MS EUROPA 2 Thailand I Malaysia I Singapur I Sri Lanka Von Bangkok nach Colombo - Classic Golf Tours
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5% Frühbucher- ermäßigung auf inkl. € 200,- die Seereise Bordguthaben pro Person für Getränke golf im ASIEN mit hapag Lloyd cruises und classic golf tours MS EUROPA 2 Thailand I Malaysia I Singapur I Sri Lanka Von Bangkok nach Colombo 27. April bis 11. Mai 2023 Luxuriös - Stressfrei - Begleitet Golf auf 5 spektakulären Plätzen zum Top-Preis!
ms europa 2 Früher war Luxus nicht leger und leger nicht Luxus. Für die MS EUROPA 2 gilt: Sie reisen smart casual und genießen dabei Lifestyle für höchste Ansprüche in einer modernen, entspannten Atmosphäre. Ohne formelle Garderobe, feste Tischzeiten und klassische Platzzuordnung in den Restaurants an Bord des laut Berlitz Cruise Guide 2019 besten Kreuzfahrtschiffes der Welt. Mit maximal 500 Gästen erleben Sie auf Ihrer Reise individuellen Service und ein Höchstmaß an persönlichem Freiraum - bei einem äußerst luxuriös bemessenen Zahlenverhältnis von Crew zu Passagieren. Dabei verbindet die MS EUROPA 2 den Komfort eines exklusiven Resorts mit der Flexibilität einer Yacht, die auch kleinere Häfen und entlegene Winkel abseits der üblichen Routen ansteuern kann. Die Suiten der MS EUROPA 2 sind moderne und stilvolle Rückzugsorte, um private Momente zu genießen. Logieren Sie auf mindestens 35 und bis zu 114 m² mit eigenener Veranda. Der Meerblick ist dabei selbstverständlich immer inklusive. Mit dem Sinn für feinste Details eröffnet Ihnen der Küchenchef der MS EUROPA 2 stets neue kulinarische Horizonte. Genießen Sie moderne Kreationen oder zeitlose Klassiker bei flexibleren Tischzeiten und ohne feste Platzzuordnung in den sieben Gourmetrestaurants. Die sechs Bars an Bord sind stylische Locations und zeichnen sich alle durch Stil und Charme in ganz unterschiedlichen Umgebungen aus. Das OCEAN SPA schließlich präsentiert sich elegant und großzügig auf über 800 m² und bietet alles, was Ihrem persönlichen Wohlbefinden zugutekommt. Ein Genuss für die Sinne! Kabinen / Suiten (251) Beschreibung (mind. 28 m²), mit Veranda, die Kategoriezuweisung erfolgt durch Garantiesuite Hapag-Lloyd Cruises. Die Suitennummer erhalten Sie zu Beginn der Reise an Bord. (Wohnbereich 28 m²; Veranda 7 m²), Tageslichtbad mit 2 Waschbecken, Ocean Suite Whirlpoolwanne und separate Dusche, separate Toilette, kostenfreie Minibar (Wohnbereich 28 m²; Veranda 7 m²), begehbarer Kleiderschrank, Veranda Suite exklusiver Wohnbereich mit Recamiere, Badewanne und separate Dusche, kostenfreie Minibar (Wohnbereich 42 m²; Veranda 10 m²), Bad mit 2 Waschbecken, separate Grand Ocean Suite Toilette, Tageslichtbad, Dusche mit Dampfsauna, Whirlpoolwanne, kostenfreie Minibar (Wohnbereich 42 m²; Veranda 10 m²), begehbarer Kleiderschrank, Bad Penthouse Suite mit 2 Waschbecken, separate Toilette, Butlerservice, Whirlpoolwanne und separate Dusche, kostenfreie Minibar (Wohnbereich 78 m²; Veranda 10 m²), getrennter Wohn-und Schlafbereich, Bad mit 2 Waschbecken, Dusche mit Dampfsauna, Grand Penthouse Suite Whirlpool und Daybed, Butlerservice, kostenfreie Minibar, exklusive Serviceprivilegien
deckplan ms europa 2 Sonnende ck Zo diacs Shuffleb o ard 1016 1014 1012 1010 1008 1006 1004 1002 1000 B rü c ke Deck 10 1017 1015 1013 1011 1009 1007 1005 1003 1001 Shuffleb o ard Sonnende ck Restaurant Konfe- Yacht renz- Studio Club raum Deck 9 Po ol Po ol- Belvedere mit b ar Cruise Ga- Koch- Sales lerie schule Bibliothek und Sushi-Restaurant Sakura Lounge Kaffeelounge Tender Tender V 848 846 844 842 840 838 836 834 V 832 830 828 826 824 822 820 818 816 814 812 810 808 806 804 802 800 V O O O O O O O O Sansi- Deck 8 b ar Knopf Club / V 833 V 849 831 829 827 825 823 821 819 817 815 813 811 809 807 805 803 801 Kids Club 847 845 843 841 839 837 835 O O O O O O O O O Tender Tender V = Veranda Suite, O = Ocean Suite, – = Suiten mit Verbindungstür. = Suiten sind barrierefrei ausgestattet. – = Familien Appartements mit Verbindungstür. V 762* V 768* 760 758 756 754 752 750 748 746 744 742 740 738 736 734 732 730 728 726 724 722 720 718 716 714 712 710 708 706 704 702 700 V 766* V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V O O O O O O O O O O O V 764* Deck 7 V 765* V 763* 761 759 757 755 753 751 749 747 745 743 741 739 737 735 733 731 729 727 725 723 721 719 717 715 713 711 709 707 705 703 701 V 767* V 769* V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V O O O O O O O O O O O V = Veranda Suite, O = Ocean Suite, – = Suiten mit Verbindungstür. *Bei den Suiten 762 –769 unter der Sansibar kann es zu Beeinträchtigungen durch das Entertainment-Programm kommen. V 678 672 670 668 666 664 662 660 658 638 636 634 632 630 628 626 624 622 620 618 616 614 612 610 608 606 604 602 600 656 O 654 652 O 650 O 648 646 O 644 642 O 640 V 676 V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V 674 Deck 6 V 675 673 671 669 667 665 663 661 659 639 637 635 633 631 629 627 625 623 621 619 617 615 613 611 609 607 605 603 601 657 O 655 653 O 651 O 649 647 O 645 643 O 641 V 677 V 679 V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V = Veranda Suite, O = Ocean Suite, – = Suiten mit Verbindungstür. Ein- O CE AN SPA und 520 518 516 514 512 510 508 506 504 502 500 538 O 536 534 O 532 O 530 528 O 526 524 O 522 Ausstieg Jacuzzi Sauna V V V V V V V V V V V Deck 5 513* 511* 509* 507* 505* 503* 501* 539 O 537 535 O 533 O 531 529 O 527 525 O 523 521 519 517 515 Ein- Fitness Golf und V V V V V V V V V V V Ausstieg V = Veranda Suite, O = Ocean Suite. *Bei den Suiten 501 – 513 über dem Club 2 kann es zu Beeinträchtigungen durch das Entertainment-Programm kommen. Restaurant Restaurant Wein- Pianobar Ein- Serenissima Tarragon bar und Ausstieg Collins Re c e pt i o n Touristik Restaurant Deck 4 Weltme ere The ater Foto- Shop Boutique / Club 2 Restaurant Teens Foyer Ein- Elements Club Juwelier und Ausstieg Die Tenderstationen befinden sich auf Deck 3. Fahrstuhl Verglaster Fahrstuhl Veranda Suite oder Ocean Suite Grand Penthouse Veranda Grand Ocean Grand Ocean Penthouse Penthouse Penthouse Owner Familien Suite Suite Suite Suite Suite Suite Suite Suite Appartement (barrierefrei) Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 Kat. 5 Kat. 6 Kat. 7 Kat. 8 Kat. 9 Kat. 10 Kat. 11 Kat. 12 Kat. 13 V = Veranda Suite, O = Ocean Suite Nicht öffentliche Bereiche Restaurants und Bars Entertainment-Bereiche
