LESERREISE PATAGONIEN & FEUERLAND - Cotravel

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LESERREISE PATAGONIEN & FEUERLAND
LESERREISE PATAGONIEN & FEUERLAND - Cotravel
Patagonien & Feuerland 1

LESERREISE
PATAGONIEN & FEUERLAND
MIT F. BLUMER & U. ACHERMANN
25. MÄRZ – 13. APRIL 2022

DIE UNENDLICHKEIT ALS LEBENDIGES
NATURGEMÄLDE
Fernweh pur. Nostalgie nach der Verwegenheit einsamer Landstriche, in einem
fast unvorstellbaren Massstab. Alles erscheint grösser, mächtiger, einfach
überwältigend. Menschliche Grenzen scheinen keine Rolle zu spielen. So folgen
Sie einzig den wunderschönen Eisblau- und Grüntönen als Wegweiser auf
diesem Streifzug durch das argentinische und chilenische Patagonien. Auf
den Spuren europäischer Entdecker bringt Sie Ihr Expeditionsschiff gar bis an
die südlichste Spitze Südamerikas.

Das berüchtigte Kap Hoorn gilt als Tor zur Antarktis und äusserster Punkt der
schroffen Feuerland-Inselregion. Starke und kühle Winde fegen hier regelmässig
die Wolken vom Himmel und lassen die weite Landschaft in leuchtender Klarheit
erstrahlen. Ins raue Gesamtbild aus mit ewigem Schnee bedeckten Gletschern,
erloschenen Vulkanen und baumlosen Ebenen scheint der Mensch kaum hinein
zu gehören. Umso mehr dafür Seelöwen, See-Elefanten, Pinguine und Albatrosse.
Lassen Sie sich mit cotravel, Felix Blumer und Ulrich Achermann ans Ende der
Welt führen.
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Patagonien & Feuerland 2

Reiseroute
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Highlights
  Gaucho-Romantik und unendliche Weiten: Das Wort Patagonien ruft Aben-
  teuergefühle, Ranchnostalgie und Bilder unangetasteter Natur hervor. Sie sehen
  und erleben alles davon.
  Expedition Kap Hoorn: Eine nicht alltägliche Kreuzfahrt auf Ihrem Expediti-
  onsschiff führt Sie durch das Labyrinth des Feuerland-Archipels bis ans Ende
  der Welt, wo Felix Blumer die Regeln des besonderen lokalen Klimas erläutert.
  Meeressäuger in freier Wildbahn: Wie oft begegnet man schon ganzen Kolonien
  von Pinguinen und See-Elefanten! Es wird laut gequäkt, gekämpft, geräkelt und
  gefüttert.
  Erinnerungen an die Alte Welt: Mit Landmarknamen holländischer Seefah-
  rer, spanischer Entdecker und britischer Kapitäne. Schokoladenduft in einem
  beschaulichen Städtchen lässt gar Heimatgefühle aufkommen!
  Ewiges Eis: Hoch aufragende Gletscher, sich lösende Eisschollen und das Gefühl,
  ganz klein zu sein. Mit Booten wagen Sie sich ganz nah an die Eisriesen.
  Südamerikanische Hauptstädte: Mit dem tangoverrückten Buenos Aires und
  Santiago de Chile vor beeindruckender Andenkulisse erleben Sie zwei der
  grössten Städte des gesamten Kontinents – und Ulrich Achermann liefert die
  dazugehörigen Hintergrundinformationen.
  Perito Moreno & Torres del Paine: Patagonien ohne diesen Gletscher, ohne
  diese markanten Bergspitzen, wäre wie die Schweiz ohne Aletschgletscher oder
  Matterhorn.

Termin:                   25. März – 13. April 2022
Dauer:                    20 Tage
Referent:                 Felix Blumer, Ulrich Achermann
Teilnehmerzahl:           max. 25 pro Gruppe

