Mt sblatt - Stadt Hagenbach

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Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Jahrgang 46

                                                  Amtsblatt
                                                  der Verbandsgemeinde
                                                     HAGENBACH
                                                                                     Amtliches
                                                                                     Bekanntmachungsorgan
                                                                                     der Verbandsgemeinde
                                                                                     Hagenbach,
                                                                                     der Stadt Hagenbach
                                Ausgabe 5/2021                   und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz),
                                Freitag,                   Neuburg am Rhein und Scheibenhardt
                                5. Februar 2021
Wir an Rhein und Lauter . . .

                                                                                                    Foto: Ute Ulm
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                                                                    -2-                              Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021

                                                                               N          OTDIENSTE
                                                                                                                                                                    ohne Gewähr

◗◗ Notrufnummern                                                                                                 76870 Kandel Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr
Polizei�������������������������������������������������������������������������������������������������� 110   Do. 11.02.2021
Polizei-Inspektion Wörth����������������������������������������������� 07271/9221-0                            Marien-Apotheke Marienstr. 2 Tel.: 07273/1224
Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������������� 112        76767 Hagenbach Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr
Rettungsleitstelle - Notruf�����������������������������������������������������������19222                     Fr. 12.02.2021
(Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt)                                                                       Apotheke im Maximilian Center Maximilianstr. 1 Tel.:
                                                                                                                 07271/979780
                                                                                                                 76744 Wörth Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
◗◗ Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                                                Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen
Einheitliche Telefonnummer: 116117
(ohne Vorwahl)                                                                                                   Änderungsservice.
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik,
Luitpoldstr. 14
Öffnungszeiten:                                                                                                  ◗◗ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Montag, Dienstag, Donnerstag                                                                                     06.02.2021 + 07.02.2021
von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag.                                                                         Herr Dr. Herbert-Karl Dreier, Gartenstraße 36, 76770 Hatzenbühl,
Mittwoch von 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr.                                                                 Tel. 07275 / 2340
Freitag von 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr.

                                                                                                                 ◗◗ Augenarzt
◗◗ Im Notfall immer 112                                                                                          06.02.2021 + 07.02.2021 + 10.02.2021
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe-
                                                                                                                 Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655
schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen
muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor-                                                     Kaiserslautern, Tel. 0631 / 2030
dert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.                                                    Der Bereitschaftsdienst des Klinikums umfasst folgende Zeiten:
DRK-Rettungs- und Notarztdienst,                                                                                 Mittwoch, 14:00 Uhr bis einschließlich Donnerstag, 07:00 Uhr
Krankentransport                                                                                                 Freitag, 16:00 Uhr bis einschließlich Montag, 07:00 Uhr.
Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222,
Mobiltelefon mit Vorwahl 07273
                                                                                                                 ◗◗ Beratungsstelle bei Vergiftungsunfäl-
◗◗ Apothekendienst                                                                                                  len
Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30                                                    Klinische Toxikologie
Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Der Notdienst                                                  Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz
der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende                                                  Tel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469
Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktualisie-
rungen):                                                                                                         ◗◗ Wasserversorgung
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131
                                                                                                                 Stördienst: Tel. 0911 / 65654-5170
Mainz Stand: 02.02.2021 08:27
      Notdienstplan vom 05.02.2021 bis 12.02.2021
Fr. 05.02.2021                                                                                                   ◗◗ Gasversorgung
Apotheke an der Passage Hauptstr. 79 Tel.: 07275/919891                                                          Bereitschaftsdienst der Gasversorgung
76870 Kandel Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr                                                                         THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111
Sa. 06.02.2021
Olympia-Apotheke Marktstr. 6 Tel.: 07271/76020
76744 Wörth Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr
So. 07.02.2021
                                                                                                                 ◗◗ Stromversorgung
Glöckel-Apotheke Hauptstr. 29 Tel.: 07272/7000185                                                                Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel.
76777 Neupotz So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr                                                                        07275/955410, Fax 07275/9554-21
Mo. 08.02.2021                                                                                                   Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777
Damm-Apotheke Dammstr. 20 Tel.: 07273/4282
76776 Neuburg Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr
Di. 09.02.2021                                                                                                   ◗◗ Kabelfernsehen
Alte Apotheke von 1837 Obere Hauptstr. 1 Tel.: 07276/8578                                                        PYUR, Tel. 030 25 77 77 77
76863 Herxheim Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr
Mi. 10.02.2021                                                                                                      Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste
Bienwald-Apotheke Hauptstr. 59 Tel.: 07275/1204                                                                     siehe unter „Was sonst noch interessiert“.

       Konten der Verbandsgemeindekasse                                                                            Wenn Sie kein “Amtsblatt
 Sparkasse Germersheim-Kandel                                                                                      der Verbandsgemeinde Hagenbach”
 BIC-SWIFT: MALADE51KAD                                                                                            bekommen haben ...
 IBAN: DE78 5485 1440 0001 0029 63
                                                                                                                   Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt
 VR-Bank Südpfalz eG                                                                                               der Verlag entgegen unter folgender Nummer:
 BIC-SWIFT: GENODE61SUW
 IBAN: DE41 5486 2500 0002 8013 29                                                                                                   06502/9147-800.
 Postbank Ludwigshafen
                                                                                                                            Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
 BIC-SWIFT: PBNKDEFF
 IBAN: DE35 5451 0067 0003 5896 75                                                                                             vertrieb@wittich-foehren.de
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                       -3-                               Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021

  Aktuelle Informationen zum CORONA-VIRUS
  aus der Verbandsgemeinde

                                                                                                                 Bildquelle: Pixabay.com
     Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte Menschen mit der höchsten Impf-Priorität -insbesondere
     die über 80-Jährigen- bei der Online-Terminregistrierung für die Corona-Impfung unterstützen
  Nach einer telefonischen Terminvereinbarung werden wir für die Bürgerinnen und Bürger die Online-Registrierung über die offi-
  zielle Internetseite des Gesundheitsministeriums „impftermin.rlp.de“ vornehmen. Alle, die Unterstützung benötigen, können dazu
  Pascal Eck unter der Telefonnummer 07273 / 9410 - 29 kontaktieren.
  Das Angebot richtet sich vor allem an die Menschen in der Verbandsgemeinde, die weder selbst noch im engen Umfeld die Möglich-
  keit haben, einen Termin im lokalen Impfzentrum zu vereinbaren.

     Nachbarschaftshilfe in unserer Verbandsgemeinde
  Liebe Bürgerinnen und Bürger,
  durch die dynamische Entwicklung der Pandemie befinden sich natürlich auch in der Verbandsgemeinde Hagenbach immer wieder
  unterschiedliche Personen, Paare und Familien kurzzeitig oder über 14 Tage und mehr in Quarantäne. Es gilt es nach wie vor ins-
  besondere die Risikogruppe vor einer Infektion zu schützen. Bereits im Frühjahr haben wir gemeinsam mit der Stadt Hagenbach
  und den Ortsgemeinden Berg, Neuburg und Scheibenhardt eine Nachbarschaftshilfe organisiert. Viele freiwillige Helfer haben
  ihr Mitmenschen unterstützt. Diese Helfer erklären sich nach wie vor bereit bedürftigen Haushalte unter die Arme zu greifen. Die
  Nachbarschaftshilfe erledigt sehr gerne Lebensmitteleinkäufe und wichtige Botengänge. Sie befinden sich in Quarantäne ? Sie
  zählen zur Risikogruppe und trauen sich derzeit keine Alltagswege zu ? Sehr gerne können Sie die Nachbarschaftshilfe in Anspruch
  nehmen. Melden Sie sich hierzu telefonisch bei der zentralen Koordinationsstelle der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Cons-
  tanze Scheid, Tel. 07273 / 9410 - 20.

