Mt sblatt - Stadt Hagenbach
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Jahrgang 46 Amtsblatt der Verbandsgemeinde HAGENBACH Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach Ausgabe 25/2021 und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Freitag, Neuburg am Rhein und Scheibenhardt 25. Juni 2021 Wir an Rhein und Lauter . . . Foto: Ute Ulm
Hagenbach -2- Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 N OTDIENSTE ohne Gewähr ◗ Notrufnummern Do. 01.07.2021 Polizei�������������������������������������������������������������������������������������������������� 110 Zügel-Apotheke Ottstr. 7 Tel.: 07271/7055 Polizei-Inspektion Wörth����������������������������������������������� 07271/9221-0 76744 Wörth Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������������� 112 Fr. 02.07.2021 Rettungsleitstelle - Notruf�����������������������������������������������������������19222 (Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt) St. Wendelin-Apotheke Luitpoldstr. 98 Tel.: 07275/8621 76770 Hatzenbühl Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen ◗ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Änderungsservice. Einheitliche Telefonnummer: 116117 (ohne Vorwahl) Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14 ◗ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Öffnungszeiten: 26.06.2021 + 27.06.2021 Montag, Dienstag, Donnerstag Herr Dr. Tobias Lässig, Barbarossaplatz 5, 76767 Hagenbach, Tel. von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag. 07273/3333 Mittwoch von 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr. Freitag von 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr. ◗ Augenarzt ◗ Im Notfall immer 112 26.06.2021, 27.06.2021, 30.06.2021 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe- Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor- Kaiserslautern, Tel. 0631 / 2030 dert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. Der Bereitschaftsdienst des Klinikums umfasst folgende Zeiten: DRK-Rettungs- und Notarztdienst, Mittwoch, 14:00 Uhr bis einschließlich Donnerstag, 07:00 Uhr Krankentransport Freitag, 16:00 Uhr bis einschließlich Montag, 07:00 Uhr. Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222, Mobiltelefon mit Vorwahl 07273 ◗ Beratungsstelle bei Vergiftungsunfäl- ◗ Apothekendienst len Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30 Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Der Notdienst Klinische Toxikologie der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen. Tel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469 Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktualisie- rungen): Notdienstplan vom 25.06.2021 bis 02.07.2021 ◗ Wasserversorgung Fr. 25.06.2021 Bienwald-Apotheke Hauptstr. 59 Tel.: 07275/1204 Stördienst: Tel. 0911 / 65654-5170 76870 Kandel Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr Sa. 26.06.2021 Marien-Apotheke Marienstr. 2 Tel.: 07273/1224 ◗ Gasversorgung 76767 Hagenbach Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr Bereitschaftsdienst der Gasversorgung So. 27.06.2021 THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111 Apotheke im Maximilian Center Maximilianstr. 1 Tel.: 07271/979780 76744 Wörth So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr Mo. 28.06.2021 ◗ Stromversorgung Fröschel-Apotheke Siemensstr. 31 Tel.: 07271/52524 Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel. 76751 Jockgrim Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr 07275/955410, Fax 07275/9554-21 Di. 29.06.2021 Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777 Tulla-Apotheke Tullastr 3 A Tel.: 07271/41448 76744 Wörth Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr Mi. 30.06.2021 St. Georgs-Apotheke Hauptstr. 95 Tel.: 07275/1350 ◗ Kabelfernsehen 76870 Kandel Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr PYUR, Tel. 030 25 77 77 77 Konten der Verbandsgemeindekasse Wenn Sie kein “Amtsblatt Sparkasse Südpfalz der Verbandsgemeinde Hagenbach” BIC-SWIFT: SOLADES1SUW bekommen haben ... IBAN: DE80 5485 0010 0001 0029 63 Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt VR-Bank Südpfalz eG der Verlag entgegen unter folgender Nummer: BIC-SWIFT: GENODE61SUW IBAN: DE41 5486 2500 0002 8013 29 06502/9147-0. Postbank Ludwigshafen Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: BIC-SWIFT: PBNKDEFF IBAN: DE35 5451 0067 0003 5896 75 service@wittich-foehren.de
Hagenbach -3- Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 Aktuelle Informationen zum Corona-Virus aus der Verbandsgemeinde Bildquelle: Pixabay.com Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte Menschen bei der Online- Terminregistrierung für die Corona-Impfung unterstützen Nach einer telefonischen Terminvereinbarung werden wir für die Bürgerinnen und Bürger die Online-Regist- rierung über die offizielle Internetseite des Gesundheitsministeriums „impftermin.rlp.de“ vornehmen. Alle, die Unterstützung benötigen, können dazu Pascal Eck unter der Telefonnummer 07273 / 9410 - 29 kontaktieren. Das Angebot richtet sich vor allem an die Menschen in der Verbandsgemeinde, die weder selbst noch im engen Umfeld die Möglichkeit haben, einen Termin im lokalen Impfzentrum zu vereinbaren. Nachbarschaftshilfe in unserer Verbandsgemeinde Liebe Bürgerinnen und Bürger, durch die dynamische Entwicklung der Pandemie befinden sich natürlich auch in der Verbandsgemeinde Hagenbach immer wieder unterschiedliche Personen, Paare und Familien kurzzeitig oder über 14 Tage und mehr in Quarantäne. Es gilt es nach wie vor insbesondere die Risikogruppe vor einer Infektion zu schützen. Bereits im Frühjahr haben wir gemeinsam mit der Stadt Hagenbach und den Ortsgemeinden Berg, Neuburg und Scheibenhardt eine Nachbarschaftshilfe organisiert. Viele freiwillige Helfer haben ihr Mitmenschen unter- stützt. Diese Helfer erklären sich nach wie vor bereit bedürftigen Haushalte unter die Arme zu greifen. Die Nachbarschaftshilfe erledigt sehr gerne Lebensmitteleinkäufe und wichtige Botengänge. Sie befinden sich in Quarantäne ? Sie zählen zur Risikogruppe und trauen sich derzeit keine Alltagswege zu ? Sehr gerne können Sie die Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen. Melden Sie sich hierzu telefonisch bei der zentralen Koordi- nationsstelle der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Constanze Scheid, Tel. 07273 / 9410 - 20. Seniorenbeirat Hagenbach hilft bei Anmeldung und Fahrten zum Impfzentrum Der Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach möchte impfbereite Senioren/innen bei der Registrierung und bei Fahrten in das Impfzentrum Wörth unterstützen. Interessierte Senioren/innen können sich daher beim Seniorenbeirat unter der Handy Nummer 0178 / 1046474 oder unter der E Mail Adresse senioren@hagenbach.de melden. Seniorenbeirat Scheibenhardt unterstützt bei Impfterminen, Einkauf und mehr Der Seniorenbeirat weist nochmals auf das seit einigen Jahren bestehende Angebot der Nachbarschaftshilfe in Scheibenhardt hin. Wer Unterstützung braucht, egal ob bei der Anmeldung wegen eines Corona-Impftermins, beim Einkauf, einer Fahrt zum Arzt oder bei anderen Dingen, kann hier Hilfe finden. Einfach unter Tel. 07277 / 7969029 anrufen. Hier bitte den Namen, die Telefonnummer und den Grund des Anrufs auf dem Anrufbeant- worter hinterlassen. Bürgerbus Neuburg fährt Senioren ins Impfzentrum Für nicht mobile Seniorinnen und Senioren aus der gesamten Verbandsgemeinde bietet der Bürgerverein Neu- burg ab sofort Fahrten zum Impfzentrum nach Wörth und die Begleitung zur Impfung an. Aufgrund der Corona- Bestimmungen kann der Bürgerbus jeweils eine Person oder ein Ehepaar bzw. einen Haushalt befördern. Der Fahrpreis beträgt 10 Euro. Für die Fahrt melden Sie sich bitte an bei: Arnika Eck, Tel. 3732 oder Gerlinde Mar- tus: Tel 4860 oder per E-Mail unter: seniorenbeauftragte@neuburg-am-rhein.de.
