Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018 - Amt Schönberger Land
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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 22 27. Juli 2018 Ausgabe 07/18 der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf, Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 31. August 2018.
2 27. Juli 2018 • Woche 30 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Telefon: 038828 330-0 Die nächste Ausgabe Fax: 038828 330-175 E-Mail: info@schoenberger-land.de Uns Amtsblatt Web: Online-Dienste: www.schoenberger-land.de https://www.schoenberger-land.de/online Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder erscheint am Allgemeine Öffnungszeiten: 31. August 2018. Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr Annahmeschluss Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr (Posteingang im Verlag) Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr 21. August 2018. Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Sprechstunde der Schiedspersonen Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele- fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de Impressum Rufnummernverzeichnis: Amtskasse 330-1201, 1203 und 1211 Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des Anlagenbuchhaltung 330-1206 Amtes Schönberger Land. Bauanträge 330-1401 Verlag + Satz: Linus Wittich Medien KG Bauleitplanung 330-1410 Röbeler Straße 9 17209 Sietow Bürgerinformation 330-1103 Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, Buß- und Verwarngelder 330-1305 04916 Herzberg/Elster Einwohnermeldeamt 330-1303, 1304 und 1307 Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Finanzverwaltung 330-1200 und 1208 Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Fischereischeine 330-1305 Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 Feuerwehren 330-1310 Internet und E-Mail: www.wittich.de, Gebäudemanagement 330-1406 und 1405 E-Mail: info@wittich-sietow.de Gewerbeamt 330-1309 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung Grünanlagen/Gewässer 330-1404 des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen Hochbau 330-1401 gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und zz. Informationstechnik 330-1101 gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Kindertageseinrichtungen 330-1109 Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Scha- Liegenschaften 330-1407 und 1406 densersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kun- den vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden Ordnungsamt 330-1310, 1301 und 1307 von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab- weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Personalabteilung 330-1110 und 11111 Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezüg- Rechnungsprüfung 330-1601 liche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzlei- Schulverwaltung 330-1103 stung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Spielplätze 330-1403 Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Stadtsanierung 330-1410 Verantwortlich: Standesamt 330-1110 und 1111 Amtlicher Teil: Amt Schönberger Land Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. s. d. P.) Steuerabteilung 330-1204 und 1205 Anzeigenteil: Jan Gohlke Straßenausbaubeiträge 330-1300 Erscheinungsweise: monatlich, Straßenbeleuchtung 330-1403 jeweils zum letzten Freitag eines Monats, wird kostenlos Straßenunterhaltung 330-1404 an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Tiefbau 330-1402 Auflage: 9.800 Exemplare Vergabestelle 330-1104 Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Me- cklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf Vollstreckung 330-1202 hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wahlen 330-1101 Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich- Bonk. Winterdienst 330-1301 Wohngeldstelle 330-1308 zentrale Dienste 330-1107 zentraler Sitzungsdienst 330-1102
Amt Schönberger Land 27. Juli 2018 • Woche 30 3 §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 20.000 EUR §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Siemz a) für die land- und forstwirtschaftlichen für das Haushaltsjahr 2018 Flächen (Grundsteuer A) 270 v. H. Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung 2. Gewerbesteuer 320 v. H. vom 15.05.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- §6 hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- Stellen gemäß Stellenplan haltssatzung erlassen: Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt §7 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird Eigenkapital 1. im Ergebnishaushalt Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember a) der Gesamtbetrag der des Haushaltsvorvorjahres beträgt voraussichtlich 1.413.717 EUR ordentlichen Erträge auf 308.300 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales der Gesamtbetrag der zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 1.253.717 EUR ordentlichen Aufwendungen auf 452.300 EUR und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 1.113.117 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -144.000 EUR §8 b) der Gesamtbetrag der Weitere Vorschriften außerordentlichen Erträge auf 0 EUR Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. der Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen der Saldo der außer- Festsetzungen. Sie wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde ordentlichen Aufwendungen gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V vorgelegt und angezeigt. und Erträge auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung Groß Siemz, den 02.07.2018 der Rücklagen -144.000 EUR die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR gez. Berger Siegel die Entnahmen aus Rücklagen auf 3.400 EUR Bürgermeister das Jahresergebnis nach Hinweis: Veränderung der Rücklagen auf -140.600 EUR Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 2. im Finanzhaushalt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung a) die ordentlichen Einzahlungen auf 301.500 EUR wurde gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichts- die ordentlichen Auszahlungen auf 349.100 EUR behörde des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt und der Saldo der ordentlichen Ein- enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. und Auszahlungen auf -47.600 EUR Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der b) die außerordentlichen Bekanntmachung an für sieben Werktage zur Einsichtnahme im Einzahlungen auf 0 EUR Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus. die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR Schönberg, den 03.07.2018 der Saldo aus außerordentlichen gez. Lenschow Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR Amtsvorsteher c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.400 EUR die Auszahlungen aus Haushaltssatzung der Gemeinde Grieben Investitionstätigkeit auf 2.000 EUR der Saldo aus Ein- und für das Haushaltsjahr 2018 Auszahlungen aus Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- Investitionstätigkeit auf 1.400 EUR burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen vom 05.