Schöne und erholsame Ferien! - Stadt Gammertingen

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Nr. 32/33/34       6. August 2020

                                            Schöne und erholsame Ferien!

   die Sommerferien an den Gammertinger Schulen und Kindertageseinrichtungen haben bereits begonnen. Viele starten jetzt trotz der aktuellen
   Corona-Entwicklungen hoffentlich doch in die schönste Zeit des Jahres – die Urlaubszeit. Leider ist in diesem Jahr alles etwas anders. Nach dem
   Verzicht auf persönliche Kontakte, kulturelle Veranstaltungen und den Reisebeschränkungen in den letzten 5 Monaten ist die Sehnsucht nach
   einer anderen Umgebung und Freiheit sicher groß. Wer hatte nicht schon mal seine Gedanken schweifen lassen und sich zumindest in seinen
   Träumen nach fernen Ländern gesehnt. Die Corona-Pandemie weltweit hält noch an und viele frühere Urlaubsregionen zählen noch immer oder
   seit Kurzem wieder zu den Risikogebieten. Die kommenden Wochen erfordern von uns allen, auch leider in der somit unbeschwerten Urlaubszeit,
   ein vorsichtiges Agieren und das Beachten von Hygienemaßnahmen.
   Auch im Urlaub gilt deshalb die AHA-Formel:
              - Abstand halten
              - Hygiene einhalten und wo immer erforderlich
              - Alltagsmaske tragen
   Bitte beachten Sie die besonderen Vorgaben der einzelnen Länder. Sofern Sie jetzt oder später aus einem vom RKI (Robert Koch-Institut) einge-
   stuften Risikoland wieder nach Hause einreisen, gelten besondere Vorgaben und Testungen.
   „Jeder von uns hat es deshalb selbst in der Hand, mit welchen Freiheiten oder auch Beschränkungen wir alle in den nächsten Wochen und Mo-
   naten leben werden.“ Das soll keine Angst machen, sondern jeden von uns auffordern verantwortungsvoll zu handeln und uns, unsere Familien
   und Freunde vor unnötigen Gefahren zu schützen.
   Der Bürgermeister, die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die Ortsvorsteher sowie alle Stadträte und Ortschaftsräte wünschen Ihnen dennoch
   einen erholsamen und sorgenfreien Urlaub, eine gefahrenfreie Reise sowie viele positive Erlebnisse, egal wo Sie diese erholsamen Tage verbringen
   werden. Kommen Sie wohlbehalten ins Laucherttalstädtchen mit neuer Energie zurück.

   Holger Jerg                      Karl Endriß                     Hans Steinhart             Manfred Rogg               Matthias Gulde
   Bürgermeister                    Ortsvorsteher                   Ortsvorsteher              Ortsvorsteher              Ortsvorsteher
                                    Bronnen | Mariaberg             Feldhausen                 Harthausen                 Kettenacker

               Dies ist das letzte Amtsblatt vor der Sommerpause. Das nächste Amtsblatt erscheint am Donnerstag, 27. August 2020.
                                 Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Montag, 24. August 2020 um 10.00 Uhr.

                                                                                                                        Bild: stock.adobe.com
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                                                      KHG auf dem Baugenehmigungs-Weg

Stadt- und Kulturhalle ist nun auf den “Baugenehmigungs-Weg“ gebracht
Der Stadtrat hat unmittelbar vor der Sommerpause 2020 die Genehmigungsplanung für die neue Stadt-/Kulturhalle freigegeben. Mit überaus großer Mehrheit
ist nun der mehrfach überarbeitete Planungsentwurf, auf der Basis von bürgerschaftlichen Vorgaben und Nutzungsansätzen, als Baugesuch freigegeben.
Der Finanzierungsplan mit rund 7 Millionen Euro Eigenmitteln für die Stadt bleibt unverändert Basis für die Umsetzung.
Mit der Freigabe des Baugesuchs hat der Gammertinger Gemeinderat in seiner Sommersitzung am 28. Juli 2020 einen weiteren Schritt in Richtung der Rea-
lisierung der Stadt- und Kulturhalle auf dem Schey-Areal gemacht. Bereits im Januar 2020 hatten die Gemeinderäte nach mehrstündiger, intensiver Debatte
die damaligen erneut überarbeiteten Planungsentwürfe der Architekten, sowie deren sehr detaillierte Kostenberechnung abgesegnet. Auch die Baugeneh-
migungsfassung aus dem Sommer 2020 erfüllt - nach weiterer Detaillierung der Kostenberechnung - die Vorgabe des Stadtrates und der Verwaltung keine
weiteren inhaltlichen Kostensteigerungen über den jetzt erreichten Planungsstand von ca. 12,5 Millionen Euro hinaus zu akzeptieren.

Die neue Gammertinger “Stadt- und Kulturhalle“ entlang der Sigmaringer Straße | B 32 auf dem ehemaligen Textil-Brachen-Areal „Schey“ soll dieses Innen-
stadt-Quartier positiv verändern.

Große Gemeinderatsmehrheit gibt Baugesuch frei – Kostendeckel ist eingehalten
Die Architektinnen Christine Steimle und Antonia Rist haben zusammen mit dem Landschaftsplaner Ralf Sautter, den Stadträten und den zahlreichen Sit-
zungsbesuchern der öffentlichen Gemeinderatsitzung in der Alb-Lauchert Sporthalle am 28. Juli 2020 erläutert, wie aus dem anfänglichen Nutzungs- und
Raumkonzept der Gammertinger Vereine und des Gemeinderats im Jahr 2016/2017, trotz aller Umplanungs- und Sparrunden und dem im Januar 2020 vor-
gestellten und freigegebenen Planungsentwurf, nun das abschließende Baugesuch für die künftige “Stadt- und Kulturhalle“ entstanden ist. Trotz der Kos-
tenstabilität und noch zahlreicher, inhaltlicher wie technischer Anpassungen, kann aktuell im Sommer 2020 das Kosten- und Finanzierungskonzept unverändert
gehalten werden. Angesichts der von den späteren Nutzern geforderten großen Flexibilität, der vielen verschiedenen Nutzungen aus dem Bürgerprozess, ist
nun - sowohl nach außen wie nach innen - ein warmstrahlendes Bauprojekt geworden. Viele separat und flexibel nutzbare Veranstaltungsflächen prägen
die neue Stadt- und Kulturhalle. Einerseits gibt es einen mittleren Saal mit großer Bühne (115 m²), in dem bis zu 380 Personen in Reihenbestuhlung und 320
Personen an Tischen Platz finden oder einen kleinen Saal (maximal 250 Personen in Reihen und 120 Personen an Tischen) oder ein extra nutzbares Foyer
(maximal 96 Personen an Tischen). In der Gesamtvariante, also der gemeinsamen Nutzung von kleinem und mittlerem Saal, ergeben sich dann als großer
Saal mit Bühne (maximal 504 Personen an Tischen bzw. maximal 670 Personen in Reihenbestuhlung) verschiedenste Nutzungsansätze für Feste, Veranstal-
tungen oder kulturelle Events.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020                                                                                             3

Ein Blick in den bestuhlten Saal mit der großen Bühne und Blick aus dem Saal in das offene Foyer entlang der Sigmaringer Straße. Viele warme Holzflächen
gestalten den Boden und die Wandflächen, inklusive der Bühne, kombiniert mit der besonderen Raumakustik und der Lichtführung der Betondecke.

