Amtsblatt Stadt Böhlen Stadt Rötha - Stadt Rötha
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
PA sämtl. HH • Böhlen • Rötha Stadt Böhlen mit dem Stadtteil Großdeuben und Ortsteil Gaulis Stadt Rötha mit den Ortsteilen Espenhain, Pötzschau, Oelzschau und Mölbis Amtsblatt Jahrgang 29 - Nummer 11 Freitag, den 8. November 2019 Lesen Sie uns auch Online!
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 2 11/2019 - Anzeigen - Stadt Böhlen Termine Termine des Stadtrates der Stadt Böhlen 12.11.2019 18:30 Uhr Verwaltungsausschuss Haus II der Stadtverwaltung 19.11.2019 18:30 Uhr Technischer Ausschuss Haus II der Stadtverwaltung 28.11.2019 18:30 Uhr Stadtratssitzung Kulturhaus, Zi.12 Schaukästen Stadtgebiet Böhlen Rathaus, Karl-Marx-Str. 5, Weststr., K.-Bartelmann-Str., R.-Wag- ner-Str., Am Ring Stadtteil Großdeuben: Hauptstraße 10; 55; 72; 87; Straße des Friedens/Ecke Turnerstr. Ortsteil Gaulis: Lindenplatz Stadtverwaltung Böhlen Zentrale: Tel. 034206 609-0, Fax 609-90 Für persönliche Gespräche ist eine telefonische Terminabspra- che von Vorteil. Öffnungszeiten Rathaus (Karl-Marx-Straße 5) Montag 7.00 - 12.00, 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 7.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 7.00 - 12.00 Einwohnermeldeamt (Haus II, Platz des Friedens 10) Montag geschlossen Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Stadtbibliothek (Haus II, Platz des Friedens 10) Montag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Friedensrichter Die Sprechstunde der Friedensrichterin, Frau Tina Schwiersch, findet am Dienstag, dem 26.11.2019, von 16:30 bis 17:30 Uhr im Rathaus, Karl-Marx-Straße 5, Obergeschoss statt. Bürgerpolizist Ansprechpartner Stadtgebiet Böhlen: Herr Künzel (Haus II, Platz des Friedens 10) Öffnungs- bzw. Sprechzeiten: Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 3 11/2019 • Amtliche Bekanntmachungen Zahlungserinnerung Öffentliche Abgaben Bürgersprechstunde Großdeuben Fälligkeit: 15.11.2019 Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters für den Stadtteil Die Stadtkasse Böhlen macht darauf aufmerksam, dass zum Großdeuben findet am Dienstag, dem 26.11.2019, von 16:00 – 15.11.2019 folgende Abgaben fällig werden: 17:30 Uhr im Gasthaus Großdeuben (EG rechts) statt. - 4. Rate der Grundsteuer - 4. Rate der Gewerbesteuer An alle Abgabepflichtigen, die sich noch nicht für das bequeme Bankeinzugsverfahren entschieden haben, ergeht der Hinweis, die fälligen Beträge rechtzeitig auf das Konto der Stadtverwal- Liebe Bürgerinnen und Bürger, tung Böhlen zu überweisen. Maßgebend für die termingerechte Zahlung ist nicht das Datum wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, liegt zu dieser Ausga- Ihrer Überweisung, sondern das Datum des Zahlungseinganges be wieder für alle Böhlener Haushalte ein Kalender für das Jahr bei der Stadtkasse. 2020 bereit. Dieser wurde gemeinsam mit der LINUS WITTICH Änderung der Anschrift/Bankverbindung Medien KG erarbeitet und die Fotos, wie auch im vorigen Jahr, Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift unverzüglich durch einen Fotowettbewerb ausgewählt. mit. So, wie Sie das Amtsblatt jetzt in Ihren Händen halten, sind Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren sind auch Ände- auch die Fotografen schon prämiert worden. Aber dazu mehr in rungen Ihrer Bankverbindung bis spätestens sieben Tage vor der nächsten Ausgabe. Fälligkeit der Forderung mitzuteilen, um das Entstehen von Be- arbeitungsgebühren zu vermeiden. Wir sind wieder sehr zufrieden mit dem Ergebnis und bedanken Festsetzung von Mahnkosten uns für die zahlreichen Einsendungen! Die Verärgerung unserer Bürger über die Festsetzung von Mahn- kosten bzw. Säumniszuschlägen bei nicht rechtzeitiger Zahlung Wir wünschen viel Freude mit dem Familienkalender 2020! von Steuern und Abgaben ist verständlich. Diese Maßnahmen Ihre Stadtverwaltung Böhlen sind bei säumigen Schuldnern unbeliebt. Nach dem Steuerter- min ist die Gemeindekasse jedoch gesetzlich verpflichtet, die Rückstände nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften ge- bührenpflichtig anzumahnen und erforderlichenfalls anschlie- ßend zwangsweise beizutreiben. Dietmar Berndt Bürgermeister Beschluss der 2. Sitzung Liebe Bürgerinnen und Bürger, des Technischen Ausschusses ein riesiges Dankeschön für Ihre Hilfsbereitschaft zur Tan- der Stadt Böhlen am 15.10.2019 nenbaum-Suche! Wir haben unzählige Anrufe und Ange- bote erhalten und können uns nun einer breiten Auswahl Anzahl der Stimmberechtigten: 11 bedienen. Wir sind beeindruckt über den Einsatz und Ver- Davon anwesend: 11 breitung unseres Aufrufes. Beschluss zur Vergabe von Leistungen für eine externe, vorhaben- Bauhofleiter Herr Wildensee wird nun die Auswahl treffen, bezogene Projektsteuerung für das Bauvorhaben „Neubau Zwei- wir bitten Sie daher erstmal von weiteren Angeboten abzu- feldsporthalle“ sehen, um eine Übersicht behalten zu können. Beschlussnummer: 02/02/2019 Freuen Sie sich auf einen bunt geschmückten Weihnachts- Einstimmig erteilte der Technische Ausschuss Einvernehmen zur baum auf unserem Marktplatz - unsere Empfehlung: Be- Vergabe. gutachten Sie das Ergebnis doch zum Christkindlmarkt am Samstag, dem 30.11.2019. Beschlüsse der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Böhlen am 24.10.2019 Ihre Stadtverwaltung Böhlen Anzahl der Stimmberechtigten: 19 Davon anwesend: 17 Beschluss über den Verkauf des kommunalen Grundstückes Flur- stück 1/25 der Gemarkung Böhlen, gelegen in der Friedrich-Ebert- Straße 13 in 04564 Böhlen Beschlussnummer: 03/16/2019 Die nächste Ausgabe erscheint am: Einstimmig beschloss der Stadtrat den Verkauf des kommunalen Freitag, dem 29. November 2019 Grundstückes. Beschluss Vorgriff auf Finanzzahlung aus dem Haushalt 2020 für den Erwerb eines Traktors ISEKI 6504 AHLK Annahmeschluss für redaktionelle Beschlussnummer: 03/17/2019 Beiträge und Anzeigen: Einstimmig beschloss der Stadtrat den Vorgriff auf Finanzzahlung Donnerstag, der 14. November 2019 aus dem Haushalt 2020. Beschluss über die Bestätigung der Wirtschaftsplanung 2020 für den Körperschaftswald der Stadt Böhlen
