Mt sblatt - Stadt Hagenbach

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Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Jahrgang 46

                                                  Amtsblatt
                                                  der Verbandsgemeinde
                                                     HAGENBACH
                                                                                     Amtliches
                                                                                     Bekanntmachungsorgan
                                                                                     der Verbandsgemeinde
                                                                                     Hagenbach,
                                                                                     der Stadt Hagenbach
                                Ausgabe 25/2021                  und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz),
                                Freitag,                   Neuburg am Rhein und Scheibenhardt
                                25. Juni 2021
Wir an Rhein und Lauter . . .

                                                                                    Foto: Ute Ulm
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                                                                    -2-                               Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021

                                                                               N          OTDIENSTE
                                                                                                                                                                    ohne Gewähr

◗ Notrufnummern                                                                                                  Do. 01.07.2021
Polizei�������������������������������������������������������������������������������������������������� 110   Zügel-Apotheke Ottstr. 7 Tel.: 07271/7055
Polizei-Inspektion Wörth����������������������������������������������� 07271/9221-0                            76744 Wörth Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr
Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������������� 112        Fr. 02.07.2021
Rettungsleitstelle - Notruf�����������������������������������������������������������19222
(Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt)                                                                       St. Wendelin-Apotheke Luitpoldstr. 98 Tel.: 07275/8621
                                                                                                                 76770 Hatzenbühl Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
                                                                                                                 Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen
◗ Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                                                 Änderungsservice.
Einheitliche Telefonnummer: 116117
(ohne Vorwahl)
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik,
Luitpoldstr. 14
                                                                                                                 ◗ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Öffnungszeiten:                                                                                                  26.06.2021 + 27.06.2021
Montag, Dienstag, Donnerstag                                                                                     Herr Dr. Tobias Lässig, Barbarossaplatz 5, 76767 Hagenbach, Tel.
von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag.
                                                                                                                 07273/3333
Mittwoch von 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr.
Freitag von 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr.
                                                                                                                 ◗ Augenarzt
◗ Im Notfall immer 112                                                                                           26.06.2021, 27.06.2021, 30.06.2021
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe-                                                      Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655
schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen
muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor-                                                     Kaiserslautern, Tel. 0631 / 2030
dert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.                                                    Der Bereitschaftsdienst des Klinikums umfasst folgende Zeiten:
DRK-Rettungs- und Notarztdienst,                                                                                 Mittwoch, 14:00 Uhr bis einschließlich Donnerstag, 07:00 Uhr
Krankentransport                                                                                                 Freitag, 16:00 Uhr bis einschließlich Montag, 07:00 Uhr.
Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222,
Mobiltelefon mit Vorwahl 07273
                                                                                                                 ◗ Beratungsstelle bei Vergiftungsunfäl-
◗ Apothekendienst                                                                                                  len
Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30
Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Der Notdienst                                                  Klinische Toxikologie
der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende                                                  Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz
Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen.
                                                                                                                 Tel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469
Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktualisie-
rungen):
      Notdienstplan vom 25.06.2021 bis 02.07.2021                                                                ◗ Wasserversorgung
Fr. 25.06.2021
Bienwald-Apotheke Hauptstr. 59 Tel.: 07275/1204                                                                  Stördienst: Tel. 0911 / 65654-5170
76870 Kandel Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
Sa. 26.06.2021
Marien-Apotheke Marienstr. 2 Tel.: 07273/1224                                                                    ◗ Gasversorgung
76767 Hagenbach Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr                                                                      Bereitschaftsdienst der Gasversorgung
So. 27.06.2021                                                                                                   THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111
Apotheke im Maximilian Center Maximilianstr.                                                    1      Tel.:
07271/979780
76744 Wörth So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr
Mo. 28.06.2021
                                                                                                                 ◗ Stromversorgung
Fröschel-Apotheke Siemensstr. 31 Tel.: 07271/52524                                                               Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel.
76751 Jockgrim Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr                                                                       07275/955410, Fax 07275/9554-21
Di. 29.06.2021
                                                                                                                 Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777
Tulla-Apotheke Tullastr 3 A Tel.: 07271/41448
76744 Wörth Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr
Mi. 30.06.2021
St. Georgs-Apotheke Hauptstr. 95 Tel.: 07275/1350                                                                ◗ Kabelfernsehen
76870 Kandel Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr                                                                         PYUR, Tel. 030 25 77 77 77

       Konten der Verbandsgemeindekasse                                                                            Wenn Sie kein “Amtsblatt
 Sparkasse Südpfalz                                                                                                der Verbandsgemeinde Hagenbach”
 BIC-SWIFT: SOLADES1SUW                                                                                            bekommen haben ...
 IBAN: DE80 5485 0010 0001 0029 63
                                                                                                                   Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt
 VR-Bank Südpfalz eG                                                                                               der Verlag entgegen unter folgender Nummer:
 BIC-SWIFT: GENODE61SUW
 IBAN: DE41 5486 2500 0002 8013 29                                                                                                    06502/9147-0.
 Postbank Ludwigshafen
                                                                                                                            Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
 BIC-SWIFT: PBNKDEFF
 IBAN: DE35 5451 0067 0003 5896 75                                                                                              service@wittich-foehren.de
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                              -3-                            Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021

  Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
  aus der Verbandsgemeinde

                                                                                             Bildquelle: Pixabay.com
     Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte Menschen bei der Online-
     Terminregistrierung für die Corona-Impfung unterstützen
  Nach einer telefonischen Terminvereinbarung werden wir für die Bürgerinnen und Bürger die Online-Regist-
  rierung über die offizielle Internetseite des Gesundheitsministeriums „impftermin.rlp.de“ vornehmen. Alle, die
  Unterstützung benötigen, können dazu Pascal Eck unter der Telefonnummer 07273 / 9410 - 29 kontaktieren.
  Das Angebot richtet sich vor allem an die Menschen in der Verbandsgemeinde, die weder selbst noch im engen
  Umfeld die Möglichkeit haben, einen Termin im lokalen Impfzentrum zu vereinbaren.
     Nachbarschaftshilfe in unserer Verbandsgemeinde
  Liebe Bürgerinnen und Bürger,
  durch die dynamische Entwicklung der Pandemie befinden sich natürlich auch in der Verbandsgemeinde
  Hagenbach immer wieder unterschiedliche Personen, Paare und Familien kurzzeitig oder über 14 Tage und
  mehr in Quarantäne. Es gilt es nach wie vor insbesondere die Risikogruppe vor einer Infektion zu schützen.
  Bereits im Frühjahr haben wir gemeinsam mit der Stadt Hagenbach und den Ortsgemeinden Berg, Neuburg
  und Scheibenhardt eine Nachbarschaftshilfe organisiert. Viele freiwillige Helfer haben ihr Mitmenschen unter-
  stützt. Diese Helfer erklären sich nach wie vor bereit bedürftigen Haushalte unter die Arme zu greifen. Die
  Nachbarschaftshilfe erledigt sehr gerne Lebensmitteleinkäufe und wichtige Botengänge. Sie befinden sich in
  Quarantäne ? Sie zählen zur Risikogruppe und trauen sich derzeit keine Alltagswege zu ? Sehr gerne können
  Sie die Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen. Melden Sie sich hierzu telefonisch bei der zentralen Koordi-
  nationsstelle der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Constanze Scheid, Tel. 07273 / 9410 - 20.
     Seniorenbeirat Hagenbach hilft bei Anmeldung und Fahrten zum Impfzentrum
  Der Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach möchte impfbereite Senioren/innen bei der Registrierung und bei
  Fahrten in das Impfzentrum Wörth unterstützen.
  Interessierte Senioren/innen können sich daher beim Seniorenbeirat unter der Handy Nummer 0178 / 1046474
  oder unter der E Mail Adresse senioren@hagenbach.de melden.
     Seniorenbeirat Scheibenhardt unterstützt bei Impfterminen, Einkauf und mehr
  Der Seniorenbeirat weist nochmals auf das seit einigen Jahren bestehende Angebot der Nachbarschaftshilfe in
  Scheibenhardt hin. Wer Unterstützung braucht, egal ob bei der Anmeldung wegen eines Corona-Impftermins,
  beim Einkauf, einer Fahrt zum Arzt oder bei anderen Dingen, kann hier Hilfe finden. Einfach unter Tel. 07277 /
  7969029 anrufen. Hier bitte den Namen, die Telefonnummer und den Grund des Anrufs auf dem Anrufbeant-
  worter hinterlassen.
     Bürgerbus Neuburg fährt Senioren ins Impfzentrum
  Für nicht mobile Seniorinnen und Senioren aus der gesamten Verbandsgemeinde bietet der Bürgerverein Neu-
  burg ab sofort Fahrten zum Impfzentrum nach Wörth und die Begleitung zur Impfung an. Aufgrund der Corona-
  Bestimmungen kann der Bürgerbus jeweils eine Person oder ein Ehepaar bzw. einen Haushalt befördern. Der
  Fahrpreis beträgt 10 Euro. Für die Fahrt melden Sie sich bitte an bei: Arnika Eck, Tel. 3732 oder Gerlinde Mar-
  tus: Tel 4860 oder per E-Mail unter: seniorenbeauftragte@neuburg-am-rhein.de.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                          -4-                                  Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021