     Seniorenbeirat Hagenbach hilft bei Anmeldung und Fahrten zum Impfzentrum
  Der Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach möchte impfbereite
  Senioren/innen bei der Registrierung und bei Fahrten in das Impfzentrum Wörth unterstützen.
  Interessierte Senioren/innen können sich daher beim Seniorenbeirat
  unter der Handy-Nummer 0178 / 1046474 oder unter der E-Mail Adresse senioren@hagenbach.de
  melden.

     Seniorenbeirat Scheibenhardt unterstützt bei Impfterminen, Einkauf und mehr
  Der Seniorenbeirat weist nochmals auf das seit einigen Jahren bestehende Angebot der Nachbarschaftshilfe in Scheibenhardt hin.
  Wer Unterstützung braucht, egal ob bei der Anmeldung wegen eines Corona-Impftermins, beim Einkauf, einer Fahrt zum Arzt oder
  bei anderen Dingen, kann hier Hilfe finden. Einfach unter Tel. 07277 / 7969029 anrufen. Hier bitte den Namen, die Telefonnummer
  und den Grund des Anrufs auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

     Fahrschule Dippel - Kostenlose Fahrt zum Impfzentrum
  Fahrschule Dippel bietet Ihnen eine kostenlose Fahrt zum Impfzentrum in Wörth an, Terminabsprache telefonisch unter 0171 /
  6808453 oder kontakt@dippels-fahrschule.de.

     Bürgerbus Neuburg fährt Senioren ins Impfzentrum
  Für nicht mobile Seniorinnen und Senioren aus der gesamten Verbandsgemeinde bietet der Bürgerverein Neuburg ab sofort Fahr-
  ten zum Impfzentrum nach Wörth und die Begleitung zur Impfung an. Aufgrund der Corona-Bestimmungen kann der Bürgerbus
  jeweils eine Person oder ein Ehepaar bzw. einen Haushalt befördern. Der Fahrpreis beträgt 10 Euro. Für die Fahrt melden Sie sich
  bitte an bei: Arnika Eck, Tel. 3732 oder Gerlinde Martus: Tel 4860 oder per E-Mail unter: seniorenbeauftragte@neuburg-am-rhein.de.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                           -4-                                   Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021

                                                            Volkshochschule Hagenbach
                                                                       in der kvhs Germersheim
                                                      staatlich anerkannt gemäß rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz

 Sehr geehrte Damen und Herren,                                           2021ha056
 geschätzte Freunde der Volkshochschule Hagenbach.                        Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Neuburg am Rhein
                                                                          Leitung:        Johanna Preißler
                                                                          Beginn:         Dienstag, 02.03.2021 bis 08.06.2021
 Diese Kurse würden im     März / April beginnen.                         Uhrzeit:        von 19:15 Uhr bis 20:15 Uhr
                                                                          Gebühr:         50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd.
 Bitte um Beachtung der Termine wegen eventuellen                         Ort:            Grundschule Neuburg – Turnhalle, In der
 Verlängerung des Corona-Lockdowns.                                                       Wörthenlache 13-17 – 76776 Neuburg am Rhein
                                                                          Mitbringen:     Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe
 Aus Platzgründen im Amtsblatt werden nur                                                 oder Socken
 noch wöchentlich einige vhs-Kurse vorgestellt.
 Das Gesamtprogramm können Sie unter
 www.vg-hagenbach.de abrufen.                                             SPRACHEN
                                                                          2021ha061
 Die Kurse können nur mit begrenzten Teilnehmern belegt                   Englisch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen – A 1, Teil 3
 werden. Das ist Vorgabe des Hygiene-Konzepts zu                          Leitung: Judith Henkel
 COVID-19.                                                                Beginn:           Dienstag, 16.03.2021 bis 18.05.2021
                                                                          Uhrzeit:          von 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr
 Das Hygienekonzept für die Volkshochschulen wurde von                    Gebühr:           60,00 €, 10 Termine, 20 Ustd.
 der Kreisvolkshochschule Germersheim erstellt und ist                    Ort:              Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102,
 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hagenbach                                            Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
 einsehbar.                                                               Lehrwerk:         Lehrbuch wird im Kurs bekannt gegeben

 GESUNDHEIT                                                               2021ha062
                                                                          Englisch für Fortgeschrittene – Konversation – B 2, Teil 3
 2021ha050                                                                Leitung:          Judith Henkel
 Meditative Schreibübungen Schnupperkurs                                  Beginn:           Dienstag, 16.03.2021 bis 18.05.2021
 Leitung:          Manuela Erbrecht                                       Uhrzeit:          von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
 Beginn:           Montag, 12.04.2021 bis 26.04.2021                      Gebühr:           60,00 €, 10 Termine, 20 Ustd.
 Uhrzeit:          von 14:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr                        Ort:              Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102,
 Kursgebühr:       18,00 €, 3 Termine, 6 Ustd.                                              Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
 Ort:              Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102,                 Lehrwerk:         Lehrbuch wird im Kurs bekannt gegeben
                   Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
 Mitbringen:       Schreibutensilien                                      2021ha063
                                                                          Französisch für Anfänger – A 1, Teil 3 –
 2021ha051                                                                „Mit Freude Französisch lernen“
 Autogenes Training plus Progressive Muskelentspannung                    Leitung:          Julieta Tolle
 Leitung:         Manuela Erbrecht                                        Beginn:           Dienstag, 16.03.2021 bis 18.05.2021
 Beginn:          Mittwoch, 03.03.2021 bis 21.03.2021                     Uhrzeit:          von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
 Uhrzeit:         von 9:30 Uhr bis ca. 11:00 Uhr                          Gebühr:           70,00 €, 12 Termine, 24 Ustd.
 Kursgebühr:      25,00 €, 5 Termine, 10 Ustd.                            Ort:              Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 101,
 Ort:             Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212 / 102,                              Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
                   Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach                       Lehrwerk:         Perspectives ab Übung 6 – Französisch für
 Mitbringen:      Sportbekleidung, Sportschuhe, Isomatte, kleines                           Erwachsene - A 1, Cornelsen-Verlag,
                  Kopfkissen und Decke                                                      Kurs- und Arbeitsbuch, inkl. Wortschatztrainer
 2021ha053                                                                                  und 2 Audio-CD’s,
 Gymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach                                                    ISBN: 978-3-06-520159-9, ab Unité 6
 Leitung:         Johanna Preißler
 Beginn:          Montag, 01.03.2021 bis 07.06.2021                       2021ha064
 Uhrzeit:         von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr                             Italienisch für Anfänger – A 2, Teil 1 –
 Gebühr:          50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd.                           „Mit Freude Italienisch sprechen lernen“
 Ort:             Kulturzentrum Hagenbach – Barraum,                      Leitung:            Julieta Tolle
                  Am Stadtrand 1 a – 76767 Hagenbach                      Beginn:             Montag, 08.03.2021 bis 07.06.2021
 Mitbringen:      Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe             Uhrzeit:            von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
 oder Socken                                                              Gebühr:             70,00 €, 12 Termine, 24 Ustd.
                                                                          Ort:                Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 101,
 2021ha054                                                                                    Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
 Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach                      Lehrwerk:           Insieme A2 – Italienisch – Cornelsen-Verlag,
 Leitung:        Johanna Preißler                                                             Kurs- und Arbeitsbuch, inkl. Wortschatztrainer
 Beginn:         Montag, 01.03.2021 bis 07.06.2021                                            und 2 Audio-CD’s, ISBN: 978-3-06-020161-7
 Uhrzeit:        von 16:45 Uhr bis 17:45 Uhr
 Gebühr:         50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd.
 Ort:            Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212,
                 Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach
 Mitbringen:     Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe              Geschäftsstelle Verbandsgemeinde Hagenbach
                 oder Socken
                                                                          Volkshochschule Hagenbach, Staatlich anerkannt gemäß
 2021ha055                                                                rheinland-pfälzischem Weiterbildungsgesetz
 Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach                      Sachbearbeiterin: Marijana David, Ludwigstr. 20,
 Leitung:        Johanna Preißler
 Beginn:         Montag, 01.03.2021 bis 07.06.2021                        76767 Hagenbach, Tel: 0 72 73 / 94 10 – 10 / 24
 Uhrzeit:        von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr                              Weitere Kurse finden Sie auf unserer Homepage
 Gebühr:         50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd.                            www.vg-hagenbach.de
 Ort:            Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212,                   Für vhs-Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung
                 Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach                         dringend erforderlich!
 Mitbringen:     Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe
                 oder Socken
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                         -5-                             Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021