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 4 11/2019 Beschlussnummer: 03/18/2019 Keine leichte Aufgabe! Denn wer hat in dem Alter schon Erfahrung Einstimmig beschloss der Stadtrat die Bestätigung der Wirt- mit Theater? (Abgesehen zur Schlafenszeit versteht sich.) schaftsplanung für den Körperschaftswald. Trotz Zeiten, die einem Arbeitstag gleichen- fleißig übten die Beschluss überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zur Theaterpädagogen mit ihren kleinen Schauspielern täglich bis Finanzierung der Reparatur des Multicar L-UH 8211/Motortausch 15:00 Uhr. Beschlussnummer: 03/19/2019 Mit 15 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen wurden die überplan- mäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beschlossen. • Informationen aus der Stadtverwaltung Aus dem Fundbüro Das Fundbüro der Stadt Böhlen informiert über abgegebene Gegenstände. Derzeit warten folgende neue Fundstücke auf ih- ren Eigentümer: • vers. Fahrräder Bei Fragen können Sie sich an Herrn Ziesler (Tel.: 034206 609- 15, E-Mail: l.ziesler@stadt-boehlen.de) wenden. Halloween-Fest der Freiwilligen Feuerwehr Böhlen Hochmotiviert und mit viel Spaß verbrachten die Kinder ihre zweite Ferienwoche mit den Theaterspielen. Und nicht nur die Eltern der Am Samstag, dem 26.10.2019, spukte es tüchtig, denn das tradi- Kinder waren auf das Stück gespannt. Die Premiere des Stückes tionelle Halloween-Fest stimmte schon auf den 31.10. ein. fand dann schließlich am 25.10.2019 um 16:00 Uhr statt. Dank Bunt bemalte Gesichter, geschnitzte Kürbisse und gruselige De- der finanziellen Unterstützung durch den Kulturraum konnte die- koration hielten natürlich trotzdem nicht auf, die berühmt-berüch- ses Projekt für die Kinder kostenfrei angeboten werden. Das Team tigten Thüringer Bratwürste der Feuerwehrkamerad*innen zu ge- des Kulturhauses beschreitet mit diesem Projekt neue Wege und nießen. Selbst ein Einsatz im Vorfeld gegen 15 Uhr konnte noch damit waren die Theaterferien für Kulturhaus und Kinder gleicher- schnell gemeistert werden. maßen eine Premiere. Mit viel Mühe wurde wieder ein Gruselkabinett für Klein und Groß gestaltet. Zahlreiche Gäste nutzen das gute Wetter und sorgten für ein volles Haus der Feuerwehr. Wir danken wie immer für das tolle Engagement! „Wir machen Theater im Kulturhaus Böhlen“ Einwöchiges Ferientheaterprojekt begeistert zur Abschlussvorstellung Eltern und Gäste „Morgens früh um sechs kommt die kleine Hex … und dann geht alles schief“ - so der Titel des Stückes, welches auf die Beine ge- stellt wurde. Fünf Tage bereiteten sich die Kinder im Alter von 8 bis 11 Jahren auf die Premiere vor. Insgesamt fanden sich 24 begeis- terte angehende Schauspieler aus Böhlen, Rötha und Zwenkau im Kulturhaus zusammen und erarbeiteten gemeinsam mit den Thea- terpädagogen Lynn Eichhorst und Christian Backhauß Texte, Um- setzung, Requisiten und natürlich Kostüme. Man muss betonen: diese fünf Tage hatten es in sich. Anstatt die Ferien zuhause auf der Couch zu verbringen, standen die Kinder ab 09:00 Uhr auf den Matten des Kulturhauses. Das Ziel war im Vorfeld klar: jeden Tag wird geübt, vorbereitet, geprobt - um am Ende eine glanzvolle The- atervorstellung aufführen zu können.
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 5 11/2019 Aus dem Standesamt Verstorben am 11.11.2019 Frau Gudrun Müller († 82) Geburtstagsglückwünsche Der Bürgermeister der Stadt Böhlen, der Stadtrat und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung gratulieren herz- lich Herrn Dr. Lothar Peipp am 26.11.2019 zum 85. Geburtstag sowie allen anderen Seniorinnen und Senioren die 70 Jahre und älter werden. Wir wünschen viel Lebensfreue, Glück und Gesundheit. Veranstaltungen im November 09.11.2019 um 10:30 Uhr Außenstellenkonzert Musik- schule Ottmar Gerster im Kleinen Saal des Kulturhauses 11.11.2019 Großdeubener Karnevalsverein, Rathausvor- platz Böhlen ab 10 Uhr, 11:11 Uhr Schlüssel- übergabe 13.11.2019 Treff Volkssolidarität Großdeuben 14:00 Uhr Gasthaus Großdeuben, Geburtstagsfeier mit den Kindern des „Kleine Hände“ e. V. 14.11.2019 Treff der Volkssolidarität Böhlen 14:30 Uhr im Strike In, zu Gast: Ergotherapeut Herr Torsten Mortan 15.11.2019 um 09:30 Uhr Bundesweiter Vorlesetag in der Stadtbibliothek Böhlen mit dem Bürgerpolizis- ten Herrn Künzel 16.11.2019 Jahresabschlussveranstaltung der IG BCE - Herausgeber: Stadtverwaltung Böhlen, K.-Marx-Straße 5, Tel.: (034206) 609-0 Wohnortsgruppe Böhlen um 18:00 Uhr im Stadtverwaltung Rötha, Rathausstraße 4, Gasthaus Großdeuben Tel.: (034206) 6000 - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 20.11.2019 Bezirksmeisterschaften der Senioren, Beginn 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 9 Uhr TTV Chemie Böhlen Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 27.11.2019 Treff Volkssolidarität Großdeuben 14:00 Uhr - Verantwortlich für Böhlen - Bürgermeister Herr Berndt Gasthaus Großdeuben, Beratung der Ahorn- IMPRESSUM den amtlichen Inhalt: Rötha - Bürgermeister Herr Eichhorn - Redaktionelle Böhlen - Frau Meier Apotheke Böhlen Bearbeitung: Rötha - Frau Thiele 30.11.2019 Christkindlmarkt auf dem Marktplatz - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Ge- schäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Beiträge im Amtsblatt von Vereinen und anderen Einrichtungen werden seitens der Verwaltung inhaltlich, orthografisch und grammatikalisch nicht überarbeitet. Die Verantwortung dafür trägt der Einreicher selbst.
