LESERREISE NEUSEELAND & FIDSCHI - Cotravel
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Neuseeland & Fidschi 1 LESERREISE NEUSEELAND & FIDSCHI MIT URS WÄLTERLIN 22. OKTOBER – 12. NOVEMBER 2022 IM LAND DER GRANDIOSEN LANDSCHAFTSBILDER Doubtful Sound, Bay of Islands, Te Anau, Wanaka, Rotorua und Tongariro; der Klang dieser Orte vergeht auf der Zunge. Genauso werden Sie die vielfältigen Landschaften der Nord- und Südinsel im Frühlingswandel sprachlos machen. Nach einer Nacht in den Schiffskojen erleben Sie einen einmaligen Sonnenaufgang in der Fjordlandschaft des Doubtful Sound, auf der abgelegenen Stewart Island ge- hen Sie dem Nationalvogel Kiwi auf die Pirsch. Und Sie bewegen sich auf Seefahrer Captain Cooks Spuren, der an den wunderschönen Stränden der Bay of Islands an Land ging. Mit dem SRF Radiokorrespondenten und Neuseelandkenner Urs Wäl- terlin begeben Sie sich ins Reich der Maori, wo Sie mit einem herzlichen Essen nach altem Brauch und Gesängen erwartet werden. In den modernen Städten Auckland und Wellington spüren Sie urbanes Flair, beim Besuch einer Schaf- und Milchfarm den ländlichen Kontrast.
Neuseeland & Fidschi 3 Highlights Landschaft ganz gross: Gletscher, Seen, Vulkane, Fjorde, Wasserfälle, Inseln; auf der Rundreise durch die Nord- und Südinsel erleben Sie alles, was Neusee- land zu bieten hat. 3 Geheimtipps: Auf Ihrem Streifzug lernen Sie auch weniger bereiste Ab- schnitte kennen – die wilde Schönheit der Stewart Island, den Doubtful Sound- Fjord mit seinen Wasserfällen und die perfekte Kegelform des Taranaki-Vul- kans. Der Haka und mehr: Ihr Reisebegleiter Urs Wälterlin wird Ihnen während Be- suchen bei den Maori deren Stellenwert in der gegenwärtigen Gesellschaft Neuseelands näherbringen. Matschiges Wohlfühlprogramm: Im warmen, blubbernden Schlamm genies- sen Sie Wellness neuseeländischer Art. 50 Millionen Schafe: Beim Besuch einer Schaffarm lernen Sie die ursprüngli- chen Träger der für Sportunterwäsche bekannten Merinowolle kennen und stellen fest, dass auch diese nicht stinken! A bit of England: In den neuseeländischen urbanen Zentren erleben Sie haupt- städtisches Flair, Segelatmosphäre und einen Hauch vom alten England. Spektakuläre Bahnfahrt: Sie überqueren die Neuseeländischen Alpen im „TranzAlpine“, einem der atemberaubendsten Züge der südlichen Hemisphäre. Streifzüge durch die Natur: Gemütlich spazieren Sie in verwunschenen Wäl- dern, dem Meer und türkisblauen Seen entlang mit Aussicht auf Vulkane, in Na- turschutzgebieten und zu einem Gletscher, der fast an den Regenwald grenzt. Bester Tee der Welt: Kaum zu glauben, aber die Neuseeländer haben 2017 den Weltmeistertitel für Tee ergattert. Auf der einzigen Teeplantage des Lan- des überzeugen Sie sich selbst. Reizvolles Idyll: Traumhafte Strände und eine Wasserwelt, deren Klarheit wohl jeden Besucher verzaubert. Die Fidschi-Verlängerung ermöglicht Ihnen einen Blick ins Paradies. Termin: 22. Oktober – 12. November 2022 Dauer: 22 / 27 Tage Referent: Urs Wälterlin Teilnehmerzahl: max. 25 pro Gruppe Preis pro Person in CHF Doppelzimmer: 11‘550.- Einzelzimmerzuschlag: 1‘860.-
