Nachrichten - 11|20 - PKF Fasselt

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TOP-Thema:
Online-Handel – Umsatzsteuer
wird umgebaut!

                               11| 20
Nachrichten - 11|20 - PKF Fasselt
PKF NACHRICHTEN 11| 20

    Sehr geehrte
    Leserinnen und Leser!
    In der sich nun leider wieder stark ausbreitenden Coro-       so hat der BFH u.a. die Wahrung des Grundsatzes der
    na-Pandemie verbuchen Online-Händler und Online-              prozessualen Waffengleichheit angemahnt.
    Marktplätze zusätzliche Marktanteile. Sie müssen sich
    allerdings auf zahlreiche umsatzsteuerliche Änderun-          In der Rubrik Recht informieren wir über wettbewerbs-
    gen einstellen, die im Entwurf des Jahressteuergesetzes       rechtliche Neuerungen, die die 10. GWB-Novelle mit
    2020 enthalten sind. Im Top-Thema dieser Ausgabe er-          sich bringt. Insbesondere werden große digitale Unter-
    fahren Sie u.a., warum zukünftig viel häufiger mit auslän-    nehmen einer verschärften Missbrauchsaufsicht un-
    discher Umsatzsteuer zu fakturieren sein wird und wes-        terworfen; hingegen dürfen sich mittelständische Unter-
    halb sich mehr Versandhändler ggf. in EU-Mitgliedstaaten      nehmen über einige Erleichterungen freuen.
    steuerlich registrieren lassen müssen.
                                                                  In der Rubrik Rechnungslegung & Finanzen knüpfen wir
    Im zweiten Beitrag der Rubrik Steuern thematisieren wir       an die bereits eingangs adressierte Corona-Pandemie an.
    den Ansatz von Kosten für Sicherungseinrichtungen             In der Finanzberichterstattung wird versucht, dadurch
    (TSE) bei Kassensystemen. Nach derzeitigem Stand muss         ausgelöste Effekte über die neue Kennzahl EBITDAC zu
    jede elektronische Kasse spätestens am 31.3.2021 eine         erfassen – ob das gelingt, bleibt aber zweifelhaft.
    zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben
    bzw. mit einer solchen nachgerüstet worden sein. Zum          Im Sommer haben wir mit der Bebilderung unserer Beiträge
    steuerlichen Ansatz der damit verbundenen Kosten bietet       Impulse für Reiseziele in Deutschland geben wollen. Leider
    sich die Nutzung einer vom BMF bereitgestellten Verein-       ist durch die zweite Corona-Welle der Radius noch geringer
    fachungsregelung an. Als drittes Thema schließt sich die      bzw. die Schwellenangst bei Reisen noch größer gewor-
    Gesellschafterabfindung „unter Wert“ an. Solche Rege-         den. Jedoch finden sich auch in der näheren Umgebung
    lungen, die für ausscheidende Gesellschafter Abfindungen      schöne Orte, die wir noch aufsuchen dürfen. Mit den Bil-
    vorsehen, welche den tatsächlichen Wert der Beteiligung       dern in dieser Ausgabe wollen wir Anregungen dazu geben.
    unterschreiten, können schenkungsteuerliche Probleme
    aufwerfen. Beitrag Nr. 4 befasst sich mit Anforderungen an    Eine informative Lektüre wünscht Ihnen
    die finanzgerichtliche Prüfung von Hinzuschätzungen;          Ihr PKF-Team

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Harz im Herbst
                                                                                     TOP-Thema
                                                                                     Online-Handel: Umsatzsteuer
                                                                                     wird umgebaut!
Inhalt
Steuern                                                                          Rechnungslegung & Finanzen

Online-Handel: Umsatzsteuer wird umgebaut! ........... 4                         Neue Kennzahl EBITDAC in der Finanzbericht-
                                                                                 erstattung: Aussagekraft zweifelhaft ......................... 11
Steuerlicher Ansatz von Kosten für TSE bei
Kassensystemen ........................................................ 6        Kurz Notiert
Schenkungsteuer bei Gesellschafterabfindung                                      Mindestbeteiligung: Reicht für Steuerfreiheit das
„unter Wert“ ............................................................... 7   wirtschaftliche Eigentum aus? ...................................... 12
                                                                                 Erbringung von elektronischen Dienstleistungen:
Anforderungen an die finanzgerichtliche Prüfung
                                                                                 Unternehmenssitz im Inland oder im Ausland? ............. 13
von Hinzuschätzungen ............................................... 8
                                                                                 Umsatzsteuerlicher Leistungsort bei Hostingdiensten
Recht                                                                            in einem Rechenzentrum .............................................. 14
                                                                                 Neue begriffliche Abgrenzung von Werklieferungen ..... 15
Wettbewerbsrechtliche Neuerungen für große
Digitalunternehmen und mittelständische Betriebe                                 Verlängerung der Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis
(10. GWB-Novelle) .................................................... 10        auf elektronische Einspruchseinlegung ......................... 15

                                                                                                                                                            3
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PKF NACHRICHTEN 11| 20

       STEUERN

    StBin Sabine Rössler

    Online-Handel: Umsatzsteuer wird umgebaut!
    Online-Händler und Online-Marktplätze müssen sich         jeweils an Privatpersonen geliefert und veranlasst der
    – frühestens ab 1.7.2021 – auf zahlreiche umsatzsteu-     Fernverkäufer den Transport, so liegt ein Fernverkauf vor.
    erliche Änderungen einstellen. Diese sind im Entwurf      Der Transport ist dann vom Fernverkäufer veranlasst,
    des Jahressteuergesetzes 2020 enthalten, den der
    Bundestag am 25.9.2020 beschlossen hat (BT-Drucks.        »   wenn er selbst den Transport übernimmt, die Trans-
    22850). Damit werden die von den EU-Mitgliedstaa-             portkosten vom Kunden einzieht und an den Spedi-
    ten in 2017 getroffenen Vereinbarungen zum „VAT E-            teur weiterleitet oder
    Commerce Package“ sowie aktuelle Rechtsprechung           »   wenn er dem Spediteur den Transport ermöglicht.
    des BFH und des EuGH in das UStG übernommen.
                                                              Der Begriff der Transportveranlassung ist weiter als bisher
    1. Fernverkauf statt Versandhandel                        auszulegen. Der im deutschen UStG enthaltene Begriff
                                                              des Versandhandels soll nicht mehr verwendet werden.
    Die bisherige umsatzsteuerliche Bezeichnung „Versand-
    händler“ für den Online-Händler wird durch den Begriff    2. Innergemeinschaftlicher Fernverkauf
    „Fernverkäufer“ ersetzt. Wird ein Gegenstand grenzüber-
    schreitend innerhalb der EU oder aus einem Drittland      Innergemeinschaftliche    Fernverkäufe    gelten   als   im

