Mutlanger Sommerferienprogramm 2020 - AMTSBLATT - Gemeinde Mutlangen
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AMTSBLATT Herausgeber: Gemeinde Mutlangen · Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Stephanie Eßwein oder ihr Stellvertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der einhorn-Verlag · Herstellung: einhorn-Verlag+Druck GmbH, 73525 Schwäbisch Gmünd, Sebaldplatz 1, Telefon 0 71 71 / 9278 0-0, E-Mail: abo@einhornverlag.de, Internet: www.einhornverlag.de · Bezugspreis: halbjährlich 18,00 € 56. Jahrgang Freitag, 19. Juni 2020 Nummer 25 Mutlanger Sommerferienprogramm 2020 Die Gemeinde Mutlangen hat sich dazu entschieden in den Sommerferien, vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen, das allseits beliebte Kinderferienprogramm anzubieten. Es wird in einem kleineren Umfang stattfinden, da manche Veranstaltungen aufgrund der aktuell geltenden Verordnungen nicht angeboten werden dürfen und sich manche Veranstalter dieses Jahr gegen eine Teilnahme entschieden haben. Für die Kinder ist es aber schön, wenn wir ihnen ein Stück Norma- lität und Abwechslung in dieser Zeit bieten können. Und auch die Eltern können so zumindest an manchen Tagen entlastet werden. An dieser Stelle möchten wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, herzlich einladen, dieses Jahr am Ferienprogramm 2020 mit einem Angebot mitzuwirken. Bereichern Sie das kulturelle und soziale Leben durch Ihren eigenen Beitrag. Sollten Sie Interesse haben, bieten die nachfolgenden Hinweise Anregungen bzw. Hilfestellungen an: Als Zeitraum für die Angebote gelten die Sommerferien von Donnerstag, 30. Juli 2020 bis Sonntag, 13. Septem- ber 2020. Aufgrund der Corona-Verordnung sollten die Angebote Kleingruppen umfassen, unter Berücksichtigung der Ab- stands- und Hygieneregeln. Am besten sind Angebote im Freien. Es empfiehlt sich, anfallende Unkosten auf die Teilnehmer umzulegen. Die Zahl der Interessenten wird dadurch erfah- rungsgemäß nicht geringer. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage www.mutlangen.de/Freizeit&Kultur/Kinderferienprogramm Das Ferienprogramm wird Anfang Juli 2020 auf unserer Homepage veröffentlicht. Damit die Koordination und Ver- öffentlichung Ihrer Beiträge rechtzeitig erfolgen kann, bitten wir Sie, sich baldmöglichst an unsere Ansprechpartnerin Denise Steinle zu wenden (Tel. 07171/703-49, steinle@ mutlangen.de). Einsendeschluss: 28. Juni 2020 Ich hoffe auf zahlreiches Mitwirken und freue mich schon jetzt auf viele tolle Erlebnisse für unsere Kinder in den Sommerferien. Herzliche Grüße Ihre Bürgermeisterin
2 Freitag, 19. Juni 2020 Amtsblatt Mutlangen Auflösung der 9. Raterunde AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sehr viele Menschen waren damals nach Kriegsende und auch noch in den 50er- und 60er-Jahren bei den Fronleichnamsprozes- sionen dabei. Vor dem Rathaus entstand das ältere Foto mit den geschmückten Häusern von Schuhmacher Alfons Steeb und Rip- bergers. Im Hintergrund ist die Scheuer vom „Zimmerhans" zu Gemeindeverwaltung Mutlangen erkennen. Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen Die zweite Aufnahme von 1958 wurde vom Kirchendach aus Rich- Tel. 07171/703-0, Fax. 07171/703-80 tung Kirchberg fotografiert. Links das alte „Deisenbauer-Haus“, E-Mail: info@mutlangen.de dahinter das neue Haus Widmann im Rohbau und das Anwesen Sprechzeiten Hauptverwaltung: vom „Fuchsenbauer". Vor Mesners Haus weht die weißgelbe Kir- Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr chenfahne, mit dem mächtigen Kastanienbaum im Hintergrund. Da- und von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr vor steht das ehemalige Elternhaus von Familie Richard Widmann. Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr FOTOS 1+2 Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sprechzeiten Standesamt: Montag 08:00 Uhr - 10:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 10:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr EINLADUNG zu einer Sitzung des Technischen Ausschusses am Montag, 22. Juni 2020, um 18.00 Uhr im Saal Mutlanger Forum, Hornbergstraße 17 in Mutlangen. Tagesordnung öffentlich 1. Baugesuche 1. Errichtung Carport, Flst. 1208/3, Vogelhornweg 15 2. Anbau Geräteschuppen und Eingangsüberdachung, Flst. 269/1, Birkenstr. 14 3. Errichtung einer Schleppgaube und Rückbau der vorhandenen Dachflächenfenster, Flst. 451/6, Jahnstr. 15 4. Errichtung Gartenmauer, Flst. 1867, Eibenweg 11 5. Errichtung von Gabionen, Flst. 1204/7, Vogelhornweg 14 6. Neubau Einfamilienwohnhaus mit teilintegrierter Garage, Flst. 350/2, Haldenstr. 32 2. Verkehrsregelung Haldenstraße - Weitere Vorgehensweise 3. Bekanntgaben und Verschiedenes AUSSCHREIBUNG LANDSCHAFTSBAUARBEITEN Die Gemeinde Mutlangenschreibt öffentlich nach VOB/A aus: Projekt: Neubau von Urnenmauern Friedhof Mutlangen Urnenmauer mit 72 Nischen: 60 m² Muschelkalkmauerwerk mit Wegebau, Wegeeinfassungen und Grünflächen. Bauzeit: Zwei Bauabschnitte. August bis Dezember 2020 und September bis November 2021 Submission: Montag, 6. Juli 2020 Der vollständige Text der Ausschreibung ist im Internet unter »Beim Lesen guter Bücher www.Mutlangen.de abrufbar wächst die Seele empor.« Auftraggeber: Gemeinde Mutlangen, Hauptstraße 22, Voltaire 73557 Mutlangen, Bürgermeisterin Eßwein www.einhornverlag.de
Freitag, 19. Juni 2020 3 IM NOTFALL FÜR SIE BEREIT Ärztlicher Notfalldienst Zentrale Notfalldienstnummer 116 117 von Samstag 8 Uhr bis Montag 8 Uhr und an Feiertagen. Frauenärztliche Notfallversorgung übernimmt in dringenden Fällen auch die Stauferklinik Mutlangen 07171/701-0. Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/ Zentrale Bereitschaftspraxis am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Am Wochenende, Feiertage und Brücktage von 8 bis 22 Uhr sowie am Mittwoch von 13 bis 22 Uhr. Rufnummer für den allgemeinärztlichen Notfalldienst: 116 117 Lieblingsrezept einer Mitbürgerin - Schwäbisch Gmünd (Allgemeiner Notfalldienst) Buchweizentorte Allgemeine Notfallpraxis Schwäbisch Gmünd Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Zutaten Tortenboden: Wetzgauer Str. 85, 73557 Mutlangen • 5 Eiweiß steifschlagen Mo, Di, Do, Fr 18 – 22 Uhr • 5 Eigelb unterrühren Mi 13 – 22 Uhr • 2 EL Wasser dazu geben Sa, So und an Feiertagen 8 – 22 Uhr • 200 g Zucker einrieseln lassen • 180 g Buchweizenmehl fein einrühren • 1 EL Mondamin fein einrühren Zahnärztlicher Notdienst • 1 TL Kakao fein einrühren Zu erfragen unter Telefon 0711/7877788 • 3 TL Backpulver fein einrühren Kinderärztlicher Notfalldienst In eine gefettete Springform (26 cm oder 28 cm) füllen und bei 180 Grad 30 Minuten oder bei 170 Grad 40 Minuten backen lassen. An den Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 8 Uhr des Folge- Den Tortenboden nach dem Auskühlen 1- bis 2-mal durschneiden. tages im Stauferklinikum in Mutlangen. Bitte kommen Sie Fertigstellung: direkt in die Kinderklinik ohne vorherige Anmeldung. • ½ bis ¾ l Schlagsahne mit 2 Vanillezucker sehr steif schlagen Apotheken-Notdienst • 450 g Preiselbeeren mit Vanillezucker und etwas Zucker mi- schen Freitag, 19. Juni • Die Hälfte der Sahne mit den Preiselbeeren mischen und den Central-Apotheke, Kalter Markt 18, 73525 Schwäbisch Gmünd Boden bzw. die Böden damit füllen 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr • Die restliche Sahne zum Verzieren oben aufstreichen, evtl. mit Samstag, 20. Juni Preiselbeeren Lindach-Apotheke, Hans-Diemar-Str. 30, 73527 Schwäbisch Gmünd (Lindach) Ein herzliches Dankeschön an Frau Eva Schneider für dieses Torten- 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr rezept, ein weiteres Lieblingsrezept von ihr. Diese Torte schmeckt außergewöhnlich gut, ist aber sehr kalorienreich! Ausprobieren – Sonntag, 21. Juni backen und genießen! Guten Appetit! Hildegard-Apotheke im Kaufland, Hauptstr. 