Nachrichten - 11|20 - PKF Fasselt
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PKF NACHRICHTEN 11| 20 Sehr geehrte Leserinnen und Leser! In der sich nun leider wieder stark ausbreitenden Coro- so hat der BFH u.a. die Wahrung des Grundsatzes der na-Pandemie verbuchen Online-Händler und Online- prozessualen Waffengleichheit angemahnt. Marktplätze zusätzliche Marktanteile. Sie müssen sich allerdings auf zahlreiche umsatzsteuerliche Änderun- In der Rubrik Recht informieren wir über wettbewerbs- gen einstellen, die im Entwurf des Jahressteuergesetzes rechtliche Neuerungen, die die 10. GWB-Novelle mit 2020 enthalten sind. Im Top-Thema dieser Ausgabe er- sich bringt. Insbesondere werden große digitale Unter- fahren Sie u.a., warum zukünftig viel häufiger mit auslän- nehmen einer verschärften Missbrauchsaufsicht un- discher Umsatzsteuer zu fakturieren sein wird und wes- terworfen; hingegen dürfen sich mittelständische Unter- halb sich mehr Versandhändler ggf. in EU-Mitgliedstaaten nehmen über einige Erleichterungen freuen. steuerlich registrieren lassen müssen. In der Rubrik Rechnungslegung & Finanzen knüpfen wir Im zweiten Beitrag der Rubrik Steuern thematisieren wir an die bereits eingangs adressierte Corona-Pandemie an. den Ansatz von Kosten für Sicherungseinrichtungen In der Finanzberichterstattung wird versucht, dadurch (TSE) bei Kassensystemen. Nach derzeitigem Stand muss ausgelöste Effekte über die neue Kennzahl EBITDAC zu jede elektronische Kasse spätestens am 31.3.2021 eine erfassen – ob das gelingt, bleibt aber zweifelhaft. zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben bzw. mit einer solchen nachgerüstet worden sein. Zum Im Sommer haben wir mit der Bebilderung unserer Beiträge steuerlichen Ansatz der damit verbundenen Kosten bietet Impulse für Reiseziele in Deutschland geben wollen. Leider sich die Nutzung einer vom BMF bereitgestellten Verein- ist durch die zweite Corona-Welle der Radius noch geringer fachungsregelung an. Als drittes Thema schließt sich die bzw. die Schwellenangst bei Reisen noch größer gewor- Gesellschafterabfindung „unter Wert“ an. Solche Rege- den. Jedoch finden sich auch in der näheren Umgebung lungen, die für ausscheidende Gesellschafter Abfindungen schöne Orte, die wir noch aufsuchen dürfen. Mit den Bil- vorsehen, welche den tatsächlichen Wert der Beteiligung dern in dieser Ausgabe wollen wir Anregungen dazu geben. unterschreiten, können schenkungsteuerliche Probleme aufwerfen. Beitrag Nr. 4 befasst sich mit Anforderungen an Eine informative Lektüre wünscht Ihnen die finanzgerichtliche Prüfung von Hinzuschätzungen; Ihr PKF-Team 2
Harz im Herbst TOP-Thema Online-Handel: Umsatzsteuer wird umgebaut! Inhalt Steuern Rechnungslegung & Finanzen Online-Handel: Umsatzsteuer wird umgebaut! ........... 4 Neue Kennzahl EBITDAC in der Finanzbericht- erstattung: Aussagekraft zweifelhaft ......................... 11 Steuerlicher Ansatz von Kosten für TSE bei Kassensystemen ........................................................ 6 Kurz Notiert Schenkungsteuer bei Gesellschafterabfindung Mindestbeteiligung: Reicht für Steuerfreiheit das „unter Wert“ ............................................................... 7 wirtschaftliche Eigentum aus? ...................................... 12 Erbringung von elektronischen Dienstleistungen: Anforderungen an die finanzgerichtliche Prüfung Unternehmenssitz im Inland oder im Ausland? ............. 13 von Hinzuschätzungen ............................................... 8 Umsatzsteuerlicher Leistungsort bei Hostingdiensten Recht in einem Rechenzentrum .............................................. 14 Neue begriffliche Abgrenzung von Werklieferungen ..... 15 Wettbewerbsrechtliche Neuerungen für große Digitalunternehmen und mittelständische Betriebe Verlängerung der Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis (10. GWB-Novelle) .................................................... 10 auf elektronische Einspruchseinlegung ......................... 15 3
PKF NACHRICHTEN 11| 20 STEUERN StBin Sabine Rössler Online-Handel: Umsatzsteuer wird umgebaut! Online-Händler und Online-Marktplätze müssen sich jeweils an Privatpersonen geliefert und veranlasst der – frühestens ab 1.7.2021 – auf zahlreiche umsatzsteu- Fernverkäufer den Transport, so liegt ein Fernverkauf vor. erliche Änderungen einstellen. Diese sind im Entwurf Der Transport ist dann vom Fernverkäufer veranlasst, des Jahressteuergesetzes 2020 enthalten, den der Bundestag am 25.9.2020 beschlossen hat (BT-Drucks. » wenn er selbst den Transport übernimmt, die Trans- 22850). Damit werden die von den EU-Mitgliedstaa- portkosten vom Kunden einzieht und an den Spedi- ten in 2017 getroffenen Vereinbarungen zum „VAT E- teur weiterleitet oder Commerce Package“ sowie aktuelle Rechtsprechung » wenn er dem Spediteur den Transport ermöglicht. des BFH und des EuGH in das UStG übernommen. Der Begriff der Transportveranlassung ist weiter als bisher 1. Fernverkauf statt Versandhandel auszulegen. Der im deutschen UStG enthaltene Begriff des Versandhandels soll nicht mehr verwendet werden. Die bisherige umsatzsteuerliche Bezeichnung „Versand- händler“ für den Online-Händler wird durch den Begriff 2. Innergemeinschaftlicher Fernverkauf „Fernverkäufer“ ersetzt. Wird ein Gegenstand grenzüber- schreitend innerhalb der EU oder aus einem Drittland Innergemeinschaftliche Fernverkäufe gelten als im Der Japanische Garten in Leverkusen 4
