New York & Washington D.C - Politik und Kultur- 22.9.2019 DETAILPROGRAMM - NZZ Reisen
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2 14. – 22. SEPTEMBER 2019 NEW YORK & WASHINGTON D.C. Am Puls von Politik & Kultur in zwei faszinierenden US-Metropolen mit Dr. Felix E. Müller Nach Philadelphia, Annapolis und zuletzt 1790 New York sollte der US-amerikanische Regierungssitz einen eigenen Dis- trikt erhalten. An den Ufern des Potomac entstand so Washington D.C. – heutiges Nervenzentrum der US-amerikanischen Politik, ein immenser Apparatus, der eigenen Regeln folgt. Der ehemalige NZZ am Sonntag-Chefredaktor Dr. Felix E. Müller stellt Ihnen sein New York & Washington vor, seit seiner Korrespondentenzeit fester Bestandteil seines Lebens. Eine Region, zu der er enge Kontakte pflegt und Ihnen einmalige Einblicke ins gesellschaftliche und politische Geschehen ermöglicht. New York – eine Stadt der Superlative. Pulsierend. Insgesamt eine einmalige, andersartige Reise an die Dynamisch. Zusammen mit Dr. Felix E. Müller suchen Sie historische Ostküste mit einem geschärften Blick fürs weltberühmte Kunstinstitutionen auf, erhalten einen Politgeschehen. Einblick hinter die bedeutenden Kulissen der Vereinten Nationen und spazieren entlang des etwas anderen Dachgartens – die High Line gehört nebst den klassischen Wahrzeichen zum Pflichtprogramm. Im Gegenzug präsentiert sich Washington D.C. bereits als das, was es ist: wichtig, geschäftig, international und das Geschehen auf der Welt mitbestimmend. Europäische Akzente der Architektur verweisen dabei auf die Wurzeln in einer Alten Welt, von der sich der junge Staat in einer turbulenten Loslösung unabhängig machte. Seither hat die USA einen steilen Aufstieg erlebt – und bestimmt auch heute auf unterschiedliche Art die Schlagzeilen der Weltpresse. Dr. Felix E. Müller, Ihr begleitender Fachreferent, führt Sie in die Welt hinter die Türen und erhabenen Marmorsäulen der mächtigsten US-Institutionen ein und zeigt Ihnen, wo das Politherz Amerikas schlägt.
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV Gesellschaftliches und politisches Gesche- hen zweier Megametropolen der USA • Ein Reise-Unikat mit dem ehemaligen NZZ am Sonntag Chefredaktor Dr. Felix E. Müller, dessen Beziehungs- netzwerk Ihnen Türen zu verborgenen Welten öffnet • Einblicke in Wahrzeichen der Politik und Justiz: Vereinte Nationen, Kongress, Supreme Court, Lobbying und Heritage Foundation • Einmalige Begegnungen und Gespräche mit Mitarbei- tenden der besuchten Institutionen sowie Empfang in der Schweizer Botschaft • Museenvielfalt: Guggenheim Museum vor offizieller Öffnungszeit, Führung mit Kunsthistorikerin durch die National Gallery of Art und Besuch im Glenstone Muse- Reiseplanung um als Geheimtipp Ihres Fachreferenten Tag 1: Zürich – New York Am Vormittag nehmen Sie Ihren Direktflug ab Zürich mit IHRE BEGLEITUNG SWISS. Dank der Zeitverschiebung landen Sie um die Dr. Felix E. Müller Mittagszeit desselben Kalendertages. Willkommen im 1951 in Winterthur geboren, studierte kosmopolitischen New York mit seinen weltberühmten Felix E. Müller Germanistik, Musik- wissenschaften und Mathematik. Nach Kunstinstitutionen und zahlreichen Wahrzeichen. Anfängen beim Züri-Leu war er 1982- Bei der Rundfahrt durch den Stadtteil Brooklyn durchqueren 1997 bei der Weltwoche u.a. Inland- Sie die Prospect Park-Anlage, sehen die typischen braunen ressort-Leiter, Korrespondent in Sandstein-Gebäude und streifen durch das wunderschöne Washington und Chefredaktor a. i. Zwei Wohnviertel der Wohlhabenden und Kreativköpfe, Brooklyn Jahre assistierte er als Dozent am Bryn Mawr College in Philadelphia. Seit 1997 Heights, mit direkter Sicht auf die New Yorker Skyline. Im ist er für die NZZ tätig, hat die Konzept- Herz des Big Apple, in Manhattan, beziehen Sie Ihr Zimmer arbeiten für die NZZ am Sonntag geführt für die nächsten drei Nächte im zentralen 5* WestHouse und war seit deren Lancierung 2002 bis Hotel. Beim gemeinsamen Willkommensabendessen erhal- September 2017 Chefredaktor. 