6, 73527 Schwäbisch Gmünd (Hussenhofen) 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr Machen Sie mit – werden Sie Teil der Kampagne „Saubere Ostalb“ Notarzt – Rettungsdienst – Kranken- und Wir wollen aktiv gegen die Vermüllung unserer Heimat vorgehen. Unfalltransport – Telefon 112 Jeder Einzelne von uns kann sich aktiv einbringen, indem er eine Müllpatenschaft übernimmt. Polizei-Notruf 110 Was ist ein Müllpate? Feuerwehr-Telefon 112 Die Müllpaten engagieren sich ehrenamtlich und übernehmen für bestimmte Gebiete oder einzelne Straßen die Einsammlung wilder Störungsnummer Strom EnBW ODR Müllablagerungen. Alle hierzu benötigten Arbeitsmittel und Tipps Telefon 07961/9336-1401 erhalten Sie von ihrem zuständigen Abfallkümmerer. Die Müllpaten stehen in keiner Verpflichtung. Das bedeutet, es besteht keine Störungsnummer Gas Stadtwerke Pflicht, die Straßen oder Gebiete immer zu einem bestimmten Telefon 603800 Zeitpunkt o. Ä. von Abfällen zu befreien. Störungsnummer Wasser Ihr Kontakt Saubere Ostalb Sie haben Fragen zur Ostalbkreis-Kampagne oder möchten Verant- Montag bis Freitag während der Dienstzeiten: wortung als Müllpate übernehmen? Frau Bollin ist Ihre GOA – An- Rathaus, Telefon 7030 sprechpartnerin und hilft gerne weiter. Gabriele Bollin, 07174 2711 außerhalb der Dienstzeiten: 462, saubere.ostalb@goa-online.de Wassermeister Hirner & Latzko, Telefon 0173/3013175 Besuchen Sie unsere Homepage www.saubere-ostalb.de! Dort finden Sie weitere Informationen zur Kampagne.
4 Freitag, 19. Juni 2020 Amtsblatt Mutlangen Gemeinde Mutlangen, Ostalbkreis §5 Lärm von Sport-, Bolz- und Spielplätzen Polizeiverordnung (1) Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbe- gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der bauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen 8.00 Uhr nicht benutzt werden. Diese Beschränkungen gelten nicht und über das Anbringen von Hausnummern für Kinderspielplätze, d.h. Spielplätze, deren Benutzung nur durch (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen sind. Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 Darunter fällt auch nicht der bis 22.00 Uhr unter Aufsicht durchge- des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 13. Januar 1992 (GBl. führte Spiel- und Trainingsbetrieb auf den Sportplätzen. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 26. (2) Auf Kinderspielplätzen ist das Rauchen untersagt. März 2019 (GBl. S. 93, 95), wird mit Zustimmung des Gemeinderats (3) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-Im- vom 16. Juni 2020 verordnet: missionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutz- verordnung, unberührt. Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen §6 Haus- und Gartenarbeiten §1 (1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen Begriffsbestimmungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem Uhr nicht ausgeführt werden. öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder auf denen (2) Die Vorschriften nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz, ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Als öffentliche insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Straßen im Sinne der Polizeiverordnung gelten auch die Schulhöfe, Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzver- Schulsportanlagen, Schulgärten, Spielplätze und sonstige öffentlich ordnung – 32. BImSchV), bleiben unberührt. zugängliche Anlagen. (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewid- §7 meten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Lärm durch Tiere Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unver- der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch meidbar gestört wird. Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne §8 der StVO und Treppen. Lärm durch Fahrzeuge (3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtne- Außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ist es verboten, unnöti- risch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der gen ruhestörenden Lärm beim Betrieb oder bei der Benutzung von Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören Kraftfahrzeugen zu verursachen. auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspiel- §9 plätze, Sport- und Bolzplätze, Kneippanlagen, Grillplätze und son- Wertstoffsammelbehälter stige Erholungsanlagen. Wertstoffsammelbehälter dürfen werktags von 20.00 Uhr bis 7.00 Abschnitt 2 Uhr sowie sonn- und feiertags nicht benutzt werden. Schutz gegen Lärmbelästigung Abschnitt 3 §2 Umweltschädliches Verhalten und Belästigung Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, der Allgemeinheit Musikinstrumenten u. ä. § 10 (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabege- Benutzung öffentlicher Brunnen räte, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, Musikinstrumente sowie Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestim- andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeu- mung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie gung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich das Wasser zu verunreinigen. belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, § 11 im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. Verkauf von Lebensmitteln im Freien (2) Absatz 1 gilt nicht: Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle oder a) bei behördlich genehmigten Straßen-Umzügen, Kundgebungen, zum alsbaldigen Verzehr, insbesondere im öffentlichen Raum, ver- Märkten und Messen im Freien, und bei Veranstaltungen, die abreicht, so sind vom Betreiber der Verkaufsstätte für Speisereste einem herkömmlichen Brauch entsprechen, und Abfälle geeignete Behälter in ausreichender Anzahl vor der b) für amtliche Durchsagen. Verkaufsstätte bereitzustellen. Es ist jedermann zu erlauben, Speise- reste und Abfälle in verkehrsüblicher Menge in ihnen zu entsorgen. §3 § 12 Nachtruhestörung und übrige Ruhestörungen Gefahren durch Tiere (1) Es ist verboten, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr die Nacht- (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand ruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar, insbe- gefährdet wird. sondere durch lautes Singen, Schreien oder das An- und Abfahren (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähn- von Kraftfahrzeugen, vor allem bei Gaststätten und Versammlungs- lichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten räumen, zu stören. Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich (2) Zu den übrigen Tageszeiten ist es verboten, andere mehr als nach anzuzeigen. den Umständen unvermeidbar, insbesondere durch lautes Singen (3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen oder Schreien zu belästigen. Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten §4 dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf Lärm aus Gaststätten und sonstigen Versammlungsräumen das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Aus Gaststätten und sonstigen Versammlungsräumen innerhalb (4) Hunde, mit Ausnahme von Blinden- und anderen Assistenz- der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von hunden, dürfen auf Kinderspielplätze nicht mitgenommen werden. Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den (5) Halter und Führer eines Hundes haben dafür zu sorgen, dass der andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erfor- Hund zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober landwirtschaft- derlichenfalls geschlossen zu halten. lich genutzte Grün- und Ackerflächen nicht betritt.
