MITWIRKUNGSBERICHT Teilrevision Kommunaler Richtplan Verkehr - Gemeinde Küsnacht
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Kanton Zürich Teilrevision Kommunaler Richtplan Verkehr MITWIRKUNGSBERICHT Von der Gemeindeversammlung zur Kenntnis genommen am 7. September 2020 Namens der Gemeindeversammlung Der Präsident: Die Schreiberin: SUTER VON KÄNEL WILD Planer und Architekten AG Förrlibuckstrasse 30, 8005 Zürich +41 44 315 13 90, www.skw.ch 37660 – 7.9.2020
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Inhalt 1 VORBEMERKUNG 3 2 EINWENDUNGEN 5 2.1 Zu Kapitel 5: Öffentlicher Verkehr 5 2.2 Zu Kapitel 6: Strassennetz 10 2.3 Zu Kapitel 7: Parkierung 17 2.4 Zu Kapitel 8: Radwege 18 2.5 Zu Kapitel 9: Fusswege 23 2.6 Massnahmenplan 26 2.7 Weitere Themen 29 3 ANHÖRUNG 34 3.1 Nachbargemeinden 34 3.2 Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil 41 4 KANTONALE VORPRÜFUNG 43 4.1 Erläuterungen 43 4.2 Berücksichtigte Anliegen 43 Hinweis Über die nicht berücksichtigen Einwendungen wurde an der Gemein- deversammlung vom 7. September 2020 gesamthaft bei der Planfest- setzung entschieden (§ 7 PBG). Die nachfolgenden Ausführungen und Stellungnahmen entsprechen dem Meinungsbild des Gemeinderates gemäss Antrag und Weisung zuhanden der Gemeindeversammlung. Auftraggeberin Gemeinde Küsnacht Bearbeitung SUTER • VON KÄNEL • WILD Michael Camenzind, Anita Brechbühl SUTER • VON KÄNEL • WILD 2
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht 1 VORBEMERKUNG Öffentliche Auflage Die öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7 PBG zur Revision des Richtplans Verkehr erfolgte während 60 Tagen vom 1. November 2019 bis 30. Dezember 2019. Einwendungen Während der Auflagefrist konnte sich jedermann zum Entwurf der Teilrevision des Richtplans Verkehr äussern und schriftliche Einwen- dungen dagegen vorbringen. Insgesamt wurden 20 Schreiben mit 103 Änderungsanträgen einge- reicht (ohne ZPP, Nachbargemeinden, Kanton). Nebst Anträgen zu Richtplan-Festlegungen betreffen 24 Anträge An- liegen zu Massnahmen, die nicht auf Richtplan-Stufe festgelegt wer- den können (Signalisation, Markierungen etc.), respektive die nicht in die Beschlusskompetenz der Gemeindeversammlung fallen. Diese Anliegen werden zur Kenntnis genommen. Übersicht Anträge total 103 Berücksichtigt 17 Teilweise berücksichtigt 22 Nicht berücksichtigt 40 Kenntnisnahme 24 Anhörung Die Nachbargemeinden Zollikon, Zumikon, Erlenbach und Maur so- wie die Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (ZPP), die Verkehrsbe- triebe Zürich (VBZ) und die Alters- und Gesundheitskommission Küs- nacht (AGK) nahmen im Rahmen der Anhörung zur Vorlage Stellung. Vorprüfung Parallel zur öffentlichen Auflage wurde die Revisionsvorlage dem Amt für Raumentwicklung zur Vorprüfung eingereicht. Die kantonalen Amtsstellen haben mit Schreiben vom 28. Januar 2020 zur Vorlage Stellung genommen. Eingehende Prüfung Der Gemeinderat hat sämtliche Einwendungen, Stellungnahmen und Anträge eingehend geprüft. Soweit sich der Gemeinderat den eingereichten Anträgen anschlies- sen konnte, wurde der Richtplan Verkehr entsprechend angepasst. SUTER • VON KÄNEL • WILD 3
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Bericht zu den Einwendungen Über die nicht berücksichtigten Einwendungen ist gemäss § 7 PBG ein Bericht zu erstellen. Der vorliegende Bericht behandelt alle Ein- wendungen und somit auch die berücksichtigten Einwendungen. Die Einwendungen sind entsprechend den Richtplankapiteln thematisch gegliedert und zusammengefasst, soweit sie analoge Anliegen be- treffen. Im Interesse des Persönlichkeitsschutzes sind die Anträge lediglich nummeriert. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Richtplans Verkehr durch die Gemeindever- sammlung entschieden. Der vorliegende Bericht wird zusammen mit den übrigen Akten öffentlich aufgelegt und steht zur Einsichtnahme offen. SUTER • VON KÄNEL • WILD 4
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht 2 EINWENDUNGEN 2.1 Zu Kapitel 5: Öffentlicher Verkehr Anträge Nrn. 12 und 39: Es sei zu ergänzen, dass sich die Gemeinde bei den zuständigen Instanzen Kapitel 5.2, S-Bahn-Verbindung zum dafür einsetzt, dass die Direktverbindungen zum Flughafen Zürich-Kloten Flughafen Zürich auch nach dem Jahr 2035 bestehen bleiben. Erwägungen des Gemeinderats: Die Gemeinde setzt sich zusammen mit der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (ZPP) bereits heute aktiv dafür ein, dass die direkte Bahn- verbindung von Küsnacht zum Flughafen Zürich-Kloten auch nach dem Bahn-Ausbauschritt 2035 erhalten bleibt. Diese Bemühungen werden ohnehin fortgesetzt und können deshalb auch ergänzend im Kapitel 5.2 festgehalten werden. Beschluss: Das Anliegen wird berücksichtigt. Anträge Nrn. 13 und 57: Die Festlegung "Bessere Erschliessung Gebiet Hinderriet (Itschnach)" sei zu Kapitel 5.3, Erschliessung Gebiet streichen. Diese Busverbindung wurde in der Vergangenheit von der Hinderriet Gemeindeversammlung bereits abgelehnt. Die baulichen Anpassungen wären sehr teuer, die Nachfrage für eine Erschliessung mit einem Linien- bus ist zu gering, eine Weiterführung der Buslinie über die Schüracher- strasse zurück in die Zumikerstrasse ist unerwünscht. Erwägungen des Gemeinderats: Das Gebiet Rietstrasse/Hinderriet weist gemäss den kantonalen An- forderungen eine niedrige Erschliessungsqualität auf. Alleine die Residenz Bethesda weist 150 BewohnerInnen und über 250 Ange- stellte auf. Das Potenzial für eine Bushaltestelle ist somit gemäss der kantonalen Angebotsverordnung gegeben. Vor 9 Jahren wurde eine Ringverbindung Rietstrasse-Schüracher- strasse abgelehnt. Neu angedacht ist eine Buswendeschlaufe bei der Residenz Bethesda, womit die Schüracherstrasse nicht tangiert wird. Über die Linienführung, die Art der Fahrzeuge und die Fahrpläne wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Detailprojektierung ent- schieden. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 5
