Mt sblatt - Stadt Hagenbach
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Jahrgang 46 Amtsblatt der Verbandsgemeinde HAGENBACH Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach Ausgabe 5/2021 und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Freitag, Neuburg am Rhein und Scheibenhardt 5. Februar 2021 Wir an Rhein und Lauter . . . Foto: Ute Ulm
Hagenbach -2- Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021 N OTDIENSTE ohne Gewähr ◗◗ Notrufnummern 76870 Kandel Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr Polizei�������������������������������������������������������������������������������������������������� 110 Do. 11.02.2021 Polizei-Inspektion Wörth����������������������������������������������� 07271/9221-0 Marien-Apotheke Marienstr. 2 Tel.: 07273/1224 Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������������� 112 76767 Hagenbach Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr Rettungsleitstelle - Notruf�����������������������������������������������������������19222 Fr. 12.02.2021 (Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt) Apotheke im Maximilian Center Maximilianstr. 1 Tel.: 07271/979780 76744 Wörth Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr ◗◗ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Einheitliche Telefonnummer: 116117 (ohne Vorwahl) Änderungsservice. Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14 Öffnungszeiten: ◗◗ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Montag, Dienstag, Donnerstag 06.02.2021 + 07.02.2021 von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag. Herr Dr. Herbert-Karl Dreier, Gartenstraße 36, 76770 Hatzenbühl, Mittwoch von 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr. Tel. 07275 / 2340 Freitag von 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr. ◗◗ Augenarzt ◗◗ Im Notfall immer 112 06.02.2021 + 07.02.2021 + 10.02.2021 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe- Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor- Kaiserslautern, Tel. 0631 / 2030 dert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. Der Bereitschaftsdienst des Klinikums umfasst folgende Zeiten: DRK-Rettungs- und Notarztdienst, Mittwoch, 14:00 Uhr bis einschließlich Donnerstag, 07:00 Uhr Krankentransport Freitag, 16:00 Uhr bis einschließlich Montag, 07:00 Uhr. Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222, Mobiltelefon mit Vorwahl 07273 ◗◗ Beratungsstelle bei Vergiftungsunfäl- ◗◗ Apothekendienst len Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30 Klinische Toxikologie Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Der Notdienst Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende Tel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469 Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen. Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktualisie- rungen): ◗◗ Wasserversorgung Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Stördienst: Tel. 0911 / 65654-5170 Mainz Stand: 02.02.2021 08:27 Notdienstplan vom 05.02.2021 bis 12.02.2021 Fr. 05.02.2021 ◗◗ Gasversorgung Apotheke an der Passage Hauptstr. 79 Tel.: 07275/919891 Bereitschaftsdienst der Gasversorgung 76870 Kandel Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111 Sa. 06.02.2021 Olympia-Apotheke Marktstr. 6 Tel.: 07271/76020 76744 Wörth Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr So. 07.02.2021 ◗◗ Stromversorgung Glöckel-Apotheke Hauptstr. 29 Tel.: 07272/7000185 Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel. 76777 Neupotz So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr 07275/955410, Fax 07275/9554-21 Mo. 08.02.2021 Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777 Damm-Apotheke Dammstr. 20 Tel.: 07273/4282 76776 Neuburg Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr Di. 09.02.2021 ◗◗ Kabelfernsehen Alte Apotheke von 1837 Obere Hauptstr. 1 Tel.: 07276/8578 PYUR, Tel. 030 25 77 77 77 76863 Herxheim Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr Mi. 10.02.2021 Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste Bienwald-Apotheke Hauptstr. 59 Tel.: 07275/1204 siehe unter „Was sonst noch interessiert“. Konten der Verbandsgemeindekasse Wenn Sie kein “Amtsblatt Sparkasse Germersheim-Kandel der Verbandsgemeinde Hagenbach” BIC-SWIFT: MALADE51KAD bekommen haben ... IBAN: DE78 5485 1440 0001 0029 63 Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt VR-Bank Südpfalz eG der Verlag entgegen unter folgender Nummer: BIC-SWIFT: GENODE61SUW IBAN: DE41 5486 2500 0002 8013 29 06502/9147-800. Postbank Ludwigshafen Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: BIC-SWIFT: PBNKDEFF IBAN: DE35 5451 0067 0003 5896 75 vertrieb@wittich-foehren.de
Hagenbach -3- Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021 Aktuelle Informationen zum CORONA-VIRUS aus der Verbandsgemeinde Bildquelle: Pixabay.com Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte Menschen mit der höchsten Impf-Priorität -insbesondere die über 80-Jährigen- bei der Online-Terminregistrierung für die Corona-Impfung unterstützen Nach einer telefonischen Terminvereinbarung werden wir für die Bürgerinnen und Bürger die Online-Registrierung über die offi- zielle Internetseite des Gesundheitsministeriums „impftermin.rlp.de“ vornehmen. Alle, die Unterstützung benötigen, können dazu Pascal Eck unter der Telefonnummer 07273 / 9410 - 29 kontaktieren. Das Angebot richtet sich vor allem an die Menschen in der Verbandsgemeinde, die weder selbst noch im engen Umfeld die Möglich- keit haben, einen Termin im lokalen Impfzentrum zu vereinbaren. Nachbarschaftshilfe in unserer Verbandsgemeinde Liebe Bürgerinnen und Bürger, durch die dynamische Entwicklung der Pandemie befinden sich natürlich auch in der Verbandsgemeinde Hagenbach immer wieder unterschiedliche Personen, Paare und Familien kurzzeitig oder über 14 Tage und mehr in Quarantäne. Es gilt es nach wie vor ins- besondere die Risikogruppe vor einer Infektion zu schützen. Bereits im Frühjahr haben wir gemeinsam mit der Stadt Hagenbach und den Ortsgemeinden Berg, Neuburg und Scheibenhardt eine Nachbarschaftshilfe organisiert. Viele freiwillige Helfer haben ihr Mitmenschen unterstützt. Diese Helfer erklären sich nach wie vor bereit bedürftigen Haushalte unter die Arme zu greifen. Die Nachbarschaftshilfe erledigt sehr gerne Lebensmitteleinkäufe und wichtige Botengänge. Sie befinden sich in Quarantäne ? Sie zählen zur Risikogruppe und trauen sich derzeit keine Alltagswege zu ? Sehr gerne können Sie die Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen. Melden Sie sich hierzu telefonisch bei der