MS EUROPA 2 dubai - oman - bahrain - qatar - abu dhabi - dubai Exklusiv nur buchbar bei Classic Golf Tours

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MS EUROPA 2 dubai - oman - bahrain - qatar - abu dhabi - dubai Exklusiv nur buchbar bei Classic Golf Tours
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                                                      bei buch

golf im orient mit hapag Lloyd cruises und classic golf tours

                     MS EUROPA 2
 dubai - oman - bahrain - qatar - abu dhabi - dubai
   Exklusiv nur buchbar bei Classic Golf Tours

                       9. bis 18. Dezember 2021
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MS EUROPA 2 dubai - oman - bahrain - qatar - abu dhabi - dubai Exklusiv nur buchbar bei Classic Golf Tours
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von dubai nach dubai-traditioneller orient und futuristische moderne
Früher war Luxus nicht leger und leger nicht Luxus. Für die EUROPA 2 gilt: Sie reisen
                                                                                         auf einen blick
smart casual und genießen dabei Lifestyle für höchste Ansprüche in einer modernen,
entspannten Atmosphäre. Ohne feste Tischzeiten und klassische Platzzuordnung in          Reisedatum: 09.12. bis 18.12.2021
den Restaurants an Bord des laut Berlitz Cruise Guide 2020 besten Kreuzfahrtschiffes     Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen
der Welt.                                                                                Anmeldeschluss: 31.10.2021
Mit maximal 500 Gästen erleben Sie auf Ihrer Reise individuellen Service und ein
Höchstmaß an persönlichem Freiraum - bei einem äußerst luxuriös bemessenen               Einreisebestimmungen: EU-Bürger und
Zahlenverhältnis von Crew zu Passagieren. Dabei verbindet die EUROPA 2 den               Schweizer benötigen für diese Reise mit
Komfort eines exklusiven Resorts mit der Flexibilität einer Yacht, die auch kleine       Stand 25.08.2021 einen gültigen Reise-
Häfen und entlegene Winkel abseits der üblichen Routen ansteuern kann. Durch die
große Reisevielfalt eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten, unvergessliche Ziele zu       pass, der noch mindestens 6 Monate
entdecken.                                                                               über das Reiseende hinaus gültig ist.
                                                                                         Der Nachweis einer Auslands-Kranken-
Erleben Sie mit der EUROPA 2 die schönsten Plätze des Orients mit alter Tradition
und schillernden Wolkenkratzern. Ob bei einem Bazarbesuch, einer Fahrt mit einem         versicherung ist erforderlich. Über die
traditionellen Holzboot, oder einer Runde Golf auf den hervorragenden Plätzen im         weiteren Einreisebedingungen im Rah-
Orient - begegnen Sie jahrhundertealter Kultur und den Superlativen der Architektur      men der Corona-Pandemie halten wie
und Kunst. Darüber hinaus erwarten Sie entspannte Stunden, leger Luxus und               Sie auf dem Laufenden. Diese können
unvergessliche Reiseerlebnisse an Bord der EUROPA 2.                                     wegen des noch mehrere Monate in der
Ich freue mich mit Ihnen auf diese Reise!                                                Zukunft liegenden Reisedatums im Mo-
Ihr Dieter Lindner                                                                       ment nicht sicher dargestellt werden.
CEO Classic Golf Tours                                                                   Derzeit ist zur Einreise auch bei vollstän-
                                                                                         diger Impfung ein negativer PCR-Test er-
MS EUROPA 2                                                                              forderlich. Aktuelle Informationen auch
Die Suiten der EUROPA 2 sind moderne        Mit dem Sinn für feinste Details eröffnet    unter www.auswaertiges-amt.de.
und stilvolle Rückzugsorte, um private      Ihnen der Küchenchef auf der EUROPA
Momente zu genießen. Logieren Sie in        2 stets neue kulinarische Horizonte.         Impfbestimmungen: Bei einer Einreise
einer Veranda- oder Ocean Suite mit         Auch Liebhabern der vegetarischen            aus der EU und der Schweiz sollten Sie
28m² Wohnraum oder gönnen Sie sich          Küche bietet er eine erlesene Auswahl
eine Grand Ocean oder Penthouse Suite       an kunstvoll arrangierten Gerichten auf      vollständig gegen Corona geimpft sein.
mit jeweils 42m². Die eigene Veranda        höchstem Niveau. Genießen Sie moderne        Ihr Arzt berät Sie zu vorbeugenden Impf-
und ein traumhafter Meerblick sind          Kreationen oder zeitlose Klassiker bei       maßnahmen.
selbstverständlich immer inklusive.         flexiblen Tischzeiten und ohne feste
                                            Platzzuordnung in unseren sieben
Die Preise für diese Cruise sind in die     Gourmetrestaurants.
Level Silber, Gold und Platin unterteilt.
Die Suiten der Kategorien 1 und 2           Die sechs Bars sind stylishe Locations, um
gehören zum Level „Silber“, die Suiten      den Tag oder die Nacht zu feiern. Jede da-
der Kategorien 3 und 4 gehören zum          von mit ganz eigener, unverwechselbarer
Level „Gold“ und die Kategorien 6, 7 und    Atmosphäre von loungig bis glamourös
8 sind dem Level „Platin“ zugeordnet.       – so geben Sie jeder Nacht den passen-
                                            den Auftakt, jedem Tag den passenden
Für    Einzelreisende    beträgt   der      Abschluss.
Zuschlag für die Einzelnutzung in den
Levels „Silber“ und „Gold“ nur 20% des
Seereise-Preises!
MS EUROPA 2 dubai - oman - bahrain - qatar - abu dhabi - dubai Exklusiv nur buchbar bei Classic Golf Tours
die grosse freiheit geniessen
der reiseverlauf
1. Tag | 09.12.2021: Anreise nach Dubai (nicht inklusive)
Gerne buchen wir auch Ihren Flug nach Dubai in der
Economy-, der Business- oder der First-Class für Sie!
Einschiffung Dubai, Abfahrt 22 Uhr