     Der Japanische Garten in Leverkusen

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Bestimmungsland erbracht und begründen dort die              Hinweis: Zu befürchten ist nach aktuellem Stand eine
Umsatzsteuerpflicht, sobald sie für den EU-Fernverkäu-       belastende Kombination von OSS-Meldung und lokaler
fer die Schwelle von 10.000 € im Jahr überschreiten.         Umsatzsteuererklärung.
Bisherige länderspezifische Lieferschwellen (zwischen
35.000 € und 100.000 €) entfallen.                           5. Abwicklung über Marktplätze (z.B. Amazon)
                                                             5.1 Bestimmungslandprinzip
Bei Lieferungen in verschiedene EU-Länder kann für den
Fernverkäufer bei Überschreiten der Schwelle schon ab        Bei Fernverkäufen über elektronische Schnittstellen (z.B.
dem ersten Umsatz eine umsatzsteuerliche Registrie-          Marktplätze) liegt die Besteuerung im Bestimmungsland,
rungspflicht in allen Zielländern bestehen.                  und zwar auch, wenn die Steuer nicht nach dem beson-
                                                             deren Besteuerungsverfahren zu erklären ist und Ein-
Hinweis: Der Kreis der betroffenen Versandhändler wird       fuhr-USt zu entrichten ist.
durch die quasi-Abschaffung der Lieferschwelle erweitert.
Zukünftig wird viel häufiger mit ausländischer Umsatz-       5.2 Lieferungen über Online-Marktplätze (Fiktion
steuer zu fakturieren sein und es werden sich mehr Ver-      eines Reihengeschäfts)
sandhändler ggf. in EU-Mitgliedstaaten steuerlich regist-
rieren.                                                      Bei Versendung von Gegenständen eines Drittland-Unter-
                                                             nehmers aus einem Lager in der EU oder bei Fernver-
3. Fernverkauf aus dem Drittland                             käufen aus dem Drittland mit einem Sachwert bis höchs-
                                                             tens 150 € wird zwischen einem Online-Händler, einem
Fernverkäufe von Gegenständen aus dem Drittland sind         Online-Marktplatz (z.B. Amazon) und dem Endkunden
stets ohne Geringfügigkeitsschwelle und dann im Bestim-      künftig ein Reihengeschäft fingiert. Die Folge ist, dass die
mungsland zu versteuern (USt), wenn der Gegenstand           Lieferung des Online-Marktplatzes an den Endkunden
zuvor in ein anderes EU-Land als das Bestimmungsland         die bewegte Lieferung innerhalb des fiktiven Reihenge-
eingeführt wurde oder wenn die Steuer über das OSS (s.       schäfts ist. Im Fall der Lieferung innerhalb der EU kann
nachfolgend Abschn. 4) erklärt wird.                         der Online-Marktplatz den Umsatz über OSS (s. Abschn.
                                                             4) erklären. Im Fall von Drittlandslieferungen kann der
4. Meldung über One-Stop-Shop (OSS)                          Online-Marktplatz die Waren des Onlinehändlers steuerfrei
                                                             einführen und den Ausgangsumsatz über OSS melden.
Der Fernverkäufer kann die umsatzsteuerliche Registrie-
rung im EU-Ausland durch Teilnahme am sog. One-Stop-         Die vorangehende, ruhende Lieferung des Online-Händ-
Shop (OSS) vermeiden. Ergänzend zu dem aus 2015              lers mit einem Lager in der EU an den Online-Marktplatz
stammenden MOSS-Verfahren kann ein Unternehmer im            ist steuerbefreit. Auch die Lieferung aus dem Drittland an
EU-Ausland geschuldete Umsatzsteuer für Fernverkäufe         den Online-Marktplatz führt in den meisten Konstellatio-
nun zentral abführen. Dies betrifft zum einen innergemein-   nen zu keinem im Inland steuerbaren Umsatz.
schaftliche Fernverkäufe und zum anderen Fernverkäufe
auch aus dem Drittland mit einem Sachwert von höchs-         Der Online-Marktplatz wird im Fall des fiktiven Reihenge-
tens 150 €.                                                  schäfts zum Lieferanten an den Endkunden. Umfangrei-
                                                             che elektronische Anpassungen werden nötig sein, um
Hinweis: Die Teilnahme am OSS ist für den Fernverkäufer      z.B. den korrekten Steuersatz zu bestimmen oder den
nur einheitlich für alle Umsätze aus innergemeinschaftli-    Warenweg zu verfolgen.
chen Fernverkäufen oder Fernverkäufen aus dem Dritt-
land möglich.                                                5.3 Haftung bei Lieferungen über Online-Markt-
                                                             plätze
Nicht über das OSS erklärt wird insbesondere inner-
gemeinschaftliches Verbringen von Waren zwischen             In Fällen, in denen das fiktive Reihengeschäft (s. Abschn.
verschiedenen Warenlagern in verschiedenen EU-Mit-           5.2) keine Anwendung findet, haftet der Online-Markt-
gliedstaaten. Ebenso wenig können Lieferungen aus            platz weiter für die Umsatzsteuer des Versandhändlers.
Warenlagern innerhalb des Bestimmungslands über OSS          Die ihn bisher aus der Haftung entlastende „Erfassungs-
erklärt werden. Vorsteuern aus anderen EU-Mitgliedstaa-      bescheinigung“ nach § 22f UStG wird von einer gültigen
ten sind unverändert über das Vorsteuervergütungsver-        USt-ID-Nr des Fernverkäufers abgelöst. Letztere wird
fahren geltend zu machen.                                    Bestandteil der im Übrigen erweiterten Aufzeichnungs-
                                                             pflichten des § 22f UStG.

