Schöne und erholsame Ferien! - Stadt Gammertingen
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Nr. 32/33/34 6. August 2020 Schöne und erholsame Ferien! die Sommerferien an den Gammertinger Schulen und Kindertageseinrichtungen haben bereits begonnen. Viele starten jetzt trotz der aktuellen Corona-Entwicklungen hoffentlich doch in die schönste Zeit des Jahres – die Urlaubszeit. Leider ist in diesem Jahr alles etwas anders. Nach dem Verzicht auf persönliche Kontakte, kulturelle Veranstaltungen und den Reisebeschränkungen in den letzten 5 Monaten ist die Sehnsucht nach einer anderen Umgebung und Freiheit sicher groß. Wer hatte nicht schon mal seine Gedanken schweifen lassen und sich zumindest in seinen Träumen nach fernen Ländern gesehnt. Die Corona-Pandemie weltweit hält noch an und viele frühere Urlaubsregionen zählen noch immer oder seit Kurzem wieder zu den Risikogebieten. Die kommenden Wochen erfordern von uns allen, auch leider in der somit unbeschwerten Urlaubszeit, ein vorsichtiges Agieren und das Beachten von Hygienemaßnahmen. Auch im Urlaub gilt deshalb die AHA-Formel: - Abstand halten - Hygiene einhalten und wo immer erforderlich - Alltagsmaske tragen Bitte beachten Sie die besonderen Vorgaben der einzelnen Länder. Sofern Sie jetzt oder später aus einem vom RKI (Robert Koch-Institut) einge- stuften Risikoland wieder nach Hause einreisen, gelten besondere Vorgaben und Testungen. „Jeder von uns hat es deshalb selbst in der Hand, mit welchen Freiheiten oder auch Beschränkungen wir alle in den nächsten Wochen und Mo- naten leben werden.“ Das soll keine Angst machen, sondern jeden von uns auffordern verantwortungsvoll zu handeln und uns, unsere Familien und Freunde vor unnötigen Gefahren zu schützen. Der Bürgermeister, die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die Ortsvorsteher sowie alle Stadträte und Ortschaftsräte wünschen Ihnen dennoch einen erholsamen und sorgenfreien Urlaub, eine gefahrenfreie Reise sowie viele positive Erlebnisse, egal wo Sie diese erholsamen Tage verbringen werden. Kommen Sie wohlbehalten ins Laucherttalstädtchen mit neuer Energie zurück. Holger Jerg Karl Endriß Hans Steinhart Manfred Rogg Matthias Gulde Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Bronnen | Mariaberg Feldhausen Harthausen Kettenacker Dies ist das letzte Amtsblatt vor der Sommerpause. Das nächste Amtsblatt erscheint am Donnerstag, 27. August 2020. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Montag, 24. August 2020 um 10.00 Uhr. Bild: stock.adobe.com
2 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020 KHG auf dem Baugenehmigungs-Weg Stadt- und Kulturhalle ist nun auf den “Baugenehmigungs-Weg“ gebracht Der Stadtrat hat unmittelbar vor der Sommerpause 2020 die Genehmigungsplanung für die neue Stadt-/Kulturhalle freigegeben. Mit überaus großer Mehrheit ist nun der mehrfach überarbeitete Planungsentwurf, auf der Basis von bürgerschaftlichen Vorgaben und Nutzungsansätzen, als Baugesuch freigegeben. Der Finanzierungsplan mit rund 7 Millionen Euro Eigenmitteln für die Stadt bleibt unverändert Basis für die Umsetzung. Mit der Freigabe des Baugesuchs hat der Gammertinger Gemeinderat in seiner Sommersitzung am 28. Juli 2020 einen weiteren Schritt in Richtung der Rea- lisierung der Stadt- und Kulturhalle auf dem Schey-Areal gemacht. Bereits im Januar 2020 hatten die Gemeinderäte nach mehrstündiger, intensiver Debatte die damaligen erneut überarbeiteten Planungsentwürfe der Architekten, sowie deren sehr detaillierte Kostenberechnung abgesegnet. Auch die Baugeneh- migungsfassung aus dem Sommer 2020 erfüllt - nach weiterer Detaillierung der Kostenberechnung - die Vorgabe des Stadtrates und der Verwaltung keine weiteren inhaltlichen Kostensteigerungen über den jetzt erreichten Planungsstand von ca. 12,5 Millionen Euro hinaus zu akzeptieren. Die neue Gammertinger “Stadt- und Kulturhalle“ entlang der Sigmaringer Straße | B 32 auf dem ehemaligen Textil-Brachen-Areal „Schey“ soll dieses Innen- stadt-Quartier positiv verändern. Große Gemeinderatsmehrheit gibt Baugesuch frei – Kostendeckel ist eingehalten Die Architektinnen Christine Steimle und Antonia Rist haben zusammen mit dem Landschaftsplaner Ralf Sautter, den Stadträten und den zahlreichen Sit- zungsbesuchern der öffentlichen Gemeinderatsitzung in der Alb-Lauchert Sporthalle am 28. Juli 2020 erläutert, wie aus dem anfänglichen Nutzungs- und Raumkonzept der Gammertinger Vereine und des Gemeinderats im Jahr 2016/2017, trotz aller Umplanungs- und Sparrunden und dem im Januar 2020 vor- gestellten und freigegebenen Planungsentwurf, nun das abschließende Baugesuch für die künftige “Stadt- und Kulturhalle“ entstanden ist. Trotz der Kos- tenstabilität und noch zahlreicher, inhaltlicher wie technischer Anpassungen, kann aktuell im Sommer 2020 das Kosten- und Finanzierungskonzept unverändert gehalten werden. Angesichts der von den späteren Nutzern geforderten großen Flexibilität, der vielen verschiedenen Nutzungen aus dem Bürgerprozess, ist nun - sowohl nach außen wie nach innen - ein warmstrahlendes Bauprojekt geworden. Viele separat und flexibel nutzbare Veranstaltungsflächen prägen die neue Stadt- und Kulturhalle. Einerseits gibt es einen mittleren Saal mit großer Bühne (115 m²), in dem bis zu 380 Personen in Reihenbestuhlung und 320 Personen an Tischen Platz finden oder einen kleinen Saal (maximal 250 Personen in Reihen und 120 Personen an Tischen) oder ein extra nutzbares Foyer (maximal 96 Personen an Tischen). In der Gesamtvariante, also der gemeinsamen Nutzung von kleinem und mittlerem Saal, ergeben sich dann als großer Saal mit Bühne (maximal 504 Personen an Tischen bzw. maximal 670 Personen in Reihenbestuhlung) verschiedenste Nutzungsansätze für Feste, Veranstal- tungen oder kulturelle Events.