Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha

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Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha
PA sämtl. HH

                   • Böhlen              • Rötha
                                                                                       Stadt Böhlen
                                                                         mit dem Stadtteil Großdeuben und Ortsteil Gaulis

                                                                                          Stadt Rötha
                                                                              mit den Ortsteilen Espenhain, Pötzschau,
                                                                                                 Oelzschau und Mölbis

                     Amtsblatt
               Jahrgang 29 - Nummer 11             Freitag, den 8. November 2019                           Lesen Sie uns auch Online!
Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                  2                                                           11/2019
                                 - Anzeigen -

                                                                       Stadt Böhlen
                                                    Termine

                                                    Termine des Stadtrates der Stadt Böhlen
                                                    12.11.2019
                                                    18:30 Uhr Verwaltungsausschuss Haus II der Stadtverwaltung
                                                    19.11.2019
                                                    18:30 Uhr Technischer Ausschuss Haus II der Stadtverwaltung
                                                    28.11.2019
                                                    18:30 Uhr Stadtratssitzung      Kulturhaus, Zi.12

                                                    Schaukästen
                                                    Stadtgebiet Böhlen
                                                    Rathaus, Karl-Marx-Str. 5, Weststr., K.-Bartelmann-Str., R.-Wag-
                                                    ner-Str., Am Ring
                                                    Stadtteil Großdeuben:
                                                    Hauptstraße 10; 55; 72; 87; Straße des Friedens/Ecke Turnerstr.
                                                    Ortsteil Gaulis:
                                                    Lindenplatz

                                                    Stadtverwaltung Böhlen
                                                    Zentrale: Tel. 034206 609-0, Fax 609-90
                                                    Für persönliche Gespräche ist eine telefonische Terminabspra-
                                                    che von Vorteil.
                                                    Öffnungszeiten
                                                    Rathaus (Karl-Marx-Straße 5)
                                                    Montag             7.00 - 12.00, 13.00 - 15.00 Uhr
                                                    Dienstag           7.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr
                                                    Mittwoch           geschlossen
                                                    Donnerstag         7.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
                                                    Freitag            7.00 - 12.00
                                                    Einwohnermeldeamt (Haus II, Platz des Friedens 10)
                                                    Montag             geschlossen
                                                    Dienstag           9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
                                                    Mittwoch           9.00 - 12.00 Uhr
                                                    Donnerstag         9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
                                                    Freitag            9.00 - 12.00 Uhr
                                                    Stadtbibliothek (Haus II, Platz des Friedens 10)
                                                    Montag             9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
                                                    Dienstag           9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
                                                    Mittwoch           geschlossen
                                                    Donnerstag         13.00 - 18.00 Uhr
                                                    Freitag            9.00 - 12.00 Uhr

                                                    Friedensrichter
                                                    Die Sprechstunde der Friedensrichterin, Frau Tina Schwiersch,
                                                    findet am Dienstag, dem 26.11.2019, von 16:30 bis 17:30 Uhr
                                                    im Rathaus, Karl-Marx-Straße 5, Obergeschoss statt.

                                                    Bürgerpolizist
                                                    Ansprechpartner Stadtgebiet Böhlen: Herr Künzel
                                                    (Haus II, Platz des Friedens 10)
                                                    Öffnungs- bzw. Sprechzeiten:
                                                    Montag                    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                    Dienstag                 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                    Donnerstag                9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                    Freitag                   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                                     3                                                           11/2019

• Amtliche Bekanntmachungen                                             Zahlungserinnerung
                                                                        Öffentliche Abgaben
 Bürgersprechstunde Großdeuben                                          Fälligkeit: 15.11.2019
 Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters für den Stadtteil          Die Stadtkasse Böhlen macht darauf aufmerksam, dass zum
 Großdeuben findet am Dienstag, dem 26.11.2019, von 16:00 –             15.11.2019 folgende Abgaben fällig werden:
 17:30 Uhr im Gasthaus Großdeuben (EG rechts) statt.                              - 4. Rate der Grundsteuer
                                                                                  - 4. Rate der Gewerbesteuer
                                                                        An alle Abgabepflichtigen, die sich noch nicht für das bequeme
                                                                        Bankeinzugsverfahren entschieden haben, ergeht der Hinweis,
                                                                        die fälligen Beträge rechtzeitig auf das Konto der Stadtverwal-
 Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                          tung Böhlen zu überweisen.
                                                                        Maßgebend für die termingerechte Zahlung ist nicht das Datum
 wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, liegt zu dieser Ausga-         Ihrer Überweisung, sondern das Datum des Zahlungseinganges
 be wieder für alle Böhlener Haushalte ein Kalender für das Jahr        bei der Stadtkasse.
 2020 bereit. Dieser wurde gemeinsam mit der LINUS WITTICH
                                                                        Änderung der Anschrift/Bankverbindung
 Medien KG erarbeitet und die Fotos, wie auch im vorigen Jahr,
                                                                        Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift unverzüglich
 durch einen Fotowettbewerb ausgewählt.
                                                                        mit.
 So, wie Sie das Amtsblatt jetzt in Ihren Händen halten, sind           Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren sind auch Ände-
 auch die Fotografen schon prämiert worden. Aber dazu mehr in           rungen Ihrer Bankverbindung bis spätestens sieben Tage vor
 der nächsten Ausgabe.                                                  Fälligkeit der Forderung mitzuteilen, um das Entstehen von Be-
                                                                        arbeitungsgebühren zu vermeiden.
 Wir sind wieder sehr zufrieden mit dem Ergebnis und bedanken           Festsetzung von Mahnkosten
 uns für die zahlreichen Einsendungen!                                  Die Verärgerung unserer Bürger über die Festsetzung von Mahn-
                                                                        kosten bzw. Säumniszuschlägen bei nicht rechtzeitiger Zahlung
 Wir wünschen viel Freude mit dem Familienkalender 2020!
                                                                        von Steuern und Abgaben ist verständlich. Diese Maßnahmen
 Ihre Stadtverwaltung Böhlen                                            sind bei säumigen Schuldnern unbeliebt. Nach dem Steuerter-
                                                                        min ist die Gemeindekasse jedoch gesetzlich verpflichtet, die
                                                                        Rückstände nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften ge-
                                                                        bührenpflichtig anzumahnen und erforderlichenfalls anschlie-
                                                                        ßend zwangsweise beizutreiben.

                                                                        Dietmar Berndt
                                                                        Bürgermeister

                                                                       Beschluss der 2. Sitzung
   Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                                                       des Technischen Ausschusses
   ein riesiges Dankeschön für Ihre Hilfsbereitschaft zur Tan-         der Stadt Böhlen am 15.10.2019
   nenbaum-Suche! Wir haben unzählige Anrufe und Ange-
   bote erhalten und können uns nun einer breiten Auswahl              Anzahl der Stimmberechtigten:                                 11
   bedienen. Wir sind beeindruckt über den Einsatz und Ver-            Davon anwesend:                                               11
   breitung unseres Aufrufes.                                          Beschluss zur Vergabe von Leistungen für eine externe, vorhaben-
   Bauhofleiter Herr Wildensee wird nun die Auswahl treffen,           bezogene Projektsteuerung für das Bauvorhaben „Neubau Zwei-
   wir bitten Sie daher erstmal von weiteren Angeboten abzu-           feldsporthalle“
   sehen, um eine Übersicht behalten zu können.                        Beschlussnummer: 02/02/2019
   Freuen Sie sich auf einen bunt geschmückten Weihnachts-             Einstimmig erteilte der Technische Ausschuss Einvernehmen zur
   baum auf unserem Marktplatz - unsere Empfehlung: Be-                Vergabe.
   gutachten Sie das Ergebnis doch zum Christkindlmarkt am
   Samstag, dem 30.11.2019.                                            Beschlüsse der 3. Sitzung des Stadtrates
                                                                       der Stadt Böhlen am 24.10.2019
   Ihre Stadtverwaltung Böhlen
                                                                       Anzahl der Stimmberechtigten:                                19
                                                                       Davon anwesend:                                              17
                                                                       Beschluss über den Verkauf des kommunalen Grundstückes Flur-
                                                                       stück 1/25 der Gemarkung Böhlen, gelegen in der Friedrich-Ebert-
                                                                       Straße 13 in 04564 Böhlen
                                                                       Beschlussnummer: 03/16/2019
   Die nächste Ausgabe erscheint am:                                   Einstimmig beschloss der Stadtrat den Verkauf des kommunalen
   Freitag, dem 29. November 2019                                      Grundstückes.
                                                                       Beschluss Vorgriff auf Finanzzahlung aus dem Haushalt 2020 für
                                                                       den Erwerb eines Traktors ISEKI 6504 AHLK
   Annahmeschluss für redaktionelle                                    Beschlussnummer: 03/17/2019
   Beiträge und Anzeigen:                                              Einstimmig beschloss der Stadtrat den Vorgriff auf Finanzzahlung
   Donnerstag, der 14. November 2019                                   aus dem Haushalt 2020.
                                                                       Beschluss über die Bestätigung der Wirtschaftsplanung 2020 für
                                                                       den Körperschaftswald der Stadt Böhlen
Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                                          4                                                           11/2019