Preis pro Person in CHF
Doppelzimmer:                                              13‘750.-
Einzelzimmerzuschlag:
Für 13 Hotelübernachtungen                                 1‘490.-
Für 4 Übernachtungen auf dem Schiff Ventus Australis       1‘550.-
Es besteht die Möglichkeit, auf der Ventus Australis die Doppelkabine mit einem
anderen Reiseteilnehmer resp. Reiseteilnehmerin zu teilen.
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Reiseprogramm
Tag 1-3: Zürich – Buenos Aires
Am Abend starten wir unser Abenteuer mit Iberia von Zürich via Madrid nach
Buenos Aires, wo wir am Vormittag des zweiten Tages ankommen. Früher ein
kleines Hafenstädtchen am Rande der Welt, heute eine moderne Grossstadt und
über Jahrhunderte das Tor zu Argentinien – willkommen in Buenos Aires! Wir
widmen uns dem Treiben der Stadt und gewöhnen uns langsam an den südameri-
kanischen Lebensrhythmus. Im bunten Hafenviertel "La Boca" fallen uns die ersten
Tango-tanzenden Paare auf. Wir schlendern durch riesige Parks und prachtvolle
Avenidas und besuchen den Friedhof "La Recoleta", auf dem Eva "Evita" Perón
beerdigt wurde. Einen würdigen Einstieg in die argentinische Küche erleben wir
beim Grill-Mittagessen. Und beim Dinner begleitet von einer traditionellen Tango-
Show sind wir dann endgültig in der argentinischen Welt angekommen.

Tag 4: Buenos Aires – Paraná-Delta – Buenos Aires
Nordwestlich der Hauptstadt am Meer liegt das Delta des Paraná-Flusses. Viele
ältere Sommervillen zeugen von der Zeit, als die Region als das Ausflugsziel
schlechthin für vermögende Argentinier galt. Noch heute nutzen viele Städter die
beschauliche Region für Wochenendausflüge. Wir machen es ähnlich – unser
Mittagessen beispielsweise nehmen wir auf einer der zahlreichen Inseln des Del-
tas ein. Auf einer Bootsfahrt durch die Kanäle werfen wir verstohlene Blicke auf
die prächtigen Residenz-Viertel und lernen auch etwas über Flora und Fauna des
Ökosystems, welches durch menschliches Eingreifen beeinflusst und verändert
wird. Dazu gibt uns Ulrich Achermann einen Abriss über die Finanzsituation des
wirtschaftlich mehrmals erschütterten Argentiniens.
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Tag 5 & 6: Buenos Aires – Puerto Madryn – Halbinsel Valdés – Puerto Madryn
Frühmorgens bringt uns ein kurzer Inlandflug Richtung Süden in die Nähe der
Halbinsel Valdés, wo das erste Tierparadies mit einer beeindruckenden Artenvielfalt
auf uns wartet. Wir haben anderthalb Tage Zeit die 3‘600 km2 grosse Region zu
entdecken, welche seit 1999 zum UNESCO-Weltnaturerbe gehört. So sind wir
per Bus auf den typischen patagonischen Staubstrassen und per Boot unterwegs.
Wir halten an den schönsten Aussichtspunkten, um diesen faszinierenden Lebens-
raum von Magellan-Pinguinen, Seelöwen und See-Elefanten, Vögeln, Guanakos,
Maras, Gürteltieren, Nandus, etc. zu beobachten. Als Ausgangspunkt beziehen
wir ein Hotel in Puerto Madryn am Golfo Nuevo, wo wir für zwei Nächte logieren.
Es bleibt auch Zeit, die quirlige Stadt auf eigene Faust zu entdecken und das bunte
Treiben an der Uferpromenade zu beobachten – Frühaufsteher können bei guter
Witterung von hier einen herrlichen Sonnenaufgang geniessen.

Tag 7: Puerto Madryn – Ushuaia
Wir sind da: Nach dem Inlandflug setzen wir in Ushuaia, der südlichsten Stadt der
Welt, zum ersten Mal Fuss auf die Tierra del Fuego, das berühmte Feuerland!
Warum Magellan die Inseln so taufte, während er die Meeresstrasse durchfuhr,
die später wiederum seinen Namen erhielt, lernen wir im Museo del Fin del Mundo.
Auch erfahren wir Details von der Vergangenheit der Stadt als Gefängnis-Kolonie
sowie der drastischen Dezimierung der indigenen Bevölkerung. Goldgräber, Ent-
decker, ehemalige Inhaftierte, Missionare – die Stimmung dieser besonderen
Stadt am Ende der Welt lassen wir am Nachmittag individuell auf uns wirken. Eine
gute Gelegenheit, zum Beispiel die Spezialität Centolla, Königskrabbe, zu probieren.
Beim gemeinsamen Abendessen gesellt sich Felix Blumer zu uns, welcher uns die
nächsten Tage begleitet und mit spannenden Hintergrundinformationen zu Klima
und Wetter versorgt.
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Tag 8: Ushuaia – Nationalpark Feuerland – Einschiffung Ventus Australis
Im Südosten der Grossen Insel liegt der 630 km2 weite Nationalpark Tierra del
Fuego: Schroffe Klippen, sich im Wasser spiegelnde Gletscher, türkis und blau
schimmerndes Meer mit Schaumhäubchen. Die dramatische Landschaft mit Bergen,
Wasserfällen und Wäldern scheint je nach Jahreszeit wie ein Gemälde in Grün-
bzw. Brauntönen. Beeindruckt von diesem Naturspiel beziehen wir am Nachmittag
die Kabinen unseres Expeditionsschiffes, der Ventus Australis. Der Kapitän und
seine Crew stossen mit uns auf ein grossartiges Abenteuer an und Felix Blumer
schätzt das momentane Reisewetter ein. Bereits kurz nach dem Ablegen überqueren
wir die Landesgrenze. Durch ein scheinbares Labyrinth der nunmehr chilenischen
Feuerlandinseln und durch Kanäle mit britischen und spanischen Namen bege-
ben wir uns auf dem Beagle-Kanal Richtung Süden, Richtung Ende des Kontinents.

