Naturwunder Neuseelands - Entdeckerreise zum anderen Ende der Welt - ENTDECKERREISE - Lesershop
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Naturwunder Neuseelands Entdeckerreise zum anderen Ende der Welt ENTDECKERREISE vom 15. November bis 06. Dezember 2020 Reisepreis p.P. im Doppelzimmer ab € 10.695,-
Neuseeland, das Land der Träume mit dem Zoodirektor Dr. Thomas Kölpin entdecken Begleiten Sie Dr. Thomas Kölpin, dem Zoodirektor der Wilhelma Stuttgart, ans andere Ende der Welt. Der Artenreichtum der Pflanzen- und Tierwelt ist einzigartig und die Landschaft unvergleichbar. Auf der Nord- und Südinsel durchqueren Sie sozusagen alle Klimazonen der Erde. Für die meisten Europäer ist Neuseeland das Land der Träume, was es zu entde- cken heißt. Wir bieten Ihnen die Gelegenheit dazu, begleitet von Dr. Kölpin, der gern seine Fachkenntnisse der Fauna an Sie weitergibt. Neuseeland liegt 1.930 km südöstlich von Aust- ralien und besteht aus zwei Hauptinseln: der 114.470 qkm großen Nordinsel und der 150.660 qkm umfassenden Südinsel, die durch die Cook Straße voneinander getrennt sind. Zwei Drittel des Landes sind bergig. Flüsse, tiefe Bergseen und dichte Regenwälder »Bush« prä- gen das Landschaftsbild. Auckland liegt auf einer Halbinsel im Norden der Nordinsel. Auf dieser Insel überwiegt fruchtbares Hügelland, das in der Inselmitte zu einem Gebirge von bis zu 2.796 m Höhe ansteigt. Sie hat vulkanischen Charakter und besitzt zahlreiche tätige Vulkane und heiße Thermalquellen. Besonders die Umgebung von Rotorua, 240 km süd- östlich von Auckland, ist durch Geysire, kochende Schlammtümpel, heiße Mineralquellen, Terrassen aus Kieselerde und zischende Fumarole (vulkanischer Gasdampf) zu einer welt- berühmten Touristenattraktion geworden.
1. Tag: Sonntag 15.11.20 4. Tag: Mittwoch 18.11.20 Flug nach Christchurch via Singapur Christchurch - Dunedin (F/A) | Transfer zum Flughafen Frankfurt/Main. Flug mit Fazination Pazifikküste Singapore Airlines von Frankfurt mit Umsteigever-bindung Heute verlassen Sie Christchurch. Sie fahren der Pazifikküs- nach Christchurch. te entlang bis zur Kalksandsteinstadt Oamaru. Die Stadt ist Voraussichtliche Flugzeiten: bekannt für ihre viktorianische Architektur, reiche Geschich- te und die kleinen blauen Pinguine. Der Pazifikküste folgend Frankfurt - Singapur geht es dann nach Moeraki, wo am Strand die geheimnis- 21.55 h - 17.15 h+1 Ankunft am 16.11.2020 vollen riesigen Steinkugeln, der »Moeraki Boulders«, die Be- sucher immer wieder faszinieren. Hier unternehmen Sie eine 2. Tag: Montag 16.11.20 kurze Stadtrundfahrt. Weiter geht es nach Dunedin. Entlang Weiterflug nach Christchurch der beeindruckenden Küstenlandschaft Otagos erreichen Sie nach kurzer Fahrt das »Wildlife Capital« Dunedin, wo Nachdem Sie im Transitbereich des Flughafens von Singa- Sie das schottische Flair erleben und die alten Gebäude aus pur das Flugzeug gewechselt habe, fliegen Sie weiter nach viktorianischer Zeit bestaunen können. Höhepunkte sind Neuseeland. das »Octagon« und das wunderschöne Bahnhofsgebäude. Voraussichtliche Flugzeiten: Dunedin ist Heimat für einige von Neuseelands Top Fashion Singapur - Christchurch Designern, besitzt viele lebendige Cafés und Bars und nicht 19.50 h - 10.40 h+1 Ankunft am 17.11.2020 zu vergessen: die steilste Straße der Welt! Genießen Sie die Höhepunkte dieser Stadt auf einer Stadttour. 3. Tag: Dienstag 17.11.20 Abendessen und Übernachtung im The Victoria Hotel**** Christchurch (A) KIA ORA und Herzlich Willkommen in Neuseeland! Ihr Rei- seleiter begrüßt Sie am Flughafen in Christchurch. Danach unternehmen Sie eine orientierende Stadtrundfahrt durch die »Gartenstadt« Neuseelands, so wie die größte Stadt der Südinsel gerne genannt wird. Den Rest des Tages haben Sie Zeit sich nach Ihrem langen Flug im Hotel zu entspannen. Ihr Reiseleiter wird zur Verfügung stehen, um Interessierte zu einem Spaziergang in den Botanischen Garten und zu einem Besuch im Canterbury Museum zu führen. Abendessen und Übernachtung im Heartland Hotel Cots- wald***sup.
