Nach Herrnhut und auf die Via Sacra - Entdeckungsreise durch die Oberlausitz vom 9 - 15. Juni 2021 - Evangelisches ...
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Nach Herrnhut und auf die Via Sacra Entdeckungsreise durch die Oberlausitz vom 9. – 15. Juni 2021 Das kleine Örtchen Herrnhut ist vor allem wegen der Losungen sowie der Herrnhuter Sterne bekannt. Die heute weltweite Kirche der Evangelischen Brüder-Unität hat hier ihre Wurzeln. Hier kommen Sie ins Gespräch über die Losungen, besuchen den Gottesacker und erhalten Einblick in die Herstellung eines Herrnhuter Sterns in der Manufaktur. Herrnhut ist zudem eine Station auf der Via Sacra. Diese ist eine auf alten Handels- wegen verlaufende Route im Dreiländereck Deutschland-Polen-Tschechien mit religions- und kunsthistorisch bedeutsamen Kulturdenkmälern und Volksgruppen. Die Oberlausitz ist eine Schatztruhe an sakraler Kunst in vielen Kirchen und Klöstern der Region. Reisen Sie mit uns nach Görlitz, Herrnhut, Zittau und Bautzen. Entdecken Sie Perlen europäischer Architekturgeschichte, liebevoll restaurierte Innenstädte aus Gotik, Renaissance, Barock und Jugendstil. Erfahren Sie von der böhmischen, preußischen, sächsischen und schlesischen Vergangenheit. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.
Vorgesehener Reiseverlauf: 1. Tag: Mittwoch, 09. Juni 2021: Anreise via Plauen in die Lausitz Morgens Abfahrt mit dem Bus ab Stuttgart. Gegen Mittag legen Sie eine Pause in der Spitzenstadt Plauen im Vogtland ein. Hier haben Sie Zeit, rund um den Altmarkt und Klostermarkt zu spazieren und in einem der örtlichen Lokale einen Mittagsimbiss einzunehmen. Dann Weiterfahrt in Richtung Görlitz und Ankunft im Best Western Hotel „Via Regia“ im Gründerzeitviertel der Stadt. Abends kommen Sie zum ersten gemeinsamen Abendessen im Hotelrestaurant zusammen, bei dem Sie Ihre Mitreisenden näher kennenlernen. Erste Übernachtung in Görlitz. 2. Tag: Donnerstag, 10. Juni 2021: Görlitz – Entdeckungen vom Mittelalter bis zum Jugendstil Heute nehmen Sie sich den ganzen Tag Zeit, um Görlitz zu entdecken. Ein halbes Jahrtausend europäische Architekturgeschichte und ein bisschen „Görliwood“ erwarten Sie bei der Stadtführung, die Sie nach dem Frühstück beginnen. Eine Mittagspause zur individuellen Gestaltung ist eingeplant. Der Kaisertrutz, die mittelalterlichen Hallenhäuser, die Peterskirche und das Heilige Grab sind Sehenswürdigkeiten dieser Europastadt an der Neiße. Die Evangelische Stadtkirche St. Peter und Paul beherrscht durch ihr kupfergedecktes Hochdach und das weithin sichtbare Turmpaar die historische Altstadt; Sie erkunden sie bei einer Kirchenführung. Hier können Sie zudem an der Andacht „Orgelmusik Punkt 12“ teilnehmen, wobei Musik auf der Sonnenorgel zu Gehör gebracht wird. Dann ist Zeit für eigene Entde- ckungen eingeplant. Am Abend speisen Sie gemeinsam in einem Restaurant in der der Altstadt. Zweite Übernachtung in Görlitz. 3. Tag: Freitag, 11. Juni 2021: Das Heilige Grab – Ausflug nach Herrnhut Am Morgen setzen Sie die Stadtführung durch Görlitz fort und besuchen den Nikolaifriedhof. Aufgrund seines reichen Grabmalbestandes vom frühen 17. bis in die Mitte des 19. Jahrhun- derts gilt er als seltenes Beispiel frühneuzeitlicher protestantischer Friedhofskultur. Entlang der Via Dolorosa gelangen Sie zum Heiligen Grab, einem Nachbau des Heiligen Grabes von Jerusalem von 1504 – einem Ort der Erinnerung an Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu Christi. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 2
Nach der Mittagspause Fahrt nach Herrnhut, dem Hauptsitz der Herrnhuter Brüdergemeine. Die Siedlung geht auf den Grafen Nikolaus Ludwig von Zinzendorf zurück, der im Jahr 1722 „Böhmische Brüder“ – Glaubensflüchtlinge aus Mähren, die in der Tradition von Jan Hus standen – auf seinem Gut Berthelsdorf aufnahm. Sie besuchen die Evangelische Brüder-Unität mit einer Führung durch den Kirchensaal, die Unitäts-Aus- stellung und den Gottesacker. Ebenso kommen Sie mit einer örtlichen Pfarrerin ins Gespräch über die Losungen, die auf eine über 290-jährige Geschichte zurück- blicken: Am 3. Mai 1728 verkündete Zinzendorf bei der abendlichen Versammlung der Gemeinde zum ersten Mal ein kurzes Wort für den kommenden Tag, seit 1731 wurden die Losungen dann alljährlich in gedruckter Form herausgegeben. Später besuchen Sie noch das Schauwerkstatt- und Fabrikationsgebäude der Herrnhuter Sterne Manufaktur, wo die bekannten Sterne hergestellt werden. Bei einer Filmvorführung bekommen Sie einen Einblick und haben danach noch die Möglichkeit zum Einkauf im „Sterne-Shop“. Das Abendessen genießen Sie im Restaurant der Manufaktur „unter Sternen“. Im Anschluss Rückfahrt nach Görlitz und dritte Übernachtung. 4. Tag: Samstag, 12. Juni 2021: Bautzen – vielseitig und sorbisch geprägt Nach Ihrem Frühstück besuchen Sie heute Bautzen. 17 Türme und Basteien künden schon von weitem von der 1.000-jährigen Geschichte der Stadt. Bei einer Führung durch die Altstadt treffen Sie auch auf ein sakrales Unikum: den Dom Sankt Petri, der sich seit 1524 Simultan- kirche nennen darf. Das Nebeneinander der Konfessionen wurde hier schon früh praktiziert: Katholiken und Lutheraner teilen sich die Kirche. Ein Gespräch mit einem Kirchenvertreter ist angefragt, damit Sie Einblick in das aktive ökumenische Gemeindeleben der Simultan- kirche erhalten. Nach der individuellen Mittagspause in der Altstadt nehmen Sie im Sorbischen Museum an einer Führung teil und können dann noch selber die Dauerausstellung besichtigen. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 3
