Nach Herrnhut und auf die Via Sacra - Entdeckungsreise durch die Oberlausitz vom 9 - 15. Juni 2021 - Evangelisches ...

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Nach Herrnhut und auf die Via Sacra - Entdeckungsreise durch die Oberlausitz vom 9 - 15. Juni 2021 - Evangelisches ...
Nach Herrnhut und auf die Via Sacra
            Entdeckungsreise durch die Oberlausitz
                    vom 9. – 15. Juni 2021
Das kleine Örtchen Herrnhut ist vor allem wegen der Losungen sowie der Herrnhuter
Sterne bekannt. Die heute weltweite Kirche der Evangelischen Brüder-Unität hat hier
ihre Wurzeln. Hier kommen Sie ins Gespräch über die Losungen, besuchen den
Gottesacker und erhalten Einblick in die Herstellung eines Herrnhuter Sterns in der
Manufaktur.
Herrnhut ist zudem eine Station auf der Via Sacra. Diese ist eine auf alten Handels-
wegen verlaufende Route im Dreiländereck Deutschland-Polen-Tschechien mit
religions- und kunsthistorisch bedeutsamen Kulturdenkmälern und Volksgruppen.
Die Oberlausitz ist eine Schatztruhe an sakraler Kunst in vielen Kirchen und Klöstern
der Region. Reisen Sie mit uns nach Görlitz, Herrnhut, Zittau und Bautzen. Entdecken
Sie Perlen europäischer Architekturgeschichte, liebevoll restaurierte Innenstädte aus
Gotik, Renaissance, Barock und Jugendstil. Erfahren Sie von der böhmischen,
preußischen, sächsischen und schlesischen Vergangenheit.

                     Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.
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Vorgesehener Reiseverlauf:
1. Tag: Mittwoch, 09. Juni 2021: Anreise via Plauen in die Lausitz
Morgens Abfahrt mit dem Bus ab Stuttgart. Gegen Mittag legen Sie eine Pause in der
Spitzenstadt Plauen im Vogtland ein. Hier haben Sie Zeit, rund um den Altmarkt und
Klostermarkt zu spazieren und in einem der örtlichen Lokale einen Mittagsimbiss
einzunehmen. Dann Weiterfahrt in Richtung Görlitz und Ankunft im Best Western Hotel „Via
Regia“ im Gründerzeitviertel der Stadt.
Abends kommen Sie zum ersten gemeinsamen Abendessen im Hotelrestaurant zusammen,
bei dem Sie Ihre Mitreisenden näher kennenlernen.
Erste Übernachtung in Görlitz.

2. Tag: Donnerstag, 10. Juni 2021: Görlitz – Entdeckungen vom Mittelalter bis zum Jugendstil
                                              Heute nehmen Sie sich den ganzen Tag Zeit, um
                                              Görlitz zu entdecken. Ein halbes Jahrtausend
                                              europäische Architekturgeschichte und ein
                                              bisschen „Görliwood“ erwarten Sie bei der
                                              Stadtführung, die Sie nach dem Frühstück
                                              beginnen. Eine Mittagspause zur individuellen
                                              Gestaltung ist eingeplant. Der Kaisertrutz, die
                                              mittelalterlichen Hallenhäuser, die Peterskirche
                                              und das Heilige Grab sind Sehenswürdigkeiten
                                              dieser Europastadt an der Neiße. Die
Evangelische Stadtkirche St. Peter und Paul beherrscht durch ihr kupfergedecktes
Hochdach und das weithin sichtbare Turmpaar
die historische Altstadt; Sie erkunden sie bei einer
Kirchenführung. Hier können Sie zudem an der
Andacht „Orgelmusik Punkt 12“ teilnehmen,
wobei Musik auf der Sonnenorgel zu Gehör
gebracht wird. Dann ist Zeit für eigene Entde-
ckungen eingeplant.
Am Abend speisen Sie gemeinsam in einem
Restaurant in der der Altstadt.
Zweite Übernachtung in Görlitz.

3. Tag: Freitag, 11. Juni 2021: Das Heilige Grab – Ausflug nach Herrnhut
Am Morgen setzen Sie die Stadtführung durch Görlitz fort und besuchen den Nikolaifriedhof.
Aufgrund seines reichen Grabmalbestandes
vom frühen 17. bis in die Mitte des 19. Jahrhun-
derts gilt er als seltenes Beispiel frühneuzeitlicher
protestantischer Friedhofskultur. Entlang der Via
Dolorosa gelangen Sie zum Heiligen Grab,
einem Nachbau des Heiligen Grabes von
Jerusalem von 1504 – einem Ort der Erinnerung
an Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu
Christi.