2. Tag | 10.12.2021: Khasab/Musandam/Oman, 8 bis 14 Uhr*
Genießen Sie die Fjordlandschaft der Halbinsel Musandam z.B. bei
einer Fahrt auf einer traditionellen Dhau ( *auf Reede)                reisepreis pro person:
                                                                       ❙❙ Seereise Level „Silber“  € 5.290,-*
3. Tag | 11.12.2021: Muscat, Oman, 7 bis 19 Uhr                        ❙❙ Seereise Level „Gold“    € 5.990,-*
Der von Greg Norman konzipierte Al Mouj Links Course, zwischen         ❙❙ Seereise Level „Platin“  € 8.590,-*
Meer und Flughafen gelegen, ist unsere erste Golf-Station auf          ❙❙ Einzelbelegung Silber und Gold +20%
dieser Reise.                                                          ❙❙ An-/Abreisepaket Dubai € 1.180,-
                                                                          Economy Class inkl. Transfers
4. Tag | 12.12.2021: Entspannung auf See                               ❙❙ Golfpaket (5 Plätze) nur € 1.190,-
Genießen Sie die Annehmlichkeiten der Europa 2
                                                                       eingeschlossene leistungen:
5. Tag | 13.12.2021: Mina Khalifa, Bahrain, 8 bis 19 Uhr               ❙❙ Seereise auf der EUROPA 2 gemäß
Der zweite Golfplatz dieser Reise wurde von Collin Montgomerie            Ausschreibung Hapag Lloyd in der
in die Wüste von Bahrain gebaut. Es ist ein spektakulärer Platz mit       gebuchten Suiten-Kategorie
hohem Erinnerungswert.                                                 ❙❙ Classic Golf Tours - Reisebegleitung
                                                                       ❙❙ Reisepreis-Sicherungsschein
6. Tag | 14.12.2021: Doha, Qatar, 8 bis 18 Uhr                         ❙❙ € 150 Getränkeguthaben bei Buchung
Uns erwartet der Doha Golf Club mit seinem herrlichen Champion-           bis 15.10.2021
ship-Platz, der seit 1998 bereits vielfach Austragungsort der Qatar
Masters war.                                                           golfpaket:
                                                                       ❙❙ Willkommenscocktail in der Sansibar
7. Tag | 15.12.2021: Abu Dhabi / VAE (Emirate), 8 bis 18 Uhr           ❙❙ 5 Runden Golf inklusive Transfers ab/
Der Saadiyat Beach Golf Club von Gary Player ist ein absolutes            bis Schiff und E-Carts auf den Plätzen
Golf-Highlight in den Emiraten. Hier sind Präzision und Course         ❙❙ Erinnerungs-Geschenk
Management gefragt.
                                                                       nichT eingeschlossene leistungen:
8. Tag | 16.12.2021: Sir Bani Yas / VAE (Emirate), 10 bis 18 Uhr*      ❙❙ An-/Abreise Dubai,
Weißer Sandstrand und Urlaubsfeeling pur erwartet uns auf die-         ❙❙ Alle nicht genannten Leistungen
sem „Desert Island“. Genießen Sie einen herrlichen Tag am Meer.           (z.B. Getränke, Spa-Anwendungen,
(*auf Reede)                                                              zusätzliche Aktivitäten, Trinkgelder)

9. Tag | 17.12.2021: Dubai / VAE (Emirate), Ankunft 8 Uhr              veranstalter:
Auch Sir Nick Faldo hat sich in den Emiraten verewigt. Mit dem         Hapag Lloyd Cruises, eine Unter-
Faldo Course im Emirates Golf Club findet unsere Golfreise einen       nehmung der TUI Cruises GmbH
würdigen Abschluss.                                                    Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg

10. Tag | 18.12.2021: Dubai, Ausschiffung                              buchung exklusiv über:
Rückreise nach Deutschland                                             Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH
                                                                       Uferstr. 24, 61137 Schöneck
                                                                       gruppen@classicgolftours.de
                                                                       Tel.: +49 (0)6187 - 9959020
                                                                       www.classicgolftours.de

                                                                      Die Anreise nach dubai
                                                                      Hapag Lloyd bietet optional ein An- und
                                                                      Abreisepaket in der Economy Class
                                                                      inklusive Abholung am Flughafen und
                                                                      Transfers bis/ab Schiff an. Details hierzu
                                                                      teilen wir Ihnen gerne mit. Gerne buchen
                                                                      wir Ihren Flug z.B. mit Emirates auch in der
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DAS GOLFPAKET
(Änderungen kurzfristig möglich)

Eine Golfreise im Arabischen Golf bedeutet Golf spielen in
ganz besonderen Oasen. Teilweise erscheinen die Spielbah-
nen eher unwirklich, da hat man schon mal das Gefühl vor
einer Fata Morgana zu stehen und dennoch sind sie Realität.
Jedes Mal aufs Neue faszinierend und einmalig.

Sa. 11.12.2021 Maskat, Oman – Al Mouj Golf
Der „Hai“ hat hier einen Links Course in die osmanische
Wüstenlandschaft gesetzt, welcher seines gleichen sucht.
Zwischen Strand und Wüste zauberte Greg Norman eine
Golf-Oase der besonderen Art. Jede Abschlagsbox ist ein Er-
lebnis! Dem Golfpro ist es hierbei sehr geschickt gelungen, in
fast jede Spielbahn interessante Perspektiven der umliegen-
den Landschaften zu integrieren.

Mo. 13.12.2021 Mina Khalifa, Bahrain – The Royal Golf
Club Bahrain
Collin Montgomerie hat hier im überdimensionalen Sand-
kasten den örtlichen Untergrund bearbeitet. – Was sich ein
wenig despektierlich anhört, entspricht jedoch der Realität.
Schließlich hat die Golflegende die natürlichen Begebenhei-
ten genutzt und auf diesem Stück Wüste ein Meisterwerk
erschaffen. Da wundert es auch Niemanden, wenn hier und
da auf den modulierten Fairways immer wieder recht ordent-
liche natürliche Sandhindernisse zum Vorschein kommen.
Ein Platz mit starkem Erinnerungspotential!

Di. 14.12.2021 Doha Golf Club, Katar
Der Doha Golf Club war bei seiner Eröffnung in den 90er-Jah-
ren noch ein grüner Fleck umgeben von Wüste. Heute ist er
in die mit Wolkenkratzern gespickte Kulisse von Doha integ-
riert. Der mit vielen Bäumen und Büschen sowie 6 Seen an-
gelegte Championship-Course war bereits viele Male Austra-
gungsort der European Tour im Rahmen des „Desert Swing“.

Mi. 15.12.2021 Abu Dhabi, Saadiyat Beach Golf Club
Dieses 18-Löcher - Abenteuer aus der Feder von Gary Play-
er war der erste Golfplatz am Strand in den Emiraten. Der
weltbekannte Designer hat das Ursprungsmaterial „Sand“
hier mittels großer Bunker und sogenannter „Waste Areas“
gezielt einfließen lassen. Die Kontraste zwischen dem satten
Grün der Fairways, dem weißen Bunkersand und dem türkis-
farbenen Meer sind fantastisch.

Fr. 17.12.2021 Dubai, Emirates Golf Club, Faldo Course
Auch Sir Nick Faldo hat sich in dem Emiraten mit einem Golf-
platz verewigt. Der Faldo Course im Emirates Golf Club ist
nicht ganz so berühmt wie der „Majlis Course“, doch wir wer-
den auch hier auf jeder Bahn ein tolles Golf-Gefühl erleben
und im Anschluss einen Drink im berühmten Clubhaus, das
Beduinenzelten nachempfunden wurde, einen Drink nehmen
und die Reise nach der letzen Golfrunde noch einmal Revue
passieren lassen.

