MS EUROPA 2 dubai - oman - bahrain - qatar - abu dhabi - dubai Exklusiv nur buchbar bei Classic Golf Tours
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s s e r pa k et € 150,- erleben sie legeren luxus auf der europa 2 e-genie *getränk b is 15.10.202 1 u n g bei buch von dubai nach dubai-traditioneller orient und futuristische moderne Früher war Luxus nicht leger und leger nicht Luxus. Für die EUROPA 2 gilt: Sie reisen auf einen blick smart casual und genießen dabei Lifestyle für höchste Ansprüche in einer modernen, entspannten Atmosphäre. Ohne feste Tischzeiten und klassische Platzzuordnung in Reisedatum: 09.12. bis 18.12.2021 den Restaurants an Bord des laut Berlitz Cruise Guide 2020 besten Kreuzfahrtschiffes Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen der Welt. Anmeldeschluss: 31.10.2021 Mit maximal 500 Gästen erleben Sie auf Ihrer Reise individuellen Service und ein Höchstmaß an persönlichem Freiraum - bei einem äußerst luxuriös bemessenen Einreisebestimmungen: EU-Bürger und Zahlenverhältnis von Crew zu Passagieren. Dabei verbindet die EUROPA 2 den Schweizer benötigen für diese Reise mit Komfort eines exklusiven Resorts mit der Flexibilität einer Yacht, die auch kleine Stand 25.08.2021 einen gültigen Reise- Häfen und entlegene Winkel abseits der üblichen Routen ansteuern kann. Durch die große Reisevielfalt eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten, unvergessliche Ziele zu pass, der noch mindestens 6 Monate entdecken. über das Reiseende hinaus gültig ist. Der Nachweis einer Auslands-Kranken- Erleben Sie mit der EUROPA 2 die schönsten Plätze des Orients mit alter Tradition und schillernden Wolkenkratzern. Ob bei einem Bazarbesuch, einer Fahrt mit einem versicherung ist erforderlich. Über die traditionellen Holzboot, oder einer Runde Golf auf den hervorragenden Plätzen im weiteren Einreisebedingungen im Rah- Orient - begegnen Sie jahrhundertealter Kultur und den Superlativen der Architektur men der Corona-Pandemie halten wie und Kunst. Darüber hinaus erwarten Sie entspannte Stunden, leger Luxus und Sie auf dem Laufenden. Diese können unvergessliche Reiseerlebnisse an Bord der EUROPA 2. wegen des noch mehrere Monate in der Ich freue mich mit Ihnen auf diese Reise! Zukunft liegenden Reisedatums im Mo- Ihr Dieter Lindner ment nicht sicher dargestellt werden. CEO Classic Golf Tours Derzeit ist zur Einreise auch bei vollstän- diger Impfung ein negativer PCR-Test er- MS EUROPA 2 forderlich. Aktuelle Informationen auch Die Suiten der EUROPA 2 sind moderne Mit dem Sinn für feinste Details eröffnet unter www.auswaertiges-amt.de. und stilvolle Rückzugsorte, um private Ihnen der Küchenchef auf der EUROPA Momente zu genießen. Logieren Sie in 2 stets neue kulinarische Horizonte. Impfbestimmungen: Bei einer Einreise einer Veranda- oder Ocean Suite mit Auch Liebhabern der vegetarischen aus der EU und der Schweiz sollten Sie 28m² Wohnraum oder gönnen Sie sich Küche bietet er eine erlesene Auswahl eine Grand Ocean oder Penthouse Suite an kunstvoll arrangierten Gerichten auf vollständig gegen Corona geimpft sein. mit jeweils 42m². Die eigene Veranda höchstem Niveau. Genießen Sie moderne Ihr Arzt berät Sie zu vorbeugenden Impf- und ein traumhafter Meerblick sind Kreationen oder zeitlose Klassiker bei maßnahmen. selbstverständlich immer inklusive. flexiblen Tischzeiten und ohne feste Platzzuordnung in unseren sieben Die Preise für diese Cruise sind in die Gourmetrestaurants. Level Silber, Gold und Platin unterteilt. Die Suiten der Kategorien 1 und 2 Die sechs Bars sind stylishe Locations, um gehören zum Level „Silber“, die Suiten den Tag oder die Nacht zu feiern. Jede da- der Kategorien 3 und 4 gehören zum von mit ganz eigener, unverwechselbarer Level „Gold“ und die Kategorien 6, 7 und Atmosphäre von loungig bis glamourös 8 sind dem Level „Platin“ zugeordnet. – so geben Sie jeder Nacht den passen- den Auftakt, jedem Tag den passenden Für Einzelreisende beträgt der Abschluss. Zuschlag für die Einzelnutzung in den Levels „Silber“ und „Gold“ nur 20% des Seereise-Preises!
