Niederschrift MARKTGEMEINDE - GÖTZIS - Marktgemeinde Götzis
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• • • • ' .11141 MARKTGEMEINDE GÖTZIS Niederschrift über die am Montag, den 10. Februar 2020, im Sitzungszimmer des Feuerwehrhauses Moos abgehaltene 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Beginn der Sitzung: 20:00 Uhr Vorsitzender: Bgm. Christian Loacker ÖVP-Fraktion: Vizebgm. Dr. Clemens Ender GR Mag. Christoph Kurzemann GR Edith Lampert-Deuring GV Mag. Erich Gruber GV Manfred Handle GV Manfred Böhmwalder GV Veronika Böckle GV Ing. Martin Hämmerle GV Mathias Rieder GV Manfred Martin GV Anita Dünser GV Walter Scheier GV Christine Wilhelm EM Benedikt Fleisch GLG-Fraktion: GR Mag. (FH) Thomas Ender GR Mag. Walter Heinzle GV Anja Ellensohn GV Mag. Maria-Elisabeth (Sissy) Mayer GV Matthias Burtscher, B.Sc. GV Wolfgang Bohle EM Christoph Steininger EM Armin Hartmann FPÖ-Fraktion: GV Christoph Längle, BA GV Stefan Ronacher GR Kornelia Ender EM Bernhard Nachbaur 96
SPÖ/PF-Fraktion: GV Jadranka Posarnig GV Elke Drexel GV Christian Vögel Schriftführer: Dr. Konrad Ortner Entschuldigt: GV Dr. Matthias Koch GV Dr. Karoline Kranzl-Heinzle GV Dl (FH) Agnes Hanzer GV Andreas Leth Tagesordnung: 1. Berichte des Bürgermeisters 1.1. VS Markt 1.2. Familienfreundliche Betriebe 1.3. Reparaturcafe 1.4. Miniaturschlössle 1.5. Handwerkerzunft 1.6. Götzner Galanacht 1.7. Gemeindevorstand 2. Regionales räumliches Entwicklungskonzept amKumma - Grundsatzbeschluss 3. Beschäftigungsrahmenplan 4. Ortsfeuerwehr Götzis, Ankauf eines Löschfahrzeug mit Containerverladeeinrichtung — Auftragsvergabe 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich von der GST-NRn 783/4, 5514, 3200/2, 3200/3, 4605/1, und 4605/4, alle KG 92110 Götzis — Ersichtlichmachung als Gewässer 6. Bebauung Oberer Berg, Grundlagenbestimmung gemäß § 3 Abs 2 Vorarlberger Baugesetz 7. Wildbach- und Lawinenverbauung Vorarlberg — flächenwirtschaftliches Projekt Götzis — Grundsatzbeschluss 8. Hochwasserschutz Emmebach, Errichtung einer Wildholzrechenanlage Eigenmittelabdeckung 97
9. Betriebsareal Hilti+Jehle, Krinna-Weg — Grundstücksarrondierung 10. Übertragung Anteile Gemeindeinformatik - Beschluss 11. Anpassung über die Gästetaxe (Taxordnung) 12. Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages 12.1. Gesetz über eine Änderung des Bergführergesetzes 12.2. Gesetz über eine Änderung des Schischulgesetzes 12.3. Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt 12.4. Schulrechtsanpassungsgesetz — Sammelnovelle 12.5. Gesetz über Anpassungen aufgrund von Neuerungen im Krankenanstalten-, Sozialversicherungs- und Erwachsenenschutzrecht — Sammelnovelle 13. Kiesabbau am Götzner Rheinhof - Antrag der GLG-, FPÖ- und SPÖ/PF-Fraktion gemäß § 41 Abs. 2 GG 14. Genehmigung der Niederschrift vom 16. Dezember 2019 15. Allfälliges 15.1. Möbilitätsausschuss 15.2. Legislaturperiode Von der vor Beginn der Sitzung bestandenen Anfragemöglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. Sodann leitet der Bürgermeister zur ÖFFENTLICHEN SITZUNG über. Erledigung: Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgte und konstatiert die Beschlussfähigkeit gemäß § 43 Gemeindegesetz. 1. Berichte des Bürgermeisters VS Markt Der Projektausschuss zum Architekturwettbewerb zur Sanierung und Erweiterung der Volksschule Markt hat getagt. 98