Beschlussnummer: 03/18/2019                                                 Keine leichte Aufgabe! Denn wer hat in dem Alter schon Erfahrung
Einstimmig beschloss der Stadtrat die Bestätigung der Wirt-                 mit Theater? (Abgesehen zur Schlafenszeit versteht sich.)
schaftsplanung für den Körperschaftswald.                                   Trotz Zeiten, die einem Arbeitstag gleichen- fleißig übten die
Beschluss überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zur                  Theaterpädagogen mit ihren kleinen Schauspielern täglich bis
Finanzierung der Reparatur des Multicar L-UH 8211/Motortausch               15:00 Uhr.
Beschlussnummer: 03/19/2019
Mit 15 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen wurden die überplan-
mäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beschlossen.

• Informationen aus der Stadtverwaltung
 Aus dem Fundbüro
 Das Fundbüro der Stadt Böhlen informiert über abgegebene
 Gegenstände. Derzeit warten folgende neue Fundstücke auf ih-
 ren Eigentümer:
 •          vers. Fahrräder

 Bei Fragen können Sie sich an Herrn Ziesler (Tel.: 034206 609-
 15, E-Mail: l.ziesler@stadt-boehlen.de) wenden.

Halloween-Fest der Freiwilligen Feuerwehr
Böhlen                                                                      Hochmotiviert und mit viel Spaß verbrachten die Kinder ihre zweite
                                                                            Ferienwoche mit den Theaterspielen. Und nicht nur die Eltern der
Am Samstag, dem 26.10.2019, spukte es tüchtig, denn das tradi-              Kinder waren auf das Stück gespannt. Die Premiere des Stückes
tionelle Halloween-Fest stimmte schon auf den 31.10. ein.                   fand dann schließlich am 25.10.2019 um 16:00 Uhr statt. Dank
Bunt bemalte Gesichter, geschnitzte Kürbisse und gruselige De-              der finanziellen Unterstützung durch den Kulturraum konnte die-
koration hielten natürlich trotzdem nicht auf, die berühmt-berüch-          ses Projekt für die Kinder kostenfrei angeboten werden. Das Team
tigten Thüringer Bratwürste der Feuerwehrkamerad*innen zu ge-               des Kulturhauses beschreitet mit diesem Projekt neue Wege und
nießen. Selbst ein Einsatz im Vorfeld gegen 15 Uhr konnte noch              damit waren die Theaterferien für Kulturhaus und Kinder gleicher-
schnell gemeistert werden.                                                  maßen eine Premiere.
Mit viel Mühe wurde wieder ein Gruselkabinett für Klein und Groß
gestaltet. Zahlreiche Gäste nutzen das gute Wetter und sorgten für
ein volles Haus der Feuerwehr.
Wir danken wie immer für das tolle Engagement!

„Wir machen Theater im Kulturhaus Böhlen“
Einwöchiges Ferientheaterprojekt begeistert
zur Abschlussvorstellung Eltern und Gäste
„Morgens früh um sechs kommt die kleine Hex … und dann geht
alles schief“ - so der Titel des Stückes, welches auf die Beine ge-
stellt wurde. Fünf Tage bereiteten sich die Kinder im Alter von 8 bis
11 Jahren auf die Premiere vor. Insgesamt fanden sich 24 begeis-
terte angehende Schauspieler aus Böhlen, Rötha und Zwenkau im
Kulturhaus zusammen und erarbeiteten gemeinsam mit den Thea-
terpädagogen Lynn Eichhorst und Christian Backhauß Texte, Um-
setzung, Requisiten und natürlich Kostüme. Man muss betonen:
diese fünf Tage hatten es in sich. Anstatt die Ferien zuhause auf
der Couch zu verbringen, standen die Kinder ab 09:00 Uhr auf den
Matten des Kulturhauses. Das Ziel war im Vorfeld klar: jeden Tag
wird geübt, vorbereitet, geprobt - um am Ende eine glanzvolle The-
atervorstellung aufführen zu können.
Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                                                                 5                                                       11/2019

Aus dem Standesamt

    Verstorben
    am 11.11.2019                 Frau Gudrun Müller († 82)

              Geburtstagsglückwünsche
              Der Bürgermeister der Stadt Böhlen, der Stadtrat und
              die Mitarbeiter der Stadtverwaltung gratulieren herz-
              lich
              Herrn Dr. Lothar Peipp   am 26.11.2019
                                       zum 85. Geburtstag
              sowie allen anderen Seniorinnen und Senioren die 70
              Jahre und älter werden.
              Wir wünschen viel Lebensfreue, Glück und Gesundheit.

                                                                                                                 Veranstaltungen im
                                                                                                                     November

                                                                                                   09.11.2019   um 10:30 Uhr Außenstellenkonzert Musik-
                                                                                                                schule Ottmar Gerster im Kleinen Saal des
                                                                                                                Kulturhauses
                                                                                                   11.11.2019   Großdeubener Karnevalsverein, Rathausvor-
                                                                                                                platz Böhlen ab 10 Uhr, 11:11 Uhr Schlüssel-
                                                                                                                übergabe
                                                                                                   13.11.2019   Treff Volkssolidarität Großdeuben 14:00 Uhr
                                                                                                                Gasthaus Großdeuben, Geburtstagsfeier mit
                                                                                                                den Kindern des „Kleine Hände“ e. V.
                                                                                                   14.11.2019   Treff der Volkssolidarität Böhlen 14:30 Uhr im
                                                                                                                Strike In, zu Gast: Ergotherapeut Herr Torsten
                                                                                                                Mortan
                                                                                                   15.11.2019   um 09:30 Uhr Bundesweiter Vorlesetag in der
                                                                                                                Stadtbibliothek Böhlen mit dem Bürgerpolizis-
                                                                                                                ten Herrn Künzel
                                                                                                   16.11.2019   Jahresabschlussveranstaltung der IG BCE
            - Herausgeber:                Stadtverwaltung Böhlen, K.-Marx-Straße 5,
                                          Tel.: (034206) 609-0                                                  Wohnortsgruppe Böhlen um 18:00 Uhr im
                                          Stadtverwaltung Rötha, Rathausstraße 4,                               Gasthaus Großdeuben
                                          Tel.: (034206) 6000
            - Verlag und Druck:           LINUS WITTICH Medien KG,                                 20.11.2019   Bezirksmeisterschaften der Senioren, Beginn
                                          04916 Herzberg, An den Steinenden 10                                  9 Uhr TTV Chemie Böhlen
                                          Für Textveröffentlichungen gelten unsere
                                          Allgemeinen Geschäftsbedingungen.                        27.11.2019   Treff Volkssolidarität Großdeuben 14:00 Uhr
            - Verantwortlich für          Böhlen - Bürgermeister Herr Berndt                                    Gasthaus Großdeuben, Beratung der Ahorn-
IMPRESSUM

              den amtlichen Inhalt:       Rötha - Bürgermeister Herr Eichhorn
            - Redaktionelle               Böhlen - Frau Meier                                                   Apotheke Böhlen
              Bearbeitung:                Rötha - Frau Thiele                                      30.11.2019   Christkindlmarkt auf dem Marktplatz
            - Verantwortlich für den
              Anzeigenteil/Beilagen:      LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Ge-
                                          schäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
                                          www.wittich.de/agb/herzberg

            Beiträge im Amtsblatt von Vereinen und anderen Einrichtungen werden seitens der
            Verwaltung inhaltlich, orthografisch und grammatikalisch nicht überarbeitet. Die
            Verantwortung dafür trägt der Einreicher selbst.
Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                                         6                                                         11/2019

