LESERREISE PATAGONIEN & FEUERLAND - Cotravel
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Patagonien & Feuerland 1 LESERREISE PATAGONIEN & FEUERLAND MIT F. BLUMER & U. ACHERMANN 25. MÄRZ – 13. APRIL 2022 DIE UNENDLICHKEIT ALS LEBENDIGES NATURGEMÄLDE Fernweh pur. Nostalgie nach der Verwegenheit einsamer Landstriche, in einem fast unvorstellbaren Massstab. Alles erscheint grösser, mächtiger, einfach überwältigend. Menschliche Grenzen scheinen keine Rolle zu spielen. So folgen Sie einzig den wunderschönen Eisblau- und Grüntönen als Wegweiser auf diesem Streifzug durch das argentinische und chilenische Patagonien. Auf den Spuren europäischer Entdecker bringt Sie Ihr Expeditionsschiff gar bis an die südlichste Spitze Südamerikas. Das berüchtigte Kap Hoorn gilt als Tor zur Antarktis und äusserster Punkt der schroffen Feuerland-Inselregion. Starke und kühle Winde fegen hier regelmässig die Wolken vom Himmel und lassen die weite Landschaft in leuchtender Klarheit erstrahlen. Ins raue Gesamtbild aus mit ewigem Schnee bedeckten Gletschern, erloschenen Vulkanen und baumlosen Ebenen scheint der Mensch kaum hinein zu gehören. Umso mehr dafür Seelöwen, See-Elefanten, Pinguine und Albatrosse. Lassen Sie sich mit cotravel, Felix Blumer und Ulrich Achermann ans Ende der Welt führen.
Patagonien & Feuerland 3 Highlights Gaucho-Romantik und unendliche Weiten: Das Wort Patagonien ruft Aben- teuergefühle, Ranchnostalgie und Bilder unangetasteter Natur hervor. Sie sehen und erleben alles davon. Expedition Kap Hoorn: Eine nicht alltägliche Kreuzfahrt auf Ihrem Expediti- onsschiff führt Sie durch das Labyrinth des Feuerland-Archipels bis ans Ende der Welt, wo Felix Blumer die Regeln des besonderen lokalen Klimas erläutert. Meeressäuger in freier Wildbahn: Wie oft begegnet man schon ganzen Kolonien von Pinguinen und See-Elefanten! Es wird laut gequäkt, gekämpft, geräkelt und gefüttert. Erinnerungen an die Alte Welt: Mit Landmarknamen holländischer Seefah- rer, spanischer Entdecker und britischer Kapitäne. Schokoladenduft in einem beschaulichen Städtchen lässt gar Heimatgefühle aufkommen! Ewiges Eis: Hoch aufragende Gletscher, sich lösende Eisschollen und das Gefühl, ganz klein zu sein. Mit Booten wagen Sie sich ganz nah an die Eisriesen. Südamerikanische Hauptstädte: Mit dem tangoverrückten Buenos Aires und Santiago de Chile vor beeindruckender Andenkulisse erleben Sie zwei der grössten Städte des gesamten Kontinents – und Ulrich Achermann liefert die dazugehörigen Hintergrundinformationen. Perito Moreno & Torres del Paine: Patagonien ohne diesen Gletscher, ohne diese markanten Bergspitzen, wäre wie die Schweiz ohne Aletschgletscher oder Matterhorn. Termin: 25. März – 13. April 2022 Dauer: 20 Tage Referent: Felix Blumer, Ulrich Achermann Teilnehmerzahl: max. 25 pro Gruppe Preis pro Person in CHF Doppelzimmer: 13‘750.- Einzelzimmerzuschlag: Für 13 Hotelübernachtungen 1‘490.- Für 4 Übernachtungen auf dem Schiff Ventus Australis 1‘550.- Es besteht die Möglichkeit, auf der Ventus Australis die Doppelkabine mit einem anderen Reiseteilnehmer resp. Reiseteilnehmerin zu teilen.