            AMTLICHER TEIL                                          ◗◗ Fundbüro
                                                                    Unter www.vg-hagenbach.de, „Direkt zu“ „Fundbüro“ sind alle aktuel-
                                                                    len Fundsachen der Verbandsgemeinde Hagenbach abrufbar.

                 V    ERBANDSGEMEINDE                               ◗◗ Bekanntmachung über das Recht
                                                                       auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
            Bürgermeister Reinhard Scherrer                            und die Erteilung von Wahlscheinen
 Sprechzeiten während der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung
                    Telefon: 0 72 73 / 94 10 13                        für die Landtagswahl am
            E-Mail: buergermeister@vg-hagenbach.de
                Erste Beigeordnete Iris Fleisch                        Sonntag, 14. März 2021
    Geschäftsbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen          1.  Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt Hagen-
   Sprechzeiten nach Vereinbarung, Telefon: 0 72 73 / 94 10 13          bach und die Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein
              E-Mail: iris.fleisch@vg-hagenbach.de                      und Scheibenhardt wird in der Zeit vom 22.02.2021 bis zum
                                                                        26.02.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der
                                                                        Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstraße 20,
                                                                        76767 Hagenbach - Wahlamt- für Stimmberechtigte zur Ein-
  ◗◗ Öffnungszeiten der Verbands-                                       sichtnahme bereitgehalten. Jede stimmberechtigte Person
     gemeindeverwaltung Hagenbach                                       kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Per-
  Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach wird auf-                    son im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
  grund des derzeitigen Infektionsgeschehens für den offenen            Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder
  Publikumsverkehr geschlossen. Wenn immer möglich, sol-                Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeich-
  len Anliegen telefonisch, per E-Mail oder schriftlich geklärt         nis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tat-
  werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht,             sachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit
  alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten. In den Fällen, in denen          oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
  eine persönliche Vorsprache aus rechtlichen Gründen erfor-            kann; die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die
  derlich oder aus sonstigen Gründen nicht vermeidbar ist, ist          Begründung eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis
  der Zugang zum Verwaltungsgebäude nur nach vorheriger                 und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das
  telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung zu fol-           Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten
  genden Zeiten möglich:                                                von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51
  Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr
                                                                        Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre ein-
                                                                        getragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten
  Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis
                                                                        Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten­
  16.30 Uhr
                                                                        sichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerver-
  Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr
                                                                        zeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
  Telefonische Voranmeldungen an 07273 / 94100 oder per             2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
  E-Mail an info@vg-hagenbach.de oder Sie wählen den direk-             hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der
  ten Draht:
                                                                        Wahl, spätestens am 26.02.2021 bis 12.30 Uhr, bei der Ver-
  Ordnungsamt
                                                                        bandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstr. 20, 76767
                                                                        Hagenbach - Wahlamt- Einspruch einlegen. Der Einspruch
  Tel. 07273 / 9410-29 pascal.eck@vg-hagenbach.de
                                                                        kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift ein-
  Soziale Hilfen
                                                                        gelegt werden.
  Tel. 07273 / 9410-25 thorsten.fuhrmann@vg-hagenbach.de
  Bürgerbüro                                                        3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
  Tel. 07273 / 9410-27 ilka.scheydt@vg-hagenbach.de                     sind, erhalten bis spätestens zum 21.02.2021 eine Wahlbe-
  Standes- und Friedhofsamt                                             nachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten
  Tel. 07273 / 9410-28 anke.stueber@vg-hagenbach.de oder
                                                                        hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens
  edith.stehle@vg-hagenbach.de
                                                                        bis zum 26.02.2021 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
                                                                        einlegen. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wäh-
  Bauanträge
                                                                        lerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen
  Tel. 07273 / 9410-47 philipp.balzer@vg-hagenbach.de
                                                                        Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach-
  Kitas
                                                                        richtigung.
  Tel. 07273 / 9410-15 simone.buchlaub@vg-hagenbach.de
  Verbandsgemeindewerke                                             4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 52
  Tel. 07273 / 9410-70 oder -72 elvira.rueck@vg-hagenbach.              durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimm-
  de oder elisabeth.drechsler@vg-hagenbach.de
                                                                        bezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
  Für das Betreten des Verwaltungsgebäudes bitten wir fol-          5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
  gendes zu beachten:                                               5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte.
                                                                    5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberech-
  - Alle Besucher melden sich über die Klingel am Hinterein-
      gang an der Infozentrale an.
                                                                        tigte,
  - Einlass bekommt nur, wer einen Termin mit dem/der                   a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden
      zuständigen SachbearbeiterIn vereinbart hat bzw. noch ein         die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
      Termin frei ist.                                                  nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung (bis zum
  - Bei Betreten des Gebäudes muss zwingend eine medi-                  21.02.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver-
      zinische Gesichtsmaske ( OP-Maske ) oder eine FFP2                zeichnis nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum
      Maske getragen werden.                                            26.02.2021) versäumt haben,
  - Eine Handdesinfektion (Mittel wird bereitgestellt) ist vor-         b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
      zunehmen.                                                         der Antragsfrist nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlord-
  - Jede(r) BesucherIn wird vom/von der SachbearbeiterIn                nung oder der Einspruchsfrist nach § 16 Abs. 1 der Landes-
      an der Infozentrale abgeholt und nach dem Termin wieder           wahlordnung entstanden ist,
      nach Draußen begleitet.                                           c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festge-
  - Das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern ist auch               stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
      im Gebäude zu jeder Zeit zu beachten.                             Wähler­verzeichnisses zur Kenntnis der Verbandsgemeinde-
                                                                        verwaltung gelangt ist.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                          -6-                               Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021

     Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-
     genen Stimmberechtigten bis zum 12.03.2021, 18 Uhr, bei             ◗◗ Stellenausschreibung
     der Verbandsgemeinde-verwaltung mündlich oder schriftlich
     beantragt werden. Für die elektronische Beantragung steht                        Für die Büros, Sozialräume etc. der Verbands-
     ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Inter-                         gemeindeverwaltung Hagenbach wird ab sofort
     net unter www.vg-hagenbach.de zur Verfügung. Der Antrag                          ein/e
     kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerichtet              Mitarbeiter/-in für den Reinigungsdienst
     werden: wahlamt@vg-hagenbach.de. Im Falle nachweislich              für wöchentlich 3 Stunden und darüber hinaus als Krankheits-/
     plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes            Urlaubsvertretung gesucht.
     nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten mög-          Die Stelle ist befristet bis zum 31.01.2022 zu besetzen.
     lich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, 15          Der wöchentliche Arbeitsumfang beträgt im Bedarfsfall max.
     Uhr, gestellt werden.                                               11 Stunden. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag
     Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr         für den öffentlichen Dienst (TVöD).
     der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis        Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin-
                                                                         derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
     zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
                                                                         Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Simone Buchlaub, Per-
     werden.
                                                                         sonalsachbearbeitung, Tel. 07273 / 941015 oder Herr Reinhold
     Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmbe-                Kuntz, Büroleiter, Tel. 07273 / 941012.
     rechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c           Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind richten Sie Ihre
     angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahl-            Bewerbung bis spätestens 26.02.2021 mit den üblichen
     scheines noch bis zum Tage der Wahl, 15 Uhr, stellen. Wer           Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Ver-
     den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berech-          bandsgemeindeverwaltung Hagenbach, -Personalabteilung- ,
     tigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht           Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach oder bevorzugt online an
     nachweisen. Eine stimmberechtigte Person mit Behinderun-            reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de.
     gen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen        Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
     Person bedienen.                                                    Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-
6. Mit dem Wahlschein werden zugleich                                    unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese
     • ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises,                        zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
     • ein amtlicher Stimmzettelumschlag,
     • ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeindever-
     waltung, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehe-
     ner hellroter Wahlbriefumschlag und                                 ◗◗ Stellenausschreibung
     • ein Merkblatt für die Briefwahl                                                Die Verbandsgemeindewerke Hagenbach stellen
     übersandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlun-                          zum nächst möglichen Termin einen
     terlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berech-
     tigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage
                                                                                   Mitarbeiter (m/w/d)
     einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die                für den Bereich der Wasserversorgung
     bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberech-             unbefristet in Vollzeit ein.
     tigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung         Zu den abwechslungsreichen und vielfältigen Aufgaben gehört
     vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.          vor allem die verantwortungsbewusste Mitarbeit beim Bau und
     Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollen-          Betrieb der Gewinnungs- und Verteilungsanlagen einschließ-
     det haben und sich auf Verlangen ausweisen.                         lich der Hausanschlüsse.
     Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder                Erwartet werden:
     wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage         - abgeschlossene Ausbildung als Gas-/Wasserinstallateur
     sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe               oder als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder in
     der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat            einem verwandten Beruf
     den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin             - Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeits-
     oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt                zeiten bei der Reparatur von Rohrbrüchen im Haupt- und
     zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der         Hausanschlussleitungsbereich
     Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die           - Teamfähigkeit
     Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist         - Selbständige und gründliche Erledigung der übertragenen
     zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei              Aufgaben
     der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.                - Bereitschaft zur Übernahme von regelmäßigen Rufbereit-
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und                 schaftsdiensten
dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwal-             - Führerschein Klasse 3 bzw. BE
tung abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am             Geboten werden:
Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht.                                        - abwechslungsreiches und vielfältiges Aufgabengebiet
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland              - Sozialleistungen und Bezahlung nach den Bestimmungen
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut-                  des Öffentlichen Dienstes
schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf
                                                                         - Sicherer und zukunftsbeständiger Arbeitsplatz
dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwal­
tung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den         Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin-
Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.                     derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
                                                                         Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Klaus Ritter (Werkleiter: Tel.
Hagenbach, den 01.02.2021                                                07273 / 941043) und Herr Reinhold Kuntz (Personal; Tel. 07273
                                                                         / 941012) gerne zur Verfügung.
                                                                         Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre
 Datenschutz geht uns alle an...                                         Bewerbung bis 28. Februar 2021 mit den üblichen Unterlagen
                                                                         (tab. Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemein-
 Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich                       deverwaltung Hagenbach, -Personalabteilung-, Ludwigstr.
 und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt-                   20, 76767 Hagenbach oder vorzugsweise online an reinhold.
 liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine.                          kuntz@vg-hagenbach.de.
                                                                         Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
                  blog.wittich.de                                        Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-
                                                                         unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese
 Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema!                              zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                         -7-                               Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021