                                                                           WerkstattWeihnacht in Espenhain
                                                                           Am Samstag, dem 30. November 2019, lädt das Leipziger
                                                                           Symphonieorchester zur traditionellen WerkstattWeihnacht
                                                                           in die TDE-Halle in Espenhain ein.
                                                                           Auf dem Programm stehen die die Ouvertüre „The rival sisters“
                                                                           von Henry Purcell, die „Weihnachtssinfonie“ und das Konzert
                                                                           für zwei Trompeten und Orchester von Frnacesco Manfredi-
                                                                           ni, die Dornröschen-Suite von Peter Tschaikowski sowie der
                                                                           Schlittschuhläufer-Walzer des französischen Komponisten
                                                                           Émile Waldteufel. Als Solisten wurden die Solo-Trompeter des
                                                                           LSO Carsten Schirm und Sven Wunder verpflichtet.
                                                                           Die musikalische Leitung des Konzertes liegt in den Händen
                                                                           von György Meszaros, der auch durch das Programm führen
                                                                           wird. Nach seinem Studium in Wien begann er seine Lauf-
                                                                           bahn 2010 am Staatstheater Braunschweig als Assistent
                                                                           des Generalmusikdirektors. Es folgten Engagements bei
                                                                           den Bayreuther Festspielen, am Theater Regensburg und an
                                                                           der Staatsoper Budapest als Gastdirigent. Seit der Saison
                                                                           2015/2016 Erster Kapellmeister und stellvertretender Ge-
                                                                           neralmusikdirektor am Landestheater Detmold.
                                                                           Eintrittskarten sind in der TDE-Halle in Espenhain, Tel.:
                                                                           034206 743601, per E-Mail unter tde@tde-espenhain.de,
                                                                           im Orchesterbüro des Leipziger Symphonieorchesters im
                                                                           Kulturhaus Böhlen sowie an der Abendkasse erhältlich.
                                                                           Das Konzert beginnt um 19:00 Uhr.
                                                                           Weihnachtskonzert im Kulturhaus Böhlen
                                                                           Am Freitag, dem 13. Dezember 2019, lädt das Leipziger

                         hristkindlmarkt                                   Symphonieorchester im Rahmen der Anrechtsreihe unter
                                                                           dem Motto „Winterwunderland“ zu einem vorweihnachtli-
                                                                           chen Konzert in das Kulturhaus Böhlen ein.
                                                                           Auf dem Programm stehen das Concerto grosso Nr. 8 von

                                         öhlen                             Arcangelo Corelli, bekannt unter dem Namen Weihnachts-
                                                                           konzert, Johann Sebastian Bachs Ouvertüren-Suite Nr. 3
                                                                           mit dem berühmten Air, die Dornröschen-Suite von Peter
                                                                           Tschaikowski sowie der Schlittschuhläufer-Walzer des fran-
                                                                           zösischen Komponisten Émile Waldteufel.
                                                                           Die musikalische Leitung des Konzertes liegt in den Händen
                                                                           von Johannes Pell. Der österreichische Dirigent wurde nach
                                                                           seinem Studium an das Theater Erfurt verpflichtet.
                                                                           2011 ernannte ihn Deutschlandradio Berlin zum Nachwuchs-
                                                                           dirigenten des Jahres. Ab der Saison 2013/2014 war Johannes
                                                                           Pell 1. Kapellmeister an der Oper Bonn. Gastdirigate führten
                                                                           ihn an das Theater Schwerin, das Mainfrankentheater in Würz-
                                                                           burg, die Volksoper Wien sowie an die Opernhäuser in Leipzig,
                                                                           Bremerhaven und Graz. Seit der Saison 2016/2017 ist Johan-
                                                                           nes Pell 1. Kapellmeister an den Wuppertaler Bühnen.
                                                                           Eintrittskarten sind im Kulturhaus Böhlen, im Lotto-Toto-
    Ihr Amts- und Mitteilungsblatt                                         Laden, Bahnhofstr. 14 in Böhlen, im Modehaus „Kathleen“
                                                                           in Neukieritzsch, in Borna bei der Tourist- und Stadtinforma-
                    Jetzt als ePaper lesen                                 tion, in der Bücherstube Böhmichen in Groitzsch, bei „Buch
                                                                           und Kunst“ in Borna, in der Musikalienhandlung Oelsner in
                                                                           Leipzig, in der Touristinformation des Leipziger Neuseen-
   auf Ihrem PC, Laptop oder Smartphone.                                   land e. V. und der Stadt Markkleeberg, in der Stadtinforma-
                                                                           tion Zwenkau (Haus A) sowie an der Abendkasse erhältlich.
                           Das Amts- und Mitteilungsblatt im
                                                                           Die Konzerteinführung findet um 18:30 Uhr im Kulturhaus
                           gewohnten Zeitungsformat. Sieht aus             Böhlen, Zimmer 12 statt. Das Konzert beginnt um 19:30 Uhr.
                           wie die gedruckte Ausgabe. Aber mit allen
                           nützlichen digitalen Zusatz-Anwendungen.        Konzertwiederholung:
                                                                           Samstag, 14. Dezember, 19:30 Uhr, Lindensaal Markklee-
                           Lesen sie gleich los:                           berg
                           epaper.wittich.de/2534                          Sonntag, 15. Dezember, 18:00 Uhr, Stadtkulturhaus Borna
Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha
Amtsblatt für Böhlen und Rötha   7   11/2019
Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                                       8                                                              11/2019

• Vereinsnachrichten                                                                     Handballverein Böhlen
 Die Kleiderbörse Böhlen informiert                                                      Heimspieltermine
 In der Kleiderbörse Böhlen gibt es                                                     Wir freuen uns über zahlreiche Besucher zu un-
 viele Angebote für sozial Bedürftige.                                                  seren Heimspielen in der Mehrzwecksporthalle
                                                                                        Böhlen (Am Freibad 3)!
 Zurzeit werden besonders gesucht:                                        Samstag, 09.11.2019
 • Dekoartikel für Herbst und Winter                                      12:00 Uhr    (mJB) gegen HBL Miltitz 2011
 • Winterbekleidung für Herren, Damen und Kinder                          14:00 Uhr    (3. Männer) gegen BSG Chemie Leipzig
 • Herren Schals und Handschuhe                                           16:00 Uhr    (2. Männer) gegen TSV Markkleeberg
 • Wolle                                                                  18:00 Uhr    (1. Männer) gegen HSG Rückmarsdorf
 • Puppenwagen, Puppenbett und Spielzeug                                  Samstag, 16.11.2019
 • Kinderwagen                                                            15:00 Uhr    (Frauen) gegen Leipziger SV Südwest III
 Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bedanken uns herzlichst              Samstag, 23.11.2019
 bei unseren Spendern.                                                    12:00 Uhr    (mJB) gegen Bornaer HV 09
 Bitte beachten Sie, dass Kleidung nur in gewaschenen Zustand             14:00 Uhr    (3. Männer) gegen SG MoGoNo Leipzig II
 entgegen genommen werden kann.                                           16:00 Uhr    (2. Männer) gegen VfB Eilenburg
                                                                          18:00 Uhr    (1. Männer) gegen Rotation Weißenborn
 Ihr Team der Kleiderbörse Böhlen

 Kleiderbörse Böhlen Montag - Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr                               SV Chemie Böhlen
 Am Ring 1B          Freitag 09:00 - 16:00 Uhr
 04654 Böhlen        Tel.: 0176 52545822                                                 Heimspieltermine
                                                                                         Die Fußballer des SV Chemie Böhlen e. V. heißen
                                                                                         alle Gäste zu folgenden Heimspielterminen auf dem
                                                                                         Sportplatz Jahnbaude (Jahnallee 27) willkommen:
                                                                         Samstag, 09.11.2019
                   Herbstmeisterschaften des TTV                         09:30 Uhr    (F-Junioren) gegen FSV Kitzscher
                   Chemie Böhlen im Tischtennis                          14:00 Uhr    (Herren) gegen SC Partheland
                                                                         Sonntag, 17.11.2019
                                                                         11:00 Uhr    (A-Junioren) gegen SG Zschaitz/Roßwein/Hoch-
 Am ersten Ferientag fanden in der Böhlener Mehrzweckhalle                            weitzschen
 die offenen Herbstmeisterschaften für Kinder und Jugendliche            Samstag, 23.11.2019
 statt. Ein großes Turnier fand statt, wo jeder gegen jeden antre-       09:30 Uhr    (F-Junioren) gegen TuS Pegau 1903 II
 ten musste. Am Ende wurden aber aktive und nichtaktive Sport-
 ler getrennt gewertet.                                                                  Aktuelles aus der Kleingartensparte
 Insgesamt kam es zu sehr schönen Spielen. Höhepunkt war das
                                                                                         „Am Streitteich“ Böhlen e. V.
 Endspiel der Aktiven.