Neuseeland & Fidschi 4 Reiseprogramm Tag 1-3: Zürich – Auckland Wir fliegen von Zürich mit Emirates via Dubai nach Auckland, wo wir aufgrund der Zeitdifferenz im Verlauf des dritten Tages ankommen. Am anderen Ende der Welt angelangt, kurze Erholung in unserem zentral gelegenen Hotel, bevor uns Urs Wäl- terlin auf unsere Reise durch Neuseeland einstimmt. Vom Mount Eden aus kriegen wir einen ersten Eindruck von der „Stadt der Segel“. Auckland hat etwa eine Million Einwohner und ein unübersehbares polynesisches Flair. An der Karangahope Road – kurz K‘Road – fühlt man sich wie auf Samoa oder Tonga, exotische Lebensmittel und bunte Läden prägen das Strassenbild. In Mission Bay verstehen wir, warum Auckland zu den Top 10 der lebenswertesten Städte der Welt gehört; mit fabelhaf- ten Blicken auf den Hafen und Rangitoto Island ist dieser Stadtstrand ein beliebter Erholungsort für die Einheimischen. Beim gemeinsamen Abendessen stossen wir auf die kommende Reise an. Tag 4: Auckland – Bay of Islands Auf dem Weg in den Norden geht es durch schönste Küstenlandschaften. Nach ei- nem Besuch im Kauri Museum planen wir im Waipoua Wald eine kurze Wande- rung durch das seit 55 Jahren geschützte Regenwald-Gebiet zu mächtigen Kauri- Bäumen, von denen man annimmt, dass einige schon zur Zeit Christi Geburt grün- ten. Auf der Weiterfahrt kommen wir in der Doppelortschaft Opononi/ Omapere vorbei, legendärer Stützpunkt einstiger polynesischer Seefahrtexpeditionen. Im Laufe des Nachmittags erreichen wir Paihia, eine kleine Ortschaft an der wunder- schönen Bay of Islands, wo Captain Cook 1769 an Land ging. Die Gegend wurde früher auch „Hölloch des Pazifiks“ bezeichnet, weil sich entlaufene Gefangene, Schmuggler und anderes Gesindel ansiedelten. Heute ist es ein idyllisches Ferien- paradies. Mit der Fähre setzen wir nach Russell über, wo wir unser Hotel für die nächsten zwei Nächte beziehen.
Neuseeland & Fidschi 5 Tag 5: Bay of Islands Das Eintausend-Seelendorf Russell war zu Maori-Zeit von Bedeutung. Urs Wäl- terlin wird die Gelegenheit nutzen, einiges über die Maori zu erzählen, deren Ge- schichte aufzurollen sowie ihre Rechte und ihren Stellenwert in der Gegenwart einzuschätzen. Wir besuchen den Ort, wo am 6. Februar 1840 der erste Staatsver- trag zwischen Briten und Maoris unterzeichnet wurde – der Beginn des modernen Neuseelands und Nationalfeiertag. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung. Ob vorbei an den Kolonialhäusern auf den Flagstaff Hügel spazieren oder optional mit einem Schnellboot das bekannte „Hole in the Rock“, ein Fels mitten im Meer gelegen, bestaunen: Diese Entscheidung treffen wir spontan vor Ort. Tag 6: Bay of Islands – Auckland Am Morgen fahren wir entlang der uns noch unbekannten Ostküste zurück nach Auckland. Am Muriwai Beach gibt eine riesige, brütende Tölpel-Festlandkolonie mit Tausenden von Vögeln ein skurriles Bild ab. Am Nachmittag widmen wir uns wieder der grössten Stadt Neuseelands und besuchen das Auckland Museum. Ne- ben der weltweit umfangreichsten Maori-Sammlung werden auf drei Ebenen Flora, Fauna, Geschichte und Kultur erklärt. Beim Abendessen in einer Kneipe im weltbekannten Yachthafen lassen wir den Tag ausklingen. Tag 7: Auckland – Rotorua Auf dem Weg Richtung Süden machen wir einen Zwischenhalt auf Neuseelands einziger Teeplantage. Zealong wurde bereits mehrfach für ihren organischen Tee ausgezeichnet, 2017 sogar in diversen Sorten zum besten Tee der Welt gekürt. Wir lassen unsere Geschmacksknospen selbst urteilen bei der Verköstigung des 100% reinen Neuseeland-Produkts. Anschliessend begeben wir uns in eines der geothermisch aktivsten Gebiete der Erde. Schon bei der Ankunft in Rotorua be- grüsst uns eine leichte, schwefelhaltige Brise. Zugleich befinden wir uns im kultu- rellen Zentrum des Landes und sehen neben der Stadt selbst eines der wichtigsten Maori Dörfer des Landes. Der Abend lädt zu individuellen Erkundungen des Her- zens Neuseelands ein.
