 3 Abs. 2 BauGB während folgender Dienststunden                           ten gewerblichen Nutzung (SO 9).
Montag           09:00 bis 12:00 Uhr                                       Schutzgut Landschaft/Ortsbild: Das Landschaftsbild ist
Dienstag         09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr               durch den Deponiebetrieb vorbelastet. Durch die geplanten
Mittwoch         09:00 bis 12:00 Uhr                                       Nutzungen kann von einer weiteren Beeinträchtigung des
Donnerstag       09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr               Landschaftsbildes ausgegangen werden. Durch eine um-
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf und die nach §          fangreiche Eingrünung der geplanten gewerblichen Fläche
3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können zusätzlich             (SO 9) erfolgt eine Einbindung der Anlagen in das Land-
für den o. g. Auslegungszeitraum im Internet unter der Internetseite       schaftsbild.
des Amtes Schönberger Land https://www.schoenberger-land.de/               Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Plangebiet
Bekanntmachungen/Auslegungen eingesehen werden.                            sind keine besonderen Kultur- und Sachgüter bekannt.
Amt Schönberger Land		                                                                                27. Juli 2018 • Woche 30        11
     Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung: Die Kompensa-                 Untere Bodenschutzbehörde: Aussagen zur Konkretisie-
     tionswertermittlung erfolgt methodisch auf Grundlage                 rung der Festsetzung zum Bodenschutz,
     der „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landesam-                   Untere Immissionsschutzbehörde: Aussagen zur Erforder-
     tes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (1999).                 lichkeit eines Lärmgutachtens,
     Das ermittelte Kompensationsdefizit wird durch interne               Untere Wasserbehörde: Hinweis, dass keine Trinkwasser-
     Kompensationsmaßnahmen sowie durch externe Maß-                      schutzgebiete betroffen sind. Hinweise zur Abwasser- und
     nahmen des Ökokontos „Offenlandlebensräume mit Ge-                   Regenwasserbeseitigung sowie zum Gewässerschutz.
     wässer- und Gehölzbiotopen am Ihlenberg“ sowie durch                 Untere Naturschutzbehörde: Hinweise zum Untersuchungs-
     Ökokontomaßnahmen der Gemeinde Selmsdorf ausge-                      raum und zur Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsrege-
     glichen.                                                             lung; Hinweise zur Berücksichtigung mittelbarer Beein-
2.   Schalltechnische Untersuchung zum Sonstigen Son-                     trächtigungen auf umliegende Biotopstrukturen; Hinweise
     dergebiet SO 9 des Bebauungsplanes Nr. 18 „Depo-                     zur Erforderlichkeit einer internen Erschließung der Abgra-
     nie auf dem Ihlenberg“ der Gemeinde Selmsdorf vom                    bungsfläche Ost; Hinweise zu ehemaligen Kompensations-
     05.03.2018, ALN Akustik Labor Nord GmbH, Lübeck. Un-                 maßnahmen auf der geplanten Gewerbefläche; Hinweis
     ter Berücksichtigung der getroffenen Festsetzungen für               zur Verfügbarkeit von internen Kompensationsflächen und
     das Sonstige Sondergebiet SO 9 kann der Schutz der                   zur Bewertung von Kompensationsmaßnahmen sowie zum
     Wohnbevölkerung an den nächstgelegenen Immissions-                   Baum- und Alleenschutz. Zur Schonung des geschützten
     punkten sichergestellt werden.                                       Baumbestandes wird eine Untersuchung von Alternativlö-
3.   Verkehrsuntersuchung für die Erschließung von Gewer-                 sungen gefordert. Hinweis zum Biotopschutz nach § 20 Abs.
     beflächen auf dem Gebiet der IAG vom 15.11.2017, Logos               1 NatSchAG M-V; Hinweis zur Nutzung vorhandener und ak-
     Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbH, Rostock. Bei                tueller artenschutzfachlicher Untersuchungen.
     der Prüfung der Leistungsfähigkeit des künftigen Knoten-             Die gegebenen Hinweise wurden im Umweltbericht weit-
     punktausbaus konnte festgestellt werden, dass der ge-                gehend berücksichtigt. Andere Hinweise beziehen sich auf
     plante Verkehrsknotenpunkt sowohl bei den derzeitigen                Maßnahmen, die nicht mehr Bestandteil der Planung sind.
     als auch bei den zukünftigen Verkehrsbelastungen leis-         9.    Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes vom
     tungsfähig sein wird.                                                26.10.2017: Hinweise zu vorhandenen Gewässern 2. Ord-
4.   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 05.03.2018. Für               nung, die die Vorflut bilden; Darstellungshinweise; Erfor-
     die neue Erschließung der Deponie, das geplante Sons-                derlichkeit einer Einleiterlaubnis in Gewässer 2. Ordnung;
     tige Sondergebiet SO 9 Zweckbestimmung „Gewerbeflä-                  Hinweise zu den wasserrechtlichen Gegebenheiten bzgl.