Ihr Reisebegleiter: Dieter Lindner

Ich freue mich auf die gemeinsame Reise mit Ihnen!
Ihr Dieter Lindner, CEO Classic Golf Tours

BUCHUNG UND INFORMATIONEN:                                       Bitte beachten Sie, dass wir die in diesem Angebot aufgeführten Leistungen
                                                                 nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen
Classic Golf Tours
                                                                 Vorschriften auf der EUROPA 2 und in den anzulaufenden Ländern rechtlich
CGT Reisen GmbH                                                  zulassen.
Uferstr. 24
                                                                 Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestand-
61137 Schöneck
                                                                 teile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet, eingeschränkte
gruppen@classicgolftours.de                                      Spa-Leistungen oder Spa- und Restaurant-Schließungen) sein, aber auch Ein-
Tel.: +49 (0)6187 - 9959020                                      schränkungen bei der Einreise (z.B. Online-Formulare, zwingend vorgeschrie-
www.classicgolftours.de                                          bene Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie allgemeine Einschrän-
                                                                 kungen vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants, geschlossene
                                                                 Sehenswürdigkeiten oder Einschränkungen bei Startzeiten).
                                                                 Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
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Rückantwort: Fax 06187-9959032 oder E-Mail: gruppen@classicgolftours.de
                                                                     CGT Reisen GmbH / Classic Golf Tours
                                                                         Verbindliche Reiseanmeldung
                                                               Kreuzfahrt EUX 2185 - MS EUROPA 2 - Dubai-Dubai
Eingeschlossene Leistungen:
                                                                                   09. bis 18. Dezember 2021
• Seereise auf der EUROPA 2 gemäß Ausschrei-
  bung Hapag Lloyd in der gebuchten Suiten-         Teilnehmer: (Poloshirt-Größe bitte in XS, S, M, L, XL oder XXL angeben)
  Kategorie (Level Silber = Kat. 1 und 2, Gold =
  Kat. 3 und 4, Platin = Kat. 6, 7 und 8)
  Suiten werden nach Verfügbarkeit vergeben         Nachname          Vorname Poloshirt-Größe HCP         Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en)
• Reisebegleitung durch Classic Golf Tours
• Reisepreis-Sicherungsschein
• *Bei Buchung bis 15.10.2021 Getränke-             Nachname          Vorname Poloshirt-Größe HCP         Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en)
  guthaben an Bord in Höhe von € 150,- pro
  Person.
                                                    Straße, Hausnummer					                                         PLZ, Ort
Golfpaket:
• Willkommenscocktail in der Sansibar
• 5 Runden Golf inklusive Transfers ab/bis          Telefon							                                                  Email
  Schiff und E-Carts auf den Plätzen
• Erinnerungs-Geschenk                              Bitte kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Leistungen an:
Nicht eingeschlossene Leistungen:
• Getränke (außer befüllter Minibar)
                                                    Reisepreise jeweils pro Person:
• Ausgaben des persönlichen Bedarfs, Trinkgeld
                                                             Unterbringung in einer Suite Level „Silber“ (Doppelbelegung) € 5.290,-*
Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen
                                                             Unterbringung in einer Suite Level „Gold“ (Doppelbelegung) € 5.990,-*
Anmeldeschluss: 31.10.2021, anschließend auf
Anfrage. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht              Unterbringung in einer Suite Level „Platin“ (Doppelbelegung) € 8.590,-*
erreicht werden, so erhalten alle angemeldeten
Teilnehmer/innen spätestens 30 Tage vor                      Zuschlag Einzelbelegung Kategorie Silber		                        € 1.058,-
Reisebeginn Bescheid, ob die Reise dennoch                   Zuschlag Einzelbelegung Kategorie Gold 			                        € 1.198,-
durchgeführt oder abgesagt wird.
Reisebedingungen:                                            Anreisepaket Hapag Lloyd (Economy Class) inkl. Transfers DXB € 1.180,-
Es gelten die Reisebedingungen von Hapag                     Golfpaket 5 Plätze 					                                          € 1.190,-
Lloyd Cruises. >.                      *Bei Buchung bis 15.10. erhalten Sie zusätzlich ein Getränkeguthaben in
Stornobedingungen:
                                                              Höhe von € 150,- pro Person zur Nutzung an Bord der EUROPA 2
Bis 90 Tage vor Reisebeginn 35%
Stornogebühren, ab 89 Tage bis 45 Tage vor
                                                            Bitte bieten Sie mir Flüge ab/bis                                              an.
Reisebeginn 50% des Reisepreises, ab 44 Tage bis
30 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
                                                                 Economy Class         Business Class     First Class
ab 29 Tage bis 10 Tage vor Reisebeginn 75% des
Reisepreises, ab 9 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn
85% des Reisepreises, bei Nichtantritt der Reise
                                                    Preise für weitere Suitenkategorien erhalten Sie gerne auf Anfrage.
95% des Reisepreises.
                                                    Versicherungspaket:
Zahlungsbedingungen:
                                                    Wir raten dringend zum Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung, Reise-
Bei Buchung ist eine Anzahlung von 20% des
Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird
                                                    Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) und eine Auslands-Reisekrankenversicherung, jeweils
vier Wochen vor Reisebeginn fällig.                 mit zusätzlichem Corona-Schutz. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot unseres
                                                    Versicherungs-Partners Hanse-Merkur Krankenversicherung AG.
Hinweise:
Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter    Die Reise wird im Direktinkasso abgerechnet. Das bedeutet Sie bezahlen den Seereisepreis und
körperlicher Mobilität nicht geeignet. (Hinweis     das Golfpaket sowie über Hapag Lloy gebuchte Flüge direkt an die Reederei
gesetzlich vorgeschrieben)
Hapag Lloyd Cruises hat gemäß gesetzlicher
Verpflichtung      eine    Insolvenzversicherung    Flüge, die nicht über Hapag Lloyd gebucht werden, sind bei Classic Golf Tours/CGT Reisen GmbH
abgeschlossen. Sie erhalten mit Ihrer               als vermittelte Leistung zahlbar. Es gelten dann die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft.
Bestätigung einen Reisepreis-Sicherungsschein.
Die Anzahlung wird erst mit Erhalt des              Bitte senden Sie uns diese Reiseanmeldung für die verbindliche Buchung unterschrieben zurück.
Reisepreis-Sicherungsscheins fällig.
                                                    Ich habe die Reisebedingungen des Veranstalters gelesen und erkenne diese sowie die Zah-
Veranstalter:                                       lungs- und Stornobedingungen und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrs-
Hapag Lloyd Cruises                                 träger mit meiner Unterschrift für mich und alle angemeldeten Personen an. Änderungen des
Eine Unternehmung der TUI Cruises GmbH
Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg                    Reiseverlaufs aus bisher nicht vorhersehbaren Gründen sind möglich.
Telefon 040-3070300
                                                    Ich habe die aktuellen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen nach Dubai erhalten und zur
Buchungen und Information exklusiv bei:             Kenntnis genommen.
Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH
Uferstr. 24 / 61137 Schöneck                        Ich werde nach Rücksendung dieser Reiseanmeldung noch ein Anmeldeformular von Hapag
Geschäftsführer: Dieter Lindner                     Lloyd erhalten und dieses ebenfalls vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Classic Golf
HRB Hanau 97230                                     Tours / CGT Reisen GmbH zurück senden.
Tel.: 06187 / 99590 20
Fax: 06187 / 99590 32
Email: gruppen@classicgolftours.de
www.classicgolftours.de
                                                    Ort / Datum / Unterschrift Kunde
MS EUROPA 2 dubai - oman - bahrain - qatar - abu dhabi - dubai Exklusiv nur buchbar bei Classic Golf Tours
Reisebedingungen                                                                                                                 Stand: L. V. 10/2020

