Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030

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Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030
2. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadt Tengen 2030
Begründung und Umweltbericht zur Ausweisung
einer Sonderbaufläche der Zweckbestimmung „Photovoltaik“,
Solarpark Berghof, Gemarkung Tengen

09. September 2021
Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030
Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030
Stadt Tengen

2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030
Begründung und Umweltbericht zur
Ausweisung einer Sonderbaufläche der Zweckbestimmung „Photovoltaik“,
Solarpark Berghof, Gemarkung Tengen

Fassung vom 09. September 2021

Antragsteller:      Stadt Tengen
                    Bürgermeister Marian Schreier
                    Marktstraße 1
                    78250 Tengen
                    Tel. 07736 92330
                    stadt@tengen.de

Auftragnehmer:      365° freiraum + umwelt
                    Klosterstraße 1
                    88662 Überlingen
                    Fax 07551 949558 9
                    www.365grad.com

Projektleitung:     Dipl.- Ing. (FH) Bernadette Siemensmeyer
                    Freie Landschaftsarchitektin bdla SRL
                    Tel. 07551 949558 4
                    b.siemensmeyer@365grad.com
Bearbeitung:        Dipl.- Ing. (FH) Sindy Appler
                    Tel. 07551 949558 19
                    s.appler@365grad.com
Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030        Solarpark Berghof        Begründung und Umweltbericht

VERFAHRENSVERMERKE
Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Aufstellungsbeschluss                                                             am 20.05.2021
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung                                            vom 07.06. bis 07.07.2021
Frühzeitige Behördenbeteiligung                                                   vom 26.05. bis 28.06.2021
Offenlagebeschluss                                                                am ………………
Bekanntmachung der Offenlage                                                      am ………………
Öffentliche Auslegung                                                             vom ……………… bis …………….
Feststellungsbeschluss nach Abwägung der Anregungen                               am ………………

Tengen, den …………………….                        Dienstsiegel                         ...................................................
                                                                                  Marian Schreier
                                                                                  Bürgermeister

Genehmigung durch das Landratsamt

Konstanz, den …………………….                      Dienstsiegel                         ...................................................
                                                                                  Landratsamt Konstanz

O rtsübliche Bekanntmachung
Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ist die 2. Änderung des
Flächennutzungsplan 2030 somit wirksam                                            am ………………

Tengen, den ……………………………                        Dienstsiegel                       ...................................................
                                                                                  Marian Schreier
                                                                                  Bürgermeister

365° freiraum + umwelt                                                                                                                  4
Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030                                Solarpark Berghof                 Begründung und Umweltbericht

Inhaltsverzeichnis
1.   Rechtsgrundlagen ........................................................................................................................................... 5
2.   Anlass für das Änderungsverfahren ......................................................................................................... 6
3.   Darstellung des Änderungsbereichs ......................................................................................................... 7
4.   Übergeordnete Planungen ............................................................................................................................8
  4.1     Landesentwicklungsplan......................................................................................................................8
  4.2     Regionalplan Hochrhein-Bodensee (2000) ...................................................................................8
  4.3     Landschaftsplan Tengen (2019) ........................................................................................................8
5. Standortalternativenprüfung ......................................................................................................................9
6. Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans .........................................................14
7. Fazit des Umweltberichts ........................................................................................................................... 20

1.        Rechtsgrundlagen
           Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
            das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden
            ist
           Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I
            S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden
            ist
           Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt durch Artikel
            3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist

365° freiraum + umwelt                                                                                                                                           5
Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030   Solarpark Berghof   Begründung und Umweltbericht

2.     Anlass für das Änderungsverfahren
Die Firma solarcomplex AG beabsichtigt, auf einer landwirtschaftlichen Fläche in Tengen, Gewann Hof-
stetten eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Das Flurstück 1251 liegt an der Kreisstraße
K 6137 südöstlich des Pferdehofs Berghof.
Die PV-Anlage ist mit einer Leistung von 3,3 MW geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus
Sonnenenergie, welcher direkt vermarktet werden soll mittels eines langfristigen Liefervertrags (Power
Purchase Agreement, PPA). Der Solarpark wird dabei ohne die gesetzliche Einspeisevergütung nach EEG
realisiert.
Um die für eine Freiflächensolaranlage notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen, beabsichtigt die
Stadt Tengen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens, ein sonstiges Sonderge-
biet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik auszuweisen. Der Aufstellungsbeschluss für den vorha-
benbezogenen Bebauungsplan wurde noch nicht gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das gesamte Flurstück 1251 (3,2 ha), welches sich
innerhalb der Wasserschutzgebietszone IIIB befindet. Zu Wartungszwecken soll ein umlaufender be-
fahrbarer Grasweg eingerichtet werden. Die ganze Anlage wird eingezäunt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan weicht von der Darstellung des Flächennutzungsplanes ab. Da-
her soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Die zu
ändernde Fläche umfasst 3,2 ha, was der Ausdehnung des Sondergebiets im B-Plan entspricht.