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PKF NACHRICHTEN 11| 20

    RAin/StBin Antje Ahlert

    Steuerlicher Ansatz von Kosten für TSE bei
    Kassensystemen
    In den letzten Monaten wurde in den PKF-Nach-               TSE als externes Speichermedium (z.B. USB-Stick) oder
    richten verschiedentlich über die Notwendigkeit             es wird mit sog. Cloud-Lösungen gearbeitet.
    von Sicherungseinrichtungen für elektronische Kas-
    sensysteme berichtet. Die zum 1.1.2020 geplante             Mit BMF-Schreiben vom 21.8.2020 (Az.: IV A 4 – S 0316-
    Einführung wurde zunächst wegen technischer                 a) hat sich die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behand-
    Unmöglichkeit und anschließend aufgrund der Coro-           lung der verschiedenen Aufwendungen für die Implemen-
    na-Pandemie bereits mehrfach aufgeschoben. Nach             tierung dieser TSE-Einrichtungen geäußert. Zunächst
    derzeitigem Stand muss jede elektronische Kasse             wird klargestellt, dass die TSE in Verbindung mit einem
    spätestens am 31.3.2021 eine zertifizierte technische       Konnektor oder als USB-Stick, SD-Card o.Ä. ein Wirt-
    Sicherheitseinrichtung (TSE) haben bzw. mit einer           schaftsgut ist. Mangels selbständiger Nutzbarkeit ist
    solchen nachgerüstet worden sein. Zum steuerli-             die TSE aber über eine betriebsgewöhnliche Nutzungs-
    chen Ansatz der damit verbundenen Kosten bietet             dauer von drei Jahren zu aktivieren und abzuschreiben.
    das BMF die Nutzung einer Vereinfachungsregelung            Die Berücksichtigung der TSE in einem Sammelposten
    an.                                                         oder die sofortige Abschreibung als geringwertiges Wirt-
                                                                schaftsgut scheiden daher aus.
    1. Kosten für die Nachrüstung
                                                                Wird die TSE allerdings fest in die Kasse als Hardware
    Eine TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem          eingebaut, liegen nachträgliche Anschaffungskosten für
    Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnitt-   das Wirtschaftsgut Kasse vor. Die TSE-Kosten sind zu
    stelle. Die am Markt angebotenen Ausführungen sind sehr     aktivieren und über die Restnutzungsdauer der Kasse
    unterschiedlich. Teilweise erhält jede Kasse eine eigene    abzuschreiben.

     Heidelberg

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Die Kosten für die Einrichtung einer einheitlichen digitalen   die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung
Schnittstelle inkl. der Anbindung der TSE an das elektroni-    bestehender Kassensysteme mit einer TSE und die
sche Aufzeichnungssystem Kasse sowie die Schnittstelle         Kosten für die erstmalige Einrichtung einer Schnittstelle
für die Finanzverwaltung sind Anschaffungsnebenkosten          sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen
zum Wirtschaftsgut TSE und mit diesem zusammen zu              werden.
aktivieren.
                                                               3. Laufende Entgelte
2. Vereinfachungsregelung
                                                               Die für die Wartung und Pflege der TSE bzw. die Unterhal-
Gem. dem o.g. BMF-Schreiben wird es im Rahmen                  tung der Cloud aufgewendeten Entgelte sind regelmäßig
einer Vereinfachungsregelung nicht beanstandet, wenn           als laufende Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

RA/StB Frank Moormann

Schenkungsteuer bei Gesellschafterabfindung
„unter Wert“
In Gesellschaftsverträgen finden sich vielfach Rege-           die unter dem Steuerwert des Anteils liegt. Dann wird eine
lungen, die für ausscheidende Gesellschafter Abfin-            Schenkung des Ausscheidenden an die verbleibenden
dungen vorsehen, welche den tatsächlichen Wert der             Gesellschafter unterstellt. Da die steuerliche Bewertung
Beteiligung mitunter deutlich unterschreiten. Dies             mittlerweile den Verkehrswerten weitgehend angenähert
kann verschiedene Gründe haben, z.B. die befristete            ist, kann diese Schenkungsfiktion relativ schnell zum Tra-
Beteiligung der Geschäftsführung am Unternehmen,               gen kommen.
ohne dass ein hoher Einstandspreis zu finanzieren ist
und entsprechend bei späterem Ausscheiden etwa-                Zu beachten ist jedoch, dass auch in diesen Fällen die
ige stille Reserven vergütet werden müssen (sog.               schenkungsteuerlichen Verschonungsregelungen für
„Managermodell“ oder „naked-in/naked-out“). Pro-               Betriebsvermögen greifen, sofern die jeweiligen Voraus-
bleme kann hier die schenkungsteuerliche Behand-               setzungen erfüllt sind und die maßgebenden Lohnsum-
lung bereiten.                                                 men- und Haltefristen eingehalten werden.

1. Zulässigkeit von Abfindungsbeschränkungen                   Zudem sind rechtsgeschäftliche Übertragungen – also
                                                               der Verkauf der Beteiligung an die übrigen Gesellschafter
Abfindungsbeschränkungen sind in bestimmten Grenzen            oder die Gesellschaft – von der Schenkungsfiktion nicht
prinzipiell zulässig und zwar sowohl hinsichtlich der Aus-     erfasst. Liegt hier der Kaufpreis unter dem Steuerwert,
zahlungsmodalitäten (Ratenzahlung über mehrere Jahre)          kann auch nach den allgemeinen Regelungen grundsätz-
als auch hinsichtlich der Abfindungshöhe. Der Rahmen           lich keine Schenkung angenommen werden, jedenfalls
wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und             sofern die Vertragsparteien keine nahestehenden Perso-
Glauben gesteckt. Von der Rechtsprechung wird insbe-           nen sind.
sondere darauf abgestellt, ob das Kündigungsrecht des
Gesellschafters durch die Abfindungsbeschränkungen             3. Sonderfall Managermodell
über Gebühr eingeschränkt wird. Das Managermodell ist
vom BGH bereits im Grundsatz gebilligt worden.                 Steht bei Eintritt in die Gesellschaft fest, dass die Betei-
                                                               ligung nur für die Dauer der aktiven Tätigkeit bestehen
2. Problem: Schenkungsfiktion                                  soll und bei Ausscheiden letztlich nur der Einstandspreis
                                                               wieder vergütet wird, soll nach der herrschenden Auffas-
Anknüpfungspunkt für die steuerliche Problematik ist           sung im Schrifttum keine Schenkung i.S. von § 7 Abs. 7
die Vorschrift des § 7 Abs. 7 ErbStG. Danach gilt es als       ErbStG vorliegen. Die Vorschrift sei nach dem Sinn und
Schenkung, wenn der Anteil im Zuge des Ausscheidens            Zweck einschränkend dahingehend auszulegen, dass
auf die Gesellschaft oder die anderen Gesellschafter           solche Fälle, bei denen von vornherein keine Vermögens-
übergeht und der Ausscheidende eine Abfindung erhält,          umschichtung geplant war, nicht erfasst sein dürfen.