5. Tag: Donnerstag 19.11.20 6. Tag: Freitag 20.11.20 Dunedin - Te Anau (F/A) | Te Anau - Queenstown (F/A) | Von Albatrossen und Seelöwen ins Fjordland Faszination Mirror Lakes & Milford Sound, Am Morgen unternehmen Sie eine Kreuzfahrt auf der Ota- Keas inklusive go-Halbinsel. Sie erfahren alle Einzelheiten über die Tier- Auf der wohl schönsten Bergstraße Neuseelands nach Mil- welt, der Geschichte und der Geologie, während Sie mit ford passieren Sie die Mirror Lakes und den düsteren Homer dem Boot die atemberaubend schöne und schroffe Küste Tunnel. Bei einem Halt begegnen Ihnen möglicherweise so- in der Nähe der Einfahrt zum Hafen von Otago erkunden. gar Kea-Papageien. Spätvormittags erreichen Sie dann das Sie werden freie Sicht auf den weltweit einzigen Nistplatz Wahrzeichen Neuseelands und das schönste Ende der Welt, für Albatros auf dem Festland haben. Vielleicht haben Sie den Milford Sound. Der Fjord entstand durch den 1.200 m das Glück, die Northern Royals auf drei Meter hohen Flügeln tiefen Einschnitt eines Gletschers, der nach seinem Ab- schweben zu sehen. Beobachten Sie, wie die NZ Furseals schmelzen eine gewaltige Furche hinterließ, die dann vom rund um ihre Zuchtkolonien brüten, kämpfen und auf den Meer aufgefüllt wurde. Eine üppige Vegetation zeichnet sich Felsen spielen. Die gefährdeten und beeindruckenden NZ vor dem spiegelnden Fjord ab und im Hintergrund ragt ein Sealions kehren zu den Sandstränden in der Umgebung gewaltiger Berg, »Mitre Peak«, die Bischofsmütze 1.700 m zurück. Auf dem Meer können Sie selten gesehene Seevö- aus dem Meer. Sie legen zur Natur Cruise im Milford Sound gel beobachten, darunter auch andere Albatross-Arten und ab und gleiten bis fast hinaus zur Tasman Sea. Genießen Sturmvögel sowie Pinguine, Delfine und andere Meeressäu- Sie die wildromantische Kulisse, welche von fast senkrech- ger. Anschließend geht es weiter zum Tor Fjordlands Natio- ten Bergwänden, wie den Mitre Peak, bestimmt wird. An- nalpark, Neuseelands größtem und zugleich unerschloss- schließend reisen Sie nach Queenstown, oft als »St Moritz enstem Nationalpark. Kaum eine Landschaft verkörpert der Südsee« bezeichnet. besser den Begriff Wildnis, als Fjordland. Im Westen dringen Abendessen und Übernachtung im Kamana Lakehouse 14 Fjorde wie überlange Meereszungen tief in die Urwälder Queenstown****. einer zerklüfteten Alpenwelt vor. Nicht weit von hier steigen schneebedeckte Berggipfel über alpine Grasmatten bis auf 7. Tag: Samstag 21.11.20 2.700 m an. Sie fahren zunächst nach Te Anau, dem Tor zu diesem Weltnaturerbe. Am Abend gehen Sie ins Kino! Ata Queenstown (F/A) | Erlebnis- und Whenua - Shadowland (ausgesprochen „ata-fenua“ und Abenteuerregion - Dampfschifffahrt am Abend auch als „Fiordland on Film“ bekannt) bringt Ihnen die Wild- Ihnen steht der Tag in Queenstown zur freien Verfügung. nis des Fiordland-Welterbestatus zum Greifen nahe, die Sie Durch die wunderschöne Gebirgslage am Ufer des Wakati- sonst nie sehen würden. Mysteriös, aufregend, berauschend pu-Sees hat sich der kleine Ferienort Queenstown zum be- und äußerst spektakulär, meistens mit einem Hubschrauber liebten Touristenzentrum der Südinsel entwickelt. Der lang- über extreme Jahreszeiten, Klima und Gelände gefilmt, ent- gezogene See erstreckt sich zwischen steil ansteigenden führt es Sie auf eine unvergessliche Reise durch eine der Gebirgszügen. Sie haben einen unvergesslichen Ausblick in beeindruckendsten Landschaften der Erde (32 Minuten). alle Richtungen. Es gibt viel zu erleben in diesem Ort: von Abendessen und Übernachtung im Distinction Luxmore Ho- der einzigartigen Wanderung bis hin zum Bungee-Jumping tel Lake Te Anau****. wird alles geboten (Zusatzkosten). Am Abend genießen Sie eine Fahrt auf dem alten Dampfschiff »TSS Earnslaw«. Sie fahren zum Walter Peak High Country Farm, wo Sie ein Gour- met BBQ genießen. Übernachtung wie am Vortag.
8. Tag: Sonntag 22.11.20 zum Kajakfahren. Beim entspannten Paddeln können Sie Queenstown - Arrowtown - Lake Wanaka (F/A) | mehr als 70 Vogelarten bewundern, teilweise aus nächster Goldgräberstimmung & Naturschauspiel Nähe. Die Lagune ist vom einheimischen Regenwald umge- ben, hinter dem sich die schneebedeckten Hügel der Sout- Heute reisen Sie weiter nach Wanaka. Sie erreichen zuerst hern Alps erheben. Von Whataroa aus werden verschiedene die ehemalige Goldgräberstadt Arrowtown. Hier besichtigen geführte Touren in das Waitangiroto Nature Reserve ange- Sie die alten Häuser aus der Zeit des Goldrausches und die boten. Von September bis Februar oder März bleiben brü- Überreste eines ehemaligen Chinesendorfes. Danach errei- tende Reiher-Paare in der Kolonie und ziehen ihre Jungen chen Sie Wanaka. Der gleichnamige See ist mit 45 km Län- auf. Nach der Führung fahren Sie weiter nach Hokitika zu ge und einer Fläche von 193 km² der viertgrößte Binnensee Ihrem Hotel. Neuseelands. Der Ort ist wegen seiner traumhaften Umge- bung als Urlaubsziel auch bei Neuseeländern ganz beson- Abendessen und Übernachtung im Beachfront Hotel Hoki- ders beliebt ist. tika****. Abendessen und Übernachtung im Oakridge Resort Lake Wanaka****. 