Die neue Stadt- und Kulturhalle ist in ein neues, innerstädtisches Quartier eingebunden. Ein großzügiger, naturnaher Eingangsbereich entlang der “Sigmaringer
Straße“ und Teile der Gäste-Parkierung umgeben die offen und mit viel Grün gestaltete Eingangszone. Hinzu kommt ein nach Südwesten anschließender
großzügiger Innenhof bzw. Multifunktionsplatz, der entweder extra oder zusammen mit der Halle genutzt werden kann. Die zentrale interne Anlieferungszone
für Veranstalter, Caterer, Lieferanten oder Ensembles ist nun in den hinteren Bereich zwischen Stadthalle und Bestandsgebäude der Schule im ehemaligen
Gewerbepark gerückt. Abgeschirmt wird diese Anlieferzone mit über 3,80 m hohen Lärmschutztoren, die zusammen mit weiteren Lärmschutzwänden bei
den Parkplätzen wichtiger Bestandteil der Lärmschutzkonzeption der Stadthalle sind. Die zurückliegende Bürgerbeteiligung und der intensive Bürger-Planer-
Dialog, hatten dem Stadtrat bei der Fixierung seines vielfältigen Raumprogramms für die Planer eine möglichst große und flexible Hallennutzung vorgegeben.
Nach einem umfassenden Planungswettbewerb und intensiven Entwurfsplanungen - begleitet erneut von mehreren Bürger-Planer-Dialogen - war dann im
Sommer 2019 bis in den Januar 2020 ein mehrfach weiterentwickelter und durch diverse Sparrunden abgewandelter und reduzierter Entwurf der Stuttgarter
Architekten Steimle und der Landschaftsplaner Möhrle entstanden. Zwischen der grundsätzlichen Zustimmung zur Entwurfsplanung noch im Januar 2020,
hatten die Architekten und Fachplaner allerdings weitere Konkretisierungen und Veränderungen vorgenommen, so dass jetzt am 28. Juli 2020 die Genehmi-
gungsplanung dem Gemeinderat vorgestellt und von ihm für die Antragsstellung eines Baugesuchs beim Landratsamt Sigmaringen freigegeben worden ist.

Die neue Stadt- und Kulturhalle soll energieeffizient erstellt werden
Nicht nur die Stadt als Bauherr, sondern auch die Planer haben auf einen besonderen Energiestandard eingewirkt. Das Bauwerk soll in der besonderen Bau-
konstruktion unter Verwendung von Dämmbeton, sowohl nach außen, als auch durch diverse, technische Gewerke im Inneren, einen besonderen wirtschaft-
lichen Energieeffizienzstandard haben. In der Halle innen und im Foyer finden heimische Hölzer Platz im Boden, bei Türen und Wandverkleidungen einen
starken Einsatz und vermitteln Wärme. Ergänzend dazu werden sämtliche Flachdachbereiche im Umlauf des nach zwei Seiten ansteigenden Hallendachs mit
extensiver Dachbegrünung versehen. Schrägdachbereiche über dem Saal und der Bühne sollen im Weiteren mit einer PV-Anlage zur Minimierung des Eigen-
stromverbrauchs genutzt werden. Zusätzlich wird die Stadt die neue Stadt- und Kulturhalle an ein kleineres Nahwärmenetz anschließen, das durch eine
neue energieeffiziente Heizzentrale im benachbarten Schulgebäude 6 der Laucherttalschule betrieben wird. Voraussichtlich wird die dortige Heizanlage
durch nachwachsende Rohstoffe „Pellets“ beheizt werden. Auch die interne Bühnentechnik, sowie die Catering-Küche sind von den Fachplanern auf sparsame
Energiewerte konzeptioniert.

In 2021 soll der Neubau beginnen und bis Ende 2022 abgeschlossen sein
In den nun folgenden Sommermonaten 2020 werden die Baugenehmigungsunterlagen bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden. Der Gemein-
derat selbst hat am 28. Juli 2020 anstelle des Verwaltungsausschusses das gemeindliche Einvernehmen hierzu bereits erteilt. Gleichzeitig wird für das
gesamte Quartier das Bebauungsplanverfahren “Stadthalle“ weiter vorangebracht. In der Gemeinderatssitzung am 28. Juli wurde deshalb die erste Anhö-
rungsphase abgeschlossen (s. weitere Bekanntmachung im Amtsblatt). Im Laufe des Herbstes kann dann der formale Abschluss und der Satzungsbeschluss
erfolgen. Im August 2020 erfolgt die erneute zweite Anhörungsrunde und Anhörung der Träger öffentlicher Belange, unter Beteiligung der Bürgerschaft. Die
Intension aller am Planungsprozess Beteiligter ist, zur Kostensicherheit möglichst im Winter 2020, ein Großteil der Baugewerke öffentlich auszuschreiben.