                                                                                                                              7
Nachrichten - 11|20 - PKF Fasselt
PKF NACHRICHTEN 11| 20

    Diese Sichtweise ist jedoch bislang nicht höchstrichterlich    »   zum anderen ein Kaufpreis auf der Basis eines Kauf-
    bestätigt. Auch die jüngste Entscheidung des BFH vom               vertrags und keine Abfindung auf gesellschaftsver-
    6.5.2020 (Az.: II R 34/17) zum Managermodell hat hier              traglicher Grundlage gezahlt worden ist.
    keine Gewissheit gebracht. Im Streitfall war der Anteil des
    Ausscheidenden zum Nominalwert an einen Treuhänder

                                                                        Ergebnis
    verkauft worden. Dieser hielt den Anteil für die verbleiben-
    den Gesellschafter, bis ein neu eintretender ihn wiederum
    zum Nominalwert übernehmen sollte. Hier verneinte das
    Gericht eine Schenkungsteuerpflicht der verbleibenden               Die prinzipielle Anwendbarkeit der Schenkungs-
    Gesellschafter, weil                                                fiktion auf Fälle des Managermodells bleibt
    » zum einen nicht die verbleibenden Gesellschafter den              damit zwar weiterhin offen. Andererseits steht
       Anteil erworben haben, sondern ein Treuhänder. So                nunmehr fest, dass durch eine Treuhandgestal-
       komme es für das Erbschaft- und Schenkungsteuer-                 tung im konkreten Fall die Schenkungsteuer-
       recht auf das zivilrechtliche und nicht auf das wirt-            problematik vermieden werden kann.
       schaftliche Eigentum an; und

    Anforderungen an die finanzgerichtliche Prüfung
    von Hinzuschätzungen
    Der BFH hat in zwei Verfahren finanzgerichtliche               Intranet abrufbar war. Der klagenden Diskothek stellte es
    Entscheidungen wegen fehlerhafter Überprüfungen                diese Quelle nicht zur Verfügung.
    von Hinzuschätzungen aufgehoben. So verstößt ein
    Finanzgericht demnach gegen Verfahrensgrund-                   Der BFH hob das FG-Urteil mit Beschluss vom 28.5.2020
    sätze, wenn es sich in wesentlichen Punkten ledig-             (Az.: X B 12/20) auf. Der Rückgriff des FG auf eine inner-
    lich auf „allgemein zugängliche Quellen im Internet“           dienstliche Erkenntnisquelle der Finanzverwaltung stelle
    stützt und diese Quellen weder per Ausdruck doku-              eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar.
    mentiert noch konkret benennt. Ferner hat der BFH              Dieser Anspruch umfasst das Recht der Verfahrensbe-
    für solche Prüfungen die Wahrung des Grundsatzes               teiligten, sich vor dem Erlass einer Entscheidung zu den
    der prozessualen Waffengleichheit angemahnt.                   entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. Gerichte
                                                                   sind daher verpflichtet, die Beteiligten über alle für ihre
    1. Prüfung eines Gewinnaufschlags                              Entscheidung zur Verfügung stehenden Tatsachen und
                                                                   Beweisergebnisse uneingeschränkt zu informieren. Die-
    In einem Urteil vom 28.5.2020 hat der BFH die Recht-           sen Anforderungen ist das FG nicht gerecht geworden, da
    sprechung eines Finanzgerichts aufgehoben, weil dem            es den angesetzten Rohgewinnaufschlagsatz von 300%
    klagenden Steuerpflichtigen die Quellen des beklag-            in entscheidungserheblicher Weise mit den Erkenntnis-
    ten Finanzamts nicht offengelegt wurden und somit die          sen aus der innerdienstlichen Erkenntnisquelle begründet
    Transparenz und die Möglichkeit zur Gegendarstellung           hatte. Das FG hatte die Inhalte dieser internen Richtsatz-
    fehlten.                                                       sammlung nicht gegenüber der Diskothek offengelegt, so
                                                                   dass es dieser verwehrt blieb, zu den Inhalten entspre-
    Im zugrundeliegenden Verfahren hatte das FG Hamburg            chend Stellung zu nehmen.
    die Einnahmen- und Umsatzhinzuschätzungen bei einer
    Diskothek überprüft, die ein Finanzamt im Zuge einer           Der BFH stellte aber klar, dass die Finanzverwaltung für
    Betriebsprüfung vorgenommen hatte. Das FG wandte in            Schätzungszwecke durchaus eigene, interne Datenban-
    dem Urteil vom 3.9.2019 (Az.: 2 K 218/18) einen sog.           ken aufbauen und verwenden darf. Greift aber ein Gericht
    äußeren Betriebsvergleich an und legte hierbei einen Roh-      auf diese Datensammlungen zurück, muss es das
    gewinnaufschlagsatz von 300% zugrunde. Es verwies für          geprüfte Unternehmen in der rechtlich gebotenen Weise
    diesen Wertansatz u.a. auf eine spezielle interne Richt-       in den gleichen Kenntnisstand wie den Prozessgegner
    satzsammlung der Finanzverwaltung für Diskotheken              (das Finanzamt) versetzen. Insoweit verwies der BFH auf
    („Fachinfosystem Bp NRW“), die nur im innerdienstlichen        die Wahrung der prozessualen Waffengleichheit. Nun liegt

8
Nachrichten - 11|20 - PKF Fasselt
Schliersee, Oberbayern

es am FG, den angesetzten Rohgewinnaufschlagsatz            des Eiscafés zugrunde gelegt. Das Finanzgericht Nieder-
entweder zu ändern oder transparenter zu begründen.         sachsen (FG) stufte das Schätzungsergebnis als recht-
                                                            mäßig ein und erklärte, dass sich die vom Prüfer bei der
2. Quellenverweis bei Hinzuschätzung in Betriebs-           Kalkulation zugrunde gelegten Zuckeranteile aus „allge-
prüfung                                                     mein zugänglichen Quellen im Internet“ ergäben.

