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ÄNDERUNG nach § 13 A BauGB de BEBAUUNG$PLANE$ Piesenhauseu — Süd II,, der Gemeinde Marquartstein im Bereich der Flur-Nummer 2290 Gemarkung Marquartstein Veranlasser Der Ptanfertiger Marquartstein,den 1.4.2020 gendert,7.9.2O20
Ich/wir erkläre(n) hiermit,dass mir/uns der Sachverhalt der Änderung des unten aufgeflihrten Bebauungsplanes inhaltlich bekannt ist. Ich/wir erkläre(n) mich/uns mit der Anderung ausdrücklich einverstanden. NÄCHBARSUNTERSCHRIFTEN Zur Änderung des Bebauungsplanes „ Piesenhausen Süd II,, - der Gemeinde Marquartstein flur das Grundstück Flur-Nummer 2290 Gemarkung Marquartstein der Veranlasser Grundstück Eigentümer Einverständniserklärung Flur-Nummer Datum Unterschrift
Änderung des BebQuungsptQnes 9S7 00 der Gemeinde McrquQrtstein 1.) Zeichnerische Fesse±zungen
Amt für DigitaIiserung, Breitband und Vermessung Auszug aus dem Traunstein Liegenschaftskataster Sainenstraße 4 Flurkarte 1: 1000 83278 TraLinsteln zur Bauvorlage nach § 7 Abs. 1 BauVoriV Erstellt am 16.03.2020 Flurstuck 2290 Gemeinde Marq ua rts tu in Gerau rkutlg Marq uarlsteiti Landkreis Traunstein Eezirk Oberbayern 5295C‘JS Maßstab 1 WOG Meter Vervielfälbgung nur n analoger Forifür den eiTren Gebrauch Zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Geschftszechen precht!
Die Gemeinde Marquartstein,Landkreis Traunstein,erlässt aufgrund - der § 2,Abs.1,9 und 10 des Baugesetzbuches - des Art.23 der Gemeindeordnung flur den Freistaat Bayern (GO) - der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und unter Berücksichtigung der weiteren einschlilgigen Vorschriften und Bestimmungen diese Änderung des Bebauungsplanes Piesenhausen - Süd II,, als Satzung. II.) ZEICHENERKLÄRUNG FÜR DIE FESTSETZUNGEN — — — — Grenze des Änderungsbereiches —— Baugrenze firsffichtung WR Reines Wohngebiet II 2 Vollgeschosse als Höchstgrenze zulässig 1 1 Vollgeschoss als Höchstgrenze zulässig Geschossflächenzahl (z.B.0,45) Einfahrt
Ga.Ng Umgrenzung von Flächen für Garagen und L Nebengebäude Umgrenzung von Flächen für Stellplätze WH 4,75 Maximalmaf3 der seitlichen Wandhöhe (z.B. 4,75 m ) WG 1 Umgrenzung von Flächen für Wintergarten mit Flachdach • . o Abgrenzung unterschiedlicher baulicher Nutzung 3 Maßzahl in Meter (z.B. 3,00 m) 1
IIL) ZEICHENERKLÄRUNG FÜR DIE HINWEiSE vorhandene Grundstücksgrenzen 2290 vorhandene Flur-Nummern (z.B. 2290) vorhandene Haupt-und Nebengebäude Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes • „Piesenhausen Süd II,, der Gemeinde - Marquartstein
IV.) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1.) Das Mass der seitlichen Wandhöhe wird entsprechend den textlichen Festsetzungen bestimmt.Ms Bezugspunkte dafik werden die Oberkante der Rohdecke über Keller und der Schnittpunkt der Wand mit der Oberkante Dachhaut festgesetzt. 2.) Garagen,Nebengcbäude und sonstige Aussenanlagenflächen sowie Garagengeschosse in sonst anders genutzten Gebäuden sind auf die zulässige Geschossflächenzahl,die zulässige Grundflächenzahl sowie auf die zulässige überbaubare Fläche nicht anzurechnen. 