Später fahren Sie zum Kloster der Klarissen von der Ewigen Anbetung. Die Klarissen sind ein kontemplativer Orden, wo die Schwestern ein Leben in franziskanischer Einfachheit und Armut führen. Hier werden Sie von der Äbtissin Maria Clara Faltermaier geführt. Sie ist Schwäbin und freut sich schon auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen beim gemeinsamen Kaffeetrinken. Anschließend haben Sie noch Freizeit, um selber die schöne kleine Altstadt zu entdecken bevor Sie sich am Abend alle wieder zu einem sorbischen „Hochzeitsessen“ treffen. Danach Rückfahrt zum Hotel nach Görlitz und vierte Übernachtung. 5. Tag: Sonntag, 13. Juni 2021: Kloster Marienthal – Zittauer Gebirgsromantik Genießen Sie Ihr Frühstück. Danach fahren Sie nach Ostritz zum Kloster St. Marienthal, das idyllisch an der Neiße gelegen ist. Marienthal ist das älteste Frauenkloster des Zisterzienserordens in Deutschland, das seit seiner Gründung ununterbrochen genutzt wird. Sie erhalten Gelegenheit, bei einem Rundgang mit einer Ordensschwester ins Gespräch zu kommen. Nach der Führung durch das Kloster und die eindrucksvolle Kirche bleibt Zeit zum individuel- len Besuch des Kräutergartens der Schwestern, zu einem Bummel im Klostermarkt oder einem individuellen Mittagessen in der Klosterschenke. Dann bringt Sie der Bus zum Zittauer Bahnhof, von wo aus Sie mit der Schmalspurbahn unter Dampf nach Oybin fahren. Bei der Fahrt fühlt man sich geradezu in eine liebevoll gestaltete Modell-Eisenbahnlandschaft versetzt, ein Höhe- punkt für jeden historischen Eisenbahnlieb- haber. Am Ziel angekommen besichtigen Sie das reizvoll in einem Talkessel des Zittauer Gebirges gelegene Örtchen. Hier werden Sie durch die Bergkirche geführt, eine barocke Saalkirche mit hölzernem Turm. Später besuchen Sie noch die Oberlausitzer Miniwelt mit Schauwerkstatt. Hier werden Kleinode von derzeit 50 Modellen aus dem Dreiländereck ausgestellt: Burgen, Kirchen und Klöster, alle handgefertigt aus Sperrholz, Oberlausitzer Stein und Sand. Im Anschluss Rückfahrt nach Görlitz. Der Abend steht Ihnen zur freien Verfügung für ein Abendessen nach eigenem Geschmack in einem der zahlreichen Lokale der Altstadt. Fünfte Übernachtung in Görlitz. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 4
6. Tag: Montag, 14. Juni 2021: Zittau – Altstadt und Fastentücher Frühstück und anschließende Fahrt nach Zittau. Dieses städtebauliche Juwel liegt im Dreiländereck Deutschland-Polen-Tschechien. Sie verbringen hier den heutigen Tag mit interessanten Besichtigungen, Mittags- und Kaffeepause zur individuellen Gestaltung sind selbstverständlich eingeplant. Die Stadt lockt nicht nur mit ihren Patrizierhäusern, sondern auch mit einer textilen und religionsgeschichtlichen Kostbarkeit, dem Großen und dem Kleinen Fastentuch. Das 1472 hergestellte Große Fastentuch zeigt von der Erschaffung der Welt bis zum Jüngsten Gericht in 90 Bildern Geschichten aus dem Alten und Neuen Testament. Diese riesige Bilderbibel ist einzigartig in Deutschland. Es ist eindrucksvoll in der spätgotischen Kirche „Zum Heiligen Kreuz“ ausgestellt. Interessanterweise ist das Kleine Zittauer Fastentuch aus dem Jahre 1573 von einer evangelischen Gemeinde in Auftrag gegeben worden und damit ein Beleg für den toleranten Verlauf der Glaubensspaltung in der Oberlausitz. Sie sehen das Kleine Fastentuch beim Besuch des Kulturhistorischen Museums Franziskanerkloster. Auch entdecken Sie die Altstadt von Zittau. Neben dem Salzhaus, einem der bedeutend- sten Speicherbauten Deutschlands, queren Sie den prächtigen Marktplatz. Dort weht – tief im Osten – südliches Flair, ausgestrahlt vom sanften Gelb des Rathauses, das nach den Plänen von Karl Friedrich Schinkel im Stil der italienischen Renaissance erbaut wurde. Dem Berliner Bau- meister ist auch der Entwurf zum Wiederaufbau der St.-Johannis-Kirche zu verdanken. Statt der barocken Grundgestaltung hat Schinkel dem Bau klassizistische Züge gegeben. Am Nachmittag fahren Sie zurück nach Görlitz. Das Abschlussabendessen nehmen Sie gemein- sam im Hotelrestaurant ein. Letzte Übernachtung in Görlitz. 7. Tag: Dienstag, 15. Juni 2021: Heimreise über Mylau Nach dem Frühstück treten Sie die Heimreise an. Unterwegs machen Sie Halt in Mylau, wo Sie die Stadtkirche mit der bekannten Silbermannorgel besichtigen. Rückankunft in Stuttgart ist am frühen Abend geplant. Programmänderungen vorbehalten. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 5