Neuseeland & Fidschi 6 Tag 8: Rotorua Im Redwood Wald spazieren wir in seelenberuhigender Landschaft. Die geologi- schen Verhältnisse der gesamten Gegend rund um Rotorua machen den Aufent- halt zu einem Erlebnis sondergleichen. Geysire, blubbernde Massen und Schlamm- pfuhle lassen uns viele interessante Fotos machen. Wir nehmen selbst ein Schlammbad in der Therme mit dem Namen „Tor zur Hölle“. Dieser hat durchaus seine Berechtigung; während wir im warmen Schlamm sitzen, raucht es unentwegt aus den umliegenden Pools. Ein Highlight erwartet uns am Abend: bei einem Ma- ori-Treffpunkt, wo nach alten Methoden das Gericht im Boden gegart wird und Gesänge die Mahlzeit begleiten, erfahren wir von den Sitten und Gebräuchen der Ureinwohner. Tag 9: Rotorua – Tongariro Nationalpark Heute wird uns nochmals vor Augen geführt, dass nur die Hülle der Erde erkaltet ist, im Inneren aber extreme Temperaturen erreicht werden, die in unterschied- lichsten Formen an die Oberfläche gelangen. Im Geothermik-Tal Waiotapu be- obachten wir ein enormes Farbenspektrum im Wasser, was einem See den Namen Champagner-Pool eintrug. Wir staunen über die Wassermassen, die beim Huka Wasserfall ins Tal stürzen und machen einen Halt beim Warakei Kraftwerk, wo dank Erdwärme der Strombedarf von 100'000 Personen gedeckt werden kann. Weiter geht es ins hübsche Städtchen Taupo, gelegen am gleichnamigen See. Lu- xuriös wird es am Abend, wenn wir das in den 20er Jahren erbaute Erstklasshotel Chateau Tongariro erreichen, welches am Fuss des Ruapehu Vulkans liegt. Wir be- fassen uns mit dem Thema Vulkanologie und erfahren, wie die drei hinter dem Ho- tel liegenden Vulkane beobachtet werden und wie versucht wird, den nächsten Ausbruch vorauszusagen.
Neuseeland & Fidschi 7 Tag 10: Tongariro Nationalpark – Mount Taranaki Unser Weg führt Richtung Westen und über eine der schönsten Strassen Neusee- lands, den „vergessenen Highway“. Die Strasse kurvt entlang saftig grüner Hügel, auf denen unzählige Schafe grasen. Der Mount Taranaki, der wegen seiner Abge- legenheit von Reisegruppen normalerweise ausgelassen wird, ist in Wahrheit aber einer der schönsten Orte Neuseelands. In Sichtweite des Meeres machen wir ei- nen grandiosen Spaziergang mit noch grandioserer Aussicht. James Cook selbst hat diesen Berg umbenannt zu Mount Egmont – ein englischer Adeliger, der selbst nie einen Fuss auf Neuseeland gesetzt hat. Heute wird wieder der Maori Name Mount Taranaki gebraucht, nur der umliegende Nationalpark behielt den Namen des Engländers. Übernachtung im Städtchen New Plymouth. Tag 11: Mount Taranaki – Wanganui – Fielding – Wellington Von der nördlichen geht es an die südliche Taranaki-Bucht. Im Städtchen Wan- ganui, gelegen am gleichnamigen Fluss, der hier in die Cook-Meerenge mündet, können sich Kunstschaffende aller Art dank zahlreicher Stipendien verwirklichen. Unweit der Küste sind wir in Fielding von einer Familie auf ihrer Schaffarm zum Mittagessen eingeladen. Nebst typisch neuseeländischer Freundlichkeit erleben wir auch das Scheren der Tiere sowie eine Vorführung des Könnens ihrer Treib- hunde auf der Weide. Am späten Nachmittag treffen wir am Ende der Nordinsel in der Hauptstadt Wellington ein – und freuen uns auf ein entspanntes Entdecken auf eigene Faust, zählt doch die kosmopolitischste und trotzdem immer sympathisch bleibende Stadt mehr Cafés und Restaurants pro Einwohner als New York City. Tag 12: Wellington Heute machen wir uns auf, die Hauptstadt Neuseelands zu entdecken. Vom Mount Victoria erhalten wir ein fantastisches Panorama der laut Lonely Planet „tollsten kleinen Hauptstadt der Welt“. Wir schlendern durch die kleinen Strassen, vorbei an Re- gierungsgebäuden. Anschliessend bleibt Zeit, den restlichen Tag nach eigenem Gusto zu planen. Das Te Papa Museum, welches mit modernsten Hilfsmitteln die Kultur und Natur des Landes veranschaulicht, ist definitiv einen Besuch wert. Erst am Abend treffen wir uns wieder zum Essen, wo uns ebenfalls der Präsident des Schweizers Clubs in Wellington begleitet und uns von seinen Auswanderungserfahrungen und dem lokalen Geschehen berichtet, bevor wir uns auch von Urs Wälterlin verabschieden.
