Neufassung der Studienordnung für das Fach Physik Master-Studiengang "Lehramt an Haupt- und Realschulen" (M. Ed.) - Universität Hildesheim
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Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 67 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Physik Master-Studiengang „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ (M. Ed.) Auf der Grundlage des § 44 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2022 (Nds. GVBl. S. 54, 156), hat der Fachbereich 4 – Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Informatik der Universität Hildesheim am 26.01.2022 die folgende Neufassung der Studienordnung für das Fach Physik im Master-Studiengang und „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ beschlossen. §1 Aufgaben der Studienordnung (1) Die Studienordnung für das Fach Physik enthält die Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Fach Physik im Sinne der Prüfungsordnung des Master- Studiengangs „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ in der jeweils gültigen Fassung. (2) Die Studienordnung legt – in Verbindung mit der Prüfungsordnung – den Inhalt und den Aufbau des Studiums fest und dient als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots. §2 Umfang, Gliederung und Ziele des Studiums (1) Das Fach Physik wird im Umfang von 10 Leistungspunkten (LP) zuzüglich der Praxisphase im Umfang von 15 LP studiert. Es sind die Pflichtmodule B7 und A5 zu belegen sowie eines der beiden Wahlpflichtmodule U5 und V5. (2) Wird das Projektband im Fach Physik bearbeitet, wird zusätzlich das Modul P1 im Umfang von 15 LP belegt. (3) Wird die Masterarbeit im Fach Physik geschrieben, wird zusätzlich das Masterabschlussmodul Z3 im Umfang von 26 LP belegt. (4) Der Master-Studiengang vermittelt den Studierenden, aufbauend auf einem einschlägigen Bachelorstudium, die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Grundlagen, die für die Erteilung eines wissenschaftlich begründeten Physikunterrichts erforderlich sind. Er beinhaltet eine fachwissenschaftliche und fachdidaktische Vertiefung sowie die Planung, Durchführung und Reflexion von Fachunterricht in der Schule. Als zweite Stufe der universitären Ausbildung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen ist er die Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. §3 Lehrveranstaltungen / Prüfungen / Prüfungs- und Studienleistungen (1) Lehrveranstaltungen können in Form von Präsenz-, Online- oder Hybridveranstaltungen angeboten werden. (2) Eine Modulbeschreibung kann mehrere mögliche Prüfungsleistungen oder Studienleistungen benennen. In diesem Fall wird zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt gegeben, welche der genannten Leistungen zu erbringen sind. (3) Eine Modulbeschreibung kann festlegen, dass bestimmte Studienleistungen Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sein können. Diese Studienleistungen werden zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben. (4) Die einer Lehrveranstaltung zugeordneten Studien- und Prüfungsleistungen sind im selben Durchlauf der Lehrveranstaltung zu erbringen. Werden nicht alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und bestanden, so ist die Lehrveranstaltung insgesamt erneut zu
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 68 - absolvieren, sofern es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt. Handelt es sich nicht um eine Pflichtveranstaltung, ist erneut eine der zur Wahl stehenden Veranstaltungen zu belegen und diese ist in Gänze zu absolvieren. (5) Klausuren können schriftliche oder elektronische Prüfungen sein; sie können in Präsenz oder als Online-Klausuren durchgeführt werden. Mündliche Prüfungen können in Präsenz oder in einem virtuellen Konferenzraum durchgeführt werden. Referate, Präsentationen und vergleichbare Prüfungen können in Präsenz, in einem virtuellen Konferenzraum oder in Form von Videos/Slidecasts/Podcasts durchgeführt werden. §4 Studienberatung Alle im Fach Physik hauptamtlich Lehrenden bieten Studienberatung an. §5 Beschreibung der Studienvarianten, Modulhandbuch, Modellstudienpläne (1) Eine Beschreibung aller Module liefert das Modulhandbuch (Anlage 1). (2) Zur Orientierung sind in Anlage 2 Modellstudienpläne zusammengestellt. §6 Übergangsbestimmungen / Inkrafttreten / Außerkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2022/23 ihr Studium an der Universität Hildesheim aufgenommen haben. (2) Studierende, die ihr Studium im Fach Physik vor dem 01.10.2022 begonnen haben, setzen ihr Studium nach der jeweils für sie am 30.09.2022 geltenden Studienordnung fort. Die Studienordnung für das Fach Physik in der Fassung vom 30.10.2017 (Verkündungsblatt der Universität Hildesheim Heft 131) tritt mit Ablauf des 30.09.2026 außer Kraft. Prüfungsleistungen können nach dieser Ordnung spätestens bis zum 30.09.2026 erbracht werden. (3) Studierende, die ihr Studium im Fach Physik vor dem 01.10.2022 begonnen haben, können auf schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt ihr Studium nach dieser Studienordnung fortsetzen. Ein Wechsel zurück in die bis zum 30.09.2022 geltende Studienordnung ist damit ausgeschlossen.