Tag 9: Kap Hoorn – Wulaia Bay
Durch den Murray Channel und vorbei an der Nassau Bay erreichen wir das Kap
Hoorn – sagenumwobene Spitze des südamerikanischen Kontinents und Land-
marke von grösster Bedeutung für die historischen Weltumsegler. Ab hier folgt
ganz lange nichts und dann nur noch ewiges Eis. Wenn es die Wetterbedingungen
erlauben, gehen wir an Land – dort, wo Atlantik und Pazifik ineinander verlaufen.
Am Nachmittag läuft unser Schiff in die historische Wulaia Bay ein – einer der
ersten Siedlungsorte der Ureinwohner. Das Gebiet ist bekannt für die hypnoti-
sierende Schönheit seiner Vegetation und Landschaften. Wir durchqueren den
Magellanwald mit seinen Südbuchen, Farnen und anderen endemischen Pflanzen
und erreichen so einen fantastischen Aussichtspunkt, wo wir auf Wolkenformati-
onen und schneebedeckte Bergspitzen blicken.
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Tag 10: Pía-Gletscher – Garibaldi-Gletscher
Die Ventus Australis kreuzt auf dem Hauptarm des Beagle-Kanals und fährt in die
Pía-Bucht hinein. In gut ausgerüsteten Zodiac-Booten nähern wir uns dem
gleichnamigen Gletscher, wo sich eine bis 90 Meter hohe Wand vor uns auftürmt.
Am Nachmittag fahren wir in den Garibaldi-Fjord ein; bei einem Landgang kann der
kalte Regenwald Patagoniens erkundet werden. Wir wandern dabei bis zum Fusse
eines Wasserfalls glazialen Ursprungs und lassen uns von dem Panorama der über-
wältigenden Landschaft bezaubern. Alternativ kann man auch an Bord bleiben: Unser
Kapitän steuert nämlich ebenfalls den durch seine Schönheit und Farben bestechen-
den Garibaldi-Gletscher an, der diesem Fjord seinen Namen verliehen hat.

Tag 11: Agostini Fjord – Águila-Gletscher – Cóndor-Gletscher
Wir gelangen in den spektakulären Agostini Fjord. Hier, im Herzen der Darwin
Bergkette, folgt unser Auge den Gletscherrücken, die entlang der Berghänge hinunter
ins Meer laufen. Wir begeben uns auf Tuchfühlung mit dem ehrfurchtgebietenden
Águila-Gletscher. Bei einer leichten Wanderung stossen wir bis zu seiner Basis
vor und beobachten – mit Felix Blumers Ausführungen – wie Wind und Wetter
die beeindruckende Landschaft geformt haben. Am Nachmittag nähern wir uns
dem Cóndor-Gletscher und erfahren, wie sich Gletscher bilden und die schroffe
Geografie der Kanäle Feuerlands beeinflussen.