Gerichte haben gemäß der Finanzgerichtsordnung nach         Der BFH hob das finanzgerichtliche Urteil nun wegen
ihrer freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens         eines Verfahrensmangels auf und verwies darauf, dass
gewonnenen Überzeugung zu entscheiden. Somit müs-           das FG seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergeb-
sen bei der Entscheidungsfindung                            nis des Verfahrens gewonnen habe, weil es sich ledig-
» Schriftsätze der Beteiligten,                             lich auf unbenannte Internetquellen berufen habe. Es war
» deren Vorbringen in der mündlichen Verhandlung,           somit weder für die Prozessbeteiligten noch für den BFH
» deren Verhalten,                                          überprüfbar, ob die in Ansatz gebrachten Zuckeranteile
» die Steuerakten,                                          im Rahmen der Schätzung tatsächlich vertretbar waren.
» die beigezogenen Akten,
» eingeholte Auskünfte,
» Urkunden und
» Beweisergebnisse                                              Ausblick
berücksichtigt werden. Der BFH hat nun aufgezeigt, welche       Auch in diesem zweiten Fall hob der BFH das
Konsequenzen ein Verstoß gegen diese Grundsätze hat.            finanzgerichtliche Urteil auf und verwies die
                                                                Sache zurück, weshalb das FG nun konkreter
Im zugrundeliegenden Fall (Beschluss des BFH vom                darstellen muss, aufgrund welcher Umstände es
23.4.2020, Az.: X B 156/19) waren die Feststellungen            die zugrunde gelegten Zuckeranteile für recht-
einer Betriebsprüfung in einem Eiscafé strittig. Aufgrund       mäßig erachtete. Im ersten Fall ist zumindest
mehrerer formeller Kassen- und Aufzeichnungsmängel              eine transparentere Begründung hinsichtlich des
hatte der Prüfer eine „Ausbeutekalkulation“ vorgenom-           anzuwendenden Zuschlagssatzes erforderlich.
men und für seine Berechnung u.a. den Zuckereinkauf

                                                                                                                       9
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PKF NACHRICHTEN 11| 20

        RECHT

     Prof. Heiko Hellwege

     Wettbewerbsrechtliche Neuerungen für große
     Digitalunternehmen und mittelständische Betriebe
     (10. GWB-Novelle)
     Mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbs-              bern und eigene Angebote ungleich zu behandeln
     beschränkungen (GWB) werden insbesondere große                   (sog. self-preferencing);
     digitale Unternehmen einer verschärften Missbrauchs-         »   … Wettbewerber auf einem Markt, auf dem sie ihre
     aufsicht unterworfen; außerdem finden sich dort einige           Stellung schnell ausbauen können, zu behindern;
     Erleichterungen für mittelständische Unternehmen (so         »   … durch die Nutzung der von ihnen gesammelten
     am 9.9.2020 vom Bundeskabinett beschlossen).                     wettbewerbsrelevanten Daten ein anderes Unterneh-
                                                                      men zu behindern;
     1. An digitale Unternehmen mit marktübergreifender           »   … die Profitabilität von Nutzerdaten zu erschweren
     Bedeutung gerichtete Untersagungen                               und damit den Wettbewerb zu behindern.

     Sofern das Bundeskartellamt die überragende markt-           2. Erleichterungen für mittelständische Unternehmen
     übergreifende Bedeutung digitaler Unternehmen festge-        2.1 Schwellenwerte für Zusammenschlüsse
     stellt hat, kann es ihnen künftig insbesondere untersagen:
     » … beim Vermitteln des Zugangs zu Beschaffungs-             Zusammenschlüsse unterliegen künftig erst dann der
         und Absatzmärkten die Angebote von Wettbewer-            Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt, wenn die

       Weinberge in Esslingen am Neckar

10
beteiligten Unternehmen in Deutschland einen jährlichen       schätzung besteht. Zudem wird eine gesetzliche Grund-
Umsatz von mindestens 10 Mio. € (bisher 5 Mio. €) erzielen.   lage für die sog. Vorsitzendenschreiben des Bundes-
                                                              kartellamts geschaffen, mit denen die Behörde informell
Zusammenschlüsse können nicht untersagt werden,               grünes Licht für Kooperationen erteilen kann.
wenn die Gründe für eine Untersagung nur Bagatell-
märkte mit einem Volumen von bis zu 20 Mio. € (statt

                                                                   Hinweise
bisher 15 Mio. €) betreffen.

Hinweis: Gerade in schrumpfenden Märkten erhalten
damit mittelständische Unternehmen mehr Flexibilität für           In Ergänzung zu den unter Abschn. 1 genann-
Konsolidierungsmaßnahmen.                                          ten Untersagungen kann das Bundeskartell-
                                                                   amt künftig unter erleichterten Voraussetzun-
2.2 Kooperationen                                                  gen einstweilige Maßnahmen erlassen, um den
                                                                   Wettbewerb zu sichern. Hinsichtlich der unter
Für Kooperationen von Unternehmen wird die Rechts-                 Abschn. 2 behandelten Kooperationen wurde
sicherheit erhöht. Unternehmen haben künftig einen                 insbesondere für Einkaufs- und Vertriebskoope-
Anspruch auf eine kartellrechtliche Bewertung der Koope-           rationen mittelständischer Wettbewerbs-Unter-
ration durch das Bundeskartellamt, wenn ein erhebliches            nehmen Rechtssicherheit geschaffen.
rechtliches und wirtschaftliches Interesse an dieser Ein-