Neuseeland & Fidschi 8 Tag 13: Wellington – Stewart Island Wir verlassen die Nordinsel und fliegen am frühen Morgen nach Invercargill im äussersten Süden. Dort nehmen wir ein Kleinflugzeug, um nach Stewart Island zu fliegen – sicher einer der Höhepunkte dieser Neuseelandreise. Stewart Island ge- hört zu den schönsten Flecken, ist aber sehr abgelegen, daher für Touristen nur schwer erreichbar und wenig besucht. Um die Tier- und Pflanzenwelt bestmöglich zu erleben, teilen wir uns für die Erkundung der Insel in zwei kleinere Gruppen mit je max. 15 Teilnehmern auf und begeben uns bei einem Abendspaziergang auf die Suche nach den nachtaktiven Kiwi Vögeln. Wir bleiben zwei Nächte auf der Insel. Tag 14: Stewart Island Ein Bootsausflug in die weite Paterson Bucht steht auf dem Programm. Auch hier teilen wir uns in zwei Gruppen auf. Die nur 450 Inselbewohner leben übrigens vom Fischfang und der Lachszucht. Wir sehen auf unserem Ausflug deutlich, dass die Eiszeit buckelige Höhenzüge schuf. Der höchste Berg erreicht fast 1‘000 Meter und ist auf der Überfahrt gut zu sehen. Auf Ulva Island machen wir eine Wande- rung durch das Naturschutzgebiet, das im internationalen Vergleich ohne weiteres mithalten kann. Eine Herzblut-Biologin führt uns in dieses Naturparadies ein, wel- ches nicht viele zu sehen bekommen. Tag 15: Doubtful Sound Höhepunkt reiht sich an Höhepunkt! Ein weiteres Erlebnis steht uns bevor, das nur wenigen Neuseeland-Touristen vergönnt ist. Nach der Überfahrt zurück auf die Südinsel Neuseelands, diesmal per Fähre, und einer Busfahrt nordwärts erreichen wir Manapouri. Dort geht es zuerst über den gleichnamigen See und weiter mit dem Bus über den Willmot Pass. In Deep Cove besteigen wir unser Schiff mit Schlafkabinen, welches uns am Nachmittag bis zum nächsten Morgen die Schön- heiten des Doubtful Sound zeigt. Bei einer Umfrage unter Neuseeländern selbst schnitt dieser Fjord als einer der schönsten Orte überhaupt ab! Bei klarem Wetter wird uns der Mond die Gegend erleuchten. Die Übernachtung erfolgt in 4-Bett- Kabinen mit Gemeinschaftsdusche oder gegen Aufpreis von CHF 220.- pro Person in 2-Bett-Kabinen mit eigener Dusche und Toilette.
Neuseeland & Fidschi 9 Tag 16: Doubtful Sound – Te Anau Wenn das Wetter es erlaubt, erwartet uns heute Morgen ein Sonnenaufgang, der seinesgleichen sucht. Wir verbringen den Vormittag noch auf dem Schiff und ge- niessen die sagenhafte Kulisse der stark bewachsenen, steil abfallenden Fels- wände. Meistens wird das Schiff auf dem Rückweg von Delphinen begleitet. Wei- ter geht es mit dem Bus nach Te Anau zum grössten See der Südinsel. Weil uns die Zivilisation nach den letzten Tagen schon fast fremd wurde, tasten wir uns langsam wieder zurück und geniessen den Abend im schönen Städtchen. Tag 17: Te Anau – Wanaka Wir fahren heute durch die sogenannten Südalpen, deren Name wohl auch aus Eu- ropa kommen dürfte. Dabei passieren wir das Touristenzentrum Queenstown für einen kurzen Fotostopp. Unseren Lunch nehmen wir ein paar Kilometer weiter auf einem Weingut ein, bevor wir am Nachmittag das schmucke Goldgräber-Örtchen Arrowtown besuchen. Was wir danach an atemberaubenden Landschaften zu se- hen bekommen, entspricht genau dem Neuseelandbild aus den Kalendern und Hochglanz-Werbeprospekten – kristallklares Wasser, saftig grüne Weiden, Pap- peln, stahlblauer Himmel und weisse Punkte, die sich als Schafe entpuppen. Ziel des heutigen Tages ist das von den höchsten Bergen Neuseelands umgebene Wanaka, wo zwei Übernachtungen geplant sind. Tag 18: Wanaka – Lake Wanaka – Wanaka Heute wartet ein Katamaran auf uns, der uns in einem Seitenarm des Sees zur Ste- vensons Island bringt – Te Peka Karara in der Maori-Sprache. Hier erfahren wir mehr über die vorsichtige Wiedereinführung der Wekaralle-Vogelart sowie weitere Naturschutz- massnahmen, welche für die Besucher gelten. Wunderbare Fotomomente warten auf uns nach einer kurzen Wanderung auf die Bergspitze der Insel. Zurück auf dem Festland begeben wir uns auf ein nah gelegenes Weingut, idyllisch situiert am See Wanaka, mit den südlichen Alpen als Kulisse. Hier probieren wir verschiedene Sor- ten von Tropfen, die in dieser atemberaubenden Landschaft entstehen. Den Rest des Tages stehen uns zur freien Verfügung.