Bestimmungsland erbracht und begründen dort die Hinweis: Zu befürchten ist nach aktuellem Stand eine Umsatzsteuerpflicht, sobald sie für den EU-Fernverkäu- belastende Kombination von OSS-Meldung und lokaler fer die Schwelle von 10.000 € im Jahr überschreiten. Umsatzsteuererklärung. Bisherige länderspezifische Lieferschwellen (zwischen 35.000 € und 100.000 €) entfallen. 5. Abwicklung über Marktplätze (z.B. Amazon) 5.1 Bestimmungslandprinzip Bei Lieferungen in verschiedene EU-Länder kann für den Fernverkäufer bei Überschreiten der Schwelle schon ab Bei Fernverkäufen über elektronische Schnittstellen (z.B. dem ersten Umsatz eine umsatzsteuerliche Registrie- Marktplätze) liegt die Besteuerung im Bestimmungsland, rungspflicht in allen Zielländern bestehen. und zwar auch, wenn die Steuer nicht nach dem beson- deren Besteuerungsverfahren zu erklären ist und Ein- Hinweis: Der Kreis der betroffenen Versandhändler wird fuhr-USt zu entrichten ist. durch die quasi-Abschaffung der Lieferschwelle erweitert. Zukünftig wird viel häufiger mit ausländischer Umsatz- 5.2 Lieferungen über Online-Marktplätze (Fiktion steuer zu fakturieren sein und es werden sich mehr Ver- eines Reihengeschäfts) sandhändler ggf. in EU-Mitgliedstaaten steuerlich regist- rieren. Bei Versendung von Gegenständen eines Drittland-Unter- nehmers aus einem Lager in der EU oder bei Fernver- 3. Fernverkauf aus dem Drittland käufen aus dem Drittland mit einem Sachwert bis höchs- tens 150 € wird zwischen einem Online-Händler, einem Fernverkäufe von Gegenständen aus dem Drittland sind Online-Marktplatz (z.B. Amazon) und dem Endkunden stets ohne Geringfügigkeitsschwelle und dann im Bestim- künftig ein Reihengeschäft fingiert. Die Folge ist, dass die mungsland zu versteuern (USt), wenn der Gegenstand Lieferung des Online-Marktplatzes an den Endkunden zuvor in ein anderes EU-Land als das Bestimmungsland die bewegte Lieferung innerhalb des fiktiven Reihenge- eingeführt wurde oder wenn die Steuer über das OSS (s. schäfts ist. Im Fall der Lieferung innerhalb der EU kann nachfolgend Abschn. 4) erklärt wird. der Online-Marktplatz den Umsatz über OSS (s. Abschn. 4) erklären. Im Fall von Drittlandslieferungen kann der 4. Meldung über One-Stop-Shop (OSS) Online-Marktplatz die Waren des Onlinehändlers steuerfrei einführen und den Ausgangsumsatz über OSS melden. Der Fernverkäufer kann die umsatzsteuerliche Registrie- rung im EU-Ausland durch Teilnahme am sog. One-Stop- Die vorangehende, ruhende Lieferung des Online-Händ- Shop (OSS) vermeiden. Ergänzend zu dem aus 2015 lers mit einem Lager in der EU an den Online-Marktplatz stammenden MOSS-Verfahren kann ein Unternehmer im ist steuerbefreit. Auch die Lieferung aus dem Drittland an EU-Ausland geschuldete Umsatzsteuer für Fernverkäufe den Online-Marktplatz führt in den meisten Konstellatio- nun zentral abführen. Dies betrifft zum einen innergemein- nen zu keinem im Inland steuerbaren Umsatz. schaftliche Fernverkäufe und zum anderen Fernverkäufe auch aus dem Drittland mit einem Sachwert von höchs- Der Online-Marktplatz wird im Fall des fiktiven Reihenge- tens 150 €. schäfts zum Lieferanten an den Endkunden. Umfangrei- che elektronische Anpassungen werden nötig sein, um Hinweis: Die Teilnahme am OSS ist für den Fernverkäufer z.B. den korrekten Steuersatz zu bestimmen oder den nur einheitlich für alle Umsätze aus innergemeinschaftli- Warenweg zu verfolgen. chen Fernverkäufen oder Fernverkäufen aus dem Dritt- land möglich. 5.3 Haftung bei Lieferungen über Online-Markt- plätze Nicht über das OSS erklärt wird insbesondere inner- gemeinschaftliches Verbringen von Waren zwischen In Fällen, in denen das fiktive Reihengeschäft (s. Abschn. verschiedenen Warenlagern in verschiedenen EU-Mit- 5.2) keine Anwendung findet, haftet der Online-Markt- gliedstaaten. Ebenso wenig können Lieferungen aus platz weiter für die Umsatzsteuer des Versandhändlers. Warenlagern innerhalb des Bestimmungslands über OSS Die ihn bisher aus der Haftung entlastende „Erfassungs- erklärt werden. Vorsteuern aus anderen EU-Mitgliedstaa- bescheinigung“ nach § 22f UStG wird von einer gültigen ten sind unverändert über das Vorsteuervergütungsver- USt-ID-Nr des Fernverkäufers abgelöst. Letztere wird fahren geltend zu machen. Bestandteil der im Übrigen erweiterten Aufzeichnungs- pflichten des § 22f UStG. 5