   RECHNUNGSLEGUNG & FINANZEN

WP/StB Ulrich Stauber

Neue Kennzahl EBITDAC in der Finanzbericht-
erstattung: Aussagekraft zweifelhaft
Im Jahresverlauf 2020 waren die meisten Unterneh-             gen betrafen insbesondere die Angabe der Bruttogewinne,
men insbesondere während der Lockdowns unmittel-              die dem Konzern durch die Auswirkungen des Corona-Vi-
bar von der Corona-Pandemie betroffen. Um deren               rus entgangen sind, und gegenläufig den Ansatz staatli-
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation zu             cher Finanz- und Unterstützunghilfen von rund 0,2 Mio. €.
erfassen, hat sich in den letzten Monaten häufiger            Die entgangenen Bruttogewinne schätzte die Schenck auf
mit dem EBITDAC die Verwendung einer alternativen             rund 5,6 Mio. €, so dass sich insgesamt eine Bereinigung
Kennzahl verbreitet. Die nähere Analyse lässt aber            von 5,4 Mio. € ergab (5,6 – 0,2 = 5,4).
Zweifel an der Aussagekraft aufkommen.
                                                                      Auswirkungen
                                                                                                              18,3
1. EBITDAC: Earnings before interest, taxes, depre-                        CoViD-19:
                                                                          Entgangene
ciation, amortization and coronavirus                                  Bruttogewinne          5,4
                                                                     abzgl. staatlicher
                                                                       Hilfszahlungen
Die neue Kennzahl EBITDAC wird aus der Kennzahl
EBITDA abgeleitet. Das EBITDA stellt den Gewinn vor
Zinsen, Steuern sowie Abschreibungen auf Sachanlagen/                  12,9
immaterielle Vermögensgegenstände dar. Zur Ermittlung
des EBITDAC werden zusätzlich noch Pandemieverluste
bzw. Pandemiegewinne bereinigt.

Beispiel: Der deutsche Industriekonzern Schenck Process             EBITDA                Auswirkungen    EBITDAC
Group gab im Quartalsbericht zum 31.3.2020 erstmalig              Mar YTD 2020              CoViD-19     Mar YTD 2020
das „bereinigte EBITDAC“ an. Die vorgenommene Bereini-        EBITDAC-Ermittlung, Beispiel Schenck Process Group
gung belief sich auf insgesamt 5,4 Mio. €. Die Anpassun-      (Quelle: www.schenckprocess.com)

                                                                                                                          11
PKF NACHRICHTEN 11| 20

     2. Zweifel an der Aussagekraft der Kennzahl EBITDAC          die negativen Auswirkungen überwiegen.

     Grundsätzlich gilt, dass die i.d.R. sehr branchen- und       In der Lageberichterstattung ist grundsätzlich zu beach-
     unternehmensspezifisch ausfallenden Auswirkungen des         ten, dass wesentliche finanzielle Leistungskennzahlen –
     Corona-Virus objektiv nur schwer quantifiziert werden        wie auch das EBITDAC – durchgehend (stetig) dargestellt
     können. Zwar kann die Verwendung einer um außeror-           werden müssen. Dies betrifft somit sowohl die vergangen-
     dentliche Effekte bereinigten Leistungskennzahl durch-       heitsorientierte als auch die zukunftsorientierte Bericht-
     aus dienlich sein, um die Vergleichbarkeit der Ertragslage   erstattung (Wirtschaftsbericht bzw. Prognosebericht).
     mit den Vorjahren herzustellen. Aufgrund der sehr ein-       Hierbei werden sich im Zweifel regelmäßig Schwierigkeiten
     geschränkten Nachvollziehbarkeit bzw. Prüfbarkeit wird       bei der Ableitung des EBITDAC für den Prognosezeitraum
     die Verwendung des EBITDAC jedoch durchaus kritisch          ergeben.
     gesehen. In vielen Fällen wird nicht eindeutig beurteilbar
     sein, inwieweit die Corona-Pandemie tatsächlich Einfluss     Insoweit werden in vielen Fällen sowohl die quantitative
     auf die Rechnungslegungsdaten hat. Beispielsweise wer-       als auch die qualitative Ermittlung von Effekten der Coro-
     den Umsatzrückgänge, nicht ausgelastete Sachanlagen          na-Pandemie auf die Rechnungslegung in der Praxis grö-
     oder umfangreiche Restrukturierungs- und Sanierungs-         ßere Probleme bereiten und zu Diskussionen mit dem
     maßnahmen häufig auch durch andere Einflüsse als die         Abschlussprüfer führen. Soweit wesentliche, nach Art
     Corona-Pandemie bedingt sein.                                und/oder Größe außergewöhnliche Aufwendungen und
                                                                  Erträge das Ergebnis einer Berichtsperiode beeinflussen,
     Aber auch scheinbar „einfache“ Sachverhalte wie Forde-       sind grundsätzlich die Angabepflicht gem. § 285 Satz 1
     rungsausfälle müssen in vielen Fällen nicht ausschließlich   Nr. 31 HGB im Anhang sowie die erforderliche Analyse
     auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sein. Darüber         der Ertragslage im Wirtschaftsbericht des Lageberichts zu
     hinaus sind bei der Ermittlung des EBITDAC auch posi-        beachten.
     tive Effekte zu berücksichtigen, z.B. Einsparungen durch
     Kurzarbeitergeld, staatliche Beihilfen (Rettungsschirm
     etc.) sowie Umsatzanstiege in einzelnen Branchen (z.B.
     Online-Handel).
                                                                       Fazit
                                                                      Zusammenfassend ist festzustellen, dass die
     3. Pandemie-Effekte in Jahresabschluss und Lage-                 gesetzlichen Angabepflichten in Anhang und
     bericht                                                          Lagebericht häufig ausreichen dürften, die
                                                                      Auswirkungen der Corona-Pandemie für den
     Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von Jahres- und Kon-        Abschlussadressaten klar und nachvollziehbar
     zernabschlüssen ist zu vermuten, dass i.d.R. negative            darzustellen. Ob es Sinn macht, die Klarheit
     Effekte der Corona-Pandemie zu Bereinigungen im Rah-             und Übersichtlichkeit durch die zusätzliche Dar-
     men der Ermittlung eines EBITDAC vorgenommen wer-                stellung eines EBITDAC verbessern zu wollen,
     den bzw. dass das EBITDAC als alternativer Leistungs-            erscheint daher fraglich.
     indikator nur von Unternehmen berichtet wird, bei denen

        KURZ NOTIERT

     Mindestbeteiligung: Reicht für Steuerfreiheit das
     wirtschaftliche Eigentum aus?
     Nach dem geltenden Unternehmenssteuerrecht bleiben           tens 10%. Ob für die Steuerfreiheit bei einer Mindestbe-
     Dividenden unter Kapitalgesellschaften nahezu steuer-        teiligung das wirtschaftliche Eigentum ausreicht, hatte
     frei. Im Ergebnis muss eine Kapitalgesellschaft ledig-       kürzlich das FG München zu entscheiden.
     lich 1,5% Steuern auf eine empfangene Ausschüttung
     entrichten – vorausgesetzt, die Beteiligung beträgt zu       In dem Streitfall hielt eine Kapitalgesellschaft bis zum Jahr
     Beginn des Kalenderjahres der Ausschüttung mindes-           2013 9,898% an einer Aktiengesellschaft (AG). Im Hin-