die grosse freiheit geniessen der reiseverlauf 1. Tag | 09.12.2021: Anreise nach Dubai (nicht inklusive) Gerne buchen wir auch Ihren Flug nach Dubai in der Economy-, der Business- oder der First-Class für Sie! Einschiffung Dubai, Abfahrt 22 Uhr 2. Tag | 10.12.2021: Khasab/Musandam/Oman, 8 bis 14 Uhr* Genießen Sie die Fjordlandschaft der Halbinsel Musandam z.B. bei einer Fahrt auf einer traditionellen Dhau ( *auf Reede) reisepreis pro person: ❙❙ Seereise Level „Silber“ € 5.290,-* 3. Tag | 11.12.2021: Muscat, Oman, 7 bis 19 Uhr ❙❙ Seereise Level „Gold“ € 5.990,-* Der von Greg Norman konzipierte Al Mouj Links Course, zwischen ❙❙ Seereise Level „Platin“ € 8.590,-* Meer und Flughafen gelegen, ist unsere erste Golf-Station auf ❙❙ Einzelbelegung Silber und Gold +20% dieser Reise. ❙❙ An-/Abreisepaket Dubai € 1.180,- Economy Class inkl. Transfers 4. Tag | 12.12.2021: Entspannung auf See ❙❙ Golfpaket (5 Plätze) nur € 1.190,- Genießen Sie die Annehmlichkeiten der Europa 2 eingeschlossene leistungen: 5. Tag | 13.12.2021: Mina Khalifa, Bahrain, 8 bis 19 Uhr ❙❙ Seereise auf der EUROPA 2 gemäß Der zweite Golfplatz dieser Reise wurde von Collin Montgomerie Ausschreibung Hapag Lloyd in der in die Wüste von Bahrain gebaut. Es ist ein spektakulärer Platz mit gebuchten Suiten-Kategorie hohem Erinnerungswert. ❙❙ Classic Golf Tours - Reisebegleitung ❙❙ Reisepreis-Sicherungsschein 6. Tag | 14.12.2021: Doha, Qatar, 8 bis 18 Uhr ❙❙ € 150 Getränkeguthaben bei Buchung Uns erwartet der Doha Golf Club mit seinem herrlichen Champion- bis 15.10.2021 ship-Platz, der seit 1998 bereits vielfach Austragungsort der Qatar Masters war. golfpaket: ❙❙ Willkommenscocktail in der Sansibar 7. Tag | 15.12.2021: Abu Dhabi / VAE (Emirate), 8 bis 18 Uhr ❙❙ 5 Runden Golf inklusive Transfers ab/ Der Saadiyat Beach Golf Club von Gary Player ist ein absolutes bis Schiff und E-Carts auf den Plätzen Golf-Highlight in den Emiraten. Hier sind Präzision und Course ❙❙ Erinnerungs-Geschenk Management gefragt. nichT eingeschlossene leistungen: 8. Tag | 16.12.2021: Sir Bani Yas / VAE (Emirate), 10 bis 18 Uhr* ❙❙ An-/Abreise Dubai, Weißer Sandstrand und Urlaubsfeeling pur erwartet uns auf die- ❙❙ Alle nicht genannten Leistungen sem „Desert Island“. Genießen Sie einen herrlichen Tag am Meer. (z.B. Getränke, Spa-Anwendungen, (*auf Reede) zusätzliche Aktivitäten, Trinkgelder) 9. Tag | 17.12.2021: Dubai / VAE (Emirate), Ankunft 8 Uhr veranstalter: Auch Sir Nick Faldo hat sich in den Emiraten verewigt. Mit dem Hapag Lloyd Cruises, eine Unter- Faldo Course im Emirates Golf Club findet unsere Golfreise einen nehmung der TUI Cruises GmbH würdigen Abschluss. Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg 10. Tag | 18.12.2021: Dubai, Ausschiffung buchung exklusiv über: Rückreise nach Deutschland Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH Uferstr. 24, 61137 Schöneck gruppen@classicgolftours.de Tel.: +49 (0)6187 - 9959020 www.classicgolftours.de Die Anreise nach dubai Hapag Lloyd bietet optional ein An- und Abreisepaket in der Economy Class inklusive Abholung am Flughafen und Transfers bis/ab Schiff an. Details hierzu teilen wir Ihnen gerne mit. Gerne buchen wir Ihren Flug z.B. mit Emirates auch in der Business- oder First-Class.
DAS GOLFPAKET (Änderungen kurzfristig möglich) Eine Golfreise im Arabischen Golf bedeutet Golf spielen in ganz besonderen Oasen. Teilweise erscheinen die Spielbah- nen eher unwirklich, da hat man schon mal das Gefühl vor einer Fata Morgana zu stehen und dennoch sind sie Realität. Jedes Mal aufs Neue faszinierend und einmalig. Sa. 11.12.2021 Maskat, Oman – Al Mouj Golf Der „Hai“ hat hier einen Links Course in die osmanische Wüstenlandschaft gesetzt, welcher seines gleichen sucht. Zwischen Strand und Wüste zauberte Greg Norman eine Golf-Oase der besonderen Art. Jede Abschlagsbox ist ein Er- lebnis! Dem Golfpro ist es hierbei sehr geschickt gelungen, in fast jede Spielbahn interessante Perspektiven der umliegen- den Landschaften zu integrieren. Mo. 13.12.2021 Mina Khalifa, Bahrain – The Royal Golf Club Bahrain Collin Montgomerie hat hier im überdimensionalen Sand- kasten den örtlichen Untergrund bearbeitet. – Was sich ein wenig despektierlich anhört, entspricht jedoch der Realität. Schließlich hat die Golflegende die natürlichen Begebenhei- ten genutzt und auf diesem Stück Wüste ein Meisterwerk erschaffen. Da wundert es auch Niemanden, wenn hier und da auf den modulierten Fairways immer wieder recht ordent- liche natürliche Sandhindernisse zum Vorschein kommen. Ein Platz mit starkem Erinnerungspotential! Di. 14.12.2021 Doha Golf Club, Katar Der Doha Golf Club war bei seiner Eröffnung in den 90er-Jah- ren noch ein grüner Fleck umgeben von Wüste. Heute ist er in die mit Wolkenkratzern gespickte Kulisse von Doha integ- riert. Der mit vielen Bäumen und Büschen sowie 6 Seen an- gelegte Championship-Course war bereits viele Male Austra- gungsort der European Tour im Rahmen des „Desert Swing“. Mi. 15.12.2021 Abu Dhabi, Saadiyat Beach Golf Club Dieses 18-Löcher - Abenteuer aus der Feder von Gary Play- er war der erste Golfplatz am Strand in den Emiraten. Der weltbekannte Designer hat das Ursprungsmaterial „Sand“ hier mittels großer Bunker und sogenannter „Waste Areas“ gezielt einfließen lassen. Die Kontraste zwischen dem satten Grün der Fairways, dem weißen Bunkersand und dem türkis- farbenen Meer sind fantastisch. Fr. 17.12.2021 Dubai, Emirates Golf Club, Faldo Course Auch Sir Nick Faldo hat sich in dem Emiraten mit einem Golf- platz verewigt. Der Faldo Course im Emirates Golf Club ist nicht ganz so berühmt wie der „Majlis Course“, doch wir wer- den auch hier auf jeder Bahn ein tolles Golf-Gefühl erleben und im Anschluss einen Drink im berühmten Clubhaus, das Beduinenzelten nachempfunden wurde, einen Drink nehmen und die Reise nach der letzen Golfrunde noch einmal Revue passieren lassen. Ihr Reisebegleiter: Dieter Lindner Ich freue mich auf die gemeinsame Reise mit Ihnen! Ihr Dieter Lindner, CEO Classic Golf Tours BUCHUNG UND INFORMATIONEN: Bitte beachten Sie, dass wir die in diesem Angebot aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Classic Golf Tours Vorschriften auf der EUROPA 2 und in den anzulaufenden Ländern rechtlich CGT Reisen GmbH zulassen. Uferstr. 