PKF NACHRICHTEN 11| 20 RAin/StBin Antje Ahlert Steuerlicher Ansatz von Kosten für TSE bei Kassensystemen In den letzten Monaten wurde in den PKF-Nach- TSE als externes Speichermedium (z.B. USB-Stick) oder richten verschiedentlich über die Notwendigkeit es wird mit sog. Cloud-Lösungen gearbeitet. von Sicherungseinrichtungen für elektronische Kas- sensysteme berichtet. Die zum 1.1.2020 geplante Mit BMF-Schreiben vom 21.8.2020 (Az.: IV A 4 – S 0316- Einführung wurde zunächst wegen technischer a) hat sich die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behand- Unmöglichkeit und anschließend aufgrund der Coro- lung der verschiedenen Aufwendungen für die Implemen- na-Pandemie bereits mehrfach aufgeschoben. Nach tierung dieser TSE-Einrichtungen geäußert. Zunächst derzeitigem Stand muss jede elektronische Kasse wird klargestellt, dass die TSE in Verbindung mit einem spätestens am 31.3.2021 eine zertifizierte technische Konnektor oder als USB-Stick, SD-Card o.Ä. ein Wirt- Sicherheitseinrichtung (TSE) haben bzw. mit einer schaftsgut ist. Mangels selbständiger Nutzbarkeit ist solchen nachgerüstet worden sein. Zum steuerli- die TSE aber über eine betriebsgewöhnliche Nutzungs- chen Ansatz der damit verbundenen Kosten bietet dauer von drei Jahren zu aktivieren und abzuschreiben. das BMF die Nutzung einer Vereinfachungsregelung Die Berücksichtigung der TSE in einem Sammelposten an. oder die sofortige Abschreibung als geringwertiges Wirt- schaftsgut scheiden daher aus. 1. Kosten für die Nachrüstung Wird die TSE allerdings fest in die Kasse als Hardware Eine TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem eingebaut, liegen nachträgliche Anschaffungskosten für Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnitt- das Wirtschaftsgut Kasse vor. Die TSE-Kosten sind zu stelle. Die am Markt angebotenen Ausführungen sind sehr aktivieren und über die Restnutzungsdauer der Kasse unterschiedlich. Teilweise erhält jede Kasse eine eigene abzuschreiben. Heidelberg 6
Die Kosten für die Einrichtung einer einheitlichen digitalen die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung Schnittstelle inkl. der Anbindung der TSE an das elektroni- bestehender Kassensysteme mit einer TSE und die sche Aufzeichnungssystem Kasse sowie die Schnittstelle Kosten für die erstmalige Einrichtung einer Schnittstelle für die Finanzverwaltung sind Anschaffungsnebenkosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen zum Wirtschaftsgut TSE und mit diesem zusammen zu werden. aktivieren. 3. Laufende Entgelte 2. Vereinfachungsregelung Die für die Wartung und Pflege der TSE bzw. die Unterhal- Gem. dem o.g. BMF-Schreiben wird es im Rahmen tung der Cloud aufgewendeten Entgelte sind regelmäßig einer Vereinfachungsregelung nicht beanstandet, wenn als laufende Betriebsausgaben zu berücksichtigen. RA/StB Frank Moormann Schenkungsteuer bei Gesellschafterabfindung „unter Wert“ In Gesellschaftsverträgen finden sich vielfach Rege- die unter dem Steuerwert des Anteils liegt. Dann wird eine lungen, die für ausscheidende Gesellschafter Abfin- Schenkung des Ausscheidenden an die verbleibenden dungen vorsehen, welche den tatsächlichen Wert der Gesellschafter unterstellt. Da die steuerliche Bewertung Beteiligung mitunter deutlich unterschreiten. Dies mittlerweile den Verkehrswerten weitgehend angenähert kann verschiedene Gründe haben, z.B. die befristete ist, kann diese Schenkungsfiktion relativ schnell zum Tra- Beteiligung der Geschäftsführung am Unternehmen, gen kommen. ohne dass ein hoher Einstandspreis zu finanzieren ist und entsprechend bei späterem Ausscheiden etwa- Zu beachten ist jedoch, dass auch in diesen Fällen die ige stille Reserven vergütet werden müssen (sog. schenkungsteuerlichen Verschonungsregelungen für „Managermodell“ oder „naked-in/naked-out“). Pro- Betriebsvermögen greifen, sofern die jeweiligen Voraus- bleme kann hier die schenkungsteuerliche Behand- setzungen erfüllt sind und die maßgebenden Lohnsum- lung bereiten. men- und Haltefristen eingehalten werden. 1. Zulässigkeit von Abfindungsbeschränkungen Zudem sind rechtsgeschäftliche Übertragungen – also der Verkauf der Beteiligung an die übrigen Gesellschafter Abfindungsbeschränkungen sind in bestimmten Grenzen oder die Gesellschaft – von der Schenkungsfiktion nicht prinzipiell zulässig und zwar sowohl hinsichtlich der Aus- erfasst. Liegt hier der Kaufpreis unter dem Steuerwert, zahlungsmodalitäten (Ratenzahlung über mehrere Jahre) kann auch nach den allgemeinen Regelungen grundsätz- als auch hinsichtlich der Abfindungshöhe. Der Rahmen lich keine Schenkung angenommen werden, jedenfalls wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und sofern die Vertragsparteien keine nahestehenden Perso- Glauben gesteckt. Von der Rechtsprechung wird insbe- nen sind. sondere darauf abgestellt, ob das Kündigungsrecht des Gesellschafters durch die Abfindungsbeschränkungen 3. Sonderfall Managermodell über Gebühr eingeschränkt wird. Das Managermodell ist vom BGH bereits im Grundsatz gebilligt worden. Steht bei Eintritt in die Gesellschaft fest, dass die Betei- ligung nur für die Dauer der aktiven Tätigkeit bestehen 2. Problem: Schenkungsfiktion soll und bei Ausscheiden letztlich nur der Einstandspreis wieder vergütet wird, soll nach der herrschenden Auffas- Anknüpfungspunkt für die steuerliche Problematik ist sung im Schrifttum keine Schenkung i.S. von § 7 Abs. 7 die Vorschrift des § 7 Abs. 7 ErbStG. Danach gilt es als ErbStG vorliegen. Die Vorschrift sei nach dem Sinn und Schenkung, wenn der Anteil im Zuge des Ausscheidens Zweck einschränkend dahingehend auszulegen, dass auf die Gesellschaft oder die anderen Gesellschafter solche Fälle, bei denen von vornherein keine Vermögens- übergeht und der Ausscheidende eine Abfindung erhält, umschichtung geplant war, nicht erfasst sein dürfen. 7