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Nach der Mittagspause Fahrt nach Herrnhut, dem Hauptsitz der Herrnhuter Brüdergemeine.
Die Siedlung geht auf den Grafen Nikolaus Ludwig von Zinzendorf zurück, der im Jahr 1722
                                    „Böhmische Brüder“ – Glaubensflüchtlinge aus
                                    Mähren, die in der Tradition von Jan Hus standen – auf
                                    seinem Gut Berthelsdorf aufnahm. Sie besuchen die
                                    Evangelische Brüder-Unität mit
                                    einer    Führung     durch    den
                                    Kirchensaal, die Unitäts-Aus-
                                    stellung und den Gottesacker.
                                    Ebenso kommen Sie mit einer
                                    örtlichen Pfarrerin ins Gespräch
über die Losungen, die auf eine über 290-jährige Geschichte zurück-
blicken: Am 3. Mai 1728 verkündete Zinzendorf bei der abendlichen
Versammlung der Gemeinde zum ersten Mal ein kurzes Wort für den
kommenden Tag, seit 1731 wurden die Losungen dann alljährlich in
gedruckter Form herausgegeben.
Später besuchen Sie noch das Schauwerkstatt- und Fabrikationsgebäude der Herrnhuter
Sterne Manufaktur, wo die bekannten Sterne hergestellt werden. Bei einer Filmvorführung
bekommen Sie einen Einblick und haben danach noch die Möglichkeit zum Einkauf im
„Sterne-Shop“.

Das Abendessen genießen Sie im Restaurant der Manufaktur „unter Sternen“.
Im Anschluss Rückfahrt nach Görlitz und dritte Übernachtung.

4. Tag: Samstag, 12. Juni 2021: Bautzen – vielseitig und sorbisch geprägt
                                            Nach Ihrem Frühstück besuchen Sie heute
                                            Bautzen. 17 Türme und Basteien künden schon
                                            von weitem von der 1.000-jährigen Geschichte
                                            der Stadt. Bei einer Führung durch die Altstadt
                                            treffen Sie auch auf ein sakrales Unikum: den
                                            Dom Sankt Petri, der sich seit 1524 Simultan-
                                            kirche nennen darf. Das Nebeneinander der
                                            Konfessionen wurde hier schon früh praktiziert:
                                            Katholiken und Lutheraner teilen sich die Kirche.
                                            Ein Gespräch mit einem Kirchenvertreter ist
angefragt, damit Sie Einblick in das aktive ökumenische Gemeindeleben der Simultan-
kirche erhalten.
Nach der individuellen Mittagspause in der Altstadt nehmen Sie im Sorbischen Museum an
einer Führung teil und können dann noch selber die Dauerausstellung besichtigen.

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Später fahren Sie zum Kloster der Klarissen von der Ewigen Anbetung. Die Klarissen sind ein
                                            kontemplativer Orden, wo die Schwestern ein
                                            Leben in franziskanischer Einfachheit und Armut
                                            führen. Hier werden Sie von der Äbtissin Maria
                                            Clara Faltermaier geführt. Sie ist Schwäbin und
                                            freut sich schon auf die Begegnung und den
                                            Austausch mit Ihnen beim gemeinsamen
                                            Kaffeetrinken.
                                            Anschließend haben Sie noch Freizeit, um selber
                                            die schöne kleine Altstadt zu entdecken bevor
                                            Sie sich am Abend alle wieder zu einem
sorbischen „Hochzeitsessen“ treffen.
Danach Rückfahrt zum Hotel nach Görlitz und vierte Übernachtung.

5. Tag: Sonntag, 13. Juni 2021: Kloster Marienthal – Zittauer Gebirgsromantik
Genießen Sie Ihr Frühstück. Danach fahren Sie nach Ostritz zum Kloster St. Marienthal, das
idyllisch an der Neiße gelegen ist. Marienthal ist
das älteste Frauenkloster des Zisterzienserordens
in Deutschland, das seit seiner Gründung
ununterbrochen genutzt wird. Sie erhalten
Gelegenheit, bei einem Rundgang mit einer
Ordensschwester ins Gespräch zu kommen.
Nach der Führung durch das Kloster und die
eindrucksvolle Kirche bleibt Zeit zum individuel-
len Besuch des Kräutergartens der Schwestern,
zu einem Bummel im Klostermarkt oder einem
individuellen Mittagessen in der Klosterschenke.
Dann bringt Sie der Bus zum Zittauer Bahnhof, von wo aus Sie mit der Schmalspurbahn unter
                                             Dampf nach Oybin fahren. Bei der Fahrt fühlt
                                             man sich geradezu in eine liebevoll gestaltete
                                             Modell-Eisenbahnlandschaft versetzt, ein Höhe-
                                             punkt für jeden historischen Eisenbahnlieb-
                                             haber. Am Ziel angekommen besichtigen Sie
                                             das reizvoll in einem Talkessel des Zittauer
                                             Gebirges gelegene Örtchen. Hier werden Sie
                                             durch die Bergkirche geführt, eine barocke
                                             Saalkirche mit hölzernem Turm.
                                             Später besuchen Sie noch die Oberlausitzer
Miniwelt mit Schauwerkstatt. Hier werden Kleinode von derzeit 50 Modellen aus dem
Dreiländereck ausgestellt: Burgen, Kirchen und Klöster, alle handgefertigt aus Sperrholz,
Oberlausitzer Stein und Sand.
Im Anschluss Rückfahrt nach Görlitz. Der Abend steht Ihnen zur freien Verfügung für ein
Abendessen nach eigenem Geschmack in einem der zahlreichen Lokale der Altstadt.
Fünfte Übernachtung in Görlitz.