Mittlerweile wurden die Unterlagen für den Wettbewerb veröffentlicht. Es handelt sich um ein sogenanntes zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt können sich Architekten für den Wettbewerb anmelden und eine Interessensbekundung mit Referenzen einreichen. Aus den Bewerbern werden dann 20 Architekten ausgewählt, die am Wettbewerb teilnehmen dürfen. 1.2. Familienfreundliche Betriebe Der Bürgermeister berichtet, dass neben der Marktgemeinde Götzis auch eine größere Anzahl Götzner Betriebe als familienfreundlich ausgezeichnet werden. Zertifiziert wurden die Firmen Dorfelektriker, Dorfinstallateur und die Immobilien- Agentur Maier, weiters die Sozialdienste Götzis, die Volkshochschule und das Bildungshaus Arbogast. 1.3. Reparaturcafe Ende Jänner hat zum ersten Mal das Reparaturcafe Götzis geöffnet. Auf Anregung des Umweltausschusses und organisiert von Manfred Handle können defekte Gegenstände aller Art repariert werden. Der Bürgermeister bedankt sich beim Ausschussvorsitzenden GR Mag(FH) Thomas Ender, Manfred Handle und den ehrenamtlichen Helfern. 1.4. Miniaturschlössle In den vergangen Wochen wurde das kleine Schlössle beim Josefsheim von den Lehrlingen der Firma Wilhelm & Mayer saniert. Das nötige Material und die Räumlichkeiten für die Sanierung wurden von der Firma Röfix zur Verfügung gestellt. 1.5. Handwerkerzunft Am 6. Jänner fand der traditionelle Zunfttag der Handwerker statt. Neuer Zunftmeister ist Johannes Wilhelm. Außerdem wurde der 1994 gebaute Zunftbaum saniert und im Kreisverkehr beim Montfort Park aufgestellt. 1.6. Götzner Galanacht Die erste Götzner Gala Nacht stieß auf gute Kritik. Ein Dank geht an die Initiatoren für diese Bereicherung des Veranstaltungskalenders. 1.7. Gemeindevorstand Seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung tagte zweimal der Gemeindevorstand. Am 19.12.2020 standen Grundteilungen, ein Pachtvertrag für einen Gastgarten, eine Abstandsnachsicht sowie der Kauf eines Mannschaftstransporters für die Feuerwehr auf der Tagesordnung. Weiters wurden Ansuchen auf Schulsprengelwechsel, einige Förderansuchen behandelt und eine Stellungnahme hinsichtlich eines Ausländergrundverkehrs abgegeben. Bei der Sitzung vom 6.2.2020 wurde dem Bauherrn beim ehemaligen Gasthaus Montfort das Recht eingeräumt den Luftraum in einem kleinen Bereich zu überbauen. Weiters wurde eine Kleinräumigkeit nach dem Raumplanungsgesetz genehmigt. Außerdem wurde einem neuen Ärztevertrag die Zustimmung erteilt und eine Vereinbarung mit der Stadt Hohenems über die Präparierung der Winterwanderwege genehmigt. 2. Regionales räumliches Entwicklungskonzept amKumma - Grundsatzbeschluss Der Bürgermeister berichtet, dass in den letzten Monaten intensiv an der Aktualisierung des Räumlichen Entwicklungskonzepts für die Kummenberg-Region gearbeitet wurde. 99
Das Projekt wurde am 12.12.2018 gestartet. In der Zwischenzeit fanden zwei Fachworkshops sowie zwei Regionalkonferenzen unter Einbeziehung der Bevölkerung statt. Begleitet wurde der Prozess von der Steuerungsgruppe, die insgesamt dreimal tagte. Außerdem bestand für die Öffentlichkeit zweimal die Möglichkeit sich online zu beteiligen. Weiters berichtet er über den bisherigen Projektverlauf zur Erneuerung des REK sowie die definierten Ziele mit ihren Handlungsschwerpunkten: • Siedlungsentwicklung o Innere Siedlungsentwicklung und aktive Bodenpolitik vorantreiben o Lebendige und lebenswerte Orte und Ortskerne forcieren o Sparsam mit den Ressourcen umgehen o Siedlungsgrenzen halten und Freiflächen zwischen den Siedlungen gestalten • Freiraumentwicklung o Grün- und Freiflächen erhalten und (weiter-)entwickeln o Besondere Natur- und Lebensräume sowie die Artenvielfalt erhalten und entwickeln o Land- und Forstwirtschaft ökologisch betrieben und ökonomisch sichern • Wirtschaftsentwicklung o Zentren und Nahversorgung erhalten o Bestehende Betreibe vorausschauend und umsichtig in Hinblick auf Flächen-, Energieverbrauch und Verkehr weiterentwickeln o Neue Betriebe standortangepasst ansiedeln