Patagonien & Feuerland 4 Reiseprogramm Tag 1-3: Zürich – Buenos Aires Am Abend starten wir unser Abenteuer mit Iberia von Zürich via Madrid nach Buenos Aires, wo wir am Vormittag des zweiten Tages ankommen. Früher ein kleines Hafenstädtchen am Rande der Welt, heute eine moderne Grossstadt und über Jahrhunderte das Tor zu Argentinien – willkommen in Buenos Aires! Wir widmen uns dem Treiben der Stadt und gewöhnen uns langsam an den südameri- kanischen Lebensrhythmus. Im bunten Hafenviertel "La Boca" fallen uns die ersten Tango-tanzenden Paare auf. Wir schlendern durch riesige Parks und prachtvolle Avenidas und besuchen den Friedhof "La Recoleta", auf dem Eva "Evita" Perón beerdigt wurde. Einen würdigen Einstieg in die argentinische Küche erleben wir beim Grill-Mittagessen. Und beim Dinner begleitet von einer traditionellen Tango- Show sind wir dann endgültig in der argentinischen Welt angekommen. Tag 4: Buenos Aires – Paraná-Delta – Buenos Aires Nordwestlich der Hauptstadt am Meer liegt das Delta des Paraná-Flusses. Viele ältere Sommervillen zeugen von der Zeit, als die Region als das Ausflugsziel schlechthin für vermögende Argentinier galt. Noch heute nutzen viele Städter die beschauliche Region für Wochenendausflüge. Wir machen es ähnlich – unser Mittagessen beispielsweise nehmen wir auf einer der zahlreichen Inseln des Del- tas ein. Auf einer Bootsfahrt durch die Kanäle werfen wir verstohlene Blicke auf die prächtigen Residenz-Viertel und lernen auch etwas über Flora und Fauna des Ökosystems, welches durch menschliches Eingreifen beeinflusst und verändert wird. Dazu gibt uns Ulrich Achermann einen Abriss über die Finanzsituation des wirtschaftlich mehrmals erschütterten Argentiniens.
Patagonien & Feuerland 5 Tag 5 & 6: Buenos Aires – Puerto Madryn – Halbinsel Valdés – Puerto Madryn Frühmorgens bringt uns ein kurzer Inlandflug Richtung Süden in die Nähe der Halbinsel Valdés, wo das erste Tierparadies mit einer beeindruckenden Artenvielfalt auf uns wartet. Wir haben anderthalb Tage Zeit die 3‘600 km2 grosse Region zu entdecken, welche seit 1999 zum UNESCO-Weltnaturerbe gehört. So sind wir per Bus auf den typischen patagonischen Staubstrassen und per Boot unterwegs. Wir halten an den schönsten Aussichtspunkten, um diesen faszinierenden Lebens- raum von Magellan-Pinguinen, Seelöwen und See-Elefanten, Vögeln, Guanakos, Maras, Gürteltieren, Nandus, etc. zu beobachten. Als Ausgangspunkt beziehen wir ein Hotel in Puerto Madryn am Golfo Nuevo, wo wir für zwei Nächte logieren. Es bleibt auch Zeit, die quirlige Stadt auf eigene Faust zu entdecken und das bunte Treiben an der Uferpromenade zu beobachten – Frühaufsteher können bei guter Witterung von hier einen herrlichen Sonnenaufgang geniessen. Tag 7: Puerto Madryn – Ushuaia Wir sind da: Nach dem Inlandflug setzen wir in Ushuaia, der südlichsten Stadt der Welt, zum ersten Mal Fuss auf die Tierra del Fuego, das berühmte Feuerland! Warum Magellan die Inseln so taufte, während er die Meeresstrasse durchfuhr, die später wiederum seinen Namen erhielt, lernen wir im Museo del Fin del Mundo. Auch erfahren wir Details von der Vergangenheit der Stadt als Gefängnis-Kolonie sowie der drastischen Dezimierung der indigenen Bevölkerung. Goldgräber, Ent- decker, ehemalige Inhaftierte, Missionare – die Stimmung dieser besonderen Stadt am Ende der Welt lassen wir am Nachmittag individuell auf uns wirken. Eine gute Gelegenheit, zum Beispiel die Spezialität Centolla, Königskrabbe, zu probieren. Beim gemeinsamen Abendessen gesellt sich Felix Blumer zu uns, welcher uns die nächsten Tage begleitet und mit spannenden Hintergrundinformationen zu Klima und Wetter versorgt.