                                                                         Das Gartenjahr neigt sich dem Ende. Im Laufe des vergangenen
                                                                         Jahres wurden verschiedene Gärten von ihren bisherigen Päch-
                                                                         tern aufgegeben. Einige konnten bereits wieder vergeben werden,
                                                                         andere warten noch auf einen neuen Pächter. Die Gärten 14, 35,
                                                                         41, 69, 112 und 115 sind für eine erneute Vergabe bereit. Interes-
                                                                         senten können sich nach Absprache mit dem Gartenvorstand die
                                                                         Gärten ansehen. Terminvereinbarungen sind zu folgenden Zeiten
                                                                         möglich: Sprechzeiten des Vorstandes (März – November):
                                                                         jeden 1. Dienstag im Monat von 10:00 - 11:00 Uhr und jeden
                                                                         3. Donnerstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr sowie vor den Sit-
                                                                         zungen des Vorstandes. Die aktuellen Ansprechpartner entneh-
                                                                         men Sie bitte den Schaukästen in der Anlage.

 Nach verlorenen ersten Satz (16 : 18) setzte sich Jonas Berg-
 hammer noch mit 3 : 1-Sätzen gegen Tiago Neumann durch.                                            Nachruf
 Hier belegte Wayn von Beulwitz den Bronzeplatz.                                  Unerwartet nehmen wir Abschied von unserem
 Bei den Nichtaktiven ging es ebenfalls knapp zu. Sieger wur-
                                                                                           langjährigen Gartenfreund
 de Jeremy Palm er konnte Lenny Schwarzbauer im Finale mit
 3 : 2-Sätzen besiegen. Gleich drei Jungs konnten sich über die                                    Edgar Weiß
 Bronzeplätze freuen. Linus Holzheu, Tim Dähne und Fabio Hin-
                                                                                     geb. 7. Juni 1939, verst. 9. Oktober 2019
 tersatz.
 Auch die neue Ballmaschine wurde sehr gut angenommen.                                  Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

 Im Namen des TTV Chemie Böhlen – Gert Döhler                                     Kleingartenverein „Am Streitteich“ Böhlen e. V.
Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                                       9                                                             11/2019

• Kirchennachrichten                                                     sind. Fest steht, dass 15:00 Uhr mit einer Andacht in der Kirche be-
                                                                         gonnen wird. Auf Kaffee und Kuchen und eine deftige Suppe sollte
                                                                         auch dieses Mal nicht verzichtet werden. Genaue Information zum
Kirchennachrichten
                                                                         Ablauf entnehmen Sie den Plakaten bzw. aus dem Schaukasten.
Ev.-Luth. St. Christophorus Ortskirchgemeinde Böhlen,                    Alle Erlöse gehen der eigenen Kirchgemeinde zu Gute.
Kirchgasse 12                                                            Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großdeuben/Großstädteln
Öffnungszeiten der Pfarramts- und Friedhofsverwaltung                    Alte Str. 1, 04416 Markkleeberg
Aufgrund von Bauarbeiten finden zurzeit keine Sprechzeiten statt.        Tel.: 034299 75459; Fax: 034299 75402
Bitte wenden Sie sich an das Pfarramt Rötha unter                        E-Mail: pfarramt.staedteln@online.de
Telefon: 034206 54109
E-Mail: ksp.neuseenland@evlks.de                                         Unsere Gottesdienste/Veranstaltungen Anfang November
                                                                         bis Ende November 2019
 Monatsspruch November                                                   Sonntag, 10. November
 „Aber ich weiß, dass mein Erlöser lebt.“ Hiob 19,25                     11.15 Uhr Kirche Großstädteln
                                                                                   Gottesdienst zur Jahreslosung mit Posaunenchor
                                                                                   Kantor Zimpel
Unsere Gottesdienste                                                     Montag, 11. November
10.11.                                                                   11.00 Uhr Kirche Großstädteln
10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Pfrn. Wagner)                                    Gottesdienst mit Schülern der Grundschule Großstäd-
17.11.                                                                             teln
10.30 Uhr Predigtgottesdienst (Pfr. Lehnert                                        Pfn. Bickhardt-Schulz
20.11.                                                                   Sonntag, 17. November
10:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst gem. mit Rötha (Pfrn. Wag-              11.15 Uhr Katharinenkirche Großdeuben
            ner)                                                                   Gottesdienst
24.11.                                                                             Pfr. Bohne
14:30 Uhr Andacht auf dem Friedhof mit Verlesung der Verstor-            Mittwoch, 20. November
            benen (Pfrn. Wagner)                                         10.00 Uhr Kirche Großstädteln
01.12.                                                                             Ökumenischer Gottesdienst
10:30 Uhr Familiengottesdienst                                                     Pfr. Bohne/Pfr. Martin
                                                                         Sonntag, 24. November
Weitere Gottesdienste                                                    10.00 Uhr Martin-Luther-Kirche
07.11.                                                                             Gottesdienst mit Abendmahl und Kantorei
10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Clara-Zetkin-Straße                           Pfr. Bohne
19.11.                                                                   15.00 Uhr Alter Friedhof, Rathausstraße
10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Waldstraße                                    Andacht mit Posaunenchor
Männerkreis                                                                        Pfn. Bickhardt-Schulz
05.11.
18:00 Uhr gemeinsam mit Rötha (im Pfarrhaus Rötha)
Ökumenischer Gesprächskreis                                                                          1. Advent
01.11.                                                                                   Sonntag, 1. Dezember, 11.15 Uhr
19:00 Uhr im kath. Pfarrhaus                                                              Katharinenkirche Großdeuben
Frauenkreis                                                                  Herzliche Einladung zum Gottesdienst mit Adventsmusik
07.11.      14:30 Uhr                                                          Adventsliedersingen zur Gitarre mit Franziska Döring
                                                                                               und Familienbrunch
Orgelmaustermine                                                                            Pfarrerin Bickhardt-Schulz
Dienstag, den 12. November um 10:00 Uhr in Eula                                             Wir bitten um Anmeldung!
                                                                             Pfarramt Großstädteln: Tel.: 034299 75459 oder simone.
Piepmäuse (im Pfarrhaus Rötha)                                                                  grosche@evlks.de
Dienstag, den 5. + 19. November um 10:00 Uhr
                                                                               Offene Kirche in Großstädteln und Großdeuben

                                                                                                    Auf Anfrage
                                                                         Christenlehre – außer in den Schulferien
                                                                         donnerstags 15.00 – 16.00 Uhr im Pfarrhaus Großstädteln mit
                                                                         Frau Beardsworth
                                                                         Öffnungszeiten der Pfarramts- und Friedhofsverwaltung
                                                                         dienstags               14.00 – 17.30 Uhr
                                                                         mittwochs                8.30 – 11.30 Uhr
                                                                         freitags                 8.30 – 9.30 Uhr
Selbst-Gemacht-Markt
Für den 9. November plant die Kirchgemeinde Böhlen wieder ei-
nen „Selber- Gemacht-Markt“ rund um Kirche und Pfarrhaus. „Der
Umwelt ZULIEBE“, ein Upcycling-Projekt, ist das diesjährige Mot-
to. Gemeinsam mit den Kindern wollen wir herausfinden was man
alles aus Restmaterialien herstellen kann, aber vor allem soll das
Umweltbewusstsein gefördert werden. Der bewährte Verkaufs-
stand bietet wieder viele schöne Dinge zum Verschenken oder für
                                                                             Geschäftsanzeigen buchen
den Eigenverbrauch an.
Wir rechnen ab Oktober mit einigen baulichen Maßnahmen im                              anzeigen.wittich.de
Pfarrhaus, so dass noch nicht alle geplanten Aktivitäten bestätigt
Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                                   10                                                         11/2019

                   Stadt Rötha                                                                 Besuchen Sie uns auf
                                                                                               www.roetha.de

• Amtliche Mitteilungen                                               Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates
                                                                      vom 10.10.2019
 Sitzungstermine des Stadtrates                                       öffentlich
                                                                      Beschluss Nr.: 14/3/19
 Verwaltungsausschuss 14.11.2019                                      Der Beschlussvorschlag zum Einsatz eines ehrenamtlich arbei-
 Tagungsort: Rötha, Stadtverwaltung, Sitzungszimmer                   tenden Kinder- und Jugendbeauftragten wird seitens des Stadtra-
 Beginn 19:30 Uhr
                                                                      tes zur Beschlussfassung gebracht.
 Technischer Ausschuss 21.11.2019                                     Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.
 Tagungsort: Rötha, Stadtverwaltung, Sitzungszimmer
                                                                      Beschluss Nr.: 15/3/19
 Beginn 19:30 Uhr
                                                                      Der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten als Kinder- und
 Stadtrat 05.12.2019                                                  Jugendbeauftragte/r der Stadt Rötha wird seitens des Stadtrates
 Tagungsort: Rötha, Mehrgenerationenhaus, Straße der Jugend 5         die Zustimmung erteilt.
 Beginn 19:30 Uhr                                                     Benannt wurden:
                                                                      Herr Maximilian Anger Kinder- und Jugendbeauftragter
                                                                      Frau Doreen Haym        Stellv. Kinder- und Jugendbeauftragter
                                                                      Beide Kandidaten werden einstimmig gewählt.