                               Bitte beachten Sie, dass diese Reisebedingungen nur für Buchungen ab dem 13.10.2020 gelten.

                               Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des           Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß
                               zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Hapag-Lloyd Cruises, eine                § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 9). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch,
                               Unternehmung der TUI Cruises GmbH, nachstehend „Hapag-Lloyd“ genannt,                  wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von
                               zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vor-          Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
                               schriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie der Art. 250 und         ­Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorher­
                               252 des EGBGB (Einführungs­gesetz zum BGB) und füllen diese aus.                        gehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten
                                                                                                                       Fall besteht kein Widerrufsrecht.
                               1.	 Abschluss des Reisevertrages und Verpflichtung für Mitreisende
                               1)	Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, online)    2. Flugbeförderung
                                   gilt:                                                                            Ist mit der Reise eine Flugbeförderung verbunden, so gelten für diesen Reiseteil
                               a)	Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzen-          die Flugbeförderungsbedingungen der jeweiligen ausführenden Fluggesell-
                                   den Informationen von Hapag-Lloyd für die jeweilige Reise, soweit diese          schaft (vgl. wegen der Haftung auch Ziffer 15  2  c), die von Hapag-Lloyd auf
                                   dem Kunden bei der Buchung vorliegen.                                            Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
                               b)	Die Anmeldung hat die vollständigen Daten des zur Reise genutzten Pass­          Die Flugzeiten der Sonderflüge sind von der zeitlichen Verfügbarkeit der Flug-
                                   dokuments (Manifestdaten) aller Reisenden zu enthalten. Sie erfolgt durch        zeuge auf dem Chartermarkt sowie der Genehmigung durch die Luftraum-
                                   den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden.          überwachung abhängig und können daher auch in den frühen Morgen- oder
                                   Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen         späten Abend­stunden liegen.
                                   aller in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden einzustehen.                   Hapag-Lloyd wird den Reisenden über die Identität der ausführenden Flugge-
                               c)	Weicht die Reisebestätigung von Hapag-Lloyd von dem Inhalt der Anmel-            sellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise
                                   dung des Reisenden ab, so liegt ein neues Angebot von Hapag-Lloyd vor,           zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Stehen bei der
                                   an das sich Hapag-Lloyd zehn Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden             Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ­      ausführenden Flug­
                                   hält und das der Reisende innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder        gesellschaften noch nicht fest, so wird Hapag-Lloyd dem Reisenden die Flug-
                                   schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des Reise­preises)     gesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald Hapag-Lloyd diese
                                   annehmen kann.                                                                   kennt, spätestens jedoch mit Versand der Reiseinformationen ca. drei Monate
                               d)	Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförde-   vor Reisebeginn. Wechselt eine dem Reisenden als ausführende Fluggesell-
                                   rungsunternehmen) sind von Hapag-Lloyd nicht bevollmächtigt, Vereinba-           schaft genannte Fluggesellschaft, wird Hapag-Lloyd den Reisenden über den
                                   rungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die          Wechsel informieren. Die Blacklist der Luftfahrtunternehmen, denen der
                                   den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich        Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter http://ec.europa.eu/
                                   zugesagten Leistungen von Hapag-Lloyd hinausgehen oder im Widerspruch            transport/modes/air/safety/air-ban einsehbar.
                                   zur Reise­ausschreibung stehen.
                               e)	Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesent­
                                   liche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen    3. Bezahlung
                                   Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Storno­       1) Die Bezahlung des Reisepreises hat per Überweisung direkt an Hapag-
                                   pauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1, 3–5 und 7 EGBGB) werden nur dann               Lloyd zu erfolgen. Eine Zahlung an das vermittelnde Reisebüro hat k
                                                                                                                                                                                          ­ eine
                                   nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Par-          schuldbefreiende Wirkung.
                                   teien ausdrücklich vereinbart ist.                                               2) Bei Vertragsabschluss, d. h. bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung,
                               2)	Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder            ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten.
                                  per Telefax erfolgt, gilt:                                                           Vor Leistung der Anzahlung erhält der Reisende einen Sicherungsschein
                               a)	
                                  Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Hapag-Lloyd den                    ­(siehe Ziffer 16). Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei
                                  ­Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.                                 Buchungen ab vier Wochen vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort
                               b)	Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Hapag-                   fällig. Die Reiseunter­lagen ver­sendet Hapag-Lloyd nach Erhalt der Restzah-
                                   Lloyd zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Hapag-             lung (frühestens vier Wochen vor Reisebeginn) und Vorliegen der vollstän­
                                   Lloyd dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reise-                 digen Passdaten der von dem Reisenden angemeldeten Reiseteilnehmer
                                   bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (der es dem                (Manifestdaten).
                                   Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu            3) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach,
                                   speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist,              kann Hapag-Lloyd nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung von
                                   z. B. auf Papier oder per E-Mail), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine      dem ­Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt
                                   Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat,           gemäß Ziffer 9 dieser Reisebedingungen verlangen. Dem Reisenden steht
                                   weil der Vertragsabschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit bei-         das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstan-
                                   der Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.                           den ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
                               3) Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App,
                                   Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:                                      4. Reisevorschriften, Reisepapiere
                               a)	Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entspre-            1) Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebe-
                                  chenden Anwendung erläutert.                                                         stimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt
                               b)	Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum               werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von Hapag-Lloyd oder ihren
                                  Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrek-               Beauftragten zu befolgen. Hapag-Lloyd wird Staatsangehörige aus Deutsch-
                                  turmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.                          land, Österreich und der Schweiz über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
                               c)	Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertrags-               Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle
                                  sprachen sind angegeben.                                                             Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Staatsangehörige anderer EU-
                               d)	Soweit der Vertragstext von Hapag-Lloyd gespeichert wird, wird der Kunde            Länder erhalten diese Informationen auf Anfrage. Für Angehörige anderer
                                  darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes               Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausge-
                                  unterrichtet.                                                                        gangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventu-
                               e)	Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig fest buchen“       eller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorlie-
                                  (oder vergleichbar formuliert) bietet der Kunde Hapag-Lloyd den Abschluss            gen. Der Reisende hat sich die notwendigen Reisepapiere (z. B. Visa, Impf-
                                  des Pauschalreisevertrages verbindlich an.                                           zeugnisse, Online-Reisegenehmigungen wie die ESTA-Genehmigung der
                               f)	
                                  Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von                     USA) selbst zu beschaffen und diese auf Verlan­gen vorzuweisen. Alle Kosten
                                  Hapag-Lloyd beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Daten­                   und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der genannten Vorschriften,
                                  träger erfolgt. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch            Regeln und Anweisungen erwachsen, gehen zulasten des Reisenden.
Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400