Abb. 1: Belegungsplan Solarpark Berghof (EngCon GmbH, 09/2021)

365° freiraum + umwelt                                                                                 6
Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030         Solarpark Berghof   Begründung und Umweltbericht

3.     Darstellung des Änderungsbereichs
Die zu ändernde Fläche umfasst das gesamte Flurstück 1251 und ist im derzeit verbindlichen Flächen-
nutzungsplan (FNP) der Stadt Tengen (2019) als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Sie befin-
det sich nördlich der Siedlungsfläche der Stadt und grenzt im Osten, Süden, und Norden an landwirt-
schaftliche Nutzflächen. Nordöstlich grenzt Wald an, im Westen verläuft die Kreisstraße K 6137, wel-
che in Richtung Geisingen führt. Über der Fläche verläuft eine 20kV-Leitung von Süden nach Norden.

                                                        S
                                                    Photovoltaik

Abb. 2: Auszug aus dem aktuell wirksamen FNP 2030 (2019, oben) und geplante Änderung (unten),
                  unmaßstäblich

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren). Sie
sieht eine Darstellung des vormals als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellten Bereichs als Son-
derbauflä che (S), Zweckbestimmung „Photovoltaik“ vor.

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Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030   Solarpark Berghof   Begründung und Umweltbericht

4.     Übergeordnete Planungen
4.1 Landesentwicklungsplan
Im Landesentwicklungsplan Baden-W ürttemberg 2002 ist als Grundsatz festgehalten, dass „für die
Stromerzeugung […] verstärkt regenerierbare Energien wie Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie,
Biomasse, Biogas und Holz sowie die Erdwärme genutzt werden [sollen]. Der Einsatz moderner, leis-
tungsstarker Technologien zur Nutzung regenerierbarer Energien soll gefördert werden.“ Plange-
bietsspezifische Aussagen werden nicht gemacht.

4.2 Regionalplan Hochrhein-Bodensee (2000)
Gemäß Regionalplan Hochrhein-Bodensee 2000 befindet die Gemeinde Tengen in einem Ausschlussge-
biet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. Für das Plangebiet selbst werden keine speziellen Aus-
sagen getroffen.

Abb. 3: Auszug aus Raumnutzungskarte des Regionalplans Hochrhein-Bodensee 2000, Plangebiet: rot,
unmaßstäblich

4.3 Landschaftsplan Tengen (2019)
Gemäß Landschaftsplan der Stadt Tengen (2019) liegt das Plangebiet innerhalb einer hochwertigen
Erholungslandschaft, die als Schwerpunkt für landschaftsbezogene Erholung aufgewertet werden sollte
(Leitbildkarte).
Weitere konkrete Aussagen werden für das Flurstück nicht getroffen.
In einiger Entfernung sind Flächen zur Stärkung des Biotopverbundes mittlerer und trockener Standor-
te, zum Erhalt und Entwicklung von Flachland-Mähwiesen und zur Stärkung von potentiellen Feldler-
chenlebensräumen als Ziel eingetragen.

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Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030   Solarpark Berghof   Begründung und Umweltbericht

In der Maßnahmenkarte grenzt die Fläche im Süden an einen „sonstigen Wanderweg“ sowie die mögli-
che Kompensationsfläche „Postweg-Randhöhe-Talheim“ des Kompensationsflächenpools der Stadt.
Weiter südlich ist die Entwicklung von Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds mittlerer und
trockener Standorte vorgesehen. Zudem ist in diesem Bereich ein Suchraum zur Anlage von Feldler-
chenfenstern ausgewiesen.

5.     Standortalternativenprüfung
Nach § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden. Das Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) trägt diesem Gedanken Rechnung, indem für Freiflächen-PV-Anlagen vorrangig
versiegelte Flächen und Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher
oder militärischer Nutzung herangezogen werden sollen. Seit der EEG-Reform im Jahr 2017 können die
Bundesländer zudem benachteiligte Gebiete freigeben. Diese Flächen liefern schwächere landwirt-
schaftliche Erträge oder die Bewirtschaftung ist erschwert.
Da der Solarpark Berghof nicht nach EEG vergütet werden soll, sondern über einen freien Stromliefer-
vertrag (PPA), ist die Bindung an die Nähe von Autobahnen oder Bahnlinien nicht notwendig.

Die Standortalternativenprüfung für den Solarpark Berghof bezieht sich auf das Gebiet der Stadt Ten-
gen, die dem Ausbau der Erneuerbaren Energien einen hohen Stellenwert beimisst. Es kamen nur Flä-
chen in Frage, die außerhalb von Schutzgebieten und auf möglichst ertragsschwachen Standorten
liegen, ausreichend groß und nicht verschattet sind. Zudem müssen eine Zuwegung und eine nahe
Einspeisemöglichkeit in das Stromnetz vorhanden sein. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Flä-
chenverfügbarkeit, d.h. langfristige Verpachtung oder Flächenkauf.