5% Frühbucher- ermäßigung auf inkl. € 200,- die Seereise Bordguthaben pro Person für Getränke O cean S uite
Golfkreuzfahrt aSIEN golfplätze Reisepreis pro Person Kat O: Garantiesuite DZ € 7.306,-* Asiatisch. Futuristisch. Exotisch Santiburi Samui Country Club, Ko Samui Kat 1: Veranda/Ocean Suite DZ € 7.591,-* Wohl einer der schönsten thailändischen Kat 2: Veranda/Ocean Suite DZ € 8.275,-* Erleben Sie die Vielfalt Asiens mit der Golfplätze lockt mit einem ausgefallenen Kat 3: Veranda/Ocean Suite DZ € 9.025,-* EUROPA 2: auf einer unvergesslichen Design und atemberaubenden Ausblicken Kat 4: Veranda/Ocean Suite DZ € 9.377,-* Reise vom traumhaften Thailand über den auf den umliegenden Golf von Thailand. modernen Stadtstaat Singapur hin zu den Golfpaket inkl. 4 Greenfees € 1.990,- Nicht nur durch seine exponierte Lage in schönsten Küsten Malaysias und dem Zusatzplatz Marina Bay Golf Singapur der Hochebene der Insel, sondern auch exotischen Sri Lanka. Exklusiv bei Classic Golf Tours. € 340,- durch die die Spielbahnen umgebende Flora zeichnet sich dieses golferische Preise für Einzelbelegung und ReiseverLauf Schmuckstück aus. Wer sich an der Äs- weitere Kategorien auf Anfrage Tag 1 I Anreisetag - Laem Chabang thetik eines Golfplatzes erfreuen kann, darf *Preis inkl. 5% Frühbucherermäßigung. diesen Platz nicht auslassen! (Bangkok / Thailand) Abfahrt 22:00 Uhr ANMELDESCHLUSS: Palm Garden Golf Club, Port Kelang 17.01.22, danach auf Anfrage Tag 2 I Ko Kut / Thaland 08:30-18:00 Der Parkland-Course im Stil eines Palmen- gartens liegt inmitten der Millionenmetro- Tag 3 I Ko Samui / Thailand pole Kuala Lumpur. Untypischerweise für Teilnehmerzahl: 08:00-18:00 Mindestens 12 Personen einen Stadtkurs findet man breite Fairways und großzügige, schnelle Grüns sowie gro- Tag 4 I Entspannung auf See ßen Abstände zum nächsten Abschlag vor. Eingeschlossene Leistungen Tag 5 I Pulau Rawa / Malaysia 08:00-18:00 Dieses macht das Spiel mit dem Golfcart ❙❙ Seereise auf der EUROPA 2 gemäß notwendig, was unter dem Strich auch das Ausschreibung Hapag-Lloyd Cruises Spiel beschleunigt. Bei 50 % der Spielbah- in der gebuchten Suiten-Kategorie Tag 6 I Singapur, Ankunft 07:00 Uhr nen beeinflusst die begleitende Wasserflä- ❙❙ Reisebegleitung Classic Golf Tours che deutlich den Spielverlauf. Tag 7 I Singapur, Abfahrt 14:00 Uhr ❙❙ Reisepreis-Sicherungsschein The Els Club Teluk Datai, Langkawi Tag 8 I Port Kelang (Kuala Lumpur / Die von Erni Els in den Felsen modellierte Flüge und Zimmerkategorien Malaysia)- 07:00-20:00 ❙❙ Passende Flüge, Verlängerungen und 27-Loch Golf Welt überzeugt durch Layout Raffinesse, die gegebene Natur und immer höhere Kabinenkategorien bieten wir Tag 9 I George Town (Penang / Malaysia)- 09:00-20:00 wieder einmalige Aus- und Überblicke Ihnen gerne individuell an. auf die Andamanen See belohnt. Der Tag 10 I Porto Malai (Langkawi / Südafrikaner hat es verstanden, ein Veranstalter: einmaliges Golf und Natur-Erlebnis zu Hapag-Lloyd Cruises, eine Unter- Malaysia)- 07:00-17:00 kreieren. Höhepunkte sind sicherlich die nehmung der TUI Cruises GmbH drei Golflöcher, die sich direkt an der Küste Tag 11-12 I Entspannung auf See Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg Langkawis finalisieren. Tag 13 I Hambantota / Sri Lanka Buchung über: Shanri-La‘s Golf & Country Club, 10:00-20:00 Hambantota Classic Golf Tours Tag 14 I Galle / Sri Lanka 07:00-16:00 Auf dem Gebiet einer ehemaligen Kokos- CGT Reisen GmbH nussplantage befindet sich heute dieses Uferstr. 24 / 61137 Schöneck Colombo / Sri Lanka, Ankunft 22.00 Uhr 18-Loch Golfparadies. Da ist es kein Wun- gruppen@classicgolftours.de Übernachtung an Bord der, dass die Fairways von zahlreichen Tel.: +49 (0)6187 - 9959020 gigantischen Kokospalmen begleitet wer- Tag 15 I Colombo / Sri Lanka www.classicgolftours.de den. Wobei sich der Indische Ozean immer Abreise bzw. individuelle Verlängerung. wieder für beeindruckende Ausblicke zur Verfügung stellt. Apropos Wasser, allein - Ende der Reise - auf zwei Dritteln der Spielbahnen beein- © Classic Golf Tours 2021 flussen Wasserflächen das Spiel direkt S hangri - L a‘ s G olf, H ambantota oder indirekt. schiff Marina Bay Golf Course, Singapur - MS EUROPA 2 Zusatzplatz exklusiv für Classic Golf Lifestyle, Luxus und maximal 500 Tours Gäste Gäste: herzlich willkommen auf einem Der Marina Bay Golf Club bietet auf seinen ganz besonderen Schiff! Die EUROPA 2 18 Löchern hervorragende Blicke auf das verbindet höchste Standards mit Erlebnis berühmte Marina Bay Sands Hotel mit und Entspannung und lässt Ihnen alle seinem Infinity-Pool in über 200 Meter Freiheiten, Ihren persönlichen Wünschen Höhe und auf die „vertikalen Wälder“ von zu folgen – mit Anspruch und Stil, Singapur. Auf den 18 Bahnen erwartet die ungezwungen und individuell. Spieler so manches Fairway, das Technik und gleichzeitig auch Länge fordert. Dass die EUROPA 2 aufgrund ihres einzigartigen Konzeptes anderen Schiffen weit vorausfährt, beweisen zahlreiche Auszeichnungen wie die als „bestes Schiff der Welt“* – für Hapag Lloyd Cruises Anerkennung und Ansporn zugleich.