12
6-Seen-Wedau in Duisburg

blick auf eine beabsichtigte Ausschüttung der AG im Jahr    Die Richter stellten in dem Urteil vom 11.9.2019 (Az.: 7
2014 schloss die Klägerin mit dem Hauptaktionär am          K 2605/17) auf das wirtschaftliche Eigentum ab, welches
16.12.2013 einen Kaufvertrag über 50 Aktien, um über        ihrer Auffassung nach bereits im Dezember 2013 durch
die 10%-Grenze zu kommen.                                   den Abschluss des konkreten Vertrags über die Aktien
                                                            übergegangen sei. Durch den Vertrag habe die Klägerin
Im Kaufvertrag war die aufschiebende Bedingung verein-      eine das Gewinnbezugsrecht und mögliche Wertverän-
bart, dass das Eigentum an den Aktien erst mit Kaufpreis-   derungen der Aktien umfassende Position erworben, die
zahlung an die Klägerin übergehen sollte. Aufgrund eines    ihr gegen ihren Willen nicht mehr entzogen werden könne
Versehens der Klägerin wurde die geplante unverzügli-       und zum maßgeblichen Stichtag 1.1.2014 auch noch
che Überweisung nicht ausgeführt, die Überweisung des       fortbestehe.
Kaufpreises erfolgte tatsächlich erst zu Beginn des Jah-
res 2014. Folglich hatte das FG München zu entscheiden,     Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräf-
ob die Klägerin zu Beginn des Jahres 2014 die erforder-     tig, da die Revision beim BFH unter dem Az.: I R 50/19
liche Mindestbeteiligung von 10% innehatte.                 anhängig ist.

Erbringung von elektronischen Dienstleistungen:
Unternehmenssitz im Inland oder im Ausland?
Kann nicht festgestellt werden, dass der Leistungsemp-      von den Endkunden kostenlos in Anspruch genommen
fänger sein Unternehmen im Ausland betreibt, ist vom        werden. Premium User konnten gegen Entgelt weitere
Vorliegen eines Empfängerorts im Inland auszugehen.         Optionen nutzen. Ferner fielen Einnahmen durch Werbe-
                                                            einblendungen auf der Website an. Die Server, über die
In dem vom FG Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall (Urteil    die Website betrieben wurde, befanden sich in Rechen-
vom 25.6.2020, Az.: 6 K 1789/18) ging es um eine Akti-      zentren außerhalb Deutschlands. Nach Angaben der AG
engesellschaft (AG), die seit 1998 in das Handelsregister   war die Betreiberin der Website in den Streitjahren 2011
des Amtsgerichts K eingetragen war und sich überwie-        bis 2015 eine Firma I AG mit Sitz auf den Seychellen.
gend im Bereich Internet Protocol Television betätigte.     Deren Anteile wurden von einer in Russland und den USA
Fraglich war, ob die Umsätze der AG im Zusammenhang         ansässigen Firma gehalten.
mit einer Website im Inland umsatzsteuerpflichtig waren.
                                                            Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung wurde festge-
Die elektronischen Dienstleistungen der Website konnten     stellt, dass die Umsätze aus dem Betrieb der Website der

                                                                                                                       13
PKF NACHRICHTEN 11| 20

     AG zuzurechnen waren, da kein Vertrag zwischen der AG       wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung
     und der I AG existierte. Als Kontaktadresse im Impressum    dieser Gesellschaft getroffen und die Handlungen zu deren
     der Website waren die Daten der Firma I AG auf den Sey-     zentraler Verwaltung vorgenommen werden. Dabei seien
     chellen angegeben.                                          verschiedene Faktoren zu prüfen (z.B. statutarischer Sitz;
                                                                 Ort der zentralen Verwaltung; Ort, an dem die allgemeine
     Das FG Rheinland-Pfalz wies die Klage mit dem o.g. Urteil   Unternehmenspolitik bestimmt wird). Eine fiktive Ansied-
     ab. Die Leistungen seien im Inland zu versteuern. Nach      lung in der Form, wie sie für eine Briefkastenfirma typisch
     der EuGH-Rechtsprechung ist der Sitz der wirtschaft-        sei, definiere nicht den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit.
     lichen Tätigkeit einer Gesellschaft der Ort, an dem die     Hinweis: Die Revision beim BFH wurde zugelassen.

     Umsatzsteuerlicher Leistungsort bei Hosting-
     diensten in einem Rechenzentrum
     Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich aktuell         geschraubt. Diese konnten jedoch innerhalb weniger
     mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Hos-              Minuten wieder ausgebaut werden. Die Kunden hat-
     tingdiensten in einem Rechenzentrum befasst. Frag-          ten keinen unmittelbaren Zugang zu ihrem Schrank,
     lich war, ob der Belegenheitsort des Grundstücks als        sondern erhielten nach einer Identitätskontrolle einen
     Leistungsort anzusehen ist.                                 Schlüssel hierfür.

     Ein Unternehmen mit Sitz in Finnland bot Hostingdienste     Streitfrage zwischen den Beteiligten war, ob die Über-
     für Betreiber von Telekommunikationsnetzen an. Es           lassung der Geräteschränke als eine steuerfreie Vermie-
     stellte dafür abschließbare Geräteschränke bereit. Zum      tung einer Immobilie zu qualifizieren ist oder eine steuer-
     Leistungsumfang gehörten ebenfalls die Stromversor-         pflichtige Leistung in Verbindung mit einem Grundstück
     gung, Klimatisierung und Überwachung, um die Server         vorliegt. Weiterhin ging es um die Frage, wo der Leis-
     optimal nutzen zu können. Die Schränke, in denen die        tungsort ist – also in Finnland oder am Sitz der Kunden.
     Server untergebracht wurden, waren am Boden fest-           Der EuGH verneinte in seinem Urteil vom 2.7.2020 (Rs.

