Kommunaler Gesamtplan Verkehr Bad Zurzach

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Kommunaler Gesamtplan Verkehr Bad Zurzach
Gemeinde Bad Zurzach

Kommunaler Gesamtplan Verkehr
Bad Zurzach
Schlussbericht, September 2013
Kommunaler Gesamtplan Verkehr Bad Zurzach
Projektteam
Karin Bächli
Christoph Lippuner
Sabrina Birchmeier

Ernst Basler + Partner AG
Mühlebachstrasse 11
8032 Zürich
Telefon +41 44 395 16 16
info@ebp.ch
www.ebp.ch

Druck: 26. September 2013
T:\212126\40_BEARBEITUNG\42_Berichte\130925_Schlussbericht KGV Bad Zurzach.docx
Kommunaler Gesamtplan Verkehr Bad Zurzach
Inhaltsverzeichnis

1   Der kommunale Gesamtplan Verkehr ............................................................................... 1
    1.1 Anlass ................................................................................................................... 1
    1.2 Organisation .......................................................................................................... 1
    1.3 Ablauf und Aufbau ................................................................................................ 2
2   Ausgangslage .................................................................................................................. 3
    2.1 Übergeordnete Ziele .............................................................................................. 3
         2.1.1     Kantonaler Richtplan ................................................................................ 3
         2.1.2     Gesamtverkehrsstrategie mobilitätAargau ................................................. 5
         2.1.3     Vision und Charta Zurzibiet ...................................................................... 6
         2.1.4     Leitbild Bad Zurzach ................................................................................. 6
         2.1.5     Masterplanung Bad Zurzach ..................................................................... 7
         2.1.6     Legislaturziele Bad Zurzach ....................................................................... 8
         2.1.7     Fazit......................................................................................................... 9
    2.2 Randbedingungen ............................................................................................... 10
         2.2.1     Kantonaler Richtplan .............................................................................. 10
         2.2.2     Mehrjahresprogramm öffentlicher Verkehr 2013 ..................................... 11
         2.2.3     Kommunale Planungen .......................................................................... 12
3   Analyse ......................................................................................................................... 14
    3.1 Bevölkerung und Arbeitsplätze ............................................................................. 14
    3.2 Pendlerströme ..................................................................................................... 15
    3.3 Fuss- und Veloverkehr .......................................................................................... 18
    3.4 Öffentlicher Verkehr ............................................................................................ 19
    3.5 Motorisierter Individualverkehr ............................................................................. 21
    3.6 Parkierung ........................................................................................................... 22
    3.7 Lärmbelastung ..................................................................................................... 22
    3.8 Kombinierte Mobilität .......................................................................................... 23
    3.9 Mobilitätsmanagement ........................................................................................ 24
    3.10 Werte und Potenziale ........................................................................................... 25
4   Zielkonkretisierung......................................................................................................... 27
    4.1 Orientierung an den Kriterien der nachhaltigen Entwicklung ................................. 27
    4.2 Handlungsfelder .................................................................................................. 29
5   Massnahmen ................................................................................................................. 32
    5.1 Handlungsfeld A: Ortsdurchfahrt .......................................................................... 33
    5.2 Handlungsfeld B: Strassenraumgestaltung in den Quartieren ................................. 38
    5.3 Handlungsfeld C: Siedlungsentwicklung ............................................................... 41
    5.4 Handlungsfeld D: Ruhender Verkehr ..................................................................... 47
    5.5 Handlungsfeld E: Fuss- und Veloverkehr ............................................................... 52
    5.6 Handlungsfeld F: Öffentlicher Verkehr .................................................................. 59
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5.7     Handlungsfeld G: Kombinierte Mobilität ............................................................... 63
    5.8     Handlungsfeld H: Steuerung Mobilitätsverhalten ................................................... 65
    5.9     Massnahmenübersicht ......................................................................................... 70
6   Umsetzung und Controlling ........................................................................................... 71
7   Genehmigungsblatt Kanton ........................................................................................... 72
Kommunaler Gesamtplan Verkehr Bad Zurzach
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1        Der kommunale Gesamtplan Verkehr

1.1      Anlass

Der kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) ist ein relativ neues kantonales Instrument. Die Ge-
meinden sind angehalten, für die Organisation des Verkehrs auf ihrem Gemeindegebiet nicht
nur einen Verkehrsrichtplan im bisherigen Sinne zu entwickeln, sondern sich intensiv mit der
gesamten Mobilität in ihrer Gemeinde auseinander zu setzen.

Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung der Bewirtschaftung von öffentlichen und
öffentlich zugänglichen privaten Parkierungsanlagen hat die Gemeinde Bad Zurzach festgestellt,
dass der Kanton Aargau seit 1. Januar 2011 im §54a des neuen Baugesetzes vorschreibt, dass
ein kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) erforderlich ist, falls von der Gemeinde eine Bewirt-
schaftung der öffentlich zugänglichen Parkfelder auf privatem Grund vorgeschrieben werden
soll. Die Notwendigkeit einer solchen Verpflichtung ist in Bad Zurzach für die Zukunft nicht aus-
zuschliessen, obwohl die grossen privaten Akteure die angestrebte Bewirtschaftung nach derzei-
tigem Stand des Wissens freiwillig übernehmen werden. Im Weiteren ist der KGV eine wichtige
Grundlage für die anstehende Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Denn nur wenn
in der BNO die richtigen Weichen gestellt werden, können spätere Probleme vermieden werden.
Die Gemeinden legen im KGV Massnahmen behördenverbindlich fest, die in der BNO konkreti-
siert werden.

Bei plangemässem Ablauf wird die Ostumfahrung Bad Zurzach ca. 2018 in Betrieb genommen.
Diese Umfahrungsstrasse führt zu einer ganz neuen verkehrlichen und auch städtebaulichen
Ausgangslage für die Gemeinde. Der Gestaltungsspielraum, welche eine solche Verkehrsentlas-
tung mit sich bringt, soll geschickt genutzt und die Entlastung langfristig gesichert werden. Im
KGV können entsprechende Massnahmen behördenverbindlich festgelegt werden.

1.2      Organisation

Der KGV Bad Zurzach wurde 2013 erarbeitet. Die Arbeiten des KGV wurden von einer Begleit-
gruppe begleitet (siehe Anhang A1). Mit der Begleitgruppe fanden drei Besprechungen statt.
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1.3      Ablauf und Aufbau

Der KGV ist ein behördenverbindliches und verwaltungsanweisendes strategisches Führungs-
instrument, das die verkehrs- und siedlungspolitischen Absichten der Gemeinde der nächsten 15
bis 20 Jahren aufzeigt und das als Grundlage für entsprechende Koordinationen zwischen allen
Akteuren dient. Der Kongruenz von politischen Zielvorstellungen und den Zielen des KGV ist
über die einzelnen Legislaturperioden hinaus Beachtung zu schenken.

Es können ein planerischer und ein operativer Teil unterschieden werden.

   Der planerische Teil umfasst die Zielvorstellungen, bezieht die Randbedingungen sowie die
    Analyse mit ein. Daraus resultieren Handlungsfelder.

   Im operativen Teil werden die Handlungsfelder konkretisiert und Massnahmen im Sinne
    konzeptioneller Handlungsanweisungen entwickelt. Die Massnahmen bilden zudem die
    Grundlage für die Ausarbeitung der erforderlichen Reglemente (z.B. Parkierungsreglement)
    und Hinweise zu Anpassungen in der Bau- und Nutzungsordnung. Der KGV selbst ist nicht
    grundeigentümerverbindlich.