2016 ten Sie von Dr. Felix E. Müller eine Einführung in die Ge- wurde er mit dem Zürcher Journalisten- schichte der Stadt und stossen auf die kommenden Tage an. preis für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Heute ist er Senior Advisor der NZZ. LEISTUNGEN Tag 2: Kunst & Wahrzeichen Ein exklusiver Rundgang vor der offiziellen Öffnung einer • Internationale Flüge mit SWISS respektive United kulturellen, weltberühmten Institution New Yorks steht Airlines in der Economy-Klasse (inkl. Taxen) heute auf dem Programm: Sie besuchen das Guggenheim Museum. Anschliessend erkunden Sie zwei Stadtwahrzei- • Alle Transporte, Bahnfahrt in Business-Klasse Wag- gon, Eintritte, Gebühren, ESTA-Bewilligung, Trinkgelder chen neueren Datums: Das One World Trade Center wurde während acht Jahren auf dem weltweit als Ground Zero • Hotelunterkünfte, Frühstück, eine weitere Mahlzeit bekannt gewordenen Gelände, wo einst die Twin Towers pro Tag standen, errichtet. Sie fahren ganz hinauf bis zur Aussichts- plattform One World Observatory und nehmen die Rund- • Fachvorträge und Begleitung durch Dr. Felix E. Müller, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Reiseleitung umaussicht über die Weltmetropole in sich auf. Neben dem Wolkenkratzer deutet ein andersartiges, niedrigeres aber • Ausführliche Reisedokumentation mindestens ebenso prestigeträchtiges Gebäude auf die Be- sonderheit seines Standplatzes hin: Oculus, der weisse Neu- • Audiosystem auf Rundgängen bau des spanischen Architekten Santiago Calatrava, ist einer der schönsten und teuersten Bahnhöfe der Welt, vereint als TERMIN Verkehrsdrehscheibe elf U-Bahn-Linien in Lower Man- 14. - 22.9.2019 hattan und wird in seiner Form stark symbolbehaftet mit einem Phönix oder auch Adler verglichen. Nach einem ge- PREIS meinsamen Mittagessen endet die Stadtrundfahrt am Nach- Fr. 7 750.- p.P. EZ-Zuschlag Fr. 1 150.-. mittag am Hotel und der restliche Tag und Abend stehen zur freien Verfügung. Optional können kulturelle Veranstaltun- TEILNEHMER gen besucht werden. Min. 15, max. 25 Personen Tag 3: Vereinte Nationen & High Line Park DIREKT INFORMIEREN An der First Avenue am East River befindet sich der Sitz der +41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch Vereinten Nationen. Das als international geltende Gebiet verfügt über eigene Sicherheitsorgane sowie Verwaltung. Während Ihres Besuchs der UN-Quartiere erhalten Sie einen
4 Einblick hinter die berühmten Kulissen. Im Gespräch mit Schweizer Diplomaten erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Ziele dieser Organisation und die Rolle, welche die Schweiz am Hudson River spielt. Danach widmen Sie sich einem anderen, städtischen Thema: Während eines geführ- ten Spaziergangs entlang der High Line folgen Sie dieser stillgelegten und zum Park umgebauten Hochbahn- Gütereisenbahnstrecke im Westen von Manhattan und erfah- ren mehr über das neuste Trendquartier, das in den letzten Jahren im einstigen Meatpacking District entstanden ist. Als optionaler Programmpunkt kann der Besuch des Whitney Museum of American Art angeschlossen werden – im 2015 eröffneten Neubau von Renzo Piano ist die wichtigste Sammlung amerikanischer Kunst des 20. und 21. Jahrhun- derts ausgestellt. Tag 6: Think Tank & Schweizer Botschaft Tag 4: New York – Washington D.C. Die US-Hauptstadt ist reich an Think Tanks – zu Deutsch Der Zug von Amtrak bringt Sie heute Morgen bequem von der Denkfabriken. Gegenstand ihres Engagements ist die Erfor- New York Penn Station in die Hauptstadt der Vereinigten Staa- schung, Entwicklung und Bewertung politischer, sozialer und ten Amerikas. Während der Bahnfahrt bleibt Zeit für Gespräche wirtschaftlicher Konzepte und Strategien. Die Think Tanks mit Dr. Felix E. Müller. Sie durchqueren dabei die zweitgrösste üben einen grossen Einfluss auf die US-Politik aus. Ihr Fach- Stadt der Ostküste - Philly, wie Philadelphia liebenswürdig ge- referent ermöglicht Ihnen den Besuch eines Washingtoner nannt wird - wo die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung Think Tanks, der v.a. das Handeln der republikanischen verfasst, unterzeichnet und nach dem Läuten der Liberty Bell am Präsidenten Reagan und George W. Bush stark geprägt und 8. Juli 1776 verkündet wurde. Nach einer 3-stündigen Fahrt in jetzt auch wieder der Administration von Donald Trump der komfortablen Business-Klasse erreichen Sie Washington nahesteht: die Heritage