Alternativflächen
Der Projektentwickler solarcomplex AG, Singen, hat im Vorfeld 9 Standortalternativen geprüft. Der
Suchradius ist durch den insgesamt hohen Waldanteil auf dem Gemeindegebiet Tengen eingeschränkt.
Auszuschließen waren zudem die zahlreichen FFH-Mähwiesen. Ein großer Flächenbereich im Osten der
Gesamtgemeinde liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet. Die Ortsteile Wiechs und Watterdingen
wurden aus der Suche ausgenommen, da dort bereits ein Windpark besteht bzw. ein solcher in Planung
ist, und diese Ortsteile daher bereits einen großen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren leisten.
Geprüft wurde unter anderem die Fläche der ehemaligen Tongrube (Nr. 2) südlich des Feriendorfes
Tengen. Hier prüft der Eigentümer für sich andere Nutzungsmöglichkeiten und war zu einer langfristi-
gen Bindung zugunsten eines Solarparks nicht bereit. Gemäß Fortschreibung des Teilregionalplans
Oberflächennahe Rohstoffe (Regionalverband Hochrhein-Bodensee 08.07.2020, 2. Anhörungsentwurf,
Begründung) bergen aufgelassene Abbaustätten hohe Potenziale für den Arten- und Biotopschutz
(Sekundärbiotope). Dementsprechend bieten neu entstehende Biotope in Sand-, Kies und Tongruben
aufgrund ihrer spezifischen Substrate seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten neuen Lebens-
raum. Daher wären im Bereich der Tongrube ggf. vertiefende faunistische und floristische Untersu-
chungen erforderlich gewesen, um Verbotstatbestände auszuschließen.
Andere verfügbare Flächen liegen entweder im Landschaftsschutzgebiet, sind zu klein für wirtschaftli-

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Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030   Solarpark Berghof   Begründung und Umweltbericht

chen Betrieb, liegen zu nah an Wohnbebauung oder zu weit von nutzbaren Stromtrassen entfernt (vgl.
folgende Tabelle der Alternativstandorte).

Abb. 4: Übersichtskarte der 9 Alternativstandorte, grün: Vorzugsstandort, orange: Alternativen (Quelle:
solarcomplex AG)

Vorzugsstandort
Die jetzt in die Planung genommene Fläche (Nr. 1) liegt weit genug vom der Wohnbebauung entfernt,
um nicht als störend wahrgenommen zu werden. Durch die erhöhte Lage ist ein Solarpark hier vom
Stadtgebiet her nicht einsehbar. Nah gelegen ist lediglich der Berghof, dessen Eigentümer zugleich der
Eigentümer der Planungsfläche ist. Für den Pferdebetrieb Berghof Weber sollen die Einnahmen aus der
Solarfläche ein zusätzliches wirtschaftliches Standbein für die Zukunft werden. Da die Fläche bisher
eine Pferdekoppel war, geht kein wertvolles Ackerland verloren. Der Netzverknüpfungspunkt befindet
sich direkt am Grundstück, womit für die Kabelverlegung kein weiterer Eingriff in die Natur notwendig
ist. Die Netzverfügbarkeit ist ein sehr entscheidender Faktor für eine Solarparkplanung.
Durch eine zu weite Entfernung zur 20-kV-Leitung sind zahlreiche andere Flächen auf dem Gemeinde-
gebiet Tengen ungeeignet für die Netzanbindung eines Solarparks.

Der Vorzugsstandort wurde u.a. aus folgenden Gründen gewählt:
    -    Einspeisung in nahe gelegene vorhandene Leitung möglich
    -    Flächenverfügbarkeit gesichert, Flurstück befindet sich im Eigentum des Landwirts des Berg-
         hofs und wird von diesem gepachtet
    -    Voraussetzung für 3 MW-Solarpark ist eine Flächengröße von 3 ha
    -    Lage außerhalb ökologisch sensibler Gebiete oder von Schutzgebieten
    -    für Solarertrag günstige Topographie (exponiert, leicht geneigt, keine Verschattung durch
         Bäume)
    -    ausreichende Entfernung zu Siedlungen, daher keine Konflikte mit Anwohnern zu erwarten

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    -    Zuwegung vorhanden
    -    keine Inanspruchnahme wertvollen Ackerlands: Fläche hat zwar Ackerstatus, aber ist mager,
         steinig und wenig ertragreich

Der Projektentwickler ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der vorliegende, favorisierte Standort auf
dem Flurstück 1251 die angesetzten raumordnerischen, umweltfachlichen und projektspezifischen
Kriterien gut erfüllt. Der Gemeinderat der Stadt Tengen konnte die Argumentation nachvollziehen und
hat am 25.03.2021 dem Projekt an diesem Standort seine grundsätzliche Zustimmung erteilt.

Prüfung der Dachflächen im Gewerbegebiet Watterdingen
In der Stellungnahme des Landratsamtes wird angeregt, das PV-Dachflächenpotential z.B. des
Gewerbegebietes Watterdingen in die Alternativenprüfung einzubeziehen.
1. Im Gewerbegebiet Watterdingen sind nahezu alle geeigneten Dachflächen bereits mit Photovoltaik
belegt. (siehe folgende Abbildung)
2. Die noch belegbaren Dachflächen bieten ein Potential für 100 bis max. 190 kW, da voraussichtlich
nicht alle Dächer für eine Vollbelegung statisch geeignet sind. Hier könnte also höchstens 3 oder 4 %
der Energie gewonnen werden, die der Solarpark Berghof mit seiner Leistung von 3.300 kW liefern
wird.
3. Der Antragsteller für den Solarpark Berghof kann zudem nicht über Dachflächen Dritter verfügen.
Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit sind diese somit keine wirkliche Alternative zu dem
beantragten Projekt.