Der KGV ist nicht statisch, sondern er soll im Rahmen des institutionalisierten Controllings perio-
disch überprüft und wenn nötig an die veränderten Bedürfnisse angepasst werden. Die Umset-
zungsplanung, die begleitenden Anstrengungen hinsichtlich Kommunikation und Marketing,
sowie die Durchführung des Controllings sind nicht mehr Gegenstand des KGV.
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2       Ausgangslage

2.1     Übergeordnete Ziele

Übergeordnete Ziele für die Mobilitätsplanung sind in verschiedenen kantonalen und kommuna-
len Dokumenten enthalten:

2.1.1   Kantonaler Richtplan

Raumkonzept Aargau
Gemäss Raumkonzept Aargau ist Bad Zurzach ein ländliches Zentrum und befindet sich auf ei-
ner ländlichen Entwicklungsachse.

Abbildung 1: Raumkonzept Aargau (Quelle: Richtplan Kanton Aargau)

Ländliche Zentren bilden Stützpunkte regionaler Einrichtungen. Sie arbeiten grenzüberschreitend
zusammen und werden mit den benachbarten Zentren verkehrlich gut verbunden. Ländliche
Entwicklungsachsen verbinden den ländlichen Raum mit den Zentren und Agglomerationen. Das
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Potenzial des öffentlichen Verkehrs wird durch den kombinierten Verkehr und die Anbindung an
die Zentren und Agglomerationen genutzt.

Mit den nachstehenden Auszügen werden die wesentlichen Inhalte zusammengefasst:

Strategien integrierter ländlicher Raum (Kantonaler Richtplan)
 Die ländlichen Entwicklungsräume erhalten ihre Eigenart und richten ihre räumliche und
    wirtschaftliche Entwicklung auf ihr Potenzial aus. Regionale Arbeitsstandorte entwickeln sich
    vorab in den ländlichen Entwicklungsachsen weiter.

   Im ländlichen Raum wird ein Basisangebot des öffentlichen Verkehrs gesichert und die kom-
    binierte Mobilität wird mit guten Verbindungen zu den Agglomerationen gefördert.

Planungsgrundsätze Kantonsstrassen (Kantonaler Richtplan)
Gemäss Richtplan wird der Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen auf folgende, für Bad Zurz-
ach relevante Ziele ausgerichtet:

   Erhalt der Funktionsfähigkeit der Hauptverkehrs- und Verbindungsstrassen
   Aufwertung und Gestaltung der Ortsdurchfahrten nach dem Koexistenzprinzip
   Entlastung der historischen Ortskerne
   Werterhalt und Betriebssicherheit
   Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs
   Abstimmen MIV, öV und Fuss- und Veloverkehr zur Förderung der Kombination der ver-
    schiedenen Verkehrsträger
   Erhöhen der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.

Planungsgrundsätze öffentlicher Verkehr (Kantonaler Richtplan)
Die Angebotsqualität des öffentlichen Verkehrs definiert für Bad Zurzach für den Busverkehr
Richtung Brugg ein Stundentakt (überregionale Verbindungsfunktion), für den Regionalzugsver-
kehr Richtung Koblenz ein Halbstundentakt und Richtung Winterthur ein Stundentakt als Regel-
fall. Der Kanton kann Fahrplanverdichtungen aus Gründen der Nachfrage, des betrieblichen
Ablaufs oder der Gewährung von Anschlüssen an übergeordnete Verkehrsmittel anbieten.
Abendangebote werden angeboten, soweit diese eine genügende Nachfrage aufweisen.

Die Planungsgrundsätze für das Regionalzugsverkehrsangebot sind wie folgt definiert:

   Der Regionalzugsverkehr im Aargau ist das Rückgrat der öV-Erschliessungen in den Ver-
    kehrskorridoren. Das Angebot ist auf die grossen Verkehrsströme in die aargauischen Kern-
    städte und in Richtung der Agglomerationen Zürich, Basel, Luzern und Zug auszurichten.

   Einbindung der nachfragestarken ländlichen Entwicklungsachsen in Kernstädte ist durch
    häufige Bahnverbindungen zu stärken.
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   Durch ein gutes S-Bahn- und Regionalzugsangebot sind optimale Anschlüsse an das Fern-
    verkehrsnetz zu gewährleisten.

Für den Busverkehr gelten die folgenden Planungsgrundsätze:

   Das Busnetz nimmt die Entwicklungen im Siedlungsgebiet auf und wird auf die Schwer-
    punkte Wohnen, Arbeiten / Schule und Freizeit / Tourismus sowie auf Einrichtungen mit ho-
    hem Publikumsverkehr wie Einkaufszentren ausgerichtet.

   Die Anschlüsse vom Busnetz auf das übergeordnete Schienennetz sind sicherzustellen.

   Das Busangebot wird gezielt und nachfragebezogen verdichtet.

   Die Abendangebote nach 20.00 Uhr und die Nachtangebote in den Nächten Freitag / Sams-
    tag und Samstag / Sonntag werden schrittweise weiter entwickelt.

2.1.2      Gesamtverkehrsstrategie mobilitätAargau

Die Gesamtverkehrsstrategie formuliert auf strategischer Ebene die zukünftigen Entwicklungs-
richtungen für die Mobilität im Kanton Aargau. Vor dem Hintergrund der Leitlinien „Koordinati-
on“, „Vernetzung“ sowie „Steuerung und Lenkung“ werden folgende, für Gemeinden der
Grösse Bad Zurzachs im Rahmen eines KGV relevante Strategien für eine nachhaltige Gestaltung
des Verkehrssystems hergeleitet:

   Die hohe Standortqualität im Aargau wird durch gute Erreichbarkeit der Siedlungsgebiete
    und der wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte sichergestellt. Die Standorteignung für
    Anlagen mit intensivem Verkehrsaufkommen muss erfüllt sein.

   Die Verkehrsplanung orientiert sich an den Zielen der Siedlungs- und Raumentwicklung. Die
    verkehrsrelevante Siedlungsentwicklung wird primär auf Gebiete ausgerichtet, die gut mit
    dem öffentlichen Verkehr und mit ausreichender Strassenkapazität erschlossen sind oder
    werden können.

   Der Strassenraum an Kantonsstrassen wird aufgewertet mit dem Ziel, die Siedlungen trotz
    Verkehrsbelastung als attraktive Orte bei optimaler Funktionalität für alle Benutzenden er-
    lebbar zu machen. Dazu dienen Betriebs- und Gestaltungskonzepte.

   Der öffentliche Verkehr wird attraktiv und konkurrenzfähig ausgestaltet. Das Angebot wird
    nachfrageorientiert und nach wirtschaftlichen Aspekten weiterentwickelt und konsolidiert
    […].

   Der Langsamverkehr wird kantonsweit weiterentwickelt. Die Vorteile des Langsamverkehrs
    auf kurzen Distanzen und in Verbindung mit anderen Verkehrsmitteln werden genutzt.

   Die einzelnen Verkehrsträger werden zur optimalen Nutzung ihrer Vorteile kantonsweit ver-
    netzt […].
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   Der Kanton Aargau erhöht die integrale Sicherheit des Strassenraums. Die Sicherheit für die
    Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs wird insbesondere an Haltestellen und im Fahrgastraum
    verbessert.

   Durch Vernetzen und Informieren der an der Mobilität Beteiligten wird ein nachhaltiges Ver-
    kehrsverhalten gemeinsam mit Gemeinden, Firmen und Mobilitätspartnern gefördert.

   Zur nachhaltigen Verkehrsbeeinflussung […] werden organisatorische, finanzielle und tech-
    nische Massnahmen umgesetzt […]. Für die Parkplatzbewirtschaftung werden den Gemein-
    den die nötigen Instrumente zur Verfügung gestellt. Die Parkplatzbetreibenden, allenfalls die
    Standortgemeinden können Abgeltungen für das Parkieren festlegen.