24 Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestand- 61137 Schöneck teile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet, eingeschränkte gruppen@classicgolftours.de Spa-Leistungen oder Spa- und Restaurant-Schließungen) sein, aber auch Ein- Tel.: +49 (0)6187 - 9959020 schränkungen bei der Einreise (z.B. Online-Formulare, zwingend vorgeschrie- www.classicgolftours.de bene Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie allgemeine Einschrän- kungen vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants, geschlossene Sehenswürdigkeiten oder Einschränkungen bei Startzeiten). Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Rückantwort: Fax 06187-9959032 oder E-Mail: gruppen@classicgolftours.de CGT Reisen GmbH / Classic Golf Tours Verbindliche Reiseanmeldung Kreuzfahrt EUX 2185 - MS EUROPA 2 - Dubai-Dubai Eingeschlossene Leistungen: 09. bis 18. Dezember 2021 • Seereise auf der EUROPA 2 gemäß Ausschrei- bung Hapag Lloyd in der gebuchten Suiten- Teilnehmer: (Poloshirt-Größe bitte in XS, S, M, L, XL oder XXL angeben) Kategorie (Level Silber = Kat. 1 und 2, Gold = Kat. 3 und 4, Platin = Kat. 6, 7 und 8) Suiten werden nach Verfügbarkeit vergeben Nachname Vorname Poloshirt-Größe HCP Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en) • Reisebegleitung durch Classic Golf Tours • Reisepreis-Sicherungsschein • *Bei Buchung bis 15.10.2021 Getränke- Nachname Vorname Poloshirt-Größe HCP Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en) guthaben an Bord in Höhe von € 150,- pro Person. Straße, Hausnummer PLZ, Ort Golfpaket: • Willkommenscocktail in der Sansibar • 5 Runden Golf inklusive Transfers ab/bis Telefon Email Schiff und E-Carts auf den Plätzen • Erinnerungs-Geschenk Bitte kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Leistungen an: Nicht eingeschlossene Leistungen: • Getränke (außer befüllter Minibar) Reisepreise jeweils pro Person: • Ausgaben des persönlichen Bedarfs, Trinkgeld Unterbringung in einer Suite Level „Silber“ (Doppelbelegung) € 5.290,-* Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen Unterbringung in einer Suite Level „Gold“ (Doppelbelegung) € 5.990,-* Anmeldeschluss: 31.10.2021, anschließend auf Anfrage. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht Unterbringung in einer Suite Level „Platin“ (Doppelbelegung) € 8.590,-* erreicht werden, so erhalten alle angemeldeten Teilnehmer/innen spätestens 30 Tage vor Zuschlag Einzelbelegung Kategorie Silber € 1.058,- Reisebeginn Bescheid, ob die Reise dennoch Zuschlag Einzelbelegung Kategorie Gold € 1.198,- durchgeführt oder abgesagt wird. Reisebedingungen: Anreisepaket Hapag Lloyd (Economy Class) inkl. Transfers DXB € 1.180,- Es gelten die Reisebedingungen von Hapag Golfpaket 5 Plätze € 1.190,- Lloyd Cruises. >. *Bei Buchung bis 15.10. erhalten Sie zusätzlich ein Getränkeguthaben in Stornobedingungen: Höhe von € 150,- pro Person zur Nutzung an Bord der EUROPA 2 Bis 90 Tage vor Reisebeginn 35% Stornogebühren, ab 89 Tage bis 45 Tage vor Bitte bieten Sie mir Flüge ab/bis an. Reisebeginn 50% des Reisepreises, ab 44 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises, Economy Class Business Class First Class ab 29 Tage bis 10 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises, ab 9 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises, bei Nichtantritt der Reise Preise für weitere Suitenkategorien erhalten Sie gerne auf Anfrage. 95% des Reisepreises. Versicherungspaket: Zahlungsbedingungen: Wir raten dringend zum Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung, Reise- Bei Buchung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) und eine Auslands-Reisekrankenversicherung, jeweils vier Wochen vor Reisebeginn fällig. mit zusätzlichem Corona-Schutz. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot unseres Versicherungs-Partners Hanse-Merkur Krankenversicherung AG. Hinweise: Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Die Reise wird im Direktinkasso abgerechnet. Das bedeutet Sie bezahlen den Seereisepreis und körperlicher Mobilität nicht geeignet. (Hinweis das Golfpaket sowie über Hapag Lloy gebuchte Flüge direkt an die Reederei gesetzlich vorgeschrieben) Hapag Lloyd Cruises hat gemäß gesetzlicher Verpflichtung eine Insolvenzversicherung Flüge, die nicht über Hapag Lloyd gebucht werden, sind bei Classic Golf Tours/CGT Reisen GmbH abgeschlossen. Sie erhalten mit Ihrer als vermittelte Leistung zahlbar. Es gelten dann die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft. Bestätigung einen Reisepreis-Sicherungsschein. Die Anzahlung wird erst mit Erhalt des Bitte senden Sie uns diese Reiseanmeldung für die verbindliche Buchung unterschrieben zurück. Reisepreis-Sicherungsscheins fällig. Ich habe die Reisebedingungen des Veranstalters gelesen und erkenne diese sowie die Zah- Veranstalter: lungs- und Stornobedingungen und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrs- Hapag Lloyd Cruises träger mit meiner Unterschrift für mich und alle angemeldeten Personen an. Änderungen des Eine Unternehmung der TUI Cruises GmbH Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg Reiseverlaufs aus bisher nicht vorhersehbaren Gründen sind möglich. Telefon 040-3070300 Ich habe die aktuellen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen nach Dubai erhalten und zur Buchungen und Information exklusiv bei: Kenntnis genommen. Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH Uferstr. 24 / 61137 Schöneck Ich werde nach Rücksendung dieser Reiseanmeldung noch ein Anmeldeformular von Hapag Geschäftsführer: Dieter Lindner Lloyd erhalten und dieses ebenfalls vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Classic Golf HRB Hanau 97230 Tours / CGT Reisen GmbH zurück senden. Tel.: 06187 / 99590 20 Fax: 06187 / 99590 32 Email: gruppen@classicgolftours.de www.classicgolftours.de Ort / Datum / Unterschrift Kunde