Für den Solarpark Berghof wird mit einem Stromertrag von 3.300.000 Kilowattstunden pro Jahr
gerechnet. Damit kann der private Strombedarf der Gesamtgemeinde Tengen zu rund 80 Prozent
gedeckt werden.

Abb. 5: Dachflächenpotentiale im Gewerbegebiet Watterdingen (Quelle: solarcomplex AG)

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Stadt Tengen                                                                                                   2. FNP-Änderung, Begründung und Umweltbericht

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                                                                                        Wiechs
                                                                                                                                          Waldflächen
                                                                                                                                          FFH-Gebiete
                                                                                                                                          Freileitungen

Abb. 6: weitere Prüfkarten für die Flächensondierungen in Tengen (Gemeindegrenze: rote Umrandung), gelbe Kreise: Vorzugsstandort (Quelle: solarcomplex AG)

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Stadt Tengen                                                                                                              2. FNP-Änderung, Begründung und Umweltbericht

 Standort F lurstüc ks -     Gemarkung       Verfüg -        So ns tig e Kriterien        Lage im FFH-    Lag e im     Landschaft-     Naturs c hutz-    So nstige Schutz-
            nummer                           b arkeit                                     / SPA-Gebiet   Regionalen       lic he      fachliche Bedeu-       g eb iete
                                                                                                          Grünzug      Bedeutung           tung
 1             1 25 1        Teng en         ja         b enachteiligtes Gebiet,          außerhalb      außerhalb     g ering    -   g ering - mittel   WSG Zone III B
                                                        Einspeisepunkt in unmittelbarer                                mittel
                                                        Nähe vorhanden
 2             2139,         Tengen          nein       Lehmgrube                         außerhalb      außerhalb     gering         mittel-hoch        teilweise Offen-
               2141/1                                   ehemaliges Abbaugebiet – sehr                                                                    landbiotop
                                                        nah zu touristischem Schwer-
                                                        punkt Campingdorf
 3             2086          Tengen          evtl.      zu einsehbar von nahe liegender   außerhalb      außerhalb     mittel         gering-mittel
                                                        Wohnbebauung
 4             2667          Tengen          nein       landwirtschaftlich hochwertig     außerhalb      außerhalb     gering         gering

 5             707           Weil            ja         zu klein für wirtschaftlichen     außerhalb      außerhalb     gering         mittel             LSG
                                                        Betrieb. Netzanbindung zu auf-
                                                        wändig
 6             720           Weil            ja         zu klein für wirtschaftlichen     außerhalb      außerhalb     gering         mittel             LSG
                                                        Betrieb. Netzanbindung zu auf-
                                                        wändig
 7             1505, 1516    Weil            nein       hochwertige Ackerflächen          außerhalb      außerhalb     gering         gering             LSG

 8             4640, 4632,   Watterdingen    nein       landwirtschaftliche Fläche        außerhalb      außerhalb     gering         gering             LSG
               4630
 9             2323    bis   Tengen          nein       künftiges Baugebiet               außerhalb      außerhalb     mittel         gering
               2338

     nicht verfügbar                                        = Ausschlusskriterium
     ungeeigneter bis bedingt geeigneter Standort           Standort ist detaillierter zu prüfen
     potentiell geeigneter Standort                         keine Ausschlusskriterien gegeben, Verfügbarkeit gegeben

365° freiraum + umwelt                                                                                                                                                      13
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030      Solarpark Berghof     Begründung und Umweltbericht

6.     Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans
Zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurde nach § 2a BauGB ein Umweltbericht in Form eines
Umweltsteckbriefs erstellt. Dieser beschreibt und beurteilt das Vorhaben im Hinblick auf die zu erwar-
tenden erheblichen Umweltauswirkungen und nennt mögliche Vermeidungs- und Minimierungs-
maßnahmen. Aufgrund der parallelen Erarbeitung des detaillierten Umweltberichts zum Bebauungs-
plan wird der Umweltbericht zur FNP-Änderung knapp gehalten und eine Abschichtung vom Umwelt-
bericht zum Bebauungsplan vorgenommen.

1.      Bezeichnung
                                 Sonderbaufläche „Photovoltaik“, Solarpark Berghof                      S

2.      Lage des Vorhabens                                F NP-Darstellung
        Gemeinde                 Tengen                   geplant               Sonderbaufläche
                                                                                „Photovoltaik“
        Gemarkung                Tengen                   bisher                Landwirtschaft
        Größe                    3,2 ha (Flst. 1251 mit
                                 Ausnahme des Wald-
                                 stücks im NO)

2.1     Übersichtslageplan (TK25, ohne Maßstab)           Geplante FNP-Änderung

2.2     Flurkartenausschnitt mit Schutzgebieten (Luftbild: LUBW), Fotodokumentation

                                      Pferdehof Berghof

                                                               1251

365° freiraum + umwelt                                                                                      14
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030   Solarpark Berghof      Begründung und Umweltbericht

         Blick vom Plangebiet nach Westen zur Kreisstraße und auf die jenseits verlaufenden Wanderwege. Im
         Mittelgrund ist die alte Linde zu erkennen, die als Naturdenkmal geschützt ist (April 2021)