2.1.3    Vision und Charta Zurzibiet

Das Zurzibiet möchte sich als attraktive Wohnregion positionieren, welche mit ihrem Tourismus-
und Freizeitangebot entlang des Rheins, dem Thermalbad Bad Zurzach sowie den historischen
Altstätdten Bad Zurzach, Kaiserstuhl und Klingnau punkten kann. Als moderne Wirtschaftsregi-
on ist das Zurzibiet mit den Zentren Baden und Brugg vernetzt. Bad Zurzach positioniert sich
innerhalb des Zurzibiet als Regionalzentrum im Bereich Administration, Gesundheit und Freizeit /
Tourismus. In der Charta Zurzibiet haben die 26 Gemeinden des Planungsverbandes Zurzibiet
die folgenden Zielsetzungen unterschrieben:

   Stärkung Marke Zurzibiet
   Stärkere Zusammenarbeit der Gemeinden
   Langfristig werden 3 Gemeinden im Zurzibiet angestrebt
   Positionierung als moderne Energieregion
   Das Zurzibiet nutzt seine Chancen als attraktive Freizeit- und Tourismusregion
   Die Gemeinden engagieren sich für einen attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort
   Das Zurzibiet erhöht die Attraktivität für Familien

2.1.4    Leitbild Bad Zurzach

In einem Leitbild hat die Gemeinde Bad Zurzach ihre mittelfristigen Entwicklungsabsichten for-
muliert. Für den Bereich Verkehr sind die folgenden Leitsätze definiert:

   Für Bad Zurzach als Zentrumsgemeinde in einer Landregion hat der öffentliche Verkehr zent-
    rale Bedeutung. Das bestehende Angebot soll grundsätzlich gehalten und sequentiell ver-
    bessert werden. Der Entwicklung des bezirksinternen öffentlichen Verkehrsangebotes ist
    ebenfalls hohe Bedeutung beizumessen. Die Beruhigung des Individualverkehrs in der Ge-
    meinde ist umzusetzen. Das Angebot für den ruhenden Verkehr ist zu optimieren.

Für den Bereich Raumordnung sind die folgenden Entwicklungsabsichten formuliert:
7

   Mit einem ganzheitlichen Konzept ist eine weitere Grundlage zur langfristigen Substanzer-
    haltung und Entwicklung der Bad Zurzacher Kernzone zu schaffen.

   Die Zonenplanung ist so anzupassen, dass sie hauptsächlich auf die zukünftigen Bedürfnisse
    der Gemeindeentwicklung ausgerichtet ist.

   Bad Zurzach betreibt eine aktive Baupolitik mit dem Ziel Bevölkerungswachstum.

   Durch Schaffung von kurz- bis mittelfristig bebaubaren, zusätzlichen Wohnzonen soll ein
    attraktiver Wohnungsbau gefördert werden.

   Bad Zurzach fördert eine aktive Energiepolitik und realisiert wenn immer möglich und sinn-
    voll alternative Energiesysteme.

   Die Erhaltung einer gesunden Natur ist für die Gemeinde nicht nur als Kurort ein zentrales
    Anliegen. Für Mensch, Tier, Natur und Technologie soll sich allgemein ein einvernehmliches
    Zusammenleben weiterentwickeln.

2.1.5    Masterplanung Bad Zurzach

Der Masterplan stellt die Verortung und Konkretisierung des Leitbilds sowie die strategische
Orientierung über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren dar. Im Masterplan wurden 8 Schwer-
punktgebiete definiert und verortet:

Abbildung 2: Schwerpunktgebiete Masterplan (Quelle: Masterplanung Bad Zurzach, 2008)
8

Folgende verkehrs- und raumplanungsrelevanten Kernideen wurden für die verschiedenen Ge-
biete definiert:

                                Gestaltung des Strassenraums als Begegnungszone
Landleben:
                                Förderung von verdichteten Wohnformen

                                Tempo 30 auf allen Wohn- und Quartierstrassen
Gartenstadt:
                                „Gehobenes Wohnen“ mit eher tiefen Dichte

                                Attraktivierung Zugang Freizeitschwerpunkt Rifeld
Wohnen der Moderne:

                                Gestaltung Flecken als Begegnungszone
Tourismuszentrum:
                                Parkierungsmöglichkeiten in der Nähe der Versorgungsein-
                                 richtungen
                                Wegleitsystem, das die Besucher und Einheimische zu den
                                 wichtigsten Angeboten führt
                                Verbesserung Verbindung und Vernetzung zwischen Kurge-
                                 biet und Flecken
                                Touristische Aufwertung der Ankunftssituationen vor und
                                 nach dem Umfahrungstunnel und der Zufahrt zum Kurgebiet
                                Gestaltung öffentlicher Raum

                                Verkehrsberuhigung der Hauptstrasse
Historisches Wohnen:
                                Neugestaltung des Strassenraums im oberen Flecken mit Aus-
                                 richtung auf die Bedürfnisse des Fuss- und Veloverkehrs
                                Sichere und attraktive Gestaltung der Verbindungen vom
                                 oberen Flecken ins Schulquartier, ins Kurgebiet sowie in die
                                 umliegenden Naherholungsräume

                                Baureifes Areal mit klaren Entwicklungsvorstellungen Seitens
Industrie- und Gewerbe-
                                 der Gemeinde
park:

                                Gestaltung öffentlicher Raum
Dienstleistungspark:

                                Schaffung einer repräsentativer kleinen Uferpromenade
Erlebnis Rhein:

2.1.6    Legislaturziele Bad Zurzach

Der Gemeinderat Bad Zurzach hat sich für die Legislatur 2011 – 2013 folgende Ziele für die Be-
reiche Verkehr und Raumordnung gesetzt:

   Sicherstellung und Ausbau der direkten öV-Verbindung nach Zürich
9

   Teilumsetzung flankierende Massnahmen Fleckenkonzept (zum Beispiel Parkierungskonzept,
    Platzgestaltung)

   Entscheid und Finanzierung Ostumfahrung

   Zeitgerechte Bau- und Nutzungsordnung mit entsprechendem Zonenplan, um qualitativen
    Wohnraum zu schaffen

   Gemeinsam die Umsetzung von Bauprojekten in bestehenden Wohnzonen forcieren

2.1.7      Fazit

Übereinstimmung zwischen den Zielen des Kantons und den Entwicklungsvorstellungen der
Gemeinde bestehen bei den folgenden Punkten:

   Gutes öV-Angebot

   Aufwertung des Strassenraums

   Vernetzung mit den Zentren Baden und Brugg

Der Kanton sieht für Gemeinden wie Bad Zurzach zusätzlich folgende Stossrichtungen vor:

   Förderung des kombinierten Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs auf kurzen Distanzen
    und in Verbindung mit anderen Verkehrsmitteln

   Verbesserung der Sicherheit bei den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs

   Vernetzen und informieren der an der Mobilität Beteiligten zur Förderung eines nachhalti-
    gen Verkehrsverhaltens

Die Gemeinde Bad Zurzach hat sich neben den bereits Genannten folgende Ziele gesetzt:

   Positionierung als attraktive Wohnregion, welche mit ihrem Tourismus- und Freizeitangebot
    entlang des Rheins, dem Thermalbad Bad Zurzach sowie ihrer historischen Altstadt punkten
    kann

   Optimierung ruhender Verkehr

   Beruhigung des MIV

Widersprüchliche Aussagen zwischen den Entwicklungsvorstellungen des Kantons und der Ge-
meinde bestehen bei den folgenden Punkten:

   Die Gemeinde wünscht sich mehr direkte Verbindungen nach Zürich. Der Kanton sieht sol-
    che Direktverbindungen erst ab Koblenz vor.

Unklar sind die Entwicklungsabsichten der Gemeinde bezüglich Siedlungsentwicklung: Die Ge-
meinde strebt ein Bevölkerungswachstum an und will dafür auch zusätzliche Wohnzonen schaf-
10

fen (Leitbild Bad Zurzach). In den Legislaturzielen hat sich die Gemeinde zum Ziel gesetzt, quali-
tativen Wohnraum zu schaffen und Bauprojekte in bestehenden Wohnzonen zu forcieren.