Hagenbach -4- Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 Unsere Testzentren in der Verbandsgemeinde In der Verbandsgemeinde Hagenbach können sich die Bürgerinnen und Bürger kostenlos einmal wöchentlich auf das Corona Virus testen lassen. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Der Test dauert einschließlich Wartezeit auf das Ergebnis zwischen 20 und 30 Minuten. Die Datenschutzerklärung kann bereits vorab auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hagenbach (www.vg-hagen- bach.de) heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden. Nach einem negativen Test wird eine Bescheinigung ausgestellt. Neben den bereits bestehenden Testzentren in Berg und Hagenbach wurde ein Deutsch-Französisches Testzentrum in Scheiben- hardt/Deutschland und Scheibenhard/Frankreich eingerichtet, das abwechselnd betrieben wird. In der geraden Kalenderwoche in Scheibenhardt/Deutschland im Bürgerhaus, Hasenweg 11, 76779 Scheibenhardt und in der ungeraden Kalenderwoche in Scheiben- hard/Frankreich, Salle Polyvalente, 1 Rue De L‘Ancienne Gare, 67630 Scheibenhard. Folgende Testzentren sind verfügbar Neuburg: Das Testzentrum wurde geschlossen. Hagenbach: Move Fitnessstudio, Friedenstr. 62a, 76767 Hagenbach, montags bis samstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und zusätzlich don- nerstags durchgehend bis 19:00 Uhr. Berg: Gemeinschaftshalle, Waldstraße 6, 76768 Berg, freitags von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Corona-Schnelltest, Mühläcker 1, 76768 Berg (gegenüber vom Penny-Markt) montags 10:00 Uhr - 17:00 Uhr, dienstags 13:00 Uhr - 17:00 Uhr, mittwochs und donnerstags 11:00 Uhr - 15:00 Uhr, freitags 13:00 Uhr - 17:00 Uhr, samstags 10:00 Uhr - 17:00 Uhr und sonntags 11:00 Uhr - 15:00 Uhr. Scheibenhardt: Bürgerhaus, Hasenweg 11, 76779 Scheibenhardt in geraden Kalenderwochen bzw. Salle Polyvalente, 1 Rue De L‘Ancienne Gare, 67630 Scheibenhard in ungeraden Kalenderwochen jeweils samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr im Wechsel. Selbst-Schnelltest: Ergebnis positiv - was tun? Gesundheitsamt informiert zu Vorgehen bei positiven Selbst-Schnelltests. Seit kurzem gibt es die Möglichkeit in verschiedenen Geschäften Corona Selbst-Schnelltests zu erwerben. Über ein negatives Ergebnis freut sich jeder, doch was tun, wenn das Ergebnis positiv ausfällt? Das Gesundheitsamt der KV Ger informiert: Bei einem positiven Selbst-Schnelltestergebnis muss man umgehend einen kostenlosen „Bürgertest“ in einem Schnelltestzentrum machen lassen, dies ist wichtig, da dieser Test unter fachlicher Auf- sicht stattfindet. Ist dieser ebenfalls positiv, dann muss als dritter Schritt eine Kontrolle mittels einem PCR-Test erfolgen. Ganz wich- tig: Bitte sondern Sie sich sofort nach einem positiven Testergebnis aus dem Schnelltestzentrum von anderen ab (nicht erst nach einer positiven PCR-Test-Kontrolle) und informieren alle Personen mit denen Sie in den letzten zwei Tagen Kontakt hatten. Diese müssen sich ebenfalls absondern, bis ein endgültiges Ergebnis feststeht. Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach wird aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens für den offenen Publikums- verkehr geschlossen. Wenn immer möglich, sollen Anliegen telefonisch, per E-Mail oder schriftlich geklärt werden. Die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter sind bemüht, alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten. In den Fällen, in denen eine persönliche Vorsprache aus rechtlichen Gründen erforderlich oder aus sonstigen Gründen nicht vermeidbar ist, ist der Zugang zum Verwaltungsgebäude nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten möglich: Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr Telefonische Voranmeldungen an 07273 / 94100 oder per E-Mail an info@vg-hagenbach.de oder Sie wählen den direkten Draht: Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt Tel. 07273 / 9410-27 ilka.scheydt@vg-hagenbach.de Ordnungsamt Tel. 07273 / 9410-29 pascal.eck@vg-hagenbach.de Soziale Hilfen Tel. 07273 / 9410-25 thorsten.fuhrmann@vg-hagenbach.de Bauanträge Tel. 07273 / 9410-46 anja.kainz@vg-hagenbach.de Standes- und Friedhofsamt Tel. 07273 / 9410-28 anke.stueber@vg-hagenbach.de oder edith.stehle@vg-hagenbach.de Kitas Tel. 07273 / 9410-15 simone.buchlaub@vg-hagenbach.de Verbandsgemeindewerke Tel. 07273 / 9410-70 oder -72 elvira.rueck@vg-hagenbach.de oder elisabeth.drechsler@vg-hagenbach.de Für das Betreten des Verwaltungsgebäudes bitten wir, Folgendes zu beachten: - Alle Besucher melden sich über die Klingel am Hintereingang an der Infozentrale an. - Einlass bekommt nur, wer einen Termin mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn vereinbart hat bzw. noch ein Termin frei ist. - Bei Betreten des Gebäudes muss zwingend eine medizinische Gesichtsmaske ( OP-Maske ) oder eine FFP2 Maske getragen werden. - Eine Handdesinfektion (Mittel wird bereitgestellt) ist vorzunehmen. - Jede(r) BesucherIn wird vom/von der SachbearbeiterIn an der Infozentrale abgeholt und nach dem Termin wieder nach Draußen begleitet. - Das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern ist auch im Gebäude zu jeder Zeit zu beachten.