11. Tag: Mittwoch 25.11.20 Hokitika - Christchurch (F/A) | 9. Tag: Montag 23.11.20 Mit dem Zug nach Christchurch Lake Wanaka - Fox Glacier (F/A) | Heute reisen Sie nach Greymouth, wo Sie in den TranzAl- Vom Regenwald zu den Gletscherwelten pin-Zug mit den riesigen Panoramafenstern einsteigen, um eine wundervolle Reise von der Westküste nach Christ- Sie fahren durch die Bergwelt des Aspiring Nationalparks, er- church zu unternehmen. Erleben Sie ein wahres Naturpara- reichen wenig später den Haast Pass und überqueren damit dies mit Bergen, Flüssen und natürlichen Ebenen. Durch die Klima- und Wasserscheide der Südalpen. Hier erleben den einzigartigen Buchenregenwald steigt der Zug in die Sie einen beeindruckenden Vegetationswechsel. Der Re- majestätischen Südalpen zum Arthurs Pass Nationalpark gen westlich des Passes hat eine äußerst interessante und hinauf. Eindrucksvoll ist auch die Fahrt durch die Flusstä- dichte Pflanzenwelt erschaffen. Der Westland Nationalpark, ler des Waimakariri River mit spektakuläre Schluchten bis in dem Sie sich jetzt befinden, zählt zu den vielseitigsten in das weite Farmland der Canterbury Plains. Schließlich er- und faszinierendsten Nationalparks Neuseelands. Der satte reichen Sie Christchurch. Moosbewuchs des Tieflandregenwaldes und die Sumpfwäl- der schaffen eine märchenhafte Atmosphäre. Entlang der Abendessen und Übernachtung im Heratland Hotel Cots- Westküste fahren Sie durch immergrünen Regenwald zur wold***sup. Gletscherregion der Südalpen. Als natürliche Wetterbarriere ist der sehr nahe Hochgebirgskamm für eines der extrems- 12. Tag: Donnerstag 26.11.20 ten Niederschlagsregime des Landes verantwortlich. Fahr- Christchurch - Kaikoura (F/A) | zeit abhängig unternehmen Sie eine Wanderung um den Einzigartige Tierwelt der Ostküste Lake Matheson. Hier spiegelt sich bei schönem Wetter oft der höchste Berg Neuseelands, der Mount Cook, im Wasser. Am Morgen besuchen Sie das beliebte Antarktiszentrum in Danach fahren Sie durch die kleinen Gletscher Orte Fox und Christchurch, bevor Sie die Ostküste hinauf in die Küsten- Franz Josef. Der Fox Gletscher und der Franz Josef Gletscher stadt Kaikoura fahren. Vor Kaikouras Küste kommen regel- schieben sich, einzigartig in den gemäßigten Breiten, bis mäßig riesige Pottwale vor, da sie die tiefen Gewässer vor auf eine Höhe von 300 m über dem Meeresspiegel hinunter. der Küste bei ihrer Passage von/zur Antarktis nutzen und warme Meeresström und reichhaltige Futterquellen darstel- Abendessen und Übernachtung im Heartland Hotel Glacier len. Mit etwas Glück können Sie Hektor- oder Dusky-Delfine Country***sup. vom Ufer aus beobachten, wie sie elegant und akrobatisch aus dem Wasser schießen. Da eine Seelöwen-Kolonie in der 10. Tag: Dienstag 24.11.20 Nähe ist, können auch öfter neuseeländische Seelöwen im Fox Glacier - Hokitika (F/A) | Wasser und an der Felsküste liegend gesichtet werden. See- Vogelparadies an der wilden Westküste vögel jeglicher Art (manchmal sogar die majestätischen Al- batrosse) besuchen die oft raue Küste Kaikouras und gleiten Sie fahren heute nach Okarito und nehmen an einer ge- mühelos durch die Lüfte. führte Tour durch einen Ranger teil. Das Gebiet um Okarito ist ein Vogelparadies und eine Futterstelle für Neuseelands Abendessen und Übernachtung im Lobster Inn Kaikou- seltenen Kotuku oder weißen Reiher, der im nahegelege- ra****. nen Waitangiroto Nature Reserve brütet. Der Kotuku ist den Maori heilig und seine Federn schmückten einst Maori-An- führer. Es heißt, dass der Kotuku im Geisterland »Reinga« lebt. Deshalb werden bei traditionellen Maori-Begräbnissen unter anderem die Worte „nun ist Kotuku dein einziger Weg- begleiter“ gesprochen. Die Okarito Lagoon liegt an der wil- den Westküste der Südinsel und ist die größte unveränderte Gezeitenbucht in Neuseeland. Sie bietet ein perfektes Areal
13. Tag, Freitag 27.11.20 Kaikoura - Picton - Wellington (F/A) | Marlborough Sounds, die ertrunkenen Täler Am Morgen empfehlen wir einen Ausflug zur Walbeobach- tung oder zum Schwimmen mit Delfinen oder eine Albat- ros-Tour (optional buchbar). Für diejenigen, die keine dieser Touren machen möchten, empfehlen wir einen Besuch des Kaikoura-Museums. Das Museum beschäftigt sich mit der Geschichte dieser Region sowie mit der Flora und Fauna. Anschließend fahren Sie nach Picton. Das gemütliche Ha- fenstädtchen ist das Tor zu den Marlborough Sounds. Sie gehen an Bord der »Interislander Fähre«, die Sie auf die Nordinsel bringt. Sie bekommen ein Abendessen an Bord. Zunächst gleiten Sie durch die Marlborough Sounds, ein Gebiet »ertrunkener Täler«, das durch die geologische Ab- senkung eines Mittelgebirges entstanden ist. Von dem ur- sprünglichen Gebirge zeugen noch steile Bergkämme, die heute als schmale Halbinseln zwischen tiefen Meeresar- men hervorspringen. Dann durchfahren Sie die Cook Was- ser-Straße und erreichen, nach ca. dreistündiger Schifffahrt, Wellington. Übernachtung im West Plaza Hotel Wellington****. den Huka Fall. Hier zwängt sich der gewaltige Waikato Fluss 14. Tag: Samstag 28.11.20 durch eine Gebirgsenge. In Rotorua erleben Sie die Kultur Wellington (F/A) | Faszinierende Hauptstadt der Maori mit Gesang und Tanz. Sie werden auch zum »Han- Sie unternehmen eine Stadtrundfahrt durch die Haustadt- gi«, einem Erdofen-Essen, eingeladen. stadt Neuseelands. Bewundern Sie die Architektur der Übernachtung im Distinction Rotorua Hotel & Conference neuseeländischen Parlamentsgebäude, darunter die unge- Centre**** wöhnliche Gestaltung des Beehive (auch bekannt als Exe- cutive Wing) und des neoklassizistischen Parliament House. 