2.2        Randbedingungen

2.2.1      Kantonaler Richtplan

Ostumfahrung Bad Zurzach
Mit der Ostumfahrung Bad Zurzach soll die historische Altstadt mit ihrem Ortsbild von nationaler
Bedeutung und deren Zufahrtsachsen vom Verkehr entlastet werden. Es wird beabsichtigt, mit
der Umfahrung eine deutliche Steigerung der Wohn- und Geschäftsqualität sowie eine Aufwer-
tung des Lebensraums im Ortskern zu erreichen. Das Vorhaben Ostumfahrung Bad Zurzach be-
steht aus einer neuen zweispurigen Kantonsstrasse, welche die beiden Einfallstrassen Brug-
gerstrasse und Zürcherstrasse neu verbindet. Die neue Strasse führt östlich am Ortskern vorbei.
Die Ostumfahrung von ca. 990 m Länge beginnt im Süden 165 m vor dem Knoten Brugger-
/Hauptstrasse und führt anschliessend 190 m entlang des Hanges. Die weitere Strecke verläuft in
einem 530 m langen Tagbautunnel bis zum Anschluss an die Zürcherstrasse. Den Abschluss bil-
det die Anpassung der Zürcherstrasse auf einer Länge von 105 m. Anfang 2013 hat der Grosse
Rat der Kredit für die Ostumfahrung Bad Zurzach genehmigt. Die Inbetriebnahme ist auf 2018
geplant.

Abbildung 3: Ostumfahrung Bad Zurzach (Quelle: Anhörungsbericht Ostumfahrung, 2012)

Die Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen der neuen Ostumfahrung prognostiziert für
den Zustand 2025 eine Entlastung der heutigen Ortsdurchfahrt um 50 – 70%. Im Abschnitt
Hauptstrasse verbleiben rund 2‘300 Fahrzeuge pro Tag (Quelle: Anhörungsbericht Ostumfah-
11

rung, 2012). Die Entlastungswirkung der Ostumfahrung ist stark abhängig von den flankieren-
den Massnahmen (siehe Kapitel 2.2.3, „Fleckenkonzept“).

Abbildung   4:   Abschätzung     verkehrliche   Auswirkungen   der   Ostumfahrung       (Quelle:
              Anhörungsbericht Ostumfahrung, 2012)

Die kantonalen Abteilungen Verkehr und Tiefbau planen neue Verkehrszählungen in Bad Zurz-
ach. Ende 2013 sollten diese Daten verfügbar sein.

2.2.2   Mehrjahresprogramm öffentlicher Verkehr 2013

Regionalzugsverkehr
Ab Dezember 2015 fährt die S19 in den Spitzenzeiten am Morgen (3 Zugspaare) und am Abend
(4 Zugspaare) von Dietikon nach Koblenz. Die S19 verkehrt von (Effretikon-)Zürich bis Dietikon
im 30-Min.-Takt und dann weiter im Stundentakt nach Koblenz. Sie fährt im Gegensatz zu den
heutigen Verdichtungszügen am Morgen und am Abend in beide Richtungen. Die S19 wird
wegen technischen (Kreuzungsstellen) und finanziellen Gründen (zusätzliche Komposition nötig)
nicht nach Bad Zurzach verlängert. Das Angebot auf den S-Bahnlinien S27 und S41 bleibt un-
verändert bestehen: S27 im Stundentakt Baden - Koblenz - Bad Zurzach, S27 im Stundentakt
Baden - Koblenz – Waldshut, ergänzt wie heute mit Stundentakt Waldshut - Koblenz - Bad
Zurzach - Bülach – Winterthur. Die Verbindungen Baden - Bad Zurzach funktionieren also immer
noch halbstündlich, einmal pro Stunde mit S27 direkt und einmal pro Stunde mit Umsteigen in
Koblenz von der S27 auf die S41. In Baden besteht Anschluss an den Interregio nach Zürich. Mit
dem Fahrplanwechsel Dezember 2015 verliert Bad Zurzach die Direktzüge nach Zürich.

Langfristig sind ein durchgehender 15-Min.-Takt (Waldshut-)Koblenz-Baden und eine halbstünd-
liche Verlängerung der Züge aus dem Unteren Aaretal via Dietikon nach Zürich geplant.
12

Busverkehr
Für die Buslinie Bad Zurzach – Brugg ist auf 2016 eine Taktverdichtung auf den Halbstundentakt
in den Hauptverkehrszeiten an Werktagen geplant.

2.2.3   Kommunale Planungen

Folgende Vorhaben bzw. Konzepte sind für die Erarbeitung des KGV relevant:

„Fleckenkonzept“
Mit der Realisierung der Ostumfahrung ist eine Anpassung des Kantonsstrassennetzes verbun-
den. Die Ostumfahrung wird als Hauptverkehrsstrasse K286 ins Kantonsstrassennetz aufge-
nommen. Die Brugger-/Hauptstrasse/Schwertgasse/Promenaden-/Zürcherstrasse wird vom Kno-
ten Brugger-/Hauptstrasse bis zum Anschluss der Ostumfahrung aus dem Kantonsstrassennetz
entlassen und an die Gemeinde Bad Zurzach abgetreten.

Abbildung 5: Anpassung Kantonsstrassennetz (Quelle: Anhörungsbericht Ostumfahrung, 2012)

Entsprechend sind die parallel zur Ostumfahrung vorgesehenen flankierenden Massnahmen,
welche die Wirksamkeit der Umfahrung unterstützen und eine weitere Verkehrsberuhigung des
Fleckens bewirken, Aufgabe der Gemeinde. Im «Gesamtkonzept Gestaltung und Verkehr –
Aufwertung der historischen Altstadt „Flecken“. Flankierende Massnahmen zur Ostumfahrung»
wurde ein Zielzustand definiert, welcher die verschiedenen Anliegen aus der Optik des Verkehrs
und der Gestaltung optimal aufnimmt. Um einerseits die Aufwertung des Fleckens in realisierba-
ren und finanzierbaren Schritten zu ermöglichen, andererseits aber auch die notwendigen Um-
stellungen für die Bewohner und die Gewerbetreibenden nicht zu gross werden zu lassen, sind
zwei Zwischenschritte definiert. Diese drei Stufen (GVK Basis, GVK plus+ und GVK plus++) bie-
ten Gelegenheit, einzelne geplante Massnahmen noch zu optimieren oder unerwünschte Aus-
wirkungen zu korrigieren. Jeder der Zwischenschritte ist in sich kohärent und kann auch als End-
13

zustand belassen werden. Damit der Flecken optimal an den öffentlichen Verkehr angeschlossen
ist, hat der Gemeinderat vorderhand entschieden, dass der Bus in allen Stufen weiterhin via
Schwertgasse verkehrt.

Testplanung Bahnhofgebiet
Mit der Umgestaltung des Bahnhofgebiets werden die folgenden Ziele verfolgt:

     Rückwärtige Erweiterung des Fleckens
     Bauliche Verdichtung der Gebiete entlang den Gleisen
     Bereitstellung von hochwertigem Wohnraum im direkten Umfeld des Bahnhofs (u.a. Fischer-
      areal)
     Unterirdische zentrale Parkierungsanlage im Bereich zwischen Flecken und Bahnhof
     Erstellung einer Wendeschleife für die Busse. Die Zu- und Wegfahrt der Busse sind in allen
      Etappen eines zukünftigen Umbaus für die Durchfahrt des öffentlichen Verkehrs durch den
      Flecken konzipiert.
     Gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raums, dessen Durchlässigkeit zur Schwertgasse
      und Hauptstrasse und der Bezug zum Bäderquartier
     Die Bahnhofspange soll berücksichtigt werden

Optimierung Zurzibus 2013
Heute verkehrt der Zurzibus auf mehreren verschiedenen Routen durch den Flecken Bad Zurz-
ach. Die Kurse werden fast ausschliesslich als Rundkurse angeboten und einzelne Haltestellen
werden pro Kurs mehrfach bedient. Dies führt zu sehr unregelmässigen und nur schwer merk-
baren Fahrplänen. Das Angebot wird täglich zwischen 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr gefahren.