                                  nicht davon abhängig, dass der Kunde die Möglichkeit zur Speicherung oder         2) Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden aus von diesem
                                  zum Ausdruck tatsächlich nutzt.                                                       zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum
                               4)	
                                  Hapag-Lloyd weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften                 durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden,
                                  (§ 312 Abs. 7 und § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen          sodass der ­Reisende deshalb an der Reise gehindert ist, so kann Hapag-
                                  nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden                    Lloyd den Rei­senden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß
                                  (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk ver­            ­Ziffer 9 dieser ­Reisebedingungen belasten. Dem Reisenden steht in diesem
                                  sendete Kurznachrichten [SMS] sowie Rundfunk, Telemedien und Online-                  Fall das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein Schaden nicht ent-
                                  Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen             standen ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
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3) Der Reisende haftet gegenüber Hapag-Lloyd für alle Folgen und Schäden,         	Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von Hapag-Lloyd zu reagieren
                                   insbesondere Strafen, Bußen und Auslagen, die sie zahlen oder hinterlegen        oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber Hapag-Lloyd reagiert, dann kann er
                                   muss, weil der Reisende die bezüglich der Ein-, Aus- oder Durchreise gelten-     entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatz-
                                   den Vorschriften des betreffenden Landes aus von ihm zu vertretenden             reise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich
                                   Gründen nicht befolgt oder die erforderlichen Urkunden nicht vorgewiesen         vom Vertrag zurücktreten.
                                   hatte. Der Reisende ist verpflichtet, Geldbeträge, die Hapag-Lloyd in diesem   	Wenn der Kunde gegenüber Hapag-Lloyd nicht oder nicht innerhalb der
                                   Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.                  gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
                               4) Der Reisende hat Hapag-Lloyd zu informieren, wenn er die erforderlichen        4)	Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geän-
                                  Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Hapag-Lloyd mitgeteilten Frist             derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
                                  erhalten hat.
                                                                                                                  9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
                               5. Gepäck                                                                          1)	Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem
                               1) Das Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten. Insbe-                 Reisenden wird empfohlen, die Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften
                                   sondere ist es dem Reisenden nicht gestattet, Waffen und andere gefährli-              Datenträger abzugeben. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie
                                   che Gegenstände, Rauschmittel sowie für den Verbrauch während der Reise                bei Hapag-Lloyd bzw. dem buchenden Reisebüro eingeht.
                                   bestimmte alkoholische Getränke an Bord zu nehmen. Ziffer   4  2 dieser        2)	Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
                                   Bedingungen findet entsprechende Anwendung. Gepäck, das insofern ver-             verliert Hapag-Lloyd den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann
                                   botene Gegenstände enthält, kann von der (Weiter-)Beförderung ausge-              Hapag-Lloyd eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rück-
                                   schlossen werden.                                                                 tritt nicht von Hapag-Lloyd zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder
                               2) Der Reisende muss sein Gepäck leserlich mit seinem Namen, seiner Kabi-            in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die
                                   nennummer und dem Abfahrtsdatum etikettieren; anderenfalls ist Hapag-             die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an
                                   Lloyd für Verlust, Verwechslungen und fehlerhaftes Ein- oder Ausladen mit         den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeid-
                                   Ausnahme von Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns nicht           bar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstal-
                                   verantwortlich.                                                                   ters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
                                  Fundsachen werden frühestens nach zwei Wochen und spätestens bei Ein-             lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
                                   treffen des Schiffes am Sitz des Veranstalters in Hamburg an das lokale        3)	
                                                                                                                     Hapag-Lloyd hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter
                                   Fundbüro abgegeben.                                                               Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des
                                                                                                                     erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
                               6. Leistungen                                                                         festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
                               Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, schließt der Reise-         Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
                               preis die Beförderung und Unterbringung des Reisenden und des Gepäcks              	bis zum 210. Tag vor Reisebeginn 7 200 (CHF 240)* pro Person
                               sowie die Verpflegung an Bord ein. Nicht im Reisepreis enthalten sind Land­        	vom 209. bis 150. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
                               aktivitäten und Getränke – sofern in der Reiseaus­schreibung nicht anders ver-        				[mindestens jedoch 7 200 (CHF 240)* pro Person]
                               merkt – sowie besondere Dienstleistungen (z. B. Wäscherei, Friseur, M
                                                                                                   ­ assage).        vom 149. bis 90. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
                               Im Übrigen ergibt sich der Umfang der vertraglichen Leistungen von Hapag-             vom 89. bis 45. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
                               Lloyd aus den Leistungsbeschreibungen, die in dem für die Reise gültigen Pros-        vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
                               pekt und der Reisebestätigung enthalten sind.                                         vom 29. bis 10. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
                               Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertrag-                   vom 9. bis       1. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises
                               lichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch          	bei Nichtantritt oder
                               Hapag-Lloyd.                                                                          Stornierung der Reise am Abfahrtstag 95 % des Reisepreises
                               Eine Mobilitätseinschränkung, die Hapag-Lloyd zu Leistungen im Sinne der           	Diese Regelung gilt auch bei kombinierten Flug-Schiffs-Reisen sowie bei
                               Verordnung für Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr (EU-VO
                               ­                                                                                     Rücktritt von eingeschlossenen bzw. zusätzlich gebuchten Zubringerflügen
                               1177/2010) verpflichtet, muss bei der Reiseanmeldung angezeigt werden.                oder sonstigen An- und Abreisepaketen. Soweit Hapag-Lloyd durch die Leis-
                                                                                                                     tungsträger höhere Gebühren auferlegt werden, sind Rücktrittsgebühren bis
                                                                                                                     zur Höhe des Reisepreises fällig. Rücktrittsentgelte sind jeweils sofort fällig.
                                7. Ärztliche Leistungen                                                           	 Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen anderer Leistungsträger oder
                                Die Leistungen des Schiffsarztes sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Der      Hotels gelten deren Rücktrittsbedingungen, sofern darauf in der Buchungs-
                                Patient schließt in jedem Fall einen separaten Behandlungsvertrag mit dem            bestätigung ausdrücklich hingewiesen wird.
                               ­Bordarzt ab, allerdings werden die Kosten für die Behandlung infolge eines        4)	Dem Reisenden steht das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein
                                von Hapag-Lloyd resp. ihren Mitarbeitern verursachten Unfalles, der an Bord          Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pau-
                                bzw. während einer von Hapag-Lloyd veranstalteten Landaktivität geschehen            schale.
                                ist, durch Hapag-Lloyd übernommen.
                                In allen anderen Fällen berechnet der Arzt für seine Inanspruchnahme ein          5)	Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang in seinem eigenen Interesse
                                Honorar in Anlehnung an die geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).                der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie Reiseabbruchversicherung
                                                                                                                     empfohlen, sofern diese Leistungen nicht bereits in dem gebuchten Reise­
                                                                                                                     paket enthalten sind.
                               8. Leistungsänderungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt                    6)	Rücktritt des Reisenden bei Golf & Cruise-Reisen
                               1)	Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem verein-          	Für die Buchung von Golf & Cruise-Reisen auf der EUROPA und EUROPA 2
                                  barten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig             (Reise plus Golf-Basispakete und eventuell Zusatzplätze) gilt Folgendes:
                                  werden, wie z. B. wegen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes oder der           	Für die Stornierung des Basispaketes oder von Zusatzplätzen vor Reisebe-
                                  besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von Hapag-Lloyd nicht                ginn gilt Ziffer 9 1–5.
                                  wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie         	Für die Stornierung des Basispaketes oder von Zusatzplätzen nach Reisebe-
                                  nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträch­           ginn und bei Nichterscheinen wird eine pauschalierte Entschädigung von
                                  tigen.                                                                             95 % des Preises für das Basispaket bzw. den Zusatzplatz fällig. Dem Reisen-
                               2)	Hapag-Lloyd ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unver-          den steht das Recht zu, Hapag-Lloyd nachzuweisen, dass ein Schaden nicht
                                  züglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften                 entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Diese
                                  Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, ver-         Regelung gilt auch bei krankheitsbedingten Stornierungen. Bei Abbruch auf-
                                  ständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.                             grund der Wetterlage gibt es keine Erstattung. Die separate Stornierung ein-
                               	Falls ein Schiff aus von Hapag-Lloyd nicht zu vertretenden Gründen in Qua-          zelner Plätze des Basis­paketes ist nicht möglich.
                                  rantäne kommt, hat der Reisende selbst die Kosten für seinen Unterhalt zu
                                  tragen. Ist er an Bord und wird er dort verpflegt, hat er die entstehenden      10. Umbuchung, Ersatzreisende
                                  Mehrkosten zu ersetzen.                                                         1)	Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsicht-
                               3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer           lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unter-
Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400