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6. Tag: Montag, 14. Juni 2021: Zittau – Altstadt und Fastentücher
Frühstück und anschließende Fahrt nach Zittau. Dieses städtebauliche Juwel liegt im
Dreiländereck Deutschland-Polen-Tschechien. Sie verbringen hier den heutigen Tag mit
interessanten Besichtigungen, Mittags- und Kaffeepause zur individuellen Gestaltung sind
selbstverständlich eingeplant.
Die Stadt lockt nicht nur mit ihren Patrizierhäusern, sondern auch mit einer textilen und
religionsgeschichtlichen Kostbarkeit, dem Großen und
dem Kleinen Fastentuch. Das 1472 hergestellte Große
Fastentuch zeigt von der Erschaffung der Welt bis zum
Jüngsten Gericht in 90 Bildern Geschichten aus dem
Alten und Neuen Testament. Diese riesige Bilderbibel
ist einzigartig in Deutschland. Es ist eindrucksvoll in der
spätgotischen Kirche „Zum Heiligen Kreuz“ ausgestellt.
Interessanterweise ist das Kleine Zittauer Fastentuch
aus dem Jahre 1573 von einer evangelischen
Gemeinde in Auftrag gegeben worden und damit ein Beleg für den toleranten Verlauf der
Glaubensspaltung in der Oberlausitz. Sie sehen das Kleine Fastentuch beim Besuch des
Kulturhistorischen Museums Franziskanerkloster.
                                               Auch entdecken Sie die Altstadt von Zittau.
                                               Neben dem Salzhaus, einem der bedeutend-
                                               sten Speicherbauten Deutschlands, queren Sie
                                               den prächtigen Marktplatz. Dort weht – tief im
                                               Osten – südliches Flair, ausgestrahlt vom sanften
                                               Gelb des Rathauses, das nach den Plänen von
                                               Karl Friedrich Schinkel im Stil der italienischen
                                               Renaissance erbaut wurde. Dem Berliner Bau-

meister ist auch der Entwurf zum Wiederaufbau
der St.-Johannis-Kirche zu verdanken. Statt der
barocken Grundgestaltung hat Schinkel dem
Bau klassizistische Züge gegeben.
Am Nachmittag fahren Sie zurück nach Görlitz.
Das Abschlussabendessen nehmen Sie gemein-
sam im Hotelrestaurant ein.
Letzte Übernachtung in Görlitz.

                      7. Tag: Dienstag, 15. Juni 2021: Heimreise über Mylau
                      Nach dem Frühstück treten Sie die Heimreise an. Unterwegs machen
                      Sie Halt in Mylau, wo Sie die Stadtkirche mit der bekannten
                      Silbermannorgel besichtigen.
                      Rückankunft in Stuttgart ist am frühen Abend geplant.

                                                            Programmänderungen vorbehalten.

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Übernachtungshotel:                    Best Western Hotel Via Regia
                                       Jauernicker Str. 15/16
                                       02826 Görlitz
                                       Telefon: 035 81 / 76 44 330
                                       www.viaregia-goerlitz.bestwestern.de

                                     Das privat geführte 4-Sterne-Hotel mit 40 Gäste-
                                     zimmern ist ein Baudenkmal inmitten des historischen
                                     Gründerzeitviertels. Durch die Sanierung 2013/2014
                                     wartet das Haus mit modernen Annehmlichkeiten auf.
Alle Zimmer sind mit dem Lift erreichbar und verfügen über Bad/Dusche und WC, TV,
Telefon, freies WLAN, Sitzgelegenheit und Verdunkelungsmöglichkeit.
Das hoteleigene Restaurant bietet abwechslungsreiche Küche, deren Wurzeln sowohl
schlesisch-polnisch als auch gutbürgerlich sind. Speisen können Sie sowohl drinnen als auch
auf der Gästeterrasse im Innenhof. Die hoteleigene Sauna (gegen Gebühr) mit einem
großzügigen Ruheraum lädt zum Entspannen ein.

Reisepreis*:         Pro Person im Doppelzimmer:                          1.180,- €
                     Einzelzimmerzuschlag:                                 150,- €
                     Mindestteilnehmerzahl:                               20 Personen
                     Maximale Gruppengröße:                               35 Personen
                     Anmeldeschluss:                                      10.04.2021
                           (begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang)
      * Der Reisepreis versteht sich inkl. aller Serviceentgelte und Vermittlungsgebühren.

Im Reisepreis enthaltene Leistungen:
  •   Busreise im komfortablen Fernreisebus ab/bis Stuttgart
  •   6 x Übernachtung mit Frühstück im 4**** Best Western Hotel Via Regia in Görlitz,
      Unterbringung in Comfort Doppelzimmern bzw. Einzelzimmern mit großem Bett
  •   5 x Abendessen, davon 1 x Sorbisches Hochzeitsessen
  •   1 x Kaffeetrinken im Kloster
  •   Stadtführung Görlitz inkl. Führungen/Eintritte St. Peter und Paul Kirche (mit Orgel-
      musik), Heiliges Grab, Nikolaifriedhof
  •   Führung in der Brüder-Unität Herrnhut inkl. Gespräch sowie Besichtigung Kirche und
      Gottesacker und Besuch mit Führung in der Sterne Manufaktur
  •   Stadtführung Bautzen mit Dom St. Petri, Sorbischem Museum und Führung/
      Gespräch im Kloster der Klarissen
  •   Stadtführung Zittau und Eintritte/Besichtigungen zu den Museen mit dem Großen
      und Kleinen Fastentuch
  •   Eintritt/Führung im Kloster St. Marienthal
  •   Romantische Fahrt mit der Zittauer Schmalspurbahn nach Oybin
  •   Orts- und Kirchenbesichtigung Oybin
  •   Eintritt in die Oberlausitzer Miniwelt mit Schauwerkstatt
  •   Besuch der Stadtkirche Mylau mit Silbermannorgel
  •   Gemeindeblatt-Reisebegleitung und tägliche Andachten durch Kirchenrätin i. R.
      Bärbel Hartmann