und regional abgestimmt entwickeln • Soziales & Kultur o Regional bedeutsame Infrastrukturen als zentrale Einrichtungen erhalten und Nutzungen und Aktivitäten regional abstimmen o Regionale Lösungen für die Zuteilung zu Schul- und Betreuungssprengeln finden und Bildungsangebote abstimmen o Fragen zu Betreuung und Pflege, gemeinnützige Wohnungen und alternative Wohnformen gemeindeübergreifend bearbeiten • Verkehr und Mobilität o Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung in Einklang bringen o Nachhaltigen Verkehr stärken • Verflechtung mit Nachbarregionen o Die Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen stärken • Vorgangsweise zur Abstimmung regional wirksamer Planung zwischen Gemeinden und Planungsregion o Zusammenarbeit auf regionaler Ebene stärken Nach dem ersten Beschluss erfolgt die Auflage in der Gemeinde mit der Möglichkeit für jedermann Stellungnahmen abzugeben. Das REK bildet die Grundlage für die im Anschluss zu erstellenden räumlichen Entwicklungspläne der Gemeinden. Das vorliegende Konzept wurde in den zuständigen Ausschüssen intensiv diskutiert. Die Resonanz aus dem hauptzuständigen Bau- und Raumplanungsausschuss war äußerst positiv. 100
GR Mag. Walter Heinzle stimmt dem vorliegenden Entwurf grundsätzlich zu. Ein wichtiger Punkt sei vor allem das flächensparende Agieren. Erschreckend sei der Vergleich der Luftbilder von 1950 zu heute gewesen. Es gehe nicht darum die Zeit zurückzudrehen, sondern zu wissen, dass die Flächen nicht vermehrbar sind. Das sollte restriktiv gesehen werden. Er habe eingemahnt, dass auch die Klimapolitik vertreten sein sollte. Es sei klar, dass das REK sehr allgemein gehalten ist und vieles sich nur als „Überschrift" finde. Zentral sei der Verkehrsbereich bei dem es noch einige Fehler gebe. Auch das Außerachtlassen des Bahnhofs Klaus beim Thema Güterverkehr sei nicht schlüssig. Diskussionswürdig sei weiters die Radroute auf dem Emmebachdamm bis Fenkern. Auch wenn ansonsten Maßnahmen für den Fahrradverkehr zu begrüßen seien, sei dieser Punkt noch fragwürdig. Der Bürgermeister betont, dass während der erwähnten Auflage noch die Möglichkeit bestehe Punkte vorzubringen. Ein REK muss ungenauer sein als ein REP, weil es um Grundsätze geht, die man gemeinsam verfolgen soll. Sodann bringt der Bürgermeister folgenden Antrag zur Abstimmung, der einstimmig angenommen wird: „Die Marktgemeinde Götzis bekennt sich zu den in der Fassung vom 11. Dezember 2019 vorliegenden Ergebnissen des regionalen Räumlichen Entwicklungs-konzeptes (regREK) amKumma und verpflichtet sich, die in den dargestellten Handlungsfeldern des regREKs amKumma erarbeiteten regionalen Lösungsvorschläge und -ansätze bei künftigen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen." 3. Beschäftigungsrahmenolan Im Beschäftigungsrahmenplan werden alle Stellen der Gemeinde dargestellt und nach verschiedenen Gehaltsklassen aufgelistet. Derzeit arbeiten 190 Personen für die Gemeinde was 145,2 Vollzeitäquivalenten entspricht. Davon betreffen ca. 70 Vollzeitäquivalente die Bereiche Kinderbetreuung und Kindergarten, ein immer noch stark wachsender Bereich. Gegenüber 2019 wird um 4,5 Stellen erhöht, da in den Planungen eine weitere Kinderbetreuungsgruppe vorgesehen ist. Die Anzahl der Beschäftigten im Rathaus ist nahezu unverändert. Zu Schwankungen kommt es immer wieder wegen Rückkehr aus der Karenz, Altersteilzeit sowie Beschäftigungsausmaßveränderungen. Der Bürgermeister stellt den Antrag den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan zu genehmigen. Die Gemeindevertretung stimmt dem einstimmig zu 4. Ortsfeuerwehr Götzis, Ankauf eines Löschfahrzeug mit Containerverladeeinrichtung — Auftragsvergabe Laut Beschaffungsplan ist im Jahr 2020 ein Löschfahrzeug nach 30 Jahren zu ersetzen. 101