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 6 11/2019 WerkstattWeihnacht in Espenhain Am Samstag, dem 30. November 2019, lädt das Leipziger Symphonieorchester zur traditionellen WerkstattWeihnacht in die TDE-Halle in Espenhain ein. Auf dem Programm stehen die die Ouvertüre „The rival sisters“ von Henry Purcell, die „Weihnachtssinfonie“ und das Konzert für zwei Trompeten und Orchester von Frnacesco Manfredi- ni, die Dornröschen-Suite von Peter Tschaikowski sowie der Schlittschuhläufer-Walzer des französischen Komponisten Émile Waldteufel. Als Solisten wurden die Solo-Trompeter des LSO Carsten Schirm und Sven Wunder verpflichtet. Die musikalische Leitung des Konzertes liegt in den Händen von György Meszaros, der auch durch das Programm führen wird. Nach seinem Studium in Wien begann er seine Lauf- bahn 2010 am Staatstheater Braunschweig als Assistent des Generalmusikdirektors. Es folgten Engagements bei den Bayreuther Festspielen, am Theater Regensburg und an der Staatsoper Budapest als Gastdirigent. Seit der Saison 2015/2016 Erster Kapellmeister und stellvertretender Ge- neralmusikdirektor am Landestheater Detmold. Eintrittskarten sind in der TDE-Halle in Espenhain, Tel.: 034206 743601, per E-Mail unter tde@tde-espenhain.de, im Orchesterbüro des Leipziger Symphonieorchesters im Kulturhaus Böhlen sowie an der Abendkasse erhältlich. Das Konzert beginnt um 19:00 Uhr. Weihnachtskonzert im Kulturhaus Böhlen Am Freitag, dem 13. Dezember 2019, lädt das Leipziger hristkindlmarkt Symphonieorchester im Rahmen der Anrechtsreihe unter dem Motto „Winterwunderland“ zu einem vorweihnachtli- chen Konzert in das Kulturhaus Böhlen ein. Auf dem Programm stehen das Concerto grosso Nr. 8 von öhlen Arcangelo Corelli, bekannt unter dem Namen Weihnachts- konzert, Johann Sebastian Bachs Ouvertüren-Suite Nr. 3 mit dem berühmten Air, die Dornröschen-Suite von Peter Tschaikowski sowie der Schlittschuhläufer-Walzer des fran- zösischen Komponisten Émile Waldteufel. Die musikalische Leitung des Konzertes liegt in den Händen von Johannes Pell. Der österreichische Dirigent wurde nach seinem Studium an das Theater Erfurt verpflichtet. 2011 ernannte ihn Deutschlandradio Berlin zum Nachwuchs- dirigenten des Jahres. Ab der Saison 2013/2014 war Johannes Pell 1. Kapellmeister an der Oper Bonn. Gastdirigate führten ihn an das Theater Schwerin, das Mainfrankentheater in Würz- burg, die Volksoper Wien sowie an die Opernhäuser in Leipzig, Bremerhaven und Graz. Seit der Saison 2016/2017 ist Johan- nes Pell 1. Kapellmeister an den Wuppertaler Bühnen. Eintrittskarten sind im Kulturhaus Böhlen, im Lotto-Toto- Ihr Amts- und Mitteilungsblatt Laden, Bahnhofstr. 14 in Böhlen, im Modehaus „Kathleen“ in Neukieritzsch, in Borna bei der Tourist- und Stadtinforma- Jetzt als ePaper lesen tion, in der Bücherstube Böhmichen in Groitzsch, bei „Buch und Kunst“ in Borna, in der Musikalienhandlung Oelsner in Leipzig, in der Touristinformation des Leipziger Neuseen- auf Ihrem PC, Laptop oder Smartphone. land e. V. und der Stadt Markkleeberg, in der Stadtinforma- tion Zwenkau (Haus A) sowie an der Abendkasse erhältlich. Das Amts- und Mitteilungsblatt im Die Konzerteinführung findet um 18:30 Uhr im Kulturhaus gewohnten Zeitungsformat. Sieht aus Böhlen, Zimmer 12 statt. Das Konzert beginnt um 19:30 Uhr. wie die gedruckte Ausgabe. Aber mit allen nützlichen digitalen Zusatz-Anwendungen. Konzertwiederholung: Samstag, 14. Dezember, 19:30 Uhr, Lindensaal Markklee- Lesen sie gleich los: berg epaper.wittich.de/2534 Sonntag, 15. Dezember, 18:00 Uhr, Stadtkulturhaus Borna
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 8 11/2019 • Vereinsnachrichten Handballverein Böhlen Die Kleiderbörse Böhlen informiert Heimspieltermine In der Kleiderbörse Böhlen gibt es Wir freuen uns über zahlreiche Besucher zu un- viele Angebote für sozial Bedürftige. seren Heimspielen in der Mehrzwecksporthalle Böhlen (Am Freibad 3)! Zurzeit werden besonders gesucht: Samstag, 09.11.2019 • Dekoartikel für Herbst und Winter 12:00 Uhr (mJB) gegen HBL Miltitz 2011 • Winterbekleidung für Herren, Damen und Kinder 14:00 Uhr (3. Männer) gegen BSG Chemie Leipzig • Herren Schals und Handschuhe 16:00 Uhr (2. Männer) gegen TSV Markkleeberg • Wolle 18:00 Uhr (1. Männer) gegen HSG Rückmarsdorf • Puppenwagen, Puppenbett und Spielzeug Samstag, 16.11.2019 • Kinderwagen 15:00 Uhr (Frauen) gegen Leipziger SV Südwest III Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bedanken uns herzlichst Samstag, 23.11.2019 bei unseren Spendern. 12:00 Uhr (mJB) gegen Bornaer HV 09 Bitte beachten Sie, dass Kleidung nur in gewaschenen Zustand 14:00 Uhr (3. Männer) gegen SG MoGoNo Leipzig II entgegen genommen werden kann. 16:00 Uhr (2. Männer) gegen VfB Eilenburg 18:00 Uhr (1. Männer) gegen Rotation Weißenborn Ihr Team der Kleiderbörse Böhlen Kleiderbörse Böhlen Montag - Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr SV Chemie Böhlen Am Ring 1B Freitag 09:00 - 16:00 Uhr 04654 Böhlen Tel.: 0176 52545822 Heimspieltermine Die Fußballer des SV Chemie Böhlen e. V. heißen alle Gäste zu folgenden Heimspielterminen auf dem Sportplatz Jahnbaude (Jahnallee 27) willkommen: Samstag, 09.11.2019 Herbstmeisterschaften des TTV 09:30 Uhr (F-Junioren) gegen FSV Kitzscher Chemie Böhlen im Tischtennis 14:00 Uhr (Herren) gegen SC Partheland Sonntag, 17.11.2019 11:00 Uhr (A-Junioren) gegen SG Zschaitz/Roßwein/Hoch- Am ersten Ferientag fanden in der Böhlener Mehrzweckhalle weitzschen die offenen Herbstmeisterschaften für Kinder und Jugendliche Samstag, 23.11.2019 statt. Ein großes Turnier fand statt, wo jeder gegen jeden antre- 09:30 Uhr (F-Junioren) gegen TuS Pegau 1903 II ten musste. Am Ende wurden aber aktive und nichtaktive Sport- ler getrennt gewertet. Aktuelles aus der Kleingartensparte Insgesamt kam es zu sehr schönen Spielen. Höhepunkt war das „Am Streitteich“ Böhlen e. V. Endspiel der Aktiven. Das Gartenjahr neigt sich dem Ende. Im Laufe des vergangenen Jahres wurden verschiedene Gärten von ihren bisherigen Päch- tern aufgegeben. Einige konnten bereits wieder vergeben werden, andere warten noch auf einen neuen Pächter. Die Gärten 14, 35, 41, 69, 112 und 115 sind für eine erneute Vergabe bereit. Interes- senten können sich nach Absprache mit dem Gartenvorstand die Gärten ansehen. Terminvereinbarungen sind zu folgenden Zeiten möglich: Sprechzeiten des Vorstandes (März – November): jeden 1. Dienstag im Monat von 10:00 - 11:00 Uhr und jeden 3. Donnerstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr sowie vor den Sit- zungen des Vorstandes. Die aktuellen Ansprechpartner entneh- men Sie bitte den Schaukästen in der Anlage. Nach verlorenen ersten Satz (16 : 18) setzte sich Jonas Berg- hammer noch mit 3 : 1-Sätzen gegen Tiago Neumann durch. Nachruf Hier belegte Wayn von Beulwitz den Bronzeplatz. Unerwartet nehmen wir Abschied von unserem Bei den Nichtaktiven ging es ebenfalls knapp zu. Sieger wur- langjährigen Gartenfreund de Jeremy Palm er konnte Lenny Schwarzbauer im Finale mit 3 : 2-Sätzen besiegen. Gleich drei Jungs konnten sich über die Edgar Weiß Bronzeplätze freuen. Linus Holzheu, Tim Dähne und Fabio Hin- geb. 7. Juni 1939, verst. 9. Oktober 2019 tersatz. Auch die neue Ballmaschine wurde sehr gut angenommen. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Im Namen des TTV Chemie Böhlen – Gert Döhler Kleingartenverein „Am Streitteich“ Böhlen e. V.