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Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen:
   •    Getränke zum Abendessen
   •    Sonstige Verpflegung
   •    Persönliche Ausgaben
   •    Trinkgelder
    •   Reiseversicherungen
        Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
        Sie können bei einem Versicherungsanbieter Ihres Vertrauens eine Versicherung abschließen.
        Bitte beachten Sie auch spezielle Versicherungsangebote und –bedingungen bzgl. Covid-19.
        Bei einigen (alten) Versicherungen ist der Versicherungsschutz bei Pandemien und/oder
        Quarantänefällen nicht inkludiert.

Wichtige Hinweise:
Wir weisen darauf hin, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter
Mobilität nicht geeignet ist. Sie sollten gut zu Fuß sein. Die Straßen in den Altstädten
bestehen oft aus Kopfsteinpflaster und vor allem innerhalb der Städte sind Sie grundsätzlich
gehend unterwegs.
Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kontaktieren Sie uns bitte VOR Buchung
der Reise. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die gewünschte
Reise für Sie geeignet ist.

Während der Reise gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen des Robert-Koch-
Institutes, darunter das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bus sowie in den Hotels,
Restaurants und geschlossenen Räumen. Je nach Entwicklung der Verordnungen werden
wir Sie vor der Reise nochmals über die dann geltenden Bestimmungen informieren.

Die Anzahlung in Höhe von 20% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung
fällig, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn.

Bis 12.05.2021 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus
sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die einge-
zahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.

Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin
Stornokosten gemäß Punkt 6.4 der Reisebedingungen an.
Sollte die Reise wegen einer offiziellen Reisewarnung und/oder Beherbergungsverbot nicht
durchführbar sein, werden Ihnen selbstverständlich keine Kosten in Rechnung gestellt.

Reiseveranstalter:                  Antea Reisen
(im Sinne des dt. Reiserechts)      An den Seen 7
                                    63773 Goldbach
                                    Tel.: 0172-36 880 55

Reisevermittler:                    Evangelische Gemeindepresse GmbH
                                    Leserreisen
                                    Augustenstr. 124
                                    70197 Stuttgart
                                    Tel.: 0711-60 100 49
                                    E-Mail: leserreisen@evanggemeindeblatt.de

                    Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.             Seite 7
Nach Herrnhut und auf die Via Sacra - Entdeckungsreise durch die Oberlausitz vom 9 - 15. Juni 2021 - Evangelisches ...
Evangelische Gemeindepresse GmbH
Leserreisen
Augustenstr. 124
70197 Stuttgart

Verbindliche A N M E L D U N G
zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg
Nach Herrnhut und auf die Via Sacra vom 09.-15. Juni 2021

1. Teilnehmer/in:
Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................
Straße ..................................................................................................................................................
PLZ/Ort ................................................................................................................................................
Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. .....................................................................
Geb.-Datum ................................................ E-Mail ..........................................................................

2. Teilnehmer/in:
Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................
Straße ..................................................................................................................................................
PLZ/Ort ................................................................................................................................................
Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ………..........................................................
Geb.-Datum ................................................ E-Mail ….......................................................................

Unterbringung:                   □ Doppelzimmer                       □ Einzelzimmer
                                 □ ½ Doppelzimmer (ggf. zusammen mit ...................................................)
                                 Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird.

Bitte Zutreffendes ankreuzen:
□ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort
  und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte
  Datenangaben ggf. streichen)
□ Zustiegswunsch: …………………………………………………………………………………………
  (Hinweis: Die Möglichkeit eines Zustieges entlang der Strecke muss zunächst geprüft werden.)
□ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier, Gesundheitshinweise etc.): …..……………….………..
  ………………………………………………………………………………………………………………

=== bitte auch die Rückseite ausfüllen ===
Nach Herrnhut und auf die Via Sacra - Entdeckungsreise durch die Oberlausitz vom 9 - 15. Juni 2021 - Evangelisches ...
Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Herrnhut“ vom 09.06.-15.06.2021

In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson:
(freiwillige Angabe)

Name ………………………………………………………………………………………………………..

Telefon ……………..……………………………………………………………………………….……….

Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften):
□ eine Gesamtrechnung an ………………………………………………….…………………………
□ getrennte Rechnungen.
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der
Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn.

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Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der
Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung liegen mir
die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei
einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich erkenne sie – zugleich für alle von mir mit
angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser
Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die
mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel,
Busunternehmen und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird
ausdrücklich nicht zugestimmt.
Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen
ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an
leserreisen@evanggemeindeblatt.de wahrnehmen.

