KUHNE IMMOBILIEN BARSBÜTTEL - Neu aufgebautes Landhaus

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KUHNE IMMOBILIEN BARSBÜTTEL - Neu aufgebautes Landhaus
KUHNE IMMOBILIEN BARSBÜTTEL
      Ihr Makler aus der Nachbarschaft

  Neu aufgebautes Landhaus
        (Nähe Rost ock/St ralsund)

          Datum: 21.07.2013

   Kuhne Immobilien Barsbüttel
   Martin Kuhne

   Kontakt:
   Homepage: www.kuhne-immobilien-barsbuettel.de
   E-Mail: info@kuhne-immobilien-barsbuettel.de
   Telefon: 040-89004-480
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KUHNE IMMOBILIEN BARSBÜTTEL

Objektdaten

Grundstück:                        3 Hektar
Wohnfläche Haupthaus:              273 m2
Wohnfläche Nebenhaus:              140 m2
Haustyp Haupthaus:                 Landhaus mit Satteldach
Anzahl Zimmer:                     6
Haustyp Nebenhaus:                 Einzelhaus mit Satteldach
Anzahl Zimmer:                     4
Objektart:                         neuwertig
Letzte Sanierung:                  von 1999 bis 2001
Nebenkosten:                       5% Grunderwerbssteuer
Notarkosten:                       ca. 1,5% d. KP
Maklerprovision:                   Courtage-frei

Objektbeschreibung
Die hier angebotene Immobilie besticht durch Ihre Vielseitigkeit und die Möglichkeit, mit
wenig Aufwand vor Ort z.B. einen überschaubaren Reiterhof zu erschaffen. In den Jahren 1999
bis 2001 wurden die jetzt bestehenden Gebäude ( 1 Haupthaus, 1 Nebenhaus und 2
Ferienhäuser) komplett saniert bzw. teilweise neu errichtet.
Am Haupthaus wurde die Außenfassade in Kleinstarbeit wieder in den ursprünglichen Zustand
gebracht. Das Dach wurde neu aufgesetzt und mit einer 140 mm starken Dämmung versehen.
Die Schornsteine wurden alle neu gesetzt. Die Kamine wurden neu erstellt. Es wurden komplett
alle Fenster erneuert und diese entsprechen aktuellem Standard.
Die Häuser wurden je mit einer im Jahr 2000 neu eingebauten Ölheizung betrieben. Die Öltanks
umfassen ein Volumen von 8000 Litern (Haupthaus) und 4000 Liter (Nebenhaus). Sie wurden in
doppelwandiger Ausrichtung aufgestellt. Mit diesen Maßnahmen wurde der Energiebedarf der
Häuser sehr stark reduziert.

Grundstück
Die hier angebotenen Häuser liegen auf einem 3 ha (30.000 m2) großen, lastenfreien
Grundstück.
Hervorzuheben sind die weitläufigen Pferdekoppeln, die jederzeit teilbar sind. Durchaus
denkbar wäre die Errichtung eines Abschnitts z.B. für Ponys, wobei Großpferde auf der anderen
Seite des Hofes untergebracht werden könnten.
Auf dem Gelände befindet sich ein eigener Bauerngarten mit einer Größe von ca. 600-800 m2.
Eine Eigenversorgung mit Obst und Gemüse kann daher vorgenommen werden.
Ein Gartenteich, der als Löschteich fungiert, gehört ebenfalls zum Anwesen dazu. Dieser Teich
ist wartungsfrei, da dieser naturell angelegt wurde.
Das gesamte Gebiet wurde gegen eindringendes Wild umzäunt. Ebenfalls wurden gegen
Schneeverwehungen Naturwälle angelegt.

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Gebäude
Haupt haus:
Grundfläche 139 m2 im Erdgeschoss, 134 m2 im Dachgeschoss, 2 Parteien (Familien) könnten
diese Wohneinheit bewohnen.
Nebenhaus:
Wohnfläche 140 m2 Grundfläche. Es besteht bei beiden Gebäuden kein Renovierungsstau. Beide
Objekte werden teilmöbliert veräußert.

Scheune
Die vorhandene Scheune hat eine Größe von 32 x 13 Meter. Das Dach wurde komplett isoliert.
Die Wände der Scheune wurden in Leichtbauweise hergestellt. Dies hat den Vorteil, dass durch
wenig Aufwand die bisherigen 3 Pferdeboxen auf ca. 10 Boxen erhöht werden können. Die
Elektrik wurde in der Scheune komplett neu verlegt. In der Scheune gibt es separate
Duschen und WCs.

Wasserver- und entsorgung
Die gesamten Wohneinheiten und auch zukünftige Häuser können durch die bereits
vorhandenen Brunnen mit Wasser versorgt werden. Eine eigene Naturkläranlage liegt auf
dem Grundstück, so dass kein monatliches Wassergeld anfällt.

Für die Kleinen
Der vorhandene Spielplatz kann jederzeit ausgebaut werden.

Sonstiges
Mit viel Liebe wurde eine ca. 30-40 m2 große Feuerstelle eingerichtet, in der man durch die
weitläufige Sicht romantische Sonnenuntergänge erleben kann. Es besteht ebenfalls von diesem
Ort eine freie Sicht auf die Hauptkoppel.
Eine Sauna und ein ca. 64 m2 großer Gästeraum bzw. für Festanlässe geeigneter Raum ist
ebenfalls mit integriert.
Internetanschluss mit einer 16.000 LTE Leitung ist möglich.
Ein genehmigter B-Plan für weitere Wohneinheiten (bis zu 8 weitere Ferienhäuser) liegt
vor und wird beim Kauf ebenfalls mit erworben. Darüber hinaus liegt dem B-Plan eine
Bewilligung einer Reithalle in der Größe von 20 x 40 Meter vor.