Übernachtungshotel: Best Western Hotel Via Regia Jauernicker Str. 15/16 02826 Görlitz Telefon: 035 81 / 76 44 330 www.viaregia-goerlitz.bestwestern.de Das privat geführte 4-Sterne-Hotel mit 40 Gäste- zimmern ist ein Baudenkmal inmitten des historischen Gründerzeitviertels. Durch die Sanierung 2013/2014 wartet das Haus mit modernen Annehmlichkeiten auf. Alle Zimmer sind mit dem Lift erreichbar und verfügen über Bad/Dusche und WC, TV, Telefon, freies WLAN, Sitzgelegenheit und Verdunkelungsmöglichkeit. Das hoteleigene Restaurant bietet abwechslungsreiche Küche, deren Wurzeln sowohl schlesisch-polnisch als auch gutbürgerlich sind. Speisen können Sie sowohl drinnen als auch auf der Gästeterrasse im Innenhof. Die hoteleigene Sauna (gegen Gebühr) mit einem großzügigen Ruheraum lädt zum Entspannen ein. Reisepreis*: Pro Person im Doppelzimmer: 1.180,- € Einzelzimmerzuschlag: 150,- € Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen Maximale Gruppengröße: 35 Personen Anmeldeschluss: 10.04.2021 (begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang) * Der Reisepreis versteht sich inkl. aller Serviceentgelte und Vermittlungsgebühren. Im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Busreise im komfortablen Fernreisebus ab/bis Stuttgart • 6 x Übernachtung mit Frühstück im 4**** Best Western Hotel Via Regia in Görlitz, Unterbringung in Comfort Doppelzimmern bzw. Einzelzimmern mit großem Bett • 5 x Abendessen, davon 1 x Sorbisches Hochzeitsessen • 1 x Kaffeetrinken im Kloster • Stadtführung Görlitz inkl. Führungen/Eintritte St. Peter und Paul Kirche (mit Orgel- musik), Heiliges Grab, Nikolaifriedhof • Führung in der Brüder-Unität Herrnhut inkl. Gespräch sowie Besichtigung Kirche und Gottesacker und Besuch mit Führung in der Sterne Manufaktur • Stadtführung Bautzen mit Dom St. Petri, Sorbischem Museum und Führung/ Gespräch im Kloster der Klarissen • Stadtführung Zittau und Eintritte/Besichtigungen zu den Museen mit dem Großen und Kleinen Fastentuch • Eintritt/Führung im Kloster St. Marienthal • Romantische Fahrt mit der Zittauer Schmalspurbahn nach Oybin • Orts- und Kirchenbesichtigung Oybin • Eintritt in die Oberlausitzer Miniwelt mit Schauwerkstatt • Besuch der Stadtkirche Mylau mit Silbermannorgel • Gemeindeblatt-Reisebegleitung und tägliche Andachten durch Kirchenrätin i. R. Bärbel Hartmann Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 6
Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Getränke zum Abendessen • Sonstige Verpflegung • Persönliche Ausgaben • Trinkgelder • Reiseversicherungen Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sie können bei einem Versicherungsanbieter Ihres Vertrauens eine Versicherung abschließen. Bitte beachten Sie auch spezielle Versicherungsangebote und –bedingungen bzgl. Covid-19. Bei einigen (alten) Versicherungen ist der Versicherungsschutz bei Pandemien und/oder Quarantänefällen nicht inkludiert. Wichtige Hinweise: Wir weisen darauf hin, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Sie sollten gut zu Fuß sein. Die Straßen in den Altstädten bestehen oft aus Kopfsteinpflaster und vor allem innerhalb der Städte sind Sie grundsätzlich gehend unterwegs. Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kontaktieren Sie uns bitte VOR Buchung der Reise. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die gewünschte Reise für Sie geeignet ist. Während der Reise gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen des Robert-Koch- Institutes, darunter das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bus sowie in den Hotels, Restaurants und geschlossenen Räumen. Je nach Entwicklung der Verordnungen werden wir Sie vor der Reise nochmals über die dann geltenden Bestimmungen informieren. Die Anzahlung in Höhe von 20% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung fällig, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn. Bis 12.05.2021 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die einge- zahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin Stornokosten gemäß Punkt 6.4 der Reisebedingungen an. Sollte die Reise wegen einer offiziellen Reisewarnung und/oder Beherbergungsverbot nicht durchführbar sein, werden Ihnen selbstverständlich keine Kosten in Rechnung gestellt. Reiseveranstalter: Antea Reisen (im Sinne des dt. Reiserechts) An den Seen 7 63773 Goldbach Tel.: 0172-36 880 55 Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH Leserreisen Augustenstr. 124 70197 Stuttgart Tel.: 0711-60 100 49 E-Mail: leserreisen@evanggemeindeblatt.de Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 7