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- aus Finanzierungstätigkeit hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- (Veränderung der liquiden Mittel und haltssatzung erlassen: der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) -46.200 EUR §1 festgesetzt. Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird §2 1. im Ergebnishaushalt Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Erträge auf 175.000 EUR rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. der Gesamtbetrag der ordentlichen §3 Aufwendungen auf 234.800 EUR Verpflichtungsermächtigungen der Saldo der ordentlichen Erträge Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. und Aufwendungen auf -59.800 EUR
4 27. Juli 2018 • Woche 30 Amt Schönberger Land b) der Gesamtbetrag der außer- §8 ordentlichen Erträge auf 0 EUR Weitere Vorschriften der Gesamtbetrag der außer- Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. ordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 25.06.2018 erteilt. Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung Grieben, den 25.06.2018 der Rücklagen -59.800 EUR gez. Lenschow Siegel die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR Bürgermeister die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung Hinweis: der Rücklagen auf -59.800 EUR Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird 2. im Finanzhaushalt hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V a) die ordentlichen Einzahlungen auf 163.200 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 194.800 EUR erforderlichen Genehmigungen wurden am 25.06.2018 durch den der Saldo der ordentlichen Ein- Landkreis Nordwestmecklenburg mit Einschränkungen in Form und Auszahlungen auf -31.600 EUR einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 8.600 € erteilt. b) die außerordentlichen Einzahlungen Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der auf 0 EUR Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung die außerordentlichen Auszahlungen im Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus. auf 0 EUR der Saldo aus außerordentlichen Ein- Grieben, den 25.06.2018 und Auszahlungen auf 0 EUR gez. Lenschow c) die Einzahlungen aus Amtsvorsteher Investitionstätigkeit auf 2.900 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.000 EUR Haushaltssatzung der Gemeinde Lockwisch der Saldo aus Ein- und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 aus Investitionstätigkeit auf -14.100 EUR d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der liquiden Mittel und der Kredite vom 12.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) -57.000 EUR hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- festgesetzt. haltssatzung erlassen: §2 §1 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Ergebnis- und Finanzhaushalt Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 1. im Ergebnishaushalt §3 a) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ordentlichen Erträge auf 367.800 EUR Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 437.000 EUR §4 der Saldo der ordentlichen Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Erträge und Aufwendungen auf -69.200 EUR Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der b) der Gesamtbetrag der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 100.000 EUR außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der §5 außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR Hebesätze der Saldo der außerordentlichen Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge- Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR setzt: c) das Jahresergebnis vor 1. Grundsteuer Veränderung der Rücklagen -69.200 EUR a) für die land- und forstwirtschaftlichen 250 v. H. die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR Flächen (Grundsteuer A) die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. das Jahresergebnis nach 2. Gewerbesteuer 300 v. H. Veränderung der Rücklagen auf -69.200 EUR 2. im Finanzhaushalt §6 a) die ordentlichen Einzahlungen auf 360.800 EUR Stellen gemäß Stellenplan die ordentlichen Auszahlungen auf 394.700 EUR Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt der Saldo der ordentlichen Ein- 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). und Auszahlungen auf -33.900 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen §7 auf 0 EUR Eigenkapital die außerordentlichen Auszahlungen Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember auf 0 EUR des Haushaltsvorvorjahres betrug 653.935 EUR der Saldo aus außerordentlichen Ein- Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales und Auszahlungen auf 0 EUR zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 575.635 EUR c) die Einzahlungen aus und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 515.835 EUR Investitionstätigkeit auf 3.600 EUR
Amt Schönberger Land 27. Juli 2018 • Woche 30 5 die Auszahlungen aus 7.200 EUR Öffentliche Bekanntmachung Investitionstätigkeit auf der Saldo aus Ein- und Auszahlungen -3.600 EUR Jahresabschluss der Gemeinde Lockwisch aus Investitionstätigkeit auf zum 31. Dezember 2014 d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen -68.000 EUR aus Finanzierungstätigkeit (Verände- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lockwisch hat in ihrer rung Sitzung am 12.04.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde Lock- der liquiden Mittel und der Kredite zur wisch zum 31. Dezember 2014 per Beschluss festgestellt. Die Sicherung der Zahlungsfähigkeit) Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und festgesetzt. über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende §2 Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Ein- Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Am rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Markt 15, Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus. Lockwisch, den 19.06.2018 §3 Verpflichtungsermächtigungen gez. Behrens Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Bürgermeister §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Jahresabschluss der Gemeinde Lockwisch Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der zum 31. Dezember 2015 Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 170.000 EUR Öffentliche Bekanntmachung §5 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lockwisch hat in ihrer Hebesätze Sitzung am 12.04.