ÄNDERUNG BEBAUUNG$PLANE$ - nach 13 A BauGB de Piesenhauseu - Süd II,, der Gemeinde Marquartstein im Bereich der Flur-Nummer 2290 Gemarkung ...

Die Seite wird erstellt Günter Hirsch
 
WEITER LESEN
ÄNDERUNG BEBAUUNG$PLANE$ - nach 13 A BauGB de Piesenhauseu - Süd II,, der Gemeinde Marquartstein im Bereich der Flur-Nummer 2290 Gemarkung ...
ÄNDERUNG

                nach   §   13 A BauGB de

              BEBAUUNG$PLANE$

                 Piesenhauseu   —   Süd II,,

              der Gemeinde Marquartstein

          im Bereich der Flur-Nummer 2290

              Gemarkung Marquartstein

Veranlasser

Der Ptanfertiger
Marquartstein,den 1.4.2020
gendert,7.9.2O20
Ich/wir erkläre(n) hiermit,dass mir/uns der Sachverhalt der Änderung des unten
aufgeflihrten Bebauungsplanes inhaltlich bekannt ist.
Ich/wir erkläre(n) mich/uns mit der Anderung ausdrücklich einverstanden.

                   NÄCHBARSUNTERSCHRIFTEN

Zur Änderung des Bebauungsplanes „ Piesenhausen Süd II,,
                                                   -

der Gemeinde Marquartstein flur das Grundstück Flur-Nummer 2290
Gemarkung Marquartstein

der Veranlasser

Grundstück                   Eigentümer                   Einverständniserklärung
Flur-Nummer                                               Datum      Unterschrift
Änderung des BebQuungsptQnes
9S7

                       00

      der Gemeinde McrquQrtstein

       1.) Zeichnerische Fesse±zungen
Amt für DigitaIiserung, Breitband und Vermessung
                                                                                    Auszug aus dem
                 Traunstein                                                         Liegenschaftskataster
                 Sainenstraße 4                                                     Flurkarte 1: 1000
                 83278 TraLinsteln                                                  zur Bauvorlage nach      §   7 Abs. 1 BauVoriV
                                                                                    Erstellt am 16.03.2020
Flurstuck    2290                                   Gemeinde    Marq ua rts tu in
Gerau rkutlg Marq uarlsteiti                        Landkreis   Traunstein
                                                    Eezirk      Oberbayern
                                                                                                                          5295C‘JS

Maßstab 1 WOG                             Meter

Vervielfälbgung nur n analoger Forifür den eiTren Gebrauch
Zur Maßentnahme nur bedingt geeignet

Geschftszechen precht!
Die Gemeinde Marquartstein,Landkreis Traunstein,erlässt aufgrund

   -   der § 2,Abs.1,9 und 10 des Baugesetzbuches
   -   des Art.23 der Gemeindeordnung flur den Freistaat Bayern (GO)
   -   der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
       (BauNVO) und unter Berücksichtigung der weiteren einschlilgigen
       Vorschriften und Bestimmungen diese Änderung des Bebauungsplanes

                           Piesenhausen   -   Süd II,,

       als Satzung.

II.) ZEICHENERKLÄRUNG FÜR DIE FESTSETZUNGEN

          — — — —             Grenze des Änderungsbereiches

                      ——      Baugrenze

                              firsffichtung

           WR                 Reines Wohngebiet

           II                2 Vollgeschosse als Höchstgrenze zulässig

            1                 1 Vollgeschoss als Höchstgrenze zulässig

                              Geschossflächenzahl (z.B.0,45)

                              Einfahrt
Ga.Ng       Umgrenzung von Flächen für Garagen und
    L            Nebengebäude

                 Umgrenzung von Flächen für Stellplätze

    WH 4,75      Maximalmaf3 der seitlichen Wandhöhe
                 (z.B. 4,75 m )

    WG
             1   Umgrenzung von Flächen für Wintergarten mit Flachdach

    • . o        Abgrenzung unterschiedlicher baulicher Nutzung

    3            Maßzahl in Meter (z.B. 3,00 m)

1
IIL) ZEICHENERKLÄRUNG FÜR DIE HINWEiSE

                        vorhandene Grundstücksgrenzen

       2290             vorhandene Flur-Nummern (z.B. 2290)

                         vorhandene Haupt-und Nebengebäude

                         Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
        •
                         „Piesenhausen Süd II,, der Gemeinde
                                       -

                         Marquartstein
IV.) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

  1.) Das Mass der seitlichen Wandhöhe wird entsprechend den textlichen Festsetzungen
      bestimmt.Ms Bezugspunkte dafik werden die Oberkante der Rohdecke über Keller
     und der Schnittpunkt der Wand mit der Oberkante Dachhaut festgesetzt.