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 69 - Anlage 1: Modulhandbuch Allgemeine Regelungen Einteilung in Pflicht- und Wahlpflichtmodule Die Module B7 und A5 sind Pflichtmodule. Die Module U5 und V5 sind Wahlpflichtmodule, von denen eines zu belegen ist. Die Module P1 (Projektband) und Z3 (Mastermodul) sind Wahlpflichtmodule; Projektband und Mastermodul können wahlweise in Physik oder in einem anderen Fach belegt werden. Zuständige Prüfungskommission Zuständig ist die Prüfungskommission für den Master-Studiengang „Haupt- und Realschulen“ (M.Ed.). Synopse der Physik Modulnummer PHY-B7 Modulleiterin Kraus Kompetenz- und Lernziele Die AbsolventInnen verfügen über strukturiertes Fachwissen in den grundlegenden Gebieten der Physik und sind fähig, verschiedene Teilgebiete der Physik durch ein Verständnis wichtiger gemeinsamer Konzepte strukturell zu verknüpfen. Lehr- und Lernformen Seminar Lehrinhalte Erarbeitung von Zusammenhängen zwischen Teilgebieten der Physik, Mechanik (klassische, relativistische), Thermodynamik, Elektrodynamik, Optik, Struktur der Materie, Quantenphysik Zugangsvoraussetzungen Keine Anzahl der Leistungspunkte 7 LP Workload 210 Stunden, davon 30 Stunden Präsenzzeit (2 SWS), 180 Stunden Selbststudium Dauer in Semestern 1 Häufigkeit des Angebots jährlich Voraussetzungen für die Keine Zulassung zur Prüfung Prüfungsleistungen Mündliche Prüfung (45 min) Studienleistungen Keine
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 70 - Vertiefungsbereich: Module U5, V5 Im Rahmen von Vertiefungsmodulen werden Lehrveranstaltungen zu wechselnden Themen angeboten, aus denen die Studierenden zur individuellen Schwerpunktsetzung auswählen können. Eine Lehrveranstaltung, die im Bachelorstudiengang bereits eingebracht wurde, kann im Masterstudiengang nicht ein weiteres Mal belegt werden. Zu diesem Modulkatalog gehören die folgenden Vertiefungsmodule mit der nachstehenden Beschreibung der gemeinsamen Elemente. Vertiefungsmodul (unbenotet) Modulnummer PHY-U5 Prüfungsleistungen Die Prüfungsleistungen werden nicht benotet, sondern mit dem Vermerk bestanden / nicht bestanden bewertet. Vertiefungsmodul (benotet) Modulnummer PHY-V5 Gemeinsame Elemente der Modulbeschreibung für alle Module des Vertiefungsbereichs Modulleiterin Kraus Kompetenz- und Lernziele Abhängig von den belegten Lehrveranstaltungen können folgende Kompetenzen erworben bzw. vertieft werden: Die AbsolventInnen haben vertiefte Kenntnisse in den grundlegenden Teilgebieten der Physik sowie Überblickswissen zu aktuellen grundlegenden Fragestellungen, sie kennen wichtige ideengeschichtliche und wissenschaftstheoretische Konzepte des Fachs, sie kennen wichtige Anwendungsgebiete des Fachs, sie können interdisziplinäre Verbindungen zu anderen Wissenschaften aufzeigen, sie kennen Methoden und Ergebnisse fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Forschung und nutzen diese exemplarisch, sie bereiten physikalische Sachverhalte für den Unterricht auf. Lehr- und Lernformen Werden bei der Ankündigung der Lehrveranstaltungen