16. Tag: Montag 30.11.20 Danach haben Sie Zeit, um rund um Old St Paul’s Church zu Rotorua (F/A) | Kiwi, der Nationalvogel schlendern, die vollständig aus einheimischem Holz errich- & Rotorua Skyline tet wurde und als eines der schönsten unter Denkmalschutz stehenden Gebäude in Neuseeland gilt. Sie werden auch Heute werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen eines Nord- am Botanischen Garten einen Stopp einlegen. Hier finden insel-Zuchtprogramms für die Nordinsel-Kiwi. Sie werden Ki- Sie einheimische und nicht-einheimische Arten auf einem wi-Küken sehen und mehr über die Pläne erfahren, die Kiwis herrlichen 25 Hektar großen Grundstück. Mit der Seilbahn beim Überleben zu unterstützen, denn der Nationalvogel ist fahren Sie in ca. 5 Minuten wieder zurück in die Innenstadt in seinem Bestand bedroht. Zum Abschluss des Tages fah- und steigen in Ihren Bus um. Die Rundfahrt führt Sie nun auf ren Sie mit der Skyline-Gondel auf den Mount Ngongotha. den Mt. Victoria und Sie genießen einen fantastischen Pan- Der spektakuläre Blick auf den Lake Rotorua und der Stadt oramablick auf die Stadt, die sanft geschwungenen Hügel ist einzigartig. Hoch über Rotorua essen Sie heute zu Abend. und rauen Buchten, die Wellington umgeben. Der Nachmit- Übernachtung wie am Vortag. tag steht Ihnen für eigene Unternehmungen zur freien Ver- fügung. Die Stadt ist bekannt für ihre lebendige Kaffee- und 17. Tag: Dienstag 01.12.20 Restaurantszene oder Sie besuchen das Nationalmuseum, Rotorua - Auckland (F/A) | Wellington Zoo oder Zealandia. Mit dem Zoodirektor durch den Auckland Zoo Abendessen und Übernachtung wie am Vortag. Sie fahren nach Auckland, Neuseelands größte Stadt. Hier besuchen Sie den Auckland Zoo im Rahmen einer Stadt- 15. Tag: Sonntag 29.11.20 rundfahrt. Im Zoo haben Sie die einmalige Möglichkeit Wellington - Rotorua (F/A) | vom Zoodirektor persönlich durch den Tierpark geführt zu Naturkulisse Lake Taupo & Huka Fall • werden. Sie bekommen einmaliges Wissen über den Zoo Zu Gast bei den Maoris und deren Bewohner und verbringen so einen unvergess- lichen Tag im Auckland Zoo. Anschließend genießen Sie Heute reisen Sie entlang der Kapiti-Küste und durch die das Abendessen im Viaduct Basin, dem Austragungsort der fruchtbaren Farmgebiete von Manawatu nach Norden an Americas Cup Challenge. den Rand des Tongariro National Park. Die Fahrt führt ent- lang des Lake Taupo, ein Kratersee größer als der Boden- Übernachtung im Hotel Amora Auckland****. see, der vor ca. 2.000 Jahren durch einen gewaltigen Vul- kanausbruch entstanden ist. Auf dem Weg besichtigen Sie
18. Tag: Mittwoch 02.12.20 21. Tag: Samstag 05.12.20 3 - Paihia (F/A) | Auckland - Singapur - Frankfurt (F) | Rückreise Hundertwasser lässt grüßen Ihre Neuseeland-Reise endet heute. Ihr Reiseleiter begleitet Heute fahren Sie über die Auckland Harbour Bridge nach Sie zum Flughafen und hilft Ihnen beim Einchecken. Nun ist Norden zur wunderschönen Bay of Islands. Unterwegs be- es Zeit sich mit einem »e noho ra« von dem Land der lan- suchen Sie das einzigartige Kunstwerk von Hundertwasser gen, weißen Wolke zu verabschieden. Wir wünschen Ihnen in Kawakawa. Der Künstler errichtete hier eine öffentliche eine angenehme Heimreise und hoffen, dass Sie Ihre Zeit in Toilette, die ein einmaliges Kunstwerk darstellt. Nach einem Neuseeland genossen haben. Rückflug mit Singapore Air- Besuch reisen Sie in die beliebte Stadt Paihia. lines über Singapur zurück nach Frankfurt. Abendessen und Übernachtung im Kingsgate Hotel Pa- Voraussichtliche Flugzeiten: hia****. Auckland - Singapur 15.15 h - 20.40 h Singapur - Frankfurt 23.55 h - 06.20 h 19. Tag: Donnerstag 03.12.20 +1 Ankunft am 06.12.2020 Paihia (F/M) | Kreuzfahrt in der Bay of Islands Entdecken Sie das weltbekannte Fotomotiv am Strand von 22. Tag: Sonntag 06.12.20 Paihia, das Loch im Felsen, beobachten Sie Delfine und be- Ankunft in Frankfurt suchen Sie die Otehei Bay auf unserer Premium-Kreuzfahrt. Sie werden während der Schifffahrt das Beste erleben, was Am Morgen landen Sie in Frankfurt. Transfer zurück die Bay of Islands zu bieten hat. An Bord wird Sie ein Ranger zum Ausgangsort Ihrer Reise. über die Naturerlebnisse informieren und steht auch gerne für Fragen zur Verfügung. Zu Mittag servieren wir ihnen ein Programmänderungen vorbehalten. BBQ an Bord. Übernachtung wie am Vortag. F=Frühstück / M=Mittagessen / A=Abendessen 20. Tag: Freitag 04.12.20 Paihia - Auckland (F/A) | Sky Tower am Abend Sie reisen zurück nach Auckland. Am Abend genießen Sie ein Essen in luftiger Höhe. Im Drehrestaurant des Sky To- Ihr Reisebegleiter wers haben wir ein Abschiedsessen vorgesehen. Der Turm ist 328 m hoch. Das Restaurant dreht sich in 60 Minuten Dr. Thomas Kölpin einmal um die eigene Achse und von 220 m Höhe genießen studierte Biologie und promovierte an der Universität Bonn als Doktor der Sie einen einzigartigen Ausblick auf Auckland. Naturwissenschaften. Im Tierpark Ha- Übernachtung im Copthorne Hotel Auckland City****. genbeck Hamburg, war er als Leiter des terrestrischen Teils des Tropen-Aqua- riums sowie als Kurator für Reptilien und Amphibien tätig. Viele Jahre führte er den Thüringer Zoopark in Erfurt. Heute leitet Dr. Kölpin die Staatlichen Zooanlagen und Gärten der Wilhelma in Stuttgart. Während seiner Auf- enthalte auf dem Afrikanischen und Australischen Kontinent begleitete er viele Safaris.