PKF NACHRICHTEN 11| 20 Diese Sichtweise ist jedoch bislang nicht höchstrichterlich » zum anderen ein Kaufpreis auf der Basis eines Kauf- bestätigt. Auch die jüngste Entscheidung des BFH vom vertrags und keine Abfindung auf gesellschaftsver- 6.5.2020 (Az.: II R 34/17) zum Managermodell hat hier traglicher Grundlage gezahlt worden ist. keine Gewissheit gebracht. Im Streitfall war der Anteil des Ausscheidenden zum Nominalwert an einen Treuhänder Ergebnis verkauft worden. Dieser hielt den Anteil für die verbleiben- den Gesellschafter, bis ein neu eintretender ihn wiederum zum Nominalwert übernehmen sollte. Hier verneinte das Gericht eine Schenkungsteuerpflicht der verbleibenden Die prinzipielle Anwendbarkeit der Schenkungs- Gesellschafter, weil fiktion auf Fälle des Managermodells bleibt » zum einen nicht die verbleibenden Gesellschafter den damit zwar weiterhin offen. Andererseits steht Anteil erworben haben, sondern ein Treuhänder. So nunmehr fest, dass durch eine Treuhandgestal- komme es für das Erbschaft- und Schenkungsteuer- tung im konkreten Fall die Schenkungsteuer- recht auf das zivilrechtliche und nicht auf das wirt- problematik vermieden werden kann. schaftliche Eigentum an; und Anforderungen an die finanzgerichtliche Prüfung von Hinzuschätzungen Der BFH hat in zwei Verfahren finanzgerichtliche Intranet abrufbar war. Der klagenden Diskothek stellte es Entscheidungen wegen fehlerhafter Überprüfungen diese Quelle nicht zur Verfügung. von Hinzuschätzungen aufgehoben. So verstößt ein Finanzgericht demnach gegen Verfahrensgrund- Der BFH hob das FG-Urteil mit Beschluss vom 28.5.2020 sätze, wenn es sich in wesentlichen Punkten ledig- (Az.: X B 12/20) auf. Der Rückgriff des FG auf eine inner- lich auf „allgemein zugängliche Quellen im Internet“ dienstliche Erkenntnisquelle der Finanzverwaltung stelle stützt und diese Quellen weder per Ausdruck doku- eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar. mentiert noch konkret benennt. Ferner hat der BFH Dieser Anspruch umfasst das Recht der Verfahrensbe- für solche Prüfungen die Wahrung des Grundsatzes teiligten, sich vor dem Erlass einer Entscheidung zu den der prozessualen Waffengleichheit angemahnt. entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. Gerichte sind daher verpflichtet, die Beteiligten über alle für ihre 1. Prüfung eines Gewinnaufschlags Entscheidung zur Verfügung stehenden Tatsachen und Beweisergebnisse uneingeschränkt zu informieren. Die- In einem Urteil vom 28.5.2020 hat der BFH die Recht- sen Anforderungen ist das FG nicht gerecht geworden, da sprechung eines Finanzgerichts aufgehoben, weil dem es den angesetzten Rohgewinnaufschlagsatz von 300% klagenden Steuerpflichtigen die Quellen des beklag- in entscheidungserheblicher Weise mit den Erkenntnis- ten Finanzamts nicht offengelegt wurden und somit die sen aus der innerdienstlichen Erkenntnisquelle begründet Transparenz und die Möglichkeit zur Gegendarstellung hatte. Das FG hatte die Inhalte dieser internen Richtsatz- fehlten. sammlung nicht gegenüber der Diskothek offengelegt, so dass es dieser verwehrt blieb, zu den Inhalten entspre- Im zugrundeliegenden Verfahren hatte das FG Hamburg chend Stellung zu nehmen. die Einnahmen- und Umsatzhinzuschätzungen bei einer Diskothek überprüft, die ein Finanzamt im Zuge einer Der BFH stellte aber klar, dass die Finanzverwaltung für Betriebsprüfung vorgenommen hatte. Das FG wandte in Schätzungszwecke durchaus eigene, interne Datenban- dem Urteil vom 3.9.2019 (Az.: 2 K 218/18) einen sog. ken aufbauen und verwenden darf. Greift aber ein Gericht äußeren Betriebsvergleich an und legte hierbei einen Roh- auf diese Datensammlungen zurück, muss es das gewinnaufschlagsatz von 300% zugrunde. Es verwies für geprüfte Unternehmen in der rechtlich gebotenen Weise diesen Wertansatz u.a. auf eine spezielle interne Richt- in den gleichen Kenntnisstand wie den Prozessgegner satzsammlung der Finanzverwaltung für Diskotheken (das Finanzamt) versetzen. Insoweit verwies der BFH auf („Fachinfosystem Bp NRW“), die nur im innerdienstlichen die Wahrung der prozessualen Waffengleichheit. Nun liegt 8
Schliersee, Oberbayern es am FG, den angesetzten Rohgewinnaufschlagsatz des Eiscafés zugrunde gelegt. Das Finanzgericht Nieder- entweder zu ändern oder transparenter zu begründen. sachsen (FG) stufte das Schätzungsergebnis als recht- mäßig ein und erklärte, dass sich die vom Prüfer bei der 2. Quellenverweis bei Hinzuschätzung in Betriebs- Kalkulation zugrunde gelegten Zuckeranteile aus „allge- prüfung mein zugänglichen Quellen im Internet“ ergäben. Gerichte haben gemäß der Finanzgerichtsordnung nach Der BFH hob das finanzgerichtliche Urteil nun wegen ihrer freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eines Verfahrensmangels auf und verwies darauf, dass gewonnenen Überzeugung zu entscheiden. Somit müs- das FG seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergeb- sen bei der Entscheidungsfindung nis des Verfahrens gewonnen habe, weil es sich ledig- » Schriftsätze der Beteiligten, lich auf unbenannte Internetquellen berufen habe. Es war » deren Vorbringen in der mündlichen Verhandlung, somit weder für die Prozessbeteiligten noch für den BFH » deren Verhalten, überprüfbar, ob die in Ansatz gebrachten