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 71 - Gemeinsame Elemente der Modulbeschreibung für alle Module des Vertiefungsbereichs bekannt gegeben. Mögliche Lehr- und Lernformen sind: Vorlesung, Übung, Seminar, Praktikum, Projekt oder eine Kombination aus diesen. Lehrinhalte Abhängig von den belegten Lehrveranstaltungen beinhalten die Lehrinhalte fachliche oder fachdidaktische Vertiefungen, Anwendungen der Physik oder fächerübergreifende Themen. Beispiele: Astronomie, digitale Medien im Physikunterricht, Mikrocomputer Zugangsvoraussetzungen Werden gegebenenfalls bei der Ankündigung der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Anzahl der Leistungspunkte 3 LP Workload 90 Stunden, davon 15 bis 45 Stunden Präsenzzeit (1–3 SWS), 45 bis 75 Stunden Selbststudium Dauer in Semestern 1-2 Häufigkeit des Angebots In der Regel gibt es in jedem Semester ein Angebot im Vertiefungsbereich. Voraussetzungen für die Zulassung zur Zulassungsvoraussetzung ist das Erbringen Prüfung bestimmter Studienleistungen. Diese werden zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben. Mögliche Prüfungsleistungen sind: Klausur (45-90 min), Prüfungsleistungen mündliche Prüfung (15-30 min), Referat mit Diskussion und/oder Ausarbeitung, Hausarbeit (10-15 Seiten), Projektarbeiten mit Dokumentation, fachpraktische Prüfungen, Präsentationen, Bericht, Protokoll. Studienleistungen Mögliche Studienleistungen sind: regelmäßige aktive Teilnahme (nicht bei Vorlesungen), Durchführung von Experimenten, Planung und Durchführung von Fachunterricht, Projektarbeiten, Präsentationen, Vortrag mit Diskussion, Bericht, Protokoll, praktische Übungen, Hausübungen, Einübung von Arbeitstechniken.
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 72 - Praxisphase Modulnummer PHY-A5 ModulleiterIn FachnetzkoordinatorIn des Fachs Physik Kompetenz- und Lernziele Unterrichten: Die Studierenden können nach der Praxisphase eine fachlich und fachdidaktisch begründete und adressatenbezogene Unterrichtsplanung erstellen und dokumentieren. Adressatenbezug ist nur möglich, wenn die Studierenden Verfahren zur Diagnostik der Lernausgangslage kennen und anwenden können (Stichwort Heterogenität). Die Studierenden kennen Unterrichtskonzepte und Unterrichtsmethoden und können diese fachspezifisch umsetzen und jeweils kritisch reflektieren. Sie können im Unterricht situations- und schülerorientiert handeln und haben die Fähigkeiten, ihr Handeln auf der Grundlage fachlicher, fachdidaktischer und erziehungs-/-bildungswissenschaftlicher Erkenntnisse zu reflektieren und schließlich auszuwerten. Erziehen: Die Studierenden entwickeln in der Praxisphase eine Sensibilität für die persönlichen, sozialen und kulturellen Lebenskontexte von Schülerinnen und Schülern. Sie sind in der Lage, auf dieser Grundlage Chancen und Grenzen einer Förderung individueller und kollektiver