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020 3 Ein Blick in den bestuhlten Saal mit der großen Bühne und Blick aus dem Saal in das offene Foyer entlang der Sigmaringer Straße. Viele warme Holzflächen gestalten den Boden und die Wandflächen, inklusive der Bühne, kombiniert mit der besonderen Raumakustik und der Lichtführung der Betondecke. Die neue Stadt- und Kulturhalle ist in ein neues, innerstädtisches Quartier eingebunden. Ein großzügiger, naturnaher Eingangsbereich entlang der “Sigmaringer Straße“ und Teile der Gäste-Parkierung umgeben die offen und mit viel Grün gestaltete Eingangszone. Hinzu kommt ein nach Südwesten anschließender großzügiger Innenhof bzw. Multifunktionsplatz, der entweder extra oder zusammen mit der Halle genutzt werden kann. Die zentrale interne Anlieferungszone für Veranstalter, Caterer, Lieferanten oder Ensembles ist nun in den hinteren Bereich zwischen Stadthalle und Bestandsgebäude der Schule im ehemaligen Gewerbepark gerückt. Abgeschirmt wird diese Anlieferzone mit über 3,80 m hohen Lärmschutztoren, die zusammen mit weiteren Lärmschutzwänden bei den Parkplätzen wichtiger Bestandteil der Lärmschutzkonzeption der Stadthalle sind. Die zurückliegende Bürgerbeteiligung und der intensive Bürger-Planer- Dialog, hatten dem Stadtrat bei der Fixierung seines vielfältigen Raumprogramms für die Planer eine möglichst große und flexible Hallennutzung vorgegeben. Nach einem umfassenden Planungswettbewerb und intensiven Entwurfsplanungen - begleitet erneut von mehreren Bürger-Planer-Dialogen - war dann im Sommer 2019 bis in den Januar 2020 ein mehrfach weiterentwickelter und durch diverse Sparrunden abgewandelter und reduzierter Entwurf der Stuttgarter Architekten Steimle und der Landschaftsplaner Möhrle entstanden. Zwischen der grundsätzlichen Zustimmung zur Entwurfsplanung noch im Januar 2020, hatten die Architekten und Fachplaner allerdings weitere Konkretisierungen und Veränderungen vorgenommen, so dass jetzt am 28. Juli 2020 die Genehmi- gungsplanung dem Gemeinderat vorgestellt und von ihm für die Antragsstellung eines Baugesuchs beim Landratsamt Sigmaringen freigegeben worden ist. Die neue Stadt- und Kulturhalle soll energieeffizient erstellt werden Nicht nur die Stadt als Bauherr, sondern auch die Planer haben auf einen besonderen Energiestandard eingewirkt. Das Bauwerk soll in der besonderen Bau- konstruktion unter Verwendung von Dämmbeton, sowohl nach außen, als auch durch diverse, technische Gewerke im Inneren, einen besonderen wirtschaft- lichen Energieeffizienzstandard haben. In der Halle innen und im Foyer finden heimische Hölzer Platz im Boden, bei Türen und Wandverkleidungen einen starken Einsatz und vermitteln Wärme. Ergänzend dazu werden sämtliche Flachdachbereiche im Umlauf des nach zwei Seiten ansteigenden Hallendachs mit extensiver Dachbegrünung versehen. Schrägdachbereiche über dem Saal und der Bühne sollen im Weiteren mit einer PV-Anlage zur Minimierung des Eigen- stromverbrauchs genutzt werden. Zusätzlich wird die Stadt die neue Stadt- und Kulturhalle an ein kleineres Nahwärmenetz anschließen, das durch eine neue energieeffiziente Heizzentrale im benachbarten Schulgebäude 6 der Laucherttalschule betrieben wird. Voraussichtlich wird die dortige Heizanlage durch nachwachsende Rohstoffe „Pellets“ beheizt werden. Auch die interne Bühnentechnik, sowie die Catering-Küche sind von den Fachplanern auf sparsame Energiewerte konzeptioniert. In 2021 soll der Neubau beginnen und bis Ende 2022 abgeschlossen sein In den nun folgenden Sommermonaten 2020 werden die Baugenehmigungsunterlagen bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden. Der Gemein- derat selbst hat am 28. Juli 2020 anstelle des Verwaltungsausschusses das gemeindliche Einvernehmen hierzu bereits erteilt. Gleichzeitig wird für das gesamte Quartier das Bebauungsplanverfahren “Stadthalle“ weiter vorangebracht. In der Gemeinderatssitzung am 28. Juli wurde deshalb die erste Anhö- rungsphase abgeschlossen (s. weitere Bekanntmachung im Amtsblatt). Im Laufe des Herbstes kann dann der formale Abschluss und der Satzungsbeschluss erfolgen. Im August 2020 erfolgt die erneute zweite Anhörungsrunde und Anhörung der Träger öffentlicher Belange, unter Beteiligung der Bürgerschaft. Die Intension aller am Planungsprozess Beteiligter ist, zur Kostensicherheit möglichst im Winter 2020, ein Großteil der Baugewerke öffentlich auszuschreiben. Impressum: Herausgeber: STADTVERWALTUNG GAMMERTINGEN Verantwortlich für den amtl. Inhalt, einschließlich der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung: BÜRGERMEISTER HOLGER JERG o. sein Stellvertreter im Amt. Verantwortlich für die Anzeigen u. den Druck: ACKER GmbH, Mittelberg 6, 72501 Gammertingen, Telefon (0 75 74) 93 01- 0, Telefax (0 75 74) 93 01- 30, E-Mail: amtsblatt@druckerei-acker.de. Bezugspreis vierteljährlich 12,00 Euro. Darin enthalten ist die gesetzl. MwSt., sowie die Agenturvergütung.