         Blick nach Nordosten über das leicht hängige Plangebiet in Richtung Waldrand. Das magere, steinige
         Grünland wurde vor 5 Jahren auf einem Acker angesät, ist ertragsschwach und mäßig artenreich (Juni
         2021)

365° freiraum + umwelt                                                                                       15
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030      Solarpark Berghof       Begründung und Umweltbericht

3.      P lanung
3.1     Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens
        -    Ausweisung einer Sonderbaufläche „Photovoltaik“ auf dem Flst. 1251 zur Errichtung einer PV-
             Freiflächenanlage
        -    rd. 1,8 ha Netto-Modulfläche
        -    max. Höhe der Module: 2,1 m
        -    3 Betriebsgebäude: Trafo-/Umspannstationen mit max. 2,5 m Höhe
        -    Einzäunung der Anlage aus versicherungstechnischen Gründen, mit Bodenabstand
        -    Freihalten eines umlaufenden, befahrbaren Grasweges zu Wartungszwecken
        -    Module in Südost- bzw. Südwest-Ausrichtung mit flacher Neigung (10-15°) und relativ dichter
             Anordnung für höheren Ertrag in Vor- und Nachmittagsstunden
        -    verkehrliche Erschließung von Norden über bestehende Feldwegezufahrt, keine Ausfahrt zur Kreis-
             straße
        -    Netzeinspeisung erfolgt am Mittelspannungsmast am nördlichen Plangebietsrand

3.2     Natur- und umweltbezogene Planungen und Entwicklungsziele (Regionalplan, GEP, etc.)
        Landschaftsplan: Lage innerhalb eines Erholungsschwerpunktes
4.      Bestand
4.1     Zustand der Fläche vor dem Eingriff (Nutzung)
        Das Plangebiet wird als Grünland genutzt und grenzt im Westen an eine Kreisstraße K 6137 (Leipferdin-
        ger Straße). Es ist von landwirtschaftlichen Flächen und Feldwegen umgeben. Es befindet sich keine
        Gehölze innerhalb des Plangebiets. Im Umfeld sind Bäume vorhanden, unter anderen eine als Natur-
        denkmal geschützte alte Linde. Das Gelände ist geneigt und fällt nach Westen hin ab. Es liegt auf rd. 760
        bis 775 m ü. NN an einer westexponierten Flanke des Höhenrückens Hoher Rain.

4.2     Vorbelastung durch Immissionen (Lärm, Schadstoffe, Gerüche), Versiegelung, Altlasten, Nutzung, Tren n-
        wirkungen
        Es bestehen geringfügige Vorbelastungen durch den Verkehr der Kreisstraße.
4.3     Schutzgebiete im Wirkungsraum des Vorhabens
        Geschütze Biotope sind nicht von dem Vorhaben betroffen. FFH-Gebiete oder Europäische Vogelschutz-
        gebiete sind in der näheren Umgebung nicht vorhanden und von der Planung nicht betroffen. Es befin-
        den sich keine Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Schutzgebiete nach LWaldG im Plangebiet oder dessen
        näherer Umgebung.
        Die Fläche liegt innerhalb der Zone IIIB des Wasserschutzgebiets „TB im Aitrachtal“ Nr. 327.139 (Datum
        der Rechtsverordnung 23.01.2018).
        Südwestlich des Plangebiets ist an der Straße nach Leipferdingen/Geisingen ein Naturdenkmal vorhan-
        den: eine 350-450 jährige Sommerlinde („Gerichtslinde am Tengener Eck“). Diese markiert das so ge-
        nannte „Tengener Eck". Hier verlief spätestens seit dem 15. Jh. die nördliche Grenze zwischen der Land-
        grafschaft Nellenburg, zu der Tengen gehörte, und der fürstenbergischen Landgrafschaft Baar. Im Mit-
        telalter wurden unter der Linde die alljährlichen Tengener Gerichtstage ab gehalten.

5.      Sinnvolle Alternativen (Darstellung und Beurteilung)

         Details siehe Kap. 5 Standortalternativenprüfung

365° freiraum + umwelt                                                                                         16
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030   Solarpark Berghof      Begründung und Umweltbericht

6.      Mö gliche Auswirkungen auf die Umweltbelange durch die Planung                       Aus wirkung s -
        (Konfliktschwerpunkte fett gedruckt)                                                  intens ität*