Rückantwort: Fax 06187-9959032 oder E-Mail: gruppen@classicgolftours.de CGT Reisen GmbH / Classic Golf Tours Verbindliche Reiseanmeldung Kreuzfahrt EUX2308 - MS EUROPA 2 - Bangkok - Colombo Eingeschlossene Leistungen: 27. April bis 11. Mai 2023 • Seereise auf der EUROPA 2 gemäß Ausschrei- bung Hapag Lloyd in der gebuchten Suiten- Teilnehmer: (Poloshirt-Größe bitte in XS, S, M, L, XL oder XXL angeben) Kategorie Suiten werden nach Verfügbarkeit vergeben • Genießerpaket für Getränke in Höhe von Nachname Vorname Poloshirt-Größe HCP Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en) € 200,- pro Person • Reisebegleitung durch Classic Golf Tours • Reisepreis-Sicherungsschein Nachname Vorname Poloshirt-Größe HCP Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en) Golfpaket: • Willkommenscocktail in der Sansibar Straße, Hausnummer PLZ, Ort • 4 bzw. 5 Runden Golf inklusive Transfers ab/bis Schiff und E-Carts auf den Plätzen • Erinnerungs-Geschenk Telefon Email Nicht eingeschlossene Leistungen: Bitte kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Leistungen an: • Getränke (außer befüllter Minibar) • Ausgaben des persönlichen Bedarfs, Trinkgeld Reisepreise jeweils pro Person: Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen Unterbringung Kat. 0: Garantiesuite (Doppelbelegung) € 7.306,-* Anmeldeschluss: 17.01.2022, anschließend auf Anfrage. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht Unterbringung Kat. 1: Veranda/Ocean Suite (Doppelbelegung) € 7.591,-* erreicht werden, so erhalten alle angemeldeten Unterbringung Kat. 2: Veranda/Ocean Suite (Doppelbelegung) € 8.275,-* Teilnehmer/innen spätestens 30 Tage vor Reisebeginn Bescheid, ob die Reise dennoch Unterbringung Kat. 3: Veranda/Ocean Suite (Doppelbelegung) € 9.025,-* durchgeführt oder abgesagt wird. Unterbringung Kat. 4: Veranda/Ocean Suite (Doppelbelegung) € 9.377,-* Reisebedingungen: Es gelten die Reisebedingungen von Hapag Anreisepaket Hapag Lloyd (Economy Class) inkl. Transfers € 1.270,-* Lloyd Cruises. >. Golfpaket 4 Plätze € 1.190,- Stornobedingungen: Zusatz-Greenfee Marina Bay Golf Singapur € 340,- Bis 90 Tage vor Reisebeginn 35% exklusive bei Classic Golf Tours. Mindestteilnehmer: 10 Stornogebühren, ab 89 Tage bis 45 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, ab 44 Tage bis * Preis inklusive 5% Frühbucherermäßigung. 30 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises, ab 29 Tage bis 10 Tage vor Reisebeginn 75% des Bitte bieten Sie mir Flüge ab/bis an. Reisepreises, ab 9 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises, bei Nichtantritt der Reise Economy Class Business Class First Class 95% des Reisepreises. Preise für weitere Suitenkategorien erhalten Sie gerne auf Anfrage. Zahlungsbedingungen: Bei Buchung ist eine Anzahlung von 20% des Versicherungspaket: Wir raten dringend zum Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung, Reise- Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) und eine Auslands-Reisekrankenversicherung, jeweils vier Wochen vor Reisebeginn fällig. mit zusätzlichem Corona-Schutz. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot unseres Hinweise: Versicherungs-Partners Hanse-Merkur Krankenversicherung AG. Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Die Reise wird im Direktinkasso abgerechnet. Das bedeutet Sie bezahlen den Seereisepreis und körperlicher Mobilität nicht geeignet. (Hinweis das Golfpaket sowie über Hapag Lloyd gebuchte Flüge direkt an die Reederei gesetzlich vorgeschrieben) Hapag Lloyd Cruises hat gemäß gesetzlicher Flüge, die nicht über Hapag Lloyd gebucht werden, sind bei Classic Golf Tours/CGT Reisen GmbH Verpflichtung eine Insolvenzversicherung als vermittelte Leistung zahlbar. Es gelten dann die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft. abgeschlossen. Sie erhalten mit Ihrer Ich habe davon Kenntnis genommen, dass bei Corona-bedingten Einschränkungen im Bestätigung einen Reisepreis-Sicherungsschein. Reiseland (z.B. Quarantäne in einem Hotel) oder bei der Reiserückkehr (z.B. häusliche Die Anzahlung wird erst mit Erhalt des Quarantäne) aufgrund eines fehlenden oder positiven Corona-Tests, einer fehlenden oder Reisepreis-Sicherungsscheins fällig. nicht vollständigen Corona-Impfung oder eines fehlenden gültigen Nachweises über eine Genesung die CGT Reisen GmbH keine Haftung für entstehende Kosten oder sonstige Folgen Veranstalter: dieser Einschränkungen übernimmt und akzeptiere dies mit meiner Unterschrift. Hapag Lloyd Cruises Für alle Gruppenreisen ab 2022 gilt bei Classic Golf Tours die 2G-Regel! Eine Unternehmung der TUI Cruises GmbH Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg Bitte senden Sie uns diese Reiseanmeldung für die verbindliche Buchung unterschrieben zurück. Telefon 040-3070300 Buchungen und Information exklusiv bei: Ich habe die Reisebedingungen des Veranstalters gelesen und erkenne diese sowie die Zah- Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH lungs- und Stornobedingungen und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrs- Uferstr. 24 / 61137 Schöneck träger mit meiner Unterschrift für mich und alle angemeldeten Personen an. Änderungen des Geschäftsführer: Dieter Lindner Reiseverlaufs aus bisher nicht vorhersehbaren Gründen sind möglich. HRB Hanau 97230 Ich habe auch die Hinweise zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur Gesundheitsvor- Tel.: 06187 / 99590 20 sorge gelesen und zur Kenntnis genommen. Fax: 06187 / 99590 32 Email: gruppen@classicgolftours.de Ich werde nach Rücksendung dieser Reiseanmeldung noch ein Anmeldeformular von Hapag www.classicgolftours.de Lloyd erhalten und dieses ebenfalls vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH zurück senden. Ort / Datum / Unterschrift Kunde