Patagonien & Feuerland 6 Tag 8: Ushuaia – Nationalpark Feuerland – Einschiffung Ventus Australis Im Südosten der Grossen Insel liegt der 630 km2 weite Nationalpark Tierra del Fuego: Schroffe Klippen, sich im Wasser spiegelnde Gletscher, türkis und blau schimmerndes Meer mit Schaumhäubchen. Die dramatische Landschaft mit Bergen, Wasserfällen und Wäldern scheint je nach Jahreszeit wie ein Gemälde in Grün- bzw. Brauntönen. Beeindruckt von diesem Naturspiel beziehen wir am Nachmittag die Kabinen unseres Expeditionsschiffes, der Ventus Australis. Der Kapitän und seine Crew stossen mit uns auf ein grossartiges Abenteuer an und Felix Blumer schätzt das momentane Reisewetter ein. Bereits kurz nach dem Ablegen überqueren wir die Landesgrenze. Durch ein scheinbares Labyrinth der nunmehr chilenischen Feuerlandinseln und durch Kanäle mit britischen und spanischen Namen bege- ben wir uns auf dem Beagle-Kanal Richtung Süden, Richtung Ende des Kontinents. Tag 9: Kap Hoorn – Wulaia Bay Durch den Murray Channel und vorbei an der Nassau Bay erreichen wir das Kap Hoorn – sagenumwobene Spitze des südamerikanischen Kontinents und Land- marke von grösster Bedeutung für die historischen Weltumsegler. Ab hier folgt ganz lange nichts und dann nur noch ewiges Eis. Wenn es die Wetterbedingungen erlauben, gehen wir an Land – dort, wo Atlantik und Pazifik ineinander verlaufen. Am Nachmittag läuft unser Schiff in die historische Wulaia Bay ein – einer der ersten Siedlungsorte der Ureinwohner. Das Gebiet ist bekannt für die hypnoti- sierende Schönheit seiner Vegetation und Landschaften. Wir durchqueren den Magellanwald mit seinen Südbuchen, Farnen und anderen endemischen Pflanzen und erreichen so einen fantastischen Aussichtspunkt, wo wir auf Wolkenformati- onen und schneebedeckte Bergspitzen blicken.
Patagonien & Feuerland 7 Tag 10: Pía-Gletscher – Garibaldi-Gletscher Die Ventus Australis kreuzt auf dem Hauptarm des Beagle-Kanals und fährt in die Pía-Bucht hinein. In gut ausgerüsteten Zodiac-Booten nähern wir uns dem gleichnamigen Gletscher, wo sich eine bis 90 Meter hohe Wand vor uns auftürmt. Am Nachmittag fahren wir in den Garibaldi-Fjord ein; bei einem Landgang kann der kalte Regenwald Patagoniens erkundet werden. Wir wandern dabei bis zum Fusse eines Wasserfalls glazialen Ursprungs und lassen uns von dem Panorama der über- wältigenden Landschaft bezaubern. Alternativ kann man auch an Bord bleiben: Unser Kapitän steuert nämlich ebenfalls den durch seine Schönheit und Farben bestechen- den Garibaldi-Gletscher an, der diesem Fjord seinen Namen verliehen hat. Tag 11: Agostini Fjord – Águila-Gletscher – Cóndor-Gletscher Wir gelangen in den spektakulären Agostini Fjord. Hier, im Herzen der Darwin Bergkette, folgt unser Auge den Gletscherrücken, die entlang der Berghänge hinunter ins Meer laufen. Wir begeben uns auf Tuchfühlung mit dem ehrfurchtgebietenden Águila-Gletscher. Bei einer leichten Wanderung stossen wir bis zu seiner Basis vor und beobachten – mit Felix Blumers