Evangelische Gemeindepresse GmbH Leserreisen Augustenstr. 124 70197 Stuttgart Verbindliche A N M E L D U N G zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg Nach Herrnhut und auf die Via Sacra vom 09.-15. Juni 2021 1. Teilnehmer/in: Vorname(n) ................................................. Name ...…................................................................... Straße .................................................................................................................................................. PLZ/Ort ................................................................................................................................................ Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ..................................................................... Geb.-Datum ................................................ E-Mail .......................................................................... 2. Teilnehmer/in: Vorname(n) ................................................. Name ...…................................................................... Straße .................................................................................................................................................. PLZ/Ort ................................................................................................................................................ Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ……….......................................................... Geb.-Datum ................................................ E-Mail …....................................................................... Unterbringung: □ Doppelzimmer □ Einzelzimmer □ ½ Doppelzimmer (ggf. zusammen mit ...................................................) Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird. Bitte Zutreffendes ankreuzen: □ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte Datenangaben ggf. streichen) □ Zustiegswunsch: ………………………………………………………………………………………… (Hinweis: Die Möglichkeit eines Zustieges entlang der Strecke muss zunächst geprüft werden.) □ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier, Gesundheitshinweise etc.): …..……………….……….. ……………………………………………………………………………………………………………… === bitte auch die Rückseite ausfüllen ===
Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Herrnhut“ vom 09.06.-15.06.2021 In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson: (freiwillige Angabe) Name ……………………………………………………………………………………………………….. Telefon ……………..……………………………………………………………………………….………. Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften): □ eine Gesamtrechnung an ………………………………………………….………………………… □ getrennte Rechnungen. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung liegen mir die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich erkenne sie – zugleich für alle von mir mit angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel, Busunternehmen und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird ausdrücklich nicht zugestimmt. Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an leserreisen@evanggemeindeblatt.de wahrnehmen. Ort/Datum ................................................. Unterschrift .................................................................... ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter: Antea Reisen, An den Seen 7, 63773 Goldbach Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion Allgemeine Reisebedingungen An dieser Stelle werden Sie als Reisende/Mitreisende (folgend Reisegebiet. Dort ist insbesondere auf landesspezifische Reisende genannt) vom Reiseveranstalter (folgend Antea Reisen Besonderheiten der Verkehrsmittel, Unterbringung, Verpflegung genannt) über die Reisebedingungen informiert, welche die und der Besichtigungsprogramme hingewiesen. gesetzlichen Bestimmungen der §651a ff. des Bürgerlichen Unternehmungen, die in den ausführlichen Reiseverläufen mit Gesetzbuches ergänzen und die Grundlage des Reisevertrages dem Zusatz „Gelegenheit“, „Möglichkeit“, oder „auf allgemeinen zwischen dem Reisenden und Antea Reisen bilden sowie die Wunsch“ oder als fakultativ bezeichnet werden, sind selbst nicht Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§4-11 BGB- Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der erste Info (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der bürgerlichem Recht). Erbringung der Beförderungsleistung. 1. Abschluss des Reisevertrages und Verpflichtung für 3.2 Antea Reisen hat Informationspflichten vor der Reiseanmeld- Reisende/Mitreisende ung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesent- Für alle Reiseanmeldungen gilt: Grundlage dieses Angebots sind liche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Antea Reisen für die jeweilige Reise soweit diese dem Reisenden Einreisebestimmungen) bei der Anmeldung vorliegen. Der Reisende hat für alle Vertrags- 3.3 Antea Reisen hat über seine Beistandspflichten zu informieren verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung (siehe EU-Formblatt) und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförder- Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung ung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom übernommen hat. Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Antea Reisen den angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung verlangen. kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per 3.4 Antea Reisen hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn Telefax erfolgen. die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe (Annahmeerklärung) durch Antea Reisen zustande, wobei der auch Ziff. 4). Reisende bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine 3.5 Vermittelte Leistungen: Für Fremdleistungen übernimmt Reisebestätigung in verkörperter Form (sie bedarf keiner Antea Reisen keine Haftung. Bei ausdrücklich und eindeutig im bestimmten Form) erhält. Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Antea Reisen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (z.B. vom Inhalt der Reisebeschreibung ab, so liegt ein neues Angebot Busanmietungen, Besuch von Veranstaltungen, Konzerten, seitens Antea Reisen vor. Antea Reisen fühlt sich für die Dauer Opernbesuchen, Sonderausstellungen, Schifffahrten etc.) ist von zehn Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage Antea Reisen nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb des §651v BGB. Als Vermittler haftet Antea Reisen insofern der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu oder Anzahlung erklärt. !2. Bezahlung des Reisepreises, An- und Restzahlung vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Die vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit und Sicherungsschein nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Mit der Reisebestätigung übergibt Antea Reisen dem Reisenden Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, einen Sicherungsschein nach §651 k BGB. Damit sind die Zahl- eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung ungen auf den Reisepreis von Antea Reisen und auch über den besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Dies gilt auch Reisemittlern abgesichert. Mit Vertragsabschluss ist eine für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Anzahlung von 20 % in Höhe des Reisepreises pro Reisenden/ Pauschalreiseleistung vom Reisende z.B. am Urlaubsziel Mitreisenden und Reise zu leisten in genannten Fristen. Die ausgewählt werden. Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen 3.6 Antea Reisen behält sich Änderungen der Ausschreibung vor, innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten sich die insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Reisende zu sofortiger Zahlung des Reisepreises Zug um Zug Preise und darf eine konkrete Änderung der Ausschreibungs- und gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungs- Preisangaben erklären, wenn sie den Reisenden vor Reiseanmeld- scheines. Bleibt die Zahlung (An- oder Restzahlungen) aus, ist ung hierüber informiert (Ziffer 4 und 5). Antea Reisen berechtigt nach Mahnung mit angemessener 4. Leistungsänderungen Fristsetzung, die Leistungen zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reisende zu 4.1 Antea Reisen ist berechtigt, nach Vertragsschluss wesentliche verlangen. Rücktrittsentschädigungen (siehe Rücktrittskosten Vertragsbedingungen, die nicht den Reisepreis betreffen, einseitig gemäß Ziffer 6), sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte zu ändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen der sind sofort fällig. Reiseleistungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen sowie von Antea Reisen nicht 3. Leistungen und Pflichten wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. Antea Reisen 3.1 Vertragliche Grundlage der Reiseleistungen bildet die hat dem Reisenden über die Änderungen auf einem dauerhaften Leistungsbeschreibung der Ausschreibung der dem Reisenden Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise versandten Reisebestätigung. Sie wird ergänzt durch die jeweils vor Reisebeginn zu unterrichten. Eventuelle Gewährleistungsan- in den abgedruckten allgemeinen Ausführungen für das spezielle sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Allgemeine Reisebedingungen
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion Mängeln behaftet sind. ! 6.4 Bus- und Bahnreisen innerhalb Europas 4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom 20 % des Reisepreises bis 41 Tage vor Reisebeginn Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer min- 25 % des Reisepreises bis 31 Tage vor Reisebeginn destens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Antea Reisen 50 % des Reisepreises bis 24 Tage vor Reisebeginn in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden 60 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn aus seinem Angebot anzubieten. Ohne fristgemäße Erklärung 70 % des Reisepreise bis 8 Tage vor Reisebeginn des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als 80 % des Reisepreise ab dem 7. Tag vor Reisebeginn angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. oder bei Nichtantritt der Reise 5. Preisänderungen 6.5 Bei Flugreisen mit Linienfluggesellschaften Der ausgeschriebene Reisepreis kann nachträglich durch Antea 15 % des Reisepreises bis 91 Tage vor Reisebeginn Reisen einseitig geändert werden, sofern nachweisbare und un- 25 % des Reisepreises bis 41 Tage vor Reisebeginn vorhersehbare Änderungen der Preisbestandteile sich ergeben, 50 % des Reisepreises bis 31 Tage vor Reisebeginn die erst nach Vertragsabschluss wirksam wurden. Zu diesen 60 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn gehören: Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, 80 % des Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn Hafen- und