     che am Kirchholz“ und die Abgrabungsfläche Ost wurde                 baulicher Maßnahmen an Gewässern.
     mittels einer Potentialabschätzung und Relevanzana-            10.   Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft
     lyse die potentielle Betroffenheit von Gehölz- und Bo-               und Umwelt Westmecklenburg vom 26.10.2017: Es werden
     denbrütern, Fledermäusen und Amphibien festgestellt.                 allgemeine Hinweise zum Natur-, Wasser- und Bodenschutz
     Als streng geschützt werden unter den zu erwartenden                 gegeben. Darüber hinaus wird auf Anlagen, die nach Bun-
     Vogelarten der Mäusebussard und der Grauammer ein-                   des-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder angezeigt
     gestuft. Als Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie            wurden, hingewiesen, die sich im weiteren Umfeld der Pla-
     kommen potentiell der Wanderfalke und der Neuntöter                  nung befinden. Weitere Hinweise betreffen Lärmimmissio-
     vor. Durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen                      nen und Abfallentsorgung.
     können erhebliche Beeinträchtigungen der Arten aus-            11.   Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vor-
     geschlossen werden. Vorhandene artenschutzfachliche                  pommern vom 09.10.2017: Hinweis, dass die Belange der
     Untersuchungen für Teilbereiche der Deponie wurden                   Baudenkmalpflege und Bodendenkmalpflege berücksichtigt
     berücksichtigt.                                                      werden.
5.   Gutachten zu drei Linden im Rahmen des Verfahrens zur          12.   Forstamt Grevesmühlen vom 19.10.2017: Zustimmung zum
     Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 vom 10.04.2018,                Vorhaben, da Berücksichtigung der Waldbelange erfolgt ist.
     Thomas Franiel, ö.b.v. Sachverständiger, Crivitz. Das                Zustimmung zur Errichtung von baulichen Nebenanlagen in-
     Gutachten enthält Aussagen zur Vitalität, Art und Umfang             nerhalb des Waldabstandes wird erteilt.
     der Schädigung sowie Prognose und Maßnahmenemp-                13.   Zweckverband Grevesmühlen vom 17.10.2017: Hinweise zur
     fehlung für drei Allee-Bäume im geplanten Knotenpunkt                Wasser- und Löschwasserversorgung sowie zur Schmutz-
     an der B 104. Im Ergebnis wird gutachtlich festgestellt,             wasserentsorgung und Niederschlagswasserbeseitigung.
     dass diese verkehrssicher sind.
6.   Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3           Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
     Abs. 6 Satz 2 LUVPG M-V für die Abgrabungsflächen              BauGB können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf
     Ost und West: Es wird festgestellt, dass keine erhebli-        schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Ge-
     chen und nachteiligen Umweltauswirkungen für die unter-        meinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene
     suchten Schutzgüter und Schutzgebiete zu erwarten sind.        Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleit-
7.   Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Lan-               plan unberücksichtigt bleiben können.
     desplanung Westmecklenburg vom 13.11.2017: Unter der
     Voraussetzung, dass die in Aufstellung befindlichen Ziele      Diese Bekanntmachung kann auch im Internet unter der Internet-
     als sonstige Erfordernisse der Raumordnung im Rahmen           adresse des Amtes Schönberger Land https://www.schoenberger-
     des weiteren Bauleitplanverfahrens berücksichtigt wer-         land.de/Bekanntmachungen eingesehen werden.
     den, ist die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der
     Raumordnung und Landesplanung vereinbar. Beispiels-            Hinweis: Die ursprüngliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteili-
     weise wird durch die Planung dem Programmsatz des              gung erfolgte bereits am 27.04.2018. Aus formalen Gründen muss diese
     Landesentwicklungsprogrammes zum Ausbau erneuer-               Bekanntmachung erneut erfolgen. Die ursprüngliche Auslegungsfrist
     barer Energien auf stillgelegten Deponien oder Deponie-        begann bereits am 09.05.2018 und endete am 14.06.2018. Durch die
     abschnitten Rechnung getragen.                                 erneute Bekanntmachung ändert sich diese Frist.
8.   Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg
     vom 16.11.2017:                                                Selmsdorf, den 17.07.2018
     Untere Abfallbehörde: Abfallrechtliche Belange, die in der
     Zuständigkeit der Landrätin als untere Abfallbehörde liegen,   gez. Kreft                           (Siegel)
     sind nicht erheblich betroffen.                                Bürgermeister Selmsdorf
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