6 .1    Mensch: Gesundheit / Wohnen / Erholung / Freizeit / Bevölkerung
        - südlich des Bio-Pferdehofs Berghof und angrenzend an Straßenverkehrswege ->
          geringe Auswirkungen auf Schutzgut Mensch zu erwarten
        - keine Wohnstandorte im unmittelbaren Umfeld, Fläche ohne Bedeutung als Woh-
          numfeld, keine Sichtbeziehungen zu Wohnstandorten
        - unmittelbare Umgebung von hoher Bedeutung als Erholungsraum (Wanderwege-
          netz mit Fernblicken)
        - im Süden verläuft ein lokaler Wanderweg, keine (über-)regionalen Wander- oder           
          Radwege im direkten Umfeld
        - mögliche Blendwirkung durch westexponierte Solarmodule auf die Kreisstraße
          wird durch die bestehende Baumreihe abgemildert
        - Blendgutachten (09/2021): Blendschutzmaßnahmen zur Kreisstraße nach Westen
          erforderlich
6 .2    P flanzen / Tiere / Biodiversität
        - als Pferdeweide genutztes, ertragsschwaches Magergrünland mit Ackerstatus auf
          steinigem Hang, 5 Jahre alt, im Frühjahr 2021 frisch gegrubbert, Vegetations-
          schicht geschädigt und Artenzusammensetzung gestört
        - magerer, steiniger Standort: zahlreiche Magerkeitszeiger vorhanden; Fläche mit
          hohem Potential für die Entwicklung hochwertiger Grünlandstrukturen bei exten-
          siver Pflege und Aufgabe des Grubberns
        - großflächige Überschirmung potentiell hochwertiger Biotopstrukturen (Magerwei-
          de/-wiese), keine Rodungen erforderlich
        - rd. 3 ha Grünland werden eingezäunt und dicht mit Solarmodulen überstellt, ge-
          ringe Reihenabstände von 2 m, flache Neigung der Module -> Veränderung der
          Wuchsbedingungen des Grünlands durch Beschattung und teilweise Abschirmung
          der Grasnarbe vor Niederschlägen
        - geplant ist, die Fläche unter und zwischen den Modulen weiter als extensives
          Grünland zu bewirtschaften (einschürige Mahd oder extensive Beweidung)
        - Freihalten eines 20 m breiten Streifens unter der Freileitung von Bebauung, hier
          kann sich die Vegetationsdecke vollständig regenerieren und artenreiches, hoch-         
          wertiges Magergrünland entwickeln (-> Kompensationsmaßnahme)
        - Im äußersten Nordosten des Flst. 1251 ist Wald i. S. d. § 2 LWaldG vorhanden.
          Dieser wurde aus dem Geltungsbereich der FNP-Änderung und des B-Plans heraus-
          genommen und bleibt erhalten. Ein Waldumwandlungsverfahren ist nicht erfor-
          derlich.
        - Baumreihe entlang Kreisstraße bleibt erhalten und dient als Eingrünung nach
          Westen
        - Feldlerchenkartierung Frühjahr 2021 (A. Sproll): Brutvorkommen von Feldlerchen
          in der Umgebung, 1 Brutrevier tangiert, keine Bruten auf der Fläche selbst, Auf-
          wertungsmaßnahmen im Umfeld erforderlich
        - Fläche mit Bedeutung als Suchraum für Maßnahmen des landesweiten Biotopver-
          bunds mittlerer und trockener Standorte
        - Das Solarfeld soll nach Süden durch niedrige Heckenpflanzungen eingegrünt wer-
          den zur Eingrünung und Stärkung des Biotopverbunds.
6.3     Fläche
        - Neuinanspruchnahme von rd. 3 ha Grünland für Solarnutzung
        - Fläche angrenzend an Verkehrswege; zerschnittenes Gebiet im Außenbereich
        - weitere Nutzungsansprüche an die Fläche: Landwirtschaft (Weide, ertragsschwach),
          ohne Bedeutung für die Produktion von Nahrungsmitteln etc.
                                                                                                   
        - hohes Potential für Naturschutz (Standort geeignet zur Entwicklung von artenrei-

365° freiraum + umwelt                                                                                     17
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030    Solarpark Berghof      Begründung und Umweltbericht

          chem Magergrünland)
        - Umfeld von besonderer Bedeutung für Naherholung (Wanderwege)
        - landwirtschaftliche Nutzung wird in extensiver Form weitergeführt (Grünland),
          Solarmodule sind demontierbar
6.4     Boden
        - bodenkundliche Einheit: Pararendzina und Rendzina aus Kies und Geröll führenden
          Mergeln
        - tonige Lehmböden mit mittlerer natürlicher Bodenfruchtbarkeit (2), mittlerer Be-
          deutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (2), hoher Bedeutung als Filter
          und Puffer von Schadstoffen (3).
        - Bauarbeiten und Befahren mit Baumaschinen führen zu leichter Beeinträchtigung
          der Bodenfunktionen durch Verdichtung
                                                                                                   
