NETTI CONTOUR SITZKISSEN - MEYRA
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NETTI CONTOUR SITZKISSEN
MANUAL
3D-Bezug Mit Reißverschluss
Optimaler Komfort
VORTEILE
• Die körpergerechte Kontour des Kissens • Stabilisierende Eigenschaften
bietet gute Unterstützung und Sitzkom-
fort • Direkt einsatzbar
• Erhältlich mit atmungsaktivem 3D-Bezug • Die Kombination von rutschfesten
Textilien und Klettband unter dem Kissen
• Gute Druckverteilung und stabilisierende ermöglicht den Einsatz in nahezu jedem
Eigenschaften Rollstuhl korrekten Positionierung im
Rollstuhl
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Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer! Gültig vom 01.01.2022 – 31.12.2022.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auf www.meyra.de/AGB finden.
01 Netti Contour Sitzkissen
CODE TEILENUMMER BEZEICHNUNG BEZUG BREITE TIEFE EURO €
7199 197302 Netti Contour Atmungsaktiver 3D Bezug 40 40 156,00
7199 197303 Netti Contour Atmungsaktiver 3D Bezug 40 45 156,00
7199 197304 Netti Contour Atmungsaktiver 3D Bezug 43 40 156,00
7199 197305 Netti Contour Atmungsaktiver 3D Bezug 43 45 156,00
7199 197306 Netti Contour Atmungsaktiver 3D Bezug 45 40 156,00
7199 197307 Netti Contour Atmungsaktiver 3D Bezug 45 45 156,00
7199 197308 Netti Contour Atmungsaktiver 3D Bezug 45 50 156,00
7199 197309 Netti Contour Atmungsaktiver 3D Bezug 50 45 156,00
7199 197310 Netti Contour Atmungsaktiver 3D Bezug 50 50 156,00
Datum: Unterschrift: Stand: 01.01.2022
Daten zurücksetzen Drucken Speichern SendenALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STAND: JANUAR 2022
1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH bestimmten Dritten übergeben worden ist. Dies gilt 6.3. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, sind die
1.1. Die nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedin- unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom ausstehenden Beträge mit 8 % über dem jeweiligen
gungen (AGB) der Firma MEYRA GmbH gelten für alle Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung
mit den Kunden des Unternehmens geschlossenen 4.3. Sollten Ansprüche wegen Transportschäden eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Verträge. Sie gelten auch für alle zukünftigen oder Verlusten gegenüber der MEYRA GmbH geltend 6.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug,
Geschäfte mit dem Kunden, auch ohne gesonderte gemacht werden, so hat der Kunde den Schaden so werden alle anderen Forderungen, die auf dem-
neue Vereinbarung. auf den Frachtdokumenten zu vermerken oder bei selben Rechtsverhältnis beruhen, sofort zur Zahlung
1.2. Der Kunde erkennt die AGB der MEYRA GmbH Verlusten eine Protokollaufnahme unverzüglich zu fällig, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung
für den vorliegenden Vertrag und auch für alle veranlassen und uns dies innerhalb einer Woche bedarf.
zukünftigen Verträge als verbindlich an. Geschäfts- anzuzeigen. 6.5. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung
bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine 4.4. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
Anwendung. Derartige Geschäftsbedingungen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung
verpflichten die MEYRA GmbH nicht, auch wenn Kunden abgeschlossen. eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur
diesen im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich 4.5. Bei Verzögerungen der Übergabe oder des insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
widersprochen wird. Versandes die der Kunde zu vertreten hat, geht die gleichen Vertragsverhältnis beruht.
1.3. Diese Bedingungen gelten nur, wenn der Kunde Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den 6.6. Die MEYRA GmbH ist berechtigt, ihre Forderun-
Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des Kunden über. gen aus Lieferungen und Leistungen abzutreten.