 Sitzungstermine der Ortschaftsräte                                   Beschluss-Nr.: 16/3/19
                                                                      Feststellungbeschluss zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Rötha
 Oelzschau    25.11.2019                                              Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim-
 Espenhain    25.11.2019                                              mung erteilt.
 Mölbis       26.11.2019
 Pötzschau    26.11.2019                                              Beschluss-Nr.: 17/3/19
 Die Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den öffentlichen Aus-         Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Rötha
 hängen in den Schaukästen der Stadt Rötha und den Ortsteilen         Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim-
 Espenhain, Oelzschau, Pötzschau und Mölbis.                          mung erteilt.

 Standorte der Schaukästen sind:                                      Beschluss-Nr.: 18/3/19
 • Rötha, Rathaus, Rathausstraße 4                                    Verkauf eines Grundstücks in Rötha OT Großpötzschau, Teilfläche
 • Rötha, Markt                                                       Ost des Flurstücks Nr.: 42/11 - Rücknahme
 • OT Espenhain, Wolfschlugener Weg 1                                 Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim-
 • OT Espenhain, Straße des Friedens                                  mung erteilt.
 • OT Pötzschau/Großpötzschau, Buswarte
 • OT Pötzschau/Kleinpötzschau                                        Beschluss-Nr.: 19/3/18
 • OT Pötzschau/Dahlitzsch                                            Verkauf eines Grundstücks in Rötha OT Großpötzschau, Teilfläche
 • OT Oelzschau, Straße der Freundschaft, Raiffeisenbank              Ost des Flurstücks Nr.: 42/11
 • OT Oelzschau, Straße der Freundschaft, Buswarte                    Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim-
 • OT Oelzschau, Thomas-Müntzer-Straße (Kömmlitz)                     mung erteilt.
 • OT Mölbis, Straße der Republik
                                                                      Beschluss-Nr.: 20/35/19
                                                                      Verkauf eines Grundstücks in Rötha OT Espenhain, Flurstück Nr.:
                                                                      37/17
                                                                      Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim-
 Termin Schiedsstelle Rötha – Monat                                   mung erteilt.
 Dezember 2019                                                        Beschluss-Nr.: 21/3/19
 Die Sprechstunde der Friedensrichterin Frau Klein findet am          Pädagogische Tage in den Kindereinrichtungen der Stadt Rötha
 Dienstag, dem 03.12.2019, in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr        für 2020
 im Rathaus Rötha, Zimmer 1, statt.                                   Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim-
                                                                      mung erteilt.

                                                                      Beschluss-Nr.: 22/3/19
                                                                      Schließung Hort Schlaue Füchse vom 03. bis 07.08. und Hort Räu-
 Bürgerpolizist                                                       berhöhle vom 10. bis 14.08.2020
                                                                      Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim-
 Ansprechpartner Stadtgebiet Rötha: Frau Liebold                      mung erteilt.
 Ernst-Schneller-Straße 1
 04567 Kitzscher                                                      Beschluss-Nr.: 23/3/19
 Tel.: 03433 7901-34                                                  Vergabe Kommunaldarlehen - Neubau Kita Rötha
 Sprechzeiten:                                                        Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim-
 Dienstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                 mung erteilt.
 Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                                          11                                                              11/2019

Beschluss der Sitzung                                                        (4) Mündliche Anfragen können nach Erledigung der Tagesord-
                                                                             nung der Sitzung des Stadtrates an den Bürgermeister gerichtet
des Verwaltungsausschusses vom 17.10.2019                                    werden. Die Anfragen dürfen sich nicht auf Verhandlungsgegen-
öffentlich                                                                   stände der betreffenden Sitzung des Stadtrates beziehen. Sie
Beschluss-Nr.: 25/3/19                                                       müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermögli-
Information über die Schließung Kindereinrichtung Regenbo-                   chen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist
genland Rötha, Bereich Kindergarten, in der Zeit vom 20. bis                 eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller
zum 31. Juli 2020 mit Ersatzbetreuung im Hort Rötha in dringen-              auf eine Beantwortung in der nächsten Sitzung des Stadtrates
den Fällen.                                                                  oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.
Schließung Kindereinrichtung Regenbogenland, Bereich Krippe,                 (5) Das Informations- und Akteneinsichtsrecht ist durch die Rech-
am 30. und 31. Juli 2020 ohne Ersatzbetreuung                                te Dritter begrenzt und darf nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt
Der Beschlussfassung wird seitens des Verwaltungsausschusses                 werden. Geheimzuhaltende Angelegenheiten nach § 53 Abs. 3
die Zustimmung erteilt.                                                      Satz 3 SächsGemO dürfen nicht Gegenstand des Informations-
                                                                             und Akteneinsichtsrechtes sein. Anfragen nach Absatz 2 dürfen
1. Änderung Geschäftsordnung                                                 ferner zurückgewiesen werden, wenn
des Stadtrates der Stadt Rötha                                               a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 2 bis 4 entsprechen,
                                                                             b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fra-
Aufgrund von § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat
                                                                                  gesteller innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt
Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014
                                                                                  wurde und sich die Sach- und Rechtslage in dieser Zeit nicht
(SächsGVBI. S. 146), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
                                                                                  geändert hat,
2. April 2014 (SächsGVBI. S. 234), hat der Stadtrat der Stadt Rötha
                                                                             c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßi-
am 10.10.2019 die folgende Geschäftsordnung beschlossen:
                                                                                  gen Aufwand verbunden wäre.
ERSTER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN                                                      §5
§1                                                                           Mandatsausübung und Verschwiegenheitspflicht
Zusammensetzung des Stadtrates                                               (1) Die Stadträte müssen die ihnen übertragenen Aufgaben unei-
Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Bürgermeister                gennützig und verantwortungsbewusst erfüllen. Die Stadträte ha-
als Vorsitzenden.                                                            ben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Stadt. Stadträte
                                                                             und Ortschaftsräte dürfen Ansprüche und Interessen eines ande-
§2                                                                           ren gegen die Stadt nicht geltend machen, soweit sie nicht als ge-
Fraktionen                                                                   setzliche Vertreter handeln.
(1) Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens 2 Stadträten,            (2) Die Stadträte sind zur Verschwiegenheit über alle Angelegen-
die derselben Partei, parteilichen Vereinigung oder Wählervereinigun-        heiten verpflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrie-
gen angehören oder die ihre Zugehörigkeit zu einer Fraktion erklären.        ben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.
Stadträte können nicht zugleich mehreren Fraktionen angehören.               Sie dürfen die Kenntnis von geheim zuhaltenden Angelegenheiten
(2) Die Bildung, Veränderung und Auflösung einer Fraktion, ihre Be-          nicht unbefugt verwerten. Diese Verpflichtungen bestehen auch
zeichnung, der Name des Vorsitzenden, des Stellvertreters sowie die          nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit fort. Die Geheim-
Namen der Mitglieder sind dem Bürgermeister schriftlich mitzuteilen.         haltung kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zum
(3) Der Austritt aus einer Fraktion ist dem Bürgermeister schriftlich        Schutz berechtigter Interessen Einzelner angeordnet werden. Die
bekannt zu geben.                                                            Anordnung ist aufzuheben, sobald sie nicht mehr gerechtfertigt
(4) Die Fraktionen können die Rechte ausüben, die von einzelnen              ist.
Stadträten oder von Gruppen von Stadträten nach der SächsGemO                (3) Die Stadträte und der Bürgermeister sind zur Verschwiegenheit
ausgeübt werden können.                                                      über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenhei-
ZWEITER TEIL                                                                 ten so lange verpflichtet, bis der Stadtrat im Einvernehmen mit
RECHTE UND PFLICHTEN DER GEMEINDERÄTE                                        dem Bürgermeister die Verschwiegenheitspflicht aufhebt, dies
                                                                             gilt nicht für Beschlüsse, die nach § 11 Abs. 3 bekanntgegeben
§3
                                                                             worden sind.
Rechtsstellung der Stadträte
                                                                             DRITTER TEIL
(1) Die Stadträte üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Der Bürger-
meister verpflichtet die Stadträte in der ersten Sitzung öffentlich
                                                                             GESCHÄFTSFÜHRUNG DES STADTRATES
auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.                             ERSTER ABSCHNITT
(2) Die Stadträte üben ihr Mandat nach dem Gesetz und ihrer                  VORBEREITUNG DER SITZUNGEN DES STADTRATES
freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. An Ver-               §6
pflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt               Einberufung der Sitzung
wird, sind sie nicht gebunden.
                                                                             (1) Der Stadtrat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen
§4                                                                           Sitzungen.
Informations- und Anfragerecht                                               (2) Der Bürgermeister beruft den Stadtrat schriftlich oder elek-
(1) Ein Fünftel der Stadträte oder eine Fraktion kann in allen An-           tronisch mit angemessener Frist, in der Regel sieben volle Tage
gelegenheiten der Stadt verlangen, dass der Bürgermeister den                vor dem Sitzungstag, ein und teilt rechtzeitig die Verhandlungs-
Stadtrat informiert und diesem oder einem von ihm bestellten                 gegenstände mit; dabei sind die für die Beratung erforderlichen
Ausschuss Akteneinsicht gewährt. In dem Ausschuss müssen die                 Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder
Antragsteller vertreten sein.                                                berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Der Stadtrat
(2) Jeder Stadtrat kann an den Bürgermeister schriftliche oder in            ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Die Stadt-
einer Sitzung des Stadtrates mündliche Anfragen über einzelne An-            ratsmitglieder sind verpflichtet, dem Bürgermeister unverzüglich
gelegenheiten der Stadt richten. Eine Aussprache über Anfragen fin-          Änderungen ihrer Adresse zur schriftlichen oder elektronischen
det nicht statt. Die Beantwortung von Anfragen hat innerhalb ange-           Ladung mitzuteilen.
messener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt, zu erfolgen.          (3) Der Stadtrat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Fünftel
(3) Schriftliche Anfragen sind mindestens fünf Werktage vor Be-              der Stadträte oder eine Fraktion unter Angabe des Verhandlungs-
ginn der nächstfolgenden Sitzung des Stadtrates dem Bürger-                  gegenstandes beantragt. Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend.
meister zuzuleiten. Die Beantwortung hat schriftlich zu erfolgen,            (4) In Eilfällen kann der Stadtrat ohne Frist, formlos und nur unter
wenn der Fragesteller es verlangt.                                           Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden.
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                                           12                                                              11/2019