Reisebedingungen Stand: L. V. 10/2020 Bitte beachten Sie, dass diese Reisebedingungen nur für Buchungen ab dem 13.10.2020 gelten. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Hapag-Lloyd Cruises, eine § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 9). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, Unternehmung der TUI Cruises GmbH, nachstehend „Hapag-Lloyd“ genannt, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vor- Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen schriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie der Art. 250 und Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorher 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. gehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 1. Abschluss des Reisevertrages und Verpflichtung für Mitreisende 1) Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, online) 2. Flugbeförderung gilt: Ist mit der Reise eine Flugbeförderung verbunden, so gelten für diesen Reiseteil a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzen- die Flugbeförderungsbedingungen der jeweiligen ausführenden Fluggesell- den Informationen von Hapag-Lloyd für die jeweilige Reise, soweit diese schaft (vgl. wegen der Haftung auch Ziffer 15 2 c), die von Hapag-Lloyd auf dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Anfrage zur Verfügung gestellt werden. b) Die Anmeldung hat die vollständigen Daten des zur Reise genutzten Pass Die Flugzeiten der Sonderflüge sind von der zeitlichen Verfügbarkeit der Flug- dokuments (Manifestdaten) aller Reisenden zu enthalten. Sie erfolgt durch zeuge auf dem Chartermarkt sowie der Genehmigung durch die Luftraum- den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden. überwachung abhängig und können daher auch in den frühen Morgen- oder Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen späten Abendstunden liegen. aller in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden einzustehen. Hapag-Lloyd wird den Reisenden über die Identität der ausführenden Flugge- c) Weicht die Reisebestätigung von Hapag-Lloyd von dem Inhalt der Anmel- sellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise dung des Reisenden ab, so liegt ein neues Angebot von Hapag-Lloyd vor, zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Stehen bei der an das sich Hapag-Lloyd zehn Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Flug hält und das der Reisende innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder gesellschaften noch nicht fest, so wird Hapag-Lloyd dem Reisenden die Flug- schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des Reisepreises) gesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald Hapag-Lloyd diese annehmen kann. kennt, spätestens jedoch mit Versand der Reiseinformationen ca. drei Monate d) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförde- vor Reisebeginn. Wechselt eine dem Reisenden als ausführende Fluggesell- rungsunternehmen) sind von Hapag-Lloyd nicht bevollmächtigt, Vereinba- schaft genannte Fluggesellschaft, wird Hapag-Lloyd den Reisenden über den rungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die Wechsel informieren. Die Blacklist der Luftfahrtunternehmen, denen der den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter http://ec.europa.eu/ zugesagten Leistungen von Hapag-Lloyd hinausgehen oder im Widerspruch transport/modes/air/safety/air-ban einsehbar. zur Reiseausschreibung stehen. e) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesent liche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen 3. Bezahlung Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Storno 1) Die Bezahlung des Reisepreises hat per Überweisung direkt an Hapag- pauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1, 3–5 und 7 EGBGB) werden nur dann Lloyd zu erfolgen. Eine Zahlung an das vermittelnde Reisebüro hat k eine nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Par- schuldbefreiende Wirkung. teien ausdrücklich vereinbart ist. 2) Bei Vertragsabschluss, d. h. bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung, 2) Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. per Telefax erfolgt, gilt: Vor Leistung der Anzahlung erhält der Reisende einen Sicherungsschein a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Hapag-Lloyd den (siehe Ziffer 16). Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Buchungen ab vier Wochen vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Hapag- fällig. Die Reiseunterlagen versendet Hapag-Lloyd nach Erhalt der Restzah- Lloyd zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Hapag- lung (frühestens vier Wochen vor Reisebeginn) und Vorliegen der vollstän Lloyd dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reise- digen Passdaten der von dem Reisenden angemeldeten Reiseteilnehmer bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (der es dem (Manifestdaten). Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu 3) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, kann Hapag-Lloyd nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung von z. B. auf Papier oder per E-Mail), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine dem Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, gemäß Ziffer 9 dieser Reisebedingungen verlangen. Dem Reisenden steht weil der Vertragsabschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit bei- das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstan- der Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. den ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale. 3) Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: 4. Reisevorschriften, Reisepapiere a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entspre- 1) Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebe- chenden Anwendung erläutert. stimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von Hapag-Lloyd oder ihren Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrek- Beauftragten zu befolgen. Hapag-Lloyd wird Staatsangehörige aus Deutsch- turmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. land, Österreich und der Schweiz über Bestimmungen von Pass-, Visa- und c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertrags- Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle sprachen sind angegeben. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Staatsangehörige anderer EU- d) Soweit der Vertragstext von Hapag-Lloyd gespeichert wird, wird der Kunde Länder erhalten diese Informationen auf Anfrage. Für Angehörige anderer darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausge- unterrichtet. gangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventu- e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig fest buchen“ eller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorlie- (oder vergleichbar formuliert) bietet der Kunde Hapag-Lloyd den Abschluss gen. Der Reisende hat sich die notwendigen Reisepapiere (z. B. Visa, Impf- des Pauschalreisevertrages verbindlich an. zeugnisse, Online-Reisegenehmigungen wie die ESTA-Genehmigung der f) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von USA) selbst zu beschaffen und diese auf Verlangen vorzuweisen. Alle Kosten Hapag-Lloyd beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Daten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der genannten Vorschriften, träger erfolgt. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch Regeln und Anweisungen erwachsen, gehen zulasten des Reisenden. Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400 nicht davon abhängig, dass der Kunde die Möglichkeit zur Speicherung oder 2) Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden aus von diesem zum Ausdruck tatsächlich nutzt. zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum 4) Hapag-Lloyd weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, (§ 312 Abs. 7 und § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen sodass der Reisende deshalb an der Reise gehindert ist, so kann Hapag- nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden Lloyd den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk ver Ziffer 9 dieser Reisebedingungen belasten. Dem Reisenden steht in diesem sendete Kurznachrichten [SMS] sowie Rundfunk, Telemedien und Online- Fall das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein Schaden nicht ent- Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen standen ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
3) Der Reisende haftet gegenüber Hapag-Lloyd für alle Folgen und Schäden, Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von Hapag-Lloyd zu reagieren insbesondere Strafen, Bußen und Auslagen, die sie zahlen oder hinterlegen oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber Hapag-Lloyd reagiert, dann kann er muss, weil der Reisende die bezüglich der Ein-, Aus- oder Durchreise gelten- entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatz- den Vorschriften des betreffenden Landes aus von ihm zu vertretenden reise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich Gründen nicht befolgt oder die erforderlichen Urkunden nicht vorgewiesen vom Vertrag zurücktreten. hatte. Der Reisende ist verpflichtet, Geldbeträge, die Hapag-Lloyd in diesem Wenn der Kunde gegenüber Hapag-Lloyd nicht oder nicht innerhalb der Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten. gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4) Der Reisende hat Hapag-Lloyd zu informieren, wenn er die erforderlichen 4) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geän- Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Hapag-Lloyd mitgeteilten Frist derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. erhalten hat. 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten 5. Gepäck 1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem 1) Das Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten. Insbe- Reisenden wird empfohlen, die Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften sondere ist es dem Reisenden nicht gestattet, Waffen und andere gefährli- Datenträger abzugeben. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie che Gegenstände, Rauschmittel sowie für den Verbrauch während der Reise bei Hapag-Lloyd bzw. dem buchenden Reisebüro eingeht. bestimmte alkoholische Getränke an Bord zu nehmen. Ziffer 4 2 dieser 2) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so Bedingungen findet entsprechende Anwendung. Gepäck, das insofern ver- verliert Hapag-Lloyd den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann botene Gegenstände enthält, kann von der (Weiter-)Beförderung ausge- Hapag-Lloyd eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rück- schlossen werden. tritt nicht von Hapag-Lloyd zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder 2) Der Reisende muss sein Gepäck leserlich mit seinem Namen, seiner Kabi- in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die nennummer und dem Abfahrtsdatum etikettieren; anderenfalls ist Hapag- die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an Lloyd für Verlust, Verwechslungen und fehlerhaftes Ein- oder Ausladen mit den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeid- Ausnahme von Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns nicht bar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstal- verantwortlich. ters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden Fundsachen werden frühestens nach zwei Wochen und spätestens bei Ein- lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. treffen des Schiffes am Sitz des Veranstalters in Hamburg an das lokale 3) Hapag-Lloyd hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Fundbüro abgegeben. Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen 6. Leistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, schließt der Reise- Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: preis die Beförderung und Unterbringung des Reisenden und des Gepäcks bis zum 210. Tag vor Reisebeginn 7 200 (CHF 240)* pro Person sowie die Verpflegung an Bord ein. Nicht im Reisepreis enthalten sind Land vom 209. bis 150. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises aktivitäten und Getränke – sofern in der Reiseausschreibung nicht anders ver- [mindestens jedoch 7 200 (CHF 240)* pro Person] merkt – sowie besondere Dienstleistungen (z. B. Wäscherei, Friseur, M assage). vom 149. bis 90. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises Im Übrigen ergibt sich der Umfang der vertraglichen Leistungen von Hapag- vom 89. bis 45. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises Lloyd aus den Leistungsbeschreibungen, die in dem für die Reise gültigen Pros- vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises pekt und der Reisebestätigung enthalten sind. vom 29. bis 10. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertrag- vom 9. bis 1. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises lichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch bei Nichtantritt oder Hapag-Lloyd. Stornierung der Reise am Abfahrtstag 95 % des Reisepreises Eine Mobilitätseinschränkung, die Hapag-Lloyd zu Leistungen im Sinne der Diese Regelung gilt auch bei kombinierten Flug-Schiffs-Reisen sowie bei Verordnung für Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr (EU-VO Rücktritt von eingeschlossenen bzw. zusätzlich gebuchten Zubringerflügen 1177/2010) verpflichtet, muss bei der Reiseanmeldung angezeigt werden. oder sonstigen An- und Abreisepaketen. Soweit Hapag-Lloyd durch die Leis- tungsträger höhere Gebühren auferlegt werden, sind Rücktrittsgebühren bis zur Höhe des Reisepreises fällig. Rücktrittsentgelte sind jeweils sofort fällig. 7. Ärztliche Leistungen Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen anderer Leistungsträger oder Die Leistungen des Schiffsarztes sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Der Hotels gelten deren Rücktrittsbedingungen, sofern darauf in der Buchungs- Patient schließt in jedem Fall einen separaten Behandlungsvertrag mit dem bestätigung ausdrücklich hingewiesen wird. Bordarzt ab, allerdings werden die Kosten für die Behandlung infolge eines 4) Dem Reisenden steht das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein von Hapag-Lloyd resp. ihren Mitarbeitern verursachten Unfalles, der an Bord Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pau- bzw. während einer von Hapag-Lloyd veranstalteten Landaktivität geschehen schale. ist, durch Hapag-Lloyd übernommen. In allen anderen Fällen berechnet der Arzt für seine Inanspruchnahme ein 5) Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang in seinem eigenen Interesse Honorar in Anlehnung an die geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie Reiseabbruchversicherung empfohlen, sofern diese Leistungen nicht bereits in dem gebuchten Reise paket enthalten sind. 8. Leistungsänderungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt 6) Rücktritt des Reisenden bei Golf & Cruise-Reisen 1) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem verein- Für die Buchung von Golf & Cruise-Reisen auf der EUROPA und EUROPA 2 barten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig (Reise plus Golf-Basispakete und eventuell Zusatzplätze) gilt Folgendes: werden, wie z. B. wegen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes oder der Für die Stornierung des Basispaketes oder von Zusatzplätzen vor Reisebe- besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von Hapag-Lloyd nicht ginn gilt Ziffer 9 1–5. wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie Für die Stornierung des Basispaketes oder von Zusatzplätzen nach Reisebe- nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträch ginn und bei Nichterscheinen wird eine pauschalierte Entschädigung von tigen. 95 % des Preises für das Basispaket bzw. den Zusatzplatz fällig. Dem Reisen- 2) Hapag-Lloyd ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unver- den steht das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein Schaden nicht züglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Diese Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, ver- Regelung gilt auch bei krankheitsbedingten Stornierungen. Bei Abbruch auf- ständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. grund der Wetterlage gibt es keine Erstattung. Die separate Stornierung ein- Falls ein Schiff aus von Hapag-Lloyd nicht zu vertretenden Gründen in Qua- zelner Plätze des Basispaketes ist nicht möglich. rantäne kommt, hat der Reisende selbst die Kosten für seinen Unterhalt zu tragen. Ist er an Bord und wird er dort verpflegt, hat er die entstehenden 10. Umbuchung, Ersatzreisende Mehrkosten zu ersetzen. 1) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsicht- 3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unter- Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400 Reiseleistung oder einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, kunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berech- wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Hapag-Lloyd keine, eine unzurei- tigt, innerhalb einer von Hapag-Lloyd gleichzeitig mit Mitteilung der Ände- chende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB rung gesetzten angemessenen Frist gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung – entweder die Änderung anzunehmen oder kostenlos möglich. – unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbu- – die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Hapag-Lloyd eine chung vorgenommen, erhebt Hapag-Lloyd ein Umbuchungsentgelt von solche Reise angeboten hat. € 200 (CHF 240)* pro Person.