    Impressum: Herausgeber: STADTVERWALTUNG GAMMERTINGEN
    Verantwortlich für den amtl. Inhalt, einschließlich der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung: BÜRGERMEISTER HOLGER JERG o. sein Stellvertreter im Amt.
    Verantwortlich für die Anzeigen u. den Druck: ACKER GmbH, Mittelberg 6, 72501 Gammertingen, Telefon (0 75 74) 93 01- 0, Telefax (0 75 74) 93 01- 30,
    E-Mail: amtsblatt@druckerei-acker.de. Bezugspreis vierteljährlich 12,00 Euro. Darin enthalten ist die gesetzl. MwSt., sowie die Agenturvergütung.
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      Bürgerprozess startet im Herbst in die zweite Phase
Handlungsfelder werden vorgestellt
- Bürgerinformationsveranstaltung von März wird am 23. September 2020
   nachgeholt – Umsetzungsphase soll dann im Herbst mit weiteren Work-
   shops beginnen
Im vergangenen Jahr 2019 hatten sich zunächst bei einer umfassenden Bür-
gerbefragung über 1.200 Bürgerinnen und Bürger aus allen Stadtteilen betei-
ligt. Aus diesem Umfrageergebnis und den dann im Herbst 2019 folgenden
zehn Bürgerwerkstattabenden, konnte kurz vor Beginn der Corona-Krise ein
umfassender Schlussbericht zusammengestellt werden. Gemeinsam hatten
die Bürgerinnen und Bürger in den Workshops eine Vielzahl von konkreten Handlungsfeldern benannt und umsetzungsfähige Projekte und Maßnahmen de-
finiert.
Leider musste aufgrund der stark gestiegenen Corona-Infektionsfälle in Gammertingen, die für Mitte März geplante große Bürgerinformationsveranstaltung
abgesagt werden, bei der eigentlich der interessierten Bevölkerung diese Ergebnisse und vor allem die anstehenden Handlungsfelder vorgestellt werden
sollten. Zwischenzeitlich konnte nun von der Stadtverwaltung mit dem moderierenden Projektteam, angesichts der allgemeinen Lockerungen, ein neuer
Termin vereinbart werden.
Bereits jetzt sind Sie als interessierte Bürgerinnen und Bürger oder als Teilnehmer der bisherigen Diskussionsveranstaltungen und der Umfrage zur
                  Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch, 23. September 2020 um 19.00 Uhr in die Alb-Lauchert-Sporthalle
eingeladen.
Unter Wahrung des Abstandsgebots und diverser Hygienevorgaben wird die große Sporthalle so bestuhlt sein, dass ausreichend Platz eingehalten werden
kann. Projektmoderator Peter Beck und voraussichtlich auch seine Nachfolgerin im folgenden Umsetzungsprozess, Frau Dr. Beate Radzey, werden an diesem
Abend die bisherigen Ergebnisse vorstellen. Bereits ab Mitte September werden gedruckte Exemplare des rund 126-seitigen Abschlussberichtes im Bürger-
und Tourismusbüro zur Einsichtnahme ausliegen oder auf der städtischen Homepage wird der Bericht unter der Rubrik „Leben und Älterwerden in Gammer-
tingen“ zum Herunterladen zur Verfügung stehen.
Auf der städtischen Homepage www.gammertingen.de finden Sie in der Rubrik „Leben und Älterwerden in Gammertingen“ bereits einige interessante
Aspekte aus der zurückliegenden Bürgerbeteiligung. Dort werden wir in absehbarer Zeit auch die Schlussergebnisse des ersten Teils veröffentlichen.

                                                                            Schulen
                                           Laucherttalschule
                      – Schulverbund aus Grundschule, Werkrealschule und Realschule
           Erfolgreiche Schulabschlüsse an der Laucherttalschule Gammertingen
Auch, wenn wir gerade alle eine außergewöhnliche Situation durchleben müssen, hat es sich die Laucherttal-
schule mit ihren diversen Schularten nicht nehmen lassen, am Mittwoch, 29. Juli 2020 die diesjährigen Absol-
ventinnen und Absolventen der Haupt-, Werkreal- und Realschule, mit einer jeweils kleinen, feierlichen
Zeugnisübergabe zu verabschieden. Der Nachmittag beinhaltete fünf, unter entsprechenden Hygienemaßnahmen, separat durchgeführte Abschlussfeiern.
Eingeleitet und beendet wurden diese mit Musikstücken einer Lehrergruppe. Neben dem wichtigsten Punkt, der Zeugnisübergabe, richtete der Schulleiter
Klaus Minsch einige kurze, aber sehr einprägsame Worte an die Abgänger/innen unter dem Motto „Ihr seid besonders“, was jeden zum Nachdenken brachte
und ein Lächeln in die Gesichter zauberte. Die Zeugnisübergabe sowie die Verleihung von Preisen und Loben erfolgten dann durch die Klassenlehrerinnen
(Frau Gerlach, W10 / Frau Parentis, R10b) und Klassenlehrer (Herr Fäßler, W9a / Herr Kühn, W9b / Herr Fink, R10a). Nach einigen anschließenden Worten der
Klassenlehrer/innen entließen diese dann ihre Schützlinge.
Unter anderem wurden auch langjährige Elternvertreterinnen mittels einer Urkunde des Schulamtes Albstadt geehrt.
Das Résumé des Abends fiel überaus positiv aus, sei es von Seiten der Lehrer/innen, Schüler/innen sowie Eltern: eine würdevolle Verabschiedung der Ju-
gendlichen, in dieser besonderen Zeit!
Absolventinnen und Absolventen der Hauptschule:
W9a: Manuel Breimeier, Albstadt; Dawid Gorecki, Hausen; Lucien Lehnert, Inneringen; Daniel Packheiser, Hermentingen; Dario Pavlic, Gammertingen; Lucas
Sauer, Bronnen; Keanu Schmitz, Neufra; Nico Schwörer, Feldhausen; Luca Stehle, Bronnen; Kai Vollmert, Gammertingen; Timo Wurzinger, Neufra; Emel Ademova,
Veringenstadt; Melanie Bäuerle, Albstadt, Lob; Evelin Scheidel, Jungnau; Sarah Stegne, Gammertingen; Madlen Wieland, Veringenstadt; Lob.
W9b: Melik Emecan, Veringenstadt; Daniil Fierients, Gammertingen; Christian Fritz, Hettingen; Hetem Isufi, Sigmaringen; Maurice Krackow, Inneringen; Phillip
Reimer, Gammertingen; Simeon Ritter-Jäger, Neufra; Ivan Steko, Gammertingen; Luca Stooß, Münsingen; Madleine Berndt, Freudenweiler; Alessia Cetera,
Hettingen; Vanessa Donadel Ipaz, Veringendorf; Daniela Ivanova, Gammertingen; Ranem Joudah, Gammertingen; Emelie Kaiser, Veringenstadt, Preis; Michaela
Link, Freuenweiler; Arianna Redzepi, Gammertingen; Jana Schmid, Veringenstadt; Colleen Sigg, Veringenstadt.
Absolventinnen und Absolventen der Werkrealschule:
W10: Nico Basilone, Neufra; Moain Bayat, Gammertingen; Marcel Carrola, Jungnau, Preis; Sebastian Janes, Hausen; Luca Raic, Gammertingen; Filimon Rit-
ter-Jäger, Neufra; Jakob Vöhringer, Hohenstein, Preis; Baraa AlHussein AlKhalaf, Reutlingen, Lob; Batoul AlHussein AlKhalaf, Reutlingen, Preis; Selin Arslan,
Gammertingen; Sarah Birk, Pfullendorf; Raphaela Branz, Veringenstadt, Lob; Melisa Köse, Veringenstadt; Elena Lauw, Neufra, Preis; Alaa Yahia, Gammertingen;
Kathy Yang, Gammertingen.
Absolventinnen und Absolventen der Realschule:
R10a: Benedikt Biener, Kettenacker, Lob; Sebastian Hack, Neufra, Preis; Andreas Heinz, Gammertingen; Miko Lütkemeyer, Gammertingen; Alexander Poor,
Gammertingen; Alexej Richert, Gauselfingen, Lob; Nico Riester, Neufra; Maxim Spallek, Gammertingen; Manuel Volk, Feldhausen, Preis; Zomong Xamoua,
Gammertingen; Ena Bracic, Gammertingen, Lob; Zeynep Caparli, Gammertingen; Maria Draganov, Gammertingen, Lob; Giulia Fusaro, Neufra, Preis; Lea Hack,
Neufra; Sonja Herre, Neufra; Alina Madinski, Gammertingen; Ayline Mehnert, Gammertingen; Isabel Niedermayer, Sigmaringen, Preis; Lisa Schaupp, Ketten-
acker, Preis; Jule Schladenbach, Gammertingen; Daria Vidovic, Gammertingen.
R10b: Ermal Avdiu, Trochtelfingen, Preis; Jannik Bart, Mägerkingen; Benedict Blaser, Trochtelfingen, Preis; Gheorghe Cheptea, Inneringen, Lob; Toby Dürr, In-
neringen; Mika Entress, Gauselfingen, Lob; Sean Gauggel, Hettingen, Lob; Alex Holder, Trochtelfingen, Lob; Nico Hund, Gauselfingen, Preis; Ole Lange, Troch-
telfingen, Preis; Kai Locher, Steinhilben; Miras Oksit, Trochtelfingen, Lob; Tim-Lauro Röhm, Gauselfingen, Preis; Maria Acker, Steinhilben; Livian Fischer,
Inneringen, Preis; Gina Grunwald, Gammertingen, Lob; Amelie Heinzelmann, Hörschwag, Preis; Sophia Hölz, Wilsingen; Lea Kloss, Veringendorf; Emma Knaus,
Inneringen, Preis; Jessica Lay, Trochtelfingen; Carolin Müller, Veringenstadt; Mara Ott, Wilsingen, Preis; Annika Roßbach, Trochtelfingen; Jule Schnakenberg,
Gauselfingen, Preis; Selin Sevinc, Trochtelfingen; Jasmin Sigl, Trochtelfingen, Lob; Leonie Slanina, Steinhilben, Lob; Alena Steck, Steinhilben, Lob.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020                                                                                        5