Lage der Immobilie
Die angebotene Immobilie liegt im Einzuggebiet der Hansestädte Rostock und Stralsund (ca.
30 Autominuten entfernt). Die Kleinstadt Tribsees mit 2000 Einwohnern ist in ca. 5
Fahrminuten erreichbar. In Tribsees können Sie Ihre Einkäufe des täglichen Bedarfs in den
Geschäften problemlos erledigen.

Haben wir lhr Interesse geweckt?
Für weitere Informationen und Besichtigungstermine rufen Sie uns bitte unter der
Telefonnummer 040-89004-480 an.

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Weitergehende Informationen
Um die Privatsphäre der jetzigen Eigentümer zu wahren bitten wir Sie, auf keinen Fall ohne
vorherige Kontaktierung unseres Büros eine Besichtigung durchzuführen.
Weitergehende Informationen sowie ein Video der Immobilie finden Sie auf unserer
Homepage.
Homepage: www.kuhne-immobilien-barsbuettel.de
E-Mail: info@kuhne-immobilien-barsbuettel.de

         Blick von oben auf die Im m obilie              Hofeinfahrt zum Landhaus

             Luft bild des Landhauses                        Ansicht Einzelhaus

      Blick über den Bauerngart en zum Haus             nat urbelassener Gart ent eich

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       Küche des Haupt hauses                       Kam in Haupt haus

Blick in die oberen Räum e (Einzelhaus)            Ansicht Ferienhaus 2

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma KUHNE IMMOBILIEN BARSBÜTTEL
Mit dieser Offerte bietet der Makler dem Interessenten das betreffende Objekt und zugleich die Dienste als Makler
und Berater an. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Interessent von diesem Angebot mit oder ohne
Mitwirkung des Maklers Gebrauch machen, sich also mit dem Makler oder dem Eigentümer/Vermieter in Verbindung
setzen. Wir arbeiten für Käufer und Mieter ausschließlich zu unseren nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese zwischen den
Parteien schriftlich vereinbart sind.

§1 Tätigkeit als Doppelmakler
Der Makler wird als Nachweismakler und / oder als Vermittlungsmakler für den Interessenten tätig. Der Interessent
wird als Auftraggeber darauf hingewiesen, dass der Makler für die Käufer- wie auch für die Verkäuferseite tätig wird.

§2 Vertragsschluss und Maklervertrag
Außer bei Abschluss eines individuellen Maklervertrages kommt der Maklervertrag dadurch zustande, dass der
Interessent auf der Grundlage des ihm überreichten Angebotsexposés eine weitere Maklerleistung in Anspruch
nimmt oder der in Aussicht gestellte notarielle Kaufvertrag, Pachtvertrag oder Mietvertrag abgeschlossen wird. Der
Interessent erkennt den Nachweis des angebotenen Objektes an, sofern er nicht innerhalb von drei Werktagen
schriftlich Gegenteiliges mit Quellennachweis mitteilt. Ein Maklervertrag kommt auch zustande, wenn als Folge
dieses Angebots mit demselben Verkäufer oder dessen Umfeld ein anderes Geschäft zum Abschluss kommt.

§3 Vertraulichkeit
Dies Angebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe
an Dritte ohne unsere Zustimmung und Kenntnis ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder
vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu
haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

§4 Eigentümerangaben und Haftungsbegrenzung
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom
Verkäufer/Vermieter/Verpächter übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit,
Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Der Erwerber hat sich selbst vor
Abschluss eines notariellen Kaufvertrages von den Eigenschaften des Kaufgegenstandes zu überzeugen und diese
ggf. von Fachleuten prüfen zu lassen. Die Haftung des Maklers und seiner Erfüllungsgehilfen wird auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.Dies gilt nicht, soweit der Kunde durch das Verhalten des
Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen schuldhaft am Leben, Körper oder der Gesundheit verletzt wird. Weiter gilt
dies nicht für leichtfahrlässige Vertragsverstöße des Maklers,wegen Verstoßes gegen vertragswesentliche Pflichten,
deren Einschränkung den Vertragszweck gefährdet. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für vorvertragliches
Verhalten des Maklers und seiner Erfüllungsgehilfen.

§5 Maklerprovision
Die Maklerprovision ist verdient und vom Auftraggeber zu zahlen, wenn der in Aussicht genommene, vom Makler
nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag (Kauf, Pacht, Miete etc.) wirksam abgeschlossen worden ist. Sollte
der Vertragsschluss zu einem späteren Termin oder zu vom Angebot abweichenden Bedingungen, beispielsweise
Kaufpreisreduzierungen, erfolgen, bleibt der Provisionsanspruch des Maklers bestehen. Der Provisionsanspruch
wird auch nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande
kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem
Angebot abweicht. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind
ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Die
Höhe der vom Auftraggeber geschuldeten Provision ergibt sich aus dem Exposé, ansonsten ist die Provision in
Höhe von 5 % des Kaufpreises bzw. 2 Monatsmieten geschuldet.

§6 Erfüllungs- und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Reinbek. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§7 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist,
ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Gleiches gilt für eine regelungsbedürftige Lücke.

Stand: Januar 2013

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