Reiseleistungen Alles auf einen Blick · Transfer bis/ab Frankfurt aus dem Verbreitungs- Reisetermin 15.11. - 06.12.2020 gebiet des Verlages (Zustiege Münchberg, Hof und Reisepreis pro Person im DZ ab € 10.695,- Coburg, weitere Zustiege gegen Aufpreis) Reisedauer 22 Tage · Linienflug mit Singapore Airlines von Frankfurt nach Christchurch und zurück von Auckland jeweils mit Zusätzlich buchbar Umsteigeverbindung in der Economy Class Einzelzimmerzuschlag € 1.700,- · 30 kg Freigepäck NZeTA-Visum inkl. Touristenabgabe € 55,- · Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren, Luftverkehrsteuer Ausflug Walbeobachtung € 150,- und Treibstoffzuschläge (Stand 11/2019) Ausflug Delfinbeobachtung € 90,- · 18 Übernachtungen in Hotels der guten bis gehobenen Albatross Tour € 100,- Mittelklasse inkl. Frühstück Bitte entscheiden Sie sich für einen Ausflug · 1x Mittag- und 17x Abendessen (ohne Getränke) · Fahrten und Transfers in modernen, landesüblichen Reisebussen · TranzAlpine-Zug von Greymouth nach Christchurch Einreise · Interislander-Fähre von Picton nach Wellington Wir benötigen bei Buchung eine Kopie Ihres Reisepasses, der nach Been- inkl. Abendessen digung der Reise noch mindestens 6 Wochen gültig sein muss sowie ei- · Ausflüge, Exkursionen und Besichtigungen wie beschrieben nen Notfallkontakt. Bitte weisen Sie uns vor Buchung darauf hin, falls Sie · sämtliche Eintrittsgelder oder ein Reiseteilnehmer eine andere oder doppelte Staatsbürgerschaft · qualifizierte Deutschsprechende Reiseleitung vor Ort hat, so dass wir Ihnen/ihm die entsprechenden Einreisebestimmungen zukommen lassen können. (durchgehend) · Reisebegleitung ab/bis Frankfurt durch Dr. Thomas Kölpin, Gesundheitsvorsorge & Impfvorschriften Zoodirektor der Wilhelma Stuttgart Für die Einreise nach Neuseeland sind keine Impfungen derzeit vorge- schrieben (Stand: 11/2019). Welche allgemeinen Impfungen vorzuneh- · Umweltbeitrag „Grünes Klima“ men sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art · Ausführliche Reiseunterlagen und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden. Da im Einzelfall Nicht im Preis enthalten unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche · weitere Mahlzeiten und Getränke Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt · Trinkgelder und persönliche Ausgaben oder Apotheker in Anspruch zu nehmen. · optionale Aktivitäten · Versicherungen Grünes Klima Klimaneutral die Welt entdecken! Umweltbewusstsein ist ein wichtiger Teil unserer Reisephilosophie. Unter dem Motto »Grünes Klima« werden zwei neue Bäume für jede Tonne produziertes CO2 auf brachliegenden Flächen in Paraguay gepflanzt. Dieses Engagement ist ökologisch sinn- voll, bindet große Mengen der Treibhausgase, verbessert die Wasserrück- haltefähigkeit der Böden und schafft neue Lebensräume für viele Tierar- ten. Positiver Nebeneffekt: Mit dem Projekt grünes Klima verbessern sich auch die Lebensbedingungen der örtlichen Bevölkerung durch Aus- und Weiterbildung in unserem Forstbetrieb. Mobilität Die angebotene Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränk- ter Mobilität nicht geeignet. Reiseschutz Wir empfehlen allen Teilnehmern den Abschluss einer Reiserücktrittskos- tenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Information, Beratung & Buchung REISEVERANSTALTER GRUPPENVISION eine Marke Schlienz-Tours GmbH & Co. KG 95028 Hof, Poststraße 9/11 · Tel: 09281 / 816-235 Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters. (Stornostaffel E) Gemäß unseren Reisebedingungen beträgt die Anzahlung bei Anmeldung 20% des 36433 Bad Salzungen, Andreasstr. 11 · Tel: 03695 / 555-010 Reisepreises. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt zahlbar. 98617 Meiningen, Neu-Ulmer Str. 8a · Tel: 03693 / 440-311 98527 Suhl, Friedrich-König-Str. 6 · Tel: 03681 / 792-412 Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen 96450 Coburg, Steinweg 51 · Tel: 09561 / 850-170 Programmänderungen & Druckfehler vorbehalten. Stand: Oktober 2019 Mail: lesershop@avg-service.de Hinweis: Das Bildmaterial und der Textinhalt unterliegt dem Urheberrecht und darf nur mit Zustimmung des Reiseveranstalters verwendet werden.