zentralen Koordinationsstelle der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Cons- tanze Scheid, Tel. 07273 / 9410 - 20. Seniorenbeirat Hagenbach hilft bei Anmeldung und Fahrten zum Impfzentrum Der Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach möchte impfbereite Senioren/innen bei der Registrierung und bei Fahrten in das Impfzentrum Wörth unterstützen. Interessierte Senioren/innen können sich daher beim Seniorenbeirat unter der Handy-Nummer 0178 / 1046474 oder unter der E-Mail Adresse senioren@hagenbach.de melden. Seniorenbeirat Scheibenhardt unterstützt bei Impfterminen, Einkauf und mehr Der Seniorenbeirat weist nochmals auf das seit einigen Jahren bestehende Angebot der Nachbarschaftshilfe in Scheibenhardt hin. Wer Unterstützung braucht, egal ob bei der Anmeldung wegen eines Corona-Impftermins, beim Einkauf, einer Fahrt zum Arzt oder bei anderen Dingen, kann hier Hilfe finden. Einfach unter Tel. 07277 / 7969029 anrufen. Hier bitte den Namen, die Telefonnummer und den Grund des Anrufs auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Fahrschule Dippel - Kostenlose Fahrt zum Impfzentrum Fahrschule Dippel bietet Ihnen eine kostenlose Fahrt zum Impfzentrum in Wörth an, Terminabsprache telefonisch unter 0171 / 6808453 oder kontakt@dippels-fahrschule.de. Bürgerbus Neuburg fährt Senioren ins Impfzentrum Für nicht mobile Seniorinnen und Senioren aus der gesamten Verbandsgemeinde bietet der Bürgerverein Neuburg ab sofort Fahr- ten zum Impfzentrum nach Wörth und die Begleitung zur Impfung an. Aufgrund der Corona-Bestimmungen kann der Bürgerbus jeweils eine Person oder ein Ehepaar bzw. einen Haushalt befördern. Der Fahrpreis beträgt 10 Euro. Für die Fahrt melden Sie sich bitte an bei: Arnika Eck, Tel. 3732 oder Gerlinde Martus: Tel 4860 oder per E-Mail unter: seniorenbeauftragte@neuburg-am-rhein.de.
Hagenbach -4- Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021 Volkshochschule Hagenbach in der kvhs Germersheim staatlich anerkannt gemäß rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, 2021ha056 geschätzte Freunde der Volkshochschule Hagenbach. Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Neuburg am Rhein Leitung: Johanna Preißler Beginn: Dienstag, 02.03.2021 bis 08.06.2021 Diese Kurse würden im März / April beginnen. Uhrzeit: von 19:15 Uhr bis 20:15 Uhr Gebühr: 50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd. Bitte um Beachtung der Termine wegen eventuellen Ort: Grundschule Neuburg – Turnhalle, In der Verlängerung des Corona-Lockdowns. Wörthenlache 13-17 – 76776 Neuburg am Rhein Mitbringen: Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe Aus Platzgründen im Amtsblatt werden nur oder Socken noch wöchentlich einige vhs-Kurse vorgestellt. Das Gesamtprogramm können Sie unter www.vg-hagenbach.de abrufen. SPRACHEN 2021ha061 Die Kurse können nur mit begrenzten Teilnehmern belegt Englisch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen – A 1, Teil 3 werden. Das ist Vorgabe des Hygiene-Konzepts zu Leitung: Judith Henkel COVID-19. Beginn: Dienstag, 16.03.2021 bis 18.05.2021 Uhrzeit: von 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr Das Hygienekonzept für die Volkshochschulen wurde von Gebühr: 60,00 €, 10 Termine, 20 Ustd. der Kreisvolkshochschule Germersheim erstellt und ist Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102, auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hagenbach Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach einsehbar. Lehrwerk: Lehrbuch wird im Kurs bekannt gegeben GESUNDHEIT 2021ha062 Englisch für Fortgeschrittene – Konversation – B 2, Teil 3 2021ha050 Leitung: Judith Henkel Meditative Schreibübungen Schnupperkurs Beginn: Dienstag, 16.03.2021 bis 18.05.2021 Leitung: Manuela Erbrecht Uhrzeit: von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr Beginn: Montag, 12.04.2021 bis 26.04.2021 Gebühr: 60,00 €, 10 Termine, 20 Ustd. Uhrzeit: von 14:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102, Kursgebühr: 18,00 €, 3 Termine, 6 Ustd. Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 102, Lehrwerk: Lehrbuch wird im Kurs bekannt gegeben Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Mitbringen: Schreibutensilien 2021ha063 Französisch für Anfänger – A 1, Teil 3 – 2021ha051 „Mit Freude Französisch lernen“ Autogenes Training plus Progressive Muskelentspannung Leitung: Julieta Tolle Leitung: Manuela Erbrecht Beginn: Dienstag, 16.03.2021 bis 18.05.2021 Beginn: Mittwoch, 03.03.2021 bis 21.03.2021 Uhrzeit: von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Uhrzeit: von 9:30 Uhr bis ca. 11:00 Uhr Gebühr: 70,00 €, 12 Termine, 24 Ustd. Kursgebühr: 25,00 €, 5 Termine, 10 Ustd. Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 101, Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212 / 102, Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Lehrwerk: Perspectives ab Übung 6 – Französisch für Mitbringen: Sportbekleidung, Sportschuhe, Isomatte, kleines Erwachsene - A 1, Cornelsen-Verlag, Kopfkissen und Decke Kurs- und Arbeitsbuch, inkl. Wortschatztrainer 2021ha053 und 2 Audio-CD’s, Gymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach ISBN: 978-3-06-520159-9, ab Unité 6 Leitung: Johanna Preißler Beginn: Montag, 01.03.2021 bis 07.06.2021 2021ha064 Uhrzeit: von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr Italienisch für Anfänger – A 2, Teil 1 – Gebühr: 50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd. „Mit Freude Italienisch sprechen lernen“ Ort: Kulturzentrum Hagenbach – Barraum, Leitung: Julieta Tolle Am Stadtrand 1 a – 76767 Hagenbach Beginn: Montag, 08.03.2021 bis 07.06.2021 Mitbringen: Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe Uhrzeit: von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr oder Socken Gebühr: 70,00 €, 12 Termine, 24 Ustd. Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 101, 2021ha054 Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach Lehrwerk: Insieme A2 – Italienisch – Cornelsen-Verlag, Leitung: Johanna Preißler Kurs- und Arbeitsbuch, inkl. Wortschatztrainer Beginn: Montag, 01.03.2021 bis 07.06.2021 und 2 Audio-CD’s, ISBN: 978-3-06-020161-7 Uhrzeit: von 16:45 Uhr bis 17:45 Uhr Gebühr: 50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd. Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212, Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach Mitbringen: Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe Geschäftsstelle Verbandsgemeinde Hagenbach oder Socken Volkshochschule Hagenbach, Staatlich anerkannt gemäß 2021ha055 rheinland-pfälzischem Weiterbildungsgesetz Wirbelsäulengymnastik mit dem Thera-Band, Hagenbach Sachbearbeiterin: Marijana David, Ludwigstr. 20, Leitung: Johanna Preißler Beginn: Montag, 01.03.2021 bis 07.06.2021 76767 Hagenbach, Tel: 0 72 73 / 94 10 – 10 / 24 Uhrzeit: von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr Weitere Kurse finden Sie auf unserer Homepage Gebühr: 50,00 €, 13 Termine, 17 Ustd. www.vg-hagenbach.de Ort: Hainbuchenschule Hagenbach – Saal 212, Für vhs-Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung Am Stadtrand 1 – 76767 Hagenbach dringend erforderlich! Mitbringen: Bequeme Sportkleidung, Isomatte, Turnschuhe oder Socken