Foundation. Der Besuch vermittelt D.C. am Mittag. Nach Ankunft entdecken Sie auf einem ersten Ihnen einen Eindruck der Organisation, Finanzierung und Spaziergang die National Mall – jener rechteckige Park, der Arbeitsweise einer solchen Denkfabrik sowie der Themen, flankiert wird von einigen der mächtigsten Institutionen der Stadt welche im Moment die Politiker in Washington beschäftigen. sowie des Landes überhaupt: das Weisse Haus, das amerikani- Nach einem individuellen Lunch besuchen Sie das National sche Kapitol, das weltberühmte Lincoln Memorial sowie das Air & Space Museum, dessen Exponate Ihnen die Geschichte obeliskusförmige Washington Monument. Interessant ist hierbei der amerikanischen Zivilluftfahrt näherbringen, aber auch die auch die geschichtliche und architektonische Entstehung der Zeit des Kalten Krieges oder der ersten Mondlandung vor Stadt – Sie erfahren mehr über das Leben, Schaffen und die späte Augen führt. Später besuchen Sie die diplomatische Vertre- Würdigung des Stadtplaners Washingtons, des Franzosen Pierre- tung der Schweiz, gelegen im Nordwesten der Stadt nahe des Charles l'Enfant. Im Anschluss zeigt Ihnen Dr. Franziska Wid- Woodley Parks. Vor Ort erfahren Sie dabei mehr über die mer Müller, Ehefrau von Dr. Müller und Kunsthistorikerin, eini- Diplomaten-Szene in der US Hauptstadt, über die Beziehun- ge der vielen Highlights in der Sammlung der National Gallery gen zwischen den beiden „sister republics“ Schweiz/USA of Art, die zu den bedeutendsten Kunstmuseen der Weltzählt. Sie sowie die Themen, die gegenwärtig diskutiert werden. beziehen Ihr Zimmer in Ihrem zentral gelegenen 4*-Hotel, das sich in Gehdistanz der weltweit bekannten Sehenswürdigkeiten befindet. Am Abend erwartet Sie das gemeinsame Dinner in einem ausgewählten Lokal der Gastronomieszene Washingtons. Tag 7: Lobbying & Glenstone Museum Eine politische Hintergrundaktivität, die in der Alten Welt keinen vergleichbaren Einfluss auf das aktive Politgeschehen Tag 5: Internationaler Währungsfonds & ausübt, ist das professionelle, organisierte Lobbying. Um ein besseres Verständnis für Zusammenhänge, Positionen und Capitol Hill Ziele zu erhalten, führt Sie Dr. Felix E. Müller in eine der Aussenbesichtigung des berühmten Weissen Hauses sowie grössten Anwaltskanzleien der Hauptstadt – zu deren Klienten Supreme Courts, des obersten Gerichtshofs der USA mit einer auch ehemalige US-Präsidenten gehören. Hier erhaschen Sie enormen Machtfülle. Die Pläne des mächtigen, klassizisti- einen faszinierenden Einblick in den besonderen Alltag der schen Bauwerks stammen aus den 30er Jahren, und zwar von dort tätigen Rechtsanwälte. Am Nachmittag machen Sie sich Architekt Cass Gilbert, der mit seinem Woolworth Building auf in Richtung Glenstone Museum, ca. 45 Minuten aus- den New Yorker Hochbaustil prägte. Beim Besuch bei der serhalb von Washington gelegen. Dieses Privatmuseum in Schweizer Delegation des Internationalen Währungsfonds einem riesigen, von Landschaftsarchitekten neu angelegten erfahren Sie mehr über die Aufgaben und das Funktionieren Park wurde vom Multimilliardär Mitchell Rales gestiftet und der einflussreichen Bretton Woods-Institutionen und die Rol- kürzlich mit einem modernen Museumsgebäude dem Publi- le, welche die Schweiz in diesen wichtigsten Organisationen kum wieder zugänglich gemacht. Hier ist die private Samm- der globalen Währungsordnung spielt. Nach dem gemeinsa- lung von Rales mit über 1 300 zeitgenössischen Werken aus- men Mittagessen steht eine Führung durch eines der imposan- gestellt. Wahrzeichen von Glenstone ist eine riesige Blu- testen Gebäude, optisch wie faktisch, auf dem Programm: menskulptur des Künstlers Jeff Koons. Noch haben die gros- durch das Capitol, dem Sitz des amerikanischen Parlaments. sen Touristenströme diese bemerkenswerte Sehenswürdigkeit Dank den Kontakten von Dr. Felix E. Müller können Sie die nicht entdeckt. Ein schönes Abschiedsdinner wird Ihnen im Büros eines Kongressabgeordneten besuchen und sich aus lebendigen Quartier Georgetown serviert, inklusive kurzer erster Hand über das Funktionieren des Kongresses und die Führung durch diesen alten, ehemals selbständigen Stadtteil. gegenwärtige politische Lage der USA informieren.