◗◗ Verbandsgemeinde Hagenbach                                                                        III.
                                                                      Alle Geflügelhalter im Landkreis Germersheim, die ihrer Pflicht
   sucht Mietwohnungen                                                zur Meldung des gehaltenen Geflügels gemäß Viehverkehrs-Ver-
Das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Hagen-                   ordnung bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung
bach sucht Mietwohnungen in der Verbandsgemeinde für                  von Geflügel
die Unterbringung von Asylbewerber*innen und deutschen                unverzüglich beim Fachbereich 43 Gesundheit und Verbraucher-
Sozialhilfeempfänger*innen.                                           schutz der Kreisverwaltung Germersheim anzuzeigen.
Interessierte Vermieter*innen können sich an Herr Fuhrmann                                           IV.
unter der 07273 / 9410-25 oder per Mail an thorsten.fuhrmann@         Die sofortige Vollziehung der getroffenen Anordnungen wird im
vg-hagenbach.de wenden. Die zu unterbringenden Personen wer-          besonderen öffentlichen Interesse gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO
den zum Teil vom CJD Familienbüro unterstützt. Bei Bedarf kön-        angeordnet.
nen sich auch Vermieter*innen und Nachbarn an das Familienbüro        Hinweise:
kathrin.henrich@cjd.de, Tel. 0151 / 40638677, Am Stadtrand 1,         1. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröf-
76767 Hagenbach, wenden.                                                  fentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1Landesverwal-
                                                                          tungsverfahrensgesetz (LVwVfG) i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 4
◗◗ 1. Öffentliche Bekanntmachung                                          Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
                                                                      2. Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a
   der Kreisverwaltung Germersheim                                        des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
   Allgemeinverfügung (Tierseuchenrechtliche                              fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 Abs. 1
                                                                          Satz 1 Geflügelpest-Verordnung zuwiderhandelt. Die Ord-
   Anordnung) vom 01.02.2021 zur Vermeidung                               nungswidrigkeit kann nach § 32 Abs. 3 TierGesG mit Geldbuße
   der Einschleppung oder Verschleppung des                               bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
   hochpathogenen Aviären Influenzavirus                                                         Begründung
                                                                      Zu I.
   (HPAI, Geflügelpest).                                              Am 22.01.2021 wurde der Verdacht des hochansteckenden
Allgemeinverfügung (Tierseuchenrechtliche Anordnung) des sachlich     Vogelgrippevirus H5N8 bei einer verendeten Hawaiigans in dem
und örtlich zuständigen Fachbereiches 43, Gesundheit und Verbrau-     Vogelpark Bobenheim-Roxheim im Rhein-Pfalz-Kreis bestätigt.
cherschutz der Kreisverwaltung Germersheim vom 01.02.2021 zur         Bis dato sind in dem Vogelbestand mehrere Tiere an der Seu-
Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung des hochpatho-        che verendet. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat
genen Aviären Influenzavirus (HPAI, Geflügelpest).                    den Betrieb gesperrt und führt weitere Untersuchungen durch.
Aufgrund                                                              In Deutschland sind seit Ende Oktober ca. 500 Fälle eines Ein-
- des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Landestierseuchengesetz             trags der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5
    (LTierSG) vom 24. Juni 1986 (GVBl. 1986, 174) zuletzt geändert    bei Wildvögeln und 36 Ausbrüche bei Geflügel festgestellt wor-
    durch Artikel 36 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280)       den. Bisher sind nun 13 Bundesländer betroffen. Vor dem Hin-
    i.V.m.                                                            tergrund des damit weiter hoch-dynamischen Geschehens hat
- des § 24, § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a des Tiergesund-       das Friedrich-Loeffler-Institut seine aktuelle Risikoeinschät-
    heitsgesetzes (TierGesG) vom 11. November 2018 (BGBl. IS.         zung vom 07.01.2021 erneut überarbeitet. Außerhalb Deutsch-
    1626) zuletzt geändert durch Artikel 100 des Gesetzes vom
    20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) i. V. m.
- des §13 Abs. 1 und Abs. 2 der Geflügelpest-Verordnung
    (GeflPestSchV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.
    Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) i.V.m.
- des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl.
    I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3.
    Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694)
                                                                           Impressum
ergeht folgende tierseuchenrechtliche Anordnung:
                                  I.                                    Herausgeber:    Reinhold Kuntz, .Verbands-
Für alle Halterinnen und Halter von Geflügel im Landkreis Ger-                          gemeindeverwaltung Hagenbach
mersheim giltin dem Gebiet:                                                             76767 Hagenbach, Ludwigstr. 20
Nördliche Grenze: Kreisgrenze                                                           Mail: amtsblatt@vg-hagenbach.de
Östliche Grenze: Rhein/ Landesgrenze Rheinland-Pfalz                                    Annahmeschluss: dienstags
Südliche Grenze: Grenze zu Frankreich                                                   10.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde
Westliche Grenze: Bahnlinie Wörth- Lauterbourg Richtung Norden,         Druck:          Druckhaus WITTICH KG
bei Neuburg am Rhein westlich der Bahnlinie einschließlich dem          Verlag:         LINUS WITTICH Medien KG
Bereich „Tankgraben“, der Bahnlinie folgend bis zur Schnittstelle       Anschrift:	54343 Föhren, Europa-Allee 2
mit der Rheinstraße in Hagenbach, fortführend als Friedenstraße,                        (Industriepark Region Trier, IRT)
dann der L 540 nach Norden folgend durch Wörth entlang Bahn-                            Tel. 06502 9147-0 oder -240
hofstraße und Ludwigstraße bzw. Luitpoldstraße, fortführend als         Verantwortlich:
L 540 nach Norden bis zur Ausfahrt B9 Jockgrim, Industriegebiet         amtlicher Teil: Reinhold Kuntz
Wörth-Oberwald. Von dieser Schnittstelle weiterfolgend an der B9        übriger Teil:   Dietmar Kaupp, Verlagsleiter
nach Norden bis zur Kreisgrenze Germersheim.                            Anzeigen:       Melina Franklin, Produktionsleiterin
(Im Anhang als Kartenansicht, die Teil der Allgemeinverfügung ist,
                                                                        Erscheinungsweise: wöchentlich
angefügt)
                                                                        Zustellung:	Kostenlose Zustellung an alle
mit sofortiger Wirkung die Verpflichtung Geflügel (Hühner, Trut-
                                                                                           Haushalte, Einzelbezug über
hühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten oder
                                                                                           den Verlag
Gänse, Laufvögel) ausschließlich in geschlossenen Ställen und/
oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach         Reklamationen           Tel. 06502 9147-800
oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer         Zustellung:             .E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegren-           Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
zung bestehen muss (Schutzvorrichtung) zu halten.                       Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei-
                                  II.                                   genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere All-
Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art,            gemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekenn-
bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind in       zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
                                                                        Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden
dem unter Ziffer I. genannten Gebiet verboten. Geflügel aus dem
                                                                        des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen,
unter Ziffer I.                                                         Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche
genannten Gebiet darf nicht über Geflügelbörsen oder Geflügel-          gegen den Verlag.
märkte vermarktet oder ausgestellt werden.
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                                   -8-                             Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021
lands wurden insgesamt 85 Ausbrüche bei Geflügel in 10          lang des Rheins zu einer Sammlung von Wasservögeln aus
EU-Staaten gemeldet mit mehreren Millionen Tierverlusten.       verschiedenen Gebieten in hoher Dichte kommt. Gemäß der
Die Ausbreitung der Geflügelpestviren in Wasservogelpopu-       genannten Risikobewertung des FLI muss davon ausgegan-
lationen in Deutschland und weiterer Einträge in deutsche       gen werden, dass sich das Vogelgrippevirus in Deutschland
Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen         bei Wildvögeln weiterverbreiten wird, eventuell ohne auffäl-
Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu           lig erhöhte Mortalität. Aufgrund der Jahreszeit ist mit einer
Wildvögeln wird ebenfalls weiterhin als hoch eingeschätzt.      hohen Dynamik an Vogelbewegungen zu rechnen.
Insbesondere Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast-         Viruseinträge in Geflügelpopulationen, welche in menschli-
und Wildvogelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen,        cher Obhut gehalten werden, können in ganz Deutschland
auf denen sich Wildvögel sammeln, gelten als besonders          erfolgen und sind durch den Nachweis des Subtyps H5N8
gefährdet. Diesem Risiko kann mit der Durchsetzung von          im Vogelpark Bobenheim-Roxheim konkret eingetreten.
Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Biosicherheit und               Aufgrund der dargelegten Gesamtsituation, insbesondere