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 14: Die im Kapitel 5.3 aufgeführten Ausführungen unter "Rechtswirkungen" Kapitel 5.3. Rechtswirkungen seien nichtssagend und daher zu streichen. Erwägungen des Gemeinderats: Bei der Planung und Realisierung der ÖV-Erschliessung sind zahl- reiche Instanzen und Projektpartner beteiligt. Eine transparente Beschreibung der Rechtswirkungen der erwähnten Festlegungen dient der Klärung der Zuständigkeiten und hält den Stellenwert des kommunalen Richtplans Verkehr im Planungsprozess fest. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Antrag Nr. 15: Die im Kapitel 5.3 aufgeführten Ausführungen unter "Erläuterungen" seien Kapitel 5.3, Erläuterungen nichtssagend und daher zu streichen. Erwägungen des Gemeinderats: Die Erläuterungen enthalten wichtige Argumente und Hintergrund- informationen zu den entsprechenden Festlegungen. Aus diesem Grund wird daran festgehalten. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Anträge Nrn. 16 und 40: Die Festlegung "Bessere Erschliessung Gebiet Strandbad (Heslibach)" sei Kapitel 5.3, Festlegungen zu streichen. Das Strandbad kann schon heute hervorragend mit dem ÖV, mit dem Velo oder zu Fuss erreicht werden. Es braucht keine teure, nur an wenigen Tagen im Jahr genutzte Busverbindung. Zudem würde die Bus- linie zum Strandbad vor allem von Auswärtigen genutzt und das Strand- bad ist schon heute übernutzt. Erwägungen des Gemeinderats: Das Quartier an der Gemeindegrenze zwischen Küsnacht und Erlen- bach sowie das Strandbad besitzen eine niedrige Erschliessungs- qualität mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Sonntags und abends ab 20 Uhr verkehrt der Ortsbus 918 nicht. Mit der geplanten Halte- stelle an der Seestrasse im Bereich der Freihofstrasse und der Ver- längerung der Buslinie 918 bis zum Bahnhof Erlenbach kann das Ge- biet an der Gemeindegrenze Küsnacht/Erlenbach und auch das Strandbad besser mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 6
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 17: Der ganze Paragraph "5.3 Buslinien" sei zu streichen. Kapitel 5.3, Buslinien Erwägungen des Gemeinderats: Auch wenn keine neuen Festlegungen zum Busnetz vorgesehen wären, müsste der Richtplantext einen Abschnitt zum öffentlichen Verkehr enthalten, zumal der kommunale Richtplan Verkehr auf die übergeordneten Richtplanvorgaben und Planungen abzustimmen ist. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Antrag Nr. 18: Die Festlegungen zu den Haltestellen Itschnach Rietstrasse, Strandbad und Kapitel 5.4, Bushaltestellen Bereich Wiesenstrasse seien zu streichen. Begründungen vgl. Einwen- dungen Nr. 13 und 16. Zudem sei die Wiesenstrasse zu eng für eine Bushaltestelle und es müsste eine zu grosse Anzahl Parkplätze aufge- hoben werden. Erwägungen des Gemeinderats: Die drei geplanten Bushaltestellen ermöglichen eine angemessene Verbesserung der ÖV-Erschliessungsqualität in den Gebieten Hinder- riet, Heslibach und Wiesenstrasse. Es wird auf die Erwägungen zu den Anträgen Nrn. 13 (Seite 5) und 16 (Seite 6) verwiesen. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Antrag Nr. 19: Der Koordinationshinweis sei zu streichen. Kapitel 5.4, Festlegungen; Koordinationshinweis Erwägungen des Gemeinderats: Da die geplante Verbesserung der ÖV-Erschliessung auch die Ge- meinde Erlenbach und das dortige marktverantwortliche Unter- nehmen VZO betrifft, bleibt ein Koordinationshinweis in den Er- läuterungen (jedoch nicht in den Festlegungen) nötig, zumal die geplanten Massnahmen durch die Gemeinde Küsnacht nicht auto- nom, sondern nur im Verbund umgesetzt werden können. Beschluss: Das Anliegen wird teilweise berücksichtigt. Antrag Nr. 20: Die beiden Abschnitte mit den Rechtswirkungen und Erläuterungen seien Kapitel 5.4, Rechtswirkungen und zu streichen und die Haltestelle Zentrum sei im Richtplan zu ergänzen. Die Erläuterungen Haltestelle Zentrum (Richtung Itschnach/Heslibach) werde im Rahmen der Umgestaltung der Kreuzung Oberwacht-/Zürichstrasse auf die Ostseite der Kreuzung verlegt. Dieser neue Standort sei nicht im Richtplan einge- zeichnet. Erwägungen des Gemeinderats: Eine transparente Beschreibung der Rechtswirkungen der erwähnten Festlegungen dient der Klärung der Zuständigkeiten und des Stellen- werts des kommunalen Richtplans Verkehr im Planungsprozess. Die Erläuterungen enthalten wichtige Argumente und Hintergrundinfor- mationen zu den entsprechenden Festlegungen. Sie sind deshalb beizubehalten. SUTER • VON KÄNEL • WILD 7
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Die Haltestellen sind im Richtplan Verkehr nicht parzellengenau, son- dern mit einem Anordnungsspielraum eingetragen. Überdies sind die Standorte zusammengefasst und nicht für jede Fahrtrichtung separat eingezeichnet. Die Haltestelle Zentrum ist im Richtplan bereits am neuen Standort östlich der Kreuzung Oberwacht-/Zürichstrasse be- zeichnet, womit der Hinweis des Antragsstellers bereits berücksichtigt ist. Beschluss: Das Anliegen ist teilweise berücksichtigt. Antrag Nr. 49: Die Machbarkeit einer Busanbindung des Küsnachterbergs an das Dorf ist Anbindung Küsnachterberg/Allmend unter dem Aspekt der seit langem bestehenden Bedürfnisse des Quartiers Allmend nach einer punktgenaueren Busverbindung zum Bahnhof und ins Einkaufszentrum von Küsnacht erneut zu prüfen. Insbesondere geprüft werden soll, ob sich aus den Bedürfnissen der beiden Quartiere nicht Synergien ergeben, die einen Shuttle-Service mit Kleinbus zu bestimmten Tageszeiten als realistisch und finanziell tragbar ausweisen. Erwägungen des Gemeinderats: Die Gemeinde hat die Machbarkeit einer Busverbindung vom Dorf- zentrum (via Allmend) in den Küsnachterberg in den letzten Jahren wiederholt geprüft. Der ZVV und die VBZ würden sich nicht an den Kosten für eine solche Verbindung beteiligen. Somit müsste die Ge- meinde die Kosten alleine tragen, was unverhältnismässig teuer wäre. Aktuell wird die Erschliessung des Küsnachterbergs mit den Mitfahr- bänken verbessert. Das Quartier Allmend ist mit der Linie 916 ausreichend erschlossen, zumal seit kurzem Gelenkbusse zum Einsatz kommen und die Busse auch am Sonntag direkt bis nach Zürich verkehren. Zudem bestehen an den Haltestellen Obere Heslibachstrasse Richtung Bahnhof bzw. Oberwachtstrasse Richtung Allmend Anschlüsse auf die Linien 918 oder 919 zum/vom Bahnhof. Mit den bestehenden vier Buslinien in Küsnacht (912, 916, 918 und 919) können nicht alle Quartiere (Itsch- nach, Heslibach und Allmend) gleichzeitig an den Bahnhof und an die Stadt Zürich angeschlossen werden. Eine direkte Führung der Linie 916 ins Dorfzentrum erachtet der Gemeinderat nicht als sinnvoll, weil sie entweder eine Zusatzschlaufe auf der Route nach Zürich oder eine Abkehr von der Erschliessung von Küsnacht via Zollikon – Zürich- Tiefenbrunnen zur Folge hätte. Im Moment bestehen deshalb keine grossen Synergien zwischen den Anliegen des Allmendquartiers und dem Küsnachterberg. Die Ge- meinde prüft jedoch alle zwei Jahre im Rahmen des Fahrplanverfah- rens das Küsnachter Busnetz mit der VBZ und kann bei einer Ver- änderung der Verhältnisse rasch reagieren. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 8