Flughafengebühren, Steuern, Wechselkurse und 90 % des Reisepreise ab dem 7. Tag vor Reisebeginn Ölpreise, Tourismusabgaben, Aufenthalts- und öffentlich-recht- oder bei Nichtantritt der Reise liche Eintrittsgebühren bis 8 % des Reisepreises. Ein höherer Satz 6.6 Bei Flugbuchungen mit Bedarfsluftverkehrslinien gelten für bedarf der Zustimmung der Mitreisenden und kann nur bis zum den Flug die Rücktrittsverordnung der Charterfluggesellschaften, 21. Tag vor Reisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen auf die in der Ausschreibung gesondert hingewiesen wird. nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreises 6.7 Bei Theater- oder Konzertreisen, die mit dem langfristigen können die Reisenden kostenlos zurücktreten, wenn dieser Kauf von Eintrittskarten verbunden sind, gelten die Gebühren je Rüctritt durch den Reisenden fristgemäß Antea Reisen mitgeteilt nach Transportart der Reise. Wenn bei einer Reise die Karten im wird. Andernfalls besteht der Reisevertrag weiter. Ebenfalls kann Reisepreis enthalten oder auch extra als Mehrpreis ausgewiesen der Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen sind, so ist eine Bestellung bei Vertragsschluss verbindlich. Reise verlangen, wenn Antea Reisen in der Lage ist, eine solche Zusätzlich sind hier die Kosten für Eintrittskarten einschließlich Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot der anfallenden Agentur- und Vorverkaufsgebühren zu zahlen (wie anzubieten. angegeben). Eventuelle Spielplan- oder Besetzungsänderungen Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro berechtigen den Reisenden nicht zum Rücktritt von der Reise. 6.8 Für Exklusivreisen und Kreuzfahrten gelten die gesondert Person auf den Reisepreis auswirkt. Antea Reisen wird in einem ausgeschriebenen Stornierungsbedingungen in der Reisebe- solchen Fall den Reisenden rechtzeitig auf einem dauerhaften schreibung, bestimmt durch die einzelnen Leistungsträger (z.B. Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und Kreuzfahrtschiffe). deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der 6.9 Antea Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Preiserhöhung mitteilen. Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und zu fordern, soweit Antea Reisen nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch sind. In diesem Fall ist Antea Reisen verpflichtet, die geforderte nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Antea Reisen nicht Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwend- vorhersehbar waren. ungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der 6. Rücktritt des Reisenden, Stornierungskosten Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6.1 Der Reisende/Mitreisende kann jederzeit vor Reisebeginn von 6.10 Dem Reisende bleibt es in jedem Fall unbenommen, Antea Reisen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Antea Reisen oder im Falle der Buchung über einen Reisevermittler, diesem zu Pauschale.entstanden ist, als die von Antea Reisen geforderte Schaden erklären. Es wird empfohlen den Rücktritt schnellstmöglich und 6.11 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen schriftlich zu erklären. 6.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. nicht an, so verliert Antea Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. 6.12 Abweichend von 6.2 kann Antea Reisen keine Entschädigung Stattdessen kann Antea Reisen soweit der Rücktritt nicht von ihm verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen zu vertreten ist oder außergewöhnliche Umstände vorliegt, eine unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getrof- fenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängig- auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich keit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen(Stornierungskosten). beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und 6.3 Dieser Entschädigungsanspruch von Antea Reisen ist zeitlich außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren zum Gesamtreisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Vorkehrungen getroffen worden wären. Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktritts- Reiseleistungen berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung versicherung und einer Reiseunfallversicherung (vor allem der Stornierungskosten ist das Datum des Zugangs des Rücktritts für Auslandsreisen) zur eigenen Sicherheit empfohlen! und wird je nach Reiseart wie folgt berechnet: Allgemeine Reisebedingungen