Fach-Preisträger:
W9: Keanu Schmitz (M, E); Dawid Gorecki (D)
W10: Marcel Carrola (D, E); Jakob Vöhringer (M)
R10: Livian Fischer (D, E); Lisa Schaupp (M)
Sponsoren der Fachpreise: Buchhandlungen Reiser und Mey, Fa. Trumpf (D); Hohenzollerische Landesbank Sigmaringen (M); Förderverein der Laucherttalschule
(E)

                                         Vergabe von Preisen und Belobigungen in den Klassen 3 – 9
Auch am Ende eines besonderen Schuljahres werden die Zeugnisse an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Besonders erfreut ist die Laucherttalschule über
die große Anzahl an tollen Leistungen. So konnten in diesem Schuljahr an folgende Kinder Preise (bis ø 1,6) und Belobigungen (ø 1,7 bis ø 2,0) ausgegeben
werden:
Grundschule:
G03a:     Konstantin Baltisberger (P), Petra Jörg (B), Alexander Knaus (P), Jonas Kungl (B), Pia Suppan (P), Yüpeng Xiong (B)
G03b:     Leonard Daikeler (P), Fabian Oehrle (P), Ivano Smoljan (P), Marie Reiser (B)
G04a:     Phil Faustmann (B), Paul Göbel (B), Emma Gollmar (P), Lukas Hadwiger (B), Juliana Karl (P), Alicia Kirsch Bravo (B), Johanna Nitsche (P), Valentin
          Nitsche (B), Neo Oßwald (B), Jolina Peschke (P), Hannes Wassmer (B)
G04b:     Franziska Baisch (B), Sina Bruder (B), Lukas Bitz (P), Jette Frey (P), Jana Gerling (B), Fynn-Louis Grosch (B), Sophia Hartung (P), Emma Henne (P),
          Leona Kosjerina (P), Bennet Linder (B), Mara Lovercic (P), Lina Scheu (P), Lara Steinhart (P), Nayla Tot (B)
Sekundarstufe:
R05a:     Nicolas Eisemann (B), Georgina Kallenberger (B), Mona Kanz (B), Raphael Röger (B), Corinna Schuler (B), Lukas Steinhart (B), Valentin Weiß (P),
          Samuel Zeiler (P)
R05b:     Nora Becker (B), Mia Bengel (B), Alexander Heinzelmann (P), Fabian Höppner (P), Moritz Nepple (B), Emilia Pick (P), Max Rukwid (B), Sebastian
          Schmid (P), Ronja Stockmaier (P),
W05a:     Elias Lokatsch (B), Jason Rockus (B), Jessica Stehle (B), Magdalena Weihing (B), Tamara Zegerac (P)
R06a:     Romy Göggel (B), Mia Knaus (P), Ena Mangione (B), Tena Krizak (P), Jule Vopper (B), Leona Wolf (B), Hosthija Xamoua (B)
R06b:     Vivien Balzer (B), Alfons Egle (B), Alexandra Gillich (B), Hannah Götz (P), Hanna Grunwald (B), Leni Jaudas (B), Hannah Ludwig (P), Carlotta Magri
          (B), Marina Ott (B), Lara Philipp (P), Leonie Steinhart (P), Maike Steinhart (P)
R06c:     Katharina Amann (B), Alessa Engst (B), Pia Hospach (B), Finn Knaus (B), Linus Metzger (B), Moritz Rädle (B), Kerem Varlik (B), Sedef Velpi (P), Alina
          Walz (B), Marc Wetzel (B)
W06a:     Angelina Todorova (B)
R07a:     Mia Knaub (B), Nina Weihing (B)
R07b:     Tom-Silas Briegel (B), Maximilian Janes (B), Diana Möller (B), Svenja Reiser (B), Julian Steinhart (B)
R08a:     Chiara Aygün (B), Liel Bitzer (B), Escarlet Esparza (B), Melina Herre (B), Jasmina Kelic (B), Leonie Rukwid (P)
R08b:     Lina Bregenzer (B), Alina Czanek (P), Paulina Knaus (P), Elisa Lehleuter (P), Jeannie Mehner (B), Larissa Müller (B), Paul Tremmel (P), Saskia Walz
          (B)
R09a:     Anika Biener (B), Hannah Deißinger (B), Alina Luft (P), Fanny Miller (P), Anton Nguyen (P), Alycia Selmi (P), Hanna Vopper (B), Maya Wassmer (B)
R09b:     Denise Brand (P), Franka Horn (B), Emily Huber (B), Leonie Kaiser (B), Louis Riedinger (B), Zührenaz Varlik (P)