Freitag, 19. Juni 2020 5 § 13 (3) Wer entgegen den Verboten des § 17 Abs. 1 außerhalb von zuge- Verunreinigung durch Hunde lassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zugelassene Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen landwirtschaftlich genutzten Flächen, in Grün- und Erholungsanla- des § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die gen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Dar- Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. stellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird. § 14 § 18 Bekämpfung von Ratten Belästigung der Allgemeinheit (1) Die Eigentümer, neben ihnen auch die Besitzer von bebauten (1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Grundstücken, unbebauten sowie landwirtschaftlich oder gärt- Erholungsanlagen ist untersagt: nerisch genutzten Grundstücken innerhalb der geschlossenen 1. das Nächtigen und Zelten; Ortschaft, Lager- und Schuttplätzen, Kanalisationen, Garten- und 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders auf- Parkanlagen, Ufern, Wassergräben, Dämmen und von Friedhöfen dringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu sind verpflichtet, festgestellten Rattenbefall unverzüglich der Ge- dieser Art des Bettelns; meinde anzuzeigen und auf eigene Kosten eine Rattenbekämpfung 3. das gewerbsmäßige und organisierte Betteln; durchzuführen. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind so lange zu 4. das Verrichten der Notdurft, das Erbrechen und das Ausspucken; wiederholen, bis der Befall abgestellt ist. 5. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln; (2) Rattengift ist so auszulegen, dass Menschen und andere Tiere 6. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür be- nicht gefährdet werden. Giftköder dürfen im Freien und in unver- stimmte Abfallbehälter; schlossenen Räumen nicht unbedeckt und nicht ungesichert aus- 7. das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiaus- gelegt werden. schankanlagen oder Einrichtungen wie Grillstellen u. ä. zum (3) Die Gemeinde kann die gemäß Absatz 1 Verpflichteten anwei- nachhaltigem Alkoholkonsum, insbesondere sich dort in Form sen, in befallenen Gemeindeteilen die Rattenbekämpfung gleich- gemeinsamer Trinkgelage aufzuhalten; zeitig durchzuführen. 8. das Aufhalten in erkennbar berauschtem Zustand; 9. Bänke oder andere Sitzgelegenheiten, Sport- und Spielgeräte, § 15 Schilder, Denkmäler, Brunnen oder andere Einrichtungen zweck- Geruchsbelästigungen fremd zu benutzen, wozu auch das Sitzen auf Banklehnen zählt. Übelriechende Gegenstände oder Stoffe dürfen in der Nähe von (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittel- Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, gesetzes, des Kreislaufwirtschafts- gesetzes sowie des Landesab- wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich fallgesetzes bleiben unberührt. belästigt werden. (3) Öffentliche Toiletten dürfen nur ihrem Zweck entsprechend Auf Dunglegung, insbesondere bei landwirtschaftlicher Nutzung, benutzt werden. findet diese Vorschrift keine Anwendung. Abschnitt 4 § 16 Schutz der Grün- und Erholungsanlagen Ordnungswidrige Behandlung von Abfällen und Wertstoffen (1) Zur öffentlichen Abfuhr vorgesehene Abfälle und Wertstoffe (Gel- § 19 ber Sack, Biomüll, usw.) dürfen nicht vor 18.00 Uhr am Abend vor Ordnungsvorschriften dem Abfuhrtermin des Entsorgungsunternehmens am Straßenrand (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vor- bereitgestellt werden. stehenden Vorschriften untersagt, (2) Der in Absatz 1 genannte, zur öffentlichen Abfuhr vorgesehene 1. Anpflanzungen, gesperrte Rasenflächen oder sonstige Anlagen- Abfall oder Wertstoff ist in unmittelbarer Nähe des Wohngebäu- flächen außerhalb der Wege und Plätze zu betreten; des bereitzustellen, in dem sich der Haushalt des Entsorgenden 2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesper- befindet. Das Abstellen auf öffentlichen Plätzen, Grünanlagen, bei ren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedigungen oder Altstoffsammelcontainern oder aber an Baumscheiben ist verboten. Sperren zu überklettern; (3) Zur öffentlichen Abfuhr bereitgestellter Abfall darf nicht durch- 3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekenn- sucht werden. Dasselbe gilt für Gegenstände, die für Sammlungen zeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu oder für gewerbliche Zwecke außerhalb von Gebäuden zur Abho- treiben, wenn dadurch Dritte erheblich belästigt werden können; lung bereitgestellt werden. 4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile (4) In öffentliche Abfallkörbe dürfen ihrer Größe und Zweckbestim- zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb zugelassener mung entsprechend nur Kleinabfälle eingeworfen werden. Insbe- Feuerstellen Feuer anzumachen; sondere ist es verboten, Haus- und Gewerbeabfall oder Altpapier 5. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen; einzuwerfen. 6. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder (5) Auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Grün- und Erholungsflä- andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, chen ist das Wegwerfen oder Ablegen von Dosen, Flaschen, Papier, zu beschmutzen oder zu entfernen; Zigarettenkippen u. ä. Abfalls untersagt. 7. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu fischen; § 17 (2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen dürfen nur von Kindern bis zu 14 Jahren benutzt werden. Das zweck- (1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und entfremdete Nutzen von Kinderspielplätzen sowie der Spiel- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist Sportgeräte ist untersagt. ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt a) außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, An- Abschnitt 5 schlagtafeln usw.) zu plakatieren; Anbringen von Hausnummern b) andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu § 20 bemalen. Hausnummern Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffent- (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem lichen Straßen und Gehwegen oder Grün- und Erholungsanlagen Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde fest- einsehbar sind. gesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschil- des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist. der sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer
6 Freitag, 19. Juni 2020 Amtsblatt Mutlangen Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite 20. entgegen § 16 Abs. 1 zur öffentlichen Abfuhr vorgesehenen des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang Abfälle und Wertstoffe (Gelber Sack, Biomüll, usw.) vor 18.00 oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Uhr am Abend vor dem Abfuhrtermin des Entsorgungsunter- Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgele- nehmens am Straßenrand bereitstellt; genen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße 21. entgegen § 16 Abs. 2 die in Abs. 1 genannten Abfälle und zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang Wertstoffe nicht in unmittelbarer Nähe des Wohngebäudes angebracht werden. oder auf öffentlichen Plätzen, Grünanlagen, bei Altstoffsammel- (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und containern oder an Baumscheiben bereitstellt; in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies 22. entgegen § 16 Abs. 3 zur öffentlichen Abfuhr bereitgestell- im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. ten Abfall oder Gegenstände, die für Sammlungen oder für gewerbliche Zwecke außerhalb von Gebäuden zur Abholung Abschnitt 6 bereitgestellt werden, durchsucht; Schlussbestimmungen 23. entgegen § 16 Abs. 4 in öffentliche Abfallkörbe Haus- und Ge- § 21 werbeabfall oder Altpapier einwirft; Zulassung von Ausnahmen 24. entgegen § 16 Abs. 5 auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann Grün- und Erholungsflächen Dosen, Flaschen, Papier, Zigaret- die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser tenkippen u.ä. Abfall wegwirft; Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen 25. entgegen § 17 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flä- entgegenstehen. chen beschriftet oder bemalt oder als Verpflichteter der in § 17 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht nicht nachkommt; § 22 26. entgegen § 18 Abs. 1 auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Ordnungswidrigkeiten sowie in Grün- und Erholungsanlagen (1) Ordnungswidrig im Sinn von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, a) nächtigt und zeltet, wer vorsätzlich oder fahrlässig b) bettelt oder Minderjährige zu solchem Betteln anstiftet, 1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Laut- c) gewerbsmäßig oder organisiert bettelt, sprecher, Tonwiedergabegeräte, Mobiltelefone, Laptops und d) die Notdurft verrichtet, erbricht oder ausspuckt, Tablets, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder e) Betäubungsmittel öffentlich konsumiert, elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass f) Gegenstände wegwirft oder ablagert, andere erheblich belästigt werden; g) dauerhaft außerhalb von Freiausschankanlagen oder Einrich- 2. entgegen § 3 Abs. 1 die Nachtruhe anderer in der Zeit von 22.00 tungen wie Grillstellen u.ä. zum nachhaltigen Alkoholkonsum Uhr bis 6.00 Uhr mehr als nach den Umständen unvermeidbar lagert oder dauerhaft verweilt, insbesondere sich dort in Form stört; gemeinsamer Trinkgelage aufhält; 3. entgegen § 3 Abs. 2 andere zu den übrigen Tageszeiten mehr h) sich in erkennbar berauschtem Zustand aufhält; als nach den Umständen unvermeidbar belästigt; i) Bänke oder andere Sitzgelegenheiten, Sport- und Spielgeräte, 4. entgegen § 4 aus Gaststätten und sonstigen Versammlungsräu- Schilder, Denkmäler, Brunnen oder andere Einrichtungen men Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere erheblich zweckfremd benutzt; belästigt werden; 27. entgegen § 18 Abs. 3 öffentliche Toiletten zweckfremd benutzt 5. sich entgegen § 5 Abs. 1 auf Sport- und Spielplätzen aufhält oder Tiere, ausgenommen Assistenztiere, unerlaubt mitführt; oder entgegen § 5 Abs. 2 auf Kinderspielplätzen raucht; 28. entgegen § 19 Abs. 1 in den Grün- und Erholungsanalgen 6. entgegen § 6 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt; a) Anpflanzungen, gesperrte Rasenflächen oder sonstige Anla- 7. entgegen § 7 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt genflächen außerhalb der Wege und Plätze betritt, werden; b) sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufhält, Wegesper- 8. entgegen § 8 außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen unnö- ren beseitigt oder verändert oder Einfriedigungen oder Sper- tigen ruhestörenden Lärm beim Betrieb oder bei der Benutzung ren überklettert, von Kraftfahrzeugen verursacht; c) außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend ge- 9. entgegen § 9 Wertstoffsammelbehälter benutzt; kennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen 10. entgegen § 10 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbe- treibt, stimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser verunrei- d) Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagen- nigt; teile verändert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener 11. entgegen § 11 keine geeigneten Behälter in ausreichender Feuerstellen Feuer macht, Anzahl vor der Verkaufsstätte für Speisereste und Abfälle be- e) Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine ent- reithält; fernt, 12. entgegen § 12 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass f) Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen andere behindert, belästigt oder gefährdet werden; oder andere Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, be- 13. entgegen § 12 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der Orts- schmutzt oder entfernt, polizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt; g) Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin fischt; 14. entgegen § 12 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt; 29. entgegen § 19 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte benutzt oder die 15. entgegen § 12 Abs. 4 Hunde, die keine Blinden- oder andere Spiel- und Sportgeräte zweckentfremdet nutzt; Assistenzhunde sind, auf Kinderspielplätze mitnimmt; 30. entgegen § 20 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht 16. entgegen § 12 Abs. 5 als Halter oder Führer eines Hundes nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht; dafür sorgt, dass der Hund zwischen dem 1. März und dem 31. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 20 Abs. 2 nicht 31. Oktober landwirtschaftlich genutzte Grün- und Ackerfläche unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend nicht betritt; § 20 Abs. 2 anbringt. 17. entgegen § 13 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswid- (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 21 dieser Verord- rig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt; nung zugelassen worden ist. 18. entgegen § 14 Abs. 1 bis Abs. 3 als Eigentümer oder Besit- (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz zer gemäß Absatz 1 einen festgestellten Rattenbefall nicht und § 17 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer unverzüglich der Gemeinde anzeigt, nicht auf eigene Kosten Geldbuße geahndet werden. eine Rattenbekämpfung gemäß Absatz 2 durchführt und die § 23 Anweisung der Gemeinde nach Absatz 3 nicht befolgt; Inkrafttreten 19. entgegen § 15 übelriechende Gegenstände oder Stoffe lagert, (1) Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. verarbeitet oder befördert, (2) Gleichzeitig treten frühere Polizeiverordnungen gegen umwelt-
Freitag, 19. Juni 2020 7 schädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz Sozialstation Schwäbischer Wald der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Haus- ir pflegen Menschlichkeit – W nummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) der Gemeinde Hahnenbergstraße 6 in Mutlangen Mutlangen außer Kraft. Tel. 07171/97700-0 Mutlangen, den 17. Juni 2020 Wir sind rund um die Uhr für Sie da und erbringen Ortspolizeibehörde alle Leistungen der häuslichen Pflege und Haus- Eßwein wirtschaft. Darüber hinaus bieten wir Beratung zu allen Bereichen Bürgermeisterin der pflegerischen Versorgung sowie einen Hausnotruf. Hinweis: Bürozeiten: Mo. bis Do. 9.00-16.00 Uhr, Fr. 9.00–14.00 Uhr Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften In Notfällen sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zu- Gerne kommen wir zu einem kostenlosen und unverbindlichen standekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- Beratungsgespräch bei Ihnen vorbei. achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Aufgrund der aktuellen Lage findet bis auf Weiteres keine Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend Betreuung statt. gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen Entlastungsangebot für pflegende Angehörige soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Betreuungsnachmittag: Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung der Satzung Wir bieten am Montag und am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr verletzt worden sind. Betreuungsnachmittage an. Montags findet der Nachmittag in der Sozialstation Schwäbischer Wald in der Hahnenbergstraße 6 in Wichtige Entsorgungstermine Mutlangen und mittwochs im Kultur- und Sportzentrum Jägerfeld in den nächsten Wochen in der Erlenstraße 13 in Ruppertshofen statt. Dieses Angebot für demenziell erkrankte Menschen ist speziell 1. Hausmüllabfuhr auf die Biographie und Ressourcen unserer Gäste abgestimmt und Mittwoch, 01. Juli möchte die kognitiven und motorischen Fähigkeiten der Teilnehmer 2. Gelber Sack fördern und trainieren. Dienstag, 07. Juli Anmeldung und weitere Informationen unter Tel. 07171 97700-0 3. Bioabfallsammlung oder im Internet: www.sst-mutlangen.de Freitag, 26. Juni Tages-/Halbtagesbetreuung: 4. Altpapier Blaue Tonne Jeden Freitag bieten wir für demenziell erkrankte Menschen zu- Montag, 22. Juni sätzlich zu den Betreuungsnachmittagen auch eine Tages- bzw. 5. Gartentonne Halbtagesbetreuung von 8.30 bis 16.30 Uhr in der Sozialstation Montag, 22. Juni Schwäbischer Wald an. 6. Grünabfallcontainer Anmeldung und weitere Informationen unter Tel. 07171 97700-0 Sportgelände Heide Sportplatzweg oder im Internet: www.sst-mutlangen.de Dienstag und Donnerstag 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr Organisierte Nachbarschaftshilfe Samstag 11.30 Uhr bis 14.30 Uhr der katholischen Kirchengemeinde Sie brauchen Unterstützung? im Haushalt, bei Besorgungen, Spaziergängen, SOZIALE DIENSTE Arztbesuchen oder stundenweise Betreuung. Wir nehmen uns Zeit und helfen schnell und unbürokratisch. Sie haben Zeit und können uns bei dieser Aufgabe unterstüt- Frauen- und Kinderschutzeinrichtung zen. Um der Nachfrage gerecht zu werden, suchen wir weitere Helfer/innen. Sie erhalten für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschä- des Ostalbkreises (Frauenhaus), Telefon 2426 digung. Nähere Informationen erteilt die Einsatzleiterin Anne Fetzer unter 0157 32314779. dkfz. Krebsinformationsdienst Tel. 0800-4203040 (kostenfrei, täglich von 8-20 Uhr) Pflegestützpunkt Ostalbkreis krebsinformationsdienst@dkfz.de Der Pflegestützpunkt Ostalbkreis bietet allen Rat- und Hilfesuchen- www.krebsinformationsdienst.de den eine kostenlose und neutrale Beratung zu Fragen im Vor- und Umfeld einer Pflegesituation. Sie erreichen uns telefonisch zu den Deutscher Kinderschutzbund – Öffnungszeiten des Landratsamtes unter 07361 503 1820, 07171 OV Altkreis Schwäbisch Gmünd e.V. 32 4403, 07961 567 3403 oder unter pflegestuetzpunkt@ostalb- Haußmannstraße 25, Schwäbisch Gmünd, Telefon 07171/66686 kreis.de . Sprechzeiten: Mo.–Mi. 9–11 Uhr u. Do. 17–19 Uhr Weitere Informationen auch im Internet unter. Kinder- u. Jugendsprechstunde: Mo.15–17 Uhr u. Do. 17–19 Uhr www.pflegestuetzpunkt.ostalbkreis.de. Eltern-Kind-Gruppen Eltern-Kind-Gruppe in St. Stephanus App-es Neues! - Während der Schulferien entfallen die Eltern-Kind-Gruppen - Unsere Amts- und dienstags 9.30 - 11.00 Uhr Rasselbande Frau Welzel, Tel. 777 724 Mitteilungsblätter mittwochs 9.30 - 11.00 Uhr Zwergenbande Frau Welzel, Tel. 777 724 gibt’s auch donnerstags 9.30-11.00 Uhr Xenia Bauer, Tel. 0152-07144021 als App! Die Nummer in Notfall: 112 www.einhornverlag.de