 Unsere Testzentren in der Verbandsgemeinde
 In der Verbandsgemeinde Hagenbach können sich die Bürgerinnen und Bürger kostenlos einmal wöchentlich auf das Corona Virus
 testen lassen. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Der Test dauert einschließlich Wartezeit auf das Ergebnis zwischen 20 und
 30 Minuten. Die Datenschutzerklärung kann bereits vorab auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hagenbach (www.vg-hagen-
 bach.de) heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden. Nach einem negativen Test wird eine Bescheinigung ausgestellt.
 Neben den bereits bestehenden Testzentren in Berg und Hagenbach wurde ein Deutsch-Französisches Testzentrum in Scheiben-
 hardt/Deutschland und Scheibenhard/Frankreich eingerichtet, das abwechselnd betrieben wird. In der geraden Kalenderwoche in
 Scheibenhardt/Deutschland im Bürgerhaus, Hasenweg 11, 76779 Scheibenhardt und in der ungeraden Kalenderwoche in Scheiben-
 hard/Frankreich, Salle Polyvalente, 1 Rue De L‘Ancienne Gare, 67630 Scheibenhard.
 Folgende Testzentren sind verfügbar
 Neuburg:
 Das Testzentrum wurde geschlossen.
 Hagenbach:
 Move Fitnessstudio, Friedenstr. 62a, 76767 Hagenbach, montags bis samstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und zusätzlich don-
 nerstags durchgehend bis 19:00 Uhr.
 Berg:
 Gemeinschaftshalle, Waldstraße 6, 76768 Berg, freitags von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
 Corona-Schnelltest, Mühläcker 1, 76768 Berg (gegenüber vom Penny-Markt) montags 10:00 Uhr - 17:00 Uhr, dienstags 13:00 Uhr
 - 17:00 Uhr, mittwochs und donnerstags 11:00 Uhr - 15:00 Uhr, freitags 13:00 Uhr - 17:00 Uhr, samstags 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
 und sonntags 11:00 Uhr - 15:00 Uhr.
 Scheibenhardt:
 Bürgerhaus, Hasenweg 11, 76779 Scheibenhardt in geraden Kalenderwochen bzw.
 Salle Polyvalente, 1 Rue De L‘Ancienne Gare, 67630 Scheibenhard in ungeraden Kalenderwochen
 jeweils samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr im Wechsel.
    Selbst-Schnelltest: Ergebnis positiv - was tun?
 Gesundheitsamt informiert zu Vorgehen bei positiven Selbst-Schnelltests. Seit kurzem gibt es die Möglichkeit in verschiedenen
 Geschäften Corona Selbst-Schnelltests zu erwerben. Über ein negatives Ergebnis freut sich jeder, doch was tun, wenn das Ergebnis
 positiv ausfällt? Das Gesundheitsamt der KV Ger informiert: Bei einem positiven Selbst-Schnelltestergebnis muss man umgehend
 einen kostenlosen „Bürgertest“ in einem Schnelltestzentrum machen lassen, dies ist wichtig, da dieser Test unter fachlicher Auf-
 sicht stattfindet. Ist dieser ebenfalls positiv, dann muss als dritter Schritt eine Kontrolle mittels einem PCR-Test erfolgen. Ganz wich-
 tig: Bitte sondern Sie sich sofort nach einem positiven Testergebnis aus dem Schnelltestzentrum von anderen ab (nicht erst nach
 einer positiven PCR-Test-Kontrolle) und informieren alle Personen mit denen Sie in den letzten zwei Tagen Kontakt hatten. Diese
 müssen sich ebenfalls absondern, bis ein endgültiges Ergebnis feststeht.

 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
 Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach wird aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens für den offenen Publikums-
 verkehr geschlossen. Wenn immer möglich, sollen Anliegen telefonisch, per E-Mail oder schriftlich geklärt werden. Die Mitarbeite-
 rinnen und Mitarbeiter sind bemüht, alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten. In den Fällen, in denen eine persönliche Vorsprache aus
 rechtlichen Gründen erforderlich oder aus sonstigen Gründen nicht vermeidbar ist, ist der Zugang zum Verwaltungsgebäude nur
 nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten möglich:
 Montag                                        von 8.00 bis 12.00 Uhr
 Dienstag und Mittwoch                         von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr
 Donnerstag                                    von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr
 Freitag                                       von 8.00 bis 12.30 Uhr
 Telefonische Voranmeldungen an 07273 / 94100 oder per E-Mail an info@vg-hagenbach.de oder Sie wählen den direkten Draht:
 Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
 Tel. 07273 / 9410-27 ilka.scheydt@vg-hagenbach.de
 Ordnungsamt
 Tel. 07273 / 9410-29 pascal.eck@vg-hagenbach.de
 Soziale Hilfen
 Tel. 07273 / 9410-25 thorsten.fuhrmann@vg-hagenbach.de
 Bauanträge
 Tel. 07273 / 9410-46 anja.kainz@vg-hagenbach.de
 Standes- und Friedhofsamt
 Tel. 07273 / 9410-28 anke.stueber@vg-hagenbach.de oder edith.stehle@vg-hagenbach.de
 Kitas
 Tel. 07273 / 9410-15 simone.buchlaub@vg-hagenbach.de
 Verbandsgemeindewerke
 Tel. 07273 / 9410-70 oder -72 elvira.rueck@vg-hagenbach.de oder elisabeth.drechsler@vg-hagenbach.de
 Für das Betreten des Verwaltungsgebäudes bitten wir, Folgendes zu beachten:
 - Alle Besucher melden sich über die Klingel am Hintereingang an der Infozentrale an.
 - Einlass bekommt nur, wer einen Termin mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn vereinbart hat bzw. noch ein Termin frei ist.
 - Bei Betreten des Gebäudes muss zwingend eine medizinische Gesichtsmaske ( OP-Maske ) oder eine FFP2 Maske getragen werden.
 - Eine Handdesinfektion (Mittel wird bereitgestellt) ist vorzunehmen.
 - Jede(r) BesucherIn wird vom/von der SachbearbeiterIn an der Infozentrale abgeholt und nach dem Termin wieder nach Draußen
      begleitet.
 - Das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern ist auch im Gebäude zu jeder Zeit zu beachten.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                      -5-                         Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021