Ausführungen – wie Wind und Wetter die beeindruckende Landschaft geformt haben. Am Nachmittag nähern wir uns dem Cóndor-Gletscher und erfahren, wie sich Gletscher bilden und die schroffe Geografie der Kanäle Feuerlands beeinflussen. Tag 12: Insel Magdalena – Ausschiffung Ventus Australis – Puerto Natales Inzwischen sind wir der Magellanstrasse entlang weiter nördlich gefahren. Bei geeig- netem Wetter setzen wir Fuss auf die Insel Magdalena. Eine immense Magellan- Pinguinkolonie sowie ein Leuchtturm Namens San Isidro warten auf uns während eines gemütlichen Spaziergangs. Somit endet unser Abenteuer zwischen den Feuer- landinseln! In Punta Arenas betreten wir wieder den südamerikanischen Kontinent – nunmehr auf chilenischem Gebiet. Über Land fahren wir in Richtung Nordwesten. Auf einer Schaffarm kommen wir nicht nur in den Genuss der patagonischen Version eines herzhaften Grill-Mittagessens, sondern erhalten Einblick in die Arbeit, die den Alltag auf einer Estancia bestimmt. Weiterfahrt nach Puerto Natales – ein Ort mit Blick auf die chilenischen Fjorde der Westküste.
Patagonien & Feuerland 8 Tag 13: Puerto Natales – Torres del Paine – El Calafate Heute fahren wir durch den wildromantischen Nationalpark Torres del Paine. Er gehört zu den lohnenswertesten Zielen ganz Chiles, weil er in seiner bizarren, farbenprächtigen Optik den fremden Reiz, den die urweltlichen Landschaften dieses Kontinentes ausstrahlen, aufs Schönste entfaltet. Wir übertreten erneut die Grenze zu Argentinien. Quer durch einsame, anmutende patagonische Land- schaften erreichen wir unser Tagesziel, den kleinen Ort El Calafate am Rande des Nationalparks Los Glaciares. Tag 14: El Calafate – Perito Moreno Gletscher – El Calafate Uns erwartet ein grosser Höhepunkt der Reise: der Perito Moreno-Gletscher, Teil des grössten zusammenhängenden Gletschersystems der Welt. Ungefähr eine Stunde fahren wir auf einem Schiff seiner Flanke entlang, die sich 60 m hoch und 4 km breit aus dem Lago Argentino erhebt. Nicht nur optisch, auch geologisch ist der Moreno ein Wunderwerk: Als einer der ganz wenigen Gletscher unserer Erde wächst er – ca. ein bis zwei Zentimeter pro Stunde! cotravel Reisegruppen konnten in der Vergangenheit immer wieder beobachten, wie gewaltige Gletscherstücke unter lautem Getöse ins Meer stürzten und haushohe Fontänen verursachten – ein Erlebnis der Extraklasse! Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung. Die vielen Souvenirshops, gemütlichen Restaurants und Bars laden zum Verweilen ein. Tag 15: El Calafate – Bariloche Wir verabschieden uns von Felix Blumer und fliegen am Mittag nordwärts nach Bariloche. Holzhäuser vor Berg- und Seekulissen und zahlreiche Pralinengeschäfte – fast kommt das Gefühl auf, zurück in den Schweizer Alpen zu sein! Wir erkunden die Region um den Nahuel Huapi See mit seinen königsblau schimmernden Farben per Bus und zu Fuss. Um all die landschaftlichen Eindrücke zu verarbeiten, geniessen wir ein exklusives Abendessen auf der Halbinsel Llao Llao.