Hagenbach -5- Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021 AMTLICHER TEIL ◗◗ Fundbüro Unter www.vg-hagenbach.de, „Direkt zu“ „Fundbüro“ sind alle aktuel- len Fundsachen der Verbandsgemeinde Hagenbach abrufbar. V ERBANDSGEMEINDE ◗◗ Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis Bürgermeister Reinhard Scherrer und die Erteilung von Wahlscheinen Sprechzeiten während der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung Telefon: 0 72 73 / 94 10 13 für die Landtagswahl am E-Mail: buergermeister@vg-hagenbach.de Erste Beigeordnete Iris Fleisch Sonntag, 14. März 2021 Geschäftsbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen 1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt Hagen- Sprechzeiten nach Vereinbarung, Telefon: 0 72 73 / 94 10 13 bach und die Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein E-Mail: iris.fleisch@vg-hagenbach.de und Scheibenhardt wird in der Zeit vom 22.02.2021 bis zum 26.02.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach - Wahlamt- für Stimmberechtigte zur Ein- ◗◗ Öffnungszeiten der Verbands- sichtnahme bereitgehalten. Jede stimmberechtigte Person gemeindeverwaltung Hagenbach kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Per- Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach wird auf- son im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. grund des derzeitigen Infektionsgeschehens für den offenen Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Publikumsverkehr geschlossen. Wenn immer möglich, sol- Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeich- len Anliegen telefonisch, per E-Mail oder schriftlich geklärt nis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tat- werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, sachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten. In den Fällen, in denen oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben eine persönliche Vorsprache aus rechtlichen Gründen erfor- kann; die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die derlich oder aus sonstigen Gründen nicht vermeidbar ist, ist Begründung eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis der Zugang zum Verwaltungsgebäude nur nach vorheriger und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung zu fol- Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten genden Zeiten möglich: von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre ein- getragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten 16.30 Uhr sichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerver- Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr zeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr Telefonische Voranmeldungen an 07273 / 94100 oder per 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig E-Mail an info@vg-hagenbach.de oder Sie wählen den direk- hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der ten Draht: Wahl, spätestens am 26.02.2021 bis 12.30 Uhr, bei der Ver- Ordnungsamt bandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach - Wahlamt- Einspruch einlegen. Der Einspruch Tel. 07273 / 9410-29 pascal.eck@vg-hagenbach.de kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift ein- Soziale Hilfen gelegt werden. Tel. 07273 / 9410-25 thorsten.fuhrmann@vg-hagenbach.de Bürgerbüro 3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen Tel. 07273 / 9410-27 ilka.scheydt@vg-hagenbach.de sind, erhalten bis spätestens zum 21.02.2021 eine Wahlbe- Standes- und Friedhofsamt nachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten Tel. 07273 / 9410-28 anke.stueber@vg-hagenbach.de oder hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens edith.stehle@vg-hagenbach.de bis zum 26.02.2021 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wäh- Bauanträge lerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Tel. 07273 / 9410-47 philipp.balzer@vg-hagenbach.de Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach- Kitas richtigung. Tel. 07273 / 9410-15 simone.buchlaub@vg-hagenbach.de Verbandsgemeindewerke 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 52 Tel. 07273 / 9410-70 oder -72 elvira.rueck@vg-hagenbach. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimm- de oder elisabeth.drechsler@vg-hagenbach.de bezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Für das Betreten des Verwaltungsgebäudes bitten wir fol- 5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag gendes zu beachten: 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte. 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberech- - Alle Besucher melden sich über die Klingel am Hinterein- gang an der Infozentrale an. tigte, - Einlass bekommt nur, wer einen Termin mit dem/der a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden zuständigen SachbearbeiterIn vereinbart hat bzw. noch ein die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis Termin frei ist. nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung (bis zum - Bei Betreten des Gebäudes muss zwingend eine medi- 21.02.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver- zinische Gesichtsmaske ( OP-Maske ) oder eine FFP2 zeichnis nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum Maske getragen werden. 26.02.2021) versäumt haben, - Eine Handdesinfektion (Mittel wird bereitgestellt) ist vor- b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf zunehmen. der Antragsfrist nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlord- - Jede(r) BesucherIn wird vom/von der SachbearbeiterIn nung oder der Einspruchsfrist nach § 16 Abs. 1 der Landes- an der Infozentrale abgeholt und nach dem Termin wieder wahlordnung entstanden ist, nach Draußen begleitet. c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festge- - Das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern ist auch stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des im Gebäude zu jeder Zeit zu beachten. Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Verbandsgemeinde- verwaltung gelangt ist.