Bitte die Anmeldung unterschrieben zurückschicken, faxen oder mailen: Abokarten Verwaltungs GmbH BT, Poststraße 9/11, 95028 Hof Fax: 09281 816 450 E-Mail: lesershop@avg-service.de Reiseziel: Neuseeland • Entdeckerreise zum anderen Ende der Welt Reisedatum: 22-Tage Reise | 15. November - 06. Dezember 2020 Aufgrund der Einreise- und Beförderungsbestimmungen ist es zwingend erforderlich, dass Name, Vornamen und Titel, sowie Geburtsdaten den Angaben im maschinenlesbaren Teil des für diese Reise erforderlichen Ausweisdokumentes entsprechen. 1. Person (Reiseanmelder) 2. Person (Mitreisender) Name Vorname Straße PLZ/Ort Tel. priv. Tel. untertags Tel. mobil Reisepass-Nr. (Kopie erforderlich) E-Mail-Adresse Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass ich/wir Reisebestätigungen, Mitteilungen und allgemeinen Schriftverkehr per E-Mail unverschlüsselt erhalte/n (kein Passwort notwendig). Bei Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie Ihre Buchungsbestätigung/Rechnung unverschlüsselt per Mail. Geb. Datum Nationalität (Pflichtangabe) Notfallkontakt Tel. Notfallkontakt Name Gesundheitsdaten (z. B. Ernährungswünsche, Mobilitätsein- schränkungen, etc.) Machen Sie unter dem Punkt Gesundheitsdaten Angaben, willigen Sie ein, dass Sie der Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO zustimmen. Wir werden diese Daten, wenn nötig an andere Reiseveranstalter, Leistungsträger und Incoming-Agenturen weiterlei- ten Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigelegten Information zum Datenschutz nach Artikel 13 DSGVO. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung im Internet unter: https://www.schlienz.tours/datenschutz oder wir sen- den Ihnen diese Informationen auf Anfrage auch gerne zu. Bitte kreuzen Sie für jede Person einzeln an. Danke! Preis pro Person in € 1. Pers. 2. Pers. Bitte buchen Sie für mich: (Stand 10/2019) Doppelzimmer | Zustieg inkl.: O Münchberg | O Hof | O Coburg € 10.695,- O O BITTE ANKREUZEN WELCHEN ZUSTIEG SIE WÄHLEN Einzelzimmer-Zuschlag € 1.700,- O O Bitte entscheiden Sie sich für einen der Ausflüge lt. Folder und notieren O O diesen im nebenstehenden Feld Mehrkosten Zustieg in | O Bad Salzungen | O Schmalkalden | O Suhl € 45,- O O BITTE ANKREUZEN WELCHEN ZUSTIEG SIE WÄHLEN O Marktredtwitz | O Meiningen | O Ilmenau | O Hildburghausen € 38,- O O BITTE ANKREUZEN WELCHEN ZUSTIEG SIE WÄHLEN O Sonneberg € 28,- O O
Bitte die Anmeldung unterschrieben zurückschicken, faxen oder mailen: Reiseschutz 1. Pers. 2. Pers. Damit Sie Ihre bevorstehende Reise rundum genießen können, sollten Sie auch an den passenden Versicherungsschutz denken. Bitte beachten Sie, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung im Ausland die entstehenden Kosten u. U. nicht vollständig abdeckt. Die Kosten für einen Krankenrücktransport werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Ebenso entstehen Ihnen bei einem Reiserücktritt Kosten, die wir Ihnen laut unseren AGBs in Rechnung stellen müssen. Gerne erhalten Sie von uns unverbindlich einen kurzen Überblick über die wichtigsten Versicherungen. Wie dürfen wir Sie beraten? Bitte rufen Sie mich unter meiner angegebenen Telefonnummer für eine Beratung zurück. O O Bitte senden Sie mir eine Übersicht der passenden Tarife an meine angegebene E-Mailadresse zu. O O Ich wurde von meinem Reisebüro darauf hingewiesen, dass eine Reise ohne Reiseschutz zu erheblichen Kosten für mich O O führen kann. Reiseschutz wird trotz Hinweis auf evtl. Risiken nicht gewünscht. Freiwillige Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten zu Werbezwecken Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten durch »Schlienz-Tours GmbH & Co. KG« und die »Abokarten Verwaltungs GmbH BT« zu Zwecken der an mich gerichteten Werbung (z.B. Reiseempfehlungen, Reiseinformationen, Zufriedenheitsbefragung) genutzt werden dürfen. Dies darf bis durch meinen Widerruf erfolgen: per Post per Fax per E-Mail per Telefon Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigelegten Information zum Datenschutz nach Artikel 13 DSGVO uns unserer ausführlichen Datenschutzerklärung im Internet unter: : https://www.schlienz.tours/datenschutz Gerne senden wir Ihnen diese Informationen auf Anfrage auch gerne zu. Vor Abschluss meiner Buchung wurden mir die folgend genannte Dokumente ausgehändigt: Ich habe die Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters gelesen und akzeptiere diese. Ich habe die beiliegende Information zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO zur Kenntnis genommen. Ich habe das Formblatt zur Unterrichtung nach § 651a BGB, den Reiseverlauf und die für mich gültigen Einreisebestimmungen zur Kenntnis genommen. Nach Eingang meiner Buchung erhalte ich eine Reisebestätigung/Rechnung. Die Zahlung leiste ich nach Erhalt der Rechnung. O per Überweisung (Angabe der Bankverbindung nicht notwendig) O mit dem Einzug von folgendem Konto bin ich einverstanden Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Die Anmeldung wird auf der Grundlage der Reiseausschreibung vorgenommen. Besondere Buchungswünsche werden nur Bestandteil des Reisevertrages, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Reise- und Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters, die mir vollständig übermittelt wurden, habe ich zur Kenntnis genommen, ebenso wie die Beför- derungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger. Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der von mir angemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter bzw. Leistungs- träger wie für meine eigenen einstehen werde. Ort, Datum Unterschrift Reiseveranstalter: Schlienz-Tours GmbH & Co. KG | Willy-Rüsch-Str. 11 | 71394 Kernen/Stuttgart. Es gelten die AGB des Veranstalters.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Schlienz-Tours GmbH & Co. KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Schlienz-Tours GmbH & Co. KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rück- zahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 · Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. · Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. · Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reisever- anstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. · Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. · Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 %des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. · Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. · Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. · Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. · Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündi- gung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. · Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. · Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. · Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurück- erstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschal- reise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Schlienz-Tours hat eine Insolvenzabsicherung mit der Zurich Insurance plc, Frankfurt abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel. 069/7115-0, service@zurich.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Schlienz-Tours GmbH & Co. KG verweigert werden. Information
REISEBEDINGUNGEN Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Schlienz-Tours GmbH & Co. KG, nachstehend „SCHLIENZ“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rück- 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: des Kunden tritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen 1.1. Für alle Buchungswege gilt: gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht nach 4.1a) kann SCHLIENZ den Reisepreis nach Maßgabe der a) Grundlage des Angebots von SCHLIENZ und der Buchung des besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § nachfolgenden Berechnung erhöhen: Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Infor- 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden · Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann mationen von SCHLIENZ für die jeweilige Reise, soweit diese dem ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der SCHLIENZ vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Kunden bei der Buchung vorliegen. Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des · Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen b) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför- Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine Widerrufsrecht ebenfalls nicht. derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbar- eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch aus- ten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden 2. Bezahlung Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann SCHLIENZ vom drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von 2.1. SCHLIENZ und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Kunden verlangen. Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch aus- annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und heraufgesetzt werden. Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli- c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reise- 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per cher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertrag- preis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise da- E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: sabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines durch für SCHLIENZ verteuert hat a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung mit dem Buchungsformular von SCHLIENZ erfolgen (bei E-Mails 4.4. SCHLIENZ ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Bu- der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr chungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geän- SCHLIENZ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich Buchungen kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte an. An die Buchung ist der Kunde 8 Werktage gebunden. dert haben und dies zu niedrigeren Kosten für SCHLIENZ führt. Hat Reisepreis sofort zahlungsfällig. der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch SCHLIENZ zustande. Bei oder unver- 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung gezahlt, ist der Mehrbetrag von SCHLIENZ zu erstatten. SCHLIENZ züglich nach Vertragsschluss wird SCHLIENZ dem Kunden eine nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ob- darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die SCHLIENZ den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Rei- wohl SCHLI-ENZ zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertrag- tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. SCHLI- sebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht lichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen ENZ hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzu- Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleich- vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb SCHLIENZ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pau- eingehend beim Kunden zulässig. von Geschäftsräumen erfolgte. schalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts- kosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berech- 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. In- tigt, innerhalb einer von SCHLIENZ gleichzeitig mit Mitteilung der ternet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Ände- a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in nicht den Reisepreis betreffen rung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag der entsprechenden Anwendung von SCHLIENZ erläutert. 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleis- zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von SCHLI- b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö- tungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, ENZ gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt schung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SCHLI- vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren ENZ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Nutzung erläutert wird. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten SCHLIENZ vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Ver- unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht be- 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschal- tragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist aus- einträchtigen. reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber SCHLIENZ schließlich die deutsche Sprache. unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu er- d) Soweit der Vertragstext von SCHLIENZ im Onlinebuchungssys- 3.2. SCHLIENZ ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsände- klären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, tem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Mög- rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem lichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungs- Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Wei- se zu informieren. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise pflichtig buchen“ bietet der Kunde SCHLIENZ den Abschluss des nicht an, so verliert SCHLIENZ den Anspruch auf den Reisepreis. Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsange- 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Ei- Stattdessen kann SCHLIENZ eine angemessene Entschädigung bot ist der Kunde 8 Werktage ab Absendung der elektronischen gen-schaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von beson- verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder Erklärung gebunden. deren Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unver- f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von meidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durch- auf elektronischem Weg bestätigt. SCHLIENZ gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten an- führung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons gemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder un- den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kun- entgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle den auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages ent- Kunde nicht innerhalb der von SCHLIENZ gesetzten Frist ausdrück- von SCHLIENZ unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht sprechend seiner Buchungsangaben. SCHLIENZ ist vielmehr frei in lich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen gilt die Änderung als angenommen. getroffen worden wären. SCHLIENZ hat die nachfolgenden Ent- oder nicht. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, schädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie un- von SCHLIENZ beim Kunden zu Stande. Hatte SCHLIENZ für die Durchführung der geänderten Reise bzw. ter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Bu- einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Be- und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen chung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungs- schaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts pflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei SCHLIENZ der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung 4. Preiserhöhung; Preissenkung Stornostaffel berechnet. dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, 4.1. SCHLIENZ behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung / ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisever- Entschädigung in % des des Reisepreises Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur trag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Aus- Zugang vor Reisebeginn A B C D E a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen druck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, bis 45. Tag 15% 30% 25% 20% 25% des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für verein- 44. bis 21.Tag 30% 50% 35% 35% 55% dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum barte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flugha- Ausdruck tatsächlich nutzt. SCHLIENZ wird dem Kunden zusätzlich 20. bis 14. Tag 50% 70% 60% 55% 70% fengebühren, oder eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden 13. bis 7. Tag 75% 75% 70% 60% 80% 1.4. SCHLIENZ weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei 6. Tag bis 4. Tag 80% 80% 80% 85% 85% 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern 3. Tag bis 1. Tag 80% 90% 80% 85% 85% Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fern- SCHLIENZ den Reisenden in Textform klar und verständlich über absatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Tag der Anreise 90% 90% 90% 90% 90% die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, oder Nichtantritt Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Reisebedingungen
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SCHLIENZ die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die not- schaft(en) noch nicht fest, so ist SCHLIENZ verpflichtet, dem Kun- nachzuweisen, dass SCHLIENZ überhaupt kein oder ein wesent- wendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht den die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, lich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von SCHLIENZ innerhalb der von SCHLIENZ mitgeteilten Frist erhält. die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. So- geforderte Entschädigungspauschale. 9.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen bald SCHLIENZ weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, 5.4. SCHLIENZ behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pau- a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann wird SCHLIENZ den Kunden informieren. schalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reisende Abhilfe verlangen. 12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft SCHLIENZ nachweist, dass SCHLIENZ wesentlich höhere Aufwen- b) Soweit SCHLIENZ infolge einer schuldhaften Unterlassung der genannte Fluggesellschaft, wird SCHLIENZ den Kunden unverzüg- dungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende lich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, In diesem Fall ist SCHLIENZ verpflichtet, die geforderte Entschä- weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadens- über den Wechsel informieren. digung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und ersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. 