4 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020 Bürgerprozess startet im Herbst in die zweite Phase Handlungsfelder werden vorgestellt - Bürgerinformationsveranstaltung von März wird am 23. September 2020 nachgeholt – Umsetzungsphase soll dann im Herbst mit weiteren Work- shops beginnen Im vergangenen Jahr 2019 hatten sich zunächst bei einer umfassenden Bür- gerbefragung über 1.200 Bürgerinnen und Bürger aus allen Stadtteilen betei- ligt. Aus diesem Umfrageergebnis und den dann im Herbst 2019 folgenden zehn Bürgerwerkstattabenden, konnte kurz vor Beginn der Corona-Krise ein umfassender Schlussbericht zusammengestellt werden. Gemeinsam hatten die Bürgerinnen und Bürger in den Workshops eine Vielzahl von konkreten Handlungsfeldern benannt und umsetzungsfähige Projekte und Maßnahmen de- finiert. Leider musste aufgrund der stark gestiegenen Corona-Infektionsfälle in Gammertingen, die für Mitte März geplante große Bürgerinformationsveranstaltung abgesagt werden, bei der eigentlich der interessierten Bevölkerung diese Ergebnisse und vor allem die anstehenden Handlungsfelder vorgestellt werden sollten. Zwischenzeitlich konnte nun von der Stadtverwaltung mit dem moderierenden Projektteam, angesichts der allgemeinen Lockerungen, ein neuer Termin vereinbart werden. Bereits jetzt sind Sie als interessierte Bürgerinnen und Bürger oder als Teilnehmer der bisherigen Diskussionsveranstaltungen und der Umfrage zur Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch, 23. September 2020 um 19.00 Uhr in die Alb-Lauchert-Sporthalle eingeladen. Unter Wahrung des Abstandsgebots und diverser Hygienevorgaben wird die große Sporthalle so bestuhlt sein, dass ausreichend Platz eingehalten werden kann. Projektmoderator Peter Beck und voraussichtlich auch seine Nachfolgerin im folgenden Umsetzungsprozess, Frau Dr. Beate Radzey, werden an diesem Abend die bisherigen Ergebnisse vorstellen. Bereits ab Mitte September werden gedruckte Exemplare des rund 126-seitigen Abschlussberichtes im Bürger- und Tourismusbüro zur Einsichtnahme ausliegen oder auf der städtischen Homepage wird der Bericht unter der Rubrik „Leben und Älterwerden in Gammer- tingen“ zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Auf der städtischen Homepage www.gammertingen.de finden Sie in der Rubrik „Leben und Älterwerden in Gammertingen“ bereits einige interessante Aspekte aus der zurückliegenden Bürgerbeteiligung. Dort werden wir in absehbarer Zeit auch die Schlussergebnisse des ersten Teils veröffentlichen. Schulen Laucherttalschule – Schulverbund aus Grundschule, Werkrealschule und Realschule Erfolgreiche Schulabschlüsse an der Laucherttalschule Gammertingen Auch, wenn wir gerade alle eine außergewöhnliche Situation durchleben müssen, hat es sich die Laucherttal- schule mit ihren diversen Schularten nicht nehmen lassen, am Mittwoch, 29. Juli 2020 die diesjährigen Absol- ventinnen und Absolventen der Haupt-, Werkreal- und Realschule, mit einer jeweils kleinen, feierlichen Zeugnisübergabe zu verabschieden. Der Nachmittag beinhaltete fünf, unter entsprechenden Hygienemaßnahmen, separat durchgeführte Abschlussfeiern. Eingeleitet und beendet wurden diese mit Musikstücken einer Lehrergruppe. Neben dem wichtigsten Punkt, der Zeugnisübergabe, richtete der Schulleiter Klaus Minsch einige kurze, aber sehr einprägsame Worte an die Abgänger/innen unter dem Motto „Ihr seid besonders“, was jeden zum Nachdenken brachte und ein Lächeln in die Gesichter zauberte. Die Zeugnisübergabe sowie die Verleihung von Preisen und Loben erfolgten dann durch die Klassenlehrerinnen (Frau Gerlach, W10 / Frau Parentis, R10b) und Klassenlehrer (Herr Fäßler, W9a / Herr Kühn, W9b / Herr Fink, R10a). Nach einigen anschließenden Worten der Klassenlehrer/innen entließen diese dann ihre Schützlinge. Unter anderem wurden auch langjährige Elternvertreterinnen mittels einer Urkunde des Schulamtes Albstadt geehrt. Das Résumé des Abends fiel überaus positiv aus, sei es von Seiten der Lehrer/innen, Schüler/innen sowie Eltern: eine würdevolle Verabschiedung der Ju- gendlichen, in dieser besonderen Zeit! Absolventinnen und Absolventen der Hauptschule: W9a: Manuel Breimeier, Albstadt; Dawid Gorecki, Hausen; Lucien Lehnert, Inneringen; Daniel Packheiser, Hermentingen; Dario Pavlic, Gammertingen; Lucas Sauer, Bronnen; Keanu Schmitz, Neufra; Nico