     Swimmingpools befüllen: Mit Geduld - Einfach und günstig!
 So einfach geht’s:

 Foto: privat

 Gartenschlauch anschließen – und laufen lassen� Es dauert bei Weitem nicht so lange, wie Sie
 befürchten:
 Menge/m³            Dauer / Stunden
 5                   2
 10                  4
 15                  5
 20                  7
 25                  9
 30                  11
 Die Werte können je nach örtlichen Druckverhältnissen abweichen (+/- 25%)

 Abrechnung:
 Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen, die Abrechnung erfolgt über die Jahresverbrauchsab-
 rechnung:
 1,60 €/m³ Frischwassergebühr netto (zzgl� der derzeit gültigen MWSt�) + 2,04 €/m³ Schmutzwas-
 sergebühr
 (mehrwertsteuerfrei)

 Nur noch in begründeten Ausnahmefällen: Befüllung über Standrohre
 Die Verbandsgemeindewerke bitten um Verständnis, dass Poolbefüllungen nur noch in besonders
 begründeten Ausnahmefällen mit Standrohren möglich sind�

 Dann gilt:
 Füllmenge Pool            Pauschale
 11 – 20 m³                200,00 € brutto
 21 - 30 m³                300,00 € brutto
 Ø 30 m³                   300,00 € brutto, zzgl� 3,75 € brutto je m³>30

 Die Pauschale beinhaltet alle Leistungen, die für die Befüllung erforderlich sind: Lieferung und
 Montage Standrohr, verkehrsrechtliche Erlaubnis, Beschilderung, Schlauchbrücken, Wasser- und
 Schmutzwassergebühr, Lohn- und Transportkosten�

 Füllmengen bis 10 m³ sind nur über Hausanschlussleitung möglich, die Abrechnung erfolgt über
 die Jahresverbrauchsabrechnung
 Weitere Informationen erhalten Sie bei den Verbandsgemeindewerken unter Tel� 07273 / 9410 -70
 oder – 72�
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                                      -6-                                         Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021

  Fragebogen - Wir bitten um Ihre Unterstützung
                             Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
  für die Verbandsgemeinde Hagenbach ist das Amtsblatt unverzichtbar. Es ist unser amt-
  liches Veröffentlichungsorgan. Unter anderem erlangen öffentliche Bekanntmachungen
  erst durch die Mitteilung im Amtsblatt Rechtskraft.
  Immer mal wieder erhalten wir Beschwerden wegen der Zustellung des Amtsblatts. Es
  wird zum Teil entweder zu spät oder auch gar nicht ausgetragen.
  Für die ordnungsgemäße Zustellung des Amtsblatts ist der Verlag Linus Wittich Medien
  KG in Föhren zuständig; dieser setzt auch die Austräger*Innen ein. Reklamationen sind
  deshalb direkt an den Verlag zu richten: E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
  Ungeachtet dessen ist es uns natürlich sehr wichtig, dass Sie alle das Amtsblatt zuver-
  lässig und pünktlich erhalten. Daher bitten wir Sie, uns anhand des nachstehenden Vor-
  drucks über Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Amtsblattverteilung zu informieren.

  Das Formblatt kann entweder
  • per Mail an amtsblatt@vg-hagenbach.de
  • über die Homepage der Verbandsgemeinde Hagenbach, www.vg-hagenbach.de
  • per Post bzw. direkt in den Briefkasten
     der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach
  an uns übermittelt werden.
  Bitte beachten Sie dabei, dass das Amtsblatt wöchentlich freitags erscheint
  und an diesem Tag spätestens um 18:00 Uhr in Ihrem Briefkasten sein soll.
  Ihre Amtsblattredaktion

      Bei der nachstehenden Adresse gab es folgendes Problem
      bei der Zustellung des Amtsblatts:

  Anschrift:�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

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  ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

  Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an:
  O Das Amtsblatt kommt selten
  O Das Amtsblatt kommt nie
  O Das Amtsblatt kommt verspätet
  O Das Amtsblatt wird nicht ordnungsgemäß in den Briefkasten
  eingeworfen

  Sonstige Angaben: �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

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  Angaben betreffen folgende Kalenderwoche(n): �������������������������������������������������������������������������
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                           -7-                                Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021

            AMTLICHER TEIL                                            ◗ Bekanntmachung
                                                                          Bodennutzungshaupterhebung 2021
                                                                      Ab Juni 2021 führt das Statistische Landesamt die Bodennut-