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 96: Das Allmendquartier ist mit einer direkten Busverbindung an den Bahnhof Anbindung Allmend anzuschliessen. Für SBB-Nutzer, die ab Allmend den Bahnhof Küsnacht erreichen wollen, bietet sich grundsätzlich die Benützung der Linie 916 an. Es ist jedoch störend, dass der Bahnhof nicht direkt angefahren wird. Stattdessen steigen die Nutzer bei der Haltestelle Obere Heslibachstrasse aus, überqueren vor dem Bus den Fussgängerstreifen und behindern den Bus an der Weiterfahrt. Fahrzeuge, die den wartenden Bus überholen, gefährden die Sicherheit der aussteigenden Buspassagiere. Erwägungen des Gemeinderats: Das Anliegen ist der Gemeinde bekannt und wird für die zukünftige Planung des Busnetzes zur Kenntnis genommen. Das Quartier All- mend ist mit der Linie 916 ausreichend erschlossen, zumal seit kur- zem Gelenkbusse zum Einsatz kommen und die Busse auch am Sonntag direkt bis nach Zürich verkehren. Zudem bestehen an den Haltestellen Obere Heslibachstrasse Richtung Bahnhof bzw. Ober- wachtstrasse Richtung Allmend Anschlüsse auf die Linien 918 oder 919 zum/vom Bahnhof. Mit den bestehenden vier Buslinien in Küs- nacht (912, 916, 918 und 919) können nicht alle Quartiere (Itschnach, Heslibach und Allmend) gleichzeitig an den Bahnhof und an die Stadt Zürich angeschlossen werden. Eine direkte Führung der Linie 916 ins Dorfzentrum erachtet der Gemeinderat nicht als sinnvoll, weil sie ent- weder eine Zusatzschlaufe auf der Route nach Zürich oder eine Ab- kehr von der Erschliessung von Küsnacht via Zollikon – Zürich-Tiefen- brunnen zur Folge hätte. Die Gemeinde prüft jedoch alle zwei Jahre im Rahmen des Fahrplan- verfahrens das Küsnachter Busnetz mit der VBZ und kann bei einer Veränderung der Verhältnisse rasch reagieren. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Antrag Nr. 50: Bei der Neugestaltung der Oberwachtstrasse und des Parkplatzes Zen- Anbindung Allmend/Küsnachterberg trum sind die Bedürfnisse des Quartiers Allmend und des Küsnachterbergs nach einer Busanbindung an Bahnhof und Einkaufszentrum einzubezie- hen. Da es in der Allmend nie einen Quartierladen gegeben hat und wohl auch auf lange Zeit hinaus keinen geben wird, weil ein rentabler Betrieb schwierig ist, wäre eine punktgenauere Busverbindung zum Bahnhof und ins Einkaufszentrum (Coop, Migros, Detailhandelsgeschäfte) insbesondere für ältere, weniger mobile und mobilitätseingeschränkte Einwohner sehr wünschenswert. SUTER • VON KÄNEL • WILD 9
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Erwägungen des Gemeinderats: Der Richtplan Verkehr enthält eine Bushaltestelle am Bahnhof sowie eine Haltestelle auf Höhe Oberwachtstrasse. Die genaue Lage der Haltestelle wird nicht parzellenscharf festgelegt. Der Antrag ist somit nicht Bestandteil des Richtplans Verkehr, sondern der künftigen Pla- nung und Projektierung des Areals Parkplatz Zürichstrasse bzw. der zukünftigen Fahrplanverfahren des ZVV. Vgl. auch Erwägungen zu den Anträgen Nrn. 49 und 96, Seite 8 und 9. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Antrag Nr. 100: Das lokale ÖV-Netz sei auszubauen und mit modernem Transportsystem Moderne Transportsysteme (z.B Pendelbus-System) auszustatten. Erwägungen des Gemeinderats: Die Gemeinde überprüft mit den VBZ und dem ZVV alle zwei Jahre im Fahrplanverfahren das ÖV-Netz und die eingesetzten Fahrzeugtypen. Punktuell sind im Richtplan Verkehr Netzerweiterungen geplant (Ge- biete Hinderriet und Heslibach). Weitergehende Ausbauten des ÖV- Netzes sind momentan nicht wirtschaftlich. Selbstfahrende Busse können in Zukunft allenfalls neue Linien zur Feinerschliessung der Quartiere mit einer niedrigen Erschliessungsqualität ermöglichen. Momentan sind diese Bus-Systeme jedoch noch nicht praxisreif. Die Gemeinde ist diesbezüglich im Austausch mit den VBZ und wäre auch interessiert an allfälligen Pilotprojekten. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. 2.2 Zu Kapitel 6: Strassennetz Antrag Nr. 21: Der Abschnitt inkl. Kartenausschnitt ist zu überarbeiten. Es sind keine Kapitel 6.1, Allgemeines Temporeduktionen vorzusehen. Die Begriffe "angestrebtes Geschwindig- keitsniveau" und "siedlungsverträgliche Geschwindigkeiten" sind zu streichen. Erwägungen des Gemeinderats: Der Absatz wird überarbeitet und präzisiert. In diesem Zusammen- hang wird auch auf die Grafik mit dem angestrebten Geschwindig- keitsniveau verzichtet. Diese diente lediglich der Illustration der Ziel- geschwindigkeiten, steht jedoch in keinem Zusammenhang mit den effektiv signalisierten Geschwindigkeiten gemäss Signalisations- verordnung. Beschluss: Das Anliegen wird berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 10
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Anträge Nrn. 41 und 42: Auf das angestrebte Geschwindigkeitsniveau von 50 km/h auf der See- Kapitel 6.1, Allgemeines strasse sei zu verzichten. Ebenfalls sei auf eine Reduktion des angestrebten Geschwindigkeitsniveaus auf der Seestrasse im Ortszentrum auf lediglich 30–40 km/h zu verzichten. Erwägungen des Gemeinderats: Die Illustration mit den angestrebten Zielgeschwindigkeiten visua- lisierte ein auf das Siedlungsgebiet abgestimmtes, zweckmässiges Geschwindigkeitsniveau, welches auf der Seestrasse dem Grundsatz "innerorts = Tempo 50" entsprach. Bei den signalisierten Geschwin- digkeiten handelt es sich um Höchstgeschwindigkeiten, die nicht mit Zielgeschwindigkeiten gleichzusetzen sind. Gemäss Art. 32 Strassen- verkehrsgesetz sind die Geschwindigkeiten stets den örtlichen Um- ständen anzupassen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird an der Signali- sation Tempo 60 festgehalten. Im Bericht wird auf eine Darstellung des angestrebten Geschwindigkeitsniveaus verzichtet. Beschluss: Das Anliegen wird berücksichtigt. Anträge Nrn. 22 und 43: Seite 26, 6.2 übergeordnete Festlegungen: Der Abschnitt "Da auch … Kapitel 6.2, übergeordnete Festlegungen eingeflossen." sei nichtssagend und daher zu streichen. Erwägungen des Gemeinderats: Dieser Abschnitt ermächtigt die Gemeinde, sich gegenüber dem Kanton für die Interessen der Gemeinde entlang der Kantonsstrassen einzusetzen. Dies entspricht einem wichtigen Bedürfnis der Bevöl- kerung. Die Oberwachtstrasse soll in diesem Zusammenhang nicht in eine Begegnungszone umgewandelt werden, sondern gemäss Kapitel 6.5 in Abstimmung mit den Nutzungen im Zentrum von Küsnacht eine Aufwertung zu einem attraktiven und aufenthaltsfreundlich gestalteten Strassenraum erfahren. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Anträge Nrn. 23 und 44: Die Umklassierung des Strassenzuges Obere Heslibachstrasse – Ränke- Kapitel 6.3, Haupterschliessungsstrassen strasse sei zu streichen, bzw. der Strassenzug sei als Haupterschliessungs- strasse beizubehalten. Erwägungen des Gemeinderats: Die Achse Obere Heslibach-/Ränkestrasse weist baulich den Charak- ter einer Quartierstrasse auf. Die Änderung des Netzes der Haupt- erschliessungsstrassen im Bereich Bergstrasse, Obere Heslibach- strasse, Ränkestrasse und Haldenstrasse bezweckt, die Wohngebiete vom Durchgangsverkehr zu entlasten und zu beruhigen. Dies ent- spricht einem wiederholt geäusserten Bedürfnis aus der betroffenen Bevölkerung. Der Verkehr soll zukünftig auf den Haupterschliessungs- trassen Bergstrasse sowie Dachsbergstrasse/Forchstrasse (Erlen- bach) kanalisiert werden. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 11
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 24: Der Schemaplan Strassenetz sei zu korrigieren. Der Status Quo des aktuell Kapitel 6.3, Haupterschliessungsstrassen rechtsgültigen kommunalen Richtplans Verkehr sei beizubehalten. Erwägungen des Gemeinderats: Vgl. Erwägungen zu den Anträgen Nrn. 23 und 44, Seite 11. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Antrag Nr. 99: Es seien eine Anbindung an das nationale Strassennetz mit einem Tunnel Kapitel 6.3, Anbindung nationales Brunau-Wollishofen-Goldbach-Zollikerberg zu schaffen sowie die Schwer- Strassennetz punktgebiete zu bestimmen und diese nutzungsplanerisch festzulegen. Erwägungen des Gemeinderats: Eine bessere Anbindung der Gemeinde Küsnacht und des Bezirks Meilen insgesamt ans nationale Hochleistungsstrassennetz wäre in der Tat wünschbar. Eine solche Festlegung müsste jedoch auf der Stufe des kantonalen Richtplans bzw. in den Netzbeschlüssen des eidgenössischen Parlaments erfolgen. Die Gemeinde kann keine Na- tionalstrassen planerisch festlegen. Die Bestimmung von nutzungs- planerischen Schwerpunktgebieten erfolgt einerseits im regionalen Richtplan Pfannenstil, andererseits im Zonenplan der Gemeinde, jedoch nicht im Richtplan Verkehr. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Antrag Nr. 101: Es sei ein besserer Seezugang zu schaffen und die Strassenräume an der Kapitel 6.3, Seezugang/Seestrassen Seestrasse in den Bahnhofsgebieten seien als Mischverkehrsflächen auszu- gestalten. Erwägungen des Gemeinderats: Der Zugang zum See ist in Küsnacht auf 60% der Seeuferlänge für die Öffentlichkeit gewährleistet. Dieser Wert ist im Vergleich zu anderen Seegemeinden überdurchschnittlich hoch. Im Rahmen ihrer Zustän- digkeiten setzt sich die Gemeinde für qualitativ hochstehende See- uferzugänge ein. Die Zuständigkeiten für den Seeuferweg, das Planen und Bauen am Zürichsee sowie die Seestrasse liegen jedoch beim Kanton bzw. bei der Region. Die Gemeinde bringt sich zwar aktiv in die diesbezügli- chen Prozesse ein, die Entscheide werden letztlich jedoch von den übergeordneten Planungsträgern gefällt. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. SUTER • VON KÄNEL • WILD 12
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 25: Der ganze Paragraph zu "Strassenraumgestaltung im historischen Kon- Kapitel 6.4, Strassenraumgestaltung im text" sei zu streichen. Es handle sich um unnötige, behördenverbindliche historischen Kontext Auflagen, welche bei anstehenden Strassensanierungen pragmatisch und situativ, je nach Finanzlage der Gemeinde, in dem Sinne umgesetzt wer- den können ohne Festlegung mittels komplizierter Vorgaben im Richtplan Verkehr. Erwägungen des Gemeinderats: Die Gestaltung des Strassenraums wirkt sich wesentlich auf das Orts- bild aus. Die Festlegungen zur Strassenraumgestaltung im histori- schen Kontext stützen sich auf die Ortsbildinventare und die Kern- zonenvorschriften in der BZO. Sie stellen sicher, dass die Verkehrs- planung mit den genannten raumplanerischen Instrumenten zur Erhaltung und Aufwertung des Ortsbildes in den historischen Orts- kernen (Kernzonen) abgestimmt ist. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Antrag Nr. 53: Es sei zu prüfen, ob die Eigenheimstrasse den historischen Strassen zuge- Kapitel 6.4, Strassenraumgestaltung im ordnet werden soll. historischen Kontext Erwägungen des Gemeinderats: Die Festlegung "Strassenraumgestaltungen im historischen Kontext" betrifft nur Strassenzüge im Bereich der Kernzonen/Ortsbildinventar- Perimeter, die in den nächsten 10–15 Jahren saniert werden und sich innerhalb von Kernzonen befinden. Beide Anforderungen werden von der Eigenheimstrasse nicht erfüllt. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Antrag Nr. 26: Der ganze Paragraph zu "Aufwertung Ortsdurchfahrt" sei zu streichen. Es Kapitel 6.5, Aufwertung Ortsdurchfahrt handle sich um grünideologische, gewerbefeindliche Ideen und schaffe faktisch eine Abklassierung der Alten Landstrasse zwischen Oberwacht- kreisel und der Oberen Heslibachstrasse. Erwägungen des Gemeinderats: Die Aufwertung der Oberwachtstrasse ist im regionalen Richtplan Pfannenstil vom 19. Dezember 2018 festgehalten. Die Gemeinde ist nicht befugt, regionale Festlegungen zu streichen. Die Aufwertung der Alten Landstrasse ermöglicht eine bessere Durchlässigkeit des Strassenraums und somit eine Erhöhung der Wohn- und Aufenthalts- qualität. Davon profitiert nicht nur die Bevölkerung, sondern auch das Gewerbe. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 13