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde Lock- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: wisch zum 31. Dezember 2015 per Beschluss festgestellt. Die 1. Grundsteuer Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und a) für die land- und forstwirtschaftlichen 280 v. H. über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich Flächen (Grundsteuer A) bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur 2. Gewerbesteuer 320 v. H. Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Am §6 Markt 15, Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus. Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt Lockwisch, den 19.06.2018 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). gez. Behrens Bürgermeister §7 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales Haushaltssatzung Gemeinde Roduchelstorf zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres beträgt 782.537 EUR für das Haushaltsjahr 2018 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 744.169 EUR Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 678.569 EUR burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- §8 hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- Weitere Vorschriften haltssatzung erlassen: Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. §1 Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Anordnung ei- Ergebnis- und Finanzhaushalt ner haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 11.072 € am Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 28.06.2018 erteilt. 1. im Ergebnishaushalt Lockwisch, den 02.07.2018 a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 243.300 EUR gez. Behrens Siegel der Gesamtbetrag der Bürgermeister ordentlichen Aufwendungen auf 329.200 EUR Hinweis: der Saldo der ordentlichen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Erträge und Aufwendungen auf -85.900 EUR wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47Abs. 2 KV b) der Gesamtbetrag der M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 28.06.2018 durch außerordentlichen Erträge auf 0 EUR die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklen- der Gesamtbetrag der burg mit mit Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR Höhe von 11.072 € erteilt. der Saldo der außerordentlichen Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR Bekanntmachung an für sieben Werktage zur Einsichtnahme im c) das Jahresergebnis vor Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus. Veränderung der Rücklagen -85.900 EUR die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR Schönberg, den 03.07.2018 die Entnahmen aus Rücklagen auf 3.500 EUR gez. Lenschow das Jahresergebnis nach Amtsvorsteher Veränderung der Rücklagen auf -82.400 EUR
6 27. Juli 2018 • Woche 30 Amt Schönberger Land 2. im Finanzhaushalt Hinweis: a) die ordentlichen Einzahlungen auf 231.600 EUR Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 die ordentlichen Auszahlungen auf 271.600 EUR wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 der Saldo der ordentlichen Ein- KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 25.06.2018 und Auszahlungen auf -40.000 EUR durch den Landkreis Nordwestmecklenburg mit Einschränkun- b) die außerordentlichen Einzahlungen gen in Form einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von auf 0 EUR 18.283 € erteilt. die außerordentlichen Auszahlungen Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der auf 0 EUR Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung der Saldo aus außerordentlichen Ein- im Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus. und Auszahlungen auf 0 EUR Schönberg, den 25.06.2018 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 150.300 EUR gez. Lenschow Amtsvorsteher die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 227.300 EUR der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -77.000 EUR Haushaltssatzung Gemeinde Menzendorf d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 aus Finanzierungstätigkeit (Verände- Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- rung burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der liquiden Mittel und der Kredite vom 24.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) -41.000 EUR hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- festgesetzt. haltssatzung erlassen: §2 §1 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ergebnis- und Finanzhaushalt Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen (Kreditermächtigung) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird wird festgesetzt auf 79.000 EUR 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der §3 ordentlichen Erträge auf 267.000 EUR Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 447.300 EUR §4 der Saldo der ordentlichen Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Erträge und Aufwendungen auf -180.300 EUR Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der b) der Gesamtbetrag der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 100.000 EUR außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR §5 der Saldo der außerordentlichen Hebesätze Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer c) das Jahresergebnis vor Veränderung a) für die land- und forstwirtschaftlichen der Rücklagen -180.300 EUR Flächen (Grundsteuer A) 200 v. H. die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. die Entnahmen aus Rücklagen auf 3.400 EUR 2. Gewerbesteuer 300 v. H. das Jahresergebnis nach Veränderung §6 der Rücklagen auf -176.900 EUR Stellen gemäß Stellenplan 2. im Finanzhaushalt Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 243.500 EUR 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). die ordentlichen Auszahlungen auf 311.600 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und §7 Auszahlungen auf -68.100 EUR Eigenkapital b) die außerordentlichen Einzahlungen Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales auf 0 EUR zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres beträgt 802.535 EUR die außerordentlichen Auszahlungen Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales auf 0 EUR zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 732.535 EUR der Saldo aus außerordentlichen Ein- und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 650.135 EUR und Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstä- §8 tigkeit auf 3.400 EUR Weitere Vorschriften die Auszahlungen aus Investitionstä- Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. tigkeit auf 7.600 EUR der Saldo aus Ein- und Auszahlungen Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 25.06.2018 er- aus Investitionstätigkeit auf -4.200 EUR teilt. d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung Roduchelstorf, den 25.06.2018 der liquiden Mittel und der Kredite zur gez. Kassow Siegel Sicherung der Zahlungsfähigkeit) -87.800 EUR Bürgermeisterin festgesetzt.