               Amtliche Bekanntmachungen

             Sitzung des Ortschaftsrates Harthausen
                                                                                 Als Tagesordnung ist vorgesehen:
Einladung                                                                        Ab 19.00 Uhr: Besichtigung des neuen Anbaus/Aufstockung mit zwei neuen
Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Harthausen findet statt      Kleinkindkrippen des Familienzentrums St. Martin, Kiverlinstraße in Gam-
             am Dienstag, 18. August 2020, um 20.00 Uhr                          mertingen
         im Bürgerhaus Harthausen, Trochtelfinger Straße 38.
                                                                                 Öffentlich 19.45 Uhr:
Als Tagesordnung ist vorgesehen:                                                 1. Bekanntgaben
Öffentlich: 20.00 Uhr:                                                           2. Bürger fragen
1. Begrüßung                                                                     3. Kindergartenangelegenheiten
2. Anfrage Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Harthausen               - Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 mit
   - Vorberatung                                                                      Beschluss einer Änderungssatzung
3. Namensgebung für Straßen im Neubaugebiet „Strassäcker“                        4. Bebauungsplan „GE Stein“ in Kettenacker
4. Bekanntmachungen, Wünsche und Anfragen                                           - Billigungsbeschluss
5. Bürgerfragestunde                                                                - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung
                                                                                 5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlichen Sitzungen
Die Bevölkerung ist zum Besuch der Sitzung freundlich eingeladen. Bitte be-
                                                                                 6. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
achten Sie die vorgesehenen Abstands- und Hygienevorgaben!
                                                                                 Die Bevölkerung ist zum Besuch der Sitzung freundlich eingeladen. Bitte be-
                                                                                 achten Sie die vorgesehenen Abstands- und Hygienevorgaben!
                     Sitzung des Gemeinderates
Einladung
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates unmittelbar nach der                  Gemeindeverwaltungsverband
Sommerpause findet statt                                                                      GVV Laucherttal
             am Dienstag, 25. August 2020, um 19.00 Uhr,
           in der Alb-Lauchert Sporthalle, Josef-Wiest-Str. 3,                    Haushaltssatzung 2020 und Bekanntmachung
                           in Gammertingen.                                                   der Haushaltssatzung
Bitte beachten Sie den von der Regel abweichenden Sitzungsort. Auf-              1. Haushaltssatzung der Gemeindeverwaltungsverband Laucherttal
grund der weiterhin anhaltenden Corona-Lage wird die Sitzung des Gemein-         für das Haushaltsjahr 2020
derates aus Platzgründen, zur Einhaltung der notwendigen                         Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die
Abstandsregelungen, in der Alb-Lauchert Sporthalle stattfinden. Hygiene-         Verbandsversammlung des GVV Laucherttal am 9. Juli 2020 die folgende
maßnahmen sind vorbereitet. Der separate Besuchereingang ist der Tribü-          Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
neneingang an der Seite zum alten Wasserwerk hin.
6                                                                               AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020

               § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt                                             Öffentliche Bekanntmachung
Der Haushaltsplan wird festgesetzt                                                     Auslegungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                      EUR                     1. Bebauungsplanentwurf „Kohlhalde IV“
                                                                                       2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf
                                                                                                           „Kohlhalde IV“
                                                                                          Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen,
                                                                               Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentlicher
                                                                               Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Kohlhalde IV“, Stadt Gammertin-
                                                                               gen, Gemarkung Gammertingen und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften
                                                                               zum Bebauungsplan „Kohlhalde IV“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Gam-
                                                                               mertingen, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Bauge-
                                                                               setzbuch (BauGB) und nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 74 Landesbauordnung
                                                                               öffentlich auszulegen. Zuvor waren die im vorangegangenen Anhörungsver-
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
                                                                               fahren von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgetra-
                                                                               genen Anregungen und Bedenken erörtert und sachlich bewertet worden. Der
                                                                               Vorentwurf war deshalb in Teilen abgeändert und konkretisiert worden.
                                                                               Verfahren
                                                                               Seit Mai 2017 besteht nach §13 b BauGB die Möglichkeit zur Erschließung
                                                                               von Außenbereichsflächen, deren Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist und
                                                                               die an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Mit ca. 6.400 m²
                                                                               überbaubarer Grundfläche wird diese Voraussetzung erfüllt.
                                                                               Es ist kein Umweltbericht und keine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung not-
                                                                               wendig. Eine Umweltanalyse mit artenschutzrechtlicher Prüfung wurde er-
                                                                               stellt. Artenschutzrechtliche Maßnahmen sind zu erbringen und im
                                                                               Bebauungsplan festgesetzt. Auf naturschutzrechtliche Maßnahmen kann im
                                                                               Verfahren nach § 13 b BauGB verzichtet werden. Der Gemeinderat bezieht
                                                                               die Umweltbelange in die Abwägung mit ein und entscheidet sich dafür, die
                                                                               abwägbaren naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der
                                                                               gesetzlichen Möglichkeit nicht umzusetzen. Der Ausgleich für den Eingriff in
                                                                               die geschützten Biotope und FFH-Mähwiesen ist nicht abwägbar und wird
                                                                               deshalb extern ausgeglichen.
                          § 2 Kreditermächtigung
                                                                               Ziel und Zweck der Planung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
                                                                               Die Stadt verfügt für die Wohnbauentwicklung derzeit über keine nennenswer-
Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Dar-
                                                                               ten Flächenreserven mehr. Es ist vorgesehen westlich der bestehenden Bebau-
lehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge
                                                                               ung der Wohngebiete „Kohlhalde II“ und „Kohlhalde III“ im Gewann Herdle,
von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden, (Kreditermächtigung) wird fest-
                                                                               das Baugebiet „Kohlhalde IV“ zu entwickeln. Bereits im Jahr 2018 hat die Stadt
gesetzt auf                                                           0 EUR
                                                                               für das Plangebiet „Kohlhalde IV“ ein Grobkonzept erarbeitet. Die überplanten
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf                      0 EUR     Grundstücke sind seit langem in städtischem Eigentum. Die Fläche innerhalb
                   § 3 Verpflichtungsermächtigungen                            des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als
                                                                               Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Plangebiet ist ca. 2,23 ha groß
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von              und wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investi-
tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungser-
mächtigungen), wird festgesetzt auf                                 0 EUR
                            § 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf         10.000 EUR
                             § 5 Umlagen
Der Gesamtbetrag der Verbandsumlagen nach § 10 der Verbandssatzung
setzt sich wie folgt zusammen:

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr
2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am
10. Juli 2020 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungs-
pflichtigen Bestandteile. Die Prüfung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen
ergab keine Beanstandungen. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
wurde von der Rechtsaussichtsbehörde mit Schreiben vom 24. Juli 2020 be-
stätigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 10. August bis
Dienstag, 18. August 2020 bei der Geschäftsstelle des GVV Laucherttal im
Rathaus der Stadt Gammertingen | Zimmer E.1, Hohenzollernstraße 5 – 7 in
72501 Gammertingen, während der täglichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Gammertingen, 31. Juli 2020
gez. Holger Jerg, Verbandsvorsitzender
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020                                                                                              7

Geltungsbereich                                                                     die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu sichern. Nach
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand von Gammer-             dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ werden die inner-
tingen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten            städtischen Grundstücke einer sinnvollen, mit der Umgebung abgestimmten
grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung des Wohngebiets „Kohl-             Bebauung zugeführt. Durch die Inanspruchnahme bereits vorhandener in-
halde II“ an. Im Südosten grenzt das Plangebiet an das Neubaugebiet „Kohl-          frastruktureller Einrichtungen und Flächen im innerstädtischen Bereich wird
halde III“ an. Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die                   ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung und Verringerung der Inanspruch-
Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der   nahme neuer Ressourcen erbracht.
Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und           Das Plangebiet befindet sich im Zentrum von Gammertingen. Es wird be-
der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020          grenzt durch die Sigmaringer Straße (B32/B313) im Norden und die Josef-
Auslegung                                                                           Wiest-Straße und den Fluss Lauchert im Süden. Im Osten und Westen grenzt
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Ver-        das Plangebiet an bestehende Bebauung sowie im Süd-Osten an einen Sport-
waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.                              platz an. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 3399/1;
Die angepassten Entwürfe des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvor-               3349/7 (teilweise); 270/1 (teilweise); 284/9 (teilweise); 286/4 (teilweise);
schriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt we-             287/16 (teilweise); 287/13; 287/21; 287/23; 289 (teilweise); 418/3 sowie
sentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen                       418/4. Die Größe des Geltungsbereichs umfasst ca. 2,30 ha.
Informationen                                                                       Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt be-
        von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020,                     grenzt:
je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol-
lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh-
rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der
Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet
unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun-
gen“ einsehbar.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein-
schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nieder-
schrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen
(Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam-
mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle
Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben
können.
Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Stadt Gammertingen, 6. August 2020
gez. Holger Jerg, Bürgermeister
                                                                                    Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A)
                                                                                    und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Ört-
                                                                                    lichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil
                     Öffentliche Bekanntmachung                                     B 2.), jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020.
            Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung
                                                                                    Auslegung
           1. Bebauungsplanentwurf „Stadt- und Kulturhalle“                         Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Ver-
        2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf                        waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
                       „Stadt- und Kulturhalle“
                         Stadt Gammertingen                                         Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschrif-
                                                                                    ten werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesent-
Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentli-            lichen umweltbezogenen Informationen
cher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Stadt- und Kulturhalle“,
Stadt Gammertingen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum                      von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020,
Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“, Stadt Gammertingen, gebilligt und
beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und               je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol-
nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszule-            lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh-
gen.                                                                                rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der
                                                                                    Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet
Verfahren                                                                           unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun-
Der Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“ wird gemäß § 13a BauGB im                gen“ einsehbar.
beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufge-
stellt. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben         Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein-
festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-         schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nieder-
lichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung       schrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen
der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine An-             (Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam-
haltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder          mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle
Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des                Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung                fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen                Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben
sind nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach            können.
§ 2a BauGB wird abgesehen.
                                                                                    Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen:
Ziel und Zweck der Planung                                                          Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Die Stadt Gammertingen beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungs-               Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
plans die Entwicklung und Umgestaltung des Schey-Areals in Verbindung               und nach telefonischer Vereinbarung
mit dem Neubau einer flexibel nutzbaren Stadt- und Kulturhalle im Zentrum
der Stadt. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Stadt- und Kulturhalle“ hat
zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der            Stadt Gammertingen, 6. August 2020
neuen Stadt- und Kulturhalle Gammertingens zu schaffen und darüber hinaus           gez. Holger Jerg, Bürgermeister
8                                                                                AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020