                  V
                                                                      zungshaupterhebung 2021 durch. Sie ist gesetzlich angeordnet
                                                                      und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter
                      ERBANDSGEMEINDE                                 anderem Daten über die Bodennutzung wie:
                                                                      • Anbau auf dem Ackerland
                                                                      • Dauerkulturen und Dauergrünland
                Bürgermeisterin Iris Fleisch                          • Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche
 Sprechzeiten während der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung        • Erzeugung von Speisepilzen
                    Telefon: 0 72 73 / 94 10 13                       Auskunftspflicht besteht für die Inhaberinnen und Inhaber oder
            E-Mail: buergermeister@vg-hagenbach.de                    Leitungen von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten
                                                                      Fläche von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehö-
                                                                      ren ferner Betriebe unter dieser Grenze, wenn ihre Viehhaltung
                                                                      festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen
◗ Fundbüro                                                            (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang
Unter www.vg-hagenbach.de, „Direkt zu“ „Fundbüro“ sind alle           anbauen.
aktuellen Fundsachen der Verbandsgemeinde Hagenbach abrufbar.         Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das
                                                                      Antragsverfahren „Agrarförderung 2021“ bei der zuständigen
                                                                      Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der
 ◗ Stellenausschreibung                                               Bodenflächen größtenteils übernommen werden. Lediglich Anga-
                                                                      ben für Gemüse und Erdbeeren sowie Gartenbausämereien und
              Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagen-               Jungpflanzenerzeugung zum Verkauf unter hohen begehbaren
              bach, Fachbereich 2 Natürliche Lebensgrundla-           Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser als auch im
              gen und Bauen ist zum 01.10.2021 die Stelle             Freiland müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Grund-
                                                                      voraussetzung für die Datenübernahme ist die Angabe der jewei-
    eines Sachbearbeiters                                             ligen Unternehmensnummer/n. Wir machen darauf aufmerksam,
    mit Schwerpunkt Beitragsrecht /                                   dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder
    Grundstücksverkehre (m/w/d)                                       fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzei-
                                                                      tig erteilt. Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Ver-
 in Vollzeit unbefristet zu besetzen.
                                                                      wendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
 Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
 - Ermittlung und Erhebung von einmaligen und wiederkeh-              Ihr Statistisches Landesamt
     renden Beiträgen (auch Vorausleistungen) gemäß KAG bzw.          Rheinland-Pfalz
     BauGB für hergestellte Erschließungsanlagen und Teilein-
     richtungen
 - Vorbereitung von Bürgerinformationen für Straßenbau-
                                                                      ◗ Bekanntmachung
     maßnahmen und Teilnahme an Informationsveranstaltun-             Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mitgteilt, dass
     gen                                                              der u. a. abgeschlossenen Zweckvereinbarung aus kommunal-
 - Mitwirkung bei der Erarbeitung von Erschließungs- und              rechtlicher Sicht keine Bedenken entgegenstehen und die gemäß
     Straßenausbaubeitragssatzungen                                   § 12 Abs. 2 KomZG erforderliche Genehmigung erteilt wurde.
 - Mitwirkung bei der erschließungsmäßigen Beurteilung von            Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
     Erschließungsprojekten, Bebauungsplänen und beim Stra-           AZ: 17 062 - 12 ZIDKOR - Meldewesen VOIS/21a
     ßenbauprogramm, Stellungnahmen zu Vorplanungen                   Trier, den 12.05.2021
 - Durchführung von Grundstücksverkehren – Kauf, Tausch               Im Auftrag
     und Verkauf von Grundstücken                                     Gez. Martin Schulte
 Ihr Profil:                                                                                  Zweckvereinbarung
 - Abschluss Verwaltungsfachangestellte(r), Verwaltungs-                über den öffentlich-rechtlichen Betrieb der zentralen IT-Platt-
     fachwirt/in I oder eine entsprechende kaufmännische Qua-           form „VOIS“ für den Betrieb des landeseinheitlichen Fachver-
     lifikation                                                        fahrens Meldewesens (und sofern genutzt der Betrieb weiterer
 Darüber hinaus wünschen wir uns:                                              Zusatzmodule) von der Kommune an den ZIDKOR
 - gute Kenntnisse des Kommunalabgaben- und Baurechtes                                           zwischen dem
 - Kenntnisse des Verwaltungsrechts                                    Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbei-
 - sicherer Umgang mit Office-Produkten                                        tung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR)
 - Bereitschaft zur Einarbeitung in Finanzsoftware (wir ver-                        vertreten durch den Verbandsvorsteher,
     wenden KIS von OrgaSoft)                                                     Geschäftsstelle ZIDKOR co. KommWis mbH,
 - Bereitschaft zur Weiterbildung                                                       Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz,
                                                                                             (nachfolgend ZIDKOR)
 - In besonderem Maße werden Konfliktfähigkeit und Souve-
                                                                                                      und
     ränität erwartet
                                                                          der Verbandsgemeinde Hagenbach, Ludwigstr. 20, 76767
 - Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Eigeninitiative, Teamfähig-                                 Hagenbach
     keit, Sorgfalt                                                               vertreten durch Bürgermeisterin Iris Fleisch
 Die Stelle ist je nach Vorliegen der entsprechenden persönli-                          (nachfolgend Kommune genannt)
 chen und fachlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag            wird aufgrund des § 12 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die
 für den öffentlichen Dienst (bis EG 9c VöD) vergütet. Schwerbe-      kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S.
 hinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevor-           476) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.11.2015 (GVBl. S. 412)
 zugt berücksichtigt. Rückfragen beantwortet Ihnen Reinhold           und dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 04. März
 Kuntz, Büroleiter, unter Tel. 07273 / 941012 sehr gerne.             2021 die nachfolgende Zweckvereinbarung getroffen.
 Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind richten Sie Ihre
 Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild,            Präambel
 Zeugnisse) an die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach,              Die Erledigung von Verwaltungsaufgaben erfordert in verstärktem
 -Personalabteilung- , Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach oder            Maße den Einsatz moderner Informationstechnologie. Nahezu alle
 bevorzugt online an reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de.                  Aufgaben werden durch IT-Fachverfahren erledigt. Mit der Umstel-
 Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten        lung der technischen Plattform im Bereich des Meldewesens wer-
 Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-            den die Verwaltungen vor einer neuen Herausforderung gestellt.
 unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese          Insbesondere der erforderliche nunmehr landesweite zentrale
 zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.                        Betrieb des landeseinheitlichen Fachverfahrens Meldewesens
                                                                      (und sofern genutzt der Betrieb weiterer Zusatzmodule) unter der
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                         -8-                                 Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021
Beachtung von IT-Sicherheit und Datenschutz spielen dabei eine        (2) Bei der Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung in Fäl-
entscheidende Rolle. Mit der Gründung des ZIDKOR verfolgen die        len einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach
kommunalen Spitzenverbände und die Städte in Rheinland-Pfalz          auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf
die Absicht, den hoheitlichen IT-Betrieb von zentralen Verfahren      bis zu insgesamt 5 % des jährlichen anfallenden Kostenbeitrages
durch eine Verlagerung in Rechenzentren sicherer abzuwickeln.         beschränkt. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausge-
Mit dieser Zweckvereinbarung wird der öffentlich-rechtliche           schlossen, insbesondere die Haftung ohne Verschulden ist ausge-
Betrieb der zentralen IT-Plattform „VOIS“ für den Betrieb des         schlossen.
landeseinheitlichen Fachverfahrens Meldewesens (und sofern               §6
genutzt der Betrieb weiterer Zusatzmodule) von der Kommune an
den ZIDKOR übertragen.                                                   Genehmigungserfordernis, Inkrafttreten
   §1                                                                 (1) Der Abschluss und die Änderung dieser Zweckvereinbarung
                                                                      bedürfen der Genehmigung der untersten gemeinsamen Auf-
   Verfahren / Betrieb                                                sichtsbehörde der kommunalen Beteiligten.
Nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, sind      (2) Die kommunalen Beteiligten haben die Zweckvereinbarung,
für den Betrieb der IT-Plattform alle erforderlichen und angemes-     deren Änderung und Aufhebung nach den für ihre Satzungen und
senen Maßnahmen zu treffen, um die Verfügbarkeit, Integrität,         Verordnungen geltenden Regelungen auf eigene Kosten öffentlich
Authentizität und Vertraulichkeit der gespeicherten Daten sicher-     bekannt zu machen.
zustellen. Diese Anforderungen stellt der ZIDKOR in den Betriebs-     (3) Die Zweckvereinbarung, deren Änderung und Aufhebung wer-
standorten sicher.                                                    den am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch
   §2                                                                 die kommunalen Beteiligten wirksam, wenn nicht ein späterer
   Ziel und Aufgabenaufteilung                                        Zeitpunkt vereinbart ist.
(1) Ziel dieser Zweckvereinbarung ist die Einhaltung, Erreichung      Mainz, den 15.03.2021
und Sicherstellung von IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards       Für den ZIDKOR
zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge der Kommunen gegen-            Gez. Quoc - Binh Duong
über Ihren Bürgerinnen und Bürgern. Die Parteien sind sich dabei      Hagenbach, den 04.03.2021
einig, dass es sich um einen iterativen Prozess handelt, der sowohl   Für die Kommune
den neuen rechtlichen, sowie technologischen Anforderungen
                                                                      2. Stellv. Verbandsvorsteher Reinhard Scherrer, Bürgermeister
unterworfen ist.
(2) ZIDKOR stellt in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen
und den betroffenen Meldebehörden die hoheitliche Betriebsum-
gebung ab dem 01.06.2020 zur Verfügung.
                                                                      ◗ Bekanntmachung
(3) ZIDKOR übernimmt die Bereitstellung, den Betrieb und die             Satzung über die Erhebung von
Administration der hoheitlichen Betriebsumgebungen. ZIKDOR               Friedhofsgebühren der Stadt Hagenbach vom
sichert zu, dass alle administrativen Arbeiten nur von Bediensteten
ausgeübt werden, die nach den Regelungen des Verpflichtungs-             17.06.2021
gesetzes und den maßgeblichen Vorschriften des Landesdaten-           Der Stadtrat Hagenbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord-
schutzgesetztes verpflichtet worden sind. ZIDKOR übernimmt            nung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 16, 18 Abs. 3, 32 und
ferner die Sicherung der gesamten hoheitlichen Betriebsumge-          33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung
bung und die Auslagerung der Datensicherungsmedien.                   beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
                                                                                                          §1
(4) Aufgaben und Mitwirkungspflichten der Kommune ergeben
                                                                                                     Allgemeines
sich aus dem Leistungsverzeichnis und beinhalten u.a.:
                                                                      Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer
a) Die Prüfung und Freigabe neuer Software-Versionen (ggfs.
                                                                      Anlagen, alter Friedhof und Friedhof Kirchfeld in den jeweils gül-
    über Dritte).
                                                                      tigen Friedhofssatzungen werden Benutzungsgebühren erhoben.