§7                                                                            (3) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind in öffent-
Aufstellen der Tagesordnung                                                   licher Sitzung bekanntzugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl
                                                                              oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
(1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in eigener Verant-
wortung auf.                                                                  § 12
(2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stadträte oder                Sitzordnung
einer Fraktion ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tages-                  Die Stadträte sitzen nach ihrer Fraktionszugehörigkeit. Kommt
ordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Stadtrates zu                 keine Einigung zustande, bestimmt der Bürgermeister die Sitzord-
setzen, wenn der Stadtrat den gleichen Verhandlungsgegenstand                 nung der Fraktionen unter Berücksichtigung ihrer zahlenmäßigen
nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat                Stärke im Stadtrat. Die Sitzordnung innerhalb der Fraktionen wird
oder wenn sich seit der Behandlung die Sach- oder Rechtslage we-              von deren Vertretern im Stadtrat festgelegt und ist dem Bürger-
sentlich geändert hat. Die Verhandlungsgegenstände müssen in                  meister schriftlich mitzuteilen. Stadträten, die keiner Fraktion an-
die Zuständigkeit des Stadtrates fallen.                                      gehören, weist der Bürgermeister einen Sitzplatz zu.
(3) Auf Beschluss des Ortschaftsrates ist ein Verhandlungsgegen-
stand, der in die Zuständigkeit des Ortschaftsrates fällt, auf die Ta-        § 13
gesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Stadtrates                 Vorsitz im Stadtrat
zu setzen, wenn der Stadtrat den gleichen Verhandlungsgegen-                  (1) Den Vorsitz im Stadtrat führt der Bürgermeister. Er eröffnet und
stand nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt              schließt die Sitzung und leitet die Verhandlung des Stadtrates. Der
hat, oder wenn sich seit der Behandlung die Sach- oder Rechtsla-              Bürgermeister kann die Verhandlungsleitung an einen Stadtrat ab-
ge wesentlich geändert hat.                                                   geben.
(4) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der einzelnen Verhand-             (2) Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des Bürger-
lungsgegenstände fest und bestimmt unter Beachtung der gesetz-                meisters übernimmt sein Stellvertreter nach § 54 Abs. 1 Sächs-
lichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegenstände in nichtöf-               GemO den Vorsitz. Sind mehrere Stellvertreter bestellt, so sind sie
fentlicher Sitzung behandelt werden sollen.                                   in der gemäß § 54 Abs. 1 SächsGemO festgelegten Reihenfolge
(5) Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zum Eintritt in die Sitzung         zur Stellvertretung berufen. Sind alle bestellten Stellvertreter vor-
Verhandlungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen, so-                  zeitig ausgeschieden oder im Falle der Verhinderung des Bürger-
fern es sich nicht um Verhandlungsgegenstände nach § 6 Abs. 3                 meisters auch sämtliche Stellvertreter verhindert, hat der Stadtrat
und § 7 Abs. 2 und 3 handelt.                                                 unverzüglich einen oder mehrere Stellvertreter neu oder auf die
(6) Der Bürgermeister kann die Tagesordnung ohne Einhaltung der               Dauer der Verhinderung zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Be-
erforderlichen Ladungsfrist erweitern, sofern die Voraussetzun-               stellung nimmt das an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte
gen eines Eilfalles gegeben sind.                                             Mitglied des Stadtrates die Aufgaben des Stellvertreters des Bür-
§8                                                                            germeisters wahr.
Beratungsunterlagen                                                           § 14
(1) Die Beratungsunterlagen sind für die Stadträte bestimmt. Sie              Beschlussfähigkeit des Stadtrates
sollen die Sach- und Rechtslage darstellen und möglichst einen                (1) Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister die
Beschlussvorschlag enthalten.                                                 ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des
(2) Beratungsunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Bürger-                    Stadtrates fest und lässt dies in der Niederschrift vermerken.
meisters nicht an Dritte weitergegeben werden.                                (2) Der Stadtrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte
§9                                                                            aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Bei Befangen-
                                                                              heit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der Stadtrat be-
Ortsübliche Bekanntgabe
                                                                              schlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwe-
Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vom                send und stimmberechtigt ist.
Bürgermeister rechtzeitig, in der Regel sieben volle Tage vor dem             (3) Ist der Stadtrat nicht beschlussfähig, muss eine zweite Sit-
Sitzungstag, ortsüblich bekanntzugeben. Dies gilt nicht bei der               zung stattfinden, in der er beschlussfähig ist, wenn mindestens
Einberufung des Stadtrates in Eilfällen.                                      drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind; bei der Ein-
ZWEITER ABSCHNITT                                                             berufung der zweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite
DURCHFÜHRUNG DER SITZUNGEN DES STADTRATES                                     Sitzung entfällt, wenn weniger als drei Mitglieder stimmberechtigt
                                                                              sind.
§ 10
                                                                              (4) Ist der Stadtrat auch in der zweiten Sitzung nach Absatz 3 we-
Teilnahmepflicht                                                              gen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, entschei-
Die Stadträte sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Im            det der Bürgermeister an seiner Stelle nach Anhörung der nicht
Falle der Verhinderung aus tatsächlichen oder rechtlichen Grün-               befangenen Stadträte. Sind auch der Bürgermeister und sein(e)
den ist dies unter Angabe des Grundes unverzüglich, spätestens                Stellvertreter befangen, kann der Stadtrat ein stimmberechtigtes
jedoch zu Beginn der Sitzung, dem Bürgermeister mitzuteilen.                  Mitglied für die Entscheidung zum Stellvertreter des Bürgermeisters
Diese Mitteilungspflicht besteht auch für den Fall, dass ein Stadt-           bestellen. Wird kein stimmberechtigtes Mitglied zum Stellvertreter
rat die Sitzung vorzeitig verlassen muss.                                     des Bürgermeisters bestellt, schließt der Bürgermeister den Tages-
§ 11                                                                          ordnungspunkt und unterrichtet die Rechtsaufsichtsbehörde.
Öffentlichkeit der Sitzungen                                                  § 15
(1) Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich, sofern nicht das            Befangenheit von Mitgliedern des Stadtrates
öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nicht-            (1) Ein Mitglied des Stadtrates, bei dem ein Tatbestand vorliegt,
öffentliche Verhandlung erfordern. Zu den öffentlichen Sitzungen              der Befangenheit nach § 20 Abs. 1 SächsGemO zur Folge haben
des Stadtrates hat jeder Zutritt, soweit es die räumlichen Möglich-           kann, hat dies vor Beginn der Beratung dieser Angelegenheit dem
keiten gestatten.                                                             Bürgermeister mitzuteilen. Wer im Sinne des § 20 SächsGemO be-
(2) Während der öffentlichen Sitzung sind Ton- und Bildauf-                   fangen ist, darf weder beratend noch entscheidend in der Angele-
zeichnungen, die nicht zum Zwecke der Erstellung der Nie-                     genheit mitwirken und muss die Sitzung verlassen. Ist die Sitzung
derschrift nach § 40 SächsGemO angefertigt werden, nur mit                    öffentlich, darf der befangene Stadtrat als Zuhörer im Zuhörerbe-
vorheriger und schriftlicher Genehmigung des Bürgermeisters                   reich anwesend sein.
zulässig. Die Genehmigung ist insbesondere zu versagen,                       (2) Ob ein Ausschließungsgrund in der Person eines Mitgliedes
wenn dies für den ungestörten Sitzungsverlauf erforderlich                    des Stadtrates vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall der Stadtrat,
erscheint.                                                                    und zwar in Abwesenheit des Betroffenen.
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                                        13                                                            11/2019