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion ! ! 7. Umbuchungen, Ersatzpersonen der Vertrag die Rückbeförderung umfasst und wenn notwendig bis zu 3 Tage unterzubringen. Weitere Mehrkosten sind durch 7.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf den Reisenden zu tragen. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des 9.3 Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart einer Abmahnung des Reiseveranstalters (oder Vertreter, Reise- (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungen sind grundsätzlich leiter) nachhaltig stört, gefährdet oder wenn er sich in solchem nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Stornierung) genannten Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Bedingungen und durch nachfolgende Neuanmeldung möglich. Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Antea Reisen (oder dessen Antea Reisen kann jedoch, soweit möglich, zulässig und zumutbar, Vertreter), so behält Antea Reisen den Anspruch auf den Gesamt- Wünsche auf Umbuchung des Reisenden berücksichtigen, sofern reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile die Erfüllung überhaupt möglich ist. Dies gilt nicht bei aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, zu beweisen, dass Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang geringere Kosten entstanden sind als mit dem erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt. Umbuchungsentgeld gefordert. Hierfür ist pauschal eine Um- buchungsgebühr in Höhe von 50 zu zahlen. 10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 7.2 Der Mitreisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen 10.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt erhält. behördliche Anordnungen im In- und Zielland entgegenstehen. 10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht Der Mitreisende und der Dritte haften gegenüber Antea Reisen vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandene Versäumt der Reisende schuldhaft Antea Reisen einen Mehrkosten (pauschal 50 ). Gegenüber Leistungsträgern, wie aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine bspw. Fluggesellschaften, Visa, entstehende Mehrkosten werden Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Gründen unzumutbar ist. Mitreisenden unbenommen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich 8. Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungs- und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Antea gemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Reisen an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreich- ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder barkeit der Reiseleitung bzw. Antea Reisen wird der Reisende in aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunter- auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Antea Reisen wird sich lagen, unterrichtet. Der Vertreter von Antea Reisen ist beauftragt, um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungs- für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht träger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um befugt, Ansprüche anzuerkennen. völlig unerhebliche Leistungen handelt. 10.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Reisender den Reise- 9. Rücktritt durch Antea Reisen vertrag wegen eines Reisemangels der in §651c BGB bezeich- neten Art nach §651e BGB oder aus wichtigem, Antea Reisen Antea Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reise- Antea Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung vertrag kündigen: zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist 9.1 Die Durchführung der Reisen ist an eine Mindestteilnehmer- oder von Antea Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige zahl gebunden. Diese wird für die jeweilige Reise im Reiseange- Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Antea Reisen bot und der Reisebestätigung beziffert ausgeschrieben. Wird die erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann Antea Reisen von der Reise 10.4 Reisegepäck: Die Mitnahme des Gepäcks (ein Koffer pro zurücktreten, jedoch spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. In Person und Handgepäck) erfolgt kostenlos, aber ohne Haftung. diesem Fall werden die bereits geleisteten Zahlungen unver- Auch für im abgestellten Omnibus oder Hotel zurückgelassene züglich zurückerstattet, ein weitergehender Anspruch gegenüber Wertsachen und so weiter übernimmt Antea Reisen keine Antea Reisen besteht nicht. Haftung. Verlust oder Beschädigung des Gepäcks sind dem 9.2 Antea Reisen ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhn- Beförderungsunternehmen (insbesondere bei Flugreisen) licher Umstände im Sinne des 6.12 an der Erfüllung des Vertrags unverzüglich durch den Mitreisenden anzuzeigen, sonst besteht gehindert; in diesem Fall hat Antea Reisen den Rücktritt unver- die Gefahr des Anspruchsverlusts. Bei Flugreisen empfiehlt Antea züglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Reisen dringend unverzüglich Vorort mittels Schadensanzeige Tritt Antea Reisen vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesell- auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete schaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schaden- Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach sanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Rücktritt zurückerstattet. Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung inner- Wird der Vertrag nach Antritt der Reise gekündigt, so kann Antea halb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Antea Reisen verpflichtet, bzw. dem Reiseveranstalter anzuzeigen. die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls ! Allgemeine Reisebedingungen