        - keine flächige Versiegelung, da Solarmodule aufgeständert werden, nur punktuelle
          Rammgründungen erforderlich
        - sehr geringfügige Bodenversiegelung durch 3 kleine Betriebsgebäude, in denen die
          Trafo-/Umspannstationen untergebracht werden
6.5     Grundwasser
        - hydrogeol. Einheit: Oberjura, schwäbische Fazies (Grundwasserleiter)
        - keine Verringerung der Grundwasserneubildung, da anfallendes Regenwasser unter
          den Solarmodulen versickern kann
        - innerhalb der Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebiets „TB im Aitrachtal“ Nr.             -
          327.139 (Datum der Rechtsverordnung 23.01.2018).
        - kein Schadstoffeintrag ins Grundwasser durch Solarnutzung anzunehmen
6.6     Oberflächenwasser / Retention
        -    keine Oberflächengewässer betroffen
        -    Plangebiet liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten                                -
6.7     Klima / Luft
        - Überstellung einer Kaltluftentstehungsfläche ohne Siedlungsrelevanz mit Solarmo-
          dulen
        - Lufterwärmung im Gelände durch Modulflächen, jedoch keine lokalklimatischen             -
          Veränderungen o. Auswirkungen auf siedlungsrelevante Kaltluftströme
        - Klimaschutz: Erzeugung regenerativer Energien trägt durch Minderung des CO2-            +
          Ausstosses zum Klimaschutz bei
6 .8    Landschaft / Ortsbild
        - liegt nördlich hinter einem Geländesattel und ist im Westen durch Baumreihe an
          Kreisstraße eingegrünt
        - Einsehbarkeit vor allem von Westen (Fernwirkung), Süden (Nahbereich, Wander-
          weg) und Norden (Fernwirkung) vom Berghof aus
        - vermutlich von Tengen aus nur eingeschränkt einsehbar
        - Fläche mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild
        - Vorbelastung durch querende 20kV-Freileitung und nahe Hochspannungsleitungen
        - Lage außerhalb von Ortschaften, jedoch angrenzend an einen beliebten lokalen
          Wanderweg -> hohe Empfindlichkeit ggü. technischer Überprägung und Bebauung
          -> Eingrünung nach Süden wichtig, ohne Module zu beschatten!                           
        - erholungsrelevante, empfindliche Blickbeziehung betroffen: von den Wanderwe-
          gen westlich der Kreisstraße ist die hängige Fläche des Solarparks voll einsehbar
          (noch in ca. 500-600 m Entfernung)
        - erheblich lokale Veränderung des Landschaftsbildes durch 2,1 m hohe Solarmodule,
          2,5 m hohe Trafostationen sowie Einzäunung (2-3 m hoch)
        - Pflanzung von Gehölzen als Eingrünung der Solaranlage kann Veränderung des
          Landschaftsbildes im Nahbereich minimieren

365° freiraum + umwelt                                                                                    18
2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030      Solarpark Berghof       Begründung und Umweltbericht

6.9     Kultur- und Sachgüter
        - Sachgut: 20 kV-Mittelspannungsleitung, bleibt unverändert erhalten, erhält 20 m
          breiten Schutzstreifen, in dem keine Module errichtet werden.
        - Weiteres Sachgut: landwirtschaftliche Nutzfläche, früher Acker, heute Grünland,
          mittlere Bodenfruchtbarkeit, das Gebiet liegt vollständig innerhalb d. benachteilig-
          ten Agrarzone (LEL), Überstellung von Grünland mit Solarmodulen, Landwirt ver-
          pachtet Fläche an Solarcomplex, Fläche unter Solarmodulen soll weiterhin als ex-            -
          tensives Grünland bewirtschaftet werden (Beweidung oder Mahd), keine erhebli-
          chen Auswirkungen auf Landwirtschaft zu erwarten
        - Kulturgüter: keine Bodendenkmale bekannt; alte Gerichtslinde (Naturdenkmal) als
          wichtiges Kulturgut angrenzend vorhanden.

6.10    Wechselwirkungen/ Wirkungsgefüge
        Durch die Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik) sind indirekt und mittel-
        langfristig positive Wechselwirkungen auf den Naturhaushalt zu erwarten.                     +
6.11    Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000)
        Es sind keine Natura 2000-Gebiete betroffen.                                                  -
6.12    Zusammenfassende Beurteilung der Eingriffsschwerpunkte und erheblicher Umweltfolgen
        -     Überstellung und Beschattung einer Grünlandfläche
        -     Veränderung des Landschaftsbildes durch Installation von Solarmodulen
        -     sehr geringfügige Versiegelung

        Beurteilung der Umweltbelange:  - mäßig geeignetes Gebiet
  sehr konfliktreiches
                                   Konflikt-Gebiet         Geeignetes Gebiet + Bevorzugtes Gebiet
          Gebiet
7.      Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung
7.1     Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung von Eingriffen
        -   keine Befestigung des umlaufenden Weges
        -   kleinsäugerfreundliche Einzäunung mit 10-15 cm Bodenabstand
        -   Verzicht auf nächtliche Beleuchtung
        -   Verwendung reflexionsarmer Module
        -   Einhaltung eines Mindestabstandes der Solarmodule zur Bodenoberfläche (80 cm)
        -   niedrige Modulhöhen (2,1 m)
        -   extensive Pflege der Anlagenfläche mit Schafbeweidung oder Mahd, Verzicht auf synthetische Dünge-
            und Pflanzenschutzmittel sowie Gülle

7.2     Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen (Abfälle, Abwässer, Nutzung erneuerbarer Energien etc.)
        - Es fallen keine Abfälle und Abwässer an.
        - Das Niederschlagswasser versickert auf der Fläche.
        - Nutzung der Photovoltaik führt zur Reduktion von CO2-Emissionen und dient dem Klimaschutz

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2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030            Solarpark Berghof     Begründung und Umweltbericht