Patagonien & Feuerland 9 Tag 16: Bariloche – Andenüberquerung – Puerto Varas Ein weiteres Highlight steht auf dem heutigen Programm: Es geht von der Ostseite auf die Westseite der Anden, über kristallblaue Seen und stets begleitet von einer unvergesslichen Kulisse aus hohen, dicht bewaldeten Bergen, kleinen Inseln, Wasserfällen und steil aufragenden Vulkangipfeln. Kürzere Strecken werden mit dem Bus zurückgelegt, um zu den Seen zu gelangen, die per Boot oder Katamaran überquert werden. Überall bieten sich uns herrliche Ausblicke auf die unberührte Andenlandschaft – es ist ein besonderes Geschenk, dass auf dieser einsamen Strecke niemals eine öffentliche Strasse gebaut wurde, sondern noch heute gereist wird, wie es die ersten Siedler vor über 100 Jahren es erlebt haben. So verbringen wir den Tag abwechslungsweise auf dem Boot und im Bus, folgen Uferstrassen entlang der berühmten Seenroute, bis wir uns in Chile wiederfinden (auch Che Guevara hat diese Strecke in jungen Jahren bereist), wo wir in Puerto Varas am Südufer des Lago Llanquihe übernachten. Tag 17: Puerto Varas – Santiago de Chile Die privilegierte Lage mit Blick auf den perfekt kegelförmigen Vulkan Osorno, die gemütliche Kleinstadtatmosphäre und ihr adrettes Erscheinungsbild machen Puerto Varas zu einem geeigneten Ort für ein paar Stunden individuellen Entdeckens. Der Osorno wird übrigens als einer der schönsten Vulkanberge der Welt bezeichnet: Wegen seiner weissen Schneekuppe wird er im gleichen Atemzug wie der Fujiama genannt. Der würdige Abschluss eines für immer einprägenden Naturerlebnisses – wir verabschieden uns vom wilden Patagonien, überfliegen nostalgische Natio- nalparklandschaften und landen im weltlichen Santiago de Chile, wo wir erneut auf Ulrich Achermann – in seiner Wahlheimat – treffen.
Patagonien & Feuerland 10 Tag 18: Santiago de Chile – Valparaíso – Santiago de Chile Unseren letzten vollen Tag verbringen wir an der fruchtbaren Pazifikküste: Entlang des Panamericana-Strassensystems durch Hügellandschaften mit Obst- und Traubenplantagen statten wir der pittoresken Hafenstadt Valparaíso einen Besuch ab. Vor allem das Altstadtvierteil ist bekannt für die zahlreichen Graffitis, die fast alle Häuser und Mauern schmücken. Street Art macht die Stadt heute berühmt, wo endlose Treppen und Gassen zusammen mit der Architektur ein malerisches Labyrinth bilden. Bevor es zurück in die Hauptstadt geht, werfen wir einen letzten Blick auf das Meer, Unsere Reiseroute endet – angefangen in Buenos Aires am Atlantik – hier also am anderen Ende. Auf dem Retourweg machen wir Halt bei einem Weingut und degustieren die edlen Tropfen. Ein gemeinsames Abschieds- abendessen setzt den Schlusspunkt dieser besonderen Reise. Tag 19-20: Santiago de Chile – Zürich Morgens Transfer zum Flughafen, von wo wir unsere Rückreise via Madrid nach Zürich antreten und am nächsten Tag voraussichtlich um die Mittagszeit in der Heimat ankommen.
Patagonien & Feuerland 11 Ihr Fachreferent Dr. Felix Blumer Meteorologe bei SRF METEO, ehemaliger Bereichsleiter Radio SRF, seit 2012 Betreuer seiner eigenen SRF 1 Rubrik „Wetterwoche“. Er studierte Erdwissen- schaften und Meteorologie und befasst sich laufend mit Wetterphänomenen, Natur- gewalten, Klimaveränderungen usw. Felix Blumer begleitet die Reisenden während acht Tagen und hält täglich Vorträge rund ums Thema Klima, Wetter, Meer und Eis. Er wird auch ausserhalb der Vorträge die Gruppe begleiten sowie für Gespräche und Fragen zur Verfügung stehen. Mit ihm kann man auch lernen, Wetterkarten zu interpretieren und Prognosen zu machen. Sollte Ihr Fachreferent Dr. Felix Blumer nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.