Zuckeranteile » die Steuerakten, im Rahmen der Schätzung tatsächlich vertretbar waren. » die beigezogenen Akten, » eingeholte Auskünfte, » Urkunden und » Beweisergebnisse Ausblick berücksichtigt werden. Der BFH hat nun aufgezeigt, welche Auch in diesem zweiten Fall hob der BFH das Konsequenzen ein Verstoß gegen diese Grundsätze hat. finanzgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache zurück, weshalb das FG nun konkreter Im zugrundeliegenden Fall (Beschluss des BFH vom darstellen muss, aufgrund welcher Umstände es 23.4.2020, Az.: X B 156/19) waren die Feststellungen die zugrunde gelegten Zuckeranteile für recht- einer Betriebsprüfung in einem Eiscafé strittig. Aufgrund mäßig erachtete. Im ersten Fall ist zumindest mehrerer formeller Kassen- und Aufzeichnungsmängel eine transparentere Begründung hinsichtlich des hatte der Prüfer eine „Ausbeutekalkulation“ vorgenom- anzuwendenden Zuschlagssatzes erforderlich. men und für seine Berechnung u.a. den Zuckereinkauf 9
PKF NACHRICHTEN 11| 20 RECHT Prof. Heiko Hellwege Wettbewerbsrechtliche Neuerungen für große Digitalunternehmen und mittelständische Betriebe (10. GWB-Novelle) Mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbs- bern und eigene Angebote ungleich zu behandeln beschränkungen (GWB) werden insbesondere große (sog. self-preferencing); digitale Unternehmen einer verschärften Missbrauchs- » … Wettbewerber auf einem Markt, auf dem sie ihre aufsicht unterworfen; außerdem finden sich dort einige Stellung schnell ausbauen können, zu behindern; Erleichterungen für mittelständische Unternehmen (so » … durch die Nutzung der von ihnen gesammelten am 9.9.2020 vom Bundeskabinett beschlossen). wettbewerbsrelevanten Daten ein anderes Unterneh- men zu behindern; 1. An digitale Unternehmen mit marktübergreifender » … die Profitabilität von Nutzerdaten zu erschweren Bedeutung gerichtete Untersagungen und damit den Wettbewerb zu behindern. Sofern das Bundeskartellamt die überragende markt- 2. Erleichterungen für mittelständische Unternehmen übergreifende Bedeutung digitaler Unternehmen festge- 2.1 Schwellenwerte für Zusammenschlüsse stellt hat, kann es ihnen künftig insbesondere untersagen: » … beim Vermitteln des Zugangs zu Beschaffungs- Zusammenschlüsse unterliegen künftig erst dann der und Absatzmärkten die Angebote von Wettbewer- Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt, wenn die Weinberge in Esslingen am Neckar 10
beteiligten Unternehmen in Deutschland einen jährlichen schätzung besteht. Zudem wird eine gesetzliche Grund- Umsatz von mindestens 10 Mio. € (bisher 5 Mio. €) erzielen. lage für die sog. Vorsitzendenschreiben des Bundes- kartellamts geschaffen, mit denen die Behörde informell Zusammenschlüsse können nicht untersagt werden, grünes Licht für Kooperationen erteilen kann. wenn die Gründe für eine Untersagung nur Bagatell- märkte mit einem Volumen von bis zu 20 Mio. € (statt Hinweise bisher 15 Mio. €) betreffen. Hinweis: Gerade in schrumpfenden Märkten erhalten damit mittelständische Unternehmen mehr Flexibilität für In Ergänzung zu den unter Abschn. 1 genann- Konsolidierungsmaßnahmen. ten Untersagungen kann das Bundeskartell- amt künftig unter erleichterten Voraussetzun- 2.2 Kooperationen gen einstweilige Maßnahmen erlassen, um den Wettbewerb zu sichern. Hinsichtlich der unter Für Kooperationen von Unternehmen wird die Rechts- Abschn. 2 behandelten Kooperationen wurde sicherheit erhöht. Unternehmen haben künftig einen insbesondere für Einkaufs- und Vertriebskoope- Anspruch auf eine kartellrechtliche Bewertung der Koope- rationen mittelständischer Wettbewerbs-Unter- ration durch das Bundeskartellamt, wenn ein erhebliches nehmen Rechtssicherheit geschaffen. rechtliches und wirtschaftliches Interesse an dieser Ein- RECHNUNGSLEGUNG & FINANZEN WP/StB Ulrich Stauber Neue Kennzahl EBITDAC in der Finanzbericht- erstattung: Aussagekraft zweifelhaft Im Jahresverlauf 2020 waren die meisten Unterneh- gen betrafen insbesondere die Angabe der Bruttogewinne, men insbesondere während der Lockdowns unmittel- die dem Konzern durch die Auswirkungen des Corona-Vi- bar von der Corona-Pandemie betroffen. Um deren rus entgangen sind, und gegenläufig den Ansatz staatli- Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation zu cher Finanz- und Unterstützunghilfen von rund 0,2 Mio. €. erfassen, hat sich in den letzten Monaten häufiger Die entgangenen Bruttogewinne schätzte die Schenck auf mit dem EBITDAC die Verwendung einer alternativen rund 5,6 Mio. €, so dass sich insgesamt eine Bereinigung Kennzahl verbreitet. Die nähere Analyse lässt aber von 5,4 Mio. € ergab (5,6 – 0,2 = 5,4). Zweifel an der Aussagekraft aufkommen. Auswirkungen 18,3 1. EBITDAC: Earnings before interest, taxes, depre- CoViD-19: Entgangene ciation, amortization and coronavirus Bruttogewinne 5,4 abzgl. staatlicher Hilfszahlungen Die neue Kennzahl EBITDAC wird aus der Kennzahl EBITDA abgeleitet. Das EBITDA stellt den Gewinn vor Zinsen, Steuern sowie Abschreibungen auf Sachanlagen/ 12,9 immaterielle Vermögensgegenstände dar. Zur Ermittlung des EBITDAC werden zusätzlich noch Pandemieverluste bzw. Pandemiegewinne bereinigt. Beispiel: Der deutsche Industriekonzern Schenck Process EBITDA Auswirkungen EBITDAC Group gab im Quartalsbericht zum 31.3.2020 erstmalig Mar YTD 2020 CoViD-19 Mar YTD 2020 das „bereinigte EBITDAC“ an. Die vorgenommene Bereini- EBITDAC-Ermittlung, Beispiel Schenck Process Group gung belief sich auf insgesamt 5,4 Mio. €. Die Anpassun- (Quelle: www.schenckprocess.com) 11