Reisebedingungen Stand: L. V. 10/2020 Bitte beachten Sie, dass diese Reisebedingungen nur für Buchungen ab dem 13.10.2020 gelten. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Hapag-Lloyd Cruises, eine § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 9). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, Unternehmung der TUI Cruises GmbH, nachstehend „Hapag-Lloyd“ genannt, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vor- Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen schriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie der Art. 250 und Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorher 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. gehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 1. Abschluss des Reisevertrages und Verpflichtung für Mitreisende 1) Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, online) 2. Flugbeförderung gilt: Ist mit der Reise eine Flugbeförderung verbunden, so gelten für diesen Reiseteil a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzen- die Flugbeförderungsbedingungen der jeweiligen ausführenden Fluggesell- den Informationen von Hapag-Lloyd für die jeweilige Reise, soweit diese schaft (vgl. wegen der Haftung auch Ziffer 15 2 c), die von Hapag-Lloyd auf dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Anfrage zur Verfügung gestellt werden. b) Die Anmeldung hat die vollständigen Daten des zur Reise genutzten Pass Die Flugzeiten der Sonderflüge sind von der zeitlichen Verfügbarkeit der Flug- dokuments (Manifestdaten) aller Reisenden zu enthalten. Sie erfolgt durch zeuge auf dem Chartermarkt sowie der Genehmigung durch die Luftraum- den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden. überwachung abhängig und können daher auch in den frühen Morgen- oder Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen späten Abendstunden liegen. aller in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden einzustehen. Hapag-Lloyd wird den Reisenden über die Identität der ausführenden Flugge- c) Weicht die Reisebestätigung von Hapag-Lloyd von dem Inhalt der Anmel- sellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise dung des Reisenden ab, so liegt ein neues Angebot von Hapag-Lloyd vor, zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Stehen bei der an das sich Hapag-Lloyd zehn Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Flug hält und das der Reisende innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder gesellschaften noch nicht fest, so wird Hapag-Lloyd dem Reisenden die Flug- schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des Reisepreises) gesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald Hapag-Lloyd diese annehmen kann. kennt, spätestens jedoch mit Versand der Reiseinformationen ca. drei Monate d) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförde- vor Reisebeginn. Wechselt eine dem Reisenden als ausführende Fluggesell- rungsunternehmen) sind von Hapag-Lloyd nicht bevollmächtigt, Vereinba- schaft genannte Fluggesellschaft, wird Hapag-Lloyd den Reisenden über den rungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die Wechsel informieren. Die Blacklist der Luftfahrtunternehmen, denen der den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter http://ec.europa.eu/ zugesagten Leistungen von Hapag-Lloyd hinausgehen oder im Widerspruch transport/modes/air/safety/air-ban einsehbar. zur Reiseausschreibung stehen. e) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesent liche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen 3. Bezahlung Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Storno 1) Die Bezahlung des Reisepreises hat per Überweisung direkt an Hapag- pauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1, 3–5 und 7 EGBGB) werden nur dann Lloyd zu erfolgen. Eine Zahlung an das vermittelnde Reisebüro hat k eine nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Par- schuldbefreiende Wirkung. teien ausdrücklich vereinbart ist. 2) Bei Vertragsabschluss, d. h. bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung, 2) Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. per Telefax erfolgt, gilt: Vor Leistung der Anzahlung erhält der Reisende einen Sicherungsschein a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Hapag-Lloyd den (siehe Ziffer 16). Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Buchungen ab vier Wochen vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Hapag- fällig. Die Reiseunterlagen versendet Hapag-Lloyd nach Erhalt der Restzah- Lloyd zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Hapag- lung (frühestens vier Wochen vor Reisebeginn) und Vorliegen der vollstän Lloyd dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reise- digen Passdaten der von dem Reisenden angemeldeten Reiseteilnehmer bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (der es dem (Manifestdaten). Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu 3) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, kann Hapag-Lloyd nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung von z. B. auf Papier oder per E-Mail), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine dem Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, gemäß Ziffer 9 dieser Reisebedingungen verlangen. Dem Reisenden steht weil der Vertragsabschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit bei- das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstan- der Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. den ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale. 3) Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: 4. Reisevorschriften, Reisepapiere a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entspre- 1) Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebe- chenden Anwendung erläutert. stimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von Hapag-Lloyd oder ihren Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrek- Beauftragten zu befolgen. Hapag-Lloyd wird Staatsangehörige aus Deutsch- turmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. land, Österreich und der Schweiz über Bestimmungen von Pass-, Visa- und c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertrags- Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle sprachen sind angegeben. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Staatsangehörige anderer EU- d) Soweit der Vertragstext von Hapag-Lloyd gespeichert wird, wird der Kunde Länder erhalten diese Informationen auf Anfrage. Für Angehörige anderer darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausge- unterrichtet. gangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventu- e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig fest buchen“ eller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorlie- (oder vergleichbar formuliert) bietet der Kunde Hapag-Lloyd den Abschluss gen. Der Reisende hat sich die notwendigen Reisepapiere (z. B. Visa, Impf- des Pauschalreisevertrages verbindlich an. zeugnisse, Online-Reisegenehmigungen wie die ESTA-Genehmigung der f) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von USA) selbst zu beschaffen und diese auf Verlangen vorzuweisen. Alle Kosten Hapag-Lloyd beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Daten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der genannten Vorschriften, träger erfolgt. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch Regeln und Anweisungen erwachsen, gehen zulasten des Reisenden. Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400 nicht davon abhängig, dass der Kunde die Möglichkeit zur Speicherung oder 2) Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden aus von diesem zum Ausdruck tatsächlich nutzt. zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum 4) Hapag-Lloyd weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, (§ 312 Abs. 7 und § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen sodass der Reisende deshalb an der Reise gehindert ist, so kann Hapag- nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden Lloyd den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk ver Ziffer 9 dieser Reisebedingungen belasten. Dem Reisenden steht in diesem sendete Kurznachrichten [SMS] sowie Rundfunk, Telemedien und Online- Fall das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein Schaden nicht ent- Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen standen ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
3) Der Reisende haftet gegenüber Hapag-Lloyd für alle Folgen und Schäden, Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von Hapag-Lloyd zu reagieren insbesondere Strafen, Bußen und Auslagen, die sie zahlen oder hinterlegen oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber Hapag-Lloyd reagiert, dann kann er muss, weil der Reisende die bezüglich der Ein-, Aus- oder Durchreise gelten- entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatz- den Vorschriften des betreffenden Landes aus von ihm zu vertretenden reise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich Gründen nicht befolgt oder die erforderlichen Urkunden nicht vorgewiesen vom Vertrag zurücktreten. hatte. Der Reisende ist verpflichtet, Geldbeträge, die Hapag-Lloyd in diesem Wenn der Kunde gegenüber Hapag-Lloyd nicht oder nicht innerhalb der Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten. gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4) Der Reisende hat Hapag-Lloyd zu informieren, wenn er die erforderlichen 4) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geän- Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Hapag-Lloyd mitgeteilten Frist derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. erhalten hat. 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten 5. Gepäck 1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem 1) Das Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten. Insbe- Reisenden wird empfohlen, die Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften sondere ist es dem Reisenden nicht gestattet, Waffen und andere gefährli- Datenträger abzugeben. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie che Gegenstände, Rauschmittel sowie für den Verbrauch während der Reise bei Hapag-Lloyd bzw. dem buchenden Reisebüro eingeht. bestimmte alkoholische Getränke an Bord zu nehmen. Ziffer 4 2 dieser 2) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so Bedingungen findet entsprechende Anwendung. Gepäck, das insofern ver- verliert Hapag-Lloyd den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann botene Gegenstände enthält, kann von der (Weiter-)Beförderung ausge- Hapag-Lloyd eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rück- schlossen werden. tritt nicht von Hapag-Lloyd zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder 2) Der Reisende muss sein Gepäck leserlich mit seinem Namen, seiner Kabi- in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die nennummer und dem Abfahrtsdatum etikettieren; anderenfalls ist Hapag- die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an Lloyd für Verlust, Verwechslungen und fehlerhaftes Ein- oder Ausladen mit den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeid- Ausnahme von Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns nicht bar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstal- verantwortlich. ters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden Fundsachen werden frühestens nach zwei Wochen und spätestens bei Ein- lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. treffen des Schiffes am Sitz des Veranstalters in Hamburg an das lokale 3) Hapag-Lloyd hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Fundbüro abgegeben. Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen 6. Leistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, schließt der Reise- Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: preis die Beförderung und Unterbringung des Reisenden und des Gepäcks bis zum 210. Tag vor Reisebeginn 7 200 (CHF 240)* pro Person sowie die Verpflegung an Bord ein. Nicht im Reisepreis enthalten sind Land vom 209. bis 150. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises aktivitäten und Getränke – sofern in der Reiseausschreibung nicht anders ver- [mindestens jedoch 7 200 (CHF 240)* pro Person] merkt – sowie besondere Dienstleistungen (z. B. Wäscherei, Friseur, M assage). vom 149. bis 90. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises Im Übrigen ergibt sich der Umfang der vertraglichen Leistungen von Hapag- vom 89. bis 45. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises Lloyd aus den Leistungsbeschreibungen, die in dem für die Reise gültigen Pros- vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises pekt und der Reisebestätigung enthalten sind. vom 29. bis 10. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertrag- vom 9. bis 1. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises lichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch bei Nichtantritt oder Hapag-Lloyd. Stornierung der Reise am Abfahrtstag 95 % des Reisepreises Eine Mobilitätseinschränkung, die Hapag-Lloyd zu Leistungen im Sinne der Diese Regelung gilt auch bei kombinierten Flug-Schiffs-Reisen sowie bei Verordnung für Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr (EU-VO Rücktritt von eingeschlossenen bzw. zusätzlich gebuchten Zubringerflügen 1177/2010) verpflichtet, muss bei der Reiseanmeldung angezeigt werden. oder sonstigen An- und Abreisepaketen. Soweit Hapag-Lloyd durch die Leis- tungsträger höhere Gebühren auferlegt werden, sind Rücktrittsgebühren bis zur Höhe des Reisepreises fällig. Rücktrittsentgelte sind jeweils sofort fällig. 7. Ärztliche Leistungen Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen anderer Leistungsträger oder Die Leistungen des Schiffsarztes sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Der Hotels gelten deren Rücktrittsbedingungen, sofern darauf in der Buchungs- Patient schließt in jedem Fall einen separaten Behandlungsvertrag mit dem bestätigung ausdrücklich hingewiesen wird. Bordarzt ab, allerdings werden die Kosten für die Behandlung infolge eines 4) Dem Reisenden steht das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein von Hapag-Lloyd resp. ihren Mitarbeitern verursachten Unfalles, der an Bord Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pau- bzw. während einer von Hapag-Lloyd veranstalteten Landaktivität geschehen schale. ist, durch Hapag-Lloyd übernommen. In allen anderen Fällen berechnet der Arzt für seine Inanspruchnahme ein 5) Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang in seinem eigenen Interesse Honorar in Anlehnung an die geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie Reiseabbruchversicherung empfohlen, sofern diese Leistungen nicht bereits in dem gebuchten Reise paket enthalten sind. 8. Leistungsänderungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt 6) Rücktritt des Reisenden bei Golf & Cruise-Reisen 1) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem verein- Für die Buchung von Golf & Cruise-Reisen auf der EUROPA und EUROPA 2 barten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig (Reise plus Golf-Basispakete und eventuell Zusatzplätze) gilt Folgendes: werden, wie z. B. wegen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes oder der Für die Stornierung des Basispaketes oder von Zusatzplätzen vor Reisebe- besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von Hapag-Lloyd nicht ginn gilt Ziffer 9 1–5. wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie Für die Stornierung des Basispaketes oder von Zusatzplätzen nach Reisebe- nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträch ginn und bei Nichterscheinen wird eine pauschalierte Entschädigung von tigen. 95 % des Preises für das Basispaket bzw. den Zusatzplatz fällig. Dem Reisen- 2) Hapag-Lloyd ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unver- den steht das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein Schaden nicht züglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Diese Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, ver- Regelung gilt auch bei krankheitsbedingten Stornierungen. Bei Abbruch auf- ständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. grund der Wetterlage gibt es keine Erstattung. Die separate Stornierung ein- Falls ein Schiff aus von Hapag-Lloyd nicht zu vertretenden Gründen in Qua- zelner Plätze des Basispaketes ist nicht möglich. rantäne kommt, hat der Reisende selbst die Kosten für seinen Unterhalt zu tragen. Ist er an Bord und wird er dort verpflegt, hat er die entstehenden 10. Umbuchung, Ersatzreisende Mehrkosten zu ersetzen. 1) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsicht- 3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unter- Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400 Reiseleistung oder einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, kunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berech- wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Hapag-Lloyd keine, eine unzurei- tigt, innerhalb einer von Hapag-Lloyd gleichzeitig mit Mitteilung der Ände- chende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB rung gesetzten angemessenen Frist gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung – entweder die Änderung anzunehmen oder kostenlos möglich. – unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbu- – die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Hapag-Lloyd eine chung vorgenommen, erhebt Hapag-Lloyd ein Umbuchungsentgelt von solche Reise angeboten hat. € 200 (CHF 240)* pro Person.