                    Öffentliche Bekanntmachung                                  Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil
                                                                                A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über
             - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -
                                                                                die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche
            1. Bebauungsplanvorentwurf „Unter Raite VI“                         Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020.
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Unter Raite VI“                Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
           Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen
                                                                                Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Ver-
Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 19. November 2019 in öf-          waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
fentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Unter Raite VI“, Stadt
                                                                                Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bau-
Gammertingen, Gemarkung Gammertingen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetz-
                                                                                vorschriften wird mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt we-
buch (BauGB) und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschrif-
                                                                                sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den
ten „Unter Raite VI“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen, nach
                                                                                umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltanalyse vom 15. Juli 2020)
dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74
Abs. 7 Landesbauordnung aufzustellen.                                                   von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020,
Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentli-        je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol-
cher Sitzung den Bebauungsplanvorentwurf „Unter Raite VI“, Stadt Gam-           lernstraße 5-7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh-
mertingen, Gemarkung Gammertingen, und die zusammen mit ihm                     rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der
aufgestellte Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlos-   Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet
sen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB       unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun-
durchzuführen. Gemäß § 13 b Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 a Bau-         gen“ einsehbar.
gesetzbuch wird ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Von einer früh-      Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein-
zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange     schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nieder-
nach § 3 (1) BauGB wird nicht abgesehen. Das Verfahren wird in zwei Schrit-     schrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen
ten durchgeführt, um die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher      (Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam-
Belange angemessen berücksichtigen zu können.                                   mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle
Verfahren                                                                       Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den        fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Innenbereich nach § 13b BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des §           Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben
13b BauGB sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von ca. 3.065        können.
m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an be-     Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen:
stehende Wohnbebauung.                                                          Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung        Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Be-     und nach telefonischer Vereinbarung
einträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutz-
güter und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung     Stadt Gammertingen, 6. August 2020
oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1           gez. Holger Jerg, Bürgermeister
BImSchG liegen nicht vor. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und
naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Ein Um-                          Öffentliche Bekanntmachung
weltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung werden nicht erstellt.
Ziel und Zweck der Planung                                                                    - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -
Die Stadt verfügt für die Wohnbauentwicklung derzeit über keine nennens-                       1. Bebauungsplanvorentwurf „Strassäcker“
werten Flächenreserven mehr. Es ist vorgesehen südlich des Buchenweges              2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Strassäcker“
im Gewann Untere Raite/Folstein das Baugebiet „Unter Raite VI“ zu entwi-                     Stadt Gammertingen, Gemarkung Harthausen
ckeln. Bereits im Jahr 2018 hat die Stadt für das Plangebiet „Unter Raite VI“
ein Grobkonzept erarbeitet, welches mit der Verwaltung und dem Erschlie-        Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentli-
ßungsplaner abgestimmt wurde. Innerhalb des Baugebiets werden insgesamt         cher Sitzung den Bebauungsplanvorentwurf „Strassäcker“, Stadt Gammer-
11 Grundstücke entstehen.                                                       tingen, Gemarkung Harthausen, und die zusammen mit ihm aufgestellte
                                                                                Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen eine früh-
Das Plangebiet hat eine Größe von 1,10 ha und befindet sich am südlichen        zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Siedlungsrand von Gammertingen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich      durchzuführen. Gemäß § 13 b Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 a
genutzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung des         BauGB wird ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Buchenwegs an. Im Osten, Westen und Süden grenzen das Plangebiet an die
freie Landschaft an.                                                            Verfahren
                                                                                Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 2575 (teilweise); 2441/2         Innenbereich nach § 13b BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des §
sowie 2442.                                                                     13b BauGB sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von ca. 3.380
                                                                                m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an be-
                                                                                stehende Wohnbebauung.
                                                                                Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung
                                                                                einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Be-
                                                                                einträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutz-
                                                                                güter und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung
                                                                                oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1
                                                                                BImSchG liegen nicht vor. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und
                                                                                naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Ein Um-
                                                                                weltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung werden nicht erstellt.
                                                                                Das Verfahren wird in zwei Schritten durchgeführt, um die Anregungen der
                                                                                Bürger und der Träger öffentlicher Belange angemessen berücksichtigen zu
                                                                                können.
                                                                                Ziel und Zweck der Planung
                                                                                Die Stadt verfügt für die Wohnbauentwicklung derzeit über keine nennens-
                                                                                werten Flächenreserven mehr. Es ist vorgesehen im Ortsteil Gammertingen-
                                                                                Harthausen am südlichen Siedlungsrand das Baugebiet „Strassäcker“ zu
                                                                                entwickeln.
                                                                                Erste Überlegungen zur Entwicklung dieses Baugebietes gehen bis ins Jahr
                                                                                2011 zurück. Das Baugebiet wird 11 Grundstücke ausweisen. Die Fläche in-
                                                                                nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungs-
                                                                                plan „Laucherttal“ als Wohnbaufläche dargestellt.
                                                                                Geltungsbereich
                                                                                Das Plangebiet hat eine Größe von 1,13 ha und befindet sich am südlichen
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020                                                                                          9

Siedlungsrand von Harthausen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich                             Öffentliche Bekanntmachung
genutzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung der
                                                                                   Billigungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Trochtelfinger Straße an. Im Osten, Westen und Süden grenzen das Plange-
biet an die freie Landschaft an.                                                            Vorentwurf Ergänzungssatzung „Hauptstraße“
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 44; 56; 68; 69; 470; 473; 474;                Stadt Gammertingen, Gemarkung Feldhausen
475; (alle teilweise) sowie 45.                                                 Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentli-
Das Plangebiet ist in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt:         cher Sitzung den Vorentwurf der Ergänzungssatzung „Hauptstraße“, Stadt
                                                                                Gammertingen, Gemarkung Feldhausen sowie den Vorentwurf der dazuge-
                                                                                hörigen Örtlichen Bauvorschriften, gebilligt und beschlossen gemäß § 13
                                                                                Baugesetzbuch (BauGB) ein vereinfachtes Verfahren und eine frühzeitige Be-
                                                                                teiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Von einer
                                                                                Umweltprüfung kann abgesehen werden.
                                                                                Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

                                                                                Die Fläche der Ergänzungssatzung in dieser Abgrenzung beträgt insgesamt
                                                                                ca. 6.340 m², wobei davon ca. 515 m² für einen späteren Straßenausbau der
                                                                                Erschließung des Flst. Nr. 205 entfallen. Der räumliche Geltungsbereich der
                                                                                Ergänzungssatzung befindet sich am westlichen Ortsrand von Feldhausen.
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil
A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über   Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung werden folgende planungsrecht-
die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche   lichen Ziele verfolgt:
Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020.                      Auslöser für die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Hauptstraße“ ist der
                                                                                Wunsch der Kinder des Grundstückseigentümers (Flurstück Nr. 205 und
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit                                      205/1, Stadt Gammertingen, Gemarkung Feldhausen) zwei Wohngebäude
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Ver-    zu errichten. Bei den Vorhabensträgern handelt es sich um die nächste Ge-
waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.                          neration der Familie, die Ihrer Heimat durch den Bau der Gebäude an dieser
                                                                                Stelle, verbunden bleiben möchten. Die projektierten Wohngebäude befinden
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bau-
                                                                                sich im Außenbereich. Aus diesem Grund ist die Aufstellung einer Ergän-
vorschriften wird mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt we-
                                                                                zungssatzung erforderlich, deren Sinn es ist, Außenbereichsflächen als in den
sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den
                                                                                Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubinden.
umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltinformation zur Darstellung
                                                                                Mit der Satzung werden Teile des Grundstückes zum Innenbereich erklärt.
der Umweltbelange mit artenschutzrechtlicher Prüfung vom 7. Juli 2020)
                                                                                Bauvorhaben werden künftig nach § 34 BauGB beurteilt. Im Einzelnen gelten
       von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020,                  für den Vorentwurf der Ergänzungssatzung die Planzeichnung (Teil A) und
                                                                                der Satzungstext jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020.
je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol-       Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh-        Für Jedermann besteht die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Ver-
rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der               waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet
unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun-             Der Vorentwurf der Ergänzungssatzung wird mit Begründung und den nach
gen“ einsehbar.                                                                 Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezoge-
                                                                                nen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Be-
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein-           lange des Umweltschutzes und Auswirkungen integriert in die Begründung)
schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nieder-
schrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen                 von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020,
(Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam-     je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol-
mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle   lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh-
Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht     rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den        Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet
Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben        unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun-
können.                                                                         gen“ einsehbar.
Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen:                                    Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein-
                                                                                schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
                                                                                während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen (Anschrift
Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gammertingen
und nach telefonischer Vereinbarung
                                                                                richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle Anschrift der
                                                                                Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht ab-
Stadt Gammertingen, 6. August 2020                                              gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
gez. Holger Jerg, Bürgermeister                                                 und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
10                                                                             AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 32/33/34 vom 6. August 2020

Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen:                                  Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein-
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr                           schließlich 14. September 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nieder-
Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr                                      schrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen
und nach telefonischer Vereinbarung                                           (Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam-
Stadt Gammertingen, 6. August 2020                                            mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle
gez. Holger Jerg, Bürgermeister                                               Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
                                                                              fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
                                                                              Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben
                                                                              können.
                   Öffentliche Bekanntmachung                                 Öffnungszeiten Stadtverwaltung Gammertingen:
  Billigungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit          Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
                                                                              Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
          Vorentwurf Ergänzungssatzung „Burgelewiesen“                        und nach telefonischer Vereinbarung
            Stadt Gammertingen, Gemarkung Kettenacker
Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. Juli 2020 in öffentli-      Stadt Gammertingen, 6. August 2020
cher Sitzung den Vorentwurf der Ergänzungssatzung „Burgelewiesen“, Stadt      gez. Holger Jerg, Bürgermeister
Gammertingen, Gemarkung Kettenacker sowie den Vorentwurf der dazuge-
hörigen Örtlichen Bauvorschriften, gebilligt und beschlossen gemäß § 13
Baugesetzbuch (BauGB) ein vereinfachtes Verfahren und eine frühzeitige Be-       Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen
teiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Von einer
Umweltprüfung kann abgesehen werden.                                                       „im und um’s Städtle“
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:                                     Lage / Ort               Sperrung/Maßnahme         Zeitraum / Anlass
                                                                              innerorts
                                                                              Kernstadt:
                                                                              Gammertingen:            Punktuelle                Noch bis auf Weiteres.
                                                                              Straße:                  Behinderungen             Installation neue
                                                                              „Bahnhofstraße“          im Gehwegbereich.         Straßenbeleuchtung.

                                                                              Gammertingen:            Punktuelle Behinderung Noch bis Sonntag,
                                                                              Straße:                  im Gehwegbereich.      9. August 2020.
                                                                              „Hölderlinstraße“,                              Deutsche Telekom -
                                                                              Höhe Gebäude 10                                 Störungsaufgrabung.

                                                                              Gammertingen:            Halbseitige Sperrung. Noch bis Freitag,
                                                                              Straße:                                        28. August 2020.
                                                                              „B313 - Reutlinger                             Teilsanierung der
                                                                              Straße“, im Bereich                            Eisenbahnbrücke.
                                                                              der Eisenbahnbrücke

                                                                              Gammertingen:          Halbseitige Sperrung        Noch bis Mittwoch,
                                                                              Straßen:               des Verkehrs.               30. September 2020.
                                                                              „Eichertstraße“,                                   Straßen- und
                                                                              „Mozartstraße“,                                    Gehwegsanierung
                                                                              „Robert-Bosch-Straße“                              (Ausbesserungsarbeiten).
Der Geltungsbereich befindet sich angrenzend an den südwestlichen Sied-       und punktuelle Reparaturen
lungsbereich auf der Gemarkung Kettenacker. Er umfasst das Flurstück 208,     im gesamten Stadtgebiet
Gemarkung Kettenacker. Die Fläche in dieser Abgrenzung beträgt ca. 0,1 ha.
Der Bereich südwestlich der Gebäude Lusthofer Straße 33 und 37 soll als Er-   Gammertingen:            Gesamtsperrung            Bis Mittwoch,
gänzung des Ortsbereiches einer geordneten Bebauung zugeführt werden          Wege:                    Gehweg und Sperrung       30. September 2020.
und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Das           „Fuß- und Radweg         für den Fahrradverkehr.   Sanierung der
Plangebiet bietet sich für eine maßvolle Arrondierung an. Die Fläche steht    entlang der Lauchert„    Umleitung über             Laucherttalschule.
im räumlichen Zusammenhang mit den angrenzenden Innenbereichsflächen.         (Gebäude Kiverlin-       „Breite Straße“ –
Direkt angrenzend befinden sich Wohn- und Betriebsgebäude, womit dem          straße 23)               „Römerweg“ –
geforderten Zusammenhang Rechnung getragen wird. Der Stadt Gammer-                                     „Roter Dill“
tingen liegt eine Anfrage für die konkrete Bauabsicht eines privaten Wohn-
bauprojekts zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung für den                Gammertingen:            Halbseitige Sperrung      Noch bis Freitag,
nahegelegenen Gewerbebetrieb, des Eigentümers des Flurstücks 208, Ge-         Straße:                  des Verkehrs.             9. Oktober 2020.
markung Kettenacker, vor.                                                     „Neufraer Straße“        Restfahrbahnbreite        Verlegung einer
Mit der Satzung werden Teile des Grundstückes zum Innenbereich erklärt.                                von 3,05 m.               Gasleitung.
Bauvorhaben werden künftig nach § 34 BauGB beurteilt. Im Einzelnen gelten     Stadtteile:
für den Vorentwurf der Ergänzungssatzung die Planzeichnung (Teil A) und
der Satzungstext jeweils mit dem Datum vom 28. Juli 2020.                     Kettenacker:             Gesamtsperrung des        Noch bis
                                                                              Straßen:                 Verkehrs und              Freitag, 7. August 2020
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit                                    „Feldhauser Straße“,     teilweise Sperrung        Stromkabelverlegungen
Für Jedermann besteht die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Ver-
                                                                              „Lusthofer Straße“,      Gehweg.                   im Gehweg- und
waltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
                                                                              „Tigerfeldstraße“,       Bitte beachten Sie        Straßenbereich.
Der Vorentwurf der Ergänzungssatzung wird mit Begründung und den nach         „Hinter der Kirche“      die Beschilderungen.
Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezoge-
nen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Be-           Bronnen,                 Halbseitige Sperrung Noch bis Mittwoch,
lange des Umweltschutzes und Auswirkungen integriert in die Begründung)       Feldhausen,              des Verkehrs.           30. September 2020.
       von Freitag, 14. August bis Montag, 14. September 2020,                Harthausen               Punktuelle Reparaturen. Straßen- und
                                                                                                                               Gehwegsanierung
je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol-                                                      (Ausbesserungsarbeiten)
lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9 | 2. Obergeschoss) wäh-
rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der             außerorts
Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet
                                                                              Straßen:                 Punktuelle                Noch bis
unter www.gammertingen.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachun-
                                                                              „Waldwege                Aufgrabungen              Freitag, 7. August 2020.
gen“ einsehbar.
                                                                              Gammertingen –           zwischen                  Einziehen
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