 2.) Garagen,Nebengcbäude und sonstige Aussenanlagenflächen sowie Garagengeschosse in
     sonst anders genutzten Gebäuden sind auf die zulässige Geschossflächenzahl,die zulässige
    Grundflächenzahl sowie auf die zulässige überbaubare Fläche nicht anzurechnen.

 3.) Hinsichtlich der Waldnähe ist bezüglich der Baumfaligrenze der Dachstuhl einsturzsicher
     auszufi±ren.

V.) TEXTLICHER HiNWEIS

Im Übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes „ Piesenhausen Süd II,,
                                                                         —

und die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Marquartstein in der jeweils gültigen
Fassung.

Lageplan M. 1: 1000

Der Planfertiger

Marquartstein,den 1.4.2020
geändert,7.9.2020

                                                     hM

                   1 z U AB Ci RO                    •
                                                          ‚

                                                                ‘10

                                      z   ‘   ‚‘‘•
                                                          ‚

RUDAC
                                                                  :2
                                                          •“ Q\ „‚O
                                                           D

                                                cn.l
BEGRÜNDUNG

 zur vereinfachten Änderung gern. 5 13 A BauGB des Bebauungsplanes,,
                                                                     Piesenhausen Süd II,,
                                                                                  —

 der Gemeinde Marquartstein im Bereich der Flur-Nummer 2290,Gemark
                                                                     ung Marquartstein

 Vera nlasser;

Mit dieser Bebauungsplanänderung wird der Anbau eines erdgeschossigen Anbaus an der Ostseite
sowie der Anbau eines erdgeschossigen Wintergartens an der Westseite eines bestehenden
Wohnhauses beantragt.

Als Begründung wird angeführt:

   1.) Im gültigen Bebauungsplan,, Piesenhausen Süd II der Gemeinde Marquartstein
                                                —       „

       ist auf Flur-Nummer 2290 bereits das Baurecht für ein 2-Familien-Wohnhaus mit Garagen
       festgesetzt.Dieses Baurecht wurde 1991 mit der Errichtung des nun dort auch vorhandenen
       2-Famitienwohnhauses umgesetzt.Dieses Wohnhaus wird weiterhin von den Eltern der
       Veranlasser im Obergeschoss bewohnt.lm Erdgeschoss soll nun zur Wohnraumvergrösserung
       für die junge 5-köpfige Großfamilie des Veranlassers an der Ostseite ein erdgeschossiger
      Anbau und an der Westseite ein Wintergarten zusätzlich errichtet werden.Das best.
      Wohnhaus ansich wird nicht verändert.Die seitliche Wandhöhe,Firstrichtungen,Garagen
      sftuierung,Zufahrt,Erschließung etc. des best.Wohnhauses werden nicht verändert.
      Es werden lediglich die o.g.Anbauten an Ost-und Westseite architektonisch und orts
      planerisch passend angebaut und angefügt.Die Firstrichtung für den ostseitigen Anbau
      erfolgt wie beim Wohnhaus in Ost-Westrichtung,der Wintergarten wird als
      Flachdachkonstruktion ausgeführt,sodaß für die Eltern der Veranlasser im Obergeschoss
      ein grösserer Balkon entsteht.Die Abstandsflächen nach BayBO werden eingehalten.
      Zusätztich werden 2 neue Stellplätze an der Grundstücksnordseite angeordnet.

  2.) Das erweiterte Wohnhaus wird im Erdgeschoss von der Familie der Veranlasser bewohnt,
      zusammen mit insgesamt 3 Kindern.Der derzeit vorhandene Wohnraum im EG ist
      vollkommen unzureichend;die Erweiterung des Wohnraums ist unbedingt nötig um gesunde
      Wohnverhältnisse für diese große Familie herzustellen.Eine Familie,die in Marquartstein
     aufgewachsen ist,kann deshalb auch weiterhin hier wohnen bleiben.Es ist nicht nötig
     ein aussenliegendes Grundstück neu zu erschließen.
     Zusätzlich ist die Versorgung der Eltern in diesem Mehrgenerationenhaus durch die
     Familien dann beiderseits,auch unter dem Gesichtspunkt des bezahlbaren
     Wohnraumes,gewährleistet.Auch Familien mit Kindern profitieren von der Nähe und der
     gegenseitigen Hilfe durch Eltern und Großeltern.Der Nutzen liegt auf beiden Seiten.
2

      3.) Hinsichtlich der geplanten Erweiterungen und Vergrösserungen des vorhandenen
           Baukörpers fanden interne und architektonische Abwägungen dahingehend statt,
           weiterhin gesunde,gegenseitig sich verbessernde und die Umgebungsbebauung
           berücksichtigende Faktoren einzubinden und zu beachten.Die kleinräumige,ländliche
          Siedlungsstruktur bleibt durch die Erweiterungen erhalten.
           In den Überlegungen wurde besonders berücksichtigt,daß die Erhaltung,Fortentwicklung
          und Anpassung an öffentliche und private Belang,sowie der menschlichen Bedürfnisse
          und Anforderungen Rechnung getragen wird und der Einfluß hierauf unbedingt zu beachten
          ist.Aus allen Abwägungen heraus ergab sich als einzig sinnvolle Lösung die vorliegende
         Situierung der Anbauten an das best.Wohnhaus.