2) Eine Umbuchung ab dem 209. Tag vor Reisebeginn setzt den Rücktritt des 13. Beistandspflicht Reisenden zu den Bedingungen gemäß Ziffer 9 voraus und bedarf einer Befindet sich der Reisende gemäß § 651k Abs. 4 BGB oder aus anderen Grün nachfolgenden Neuanmeldung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, den in Schwierigkeiten, verpflichtet sich Hapag-Lloyd zum Beistand, ins die nur geringfügige Kosten verursachen. besondere durch: 3) Der Reisende ist berechtigt, bei einem Rücktritt vom Reisevertrag einen a) Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behör- Ersatzreisenden zu benennen. Dieser Ersatzreisende tritt neben ihm in die den vor Ort und konsularische Unterstützung Rechte und Pflichten des Reisevertrages mit Hapag-Lloyd ein und haftet b) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikation neben ihm als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten; § 651k Abs. 3 entstandenen Mehrkosten. Hapag-Lloyd kann dem Eintritt des Dritten sowie § 651q Abs. 2 BGB bleiben unberührt widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teil nahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche 14. Gewährleistung Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson an die Stelle des ange- 1) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende gegen- meldeten Teilnehmers, erhebt Hapag-Lloyd mindestens ein Bearbeitungs- über der Schiffsleitung, einem örtlichen Leistungsträger oder Hapag-Lloyd entgelt von 7 200 (CHF 240)* pro Person. Abhilfe verlangen. Schiffsleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht 4) Bei Namensberichtigungen an bereits ausgestellten Flugtickets (im Gegen berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Hapag-Lloyd kann die satz zu Änderungen des Reiseteilnehmers) können anfallende Gebühren an Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. den Reisenden weiterbelastet werden. Hapag-Lloyd kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwer- tige Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein 5) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von Hapag-Lloyd anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird. Der Reisen- durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass de kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, für statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreise- Hapag-Lloyd erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Hapag-Lloyd sieben Reise erheblich beeinträchtigt würde. Tage vor Reisebeginn zugeht. 2) Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die 11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Minderungsansprüche gemäß § 651m BGB und Schadensersatzansprüche Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer gemäß § 651n BGB können nicht geltend gemacht werden, wenn der Rei- Erbringung Hapag-Lloyd bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus sende es schuldhaft unterlässt, den aufgetretenen Reisemangel unverzüg- Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf lich anzuzeigen. anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des 3) Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reiseman- Reisevertrages berechtigt hätten. Hapag-Lloyd wird sich um Erstattung der gels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflich- § 651l BGB kündigen, hat er Hapag-Lloyd zuvor eine angemessene Frist zur tung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Hapag-Lloyd verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag auf diese Weise aufgehoben, behält der Reisende den 12. Rücktritt und Kündigung durch Hapag-Lloyd Anspruch auf Rückbeförderung, sofern auch dieser Gegenstand des Reise- Hapag-Lloyd kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisever- eisepreises zu zahlen, der auf vertrages war. Der Reisende hat den Teil des R trag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisever- Leistungen entfällt, die er in Anspruch genommen hat, sofern diese Leistun- trag ganz oder teilweise kündigen: gen für ihn nicht völlig wertlos waren. a) bei Zugang der Absage bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn, wenn die in der Reiseausschreibung bzw. dem Prospekt genannte Mindest- teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeit- 15. Haftung von Hapag-Lloyd punkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wer- 1) Allgemeine Haftung den kann, wird Hapag-Lloyd unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Reisende verpflich- Gebrauch machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, tet, gegenüber der Schiffsleitung, einem örtlichen Leistungsträger, dem erhält der Reisende die auf den Reisepreis geleistete Zahlung unverzüglich Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, oder Hapag-Lloyd den zurück. Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Erfolgt aus diesem Grund eine Umbuchung auf Wunsch des Reisenden, so a) Höchsthaftung entfällt die Bearbeitungsgebühr von 7 200 (CHF 240)* gemäß Ziffer 10. Die vertragliche Haftung von Hapag-Lloyd für Schäden, die nicht Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, ist insgesamt auf b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende nach dem Urteil des den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft Kapitäns, ggf. nach Rücksprache mit dem Bordarzt, herbeigeführt wurde. – wegen Krankheit, Gebrechen oder aus einem anderen Grunde reise Gleiches gilt, wenn der Schaden darauf beruht, dass für den entstandenen unfähig ist Schaden allein ein von Hapag-Lloyd eingesetzter Leistungsträger verant- – auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist wortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzan- – eine Gefahr für die Gesundheit anderer Passagiere, der Besatzungsmit- sprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf schuldhaftem Handeln glieder und Mitarbeiter von Hapag-Lloyd darstellt beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen – unter falschen Angaben gebucht hat Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je – die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche – sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhe- aufgrund internationaler Abkommen bleiben davon unberührt. Dem Rei- bung des Vertrages gerechtfertigt ist senden wird in diesem Zusammenhang in seinem eigenen Interesse der c) bei einer Schwangerschaft ebenfalls ohne Einhaltung einer Frist, wenn Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. sich die Reisende zum Zeitpunkt des Reisebeginns in der 24. Schwanger- b) Gesetzliche Ansprüche schaftswoche oder darüber hinaus befindet bzw. die 24. Schwanger- Unbeschadet der Regelung in Ziffer 15 1 a gelten die in diesen Reisebedin- schaftswoche während der Reise erreicht. Aus Sicherheitsgründen und gungen enthaltenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der gegenüber allen Schadensersatzansprüchen des Reisenden, gleichgültig ob Schiffe von Hapag-Lloyd ist die Beförderung in diesem Fall ausgeschlossen. sie auf den Reisevertrag oder andere Rechtsgrundlagen gestützt sind. Konnte die Reisende dies zum Zeitpunkt der Buchung nicht wissen, wird Hapag-Lloyd den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Hapag-Lloyd unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwan- 2) Haftungsbeschränkung gerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Hapag- a) Allgemeines Lloyd einen Anspruch gemäß Ziffer 9. Werdende Mütter, die zur Zeit der Ein Schadensersatzanspruch gegen Hapag-Lloyd ist insoweit beschränkt Einschiffung weniger als 24 Wochen schwanger sind, müssen eine fachärzt- oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder liche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das Fahrtge- auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400 biet bestätigt wird, vorlegen. Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch Wird aus einem unter b genannten Grund gekündigt bzw. erfolgt insofern ein auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Rücktritt, so kann der Reisende von der (Weiter-)Reise ganz oder teilweise Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann ausgeschlossen werden. Hapag-Lloyd behält den Anspruch auf den Reisepreis; oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. der Wert etwaiger ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die b) Haftung bei Schiffsreisen Hapag-Lloyd aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Sofern Hapag-Lloyd bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kos- oder ausführenden Beförderers zukommt, richtet sich die Haftung von ten für die Rückreise trägt der Reisende. Hapag-Lloyd nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen
Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. 18. Verweigerung der Landungserlaubnis, Kosten der Weiterreise Handelsgesetzbuch). Wird die Landung oder die Einreise des Reisenden und/oder die Einfuhr seines c) Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer Gepäcks in dem vorgesehenen Hafen oder Land verweigert, kann Hapag-Lloyd Soweit Hapag-Lloyd die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers den Reisenden und/oder sein Gepäck nach einem anderen Hafen oder Land, zukommt, richtet sich die Haftung von Hapag-Lloyd nach dem Luftver- die vom Schiff angelaufen werden, weiterbefördern und dort landen. Der Rei- kehrsgesetz, EU-Recht, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von sende muss Hapag-Lloyd ein der Weiterreise entsprechendes Entgelt zahlen Den Haag oder einer anderen Fassung oder dem Montrealer Übereinkom- und alle hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Aufwendungen men, je nachdem, welche Bestimmungen Anwendung finden. Eine Haftung ersetzen. Für eine solche Weiterreise gelten diese Reisebedingungen. für mittelbare oder Folgeschäden wird nur übernommen, wenn diese durch Hapag-Lloyd oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich 19. Havarie-Grosse verursacht wurden; die oben genannten Vorschriften bleiben unberührt. Der Reisende ist für Gegenstände, die er auf das Schiff mitgebracht hat, nicht Bei individuellen Linienflügen, die nicht im Reisepreis enthalten sind, ist beitragspflichtig zu einer Havarie-Grosse (§ 588 HGB). Er hat kein Recht auf Hapag-Lloyd lediglich Vermittler. Diese Flüge werden in den Unterlagen als Vergütung im Falle einer Havarie-Grosse. „individuell vermittelter Flug“ dargestellt. In diesem Fall haftet allein das befördernde Unternehmen für die Erbringung der Beförderungsleistung. Es 20. Hilfeleistung, Bergung, Frachtbeförderung gelten die Geschäftsbedingungen, wie z. B. die Stornokostenregelung, der Hapag-Lloyd ist berechtigt, mit dem eingesetzten Schiff anderen Schiffen befördernden Fluggesellschaft. Hilfe zu leisten, Schiffe zu schleppen und zu bergen sowie Fracht jeder Art Im Übrigen finden bei allen angebotenen Flugreisen die jeweils gültigen all- zu befördern. Alle derartigen Tätigkeiten, ob vorher angekündigt oder nicht, gemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des ausführenden gelten als Bestandteil der Reise. Luftfrachtführers Anwendung. d) Wertgegenstände 21. Gerichtsstand Für Beschädigung oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z. B. Foto- oder Gerichtsstand für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bun- Filmausrüstung, Kleidung, Schmuck oder sonstige Wertsachen) durch Dieb- desrepublik Deutschland haben, ist Hamburg. Der Reisende kann Hapag-Lloyd stahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb nur an ihrem Sitz verklagen. des Schiffes haftet Hapag-Lloyd nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verlus- te sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Hapag-Lloyd 22. Anwendbares Recht zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei Land Auf das Vertragsverhältnis zwischen Hapag-Lloyd und dem Reisenden findet aktivitäten oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten Rechtsverhältnis. von Hapag-Lloyd zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von Kabinengepäck haftet Hapag-Lloyd nach den Regeln des Handelsgesetzbuches. Schmuck, Bargeld und sonstige 23. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen Wertsachen sind im Handgepäck zu transportieren (und nicht im aufgege- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat benen Gepäck). nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. e) Fremdleistungen Hapag-Lloyd haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- 24. Änderungsvorbehalt schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen ledig- Die Angaben und Preise in dem für die Reise gültigen Prospekt unterliegen ggf. lich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Änderungen. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus- Eine Preisanpassung vor Vertragsabschluss ist gesetzlich insbesondere zulässig, schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der wenn nach Veröffentlichung des Prospekts aus folgenden Gründen eine Ände- Identität und Anschrift des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleis- rung notwendig ist: tungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreiseleistung von Hapag-Lloyd sind bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse bleiben hierdurch unberührt. b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pau- Hapag-Lloyd haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisen- schalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentli- den die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten chung des Prospekts verfügbar ist seitens Hapag-Lloyd ursächlich war. 25. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Ver 3) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung bei Gepäckverspätung und braucherstreitbeilegung Gepäckschäden bei Flugreisen 1) Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde/Reisende gegen- a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung über Hapag-Lloyd geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrs- über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reise- rechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels vermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Datenträger wird empfohlen. Fluggesellschaften und Hapag-Lloyd können die Erstattungen aufgrund 2) Hapag-Lloyd weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile- internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht gung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeile- ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung gung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung binnen sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung dieser Reisebedingungen für Hapag-Lloyd verpflichtend würde, informiert zu erstatten. Hapag-Lloyd den Kunden hierüber in geeigneter Form. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reise- gepäck unverzüglich Hapag-Lloyd, ihrem Vertreter bzw. ihrer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der unter a genannten Fristen zu erstatten. * Maßgeblich ist die Währung, in der der Reisepreis gezahlt wurde bzw. zu zahlen ist. 16. Insolvenzschutz Hapag-Lloyd hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sichergestellt, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistun- Veranstalter gen deswegen ausfallen, und die insoweit notwendigen Aufwendungen für Hapag-Lloyd Cruises, eine Unternehmung der TUI Cruises GmbH die Rückreise erstattet werden. Der Reisende hat in diesen Fällen bei Vorlage Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen den Deutschen Telefon +49 40 307030-0, Telefax +49 40 307031-0, www.hl-cruises.de Reisepreis-Sicherungsverein VVaG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München. Ein Sicherungsschein befindet sich am Ende der Reisebestätigung. Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400 17. Einreden und Beschränkungen der Bediensteten und Beauftragten Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von Hapag-Lloyd wegen eines Scha- dens, der im Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Ver- richtungen gehandelt hat, auf die Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.
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