       Glienicker Brücke, Berlin

14
C 215/19), dass das Zurverfügungstellen der Räumlich-       sehen sei. Andererseits seien die Schränke nicht auf
keiten, in denen die Geräteschränke aufgestellt waren,      Dauer installiert, da sie nur am Boden festgeschraubt
ein Vermietungsumsatz war, da die Hostingdienste            worden seien. Ferner verneinte der EuGH, dass die
nicht nur die Überlassung des Stellplatzes des Gerä-        Hostingdienste als Dienstleistungen im Zusammenhang
teschranks umfassten, sondern auch weitere Dienst-          mit einem Grundstück anzusehen waren.
leistungen. Zudem sah der EuGH keinen ausreichend
direkten Zusammenhang der Hostingdienste mit dem            Fazit: Demnach ist der Leistungsort dem EuGH zufolge
Grundstück. Sie bilden zum einen keinen wesentlichen        im Endergebnis nicht der Belegenheitsort des Grund-
Bestandteil des Gebäudes, in dem sie stehen, so dass        stücks, sondern der Ort, von dem aus der Unternehmer
das Gebäude ohne sie nicht als unvollständig anzu-          seine Hostingdienste erbringt.

Neue begriffliche Abgrenzung von Werklieferungen
Die Abgrenzung von Werklieferung und Werkleis-              oder sonstigen Leistung, was wiederum für die Bestim-
tung führt insbesondere im Bereich der Umsatz-              mung des Liefer- bzw. Leistungsorts entscheidend ist. Bei
steuer immer wieder zu Diskussionen. Die Finanz-            der Werklieferung bestimmen sich der Ort und Zeitpunkt
verwaltung hat nun auf die Rechtsprechung des BFH           der Lieferung analog den Regelungen für Lieferungen
reagiert und mit dem BMF-Schreiben vom 1.10.2020            nach § 3 Abs. 5a, Abs. 6 bis 8 UStG. Damit ist der Ort der
die Definition der Werklieferung im Umsatzsteu-             Lieferung im Regelfall dort, wo die Beförderung oder Ver-
er-Anwendungserlass neu gefasst.                            sendung an den Abnehmer beginnt. Bei Reihengeschäf-
                                                            ten kann die Bestimmung des Orts der Lieferung davon
Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung war         abweichen. Die Werkleistung ist den sonstigen Leistun-
eine Werklieferung anzunehmen, wenn der Werkherstel-        gen zuzuordnen, bei welchen sich der Leistungsort nach
ler für das Werk selbstbeschaffte Stoffe verwendet, die     § 3a UStG bestimmt. Hier wird von dem Grundsatz aus-
nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen sind. Als       gegangen, dass die sonstige Leistung dort erbracht wird,
zusätzliche Voraussetzung für eine Werklieferung muss       wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
der Unternehmer im Zusammenhang mit dem Werk auch
einen fremden Gegenstand be- oder verarbeiten. Ent-         Berücksichtigung findet die Anpassung für alle offenen
gegen der bisherigen Auffassung kann bei einer Be- oder     Fälle, allerdings enthält das BMF-Schreiben eine Nicht-
Verarbeitung ausschließlich eigener Gegenstände keine       beanstandungsregelung: In allen Fällen vor dem 1.1.2021
Werklieferung mehr vorliegen.                               entstandener gesetzlicher Umsatzsteuer können Unter-
                                                            nehmer die Umsätze – auch für Zwecke des Vorsteuer-
Die Differenzierung zwischen Werklieferung und Werkleis-    abzugs und Fälle des § 13b UStG – nach den alten Rege-
tung ist wesentlich für die Zuordnung zu einer Lieferung    lungen behandeln.

Verlängerung der Einspruchsfrist bei fehlendem
Hinweis auf elektronische Einspruchseinlegung
Ab Bekanntgabe eines Verwaltungsakts verbleibt im           In einem Urteil vom 28.4.2020 (Az.: VI R 41/17) hat
Regelfall ein Monat Zeit für einen Einspruch gegen          der BFH dazu entschieden, dass eine Rechtsbehelfs-
eben diesen Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid).           belehrung unrichtig ist und eine einjährige Einspruchs-
Unter welchen Umständen sich diese Frist verlän-            frist auslöst, wenn sie nicht auf die Möglichkeit der
gert, wird nachfolgend aufgezeigt.                          elektronischen Einspruchseinlegung hinweist. Begrün-
                                                            det wurde diese Ansicht mit Verweis darauf, dass in
Eine Verlängerung der Einspruchsfrist auf ein Jahr ergibt   der Abgabenordnung seit dem 1.8.2013 ausdrücklich
sich, wenn die erlassende Behörde keine oder eine unrich-   geregelt ist, dass Einsprüche auch elektronisch einge-
tige Rechtsbehelfsbelehrung in den anzufechtenden Ver-      legt werden können. Seit diesem Zeitpunkt muss eine
waltungsakt aufgenommen hat. Eine korrekte Belehrung        Rechtsbehelfsbelehrung demnach auch auf diesen
beinhaltet, bei welcher Behörde der Einspruch einzulegen    gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Einspruchsweg
ist und welche Regeln für die Fristberechnung gelten.       hinweisen.

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BONMOT ZUM SCHLUSS

„Ein Land, das nicht forscht, wird zum Museum.“
BONMOT ZUM SCHLUSS
Wolfgang Clement, 7.7.1940 – 27.9.2020, deutscher Publizist und Politiker. Er war von 1986 bis

„We don‘t want an America that is closed to the world.
1989 Chefredakteur der Hamburger Morgenpost und wechselte dann in die Politik. Insbesondere
war der SPD-Politiker von Mai 1998 bis Oktober 2002 Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen
What we want is a world that is open to America.“
und von Oktober 2002 bis Oktober 2005 Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.

George H. W. Bush, 41. Präsident der USA (1989 – 1993), 12.6.1924 - 30.11.2018.

PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                                                                                                  Bildnachweis: Titel : © Kamisoka; S.3 © Dieter Meyrl; S. 4 © Fotofantastika ; S. 6 © Sjo; S. 9 © Sebastian Klenk; S. 10 © mariusFM77;

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wieder auch kurzfristig eintreten können. Deshalb sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. So-
weit innerhalb der PKF Fachnachrichten rechtliche Themen dargestellt sind, liegt die Verantwortlichkeit bei den Rechtsanwälten, die im PKF-Netzwerk tätig sind.
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