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 9 11/2019 • Kirchennachrichten sind. Fest steht, dass 15:00 Uhr mit einer Andacht in der Kirche be- gonnen wird. Auf Kaffee und Kuchen und eine deftige Suppe sollte auch dieses Mal nicht verzichtet werden. Genaue Information zum Kirchennachrichten Ablauf entnehmen Sie den Plakaten bzw. aus dem Schaukasten. Ev.-Luth. St. Christophorus Ortskirchgemeinde Böhlen, Alle Erlöse gehen der eigenen Kirchgemeinde zu Gute. Kirchgasse 12 Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großdeuben/Großstädteln Öffnungszeiten der Pfarramts- und Friedhofsverwaltung Alte Str. 1, 04416 Markkleeberg Aufgrund von Bauarbeiten finden zurzeit keine Sprechzeiten statt. Tel.: 034299 75459; Fax: 034299 75402 Bitte wenden Sie sich an das Pfarramt Rötha unter E-Mail: pfarramt.staedteln@online.de Telefon: 034206 54109 E-Mail: ksp.neuseenland@evlks.de Unsere Gottesdienste/Veranstaltungen Anfang November bis Ende November 2019 Monatsspruch November Sonntag, 10. November „Aber ich weiß, dass mein Erlöser lebt.“ Hiob 19,25 11.15 Uhr Kirche Großstädteln Gottesdienst zur Jahreslosung mit Posaunenchor Kantor Zimpel Unsere Gottesdienste Montag, 11. November 10.11. 11.00 Uhr Kirche Großstädteln 10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Pfrn. Wagner) Gottesdienst mit Schülern der Grundschule Großstäd- 17.11. teln 10.30 Uhr Predigtgottesdienst (Pfr. Lehnert Pfn. Bickhardt-Schulz 20.11. Sonntag, 17. November 10:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst gem. mit Rötha (Pfrn. Wag- 11.15 Uhr Katharinenkirche Großdeuben ner) Gottesdienst 24.11. Pfr. Bohne 14:30 Uhr Andacht auf dem Friedhof mit Verlesung der Verstor- Mittwoch, 20. November benen (Pfrn. Wagner) 10.00 Uhr Kirche Großstädteln 01.12. Ökumenischer Gottesdienst 10:30 Uhr Familiengottesdienst Pfr. Bohne/Pfr. Martin Sonntag, 24. November Weitere Gottesdienste 10.00 Uhr Martin-Luther-Kirche 07.11. Gottesdienst mit Abendmahl und Kantorei 10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Clara-Zetkin-Straße Pfr. Bohne 19.11. 15.00 Uhr Alter Friedhof, Rathausstraße 10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Waldstraße Andacht mit Posaunenchor Männerkreis Pfn. Bickhardt-Schulz 05.11. 18:00 Uhr gemeinsam mit Rötha (im Pfarrhaus Rötha) Ökumenischer Gesprächskreis 1. Advent 01.11. Sonntag, 1. Dezember, 11.15 Uhr 19:00 Uhr im kath. Pfarrhaus Katharinenkirche Großdeuben Frauenkreis Herzliche Einladung zum Gottesdienst mit Adventsmusik 07.11. 14:30 Uhr Adventsliedersingen zur Gitarre mit Franziska Döring und Familienbrunch Orgelmaustermine Pfarrerin Bickhardt-Schulz Dienstag, den 12. November um 10:00 Uhr in Eula Wir bitten um Anmeldung! Pfarramt Großstädteln: Tel.: 034299 75459 oder simone. Piepmäuse (im Pfarrhaus Rötha) grosche@evlks.de Dienstag, den 5. + 19. November um 10:00 Uhr Offene Kirche in Großstädteln und Großdeuben Auf Anfrage Christenlehre – außer in den Schulferien donnerstags 15.00 – 16.00 Uhr im Pfarrhaus Großstädteln mit Frau Beardsworth Öffnungszeiten der Pfarramts- und Friedhofsverwaltung dienstags 14.00 – 17.30 Uhr mittwochs 8.30 – 11.30 Uhr freitags 8.30 – 9.30 Uhr Selbst-Gemacht-Markt Für den 9. November plant die Kirchgemeinde Böhlen wieder ei- nen „Selber- Gemacht-Markt“ rund um Kirche und Pfarrhaus. „Der Umwelt ZULIEBE“, ein Upcycling-Projekt, ist das diesjährige Mot- to. Gemeinsam mit den Kindern wollen wir herausfinden was man alles aus Restmaterialien herstellen kann, aber vor allem soll das Umweltbewusstsein gefördert werden. Der bewährte Verkaufs- stand bietet wieder viele schöne Dinge zum Verschenken oder für Geschäftsanzeigen buchen den Eigenverbrauch an. Wir rechnen ab Oktober mit einigen baulichen Maßnahmen im anzeigen.wittich.de Pfarrhaus, so dass noch nicht alle geplanten Aktivitäten bestätigt
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 10 11/2019 Stadt Rötha Besuchen Sie uns auf www.roetha.de • Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates vom 10.10.2019 Sitzungstermine des Stadtrates öffentlich Beschluss Nr.: 14/3/19 Verwaltungsausschuss 14.11.2019 Der Beschlussvorschlag zum Einsatz eines ehrenamtlich arbei- Tagungsort: Rötha, Stadtverwaltung, Sitzungszimmer tenden Kinder- und Jugendbeauftragten wird seitens des Stadtra- Beginn 19:30 Uhr tes zur Beschlussfassung gebracht. Technischer Ausschuss 21.11.2019 Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt. Tagungsort: Rötha, Stadtverwaltung, Sitzungszimmer Beschluss Nr.: 15/3/19 Beginn 19:30 Uhr Der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten als Kinder- und Stadtrat 05.12.2019 Jugendbeauftragte/r der Stadt Rötha wird seitens des Stadtrates Tagungsort: Rötha, Mehrgenerationenhaus, Straße der Jugend 5 die Zustimmung erteilt. Beginn 19:30 Uhr Benannt wurden: Herr Maximilian Anger Kinder- und Jugendbeauftragter Frau Doreen Haym Stellv. Kinder- und Jugendbeauftragter Beide Kandidaten werden einstimmig gewählt. Sitzungstermine der Ortschaftsräte Beschluss-Nr.: 16/3/19 Feststellungbeschluss zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Rötha Oelzschau 25.11.2019 Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim- Espenhain 25.11.2019 mung erteilt. Mölbis 26.11.2019 Pötzschau 26.11.2019 Beschluss-Nr.: 17/3/19 Die Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den öffentlichen Aus- Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Rötha hängen in den Schaukästen der Stadt Rötha und den Ortsteilen Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim- Espenhain, Oelzschau, Pötzschau und Mölbis. mung erteilt. Standorte der Schaukästen sind: Beschluss-Nr.: 18/3/19 • Rötha, Rathaus, Rathausstraße 4 Verkauf eines Grundstücks in Rötha OT Großpötzschau, Teilfläche • Rötha, Markt Ost des Flurstücks Nr.: 42/11 - Rücknahme • OT Espenhain, Wolfschlugener Weg 1 Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim- • OT Espenhain, Straße des Friedens mung erteilt. • OT Pötzschau/Großpötzschau, Buswarte • OT Pötzschau/Kleinpötzschau Beschluss-Nr.: 19/3/18 • OT Pötzschau/Dahlitzsch Verkauf eines Grundstücks in Rötha OT Großpötzschau, Teilfläche • OT Oelzschau, Straße der Freundschaft, Raiffeisenbank Ost des Flurstücks Nr.: 42/11 • OT Oelzschau, Straße der Freundschaft, Buswarte Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim- • OT Oelzschau, Thomas-Müntzer-Straße (Kömmlitz) mung erteilt. • OT Mölbis, Straße der Republik Beschluss-Nr.: 20/35/19 Verkauf eines Grundstücks in Rötha OT Espenhain, Flurstück Nr.: 37/17 Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim- Termin Schiedsstelle Rötha – Monat mung erteilt. Dezember 2019 Beschluss-Nr.: 21/3/19 Die Sprechstunde der Friedensrichterin Frau Klein findet am Pädagogische Tage in den Kindereinrichtungen der Stadt Rötha Dienstag, dem 03.12.2019, in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr für 2020 im Rathaus Rötha, Zimmer 1, statt. Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim- mung erteilt. Beschluss-Nr.: 22/3/19 Schließung Hort Schlaue Füchse vom 03. bis 07.08. und Hort Räu- Bürgerpolizist berhöhle vom 10. bis 14.08.2020 Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim- Ansprechpartner Stadtgebiet Rötha: Frau Liebold mung erteilt. Ernst-Schneller-Straße 1 04567 Kitzscher Beschluss-Nr.: 23/3/19 Tel.: 03433 7901-34 Vergabe Kommunaldarlehen - Neubau Kita Rötha Sprechzeiten: Der Beschlussfassung wird seitens des Stadtrates die Zustim- Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr mung erteilt. Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 11 11/2019 Beschluss der Sitzung (4) Mündliche Anfragen können nach Erledigung der Tagesord- nung der Sitzung des Stadtrates an den Bürgermeister gerichtet des Verwaltungsausschusses vom 17.10.2019 werden. Die Anfragen dürfen sich nicht auf Verhandlungsgegen- öffentlich stände der betreffenden Sitzung des Stadtrates beziehen. Sie Beschluss-Nr.: 25/3/19 müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermögli- Information über die Schließung Kindereinrichtung Regenbo- chen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist genland Rötha, Bereich Kindergarten, in der Zeit vom 20. bis eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller zum 31. Juli 2020 mit Ersatzbetreuung im Hort Rötha in dringen- auf eine Beantwortung in der nächsten Sitzung des Stadtrates den Fällen. oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Schließung Kindereinrichtung Regenbogenland, Bereich Krippe, (5) Das Informations- und Akteneinsichtsrecht ist durch die Rech- am 30. und 31. Juli 2020 ohne Ersatzbetreuung te Dritter begrenzt und darf nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt Der Beschlussfassung wird seitens des Verwaltungsausschusses werden. Geheimzuhaltende Angelegenheiten nach § 53 Abs. 3 die Zustimmung erteilt. Satz 3 SächsGemO dürfen nicht Gegenstand des Informations- und Akteneinsichtsrechtes sein. Anfragen nach Absatz 2 dürfen 1. Änderung Geschäftsordnung ferner zurückgewiesen werden, wenn des Stadtrates der Stadt Rötha a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 2 bis 4 entsprechen, b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fra- Aufgrund von § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat gesteller innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 wurde und sich die Sach- und Rechtslage in dieser Zeit nicht (SächsGVBI. S. 146), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom geändert hat, 2. April 2014 (SächsGVBI. S. 234), hat der Stadtrat der Stadt Rötha c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßi- am 10.10.2019 die folgende Geschäftsordnung beschlossen: gen Aufwand verbunden wäre. ERSTER TEIL ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN §5 §1 Mandatsausübung und Verschwiegenheitspflicht Zusammensetzung des Stadtrates (1) Die Stadträte müssen die ihnen übertragenen Aufgaben unei- Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Bürgermeister gennützig und verantwortungsbewusst erfüllen. Die Stadträte ha- als Vorsitzenden. ben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Stadt. Stadträte und Ortschaftsräte dürfen Ansprüche und Interessen eines ande- §2 ren gegen die Stadt nicht geltend machen, soweit sie nicht als ge- Fraktionen setzliche Vertreter handeln. (1) Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens 2 Stadträten, (2) Die Stadträte sind zur Verschwiegenheit über alle Angelegen- die derselben Partei, parteilichen Vereinigung oder Wählervereinigun- heiten verpflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrie- gen angehören oder die ihre Zugehörigkeit zu einer Fraktion erklären. ben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Stadträte können nicht zugleich mehreren Fraktionen angehören. Sie dürfen die Kenntnis von geheim zuhaltenden Angelegenheiten (2) Die Bildung, Veränderung und Auflösung einer Fraktion, ihre Be- nicht unbefugt verwerten. Diese Verpflichtungen bestehen auch zeichnung, der Name des Vorsitzenden, des Stellvertreters sowie die nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit fort. Die Geheim- Namen der Mitglieder sind dem Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. haltung kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zum (3) Der Austritt aus einer Fraktion ist dem Bürgermeister schriftlich Schutz berechtigter Interessen Einzelner angeordnet werden. Die bekannt zu geben. Anordnung ist aufzuheben, sobald sie nicht mehr gerechtfertigt (4) Die Fraktionen können die Rechte ausüben, die von einzelnen ist. Stadträten oder von Gruppen von Stadträten nach der SächsGemO (3) Die Stadträte und der Bürgermeister sind zur Verschwiegenheit ausgeübt werden können. über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenhei- ZWEITER TEIL ten so lange verpflichtet, bis der Stadtrat im Einvernehmen mit RECHTE UND PFLICHTEN DER GEMEINDERÄTE dem Bürgermeister die Verschwiegenheitspflicht aufhebt, dies gilt nicht für Beschlüsse, die nach § 11 Abs. 3 bekanntgegeben §3 worden sind. Rechtsstellung der Stadträte DRITTER TEIL (1) Die Stadträte üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Der Bürger- meister verpflichtet die Stadträte in der ersten Sitzung öffentlich GESCHÄFTSFÜHRUNG DES STADTRATES auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. ERSTER ABSCHNITT (2) Die Stadträte üben ihr Mandat nach dem Gesetz und ihrer VORBEREITUNG DER SITZUNGEN DES STADTRATES freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. An Ver- §6 pflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt Einberufung der Sitzung wird, sind sie nicht gebunden. (1) Der Stadtrat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen §4 Sitzungen. Informations- und Anfragerecht (2) Der Bürgermeister beruft den Stadtrat schriftlich oder elek- (1) Ein Fünftel der Stadträte oder eine Fraktion kann in allen An- tronisch mit angemessener Frist, in der Regel sieben volle Tage gelegenheiten der Stadt verlangen, dass der Bürgermeister den vor dem Sitzungstag, ein und teilt rechtzeitig die Verhandlungs- Stadtrat informiert und diesem oder einem von ihm bestellten gegenstände mit; dabei sind die für die Beratung erforderlichen Ausschuss Akteneinsicht gewährt. In dem Ausschuss müssen die Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder Antragsteller vertreten sein. berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Der Stadtrat (2) Jeder Stadtrat kann an den Bürgermeister schriftliche oder in ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Die Stadt- einer Sitzung des Stadtrates mündliche Anfragen über einzelne An- ratsmitglieder sind verpflichtet, dem Bürgermeister unverzüglich gelegenheiten der Stadt richten. Eine Aussprache über Anfragen fin- Änderungen ihrer Adresse zur schriftlichen oder elektronischen det nicht statt. Die Beantwortung von Anfragen hat innerhalb ange- Ladung mitzuteilen. messener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt, zu erfolgen. (3) Der Stadtrat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Fünftel (3) Schriftliche Anfragen sind mindestens fünf Werktage vor Be- der Stadträte oder eine Fraktion unter Angabe des Verhandlungs- ginn der nächstfolgenden Sitzung des Stadtrates dem Bürger- gegenstandes beantragt. Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend. meister zuzuleiten. Die Beantwortung hat schriftlich zu erfolgen, (4) In Eilfällen kann der Stadtrat ohne Frist, formlos und nur unter wenn der Fragesteller es verlangt. Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden.