Hagenbach -5- Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 Swimmingpools befüllen: Mit Geduld - Einfach und günstig! So einfach geht’s: Foto: privat Gartenschlauch anschließen – und laufen lassen� Es dauert bei Weitem nicht so lange, wie Sie befürchten: Menge/m³ Dauer / Stunden 5 2 10 4 15 5 20 7 25 9 30 11 Die Werte können je nach örtlichen Druckverhältnissen abweichen (+/- 25%) Abrechnung: Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen, die Abrechnung erfolgt über die Jahresverbrauchsab- rechnung: 1,60 €/m³ Frischwassergebühr netto (zzgl� der derzeit gültigen MWSt�) + 2,04 €/m³ Schmutzwas- sergebühr (mehrwertsteuerfrei) Nur noch in begründeten Ausnahmefällen: Befüllung über Standrohre Die Verbandsgemeindewerke bitten um Verständnis, dass Poolbefüllungen nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen mit Standrohren möglich sind� Dann gilt: Füllmenge Pool Pauschale 11 – 20 m³ 200,00 € brutto 21 - 30 m³ 300,00 € brutto Ø 30 m³ 300,00 € brutto, zzgl� 3,75 € brutto je m³>30 Die Pauschale beinhaltet alle Leistungen, die für die Befüllung erforderlich sind: Lieferung und Montage Standrohr, verkehrsrechtliche Erlaubnis, Beschilderung, Schlauchbrücken, Wasser- und Schmutzwassergebühr, Lohn- und Transportkosten� Füllmengen bis 10 m³ sind nur über Hausanschlussleitung möglich, die Abrechnung erfolgt über die Jahresverbrauchsabrechnung Weitere Informationen erhalten Sie bei den Verbandsgemeindewerken unter Tel� 07273 / 9410 -70 oder – 72�
Hagenbach -6- Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 Fragebogen - Wir bitten um Ihre Unterstützung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für die Verbandsgemeinde Hagenbach ist das Amtsblatt unverzichtbar. Es ist unser amt- liches Veröffentlichungsorgan. Unter anderem erlangen öffentliche Bekanntmachungen erst durch die Mitteilung im Amtsblatt Rechtskraft. Immer mal wieder erhalten wir Beschwerden wegen der Zustellung des Amtsblatts. Es wird zum Teil entweder zu spät oder auch gar nicht ausgetragen. Für die ordnungsgemäße Zustellung des Amtsblatts ist der Verlag Linus Wittich Medien KG in Föhren zuständig; dieser setzt auch die Austräger*Innen ein. Reklamationen sind deshalb direkt an den Verlag zu richten: E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Ungeachtet dessen ist es uns natürlich sehr wichtig, dass Sie alle das Amtsblatt zuver- lässig und pünktlich erhalten. Daher bitten wir Sie, uns anhand des nachstehenden Vor- drucks über Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Amtsblattverteilung zu informieren. Das Formblatt kann entweder • per Mail an amtsblatt@vg-hagenbach.de • über die Homepage der Verbandsgemeinde Hagenbach, www.vg-hagenbach.de • per Post bzw. direkt in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach an uns übermittelt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass das Amtsblatt wöchentlich freitags erscheint und an diesem Tag spätestens um 18:00 Uhr in Ihrem Briefkasten sein soll. Ihre Amtsblattredaktion Bei der nachstehenden Adresse gab es folgendes Problem bei der Zustellung des Amtsblatts: Anschrift:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an: O Das Amtsblatt kommt selten O Das Amtsblatt kommt nie O Das Amtsblatt kommt verspätet O Das Amtsblatt wird nicht ordnungsgemäß in den Briefkasten eingeworfen Sonstige Angaben: ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Angaben betreffen folgende Kalenderwoche(n): �������������������������������������������������������������������������
Hagenbach -7- Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 AMTLICHER TEIL ◗ Bekanntmachung Bodennutzungshaupterhebung 2021 Ab Juni 2021 führt das Statistische Landesamt die Bodennut- V zungshaupterhebung 2021 durch. Sie ist gesetzlich angeordnet und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter ERBANDSGEMEINDE anderem Daten über die Bodennutzung wie: • Anbau auf dem Ackerland • Dauerkulturen und Dauergrünland Bürgermeisterin Iris Fleisch • Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche Sprechzeiten während der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung • Erzeugung von Speisepilzen Telefon: 0 72 73 / 94 10 13 Auskunftspflicht besteht für die Inhaberinnen und Inhaber oder E-Mail: buergermeister@vg-hagenbach.de Leitungen von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehö- ren ferner Betriebe unter dieser Grenze, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen ◗ Fundbüro (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang Unter www.vg-hagenbach.de, „Direkt zu“ „Fundbüro“ sind alle anbauen. aktuellen Fundsachen der Verbandsgemeinde Hagenbach abrufbar. Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2021“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der ◗ Stellenausschreibung Bodenflächen größtenteils übernommen werden. Lediglich Anga- ben für Gemüse und Erdbeeren sowie Gartenbausämereien und Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagen- Jungpflanzenerzeugung zum Verkauf unter hohen begehbaren bach, Fachbereich 2 Natürliche Lebensgrundla- Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser als auch im gen und Bauen ist zum 01.10.2021 die Stelle Freiland müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Grund- voraussetzung für die Datenübernahme ist die Angabe der jewei- eines Sachbearbeiters ligen Unternehmensnummer/n. Wir machen darauf aufmerksam, mit Schwerpunkt Beitragsrecht / dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder Grundstücksverkehre (m/w/d) fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzei- tig erteilt. Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Ver- in Vollzeit unbefristet zu besetzen. wendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere: - Ermittlung und Erhebung von einmaligen und wiederkeh- Ihr Statistisches Landesamt renden Beiträgen (auch Vorausleistungen) gemäß KAG bzw. Rheinland-Pfalz BauGB für hergestellte Erschließungsanlagen und Teilein- richtungen - Vorbereitung von Bürgerinformationen für Straßenbau- ◗ Bekanntmachung maßnahmen und Teilnahme an Informationsveranstaltun- Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mitgteilt, dass gen der u. a. abgeschlossenen Zweckvereinbarung aus kommunal- - Mitwirkung bei der Erarbeitung von Erschließungs- und rechtlicher Sicht keine Bedenken entgegenstehen und die gemäß Straßenausbaubeitragssatzungen § 12 Abs. 2 KomZG erforderliche Genehmigung erteilt wurde. - Mitwirkung bei der erschließungsmäßigen Beurteilung von Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Erschließungsprojekten, Bebauungsplänen