Neuseeland & Fidschi 10 Tag 19: Wanaka – Franz Josef Wir verlassen Wanaka und überqueren die Südalpen via den Haast Pass. Hier wer- den uns eindrucksvoll die Eigenheiten des Klimas vor Augen geführt. Von schnee- bedeckten Gipfeln und stahlblauen Seen wechselt die Vegetation zu saftig grünen Regenwäldern. Die kurvenreiche Küstenstrasse bringt uns anschliessend ins Glet- schergebiet, einem der seltenen Orte auf der Welt, wo Gletschereis bis in den Re- genwald vordringt – ein Bild für die Götter! Den Franz Josef Gletscher besuchen wir am Nachmittag auf einer Wanderung. Wer möchte, kann einen fakultativen Helikopterflug hinauf zum Gletscher unternehmen (Aufpreis CHF 260.- pro Per- son). Tag 20: Franz Josef – Christchurch Auch heute wollen wir nochmals einen visuellen Leckerbissen ins Programm neh- men. Wir haben eine Zugsfahrt mit dem „TranzAlpine“ auf einer der schönsten Zugstrecken der Welt gebucht – wobei zugegebenermassen viele das von sich be- haupten. Wir fahren mit dem Bus zum berühmten Arthur‘s Pass hinauf, wo am Nachmittag die Waggons für unsere gemütliche Fahrt nach Christchurch bereit stehen. Vorher stoppen wir noch kurz im verschlafenen Städtchen Hokitika, das vor allem für seine Jadekunst bekannt ist. In der grössten Stadt der Südinsel bezie- hen wir unser Hotel für die letzte Nacht in Neuseeland. Abends stossen wir noch- mals gemeinsam auf die letzten eindrucksreichen Wochen an. Tag 21 & 22: Christchurch – Dubai – Zürich Der lokale Guide holt uns ein letztes Mal im Hotel ab und geht mit uns durch Christchurch, einer der britischsten Städte ausserhalb Grossbritanniens. Noch im- mer sind die Spuren des Erdbebens aus dem Jahre 2011 sichtbar. Wir treffen ei- nen Schweizer und erfahren, welche Auswirkungen die Naturkatastrophe auf ihn hatte. Am Abend fliegen wir via Sydney und Dubai zurück nach Zürich, wo wir am Mittag des Folgetags landen.
Neuseeland & Fidschi 11 VERLÄNGERUNG FIDSCHI 11. – 17. NOVEMBER 2022 Tag 21: Christchurch - Nadi Am Morgen besichtigen Sie noch Christchurch, bevor Sie am frühen Nachmittag ins Inselparadies fliegen. Sie übernachten in Denarau, wovon aus Ihre Cruise am nächsten Tag startet. Tag 22: Denarau – Castaway Island – Noku-i-Mana Nach einem ausgiebigen Frühstück geht es über Port Denarau nach Castaway Is- land, wo Ihr Schiff für Sie bereit steht und Sie entlang der südlichen Yasawa Inseln mitnimmt. Traumstrände, einsame Buchten und glorreiche Sonnenuntergänge warten die nächsten Tage auf Sie. Tag 23: Noku-i-Mana – Monokiri – Monu Bay Heute geht es zur idyllischen Insel Monokiri, wo Tom Hanks einst für den Film „Cast Away“ verschollen war. Sie können das natürliche Filmset bei einer geführ- ten Kajaktour erkunden. Die zauberhafte Monu Bay lädt zum Schnorcheln ein, be- vor ein Dorfchor Sie mit seinen Gesängen in den Bann des Südpazifiks zieht. Tag 24: Monu Bay – Sacred Islands – Waya Island Die Sacred Islands sind ein Ort unbeschreiblicher Schönheit. Sie werden entführt in eine Welt aus türkisfarbenem Meer und bunten Korallen. Nach einer Schorchelsafari am Morgen geht es zu den südlichen Yasawa Inseln nach Waya Island, einem tropi- schen Paradies mit herausragenden Vulkanen und von Palmen gesäumten Stränden. Sie besuchen den Markt des lokalen Dorfes und seine Schule. Die optionale Wande- rung auf den Vulkan eröffnet Ihnen ein Panorama der Extraklasse.