3.) Hinsichtlich der Waldnähe ist bezüglich der Baumfaligrenze der Dachstuhl einsturzsicher auszufi±ren. V.) TEXTLICHER HiNWEIS Im Übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes „ Piesenhausen Süd II,, — und die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Marquartstein in der jeweils gültigen Fassung. Lageplan M. 1: 1000 Der Planfertiger Marquartstein,den 1.4.2020 geändert,7.9.2020 hM 1 z U AB Ci RO • ‚ ‘10 z ‘ ‚‘‘• ‚ RUDAC :2 •“ Q\ „‚O D cn.l
BEGRÜNDUNG zur vereinfachten Änderung gern. 5 13 A BauGB des Bebauungsplanes,, Piesenhausen Süd II,, — der Gemeinde Marquartstein im Bereich der Flur-Nummer 2290,Gemark ung Marquartstein Vera nlasser; Mit dieser Bebauungsplanänderung wird der Anbau eines erdgeschossigen Anbaus an der Ostseite sowie der Anbau eines erdgeschossigen Wintergartens an der Westseite eines bestehenden Wohnhauses beantragt. Als Begründung wird angeführt: 1.) Im gültigen Bebauungsplan,, Piesenhausen Süd II der Gemeinde Marquartstein — „ ist auf Flur-Nummer 2290 bereits das Baurecht für ein 2-Familien-Wohnhaus mit Garagen festgesetzt.Dieses Baurecht wurde 1991 mit der Errichtung des nun dort auch vorhandenen 2-Famitienwohnhauses umgesetzt.Dieses Wohnhaus wird weiterhin von den Eltern der Veranlasser im Obergeschoss bewohnt.lm Erdgeschoss soll nun zur Wohnraumvergrösserung für die junge 5-köpfige Großfamilie des Veranlassers an der Ostseite ein erdgeschossiger Anbau und an der Westseite ein Wintergarten zusätzlich errichtet werden.Das best. Wohnhaus ansich wird nicht verändert.Die seitliche Wandhöhe,Firstrichtungen,Garagen sftuierung,Zufahrt,Erschließung etc. des best.Wohnhauses werden nicht verändert. Es werden lediglich die o.g.Anbauten an Ost-und Westseite architektonisch und orts planerisch passend angebaut und angefügt.Die Firstrichtung für den ostseitigen Anbau erfolgt wie beim Wohnhaus in Ost-Westrichtung,der Wintergarten wird als Flachdachkonstruktion ausgeführt,sodaß für die Eltern der Veranlasser im Obergeschoss ein grösserer Balkon entsteht.Die Abstandsflächen nach BayBO werden eingehalten. Zusätztich werden 2 neue Stellplätze an der Grundstücksnordseite angeordnet. 2.) Das erweiterte Wohnhaus wird im Erdgeschoss von der Familie der Veranlasser bewohnt, zusammen mit insgesamt 3 Kindern.Der derzeit vorhandene Wohnraum im EG ist vollkommen unzureichend;die Erweiterung des Wohnraums ist unbedingt nötig um gesunde Wohnverhältnisse für diese große Familie herzustellen.Eine Familie,die in Marquartstein aufgewachsen ist,kann deshalb auch weiterhin hier wohnen bleiben.Es ist nicht nötig ein aussenliegendes Grundstück neu zu erschließen. Zusätzlich ist die Versorgung der Eltern in diesem Mehrgenerationenhaus durch die Familien dann beiderseits,auch unter dem Gesichtspunkt des bezahlbaren Wohnraumes,gewährleistet.Auch Familien mit Kindern profitieren von der Nähe und der gegenseitigen Hilfe durch Eltern und Großeltern.Der Nutzen liegt auf beiden Seiten.