b) Mitwirkung bei der Analyse sowie der Behebung von Fehlern          Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
    im Rahmen ihrer Möglichkeit.                                                                          §2
(5) Die Parteien unterstützen sich gegenseitig im Bereich des                                    Gebührenschuldner
Betriebs des landeseinheitliche Fachverfahrens Meldewesen und         Gebührenschuldner sind:
wirken auf die strategische- und IT-Weiterentwicklung in diesem
Bereich mit anderen Kommunen hin.                                     1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungs-
                                                                           gesetz verantwortlich sind und der Antragsteller,
   §3                                                                 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
   Kostenbeiträge                                                                                         §3
(1) Für die Erfüllung der in § 2 genannten Aufgaben wird ein Kos-                  Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
tenbeitrag erhoben. Die Höhe des Kostenbeitrags ergibt sich aus       (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der
dem jeweils aktuell gültigen Entgelt- und Leistungsverzeichnis        Leistungen nach den Friedhofssatzungen, bei antragsabhängigen
des ZIDKOR.                                                           Leistungen mit der Antragstellung.
(2) Der jeweilige Kostenbeitrag wird erstmalig anteilig einen Monat   (2) Die Gebühren werden innerhalb 14 Tagen nach Bekanntgabe
nach Bereitstellung der Betriebs fällig, anschließend jährlich im     des Gebührenbescheides fällig.
Voraus zum 1. Januar.                                                                                     §4
   §4                                                                                                Inkrafttreten
                                                                      (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
   Laufzeit / Kündigung                                               (2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 03.03.2016
(1) Die Zweckvereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie kann      außer Kraft.
mit einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Ende eines Kalender-
jahres gekündigt werden. Dessen ungeachtet sind die jeweiligen        Hagenbach, den 21.06.2021
zeitlichen Abnahmeverpflichtungen einzuhalten.                        Christian Hutter
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.                             Stadtbürgermeister
   §5                                                                 Hinweis:
                                                                      Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
   Amtshaftung                                                        schriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses
(1) Der ZIDKOR haftet nur für Schäden, die vom ZIDKOR, seinen         Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der
gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen grob fahr-     Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
lässig oder vorsätzlich verursacht werden. Unberührt bleibt die       Dies gilt nicht, wenn
Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper
und/oder Gesundheit. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahr-          1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
lässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus die-        Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
ser Zweckvereinbarung ist die Haftung der Höhe nach auf die bei           Satzung verletzt worden sind,
Inkrafttreten typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.         oder
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                       -9-                                  Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde    VI. Ordnungsdienst bei Bestattungen mit auswärtigen Bestat-
    den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der        tungsunternehmen
    Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands-       Wurde bei einem Sterbefall ein auswärtiges Bestattungsunter-
    gemeindeverwaltung, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach unter        nehmen beauftragt, wird durch die Firma, die den Grabaushub
    Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen      vornimmt, ein Ordnungsdienst (Leichenhalle herrichten, Kerzen
    soll, schriftlich geltend gemacht hat.                          anzünden, Kränze aufstellen, Mikrofon einschalten u.a.) gestellt.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so    Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuld-
kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann      nern aus Auslagen zu erheben.
                                                                    Bei der Beauftragung von örtlichen Bestattungsunternehmen
diese Verletzung geltend machen.
                                                                    durch die Angehörigen, werden die Kosten vom Bestattungsunter-
Hagenbach, den 21.06.2021                                           nehmen direkt in Rechnung gestellt.
Verbandsgemeindeverwaltung                                          VII. Benutzung der Leichenhalle
Iris Fleisch                                                        1. Benutzungsgebühr
Bürgermeisterin                                                     a) einschließlich Benutzung der Kühltruhe                     210,00 €
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hagenbach             b) ohne Benutzung der Kühltruhe                               135,00 €
I. Reihengrabstätten                                                c) kurzfristige Benutzung (nicht länger als 1 Tag)            100,00 €
                                                                          ohne Trauerfeier
Überlassung einer Reihengrabstätte oder eines anonymen Grabes
an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzungen               2. Reinigung
                                                                    Die Gebühren für die Reinigung werden nach dem entstehenden
a) bis zum vollendeten 6. Lebensjahr                     200,00 €
                                                                    Aufwand berechnet.
b) vom vollendeten 6. Lebensjahr an                      400,00 €
                                                                    VIII. Plattenweg auf dem neuen Friedhof
c) Die Gebühren nach Buchstabe a) gelten auch bei Urnenbeiset-      Die Anlegung eines Plattenweges zwischen den Grabreihen und
zungen.                                                             zwischen den einzelnen Gräbern im neuen Friedhof wird durch
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten               gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehen-
a) Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach § 2 Abs. 2    den Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu
der Friedhofssatzung für                                            erheben.
aa) eine Einzelgrabstätte                                400,00 €   IX. Beschriftung der Urnengräber im Grabfeld 10 Block B und
bb) eine Doppelgrabstätte                                700,00 €   Grabfeld 11 (Gemeinschaftsgräber)
b) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstaben a) bei spä-     Die Beschriftung der Steine mit dem jeweiligen Namen des Ver-
teren Bestattungen je Jahr für                                      storbenen im Grabfeld 10 im Block B (Feld 1 - 6) und im Grabfeld
aa) eine Einzelgrabstätte                                 16,00 €   11 (Gemeinschaftsgräber) wird vom Friedhofsträger veranlasst.
bb) eine Doppelgrabstätte                                 28,00 €   Diese Kosten sind vom Gebührenschuldner als Auslagen zu
c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der     erheben.
ersten Nutzungszeit nach den Buchstaben a) und b) für 10 Jahre      X. Gebühren für Nichtortsansässige
aa) einer Einzelgrabstätte                               160,00 €   Bei Personen, die nicht zu § 2 Abs. 2a der Friedhofssatzungen
bb) einer Doppelgrabstätte                               280,00 €   gehören, sind im Rahmen einer Sondervereinbarung die Gebühren
d) Ankauf einer Aschenstätte in den Urnenmau-          1.500,00 €   der Abschnitte I, II und VII doppelt zu erheben. Die Auslagen nach
ern und den Urnenstelen des neuen Friedhofs                         Ziffer III, IV, V, VII und IX sind gemäß dieser Satzung zu erheben.
nach § 16 Abs. 1 Ziffer c) Friedhofssatzung an                      Übersicht der Auslagen für gewerbliche Unternehmer (Stand Mai 2014)
Berechtigte nach § 2 Abs. 2 Friedhofssatzung                        Gebühren beinhalten 19 % MwSt.
                                                                    Ausheben und Schließen der Gräber und Einbettungen:
e) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach                  48,00 €
Buchstabe d) bei Belegung mit einer 2. Urne je                      Sargbestattungen
Jahr für eine Doppelgrabstätte                                      1. Einzelgrab für Verst. bis zum 6. LJ (Kindergrab)           357,00 €
f) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrech-            480,00 €   2. Einzelgrab ab 6 Jahre                                      535,50 €
tes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit nach                        3. Erstbelegung eines Doppelgrabes                            535,50 €
Buchstabe d) für 10 Jahre für eine Aschengrab-                      4. Beilegung in bestehendes Doppelgrab                        595,00 €
stätte
g) Gebühren in Grabfeld 10                                          Urnenbestattungen
                                       Gebühr      Verlängerung     Erdbestattung einer Urne Feld 10, Block A                   190,40 €
                                                         pro Jahr   Beilegung in bestehendes Doppel-Urnengrab oder              190,40 €
Block A, Urnengräber                  700,00 €            28,00 €   Erdgrab
Block B, Feld 1 - 6                 2.000,00 €            80,00 €   Erdbestattung und Beilegung einer Urne Feld 10,             214,20 €
Block C, Feld 7                     1.800,00 €            72,00 €   Block B - F
Block D, Feld 8                     1.800,00 €            72,00 €   Bestattung in anonymes Grab                                 119,00 €
Block E, Feld 9                     1.800,00 €            72,00 €   Bestattung in Urnenmauer oder Stelen                         95,20 €
Block F, Feld 10                    1.800,00 €            72,00 €   Herausholen aus Urnenmauer zum Überführen                    47,60 €
Block G, Feld 10                    1.600,00 €            64,00 €
                                                                    Leichentransport
h) Grabfeld 11
Urnengräber 1 - 65                    700,00 €            28,00 €   Von der Friedhofshalle zur Grabstätte pro Träger:            41,65 €
Gemeinschaftsgräber                 2.000,00 €            80,00 €   4 Träger a´ 41,65 €                                         166,60 €
III. Ausheben und Schließen der Gräber und Einbettung (§ 10 Abs.    Ausgraben und Umbetten von Leichen u. Aschen
1 Friedhofssatzung)                                                 Ausgraben und Umbetten eines Sarges                       1.071,00 €
Das Ausheben und Schließen der Gräber werden durch gewerbli-        Ausgraben einer Urne zur Umbettung (Neuer/Alter             119,00 €
che Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten        Friedhof)
sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben.            Ordnungsdienst                                                95,20 €
IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen (§ 12 Abs.
                                                                    Bestattungen an Samstagen
2 Friedhofssatzung)
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen werden            Zulage für Erdbestattung                                    119,00 €
durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei ent-         Zulage für Urnenbestattung                                   59,50 €
stehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen       Zulage für 1 Sarg- oder Urnenträger                          11,90 €
zu erheben.                                                         Auslagen für die Anlegung des Plattenweges
V. Sargträger                                                       Kindergrab                                                  485,64 €
Sargträger werden von der Firma, die den Aushub der Gräber
                                                                    Einzelgrab                                                  265,35 €
vornimmt, gestellt. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den
Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben.                         Doppelgrab                                                  267,55 €
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                               - 10 -                              Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021
Beschriftung Urnengemeinschaftsgrabstätten
Die Beschriftung mit dem Namen, sofern gewünscht Geburts-
und Sterbejahren, für die Urnengemeinschaftsgrabstätten auf
dem Friedhof Hagenbach „Kirchfeld“ sind in voller Höhe von den
                                                                                 Sprechstunde zu den Themen
Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben.
Weitere Kosten                                                                   Vorsorgevollmacht
                                                                                 Patientenverfügung
Bagger mit Bedienung je Stunde                        142,80 €
Facharbeiter je Stunde                                  57,12 €
Kompressor mit Bedienung je Stunde                      57,12 €
                                                                                 Betreuungsverfügung
                                                                                 Der Bevölkerung stehen eine Referentin und ein
 ◗ Stellenausschreibung                                                          Referent zur Beratung zur Verfügung