Entwicklungsprozesse zu erkennen und kennen entsprechende Förderkonzepte. Die Studierenden kennen (fachspezifische) Formen zur Förderung des sozialen und selbstgesteuerten Lernens. Diagnostizieren (Beurteilen, Beraten, Unterstützen): Die Studierenden kennen nach der Praxisphase Verfahren zur Lernstanddiagnostik und zur Lernprozessdiagnostik in den jeweiligen Unterrichtsfächern. Sie sind in der Lage, auf unterschiedlichen Akteursebenen kommunikativ angemessen zu handeln. Sie kennen Formen kollegialer Beratung (Selbst-, Fremdevaluation) und können diese exemplarisch anwenden. Innovieren: Die Studierenden kennen nach der Praxisphase Möglichkeiten innovativer Gestaltungskonzepte von Unterricht und können darüber hinaus die Chancen und Grenzen der Weiterentwicklung von Schule einschätzen. Dazu gehört z.B. die Gestaltung kooperativer Aushandlungsstrukturen auf unterschiedlichen Ebenen. Dazu gehört aber auch die Fähigkeit, die eigenen Kompetenzen zu analysieren und weiter zu entwickeln. Lehr- und Lernformen TM 1: Vorbereitungsseminar (3 LP / 2 SWS) TM 2: Begleitseminar (1 LP / 1 SWS) TM 3: Praxisblock (5 LP / 18 Wochen)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 73 - Praxisphase TM 4: Portfolio (3 LP) TM 5: Nachbereitungsseminar (1 LP / 1 SWS) TM 6: Modulprüfung (2 LP) Lehrinhalte TM 1: Fachdidaktische Vorbereitung auf den Praxisblock; Konkretisierung der Aufgabenstellungen für den Praxisblock – jeweils in getrennten Veranstaltungen für das Unterrichtsfach Physik Thematisiert werden u.a.: System Schule, berufliche Anforderungen, Merkmale guten Physikunterrichts, Unterrichtsplanung, Sicherheit im Physikunterricht, Methodenvielfalt, Experimente im Unterricht, neue Technologien, Schülervorstellungen TM 2: Erörterung konkreter Fragen, die sich aus der Schulpraxis ergeben Thematisiert werden u.a.: pädagogische und fachdidaktische Anforderungen, LehrerInnenrolle, Heterogenität, schriftliche Unterrichtsvorbereitung, Experimente im Unterricht TM 5: Wissenschaftliche Auswertung der Erfahrungen aus dem Praxisblock Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Praxisblock ist der Nachweis regelmäßiger Anwesenheit im Vorbereitungsseminar Anzahl der Leistungspunkte 15 LP Workload 450 Stunden, Aufteilung lt. RStO LGHR Dauer in Semestern 2-3 Häufigkeit des Angebots Beginn im WS Voraussetzungen für die Nachweis der Anwesenheit und Bestehen der fachspezifischen Zulassung zur Prüfung Studienleistungen in Teilmodulen 1 und 2 Prüfungsleistungen Modulprüfung in TM 6: In jedem der beiden Fächer wird eine didaktische Ausarbeitung als Prüfungsleistung erbracht (Umfang je ca. 15 Seiten). Die didaktische Ausarbeitung kann sowohl Planung als auch Analyse einer Unterrichtsstunde bzw. einer Unterrichtssequenz aus fachdidaktischer und/oder fachwissenschaftlicher Perspektive umfassen. Die Schwerpunktsetzung sowie die konkrete Aufgabenstellung erfolgen in Absprache mit den jeweils verantwortlichen Lehrenden des Praxisblocks.