                                   ­Reiseleistung oder einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden,           kunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht,
                                    die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berech-        wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Hapag-Lloyd keine, eine unzurei-
                                    tigt, innerhalb einer von Hapag-Lloyd gleichzeitig mit Mitteilung der Ände-       chende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB
                                    rung gesetzten angemessenen Frist                                                 gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung
                                  – entweder die Änderung anzunehmen oder                                            kostenlos möglich.
                                  – unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder                   	Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbu-
                                  – die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Hapag-Lloyd eine           chung vorgenommen, erhebt Hapag-Lloyd ein Umbuchungsentgelt von
                                      solche Reise angeboten hat.                                                     € 200 (CHF 240)* pro Person.
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2)	Eine Umbuchung ab dem 209. Tag vor Reisebeginn setzt den Rücktritt des       13. Beistandspflicht
                                  ­Reisenden zu den Bedingungen gemäß Ziffer 9 voraus und bedarf einer          Befindet sich der Reisende gemäß § 651k Abs. 4 BGB oder aus anderen Grün­
                                  nachfolgenden Neuanmeldung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,           den in Schwierigkeiten, verpflichtet sich Hapag-Lloyd zum Beistand, ins­
                                  die nur geringfügige Kosten verursachen.                                      besondere durch:
                               3)	Der Reisende ist berechtigt, bei einem Rücktritt vom Reisevertrag einen     a)	Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behör-
                                  Ersatzreisenden zu benennen. Dieser Ersatzreisende tritt neben ihm in die        den vor Ort und konsularische Unterstützung
                                  Rechte und Pflichten des Reisever­trages mit Hapag-Lloyd ein und haftet       b)	Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikation
                                  neben ihm als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt   c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten; § 651k Abs. 3
                                  entstandenen Mehrkosten. Hapag-Lloyd kann dem Eintritt des Dritten                sowie § 651q Abs. 2 BGB bleiben unberührt
                                  widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
                                  genügt oder seiner Teil­ nahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche      14. Gewährleistung
                                  Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson an die Stelle des ange-    1) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende gegen-
                                  meldeten Teilnehmers, erhebt Hapag-Lloyd mindestens ein Bearbeitungs-            über der Schiffs­leitung, einem örtlichen Leistungsträger oder Hapag-Lloyd
                                  entgelt von 7 200 (CHF 240)* pro Person.                                         Abhilfe verlangen. Schiffsleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht
                               4)	Bei Namensberichtigungen an bereits ausgestellten Flugtickets (im Gegen­        berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Hapag-Lloyd kann die
                                  satz zu Änderungen des Reiseteilnehmers) können anfallende Gebühren an           Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
                                  den Reisenden weiter­belastet ­werden.                                           Hapag-Lloyd kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwer-
                                                                                                                   tige Ersatz­leistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein
                               5)	Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von Hapag-Lloyd              anderes Schiff ein­gesetzt oder eine andere Route befahren wird. Der Reisen-
                                  durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass            de kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, für
                                  statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreise-      Hapag-Lloyd erkenn­barem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn
                                  vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine      durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten
                                  solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Hapag-Lloyd sieben      Reise erheblich beeinträchtigt würde.
                                  Tage vor Reisebeginn zugeht.
                                                                                                                2)	Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung
                                                                                                                   ­entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die
                               11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen                                           Minderungsansprüche gemäß § 651m BGB und Schadensersatzansprüche
                               Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer                gemäß § 651n BGB können nicht geltend gemacht werden, wenn der Rei-
                               Erbringung Hapag-Lloyd bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus             sende es schuldhaft unterlässt, den aufgetretenen Reisemangel unverzüg-
                               Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf              lich anzuzeigen.
                               anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den
                               gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des      3)	Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reiseman-
                               Reisevertrages berechtigt hätten. Hapag-Lloyd wird sich um Erstattung der           gels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach
                               ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflich-          § 651l BGB kündigen, hat er Hapag-Lloyd zuvor eine angemessene Frist zur
                               tung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.            Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von
                                                                                                                   Hapag-Lloyd verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
                                                                                                                   Wird der Vertrag auf diese Weise aufgehoben, behält der Reisende den
                               12. Rücktritt und Kündigung durch Hapag-Lloyd
                                                                                                                   Anspruch auf Rückbeförderung, sofern auch dieser Gegenstand des Reise-
                               Hapag-Lloyd kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisever-
                                                                                                                                                                ­ eisepreises zu zahlen, der auf
                                                                                                                   vertrages war. Der Reisende hat den Teil des R
                               trag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisever-
                                                                                                                   Leistungen entfällt, die er in Anspruch genommen hat, sofern diese Leistun-
                               trag ganz oder teilweise kündigen:
                                                                                                                   gen für ihn nicht völlig wertlos waren.
                               a) bei Zugang der Absage bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn,
                                   wenn die in der Reiseausschreibung bzw. dem Prospekt genannte Mindest-
                                   teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeit-   15. Haftung von Hapag-Lloyd
                                   punkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wer-   1)	Allgemeine Haftung
                                   den kann, wird Hapag-Lloyd unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht            	Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Reisende verpflich-
                                   Ge­brauch machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,            tet, gegenüber der Schiffsleitung, einem örtlichen Leistungsträger, dem
                                   erhält der Reisende die auf den Reisepreis geleistete Zahlung unverzüglich       Reise­vermittler, über den er die Reise gebucht hat, oder Hapag-Lloyd den
                                   zurück.                                                                          Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
                               	  Erfolgt aus diesem Grund eine Umbuchung auf Wunsch des Reisenden, so         a) Höchsthaftung
                                  entfällt die Bearbeitungsgebühr von 7 200 (CHF 240)* gemäß Ziffer 10.         	Die vertragliche Haftung von Hapag-Lloyd für Schäden, die nicht Verlet-
                                                                                                                   zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, ist insgesamt auf
                               b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende nach dem Urteil des
                                                                                                                   den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft
                                   Kapitäns, ggf. nach Rücksprache mit dem Bordarzt,
                                                                                                                   herbeigeführt wurde.
                               	 –  wegen Krankheit, Gebrechen oder aus einem anderen Grunde reise­
                                                                                                                	Gleiches gilt, wenn der Schaden darauf beruht, dass für den entstandenen
                                     unfähig ist
                                                                                                                   Schaden allein ein von Hapag-Lloyd eingesetzter Leistungsträger verant-
                               	  – auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist
                                                                                                                   wortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzan-
                               	 – eine Gefahr für die Gesundheit anderer Passagiere, der Besatzungsmit-
                                                                                                                   sprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf schuldhaftem Handeln
                                     glieder und Mitarbeiter von Hapag-Lloyd darstellt
                                                                                                                   beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
                               	  – unter falschen Angaben gebucht hat
                                                                                                                   ­Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
                               	 – die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört
                                                                                                                    Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
                               	 – sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhe-
                                                                                                                    aufgrund internationaler Abkommen bleiben davon unberührt. Dem Rei-
                                     bung des Vertrages gerechtfertigt ist
                                                                                                                    senden wird in die­sem Zu­­sammenhang in seinem eigenen Interesse der
                               c) bei einer Schwangerschaft ebenfalls ohne Einhaltung einer Frist, wenn            Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
                                   sich die Reisende zum Zeitpunkt des Reisebeginns in der 24. Schwanger-
                                                                                                                b) Gesetzliche Ansprüche
                                   schaftswoche oder darüber hinaus befindet bzw. die 24. Schwanger-
                                                                                                                	Unbeschadet der Regelung in Ziffer 15  1  a gelten die in diesen Reisebedin-
                                   schaftswoche während der Reise erreicht. Aus Sicherheitsgründen und
                                                                                                                   gungen enthaltenen Haf­tungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen
                                   bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der
                                                                                                                   gegenüber allen Schadensersatzansprüchen des Reisenden, gleichgültig ob
                                   Schiffe von Hapag-Lloyd ist die Beförderung in diesem Fall ausgeschlossen.
                                                                                                                   sie auf den Reisevertrag oder andere Rechtsgrundlagen gestützt sind.
                                   Konnte die Reisende dies zum Zeitpunkt der Buchung nicht wissen, wird
                                   Hapag-Lloyd den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die
                                   Mitteilung an Hapag-Lloyd unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwan-        2) Haftungsbeschränkung
                                   gerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält Hapag-   a) Allgemeines
                                   Lloyd einen Anspruch gemäß Ziffer 9. Werdende Mütter, die zur Zeit der       	Ein Schadensersatzanspruch gegen Hapag-Lloyd ist insoweit beschränkt
                                   Einschiffung weniger als 24 Wochen schwanger sind, müssen eine fachärzt-        oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder
                                   liche (gynäkologische) ­Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das Fahrtge-       auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem
Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400