                   Bei     der     Verbandsgemeindeverwaltung                           Frau Christiane Lossin vom
                   Hagenbach, Fachbereich 1 Organisation ist ab
                   sofort die Stelle                                             AWO Betreuungsverein Germersheim e. V.
                                                                                 Waldstraße 38, 76870 Kandel
     eines Sachbearbeiters mit Schwerpunkt EDV                                   Telefon: 0 72 75 – 89 19
     (m/w/d)                                                                     Telefax: 0 72 75 – 95 74 91
                                                                                 Homepage: www.awo-btv-ger.de
 in Vollzeit unbefristet zu besetzen.                                            Email: ch.lossin@awo-btv-ger.de

                                                                                 bietet ab Juni wieder persönliche Beratungsgespräche
 Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
                                                                                 in den Räumlichkeiten der AWO an, aber auch vor Ort
 -   Betreuung, Pflege und Entwicklung von Hard- und Software                    in Hagenbach.
 -   Anwenderbetreuung und Management der Hardware incl.                         Sie ist Referentin der vhs Hagenbach, bietet 2 x im
     Monitoring                                                                  Jahr einen kostenlosen Vortrag zu diesen Themen in
 -   Administration von Windows Server Betriebssystemen inkl.                    der Hainbuchenschule in Hagenbach an.
     Infrastrukturdienste wie Active Direktory, DNS und DHCP                     Herr Stegner von der Betreuungsbehörde
 -   Betrieb und Unterhaltung der Netze einschließlich der Tele-                 Germersheim beglaubigt die Vorsorgevollmachten
     kommunikationsanlage sowie des Vertragsmanagements                          zeitnah nach den Vorträgen in der Hainbuchenschule
                                                                                 in Hagenbach.
 -   Wartung, Installation, Optimierung und Betreuung der Win-
     dows IT-Arbeitsplätze der Verbandsgemeinde und deren                               Herr Bast von
     Einrichtungen (Schulen, Feuerwehren)
 -   Pflege und Erstellung notwendiger IT-Dokumentationen                        der Lebenshilfe bietet ebenso kostenlose
                                                                                 Beratungsgespräche in seinem Büro in Jockgrim an.
 Ihr Profil:
 -   Abschluss Ausbildung in der Informations- und Kommuni-                      Terminvereinbarung erforderlich unter:
     kationstechnik oder vergleichbare Ausbildung/Studium                        Telefon: 0 72 71 – 93 41 90
 Darüber hinaus wünschen wir uns:
 -   Berufserfahrung im IT-Bereich der Kommunalverwaltung
 -   Technisches Verständnis im Hard- und Softwarebereich
                                                                                            Hagenbacher Spendenkammer
 -   Gute Kenntnisse im Bereich VoiP Telefonie, Firewallkonfiguration
 -   Bereitschaft zur Weiterbildung
 -   Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Eigeninitiative, Teamfähig-
                                                                             ◗ Hagenbacher Spendenkammer
     keit, Sorgfalt                                                               Second Hand - Vintage statt Fast Fashion
 -   Flexibilität in den Arbeitszeiten (z.B. abendliche Einsätze)            Aktuelle Öffnungszeiten Donnerstag, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 1.
                                                                             und 3. Samstag im Monat, 10:00 Uhr - 11:30 Uhr. Da nur wenige
                                                                             Personen in den Räumen sein dürfen ist Terminvereinbarung
 Die Stelle ist je nach Vorliegen der entsprechenden persönli-               gewünscht - auch für Abgabe von Kleidung - unter Tel. 0152 /
 chen und fachlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag                   57654582, auch WhatsApp. Bei Bedarf können sie auch telefonisch
 für den öffentlichen Dienst (bis EG 9a TVöD) vergütet. Schwer-              einen anderen Termin vereinbaren. Vielen Dank für Ihr Verständnis
 behinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevor-                und bleiben Sie bitte gesund.
 zugt berücksichtigt. Rückfragen beantwortet Ihnen Reinhold
 Kuntz, Büroleiter, unter 07273 / 941012 sehr gerne.
                                                                                 ◗ In eigener Sache
 Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind richten Sie Ihre
 Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild,                   Wenn Sie kein “Amtsblatt der Verbandsgemeinde
 Zeugnisse) bis spätestens 23.07.2021 an die Verbandsgemein-                     Hagenbach” bekommen haben ...
 deverwaltung Hagenbach, -Personalabteilung-, Ludwigstr. 20,
 76767 Hagenbach oder bevorzugt online an reinhold.kuntz@                        Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt
 vg-hagenbach.de. Bei Bewerbungen per E-Mail bitten wir um                       der Verlag entgegen unter folgender Nummer:
 Übersendung einer PDF-Datei.
                                                                                                    06502/9147-0.
 Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
 Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-                                Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
 unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese
 zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.                                               service@wittich-foehren.de
Hagenbach                                                         - 11 -                                    Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021