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 3: Es seien Massnahmen (Smiley-Tafeln, Schwellen, Kontrollen etc.) zur Massnahmen T30 Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Zone zu ergänzen. Erwägungen des Gemeinderats: Hierbei handelt es sich um keinen richtplanrelevanten Antrag bzw. um ein Anliegen, dass die Massnahmenliste betrifft. Das Anliegen wird zur Prüfung an die zuständige Abteilung Sicherheit weiterge- leitet. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Anträge Nrn. 4 und 35: Die Tempo-30-Zone auf der Hesligenstrasse sei bis zur Dano-Anlage zur Massnahmen T30 verlängern. Mit der neuen Biogasanlage werden die Volumina an Ver- brennmaterial erhöht, die Verkehrsfahrten nehmen zu und es gebe mehr schwerere Fahrzeuge. Schon derzeit werde die Tempo-30-Zone nicht res- pektiert. Kinder und Familien im Quartier würden deshalb die Hesligen- strasse meiden. Es brauche zusätzliche Massnahmen. Erwägungen des Gemeinderats: Gemäss Festlegungen der Signalisationsverordnung (Art. 22a) sind Tempo-30-Zonen innerhalb des Siedlungsgebiets anzuordnen. Da sich die Dano-Anlage ausserhalb des Siedlungsgebiets befindet, ist es nicht möglich, die Tempo-30-Zone in diesem Bereich weiter auszu- dehnen. Dies wurde auch im Rahmen von früheren Abklärungen vom Kanton bestätigt. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Antrag Nr. 51: Die Gemeinde solle zur Erhöhung der Sicherheit (insbesondere für Kinder) Massnahmen T30 ein Gutachten zur Einführung von Tempo 30 im Weiler Schmalzgrueb in Auftrag geben. Erwägungen des Gemeinderats: Im Rahmen der Umsetzung der Massnahmenplanung wird die Ge- meinde das geeignete Vorgehen für die Massnahme Fussgänger- sicherheit Schmalzgruebstrasse prüfen. Die Gemeindeversammlung ist jedoch nicht befugt, Tempo-30-Zonen zu erlassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei, die Verkehrsanordnungen gestützt auf ein Verkehrsgutachten verfügt. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. SUTER • VON KÄNEL • WILD 14
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 60: Von der Limbergstrasse ab Einmündung Rehweid bis zur Bergstrasse Nr. Massnahmen T30 47 sei so bald wie möglich Tempo 30 einzuführen. Im beantragten Ab- schnitt wird zu schnell gefahren. Mit Tempo 30 kann die Verkehrssicher- heit für Fussgänger, insbesondere für Ältere und für Kinder, erhöht werden sowie der Strassenlärm reduziert werden. Erwägungen des Gemeinderats: Die Gemeindeversammlung ist nicht befugt, Tempo-30-Zonen zu erlassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei, die Verkehrsanordnungen gestützt auf ein Verkehrsgutachten ver- fügt. Gemäss der Netzkonzeption des revidierten Richtplans Verkehr ist die Berg-/Limbergstrasse als Haupterschliessungsstrasse klassiert. Dies spricht gegen eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Antrag Nr. 87: Obere Heslibachstrasse: Es sei Tempo 30 auf der ganzen Strecke einzu- Massnahmen T30 führen, andernfalls sei ein Velostreifen nötig. Verkehrsbauliche Massnah- men müssten hier und in der ganzen Gemeinde auch die Bedürfnisse des Veloverkehrs berücksichtigen. Erwägungen des Gemeinderats: Zwischen der Bergstrasse und dem Kreisel Gartenstrasse besteht bereits heute Tempo 30 auf der Oberen Heslibachstrasse. Auf dem Abschnitt vom Kreisel Gartenstrasse bis zur Ränkestrasse soll nach der vorgesehenen Abklassierung zur Quartierstrasse mit einem Gut- achten ebenfalls die Einführung von Tempo 30 geprüft werden. Bei allfälligen baulichen Massnahmen oder Sanierungen der Oberen Heslibachstrasse sind die Bedürfnisse des Veloverkehrs zu berück- sichtigen, dazu gehört auch die Gestaltung der Elemente zur Ge- schwindigkeitsreduktion. Die Gemeindeversammlung ist jedoch nicht befugt, Tempo-30-Zonen zu erlassen. Dies fällt in den Zuständigkeits- bereich der Kantonspolizei, die Verkehrsanordnungen gestützt auf ein Verkehrsgutachten verfügt. Beschluss: Das Anliegen wird teilweise berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 15
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 55: Die Höchst-Geschwindigkeit auf der Zumikerstrasse (Wald-Abschnitt Massnahmen, Höchstgeschwindigkeit zwischen Zollikon und Schiedhaldenstrasse) ist von aktuell 60/80 auf Zumikerstrasse 50 km/Std. zu reduzieren. Erwägungen des Gemeinderats: Im Massnahmenplan zur Teilrevision ist eine Prüfung der Herab- setzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Zumikerstrasse von heute 80 auf 50–60 km/h vorgesehen. Das letztlich zu wählende Geschwin- digkeitsniveau soll im entsprechenden Fachgutachten ermittelt wer- den. Die Gemeindeversammlung ist jedoch nicht befugt, Signalisa- tionsänderungen zu erlassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei, die Verkehrsanordnungen gestützt auf ein Ver- kehrsgutachten verfügt. Beschluss: Das Anliegen ist berücksichtigt. Anträge Nrn. 58 und 86: Die Gemeinde wird aufgefordert, eine Temporeduktion auf der gesamten Massnahmen, Höchstgeschwindigkeit Seestrasse auf 50 km/h im Verkehrsplan aufzunehmen und sich beim Seestrasse Kanton für eine durchgehende Signalisierung "Tempo 50 innerorts" ein- zusetzen. Erwägungen des Gemeinderats: Der Gemeinderat hat sich für eine Beibehaltung von Tempo 60 auf der Seestrasse ausgesprochen. Die Gemeindeversammlung ist je- doch nicht befugt, Signalisationsänderungen zu erlassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei, die Verkehrsanord- nungen gestützt auf ein Verkehrsgutachten verfügt. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Anträge Nrn. 64 und 73: Die Ausfahrt vom Dorfplatz in die Allmendstrasse/Untere Heslibachstrasse Sperrung Ausfahrt Dorfplatz sei zu sperren. Die heutige Situation sei für alle Verkehrsteilnehmer un- übersichtlich. Zusammen mit einer Aufhebung der Parkplätze auf dem Dorfplatz würde die Verkehrssicherheit verbessert. Erwägungen des Gemeinderats: Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, das heutige Ver- kehrsregime beizubehalten. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Anträge Nrn. 70, 79, 91 und 98: Im ganzen Dorfkern (Dorfstrasse, Obere Dorfstrasse, Florastrasse südlich Fussgängerzone Dorfkern Oberwachtstrasse, Werkstrasse) sei eine Fussgängerzone (Zufahrt für Anwohner und Lieferanten gestattet) einzurichten. Erwägungen des Gemeinderats: Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, das heutige Ver- kehrsregime beizubehalten. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 16