Tag 12: Insel Magdalena – Ausschiffung Ventus Australis – Puerto Natales
Inzwischen sind wir der Magellanstrasse entlang weiter nördlich gefahren. Bei geeig-
netem Wetter setzen wir Fuss auf die Insel Magdalena. Eine immense Magellan-
Pinguinkolonie sowie ein Leuchtturm Namens San Isidro warten auf uns während
eines gemütlichen Spaziergangs. Somit endet unser Abenteuer zwischen den Feuer-
landinseln! In Punta Arenas betreten wir wieder den südamerikanischen Kontinent
– nunmehr auf chilenischem Gebiet. Über Land fahren wir in Richtung Nordwesten.
Auf einer Schaffarm kommen wir nicht nur in den Genuss der patagonischen Version
eines herzhaften Grill-Mittagessens, sondern erhalten Einblick in die Arbeit, die
den Alltag auf einer Estancia bestimmt. Weiterfahrt nach Puerto Natales – ein Ort
mit Blick auf die chilenischen Fjorde der Westküste.
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Tag 13: Puerto Natales – Torres del Paine – El Calafate
Heute fahren wir durch den wildromantischen Nationalpark Torres del Paine. Er
gehört zu den lohnenswertesten Zielen ganz Chiles, weil er in seiner bizarren,
farbenprächtigen Optik den fremden Reiz, den die urweltlichen Landschaften
dieses Kontinentes ausstrahlen, aufs Schönste entfaltet. Wir übertreten erneut
die Grenze zu Argentinien. Quer durch einsame, anmutende patagonische Land-
schaften erreichen wir unser Tagesziel, den kleinen Ort El Calafate am Rande des
Nationalparks Los Glaciares.

Tag 14: El Calafate – Perito Moreno Gletscher – El Calafate
Uns erwartet ein grosser Höhepunkt der Reise: der Perito Moreno-Gletscher, Teil
des grössten zusammenhängenden Gletschersystems der Welt. Ungefähr eine
Stunde fahren wir auf einem Schiff seiner Flanke entlang, die sich 60 m hoch und
4 km breit aus dem Lago Argentino erhebt. Nicht nur optisch, auch geologisch ist
der Moreno ein Wunderwerk: Als einer der ganz wenigen Gletscher unserer Erde
wächst er – ca. ein bis zwei Zentimeter pro Stunde! cotravel Reisegruppen konnten
in der Vergangenheit immer wieder beobachten, wie gewaltige Gletscherstücke
unter lautem Getöse ins Meer stürzten und haushohe Fontänen verursachten –
ein Erlebnis der Extraklasse! Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung. Die
vielen Souvenirshops, gemütlichen Restaurants und Bars laden zum Verweilen ein.

Tag 15: El Calafate – Bariloche
Wir verabschieden uns von Felix Blumer und fliegen am Mittag nordwärts nach
Bariloche. Holzhäuser vor Berg- und Seekulissen und zahlreiche Pralinengeschäfte –
fast kommt das Gefühl auf, zurück in den Schweizer Alpen zu sein! Wir erkunden
die Region um den Nahuel Huapi See mit seinen königsblau schimmernden Farben
per Bus und zu Fuss. Um all die landschaftlichen Eindrücke zu verarbeiten, geniessen
wir ein exklusives Abendessen auf der Halbinsel Llao Llao.
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Tag 16: Bariloche – Andenüberquerung – Puerto Varas
Ein weiteres Highlight steht auf dem heutigen Programm: Es geht von der Ostseite
auf die Westseite der Anden, über kristallblaue Seen und stets begleitet von einer
unvergesslichen Kulisse aus hohen, dicht bewaldeten Bergen, kleinen Inseln,
Wasserfällen und steil aufragenden Vulkangipfeln. Kürzere Strecken werden mit
dem Bus zurückgelegt, um zu den Seen zu gelangen, die per Boot oder Katamaran
überquert werden. Überall bieten sich uns herrliche Ausblicke auf die unberührte
Andenlandschaft – es ist ein besonderes Geschenk, dass auf dieser einsamen
Strecke niemals eine öffentliche Strasse gebaut wurde, sondern noch heute gereist
wird, wie es die ersten Siedler vor über 100 Jahren es erlebt haben. So verbringen
wir den Tag abwechslungsweise auf dem Boot und im Bus, folgen Uferstrassen
entlang der berühmten Seenroute, bis wir uns in Chile wiederfinden (auch Che
Guevara hat diese Strecke in jungen Jahren bereist), wo wir in Puerto Varas am
Südufer des Lago Llanquihe übernachten.