Amt Schönberger Land 27. Juli 2018 • Woche 30 7 §2 1. im Ergebnishaushalt Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Erträge auf 6.896.200 EUR rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 8.002.700 EUR §3 der Saldo der ordentlichen Verpflichtungsermächtigungen Erträge und Aufwendungen auf -1.106.500 EUR Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR §4 der Gesamtbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der der Saldo der außerordentlichen Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 450.000 EUR Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR §5 c) das Jahresergebnis vor Hebesätze Veränderung der Rücklagen -1.106.500 EUR Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR 1. Grundsteuer die Entnahmen aus Rücklagen auf 534.400 EUR a) für die land- und forstwirtschaftlichen 300 v. H. das Jahresergebnis nach Flächen (Grundsteuer A) Veränderung der Rücklagen auf -572.100 EUR b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. im Finanzhaushalt 2. Gewerbesteuer 330 v. H. a) die ordentlichen Einzahlungen auf 6.550.100 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 8.227.900 EUR §6 der Saldo der ordentlichen Ein- Stellen gemäß Stellenplan und Auszahlungen auf -1.677.800 EUR Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt b) die außerordentlichen Einzahlungen 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen §7 auf 0 EUR Eigenkapital der Saldo aus außerordentlichen Ein- Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember des Haushalts- und Auszahlungen auf 0 EUR vorvorjahres beträgt voraussichtlich 1.251.771 EUR c) die Einzahlungen aus Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember Investitionstätigkeit auf 2.959.200 EUR des Haushaltsvorjahres beträgt 1.053.771 EUR die Auszahlungen aus und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 877.771 EUR Investitionstätigkeit auf 3.544.800 EUR §8 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen Weitere Vorschriften aus Investitionstätigkeit auf -585.600 EUR Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Verände- Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 28.06.2018 mit rung Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von der liquiden Mittel und der Kredite 24.100 € erteilt. zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) -411.200 EUR festgesetzt. Menzendorf, den 03.07.2018 gez. Goerke Siegel §2 Bürgermeisterin Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Hinweis: Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen (Kreditermächtigung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 wird festgesetzt auf 2.091.600 EUR KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 28.06.2018 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest- §3 mecklenburg mit mit Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Verpflichtungsermächtigungen Sperre in Höhe von 24.100 € erteilt. Die Haushaltssatzung liegt Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage zur Einsichtnahme im Rathaus, Am Markt 15 a, §4 Zimmer 29 öffentlich aus. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Schönberg, den 03.07.2018 Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der gez. Lenschow Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 600.000 EUR Amtsvorsteher §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Haushaltssatzung der Stadt Schönberg 1. Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2018 a) für die land- und forstwirtschaftlichen 350 v. H. Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- Flächen (Grundsteuer A) burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v. H. 26.04.2018 und mit Genehmigung der Landrätin des Landkreises 2. Gewerbesteuer 355 v. H. Nordwestmecklenburg folgende Haushaltssatzung erlassen: §6 §1 Stellen gemäß Stellenplan Ergebnis- und Finanzhaushalt Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 5,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
8 27. Juli 2018 • Woche 30 Amt Schönberger Land §8 §1 Eigenkapital Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird des Haushaltsvorvorjahres betrug 20.444.753 EUR 1. im Ergebnishaushalt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales a) der Gesamtbetrag der zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 20.034.053 EUR und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 18.386.353 EUR ordentlichen Erträge auf 336.800 EUR der Gesamtbetrag der Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.07.2018 erteilt. ordentlichen Aufwendungen auf 428.300 EUR der Saldo der ordentlichen Schönberg, den 12.07.2018 Erträge und Aufwendungen auf -91.500 EUR gez. Götze (Siegel) b) der Gesamtbetrag der Bürgermeister außerordentlichen Erträge auf 0 EUR Hinweis: der Gesamtbetrag der Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung wurde der Saldo der außerordentlichen gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt. Die Haushaltssatzung c) das Jahresergebnis vor liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für Veränderung der Rücklagen -91.500 EUR sieben Werktage zur Einsichtnahme im Rathaus, Am Markt 15 a, die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR Zimmer 29 öffentlich aus. die Entnahmen aus Rücklagen auf 3.500 EUR Schönberg, den 12.07.2018 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -88.000 EUR gez. Lenschow 2. im Finanzhaushalt Amtsvorsteher a) die ordentlichen Einzahlungen auf 322.500 EUR