und beim Stra- AZ: 17 062 - 12 ZIDKOR - Meldewesen VOIS/21a ßenbauprogramm, Stellungnahmen zu Vorplanungen Trier, den 12.05.2021 - Durchführung von Grundstücksverkehren – Kauf, Tausch Im Auftrag und Verkauf von Grundstücken Gez. Martin Schulte Ihr Profil: Zweckvereinbarung - Abschluss Verwaltungsfachangestellte(r), Verwaltungs- über den öffentlich-rechtlichen Betrieb der zentralen IT-Platt- fachwirt/in I oder eine entsprechende kaufmännische Qua- form „VOIS“ für den Betrieb des landeseinheitlichen Fachver- lifikation fahrens Meldewesens (und sofern genutzt der Betrieb weiterer Darüber hinaus wünschen wir uns: Zusatzmodule) von der Kommune an den ZIDKOR - gute Kenntnisse des Kommunalabgaben- und Baurechtes zwischen dem - Kenntnisse des Verwaltungsrechts Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbei- - sicherer Umgang mit Office-Produkten tung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR) - Bereitschaft zur Einarbeitung in Finanzsoftware (wir ver- vertreten durch den Verbandsvorsteher, wenden KIS von OrgaSoft) Geschäftsstelle ZIDKOR co. KommWis mbH, - Bereitschaft zur Weiterbildung Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz, (nachfolgend ZIDKOR) - In besonderem Maße werden Konfliktfähigkeit und Souve- und ränität erwartet der Verbandsgemeinde Hagenbach, Ludwigstr. 20, 76767 - Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Eigeninitiative, Teamfähig- Hagenbach keit, Sorgfalt vertreten durch Bürgermeisterin Iris Fleisch Die Stelle ist je nach Vorliegen der entsprechenden persönli- (nachfolgend Kommune genannt) chen und fachlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag wird aufgrund des § 12 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die für den öffentlichen Dienst (bis EG 9c VöD) vergütet. Schwerbe- kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. hinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevor- 476) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.11.2015 (GVBl. S. 412) zugt berücksichtigt. Rückfragen beantwortet Ihnen Reinhold und dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 04. März Kuntz, Büroleiter, unter Tel. 07273 / 941012 sehr gerne. 2021 die nachfolgende Zweckvereinbarung getroffen. Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Präambel Zeugnisse) an die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Die Erledigung von Verwaltungsaufgaben erfordert in verstärktem -Personalabteilung- , Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach oder Maße den Einsatz moderner Informationstechnologie. Nahezu alle bevorzugt online an reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de. Aufgaben werden durch IT-Fachverfahren erledigt. Mit der Umstel- Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten lung der technischen Plattform im Bereich des Meldewesens wer- Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- den die Verwaltungen vor einer neuen Herausforderung gestellt. unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese Insbesondere der erforderliche nunmehr landesweite zentrale zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens. Betrieb des landeseinheitlichen Fachverfahrens Meldewesens (und sofern genutzt der Betrieb weiterer Zusatzmodule) unter der
Hagenbach -8- Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 Beachtung von IT-Sicherheit und Datenschutz spielen dabei eine (2) Bei der Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung in Fäl- entscheidende Rolle. Mit der Gründung des ZIDKOR verfolgen die len einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach kommunalen Spitzenverbände und die Städte in Rheinland-Pfalz auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf die Absicht, den hoheitlichen IT-Betrieb von zentralen Verfahren bis zu insgesamt 5 % des jährlichen anfallenden Kostenbeitrages durch eine Verlagerung in Rechenzentren sicherer abzuwickeln. beschränkt. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausge- Mit dieser Zweckvereinbarung wird der öffentlich-rechtliche schlossen, insbesondere die Haftung ohne Verschulden ist ausge- Betrieb der zentralen IT-Plattform „VOIS“ für den Betrieb des schlossen. landeseinheitlichen Fachverfahrens Meldewesens (und sofern §6 genutzt der Betrieb weiterer Zusatzmodule) von der Kommune an den ZIDKOR übertragen. Genehmigungserfordernis, Inkrafttreten §1 (1) Der Abschluss und die Änderung dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Genehmigung der untersten gemeinsamen Auf- Verfahren / Betrieb sichtsbehörde der kommunalen Beteiligten. Nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, sind (2) Die kommunalen Beteiligten haben die Zweckvereinbarung, für den Betrieb der IT-Plattform alle erforderlichen und angemes- deren Änderung und Aufhebung nach den für ihre Satzungen und senen Maßnahmen zu treffen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Verordnungen geltenden Regelungen auf eigene Kosten öffentlich Authentizität und Vertraulichkeit der gespeicherten Daten sicher- bekannt zu machen. zustellen. Diese Anforderungen stellt der ZIDKOR in den Betriebs- (3) Die Zweckvereinbarung, deren Änderung und Aufhebung wer- standorten sicher. den am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch §2 die kommunalen Beteiligten wirksam, wenn nicht ein späterer Ziel und Aufgabenaufteilung Zeitpunkt vereinbart ist. (1) Ziel dieser Zweckvereinbarung ist die Einhaltung, Erreichung Mainz, den 15.03.2021 und Sicherstellung von IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards Für den ZIDKOR zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge der Kommunen gegen- Gez. Quoc - Binh Duong über Ihren Bürgerinnen und Bürgern. Die Parteien sind sich dabei Hagenbach, den 04.03.2021 einig, dass es sich um einen iterativen Prozess handelt, der sowohl Für die Kommune den neuen rechtlichen, sowie technologischen Anforderungen 2. Stellv. Verbandsvorsteher Reinhard Scherrer, Bürgermeister unterworfen ist. (2) ZIDKOR stellt in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und den betroffenen Meldebehörden die hoheitliche Betriebsum- gebung ab dem 01.06.2020 zur Verfügung. ◗ Bekanntmachung (3) ZIDKOR übernimmt die Bereitstellung, den Betrieb und die Satzung über die Erhebung von Administration der hoheitlichen Betriebsumgebungen. ZIKDOR Friedhofsgebühren der Stadt Hagenbach vom sichert zu, dass alle administrativen Arbeiten nur von Bediensteten ausgeübt werden, die nach den Regelungen des Verpflichtungs- 17.06.2021 gesetzes und den maßgeblichen Vorschriften des Landesdaten- Der Stadtrat Hagenbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord- schutzgesetztes verpflichtet worden sind. ZIDKOR übernimmt nung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 16, 18 Abs. 3, 32 und ferner die Sicherung der gesamten hoheitlichen Betriebsumge- 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung bung und die Auslagerung der Datensicherungsmedien. beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: §1 (4) Aufgaben und Mitwirkungspflichten der Kommune ergeben Allgemeines sich aus dem Leistungsverzeichnis und beinhalten u.a.: Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer a) Die Prüfung und Freigabe neuer Software-Versionen (ggfs. Anlagen, alter Friedhof und Friedhof Kirchfeld in den jeweils gül- über Dritte). tigen Friedhofssatzungen werden Benutzungsgebühren erhoben. b) Mitwirkung bei der Analyse sowie der Behebung von Fehlern Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. im Rahmen ihrer Möglichkeit. §2 (5) Die Parteien unterstützen sich gegenseitig im Bereich des Gebührenschuldner Betriebs des landeseinheitliche Fachverfahrens Meldewesen und Gebührenschuldner sind: wirken auf die strategische- und IT-Weiterentwicklung in diesem Bereich mit anderen Kommunen hin. 1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungs- gesetz verantwortlich sind und der Antragsteller, §3 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. Kostenbeiträge §3 (1) Für die Erfüllung der in § 2 genannten Aufgaben wird ein Kos- Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit tenbeitrag erhoben. Die Höhe des Kostenbeitrags ergibt sich aus (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der dem jeweils aktuell gültigen Entgelt- und Leistungsverzeichnis Leistungen nach den Friedhofssatzungen, bei antragsabhängigen des ZIDKOR. Leistungen mit der Antragstellung. (2) Der jeweilige Kostenbeitrag wird erstmalig anteilig einen Monat (2) Die Gebühren werden innerhalb 14 Tagen nach Bekanntgabe nach Bereitstellung der Betriebs fällig, anschließend jährlich im des Gebührenbescheides fällig. Voraus zum 1. Januar. §4 §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Laufzeit / Kündigung (2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 03.03.2016 (1) Die Zweckvereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie kann außer Kraft. mit einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Ende eines Kalender- jahres gekündigt werden. Dessen ungeachtet sind die jeweiligen Hagenbach, den 21.06.2021 zeitlichen Abnahmeverpflichtungen einzuhalten. Christian Hutter (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Stadtbürgermeister §5 Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Amtshaftung schriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses (1) Der ZIDKOR haftet nur für Schäden, die vom ZIDKOR, seinen Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen grob fahr- Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. lässig oder vorsätzlich verursacht werden. Unberührt bleibt die Dies gilt nicht, wenn Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahr- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die lässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus die- Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der ser Zweckvereinbarung ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Satzung verletzt worden sind, Inkrafttreten typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. oder
Hagenbach -9- Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde VI. Ordnungsdienst bei Bestattungen mit auswärtigen Bestat- den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der tungsunternehmen Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands- Wurde bei einem Sterbefall ein auswärtiges Bestattungsunter- gemeindeverwaltung, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach unter nehmen beauftragt, wird durch die Firma, die den Grabaushub Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen vornimmt, ein Ordnungsdienst (Leichenhalle herrichten, Kerzen soll, schriftlich geltend gemacht hat. anzünden, Kränze aufstellen, Mikrofon einschalten u.a.) gestellt. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuld- kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann nern aus Auslagen zu erheben. Bei der Beauftragung von örtlichen Bestattungsunternehmen diese Verletzung geltend machen. durch die Angehörigen, werden die Kosten vom Bestattungsunter- Hagenbach, den 21.06.2021 nehmen direkt in Rechnung gestellt. Verbandsgemeindeverwaltung VII. Benutzung der Leichenhalle Iris Fleisch 1. Benutzungsgebühr Bürgermeisterin a) einschließlich Benutzung der Kühltruhe 210,00 € Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hagenbach b) ohne Benutzung der Kühltruhe 135,00 € I. Reihengrabstätten c) kurzfristige Benutzung (nicht länger als 1 Tag) 100,00 € ohne Trauerfeier Überlassung einer Reihengrabstätte oder eines anonymen Grabes an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzungen 2. Reinigung Die Gebühren für die Reinigung werden nach dem entstehenden a) bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 200,00 € Aufwand berechnet. b) vom vollendeten 6. Lebensjahr an 400,00 € VIII. Plattenweg auf dem neuen Friedhof c) Die Gebühren nach Buchstabe a) gelten auch bei Urnenbeiset- Die Anlegung eines Plattenweges zwischen den Grabreihen und zungen. zwischen den einzelnen Gräbern im neuen Friedhof wird durch II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehen- a) Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 den Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu der Friedhofssatzung für erheben. aa) eine Einzelgrabstätte 400,00 € IX. Beschriftung der Urnengräber im Grabfeld 10 Block B und bb) eine Doppelgrabstätte 700,00 € Grabfeld 11 (Gemeinschaftsgräber) b) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstaben a) bei spä- Die Beschriftung der Steine mit dem jeweiligen Namen des Ver- teren Bestattungen je Jahr für storbenen im Grabfeld 10 im Block B (Feld 1 - 6) und im Grabfeld aa) eine Einzelgrabstätte 16,00 € 11 (Gemeinschaftsgräber) wird vom Friedhofsträger veranlasst. bb) eine Doppelgrabstätte 28,00 € Diese Kosten sind vom Gebührenschuldner als Auslagen zu c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der erheben. ersten Nutzungszeit nach den Buchstaben a) und b) für 10 Jahre X. Gebühren für Nichtortsansässige aa) einer Einzelgrabstätte 160,00 € Bei Personen, die nicht zu § 2 Abs. 2a der Friedhofssatzungen bb) einer Doppelgrabstätte 280,00 € gehören, sind im Rahmen einer Sondervereinbarung die Gebühren