Hagenbach -6- Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra- genen Stimmberechtigten bis zum 12.03.2021, 18 Uhr, bei ◗◗ Stellenausschreibung der Verbandsgemeinde-verwaltung mündlich oder schriftlich beantragt werden. Für die elektronische Beantragung steht Für die Büros, Sozialräume etc. der Verbands- ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Inter- gemeindeverwaltung Hagenbach wird ab sofort net unter www.vg-hagenbach.de zur Verfügung. Der Antrag ein/e kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerichtet Mitarbeiter/-in für den Reinigungsdienst werden: wahlamt@vg-hagenbach.de. Im Falle nachweislich für wöchentlich 3 Stunden und darüber hinaus als Krankheits-/ plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes Urlaubsvertretung gesucht. nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten mög- Die Stelle ist befristet bis zum 31.01.2022 zu besetzen. lich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, 15 Der wöchentliche Arbeitsumfang beträgt im Bedarfsfall max. Uhr, gestellt werden. 11 Stunden. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr für den öffentlichen Dienst (TVöD). der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin- derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Simone Buchlaub, Per- werden. sonalsachbearbeitung, Tel. 07273 / 941015 oder Herr Reinhold Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmbe- Kuntz, Büroleiter, Tel. 07273 / 941012. rechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind richten Sie Ihre angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahl- Bewerbung bis spätestens 26.02.2021 mit den üblichen scheines noch bis zum Tage der Wahl, 15 Uhr, stellen. Wer Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Ver- den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berech- bandsgemeindeverwaltung Hagenbach, -Personalabteilung- , tigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach oder bevorzugt online an nachweisen. Eine stimmberechtigte Person mit Behinderun- reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de. gen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten Person bedienen. Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- 6. Mit dem Wahlschein werden zugleich unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese • ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises, zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens. • ein amtlicher Stimmzettelumschlag, • ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeindever- waltung, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehe- ner hellroter Wahlbriefumschlag und ◗◗ Stellenausschreibung • ein Merkblatt für die Briefwahl Die Verbandsgemeindewerke Hagenbach stellen übersandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlun- zum nächst möglichen Termin einen terlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berech- tigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage Mitarbeiter (m/w/d) einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die für den Bereich der Wasserversorgung bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberech- unbefristet in Vollzeit ein. tigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung Zu den abwechslungsreichen und vielfältigen Aufgaben gehört vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. vor allem die verantwortungsbewusste Mitarbeit beim Bau und Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollen- Betrieb der Gewinnungs- und Verteilungsanlagen einschließ- det haben und sich auf Verlangen ausweisen. lich der Hausanschlüsse. Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder Erwartet werden: wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage - abgeschlossene Ausbildung als Gas-/Wasserinstallateur sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe oder als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder in der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat einem verwandten Beruf den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin - Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeits- oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zeiten bei der Reparatur von Rohrbrüchen im Haupt- und zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Hausanschlussleitungsbereich Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die - Teamfähigkeit Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist - Selbständige und gründliche Erledigung der übertragenen zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei Aufgaben der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält. - Bereitschaft zur Übernahme von regelmäßigen Rufbereit- Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und schaftsdiensten dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwal- - Führerschein Klasse 3 bzw. BE tung abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Geboten werden: Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht. - abwechslungsreiches und vielfältiges Aufgabengebiet Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland - Sozialleistungen und Bezahlung nach den Bestimmungen ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut- des Öffentlichen Dienstes schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf - Sicherer und zukunftsbeständiger Arbeitsplatz dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwal tung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin- Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Klaus Ritter (Werkleiter: Tel. Hagenbach, den 01.02.2021 07273 / 941043) und Herr Reinhold Kuntz (Personal; Tel. 07273 / 941012) gerne zur Verfügung. Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Datenschutz geht uns alle an... Bewerbung bis 28. Februar 2021 mit den üblichen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemein- Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich deverwaltung Hagenbach, -Personalabteilung-, Ludwigstr. und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt- 20, 76767 Hagenbach oder vorzugsweise online an reinhold. liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine. kuntz@vg-hagenbach.de. Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten blog.wittich.de Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema! zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Hagenbach -7- Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021 ◗◗ Verbandsgemeinde Hagenbach III. Alle Geflügelhalter im Landkreis Germersheim, die ihrer Pflicht sucht Mietwohnungen zur Meldung des gehaltenen Geflügels gemäß Viehverkehrs-Ver- Das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Hagen- ordnung bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung bach sucht Mietwohnungen in der Verbandsgemeinde für von Geflügel die Unterbringung von Asylbewerber*innen und deutschen unverzüglich beim Fachbereich 43 Gesundheit und Verbraucher- Sozialhilfeempfänger*innen. schutz der Kreisverwaltung Germersheim anzuzeigen. Interessierte Vermieter*innen können sich an Herr Fuhrmann IV. unter der 07273 / 9410-25 oder per Mail an thorsten.fuhrmann@ Die sofortige Vollziehung der getroffenen Anordnungen wird im vg-hagenbach.de wenden. Die zu unterbringenden Personen wer- besonderen öffentlichen Interesse gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO den zum Teil vom CJD Familienbüro unterstützt. Bei Bedarf kön- angeordnet. nen sich auch Vermieter*innen und Nachbarn an das Familienbüro Hinweise: kathrin.henrich@cjd.de, Tel. 0151 / 40638677, Am Stadtrand 1, 1. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröf- 76767 Hagenbach, wenden. fentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1Landesverwal- tungsverfahrensgesetz (LVwVfG) i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 4 ◗◗ 1. Öffentliche Bekanntmachung Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). 2. Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a der Kreisverwaltung Germersheim des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder Allgemeinverfügung (Tierseuchenrechtliche fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Geflügelpest-Verordnung zuwiderhandelt. Die Ord- Anordnung) vom 01.02.2021 zur Vermeidung nungswidrigkeit kann nach § 32 Abs. 3 TierGesG mit Geldbuße der Einschleppung oder Verschleppung des bis zu 30.000 Euro geahndet werden. hochpathogenen Aviären Influenzavirus Begründung Zu I. (HPAI, Geflügelpest). Am 22.01.2021 wurde der Verdacht des hochansteckenden Allgemeinverfügung (Tierseuchenrechtliche Anordnung) des sachlich Vogelgrippevirus H5N8 bei einer verendeten Hawaiigans in dem und örtlich zuständigen Fachbereiches 43, Gesundheit und Verbrau- Vogelpark Bobenheim-Roxheim im Rhein-Pfalz-Kreis bestätigt. cherschutz der Kreisverwaltung Germersheim vom 01.02.2021 zur Bis dato sind in dem Vogelbestand mehrere Tiere an der Seu- Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung des hochpatho- che verendet. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat genen Aviären Influenzavirus (HPAI, Geflügelpest). den Betrieb gesperrt und führt weitere Untersuchungen durch. Aufgrund In Deutschland sind seit Ende Oktober ca. 500 Fälle eines Ein- - des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Landestierseuchengesetz trags der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 (LTierSG) vom 24. Juni 1986 (GVBl. 1986, 174) zuletzt geändert bei Wildvögeln und 36 Ausbrüche bei Geflügel festgestellt wor- durch Artikel 36 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280) den. Bisher sind nun 13 Bundesländer betroffen. Vor dem Hin- i.V.m. tergrund des damit weiter hoch-dynamischen Geschehens hat - des § 24, § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a des Tiergesund- das Friedrich-Loeffler-Institut seine aktuelle Risikoeinschät- heitsgesetzes (TierGesG) vom 11. November 2018 (BGBl. IS. zung vom 07.01.2021 erneut überarbeitet. Außerhalb Deutsch- 1626) zuletzt geändert durch Artikel 100 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) i. V. m. - des §13 Abs. 1 und Abs. 2 der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) i.V.m. - des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) Impressum ergeht folgende tierseuchenrechtliche Anordnung: I. Herausgeber: Reinhold Kuntz, .Verbands- Für alle Halterinnen und Halter von Geflügel im Landkreis Ger- gemeindeverwaltung Hagenbach mersheim giltin dem Gebiet: 76767 Hagenbach, Ludwigstr. 20 Nördliche Grenze: Kreisgrenze Mail: amtsblatt@vg-hagenbach.de Östliche Grenze: Rhein/ Landesgrenze Rheinland-Pfalz Annahmeschluss: dienstags Südliche Grenze: Grenze zu Frankreich 10.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Westliche Grenze: Bahnlinie Wörth- Lauterbourg Richtung Norden, Druck: Druckhaus WITTICH KG bei Neuburg am Rhein westlich der Bahnlinie einschließlich dem Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Bereich „Tankgraben“, der Bahnlinie folgend bis zur Schnittstelle Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 mit der Rheinstraße in Hagenbach, fortführend als Friedenstraße, (Industriepark Region Trier, IRT) dann der L 540 nach Norden folgend durch Wörth entlang Bahn- Tel. 06502 9147-0 oder -240 hofstraße und Ludwigstraße bzw. Luitpoldstraße, fortführend als Verantwortlich: L 540 nach Norden bis zur Ausfahrt B9 Jockgrim, Industriegebiet amtlicher Teil: Reinhold Kuntz Wörth-Oberwald. Von dieser Schnittstelle weiterfolgend an der B9 übriger Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter nach Norden bis zur Kreisgrenze Germersheim. Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin (Im Anhang als Kartenansicht, die Teil der Allgemeinverfügung ist, Erscheinungsweise: wöchentlich angefügt) Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle mit sofortiger Wirkung die Verpflichtung Geflügel (Hühner, Trut- Haushalte, Einzelbezug über hühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten oder den Verlag Gänse, Laufvögel) ausschließlich in geschlossenen Ställen und/ oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach Reklamationen Tel. 06502 9147-800 oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer Zustellung: .E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegren- Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere zung bestehen muss (Schutzvorrichtung) zu halten. Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei- II. genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere All- Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, gemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekenn- bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind in zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden dem unter Ziffer I. genannten Gebiet verboten. Geflügel aus dem des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, unter Ziffer I. Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche genannten Gebiet darf nicht über Geflügelbörsen oder Geflügel- gegen den Verlag. märkte vermarktet oder ausgestellt werden.
Hagenbach -8- Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021 lands wurden insgesamt 85 Ausbrüche bei Geflügel in 10 lang des Rheins zu einer Sammlung von Wasservögeln aus EU-Staaten gemeldet mit mehreren Millionen Tierverlusten. verschiedenen Gebieten in hoher Dichte kommt. Gemäß der Die Ausbreitung der Geflügelpestviren in Wasservogelpopu- genannten Risikobewertung des FLI muss davon ausgegan- lationen in Deutschland und weiterer Einträge in deutsche gen werden, dass sich das Vogelgrippevirus in Deutschland Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen bei Wildvögeln weiterverbreiten wird, eventuell ohne auffäl- Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu lig erhöhte Mortalität. Aufgrund der Jahreszeit ist mit einer Wildvögeln wird ebenfalls weiterhin als hoch eingeschätzt. hohen Dynamik an Vogelbewegungen zu rechnen. Insbesondere Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- Viruseinträge in Geflügelpopulationen, welche in menschli- und Wildvogelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen, cher Obhut gehalten werden, können in ganz Deutschland auf denen sich Wildvögel sammeln, gelten als besonders erfolgen und sind durch den Nachweis des Subtyps H5N8 gefährdet. Diesem Risiko kann mit der Durchsetzung von im Vogelpark Bobenheim-Roxheim konkret eingetreten. Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Biosicherheit und Aufgrund der dargelegten Gesamtsituation, insbesondere einer risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung, die Nähe des Landkreises Germersheim zum Vogelpark in also mit der Aufstallung von in menschlicher Obhut gehalte- Bobenheim-Roxheim hat die hier vorgenommene Risikobe- nem Geflügel, begegnet werden. wertung zu dem Ergebnis geführt, dass es erforderlich ist, Als Risikogebiete gelten Gebiete, die von einer Vielzahl von Geflügel in den für den Landkreis Germersheim genannten Wasservögeln als Sammel-, Rast- und Brutplätze genutzt Risikogebieten vor der Einschleppung von HPAI-Virus so werden. Durch die geografische Lage des Landkreises weit als möglich geschützt, d. h. aufgestallt zu halten. Eine Germersheim entlang des Rheins und den vorhandenen generelle Aufstallungspflicht über den gesamten Landkreis vielfältigen Gewässer, Feuchtbiotope und wasserreichen Germersheim ist aufgrund der derzeitigen Gefährdungslage Naturschutzgebieten findet sich so eine Vielzahl von Gebie- nicht geboten. Eine regelmäßige Neubewertung in zeitlich ten, die als Sammel-, Rast- und Brutplätze von Wasservö- kurzen Abständen ist erforderlich und wird durchgeführt. geln genutzt werden und folglich ein Risikogebiet darstellen. Änderungen werden schriftlich bekannt gegeben. Konkret betrifft dies im Landkreis Germersheim das Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es erforderlich, direkte und Gebiet: indirekte Kontakte von Hausgeflügel zu Wildvögeln zu mini- Nördliche Grenze: Kreisgrenze mieren. Hausgeflügel in Freilandhaltungen ist im Vergleich Östliche Grenze: Rhein/ Landesgrenze Rheinland-Pfalz zu ausschließlich im Stall oder in geschützten Volieren Südliche Grenze: Grenze zu Frankreich gehaltenem