Ort/Datum ................................................. Unterschrift ....................................................................

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Reiseveranstalter:                      Antea Reisen, An den Seen 7, 63773 Goldbach
Reisevermittler:                        Evangelische Gemeindepresse GmbH, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart
Nach Herrnhut und auf die Via Sacra - Entdeckungsreise durch die Oberlausitz vom 9 - 15. Juni 2021 - Evangelisches ...
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
Allgemeine Reisebedingungen
An dieser Stelle werden Sie als Reisende/Mitreisende (folgend       Reisegebiet. Dort ist insbesondere auf landesspezifische
Reisende genannt) vom Reiseveranstalter (folgend Antea Reisen       Besonderheiten der Verkehrsmittel, Unterbringung, Verpflegung
genannt) über die Reisebedingungen informiert, welche die           und der Besichtigungsprogramme hingewiesen.
gesetzlichen Bestimmungen der §651a ff. des Bürgerlichen            Unternehmungen, die in den ausführlichen Reiseverläufen mit
Gesetzbuches ergänzen und die Grundlage des Reisevertrages          dem Zusatz „Gelegenheit“, „Möglichkeit“, oder „auf allgemeinen
zwischen dem Reisenden und Antea Reisen bilden sowie die            Wunsch“ oder als fakultativ bezeichnet werden, sind selbst nicht
Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§4-11 BGB-    Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der erste
Info (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach      und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der
bürgerlichem Recht).                                                Erbringung der Beförderungsleistung.
1. Abschluss des Reisevertrages und Verpflichtung für               3.2 Antea Reisen hat Informationspflichten vor der Reiseanmeld-
Reisende/Mitreisende                                                ung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist,
                                                                    nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesent-
Für alle Reiseanmeldungen gilt: Grundlage dieses Angebots sind      liche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung,
die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von        Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen,
Antea Reisen für die jeweilige Reise soweit diese dem Reisenden     Einreisebestimmungen)
bei der Anmeldung vorliegen. Der Reisende hat für alle Vertrags-    3.3 Antea Reisen hat über seine Beistandspflichten zu informieren
verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung          (siehe EU-Formblatt) und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese        sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförder-
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung          ung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom
übernommen hat.                                                     Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Antea Reisen den         angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung        verlangen.
kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per        3.4 Antea Reisen hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn
Telefax erfolgen.                                                   die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung            Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe
(Annahmeerklärung) durch Antea Reisen zustande, wobei der           auch Ziff. 4).
Reisende bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine            3.5 Vermittelte Leistungen: Für Fremdleistungen übernimmt
Reisebestätigung in verkörperter Form (sie bedarf keiner            Antea Reisen keine Haftung. Bei ausdrücklich und eindeutig im
bestimmten Form) erhält.                                            Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Antea Reisen             als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (z.B.
vom Inhalt der Reisebeschreibung ab, so liegt ein neues Angebot     Busanmietungen, Besuch von Veranstaltungen, Konzerten,
seitens Antea Reisen vor. Antea Reisen fühlt sich für die Dauer     Opernbesuchen, Sonderausstellungen, Schifffahrten etc.) ist
von zehn Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage        Antea Reisen nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S.
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb         des §651v BGB. Als Vermittler haftet Antea Reisen insofern
der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung         grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu
oder Anzahlung erklärt.
!2. Bezahlung des Reisepreises, An- und Restzahlung                 vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für
                                                                    die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Die
                                                                    vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit
und Sicherungsschein                                                nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen,
Mit der Reisebestätigung übergibt Antea Reisen dem Reisenden        Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind,
einen Sicherungsschein nach §651 k BGB. Damit sind die Zahl-        eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung
ungen auf den Reisepreis von Antea Reisen und auch über den         besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Dies gilt auch
Reisemittlern abgesichert. Mit Vertragsabschluss ist eine           für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer
Anzahlung von 20 % in Höhe des Reisepreises pro Reisenden/          Pauschalreiseleistung vom Reisende z.B. am Urlaubsziel
Mitreisenden und Reise zu leisten in genannten Fristen. Die         ausgewählt werden.
Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen      3.6 Antea Reisen behält sich Änderungen der Ausschreibung vor,
innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten sich die     insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der
Reisende zu sofortiger Zahlung des Reisepreises Zug um Zug          Preise und darf eine konkrete Änderung der Ausschreibungs- und
gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungs-          Preisangaben erklären, wenn sie den Reisenden vor Reiseanmeld-
scheines. Bleibt die Zahlung (An- oder Restzahlungen) aus, ist      ung hierüber informiert (Ziffer 4 und 5).
Antea Reisen berechtigt nach Mahnung mit angemessener               4. Leistungsänderungen
Fristsetzung, die Leistungen zu verweigern und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reisende zu             4.1 Antea Reisen ist berechtigt, nach Vertragsschluss wesentliche
verlangen. Rücktrittsentschädigungen (siehe Rücktrittskosten        Vertragsbedingungen, die nicht den Reisepreis betreffen, einseitig
gemäß Ziffer 6), sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte         zu ändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen der
sind sofort fällig.                                                 Reiseleistungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
                                                                    der Reise nicht beeinträchtigen sowie von Antea Reisen nicht
3. Leistungen und Pflichten                                         wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. Antea Reisen
3.1 Vertragliche Grundlage der Reiseleistungen bildet die           hat dem Reisenden über die Änderungen auf einem dauerhaften
Leistungsbeschreibung der Ausschreibung der dem Reisenden           Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise
versandten Reisebestätigung. Sie wird ergänzt durch die jeweils     vor Reisebeginn zu unterrichten. Eventuelle Gewährleistungsan-
in den abgedruckten allgemeinen Ausführungen für das spezielle      sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit

                                                      Allgemeine Reisebedingungen
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
Mängeln behaftet sind.
                                                                       !
                                                                      6.4 Bus- und Bahnreisen innerhalb Europas
4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom          20 % des Reisepreises bis 41 Tage vor Reisebeginn
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer min-          25 % des Reisepreises bis 31 Tage vor Reisebeginn
destens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Antea Reisen          50 % des Reisepreises bis 24 Tage vor Reisebeginn
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden 60 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn
aus seinem Angebot anzubieten. Ohne fristgemäße Erklärung             70 % des Reisepreise bis 8 Tage vor Reisebeginn
des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als                  80 % des Reisepreise ab dem 7. Tag vor Reisebeginn
angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.              oder bei Nichtantritt der Reise
5. Preisänderungen                                                    6.5 Bei Flugreisen mit Linienfluggesellschaften
Der ausgeschriebene Reisepreis kann nachträglich durch Antea          15 % des Reisepreises bis 91 Tage vor Reisebeginn
Reisen einseitig geändert werden, sofern nachweisbare und un-         25 % des Reisepreises bis 41 Tage vor Reisebeginn
vorhersehbare Änderungen der Preisbestandteile sich ergeben,          50 % des Reisepreises bis 31 Tage vor Reisebeginn
die erst nach Vertragsabschluss wirksam wurden. Zu diesen             60 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn
gehören: Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten,           80 % des Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn
Hafen- und Flughafengebühren, Steuern, Wechselkurse und               90 % des Reisepreise ab dem 7. Tag vor Reisebeginn
Ölpreise, Tourismusabgaben, Aufenthalts- und öffentlich-recht-        oder bei Nichtantritt der Reise
liche Eintrittsgebühren bis 8 % des Reisepreises. Ein höherer Satz 6.6 Bei Flugbuchungen mit Bedarfsluftverkehrslinien gelten für
bedarf der Zustimmung der Mitreisenden und kann nur bis zum           den Flug die Rücktrittsverordnung der Charterfluggesellschaften,
21. Tag vor Reisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen          auf die in der Ausschreibung gesondert hingewiesen wird.
nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreises               6.7 Bei Theater- oder Konzertreisen, die mit dem langfristigen
können die Reisenden kostenlos zurücktreten, wenn dieser              Kauf von Eintrittskarten verbunden sind, gelten die Gebühren je
Rüctritt durch den Reisenden fristgemäß Antea Reisen mitgeteilt
                                                                      nach Transportart der Reise. Wenn bei einer Reise die Karten im
wird. Andernfalls besteht der Reisevertrag weiter. Ebenfalls kann     Reisepreis enthalten oder auch extra als Mehrpreis ausgewiesen
der Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen         sind, so ist eine Bestellung bei Vertragsschluss verbindlich.
Reise verlangen, wenn Antea Reisen in der Lage ist, eine solche       Zusätzlich sind hier die Kosten für Eintrittskarten einschließlich
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot             der anfallenden Agentur- und Vorverkaufsgebühren zu zahlen (wie
anzubieten.                                                           angegeben). Eventuelle Spielplan- oder Besetzungsänderungen
Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie
sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro berechtigen          den Reisenden nicht zum Rücktritt von der Reise.
                                                                      6.8  Für Exklusivreisen   und Kreuzfahrten gelten die gesondert
Person auf den Reisepreis auswirkt. Antea Reisen wird in einem        ausgeschriebenen     Stornierungsbedingungen       in der Reisebe-
solchen Fall den Reisenden rechtzeitig auf einem dauerhaften          schreibung,   bestimmt    durch  die einzelnen Leistungsträger  (z.B.
Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und          Kreuzfahrtschiffe).
deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der              6.9 Antea Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Preiserhöhung mitteilen.                                              Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und zu          fordern, soweit Antea Reisen nachweist, dass wesentlich höhere
                                                                      Aufwendungen      als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch
                                                                      sind. In  diesem  Fall ist Antea Reisen verpflichtet, die geforderte
nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Antea Reisen nicht      Entschädigung     unter  Berücksichtigung der ersparten Aufwend-
vorhersehbar waren.                                                   ungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
6. Rücktritt des Reisenden, Stornierungskosten                        Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.1 Der Reisende/Mitreisende kann jederzeit vor Reisebeginn von 6.10        Dem Reisende bleibt es in jedem Fall unbenommen, Antea
                                                                      Reisen   nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer
der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Antea Reisen
oder im Falle der Buchung über einen Reisevermittler, diesem zu Pauschale.entstanden ist, als die von Antea Reisen geforderte
                                                                      Schaden
erklären. Es wird empfohlen den Rücktritt schnellstmöglich und        6.11 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen
schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise Ersatzteilnehmer    zu stellen, bleibt durch die vorstehenden
                                                                      Bedingungen      unberührt.
nicht an, so verliert Antea Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. 6.12 Abweichend von 6.2 kann Antea Reisen keine Entschädigung
Stattdessen kann Antea Reisen soweit der Rücktritt nicht von ihm verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen
zu vertreten ist oder außergewöhnliche Umstände vorliegt, eine        unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getrof-
fenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängig- auftreten,            die die Durchführung der Pauschalreise oder die
                                                                      Beförderung     von Personen an den Bestimmungsort erheblich
keit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen(Stornierungskosten). beeinträchtigen.       Umstände sind unvermeidbar und
6.3 Dieser Entschädigungsanspruch von Antea Reisen ist zeitlich       außergewöhnlich,     wenn sie nicht der Kontrolle der Partei
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes unterliegen, die sich       hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch
des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis dann nicht hätten vermeiden             lassen, wenn alle zumutbaren
zum Gesamtreisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der          Vorkehrungen     getroffen   worden   wären.
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der                     Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktritts-
Reiseleistungen berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung         versicherung und einer Reiseunfallversicherung (vor allem
der Stornierungskosten ist das Datum des Zugangs des Rücktritts für Auslandsreisen) zur eigenen Sicherheit empfohlen!
und wird je nach Reiseart wie folgt berechnet:
                                                      Allgemeine Reisebedingungen
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
!                                                                   !