Tag 17: Puerto Varas – Santiago de Chile
Die privilegierte Lage mit Blick auf den perfekt kegelförmigen Vulkan Osorno, die
gemütliche Kleinstadtatmosphäre und ihr adrettes Erscheinungsbild machen Puerto
Varas zu einem geeigneten Ort für ein paar Stunden individuellen Entdeckens.
Der Osorno wird übrigens als einer der schönsten Vulkanberge der Welt bezeichnet:
Wegen seiner weissen Schneekuppe wird er im gleichen Atemzug wie der Fujiama
genannt. Der würdige Abschluss eines für immer einprägenden Naturerlebnisses
– wir verabschieden uns vom wilden Patagonien, überfliegen nostalgische Natio-
nalparklandschaften und landen im weltlichen Santiago de Chile, wo wir erneut
auf Ulrich Achermann – in seiner Wahlheimat – treffen.
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Tag 18: Santiago de Chile – Valparaíso – Santiago de Chile
Unseren letzten vollen Tag verbringen wir an der fruchtbaren Pazifikküste: Entlang
des Panamericana-Strassensystems durch Hügellandschaften mit Obst- und
Traubenplantagen statten wir der pittoresken Hafenstadt Valparaíso einen Besuch
ab. Vor allem das Altstadtvierteil ist bekannt für die zahlreichen Graffitis, die fast
alle Häuser und Mauern schmücken. Street Art macht die Stadt heute berühmt,
wo endlose Treppen und Gassen zusammen mit der Architektur ein malerisches
Labyrinth bilden. Bevor es zurück in die Hauptstadt geht, werfen wir einen letzten
Blick auf das Meer, Unsere Reiseroute endet – angefangen in Buenos Aires am
Atlantik – hier also am anderen Ende. Auf dem Retourweg machen wir Halt bei
einem Weingut und degustieren die edlen Tropfen. Ein gemeinsames Abschieds-
abendessen setzt den Schlusspunkt dieser besonderen Reise.

Tag 19-20: Santiago de Chile – Zürich
Morgens Transfer zum Flughafen, von wo wir unsere Rückreise via Madrid nach
Zürich antreten und am nächsten Tag voraussichtlich um die Mittagszeit in der
Heimat ankommen.
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Ihr Fachreferent Dr. Felix Blumer
Meteorologe bei SRF METEO, ehemaliger Bereichsleiter Radio SRF, seit 2012
Betreuer seiner eigenen SRF 1 Rubrik „Wetterwoche“. Er studierte Erdwissen-
schaften und Meteorologie und befasst sich laufend mit Wetterphänomenen, Natur-
gewalten, Klimaveränderungen usw. Felix Blumer begleitet die Reisenden während
acht Tagen und hält täglich Vorträge rund ums Thema Klima, Wetter, Meer und
Eis. Er wird auch ausserhalb der Vorträge die Gruppe begleiten sowie für Gespräche
und Fragen zur Verfügung stehen. Mit ihm kann man auch lernen, Wetterkarten
zu interpretieren und Prognosen zu machen.

Sollte Ihr Fachreferent Dr. Felix Blumer nachweislich krank werden, ist cotravel
verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.
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Ihr Fachreferent Ulrich Achermann
Der Schweizer Ulrich Achermann lebt seit Jahrzenten in Südamerika. Den Hö-
rern von «Echo der Zeit» oder des «Rendez-vous am Mittag» ist seine Stimme
wohlbekannt: 17 Jahre lang versorgte er als Korrespondent die Hörerschaft von
Radio SRF mit Analysen und Reportagen zu Südamerika-Themen. Der Korrespon-
dent ist seit Ende 2020 im Ruhestand, bleibt jedoch für cotravel als Fachreferent
aktiv. Als Journalist hat Ulrich Achermann alle bedeutenden Länder der Region
besucht. Er hat in Argentinien und Brasilien gelebt; jetzt ist er in Chile zu Hause.
Er befasst sich intensiv mit den wirtschaftlichen, politischen und sozialen Themen
des südamerikanischen Kontinents. Ulrich Achermann ist während vier Tagen mit
der Gruppe unterwegs, je zwei in Buenos Aires und Santiago de Chile, und hält
täglich ein Referat. Auch für weitere Gespräche steht er gerne zur Verfügung.

Sollte Ihr Fachreferent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass
ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.
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Allgemeines
CHARISMA-Reisen
CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Gewicht
verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen,
aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen.

Anforderungsprofil
Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein
aufgestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Man sollte flexibel und
kompromissbereit sein und Verständnis dafür haben, dass in den besuchten Län-
dern die Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der
Einheimischen passen. Während der Reise werden Sie zu Fuss und auch mit ver-
schiedenen Transportmitteln unterwegs sein. Eine gewisse Standfestigkeit ist
daher vorausgesetzt, um in vollem Umfang von der Reise zu profitieren.