PKF NACHRICHTEN 11| 20 2. Zweifel an der Aussagekraft der Kennzahl EBITDAC die negativen Auswirkungen überwiegen. Grundsätzlich gilt, dass die i.d.R. sehr branchen- und In der Lageberichterstattung ist grundsätzlich zu beach- unternehmensspezifisch ausfallenden Auswirkungen des ten, dass wesentliche finanzielle Leistungskennzahlen – Corona-Virus objektiv nur schwer quantifiziert werden wie auch das EBITDAC – durchgehend (stetig) dargestellt können. Zwar kann die Verwendung einer um außeror- werden müssen. Dies betrifft somit sowohl die vergangen- dentliche Effekte bereinigten Leistungskennzahl durch- heitsorientierte als auch die zukunftsorientierte Bericht- aus dienlich sein, um die Vergleichbarkeit der Ertragslage erstattung (Wirtschaftsbericht bzw. Prognosebericht). mit den Vorjahren herzustellen. Aufgrund der sehr ein- Hierbei werden sich im Zweifel regelmäßig Schwierigkeiten geschränkten Nachvollziehbarkeit bzw. Prüfbarkeit wird bei der Ableitung des EBITDAC für den Prognosezeitraum die Verwendung des EBITDAC jedoch durchaus kritisch ergeben. gesehen. In vielen Fällen wird nicht eindeutig beurteilbar sein, inwieweit die Corona-Pandemie tatsächlich Einfluss Insoweit werden in vielen Fällen sowohl die quantitative auf die Rechnungslegungsdaten hat. Beispielsweise wer- als auch die qualitative Ermittlung von Effekten der Coro- den Umsatzrückgänge, nicht ausgelastete Sachanlagen na-Pandemie auf die Rechnungslegung in der Praxis grö- oder umfangreiche Restrukturierungs- und Sanierungs- ßere Probleme bereiten und zu Diskussionen mit dem maßnahmen häufig auch durch andere Einflüsse als die Abschlussprüfer führen. Soweit wesentliche, nach Art Corona-Pandemie bedingt sein. und/oder Größe außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge das Ergebnis einer Berichtsperiode beeinflussen, Aber auch scheinbar „einfache“ Sachverhalte wie Forde- sind grundsätzlich die Angabepflicht gem. § 285 Satz 1 rungsausfälle müssen in vielen Fällen nicht ausschließlich Nr. 31 HGB im Anhang sowie die erforderliche Analyse auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sein. Darüber der Ertragslage im Wirtschaftsbericht des Lageberichts zu hinaus sind bei der Ermittlung des EBITDAC auch posi- beachten. tive Effekte zu berücksichtigen, z.B. Einsparungen durch Kurzarbeitergeld, staatliche Beihilfen (Rettungsschirm etc.) sowie Umsatzanstiege in einzelnen Branchen (z.B. Online-Handel). Fazit Zusammenfassend ist festzustellen, dass die 3. Pandemie-Effekte in Jahresabschluss und Lage- gesetzlichen Angabepflichten in Anhang und bericht Lagebericht häufig ausreichen dürften, die Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von Jahres- und Kon- Abschlussadressaten klar und nachvollziehbar zernabschlüssen ist zu vermuten, dass i.d.R. negative darzustellen. Ob es Sinn macht, die Klarheit Effekte der Corona-Pandemie zu Bereinigungen im Rah- und Übersichtlichkeit durch die zusätzliche Dar- men der Ermittlung eines EBITDAC vorgenommen wer- stellung eines EBITDAC verbessern zu wollen, den bzw. dass das EBITDAC als alternativer Leistungs- erscheint daher fraglich. indikator nur von Unternehmen berichtet wird, bei denen KURZ NOTIERT Mindestbeteiligung: Reicht für Steuerfreiheit das wirtschaftliche Eigentum aus? Nach dem geltenden Unternehmenssteuerrecht bleiben tens 10%. Ob für die Steuerfreiheit bei einer Mindestbe- Dividenden unter Kapitalgesellschaften nahezu steuer- teiligung das wirtschaftliche Eigentum ausreicht, hatte frei. Im Ergebnis muss eine Kapitalgesellschaft ledig- kürzlich das FG München zu entscheiden. lich 1,5% Steuern auf eine empfangene Ausschüttung entrichten – vorausgesetzt, die Beteiligung beträgt zu In dem Streitfall hielt eine Kapitalgesellschaft bis zum Jahr Beginn des Kalenderjahres der Ausschüttung mindes- 2013 9,898% an einer Aktiengesellschaft (AG). Im Hin- 12
6-Seen-Wedau in Duisburg blick auf eine beabsichtigte Ausschüttung der AG im Jahr Die Richter stellten in dem Urteil vom 11.9.2019 (Az.: 7 2014 schloss die Klägerin mit dem Hauptaktionär am K 2605/17) auf das wirtschaftliche Eigentum ab, welches 16.12.2013 einen Kaufvertrag über 50 Aktien, um über ihrer Auffassung nach bereits im Dezember 2013 durch die 10%-Grenze zu kommen. den Abschluss des konkreten Vertrags über die Aktien übergegangen sei. Durch den Vertrag habe die Klägerin Im Kaufvertrag war die aufschiebende Bedingung verein- eine das Gewinnbezugsrecht und mögliche Wertverän- bart, dass das Eigentum an den Aktien erst mit Kaufpreis- derungen der Aktien umfassende Position erworben, die zahlung an die Klägerin übergehen sollte. Aufgrund eines ihr gegen ihren Willen nicht mehr entzogen werden könne Versehens der Klägerin wurde die geplante unverzügli- und zum maßgeblichen Stichtag 1.1.2014 auch noch che Überweisung nicht ausgeführt, die Überweisung des fortbestehe. Kaufpreises erfolgte tatsächlich erst zu Beginn des Jah- res 2014. Folglich