Öffentliche Bekanntmachung die ordentlichen Auszahlungen auf 332.200 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- Jahresabschluss der Stadt Schönberg und Auszahlungen auf -9.700 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen zum 31. Dezember 2015 auf 0 EUR Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am die außerordentlichen Auszahlungen 12.07.2018 den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum 31. De- auf 0 EUR zember 2015 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über die der Saldo aus außerordentlichen Ein- Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung des und Auszahlungen auf 0 EUR Bürgermeisters werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der c) die Einzahlungen aus Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des Rech- Investitionstätigkeit auf 3.500 EUR nungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme während der die Auszahlungen aus allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung, Investitionstätigkeit auf 0 EUR beim Amt Schönberger Land, Am Markt 15, Hinterhaus in 23923 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus. aus Investitionstätigkeit auf 3.500 EUR Schönberg, den 13.07.2018 d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen gez. Götze aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung Bürgermeister der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) -6.200 EUR Öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Jahresabschluss §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des städtebaulichen Sondervermögens Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2015 rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 12.07.2018 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermö- §3 gens der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2015 per Beschluss fest- Verpflichtungsermächtigungen gestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. und über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende §4 Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Ein- Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Am Markt 15, Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Hinterhaus in 23923 Schönberg, Zimmer 29 öffentlich aus. Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 30.000 EUR Schönberg, den 13.07.2018 §5 gez. Götze Hebesätze Bürgermeister Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Haushaltssatzung der Gemeinde Niendorf Flächen (Grundsteuer A) 280 v. H. für das Haushaltsjahr 2018 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- §6 burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.06.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- Stellen gemäß Stellenplan hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt haltssatzung erlassen: 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Amt Schönberger Land 27. Juli 2018 • Woche 30 9 §7 b) die außerordentlichen Einzahlungen Eigenkapital auf 0 EUR Der Stand des Eigenkapitales zum die außerordentlichen Auszahlungen 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.220.303 EUR auf 0 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales der Saldo aus außerordentlichen zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 1.107.003 EUR Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 1.019.003 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.379.100 EUR §8 die Auszahlungen aus Weitere Vorschriften Investitionstätigkeit auf 9.853.600 EUR Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -7.474.500 EUR Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.07.2018 erteilt. d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen Niendorf, den 12.07.2018 aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite gez. Bentin Siegel zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) -846.300 EUR Bürgermeisterin festgesetzt. Hinweis: §2 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen (Kreditermächtigung) wurde gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichts- wird festgesetzt auf 7.474.500 EUR behörde des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt und mit Einschränkungen in Form einer haushaltswirtschaftlichen §3 Sperre in Höhe von 13.766 € genehmigt. Die Haushaltssatzung Verpflichtungsermächtigungen liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. für sieben Werktage zur Einsichtnahme im Rathaus, Am Markt §4 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Schönberg, den 12.07.2018 Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 580.000 EUR gez. Lenschow Amtsvorsteher §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Haushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf 1. Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2018 a) für die land- und forstwirtschaftlichen 292 v. H. Flächen (Grundsteuer A) Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklen- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v. H. burg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung 2. Gewerbesteuer 350 v. H. vom 24.04.2018 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- §6 hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Haus- Stellen gemäß Stellenplan haltssatzung erlassen: Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt §1 8,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird §7 1. im Ergebnishaushalt Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember a) der Gesamtbetrag der des Haushaltsvor-vorjahres betrug 16.981.191 EUR ordentlichen Erträge auf 6.209.000 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales der Gesamtbetrag der zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 19.328.489 EUR ordentlichen Aufwendungen auf 7.086.300 EUR und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 20.798.487 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -877.300 EUR §8 b) der Gesamtbetrag der Weitere Vorschriften außerordentlichen Erträge auf 0 EUR Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. der Gesamtbetrag der Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.07.2018 erteilt. außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR Lüdersdorf, den 12.07.2018 der Saldo der gez. Prof. Dr. Huzel Siegel außerordentlichen Aufwendungen Bürgermeister und Erträge auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Hinweis: Veränderung der Rücklagen -877.300 EUR Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung die Entnahmen aus Rücklagen auf 877.300 EUR wurde gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichts- das Jahresergebnis nach behörde des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt. Die Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom Zeitpunkt der Be- kanntmachung an für sieben Werktage zur Einsichtnahme im 2. im Finanzhaushalt Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus. a) die ordentlichen Einzahlungen auf 5.834.600 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 6.203.100 EUR Schönberg, den 12.07.2018 der Saldo der ordentlichen Ein- gez. Lenschow und Auszahlungen auf -368.500 EUR Amtsvorsteher
10 27. Juli 2018 • Woche 30 Amt Schönberger Land Öffentliche Bekanntmachung Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind vorhan- den und während der öffentlichen Auslegung verfügbar: Jahresabschluss 1. Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern des städtebaulichen Sondervermögens Fläche, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Klima/Luft, Mensch, Landschafts-/Ortsbild, Kultur- und sonstige Sach- „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüdersdorf güter sowie zu Wechselwirkungen zwischen den genannten zum 31. Dezember 2014 Schutzgütern. Des Weiteren sind Informationen zu Schutz- gebieten und -objekten verfügbar. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sitzung Schutzgut Fläche/Boden: Bei Verwirklichung der Planung am 24.04.2018 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sonder- kommt es zu einem naturschutzrechtlich ausgleichspflich- vermögens „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. tigen Verlust von offenem belebten Boden durch Versiege- Dezember 2014 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über lung und Überbauung in einer Größenordnung von ca. 20,7 die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung ha. Dieser Verlust wird im Rahmen einer Eingriffs- und Aus- des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der gleichsbilanzierung erfasst und ausgeglichen. Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des Rech- Schutzgut Wasser: Durch Versiegelung und Überbauung nungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme während der der Flächen wird der Oberflächenabfluss von Nieder- allgemeinen Öffnungszeiten für 7 Tage nach Bekanntmachung beim schlagswasser beschleunigt und das Rückhaltevolumen Amt Schönberger Land, Am Markt 15, Hinterhaus in 23923 Schönberg, des belebten Bodens vermindert. In den neu geplanten Zimmer 29 öffentlich aus. Gebieten und Verkehrsflächen soll daher das anfallende Lüdersdorf, den 29.06.2018 unbelastete Niederschlagswasser innerhalb von neu her- gez. Prof. Dr. Huzel zustellenden Regenwassersammelbecken gesammelt und Bürgermeister anschließend gedrosselt in die vorhandene Vorflut Graben 1/3 eingeleitet werden. Bedeutsam für den Biotopverbund Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Selmsdorf ist das Soll im Bereich der Abgrabungs-/Aufforstungsflä- che. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Schutzgut Tiere und Pflanzen/Schutzgebiete: Es sind kei- ne nationalen oder internationalen Schutzgebiete innerhalb „Deponie auf dem Ihlenberg“ des Plangebietes bzw. im näheren Umkreis des Plangebie- hier: Bekanntmachung der Wiederholung der Beteiligung der tes vorhanden. Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Es sind die Anlage von Hecken zur Eingrünung des SO 9 sowie die Aufforstung der Abgrabungsfläche Ost geplant, Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sit- wodurch neue umfangreiche Gehölzstrukturen entstehen. zung am 12.04.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 mit Generell besteht eine Vorbelastung vorhandener Biotop- der Gebietsbezeichnung „Deponie auf dem Ihlenberg“ gebilligt und strukturen durch das bestehende Deponiegelände. Durch die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. die im Norden geplante Straße zur Erschließung des SO 9 Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von rund 207 ha befindet sich ist die Entfernung von geschützten Biotopstrukturen erfor- im Südosten des Gemeindegebietes von Selmsdorf, somit unmit- derlich (z. B. Teile einer Hecke sowie Alleebäume). Dabei telbar an der nördlichen Grenze der Nachbargemeinde Schönberg wurde im Rahmen einer Alternativenprüfung die Variante und südlich der Siedlungsflächen des Hauptortes Selmsdorf (siehe mit dem geringstmöglichen Eingriff in den