12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüg- (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über konkret zu beziffern und zu belegen. lich dem Vertreter von SCHLIENZ vor Ort zur Kenntnis zu geben. den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten 5.5. Ist SCHLIENZ infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Ist ein Vertreter von SCHLIENZ vor Ort nicht vorhanden und ver- von SCHLIENZ oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/ Reisepreises verpflichtet, hat SCHLIENZ unverzüglich, auf jeden traglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an SCHLIENZ modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklä- unter der mitgeteilten Kontaktstelle von SCHLIENZ zur Kenntnis Geschäftsräumen von SCHLIENZ einzusehen. rung, zu leisten. zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von SCHLIENZ bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch SCHLIENZ durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu 13.1. SCHLIENZ wird den Kunden/Reisenden über allgemeine seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche For- verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten hat, zur Kenntnis bringen. aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehen- malitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren d) Der Vertreter von SCHLIENZ ist beauftragt, für Abhilfe zu sor- Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa den Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem gen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche Fall rechtzeitig, wenn sie SCHLIENZ 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- anzuerkennen. seantritt unterrichten. 5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie 9.3. Fristsetzung vor Kündigung einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Un- 13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mit- Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines führen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell fall oder Krankheit wird dringend empfohlen. Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und De- 6. Umbuchungen er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er SCHLIENZ zuvor visenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf dann nicht, wenn die Abhilfe von SCHLIENZ verweigert wird oder Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. SCHLIENZ nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht 9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; 13.3. SCHLIENZ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- SCHLIENZ keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, tretung, wenn der Kunde SCHLIENZ mit der Besorgung beauftragt Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Rei- -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugrei- hat, es sei denn, dass SCHLIENZ eigene Pflichten schuldhaft ver- senden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kosten- sen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisen- letzt hat. los möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden den unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann SCHLIENZ bei Ein- zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften 14.Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand haltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom und SCHLIENZ können die Erstattungen aufgrund internationaler 14.1. SCHLIENZ weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbrau- Kunden pro von der Umbu-chung betroffenen Reisenden erheben. Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht aus- cherstreitbeilegung darauf hin, dass SCHLIENZ nicht an einer frei- Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzel- gefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschä- willigen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. SCHLIENZ weist für fall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu digung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlos- dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweili- Aushändigung, zu erstatten. sen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Platt- gen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 25,- pro b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehllei- form http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. betroffenen Reisenden. tung von Reisegepäck unverzüglich SCHLIENZ, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. 14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mit- 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige gliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorste- sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwi- möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß henden Fristen zu erstatten. schen dem Kunden/Reisenden und SCHLIENZ die ausschließliche Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, 10. Beschränkung der Haftung können SCHLIENZ ausschließlich an deren Sitz verklagen. die nur geringfügige Kosten verursachen. 10.1. Die vertragliche Haftung von SCHLIENZ für Schäden, die 14.3. Für Klagen von SCHLIENZ gegen Kunden, bzw. Vertragspart- 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- ner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Perso- sundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, nen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, 7.1. SCHLIENZ kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmer- ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland zahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Über- haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zu- einkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haf- Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichts- gangs der Rücktrittserklärung von SCHLIENZ beim Kunden muss in tungsbeschränkung unberührt. stand der Sitz von SCHLIENZ vereinbart. der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) SCHLIENZ hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste 10.2. SCHLIENZ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & c) SCHLIENZ ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Aus- flüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2019 der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchge- wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Rei- Reiseveranstalter ist: führt wird. sebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen Firma Schlienz-Tours GmbH & Co. KG d) Ein Rücktritt von SCHLIENZ später als 21 Tage vor Reise- so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden Geschäftsführer Erhard Kiesel beginn ist unzulässig. erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von SCHLIENZ sind HR Amtsgericht Stuttgart 728224 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und Pers. Haftende Gesellschafterin: der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Schlienz-Tours Verwaltungs-GmbH zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend. SCHLIENZ haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Handelsregister Stuttgart HRB 736061 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organi- Willy-Rüsch-Str. 11, 71394 Kernen sationspflichten von SCHLIENZ ursächlich geworden ist. Telefon 07151 94931-0, Telefax 07151 94931-399 8.1. SCHLIENZ kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung E-Mail: info@schlienz.tours , Internet: www.schlienz.tours einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Ab- 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat mah-nung von SCHLIENZ nachhaltig stört oder wenn er sich in Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kun- Stand dieser Fassung: Juni 2019 solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhe- de/Reisende gegenüber SCHLIENZ geltend zu machen. Die Gel- bung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das tendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Informationspflichten von SCHLIENZ beruht. Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 8.2. Kündigt SCHLIENZ, so behält SCHLIENZ den Anspruch auf den Reisepreis; SCHLIENZ muss sich jedoch den Wert der erspar- 12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunter- ten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, nehmen die SCHLIENZ aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in 12.1. SCHLIENZ informiert den Kunden bei Buchung entsprechend Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Iden- den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. tität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesell- 9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden schaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu 9.1. Reiseunterlagen erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Der Kunde hat SCHLIENZ oder seinen Reisevermittler, über den er 12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesell- Reisebedingungen
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