Geflügel einer wesentlich höheren Infektions- Westliche Grenze: Bahnlinie Wörth- Lauterbourg Richtung gefahr mit HPAI ausgesetzt, weshalb die Aufstallung von Norden, bei Neuburg am Rhein westlich der Bahnlinie ein- Geflügel in den unter Ziffer I. genannten Gebieten geboten schließlich dem Bereich „Tankgraben“, der Bahnlinie folgend ist, nicht zuletzt auch deshalb, um die Gefahr eines Aus- bis zur Schnittstelle mit der Rheinstraße in Hagenbach, fort- bruchs der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand, der führend als Friedenstraße, dann der L 540 nach Norden fol- auch die tierische Erzeugung von hochwertigen Lebensmit- gend durch Wörth entlang Bahnhofstraße und Ludwigstraße teln wie Eier und Geflügelfleisch in besagtem Gebiet gefähr- bzw. Luitpoldstraße, fortführend als L 540 nach Norden bis den würde, deutlich herabzusetzen. Diese Entscheidung zur Ausfahrt B9 Jockgrim, Industriegebiet Wörth-Oberwald. erfolgte nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Die Von dieser Schnittstelle weiterfolgend an der B9 nach Nor- Maßnahme ist geeignet, den Zweck, die Verhinderung einer den bis zur Kreisgrenze Germersheim. Infektion von Hausgeflügel mit dem HPAI-Virus zu erreichen. Die Anordnung der Aufstallung des Geflügels nach Ziffer I. Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung des allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder hochpathogenen Aviären-Influenzavirus (HPAI, Geflügel- durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten pest) in Hausgeflügelbestände, erfolgt auf Grundlage des Materialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk § 13 Absatz 1 und Absatz 2 der Geflügelpest-Verordnung in oder Schutzkleidung. Unter der Vielzahl von in Betracht kom- Verbindung mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a Tierge- menden Faktoren sind insbesondere Wildvögel als Eintrags- sundheitsgesetz (TierGesG). quelle zu berücksichtigen. Virushaltige Ausscheidungen von Gemäß § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung ordnet Wildvögeln können jederzeit z.B. Oberflächengewässer, Fut- die zuständige Behörde eine Aufstallung des Geflügels an, termittel und Einstreu beim im Auslauf gehaltenen Geflügel soweit dies auf der Grundlage einer Risikobewertung zur mit Influenzaviren, die für das Geflügel pathogen sind, kon- Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der taminieren. Die Aufstallung ist erforderlich, da kein anderes Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich ist. In dieser milderes Mittel zur Verfügung steht, welches zur Zwecker- Risikobewertung sind gemäß § 13 Abs. 2 der Geflügelpest- reichung gleichermaßen geeignet ist. Die Anordnung ist Verordnung die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der auch angemessen, da die wirtschaftlichen Nachteile, welche Nähe des Bestands zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende die betroffenen Tierhalter durch die Aufstallung erleiden, im Watt- und Wasservögel sammeln, insbesondere einem Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch Feuchtbiotop, einem See, einem Fluss oder einem Küsten- einen einzigen Geflügelpestausbruch für die gesamte Geflü- gewässer, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten, gel- und Lebensmittelwirtschaft in der Region, in Rheinland- das sonstige Vorkommen oder Verhalten von Wildvögeln, Pfalz und in Deutschland entstehen kann, nachrangig sind. die Geflügeldichte oder der Verdacht auf Geflügelpest oder Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der Aufstal- der Ausbruch der Geflügelpest in einem Kreis, der an einen lung die privaten Interessen der betroffenen Tierhalter. Kreis angrenzt, in dem eine Anordnung nach § 13 Absatz 1 Zu II. Geflügelpest-Verordnung getroffen werden soll, zu berück- Gemäß § 38 Abs. 11 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 TierGesG kann die sichtigen. Zu berücksichtigen ist ferner, soweit vorhanden, zuständige Behörde zur Vorbeugung von Tierseuchen und eine Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes. deren Bekämpfung Verfügungen über die Durchführung von Hierzu wurde die aktuelle Risikobewertung vom 07.01.2021 Veranstaltungen, anlässlich derer Tiere zusammenkommen, herangezogen. Zudem können der Risikobewertung weitere erlassen. Das angeordnete Verbot von Geflügelmärkten und Tatsachen zu Grunde gelegt werden, soweit dies für eine Veranstaltungen ähnlicher Art in unter Ziffer I genannten hinreichende Abschätzung der Gefährdungslage erforder- Gebieten, bei denen Tiere empfänglicher Art verkauft oder lich ist. zur Schau gestellt werden, ist erforderlich, da durch den bei Die demgemäß durch die Kreisverwaltung Germersheim als solchen Veranstaltungen gegebenen engen Kontakt von Tie- zuständige Behörde vorzunehmende Risikobewertung hat ren ein bislang nicht abschätzbares Infektionsrisiko besteht ergeben, dass aktuell in den in Ziffer I. genannten Gebieten und durch einen Verkauf eine Verschleppung von potentiell die Aufstallung des Geflügels präventiv zur Vermeidung der infizierten Tieren möglich ist. Das gleiche gilt für die Ver- Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforder- marktung von Geflügel aus den definierten Gebieten über lich ist. Gestützt auf das besagte Gutachten des FLI vom Geflügelbörsen oder Geflügelmärkte. 07.01.2021, in dem, wie oben bereits erwähnt, das Risiko Zu III. des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8 über Wild- Gemäß § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung i. V. m. § 2 vögel in Hausgeflügelbestände bundesweit als hoch einge- Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung hat jeder, der Hühner, Enten, schätzt wird, ergibt sich nach vorliegenden Informationen, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, dass es zur Zeit in den genannten Gewässerbereichen ent- Wachteln oder Laufvögel hält, dies der zuständigen Behörde
Hagenbach -9- Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021 vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe sei- nes Namens, seiner Anschrift und der Anzahl Karte „Aufstallungsgebiet Kreis Germersheim“ der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen. Die Anordnung der Maßnahme beruht auf § 65 Geflügelpest-Verordnung i. V .m. §§ 38 Abs. 11, 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tier- GesG. Danach hat die zuständige Behörde die Befugnis, bei Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel weitergehende Maßnahmen anzuordnen, soweit diese zur Tierseuchenbe- kämpfung erforderlich sind. Die behördliche Kenntnis aller Tierhalter sowie der von ihnen gehaltenen Tiere ist im Rahmen der Bekämp- fung hochansteckender Erkrankungen not- wendig. Zu IV. Gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichts- ordnung wird die sofortige Vollziehung der Maßnahmen angeordnet, d. h. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschie- bende Wirkung. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, da es sich bei der Geflügelpest um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche handelt, deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitreichenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maß- nahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ein entgegenstehendes privates Interesse an der aufschiebenden Wir- kung eines eventuellen Widerspruchs. Rechtsbehelfsbelehrung (VwVfG) Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erho- ben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreis- verwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfah- rensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpold- platz 1, 76726 Germersheim erhoben werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere techni- sche Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwal- tung (www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind. Germersheim, den 01.02.2021 gez. Dr. Fritz Brechtel Landrat ©GeoBasis-DE/LVermGeoRP2002-10-15 Maßstab 1:150000 Datenschutz geht uns alle an... Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de!