Unsere Buch- Neuerscheinungen Rosemarie Bort Die Heilkraft Gell Mama, då könnet mir fei froh a Reihe’häu sei, sle hänn ... der Bienen daß mir bloß BERGERs Gesund mit Apitherapie SCHWABENTEUER då druff, Wie kommsch njamin? Ruben-Pius-Be mache ... BAND 6 ichel ond granat emäßig scheene Schtäd tle ond Schlös ser Ha, i will hier koi Kehrwoch Seit Jahrtausenden nutzen Von glischtige Glufem Menschen die nahrhaften und gesundheitsfördernden Eigen- schaften der Bienenerzeugnisse: Aristoteles etwa verglich den Ludwigsburg Bienenstock mit einer Apotheke. Landkreis einhorn In heutiger Zeit setzt sich die Apitherapie dafür ein, dass sich die Aus dem Stadt- und Menschen wieder auf die alten, natürlichen Heilmittel besinnen. Rosemarie Bort ist eine ausgewiesene Kennerin der Bienenheilkunde und setzt sich mit ihrem Netzwerk Apitherapie dafür ein, dass die Bergers Schwabenteuer medizinische Verwendung der Bienenerzeugnisse den hohen Stellen- wert bekommt, der ihr gebührt. Ludwigsburg Von glischtige Glufemichel Rosemarie Bort ond granatemäßig scheene Klammerheftung, 21 × 21 cm 9,90 € 64 Seiten Schtädtle ond Schlösser »Gell Mama, då könnet mir fei froh sei, dass mir bloß a Reihe’häusle hänn.« – »Wie kommsch då druff, Ruben-Pius-Benjamin?« – »Ha, i will hier koi Kehrwoch mache ...« Wenn Ruben-Pius-Benjamin das Lud- wigsburger Schloss unter praktischen Gesichtspunkten betrachtet, dann Landfrauen-Kochbuch hat Cartoonist Jo-Kurt Berger seine Schnelles Stifte im Spiel. Ob die Bruckmühle Gebäck Schnelles Gebäck Süßes und Salziges aus dem Backofen in Schwieberdingen, der Bahnhof in Marbach am Neckar, die Martins- Süßes und Salziges kirche in Steinheim an der Murr oder aus dem Backofen das Rathaus in Walheim; ob Oma, Papa oder Enkel – in Bergers fantas- Was gibt es Verlockenderes, als der tischen, wirklichkeitsgetreuen und Duft nach frisch Gebackenem, der urkomischen Zeichnungen werden die dem Ofen der heimischen Küche Stadt und der Landkreis Ludwigsburg entströmt. Egal ob süß oder salzig, in all ihren Facetten lebendig. Kuchen, Tarte oder Torte, Schnecken, Hörnle oder Muffins – mit Mehl und wenigen weiteren Zutaten lassen sich Köstlichkeiten in Jo-Kurt Berger allen Formen und Variationen zubereiten. Klammerheftung, 27 × 19 cm 64 Seiten Viele der hier vereinten 29 Rezepte gehen schnell von der Hand 7,90 € und machen trotzdem viel her. Allesamt sind sie vielfach erprobt und haben sich bewährt. Ein Grund für die Landfrauen, aus ihren Demnächst erhältlich Lieblingsrezepten kein Geheimnis zu machen und sie in der Reihe »Kochen und Backen mit den Landfrauen« vorzustellen. Klammerheftung, 21 × 21 cm 60 Seiten 8,80 € Demnächst erhältlich Erhältlich im Servicebereich des einhorn-Verlags, im Onlineshop unter einhornverlag.com sowie im Buchhandel. Sebaldplatz 1 · 73525 Schwäbisch Gmünd · Telefon 0 71 71 / 927 80-0 · kontakt@einhornverlag.de 8 Mutlangen · Freitag, 19. Juni 2020
Freitag, 19. Juni 2020 9 VERSCHIEDENES AUS DER GEMEINDE KIRCHLICHE NACHRICHTEN Katholische Öffentliche Seelsorgeeinheit „Limeshöhe“ Bücherei Internet: www.seelsorge-limeshoehe.de Büchertipps Pfarrer Markus Schönfeld Unsere Abteilung Regionalliteratur wächst stetig weiter. Dort finden Pfarrer Matthias Frank, Tel. Büro 779041 Sie Krimis von Autoren der Region, Wanderführer, Tipps für Stadt- Mutlangen St. Georg spaziergänge, historische Romane, Einkauftipps und Kinderbücher. Pfarrbüro Friedhofstr. 8, Tel. 71700 Fax 999761 Kinder können die Region auch in verschiedenen Wimmelbüchern E-Mail: stgeorg.mutlangen@drs.de entdecken. Streifen Sie mit unseren Tipps durch den schwäbischen Di, Do, Fr 9.00 – 12.00 Uhr Wald, das Remstal oder Stuttgart. Mi 15.00 – 18.00 Uhr In den Schulferien am Mi und Do geöffnet. Wochenmarkt Woche vom 20. bis 27. Juni 2020 Jeden Donnerstag von 7:00 bis 12:30 Uhr auf dem Lammplatz. Beerdigungsdienst: Pfarrer Markus Schönfeld Während der Wintermonate (Dezember bis Februar) Beginn jeweils Sa 18.30 Li Eucharistiefeier um 8 Uhr. So 09.00 Mu Eucharistiefeier 09.00 Gdb Eucharistiefeier Härtegrad des Wassers 10.30 Rh Eucharistiefeier Härtegrad 13 Grad dH, dies entspricht Härtebereich 2. Do 09.00 Mu Eucharistiefeier Totengedenken So 10.30 Rh Ingeborg Bühler DRK-BürgerMobil Mutlangen Aus aktuellen Gründen finden bis auf Weiteres keine Seelsorgeeinheit Limeshöhe Fahrdienste und Telefondienste des DRK Bürgermobils Anmeldung für Gottesdienste statt. Ihr DRK-BürgerMobil-Team Beide Pfarrbüros der Seelsorgeeinheit nehmen für alle Gottes- dienste die telefonische Anmeldung bis jeweils Freitag, 12 Uhr, entgegen. Pfarrbüro Mutlangen: Telefon 71700 (Di, Do, Fr 9 - 12 Uhr, Mi 15 - 18 Uhr) Pfarrbüro Rehnenhof: SENIORENARBEIT Telefon 73703 (Di, Mi, Fr 8 - 12 Uhr, Do 14 - 18 Uhr) Kinderkirchenecke In der Kinderkirchenecke in St. Maria Wetzgau-Rehnenhof und Heilig-Geist Lindach liegen auch weiterhin Materialien bereit. In St. Georg Mutlangen finden Sie die Auslage am Schriftenstand. Förderverein Senioren- Begegnungsstätte Mutlangen e.V. Kath. Kirchengemeinde Mutlangen St. Georg Das Pfarrbüro St. Georg Mutlangen Momentan finden keine Veranstaltungen statt. Bitte haben Sie bleibt bis auf Weiteres für Besucher noch geschlossen. Sie errei- Verständnis und bleiben Sie gesund! Ihr Seniorenteam chen uns telefonisch zu den üblichen Öffnungszeiten (Di, Do, Fr 9-12 Uhr, Mi 15-18 Uhr) oder per Email unter stgeorg.mutlangen@drs.de . Nachruf zum Tode von Frau Eva Nikkhah-Bahrami Deutsches Rotes Kreuz – Am 3. Juni verstarb nach schwerer Krankheit im Alter von 82 Jahren Bewegung bis ins Alter Frau Eva Nikkhah-Bahrami. Frau Nikkhah-Bahrami war von August 1982 bis zum Eintritt in ihren Ruhestand im Dezember 2002 Leite- Vorrübergehend finden keine Senioren Veranstaltungen statt! rin des Mutlanger Kindergartens Don Bosco. In dieser Zeit wurde die Erweiterung des Kindergartens von drei auf vier Gruppen not- wendig, was 1992 mit einem Anbau umgesetzt wurde. Mit der Bebauung der Mutlanger Heide war 9 Jahre später die