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen                                      der Vertrag die Rückbeförderung umfasst und wenn notwendig
                                                                    bis zu 3 Tage unterzubringen. Weitere Mehrkosten sind durch
7.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf           den Reisenden zu tragen.
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des       9.3 Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart    einer Abmahnung des Reiseveranstalters (oder Vertreter, Reise-
(Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungen sind grundsätzlich           leiter) nachhaltig stört, gefährdet oder wenn er sich in solchem
nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Stornierung) genannten        Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Bedingungen und durch nachfolgende Neuanmeldung möglich.            Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Antea Reisen (oder dessen
Antea Reisen kann jedoch, soweit möglich, zulässig und zumutbar,    Vertreter), so behält Antea Reisen den Anspruch auf den Gesamt-
Wünsche auf Umbuchung des Reisenden berücksichtigen, sofern         reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile
die Erfüllung überhaupt möglich ist. Dies gilt nicht bei            aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en)
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.        ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, zu beweisen, dass          Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang
geringere Kosten entstanden sind als mit dem                        erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.
Umbuchungsentgeld gefordert. Hierfür ist pauschal eine Um-
buchungsgebühr in Höhe von 50 € zu zahlen.                          10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
7.2 Der Mitreisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen       10.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu
Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen      informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht
genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder     innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt erhält.
behördliche Anordnungen im In- und Zielland entgegenstehen.         10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht
Der Mitreisende und der Dritte haften gegenüber Antea Reisen        vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandene          Versäumt der Reisende schuldhaft Antea Reisen einen
Mehrkosten (pauschal 50 €). Gegenüber Leistungsträgern, wie         aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine
bspw. Fluggesellschaften, Visa, entstehende Mehrkosten werden
                                                                    Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht,
gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten      wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen
nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem    Gründen unzumutbar ist.
Mitreisenden unbenommen.                                            Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich
8. Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen             der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein
                                                                    Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungs-      und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Antea
gemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die          Reisen an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreich-
ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder        barkeit der Reiseleitung bzw. Antea Reisen wird der Reisende in
 aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch          der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunter-
auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Antea Reisen wird sich   lagen, unterrichtet. Der Vertreter von Antea Reisen ist beauftragt,
um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungs-       für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht
träger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um       befugt, Ansprüche anzuerkennen.
völlig unerhebliche Leistungen handelt.                             10.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Reisender den Reise-
9. Rücktritt durch Antea Reisen                                     vertrag wegen eines Reisemangels der in §651c BGB bezeich-
                                                                    neten Art nach §651e BGB oder aus wichtigem, Antea Reisen
Antea Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom     erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reise-    Antea Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung
vertrag kündigen:                                                   zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist
9.1 Die Durchführung der Reisen ist an eine Mindestteilnehmer-      oder von Antea Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige
zahl gebunden. Diese wird für die jeweilige Reise im Reiseange-     Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Antea Reisen
bot und der Reisebestätigung beziffert ausgeschrieben. Wird die     erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann Antea Reisen von der Reise      10.4 Reisegepäck: Die Mitnahme des Gepäcks (ein Koffer pro
zurücktreten, jedoch spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. In        Person und Handgepäck) erfolgt kostenlos, aber ohne Haftung.
diesem Fall werden die bereits geleisteten Zahlungen unver-         Auch für im abgestellten Omnibus oder Hotel zurückgelassene
züglich zurückerstattet, ein weitergehender Anspruch gegenüber      Wertsachen und so weiter übernimmt Antea Reisen keine
Antea Reisen besteht nicht.                                         Haftung. Verlust oder Beschädigung des Gepäcks sind dem
9.2 Antea Reisen ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhn-          Beförderungsunternehmen (insbesondere bei Flugreisen)
licher Umstände im Sinne des 6.12 an der Erfüllung des Vertrags     unverzüglich durch den Mitreisenden anzuzeigen, sonst besteht
gehindert; in diesem Fall hat Antea Reisen den Rücktritt unver-     die Gefahr des Anspruchsverlusts. Bei Flugreisen empfiehlt Antea
züglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.          Reisen dringend unverzüglich Vorort mittels Schadensanzeige
Tritt Antea Reisen vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch    (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesell-
auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete      schaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schaden-
Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach             sanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Rücktritt zurückerstattet.                                          Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung inner-
Wird der Vertrag nach Antritt der Reise gekündigt, so kann Antea    halb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der
Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise     Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene               der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Antea Reisen verpflichtet,   bzw. dem Reiseveranstalter anzuzeigen.
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls           !
                                                   Allgemeine Reisebedingungen
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
!                                                                    !
11. Beschränkung der Haftung                                         über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige
                                                                     anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei
11.1 Die vertragliche Haftung von Antea Reisen für Schäden,          wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der        Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B.
Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis            Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