Hagenbach - 10 - Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021 ◗◗ Sprechstunde zu den Themen Vorsor- dahinter geparkt, was zwangsläufig zu Verkehrsbehinderungen führt. Es werden auch teilweise Parkbuchten als privater Dauer- gevollmacht, Patientenverfügung und parkplatz genutzt, was für großen Unmut sorgt. Liebe Bürgerin- nen und Bürger, bitte nehmen und zeigen Sie mehr Rücksicht und Betreuungsverfügung Respekt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer, die sich an die Für Fragen und Auskünfte zu diesem Themenkomplex steht der Bevölkerung Hr. Bast von der Lebenshilfe für ein kostenloses Regeln halten. Beratungsgespräch in seinem Büro in Jockgrim zur Verfügung. Terminvereinbarung erforderlich unter Tel. 07271 / 934190. ◗◗ Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Berg (Pfalz) sucht ab Hagenbacher Spendenkammer sofort zur Unterstützung ihres Teams in der Kindertagesstätte „Bergwichtel“ eine(n) staatlich anerkannte(n) Erzieher(in) (m/w/d) ◗◗ Hagenbacher Spendenkammer in Vollzeit (39 Stunden/Woche). Wenn Sie: Weiterhin geschlossen • Sich in einem erfahrenen Team einbringen wollen Auf Grund der aktuellen Situation haben wir bis auf Weiteres • Bei der Weiterentwicklung der Konzeption mithelfen möchten geschlossen. Bleiben Sie gesund. • Durch Ihr fachliches Können mithelfen wollen, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen B ERG Dann erwartet Sie: • Ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung • Ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD • Liebenswerte Kinder und deren Eltern Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbe- Ortsbürgermeisterin Sabine Gerhart hinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich- Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG): tigt. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Deutsch (Kita-Leitung; Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr Tel. 07273 / 2429) und Herr Kuntz (Büroleitung; Tel. 07273 / Telefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus) 941012) gerne zur Verfügung. E-Mail: buergermeister@berg-pfalz.de Die Stelle ist zunächst befristet zur Vertretung bis zum Erster Beigeordneter Thomas Worst 31.12.2021 zu besetzen. Geschäftsbereich Bauhof, Hochbauten, Umwelt- und Naturschutz Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Sprechzeiten nach Vereinbarung, Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Telefon 07273 / 1284 (Rathaus), E-Mail: thomas.worst@web.de Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, - Personalabteilung -, Ludwigstr. 20, 76767 Hagen- bach oder online an reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de . ◗◗ Voranzeige der Ortsgemeinderatssitzung Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten Den Damen und Herren Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Berg Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- sowie der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese am zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens. Dienstag, dem 16. Februar 2021 eine Sitzung des Ortsgemeinderates geplant ist. Uhrzeit sowie Tagesordnung werden noch bekannt gegeben. Bitte merken Sie ◗◗ Stellenausschreibung sich diesen Termin vor. Die Ortsgemeinde Berg (Pfalz) sucht ab sofort zur Unterstützung ihres Teams in der Kinder- ◗◗ Der Haushalts- und Rechnungs- tagesstätte „Bergwichtel“ eine(n) staatlich anerkannte(n) Erzieher(in) (m/w/d) prüfungsausschuss tagt in Teilzeit 19,5 Stunden / Woche. Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hier- mit bekannt gegeben, dass am Wenn Sie: Donnerstag, 11. Februar 2021 um 18:00 Uhr • Sich in einem erfahrenen Team einbringen wollen eine öffentliche Sitzung des Haushalts- und Rechnungsprüfungs- • Bei der Weiterentwicklung der Konzeption mithelfen möchten ausschusses der Ortsgemeinde Berg stattfindet. • Durch Ihr fachliches Können mithelfen wollen, die Kinder in Sitzungslokal: ihrer Entwicklung zu unterstützen Gemeinschaftshalle, Waldstraße, 76768 Berg (Pfalz) Dann erwartet Sie: Hinweis: • Ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung Wir bitten die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln zu beach- • Ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD ten. Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, • Liebenswerte Kinder und deren Eltern dass eine Teilnahme an der Sitzung nur mit Mund- /Nasenschutz Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbe- möglich ist. Wir danken für Ihr Verständnis. hinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich- Tagesordnung tigt. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Deutsch (Kita-Leitung; Öffentlicher Teil: Tel. 07273 / 2429) und Herr Kuntz (Büroleitung; Tel. 07273 / 1. Eröffnung der Sitzung 941012) gerne zur Verfügung. 2. Investitionsplan 2021-2024 Die Stelle ist zunächst befristet zur Krankheitsvertretung zu 3. Sonstiges besetzen. Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tab. Lebenslauf, ◗◗ Verkehrs- und Parksituation in Berg Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, - Personalabteilung -, Ludwigstr. 20, 76767 Hagen- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bach oder online an reinhold.kuntz@vg-hagenbach.de. die Verkehrs- und Parksituation lässt in einigen Straßenbereichen Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten von Berg zu wünschen übrig. Es wird fleißig auf den Gehwegen Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- geparkt, ohne Rücksicht auf die Fußgänger. Diese müssen leider unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese auf die andere Straßenseite wechseln, Verkehrsschilder werden zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens. ignoriert. Parkbuchten, wenn diese belegt sind, wird davor oder