                                   biet bestätigt wird, vorlegen.                                                  Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
                               Wird aus einem unter b genannten Grund gekündigt bzw. erfolgt insofern ein          auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
                               Rücktritt, so kann der Reisende von der (Weiter-)Reise ganz oder teilweise          Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann
                                                                                                                   ­
                               ausge­schlossen werden. Hapag-Lloyd behält den Anspruch auf den Reisepreis;         oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
                               der Wert etwaiger ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die            b)	Haftung bei Schiffsreisen
                               Hapag-Lloyd aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener            	  Sofern Hapag-Lloyd bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen
                               Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kos-         oder ausführenden Beförderers zukommt, richtet sich die Haftung von
                               ten für die Rückreise trägt der Reisende.                                            Hapag-Lloyd nach den jeweils anwend­baren besonderen internationalen
Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B.            18. Verweigerung der Landungserlaubnis, Kosten der Weiterreise
                                  Handelsgesetzbuch).                                                              Wird die Landung oder die Einreise des Reisenden und/oder die Einfuhr seines
                               c) Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer                                       Gepäcks in dem vorgesehenen Hafen oder Land verweigert, kann Hapag-Lloyd
                               	 Soweit Hapag-Lloyd die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers            den Reisenden und/oder sein Gepäck nach einem anderen Hafen oder Land,
                                  zukommt, richtet sich die Haftung von Hapag-Lloyd nach dem Luftver-              die vom Schiff angelaufen werden, weiterbefördern und dort landen. Der Rei-
                                  kehrsgesetz, EU-Recht, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von              sende muss Hapag-Lloyd ein der Weiterreise entsprechendes Entgelt zahlen
                                  Den Haag oder einer anderen Fassung oder dem Montrealer Übereinkom-              und alle hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Aufwendungen
                                  men, je nachdem, ­welche Bestimmungen Anwendung finden. Eine Haftung             ersetzen. Für eine solche Weiterreise gelten diese Reisebedingungen.
                                  für mittelbare oder Folgeschäden wird nur übernommen, wenn diese durch
                                  Hapag-Lloyd oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich        19. Havarie-Grosse
                                  verursacht wurden; die oben genannten Vorschriften bleiben unberührt.            Der Reisende ist für Gegenstände, die er auf das Schiff mitgebracht hat, nicht
                               	Bei individuellen Linienflügen, die nicht im Reisepreis enthalten sind, ist       ­beitragspflichtig zu einer Havarie-Grosse (§ 588 HGB). Er hat kein Recht auf
                                  Hapag-Lloyd lediglich Vermittler. Diese Flüge werden in den Unterlagen als        ­Vergütung im Falle einer Havarie-Grosse.
                                  „individuell vermittelter Flug“ dargestellt. In diesem Fall haftet allein das
                                  befördernde Unternehmen für die Erbringung der Beförderungsleistung. Es          20. Hilfeleistung, Bergung, Frachtbeförderung
                                  gelten die Geschäftsbedingungen, wie z. B. die Stornokostenregelung, der         Hapag-Lloyd ist berechtigt, mit dem eingesetzten Schiff anderen Schiffen­
                                  befördernden Fluggesellschaft.                                                   Hilfe zu leisten, Schiffe zu schleppen und zu bergen sowie Fracht jeder Art
                               	Im Übrigen finden bei allen angebotenen Flugreisen die jeweils gültigen all-      zu befördern. Alle derartigen Tätigkeiten, ob vorher angekündigt oder nicht,
                                  gemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des ausführenden                 gelten als Bestandteil der Reise.
                                  Luftfrachtführers Anwendung.
                               d) Wertgegenstände                                                                  21. Gerichtsstand
                               	Für Beschädigung oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z. B. Foto- oder       Gerichtsstand für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bun-
                                  Filmausrüs­tung, Kleidung, Schmuck oder sonstige Wertsachen) durch Dieb-         desrepublik Deutschland haben, ist Hamburg. Der Reisende kann Hapag-Lloyd
                                  stahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb               nur an ihrem Sitz verklagen.
                                  des Schiffes haftet Hapag-Lloyd nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verlus-
                                  te sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Hapag-Lloyd       22. Anwendbares Recht
                                  zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei Land­            Auf das Vertragsverhältnis zwischen Hapag-Lloyd und dem Reisenden findet
                                  aktivitäten oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung          ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
                                  ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten      Rechtsverhältnis.
                                  von Hapag-Lloyd zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat.
                               	 Für Beschädigung oder Verlust von Kabinengepäck haftet Hapag-Lloyd
                                  nach den Regeln des Handelsgesetzbuches. Schmuck, Bargeld und sonstige           23. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
                                  Wertsachen sind im Handgepäck zu transportieren (und nicht im aufgege-           Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat
                                  benen Gepäck).                                                                   nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