beschränkt soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch             14.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und
vorsätzlich herbeigeführt wird, oder Antea für einem dem             Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
Mitreisenden entstehenden Schaden allein wegen eines                 eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.              und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem              dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz                 Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
bleiben von der Beschränkung unberührt. Die internationale           Antea Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Seebeförderung unterliegt dem Athener Übereinkommen (AÜ)             14.3 Antea Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Gelten für eine vom          den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vor-        Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der
schriften beziehungsweise internationale Übereinkommen, nach         Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Antea Reisen eigene
denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten           Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann, so kann sich Antea Reisen auf diese berufen.                   15. Gerichtsstand
11.2 Antea Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-     Der Reisende kann Antea Reisen an dessen Sitz verklagen.
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als              Gerichtsstand für Ansprüche gegen Antea Reisen ist
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,         Aschaffenburg, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist oder
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Bootstouren oder Schiff-       keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Zur außerge-
fahrten, Kutschfahrten, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
                                                                     richtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn            hat die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform“)
diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs-         initiiert: https://ec.europa.eu/consumers/odr/errors/?event=log
bestätigung hingewiesen wird., dass sie für den Reisenden er-        Antea Reisen nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
kennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Antea Reisen       Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht
zählt (z.B. Busunternehmer, Fluggesellschaft, Museum usw.)           verpflichtet.
12. Verjährung                                                       16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
12.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB         Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen von Antea Reisen
die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung      hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge.
durch Antea Reisen verjähren nach zwei Jahren ab dem vertrag-
lichen Reiseende.                                                    !
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden        Reiseveranstalter
Luftfahrtunternehmens
                                                                     Antea Reisen
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die          Inh. Gudrun Haacke
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet        An den Seen 7
Antea Reisen den Reisenden über die Identität der ausführenden       63773 Goldbach
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu           mail: gudrunhaacke@gmx.de
informieren. Steht/en bei der Buchung die ausführende/n Flug-
gesellschaft/en noch nicht fest, so ist Antea Reisen verpflichtet,   Insolvenzversicherer: R & V Versicherung
dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften       Sitz von Antea Reisen ist Goldbach
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden. Sobald Antea Reisen weiß, welche Fluggesellschaft/en
                                                                     !
den Flug durchführen wird, muss sie den Reisenden informieren.       Hinweis
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft             Aufgrund des neuen EU-Reiserechtsänderungsgesetzes
genannte Fluggesellschaft, muss Antea Reisen den Reisenden           gültig ab dem 1. Juli 2018, ändern sich die Allgemeinen
über den Wechsel informieren. Die „Black List“ ist auf folgender     Reisebedingungen von Antea Reisen entsprechend und gelten
Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/     für alle Reiseverträge, die ab dem 1. Juli 2018 getätigt werden.
safety/air-ban/index_de.htm
14. Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
14.1 Antea Reisen unterrichtet grundsätzlich nur Staatsangehörige
eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die
jeweiligen Einreisedokumente und Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
!
!
                                                    Allgemeine Reisebedingungen
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

                                  nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie
(EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen Antea Reisen Architektur-Kunst-Religion, An den Seen 7, 63773 Goldbach trägt die volle Verantwortung
für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Antea Reisen über die
gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise
inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

                                    Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

 •      Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des
        Pauschalreisevertrags.
 •      Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
        Reiseleistungen.
 •      Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
        Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
 •      Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter
        zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
 •      Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich
        erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der
        Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag
        zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht
        auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
 •      Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung
        aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich
        geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der
        Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine
        Entschädigung.
 •      Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
        Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende
        Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
 •      Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und
        vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
 •      Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
        durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der
        Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt
        dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
        Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,
        Abhilfe zu schaffen.
 •      Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder
        nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
 •      Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
 •      Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen
        zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der
        Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden
        gewährleistet. Antea Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit R & V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen.
        Die Reisenden können die R & V Allgemeinde Versicherungs AG, Raiffeisenplatz 1, 65198 Wiesbaden, Tel. 0049
        611 533 5859 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Antea Reisen verweigert werden.

 Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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