d) Ankauf einer Aschenstätte in den Urnenmau- 1.500,00 € der Abschnitte I, II und VII doppelt zu erheben. Die Auslagen nach ern und den Urnenstelen des neuen Friedhofs Ziffer III, IV, V, VII und IX sind gemäß dieser Satzung zu erheben. nach § 16 Abs. 1 Ziffer c) Friedhofssatzung an Übersicht der Auslagen für gewerbliche Unternehmer (Stand Mai 2014) Berechtigte nach § 2 Abs. 2 Friedhofssatzung Gebühren beinhalten 19 % MwSt. Ausheben und Schließen der Gräber und Einbettungen: e) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach 48,00 € Buchstabe d) bei Belegung mit einer 2. Urne je Sargbestattungen Jahr für eine Doppelgrabstätte 1. Einzelgrab für Verst. bis zum 6. LJ (Kindergrab) 357,00 € f) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrech- 480,00 € 2. Einzelgrab ab 6 Jahre 535,50 € tes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit nach 3. Erstbelegung eines Doppelgrabes 535,50 € Buchstabe d) für 10 Jahre für eine Aschengrab- 4. Beilegung in bestehendes Doppelgrab 595,00 € stätte g) Gebühren in Grabfeld 10 Urnenbestattungen Gebühr Verlängerung Erdbestattung einer Urne Feld 10, Block A 190,40 € pro Jahr Beilegung in bestehendes Doppel-Urnengrab oder 190,40 € Block A, Urnengräber 700,00 € 28,00 € Erdgrab Block B, Feld 1 - 6 2.000,00 € 80,00 € Erdbestattung und Beilegung einer Urne Feld 10, 214,20 € Block C, Feld 7 1.800,00 € 72,00 € Block B - F Block D, Feld 8 1.800,00 € 72,00 € Bestattung in anonymes Grab 119,00 € Block E, Feld 9 1.800,00 € 72,00 € Bestattung in Urnenmauer oder Stelen 95,20 € Block F, Feld 10 1.800,00 € 72,00 € Herausholen aus Urnenmauer zum Überführen 47,60 € Block G, Feld 10 1.600,00 € 64,00 € Leichentransport h) Grabfeld 11 Urnengräber 1 - 65 700,00 € 28,00 € Von der Friedhofshalle zur Grabstätte pro Träger: 41,65 € Gemeinschaftsgräber 2.000,00 € 80,00 € 4 Träger a´ 41,65 € 166,60 € III. Ausheben und Schließen der Gräber und Einbettung (§ 10 Abs. Ausgraben und Umbetten von Leichen u. Aschen 1 Friedhofssatzung) Ausgraben und Umbetten eines Sarges 1.071,00 € Das Ausheben und Schließen der Gräber werden durch gewerbli- Ausgraben einer Urne zur Umbettung (Neuer/Alter 119,00 € che Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten Friedhof) sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben. Ordnungsdienst 95,20 € IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen (§ 12 Abs. Bestattungen an Samstagen 2 Friedhofssatzung) Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen werden Zulage für Erdbestattung 119,00 € durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei ent- Zulage für Urnenbestattung 59,50 € stehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen Zulage für 1 Sarg- oder Urnenträger 11,90 € zu erheben. Auslagen für die Anlegung des Plattenweges V. Sargträger Kindergrab 485,64 € Sargträger werden von der Firma, die den Aushub der Gräber Einzelgrab 265,35 € vornimmt, gestellt. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben. Doppelgrab 267,55 €
Hagenbach - 10 - Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 Beschriftung Urnengemeinschaftsgrabstätten Die Beschriftung mit dem Namen, sofern gewünscht Geburts- und Sterbejahren, für die Urnengemeinschaftsgrabstätten auf dem Friedhof Hagenbach „Kirchfeld“ sind in voller Höhe von den Sprechstunde zu den Themen Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben. Weitere Kosten Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Bagger mit Bedienung je Stunde 142,80 € Facharbeiter je Stunde 57,12 € Kompressor mit Bedienung je Stunde 57,12 € Betreuungsverfügung Der Bevölkerung stehen eine Referentin und ein ◗ Stellenausschreibung Referent zur Beratung zur Verfügung Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Frau Christiane Lossin vom Hagenbach, Fachbereich 1 Organisation ist ab sofort die Stelle AWO Betreuungsverein Germersheim e. V. Waldstraße 38, 76870 Kandel eines Sachbearbeiters mit Schwerpunkt EDV Telefon: 0 72 75 – 89 19 (m/w/d) Telefax: 0 72 75 – 95 74 91 Homepage: www.awo-btv-ger.de in Vollzeit unbefristet zu besetzen. Email: ch.lossin@awo-btv-ger.de bietet ab Juni wieder persönliche Beratungsgespräche Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere: in den Räumlichkeiten der AWO an, aber auch vor Ort - Betreuung, Pflege und Entwicklung von Hard- und Software in Hagenbach. - Anwenderbetreuung und Management der Hardware incl. Sie ist Referentin der vhs Hagenbach, bietet 2 x im Monitoring Jahr einen kostenlosen Vortrag zu diesen Themen in - Administration von Windows Server Betriebssystemen inkl. der Hainbuchenschule in Hagenbach an. Infrastrukturdienste wie Active Direktory, DNS und DHCP Herr Stegner von der Betreuungsbehörde - Betrieb und Unterhaltung der Netze einschließlich der Tele- Germersheim beglaubigt die Vorsorgevollmachten kommunikationsanlage sowie des Vertragsmanagements zeitnah nach den Vorträgen in der Hainbuchenschule in Hagenbach. - Wartung, Installation, Optimierung und Betreuung der Win- dows IT-Arbeitsplätze der Verbandsgemeinde und deren Herr Bast von Einrichtungen (Schulen, Feuerwehren) - Pflege und Erstellung notwendiger IT-Dokumentationen der Lebenshilfe bietet ebenso kostenlose Beratungsgespräche in seinem Büro in Jockgrim an. Ihr Profil: - Abschluss Ausbildung in der Informations- und Kommuni- Terminvereinbarung erforderlich unter: kationstechnik oder vergleichbare Ausbildung/Studium Telefon: 0 72 71 – 93 41 90 Darüber hinaus wünschen wir uns: - Berufserfahrung im IT-Bereich der Kommunalverwaltung - Technisches Verständnis im Hard- und Softwarebereich Hagenbacher Spendenkammer - Gute Kenntnisse im Bereich VoiP Telefonie, Firewallkonfiguration - Bereitschaft zur Weiterbildung - Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Eigeninitiative, Teamfähig- ◗ Hagenbacher Spendenkammer keit, Sorgfalt Second Hand - Vintage statt Fast Fashion - Flexibilität in den Arbeitszeiten (z.B. abendliche Einsätze) Aktuelle Öffnungszeiten Donnerstag, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 1. und 3. Samstag im Monat, 10:00 Uhr - 11:30 Uhr. Da nur wenige Personen in den Räumen sein dürfen ist Terminvereinbarung Die Stelle ist je nach Vorliegen der entsprechenden persönli- gewünscht - auch für Abgabe von Kleidung - unter Tel. 0152 / chen und fachlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag 57654582, auch WhatsApp. Bei Bedarf können sie auch telefonisch für den öffentlichen Dienst (bis EG 9a TVöD) vergütet. Schwer- einen anderen Termin vereinbaren. Vielen Dank für Ihr Verständnis behinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevor- und bleiben Sie bitte gesund. zugt berücksichtigt. Rückfragen beantwortet Ihnen Reinhold Kuntz, Büroleiter, unter 07273 / 941012 sehr gerne. ◗ In eigener Sache Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Wenn Sie kein “Amtsblatt der Verbandsgemeinde Zeugnisse) bis spätestens 23.07.2021 an die Verbandsgemein- Hagenbach” bekommen haben ... deverwaltung Hagenbach, -Personalabteilung-, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach oder bevorzugt online an reinhold.kuntz@ Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt vg-hagenbach.de. Bei Bewerbungen per E-Mail bitten wir um der Verlag entgegen unter folgender Nummer: Übersendung einer PDF-Datei. 06502/9147-0. Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens. service@wittich-foehren.de