5 Tag 8 & 9: Washington D.C. – Zürich genschirm, sowie etwas Warmes für kühle Abende, sollte Zum Ausklang Ihrer Reise begeben Sie sich wenige Kilome- neben Sonnenschutz und guten Schuhen Platz in Ihrem ter südlich der Hauptstadt auf den Landsitz George Gepäck finden. Washingtons, erster Präsident der USA. Die Villa Mount Vernon, mit umgebender Plantage im Familienbesitz, reprä- sentiert die Ära englischer Kolonisierung und Sklavenarbeit, Transport welche prägend für die Entstehungsgeschichte der USA war. Die Interkontinentalflüge von Zürich nach New York und In den Räumen des herrschaftlichen Gebäudes, mit einem retour ab Washington D.C. sind bei SWISS respektive Uni- wunderbaren Ausblick über das bewaldete Flusstal des Po- ted Airlines gebucht. Die Flugdauer beträgt: tomac Flusses, treffen Sie auf eine zeitgenössische Ausstat- Zürich – New York: 8h45 tung. Interessantestes Ausstellungsstück: der Schlüssel zur Washington D.C. – Zürich: 8h15 Pariser Bastille, den der Marquis de Lafayette, wichtigstes Flugplanänderungen bleiben vorenthalten. Bindeglied zwischen Amerikanischer und Französischer Die Ausflüge und Transfers vor Ort erfolgen in modernen, Revolution, seinem Freund George Washington einst über- klimatisierten Reisebussen. Die Strecke von New York nach reichte. Anschliessend fahren Sie zum Flughafen, wo Sie Washington D.C. legen Sie bequem mit dem Amtrak-Zug kurz vor 18:00 Uhr den Direktflug mit United Airlines nach zurück. Die Sitze sind im separaten Business-Klasse Wagen Zürich antreten. Landung am Morgen des nächsten Tages. für die Gruppe reserviert. Die Fahrt dauert knapp 3h. Unterkunft/Mahlzeiten 3 Übernachtungen in New York im zentral in Manhattan gelegenen 5*-Hotel WestHouse: www.westhousehotelnewyork.com 4 Übernachtungen in Washington D.C. im zentral gelegenen 4*-Hotel The Kimpton Donovan in Gehdistanz zu wichtigen Sehenswürdigkeiten: www.donovanhoteldc.com Im Arrangement sind das Frühstück sowie eine weitere Mahlzeit pro Tag inbegriffen. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisen- den. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. Allgemeines Der Stil der NZZ Reisen Einzelreisende Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- Reisebüro gebucht werden. Unverkennbares Merkmal sind sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen besondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in in Doppelzimmern. Der Zuschlag für ein Doppelzimmer zur das Leben und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren. Alleinbenutzung beträgt CHF 1 150.-. Das Produkt entstand in Zusammenarbeit mit Ihrem Fachre- ferenten Dr. Felix E. Müller. Die Reisen sollen authentisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn schärfen für Versicherung das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt sich wohl auf Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise den Reisen, bei denen man mit Fachexperten die Welt auf gilt, ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresver- eine andere Art entdeckt. sicherung „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance (ehemals ELVIA): CHF 124.- pro Person (CHF 25 000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 199.- pro Familie Anforderungsprofil oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab und 50 000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab dem richtet sich an ein politisch und kulturell interessiertes Pub- Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die likum jeden Alters. Für die Führungen ist eine gewisse Aus- Reise stattfindet und schützt während 12 Monaten auf Rei- dauer von Vorteil, da man immer wieder ein paar Stunden sen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). auf den Beinen ist. Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestel- len Sie diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular). Klima & Ausrüstung In New York & Washington D.C. herrscht ein mit der Schweiz vergleichbares Klima, wobei die Temperaturen im Sommer schnell über 30°C liegen können. Zu Ihrer Reise- zeit Mitte September können Sie mit Tagestemperaturen zwischen 20-27°C rechnen. Ein Regenschutz oder ein Re-