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 12 11/2019 §7 (3) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind in öffent- Aufstellen der Tagesordnung licher Sitzung bekanntzugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. (1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in eigener Verant- wortung auf. § 12 (2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stadträte oder Sitzordnung einer Fraktion ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tages- Die Stadträte sitzen nach ihrer Fraktionszugehörigkeit. Kommt ordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Stadtrates zu keine Einigung zustande, bestimmt der Bürgermeister die Sitzord- setzen, wenn der Stadtrat den gleichen Verhandlungsgegenstand nung der Fraktionen unter Berücksichtigung ihrer zahlenmäßigen nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat Stärke im Stadtrat. Die Sitzordnung innerhalb der Fraktionen wird oder wenn sich seit der Behandlung die Sach- oder Rechtslage we- von deren Vertretern im Stadtrat festgelegt und ist dem Bürger- sentlich geändert hat. Die Verhandlungsgegenstände müssen in meister schriftlich mitzuteilen. Stadträten, die keiner Fraktion an- die Zuständigkeit des Stadtrates fallen. gehören, weist der Bürgermeister einen Sitzplatz zu. (3) Auf Beschluss des Ortschaftsrates ist ein Verhandlungsgegen- stand, der in die Zuständigkeit des Ortschaftsrates fällt, auf die Ta- § 13 gesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Stadtrates Vorsitz im Stadtrat zu setzen, wenn der Stadtrat den gleichen Verhandlungsgegen- (1) Den Vorsitz im Stadtrat führt der Bürgermeister. Er eröffnet und stand nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt schließt die Sitzung und leitet die Verhandlung des Stadtrates. Der hat, oder wenn sich seit der Behandlung die Sach- oder Rechtsla- Bürgermeister kann die Verhandlungsleitung an einen Stadtrat ab- ge wesentlich geändert hat. geben. (4) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der einzelnen Verhand- (2) Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des Bürger- lungsgegenstände fest und bestimmt unter Beachtung der gesetz- meisters übernimmt sein Stellvertreter nach § 54 Abs. 1 Sächs- lichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegenstände in nichtöf- GemO den Vorsitz. Sind mehrere Stellvertreter bestellt, so sind sie fentlicher Sitzung behandelt werden sollen. in der gemäß § 54 Abs. 1 SächsGemO festgelegten Reihenfolge (5) Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zum Eintritt in die Sitzung zur Stellvertretung berufen. Sind alle bestellten Stellvertreter vor- Verhandlungsgegenstände von der Tagesordnung abzusetzen, so- zeitig ausgeschieden oder im Falle der Verhinderung des Bürger- fern es sich nicht um Verhandlungsgegenstände nach § 6 Abs. 3 meisters auch sämtliche Stellvertreter verhindert, hat der Stadtrat und § 7 Abs. 2 und 3 handelt. unverzüglich einen oder mehrere Stellvertreter neu oder auf die (6) Der Bürgermeister kann die Tagesordnung ohne Einhaltung der Dauer der Verhinderung zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Be- erforderlichen Ladungsfrist erweitern, sofern die Voraussetzun- stellung nimmt das an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte gen eines Eilfalles gegeben sind. Mitglied des Stadtrates die Aufgaben des Stellvertreters des Bür- §8 germeisters wahr. Beratungsunterlagen § 14 (1) Die Beratungsunterlagen sind für die Stadträte bestimmt. Sie Beschlussfähigkeit des Stadtrates sollen die Sach- und Rechtslage darstellen und möglichst einen (1) Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister die Beschlussvorschlag enthalten. ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des (2) Beratungsunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Bürger- Stadtrates fest und lässt dies in der Niederschrift vermerken. meisters nicht an Dritte weitergegeben werden. (2) Der Stadtrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte §9 aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Bei Befangen- heit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der Stadtrat be- Ortsübliche Bekanntgabe schlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwe- Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vom send und stimmberechtigt ist. Bürgermeister rechtzeitig, in der Regel sieben volle Tage vor dem (3) Ist der Stadtrat nicht beschlussfähig, muss eine zweite Sit- Sitzungstag, ortsüblich bekanntzugeben. Dies gilt nicht bei der zung stattfinden, in der er beschlussfähig ist, wenn mindestens Einberufung des Stadtrates in Eilfällen. drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind; bei der Ein- ZWEITER ABSCHNITT berufung der zweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite DURCHFÜHRUNG DER SITZUNGEN DES STADTRATES Sitzung entfällt, wenn weniger als drei Mitglieder stimmberechtigt sind. § 10 (4) Ist der Stadtrat auch in der zweiten Sitzung nach Absatz 3 we- Teilnahmepflicht gen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, entschei- Die Stadträte sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Im det der Bürgermeister an seiner Stelle nach Anhörung der nicht Falle der Verhinderung aus tatsächlichen oder rechtlichen Grün- befangenen Stadträte. Sind auch der Bürgermeister und sein(e) den ist dies unter Angabe des Grundes unverzüglich, spätestens Stellvertreter befangen, kann der Stadtrat ein stimmberechtigtes jedoch zu Beginn der Sitzung, dem Bürgermeister mitzuteilen. Mitglied für die Entscheidung zum Stellvertreter des Bürgermeisters Diese Mitteilungspflicht besteht auch für den Fall, dass ein Stadt- bestellen. Wird kein stimmberechtigtes Mitglied zum Stellvertreter rat die Sitzung vorzeitig verlassen muss. des Bürgermeisters bestellt, schließt der Bürgermeister den Tages- § 11 ordnungspunkt und unterrichtet die Rechtsaufsichtsbehörde. Öffentlichkeit der Sitzungen § 15 (1) Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich, sofern nicht das Befangenheit von Mitgliedern des Stadtrates öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nicht- (1) Ein Mitglied des Stadtrates, bei dem ein Tatbestand vorliegt, öffentliche Verhandlung erfordern. Zu den öffentlichen Sitzungen der Befangenheit nach § 20 Abs. 1 SächsGemO zur Folge haben des Stadtrates hat jeder Zutritt, soweit es die räumlichen Möglich- kann, hat dies vor Beginn der Beratung dieser Angelegenheit dem keiten gestatten. Bürgermeister mitzuteilen. Wer im Sinne des § 20 SächsGemO be- (2) Während der öffentlichen Sitzung sind Ton- und Bildauf- fangen ist, darf weder beratend noch entscheidend in der Angele- zeichnungen, die nicht zum Zwecke der Erstellung der Nie- genheit mitwirken und muss die Sitzung verlassen. Ist die Sitzung derschrift nach § 40 SächsGemO angefertigt werden, nur mit öffentlich, darf der befangene Stadtrat als Zuhörer im Zuhörerbe- vorheriger und schriftlicher Genehmigung des Bürgermeisters reich anwesend sein. zulässig. Die Genehmigung ist insbesondere zu versagen, (2) Ob ein Ausschließungsgrund in der Person eines Mitgliedes wenn dies für den ungestörten Sitzungsverlauf erforderlich des Stadtrates vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall der Stadtrat, erscheint. und zwar in Abwesenheit des Betroffenen.