Eine Analyse hat ergeben, dass die Linienäste nach Rietheim sowie zum Lindenrain – Friedhof
sehr schwach frequentiert sind. Ca. 90% der Fahrgäste bewegen sich zwischen Bahnhof und
dem Bäderquartier. In einer 2012 erarbeiteten Studie wurde eine Reduktion von heute vier auf
drei Linien empfohlen. Mit den vorgeschlagenen Linien könnten alle Zugsanschlüsse am Bahn-
hof abgenommen werden. Die Fahrgäste aus Richtung Koblenz haben halbstündlich eine
schnelle Verbindung zum Thermalbad und es wäre ein gut kommunizierbarer stündlich wieder-
kehrender Taktfahrplan.

Bahnhofspange (Umfahrung Promenadenstrasse und Schwertgasse)
Durch den Bau der sogenannten Bahnhofspange, der Umfahrung Promenadenstrasse und
Schwertgasse entlang den Bahngleisen, kann die Schwertgasse für den Verkehr gesperrt und
eine Fussgängerzone errichtet werden (Stufe GVK plus+ und GVK plus++). Die Sperrung der
Schwertgasse, verbunden mit dem Bau der Bahnhofsspange, hat keinen wesentlichen Einfluss
auf das Verkehrsgeschehen. Der Vorteil liegt im grossen Aufwertungspotenzial der Schwertgas-
se.
14

3          Analyse

3.1        Bevölkerung und Arbeitsplätze

Bevölkerung
Ende 2012 betrug die Wohnbevölkerung in der Gemeinde Bad Zurzach 4‘120 Einwohnerinnen
und Einwohner. Seit Anfang der 70er Jahre hat die Einwohnerzahl um 36% zugenommen. Seit
1990 ist das Bevölkerungswachstum von Bad Zurzach im kantonalen Vergleich unterdurch-
schnittlich. Während seither die Einwohnerzahl im Kanton Aargau um 23% zugenommen hat,
betrug das Bevölkerungswachstum in Bad Zurzach nur 13%.

 4'500

 4'000

 3'500

 3'000

 2'500

 2'000

 1'500

 1'000

     500

      0
           1972 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2011 2012

Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung Bad Zurzach 1972 – 2012 (Quelle: Statistik Aargau, 2013)

Per Ende 2012 weist die Gemeinde Bad Zurzach rund 15 ha unüberbaute Wohn- und Mischzo-
nen aus (Statistik Aargau, 2012). Die Abbildung 6 gibt einen Überblick über die überbauten und
nicht überbauten Bauzonen. Die grössten Flächen unüberbaute Bauzonen befinden sich in der
Einfamilienhauszone Entwies und der Ein- und Mehrfamilienhauszone Wasenacker. Die Gewer-
be- und Industriezonen weisen noch grössere unüberbaute Flächen aus. Fast sämtliche grösse-
ren unüberbauten Bauzonen sind mit dem öffentlichen Verkehr schlecht erschlossen.
15

Abbildung 6: Bauzonenplan, Stand der Erschliessung (Quelle: agis, 2012)

Bei einer mittleren zu erwartenden Dichte von rund 50 Einwohnern/ha, ohne Verdichtung in den
bereits überbauten Bauzonen, wäre ein Bevölkerungswachstum von rund 750 Einwohnern mög-
lich (+18%). Ein Vergleich dieser Zahl mit der Bevölkerungsprognose kann nicht vorgenommen
werden, da diese aktuell überarbeitet wird. Gegebenenfalls muss die angenommene Einwoh-
nerdichte von 50 Einwohnern/ha im Rahmen der Nutzungsplanung mit den aktuellen Zahlen
verifiziert werden.

Arbeitsplätze
Gemäss Betriebszählung 2008 sind in Bad Zurzach insgesamt 2‘315 Arbeitsplätze angesiedelt.
Hiervon entfallen 1% auf den primären Sektor, 17% auf den sekundären und 83% auf den
tertiären Sektor.

3.2      Pendlerströme

Die Pendlerstatistik im Rahmen der letzten Volkszählung im Jahr 2000 gibt Aufschluss über die
Verflechtungen Bad Zurzachs im überörtlichen Arbeits- und Ausbildungsverkehr sowie in der
Nutzung der verschiedenen Verkehrsmittel. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Wegpendler
16

und zeigt, dass der generierte Mehrverkehr zwischen 1990 und 2000 primär über den motori-
sierten Individualverkehr abgewickelt wurde.

                         1990             2000    Differenz
Wegpendler               1015             1323     +308
Langsamverkehr           0.4%             0.5%     +0.1%
Motorisierter
                        62.4%             68.5%    +6.1%
Individualverkehr
Öffentlicher Verkehr    37.2%             31.1%    -6.1%

Tabelle 2: Pendlerstatistik (Wegpendler)

Auch bei den Zupendlern zeigt sich die zunehmende Bedeutung des motorisierten Individualver-
kehrs.

                         1990             2000    Differenz
Zupendler                788              1210     +422
Langsamverkehr          10.3%             6.4%     -3.9%
Motorisierter
                        64.2%             70.2%    +6.0%
Individualverkehr
Öffentlicher Verkehr    25.5%             23.5%    -2.0%

Tabelle 3: Pendlerstatistik (Zupendler)

Aus den Tabellen ist ebenfalls ersichtlich, dass im gleichen Zeitraum die Zupendler wesentlich
stärker zugenommen haben als die Wegpendler. Die Pendlerbilanz ist im Jahr 2000 beinahe
ausgeglichen.

Die folgenden Abbildungen zeigen die wichtigsten Verflechtungen Bad Zurzachs im Arbeits- und
Ausbildungsverkehr. Dargestellt sind Pendlerverflechtungen mit mehr als 30 Personenfahrten.
Die Kreisdiagramme zeigen den MIV-, öV- und Langsamverkehrsanteil auf den einzelnen Relati-
onen. Dabei ist auffällig, dass auf den Relationen nach Zürich, Baden und Wettingen die nied-
rigsten Anteile des MIV ausgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um Pendlerziele, die wäh-
rend der Stosszeiten keine hohe Qualität des Verkehrsablaufs auf der Strasse gewährleisten
können. Als kritisch zu beurteilen sind die hohen MIV-Anteile nach Klingnau/Koblenz, Döttingen
und Würenlingen, da auf diesen Relationen eigentlich ein gutes öV-Angebot besteht.
17

Abbildung 7: Wegpendler Bad Zurzach

Abbildung 8: Zupendler Bad Zurzach
18

3.3       Fuss- und Veloverkehr

Bad Zurzach verfügt in den Wohnquartieren weitgehend über ein dichtes und intaktes Fussweg-
und Velonetz. Die Quartierstrassen sind verkehrsberuhigt und werden im Regelfall im Mischver-
kehr geführt. Auf einzelnen stärker befahrenen Strassen steht für die Fussgängerinnen und
Fussgänger ein Trottoir zur Verfügung. Im Bereich der Ortsdurchfahrt mangelt es allerdings an
attraktiven Quer- und Längsverbindungen. Ebenfalls mangelhaft ist die Veloanbindung des Re-
gibads und die Fuss- und Veloanbindung des Lindenrainquartiers an den Bahnhof.