6 Einreise ren, Gebühr & Organisation ESTA-Bewilligung, Trinkgel- Schweizer Bürger brauchen für die Einreise in die USA der für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum durch Dr. Felix E. Müller während der gesamten Reise, hinaus gültigen elektronischen Reisepass, Visum wird Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, grundsätzlich keines benötigt. Allerdings wird seit Dezem- cotravel Reiseleitung, ausführliche Reisedokumentation, ber 2009 vor dem Abflug die Einholung einer elektronischen Audiosystem auf Rundgängen. Einreisebewilligung vorgeschrieben – cotravel wird sich um Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi- die Bewilligungen für die ganze Gruppe kümmern (im Ar- cherungen, persönliche Auslagen, Zuschlag Doppelzimmer rangementpreis inkludiert sind die Gebühren für die ESTA- zur Alleinbenutzung CHF 1 150.-. Genehmigung mit USD 14.- pro Person, Stand Februar 2019). Wer – aus welchem Grund auch immer – keine Programmänderungen vorbehalten. ESTA-Bewilligung erhält, benötigt ein Einreisevisum. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Damit Sie die ESTA-Bewilligung bekommen, muss Ihr Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. Ihr Pass muss biometrisch sein (wenn er keine biometri- Reisepass folgende Anforderung erfüllen: IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN schen Daten enthält, können Sie nur mit gültigem Visum Mit einem Notpass können Sie nicht in die USA einrei- einreisen). Eine ESTA-Bewilligung kann nicht ausgestellt werden, sen. wenn Sie sich seit dem 1. März 2011 im Irak, Iran, Syri- en oder Sudan aufgehalten haben. Dies ist auch der Fall, wenn Sie als Doppelbürger die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen (zur Einreise wird ein Visum notwendig). Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Visum für die USA benötigen, beraten wir Sie gerne bei der Anmeldung. Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Rei- se zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so müs- sen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (CHF 100.– pro Person, maximal aber CHF 200.– pro Auftrag) noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises inklusive Einzelzimmerzuschlag und anderen Aufpreisen erheben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen. Bis 121 Tage vor Abreise 30% 120-46 Tage vor Abreise 50% 45-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun- gen. CO2-Kompensation Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge- schaffen. Auf Myclimate (www.myclimate.ch) haben Sie bei Interesse die Möglichkeit, Ihre individuelle Reisestrecke und einen entsprechenden Kompensationsbetrag zu berechnen und die Zahlung, zugunsten von Klimaschutzprojekten in Ent- wicklungs- und Schwellenländern, direkt zu veranlassen. Kosten/Leistungen Die 9-tägige Reise kostet CHF 7 750.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit SWISS respektive United Airlines in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 98.-, Stand Februar 2019), alle Transfers, Bahnfahrt New York-Washington D.C. in Business-Klasse Waggon, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebüh-
ANMELDUNG NZZ REISEN NEW YORK & WASHINGTON D.C. MIT DR. FELIX E. MÜLLER 14. – 22. SEPTEMBER 2019 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – NEW YORK & WASHINGTON D.C. – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die New York & Washington D.C. Reise an. Die 9-tägige Reise kostet CHF 7 750.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit SWISS respektive United Airlines in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 98.-, Stand Februar 2019), alle Transfers, Bahnfahrt New York-Washington D.C. in Business-Klasse Waggon, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Ge- bühren, Gebühr & Organisation ESTA-Bewilligung, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Beglei- tung durch Dr. Felix E. Müller während der gesamten Reise, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung, ausführliche Reisedokumentation, Audiosystem auf Rundgängen. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen, Zuschlag Doppelzimmer zur Alleinbenutzung CHF 1 150.-. Zahlung: 30% bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 1 150.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 124.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.- Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung. Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse. Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati- onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech- nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek- ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre- den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu- schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An- spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er- satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf- trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech- tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge- sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis- tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres- se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR- Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi- on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best- immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
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