Neuseeland & Fidschi 12 Tag 25: Waya Islands – Denarau Morgens Ankunft im Hafen von Denarau und Ausschiffung, Transfer zum Sofitel Fiji Resort & Spa****(*), wo Sie die letzte Nacht im Pazifik ausklingen lassen. Das Resort ist auf der Halbinsel Denarau direkt am Strand gelegen. Entspannen Sie un- ter rauschenden Palmen, barfuss beim Strandspaziergang oder beim Genuss der pazifischen (Meeres-)Früchte. Tag 26 & 27: Denarau – Auckland – Dubai – Zürich Vormittags Transfer zum Flughafen, von wo aus Sie mittags via Auckland und Dubai zurück in die Schweiz fliegen. Ankunft in Zürich am Mittag des Folgetags. Kosten/Leistungen Die Verlängerung kostet CHF 3‘890.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Air New Zealand, alle Transfers, 2 Übernach- tungen im Sofitel Fiji Resort & Spa im Superior Doppelzimmer mit Frühstück. Während der Kreuzfahrt: 3 Übernachtungen in der Kategorie Stateroom auf dem Hauptdeck mit zwei Fenstern, Vollpension, Ausflüge wie im Programm erwähnt, Schnorchel-Ausrüstung, Unterhaltungsprogramm, Betreuung durch lokale, eng- lischsprechende Reiseleitung. Ab einer Gruppengrösse von 10 Teilnehmern mit cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Trinkgelder, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Zuschlag Einzelzimmer & -kabine CHF 680.-.
Neuseeland & Fidschi 13 Ihr Fachreferent Urs Wälterlin Urs Wälterlin ist als Australien-Korrespondent für das Schweizer Radio SRF und andere in- und ausländische Medien tätig. Darüber hinaus berichtet er auch über Neuseeland, Ozeanien und Südostasien. Seit 1992 lebt Urs Wälterlin mit seiner Familie auf einer kleinen Farm zwischen Sydney und der australischen Hauptstadt Canberra. Der ausgewiesene Australien- und Neuseelandkenner wird die Reise auf der Nordinsel während 10 Reisetagen begleiten. Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeitgeber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fachreferent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Er- satz gestellt wird.
Neuseeland & Fidschi 14 Allgemeines CHARISMA-Reisen CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Gewicht verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen, aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen. Anforderungsprofil Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein aufge- stelltes, unkompliziertes Publikum. Die Reise ist körperlich nicht sehr anstrengend, aber auch kein purer Erholungsurlaub. cotravel legt Wert darauf, den Teilnehmern immer wieder Ruhezeiten zu ermöglichen und hat daher an diversen Orten zwei Übernachtungen eingeplant. Die im Programm genannten Wanderungen sind nicht kräfteraubend, entsprechen eher ausgedehnten Spaziergängen, die man auch mal auslassen kann, wenn es einem zu viel wird. Wer sich aber nicht gerne in der freien Natur bewegt und ungern Wind und Wetter trotzt, sollte die Teilnahme an der Neuseelandreise nochmals überdenken. Einreise Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Neuseeland und Fidschi einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Für Neuseeland ist zudem eine elektronische Einreise-Genehmi- gung (ETA) erforderlich. Cotravel kümmert sich um die Einholung der ETA, die Ge- bühren (CHF 8.- ETA & CHF 24.- Tourismussteuer) sind im Arrangementpreis ein- geschlossen. Genehmigung ist für insgesamt 90 Tage innerhalb von zwei Jahren gültig. Klima Da Neuseeland in den gemässigten Breitengraden der südlichen Halbkugel liegt, sind die Jahreszeiten den unsrigen entgegengesetzt. Im Oktober und November erwartet uns der Frühling mit seinem Wechsel der Landschaften. Die Tagestem- peraturen bewegen sich zwischen 15 – 20 Grad, ganz im Süden der Südinsel eher etwas kälter. Vor allem auf Stewart Island und in den Fjorden muss das ganze Jahr über mit viel Niederschlag gerechnet werden. Diese Region ist eine der regen- reichsten der Welt. Die Landschaft ist aber genau deswegen so einzigartig schön. Für eine Reise nach Fidschi gilt der November als Übergangszeit vom kühleren Winter in den feucht-schwülen Sommer, wobei die Niederschläge oft heftig aber nur kurz ausfallen. Allgemein trockener ist es bei den Yasawa-Inseln, die während der Kreuzfahrt besucht werden. Die Temperaturen liegen hier tagsüber zwischen 29-31°C, abends geringfügig kühler.