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht 2.3 Zu Kapitel 7: Parkierung Anträge Nrn. 27 und 45: Der Status Quo in Bezug auf die Anzahl Parkplätze sei zumindest bei- Kapitel 7.3, Festlegungen zubehalten oder auszubauen. Die entsprechende Liste im Bericht zum Verkehrsplan sei anzupassen. Der Vermerk zur Überprüfung der BZO- Bestimmungen zu den Pflichtparkplätzen sei zu streichen. Erwägungen des Gemeinderats: Die bestehenden Parkierungsanlagen und Anzahl Parkplätze werden beibehalten. Die Liste muss deshalb nicht angepasst werden. Die Überprüfung der BZO-Bestimmungen zu den Pflichtparkplätzen wird vom Kanton und der Region gefordert. Dieser Auftrag gilt unabhängig des Hinweises im Bericht zum Richtplan Verkehr. Beschluss: Das Anliegen ist teilweise bereits berücksichtigt. Anträge Nrn. 65 und 74: Die Parkplätze auf dem Dorfplatz seien mit Ausnahme des Behinderten- Kapitel 7.3, Festlegungen parkplatzes aufzuheben. Erwägungen des Gemeinderats: Die Parkplätze auf dem Dorfplatz entsprechen einem Bedürfnis der Bevölkerung. Die Markierung oder Demarkierung von Parkplätzen ist überdies nicht Gegenstand des Richtplans Verkehr und fällt nicht in die Beschlusskompetenz der Gemeindeversammlung. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Anträge Nrn. 63 und 72: Die bachseitigen Parkplätze an der unteren Allmendstrasse seien aufzu- Massnahmen heben. Erwägungen des Gemeinderats: Der vorliegende kommunale Richtplan Verkehr enthält keine flächen- deckende Analyse und Strategie zum Umgang mit der Parkierung. Mit einer separaten Studie wird aktuell ein Parkierungskonzept erarbei- tet. Der Antrag soll im Rahmen dieser Studie geprüft werden. Die Markierung oder Demarkierung von Parkplätzen ist überdies nicht Gegenstand des Richtplans Verkehr und fällt nicht in die Be- schlusskompetenz der Gemeindeversammlung. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. SUTER • VON KÄNEL • WILD 17
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht 2.4 Zu Kapitel 8: Radwege Antrag Nr. 28: Das Kapitel sei zu kürzen. Der Satz "Bei der Planung … zu berücksichtigen" Kapitel 8.1, Allgemeines wie auch die Paragraphen Veloparkierungsanlagen und Anforderungen seien zu streichen. Erwägungen des Gemeinderats: Die Überprüfung des Radwegnetzes stellt einen der Schwerpunkte der vorliegenden Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehrs dar. Das Kapitel 8.1 zeigt die entsprechenden Hintergründe und Grundlagen auf. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Antrag Nr. 29: Die Liste der Veloparkierungsanlagen sei zu überarbeiten, der Standort Kapitel 8.3, Festlegungen Dorfstrasse (Coop-Unterführung) sei zu streichen. Neue Veloparkierungs- anlagen seien nur vorzusehen, wenn keine Parkplätze wegfallen. Die ent- sprechende Vorgabe sei im Richtplantext festzuhalten. Erwägungen des Gemeinderats: Die Liste ist bereits auf die wichtigsten Standorte im Umfeld der ÖV- Haltestellen und Bahnhöfe gekürzt worden. Die Veloparkierungsan- lage an der Dorfstrasse kann ohne die Beanspruchung von Park- plätzen realisiert werden. Eine so starre Vorgabe würde die Planung und Projektierung von Veloparkierungsanlagen unnötig einschrän- ken. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Anträge Nrn. 30 und 46: In Küsnacht solle keine Velopriorisierung stattfinden. Daher sei der Ab- Kapitel 8.3, Festlegungen schnitt "Strassenraumgestaltungen auf … von Bedeutung." zu streichen. Erwägungen des Gemeinderats: Dieser Abschnitt postuliert keine Velopriorisierung, sondern weist darauf hin, dass Strassen, die als Radweg bezeichnet sind, auch so gestaltet werden, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher zirkulieren können. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 18
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 81: Als bisher nicht gekennzeichnete Verbindung zwischen dem regionalen Kapitel 8.3, Festlegungen Veloweg auf der Seestrasse und dem Dorf sei die Oberwachtstrasse bis zum Kreisel Alte Landstrasse in den Richtplan aufzunehmen. Der Radstreifen in der Unterführung Oberwachtstrasse sei durch bauliche Massnahmen (Niveauunterschied mit Randstein) zu sichern. Die Fort- setzung der Oberwachtstrasse sei velofreundlich auszulegen. Erwägungen des Gemeinderats: Die Verbindung zwischen der Seestrasse und dem Kreisel Alte Land- strasse ist in der kantonalen Velonetzplanung als Neben- (bis Kreu- zung Zürichstrasse) bzw. Hauptverbindung (Zürich- bis Alte Land- strasse) gekennzeichnet. Der Planeintrag zwischen der Seestrasse und der Kreuzung Zürichstrasse fehlt im kommunalen Richtplan irrtümlicherweise und wird ergänzt. Die detaillierte Ausgestaltung von Massnahmen ist jedoch Sache von Strassenbauprojekten und kann nicht im Richtplan Verkehr geregelt werden. Beschluss: Das Anliegen wird berücksichtigt. Antrag Nr. 90: Zumiker- und Hesligenstrasse: Anschlüsse der Velowege Richtung Erlen- Kapitel 8.3, Festlegungen bach und Zumikon seien zu gewährleisten. Erwägungen des Gemeinderats: Beide Anschlüsse sind im kommunalen Richtplan Verkehr bzw. im regionalen Richtplan Pfannenstil und in der kantonalen Velonetz- planung bereits gewährleistet. Beschluss: Das Anliegen ist bereits berücksichtigt. Antrag Nr. 93: Nicht nur bei den wichtigen Zielgebieten wie Schulanlagen, Läden, Ver- Kapitel 8.3, Festlegungen waltung sowie Bahnhöfen, sondern auch bei Freizeit- und Sportanlagen, Naherholungsgebieten, Alterseinrichtungen und potenziell wichtigen, quartieranbindenden Bushaltestellen seien an gut zugänglicher Lage genügend und wertige Veloparkierungsanlagen vorzusehen. Erwägungen des Gemeinderats: Die Bedeutung von quantitativ und qualitativ ausreichenden Velo- parkierungsanlagen ist der Gemeinde bewusst. Im Richtplan Verkehr sollen jedoch nur die Veloparkierungsanlagen an Bahnhöfen und wichtigen Bushaltestellen festgehalten werden. An allen anderen relevanten Standorten müssen die entsprechenden Veloparkierungs- anlagen im Rahmen von Neubau- oder Sanierungsprojekten auch ohne Richtplaneintrag gestützt auf die Vorgaben der BZO realisiert werden. Beschluss: Das Anliegen wird teilweise berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 19
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 33: Einige regionale Velowege seien nur lückenhaft im Verkehrsplan 2 ein- Verkehrsplan 2 gezeichnet. Der Schemaplan im Bericht sei korrekt. Folgende Stellen seien im Verkehrsplan 2 zu korrigieren: • Zürichstrasse, Höhe Schulhaus Zentrum • Dorfstrasse • Oberwachtstrasse bis Seestrasse • Limbergstrasse durchgehend von Limberg bis Wangen • Kaltensteinstrasse durchgehend von Limbergstrasse bis Hohrütistrasse • Alte Forchstrasse von der Neuen Forch bis zur Gemeindegrenze Zumikon Erwägungen des Gemeinderats: Bei der Anfertigung der Plan-Version für die Mitwirkung sind irrtüm- lich die erwähnten Lücken im regionalen Velowegnetz entstanden. Diese Darstellungsfehler wurden bereinigt. Beschluss: Das Anliegen wird berücksichtigt. Antrag Nr. 76: Der bestehende Radweg auf der Zürichstrasse auf der Höhe Zürichstrasse Verkehrsplan 2 sei im Plan zu ergänzen. Erwägungen des Gemeinderats: Bei dieser Lücke im Radwegnetz handelt es sich um eine fehlerhafte Darstellung im Plan. Der Fehler wird behoben (vgl. voranstehender Antrag Nr. 33). Beschluss: Das Anliegen wird berücksichtigt. Antrag Nr. 85: Route 66/Veloschnellstrasse Zürichstrasse: Der fehlende Teil Zürichstrasse Verkehrsplan 2 sei im Verkehrsplan 2 zu ergänzen. Bei der Weiterplanung des Bahnhofparkplatzes Zürichstrasse sei die Velo- schnellroute in die Planung einzubeziehen. Erwägungen des Gemeinderats: Der Planfehler wird behoben (vgl. voranstehende Anträge Nrn. 33 und 76). Die Gemeinde hat sich gegenüber dem Kanton und der Region wiederholt kritisch zur Planung einer Veloschnellroute auf der Zürichstrasse geäussert. Diese Achse ist aus der Sicht der Gemeinde aufgrund der Strassenverhältnisse (viele Kreuzungen, Querschnitt sowie Parkierung) nicht für eine "schnelle" Veloverbindung geeignet. Beschluss: Das Anliegen wird teilweise berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 20