Naturhaushalt Übersichtsplan in der Anlage). gewählt. Zudem ist die Entfernung eines älteren Pappel- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst zum einen die bestandes vorgesehen, der teilweise nach § 18 NatSchAG Flächen, die derzeit dem unmittelbar technischen Deponiebetrieb M-V geschützt ist. dienen, und zum anderen direkt daran angrenzende Flächen, die als Für den Eingriff in die geschützten Biotopstrukturen werden potentielle Erweiterungsflächen oder Grün- und Ausgleichsflächen entsprechende Ausnahmeanträge bei der Unteren Natur- zur Verfügung stehen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 18 beabsichtigt die schutzbehörde gestellt. Gemeinde Selmsdorf, die bauliche und sonstige Nutzung innerhalb Untersuchungen zum Artenschutz siehe 4. Artenschutz- des Geltungsbereiches planungsrechtlich zu steuern und insbeson- rechtlicher Fachbeitrag. dere die Interessen des Deponiebetreibers mit den gemeindlichen Schutzgut Klima/Luft: Auswirkungen auf das Klima sind nur Interessen und den Belangen der angrenzenden Siedlungsflächen im mikroklimatischen Bereich durch Veränderung vorhan- zu vereinbaren. Ziel ist es darüber hinaus, Möglichkeiten zur An- dener Strukturen im Bereich neuer Baufelder zu erwarten. siedlung von Gewerbebetrieben, die im Zusammenhang mit dem Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der Vorbelastung Deponiebetrieb stehen, zu schaffen. In die Planung sind neben den durch das bestehende Deponiegelände als nicht erheblich Anforderungen zum Betriebsablauf der Deponie, insbesondere die einzustufen. Belange zur Ausbildung eines neuen, verkehrlichen Knotenpunktes Schutzgut Mensch: Das Plangebiet hat keine Bedeutung für an der Bundesstraße B 104 sowie die forst- und naturschutzrechtli- die Erholungsnutzung. Durch die Nähe des Vorhabens zu chen Belange eingeflossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. bestehenden Störeinflüssen wie Deponiebetrieb, Straßen 18, die dazugehörige Begründung sowie die nach Einschätzung der und Gewerbeflächen besteht bereits eine deutliche Vorbe- Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen lastung hinsichtlich Lärm und visueller Beeinträchtigung. Stellungnahmen liegen wiederholt in der Zeit Funktionen wie eine Erholungsnutzung sind nicht gegeben. vom 06.08.2018 bis zum 10.09.2018 Es werden Auswirkungen auf Siedlungen in der näheren im Fachbereich IV, Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Umgebung der Deponie betrachtet. Geplante Heckenpflan- Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß zungen unterstützen die visuelle Abschirmung der geplan- § 3 Abs. 2 BauGB während folgender Dienststunden ten gewerblichen Nutzung (SO 9). Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Schutzgut Landschaft/Ortsbild: Das Landschaftsbild ist Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr durch den Deponiebetrieb vorbelastet. Durch die geplanten Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Nutzungen kann von einer weiteren Beeinträchtigung des Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Landschaftsbildes ausgegangen werden. Durch eine um- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf und die nach § fangreiche Eingrünung der geplanten gewerblichen Fläche 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können zusätzlich (SO 9) erfolgt eine Einbindung der Anlagen in das Land- für den o. g. Auslegungszeitraum im Internet unter der Internetseite schaftsbild. des Amtes Schönberger Land https://www.schoenberger-land.de/ Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Plangebiet Bekanntmachungen/Auslegungen eingesehen werden. sind keine besonderen Kultur- und Sachgüter bekannt.
Amt Schönberger Land 27. Juli 2018 • Woche 30 11 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung: Die Kompensa- Untere Bodenschutzbehörde: Aussagen zur Konkretisie- tionswertermittlung erfolgt methodisch auf Grundlage rung der Festsetzung zum Bodenschutz, der „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landesam- Untere Immissionsschutzbehörde: Aussagen zur Erforder- tes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (1999). lichkeit eines Lärmgutachtens, Das ermittelte Kompensationsdefizit wird durch interne Untere Wasserbehörde: Hinweis, dass keine Trinkwasser- Kompensationsmaßnahmen sowie durch externe Maß- schutzgebiete betroffen sind. Hinweise zur Abwasser- und nahmen des Ökokontos „Offenlandlebensräume mit Ge- Regenwasserbeseitigung sowie zum Gewässerschutz. wässer- und Gehölzbiotopen am Ihlenberg“ sowie durch Untere Naturschutzbehörde: Hinweise zum Untersuchungs- Ökokontomaßnahmen der Gemeinde Selmsdorf ausge- raum und zur Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsrege- glichen. lung; Hinweise zur Berücksichtigung mittelbarer Beein- 2. Schalltechnische Untersuchung zum Sonstigen Son- trächtigungen auf umliegende Biotopstrukturen; Hinweise dergebiet SO 9 des Bebauungsplanes Nr. 18 „Depo- zur Erforderlichkeit einer internen Erschließung der Abgra- nie auf dem Ihlenberg“ der Gemeinde Selmsdorf vom bungsfläche Ost; Hinweise zu ehemaligen Kompensations- 05.03.2018, ALN Akustik Labor Nord GmbH, Lübeck. Un- maßnahmen auf der geplanten Gewerbefläche; Hinweis ter Berücksichtigung der getroffenen Festsetzungen für zur Verfügbarkeit von internen Kompensationsflächen und das Sonstige Sondergebiet SO 9 kann der Schutz der zur Bewertung von Kompensationsmaßnahmen sowie zum Wohnbevölkerung an den nächstgelegenen