Neuseeland & Fidschi 15 Unterkunft/Transport/Mahlzeiten Wir haben zwar keine Luxushotels, dafür aber gute authentische Mittelklasse Ho- tels gewählt, da wir die Mittel lieber in ein attraktives Programm investieren. Trotz- dem übernachten wir ab und zu an exklusiven Orten, wie im Powderhorn Chateau oder auf einem Schiff inmitten der Fjorde. Die internationalen Langstreckenflüge von Zürich via Dubai nach Auckland sind bei Emirates gebucht. Die ungefähre Flugdauer (vorbehältlich Flugänderungen) ist wie folgt: Zürich – Dubai: 6h15 Dubai – Auckland: 16h05 Christchurch – Dubai: 19h30* Dubai – Zürich: 7h00 *inkl. Zwischenlandung in Sydney von 1h40 Für die Fidschi-Verlängerer beträgt die Flugdauer (vorbehältlich Flugänderungen) wie folgt: Christchurch – Nadi: 4h00 Nadi – Auckland: 3h05 Auckland – Dubai: 17h15 Dubai – Zürich: 7h00 Unterwegs sind wir in komfortablen, klimatisierten Reisebussen, auf Fähren und im spektakulären TranzAlpine Panoramazug. Von der Nord- auf die Südinsel gelan- gen wir per Flugzeug mit Air New Zealand, nach Stewart Island geht es mit dem Kleinflugzeug. Die Mahlzeiten erfolgen in guten Restaurants und sind abwechs- lungsreich. Sie reichen von typischen neuseeländischen Kneipen über internatio- nale Küche bis hin zu Picknicks in pittoresker Umgebung. Die Übernachtung auf dem Schiff im Doubtful Sound in der Fjordlandschaft ist in einer 4er-Kabine mit Gemeinschaftsbad geplant. Der Zuschlag für die Benutzung einer 2er Kabine mit privatem Bad beträgt CHF 220.- pro Person, bei Alleinbenut- zung CHF 300.-, vorbehältlich Verfügbarkeit.
Neuseeland & Fidschi 16 Versicherung Ob unerwartete Quarantäne oder Erkrankung an COVID-19: Eine Reise- und An- nullierungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Multi-Trip Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 239.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 389.- pro Familie oder für 2 Per- sonen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren wei- teren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Aus- land, allfällige Mehrkosten durch COVID-19 uvm.). Weitere Informationen erhalten Sie unter www.cotravel.ch/reiseversicherung oder bei cotravel. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei der Versicherung kündigen. Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde- formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen dürfen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig. Vertragsbedingungen Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (ARVB) von DER Touristik Suisse AG, Ausgabe August 2021 (vgl. Anhang). Individuelle Vertragsabreden in die- sem Dokument haben Vorrang, im Falle anderslautenden Bestimmungen in den ARVB. Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsent- scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spe- sen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent- scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises er- hoben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelun- gen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reise- veranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flug- planverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veran- staltungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. COVID-19-Schutzkonzept Um allen Teilnehmern ein unbeschwertes Reiseerlebnis zu ermöglichen, gilt für diese Reise die 2G-Regelung. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollstän- dige Impfung oder eine nachgewiesene Genesung.