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches 4.6. Liegen keine besonderen Weisungen des
Sondervermögen ist. Kunden vor, erfolgt die Wahl des Transportweges 7. EIGENTUMSVORBEHALT
und –mittels durch die MEYRA GmbH, ohne Gewähr- 7.1. Die von der MEYRA GmbH gelieferte Ware
2. ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS leistung und Haftung für die billigste und schnellste bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher,
2.1. Angebote der MEYRA GmbH sind freibleibend Versandart. auch künftig entstehender Forderungen gegen den
und nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Kunden im Eigentum der MEYRA GmbH.
als verbindlich gekennzeichnet werden. 5. LIEFERZEIT, LIEFERUMFANG 7.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungs-
2.2. Bestellungen oder Aufträge des Kunden kann 5.1. In Aussicht gestellte Lieferfristen verstehen sich gemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen
die MEYRA GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zu- als voraussichtliche Lieferzeiten, es sei denn, es ist Verfügungen, insbesondere zu Sicherungsübereig-
gang durch eine Angebotsbestätigung in Textform ausdrücklich ein bestimmter Termin schriftlich festge- nungen und Verpfändungen, ist er nicht berechtigt.
annehmen. legt worden. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräu-
2.3. Der Vertrag kommt durch die Angebotsbe- 5.2. Haben die Parteien eine Lieferfrist vereinbart, so ßerung der Vorbehaltsware (einschließlich sonstiger
stätigung in Textform zustande; dies gilt auch für beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestäti- Forderungen wie Versicherungsansprüche oder
jegliche Änderungen oder Zusätze der Aufträge. gung zu laufen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust
2.4. An allen in Zusammenhang mit der Auftrags- bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder Zerstörung) werden bereits jetzt an die MEYRA
erteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. GmbH sicherungshalber abgetreten. Die MEYRA
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. 5.3. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich Leistungstermine setzt den rechtzeitigen Eingang Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt,
gemacht werden, es sei denn, wir erteilen unsere aus- sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen solange er seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Bei
drückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das sowie die rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die
Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von Auskünfte und die Erfüllung aller sonstigen Verpflich- Einziehungsermächtigung zu widerrufen.
2.2. annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich tungen durch den Kunden voraus. Werden diese Vo- 7.3. Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden ver-
an uns zurückzusenden. raussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern arbeitet, so ist hiermit vereinbart, dass die Verarbei-
sich die Fristen angemessen. tung im Namen und für Rechnung der MEYRA GmbH
3. PREISE 5.4. Die MEYRA GmbH haftet nicht für Lieferverzöge- als Herstellerin erfolgt und diese unmittelbar das
3.1. Die Preise werden ausschließlich in EURO rungen aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen, Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus oder im
berechnet. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorher- Zusammenhang mit Stoffen mehrerer Eigentümer er-
Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ist sehbaren Ereignissen (z.B. Streik, Betriebsstörungen, folgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist
zusätzlich zu entrichten. nicht rechtzeitige Eigenbelieferung, Transportver- als der Wert der gelieferten Waren – das Miteigentum
3.2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart zögerungen, ungünstige Witterungsverhältnisse (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache
wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Ver- etc.), die sie nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum
packung und Verladung. Kosten der Verpackung und verlängert sich um die Dauer des von der MEYRA Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Sofern die
Verladung werden gesondert in Rechnung gestellt. GmbH nicht zu vertretenden, vorübergehenden MEYRA GmbH ihr Eigentum durch Verbindung oder
3.3. Soweit Listenpreise zugrunde gelegt werden, gilt Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen Vermischung verliert oder sie im Fall der Verarbeitung
die zur Zeit der Auftragserteilung gültige Preisliste. Wiederaufnahmefrist. nicht Eigentümerin des Liefergegenstands werden
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen 5.5. Überschreiten die sich daraus ergebenden sollte, so übereignet der Kunde an die MEYRA GmbH
Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so hiermit im Vorhinein einen dem anteiligen Wert des
mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich Liefergegenstandes entsprechenden Miteigentum-
zur Fertigstellung die Löhne oder die Materialkosten, des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag santeil an der einheitlichen Sache. Die MEYRA GmbH
so sind wir berechtigt, den Preis angemessen zurückzutreten. nimmt das Angebot hiermit an. Die Übergabe wird
entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. 5.6. Die MEYRA GmbH ist zu Teillieferungen be- ersetzt durch unentgeltliche Verwahrung.
Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn rechtigt, soweit die Teillieferung für den Kunden im 7.4. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich
die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Waren gelieferte Ware mitzuteilen und die zur Geltendma-
Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. sichergestellt ist und dem Kunden dadurch keine chung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu
3.4. Bei Anschlussaufträgen ist die MEYRA GmbH Mehrkosten entstehen. geben und Unterlagen auszuhändigen. Gleichzeitig
nicht an die Preise aus einem vorhergehenden hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum der
Vertrag gebunden. 6. ZAHLUNG MEYRA GmbH unaufgefordert hinzuweisen. Daraus
3.5. Sollte der Bestellwert unterhalb einer Grenze 6.1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen.
von 150,00 € Nettowarenwert liegen, so wird ein nach Zugang der Rechnung vollständig auf eines 7.5. Die MEYRA GmbH verpflichtet sich, die ihr
Mindermengenzuschlag inklusive Frachtanteil von der von uns angegebenen Bankkonten zu zahlen. zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des
9,50 € erhoben. Handelt es sich bei der Rechnung nicht um eine Kunden freizugeben, als sie den Wert der zu sichern-
Ersatzteil-Lieferung oder um eine Reparaturrech- den Forderungen um mehr als 20 % übersteigen. Die
4. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG nung, ist der Kunde bei Zahlung innerhalb von 8 Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
4.1. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz der MEY- Tagen nach Rechnungszugang zum Abzug von 2 % der MEYRA GmbH.
RA GmbH, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes Skonto berechtigt. 7.6. Für den Fall eines den Kunden betreffenden
vereinbart worden ist. 6.2. Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach aus- Insolvenzantrages untersagen wir schon jetzt die
4.2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an drücklicher Vereinbarung entgegen. Die Annahme Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer
diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen erfolgt erfüllungshalber. Rechnungskorrekturen über Vorbehaltsware und widerrufen unsere Einziehungs-
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Schecks und Wechsel stehen unter Vorbehalt der ermächtigung hinsichtlich der an uns abgetretenen
Ware auf den Kunden über, sobald die Ware (auch Einlösung. Wertstellungen erfolgen an dem Tag, an Forderungen.
Teillieferungen) dem zur Ausführung des Versandes dem wir über den Gegenwert endgültig verfügen. 7.7. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sindwir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbe- Körper oder Gesundheit und/oder Schadenser- wir im Außenverhältnis einzustehen haben, so ist der
haltsware zu verlangen. satzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder Kunde verpflichtet, uns im Innenverhältnis von sämtli-
vorsätzlich verursachten Schäden durch die MEYRA chen Ansprüchen des Dritten freizustellen.
8. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Insoweit gelten
8.1. Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüg- die gesetzlichen Verjährungsfristen. 12A. WARENRÜCKSENDUNGEN VON
lich nach Lieferung zu untersuchen. Soweit es sich 9.1. AUSTAUSCHGERÄTESERVICE FERTIGPRODUKTEN UND
um offensichtliche Mängel handelt oder um Mängel, Unabhängig von der Gewährleistung bietet die BAUGRUPPEN
die bei einer gründlichen Untersuchung gefunden MEYRA GmbH den Kunden an, defekte Geräte gegen Warenrücksendungen ohne beigefügte Lieferschein-
worden wären, hat der Kunde Reklamationen inner- generalüberholte Geräte auszutauschen. Für diese im oder Rechnungskopie werden nicht zurückgenom-
halb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich Austausch angebotenen Geräte gelten die nachfol- men. Warenrücksendungen (originalverpackt und
bei uns anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist für genden Bestimmungen: absolut neuwertig) werden mit 80 % des Netto-
diese Mängel jede Haftung ausgeschlossen. Für - Austauschgeräte sind generalüberholt und Warenwertes gutgeschrieben. Von der Rücknahme
verborgene Mängel bestehen Gewährleistungsan- technisch in Ordnung. ausgeschlossen sind Artikel, deren Lieferung älter