Patagonien & Feuerland 12 Ihr Fachreferent Ulrich Achermann Der Schweizer Ulrich Achermann lebt seit Jahrzenten in Südamerika. Den Hö- rern von «Echo der Zeit» oder des «Rendez-vous am Mittag» ist seine Stimme wohlbekannt: 17 Jahre lang versorgte er als Korrespondent die Hörerschaft von Radio SRF mit Analysen und Reportagen zu Südamerika-Themen. Der Korrespon- dent ist seit Ende 2020 im Ruhestand, bleibt jedoch für cotravel als Fachreferent aktiv. Als Journalist hat Ulrich Achermann alle bedeutenden Länder der Region besucht. Er hat in Argentinien und Brasilien gelebt; jetzt ist er in Chile zu Hause. Er befasst sich intensiv mit den wirtschaftlichen, politischen und sozialen Themen des südamerikanischen Kontinents. Ulrich Achermann ist während vier Tagen mit der Gruppe unterwegs, je zwei in Buenos Aires und Santiago de Chile, und hält täglich ein Referat. Auch für weitere Gespräche steht er gerne zur Verfügung. Sollte Ihr Fachreferent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.
Patagonien & Feuerland 13 Allgemeines CHARISMA-Reisen CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Gewicht verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen, aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen. Anforderungsprofil Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Man sollte flexibel und kompromissbereit sein und Verständnis dafür haben, dass in den besuchten Län- dern die Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der Einheimischen passen. Während der Reise werden Sie zu Fuss und auch mit ver- schiedenen Transportmitteln unterwegs sein. Eine gewisse Standfestigkeit ist daher vorausgesetzt, um in vollem Umfang von der Reise zu profitieren. Klima Aufgrund der grossen Fläche und der unterschiedlichen Höhenlagen weisen die Reisegebiete in Argentinien und Chile klimatisch grosse Unterschiede auf: Von subtropischen Temperaturen im Norden (z.B. in Buenos Aires) bis zu Eiseskälte in Feuerland reicht die ganze Palette. Von Nord nach Süd nehmen die Temperaturen ab, der Wind schwächt von Ost nach West ab. Winde sind übrigens eine Besonder- heit Argentiniens, sie fegen mit bis zu 180 km/h über das baumlose Land und können für schnellen Wetterumschwung sorgen. Im Allgemeinen ist das Klima in Patagonien gemässigt. Die vier Jahreszeiten sind sehr klar definiert, mit dem Hauptmerkmal, dass Frühling und Herbst jeweils sehr kurz sind und die Winter sehr lange. Ausserdem gibt es einen grossen Unterschied zwischen den Tempera- turen des Sommers und des Winters und auch einen merklichen Temperaturunter- schied zwischen Tag und Nacht. Unsere Reisezeit fällt in den beliebten Herbst. Im Vergleich zu unseren Jahreszeiten sind diese auf der Südhalbkugel kalendarisch um ein halbes Jahr versetzt. Eine warme Fleecejacke, Regenkleidung, Mütze, Schal, Handschuhe und solides Schuhwerk sind auf dieser Reise empfehlenswert. Einreise Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Argentinien und Chile ei- nen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Ein Visum ist für Touristen nicht erforderlich.