Die wichtigsten Mängel für den Fuss- und Veloverkehr befinden sich in den folgenden Gebieten
(siehe auch Anhang A3):

    Hauptstrasse: Der Flecken Bad Zurzach ist eine historische Altstadt. Entsprechend sind die
     Strassenräume eher eng und unübersichtlich. Aufgrund der heutigen Verkehrsmengen wird
     der Flecken primär als Ortsdurchfahrt wahrgenommen. Unterstrichen wird dieser Eindruck
     durch das Geschwindigkeitsniveau, welches als zu hoch bzw. nicht angepasst empfunden
     wird, und den Anteil des Schwerverkehrs. Im Oberen Flecken ist aufgrund der heutigen Nut-
     zungen und der Lage der Schule und des Kindergartens die Fussgängerfrequenz hoch. Die
     heutigen Querungsmöglichkeiten entsprechen aber nicht den Wunschlinien der Fussgänge-
     rinnen und Fussgänger.

    Schwertgasse: In der Schwertgasse behindern die Strassenparkplätze die Sichtverhältnisse
     für die Fussgängerinnen und Fussgänger bzw. die parkierten Autos schränken die Sichtver-
     hältnisse der Autofahrer ein. Besonders gefährdet sind kleine Kinder.

    Eingangsbereich Thermalbad: Rund eine halbe Million von Besucherinnen und Besucher
     besuchen jährlich das Thermalbad Bad Zurzach. Ein grosser Anteil reist mit dem Auto an.
     Der Parkplatz ist rund 100 m vom Eingang entfernt. Vom Parkplatz bis zum Eingang des
     Thermalbads müssen die Besucherinnen und Besucher zweimal die Strasse überqueren. Die
     heutige Situation führt zu Konfliktsituationen zwischen MIV und Fussgängerinnen und Fuss-
     gänger.

    Neubergstrasse: Kritisch ist die Situation vor dem Schulhaus Langwies. Zunehmend beo-
     bachtete Elterntaxis senken die Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler.

    Anbindung Regibad: Das Regibad ist zu Fuss über den Rheinuferweg sehr gut erreichbar.
     Für die Velofahrerinnen und –fahrer gibt es keine sichere und attraktive Veloroute, obwohl
     das Regibad oft auch von Schulklassen besucht wird. Vor allem der Knoten am Grenzüber-
     gang ist für die Velofahrerinnen und –fahrer unübersichtlich.

    Anbindung Lindenrainquartier an den Bahnhof: Aus dem Lindenrainquartier muss die
     stark frequentierte Zürcherstrasse überquert und eine beachtliche Höhendifferenz überwun-
     den werden.
19

    Erschliessung Bahnhof für den Fussverkehr: Die Verbindung vom Bahnhof zu den Ge-
     meindeteilen wie der Schwertgasse, Schlüsselgasse und dem Schulquartier ist heute subop-
     timal.

Ebenfalls ein Mangel zeigt sich in der Fusswegführung. So werden beispielsweise Besucherinnen
und Besucher des Thermalbads vom Bahnhof via Bahnhof-/Baslerstrasse gelenkt. Dies ist der
direkteste aber nicht der attraktivste Weg. Den Besucherinnen und Besucher wird der schmucke
Ortskern vorenthalten. Eine einheitliche Fussgängersignaletik gibt es nicht.

Zur Erhöhung der Sicherheit auf Fussgängerstreifen im Bereich der Kantonsstrassen hat die Ge-
meinde Bad Zurzach 2012 einen Massnahmenplan erarbeitet1). Laufend werden diese Mass-
nahmen in Zusammenarbeit mit der kantonalen Abteilung Tiefbau umgesetzt.

3.4        Öffentlicher Verkehr

Zurzibus
Mit dem Zurzibus, der als Gratisbus betrieben wird, besteht in Bad Zurzach ein gutes kommuna-
les Angebot, welches primär von Besucherinnen und Besucher des Thermalbads benutzt wird
(Optimierung Zurzibus 2013). Heute verkehrt der Zurzibus auf mehreren verschiedenen Routen
durch Bad Zurzach. Die Kurse werden fast ausschliesslich als Rundkurse angeboten. Einzelne
Haltestellen werden pro Kurs mehrfach bedient. Das Angebot wird täglich zwischen 08:00 Uhr
und 17:30 Uhr gefahren. Gebiete, welche nur durch den Zurzibus an den öffentlichen Verkehr
angebunden sind, gelten gemäss der VSS-Norm SN 640 2902) als nicht erschlossen.

Regionales Busangebot
Heute verkehrt von Montag bis Samstag ein Bus von Bad Zurzach nach Brugg im Stundentakt.
Mit dem Fahrplanwechsel 2015 wird der Stunden- durch einen Halbstundentakt abgelöst.
Dadurch werden auch die Verbindungen nach Aarau - Olten (- Bern/Biel) und Frick - Rheinfelden
- Basel verbessert. Für die Schülerinnen und Schüler von Baldingen und Rekingen gibt es einen
Bus nach Bad Zurzach, der auf die Schulzeiten ausgerichtet ist.

Zugangebot
Mit dem Zugangebot S27 Richtung Baden und S41 Richtung Winterthur sowie dem Busangebot
besteht auf den wichtigen Pendlerbeziehungen Richtung Zürich, Baden, Wettingen,
Klingnau/Koblenz und Würenlingen ein attraktives öV-Angebot. Mit dem Fahrplanwechsel 2015

1)   Gemeinde Bad Zurzach (2012): Verkehrssicherheit im Flecken. Massnahmenplan.
2)   Diese Norm ist für die Berechnung der Parkierung nicht mehr gültig. Der Kanton Aargau bezieht sich bezüglich öV-Güteklasse
     im Richtplan weiterhin auf diese Norm.
20

fallen die zwei direkten Verbindungen Bad Zurzach – Zürich am Morgen weg. Mit dem neuen
Halbstundentakt Bad Zurzach – Brugg ist aber der Anschluss an die S19 Koblenz – Zürich ge-
währleistet. Somit gibt es ab Bad Zurzach keine Direktverbindungen mehr Richtung Zürich, aber
in den Hauptverkehrszeiten steht am Morgen und am Abend ein verdichtetes Angebot zur Ver-
fügung. Mit den neuen Ankunfts- und Abfahrtszeiten in Niederweningen ab dem Fahrplan-
wechsel 2015 besteht in Niederweningen Anschluss nach Bad Zurzach via Rümikon. Eine Wie-
deraufnahme des Bahnverkehrs zwischen Koblenz und Laufenburg für Fahrten Richtung Basel ist
nicht geplant. Auf der deutschen Seite besteht mit der Hochrhein-Strecke ein Angebot zwischen
Basel Badischer Bahnhof und Schaffhausen.

Defizite
Folgende Mängel bestehen bezüglich Angebot und Erschliessung des öffentlichen Verkehrs (sie-
he auch Anhang A3):

    Fahrplan Zurzibus: Das heutige Angebot führt zu sehr unregelmässigen und nur schwer
     merkbaren Fahrplänen.

    Mangelhaftes Randstundenangebot: Die Busse zwischen Brugg und Bad Zurzach verkeh-
     ren unter der Woche bis um 20.05 Uhr, am Wochenende bis um 19.00 Uhr und die letzte
     direkte Verbindung von Winterthur nach Bad Zurzach verkehrt um 21.36 Uhr. Für beide
     Verbindungen bestehen Alternativangebote. Jedoch bedingen diese Umsteigevorgänge und
     teilweise auch massiv längere Fahrzeiten. So dauert die Fahrt von Winterthur nach Bad Zurz-
     ach mit der Direktverbindung 57 Minuten, mit dem Alternativangebot 01h26 und es
     braucht drei Umsteigevorgänge.