Hagenbach - 11 - Ausgabe 5/2021 I 5. Februar 2021 ◗◗ In eigener Sache beschrifteten USB Stick mit Ihren Kontaktdaten im Briefkasten des Alten Rathaus ein. Der Einsendeschluss wird im Herbst 2021 sein. Seit geraumer Zeit wird wieder öfters Müll am Straßenrand abge- Zur Vorbereitung des Kalenders wäre es schön, wenn wir die Bil- legt, Tannenbäume und Hausmüll am Friedhof entsorgt. Des Weite- der früher erhalten. Folgende Vorgaben halten Sie bitte ein: ren sind unsere Fahnenstangen und der Kreisel in Neulauterburg • Das Bild ist auf Hagenbacher Gemarkung festgehalten. sowie unsere Blumentöpfe an der Ausfahrt von Berg ein beliebtes • keine Kompression der Bilder, weder in Qualität, noch in Bild- Objekt der Zerstörungswut, es ist einfach nur beschämend. Aber größe. es gibt auch kleine Lichtblicke die uns erfreuen, dem anonymen • Volle Auflösung der Kamera, nach Möglichkeit ein hochauflö- Spender der liebevollen Holzblumen an der Ausfahrt Berg ein sendes Gerät, keine Handybilder. herzliches Dankeschön. • Bildformat: JPG, alternativ PNG, RAW-Datei sollte bereitge- H stellt werden. • Querformat bevorzugt, Hochformat auch möglich. AGENBACH • Originalversion zusätzlich, falls über RAW bearbeitet. ◗◗ Pflanzpaten gesucht - Beitrag zur Stadtbürgermeister Christian Hutter Sprechzeiten in der Ludwigstraße 18, Verbesserung des Mikroklimas und Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr Öffnungszeiten Rathaus, Ludwigstraße 18: Verschönerung des Stadtbildes Montag 17.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, und Freitag 16.00 - 18.00 Uhr im Stadtgebiet oder sogar in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: christian.hutter@hagenbach.de gibt es an einigen Stellen öffentliche Grünflächen und Beete, für Erster Beigeordneter Tobias Zimmermann die Sie gerne ihr Engagement in Form einer Patenschaft einbrin- Geschäftsbereich Vereine, Kultur, Jugend, Stadtmarketing gen können. Sie übernehmen Pflanz- und Pflegearbeiten und tra- Sprechzeiten nach Vereinbarung, Telefon 07273 / 4183 (Rathaus) gen so zum Klima- und Artenschutz bei. Bei einer entsprechenden E-Mail: tobias.zimmermann@hagenbach.de Bepflanzung bieten Sie Bienen und Insekten einen Lebensraum. Durch regelmäßiges Gießen gleichen Sie die Trockenheit aus und fördern das Wachstum von Bäumen. Sie verschönern ihr Wohn- gebiet für sich und ihre Mitbürger und bieten durch ihr Engage- ◗◗ Stellenausschreibung ment einen Denkanstoß für die Gesellschaft. Egal ob pflegeleichte, immergrüne Bodendecker, Bäume und Sträucher, sowie ein- oder mehrjährige Blühpflanzen – ihrer Kreativität können Sie freien Die Stadt Hagenbach sucht zur Verstärkung Lauf lassen. Die Stadt Hagenbach ist bereit die überschaubaren ihres Teams in der Kindertagesstätte „Regen- Materialkosten zu übernehmen. Haben wir ihr Interesse geweckt? bogen“ ab 01.08.2021 eine/einen Sehr gerne können Sie uns mit ihrer Bereitschaft und ihren Vor- Anerkennungspraktikantin / schlägen kontaktieren. Bis zur Pflanzsaison im nahenden Früh- jahr legen Sie gemeinsam mit unseren städtischen Mitarbeitern Anerkennungspraktikant entsprechende Maßnahmen fest. Wir sind gespannt auf Ihre Rück- in Vollzeit. meldungen hierzu. Kontaktieren Sie bitte unseren Leiter des städ- Wenn Sie tischen Bauhofs per Email, rolf.oberfrank@hagenbach.de oder - gerne mit Kindern arbeiten, telefonisch 4121. - gerne im hauswirtschaftlichen Bereich mithelfen wollen, - gerne selbständig und eigenverantwortlich arbeiten, - ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein in sich tragen, dann erwartet Sie: • ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung • ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD • liebenswerte Kinder und deren Eltern. Männer und Frauen haben dieselben Chancen. Schwerbehin- derte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Bouché (Kita-Leitung; Tel. 07273/1610) und Herr Kuntz (Personal; Tel. 07273/941012) gerne zur Verfügung. Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 28.02.2021 mit den üblichen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die Verbandsgemein- deverwaltung Hagenbach, - Personalabteilung -, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach oder vorzugsweise online an reinhold. kuntz@vg-hagenbach.de. Durch die Neubepflanzung verschiedener Bereiche wollen wir das Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzichten Stadtbild verschönern und der Artenvielfalt neue Lebensräume ge- Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewerbungs- ben. Gerne können Sie sich beteiligen. unterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten diese zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens. ◗◗ In eigener Sache Wenn Sie kein “Amtsblatt ◗◗ Fotowettbewerb „Blickfang“ – der Verbandsgemeinde Hagenbach” Hagenbach in den Jahreszeiten bekommen haben ... Hagenbach hat viele schöne, belebte, aber auch ruhige Plätze im Stadtkern und in seiner Natur. Zeigen Sie uns in den nächs- Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt ten Monaten ihre festgehaltenen Momente. Wir suchen für unsere der Verlag entgegen unter folgender Nummer: Öffentlichkeitsarbeit und für die Erstellung eines Jahreskalenders 2022 tolle Bilder zur weiteren Verwendung. Szenen und Motive aus 06502/9147-800. ihrem Blickwinkel, aus allen Lagen, zu allen Jahreszeiten. Lassen Sie uns staunen und die Motive für sich sprechen. Senden Sie die Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: Bilder per Email an tobias.zimmermann@hagenbach.de, über vertrieb@wittich-foehren.de ein Shareprogramm, z.B. WeTransfer oder werfen Sie uns einen
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