Schwörer, Feldhausen; Luca Stehle, Bronnen; Kai Vollmert, Gammertingen; Timo Wurzinger, Neufra; Emel Ademova, Veringenstadt; Melanie Bäuerle, Albstadt, Lob; Evelin Scheidel, Jungnau; Sarah Stegne, Gammertingen; Madlen Wieland, Veringenstadt; Lob. W9b: Melik Emecan, Veringenstadt; Daniil Fierients, Gammertingen; Christian Fritz, Hettingen; Hetem Isufi, Sigmaringen; Maurice Krackow, Inneringen; Phillip Reimer, Gammertingen; Simeon Ritter-Jäger, Neufra; Ivan Steko, Gammertingen; Luca Stooß, Münsingen; Madleine Berndt, Freudenweiler; Alessia Cetera, Hettingen; Vanessa Donadel Ipaz, Veringendorf; Daniela Ivanova, Gammertingen; Ranem Joudah, Gammertingen; Emelie Kaiser, Veringenstadt, Preis; Michaela Link, Freuenweiler; Arianna Redzepi, Gammertingen; Jana Schmid, Veringenstadt; Colleen Sigg, Veringenstadt. Absolventinnen und Absolventen der Werkrealschule: W10: Nico Basilone, Neufra; Moain Bayat, Gammertingen; Marcel Carrola, Jungnau, Preis; Sebastian Janes, Hausen; Luca Raic, Gammertingen; Filimon Rit- ter-Jäger, Neufra; Jakob Vöhringer, Hohenstein, Preis; Baraa AlHussein AlKhalaf, Reutlingen, Lob; Batoul AlHussein AlKhalaf, Reutlingen, Preis; Selin Arslan, Gammertingen; Sarah Birk, Pfullendorf; Raphaela Branz, Veringenstadt, Lob; Melisa Köse, Veringenstadt; Elena Lauw, Neufra, Preis; Alaa Yahia, Gammertingen; Kathy Yang, Gammertingen. Absolventinnen und Absolventen der Realschule: R10a: Benedikt Biener, Kettenacker, Lob; Sebastian Hack, Neufra, Preis; Andreas Heinz, Gammertingen; Miko Lütkemeyer, Gammertingen; Alexander Poor, Gammertingen; Alexej Richert, Gauselfingen, Lob; Nico Riester, Neufra; Maxim Spallek, Gammertingen; Manuel Volk, Feldhausen, Preis; Zomong Xamoua, Gammertingen; Ena Bracic, Gammertingen, Lob; Zeynep Caparli, Gammertingen; Maria Draganov, Gammertingen, Lob; Giulia Fusaro, Neufra, Preis; Lea Hack, Neufra; Sonja Herre, Neufra; Alina Madinski, Gammertingen; Ayline Mehnert, Gammertingen; Isabel Niedermayer, Sigmaringen, Preis; Lisa Schaupp, Ketten- acker, Preis; Jule Schladenbach, Gammertingen; Daria Vidovic, Gammertingen. R10b: Ermal Avdiu, Trochtelfingen, Preis; Jannik Bart, Mägerkingen; Benedict Blaser, Trochtelfingen, Preis; Gheorghe Cheptea, Inneringen, Lob; Toby Dürr, In- neringen; Mika Entress, Gauselfingen, Lob; Sean Gauggel, Hettingen, Lob; Alex Holder, Trochtelfingen, Lob; Nico Hund, Gauselfingen, Preis; Ole Lange, Troch- telfingen, Preis; Kai Locher, Steinhilben; Miras Oksit, Trochtelfingen, Lob; Tim-Lauro Röhm, Gauselfingen, Preis; Maria Acker, Steinhilben; Livian Fischer, Inneringen, Preis; Gina Grunwald, Gammertingen, Lob; Amelie Heinzelmann, Hörschwag, Preis; Sophia Hölz, Wilsingen; Lea Kloss, Veringendorf; Emma Knaus, Inneringen, Preis; Jessica Lay, Trochtelfingen; Carolin Müller, Veringenstadt; Mara Ott, Wilsingen, Preis; Annika Roßbach, Trochtelfingen; Jule Schnakenberg, Gauselfingen, Preis; Selin Sevinc, Trochtelfingen; Jasmin Sigl, Trochtelfingen, Lob; Leonie Slanina, Steinhilben, Lob; Alena Steck, Steinhilben, Lob.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020 5 Fach-Preisträger: W9: Keanu Schmitz (M, E); Dawid Gorecki (D) W10: Marcel Carrola (D, E); Jakob Vöhringer (M) R10: Livian Fischer (D, E); Lisa Schaupp (M) Sponsoren der Fachpreise: Buchhandlungen Reiser und Mey, Fa. Trumpf (D); Hohenzollerische Landesbank Sigmaringen (M); Förderverein der Laucherttalschule (E) Vergabe von Preisen und Belobigungen in den Klassen 3 – 9 Auch am Ende eines besonderen Schuljahres werden die Zeugnisse an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Besonders erfreut ist die Laucherttalschule über die große Anzahl an tollen Leistungen. So konnten in diesem Schuljahr an folgende Kinder Preise (bis ø 1,6) und Belobigungen (ø 1,7 bis ø 2,0) ausgegeben werden: Grundschule: G03a: Konstantin Baltisberger (P), Petra Jörg (B), Alexander Knaus (P), Jonas Kungl (B), Pia Suppan (P), Yüpeng Xiong (B) G03b: Leonard Daikeler (P), Fabian Oehrle (P), Ivano Smoljan (P), Marie Reiser (B) G04a: Phil Faustmann (B), Paul Göbel (B), Emma Gollmar (P), Lukas Hadwiger (B), Juliana Karl (P), Alicia Kirsch Bravo (B), Johanna Nitsche (P), Valentin Nitsche (B), Neo Oßwald (B), Jolina Peschke (P), Hannes Wassmer (B) G04b: Franziska Baisch (B), Sina Bruder (B), Lukas Bitz (P), Jette Frey (P), Jana Gerling (B), Fynn-Louis Grosch (B), Sophia Hartung (P), Emma Henne (P), Leona Kosjerina (P), Bennet Linder (B), Mara Lovercic (P), Lina Scheu (P), Lara Steinhart (P), Nayla Tot (B) Sekundarstufe: R05a: Nicolas Eisemann (B), Georgina Kallenberger (B), Mona Kanz (B), Raphael Röger (B), Corinna Schuler (B), Lukas Steinhart (B), Valentin Weiß (P), Samuel Zeiler (P) R05b: Nora Becker (B), Mia Bengel (B), Alexander Heinzelmann (P), Fabian Höppner (P), Moritz Nepple (B), Emilia Pick (P), Max Rukwid (B), Sebastian Schmid (P), Ronja Stockmaier (P), W05a: Elias Lokatsch (B), Jason Rockus (B), Jessica Stehle (B), Magdalena Weihing (B), Tamara Zegerac (P) R06a: Romy Göggel (B), Mia Knaus (P), Ena Mangione (B), Tena Krizak (P), Jule Vopper (B), Leona Wolf (B), Hosthija Xamoua (B) R06b: Vivien Balzer (B), Alfons Egle (B), Alexandra Gillich (B), Hannah Götz (P), Hanna Grunwald (B), Leni Jaudas (B), Hannah Ludwig (P), Carlotta Magri (B), Marina Ott (B), Lara Philipp (P), Leonie Steinhart (P), Maike Steinhart (P) R06c: Katharina Amann (B), Alessa Engst (B), Pia Hospach (B), Finn Knaus (B), Linus Metzger (B), Moritz Rädle (B), Kerem Varlik (B), Sedef Velpi (P), Alina Walz (B), Marc Wetzel (B) W06a: Angelina Todorova (B) R07a: Mia Knaub (B), Nina Weihing (B) R07b: Tom-Silas Briegel (B), Maximilian Janes (B), Diana Möller (B), Svenja Reiser (B), Julian Steinhart (B) R08a: Chiara Aygün (B), Liel Bitzer (B), Escarlet Esparza (B), Melina Herre (B), Jasmina Kelic (B), Leonie Rukwid (P) R08b: Lina Bregenzer (B), Alina Czanek (P), Paulina Knaus (P), Elisa Lehleuter (P), Jeannie Mehner (B), Larissa Müller (B), Paul Tremmel (P), Saskia Walz (B) R09a: Anika Biener (B), Hannah Deißinger (B), Alina Luft (P), Fanny Miller (P), Anton Nguyen (P), Alycia Selmi (P), Hanna Vopper (B), Maya Wassmer (B) R09b: Denise Brand (P), Franka Horn (B), Emily Huber (B), Leonie Kaiser (B), Louis Riedinger (B), Zührenaz Varlik (P) Amtliche Bekanntmachungen Sitzung des Ortschaftsrates Harthausen Als Tagesordnung ist vorgesehen: Einladung Ab 19.00 Uhr: Besichtigung des neuen Anbaus/Aufstockung mit zwei neuen Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Harthausen findet statt Kleinkindkrippen des Familienzentrums St. Martin, Kiverlinstraße in Gam- am Dienstag, 18. August 2020, um 20.00 Uhr mertingen im Bürgerhaus Harthausen, Trochtelfinger Straße 38. Öffentlich 19.45 Uhr: Als Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Bekanntgaben Öffentlich: 20.00 Uhr: 2. Bürger fragen 1. Begrüßung 3. Kindergartenangelegenheiten 2. Anfrage Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Harthausen - Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 mit - Vorberatung Beschluss einer Änderungssatzung 3. Namensgebung für Straßen im Neubaugebiet „Strassäcker“ 4. Bebauungsplan „GE Stein“ in Kettenacker 4. Bekanntmachungen, Wünsche und Anfragen - Billigungsbeschluss 5. Bürgerfragestunde - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung 5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlichen Sitzungen Die Bevölkerung ist zum Besuch der Sitzung freundlich eingeladen. Bitte be- 6. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen achten Sie die vorgesehenen Abstands- und Hygienevorgaben! Die Bevölkerung ist zum Besuch der Sitzung freundlich eingeladen. Bitte be- achten Sie die vorgesehenen Abstands- und Hygienevorgaben! Sitzung des Gemeinderates Einladung Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates unmittelbar nach der Gemeindeverwaltungsverband Sommerpause findet statt GVV Laucherttal am Dienstag, 25. August 2020, um 19.00 Uhr, in der Alb-Lauchert Sporthalle, Josef-Wiest-Str. 3, Haushaltssatzung 2020 und Bekanntmachung in Gammertingen. der Haushaltssatzung Bitte beachten Sie den von der Regel abweichenden Sitzungsort. Auf- 1. Haushaltssatzung der Gemeindeverwaltungsverband Laucherttal grund der weiterhin anhaltenden Corona-Lage wird die Sitzung des Gemein- für das Haushaltsjahr 2020 derates aus Platzgründen, zur Einhaltung der notwendigen Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Abstandsregelungen, in der Alb-Lauchert Sporthalle stattfinden. Hygiene- Verbandsversammlung des GVV Laucherttal am 9. Juli 2020 die folgende maßnahmen sind vorbereitet. Der separate Besuchereingang ist der Tribü- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: neneingang an der Seite zum alten Wasserwerk hin.