einer risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung,         die Nähe des Landkreises Germersheim zum Vogelpark in
also mit der Aufstallung von in menschlicher Obhut gehalte-     Bobenheim-Roxheim hat die hier vorgenommene Risikobe-
nem Geflügel, begegnet werden.                                  wertung zu dem Ergebnis geführt, dass es erforderlich ist,
Als Risikogebiete gelten Gebiete, die von einer Vielzahl von    Geflügel in den für den Landkreis Germersheim genannten
Wasservögeln als Sammel-, Rast- und Brutplätze genutzt          Risikogebieten vor der Einschleppung von HPAI-Virus so
werden. Durch die geografische Lage des Landkreises             weit als möglich geschützt, d. h. aufgestallt zu halten. Eine
Germersheim entlang des Rheins und den vorhandenen              generelle Aufstallungspflicht über den gesamten Landkreis
vielfältigen Gewässer, Feuchtbiotope und wasserreichen          Germersheim ist aufgrund der derzeitigen Gefährdungslage
Naturschutzgebieten findet sich so eine Vielzahl von Gebie-     nicht geboten. Eine regelmäßige Neubewertung in zeitlich
ten, die als Sammel-, Rast- und Brutplätze von Wasservö-        kurzen Abständen ist erforderlich und wird durchgeführt.
geln genutzt werden und folglich ein Risikogebiet darstellen.   Änderungen werden schriftlich bekannt gegeben.
Konkret betrifft dies im Landkreis Germersheim das              Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es erforderlich, direkte und
Gebiet:                                                         indirekte Kontakte von Hausgeflügel zu Wildvögeln zu mini-
Nördliche Grenze: Kreisgrenze                                   mieren. Hausgeflügel in Freilandhaltungen ist im Vergleich
Östliche Grenze: Rhein/ Landesgrenze Rheinland-Pfalz            zu ausschließlich im Stall oder in geschützten Volieren
Südliche Grenze: Grenze zu Frankreich                           gehaltenem Geflügel einer wesentlich höheren Infektions-
Westliche Grenze: Bahnlinie Wörth- Lauterbourg Richtung         gefahr mit HPAI ausgesetzt, weshalb die Aufstallung von
Norden, bei Neuburg am Rhein westlich der Bahnlinie ein-        Geflügel in den unter Ziffer I. genannten Gebieten geboten
schließlich dem Bereich „Tankgraben“, der Bahnlinie folgend     ist, nicht zuletzt auch deshalb, um die Gefahr eines Aus-
bis zur Schnittstelle mit der Rheinstraße in Hagenbach, fort-   bruchs der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand, der
führend als Friedenstraße, dann der L 540 nach Norden fol-      auch die tierische Erzeugung von hochwertigen Lebensmit-
gend durch Wörth entlang Bahnhofstraße und Ludwigstraße         teln wie Eier und Geflügelfleisch in besagtem Gebiet gefähr-
bzw. Luitpoldstraße, fortführend als L 540 nach Norden bis      den würde, deutlich herabzusetzen. Diese Entscheidung
zur Ausfahrt B9 Jockgrim, Industriegebiet Wörth-Oberwald.       erfolgte nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Die
Von dieser Schnittstelle weiterfolgend an der B9 nach Nor-      Maßnahme ist geeignet, den Zweck, die Verhinderung einer
den bis zur Kreisgrenze Germersheim.                            Infektion von Hausgeflügel mit dem HPAI-Virus zu erreichen.
Die Anordnung der Aufstallung des Geflügels nach Ziffer I.      Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor
zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung des         allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder
hochpathogenen Aviären-Influenzavirus (HPAI, Geflügel-          durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten
pest) in Hausgeflügelbestände, erfolgt auf Grundlage des        Materialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk
§ 13 Absatz 1 und Absatz 2 der Geflügelpest-Verordnung in       oder Schutzkleidung. Unter der Vielzahl von in Betracht kom-
Verbindung mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a Tierge-      menden Faktoren sind insbesondere Wildvögel als Eintrags-
sundheitsgesetz (TierGesG).                                     quelle zu berücksichtigen. Virushaltige Ausscheidungen von
Gemäß § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung ordnet            Wildvögeln können jederzeit z.B. Oberflächengewässer, Fut-
die zuständige Behörde eine Aufstallung des Geflügels an,       termittel und Einstreu beim im Auslauf gehaltenen Geflügel
soweit dies auf der Grundlage einer Risikobewertung zur         mit Influenzaviren, die für das Geflügel pathogen sind, kon-
Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der             taminieren. Die Aufstallung ist erforderlich, da kein anderes
Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich ist. In dieser        milderes Mittel zur Verfügung steht, welches zur Zwecker-
Risikobewertung sind gemäß § 13 Abs. 2 der Geflügelpest-        reichung gleichermaßen geeignet ist. Die Anordnung ist
Verordnung die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der       auch angemessen, da die wirtschaftlichen Nachteile, welche
Nähe des Bestands zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende      die betroffenen Tierhalter durch die Aufstallung erleiden, im
Watt- und Wasservögel sammeln, insbesondere einem               Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch
Feuchtbiotop, einem See, einem Fluss oder einem Küsten-         einen einzigen Geflügelpestausbruch für die gesamte Geflü-
gewässer, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten,        gel- und Lebensmittelwirtschaft in der Region, in Rheinland-
das sonstige Vorkommen oder Verhalten von Wildvögeln,           Pfalz und in Deutschland entstehen kann, nachrangig sind.
die Geflügeldichte oder der Verdacht auf Geflügelpest oder      Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der Aufstal-
der Ausbruch der Geflügelpest in einem Kreis, der an einen      lung die privaten Interessen der betroffenen Tierhalter.
Kreis angrenzt, in dem eine Anordnung nach § 13 Absatz 1        Zu II.
Geflügelpest-Verordnung getroffen werden soll, zu berück-       Gemäß § 38 Abs. 11 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 TierGesG kann die
sichtigen. Zu berücksichtigen ist ferner, soweit vorhanden,     zuständige Behörde zur Vorbeugung von Tierseuchen und
eine Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes.         deren Bekämpfung Verfügungen über die Durchführung von
Hierzu wurde die aktuelle Risikobewertung vom 07.01.2021        Veranstaltungen, anlässlich derer Tiere zusammenkommen,
herangezogen. Zudem können der Risikobewertung weitere          erlassen. Das angeordnete Verbot von Geflügelmärkten und
Tatsachen zu Grunde gelegt werden, soweit dies für eine         Veranstaltungen ähnlicher Art in unter Ziffer I genannten
hinreichende Abschätzung der Gefährdungslage erforder-          Gebieten, bei denen Tiere empfänglicher Art verkauft oder
lich ist.                                                       zur Schau gestellt werden, ist erforderlich, da durch den bei
Die demgemäß durch die Kreisverwaltung Germersheim als          solchen Veranstaltungen gegebenen engen Kontakt von Tie-
zuständige Behörde vorzunehmende Risikobewertung hat            ren ein bislang nicht abschätzbares Infektionsrisiko besteht
ergeben, dass aktuell in den in Ziffer I. genannten Gebieten    und durch einen Verkauf eine Verschleppung von potentiell
die Aufstallung des Geflügels präventiv zur Vermeidung der      infizierten Tieren möglich ist. Das gleiche gilt für die Ver-
Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforder-        marktung von Geflügel aus den definierten Gebieten über
lich ist. Gestützt auf das besagte Gutachten des FLI vom        Geflügelbörsen oder Geflügelmärkte.
07.01.2021, in dem, wie oben bereits erwähnt, das Risiko        Zu III.
des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8 über Wild-       Gemäß § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung i. V. m. § 2
vögel in Hausgeflügelbestände bundesweit als hoch einge-        Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung hat jeder, der Hühner, Enten,
schätzt wird, ergibt sich nach vorliegenden Informationen,      Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner,
dass es zur Zeit in den genannten Gewässerbereichen ent-        Wachteln oder Laufvögel hält, dies der zuständigen Behörde
Mt sblatt - Stadt Hagenbach
Hagenbach                                              -9-                       Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021
vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe sei-
nes Namens, seiner Anschrift und der Anzahl       Karte „Aufstallungsgebiet Kreis Germersheim“
der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich
gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres
Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart
mitzuteilen. Die Anordnung der Maßnahme
beruht auf § 65 Geflügelpest-Verordnung
i. V .m. §§ 38 Abs. 11, 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tier-
GesG. Danach hat die zuständige Behörde die
Befugnis, bei Feststellung der Geflügelpest bei
einem Wildvogel weitergehende Maßnahmen
anzuordnen, soweit diese zur Tierseuchenbe-
kämpfung erforderlich sind. Die behördliche
Kenntnis aller Tierhalter sowie der von ihnen
gehaltenen Tiere ist im Rahmen der Bekämp-
fung hochansteckender Erkrankungen not-
wendig.
Zu IV.
Gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichts-
ordnung wird die sofortige Vollziehung der
Maßnahmen angeordnet, d. h. Widerspruch
und Anfechtungsklage haben keine aufschie-
bende Wirkung. Die sofortige Vollziehung wird
angeordnet, da es sich bei der Geflügelpest um
eine hochansteckende und leicht übertragbare
Tierseuche handelt, deren Ausbruch mit hohen
wirtschaftlichen Schäden und weitreichenden
Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maß-
nahmen zum Schutz vor der Verschleppung
der Seuche müssen daher sofort und ohne
eine zeitliche Verzögerung greifen. Insofern
überwiegt das öffentliche Interesse an der
sofortigen Vollziehung ein entgegenstehendes
privates Interesse an der aufschiebenden Wir-
kung eines eventuellen Widerspruchs.
Rechtsbehelfsbelehrung (VwVfG)
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erho-
ben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreis-
verwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1,
76726 Germersheim einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder nach
Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfah-
rensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei
der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpold-
platz 1, 76726 Germersheim erhoben werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form
(§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere techni-
sche Rahmenbedingungen zu beachten, die im
Internet auf der Homepage der Kreisverwal-
tung (www.kreis-germersheim.de) unter dem
Punkt Impressum aufgeführt sind.
Germersheim, den 01.02.2021
gez. Dr. Fritz Brechtel
Landrat