                                                                                                  H     AGENBACH
                                                                                Sprechzeiten Stadtbürgermeister Christian Hutter:
                                                                                 Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.30 bis 18.00 Uhr
                                                                                  Rathaus Hagenbach, Ludwigstraße 18, 76767 Hagenbach
                                                                               Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: christian.hutter@hagenbach.de
                                                                                                Öffnungszeiten Rathaus:
                                                                           Montag 17.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 16.00 - 18.00 Uhr
                                                                            Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: marijana.david@hagenbach.de
                                                                           Sprechzeiten Erster Beigeordneter Tobias Zimmermann:
                                                                                                   nach Vereinbarung
                                                                               Geschäftsbereich Vereine, Kultur, Jugend, Stadtmarketing
                                                                           Telefon 07273 / 41 83, E-Mail: tobias.zimmermann@hagenbach.de

            G     ESCHENKEBÖRSE                                        ◗ Voranzeige der Stadtratssitzung
                                                                       Den Damen und Herren Ratsmitglieder der Stadt Hagenbach sowie
                                                                       der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass am
                                                                                        Donnerstag, dem 08. Juli 2021
                                                                       eine Stadtratssitzung geplant ist. Uhrzeit sowie Tagesordnung
                                                                       werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte merken Sie sich
  Overhead-Projektor - stabil und robust im Koffer                     diesen Termin vor.
  Abzuholen in Hagenbach unter Tel. 07273 / 9199833.
  Der / die Interessent/in kann sich unter der jeweils angege-
  benen Telefonnummer direkt mit dem / der Anbieter/in in                  ◗ Stellenausschreibung
  Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für
  die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade                                 Die Stadt Hagenbach sucht zur Verstärkung ihres
  zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemein-                               Teams in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ ab
  deverwaltung Hagenbach unter der Telefonnummer 07273                                     sofort zwei
  / 9410-0 an oder per E-Mail an amtsblatt@vg-hagenbach.
  de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige
  immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten                   staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)
  wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen,                pädagogische Fachkräfte oder vergleichbare Qualifikationen
  wenn der Gegenstand abgeholt wurde.                                      in Vollzeit. Die Stellen können auch im Jobsharing besetzt wer-
                                                                           den kann.
                                                                           Die Stellen sind zunächst befristet für 1 Jahr zur Vertretung zu
                                                                           besetzen. Eine weiter gehende Beschäftigungsmöglichkeit ist
◗ Grundschule Neuburg                                                      wahrscheinlich.
   Neuer Name für die Grundschule in Neuburg                               Wenn Sie:
Nun ist es entschieden: Die Grundschule in Neuburg trägt ab August
2021 einen neuen Namen. Der Verbandsgemeinderat Hagenbach                  •     sich in einem erfahrenen Team einbringen wollen
folgte einstimmig dem Vorschlag des Ortsgemeinderats Neuburg,              •     bei der Weiterentwicklung der Konzeption mithelfen möch-
sie „Grundschule an Rhein und Lauter Neuburg“ zu nennen. Im                      ten
Vorfeld suchten Neuburgs Grundschulkinder, Grundschuleltern
und die Ortsgemeinde Neuburg gemeinsam nach einem Namen,                   •     durch Ihr fachliches Können mithelfen wollen, die Kinder in
der zur Historie Neuburgs passt. Für das kommende Schuljahr                      ihrer Entwicklung zu unterstützen
sind spannende Aktivitäten rund um die Namensgebung geplant.               Dann erwartet Sie:
                                                                           •     ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung

                     B     ERG
                                                                           •
                                                                           •
                                                                                 ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD
                                                                                 liebenswerte Kinder und deren Eltern.

                                                                           Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin-
            Ortsbürgermeisterin Sabine Gerhart
                                                                           derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
         Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG):
                                                                           Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Bouché (Kita-Leitung; Tel.
  Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr
                                                                           07273 / 1610) und Herr Reinhold Kuntz (Personal; Tel. 07273 /
                Telefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus)
                                                                           941012) gerne zur Verfügung.
             E-Mail: buergermeister@berg-pfalz.de
                                                                           Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre
              Erster Beigeordneter Thomas Worst                            Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tab. Lebenslauf,
  Geschäftsbereich Bauhof, Hochbauten, Umwelt- und Naturschutz             Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemeindeverwaltung
                 Sprechzeiten nach Vereinbarung,                           Hagenbach, - Personalabteilung -, Ludwigstr. 20, 76767 Hagen-
   Telefon 07273 / 1284 (Rathaus), E-Mail: thomas.worst@web.de             bach oder vorzugsweise online an
                                                                           reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de.

                                                                           Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
                                                                           Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-
                                                                           unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese
               www.wittich.de                                              zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Hagenbach                                                         - 12 -                                   Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021

◗ Diamantene Hochzeit                                                      ◗ Stellenausschreibung
                                                                                             Die Stadt Hagenbach sucht zur Verstärkung
                                                                                             ihres Teams in der Kindertagesstätte „Kinder-
                                                                                             land“ ab sofort einen

                                                                               staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)
                                                                               pädagogische Fachkraft oder vergleichbare
                                                                               Qualifikationen

