"Kulturelle Perlen in Holland und Flandern" - FLUSSKREUZFAHRT HOLLAND - BELGIEN 14. bis 21. Oktober 2021 - Biblische Reisen
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FLUSSKREUZFAHRT HOLLAND – BELGIEN „Kulturelle Perlen in Holland und Flandern“ 14. bis 21. Oktober 2021 Kulturen erleben – Menschen begegnen
Historisches Stadtzentrum von Gent HOLLAND – BELGIEN Klimaneutrale Reise durch „Kulturelle Perlen in Holland und CO2-Kompensation Flandern“ Mit der „Elegant Lady“ von Koblenz zur Nordsee und zurück AUF EINEN BLICK Reise KF1S1101 vom 14. bis 21. Oktober 2021 ■ Vorteilspreise nach Verfügbarkeit ■ Individuelle An- und Rückreise Grachten, Kanäle, Flüsse und Häfen – Holland und das alte Flandern lassen sich am ■ Geruhsames Programm mit viel besten vom Wasser aus er-fahren! Denn kaum eine Gegend in Europa ist so geprägt Muße von seinen Wasserwegen. Wunderschöne Städte und Dörfer drängen sich auf engstem ■ Exklusiv-Charter Raum. Endlose Polderlandschaften und zahlreiche Windmühlen begleiten unser schwimmendes Hotel. Diese Kreuzfahrt führt Sie in einem konzentrierten Fahrtverlauf in eine Gegend, die mehr Schätze aufzuweisen hat als Tulpen, Holzschuhe und REISELEITUNG Käsesorten! Nicht zuletzt in religiöser Hinsicht ist die Region überaus fruchtbar ge- ■ Karl-Heinz Hermanns wesen. Hier wurde im Jahr 1466 Erasmus von Rotterdam geboren, einer der großen ■ Dr. Elisabeth Peters Gelehrten der Reformationszeit; hier wirkten Maler wie van Gogh, Rubens und ■ Natascha Salles Rembrandt, die auch religiöse Inhalte neu zum Leuchten brachten. 1. TAG: DONNERSTAG, 14.10.2021 Sint-Maartenskerk, einem bedeutenden Beispiel der niederrhei- Individuelle Anreise nach Koblenz: Einschiffung auf MS Elegant nischen Spätgotik. Am frühen Abend legt das Schiff ab und fährt Lady gegen 16.00 Uhr. Um 18.00 Uhr heißt es „Leinen los!“ und über Nacht weiter in Richtung Belgien. das Schiff verlässt den Einschiffungshafen. 3. TAG: SAMSTAG, 16.10.2021 2. TAG: FREITAG, 15.10.2021 Ankunft am Morgen in Antwerpen. Stadtrundfahrt vorbei am Genießen Sie den Vormittag mit schönen Blicken in die Land- „Steen“, der ehemaligen Burg. In der Altstadt Gang zum Markt- schaft vom Sonnendeck aus. Gegen Mittag erreicht das Schiff das platz („Grote Markt“) mit dem Renaissance-Rathaus, zum sieben- kleine holländische Städtchen Zaltbommel: Am Nachmittag kur- schiffigen Liebfrauendom (Innenbesichtigung) sowie durch die zer Rundgang und Besichtigung der schon von weitem sichtbaren Straßen mit schönen Fassaden zahlreicher Zunfthäuser. Der Nach- 2
mittag gehört wieder dem Sonnendeck und den Vorträgen unse- rer Reiseleiter/innen! Am Abend Ankunft in Middelburg zu einer technischen Übernachtung. 4. TAG: SONNTAG, 17.10.2021 Nachdem unser Schiff morgens abgelegt hat, steht der Vormittag ganz im Zeichen unserer Kreuzfahrt über die klassischen Wasser- wege Flanderns und Hollands. Gegen Mittag Ankunft in Gent: Am Nachmittag Stadtrundgang durch Gent mit Besuch der gotischen St. Bavo-Kathedrale, des Grafenschlosses von 1180 und sehenswer- ten Kaufmannshäusern. Am frühen Abend legt das Schiff ab und fährt während der Nacht zum nächsten Ziel. 5. TAG: MONTAG, 18.10.2021 Am Morgen wird Rotterdam erreicht. Anschließend Busausflug Amsterdamer Grachten nach Delft, die Stadt des Porzellans und des Künstlers Johannes Vermeer: Besuch der Oude Kerk mit ihrem schiefen Westturm; Be- sichtigung der Nieuwe Kerk am Marktplatz, in der Vermeer ge- tauft wurde und sich auch die Grabgruft des Königshauses befin- det. Rückkehr auf das Schiff zum Mittagessen. Am Nachmittag s ee erreicht die Elegant Lady nach kurzer Fahrt den kleinen Hafen von o rd Schonhooven. Am späten Nachmittag Besuch der sehr schönen N Altstadt, bevor das Schiff nach dem Abendessen zu seiner näch- sten Etappe ablegt. 6. TAG: DIENSTAG, 19.10.2021 NIEDERLA NDE Rhe Ankunft am frühen Morgen in Amsterdam. Am Vormittag Besuch in im phantastischen Rijksmuseum mit der bedeutendsten Samm- lung niederländischer Malerei (u.a. mit Rembrandts weltberühm- ter „Nachtwache“). DE Nach dem Mittagessen an Bord unternehmen Sie entweder: UT BELGIEN A.) eine Grachtenrundfahrt mit einem gedeckten Boot durch die SC Stadt, vorbei an prachtvollen Speichern und Kontorgebäuden aus HL dem 16. und 17. Jh. AN oder D B.) einen ausgiebigen Besuch des Van-Gogh-Museums mit über 200 Werken des Malers, der auf ganz eigene Weise auch biblische Motive aufgegriffen hat. Sie haben noch freie Zeit zum Bummeln, da das Schiff erst kurz Aufenthalt und den Service der aufmerksamen Crew. Heute kön- vor Mitternacht ablegt. nen Sie Ihre Seele baumeln und die Erlebnisse der letzten Tage Revue passieren lassen. 7.TAG: MITTWOCH, 20.10.2021 8. TAG: DONNERSTAG, 21.10.2021 Heute liegt ein geruhsamer „Flusstag“ vor Ihnen! Lauschen Sie Ankunft am Morgen in Koblenz. Ausschiffung nach dem Früh- den Vorträgen unserer Reiseleiter/innen, und genießen Sie den stück und individuelle Heimreise. Ihr direkter Draht: Dagmar Resky ( 0711/6 19 25-23 • dagmar.resky@biblische-reisen.de REISEPREISE KF1S1101 PRO PERSON INKL. DER GENANNTEN LEISTUNGEN Kat. Deck Kabinentyp Vorteilspreise* Normalpreise 01 Hauptdeck Zweibettkabine € 1.395,– € 1.495,– hinten 02 Hauptdeck Zweibettkabine € 1.595,– € 1.695,– 03 Oberdeck Zweibettkabine, frz. Balkon € 1.695,– € 1.795,– hinten 04 Oberdeck Zweibettkabine, frz. Balkon € 1.795,– € 1.995,– 05 Hauptdeck Einzelkabine € 1.995,– € 2.195,– Zuschlag für Zweibettkabinen zur Alleinbenutzung: € 700,– (begrenzte Verfügbarkeit!) * Vorteilspreise: Die Vorteilspreise gelten für ein limitiertes Kontingent nach Verfüg- barkeit. Je früher Sie buchen, desto größer ist die Chance auf die Vorteilspreise! 3