Hagenbach - 11 - Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 H AGENBACH Sprechzeiten Stadtbürgermeister Christian Hutter: Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.30 bis 18.00 Uhr Rathaus Hagenbach, Ludwigstraße 18, 76767 Hagenbach Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: christian.hutter@hagenbach.de Öffnungszeiten Rathaus: Montag 17.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 16.00 - 18.00 Uhr Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: marijana.david@hagenbach.de Sprechzeiten Erster Beigeordneter Tobias Zimmermann: nach Vereinbarung Geschäftsbereich Vereine, Kultur, Jugend, Stadtmarketing Telefon 07273 / 41 83, E-Mail: tobias.zimmermann@hagenbach.de G ESCHENKEBÖRSE ◗ Voranzeige der Stadtratssitzung Den Damen und Herren Ratsmitglieder der Stadt Hagenbach sowie der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass am Donnerstag, dem 08. Juli 2021 eine Stadtratssitzung geplant ist. Uhrzeit sowie Tagesordnung werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte merken Sie sich Overhead-Projektor - stabil und robust im Koffer diesen Termin vor. Abzuholen in Hagenbach unter Tel. 07273 / 9199833. Der / die Interessent/in kann sich unter der jeweils angege- benen Telefonnummer direkt mit dem / der Anbieter/in in ◗ Stellenausschreibung Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade Die Stadt Hagenbach sucht zur Verstärkung ihres zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemein- Teams in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ ab deverwaltung Hagenbach unter der Telefonnummer 07273 sofort zwei / 9410-0 an oder per E-Mail an amtsblatt@vg-hagenbach. de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, pädagogische Fachkräfte oder vergleichbare Qualifikationen wenn der Gegenstand abgeholt wurde. in Vollzeit. Die Stellen können auch im Jobsharing besetzt wer- den kann. Die Stellen sind zunächst befristet für 1 Jahr zur Vertretung zu besetzen. Eine weiter gehende Beschäftigungsmöglichkeit ist ◗ Grundschule Neuburg wahrscheinlich. Neuer Name für die Grundschule in Neuburg Wenn Sie: Nun ist es entschieden: Die Grundschule in Neuburg trägt ab August 2021 einen neuen Namen. Der Verbandsgemeinderat Hagenbach • sich in einem erfahrenen Team einbringen wollen folgte einstimmig dem Vorschlag des Ortsgemeinderats Neuburg, • bei der Weiterentwicklung der Konzeption mithelfen möch- sie „Grundschule an Rhein und Lauter Neuburg“ zu nennen. Im ten Vorfeld suchten Neuburgs Grundschulkinder, Grundschuleltern und die Ortsgemeinde Neuburg gemeinsam nach einem Namen, • durch Ihr fachliches Können mithelfen wollen, die Kinder in der zur Historie Neuburgs passt. Für das kommende Schuljahr ihrer Entwicklung zu unterstützen sind spannende Aktivitäten rund um die Namensgebung geplant. Dann erwartet Sie: • ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung B ERG • • ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD liebenswerte Kinder und deren Eltern. Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin- Ortsbürgermeisterin Sabine Gerhart derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG): Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Bouché (Kita-Leitung; Tel. Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr 07273 / 1610) und Herr Reinhold Kuntz (Personal; Tel. 07273 / Telefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus) 941012) gerne zur Verfügung. E-Mail: buergermeister@berg-pfalz.de Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Erster Beigeordneter Thomas Worst Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Geschäftsbereich Bauhof, Hochbauten, Umwelt- und Naturschutz Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemeindeverwaltung Sprechzeiten nach Vereinbarung, Hagenbach, - Personalabteilung -, Ludwigstr. 20, 76767 Hagen- Telefon 07273 / 1284 (Rathaus), E-Mail: thomas.worst@web.de bach oder vorzugsweise online an reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de. Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese www.wittich.de zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Hagenbach - 12 - Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 ◗ Diamantene Hochzeit ◗ Stellenausschreibung Die Stadt Hagenbach sucht zur Verstärkung ihres Teams in der Kindertagesstätte „Kinder- land“ ab sofort einen staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) pädagogische Fachkraft oder vergleichbare Qualifikationen in Teilzeit (50 %). Die Stelle ist zunächst befristet für 1 Jahr zur Vertretung zu besetzen. Eine weiter gehende Beschäftigungs- möglichkeit ist wahrscheinlich. Wenn Sie: In der vergangenen Woche konnten die Eheleute Waltraud und Klaus Kober das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern. Bürger- • sich in einem erfahrenen Team einbringen wollen meisterin Iris Fleisch überbrachte die Glückwünsche der Ver- • bei der Weiterentwicklung der Konzeption mithelfen möch- bandsgemeinde und überreichte einen Präsentkorb, der mit ten Waren aus der Verbandsgemeinde bestückt war. Sie wünschte dem Jubelpaar, das voller Zufriedenheit auf den gemeinsamen • durch Ihr fachliches Können mithelfen wollen, die Kinder in Lebensweg zurückblickt, noch viele glückliche gemeinsame Jahre ihrer Entwicklung zu unterstützen in Gesundheit und Freude. Dann erwartet Sie: • ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung ◗ Stellenausschreibung • ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD Bei der Stadt Hagenbach ist ab sofort die Vollzeitstelle eines • liebenswerte Kinder und deren Eltern. Mitarbeiters (m/w/d) im Bauhof der Stadt Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin- Hagenbach derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schröter (Kita-Leitung; Tel. befristet für ein Jahr als Elternzeitvertretung zu besetzen. 