                                                                                ©GeoBasis-DE/LVermGeoRP2002-10-15

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Hagenbach                                                         - 10 -                               Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021

◗◗ Sprechstunde zu den Themen Vorsor-                                  dahinter geparkt, was zwangsläufig zu Verkehrsbehinderungen
                                                                       führt. Es werden auch teilweise Parkbuchten als privater Dauer-
   gevollmacht, Patientenverfügung und                                 parkplatz genutzt, was für großen Unmut sorgt. Liebe Bürgerin-
                                                                       nen und Bürger, bitte nehmen und zeigen Sie mehr Rücksicht und
   Betreuungsverfügung                                                 Respekt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer, die sich an die
Für Fragen und Auskünfte zu diesem Themenkomplex steht der
Bevölkerung Hr. Bast von der Lebenshilfe für ein kostenloses           Regeln halten.
Beratungsgespräch in seinem Büro in Jockgrim zur Verfügung.
Terminvereinbarung erforderlich unter Tel. 07271 / 934190.
                                                                           ◗◗ Stellenausschreibung
                                                                                               Die Ortsgemeinde Berg (Pfalz) sucht ab
             Hagenbacher Spendenkammer                                                         sofort zur Unterstützung ihres Teams
                                                                                               in der Kindertagesstätte „Bergwichtel“
                                                                                               eine(n)
                                                                                staatlich anerkannte(n) Erzieher(in) (m/w/d)
◗◗ Hagenbacher Spendenkammer                                                               in Vollzeit (39 Stunden/Woche).
                                                                           Wenn Sie:
   Weiterhin geschlossen                                                   • Sich in einem erfahrenen Team einbringen wollen
Auf Grund der aktuellen Situation haben wir bis auf Weiteres               • Bei der Weiterentwicklung der Konzeption mithelfen möchten
geschlossen. Bleiben Sie gesund.                                           • Durch Ihr fachliches Können mithelfen wollen, die Kinder in
                                                                                ihrer Entwicklung zu unterstützen

                    B     ERG
                                                                           Dann erwartet Sie:
                                                                           • Ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung
                                                                           • Ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD
                                                                           • Liebenswerte Kinder und deren Eltern
                                                                           Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbe-
            Ortsbürgermeisterin Sabine Gerhart                             hinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich-
         Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG):                   tigt. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Deutsch (Kita-Leitung;
  Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr            Tel. 07273 / 2429) und Herr Kuntz (Büroleitung; Tel. 07273 /
                Telefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus)                         941012) gerne zur Verfügung.
             E-Mail: buergermeister@berg-pfalz.de                          Die Stelle ist zunächst befristet zur Vertretung bis zum
              Erster Beigeordneter Thomas Worst                            31.12.2021 zu besetzen.
  Geschäftsbereich Bauhof, Hochbauten, Umwelt- und Naturschutz             Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre
                 Sprechzeiten nach Vereinbarung,                           Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tab. Lebenslauf,
   Telefon 07273 / 1284 (Rathaus), E-Mail: thomas.worst@web.de             Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                           Hagenbach, - Personalabteilung -, Ludwigstr. 20, 76767 Hagen-
                                                                           bach oder online an reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de .
◗◗ Voranzeige der Ortsgemeinderatssitzung                                  Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
Den Damen und Herren Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Berg                  Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-
sowie der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass           unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese
am                                                                         zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
                  Dienstag, dem 16. Februar 2021
eine Sitzung des Ortsgemeinderates geplant ist. Uhrzeit sowie
Tagesordnung werden noch bekannt gegeben. Bitte merken Sie                 ◗◗ Stellenausschreibung
sich diesen Termin vor.
                                                                                            Die Ortsgemeinde Berg (Pfalz) sucht ab sofort
                                                                                            zur Unterstützung ihres Teams in der Kinder-
◗◗ Der Haushalts- und Rechnungs-                                                            tagesstätte „Bergwichtel“ eine(n)
                                                                              staatlich anerkannte(n) Erzieher(in) (m/w/d)
   prüfungsausschuss tagt                                                  in Teilzeit 19,5 Stunden / Woche.
Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hier-
mit bekannt gegeben, dass am                                               Wenn Sie:
           Donnerstag, 11. Februar 2021 um 18:00 Uhr                       • Sich in einem erfahrenen Team einbringen wollen
eine öffentliche Sitzung des Haushalts- und Rechnungsprüfungs-             • Bei der Weiterentwicklung der Konzeption mithelfen möchten
ausschusses der Ortsgemeinde Berg stattfindet.                             • Durch Ihr fachliches Können mithelfen wollen, die Kinder in
Sitzungslokal:                                                                  ihrer Entwicklung zu unterstützen
Gemeinschaftshalle, Waldstraße, 76768 Berg (Pfalz)                         Dann erwartet Sie:
Hinweis:                                                                   • Ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung
Wir bitten die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln zu beach-           • Ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD
ten. Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen,                • Liebenswerte Kinder und deren Eltern
dass eine Teilnahme an der Sitzung nur mit Mund- /Nasenschutz              Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbe-
möglich ist. Wir danken für Ihr Verständnis.                               hinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich-
Tagesordnung                                                               tigt. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Deutsch (Kita-Leitung;
Öffentlicher Teil:                                                         Tel. 07273 / 2429) und Herr Kuntz (Büroleitung; Tel. 07273 /
1. Eröffnung der Sitzung                                                   941012) gerne zur Verfügung.
2. Investitionsplan 2021-2024                                              Die Stelle ist zunächst befristet zur Krankheitsvertretung zu
3. Sonstiges                                                               besetzen.
                                                                           Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre
                                                                           Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tab. Lebenslauf,
◗◗ Verkehrs- und Parksituation in Berg                                     Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                           Hagenbach, - Personalabteilung -, Ludwigstr. 20, 76767 Hagen-
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                                       bach oder online an reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de.
die Verkehrs- und Parksituation lässt in einigen Straßenbereichen          Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten
von Berg zu wünschen übrig. Es wird fleißig auf den Gehwegen               Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-
geparkt, ohne Rücksicht auf die Fußgänger. Diese müssen leider             unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese
auf die andere Straßenseite wechseln, Verkehrsschilder werden              zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
ignoriert. Parkbuchten, wenn diese belegt sind, wird davor oder
Hagenbach                                                           - 11 -                             Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021