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion ! ! 11. Beschränkung der Haftung über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei 11.1 Die vertragliche Haftung von Antea Reisen für Schäden, wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B. Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. beschränkt soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch 14.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und vorsätzlich herbeigeführt wird, oder Antea für einem dem Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, Mitreisenden entstehenden Schaden allein wegen eines eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn bleiben von der Beschränkung unberührt. Die internationale Antea Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Seebeförderung unterliegt dem Athener Übereinkommen (AÜ) 14.3 Antea Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Gelten für eine vom den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vor- Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der schriften beziehungsweise internationale Übereinkommen, nach Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Antea Reisen eigene denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Pflichten schuldhaft verletzt hat. Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Antea Reisen auf diese berufen. 15. Gerichtsstand 11.2 Antea Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- Der Reisende kann Antea Reisen an dessen Sitz verklagen. und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Gerichtsstand für Ansprüche gegen Antea Reisen ist Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Aschaffenburg, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist oder Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Bootstouren oder Schiff- keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Zur außerge- fahrten, Kutschfahrten, Ausstellungen, Beförderungsleistungen richtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn hat die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform“) diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs- initiiert: https://ec.europa.eu/consumers/odr/errors/?event=log bestätigung hingewiesen wird., dass sie für den Reisenden er- Antea Reisen nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer kennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Antea Reisen Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht zählt (z.B. Busunternehmer, Fluggesellschaft, Museum usw.) verpflichtet. 12. Verjährung 16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 12.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen von Antea Reisen die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge. durch Antea Reisen verjähren nach zwei Jahren ab dem vertrag- lichen Reiseende. ! 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Reiseveranstalter Luftfahrtunternehmens Antea Reisen Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Inh. Gudrun Haacke Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet An den Seen 7 Antea Reisen den Reisenden über die Identität der ausführenden 63773 Goldbach Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu mail: gudrunhaacke@gmx.de informieren. Steht/en bei der Buchung die ausführende/n Flug- gesellschaft/en noch nicht fest, so ist Antea Reisen verpflichtet, Insolvenzversicherer: R & V Versicherung dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften Sitz von Antea Reisen ist Goldbach zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Antea Reisen weiß, welche Fluggesellschaft/en ! den Flug durchführen wird, muss sie den Reisenden informieren. Hinweis Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft Aufgrund des neuen EU-Reiserechtsänderungsgesetzes genannte Fluggesellschaft, muss Antea Reisen den Reisenden gültig ab dem 1. Juli 2018, ändern sich die Allgemeinen über den Wechsel informieren. Die „Black List“ ist auf folgender Reisebedingungen von Antea Reisen entsprechend und gelten Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/ für alle Reiseverträge, die ab dem 1. Juli 2018 getätigt werden. safety/air-ban/index_de.htm 14. Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 14.1 Antea Reisen unterrichtet grundsätzlich nur Staatsangehörige eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweiligen Einreisedokumente und Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie ! ! Allgemeine Reisebedingungen
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Antea Reisen Architektur-Kunst-Religion, An den Seen 7, 63773 Goldbach trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Antea Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Antea Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit R & V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R & V Allgemeinde Versicherungs AG, Raiffeisenplatz 1, 65198 Wiesbaden, Tel. 0049 611 533 5859 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Antea Reisen verweigert werden. Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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