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 74 - Praxisphase Studienleistungen TM 1, 2, 5: regelmäßige aktive Teilnahme; weitere Studienleistungen werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Mögliche weitere Studienleistungen sind: Referat, Präsentation von Schulexperimenten, Protokoll, Dokumentation TM 3: Für das Bestehen des Praxisblocks ist es erforderlich, dass insgesamt mindestens 16 Wochen absolviert wurden. Fehlzeiten bis zu insgesamt 2 Wochen sind zulässig, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird. TM 4: Portfolio für jedes Fach gemäß den Rahmenvorgaben der Lehrenden. Bestandteile eines solchen Portfolios können sein: Hospitationsprotokolle (kriteriengeleitete Beobachtung fremden Unterrichts), Gesprächsprotokolle, Fallanalysen, Auswertungsprotokolle (z.B. Diagnosebögen), theoretische Reflexionen/Bezüge (maximal 5). Auch handschriftliche Dokumente können Bestandteil des Portfolios sein. Dazu kommen Stundenverlaufspläne von selbst gestalteten Unterrichtsstunden. Erwartet werden maximal 15 Kurzentwürfe je Fach. Der Kurzentwurf sollte ca. 2 Seiten zzgl. Material umfassen. Der Kurzentwurf meint hier einen Fahrplan für den Unterricht, der z. B. folgendes enthält: Intention, Thema, Medien, erwarteter Lernzuwachs, Formulierung von Übergängen, didaktisch methodischer Kommentar. Das Portfolio soll als Arbeitsmappe im Sinne einer Dokumentation begleitend zum Praxisblock entstehen und wird bei Beratungsbesuchen vorgelegt. Die Abgabe erfolgt spätestens 4 Wochen nach Ende des Praxisblocks. Projektband Modulnummer PHY-P1 ModulleiterIn Verantwortliche Lehrperson Kompetenz- und Lernziele Die Studierenden haben exemplarisch den Forschungsprozess von der Entwicklung der Fragestellung bis zur mündlichen und schriftlichen Präsentation der Ergebnisse eines Projekts erprobt. Sie besitzen die Kompetenz, diese Erfahrungen auf andere Fragestellungen und Forschungsvorhaben zu übertragen. Sie haben eine forschende Haltung zu den Herausforderungen ihres
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 75 - Projektband künftigen Handlungsfeldes entwickelt. Die Studierenden besitzen grundlegende Forschungskompetenz auf einem Teilgebiet der Physik oder Physikdidaktik; allgemeine Methodenkompetenz wie z.B. Experimentierkompetenz, IT- Kompetenz, Umgang mit Fachliteratur, wissenschaftliches Schreiben. Lehr- und Lernformen TM 1: Forschendes Lernen in den Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften und Besuch der Orientierungsveranstaltung (5 LP / 2 SWS) TM 2: Projektdurchführung, Begleitseminar (5 LP / 2 SWS) TM 3: Nachbereitungsseminar und Durchführung der Orientierungsveranstaltung (5 LP / 2 SWS) Lehrinhalte TM 1: Die Vorbereitungsveranstaltungen dienen insbesondere der Befähigung der Studierenden zur selbstständigen Planung und Durchführung eines forschungsorientierten Projektes. Dazu gehört in erster Linie die Vermittlung methodologischer und forschungsmethodischer Grundlagen. Die thematische Ausrichtung und die Entscheidung, inwieweit auf einen spezifischen Fachinhalt hin vorbereitet oder aber exemplarisch vorgegangen wird, liegen in der Verantwortung der Fächer. TM 2: Die einzelnen Projektthemen werden in Absprache mit den Lehrenden aus schulischen und unterrichtlichen Kontexten aus den Inhalten der jeweiligen Vorbereitungsveranstaltung entwickelt. Auch aus den anderen fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen im ersten Mastersemester können Projektfragestellungen gewonnen werden. Die Projekte können einzeln, zu zweit oder in Gruppen durchgeführt werden; welche Teamgrößen möglich sind, wird in den einzelnen Vorbereitungsveranstaltungen bekanntgegeben. Denkbar sind auch Projektformate, in denen mehrere Studierende an verschiedenen Schulen derselben Projektfragestellung nachgehen und ihre Ergebnisse zusammenführen und vergleichend analysieren. Im Fach Physik werden fachdidaktische oder fachwissenschaftliche Projektthemen bearbeitet, die in der Regel in Zusammenhang mit den Forschungsthemen des Instituts für Physik stehen. TM 3: In der Nachbereitungsphase sollen die Studierenden ihre Projektergebnisse auswerten, in einem Projektbericht zusammenfassen und in der Lehrveranstaltung zur Diskussion