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 13 11/2019 § 16 nung des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt die Angele- Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates genheit zur Beratung. Wird eine Angelegenheit beraten, die auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stadträte oder einer (1) Der Stadtrat kann sachkundige Einwohner und Sachverständi- Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt wurde, ist zunächst den ge zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. Die Orts- Antragstellern Gelegenheit zu geben, ihren Antrag zu begründen. vorsteher können an den Sitzungen des Stadtrates mit beratender Im Übrigen erhält, soweit eine Berichterstattung vorgesehen ist, Stimme teilnehmen. An der Beschlussfassung der Angelegenheit zunächst der Berichterstatter das Wort. dürfen sich die Geladenen nicht beteiligen. (2) Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch Handheben zu mel- (2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der Stadt- den. Melden sich mehrere Mitglieder des Stadtrates gleichzeitig, rat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit ge- so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldun- ben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), soweit nicht die gen. Ein Teilnehmer der Beratung darf das Wort erst dann ergrei- Anhörung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. An der Beratung fen, wenn es ihm vom Bürgermeister erteilt wird. und Beschlussfassung dürfen sich die Geladenen nicht beteiligen. (3) Außerhalb der Reihenfolge erhält das Wort, wer Anträge zur Ge- (3) Der Stadtrat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern und schäftsordnung stellen will. den ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellten Personen (4) Der Bürgermeister kann nach jedem Redner das Wort ergreifen; sowie Vertretern von Bürgerinitiativen die Möglichkeit einräumen, er kann ebenso dem Vortragenden, zugezogenen sachkundigen Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregun- gen und Vorschläge zu unterbreiten (Fragestunde). Zu den Fragen Einwohnern, Stadtbediensteten oder Sachverständigen jederzeit nimmt der Bürgermeister oder ein vom ihm Beauftragter Stellung. das Wort erteilen oder sie zur Stellungnahme auffordern. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Frage- (5) Die Redezeit beträgt im Regelfall höchstens fünf Minuten. Sie steller auf die schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Mel- kann durch Beschluss des Stadtrates verlängert oder verkürzt wer- den sich mehrere Fragesteller gleichzeitig, so bestimmt der Bür- den. Ein Mitglied des Stadtrates darf höchstens zweimal zum sel- germeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ben Verhandlungsgegenstand sprechen; Anträge zur Geschäfts- ist berechtigt, höchstens eine Zusatzfrage zu stellen. Eine Bera- ordnung bleiben hiervon unberührt. tung findet nicht statt. § 19 (4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den Sitzungen des Anträge zur Geschäftsordnung Stadtrates einem Bediensteten der Stadt übertragen; auf Verlan- (1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Mit- gen des Stadtrates muss er einen solchen zu sachverständigen glied des Stadtrates gestellt werden. Dazu gehören insbesondere Auskünften hinzuziehen. folgende Anträge: § 17 a) auf Schluss der Beratung, Änderung und Erweiterung der Tagesordnung b) auf Schluss der Rednerliste, (1) Der Stadtrat kann nach Eintritt in die Tagesordnung beschlie- c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister, ßen, d) auf Vertagung, a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern, e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung, b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder miteinander zu ver- f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit, binden, g) auf namentliche oder geheime Abstimmung, c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung vorgesehenen Ver- h) auf Übergang zur Tagesordnung. handlungsgegenstandes in die nichtöffentliche Sitzung zu (2) Anträge zur Geschäftsordnung unterbrechen die Sachberatung. verweisen, wenn dies das öffentliche Wohl oder berechtigte Außer dem Antragsteller und dem Bürgermeister erhält je ein Red- Interessen Einzelner im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 Sächs- ner der Fraktionen und die keiner Fraktion angehörenden Stadt- GemO erfordern, räte Gelegenheit, zu dem Geschäftsordnungsantrag zu sprechen. d) die Beratung eines in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehenen (3) Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der Stadtrat gesondert Verhandlungsgegenstandes in die öffentliche Sitzung zu ver- vorab zu entscheiden. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsord- weisen, wenn keine Gründe des öffentlichen Wohls oder be- nung gleichzeitig gestellt, so ist über den jeweils weitest gehen- rechtigte Interessen Einzelner im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 den Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen bestimmt der SächsGemO vorliegen. Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmungen. (2) Über Anträge aus der Mitte des Stadtrates, einen Verhand- (4) Ein Antrag auf Schluss der Beratung oder auf Schluss der Red- lungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nerliste darf erst gestellt werden, wenn jede Fraktion und die kei- nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher ner Fraktion angehörenden Stadträte Gelegenheit hatten, einmal Sitzung beraten und entschieden. Beschließt der Stadtrat, einen das Wort zu nehmen. Wird ein Antrag auf Schluss der Beratung Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so angenommen, ist die Beratung abzubrechen und Beschluss zu hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der nächsten fassen. Wird ein Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen, Sitzung des Stadtrates zu setzen. dürfen nur noch diejenigen Stadträte zur Sache sprechen, die zum (3) Die Tagesordnung kann in der öffentlichen Sitzung durch den Zeitpunkt der Antragstellung auf der Rednerliste vorgemerkt sind. Bürgermeister erweitert werden, soweit es sich um Verhandlungs- § 20 gegenstände handelt, die Eilfälle im Sinne von § 36 Abs. 3 Satz 4 Sachanträge SächsGemO sind und alle Mitglieder des Stadtrates anwesend sind. (1) Jedes Mitglied des Stadtrates ist berechtigt, zu jedem Verhand- Sind nicht alle Stadträte anwesend, sind die abwesenden lungsgegenstand Anträge zu stellen, um eine Entscheidung in der Stadträte in einer Weise frist und formlos und unter Angabe des Sache herbeizuführen (Sachanträge). Sie sind vor Abschluss der Verhandlungsgegenstandes zu laden, der sie noch rechtzeitig Beratung über diesen Verhandlungsgegenstand zu stellen und folgen können. Die Erweiterung ist in die Niederschrift aufzu- müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten. nehmen. Dies gilt auch für Zusatz- und Änderungsanträge.§ 19 Abs. 3 Satz (4) Die Erweiterung der Tagesordnung einer nichtöffentlichen Sit- 2 und 3 gelten entsprechend. zung durch den Bürgermeister ist zulässig, wenn dem alle Stadt- (2) Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schuldenstand räte zustimmen. oder den Haushalt der Stadt nicht unerheblich beeinflussen (Fi- nanzanträge), insbesondere Änderungen der Aufwendungen und § 18 Erträge oder Änderungen der Auszahlungen und Einzahlungen ge- Redeordnung genüber dem Haushaltsplan zur Folge haben, müssen mit einem (1) Der Bürgermeister ruft jeden Punkt der Tagesordnung nach der nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Deckungs- vorgesehenen oder beschlossenen Reihenfolge unter Bezeich- vorschlag verbunden werden.