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 34: Gemäss Bericht sei bei neu geplanten Velowegen auf die Bedürfnisse der Redaktionell/Massnahmen Velofahrenden und daher auch auf die wechselseitige Parkierung zu achten. Es wird angeregt, dies in jedem Fall, d.h. auch bei bestehenden Velorouten zu überprüfen und auf Velorouten gänzlich auf eine wechsel- seitige Parkierung zu verzichten sowie Längsparkierungen entlang von Velorouten (auch bei Radstreifen usw.) stets kritisch zu begutachten und Wert auf den nötigen Sicherheitsabstand zu legen. Erwägungen des Gemeinderats: Auch bei bestehenden Velorouten kann die Vereinbarkeit von Velo- wegen und Parkplätzen grundsätzlich geprüft werden. Es hat jedoch eine Interessenabwägung zwischen den verschiedenen Ansprüchen an den Strassenraum (Geschwindigkeitsgestaltung, Parkierung, Velo- route, Fusswege, Verkehrssicherheit usw.) zu erfolgen, so dass die Handlungsspielräume zugunsten des Veloverkehrs nicht immer ge- geben sind. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Anträge Nrn. 67 und 75: Grundsätzlich sollte es bei jedem grossen öffentlichen Parkplatz auch ein- Massnahmen gerichtete Veloparkplätze haben, besonders beim Strandbad, beim Sport- platz Heslibach, vor dem Gemeindehaus, am Horn und natürlich am Bahnhof. Erwägungen des Gemeinderats: Festlegungen für Veloparkierungsanlagen werden im Richtplan Ver- kehr nur an wichtigen Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs verankert. Bei Schulhäusern, Sportanlagen usw. werden bereits heute standardmässig Veloabstellplätze angeboten. Bei publi- kumsintensiven Nutzungen und wichtigen Zielnutzungen stellt die BZO sicher, dass bei Bauvorhaben eine angemessene Anzahl Velo- parkplätze realisiert wird. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Anträge Nrn. 69 und 78: Generell sei eine Trennung von Hauptverkehrsachsen und Velowegen Massnahmen anzudenken. Erwägungen des Gemeinderats: Wo möglich, verfolgen der kommunale Richtplan Verkehr und der re- gionale Richtplan Pfannenstil diesen Ansatz mit neuen kommunalen und regionalen Radwegen. Aufgrund der Topografie und des beste- henden Strassennetzes ist diese Strategie jedoch nicht überall um- setzbar. Deshalb plant namentlich der Kanton auch Radwege auf den übergeordneten Strassen, damit ein grundlegendes, effizientes und sicheres Radwegnetz angeboten werden kann. Beschluss: Das Anliegen ist teilweise bereits berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 21
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 83: Dorfstrasse: Die richtungsunabhängige Durchlässigkeit für den Velover- Massnahmen kehr müsse gewährleistet werden. Die Signalisierung sei entsprechend anzupassen. Erwägungen des Gemeinderats: Die Gemeinde hat eine Öffnung der Dorfstrasse für Velos im Gegen- verkehr geprüft und aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingun- gen verworfen. Die Fahrbahnbreite der Dorfstrasse lässt eine Zirku- lation im Gegenverkehr für Velos nicht zu, solange Parkplätze be- stehen. Die Parkplätze sollen im Interesse der Ladengeschäfte beibe- halten werden. Als Alternative ist im Richtplan Verkehr eine Veloroute über das Areal der Kantonsschule zur geplanten Velo-Parkierungs- anlage in der Coop-Unterführung und eine neue Velo-Verbindung durch diese Unterführung zur Seestrasse vorgesehen. Damit können die Zugänge zu den Gebieten westlich der Bahnlinie für Velofahrende sichergestellt werden. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Antrag Nr. 88: Zur Verbindung der Unteren Heslibach- mit der Dorfstrasse solle der Weg Massnahmen durch das Seminar-Rebgelände für Zufussgehende und Velofahrende geöffnet werden. Erwägungen des Gemeinderats: Eine sichere, direkte Veloverbindung vom Heslibachquartier zum Bahnhof erachtet die Gemeinde als wichtige Grundlage für ein durch- gängiges kommunales Velonetz. Deshalb ist im Richtplan Verkehr die Festlegung einer kommunalen Veloroute über das Kantonsschul- Areal zum Coop-Parkplatz vorgesehen. Der genaue Verlauf dieser Veloverbindung kann im Rahmen der Projektierung mit der Kantons- schule geklärt werden. Für die Bewirtschaftung der Rebflächen wäre eine Wegführung durch die Reben ungünstig (Verunreinigungen, Diebstahl, Vandalismus usw.). Beschluss: Das Anliegen wird teilweise berücksichtigt. Antrag Nr. 92: Die Durchlässigkeit des gesamten Strassen- und Wegnetzes auf dem Massnahmen, Allgemeines Gemeindegebiet sei für Velofahrende umfassend zu verbessern. Ergän- zend zur geplanten Überprüfung des Einbahnstrassen-Regimes im Dorf- zentrum sei deshalb auf dem ganzen Gemeindegebiet zu prüfen, ob be- stehende Signalisationen für Einbahnstrassen, allgemeine Fahrverbote und falsche Sackgassen für Fahrradfahrende aufgehoben werden können. Erwägungen des Gemeinderats: Die Netzdurchgängigkeit stellt einen wichtigen Pfeiler der vorliegen- den Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr dar. Die Über- prüfung von Einbahnstrassen, Fahrverboten und für Velos grund- sätzlich durchgängige "Sackgassen" könnte zur Optimierung des Velowegnetzes beitragen. SUTER • VON KÄNEL • WILD 22