sprüche nur, wenn sie uns innerhalb einer Woche - Das defekte Gerät muss innerhalb von 15 Werktag- als 3 Monate ist, MY INDIVIDUAL, Hygieneartikel,
nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. en an die MEYRA GmbH kostenfrei zurückge- gebrauchte bzw. gefüllte Batterien und Artikel unter
8.2. In Fällen mangelhafter Lieferung steht uns das schickt werden. Das zurückgeschickte Gerät geht in € 100,00 Netto-Warenwert. Des Weiteren ausge-
Recht zu, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache unser Eigentum über. nommen sind individuell gefertigte Rollstühle (z.B.:
nachzubessern oder durch eine mangelfreie Neulie- - Erhalten wir das Gerät nicht zurück, berechnen wir Kinder- und Adaptiv-Rollstühle). Das Transportrisiko
ferung zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die für das gelieferte Austauschgerät 95% vom Neuver- trägt der Versender. Fallen bei genehmigten Rücksen-
mangelhafte Sache zur Prüfung und Nachbesserung kaufspreis. dungen Reinigungs- und/oder Desinfektionskosten
frei Haus zur Verfügung zu stellen. Misslingt die - Das zurückgeschickte Gerät muss dem gelieferten an, so werden diese mit einer Kostenpauschale von
Nachbesserung oder Nachlieferung, wird sie nicht in Austauschgerät in Typ und Ausführung entspre- mindestens 79 € netto berechnet
angemessener Frist erbracht oder durch uns abge- chen. Zudem muss das Gerät wiederverwendbar
lehnt, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag sein und darf nur dem normalen Gebrauch 12B. AUFTRAGSSTORNIERUNGEN VON
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Einer entsprechende Abnutzungsspuren aufweisen. FERTIGPRODUKTEN
Fristsetzung bedarf es in den Fällen nicht, in denen - Die Beurteilung, ob das zurückgeschickte Gerät die 12B.1. Auftragsstornierungen ohne vorher vereinbar-
dieses nach dem Gesetz nicht erforderlich ist. vorgenannten Bedingungen erfüllt, obliegt der te Zustimmung durch die MEYRA GmbH sind nicht
8.3. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde MEYRA GmbH. Sollten die Bedingungen nicht möglich.
ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand än- erfüllt sein, berechnen wir für das gelieferte 12B.2. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
dert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängel- Austauschgerät ebenfalls den oben genannten 12B.3. Ist eine Zustimmung zum Storno von fertigen,
beseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar Betrag abzüglich des Restwertes des zurück- auslieferungsfähigen Produkten erfolgt, dann gilt
erschwert wird. In jedem Fall aber hat der Kunde die geschickten Geräts. folgendes:
durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der - Reha-Artikel werden voll gutgeschrieben.
Mängelbeseitigung zu tragen. 10. GEWÄHRLEISTUNG DER Rollstühle im Sonderbau sowie Sport-Rollstühle
8.4. Von den vorstehenden Regelungen wird eine PRODUKTSICHERHEIT werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
etwaige Garantie, die wir gegenüber dem ersten 10.1. PRODUKTRÜCKRUF - Bei Stornierung von Adaptiv-Rollstühlen wird
Verwender der Rehabilitationsmittel übernehmen, Soweit aufgrund eines Mangels der gelieferten ein Kostenanteil von 20 % des Nettowarenwertes
nicht berührt. Ware oder aufgrund bestehender gesetzlicher einbehalten.
8.5. Von der Gewährleistung ausgenommen ist der Verpflichtungen ein Produktrückruf erforderlich ist, Die Stornogebühr für Elektro-Rollstühle und Scooter
funktionsbedingte Verschleiß aller von uns geliefer- ist der Kunde zur Mitwirkung bei der Durchführung beträgt 5 %. Für Standard- bzw. Leichtgewichtroll-
ten Artikel, Baugruppen, Batterien und Ersatzteilen des Produktrückrufes verpflichtet, um einen effiziente stühle werden 10 % Stornogebühr berechnet.
sowie die ungeeignete oder unsachgemäße Lage- Durchführung des Produktrückrufes zu ermöglichen.
rung, Verwendung oder Behandlung der Waren. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die MEYRA 12C. RÜCKNAHME / ENTSORGUNG
8.6. Weitergehende Ansprüche des Kunden, GmbH im Falle eines notwendigen Produktrückrufes Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der Kos-
insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung über den Verbleib der Liefergegenstände in der wei- ten für die Rücknahme und Entsorgung von komplet-
und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder teren Lieferkette bis zum Endkunden zu informieren. ten Altgeräten anderer Nutzer als private Haushalte.
mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder Dazu muss der Kunde laufend eine geeignete Doku- Auf Wunsch organisieren wir gegen Erstattung der
Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechts- mentation über den Verbleib der Waren führen und anfallenden Kosten die Rücknahme und Wiederver-
grund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn diese auf Verlangen der MEYRA GmbH zur Verfügung wertung / Entsorgung auch solcher Geräte, soweit sie
die MEYRA GmbH einen Rechts- oder Sachmangel stellen. Soweit der Kunde Wiederverkäufer mit der von uns vertrieben wurden. Rücksendungen ohne
arglistig verschwiegen hat oder der Schaden auf gelieferten Ware beliefert, ist der Kunde verpflichtet, vorher vereinbarte Zustimmung von der MEYRA
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der MEYRA GmbH, dem Wiederverkäufer die hier bestimmten Mitwir- GmbH sind nicht möglich.
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen kungsverpflichtungen zur Sicherstellung der Durch-
beruht oder eine fahrlässige Verletzung wesentlicher führung eines effizienten Produktrückrufes auch dem 13. VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER
Vertragspflichten vorliegt. Als wesentliche Vertrags- Wiederverkäufer vertraglich aufzuerlegen. DATEN
pflichten sind solche Verpflichtungen zu verstehen, 10.2. Der Kunde ist verpflichtet, Endkunden in Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Handhabung und Gebrauch der gelieferten Produkte Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf durch geschultes Fachpersonal einweisen zu lassen. insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, zu
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig Soweit der Kunde Wiederverkäufer mit der geliefer- speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.
vertraut und vertrauen darf. Im Falle leicht fahrlässig ten Ware beliefert, ist der Kunde verpflichtet, dem
verursachter Sach- und Vermögensschäden ist die Er- Wiederverkäufer die hier bestimmte Einweisungs- 14. GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES
satzpflicht der MEYRA GmbH jedoch der Höhe nach pflicht in Handhabung und Gebrauch des gelieferten Recht, salvatorische Klausel
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden Produktes vertraglich aufzuerlegen . 14.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes verein-
beschränkt. Ausgeschlossen sind des Weiteren nicht bart wurde, ist der Geschäftssitz der MEYRA GmbH in
Körper- und/oder Gesundheitsschäden, die durch 11. HAFTUNG BEI KONSTRUKTIVEN Kalletal-Kalldorf Erfüllungsort.
eine schuldhafte Pflichtverletzung der MEYRA GmbH, VERÄNDERUNGEN 14.2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Es ist zu beachten, dass bei MY INDIVIDUAL verschärf- ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich der
entstanden sind. te gesetzliche Bestimmungen gelten. Konstruktive Gerichtsstand nach unserem Firmensitz in Kalletal-
8.7. Unberührt bleibt eine Haftung nach dem Pro- Veränderungen von MEYRA GmbH-Artikeln durch Kalldorf. Wir sind zudem berechtigt, den Kunden
dukthaftungsgesetz. den Kunden oder einem von ihm beauftragten auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
Dritten sind nur zulässig, wenn sie den sicherheits- 14.3. Es findet das Recht der Bundesrepublik
9. VERJÄHRUNG technischen Erfordernissen entsprechen und zuvor Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln unsere Geschäftsleitung schriftlich ihr Einverständnis Anwendung.
verjähren in zwei Jahren ab Übergabe/Ablieferung erklärt hat. Zu diesem Zweck ist uns auf Anfordern ein 14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allge-
der Ware an den Kunden. Für Austauschgeräte und verändertes Modell nebst Konstruktionszeichnung meinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
Reparaturen beträgt die Verjährungsfrist zur Verfügung zu stellen. Werden konstruktive Verän- nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit
1 Jahr ab Übergabe/ Ablieferung der Ware an den derungen ohne schriftliches Einverständnis unserer der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadenser- Geschäftsleitung vorgenommen und entstehen
satzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Dritten aufgrund der Veränderungen Schäden, für dieSie können auch lesen