    Mangelhafte Verbindung Bad Zurzach mit umliegenden Gemeinden: Bad Zurzach als
     ländliches Zentrum ist für die umliegenden Verbandsgemeinden des Studenlands mit dem
     öffentlichen Verkehr nicht optimal erreichbar.

    Mangelhafte Erschliessung: Insbesondere das Regibad und der Entwicklungsschwerpunkt
     von regionaler Bedeutung Bärloo / Solvay sind mit dem öffentlichen Verkehr nur marginal
     erschlossen. Mit dem Halbstundentakt der Buslinie 360 ist der Tierpark zukünftig besser mit
     dem öV erschlossen. Ebenfalls schlecht erschlossen sind die Arbeitsplatzgebiete Seesteg /
     Seeächer und Galgenacher / Stettbrunnen sowie die Wohnquartiere Entwies, Wasenacher,
     Lindenrain und Breite.

    Fehlende Direktverbindungen Richtung Basel und Zürich: Die Verbindung von / nach
     Zürich ist einerseits als Pendlerverbindung und andererseits für die Besucherinnen und Besu-
     cher des Thermalbads Bad Zurzach wichtig. Das heutige halbstündliche öV-Angebot ist gut.
     Es bedingt jedoch einen Umsteigevorgang in Baden und einmal pro Stunde einen weiteren
     Umsteigevorgang in Koblenz. Die Anschlüsse sind gut, aber nicht immer gewährleistet. Mit
21

    dem Fahrplanwechsel Dezember 2015 fallen die zwei direkten Verbindungen Bad Zurzach –
    Zürich am Morgen weg.

3.5       Motorisierter Individualverkehr

Der Flecken Bad Zurzach ist eine historische Altstadt. Entsprechend sind die Strassenräume eher
eng und unübersichtlich. Aufgrund der heutigen Verkehrsmengen wird der Flecken primär als
Strassendorf wahrgenommen und die Aufenthaltsqualität ist unbefriedigend. Unterstrichen wird
dieser Eindruck durch das Geschwindigkeitsniveau, welches als zu hoch bzw. nicht angepasst
empfunden wird, den Anteil des Schwerverkehrs und die Strassenparkplätze. Die Verkehrsdaten
der kantonalen Zählstellen weisen für die Hauptstrasse eine Belastung von 8‘200 (2009) und für
die Schwertgasse 9‘700 (2007) Fahrzeuge / Tag aus. Für die Hauptstrasse wird ein Schwerver-
kehrsanteil von 2.6% (2009) ausgewiesen. Je nach Ausgestaltung der flankierenden Massnah-
men wird ein grosser Teil dieser Fahrten auf die Ostumfahrung verlagert.

Eine gewisse Häufung von Unfällen ist an den folgenden Knoten feststellbar:

   Knoten Baslerstrasse / Dr. Martin Erb-Strasse: Unübersichtlicher Knoten

   Knoten Hauptstrasse / Baslerstrasse: Konfliktpotenzial zwischen dem MIV und den Fussgän-
    gern mit dem Fussgängerstreifen und der Anordnung der Parkfelder beim Raiffeisengebäu-
    de.

   Knoten Hauptstrasse / Baslerstrasse / Schwertgasse: Unübersichtlicher Knoten. Massnahmen
    zur Verbesserung der heutigen Situation sind im Bericht „Verkehrssicherheit im Flecken“
    aufgezeigt.

   Knoten Zürcherstrasse / Breitestrasse: Unübersichtliche Einfahrt.

Weitere Defizite sind (siehe auch Anhang A3):

   die Zufahrt von Westen und Osten nach Bad Zurzach: Besucherinnen und Besucher mit
    dem Auto werden heute wenig gastlich in Bad Zurzach empfangen.

   die Zu- und Wegfahrt Thermalbad: Die Zu- und Wegfahrt Thermalbad sollte grundsätz-
    lich über die Basler-/ Rheinstrasse erfolgen. Beobachtet wird aber auch die Zufahrt via Zent-
    rum zum Thermalbad. Diesbezüglich besteht ein Zielkonflikt. Einerseits soll das Zentrum und
    die Zufahrtsachsen möglichst vom MIV entlastet werden, andererseits sollen die Besucherin-
    nen und Besucher des Thermalbads vermehrt das Potenzial des Fleckens nutzen.
22

3.6     Parkierung

Entlang den Strassen im Flecken (Hauptstrasse, Schwertgasse, Baslerstrasse, Bahnhofstrasse)
stehen 113 Parkplätze als blaue Zone zur Verfügung. Weitere Parkplätze auf öffentlichem Grund
werden nicht bewirtschaftet oder zeitlich limitiert. Grössere Parkflächen auf privatem Grund
befinden sich beim Coop (64 Parkplätze), Thermalbad (290), Tennis- und Sportclub Barz (97),
Migros (120), beim Regibad (63) und Park+Ride-Parkplätze Bahnhof SBB (45). Bei Anlagen auf
privatem Grund wird – falls überhaupt vorhanden – die Bewirtschaftung mehrheitlich nicht kon-
sequent umgesetzt.

3.7     Lärmbelastung

Eine der am meisten wahrgenommen negativen Begleiterscheinung unserer heutigen Mobilität
ist der Lärm. Aus dem Strassenlärmkataster des Kantons Aargau lässt sich ablesen, wo die Im-
missionsgrenzwerte resp. Alarmgrenzwerte an Kantonsstrassen überschritten werden. Über-
schreitungen gibt es vor allem entlang der Hauptstrasse und Schwertgasse sowie entlang der
Zürcherstrasse (siehe Anhang A3). Die geplante Ostumfahrung bringt eine deutliche Lärmreduk-
tion im Ortskern. Im Bereich der offenen Linienführung kommt es jedoch zu neuen Betroffenhei-
ten, welchen mit entsprechenden Massnahmen zu begegnen ist (Lärmschutzwänden und ande-
ren Lärmschutzmassnahmen). Die Bauarbeiten führen zu zusätzlichen Lärmemissionen im Ge-
biet. Das Strassenlärm-Sanierungsprojekt Kantonsstrassen Bad Zurzach ist bis zur Auflage des
Strassenbauprojekts Ostumfahrung Bad Zurzach sistiert und wird nach dem Auflageverfahren
wieder aufgenommen.
23

Die Lärmbelastung der Eisenbahn zeigt keine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte resp.
Alarmgrenzwerte auf.

Abbildung 9: Lärmbelastung Tag Eisenbahnverkehr, Ausschnitt Bad Zurzach
               (Quelle:http://umweltzustand.admin.ch)

3.8      Kombinierte Mobilität

Wer mit verschiedenen Verkehrsmitteln unterwegs ist, nutzt die kombinierte Mobilität. Die op-
timale Verknüpfung des öffentlichen Verkehrs mit dem Fuss- und Veloverkehr und dem Indivi-
dualverkehr (CarSharing, Taxi, Park+Ride-, Bike+Ride-Anlagen, etc.) erschliesst die Potenziale des
gesamten Verkehrssystems. Dies vereinigt die Stärken der verschiedenen Verkehrsmittel und
Verkehrsträger. Die Schaffung von guten Voraussetzungen für die kombinierte Mobilität ist ein
wichtiges Element für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Mobilität insgesamt. Das heutige
Angebot im Bereich Kombinierte Mobilität setzt sich wie folgt zusammen:

   Am Bahnhof stehen 45 bewirtschaftete Parkplätze (Park+Ride) für die Kundinnen und Kun-
    den des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung. Das kantonale Umsetzungskonzept P+R er-
    kennt in Bad Zurzach keinen Handlungsbedarf für weitere Parkplätze.

   Am Bahnhof stehen rund 150 gedeckte Veloabstellplätze zur Verfügung. Im Rahmen der
    Testplanung Bahnhofgebiet wurden weitere 60 Abstellplätze aufgezeigt.
24

    Im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofs sind auf der Nordseite des Bahnhofs zu-
     sätzliche Veloabstellplätze geplant.