                                                                           in Teilzeit (50 %). Die Stelle ist zunächst befristet für 1 Jahr zur
                                                                           Vertretung zu besetzen. Eine weiter gehende Beschäftigungs-
                                                                           möglichkeit ist wahrscheinlich.
                                                                           Wenn Sie:
In der vergangenen Woche konnten die Eheleute Waltraud und
Klaus Kober das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern. Bürger-              •   sich in einem erfahrenen Team einbringen wollen
meisterin Iris Fleisch überbrachte die Glückwünsche der Ver-
                                                                           •   bei der Weiterentwicklung der Konzeption mithelfen möch-
bandsgemeinde und überreichte einen Präsentkorb, der mit
                                                                               ten
Waren aus der Verbandsgemeinde bestückt war. Sie wünschte
dem Jubelpaar, das voller Zufriedenheit auf den gemeinsamen                •   durch Ihr fachliches Können mithelfen wollen, die Kinder in
Lebensweg zurückblickt, noch viele glückliche gemeinsame Jahre                 ihrer Entwicklung zu unterstützen
in Gesundheit und Freude.
                                                                           Dann erwartet Sie:
                                                                           •   ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung
 ◗ Stellenausschreibung                                                    •   ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD
 Bei der Stadt Hagenbach ist ab sofort die Vollzeitstelle eines            • liebenswerte Kinder und deren Eltern.
     Mitarbeiters (m/w/d) im Bauhof der Stadt                              Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin-
     Hagenbach                                                             derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
                                                                           Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schröter (Kita-Leitung; Tel.
 befristet für ein Jahr als Elternzeitvertretung zu besetzen.
                                                                           07273 / 1036) und Herr Reinhold Kuntz (Personal; Tel. 07273
 Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:                                / 941012) gerne zur Verfügung. Sofern Sie an dieser Stelle
 • Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie                  interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen
     Einsatzbereitschaft                                                   Unterlagen (tab. Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Ver-
 • Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässig-             bandsgemeindeverwaltung Hagenbach, - Personalabteilung -,
     keit                                                                  Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach oder vorzugsweise online an
 • Eine hohe körperliche Belastbarkeit und die gesundheitli-               reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de.
     che Eignung für Tätigkeiten im Freien bei allen Wetterbe-             Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
     dingungen wird vorausgesetzt                                          Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-
 • Besitz des Führerscheins der Klasse B                                   unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese
 Von Vorteil sind:                                                         zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
 • Berufserfahrung in einem handwerklichen/technischen
     Beruf
 • Erfahrung beim Führen von Baugeräten, Fahrzeugen und
     sonstigen technischen Geräten                                     ◗ Weitere Urnenbestattungsmöglichkei-
 • Besitz des Führerscheins der Klasse C1
 Das Arbeitsgebiet umfasst folgende Arbeitsaufgaben:
                                                                         ten auf dem Friedhof Kirchfeld
                                                                       Auf dem Friedhof Kirchfeld wurden die Arbeiten zu neuen Urnen-
 • Pflege- und Unterhaltungsarbeiten von Bepflanzungen und
                                                                       bestattungsmöglichkeiten von zwei Firmen aus Herxheim und
     Grünflächen
                                                                       Lustadt fertiggestellt. Die Urnenstelen werden in Kürze zur Ver-
 • Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten von Stra-              wendung der letzten Ruhe freigegeben. Herzlichen Dank an alle
     ßen und öffentlichen Verkehrsflächen                              Beteiligten Firmen, sowie die Fachabteilung der Verbandsgemein-
 • Wartung, Pflege und Instandsetzung von Fahrzeugen,                  deverwaltung.
     Maschinen, Geräten etc.
 • Flexible Mitarbeit bei allen übrigen im Bauhof anfallenden
     Arbeiten
 • Instandhaltungsarbeiten in den städtischen Liegenschaf-
     ten

 Die Eingruppierung und Vergütung richten sich nach den
 Regeln des öffentlichen Dienstes (TVöD). Frauen und Männer
 haben die gleichen Chancen. Schwerbehinderte werden bei
 glei­cher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterla­
 gen. Bitte richten Sie diese an die Verbandsgemeindeverwal-
 tung Hagenbach - Personalabteilung -, Ludwigstraße 20, 76767
 Hagenbach oder online an reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de.
 Fragen zum Stellenangebot beantwortet Ihnen gerne Herr
 Kuntz persönlich unter der Tel. Nr. 07273 / 941012 oder der
 Bauhofleiter Rolf Oberfrank Tel. Nr. 07273 / 4121.
 Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
 Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-
 unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese
 zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.                         66 Urnenstellen in Sandsteinelementen auf dem „Neuen“ Friedhof
                                                                       Kirchfeld. Die Arbeiten sind seit kurzem abgeschlossen.
Hagenbach                                                         - 13 -                              Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021

◗ Information zu Entscheidungen
  des Stadtrates
In seiner Sitzung am 17. Juni hat der Stadtrat unter anderem zu
folgenden Themen debattiert und einige Entscheidungen getrof-
fen, die ich Ihnen mitteilen möchte. Die obere Asphaltschicht und
die roten Markierungen an den fünf Einmündungen entlang der
Habsburger Allee sollen erneuert werden. Nun erfolgt dafür eine
Ausschreibung durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Die Park-
anlage am Heßbach soll in den Abendstunden beleuchtet werden.
Die Räumlichkeiten der Galerie des Alten Rathauses können künf-
tig gegen eine Nutzungsgebühr in Höhe von 250 Euro für Trauun-
gen durch das Standesamt angemietet werden. Der Rat beschloss
die weitere Ausarbeitung des Maßnahmenkatalogs mit Kostenrah-
men für den Spielplatz in der Waldstraße. Die Projektaufwände
sollen maximal 50.000 Euro betragen. Weiterhin wurde der Stadt-
rat zur Offenlage der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplan
Rhein-Neckar angehört. Die Friedhofsgebührensatzung wurde
angepasst und abschließend wurden noch einige Bauanträge- und
Befreiungen behandelt. Alle Tagesordnungspunkte mit detaillier-
ten Hintergründen finden Sie wie immer im Bürgerinformations-
system ALLRIS, welches Sie mit einem Klick über die Homepage
der Verwaltung www.vg-hagenbach.de erreichen.

                                                                       Sieben Marktbeschicker bieten ein interessantes Angebot im Juli.

Der Rat beabsichtig die Auffrischung der roten Markierungen entlang
der Habsburger Allee. Die notwendigen Asphalt- und Markierungsar-
beiten werden ausgeschrieben.

◗ Weitere Angebote
  beim Ludwigsmarkt im Juli:                                           Bei der Kerwe und auf dem Wintermarkt 2019 war das Angebot von
   Neues Obst- und Gemüseangebot,                                      Marleo Handarbeit sehr gefragt. Beim nächsten Ludwigsmarkt ist
   hochprozentiges und tolle handgefertigte                            Grazyna Krieger erstmals seit Corona wieder auf einem Markt.
   Kinderkleider
Am nächsten Freitag, dem 02. Juli 2021, ist wieder Ludwigsmarkt        ◗ Stadtradeln: Digitale Ehrung des Um-
auf dem Kirchplatz. Mit Gin, Likören und weiteren hochprozentigen
Angeboten des Whiskeylädel aus Kandel, sowie den Handarbei-              weltministeriums für unsere Leistung
ten von Marleo aus Berg konnten wir zwei weitere Marktbeschi-            im vergangenen Jahr 2020
cker nach Hagenbach locken. Das Hofgut Ludwigsau weitet neben
                                                                       Das kam überraschend. Die frischgebackene Ministerin für Umwelt
Nudeln und Eier, wie beim letzten Mal, sein Spektrum beim Lud-
                                                                       und Klimaschutz des Land Rheinland-Pfalz, Anne Spiegel, bat uns
wigsmarkt mit Obst- und Gemüse aus. Auch wieder mit dabei
                                                                       kürzlich ein Kurzvideo zu unserer Teilnahme beim letztjährigen
sind die Honigprodukte von Familie Mißbach, sowie die Backwa-          „Stadtradeln 2020“ aufzunehmen und an das Ministerium zu sen-
ren der Pfälzer Brotbuwe und die begehrten Dampfnudeln von             den. Gesagt, getan. Gefreut hat uns dann die digitale nachträgliche
Emma&Paul. Weiterhin können Sie sich Pflanzen und Schnittblu-          Ehrung per YouTube-Video der Ministerin als Beste Newcomer-
men von Musti für das Wochenende nach Hause holen. Die angren-         Kommune in Rheinland-Pfalz. Die einminütige Sequenz mit unse-
zende Gastronomie, sowie die Wurstwaren der Metzgerei Kropp            rem Beitrag ist bei Minute 9:30 zusehen. Klicken Sie doch mal auf
runden das Angebot des Marktes ab.                                     den Kanal des Klimaschutzministeriums RLP. Das Video ist auch
Für die Folgemärkte knüpfen wir derzeit stets neue Kontakte. Ab        auf unserer Homepage www.hagenbach.de zu sehen. Mehr zu
September besucht uns „Fisch Sturm“ mit seinen frischen Waren          unserer Teilnahme an der Kampagne Stadtradeln 2021 erfahren
aus den Flüssen, Seen und Meeren.                                      Sie im nächsten Amtsblatt.‚
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