Klima
Aufgrund der grossen Fläche und der unterschiedlichen Höhenlagen weisen die
Reisegebiete in Argentinien und Chile klimatisch grosse Unterschiede auf: Von
subtropischen Temperaturen im Norden (z.B. in Buenos Aires) bis zu Eiseskälte in
Feuerland reicht die ganze Palette. Von Nord nach Süd nehmen die Temperaturen
ab, der Wind schwächt von Ost nach West ab. Winde sind übrigens eine Besonder-
heit Argentiniens, sie fegen mit bis zu 180 km/h über das baumlose Land und
können für schnellen Wetterumschwung sorgen. Im Allgemeinen ist das Klima in
Patagonien gemässigt. Die vier Jahreszeiten sind sehr klar definiert, mit dem
Hauptmerkmal, dass Frühling und Herbst jeweils sehr kurz sind und die Winter
sehr lange. Ausserdem gibt es einen grossen Unterschied zwischen den Tempera-
turen des Sommers und des Winters und auch einen merklichen Temperaturunter-
schied zwischen Tag und Nacht. Unsere Reisezeit fällt in den beliebten Herbst. Im
Vergleich zu unseren Jahreszeiten sind diese auf der Südhalbkugel kalendarisch
um ein halbes Jahr versetzt. Eine warme Fleecejacke, Regenkleidung, Mütze,
Schal, Handschuhe und solides Schuhwerk sind auf dieser Reise empfehlenswert.

Einreise
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Argentinien und Chile ei-
nen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus
gültig ist. Ein Visum ist für Touristen nicht erforderlich.
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COVID-19 - potenzielle Einreisebeschränkungen
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse Länder ihre Einreisebe-
stimmungen für Schweizer BürgerInnen laufend an und verfügen über teils kos-
tenpflichtige Massnahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-Nachweise
über den Gesundheitszustand, PCR - Test etc. Die Kosten hierfür sind vom Teil-
nehmer zu tragen. Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise ab-
weichende Bestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Bot-
schaft des Einreiselandes oder wenden sich an uns. Aufgrund der sich schnell än-
dernden Situation gibt es keine abschliessenden Listen oder Aufstellungen der
verschiedenen Massnahmen. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, Reedereien
und Fluggesellschaften können kurzfristig ändern.
cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt in der Verantwortung des Teil-
nehmers. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene Vor-
schriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise,
übernehmen können. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der
Vorschriften bis zu Ihrer Abreise. Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschrän-
kungen durch Covid-19 oder andere nicht abwendbare Umstände bzw. höhere
Gewalt nicht durchführ-bar sein, können Sie kostenfrei umbuchen oder erhalten
den Reisepreis zurück.

Impfungen
Für die Einreise nach Argentinien und Chile sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Haus-
arzt oder dem Tropeninstitut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie
unter www.safetravel.ch.

Transport/Unterkunft
Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Buenos Aires und retour ab Santiago
de Chile werden voraussichtlich mit Iberia durchgeführt (Stand Mai 2021). Die
Flugdauer beträgt:
Zürich – Madrid:            2h25      Santiago de Chile – Madrid: 12h45
Madrid – Buenos Aires: 12h40          Madrid – Zürich:                 2h25
Die Inlandflüge sind bei Aerolíneas Argentinas respektive LATAM Airlines gebucht.
Diese Flüge dauern zwischen 1h30 bis 2h15. Flugänderungen bleiben vorbehalten.
Argentinien und Chile sind landschaftlich zwei grossartige Länder. Aus dem Flug-
zeug erschliesst sich dies dem Besucher weniger als auf dem Landweg, daher
werden auf dieser Reise neben den Inlandflügen viele Strecken mit dem Bus zu-
rückgelegt. Die Überlandstrassen sind grundsätzlich gut ausgebaut, trotzdem
kann es ab und zu etwas holpriger werden, vor allem auf den ungeteerten Strassen.
Die Gletscher-, Seen- und Berglandschaften der Anden lassen sich am besten per
Schiff entdecken. Dies ist zum Teil ein reines Ausflugsschiff oder um von Bariloche
nach Puerto Varas zu gelangen auch mal Teil des öffentlichen Verkehrs. Die Un-
terkunft erfolgt im Allgemeinen in guten Mittelklassehotels, die in Argentinien
und Chile als 4 Sterne Hotels eingestuft werden.
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Mahlzeiten
Argentinien ist bekannt für saftiges, grilliertes Rindfleisch, welches wir auf der
Reise bei mehreren Gelegenheiten auf verschiedene Art und Weise zubereitet
bekommen. Auch frisches Gemüse und internationale Gerichte werden serviert.
Eine ausgewogene Ernährung ist wichtig auf einer längeren Reise. Auf dem Fest-
land ist Halbpension, während der Expeditionskreuzfahrt auf der Ventus Austra-
lis Vollpension inklusive. Die Mahlzeiten können z.T. unterwegs auch als “Lunch-
box“ oder als Picknick eingenommen werden.