Amtsblatt für Böhlen und Rötha 14 11/2019 § 21 Beratungsraum aufhalten. Wer sich als Zuhörer ungebührlich be- Beschlussfassung nimmt oder sonst die Würde der Versammlung verletzt, kann vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen und aus dem Sitzungssaal ge- (1) Der Stadtrat beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Der wiesen werden, wenn die Ordnung auf andere Weise nicht wieder- Bürgermeister ist stimmberechtigt, sofern die SächsGemO nichts hergestellt werden kann. Abweichendes regelt. (2) Entsteht während der Sitzung des Stadtrates unter den Zuhö- (2) Der Bürgermeister hat sich vor jeder Beschlussfassung über je- rern störende Unruhe, so kann der Bürgermeister nach vorheriger den Verhandlungsgegenstand davon zu überzeugen, ob der Stadt- Abmahnung den für die Zuhörer bestimmten Teil des Beratungs- rat beschlussfähig ist. raumes räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere Wei- § 22 se nicht zu beseitigen ist. Abstimmungen § 25 (1) Der Stadtrat stimmt in der Regel offen ab. Die Abstimmung er- Ordnungsruf und Wortentziehung folgt durch Handzeichen, soweit nicht der Stadtrat im Einzelfall (1) Redner, die vom Thema abschweifen, kann der Bürgermeister etwas anderes beschließt. zur Sache rufen. (2) Aus wichtigem Grund kann der Stadtrat geheime Abstimmung beschließen. Geheime Abstimmungen werden durch Abgabe von (2) Redner, die ohne Worterteilung das Wort an sich reißen oder Stimmzetteln durchgeführt. die vorgeschriebene bzw. die vom Stadtrat beschlossene Redezeit (3) Der Stadtrat hat namentlich abzustimmen, wenn es ein Fünf- trotz entsprechender Abmahnung überschreiten, kann der Bürger- tel der Mitglieder des Stadtrates beantragt. Bei namentlicher Ab- meister zur Ordnung rufen. stimmung ist die Stimmabgabe jedes einzelnen Mitgliedes des (3) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache (Abs. 1) Stadtrates in der Niederschrift zu vermerken. Wird zum selben Ver- oder einen Ordnungsruf (Abs. 2) erhalten, so kann der Bürger- handlungsgegenstand sowohl ein Antrag auf namentliche als auch meister ihm das Wort entziehen, wenn der Redner Anlass zu einer auf geheime Abstimmung gestellt, so hat der Antrag auf geheime weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einern Redner, dem das Wort Abstimmung Vorrang. entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zu dem betreffenden (4) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stim- Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilt werden. mengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen wer- § 26 den bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt. Ausschluss aus der Sitzung, (5) Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekanntge- Entzug der Sitzungsentschädigung geben und in der Niederschrift festgehalten. (6) Über Gegenstände einfacher Art und geringer Bedeutung kann (1) Bei grobem Verstoß gegen die Ordnung kann ein Mitglied des Stadt- der Stadtrat im schriftlichen oder elektronischen Verfahren be- rates vom Bürgermeister aus dem Beratungsraum verwiesen werden. schließen. Der damit verbundene Antrag ist angenommen, wenn Mit dem Ausschluss aus der Sitzung ist der Verlust des Anspruches auf kein Mitglied des Stadtrates widerspricht. die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. (2) Bei wiederholten Verstößen nach Absatz 1 kann der Stadtrat § 23 ein Mitglied für mehrere, höchstens jedoch für drei Sitzungen aus- Wahlen schließen. (1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für andere Personen, kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Ge- die gemäß § 16 an den Sitzungen des Stadtrates teilnehmen. wählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimm- DRITTER ABSCHNITT berechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNGEN DES STADTRATES, nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit UNTERRICHTUNG DER ÖFFENTLICHKEIT der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit § 27 entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet im Niederschrift über die Sitzungen des Stadtrates Falle des Satzes 3 ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die einfa- (1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Stadtrates che Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht. ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere enthalten: (2) Die Stimmzettel sind vom Bürgermeister bereitzuhalten. Jeder a) den Namen des Vorsitzenden, Bewerber wird auf dem Stimmzettel namentlich benannt und er- b) die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden hält ein abgegrenztes Feld gleicher Größe. Der Stimmzettel muss Stadträte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit, so beschaffen sein, dass nach Kennzeichnung und Faltung die c) die Gegenstände der Verhandlung, Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Werden mehrere Wahlen in der- d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung, selben Sitzung des Stadtrates durchgeführt, müssen sich die Far- e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und ben der Stimmzettel deutlich voneinander unterscheiden. f) den Wortlaut der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse. (3) Die Stimmzettel sind von den stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates zweifelsfrei zu kennzeichnen. Unbeschriftete (2) Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhand- Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, auf denen lungsverlaufes enthalten. Der Vorsitzende und jedes Mitglied des "ja" oder "nein" vermerkt ist, sind ungültig, es sei denn, dass nur Stadtrates können verlangen, dass ihre Erklärung oder Abstim- eine Person zur Wahl ansteht. mung in der Niederschrift festgehalten wird. (4) Der Bürgermeister ermittelt unter Mithilfe eines vom Stadtrat (3) Die Niederschrift wird vom Schriftführer geführt, der vom Bür- bestellten Mitgliedes oder eines Stadtbediensteten das Wahler- germeister bestimmt wird. Der Bürgermeister kann einen Stadtbe- gebnis und gibt es dem Stadtrat bekannt. diensteten oder ein Mitglied des Stadtrates damit beauftragen. (5) Ist das Los zu ziehen, so hat der Stadtrat hierfür ein Mitglied zu (4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei Stadträten, bestimmen. Der Bürgermeister oder in seinem Auftrag ein Stadt- die an der Sitzung teilgenommen haben, und vom Schriftführer zu bediensteter stellt in Abwesenheit des zur Losziehung bestimmten unterzeichnen. Die beiden Stadträte werden vom Stadtrat bestellt. Mitglied des Stadtrates die Lose her. Der Hergang der Losziehung Ist einer der Unterzeichnenden mit einzelnen Punkten der Nieder- ist in der Niederschrift zu vermerken. schrift nicht einverstanden oder können sich die Unterzeichnen- den über den Inhalt der Niederschrift nicht einigen, kann über die § 24 entsprechenden Einwände ein Vermerk gefertigt werden. Ordnungsgewalt und Hausrecht des Bürgermeisters (5) Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats, in der Regel je- (1) Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt und das Hausrecht doch spätestens zur nächsten Sitzung dem Stadtrat zur Kenntnis aus. Seiner Ordnungsgewalt und seinem Hausrecht unterliegen zu bringen. Über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Ein- alle Personen, die sich während einer Sitzung des Stadtrates im wendungen entscheidet der Stadtrat.
Sie können auch lesen