PREISE • LEISTUNGEN • HINWEISE KF1S1101 vom 14.10.-21.10.2021 IM REISEPREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN: ■ Flusskreuzfahrt lt. Programm in der ge- buchten Kabinenkategorie ■ Vollpension an Bord der Elegant Lady mit Frühstücksbüffet, Mittag- und Abendessen. Tee, Kaffee mit Gebäck und Kuchen am Nachmittag ■ Ausflugsprogramm lt. Beschreibung inkl. aller Eintrittsgelder ■ Fachlich qualifizierte Reiseleitung ■ Sämtliche Hafen- und Schleusengebühren ■ Trinkgeldpauschale für örtliche Busfahrer und Führer ■ Kompensation für eine klimaneutrale Reise (Kreuzfahrt, Ausflüge) NICHT IM PREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN: ■ An- und Rückreise Unser Schiff „MS Elegant Lady“ ■ Trinkgelder an Bord (empfehlenswert sind € 6,– bis € 8,– pro Person und Tag) Dieses im Jahr 2003 in Dienst gestellte und deck (seit 2017) mit französischen Balkonen erst im Winter 2016/2017 komplett renovierte ausgestattet. Ein Fahrstuhl und ein Treppenlift ■ Zusätzliche Getränke und persönliche Schiff macht seinem Namen alle Ehre: Stilvoll erleichtern den „Aufstieg“ zum Ober- und Son- Aufwendungen und komfortabel befährt sie unter bulgari- nendeck. Im Hauptdeck befindet sich das ele- ■ Reiseversicherungen scher Flagge die Flüsse Europas. Die 64 Außen- gant ausgestattete Restaurant, in dem alle kabinen verteilen sich auf Haupt- und Ober- Mahlzeiten eingenommen werden. Der ge- deck und sind mit ca. 14 m² hell und einladend mütliche Panoramasalon mit Bar auf dem Wir empfehlen dringend den Abschluss eines ! Versicherungspaketes! groß. Sie verfügen über Dusche/WC, Föhn, TV, Oberdeck, eine kleine Bibliothek und das groß- Telefon, Safe und eine regulierbare Klimaan- zügige Sonnendeck mit Bar, Wintergarten, Lie- Buchungswunsch bitte auf dem Anmelde- lage. Auf dem Hauptdeck sind die Kabinen mit gen und Gartenmöbeln laden zum Verweilen formular ankreuzen. Es gelten die Rücktritts- einem normalen Fenster und auf dem Ober- und Entspannen ein. bedingungen nach § 5.3.a)! Mindestteilnehmerzahl, die bis 3 Wochen vor der Reise erreicht sein muss (siehe § 7 unserer Reisebedingungen): 100 Passagiere Personalausweis oder Reisepass erforderlich! AN- UND RÜCKREISE: Gern reservieren wir für Sie auf Wunsch ein Hotelzimmer für die Nacht vor oder nach der Reise. Auch Ihre individuelle An- bzw. Rückreise mit der Bahn können Sie bei uns buchen. WICHTIGE HINWEISE: Programmänderungen aus technischen Grün- Kabinenplan „MS Elegant Lady“ Unverbindliche Illustration den möglich. Fahrplanänderungen des Schiffes bleiben vorbehalten. Wenn wegen Niedrig- Sonnendeck SONNENDECK oder Hochwasser eine Strecke nicht befahren werden kann, behält sich die Reederei das Fitness Recht vor, die Gäste auf dieser Strecke mit Bus- Sonnendeck Skylounge sen zu befördern. Dies gilt auch bei etwaigen Schiffsdefekten. Oberdeck OBERDECK Sollten zum Zeitpunkt der Reise noch beson- Bibliothek dere Einschränkungen oder Besonderheiten 234 232 230 228 226 224 222 220 218 216 214 212 210 208 206 204 202 Rezeption aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, in- Internet- Panorama-Bar station Lift formieren wir unsere Gäste rechtzeitig. 235 233 231 229 227 225 223 219 217 215 211 209 207 205 203 201 Kaffee- und Teestation Hauptdeck HAUPTDECK 130 128 126 124 122 120 118 116 114 112 110 108 106 104 102 Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung Crew im April 2021 | © Biblische Reisen GmbH, Stuttgart 2021 Restaurant Küche Lobby Lift 131 129 127 125 123 121 119 117 115 111 109 107 105 103 101 Bildnachweis: S. 2: Grafik Weltkugel © de.freepik.com; alle Schiffsbilder © Plantours 4
2.2. Vereinnahmte Kundengelder sind nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungs- REISEBEDINGUNGEN DER verordnung (RSV) als der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung in Österreich, wo BRÖ seinen Geschäftssitz hat, unter der Voraussetzung für den Insolvenzfall bei einem Absicherer in Öster- FIRMA BIBLISCHE REISEN reich abgesichert, dass die Anzahlung frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise erfolgt und maximal 20% des Reisepreises beträgt. Zudem ist für den Insolvenzfall der GMBH, ÖSTERREICH BRÖ ein Abwickler für Kundengeldforderungen bestellt. 2.3. Diese Insolvenzabsicherung nach österreichischem Recht genügt gem. § 651s BGB den Anfor- derungen nach deutschem Recht. Sehr geehrte Kunden und Reisende, 2.4. Nach Vertragsabschluss, keinesfalls aber früher als elf Monate vor dem vereinbarten Ende der der österreichische Reiseveranstalter Biblische Reisen GmbH mit Sitz in Stiftsplatz 8, 3400 Kloster- Reise, wird bei Vorliegen einer Absicherung gem. vorstehender Ziffern 2.1 und 2.2 eine Anzah- neuburg, Österreich (nachfolgend „BRÖ" abgekürzt) bietet Pauschalreisen unter der Marke „Biblische lung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisen“ unter anderem auch im deutschen Reisekundenmarkt an. Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt Die Vermittlung der BRÖ in Deutschland erfolgt hierbei exklusiv durch die deutsche Biblische Reisen werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen ab 20 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reise- GmbH mit Sitz in Hohenzollernstr. 14, D-70178 Stuttgart, die auch als exklusiver Ansprechpartner preis sofort zahlungsfällig. für Kunden in Deutschland fungiert (nachfolgend „BRS" abgekürzt). Im Rahmen der Vermittlung 2.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbar- von Pauschalreisen wird die BRS also nicht Vertragspartnerin des Kunden* im Rahmen des Reise- ten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BRÖ zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen vertrages, sondern vermittelt lediglich den zwischen der österreichischen BRÖ und dem Kunden zu- Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und stande kommenden Reisevertrag gem. § 651v BGB. Die BRS haftet daher auch nicht für die Angaben kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden der BRÖ zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für etwaige Leistungs- besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist BRÖ berechtigt, nach Mah- mängel oder etwaige Schäden, die anlässlich der Leistungserbringung verursacht werden. Eine et- nung mit Fristsetzung nach Ablauf der Frist, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den waige Haftung der BRS als Reisevermittlerin, etwa wegen eines Verstoßes gegen ihre gesetzlichen Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. oder vertraglichen Vermittlerpflichten bleibt indes unberührt. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen Kunden und der österreichischen BRÖ zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BRÖ nicht 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Rei- wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind BRÖ vor Reisebeginn gestattet, soweit die sebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. BRÖ ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder 1.1. Für alle Buchungswege gilt: Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. a) Grundlage des Angebots von BRÖ und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder und die ergänzenden Informationen von BRÖ für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags bei der Buchung vorliegen. geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BRÖ gleichzeitig mit Mitteilung b) Reisemittler einschließlich der BRS und Buchungsstellen sind von BRÖ nicht bevollmächtigt, der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder un- Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den ver- entgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von einbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die BRÖ gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, vertraglich von BRÖ zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. gilt die Änderung als angenommen. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von BRÖ herausgegeben wer- 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen den, sind für BRÖ und die Leistungspflicht von BRÖ nicht verbindlich, soweit sie nicht durch mit Mängeln behaftet sind. Hatte BRÖ für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von BRÖ gemacht eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis ge- wurden. ringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstat- d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BRÖ vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues ten. Angebot von BRÖ vor, an das BRÖ für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BRÖ bezüglich des neuen Angebots 4. Preiserhöhung; Preissenkung auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat 4.1. BRÖ behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist BRÖ die Annahme durch ausdrückliche Erklärung den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Ver- oder Anzahlung erklärt. tragsschluss erfolgte e) Die von BRÖ gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die oder andere Energieträger, Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristen- 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Bu- 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern BRÖ den Reisenden in Textform klar und chung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch aus- verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Grup- der Preiserhöhung mitteilt. penauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: im Sinne der nachstehenden Ziffer 14.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenver- a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1.a) kann BRÖ den Reisepreis antwortlichen angemeldeten Reiseteilnehmer. nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 1.2. Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir schriftlich, auf dem vorgesehenen • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BRÖ vom Kunden den Erhöhungs- Formular oder über das Internet, auf der Webseite der BRS (Online-Buchungsformular) vorzu- betrag verlangen. nehmen. Mit der Anmeldung bietet der Kunde BRÖ den Abschluss eines Reisevertrages auf der • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von BRÖ Grundlage der Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Informa- anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl tionen für die betreffende Reise in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) - so- der beförderten Personen geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebenden Erhö- weit diese dem Kunden vorliegen - verbindlich an. hungsbetrag kann BRÖ vom Kunden verlangen. 1.3. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Zusendung des Formulars bzw. Betätigung der b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1.b) kann der Reisepreis um den ent- Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" im Online-Formular begründet keinen Anspruch des sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsanga- 4.4. BRÖ ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reiseprei- ben. BRÖ ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen ses einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1.a) und b) genannten Preise oder Abgaben nach oder nicht. Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BRÖ 1.4. Der Kunde haftet gegenüber BRÖ bei allen Buchungswegen für alle Verpflichtungen von Mit- führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehr- reisenden, für die er die Buchung vornimmt, aus dem Reisevertrag, soweit er diese Verpflich- betrag von BRÖ zu erstatten. BRÖ darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die BRÖ tat- tungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. sächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. BRÖ hat dem Kunden/Reisenden auf 1.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die BRS dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. im Auftrag von BRÖ zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die BRS dem 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Kunden im Auftrag von BRÖ eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BRÖ gleich- auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unver- zeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung ändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch nicht innerhalb der von BRÖ gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber BRÖ den Rücktritt vom auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 1.6. BRÖ weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, ist gegenüber BRÖ unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären; falls die Reise Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten über einen Reisevermittler wie z.B. BRS gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegen- (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufs- über erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. recht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbeson- 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert der dere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BRÖ eine angemessene jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräu- Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von BRÖ zu vertreten ist. BRÖ kann keine men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver- Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe un- tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im vermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Um- stände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die 2. Bezahlung sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, 2.1. Die BRS als Reisevermittlerin der BRÖ sowie die BRÖ selbst dürfen Zahlungen auf den Reisepreis wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn bei BRÖ eine wirksame 5.3. BRÖ hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums Insolvenzabsicherung besteht. zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der er- 5
warteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Ver- 9. Beschränkung der Haftung wendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des 9.1. Die vertragliche Haftung von BRÖ für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf a) Bei Flugpauschalreisen, bei Bahn- und Busreisen sowie bei See- und Flusskreuzfahrten im Char- den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach ter: dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungs- • bis zum 180. Tag vor Reisebeginn: kostenlos beschränkung unberührt. • vom 179. bis 42. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises 9.2. BRÖ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit • vom 41. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, • vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reise- • vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises ausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und • am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet b) Bei Kreuzfahrten und Reisen, bei denen BRÖ lediglich mit einem Zubucherkontingent (siehe wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von BRÖ Ausschreibung) arbeitet: sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch • bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises unberührt. BRÖ haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verlet- • vom 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises zung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BRÖ ursächlich geworden • vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises ist. • vom 14. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises 9.3. BRÖ haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hin- • am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises weis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BRÖ ursächlich geworden ist. 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BRÖ nachzuweisen, dass BRÖ überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von BRÖ geforderte Ent- 10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat schädigungspauschale. Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber der BRS 5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit als exklusiver Ansprechpartner des Kunden in Deutschland oder gegenüber BRÖ geltend zu BRÖ nachweist, dass BRÖ wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte machen. Die Geltendmachung kann auch über einen anderen Reisevermittler als BRS erfolgen, Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist BRÖ verpflichtet, die geforderte Ent- wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB auf- schädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer et- geführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem waigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begrün- Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird den. empfohlen. 5.6. Ist BRÖ infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §651h Abs. 5 BGB unberührt. 11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von BRÖ durch Mitteilung auf einem 11.1. BRÖ informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätes- aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. tens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämt- Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie BRÖ 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. licher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung 11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BRÖ der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr- scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BRÖ weiß, welche Fluggesellschaft 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung den Flug durchführt, wird BRÖ den Kunden informieren. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung BRÖ be- 11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird reit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, BRÖ den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn den Wechsel informieren. nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung 11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte aktuelle „Black List“ von Fluggesellschaften, des Reisevertrages berechtigt hätten. BRÖ wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendun- denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist unter gen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar und in den Geschäfts- unerhebliche Leistungen handelt. räumen von BRÖ und BRS einzusehen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 7.1. BRÖ kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelun- 12.1. BRÖ wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesund- gen zurücktreten: heitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über von BRÖ beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. b) BRÖ hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen anzugeben Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devi- c) BRÖ ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, senvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch- Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn geführt wird. BRÖ nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. d) Ein Rücktritt von BRÖ später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 12.3. BRÖ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die je- 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis ge- weilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BRÖ mit der Besorgung beauftragt hat, es leistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend. sei denn, dass BRÖ eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtstandvereinbarung 8.1. Reiseunterlagen 13.1. BRÖ und die BRS weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf Der Kunde hat BRÖ oder seinen Reisevermittler wie z.B. BRS, über den der Kunde die Pauschal- hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine reise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flug- Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für BRÖ oder die BRS schein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von BRÖ mitgeteilten Frist erhält. verpflichtend würde, informiert sie die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. BRÖ und die 8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen BRS weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform b) Soweit BRÖ infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE hin. konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenser- 13.2. Für Kunden/Reisende, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland satzansprüche nach § 651n BGB geltend machen haben, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis aus dem Reisevertrag zwischen c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von BRÖ vor Ort dem Kunden/Reisenden und BRÖ die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von BRÖ vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht 13.3. Für Kunden/Reisende, die ihren Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Eu- geschuldet, sind etwaige Reisemängel an BRÖ unter der mitgeteilten Kontaktstelle von BRÖ ropäischen Union oder der Schweiz haben, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von BRÖ bzw. seiner Kontakt- aus dem Reisevertrag zwischen dem Kunden/Reisenden und BRÖ die ausschließliche Geltung stelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängel- des österreichischen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können BRÖ ausschließlich anzeige auch seinem Reisevermittler wie z.B. BRS, über den er die Pauschalreise gebucht hat, am Sitz von BRÖ verklagen. zur Kenntnis bringen. 13.4. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder d) Der Vertreter von BRÖ ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis aus dem Ver- nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. mittlungsvertrag zwischen dem Kunden/Reisenden und der BRS die ausschließliche Geltung 8.3. Fristsetzung vor Kündigung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können die BRS ausschließlich am Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. Sitz der BRS verklagen. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde BRÖ 13.5. Für Klagen von BRÖ gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kauf- zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die leute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Abhilfe von BRÖ verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder ge- 8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichts- Abhilfeverlangen stand der Sitz von BRÖ und die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung 13.6. Für Klagen der BRS gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kauf- im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Rei- leute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren senden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder ge- anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und BRÖ können die Erstattungen aufgrund internatio- wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichts- naler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die stand der Sitz der BRS und die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. 14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich 14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leis- BRÖ, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler wie z.B. BRS anzu- tungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt zeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschrän- 6
kungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und 15.5. BRÖ haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Grup- im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungs- penverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen ein- träger unverzüglich zu verständigen. gesetzten Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit BRÖ abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, 15. Zusatzbedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen 15.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu diesen Reisebedingungen von BRÖ, für gegenüber den Kunden. Reisen geschlossener Gruppen. „Reisen für geschlossene Gruppen" im Sinne dieser Bestimmun- 15.6. Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen gen sind ausschließlich Gruppenreisen, die von BRÖ als verantwortlichem Reiseveranstalter or- nach Maßgabe der Regelungen der vorstehenden Ziffer 8.2.c) vorzunehmen. ganisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. -auftraggeber gebucht und/oder ab- 15.7. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche gewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt. oder von diesen eingesetzte Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen 15.2. BRÖ und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenreise der Gruppenreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenrei- oder nach der Reise für BRÖ Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens seteilnehmer das Recht eingeräumt wird, nach Auftragserteilung bis drei Monaten vor Reise- BRÖ anzuerkennen. beginn kostenfrei von der Gruppenreise zurückzutreten. Ggf. wird in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung auf dieses kostenfreie Rücktrittsrecht deutlich hingewiesen. *Die Verwendung von männlichen Formen wie „Kunde", „Auftraggeber", „Reiseleiter" etc. wurde von Macht der Gruppenauftraggeber gegenüber BRÖ von diesem kostenlosen Rücktrittsrecht Ge- uns gewählt, um der in BGB §307 geforderten Pflicht zur Klarheit und Verständlichkeit der Formu- brauch, werden etwa bereits an BRÖ geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Ziffer 5.6 lierung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerecht zu werden. Sie soll lediglich eine übersicht- gilt entsprechend. liche Darstellung der Reisebedingungen gewährleisten. 