Kinderzahl so angestiegen, dass kurz vor Ende ihrer Dienstzeit im Oktober 2002 » eine 5. Gruppe in die nahe Grundschule an der Hornbergstraße ausgelagert werden musste. Eva Nikkhah-Bahrami war mit „ihrem Kindergarten“ und „ihren Kindern" stets mit großer Güte und Liebe verbunden. Mit viel Herzblut und Einfühlungsvermögen konnte » sie Mitarbeiterinnen und Familien motivieren immer im Sinne von Johannes Don Bosco zu handeln: „Fröhlich sein, Gutes tun und die Friedrich Nietzsche Spatzen pfeifen lassen" Wir sind Frau Eva Nikkhah-Bahrami dankbar für die Zeit, die sie in unserer Kirchengemeinde tätig war. Verschenken Sie einen Buchgutschein! Unsere herzliche Anteilnahme gilt ihrer Familie und ihren Angehö- einhorn-Verlag+Druck GmbH rigen. Sebaldplatz 1 · 73525 Schwäbisch Gmünd · Telefon 0 71 71/92 78 0-0 kontakt@einhornverlag.de · www.einhornverlag.de Für die katholische Kirchengemeinde St. Georg Mutlangen Pfarrer Markus Schönfeld Matthias Barth, gewählter Vorsitzender des KGR
10 Freitag, 19. Juni 2020 Amtsblatt Mutlangen Das Marktcafé entfällt bis auf Weiteres! Liebe Gäste unseres Marktcafés! Nun ist unser Marktcafé schon seit einigen Wochen ge- schlossen und wir merken immer mehr, wie sehr uns der Kontakt mit Ihnen allen fehlt. Es wird sicher noch einige Zeit dauern, bis wir wieder öffnen können. Wir hoffen, dass Sie gesund sind und es auch bleiben und grüßen Sie mit dem irischen Segensgebet ...“und bis wir uns wiedersehen, halte Gott dich fest in seiner Hand!“ Sorgen machen wir uns auch um unser Kinderheim-Projekt „Emerald Hill“ in Simbabwe. Ohne „Marktcafé können die Schwestern nun für längere Zeit nicht mehr mit unseren Spenden rechnen und die Kinder müssen trotzdem versorgt werden. Wenn Sie das Kinderheim direkt mit einer Spende unterstützen möchten, hier die Bankverbindung: Missionsprokura Roding-Strahlfeld IBAN: DE 41 742 900 000 005 512 018 Vermerk: Spende Kinderheim Emerald Hill, Sr. Gabriele Das Geld kommt sicher an und Sie bekommen auch, wenn Pfarrerin Susanne Holzwarth-Raithelhuber wird im Laufe des gewünscht, eine Spendenbescheinigung. Sommers unsere Gemeinde verlassen und eine andere Pfarrstelle Mit herzlichen Grüßen! Ihr Marktcaféteam übernehmen. Im Gottesdienst hat sie es selbst schon mitgeteilt. Da wir in diesen Zeiten nicht genau wissen, ob es bei den derzeitig geltenden Abstandsregelungen einen Gottesdienst mit anschlie- ßenden Begegnungsmöglichkeiten geben kann, können wir auch noch nicht sagen. Evangelische Kirchengemeinde Trotzdem wollen wir allen die Möglichkeit geben, sich bei ihr zu Lindach-Mutlangen bedanken, sich persönlich zu verabschieden oder ihr ein gutes Wort homepage: www.lindach-mutlangen.de mit auf den Weg zu geben. Dazu möchten wir ihr ein Buch zusammenstellen. Alle, die möchten, Pfarramt Lindach-Mutlangen und Gemeindebüro können für sie eine DIN/A4-Seite gestalten und uns diese entweder Paul-Gerhardt-Weg 15, 73527 Schwäbisch Gmünd-Lindach per Mail zuschicken oder fertig gestaltet im Pfarrbüro vorbeibringen Pfarrerin Härter:Tel. 72652, pfarramt.lindach-mutlangen@elkw.de oder bei den nächsten Gottesdiensten so abgeben, dass es von Gemeindebüro: Tel. 71821 Pfarrerin Holzwarth-Raithelhuber noch nicht gesehen werden kann. Neu: Gemeinde.Lindach-Mutlangen@elkw.de Außerdem sind die Kirche in Lindach und der Gottesdienstraum im Öffnungszeiten: Di 9-12h, Do 14.30-17h, Fr 10-12h Ev. Gemeindezentrum täglich geöffnet und man kann die Seite in Pfarramt Mutlangen einem verschlossenen A/4 Umschlag (adressiert an Ursula Bertsch) Pfarrerin Holzwarth-Raithelhuber, Tel. 495 01 65 auch dort in die dafür bereitgestellte Schachtel legen. Diese Schach- Susanne.Holzwarth-Raithelhuber@elkw.de tel steht jeweils in der letzten Sitzreihe auf der Taufsteinseite und 1. Vorsitzende des Kirchengemeinderates: Ursula Bertsch wird regelmäßig geleert. Tel. 76266, ursula.bertsch@lindach-mutlangen.de Die Seite sollte bis spätestens 24.7. bei uns sein, damit wir das Buch zusammenstellen und ihr dann überreichen können. Gottesdienste Sonntag, 21.06.20, 2. Sonntag nach Trinitatis 09.15 Uhr Gottesdienst, Ev. Gemeindezentrum Mutlangen / Pfar- Evangelische u. Katholische Krankenhausseelsorge rerin Härter 10.30 Uhr Gottesdienst, St. Nikolauskirche Lindach / Pfarrerin Härter in der Stauferklinik Mutlangen Die Gottesdienste können unter Auflagen gefeiert werden. Stauferklinikum Mutlangen, Tel. 701-0 - Es ist nur eine begrenzte Anzahl von Gottesdienstbesucherinnen Evangelische Krankenhausseelsorge und -besuchern zugelassen. Die Sitzplätze sind markiert. Pfarrer Peter Palm, Tel. 701 3032, - Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Mail: Peter.Palm@kliniken-ostalb.de - In den Gottesdiensten darf kein Gemeindegesang stattfinden. Katholische Krankenhausseelsorge Wenn Sie die Liedtexte mitlesen wollen, bringen Sie bitte Ihre Pastoralreferent Benedikt Maier, Tel. 701 3031, eigenen Gesangbücher mit. Mail: Benedikt.Maier@kliniken-ostalb.de - Das Tragen von Mund-Nasenschutzbedeckungen wird dringend empfohlen. Zur Zeit dürfen leider in der Kapelle des Stauferklinikums keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Taufen können nun wieder stattfinden als selbständige Gottes- Wir Seelsorger sind aber da, für Sie erreichbar und ansprech- dienste oder im Gemeindegottesdienst. bar. Die St. Nikolauskirche in Lindach und das Evangelische Gemeinde- zentrum in Mutlangen sind weiterhin jeden Tag zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet. IHRE ANSPRECHPARTNERIN Der Mutmach-Kalender 2.0 wird fortgesetzt als „Sommergedan- FÜR GEWERBLICHE ANZEIGEN ken“ von 17.06. bis 13.09. Ein Service der Ev. Kirchengemeinden Großdeinbach, Lorch, Weit- mars, Lindach-Mutlangen und dem Pfarramt des Stauferklinkums. Senden Sie „Start“ per WhatsApp an 0717222519 Manuela Pflüger Jeden Mittwoch, Freitag und Sonntag erhalten Sie dann erfri- Telefon 0 71 71/ 9 27 80 44 schende Gedanken zu Glaube, Liebe Hoffung. ( Der Service ist kostenlos, wenn Sie über WLAN verbunden sind. Telefax 0 71 71/ 9 27 80 47 Ansonsten können Kosten für das Herunterladen von Daten ent- E-Mail m.pflueger@einhornverlag.de stehen.)