2 3.) Hinsichtlich der geplanten Erweiterungen und Vergrösserungen des vorhandenen Baukörpers fanden interne und architektonische Abwägungen dahingehend statt, weiterhin gesunde,gegenseitig sich verbessernde und die Umgebungsbebauung berücksichtigende Faktoren einzubinden und zu beachten.Die kleinräumige,ländliche Siedlungsstruktur bleibt durch die Erweiterungen erhalten. In den Überlegungen wurde besonders berücksichtigt,daß die Erhaltung,Fortentwicklung und Anpassung an öffentliche und private Belang,sowie der menschlichen Bedürfnisse und Anforderungen Rechnung getragen wird und der Einfluß hierauf unbedingt zu beachten ist.Aus allen Abwägungen heraus ergab sich als einzig sinnvolle Lösung die vorliegende Situierung der Anbauten an das best.Wohnhaus. 4.) Die kleinräumige Bebauung sowie die Nutzung und Gesamtstruktur des Gebietes wird weiterhin beibehalten und nicht verändert.Die geplante Geschossflächenzahl von 0,45 bewegt sich im üblichen Rahmen und entspricht vollkommen den Vorgaben der bayr.Staatsregierung hinsichtlich Ortsverdichtung,Schaffung von Wohnräumen und Belebung von lnnenräumen.Die Bayr.Staatsregierung gibt ja hier schon lange Zeit die entsprechenden Maßstäbe und Zielvorgaben vor. Auch die vor kurzem stattgefundene Wahl des neuen Gemeinderates bekräftigt die sinnvolle Nachverdichtung,Förderung und Stärkung der Innenentwicklung. Alle diese Ziele fanden Eingang in die entsprechenden Wahlbroschüren mit Wahiversprechungen. In den o.g.Abwägungen fand weiterhin Eingang,daß die Realisierung der neuen Bebauung vertretbar und zulässig ist.Der Grundstückszuschnitt ermöglicht die Neuord nungen. 5.) Alle Erschließungen sind derzeit schon vorhanden und werden nut fortgeführt. Der architektonische Charakter der Baumaßnahme passt sich der kleinräumigen Bebauung am Ortsrand der Siedlung bestmöglich an. Der Planfertiger Marquartstein,1.4.2020 Marquartstein,1.4.2020 geändert,7.9.2020 geändert,7.9.2020 1.Bürgermeister N E U AB Ü RD J‘v1E4NQER MBil DIPL f !Z‘ SJÄUDACHE TRASSE SA 83250 i AflTS] j) - H:
Verfahrensverrnerke a) Die Gemeinde Marquartstein hat mit Beschluss des Gemeinderates vom den Entwurf der Bebauungsplanändernng im beschleunigten Verfahren als „Bebau ungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB in der Fassung vom beschlossen. Der Änderungsbeschluss, die Durchfiihrung des beschleunigten Verfah rens nach § 1 3a BauGB, sowie die Unterrichtung der Offentlichkeit gern. 1 3a Abs. am § 3 Nr. 2 BauGB wurde öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Unterrichtun g der Öffentlichkeit erfolgte vom bis einschließlich b) Der Entwurf der Bebauungsplanändemng mit Begründung in der Fassung vom wurde am vom Gemeinderat gebilligt, Er wurde gemäß Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis § 3 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang e gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am öffentlich bekanntgemacht. c) Die Gemeinde Marquartstein hat mit Beschluss des Gemeinderates vorn die Bebauungsplanänderung in der Fassung vom gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Marquartstcin, den (Scheck) 1. Bürgermeister b) Dic Bebauungsplanänderung wird im Amtsblatt der Gemeinde am gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Die Bebauungsplanänderung tritt damit in Kraft. Der Ändemngsp]an mit Begründung wird seit diesem Tag zu den übliche n Dienststunden in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein, Ausleg ungsraum, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie des Absatzes 4 und des § 215 Abs. 1 BauGB ist hingewiesen worden. Maiquartstcin, den (Scheck) 1. Bürgermeister 1•
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