§ 16                                                                       nung des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt die Angele-
Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates                                      genheit zur Beratung. Wird eine Angelegenheit beraten, die auf
                                                                           Antrag von mindestens einem Fünftel der Stadträte oder einer
(1) Der Stadtrat kann sachkundige Einwohner und Sachverständi-
                                                                           Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt wurde, ist zunächst den
ge zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. Die Orts-
                                                                           Antragstellern Gelegenheit zu geben, ihren Antrag zu begründen.
vorsteher können an den Sitzungen des Stadtrates mit beratender
                                                                           Im Übrigen erhält, soweit eine Berichterstattung vorgesehen ist,
Stimme teilnehmen. An der Beschlussfassung der Angelegenheit
                                                                           zunächst der Berichterstatter das Wort.
dürfen sich die Geladenen nicht beteiligen.
                                                                           (2) Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch Handheben zu mel-
(2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der Stadt-
                                                                           den. Melden sich mehrere Mitglieder des Stadtrates gleichzeitig,
rat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit ge-
                                                                           so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldun-
ben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), soweit nicht die
                                                                           gen. Ein Teilnehmer der Beratung darf das Wort erst dann ergrei-
Anhörung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. An der Beratung
                                                                           fen, wenn es ihm vom Bürgermeister erteilt wird.
und Beschlussfassung dürfen sich die Geladenen nicht beteiligen.
                                                                           (3) Außerhalb der Reihenfolge erhält das Wort, wer Anträge zur Ge-
(3) Der Stadtrat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern und
                                                                           schäftsordnung stellen will.
den ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellten Personen
                                                                           (4) Der Bürgermeister kann nach jedem Redner das Wort ergreifen;
sowie Vertretern von Bürgerinitiativen die Möglichkeit einräumen,
                                                                           er kann ebenso dem Vortragenden, zugezogenen sachkundigen
Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregun-
gen und Vorschläge zu unterbreiten (Fragestunde). Zu den Fragen            Einwohnern, Stadtbediensteten oder Sachverständigen jederzeit
nimmt der Bürgermeister oder ein vom ihm Beauftragter Stellung.            das Wort erteilen oder sie zur Stellungnahme auffordern.
Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Frage-          (5) Die Redezeit beträgt im Regelfall höchstens fünf Minuten. Sie
steller auf die schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Mel-           kann durch Beschluss des Stadtrates verlängert oder verkürzt wer-
den sich mehrere Fragesteller gleichzeitig, so bestimmt der Bür-           den. Ein Mitglied des Stadtrates darf höchstens zweimal zum sel-
germeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller           ben Verhandlungsgegenstand sprechen; Anträge zur Geschäfts-
ist berechtigt, höchstens eine Zusatzfrage zu stellen. Eine Bera-          ordnung bleiben hiervon unberührt.
tung findet nicht statt.                                                   § 19
(4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den Sitzungen des                Anträge zur Geschäftsordnung
Stadtrates einem Bediensteten der Stadt übertragen; auf Verlan-
                                                                           (1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Mit-
gen des Stadtrates muss er einen solchen zu sachverständigen
                                                                           glied des Stadtrates gestellt werden. Dazu gehören insbesondere
Auskünften hinzuziehen.
                                                                           folgende Anträge:
§ 17                                                                       a) auf Schluss der Beratung,
Änderung und Erweiterung der Tagesordnung                                  b) auf Schluss der Rednerliste,
(1) Der Stadtrat kann nach Eintritt in die Tagesordnung beschlie-          c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister,
ßen,                                                                       d) auf Vertagung,
a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern,                  e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung,
b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder miteinander zu ver-              f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit,
     binden,                                                               g) auf namentliche oder geheime Abstimmung,
c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung vorgesehenen Ver-            h) auf Übergang zur Tagesordnung.
     handlungsgegenstandes in die nichtöffentliche Sitzung zu              (2) Anträge zur Geschäftsordnung unterbrechen die Sachberatung.
     verweisen, wenn dies das öffentliche Wohl oder berechtigte            Außer dem Antragsteller und dem Bürgermeister erhält je ein Red-
     Interessen Einzelner im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 Sächs-           ner der Fraktionen und die keiner Fraktion angehörenden Stadt-
     GemO erfordern,                                                       räte Gelegenheit, zu dem Geschäftsordnungsantrag zu sprechen.
d) die Beratung eines in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehenen            (3) Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der Stadtrat gesondert
     Verhandlungsgegenstandes in die öffentliche Sitzung zu ver-           vorab zu entscheiden. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsord-
     weisen, wenn keine Gründe des öffentlichen Wohls oder be-             nung gleichzeitig gestellt, so ist über den jeweils weitest gehen-
     rechtigte Interessen Einzelner im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1        den Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen bestimmt der
     SächsGemO vorliegen.                                                  Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmungen.
(2) Über Anträge aus der Mitte des Stadtrates, einen Verhand-              (4) Ein Antrag auf Schluss der Beratung oder auf Schluss der Red-
lungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder             nerliste darf erst gestellt werden, wenn jede Fraktion und die kei-
nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher          ner Fraktion angehörenden Stadträte Gelegenheit hatten, einmal
Sitzung beraten und entschieden. Beschließt der Stadtrat, einen            das Wort zu nehmen. Wird ein Antrag auf Schluss der Beratung
Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so            angenommen, ist die Beratung abzubrechen und Beschluss zu
hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der nächsten             fassen. Wird ein Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen,
Sitzung des Stadtrates zu setzen.                                          dürfen nur noch diejenigen Stadträte zur Sache sprechen, die zum
(3) Die Tagesordnung kann in der öffentlichen Sitzung durch den            Zeitpunkt der Antragstellung auf der Rednerliste vorgemerkt sind.
Bürgermeister erweitert werden, soweit es sich um Verhandlungs-            § 20
gegenstände handelt, die Eilfälle im Sinne von § 36 Abs. 3 Satz 4          Sachanträge
SächsGemO sind und alle Mitglieder des Stadtrates anwesend
sind.                                                                      (1) Jedes Mitglied des Stadtrates ist berechtigt, zu jedem Verhand-
Sind nicht alle Stadträte anwesend, sind die abwesenden                    lungsgegenstand Anträge zu stellen, um eine Entscheidung in der
Stadträte in einer Weise frist und formlos und unter Angabe des            Sache herbeizuführen (Sachanträge). Sie sind vor Abschluss der
Verhandlungsgegenstandes zu laden, der sie noch rechtzeitig                Beratung über diesen Verhandlungsgegenstand zu stellen und
folgen können. Die Erweiterung ist in die Niederschrift aufzu-             müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten.
nehmen.                                                                    Dies gilt auch für Zusatz- und Änderungsanträge.§ 19 Abs. 3 Satz
(4) Die Erweiterung der Tagesordnung einer nichtöffentlichen Sit-          2 und 3 gelten entsprechend.
zung durch den Bürgermeister ist zulässig, wenn dem alle Stadt-            (2) Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schuldenstand
räte zustimmen.                                                            oder den Haushalt der Stadt nicht unerheblich beeinflussen (Fi-
                                                                           nanzanträge), insbesondere Änderungen der Aufwendungen und
§ 18
                                                                           Erträge oder Änderungen der Auszahlungen und Einzahlungen ge-
Redeordnung                                                                genüber dem Haushaltsplan zur Folge haben, müssen mit einem
(1) Der Bürgermeister ruft jeden Punkt der Tagesordnung nach der           nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Deckungs-
vorgesehenen oder beschlossenen Reihenfolge unter Bezeich-                 vorschlag verbunden werden.
Amtsblatt für Böhlen und Rötha                                           14                                                              11/2019