6 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020 § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Öffentliche Bekanntmachung Der Haushaltsplan wird festgesetzt Auslegungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1. Bebauungsplanentwurf „Kohlhalde IV“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Kohlhalde IV“ Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen, Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Kohlhalde IV“, Stadt Gammertin- gen, Gemarkung Gammertingen und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kohlhalde IV“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Gam- mertingen, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Bauge- setzbuch (BauGB) und nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen. Zuvor waren die im vorangegangenen Anhörungsver- 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen fahren von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgetra- genen Anregungen und Bedenken erörtert und sachlich bewertet worden. Der Vorentwurf war deshalb in Teilen abgeändert und konkretisiert worden. Verfahren Seit Mai 2017 besteht nach §13 b BauGB die Möglichkeit zur Erschließung von Außenbereichsflächen, deren Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist und die an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Mit ca. 6.400 m² überbaubarer Grundfläche wird diese Voraussetzung erfüllt. Es ist kein Umweltbericht und keine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung not- wendig. Eine Umweltanalyse mit artenschutzrechtlicher Prüfung wurde er- stellt. Artenschutzrechtliche Maßnahmen sind zu erbringen und im Bebauungsplan festgesetzt. Auf naturschutzrechtliche Maßnahmen kann im Verfahren nach § 13 b BauGB verzichtet werden. Der Gemeinderat bezieht die Umweltbelange in die Abwägung mit ein und entscheidet sich dafür, die abwägbaren naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der gesetzlichen Möglichkeit nicht umzusetzen. Der Ausgleich für den Eingriff in die geschützten Biotope und FFH-Mähwiesen ist nicht abwägbar und wird deshalb extern ausgeglichen. § 2 Kreditermächtigung Ziel und Zweck der Planung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Die Stadt verfügt für die Wohnbauentwicklung derzeit über keine nennenswer- Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Dar- ten Flächenreserven mehr. Es ist vorgesehen westlich der bestehenden Bebau- lehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge ung der Wohngebiete „Kohlhalde II“ und „Kohlhalde III“ im Gewann Herdle, von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden, (Kreditermächtigung) wird fest- das Baugebiet „Kohlhalde IV“ zu entwickeln. Bereits im Jahr 2018 hat die Stadt gesetzt auf 0 EUR für das Plangebiet „Kohlhalde IV“ ein Grobkonzept erarbeitet. Die überplanten davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR Grundstücke sind seit langem in städtischem Eigentum. Die Fläche innerhalb § 3 Verpflichtungsermächtigungen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Plangebiet ist ca. 2,23 ha groß Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von und wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt: Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investi- tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungser- mächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000 EUR § 5 Umlagen Der Gesamtbetrag der Verbandsumlagen nach § 10 der Verbandssatzung setzt sich wie folgt zusammen: 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 10. Juli 2020 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungs- pflichtigen Bestandteile. Die Prüfung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen ergab keine Beanstandungen. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde von der Rechtsaussichtsbehörde mit Schreiben vom 24. Juli 2020 be- stätigt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 10. August bis Dienstag, 18. August 2020 bei der Geschäftsstelle des GVV Laucherttal im Rathaus der Stadt Gammertingen | Zimmer E.1, Hohenzollernstraße 5 – 7 in 72501 Gammertingen, während der täglichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Gammertingen, 31. Juli 2020 gez. Holger Jerg, Verbandsvorsitzender
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020 7 Geltungsbereich die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu sichern. Nach Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand von Gammer- dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ werden die inner- tingen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten städtischen Grundstücke einer sinnvollen, mit der Umgebung abgestimmten grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung des Wohngebiets „Kohl- Bebauung zugeführt. Durch die Inanspruchnahme bereits vorhandener in- halde II“ an. Im Südosten grenzt das Plangebiet an das Neubaugebiet „Kohl- frastruktureller Einrichtungen und Flächen im innerstädtischen Bereich wird halde III“ an. Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung und Verringerung der Inanspruch- Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der nahme neuer Ressourcen erbracht. Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und Das Plangebiet befindet sich im Zentrum von Gammertingen. Es wird be- der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020 grenzt durch die Sigmaringer Straße (B32/B313) im Norden und die Josef- Auslegung Wiest-Straße und den Fluss Lauchert im Süden. Im Osten und Westen grenzt Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Ver- das Plangebiet an bestehende Bebauung sowie im Süd-Osten an einen Sport- waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. platz an. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 3399/1; Die angepassten Entwürfe des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvor- 3349/7 (teilweise); 270/1 (teilweise); 284/9 (teilweise); 286/4 (teilweise); schriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt we- 287/16 (teilweise); 287/13; 287/21; 287/23; 289 (teilweise); 418/3 sowie sentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen 418/4. Die Größe des Geltungsbereichs umfasst ca. 2,30 ha. Informationen Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt be- von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020, grenzt: je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol- lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh- rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun- gen“ einsehbar. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein- schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nieder- schrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen (Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam- mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Stadt Gammertingen, 6. August 2020 gez. Holger Jerg, Bürgermeister Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Ört- lichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil Öffentliche Bekanntmachung B 2.), jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020. Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung Auslegung 1. Bebauungsplanentwurf „Stadt- und Kulturhalle“ Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Ver- 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. „Stadt- und Kulturhalle“ Stadt Gammertingen Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschrif- ten werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesent- Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentli- lichen umweltbezogenen Informationen cher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Stadt- und Kulturhalle“, Stadt Gammertingen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020, Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“, Stadt Gammertingen, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol- nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszule- lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh- gen. rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet Verfahren unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun- Der Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“ wird gemäß § 13a BauGB im gen“ einsehbar. beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufge- stellt. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein- festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg- schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nieder- lichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung schrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine An- (Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam- haltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben sind nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach können. § 2a BauGB wird abgesehen. Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen: Ziel und Zweck der Planung Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr Die Stadt Gammertingen beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungs- Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr plans die Entwicklung und Umgestaltung des Schey-Areals in Verbindung und nach telefonischer Vereinbarung mit dem Neubau einer flexibel nutzbaren Stadt- und Kulturhalle im Zentrum der Stadt. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Stadt- und Kulturhalle“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Stadt Gammertingen, 6. August 2020 neuen Stadt- und Kulturhalle Gammertingens zu schaffen und darüber hinaus gez. Holger Jerg, Bürgermeister