07273 / 1036) und Herr Reinhold Kuntz (Personal; Tel. 07273 Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet: / 941012) gerne zur Verfügung. Sofern Sie an dieser Stelle • Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Einsatzbereitschaft Unterlagen (tab. Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Ver- • Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässig- bandsgemeindeverwaltung Hagenbach, - Personalabteilung -, keit Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach oder vorzugsweise online an • Eine hohe körperliche Belastbarkeit und die gesundheitli- reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de. che Eignung für Tätigkeiten im Freien bei allen Wetterbe- Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten dingungen wird vorausgesetzt Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- • Besitz des Führerscheins der Klasse B unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese Von Vorteil sind: zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens. • Berufserfahrung in einem handwerklichen/technischen Beruf • Erfahrung beim Führen von Baugeräten, Fahrzeugen und sonstigen technischen Geräten ◗ Weitere Urnenbestattungsmöglichkei- • Besitz des Führerscheins der Klasse C1 Das Arbeitsgebiet umfasst folgende Arbeitsaufgaben: ten auf dem Friedhof Kirchfeld Auf dem Friedhof Kirchfeld wurden die Arbeiten zu neuen Urnen- • Pflege- und Unterhaltungsarbeiten von Bepflanzungen und bestattungsmöglichkeiten von zwei Firmen aus Herxheim und Grünflächen Lustadt fertiggestellt. Die Urnenstelen werden in Kürze zur Ver- • Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten von Stra- wendung der letzten Ruhe freigegeben. Herzlichen Dank an alle ßen und öffentlichen Verkehrsflächen Beteiligten Firmen, sowie die Fachabteilung der Verbandsgemein- • Wartung, Pflege und Instandsetzung von Fahrzeugen, deverwaltung. Maschinen, Geräten etc. • Flexible Mitarbeit bei allen übrigen im Bauhof anfallenden Arbeiten • Instandhaltungsarbeiten in den städtischen Liegenschaf- ten Die Eingruppierung und Vergütung richten sich nach den Regeln des öffentlichen Dienstes (TVöD). Frauen und Männer haben die gleichen Chancen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterla gen. Bitte richten Sie diese an die Verbandsgemeindeverwal- tung Hagenbach - Personalabteilung -, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach oder online an reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de. Fragen zum Stellenangebot beantwortet Ihnen gerne Herr Kuntz persönlich unter der Tel. Nr. 07273 / 941012 oder der Bauhofleiter Rolf Oberfrank Tel. Nr. 07273 / 4121. Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens. 66 Urnenstellen in Sandsteinelementen auf dem „Neuen“ Friedhof Kirchfeld. Die Arbeiten sind seit kurzem abgeschlossen.
Hagenbach - 13 - Ausgabe 25/2021 I 25. Juni 2021 ◗ Information zu Entscheidungen des Stadtrates In seiner Sitzung am 17. Juni hat der Stadtrat unter anderem zu folgenden Themen debattiert und einige Entscheidungen getrof- fen, die ich Ihnen mitteilen möchte. Die obere Asphaltschicht und die roten Markierungen an den fünf Einmündungen entlang der Habsburger Allee sollen erneuert werden. Nun erfolgt dafür eine Ausschreibung durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Die Park- anlage am Heßbach soll in den Abendstunden beleuchtet werden. Die Räumlichkeiten der Galerie des Alten Rathauses können künf- tig gegen eine Nutzungsgebühr in Höhe von 250 Euro für Trauun- gen durch das Standesamt angemietet werden. Der Rat beschloss die weitere Ausarbeitung des Maßnahmenkatalogs mit Kostenrah- men für den Spielplatz in der Waldstraße. Die Projektaufwände sollen maximal 50.000 Euro betragen. Weiterhin wurde der Stadt- rat zur Offenlage der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar angehört. Die Friedhofsgebührensatzung wurde angepasst und abschließend wurden noch einige Bauanträge- und Befreiungen behandelt. Alle Tagesordnungspunkte mit detaillier- ten Hintergründen finden Sie wie immer im Bürgerinformations- system ALLRIS, welches Sie mit einem Klick über die Homepage der Verwaltung www.vg-hagenbach.de erreichen. Sieben Marktbeschicker bieten ein interessantes Angebot im Juli. Der Rat beabsichtig die Auffrischung der roten Markierungen entlang der Habsburger Allee. Die notwendigen Asphalt- und Markierungsar- beiten werden ausgeschrieben. ◗ Weitere Angebote beim Ludwigsmarkt im Juli: Bei der Kerwe und auf dem Wintermarkt 2019 war das Angebot von Neues Obst- und Gemüseangebot, Marleo Handarbeit sehr gefragt. Beim nächsten Ludwigsmarkt ist hochprozentiges und tolle handgefertigte Grazyna Krieger erstmals seit Corona wieder auf einem Markt. Kinderkleider Am nächsten Freitag, dem 02. Juli 2021, ist wieder Ludwigsmarkt ◗ Stadtradeln: Digitale Ehrung des Um- auf dem Kirchplatz. Mit Gin, Likören und weiteren hochprozentigen Angeboten des Whiskeylädel aus Kandel, sowie den Handarbei- weltministeriums für unsere Leistung ten von Marleo aus Berg konnten wir zwei weitere Marktbeschi- im vergangenen Jahr 2020 cker nach Hagenbach locken. Das Hofgut Ludwigsau weitet neben Das kam überraschend. Die frischgebackene Ministerin für Umwelt Nudeln und Eier, wie beim letzten Mal, sein Spektrum beim Lud- und Klimaschutz des Land Rheinland-Pfalz, Anne Spiegel, bat uns wigsmarkt mit Obst- und Gemüse aus. Auch wieder mit dabei kürzlich ein Kurzvideo zu unserer Teilnahme beim letztjährigen sind die Honigprodukte von Familie Mißbach, sowie die Backwa- „Stadtradeln 2020“ aufzunehmen und an das Ministerium zu sen- ren der Pfälzer Brotbuwe und die begehrten Dampfnudeln von den. Gesagt, getan. Gefreut hat uns dann die digitale nachträgliche Emma&Paul. Weiterhin können Sie sich Pflanzen und Schnittblu- Ehrung per YouTube-Video der Ministerin als Beste Newcomer- men von Musti für das Wochenende nach Hause holen. Die angren- Kommune in Rheinland-Pfalz. Die einminütige Sequenz mit unse- zende Gastronomie, sowie die Wurstwaren der Metzgerei Kropp rem Beitrag ist bei Minute 9:30 zusehen. Klicken Sie doch mal auf runden das Angebot des Marktes ab. den Kanal des Klimaschutzministeriums RLP. Das Video ist auch Für die Folgemärkte knüpfen wir derzeit stets neue Kontakte. Ab auf unserer Homepage www.hagenbach.de zu sehen. Mehr zu September besucht uns „Fisch Sturm“ mit seinen frischen Waren unserer Teilnahme an der Kampagne Stadtradeln 2021 erfahren aus den Flüssen, Seen und Meeren. Sie im nächsten Amtsblatt.‚
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