Freitag, 19. Juni 2020 11 chenden Abständen an der Hornberghalle. Auf die notwendigen VEREINSMITTEILUNGEN Regeln wurde hingewiesen und dann streng nach Vorgaben mit drei Gruppen mit höchstens 10 Teilnehmern gefahren. Bei herrlichem Wetter konnten über 40 km zurückgelegt werden. Die Radsportler hoffen, dass in den nächsten Wochen weitere Lockerungen möglich werden. Der Radtreff findet jetzt wieder samstags um 15 Uhr statt, mit Musikverein Mutlangen Treffpunkt an der Hornberghalle. Einladung zur Generalversammlung Zur diesjährigen Hauptversammlung am kommenden Freitag, 26.06.2020, möchte der Musikverein Mutlangen e.V. alle aktiven Tennisverein Mutlangen e.V. und passiven Mitglieder sowie Ehrenmitglieder im großen Saal des Mutlanger Forums recht herzlich einladen. Folgende Tagesordnungspunkte stehen auf dem Programm. Liebe Mitglieder, 1. Begrüßung nachdem nun Versammlungen erlaubt sind, findet unsere diesjäh- 2. Feststellung der Anwesenden rige Hauptversammlung am Mittwoch, den 24.06.2020, um 19.30 3. Totenehrung Uhr (Einlass ab 19 Uhr) im Mutlanger Forum, Hornbergstraße 17, 4. Berichte der Funktionäre statt. 5. Entlastung der Vorstandschaft Tagesordnungspunkte sind: 6. Wahlen 1. Begrüßung 7. Anträge 2. Totengedenken 8. Ehrungen 3. Bericht des 1. Vorstandes 9. Jahresprogramm 4. Bericht Sportbereich 10. Verschiedenes 5. Kassenbericht des Schatzmeisters Anträge für die Generalversammlung können in schriftlicher Form 6. Bericht des Kassenprüfers bei Vorstand Thomas Schmid, Limesring 19, bis Freitag, 26.06.2020, 7. Grußworte der Bürgermeisterin bzw. Stellvertreter 12.00 Uhr, eingereicht werden. Beginn der Versammlung wie immer 8. Entlastung des Vorstandes und der Ausschussmitglieder um 20.00 Uhr. 9. Platzsanierung 2020/2021 10. Beitragsanpassung 11. Genehmigung des Haushaltsplanes 2020 12. Anträge Obst- und Gartenbauverein 13. Verabschiedung ausscheidender Ausschussmitglieder Mutlangen e.V. 14. Neuwahlen 15. Verschiedenes Maulwürfe sind nicht immer willkommen Neue Anträge zur Tagesordnung müssen beim Vorstand in schrift- Nach starken Regenfällen und Überschwemmungen verlassen licher Form bis spätestens 18.06.2020 eingehen. Bisher eingegan- viele Maulwürfe ihre überfluteten Gänge. Zum Missfallen der Gar- gene Anträge behalten ihre Gültigkeit. tenbesitzer finden sie oft Zuflucht in Gärten und durchwühlen dort Alle aktiven Mitglieder über 18 Jahre haben die Einladung und die die Böden nach Nahrung. Wie sollten Sie mit den geschützten Hygieneregeln für die Veranstaltung per Post oder Mail bereits Samtpelzen im eigenen Garten umgehen? erhalten. Der Maulwurf ist ein Nützling !!! Sollte jemand Fragen haben oder je keine Einladung erhalten haben, Auch wenn viele Gartenliebhaber hinter den im Boden wühlenden meldet euch bitte unter: schriftfuehrer@tennisverein-mutlangen.de Tieren Schädlinge sehen, ist diese Meinung falsch. Der sich uner- Der Ausschuss müdlich durch den Boden grabende Maulwurf ist auf der Suche nach Engerlingen, Erdraupen, Drahtwürmern, Regenwürmern und Schnecken. Nur wenn dieses Nahrungsangebot vorhanden ist, fühlt er sich in unserem Garten wohl. Trotzdem, seine Hügel, sind bei manchen unerwünscht. Vielfach wird auch eine schädliche Wühl- Freundeskreis Naturheilkunde maus vermutet. Wie man den Nützling vom Schädling unterschei- den kann und wie der Maulwurf gegebenenfalls vertrieben werden **Gesund und fit im Alter** kann, können Sie in unserem Schaukasten nachlesen. Unser Schau- Mittelmeerkost fördert Darmflora kasten befindet sich in der Jahnstraße, gegenüber dem Rathaus. Eine mediterrane Ernährung mit reichlich Obst und Gemüse kann Aber Sie müssen nicht zum Schaukasten, um die dortigen Veröf- gesundes Altern unterstützen. Die Mittelmeerkost wirkt sich offen- fentlichungen lesen zu können. Sie können unsere Hinweise und bar positiv auf die Darmflora aus und verlangsamt auf diese Weise Tipps auchkostenlos per e-Mail ins Haus bekommen. Teilen Sie das Fortschreiten von körperlicher Gebrechlichkeit und geistigem uns Ihre e-Mail Adresse an ogv-mutlangen@t-online.de mit und wir Verfall. Das ist das Resultat einer Studie, die kürzlich in der britischen schicken Ihnen alle Veröffentlichungen des Vereins. Fachzeitschrift „Gut“ erschienen ist. An der Untersuchung nahmen 612 Menschen im Alter von 65 bis 79 Jahren aus fünf Ländern teil: Frankreich, Italien, die Niederlande, Polen und das Vereinigte Königreich. Für ein Jahr behielten sie ent- Sportgemeinschaft weder ihre üblichen Ernährungsgewohnheiten bei (289) oder aßen Mutlangen e.V. eine mediterrane Kost (323), die reich an Obst, Gemüse, Nüssen, Hülsenfrüchten, Olivenöl und Fisch und arm an rotem Fleisch (z.B. Saisoneröffnung der Radsport-Abteilung Rind und Schwein) und gesättigten Fetten ist. Zu Beginn und nach Die verspätete Saisoneröffnung der Radsport-Abteilung der SG zwölf Monaten wurde die Zusammensetzung der Bakterien im Mutlangen wurde jetzt am Samstag, 13. Juni, möglich. Abteilungs- Darm, das sogenannte Darmmikrobiom bestimmt. leiter Werner Hartmann konnte auch im Namen des Vorstands 29 Im hohen Alter nehmen meist Entzündungsprozesse zu und die Mountainbiker zur ersten gemeinsamen Tour begrüßen. Streng Körperfunktionen verschlechtern sich. Das kann der Beginn einer nach Corona-Verordnung trafen sich die Radsportler mit entspre- „Gebrechlichkeit“ sein. Dabei handelt es sich um ein komplexes
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