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 76 - Projektband stellen. Die Nachbereitungsphase beinhaltet auch die Präsentation des Projekts („Projektbörse“). Zugangsvoraussetzungen Keine Anzahl der Leistungspunkte 15 LP Workload 450 Stunden, davon 90 Stunden Präsenzzeit (6 SWS) und 360 Stunden Selbststudium Dauer in Semestern 3 Häufigkeit des Angebots Beginn im WS Voraussetzungen für die Ableistung der Teilmodule 1 und 2 Zulassung zur Prüfung Prüfungsleistungen Projektbericht im Umfang von ca. 20 Seiten (mit folgenden Schwerpunkten: Darstellung und Begründung der Fragestellung, Skizzierung des theoretischen Zugangs, Darlegung des forschungsmethodischen Zugangs, Ergebnisse) Studienleistungen Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Durchführung der Projektarbeit in einem dem Workload entsprechenden Umfang, Präsentationen zum Fortschritt des Projekts Mastermodul Modulnummer PHY-Z3 ModulleiterIn ErstbetreuerIn der Masterarbeit Kompetenz- und Lernziele Die Abschlussarbeit (Masterarbeit) soll zeigen, dass die oder der zu Prüfende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fachgebiet selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die AbsolventInnen arbeiten sich eigenständig in eine Problemstellung aus dem Fach Physik oder aus der Physikdidaktik ein, sie bearbeiten die Fragestellung selbständig mit den Arbeitsmethoden des Fachs bzw. der Fachdidaktik, sie stellen die Ergebnisse präzise und
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 77 - Mastermodul verständlich in wissenschaftlicher Form dar. Lehr- und Lernformen TM 1: Mastervorbereitung (3 LP / 2 SWS) TM 2: Masterarbeit (20 LP) TM 3: Masterkolloquium (3 LP) Lehrinhalte TM 1: Vorbereitung auf die Masterarbeit und das Masterkolloquium Zugangsvoraussetzungen Die den Praxisblock vorbereitenden und begleitenden Lehrveranstaltungen sowie der Praxisblock selbst müssen bereits absolviert worden sein. Außerdem ist die Teilnahme an den das Projekt vorbereitenden und das Projekt begleiten- den Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Anzahl der Leistungspunkte 26 LP Workload 780 Stunden, davon 30 Stunden Präsenzzeit (2 SWS) und 750 Stunden Selbststudium Dauer in Semestern 1-2 Häufigkeit des Angebots jedes Semester Voraussetzungen für die Zulassung Die den Praxisblock vorbereitenden und begleitenden zur Prüfung Lehrveranstaltungen sowie der Praxisblock selbst müssen bereits absolviert worden sein. Außerdem ist die Teilnahme an den das Projekt vorbereitenden und das Projekt begleitenden Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Prüfungsleistungen Masterarbeit (20 LP) Studienleistungen regelmäßige aktive Teilnahme am Masterseminar mit Präsentationen zum Fortschritt der Masterarbeit
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 173 - Nr. 05 / 2022 (02.05.2022) - Seite 78 - Anlage 2 - Modellstudienpläne Master-Studiengang für das Lehramt an Haupt- und Realschulen Studienbeginn zum Wintersemester: Fach- B7 U5/V5 A5 P1 Z3 sem. SWS LP SWS LP SWS LP SWS LP SWS LP SWS LP 1 2 3 2 3 2 5 6 11 2 2 12 2 5 4 17 3 2 7 2 5 4 12 4 2 26 2 26 Summe 2 7 2 3 4 15 6 15 2 26 16 66 Studienbeginn zum Sommersemester: Fach- B7 U5/V5 A5 P1 Z3 sem. SWS LP SWS LP SWS LP SWS LP SWS LP SWS LP 1 2 3 2 3 2 2 7 2 3 2 5 6 15 3 2 12 2 5 4 17 4 2 5 2 26 4 31 Summe 2 7 2 3 4 15 6 15 2 26 16 66 Anmerkung: Wird die Masterarbeit nicht im Fach Physik geschrieben, dann entfällt das Modul Z3; wird das Projektband nicht im Fach Physik belegt, dann entfällt das Modul P1.
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