Expeditionskreuzfahrtschiff Ventus Australis
Seit über 25 Jahren organisiert die Cruceros Australis S.A. Schifffahrten in der
Magellanstrasse und dem Beagle-Kanal – und erkundet so einige der schönsten
und geheimnisvollsten Orte unseres Planeten in Patagonien und Feuerland. Wäh-
rend der Schiffsreise von Ushuaia nach Punta Arenas (vier Übernachtungen) wird
es interessante Vorträge von lokalen Spezialisten über die Meeresflora und -fauna,
sowie über Geschichte und Geografie der legendären Region geben. Die Vorträge
werden sowohl an Bord (mit audiovisueller Unterstützung) als auch an Land statt-
finden. Die täglichen Landausflüge dauern – sofern es das Wetter erlaubt – etwa
jeweils 2 Stunden. Die fünf Decks der Ventus Australis beherbergen 100 Aussen-
kabinen (alle mit eigenen Nasszellen und Toiletten), drei Panorama Lounges, einen
Shop mit Souvenirs und Kleidern, einen Speisesaal sowie die Reception. Für alle
Teilnehmer sind Aussenkabinen der Kategorie AA auf dem Deck 3 gebucht. Die
Kabine ist 16,5m2 gross und verfügt über eine eigene Dusche/Toilette sowie ein
grosses Panoramafenster.
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Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation
cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorien-
tierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel
„TourCert“ für ein umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der
DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der
Schweiz, der für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist.
Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit
eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller
Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen
wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unse-
ren Zielgebieten.

Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen,
wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entschei-
den, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder
nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und
Schwellenländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arran-
gieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen:
Von Zürich nach Buenos Aires via Madrid, retour ab Santiago de Chile via Madrid
– Economy – Flugdistanz: ca. 23‘300 km
Kompensationskosten: CHF 112.- (Stand Mai 2021, kann bis zur Abreise gering-
fügig variieren)

Ergänzungen Datenschutz
In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu
finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären
Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Adresse
für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken an
den Medienpartner weitergeleitet werden können.

Einzelreisende
In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrangement-
preis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag
für 13 Übernachtungen auf dem Festland sowie Teilung einer Aussenkabine für
4 Nächte auf der Ventus Australis mit einem anderen Reiseteilnehmer des gleichen
Geschlechts beträgt CHF 1‘490.-. Der zusätzliche Aufpreis für eine Aussenkabine
zur Alleinbenutzung für die 4 Übernachtungen auf der Ventus Australis beträgt CHF
1‘550.-.

Teilnehmer
Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmer-
zahl beträgt 15 Personen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der
Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte
schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.
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Versicherung
Ob unerwartete Quarantäne oder Erkrankung an COVID-19: Eine Reise- und
Annullierungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der
Multi-Trip Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 239.- pro Person (CHF
25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 389.- pro Familie oder für 2
Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten ge-
deckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie während
den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren
weiteren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem
Ausland, allfällige Mehrkosten durch COVID-19 uvm.). Weitere Informationen er-
halten Sie unter www.cotravel.ch/reiseversicherung oder bei cotravel.
Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr.
Wenn Sie eine Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf
der Police bei der Versicherung kündigen. Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde-
formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen dürfen. Die Police ist nach
Abschluss nicht erstattungsfähig.

Vertragsbedingungen
Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (ARVB) von DER
Touristik Suisse AG, Ausgabe August 2020 (vgl. Anhang).