hatte das FG München zu entscheiden, Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräf- ob die Klägerin zu Beginn des Jahres 2014 die erforder- tig, da die Revision beim BFH unter dem Az.: I R 50/19 liche Mindestbeteiligung von 10% innehatte. anhängig ist. Erbringung von elektronischen Dienstleistungen: Unternehmenssitz im Inland oder im Ausland? Kann nicht festgestellt werden, dass der Leistungsemp- von den Endkunden kostenlos in Anspruch genommen fänger sein Unternehmen im Ausland betreibt, ist vom werden. Premium User konnten gegen Entgelt weitere Vorliegen eines Empfängerorts im Inland auszugehen. Optionen nutzen. Ferner fielen Einnahmen durch Werbe- einblendungen auf der Website an. Die Server, über die In dem vom FG Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall (Urteil die Website betrieben wurde, befanden sich in Rechen- vom 25.6.2020, Az.: 6 K 1789/18) ging es um eine Akti- zentren außerhalb Deutschlands. Nach Angaben der AG engesellschaft (AG), die seit 1998 in das Handelsregister war die Betreiberin der Website in den Streitjahren 2011 des Amtsgerichts K eingetragen war und sich überwie- bis 2015 eine Firma I AG mit Sitz auf den Seychellen. gend im Bereich Internet Protocol Television betätigte. Deren Anteile wurden von einer in Russland und den USA Fraglich war, ob die Umsätze der AG im Zusammenhang ansässigen Firma gehalten. mit einer Website im Inland umsatzsteuerpflichtig waren. Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung wurde festge- Die elektronischen Dienstleistungen der Website konnten stellt, dass die Umsätze aus dem Betrieb der Website der 13
PKF NACHRICHTEN 11| 20 AG zuzurechnen waren, da kein Vertrag zwischen der AG wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung und der I AG existierte. Als Kontaktadresse im Impressum dieser Gesellschaft getroffen und die Handlungen zu deren der Website waren die Daten der Firma I AG auf den Sey- zentraler Verwaltung vorgenommen werden. Dabei seien chellen angegeben. verschiedene Faktoren zu prüfen (z.B. statutarischer Sitz; Ort der zentralen Verwaltung; Ort, an dem die allgemeine Das FG Rheinland-Pfalz wies die Klage mit dem o.g. Urteil Unternehmenspolitik bestimmt wird). Eine fiktive Ansied- ab. Die Leistungen seien im Inland zu versteuern. Nach lung in der Form, wie sie für eine Briefkastenfirma typisch der EuGH-Rechtsprechung ist der Sitz der wirtschaft- sei, definiere nicht den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit. lichen Tätigkeit einer Gesellschaft der Ort, an dem die Hinweis: Die Revision beim BFH wurde zugelassen. Umsatzsteuerlicher Leistungsort bei Hosting- diensten in einem Rechenzentrum Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich aktuell geschraubt. Diese konnten jedoch innerhalb weniger mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Hos- Minuten wieder ausgebaut werden. Die Kunden hat- tingdiensten in einem Rechenzentrum befasst. Frag- ten keinen unmittelbaren Zugang zu ihrem Schrank, lich war, ob der Belegenheitsort des Grundstücks als sondern erhielten nach einer Identitätskontrolle einen Leistungsort anzusehen ist. Schlüssel hierfür. Ein Unternehmen mit Sitz in Finnland bot Hostingdienste Streitfrage zwischen den Beteiligten war, ob die Über- für Betreiber von Telekommunikationsnetzen an. Es lassung der Geräteschränke als eine steuerfreie Vermie- stellte dafür abschließbare Geräteschränke bereit. Zum tung einer Immobilie zu qualifizieren ist oder eine steuer- Leistungsumfang gehörten ebenfalls die Stromversor- pflichtige Leistung in Verbindung mit einem Grundstück gung, Klimatisierung und Überwachung, um die Server vorliegt. Weiterhin ging es um die Frage, wo der Leis- optimal nutzen zu können. Die Schränke, in denen die tungsort ist – also in Finnland oder am Sitz der Kunden. Server untergebracht wurden, waren am Boden fest- Der EuGH verneinte in seinem Urteil vom 2.7.2020 (Rs. Glienicker Brücke, Berlin 14
C 215/19), dass das Zurverfügungstellen der Räumlich- sehen sei. Andererseits seien die Schränke nicht auf keiten, in denen die Geräteschränke aufgestellt waren, Dauer installiert, da sie nur am Boden festgeschraubt ein Vermietungsumsatz war, da die Hostingdienste worden seien. Ferner verneinte der EuGH, dass die nicht nur die Überlassung des Stellplatzes des Gerä- Hostingdienste als Dienstleistungen im Zusammenhang teschranks umfassten, sondern auch weitere Dienst- mit einem Grundstück anzusehen waren. leistungen. Zudem sah der EuGH keinen ausreichend direkten Zusammenhang der Hostingdienste mit dem Fazit: Demnach ist der Leistungsort dem EuGH zufolge Grundstück. Sie bilden zum einen keinen wesentlichen im Endergebnis nicht der Belegenheitsort des Grund- Bestandteil des Gebäudes, in dem sie stehen, so dass stücks, sondern der Ort, von dem aus der Unternehmer das Gebäude ohne sie nicht als unvollständig anzu- seine Hostingdienste erbringt. Neue begriffliche Abgrenzung von Werklieferungen Die Abgrenzung von Werklieferung und Werkleis- oder sonstigen Leistung, was wiederum für die Bestim- tung führt insbesondere im Bereich der Umsatz- mung des Liefer- bzw. Leistungsorts entscheidend ist. Bei steuer immer wieder zu Diskussionen. Die Finanz- der Werklieferung