2) Eine Umbuchung ab dem 209. Tag vor Reisebeginn setzt den Rücktritt des 13. Beistandspflicht Reisenden zu den Bedingungen gemäß Ziffer 9 voraus und bedarf einer Befindet sich der Reisende gemäß § 651k Abs. 4 BGB oder aus anderen Grün nachfolgenden Neuanmeldung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, den in Schwierigkeiten, verpflichtet sich Hapag-Lloyd zum Beistand, ins die nur geringfügige Kosten verursachen. besondere durch: 3) Der Reisende ist berechtigt, bei einem Rücktritt vom Reisevertrag einen a) Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behör- Ersatzreisenden zu benennen. Dieser Ersatzreisende tritt neben ihm in die den vor Ort und konsularische Unterstützung Rechte und Pflichten des Reisevertrages mit Hapag-Lloyd ein und haftet b) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikation neben ihm als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten; § 651k Abs. 3 entstandenen Mehrkosten. Hapag-Lloyd kann dem Eintritt des Dritten sowie § 651q Abs. 2 BGB bleiben unberührt widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teil nahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche 14. Gewährleistung Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson an die Stelle des ange- 1) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende gegen- meldeten Teilnehmers, erhebt Hapag-Lloyd mindestens ein Bearbeitungs- über der Schiffsleitung, einem örtlichen Leistungsträger oder Hapag-Lloyd entgelt von 7 200 (CHF 240)* pro Person. Abhilfe verlangen. Schiffsleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht 4) Bei Namensberichtigungen an bereits ausgestellten Flugtickets (im Gegen berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Hapag-Lloyd kann die satz zu Änderungen des Reiseteilnehmers) können anfallende Gebühren an Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. den Reisenden weiterbelastet werden. Hapag-Lloyd kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwer- tige Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein 5) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von Hapag-Lloyd anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird. Der Reisen- durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass de kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, für statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreise- Hapag-Lloyd erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Hapag-Lloyd sieben Reise erheblich beeinträchtigt würde. Tage vor Reisebeginn zugeht. 2) Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die 11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Minderungsansprüche gemäß § 651m BGB und Schadensersatzansprüche Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer gemäß § 651n BGB können nicht geltend gemacht werden, wenn der Rei- Erbringung Hapag-Lloyd bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus sende es schuldhaft unterlässt, den aufgetretenen Reisemangel unverzüg- Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf lich anzuzeigen. anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des 3) Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reiseman- Reisevertrages berechtigt hätten. Hapag-Lloyd wird sich um Erstattung der gels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflich- § 651l BGB kündigen, hat er Hapag-Lloyd zuvor eine angemessene Frist zur tung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Hapag-Lloyd verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag auf diese Weise aufgehoben, behält der Reisende den 12. Rücktritt und Kündigung durch Hapag-Lloyd Anspruch auf Rückbeförderung, sofern auch dieser Gegenstand des Reise- Hapag-Lloyd kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisever- eisepreises zu zahlen, der auf vertrages war. Der Reisende hat den Teil des R trag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisever- Leistungen entfällt, die er in Anspruch genommen hat, sofern diese Leistun- trag ganz oder teilweise kündigen: gen für ihn nicht völlig wertlos waren. a) bei Zugang der Absage bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn, wenn die in der Reiseausschreibung bzw. dem Prospekt genannte Mindest- teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeit- 15. Haftung von Hapag-Lloyd punkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wer- 1) Allgemeine Haftung den kann, wird Hapag-Lloyd unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Reisende verpflich- Gebrauch machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, tet, gegenüber der Schiffsleitung, einem örtlichen Leistungsträger, dem erhält der Reisende die auf den Reisepreis geleistete Zahlung unverzüglich Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, oder Hapag-Lloyd den zurück. Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Erfolgt aus diesem Grund eine Umbuchung auf Wunsch des Reisenden, so a) Höchsthaftung entfällt die Bearbeitungsgebühr von 7 200 (CHF 240)* gemäß Ziffer 10. Die vertragliche Haftung von Hapag-Lloyd für Schäden, die nicht Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, ist insgesamt auf b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende nach dem Urteil des den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft Kapitäns, ggf. nach Rücksprache mit dem Bordarzt, herbeigeführt wurde. – wegen Krankheit, Gebrechen oder aus einem anderen Grunde reise Gleiches gilt, wenn der Schaden darauf beruht, dass für den entstandenen unfähig ist Schaden allein ein von Hapag-Lloyd eingesetzter Leistungsträger verant- – auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist wortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzan- – eine Gefahr für die Gesundheit anderer Passagiere, der Besatzungsmit- sprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf schuldhaftem Handeln glieder und Mitarbeiter von Hapag-Lloyd darstellt beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen – unter falschen Angaben gebucht hat Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je – die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche – sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhe- aufgrund internationaler Abkommen bleiben davon unberührt. Dem Rei- bung des Vertrages gerechtfertigt ist senden wird in diesem Zusammenhang in seinem eigenen Interesse der c) bei einer Schwangerschaft ebenfalls ohne Einhaltung einer Frist, wenn Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. sich die Reisende zum Zeitpunkt des Reisebeginns in der 24. Schwanger- b) Gesetzliche Ansprüche schaftswoche oder darüber hinaus befindet bzw. die 24. Schwanger- Unbeschadet der Regelung in Ziffer 15 1 a gelten die in diesen Reisebedin- schaftswoche während der Reise erreicht. Aus Sicherheitsgründen und gungen enthaltenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der gegenüber allen Schadensersatzansprüchen des Reisenden, gleichgültig ob Schiffe von Hapag-Lloyd ist die Beförderung in diesem Fall ausgeschlossen. sie auf den Reisevertrag oder andere Rechtsgrundlagen gestützt sind. Konnte die Reisende dies zum Zeitpunkt der Buchung nicht wissen, wird Hapag-Lloyd den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an Hapag-Lloyd unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwan- 2) Haftungsbeschränkung gerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Hapag- a) Allgemeines Lloyd einen Anspruch gemäß Ziffer 9. Werdende Mütter, die zur Zeit der Ein Schadensersatzanspruch gegen Hapag-Lloyd ist insoweit beschränkt Einschiffung weniger als 24 Wochen schwanger sind, müssen eine fachärzt- oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder liche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das Fahrtge- auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400 biet bestätigt wird, vorlegen. Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch Wird aus einem unter b genannten Grund gekündigt bzw. erfolgt insofern ein auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Rücktritt, so kann der Reisende von der (Weiter-)Reise ganz oder teilweise Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann ausgeschlossen werden. Hapag-Lloyd behält den Anspruch auf den Reisepreis; oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. der Wert etwaiger ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die b) Haftung bei Schiffsreisen Hapag-Lloyd aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Sofern Hapag-Lloyd bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kos- oder ausführenden Beförderers zukommt, richtet sich die Haftung von ten für die Rückreise trägt der Reisende. Hapag-Lloyd nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen
Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. 18. Verweigerung der Landungserlaubnis, Kosten der Weiterreise Handelsgesetzbuch). Wird die Landung oder die Einreise des Reisenden und/oder die Einfuhr seines c) Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer Gepäcks in dem vorgesehenen Hafen oder Land verweigert, kann Hapag-Lloyd Soweit Hapag-Lloyd die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers den Reisenden und/oder sein Gepäck nach einem anderen Hafen oder Land, zukommt, richtet sich die Haftung von Hapag-Lloyd nach dem Luftver- die vom Schiff angelaufen werden, weiterbefördern und dort landen. Der Rei- kehrsgesetz, EU-Recht, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von sende muss Hapag-Lloyd ein der Weiterreise entsprechendes Entgelt zahlen Den Haag oder einer anderen Fassung oder dem Montrealer Übereinkom- und alle hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Aufwendungen men, je nachdem, welche Bestimmungen Anwendung finden. Eine Haftung ersetzen. Für eine solche Weiterreise gelten diese Reisebedingungen. für mittelbare oder Folgeschäden wird nur übernommen, wenn diese durch Hapag-Lloyd oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich 19. Havarie-Grosse verursacht wurden; die oben genannten Vorschriften bleiben unberührt. Der Reisende ist für Gegenstände, die er auf das Schiff mitgebracht hat, nicht Bei individuellen Linienflügen, die nicht im Reisepreis enthalten sind, ist beitragspflichtig zu einer Havarie-Grosse (§ 588 HGB). Er hat kein Recht auf Hapag-Lloyd lediglich Vermittler. Diese Flüge werden in den Unterlagen als Vergütung im Falle einer Havarie-Grosse. „individuell vermittelter Flug“ dargestellt. In diesem Fall haftet allein das befördernde Unternehmen für die Erbringung der Beförderungsleistung. Es 20. Hilfeleistung, Bergung, Frachtbeförderung gelten die Geschäftsbedingungen, wie z. B. die Stornokostenregelung, der Hapag-Lloyd ist berechtigt, mit dem eingesetzten Schiff anderen Schiffen befördernden Fluggesellschaft. Hilfe zu leisten, Schiffe zu schleppen und zu bergen sowie Fracht jeder Art Im Übrigen finden bei allen angebotenen Flugreisen die jeweils gültigen all- zu befördern. Alle derartigen Tätigkeiten, ob vorher angekündigt oder nicht, gemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des ausführenden gelten als Bestandteil der Reise. Luftfrachtführers Anwendung. d) Wertgegenstände 21. Gerichtsstand Für Beschädigung oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z. B. Foto- oder Gerichtsstand für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bun- Filmausrüstung, Kleidung, Schmuck oder sonstige Wertsachen) durch Dieb- desrepublik Deutschland haben, ist Hamburg. Der Reisende kann Hapag-Lloyd stahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb nur an ihrem Sitz verklagen. des Schiffes haftet Hapag-Lloyd nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verlus- te sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Hapag-Lloyd 22. Anwendbares Recht zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei Land Auf das Vertragsverhältnis zwischen Hapag-Lloyd und dem Reisenden findet aktivitäten oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten Rechtsverhältnis. von Hapag-Lloyd zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von Kabinengepäck haftet Hapag-Lloyd nach den Regeln des Handelsgesetzbuches. Schmuck, Bargeld und sonstige 23. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen Wertsachen sind im Handgepäck zu transportieren (und nicht im aufgege- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat benen Gepäck). nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. e) Fremdleistungen Hapag-Lloyd haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach- 24. Änderungsvorbehalt schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen ledig- Die Angaben und Preise in dem für die Reise gültigen Prospekt unterliegen ggf. lich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Änderungen. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus- Eine Preisanpassung vor Vertragsabschluss ist gesetzlich insbesondere zulässig, schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der wenn nach Veröffentlichung des Prospekts aus folgenden Gründen eine Ände- Identität und Anschrift des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleis- rung notwendig ist: tungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreiseleistung von Hapag-Lloyd sind bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse bleiben hierdurch unberührt. b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pau- Hapag-Lloyd haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisen- schalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentli- den die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten chung des Prospekts verfügbar ist seitens Hapag-Lloyd ursächlich war. 25. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Ver 3) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung bei Gepäckverspätung und braucherstreitbeilegung Gepäckschäden bei Flugreisen 1) Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde/Reisende gegen- a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung über Hapag-Lloyd geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrs- über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reise- rechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels vermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Datenträger wird empfohlen. Fluggesellschaften und Hapag-Lloyd können die Erstattungen aufgrund 2) Hapag-Lloyd weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile- internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht gung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeile- ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung gung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung binnen sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung dieser Reisebedingungen für Hapag-Lloyd verpflichtend würde, informiert zu erstatten. Hapag-Lloyd den Kunden hierüber in geeigneter Form. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reise- gepäck unverzüglich Hapag-Lloyd, ihrem Vertreter bzw. ihrer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der unter a genannten Fristen zu erstatten. * Maßgeblich ist die Währung, in der der Reisepreis gezahlt wurde bzw. zu zahlen ist. 16. Insolvenzschutz Hapag-Lloyd hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sichergestellt, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistun- Veranstalter gen deswegen ausfallen, und die insoweit notwendigen Aufwendungen für Hapag-Lloyd Cruises, eine Unternehmung der TUI Cruises GmbH die Rückreise erstattet werden. Der Reisende hat in diesen Fällen bei Vorlage Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen den Deutschen Telefon +49 40 307030-0, Telefax +49 40 307031-0, www.hl-cruises.de Reisepreis-Sicherungsverein VVaG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München. Ein Sicherungsschein befindet sich am Ende der Reisebestätigung. Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400 17. Einreden und Beschränkungen der Bediensteten und Beauftragten Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von Hapag-Lloyd wegen eines Scha- dens, der im Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Ver- richtungen gehandelt hat, auf die Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.
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