Patagonien & Feuerland 14 COVID-19 - potenzielle Einreisebeschränkungen Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse Länder ihre Einreisebe- stimmungen für Schweizer BürgerInnen laufend an und verfügen über teils kos- tenpflichtige Massnahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-Nachweise über den Gesundheitszustand, PCR - Test etc. Die Kosten hierfür sind vom Teil- nehmer zu tragen. Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise ab- weichende Bestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Bot- schaft des Einreiselandes oder wenden sich an uns. Aufgrund der sich schnell än- dernden Situation gibt es keine abschliessenden Listen oder Aufstellungen der verschiedenen Massnahmen. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, Reedereien und Fluggesellschaften können kurzfristig ändern. cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Bestimmungen informieren. Die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt in der Verantwortung des Teil- nehmers. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene Vor- schriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise, übernehmen können. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der Vorschriften bis zu Ihrer Abreise. Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschrän- kungen durch Covid-19 oder andere nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt nicht durchführ-bar sein, können Sie kostenfrei umbuchen oder erhalten den Reisepreis zurück. Impfungen Für die Einreise nach Argentinien und Chile sind keine Impfungen vorgeschrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Haus- arzt oder dem Tropeninstitut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter www.safetravel.ch. Transport/Unterkunft Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Buenos Aires und retour ab Santiago de Chile werden voraussichtlich mit Iberia durchgeführt (Stand Mai 2021). Die Flugdauer beträgt: Zürich – Madrid: 2h25 Santiago de Chile – Madrid: 12h45 Madrid – Buenos Aires: 12h40 Madrid – Zürich: 2h25 Die Inlandflüge sind bei Aerolíneas Argentinas respektive LATAM Airlines gebucht. Diese Flüge dauern zwischen 1h30 bis 2h15. Flugänderungen bleiben vorbehalten. Argentinien und Chile sind landschaftlich zwei grossartige Länder. Aus dem Flug- zeug erschliesst sich dies dem Besucher weniger als auf dem Landweg, daher werden auf dieser Reise neben den Inlandflügen viele Strecken mit dem Bus zu- rückgelegt. Die Überlandstrassen sind grundsätzlich gut ausgebaut, trotzdem kann es ab und zu etwas holpriger werden, vor allem auf den ungeteerten Strassen. Die Gletscher-, Seen- und Berglandschaften der Anden lassen sich am besten per Schiff entdecken. Dies ist zum Teil ein reines Ausflugsschiff oder um von Bariloche nach Puerto Varas zu gelangen auch mal Teil des öffentlichen Verkehrs. Die Un- terkunft erfolgt im Allgemeinen in guten Mittelklassehotels, die in Argentinien und Chile als 4 Sterne Hotels eingestuft werden.
Patagonien & Feuerland 15 Mahlzeiten Argentinien ist bekannt für saftiges, grilliertes Rindfleisch, welches wir auf der Reise bei mehreren Gelegenheiten auf verschiedene Art und Weise zubereitet bekommen. Auch frisches Gemüse und internationale Gerichte werden serviert. Eine ausgewogene Ernährung ist wichtig auf einer längeren Reise. Auf dem Fest- land ist Halbpension, während der Expeditionskreuzfahrt auf der Ventus Austra- lis Vollpension inklusive. Die Mahlzeiten können z.T. unterwegs auch als “Lunch- box“ oder als Picknick eingenommen werden. Expeditionskreuzfahrtschiff Ventus Australis Seit über 25 Jahren organisiert die Cruceros Australis S.A. Schifffahrten in der Magellanstrasse und dem Beagle-Kanal – und erkundet so einige der schönsten und geheimnisvollsten Orte unseres Planeten in Patagonien und Feuerland. Wäh- rend der Schiffsreise von Ushuaia nach Punta Arenas (vier Übernachtungen) wird es interessante Vorträge von lokalen Spezialisten über die Meeresflora und -fauna, sowie über Geschichte und Geografie der legendären Region geben. Die Vorträge werden sowohl an Bord (mit audiovisueller Unterstützung) als auch an Land statt- finden. Die täglichen Landausflüge dauern – sofern es das Wetter erlaubt – etwa jeweils 2 Stunden. Die fünf Decks der Ventus Australis beherbergen 100 Aussen- kabinen (alle mit eigenen Nasszellen und Toiletten), drei Panorama Lounges, einen Shop mit Souvenirs und Kleidern, einen Speisesaal sowie die Reception. Für alle Teilnehmer sind Aussenkabinen der Kategorie AA auf dem Deck 3 gebucht. Die Kabine ist 16,5m2 gross und verfügt über eine eigene Dusche/Toilette sowie ein grosses Panoramafenster.