Defizite
Folgende Mängel bestehen bezüglich Angebot kombinierter Mobilität:

    Es besteht kein Carsharing-Angebot in Bad Zurzach. Wegen zu kleiner Nachfrage wurde
     2010 der Mobility-Standort wieder aufgehoben.

    Bei den weiteren Bushaltestellen in Bad Zurzach stehen keine gedeckten Veloabstellplätze
     zur Verfügung

3.9        Mobilitätsmanagement

Das Mobilitätsmanagement umfasst Dienstleistungen gegenüber Verkehrsteilnehmenden, wel-
che das zu Fussgehen und das Velofahren fördern, zur vermehrten Benutzung von Bus, Bahn,
CarSharing, etc. sowie zur effizienten Nutzung des Autos animieren. Massnahmen des Mobili-
tätsmanagements stellen eine Ergänzung zu klassischen verkehrsplanerischen Massnahmen dar
und helfen mit, die Nutzung des Fuss-, Velos- und öffentlichen Verkehrs zu optimieren und den
wesensgerechten Einsatz der verschiedenen Verkehrsmittel zu fördern.

Mit den kommunal umgesetzten Massnahmen des Mobilitätsmanagements werden – in Ergän-
zung zu anderen Massnahmen – Beiträge v.a. zu nachstehenden Zielen geleistet:

    Minimierung der Verkehrs-Emissionen und –Immissionen

    Sicherung der getätigten bzw. der zu tätigenden Investitionen ins Verkehrssystem

    Sicherung der zukünftigen Mobilität für Unternehmen und Bevölkerung

    Wegzweckspezifisch optimale Wahl der Mobilitätsformen durch die Bevölkerung

Aktivitäten zur Steuerung des Mobilitätsverhaltens der Bewohner, Arbeitskräfte und Besucherin-
nen und Besucher von Bad Zurzach bestehen bislang nicht.
25

3.10        Werte und Potenziale

Werte / Potenziale                              Referenzbild

Ortsbild von nationaler Bedeutung

Das historische Zentrum ist im ISOS als Orts-
bild von nationaler Bedeutung kategorisiert.

Naherholungsgebiete

Bad Zurzach kann neben dem attraktiven Zu-
gang zu Wasser mit dem Acheberg und Zurz-
acherberg auch das Erlebnis Wald als Naher-
holungsgebiet anbieten.

Kurgebiet

Mit dem Thermalbad Bad Zurzach verfügt die
Gemeinde über eine wichtige touristische At-
traktion.
26

Hot Spots

Bad Zurzach verfügt neben dem Thermalbad
als überregionaler Anziehungspunkt über wei-
tere Attraktionen, welche die Gemeinde als
ländliches Zentrum stärkt.

Verkehrsberuhigte Quartiere

Alle Quartiere in Bad Zurzach sind verkehrsbe-
ruhigt.

Gute Verkehrsanbindung

Bad Zurzach ist mit dem öffentlichen Verkehr
gut erschlossen und der Individualverkehr
kann mit einer hohen Verkehrsqualität abge-
wickelt werden.

Kurze Wege

Der Flecken präsentiert sich in weiten Teilen
als kompakte Gemeinde. Versorgungseinrich-
tungen sind zu Fuss oder mit dem Velo sehr
gut erreichbar.

Tabelle 4: Werte und Potenziale Bad Zurzach
27

4        Zielkonkretisierung

Basierend auf den im Kapitel 2.1 beschriebenen übergeordneten Zielen werden die Ziele für den
KGV im Folgenden konkretisiert. Wo Zielkonflikte vorhanden oder unklare Entwicklungsabsich-
ten formuliert sind, werden diese aufgelöst und in eine eindeutige Richtung gelenkt.

4.1      Orientierung an den Kriterien der nachhaltigen Entwicklung

Wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Prozesse sind vernetzt. Das Handeln öffentli-
cher wie auch privater Akteure darf nicht isoliert und eindimensional erfolgen, sondern muss
den Wechselwirkungen zwischen den drei Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft
Rechnung tragen. Entsprechend gilt es Ziele aus allen drei Dimensionen bei der Mobilitätspla-
nung zu berücksichtigen.

Gesellschaft
 Verbesserung Erschliessungsqualität öV: Eine Grundversorgung mit Verkehrsleistungen
    ist für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Erschlies-
    sungsqualität mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Als erschlossen gelten alle Gebiete, die in
    weniger als 300 m Distanz zu einer Bushaltestelle bzw. in weniger als 500 m Distanz zu ei-
    ner Bahnhaltestelle liegen. An diesen Haltestellen soll während dem Tag und am Abend
    mindestens ein durchgehender Stundentakt angeboten werden.

   Mobilitätszugang für alle: Was den Zugang für Behinderte betrifft, kann auf das Behin-
    dertengleichstellungsgesetz verwiesen werden. Betroffen sind der Zugang zum System öV
    und die Erreichbarkeit von wichtigen Anlagen und Einrichtungen. Die behindertengerechte
    Gestaltung der Bushaltestellen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz ist Sache der Ge-
    meinde. Die relevanten Anforderungen müssen bei wichtigen Zugängen bis spätestens Ende
    2023 umgesetzt werden.

   Koexistenz statt Dominanz: Im Strassenraum sollen die Bedürfnisse der verschiedenen
    Anspruchsgruppen wie Autos, Velos, öffentliche Verkehrsmittel und Fussgänger gleicher-
    massen berücksichtigt werden.

   Förderung Mobilitätsmanagement: Die Gemeinde Bad Zurzach fördert mit Hilfe des Mo-
    bilitätsmanagements eine neue Mobilitätskultur bei der Bevölkerung.

   Erhöhung Verkehrssicherheit: Alle Verkehrsinfrastrukturen müssen für alle Verkehrsteil-
    nehmerinnen und –teilnehmer sicher sein. Ein besonderes Augenmerk ist auf Unfallschwer-
    punkte, Velowege und Schul-/ Kindergartenwege zu legen.
28

    Verbesserung Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum: Mit entsprechenden Mass-
     nahmen soll die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum – dazu gehört auch der Strassen-
     raum - erhöht werden. Dabei soll dem subjektiven Sicherheitsempfinden Rechnung getragen
     werden.

Wirtschaft
 Verbesserte Abstimmung Siedlung und Verkehr: Die Erschliessungsqualität und die
     Nutzungstypen sind aufeinander abzustimmen. Insbesondere sollen publikumsintensive Nut-
     zungen optimal mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sein und zu Fuss und mit dem Ve-
     lo auf attraktiven Wegen gut erreichbar sein.

    Lenkung Siedlungsentwicklung: Die Siedlungsentwicklung soll primär auf die Gebiete
     ausgerichtet werden, die bereits gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind und mit
     dem Zentrum über attraktive Fuss- und Radwege verbunden sind.

    Förderung Mobilitätsmanagement: Verkehrserzeuger sind mittels Mobilitätsmanagement
     bei der Entwicklung von nachhaltigen Verkehrslösungen miteinzubeziehen. U.a. sollen grös-
     sere öffentlich zugängliche Parkplätze (Eigentum öffentliche Hand / Private) bewirtschaftet
     werden mit dem Ziel, den Anteil MIV am Binnenverkehr aber auch am Ziel-/Quellverkehr zu
     reduzieren.

Umwelt
 Verminderung Lärmbelastung: Die Lärmbelastung entlang den Hauptachsen soll unter
     dem Immissionsgrenzwert liegen.

    Verminderung Luftbelastung: Die Luftbelastung soll möglich minimiert werden.

    Förderung Mobilitätsmanagement: Informieren der an der Mobilität Beteiligten zur För-
     derung eines nachhaltigen Verkehrsverhaltens
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