Kosten einer Annullation/Änderung
Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid
von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von
CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsentscheid von der
Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden
zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag)
nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben (Ausnahmen
sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen)
gelten auch für Änderungen durch den Kunden.
Durchführungsentscheid bis 50 Tage vor Abreise          30%
49-40 Tage vor Abreise                                  50%
39-0 Tage vor Abreise                                   100%
Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reisever-
anstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanver-
schiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuelle Sonder-
leistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit 100% der Kos-
ten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstaltungstickets,
kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.
Patagonien & Feuerland 18

Kosten/Leistungen
Die 20-tägige Reise kostet CHF 13‘750.-.
Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der Rest 45 Tage vor Abrei-
se. Dies gilt auch für Online-Buchungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Iberia in der Economy-Klasse (inkl. Flugta-
xen von CHF 340.-, Stand Mai 2021, Flugplanänderungen vorbehalten), Inland-
flüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Aussenkabi-
ne auf der Ventus Australis (vier Übernachtungen), Frühstück und eine weitere
Mahlzeit pro Tag auf dem Festland, Vollpension auf der Ventus Australis, andere
Transportmittel (Schiff), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leis-
tungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Felix Blumer an acht Reisetagen
und Ulrich Achermann an vier Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch
sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke,
Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘490.- für
das Festland, CHF 1‘550.- für die Ventus Australis.

Programmänderungen vorbehalten.
Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der
allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat.

MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG

LESERREISE PATAGONIEN & FEUERLAND
MIT FELIX BLUMER & ULRICH ACHERMANN
25. MÄRZ – 13. APRIL 2022
Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel DER Touristik Suisse AG – PATAGONIEN & FEUERLAND – Herostrasse 12 – 8048 Zürich

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise-
und Vertragsbedingungen (Version August 2020) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich defi-
nitiv für die Reise nach Patagonien & Feuerland an. Die 20-tägige Reise kostet CHF 13‘750.-
Inbegriffen: internationale Flüge mit Iberia in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 340.-, Stand Mai
2021, Flugplanänderungen vorbehalten), Inlandflüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppel-
zimmer, Aussenkabine auf der Ventus Australis (vier Übernachtungen), Frühstück und eine weitere Mahlzeit
pro Tag auf dem Festland, Vollpension auf der Ventus Australis, andere Transportmittel (Schiff), alle Eintritte
und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Felix Blumer an
acht Reisetagen und Ulrich Achermann an vier Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Rei-
seleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche
Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘490.- für das Festland, CHF 1‘550.- für die Ventus Australis.
Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen).
Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass               Rufname                Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis                         Strasse                PLZ / Ort

Tel. privat                                   Tel. tagsüber          E-Mail

   Ich wünsche ein Einzelzimmer auf dem Festland (13 Nächte): Zuschlag CHF 1‘490.-
   Ich wünsche eine Kabine zur Alleinbenützung auf der Ventus Australis (4 Nächte): Zuschlag CHF 1‘550.-
   Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

   Ich schliesse eine ERV „Comfort“ Jahresversicherung ab:
      Für Einzelpersonen CHF 239.-
      Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 389.-
   Ich verzichte auf die ERV Versicherung.

   Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse.

   Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 112.- pro Person).

   Ich interessiere mich für einen monatlichen cotravel Newsletter. Bitte senden Sie mir den Anmeldelink per
   E-Mail zu.

   Wie haben Sie von dieser Reise erfahren?
   Inserat    cotravel Web        Bekannte          Newsletter/Brief          Sonstige:

Datum                                         Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die
Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink
Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen,
schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die
allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von
dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur
Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail,
Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für
sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen
zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide
Parteien unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail,
Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im
Internet oder in Reiseprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg,
Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist
der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den
allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im
Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt.
Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote,
Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe
der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1.Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail,
Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in
Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer
Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die
Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag
erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig
zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation
sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach
Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die
Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die
Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts
verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45
Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw.
40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur
Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung
gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die
Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen
werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich
erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung
der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine
Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der
betreffenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH
und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr
hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und
Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der
Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die
Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten
Aufwendungen zu bezahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die
Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse
erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern
akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige
Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2
zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR)
pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des
Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten
Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem
geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich
vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende
Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten,
Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem
Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom
Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit
eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die
Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kündigung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden
ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten).
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die
Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als
unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder
nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren
gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch
darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine
Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal
aber Fr. 200.– pro Auftrag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH
schriftlich bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch
genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche
Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt
6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist
insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet
etc. jederzeit einseitig zu ändern.
6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik,
Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die
planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies
gilt auch bei Überbuchungsproblemen.
6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach
Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung
aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben
vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen
Preiserhöhungen (Ziff. 3.2).

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit
und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten
unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des
Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B.
Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der
Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen
anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese
einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und
gegebenenfalls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund
von Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung
von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort
keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine
schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht
befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH
schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine
Ersatzansprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für
den Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises
beschränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft,
strafrechtliche Sanktionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks,
Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von
Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene
behördlichen Massnahmen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen
allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die
Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die
folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche,
Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere
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