Patagonien & Feuerland 16 Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorien- tierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist. Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unse- ren Zielgebieten. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entschei- den, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arran- gieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: Von Zürich nach Buenos Aires via Madrid, retour ab Santiago de Chile via Madrid – Economy – Flugdistanz: ca. 23‘300 km Kompensationskosten: CHF 112.- (Stand Mai 2021, kann bis zur Abreise gering- fügig variieren) Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner weitergeleitet werden können. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrangement- preis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag für 13 Übernachtungen auf dem Festland sowie Teilung einer Aussenkabine für 4 Nächte auf der Ventus Australis mit einem anderen Reiseteilnehmer des gleichen Geschlechts beträgt CHF 1‘490.-. Der zusätzliche Aufpreis für eine Aussenkabine zur Alleinbenutzung für die 4 Übernachtungen auf der Ventus Australis beträgt CHF 1‘550.-. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmer- zahl beträgt 15 Personen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.
Patagonien & Feuerland 17 Versicherung Ob unerwartete Quarantäne oder Erkrankung an COVID-19: Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Multi-Trip Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 239.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 389.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten ge- deckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland, allfällige Mehrkosten durch COVID-19 uvm.). Weitere Informationen er- halten Sie unter www.cotravel.ch/reiseversicherung oder bei cotravel. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei der Versicherung kündigen. Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde- formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen dürfen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig. Vertragsbedingungen Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (ARVB) von DER Touristik Suisse AG, Ausgabe August 2020 (vgl. Anhang). Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 50 Tage vor Abreise 30% 49-40 Tage vor Abreise 50% 39-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reisever- anstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanver- schiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuelle Sonder- leistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit 100% der Kos- ten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstaltungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.
Patagonien & Feuerland 18 Kosten/Leistungen Die 20-tägige Reise kostet CHF 13‘750.-. Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der Rest 45 Tage vor Abrei- se. Dies gilt auch für Online-Buchungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich. Inbegriffen: internationale Flüge mit Iberia in der Economy-Klasse (inkl. Flugta- xen von CHF 340.-, Stand Mai 2021, Flugplanänderungen vorbehalten), Inland- flüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Aussenkabi- ne auf der Ventus Australis (vier Übernachtungen), Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag auf dem Festland, Vollpension auf der Ventus Australis, andere Transportmittel (Schiff), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leis- tungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Felix Blumer an acht Reisetagen und Ulrich Achermann an vier Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘490.- für das Festland, CHF 1‘550.- für die Ventus Australis. Programmänderungen vorbehalten. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat. MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG LESERREISE PATAGONIEN & FEUERLAND MIT FELIX BLUMER & ULRICH ACHERMANN 25. MÄRZ – 13. APRIL 2022 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel DER Touristik Suisse AG – PATAGONIEN & FEUERLAND – Herostrasse 12 – 8048 Zürich Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version August 2020) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich defi- nitiv für die Reise nach Patagonien & Feuerland an. Die 20-tägige Reise kostet CHF 13‘750.- Inbegriffen: internationale Flüge mit Iberia in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 340.-, Stand Mai 2021, Flugplanänderungen vorbehalten), Inlandflüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppel- zimmer, Aussenkabine auf der Ventus Australis (vier Übernachtungen), Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag auf dem Festland, Vollpension auf der Ventus Australis, andere Transportmittel (Schiff), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Felix Blumer an acht Reisetagen und Ulrich Achermann an vier Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Rei- seleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘490.- für das Festland, CHF 1‘550.- für die Ventus Australis. Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen). Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer auf dem Festland (13 Nächte): Zuschlag CHF 1‘490.- Ich wünsche eine Kabine zur Alleinbenützung auf der Ventus Australis (4 Nächte): Zuschlag CHF 1‘550.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich schliesse eine ERV „Comfort“ Jahresversicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 239.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 389.- Ich verzichte auf die ERV Versicherung. Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse. Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 112.- pro Person). Ich interessiere mich für einen monatlichen cotravel Newsletter. Bitte senden Sie mir den Anmeldelink per E-Mail zu. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1.Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw. 40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu bezahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kündigung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten). 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt 6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet etc. jederzeit einseitig zu ändern. 6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. 6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. - Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenenfalls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene behördlichen Massnahmen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere
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