§ 21                                                                          Beratungsraum aufhalten. Wer sich als Zuhörer ungebührlich be-
Beschlussfassung                                                              nimmt oder sonst die Würde der Versammlung verletzt, kann vom
                                                                              Bürgermeister zur Ordnung gerufen und aus dem Sitzungssaal ge-
(1) Der Stadtrat beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Der
                                                                              wiesen werden, wenn die Ordnung auf andere Weise nicht wieder-
Bürgermeister ist stimmberechtigt, sofern die SächsGemO nichts
                                                                              hergestellt werden kann.
Abweichendes regelt.
                                                                              (2) Entsteht während der Sitzung des Stadtrates unter den Zuhö-
(2) Der Bürgermeister hat sich vor jeder Beschlussfassung über je-
                                                                              rern störende Unruhe, so kann der Bürgermeister nach vorheriger
den Verhandlungsgegenstand davon zu überzeugen, ob der Stadt-
                                                                              Abmahnung den für die Zuhörer bestimmten Teil des Beratungs-
rat beschlussfähig ist.
                                                                              raumes räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere Wei-
§ 22                                                                          se nicht zu beseitigen ist.
Abstimmungen                                                                  § 25
(1) Der Stadtrat stimmt in der Regel offen ab. Die Abstimmung er-             Ordnungsruf und Wortentziehung
folgt durch Handzeichen, soweit nicht der Stadtrat im Einzelfall
                                                                              (1) Redner, die vom Thema abschweifen, kann der Bürgermeister
etwas anderes beschließt.
                                                                              zur Sache rufen.
(2) Aus wichtigem Grund kann der Stadtrat geheime Abstimmung
beschließen. Geheime Abstimmungen werden durch Abgabe von                     (2) Redner, die ohne Worterteilung das Wort an sich reißen oder
Stimmzetteln durchgeführt.                                                    die vorgeschriebene bzw. die vom Stadtrat beschlossene Redezeit
(3) Der Stadtrat hat namentlich abzustimmen, wenn es ein Fünf-                trotz entsprechender Abmahnung überschreiten, kann der Bürger-
tel der Mitglieder des Stadtrates beantragt. Bei namentlicher Ab-             meister zur Ordnung rufen.
stimmung ist die Stimmabgabe jedes einzelnen Mitgliedes des                   (3) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache (Abs. 1)
Stadtrates in der Niederschrift zu vermerken. Wird zum selben Ver-            oder einen Ordnungsruf (Abs. 2) erhalten, so kann der Bürger-
handlungsgegenstand sowohl ein Antrag auf namentliche als auch                meister ihm das Wort entziehen, wenn der Redner Anlass zu einer
auf geheime Abstimmung gestellt, so hat der Antrag auf geheime                weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einern Redner, dem das Wort
Abstimmung Vorrang.                                                           entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zu dem betreffenden
(4) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stim-              Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilt werden.
mengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen wer-                § 26
den bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt.              Ausschluss aus der Sitzung,
(5) Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekanntge-                 Entzug der Sitzungsentschädigung
geben und in der Niederschrift festgehalten.
(6) Über Gegenstände einfacher Art und geringer Bedeutung kann                (1) Bei grobem Verstoß gegen die Ordnung kann ein Mitglied des Stadt-
der Stadtrat im schriftlichen oder elektronischen Verfahren be-               rates vom Bürgermeister aus dem Beratungsraum verwiesen werden.
schließen. Der damit verbundene Antrag ist angenommen, wenn                   Mit dem Ausschluss aus der Sitzung ist der Verlust des Anspruches auf
kein Mitglied des Stadtrates widerspricht.                                    die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden.
                                                                              (2) Bei wiederholten Verstößen nach Absatz 1 kann der Stadtrat
§ 23
                                                                              ein Mitglied für mehrere, höchstens jedoch für drei Sitzungen aus-
Wahlen                                                                        schließen.
(1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es                     (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für andere Personen,
kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Ge-               die gemäß § 16 an den Sitzungen des Stadtrates teilnehmen.
wählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimm-                 DRITTER ABSCHNITT
berechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl
                                                                              NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNGEN DES STADTRATES,
nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den
meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit                UNTERRICHTUNG DER ÖFFENTLICHKEIT
der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit                    § 27
entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet im               Niederschrift über die Sitzungen des Stadtrates
Falle des Satzes 3 ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die einfa-             (1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Stadtrates
che Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht.                               ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere enthalten:
(2) Die Stimmzettel sind vom Bürgermeister bereitzuhalten. Jeder
                                                                              a) den Namen des Vorsitzenden,
Bewerber wird auf dem Stimmzettel namentlich benannt und er-
                                                                              b) die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden
hält ein abgegrenztes Feld gleicher Größe. Der Stimmzettel muss
                                                                                    Stadträte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit,
so beschaffen sein, dass nach Kennzeichnung und Faltung die                   c) die Gegenstände der Verhandlung,
Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Werden mehrere Wahlen in der-                d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung,
selben Sitzung des Stadtrates durchgeführt, müssen sich die Far-              e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und
ben der Stimmzettel deutlich voneinander unterscheiden.                       f) den Wortlaut der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse.
(3) Die Stimmzettel sind von den stimmberechtigten Mitgliedern
des Stadtrates zweifelsfrei zu kennzeichnen. Unbeschriftete                   (2) Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhand-
Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, auf denen                lungsverlaufes enthalten. Der Vorsitzende und jedes Mitglied des
"ja" oder "nein" vermerkt ist, sind ungültig, es sei denn, dass nur           Stadtrates können verlangen, dass ihre Erklärung oder Abstim-
eine Person zur Wahl ansteht.                                                 mung in der Niederschrift festgehalten wird.
(4) Der Bürgermeister ermittelt unter Mithilfe eines vom Stadtrat             (3) Die Niederschrift wird vom Schriftführer geführt, der vom Bür-
bestellten Mitgliedes oder eines Stadtbediensteten das Wahler-                germeister bestimmt wird. Der Bürgermeister kann einen Stadtbe-
gebnis und gibt es dem Stadtrat bekannt.                                      diensteten oder ein Mitglied des Stadtrates damit beauftragen.
(5) Ist das Los zu ziehen, so hat der Stadtrat hierfür ein Mitglied zu        (4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei Stadträten,
bestimmen. Der Bürgermeister oder in seinem Auftrag ein Stadt-                die an der Sitzung teilgenommen haben, und vom Schriftführer zu
bediensteter stellt in Abwesenheit des zur Losziehung bestimmten              unterzeichnen. Die beiden Stadträte werden vom Stadtrat bestellt.
Mitglied des Stadtrates die Lose her. Der Hergang der Losziehung              Ist einer der Unterzeichnenden mit einzelnen Punkten der Nieder-
ist in der Niederschrift zu vermerken.                                        schrift nicht einverstanden oder können sich die Unterzeichnen-
                                                                              den über den Inhalt der Niederschrift nicht einigen, kann über die
§ 24
                                                                              entsprechenden Einwände ein Vermerk gefertigt werden.
Ordnungsgewalt und Hausrecht des Bürgermeisters                               (5) Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats, in der Regel je-
(1) Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt und das Hausrecht                doch spätestens zur nächsten Sitzung dem Stadtrat zur Kenntnis
aus. Seiner Ordnungsgewalt und seinem Hausrecht unterliegen                   zu bringen. Über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Ein-
alle Personen, die sich während einer Sitzung des Stadtrates im               wendungen entscheidet der Stadtrat.
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