8.      Ko mpensationsmaßnahmen
        Es kommt zu einer geringfügigen Neuversiegelung durch Errichtung der Transformatoren (3 Stk.). Es
        gehen keine hochwertigen Biotopstrukturen verloren.
        Eine detaillierte Bilanzierung des Eingriffs in Schutzgüter Boden, Biotope und Landschaftsbild erfolgt im
        Umweltbericht zum Bebauungsplan gemäß Ökokontoverordnung. Der Eingriff ist voraussichtlich inner-
        halb des Plangebiets kompensierbar.
        Zur Kompensation wird innerhalb des Geltungsbereichs eine 20 m breiter Schutzstreifen unterhalb der
        Freileitung von Bebauung freigehalten, auf dem sich bei extensiver Pflege eine artenreiche Magerwiese
        entwickeln kann. Zudem wird am Südrand eine blütenreiche Hecke gepflanzt.
        Es ist davon auszugehen, dass trotz Umsetzung des Vorhabens durch die Aufgabe des Grubberns und die
        Entwicklung von Dauer-Extensivgrünland insgesamt keine Abwertung ggü. dem derzeitig häufig gestör-
        ten Grünland mit Ackerstatus eintritt.
        Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Feldlerchen-Population im Gebiet wird in der Nähe eine
        Ausgleichsmaßnahme umgesetzt.

9.      Weiteres Vorgehen
9.1     Hinweise zum weiteren Untersuchungsbedarf
               UVS nach UVPG                                                 Entwässerungskonzept, Regenwasser-
               Umweltbericht nach BauGB (liegt vor)                          management
               FFH-Erheblichkeitsprüfung                                     Geologische, hydrologische oder
                                                                             limnologische Untersuchung
               Biotoptypen-Kartierung (liegt vor)
                                                                             Baugrundgutachten
               Floristische Untersuchung
                                                                             Klimauntersuchung
               Faunistische Untersuchung, Artengruppen:
                   Vögel (liegt vor)               Amphibien                 Immissionsschutzgutachten
                   Fledermäuse                     Laufkäfer                 Blendgutachten (liegt vor)
                   Schmetterlinge                  Heuschrecken              Altlastenerkundung
                   Sonstige: ..............................

1 0.    So nstiges
        Der Kriterienkatalog der „Planungshinweise zur guten fachlichen Praxis beim Bau von Solarfreiflächen-
        anlagen in benachteiligten Gebieten“ von Bodensee-Stiftung, BUND, LNV und NABU (05/2017) sowie der
        Hinweise des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zum Ausbau von Photovoltaik -
        Freiflächenanlagen (16.02.2018) werden erfüllt.
        Der Handlungsleitfaden „Freiflächensolaranlagen“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirt-
        schaft (09/2019) wird beachtet.

7.     Fazit des Umweltberichts
Insgesamt kommt der Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Ten-
gen zu dem Ergebnis, dass dieser Standort aus technischer und wirtschaftlicher Sicht der sinnvollste
unter allen geprüften Standorten ist. Aus naturschutzfachlicher Sicht handelt es sich um einen ver-
träglichen Standort, wenn entsprechende Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnah-
men durchgeführt werden. Diese werden im Rahmen des Bebauungsplanes konkretisiert.
Der Planung stehen keine regionalplanerischen Restriktionen entgegen.
Unter den Modulen bleibt das Grünland erhalten. Durch die Beschattung und die Reduzierung der Re-
genwassermenge wird sich unter den Modulen kein hochwertiges Grünland entwickeln können. Hinge-
gen ist für den Freihaltestreifen unter der Stromleitung eine Aufwertung der Wertigkeit des Grünlands

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2. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Tengen 2030   Solarpark Berghof   Begründung und Umweltbericht

denkbar. Hier kann sich in dem relativ störungsarmen Gelände des Solarparks eine artenreiche, magere
Wiese entwickeln. Versiegelungen treten nur kleinflächig durch die drei Betriebsgebäude auf. Die Um-
weltauswirkungen auf das Schutzgut Klima (Klimaschutz) und Lufthygiene werden als positiv einge-
schätzt, da die Erzeugung regenerativer Energien zum Klimaschutz beiträgt. Auf die Schutzgüter
Mensch, Fläche, Boden, Wasser und Sachgüter sind keine erheblichen Auswirkungen durch das Vorha-
ben zu erwarten.
Der Eingriff in das Schutzgut Landschaft wird durch die abgelegene Lage und die relativ niedrigen
Modulhöhen etwas abgemildert, insgesamt jedoch als hoch eingestuft, insbesondere in Anbetracht der
besonderen Bedeutung der Umgebung für die Naherholung. Eine Eingrünung nach Westen ist bereits
vorhanden (junge Baumreihe), nach Süden erfolgen Heckenpflanzungen, was die Veränderung des
Landschaftsbildes im Nahbereich minimiert. Die Veränderung des Landschaftsbildes wird dennoch auf-
grund der Hanglage und der daraus resultierenden Einsehbarkeit dauerhaft sichtbar sein. Der Eingriff
in das Landschaftsbild wird im Rahmen der Eingriffsregelung zum Bebauungsplan kompensiert.
Da Feldlerchen im Umfeld vorkommen, sind geeignete artenschutzfachliche Maßnahmen zu ergreifen.
Dann ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass durch die Änderung des Flächen-
nutzungsplanes Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG bzw. des Art. 12 FFH-Richtlinie und Art. 5 der
Vogelschutzrichtlinie planerisch vorbereitet werden.
Aus Umweltsicht wird die Fläche für das Vorhaben insgesamt noch als geeignet eingestuft.

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