                               e) Fremdleistungen
                               	 Hapag-Lloyd haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach-             24. Änderungsvorbehalt
                                  schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen ledig-           Die Angaben und Preise in dem für die Reise gültigen Prospekt unterliegen ggf.
                                  lich vermittelt werden (z.  B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,       Änderungen. Maßgeblich ist die Reisebestätigung.
                                  Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus-           Eine Preisanpassung vor Vertragsabschluss ist gesetzlich insbesondere zulässig,
                                  schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der            wenn nach Ver­öffentlichung des Prospekts aus folgenden Gründen eine Ände-
                                  Identität und Anschrift des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleis-        rung notwendig ist:
                                  tungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden            a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
                                  erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreiseleistung von Hapag-Lloyd sind           bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
                                  und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB                 Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
                                  bleiben hierdurch unberührt.                                                     b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pau-
                               	Hapag-Lloyd haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisen-              schalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentli-
                                  den die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten            chung des Prospekts verfügbar ist
                                  seitens Hapag-Lloyd ursächlich war.
                                                                                                                   25. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Ver­
                               3)	Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung bei Gepäckverspätung und                    braucherstreitbeilegung
                                   Gepäckschäden bei Flugreisen                                                    1)	Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde/Reisende gegen-
                               a)	Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung            über Hapag-Lloyd geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch
                                   und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrs-              über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reise-
                                   rechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels                vermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften
                                   Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.         Datenträger wird empfohlen.
                                   Fluggesellschaften und Hapag-Lloyd können die Erstattungen aufgrund
                                                                                                                   2) Hapag-Lloyd weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile-
                                   internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht
                                                                                                                       gung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeile-
                                   ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung
                                                                                                                       gung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung
                                   binnen sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aus­händigung
                                                                                                                       dieser Reisebedingungen für Hapag-Lloyd verpflichtend würde, informiert
                                   zu erstatten.
                                                                                                                       Hapag-Lloyd den Kunden hierüber in geeigneter Form.
                               b)	Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reise-
                                   gepäck unverzüglich Hapag-Lloyd, ihrem Vertreter bzw. ihrer Kontaktstelle
                                   oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht
                                   davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der unter a
                                   genannten Fristen zu erstatten.                                                * Maßgeblich ist die Währung, in der der Reisepreis gezahlt wurde bzw. zu zah­len
                                                                                                                     ist.

                               16. Insolvenzschutz
                               Hapag-Lloyd hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz
                               sichergestellt, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistun-    Veranstalter
                               gen deswegen ausfallen, und die insoweit notwendigen Aufwendungen für               Hapag-Lloyd Cruises, eine Unternehmung der TUI Cruises GmbH
                               die Rückreise erstattet werden. Der Reisende hat in diesen Fällen bei Vorlage       Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg
                               des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen den Deutschen              Telefon +49 40 307030-0, Telefax +49 40 307031-0, www.hl-cruises.de
                               Reisepreis-Sicherungsverein VVaG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München.
                               Ein Sicherungsschein befindet sich am Ende der Reisebestätigung.
Stand 10/20/Art.-Nr. 1100400

                               17. Einreden und Beschränkungen der Bediensteten und Beauftragten
                               Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von Hapag-Lloyd wegen eines Scha-
                               dens, der im Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch
                               genommen, so kann er sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Ver-
                               richtungen gehandelt hat, auf die Einreden und Haftungsbeschränkungen
                               berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.
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