     4.) Die kleinräumige Bebauung sowie die Nutzung und Gesamtstruktur des Gebietes wird
          weiterhin beibehalten und nicht verändert.Die geplante Geschossflächenzahl von 0,45
          bewegt sich im üblichen Rahmen und entspricht vollkommen den Vorgaben der
          bayr.Staatsregierung hinsichtlich Ortsverdichtung,Schaffung von Wohnräumen und
         Belebung von lnnenräumen.Die Bayr.Staatsregierung gibt ja hier schon lange Zeit die
         entsprechenden Maßstäbe und Zielvorgaben vor.
         Auch die vor kurzem stattgefundene Wahl des neuen Gemeinderates bekräftigt die
         sinnvolle Nachverdichtung,Förderung und Stärkung der Innenentwicklung.
         Alle diese Ziele fanden Eingang in die entsprechenden Wahlbroschüren mit
         Wahiversprechungen.
         In den o.g.Abwägungen fand weiterhin Eingang,daß die Realisierung der neuen Bebauung
        vertretbar und zulässig ist.Der Grundstückszuschnitt ermöglicht die Neuord nungen.

    5.) Alle Erschließungen sind derzeit schon vorhanden und werden nut fortgeführt.
        Der architektonische Charakter der Baumaßnahme passt sich der kleinräumigen
        Bebauung am Ortsrand der Siedlung bestmöglich an.

Der Planfertiger                                              Marquartstein,1.4.2020
Marquartstein,1.4.2020                                        geändert,7.9.2020
geändert,7.9.2020                                             1.Bürgermeister

              N E U AB Ü RD
       J‘v1E4NQER MBil
      DIPL f   !Z‘
SJÄUDACHE    TRASSE SA
   83250        i AflTS]

                         j)
                                -

                                H:
Verfahrensverrnerke
   a) Die Gemeinde Marquartstein hat mit Beschluss des Gemeinderates vom
                                                                                           den
      Entwurf der Bebauungsplanändernng im beschleunigten Verfahren als „Bebau
                                                                                  ungsplan der
      Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB in der Fassung vom
                                                                                  beschlossen.
      Der Änderungsbeschluss, die Durchfiihrung des beschleunigten Verfah
                                                                             rens nach § 1 3a
      BauGB, sowie die Unterrichtung der Offentlichkeit gern. 1 3a Abs.
     am
                                                                §       3 Nr. 2 BauGB wurde
                             öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Unterrichtun
                                                                                       g der
     Öffentlichkeit erfolgte vom             bis einschließlich

  b) Der Entwurf der Bebauungsplanändemng mit Begründung in der
                                                                             Fassung vom
                  wurde am                vom Gemeinderat gebilligt, Er wurde gemäß
     Abs. 2 BauGB in der Zeit vom              bis
                                                                                        § 3
                                                                  öffentlich ausgelegt. Die
    Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang
                                                                      e gemäß § 4 Abs. 2
    BauGB erfolgte mit Schreiben vom                   Die Beteiligung der Öffentlichkeit
    wurde am              öffentlich bekanntgemacht.

 c) Die Gemeinde Marquartstein hat mit Beschluss des Gemeinderates vorn
                                                                                die
    Bebauungsplanänderung in der Fassung vom            gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
    Satzung beschlossen.

   Marquartstcin, den

   (Scheck) 1. Bürgermeister

b) Dic Bebauungsplanänderung wird im Amtsblatt der Gemeinde am
                                                                                gemäß § 10
    Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Die Bebauungsplanänderung
                                                                             tritt damit in
   Kraft.
   Der Ändemngsp]an mit Begründung wird seit diesem Tag zu den übliche
                                                                           n Dienststunden
   in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein, Ausleg
                                                                            ungsraum, zu
  jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen
                                                                         Auskunft gegeben.
  Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie des Absatzes
                                                                          4 und des § 215
  Abs. 1 BauGB ist hingewiesen worden.

 Maiquartstcin, den

 (Scheck) 1. Bürgermeister

                                                                                                 1•
Sie können auch lesen