15.3. Dem Gruppenauftraggeber wird von BRÖ zur Entgegennahme der einzelnen Teilnehmeran- meldungen ein Anmeldeformular überlassen, das verbunden ist mit diesen Reisebedingungen sowie mit dem gem. Art. 250 EGBGB erforderlichen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden Ihr Reiseveranstalter: Biblische Reisen GmbH, Österreich bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Gruppenauftraggeber Sitz der Gesellschaft: Klosterneuburg verpflichtet sich insoweit gegenüber BRÖ, jedem potentiellen Gruppenteilnehmer jeweils vor Firmenbuchgericht: Landesgericht Korneuburg, FN 540853y, der individuellen Teilnehmeranmeldung dieses Anmeldeformular samt Reisebedingungen und Geschäftsführer: Mag. Andreas Kickinger Formblatt zu übergeben und sich den diesbezüglichen Erhalt auch entsprechend schriftlich mit Adresse: Stiftsplatz 8, A-3400 Klosterneuburg, Österreich der jeweiligen Teilnehmeranmeldung bestätigen zu lassen. Der Gruppenauftraggeber wird BRÖ von jeglichen Schäden und Haftungen freihalten, die unmittelbar aus einer Verletzung seiner Ihr Reisevermittler und exklusiver Ansprechpartner Verpflichtung insoweit resultieren. Die Haftung des Gruppenauftraggebers schließt evtl. in Deutschland: Biblische Reisen GmbH, Deutschland Rechtsverteidigungskosten, die BRÖ angemessener Weise in diesem Zusammenhang entstehen Sitz der Gesellschaft: Stuttgart sollten, mit ein. Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 10467 15.4. BRÖ haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Geschäftsführer: Rüdiger Tramsen Kenntnis von BRÖ – vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu Adresse: Hohenzollernstr. 14, 70178 Stuttgart den Leistungen von BRÖ angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Ver- Telefon: +49 (0)711 619 25 0 fügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Grup- Telefax: +49 (0)711 619 25 811 penverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit BRÖ vertraglich ver- E-Mail: info@biblische-reisen.de einbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht im Leistungsumfang von BRÖ enthaltene © RA Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart & Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen Biblische Reisen Stuttgart, 2021 usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet! von BRÖ vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter. Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Biblische Reisen GmbH trägt die volle Verantwor- tung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Biblische Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Biblische Reisen GmbH finden Sie auf der Webseite https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Nr. 14595059 Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag aus- drücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises über- steigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unterneh- mer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Ent- schädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktre- ten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Republik Österreich heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschal- reise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Biblische Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung bei ÖHT Parkring 12A, 1010 Wien; Polizze P2021/0007 abgeschlossen. Die Reisenden können die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstr. 9/8, 1030 Wien (24h-Notfallnum- mer: Tel. +43 1 361 90 77 0 Fax: +43 1 361 9077 25; E-Mail: office@tourismusversicherung.at) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Biblische Reisen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz.
Einfach abschließen durch Ankreuzen auf dem Mit Sicherheit auf Reisen Anmeldeformular; bei Prämien über € 200 online unter www.biblische-reisen.de/service/reiseversicherung (Link zur Buchungsseite von MDT travel underwriting) ••• Î A Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Wenn Sie von Ihrer Reise aus versichertem Grund zurücktreten müssen, werden Ihnen die Premium TOP Paket vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie die Mehrkosten des verspäteten Reisean- Leistungen siehe A B C D E F weltweit bis 42 Tage tritts erstattet. Versicherte Rücktrittsgründe sind z. B. unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Tod, Arbeitsplatzwechsel, Einreichung der Scheidungsklage, Der Komplettschutz für Ihre Reise – rundum abgesichert! gerichtliche Vorladung und einiges mehr. Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt Ihr Eigen- Reisepreis Prämie pro Person mit Prämie pro Person ohne anteil 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je Person. bis Selbstbehalt Selbstbehalt € 600,– € 35,– € 58,– ••• Î B Reise-Abbruch-Versicherung € 800,– € 41,– € 64,– € 1.000,– € 49,– € 74,– Wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen oder unterbrechen müssen, € 1.250,– € 69,– € 89,– werden Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten einer außer- € 1.500,– € 73,– € 95,– planmäßigen Beendigung oder Unterbrechung einer Reise erstattet. Bei Tarifen mit € 1.750,– € 89,– € 111,– Selbstbehalt beträgt Ihr Eigenanteil 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindes- € 2.000,– € 93,– € 121,– tens 25 Euro je Person. € 2.500,– € 107,– € 141,– € 3.000,– € 129,– € 163,– ••• Î C Umbuchungsgebührenschutz € 3.500,– € 148,– € 189,– € 4.000,– € 163,– € 199,– Wenn Sie Ihre Reise innerhalb der gebuchten Saison umbuchen müssen, werden Ihnen € 5.000,– € 199,– € 269,–* die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis je 40 Euro je Person bei Um- buchung bis 42 Tage vor Reiseantritt erstattet. Premium Storno- und Abbruchschutz ••• Î D Reise-Krankenversicherung Leistungen siehe A B C weltweit bis 42 Tage Wenn Sie z. B. unerwartet erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, werden Ihnen Idealer Schutz bei Reiserücktritt und Reiseabbruch u. a. die Kosten einer medizinischen notwendigen ambulanten oder stationären Heil- Reisepreis Prämie pro Person mit Prämie pro Person ohne behandlung (inklusive verordneter Hilfsmittel und auch Massagen, Akupunktur etc.) und bis Selbstbehalt Selbstbehalt des medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports bei akut auftretenden Krankheiten oder € 600,– € 24,– € 36,– Unfallverletzungen im Ausland erstattet sowie auch Überführungs-/Bestattungskosten im € 800,– € 29,– € 43,– Todesfall. Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt Ihr Eigenanteil 100 Euro je Versicherungsfall. € 1.000,– € 34,– € 49,– € 1.250,– € 46,– € 69,– ••• Î E 24h-Notfall-Assistance € 1.500,– € 53,– € 73,– € 1.750,– € 59,– € 83,– Die 24h-Notfall-Assistance erstattet Such-, Bergungs- und Rettungskosten und € 2.000,– € 67,– € 89,– erbringt durch ihre Notrufzentrale rund um die Uhr Beistandsleistungen bei Not fällen € 2.500,– € 86,– € 115,– während der Reise. € 3.000,– € 103,– € 137,– € 3.500,– € 114,– € 159,– ••• Î F Reisegepäck-Versicherung € 4.000,– € 129,– € 179,– Wenn Ihr Reisegepäck während der Reise abhanden kommt, zerstört oder beschädigt € 5.000,– € 171,– € 199,– wird, wird Ihnen der Zeitwert des Reisegepäcks ersetzt, bis zu 2.000 Euro je Person. Wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort wegen verzögerter Beför- COVID Home & Holiday – Quarantäne Schutz* derung nicht am selben Tag wie Sie erreicht, werden notwendige Ersatzkäufe bis zu Umfassende Absicherung für den sicherheitsbewussten Kunden weltweit 500 Euro erstattet. Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt Ihr Eigenanteil 100 Euro je Versicherungsfall. Leistungen siehe A B C A B C D E F Reisepreis Prämie pro Person ohne Prämie pro Person ohne bis Selbstbehalt Selbstbehalt Hinweise € 600,– € 52,– € 74,– * Alle farbig unterlegten Tarife werden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen o. Ä. direkt bei € 800,– € 63,– € 87,– MDT travel underwriting gebucht über die Website www.biblische-reisen.de/service/reiseversicherung € 1.000,– € 76,– € 103,– Wenn Sie als Gruppe unterwegs sind (ab 6 gemeinsam angemeldete Teilnehmer), fragen Sie bitte Ihre/n € 1.250,– € 99,– € 123,– Ansprechpartner/in bei Biblische Reisen nach der noch preiswerteren Gruppenversicherung! € 1.500,– € 107,– € 131,– Der Versicherungsschutz für Pakete, die eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung beinhalten, kann bei € 1.750,– € 125,– € 154,– Buchung der Reise, spätestens jedoch 24 Tage vor Reiseantritt erlangt werden. Liegen zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 24 Tage, kann der Versicherungsschutz der Reise-Rücktritts- € 2.000,– € 136,– € 169,– kosten-Versicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erlangt werden. Spätere Erlangung des € 2.500,– € 169,– € 202,– Versicherungsschutzes außerhalb dieser Fristen bedürfen der Genehmigung von MDT. Das Premium Basis € 3.000,– € 208,– € 239,– Paket kann bis unmittelbar vor Reiseantritt abgeschlossen werden. € 3.500,– € 242,– € 279,– Geltungsbereich: weltweit Versicherungsdauer: wenn nicht anders angegeben, bis max. 42 Tage € 4.000,– € 272,– € 299,– Die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadenbearbeitung erfolgt durch die MDT travel underwriting GmbH. € 5.000,– € 339,– € 379,– Der Quarantäne-Schutz bietet Ihnen die Möglichkeit – zusätzlich zum Reiseschutz – Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der eine etwaige persönliche Quarantäne vor und während der Urlaubsreise abzusichern. MDT travel underwriting GmbH für die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG und weitere beteiligte Versicherer (VB MDT 2019-P). Schadenanzeigen, den Antrag zum Storno-Informations-Service sowie die ausführlichen Versicherungs- Premium Basis bedingungen erhalten Sie im Internet unter www.mdt-versicherung.de/schadenanzeige Leistungen siehe D E F weltweit Absicherung bei Erkrankung und Notsituationen unterwegs Storno-Informations-Service – die zweite Chance für Ihren Urlaub. und für Ihr Gepäck! Das MDT-Team informiert Sie bei plötzlicher Krankheit oder Stornoverpflichtung aus einem Reisedauer Prämie pro Person mit Prämie pro Person ohne anderen versicherten Grund zur Vorgehensweise: Storno oder Abwarten? Wenn Sie danach, bis Selbstbehalt Selbstbehalt entgegen der Einschätzung der Spezialisten, doch nicht verreisen können, übernimmt der 5 Tage € 14,– € 17,– Versicherer das Risiko evtl. anfallender höherer Stornokosten! 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