◗◗ In eigener Sache                                                      beschrifteten USB Stick mit Ihren Kontaktdaten im Briefkasten des
                                                                         Alten Rathaus ein. Der Einsendeschluss wird im Herbst 2021 sein.
Seit geraumer Zeit wird wieder öfters Müll am Straßenrand abge-
                                                                         Zur Vorbereitung des Kalenders wäre es schön, wenn wir die Bil-
legt, Tannenbäume und Hausmüll am Friedhof entsorgt. Des Weite-
                                                                         der früher erhalten. Folgende Vorgaben halten Sie bitte ein:
ren sind unsere Fahnenstangen und der Kreisel in Neulauterburg
                                                                         • Das Bild ist auf Hagenbacher Gemarkung festgehalten.
sowie unsere Blumentöpfe an der Ausfahrt von Berg ein beliebtes          • keine Kompression der Bilder, weder in Qualität, noch in Bild-
Objekt der Zerstörungswut, es ist einfach nur beschämend. Aber               größe.
es gibt auch kleine Lichtblicke die uns erfreuen, dem anonymen           • Volle Auflösung der Kamera, nach Möglichkeit ein hochauflö-
Spender der liebevollen Holzblumen an der Ausfahrt Berg ein                  sendes Gerät, keine Handybilder.
herzliches Dankeschön.                                                   • Bildformat: JPG, alternativ PNG, RAW-Datei sollte bereitge-

                     H
                                                                             stellt werden.
                                                                         • Querformat bevorzugt, Hochformat auch möglich.
                           AGENBACH                                      • Originalversion zusätzlich, falls über RAW bearbeitet.

                                                                         ◗◗ Pflanzpaten gesucht - Beitrag zur
            Stadtbürgermeister Christian Hutter
               Sprechzeiten in der Ludwigstraße 18,                         Verbesserung des Mikroklimas und
    Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr
             Öffnungszeiten Rathaus, Ludwigstraße 18:                       Verschönerung des Stadtbildes
       Montag 17.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr              Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                   und Freitag 16.00 - 18.00 Uhr                         im Stadtgebiet oder sogar in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft
  Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: christian.hutter@hagenbach.de        gibt es an einigen Stellen öffentliche Grünflächen und Beete, für
            Erster Beigeordneter Tobias Zimmermann                       die Sie gerne ihr Engagement in Form einer Patenschaft einbrin-
     Geschäftsbereich Vereine, Kultur, Jugend, Stadtmarketing            gen können. Sie übernehmen Pflanz- und Pflegearbeiten und tra-
  Sprechzeiten nach Vereinbarung, Telefon 07273 / 4183 (Rathaus)         gen so zum Klima- und Artenschutz bei. Bei einer entsprechenden
            E-Mail: tobias.zimmermann@hagenbach.de                       Bepflanzung bieten Sie Bienen und Insekten einen Lebensraum.
                                                                         Durch regelmäßiges Gießen gleichen Sie die Trockenheit aus und
                                                                         fördern das Wachstum von Bäumen. Sie verschönern ihr Wohn-
                                                                         gebiet für sich und ihre Mitbürger und bieten durch ihr Engage-
 ◗◗ Stellenausschreibung                                                 ment einen Denkanstoß für die Gesellschaft. Egal ob pflegeleichte,
                                                                         immergrüne Bodendecker, Bäume und Sträucher, sowie ein- oder
                                                                         mehrjährige Blühpflanzen – ihrer Kreativität können Sie freien
                  Die Stadt Hagenbach sucht zur Verstärkung              Lauf lassen. Die Stadt Hagenbach ist bereit die überschaubaren
                  ihres Teams in der Kindertagesstätte „Regen-           Materialkosten zu übernehmen. Haben wir ihr Interesse geweckt?
                  bogen“ ab 01.08.2021 eine/einen                        Sehr gerne können Sie uns mit ihrer Bereitschaft und ihren Vor-
                Anerkennungspraktikantin /                               schlägen kontaktieren. Bis zur Pflanzsaison im nahenden Früh-
                                                                         jahr legen Sie gemeinsam mit unseren städtischen Mitarbeitern
                 Anerkennungspraktikant                                  entsprechende Maßnahmen fest. Wir sind gespannt auf Ihre Rück-
 in Vollzeit.                                                            meldungen hierzu. Kontaktieren Sie bitte unseren Leiter des städ-
 Wenn Sie                                                                tischen Bauhofs per Email, rolf.oberfrank@hagenbach.de oder
 - gerne mit Kindern arbeiten,                                           telefonisch 4121.
 - gerne im hauswirtschaftlichen Bereich mithelfen wollen,
 - gerne selbständig und eigenverantwortlich arbeiten,
 - ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein in sich tragen,
 dann erwartet Sie:
 • ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung
 • ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD
 • liebenswerte Kinder und deren Eltern.
 Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin-
 derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Bouché (Kita-Leitung; Tel.
 07273/1610) und Herr Kuntz (Personal; Tel. 07273/941012)
 gerne zur Verfügung.
 Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre
 Bewerbung bis zum 28.02.2021 mit den üblichen Unterlagen
 (tab. Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemein-
 deverwaltung Hagenbach, - Personalabteilung -, Ludwigstr.
 20, 76767 Hagenbach oder vorzugsweise online an reinhold.
 kuntz@vg-hagenbach.de.                                                  Durch die Neubepflanzung verschiedener Bereiche wollen wir das
 Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten           Stadtbild verschönern und der Artenvielfalt neue Lebensräume ge-
 Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs-               ben. Gerne können Sie sich beteiligen.
 unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese
 zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
                                                                             ◗◗ In eigener Sache
                                                                             Wenn Sie kein “Amtsblatt
◗◗ Fotowettbewerb „Blickfang“ –                                              der Verbandsgemeinde Hagenbach”
   Hagenbach in den Jahreszeiten                                             bekommen haben ...
Hagenbach hat viele schöne, belebte, aber auch ruhige Plätze
im Stadtkern und in seiner Natur. Zeigen Sie uns in den nächs-               Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt
ten Monaten ihre festgehaltenen Momente. Wir suchen für unsere               der Verlag entgegen unter folgender Nummer:
Öffentlichkeitsarbeit und für die Erstellung eines Jahreskalenders
2022 tolle Bilder zur weiteren Verwendung. Szenen und Motive aus                              06502/9147-800.
ihrem Blickwinkel, aus allen Lagen, zu allen Jahreszeiten. Lassen
Sie uns staunen und die Motive für sich sprechen. Senden Sie die                      Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
Bilder per Email an tobias.zimmermann@hagenbach.de, über                                vertrieb@wittich-foehren.de
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