8 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020 Öffentliche Bekanntmachung Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche 1. Bebauungsplanvorentwurf „Unter Raite VI“ Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020. 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Unter Raite VI“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Ver- Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 19. November 2019 in öf- waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. fentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Unter Raite VI“, Stadt Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bau- Gammertingen, Gemarkung Gammertingen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetz- vorschriften wird mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt we- buch (BauGB) und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschrif- sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den ten „Unter Raite VI“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen, nach umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltanalyse vom 15. Juli 2020) dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufzustellen. von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020, Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentli- je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol- cher Sitzung den Bebauungsplanvorentwurf „Unter Raite VI“, Stadt Gam- lernstraße 5-7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh- mertingen, Gemarkung Gammertingen, und die zusammen mit ihm rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der aufgestellte Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlos- Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet sen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun- durchzuführen. Gemäß § 13 b Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 a Bau- gen“ einsehbar. gesetzbuch wird ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Von einer früh- Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein- zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nieder- nach § 3 (1) BauGB wird nicht abgesehen. Das Verfahren wird in zwei Schrit- schrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen ten durchgeführt, um die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher (Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam- Belange angemessen berücksichtigen zu können. mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle Verfahren Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Innenbereich nach § 13b BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben 13b BauGB sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von ca. 3.065 können. m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an be- Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen: stehende Wohnbebauung. Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Be- und nach telefonischer Vereinbarung einträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutz- güter und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung Stadt Gammertingen, 6. August 2020 oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 gez. Holger Jerg, Bürgermeister BImSchG liegen nicht vor. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Ein Um- Öffentliche Bekanntmachung weltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung werden nicht erstellt. Ziel und Zweck der Planung - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Die Stadt verfügt für die Wohnbauentwicklung derzeit über keine nennens- 1. Bebauungsplanvorentwurf „Strassäcker“ werten Flächenreserven mehr. Es ist vorgesehen südlich des Buchenweges 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Strassäcker“ im Gewann Untere Raite/Folstein das Baugebiet „Unter Raite VI“ zu entwi- Stadt Gammertingen, Gemarkung Harthausen ckeln. Bereits im Jahr 2018 hat die Stadt für das Plangebiet „Unter Raite VI“ ein Grobkonzept erarbeitet, welches mit der Verwaltung und dem Erschlie- Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentli- ßungsplaner abgestimmt wurde. Innerhalb des Baugebiets werden insgesamt cher Sitzung den Bebauungsplanvorentwurf „Strassäcker“, Stadt Gammer- 11 Grundstücke entstehen. tingen, Gemarkung Harthausen, und die zusammen mit ihm aufgestellte Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen eine früh- Das Plangebiet hat eine Größe von 1,10 ha und befindet sich am südlichen zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Siedlungsrand von Gammertingen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich durchzuführen. Gemäß § 13 b Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 a genutzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung des BauGB wird ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Buchenwegs an. Im Osten, Westen und Süden grenzen das Plangebiet an die freie Landschaft an. Verfahren Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 2575 (teilweise); 2441/2 Innenbereich nach § 13b BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § sowie 2442. 13b BauGB sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von ca. 3.380 m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an be- stehende Wohnbebauung. Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Be- einträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutz- güter und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG liegen nicht vor. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Ein Um- weltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung werden nicht erstellt. Das Verfahren wird in zwei Schritten durchgeführt, um die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange angemessen berücksichtigen zu können. Ziel und Zweck der Planung Die Stadt verfügt für die Wohnbauentwicklung derzeit über keine nennens- werten Flächenreserven mehr. Es ist vorgesehen im Ortsteil Gammertingen- Harthausen am südlichen Siedlungsrand das Baugebiet „Strassäcker“ zu entwickeln. Erste Überlegungen zur Entwicklung dieses Baugebietes gehen bis ins Jahr 2011 zurück. Das Baugebiet wird 11 Grundstücke ausweisen. Die Fläche in- nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungs- plan „Laucherttal“ als Wohnbaufläche dargestellt. Geltungsbereich Das Plangebiet hat eine Größe von 1,13 ha und befindet sich am südlichen
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020 9 Siedlungsrand von Harthausen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich Öffentliche Bekanntmachung genutzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung der Billigungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Trochtelfinger Straße an. Im Osten, Westen und Süden grenzen das Plange- biet an die freie Landschaft an. Vorentwurf Ergänzungssatzung „Hauptstraße“ Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 44; 56; 68; 69; 470; 473; 474; Stadt Gammertingen, Gemarkung Feldhausen 475; (alle teilweise) sowie 45. Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentli- Das Plangebiet ist in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt: cher Sitzung den Vorentwurf der Ergänzungssatzung „Hauptstraße“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Feldhausen sowie den Vorentwurf der dazuge- hörigen Örtlichen Bauvorschriften, gebilligt und beschlossen gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ein vereinfachtes Verfahren und eine frühzeitige Be- teiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Von einer Umweltprüfung kann abgesehen werden. Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt: Die Fläche der Ergänzungssatzung in dieser Abgrenzung beträgt insgesamt ca. 6.340 m², wobei davon ca. 515 m² für einen späteren Straßenausbau der Erschließung des Flst. Nr. 205 entfallen. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich am westlichen Ortsrand von Feldhausen. Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung werden folgende planungsrecht- die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche lichen Ziele verfolgt: Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020. Auslöser für die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Hauptstraße“ ist der Wunsch der Kinder des Grundstückseigentümers (Flurstück Nr. 205 und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 205/1, Stadt Gammertingen, Gemarkung Feldhausen) zwei Wohngebäude Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Ver- zu errichten. Bei den Vorhabensträgern handelt es sich um die nächste Ge- waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. neration der Familie, die Ihrer Heimat durch den Bau der Gebäude an dieser Stelle, verbunden bleiben möchten. Die projektierten Wohngebäude befinden Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bau- sich im Außenbereich. Aus diesem Grund ist die Aufstellung einer Ergän- vorschriften wird mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt we- zungssatzung erforderlich, deren Sinn es ist, Außenbereichsflächen als in den sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubinden. umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltinformation zur Darstellung Mit der Satzung werden Teile des Grundstückes zum Innenbereich erklärt. der Umweltbelange mit artenschutzrechtlicher Prüfung vom 7. Juli 2020) Bauvorhaben werden künftig nach § 34 BauGB beurteilt. Im Einzelnen gelten von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020, für den Vorentwurf der Ergänzungssatzung die Planzeichnung (Teil A) und der Satzungstext jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020. je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh- Für Jedermann besteht die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Ver- rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun- Der Vorentwurf der Ergänzungssatzung wird mit Begründung und den nach gen“ einsehbar. Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezoge- nen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Be- Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein- lange des Umweltschutzes und Auswirkungen integriert in die Begründung) schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nieder- schrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020, (Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam- je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol- mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh- Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun- können. gen“ einsehbar. Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen: Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein- schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen (Anschrift Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gammertingen und nach telefonischer Vereinbarung richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht ab- Stadt Gammertingen, 6. August 2020 gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gez. Holger Jerg, Bürgermeister und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
10 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020 Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen: Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein- Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nieder- Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr schrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen und nach telefonischer Vereinbarung (Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam- Stadt Gammertingen, 6. August 2020 mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle gez. Holger Jerg, Bürgermeister Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. Öffentliche Bekanntmachung Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen: Billigungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Vorentwurf Ergänzungssatzung „Burgelewiesen“ und nach telefonischer Vereinbarung Stadt Gammertingen, Gemarkung Kettenacker Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentli- Stadt Gammertingen, 6. August 2020 cher Sitzung den Vorentwurf der Ergänzungssatzung „Burgelewiesen“, Stadt gez. Holger Jerg, Bürgermeister Gammertingen, Gemarkung Kettenacker sowie den Vorentwurf der dazuge- hörigen Örtlichen Bauvorschriften, gebilligt und beschlossen gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ein vereinfachtes Verfahren und eine frühzeitige Be- Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen teiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Von einer Umweltprüfung kann abgesehen werden. „im und um’s Städtle“ Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt: Lage / Ort Sperrung/Maßnahme Zeitraum / Anlass innerorts Kernstadt: Gammertingen: Punktuelle Noch bis auf Weiteres. Straße: Behinderungen Installation neue „Bahnhofstraße“ im Gehwegbereich. Straßenbeleuchtung. Gammertingen: Punktuelle Behinderung Noch bis Sonntag, Straße: im Gehwegbereich. 9. August 2020. „Hölderlinstraße“, Deutsche Telekom - Höhe Gebäude 10 Störungsaufgrabung. Gammertingen: Halbseitige Sperrung. Noch bis Freitag, Straße: 28. August 2020. „B313 - Reutlinger Teilsanierung der Straße“, im Bereich Eisenbahnbrücke. der Eisenbahnbrücke Gammertingen: Halbseitige Sperrung Noch bis Mittwoch, Straßen: des Verkehrs. 30. September 2020. „Eichertstraße“, Straßen- und „Mozartstraße“, Gehwegsanierung „Robert-Bosch-Straße“ (Ausbesserungsarbeiten). Der Geltungsbereich befindet sich angrenzend an den südwestlichen Sied- und punktuelle Reparaturen lungsbereich auf der Gemarkung Kettenacker. Er umfasst das Flurstück 208, im gesamten Stadtgebiet Gemarkung Kettenacker. Die Fläche in dieser Abgrenzung beträgt ca. 0,1 ha. Der Bereich südwestlich der Gebäude Lusthofer Straße 33 und 37 soll als Er- Gammertingen: Gesamtsperrung Bis Mittwoch, gänzung des Ortsbereiches einer geordneten Bebauung zugeführt werden Wege: Gehweg und Sperrung 30. September 2020. und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Das „Fuß- und Radweg für den Fahrradverkehr. Sanierung der Plangebiet bietet sich für eine maßvolle Arrondierung an. Die Fläche steht entlang der Lauchert„ Umleitung über Laucherttalschule. im räumlichen Zusammenhang mit den angrenzenden Innenbereichsflächen. (Gebäude Kiverlin- „Breite Straße“ – Direkt angrenzend befinden sich Wohn- und Betriebsgebäude, womit dem straße 23) „Römerweg“ – geforderten Zusammenhang Rechnung getragen wird. Der Stadt Gammer- „Roter Dill“ tingen liegt eine Anfrage für die konkrete Bauabsicht eines privaten Wohn- bauprojekts zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung für den Gammertingen: Halbseitige Sperrung Noch bis Freitag, nahegelegenen Gewerbebetrieb, des Eigentümers des Flurstücks 208, Ge- Straße: des Verkehrs. 9. Oktober 2020. markung Kettenacker, vor. „Neufraer Straße“ Restfahrbahnbreite Verlegung einer Mit der Satzung werden Teile des Grundstückes zum Innenbereich erklärt. von 3,05 m. Gasleitung. Bauvorhaben werden künftig nach § 34 BauGB beurteilt. Im Einzelnen gelten Stadtteile: für den Vorentwurf der Ergänzungssatzung die Planzeichnung (Teil A) und der Satzungstext jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020. Kettenacker: Gesamtsperrung des Noch bis Straßen: Verkehrs und Freitag, 7. August 2020 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit „Feldhauser Straße“, teilweise Sperrung Stromkabelverlegungen Für Jedermann besteht die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Ver- „Lusthofer Straße“, Gehweg. im Gehweg- und waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. „Tigerfeldstraße“, Bitte beachten Sie Straßenbereich. Der Vorentwurf der Ergänzungssatzung wird mit Begründung und den nach „Hinter der Kirche“ die Beschilderungen. Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezoge- nen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Be- Bronnen, Halbseitige Sperrung Noch bis Mittwoch, lange des Umweltschutzes und Auswirkungen integriert in die Begründung) Feldhausen, des Verkehrs. 30. September 2020. von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020, Harthausen Punktuelle Reparaturen. Straßen- und Gehwegsanierung je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol- (Ausbesserungsarbeiten) lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh- rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der außerorts Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet Straßen: Punktuelle Noch bis unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun- „Waldwege Aufgrabungen Freitag, 7. August 2020. gen“ einsehbar. Gammertingen – zwischen Einziehen
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