bestimmen sich der Ort und Zeitpunkt verwaltung hat nun auf die Rechtsprechung des BFH der Lieferung analog den Regelungen für Lieferungen reagiert und mit dem BMF-Schreiben vom 1.10.2020 nach § 3 Abs. 5a, Abs. 6 bis 8 UStG. Damit ist der Ort der die Definition der Werklieferung im Umsatzsteu- Lieferung im Regelfall dort, wo die Beförderung oder Ver- er-Anwendungserlass neu gefasst. sendung an den Abnehmer beginnt. Bei Reihengeschäf- ten kann die Bestimmung des Orts der Lieferung davon Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung war abweichen. Die Werkleistung ist den sonstigen Leistun- eine Werklieferung anzunehmen, wenn der Werkherstel- gen zuzuordnen, bei welchen sich der Leistungsort nach ler für das Werk selbstbeschaffte Stoffe verwendet, die § 3a UStG bestimmt. Hier wird von dem Grundsatz aus- nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen sind. Als gegangen, dass die sonstige Leistung dort erbracht wird, zusätzliche Voraussetzung für eine Werklieferung muss wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. der Unternehmer im Zusammenhang mit dem Werk auch einen fremden Gegenstand be- oder verarbeiten. Ent- Berücksichtigung findet die Anpassung für alle offenen gegen der bisherigen Auffassung kann bei einer Be- oder Fälle, allerdings enthält das BMF-Schreiben eine Nicht- Verarbeitung ausschließlich eigener Gegenstände keine beanstandungsregelung: In allen Fällen vor dem 1.1.2021 Werklieferung mehr vorliegen. entstandener gesetzlicher Umsatzsteuer können Unter- nehmer die Umsätze – auch für Zwecke des Vorsteuer- Die Differenzierung zwischen Werklieferung und Werkleis- abzugs und Fälle des § 13b UStG – nach den alten Rege- tung ist wesentlich für die Zuordnung zu einer Lieferung lungen behandeln. Verlängerung der Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf elektronische Einspruchseinlegung Ab Bekanntgabe eines Verwaltungsakts verbleibt im In einem Urteil vom 28.4.2020 (Az.: VI R 41/17) hat Regelfall ein Monat Zeit für einen Einspruch gegen der BFH dazu entschieden, dass eine Rechtsbehelfs- eben diesen Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid). belehrung unrichtig ist und eine einjährige Einspruchs- Unter welchen Umständen sich diese Frist verlän- frist auslöst, wenn sie nicht auf die Möglichkeit der gert, wird nachfolgend aufgezeigt. elektronischen Einspruchseinlegung hinweist. Begrün- det wurde diese Ansicht mit Verweis darauf, dass in Eine Verlängerung der Einspruchsfrist auf ein Jahr ergibt der Abgabenordnung seit dem 1.8.2013 ausdrücklich sich, wenn die erlassende Behörde keine oder eine unrich- geregelt ist, dass Einsprüche auch elektronisch einge- tige Rechtsbehelfsbelehrung in den anzufechtenden Ver- legt werden können. Seit diesem Zeitpunkt muss eine waltungsakt aufgenommen hat. Eine korrekte Belehrung Rechtsbehelfsbelehrung demnach auch auf diesen beinhaltet, bei welcher Behörde der Einspruch einzulegen gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Einspruchsweg ist und welche Regeln für die Fristberechnung gelten. hinweisen. 15
BONMOT ZUM SCHLUSS „Ein Land, das nicht forscht, wird zum Museum.“ BONMOT ZUM SCHLUSS Wolfgang Clement, 7.7.1940 – 27.9.2020, deutscher Publizist und Politiker. Er war von 1986 bis „We don‘t want an America that is closed to the world. 1989 Chefredakteur der Hamburger Morgenpost und wechselte dann in die Politik. Insbesondere war der SPD-Politiker von Mai 1998 bis Oktober 2002 Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen What we want is a world that is open to America.“ und von Oktober 2002 bis Oktober 2005 Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. George H. W. Bush, 41. Präsident der USA (1989 – 1993), 12.6.1924 - 30.11.2018. PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bildnachweis: Titel : © Kamisoka; S.3 © Dieter Meyrl; S. 4 © Fotofantastika ; S. 6 © Sjo; S. 9 © Sebastian Klenk; S. 10 © mariusFM77; EUREF-Campus 10/11 | 10829 Berlin | Tel. +49 30 306 907 - 0 | www.pkf.de Anfragen und Anregungen an die Redaktion bitte an: pkf-nachrichten@pkf.de Die Inhalte der PKF* Nachrichten können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die Besonderheiten von Einzel- fällen abgestimmten steuerlichen oder sonstigen fachlichen Rat ersetzen. Wir sind außerdem bestrebt sicherzustellen, dass die Inhalte der PKF Nachrichten dem aktuellen Rechtsstand entsprechen, weisen aber darauf hin, dass Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung immer S. 13 © taranchic; S. 14 © Senorcampesino; alle iStock.com wieder auch kurzfristig eintreten können. Deshalb sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. So- weit innerhalb der PKF Fachnachrichten rechtliche Themen dargestellt sind, liegt die Verantwortlichkeit bei den Rechtsanwälten, die im PKF-Netzwerk tätig sind. * PKF Deutschland GmbH ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mitglied eines Netzwerks von Wirtschafts- prüfern gemäß § 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. PKF Deutschland GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. Die Angaben nach der Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung sind unter www.pkf.de einsehbar.
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