Immissions- Baum- und Alleenschutz. Zur Schonung des geschützten punkten sichergestellt werden. Baumbestandes wird eine Untersuchung von Alternativlö- 3. Verkehrsuntersuchung für die Erschließung von Gewer- sungen gefordert. Hinweis zum Biotopschutz nach § 20 Abs. beflächen auf dem Gebiet der IAG vom 15.11.2017, Logos 1 NatSchAG M-V; Hinweis zur Nutzung vorhandener und ak- Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbH, Rostock. Bei tueller artenschutzfachlicher Untersuchungen. der Prüfung der Leistungsfähigkeit des künftigen Knoten- Die gegebenen Hinweise wurden im Umweltbericht weit- punktausbaus konnte festgestellt werden, dass der ge- gehend berücksichtigt. Andere Hinweise beziehen sich auf plante Verkehrsknotenpunkt sowohl bei den derzeitigen Maßnahmen, die nicht mehr Bestandteil der Planung sind. als auch bei den zukünftigen Verkehrsbelastungen leis- 9. Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes vom tungsfähig sein wird. 26.10.2017: Hinweise zu vorhandenen Gewässern 2. Ord- 4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 05.03.2018. Für nung, die die Vorflut bilden; Darstellungshinweise; Erfor- die neue Erschließung der Deponie, das geplante Sons- derlichkeit einer Einleiterlaubnis in Gewässer 2. Ordnung; tige Sondergebiet SO 9 Zweckbestimmung „Gewerbeflä- Hinweise zu den wasserrechtlichen Gegebenheiten bzgl. che am Kirchholz“ und die Abgrabungsfläche Ost wurde baulicher Maßnahmen an Gewässern. mittels einer Potentialabschätzung und Relevanzana- 10. Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft lyse die potentielle Betroffenheit von Gehölz- und Bo- und Umwelt Westmecklenburg vom 26.10.2017: Es werden denbrütern, Fledermäusen und Amphibien festgestellt. allgemeine Hinweise zum Natur-, Wasser- und Bodenschutz Als streng geschützt werden unter den zu erwartenden gegeben. Darüber hinaus wird auf Anlagen, die nach Bun- Vogelarten der Mäusebussard und der Grauammer ein- des-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder angezeigt gestuft. Als Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie wurden, hingewiesen, die sich im weiteren Umfeld der Pla- kommen potentiell der Wanderfalke und der Neuntöter nung befinden. Weitere Hinweise betreffen Lärmimmissio- vor. Durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen nen und Abfallentsorgung. können erhebliche Beeinträchtigungen der Arten aus- 11. Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vor- geschlossen werden. Vorhandene artenschutzfachliche pommern vom 09.10.2017: Hinweis, dass die Belange der Untersuchungen für Teilbereiche der Deponie wurden Baudenkmalpflege und Bodendenkmalpflege berücksichtigt berücksichtigt. werden. 5. Gutachten zu drei Linden im Rahmen des Verfahrens zur 12. Forstamt Grevesmühlen vom 19.10.2017: Zustimmung zum Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 vom 10.04.2018, Vorhaben, da Berücksichtigung der Waldbelange erfolgt ist. Thomas Franiel, ö.b.v. Sachverständiger, Crivitz. Das Zustimmung zur Errichtung von baulichen Nebenanlagen in- Gutachten enthält Aussagen zur Vitalität, Art und Umfang nerhalb des Waldabstandes wird erteilt. der Schädigung sowie Prognose und Maßnahmenemp- 13. Zweckverband Grevesmühlen vom 17.10.2017: Hinweise zur fehlung für drei Allee-Bäume im geplanten Knotenpunkt Wasser- und Löschwasserversorgung sowie zur Schmutz- an der B 104. Im Ergebnis wird gutachtlich festgestellt, wasserentsorgung und Niederschlagswasserbeseitigung. dass diese verkehrssicher sind. 6. Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Abs. 6 Satz 2 LUVPG M-V für die Abgrabungsflächen BauGB können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf Ost und West: Es wird festgestellt, dass keine erhebli- schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Ge- chen und nachteiligen Umweltauswirkungen für die unter- meinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene suchten Schutzgüter und Schutzgebiete zu erwarten sind. Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleit- 7. Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Lan- plan unberücksichtigt bleiben können. desplanung Westmecklenburg vom 13.11.2017: Unter der Voraussetzung, dass die in Aufstellung befindlichen Ziele Diese Bekanntmachung kann auch im Internet unter der Internet- als sonstige Erfordernisse der Raumordnung im Rahmen adresse des Amtes Schönberger Land https://www.schoenberger- des weiteren Bauleitplanverfahrens berücksichtigt wer- land.de/Bekanntmachungen eingesehen werden. den, ist die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar. Beispiels- Hinweis: Die ursprüngliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteili- weise wird durch die Planung dem Programmsatz des gung erfolgte bereits am 27.04.2018. Aus formalen Gründen muss diese Landesentwicklungsprogrammes zum Ausbau erneuer- Bekanntmachung erneut erfolgen. Die ursprüngliche Auslegungsfrist barer Energien auf stillgelegten Deponien oder Deponie- begann bereits am 09.05.2018 und endete am 14.06.2018. Durch die abschnitten Rechnung getragen. erneute Bekanntmachung ändert sich diese Frist. 8. Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 16.11.2017: Selmsdorf, den 17.07.2018 Untere Abfallbehörde: Abfallrechtliche Belange, die in der Zuständigkeit der Landrätin als untere Abfallbehörde liegen, gez. Kreft (Siegel) sind nicht erheblich betroffen. Bürgermeister Selmsdorf
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