Neuseeland & Fidschi 17 Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklä- ren Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Ad- resse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner weitergeleitet werden können. COVID-19 - Information Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse Länder ihre Einreisebestim- mungen für Schweizer BürgerInnen laufend an und verfügen über teils kostenpflichtige Massnahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-Nachweise über den Gesund- heitszustand, PCR - Test etc. Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmer zu tragen. Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise abweichende Bestim- mungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Botschaft des Einreise- landes oder wenden sich an uns. Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine abschliessenden Listen oder Aufstellungen der verschiedenen Massnahmen. Die Bestimmungen der einzelnen Län- der, Reedereien und Fluggesellschaften können kurzfristig ändern. cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Bestimmungen informieren. Die Ein- haltung der Einreisebestimmungen liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise, übernehmen können. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der Vorschriften bis zu Ihrer Abreise. Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschränkungen durch Covid-19 oder andere nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt nicht durchführbar sein, können Sie kostenfrei umbuchen oder erhalten den Reisepreis zurück. Impfungen & Medikamente Für die Einreise nach Neuseeland und nach Fidschi sind keine Impfungen vorge- schrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropeninstitut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter www.healthytravel.ch. Bitte beachten Sie, dass aus Haftungsgründen die Reiseleitung keine Arzneimittel an die Reiseteilnehmer abgeben darf. Aus diesem Grund sind Sie gebeten, Ihre ei- genen Medikamente mitzunehmen, bzw. vor Ort zu organisieren. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Das Arrangement beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF 1‘860.-. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl be- trägt 15 Personen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitrei- senden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zu- sammen mit der Anmeldung mit.
Neuseeland & Fidschi 18 Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorientier- ten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touris- tik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist. Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Viel- falt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen wie zu besse- ren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Zielgebieten. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszuglei- chen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu ent- scheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arran- gieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: Von Zürich nach Auckland und retour von Christchurch – Economy – Flugdistanz: ca. 37‘100 km Kompensationskosten: CHF 194.- (Stand Oktober 2021, kann bis zur Abreise ge- ringfügig variieren) Kosten/Leistungen Die 22-tägige Reise kostet CHF 11‘550.-, Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der Rest 45 Tage vor Abreise. Dies gilt auch für Online-Buchungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich. Inbegriffen: internationale Langstreckenflüge mit Emirates in der Economy-Klasse, Inlandflüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, die Über- nachtung auf dem Schiff im Doubtful Sound in 4er Kabinen mit Gemeinschaftsbad (Aufpreis für 2er Kabine mit privatem Bad CHF 220.- pro Person, bei Einzelbele- gung CHF 300.-), Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transport- mittel (Schiff, Zug), alle Eintritte und Gebühren, ETA, Trinkgelder für lokale Leistungs- träger, Audio-System auf Rundgängen, Fachvorträge und Begleitung durch Urs Wälter- lin an 10 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleitung, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, Helikopterflug, optionale Aktivitäten, persönliche Auslagen. Ein- zelzimmerzuschlag CHF 1‘860.- Programmänderungen vorbehalten. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat. MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG LESERREISE NEUSEELAND & FIDSCHI MIT URS WÄLTERLIN 22. OKTOBER – 12. NOVEMBER 2022 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel DER Touristik Suisse AG – NEUSEELAND & FIDSCHI – Herostrasse 12 – 8048 Zürich Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version August 2021) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich defi- nitiv für die Reise nach Neuseeland & Fidschi an. Die 22-tägige Reise kostet CHF 11‘550.- Inbegriffen: internationale Langstreckenflüge mit Emirates in der Economy-Klasse, Inlandflüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, die Übernachtung auf dem Schiff im Doubtful Sound in 4er Kabi- nen mit Gemeinschaftsbad (Aufpreis für 2er Kabine mit privatem Bad CHF 220.- pro Person, bei Einzelbelegung CHF 300.-), Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff, Zug), alle Eintritte und Gebühren, ETA, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Audio-System auf Rundgängen, Fachvorträge und Begleitung durch Urs Wälterlin an 10 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleitung, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, Helikopter- flug, optionale Aktivitäten, persönliche Auslagen, Verlängerung. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘860.- Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen). Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass- Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 1‘860.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich wünsche eine 2er Kabine mit privatem Bad auf dem Schiff im Doubtful Sound. Zuschlag CHF 220.- Ich wünsche eine Einzelkabine mit privatem Bad auf dem Schiff im Doubtful Sound. Zuschlag CHF 300.- Ich buche die Fidschi-Verlängerung. Preis pro Person im Doppelzimmer: CHF 3‘890.-. Einzelzimmerzuschlag: CHF 680.-. Ich buche den Franz Josef Helikopterflug. Preis pro Person: CHF 270.-. Ich schliesse die Jahresversicherung „Comfort“ der ERV ab: Für Einzelpersonen CHF 239.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 389.- Ich verzichte auf die Versicherung der ERV. Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse. Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 194.- pro Person). Ich interessiere mich für einen monatlichen cotravel Newsletter. Bitte senden Sie mir den Anmeldelink per E-Mail zu. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1.Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw. 40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu bezahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kündigung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten). 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 95 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 190 EUR) pro Auftrag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt 6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet etc. jederzeit einseitig zu ändern. 6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. 6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. - Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenenfalls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene behördlichen Massnahmen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere
Sie können auch lesen