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Einbahnabschnitte führen jedoch zu Umwegfahrten. Die Gemeinde ist überdies der Ansicht, dass es nicht mehr so viele Strassen gibt, wo effektiv eine Verbesserung der Durchlässigkeit für Velos erreicht werden kann. Beschluss: Das Anliegen ist teilweise berücksichtigt. Antrag Nr. 94: Veloparkierung bei Neubauten: Bei Neubauten der privaten und öffentli- Massnahmen chen Hand sollen analog dem motorisierten Individualverkehr obligato- risch günstig gelegene, hindernisfreie Veloparkplätze eingeplant werden müssen. Erwägungen des Gemeinderats: Art. 38 Abs. 8 und Art. 39 der Bau- und Zonenordnung Küsnacht ver- langen bereits heute bei Neubauten, dass genügend und wenn mög- lich überdachte Veloabstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Beschluss: Das Anliegen ist bereits berücksichtigt. 2.5 Zu Kapitel 9: Fusswege Antrag Nr. 80: Die Gemeinde Küsnacht verfüge in naher Zukunft über ein attraktives, Allgemeines/Zielsetzung durchgängiges und sicheres Fuss- und Veloverkehrsnetz, zu dem auch ge- nügende, gut positionierte und witterungsgeschützte Abstellplätze gehö- ren. Fuss- und Veloverkehr seien nicht nur "bei der Planung und Realisie- rung von Verkehrsberuhigungsmassnahmen" zu berücksichtigen (s. S.35), sondern in der Verkehrsplanung und bei der Umsetzung raumplaneri- scher und verkehrstechnischer Projekte als gleichberechtigte Verkehrs- träger neben dem öffentlichen und motorisierten Individualverkehr zu behandeln. Durch die Anerkennung des Fuss- und Veloverkehrs als beson- ders umweltfreundliche Fortbewegungsart, durch eine Angebotsplanung und durch eine aktive Veloförderung solle der Anteil des Veloverkehrs im inner- und interkommunalen Verkehr markant erhöht werden. Erwägungen des Gemeinderats: Die Zielsetzung, dass die Gemeinde Küsnacht über ein sicheres, durchgängiges und attraktives Verkehrsnetz verfügen soll, ist auf Seite 18 des Berichts zum Richtplan Verkehr bereits verankert. Dies gilt ebenfalls für das Zielbild einer Erhöhung des Anteils des Lang- samverkehrs am Modal-Split (vgl. S. 18). Auf eine quantitative Ziel- setzung, z.B. in Form eines nummerischen Anteils des Fuss- und Veloverkehrs am Modal-Split, hat die Gemeinde bewusst verzichtet. Die effektiv erreichten Anteile in der Zukunft hängen von übergeord- neten raumplanerischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fak- toren ab, welche die Gemeinde nicht beeinflussen kann. Beschluss: Das Anliegen wird teilweise berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 23
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Antrag Nr. 1: Die aufgeführten "Fussgängerunterführungen" sei in "Querung des Bahn- Kapitel 9.3, Festlegungen körpers" umzubenennen, da auch Fussgängerüberführungen denkbar sind. Erwägungen des Gemeinderats: Da die Festlegung aus der Vorlage entfernt wird, ist auch keine Um- benennung nötig. Beschluss: Das Anliegen wird zur Kenntnis genommen. Antrag Nr. 31: Die geplante Fussgängerunterführung Bahnweg/Utzingerstrasse sei un- Kapitel 9.3, Festlegungen nötig und weise ein schlechtes Kosten-/Nutzenverhältnis auf. Daher sei darauf zu verzichten. Erwägungen des Gemeinderats: Auf die geplante Bahnunterführung wird verzichtet. Beschluss: Das Anliegen wird berücksichtigt. Antrag Nr. 32: Die Karte sei übersichtlicher darzustellen. Geplante Landabtretungen/Ent- Kapitel 9.3, Festlegungen eignungen seien zu vermerken. Erwägungen des Gemeinderats: Die Darstellung des Fusswegnetzes wird optimiert. Eine parzellen- scharfe Darstellung der einzelnen Massnahmen ist im Rahmen der Richtplanung nicht möglich, da dies erst gestützt auf konkrete Pro- jekte möglich ist (vgl. Antwort auf Antrag Nr. 8, Seite 30). Beschluss: Das Anliegen wird teilweise berücksichtigt. Antrag Nr. 48: Im Fusswegnetz sei das neu geplante Zwischenstück "Küsnachter Tobel" Kapitel 9.3, Festlegungen sowohl im Richtplan-Text unter Ziff. 9.3 als auch im Verkehrsplan 2 und im Massnahmenplan zu streichen. Erwägungen des Gemeinderats: Die vorliegende Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr um- fasst grundsätzlich alle Inhalte des bisherigen Verkehrsplans und somit auch den Fusswegabschnitt im Küsnachter Tobel inkl. Fuss- gängerbrücke, der am 18. Juni 2018 von der Gemeindeversammlung beschlossen und am 13. August 2018 von der kantonalen Baudirek- tion genehmigt wurde. Der raumplanerische Grundsatz der Plan- beständigkeit sieht eine Anpassung eines Richtplaninhalts nur vor, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben. Dies ist bei der vorliegenden Festlegung nicht der Fall. Da die Geneh- migung der Festlegung zur Fussgängerbrücke im Küsnachter Tobel erst eineinhalb Jahre zurückliegt, würde eine Streichung die Plan- beständigkeit verletzen. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 24
Küsnacht, Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr Mitwirkungsbericht Anträge Nrn. 62 und 71: Die untere Allmendstrasse sei im Abschnitt zwischen Alter Landstrasse und Kapitel 9.3, Festlegungen Dorfplatz als kommunaler Rad- und Fussweg in den kommunalen Richt- plan Verkehr aufzunehmen. Erwägungen des Gemeinderats: Dieser Abschnitt der Allmendstrasse ist bereits als regionaler Wan- derweg und als geplanter regionaler Radweg im regionalen Richtplan Pfannenstil vom 19. Dezember 2018 festgehalten. Deshalb ist keine zusätzliche kommunale Festlegung nötig und möglich. Allerdings wurde die regionale Festlegung im Plan nicht richtig abgebildet. Dieser Fehler wird korrigiert. Beschluss: Das Anliegen wird teilweise berücksichtigt. Antrag Nr. 52: Im Bereich der Quartiererhaltungszone Eigenheimstrasse sei die Schul- Kapitel 9.3, Festlegungen/Massnahmen wegsicherheit und die Fussgängersicherheit im Allgemeinen mit geeigneten Massnahmen zu verbessern. Erwägungen des Gemeinderats: Mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept Eigenheimstrasse hatte der Gemeinderat ein Konzept vorgelegt, wie die Fussgängersicherheit nach der Komplettsanierung der Eigenheimstrasse mit einer Begeg- nungszone hätte deutlich verbessert werden können. Dieses Konzept wurde von der Mehrheit der AnwohnerInnen jedoch abgelehnt. Auf- grund der stark divergierenden Haltungen der verschiedenen An- wohnerInnen ist die Erarbeitung eines Strassenraumkonzepts, das die Grundlage für die Einführung von Längsparkfeldern auf der Eigen- heimstrasse bilden könnte, nicht möglich. Zudem würde die Längs- parkierung die Durchfahrt für Fahrzeuge der öffentlichen Dienste und der Kehrichtabfuhr stark erschweren bzw. verunmöglichen. Beschluss: Das Anliegen wird nicht berücksichtigt. Antrag Nr. 95: Der Spazierweg vom Schützenhaus an den Rotensteinweg sei zu ergänzen. Kapitel 9.3, Festlegungen Erwägungen des Gemeinderats: In der Vergangenheit bestanden wiederholt Pläne für direktere Fuss- wegverbindungen im Gebiet zwischen Rotestäiwääg, Limberg- und Hesligenstrasse (Schützenhaus). Im Zusammenhang mit dem ge- planten Fussweg von der Limbergstrasse zum Schützenhaus ist eine Fusswegverbindung von der Hesligenstrasse (Höhe Güstrasse) bis zum Rotestäiwääg sinnvoll, zumal ja bereits eine Flurwegparzelle be- steht. Beschluss: Das Anliegen wird berücksichtigt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 25
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