Angeschafft wird ein Löschfahrzeug mit Containerverladeeinrichtung. So kann je nach Erfordernis des Einsatzes entsprechendes Gerät verladen werden. Ein Teil des Pakets ist auch die Anschaffung eines Löschroboters, der vor allem dort zum Einsatz kommt, wo der Einsatz für Feuerwehrleute zu gefährlich ist, so beim Löschen in Gefahrenbereichen, Tiefgaragen oder bei Austritt von gefährlichen Stoffen. Die Vergabe folgte in Abstimmung mit dem Landesfeuervvehrverband sowie mit Unterstützung des Vergabejuristen des Umweltverbands. Bei der Ausschreibung wurden einzelne Kleingeräte ausgeschieden und über die Umweltverband-Beschaffungsstelle gekauft, da dies wirtschaftlicher ist. Auf Nachfrage des EM Christof Steiniger erklärt der Bürgermeister, dass es eine Abstimmung in der Region anhand der Richtlinien des Landes gibt. So werden überörtliche Anschaffungen mit einem Fördersatz von 45% unterstützt, andere nur mit 25%. Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag: „Die Gemeindevertretung stimmt dem Ankauf eines Löschfahrzeuges mit Containerverladeeinrichtung (LFB-C) entsprechend dem Angebot des Bestbieters zu. Weiters stimmt sie auch dem Ankauf des Löschroboters sowie der ergänzenden technischen Ausrüstung entsprechend der Auflistung zu. Der Gesamtanschaffungssumme beträgt 525.953,81 € (brutto). Die entsprechenden Mittel sind im Voranschlag 2020 vorgesehen. Seitens des Landes Vorarlberg wurde eine Förderung von 45 % in Aussicht gestellt. Weiters werden notwendige Anschaffungen, die auch für techn. Einsätze auf der Autobahn vorgesehen sind, mit einem noch nicht fixierten Betrag durch die ASFINAG unterstützt." Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig zu. 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich von der GST-NRn 783/4, 5514, 3200/2, 3200/3, 4605/1, und 4605/4, alle KG 92110 Götzis — Ersichtlichmachung als Gewässer Als Vorsitzender des Bau- und Raumplanungsausschusses stellt der Vizebürgermeister die Änderungen im Bereich der Ersichtlichmachung als Gewässer vor. Es betrifft Flächen im Bereich des Kaltbrunnenbachs am Kalkofenweg sowie des Scheiderreidgrabens nördlich des Kobels sowie des Gostgrabens in Altach. Ohne Diskussion stimmt die Gemeindevertretung einstimmig folgendem Antrag zu: „Im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Götzis werden die GST-NRn 783/4, 5514, 3200/2, 3200/3, 4605/1 und 4605/4, alle KG 92110 Götzis, gemäß § 12 Abs 8 Raumplanungsgesetz idgF als Gewässer ersichtlich gemacht." 102
6. Bebauung Oberer Berg, Grundlagenbestimmung gemäß § 3 Abs 2 Vorarlberger Baugesetz Vizebürgermeister Dr. Clemens Ender berichtet, dass sowohl für den Bereich Oberer Berg als auch für das Gebiet „Am Hof" eine Bebauungsstudie in Auftrag gegeben wurde. Der Teil für den Oberen Berg ist nun fertig gestellt worden. Das Planungsgebiet umfasst Bereiche, die noch verändert werden können, da noch bebaubare Flächen verfügbar sind. Es wurden 18 Empfehlungen und Handlungshinweise erarbeitet. Zentral sind die Themen Höhenentwicklung, Anzahl von Wohnungen, Fassaden und Dachformen. Holz als Baustoff wird empfohlen. Auch Hinweise zu den Bereichen Geländemodellierung, Ausweichen, Parken und Erschließung sind umfasst. Die Erlassung eines Bebauungsplans wurde nicht empfohlen, da das Gelände zu unterschiedlich ist. Aus diesem Grund wurde empfohlen eine verpflichtende Baugrundlagenbestimmung vorzuschreiben. Somit muss sich ein Bauinteressent zuerst an die Gemeinde wenden, dann wird anhand der Kriterien ausgearbeitet wie gebaut werden kann. Es steht für Bauwerber ein sogenanntes Massenmodell zur Verfügung anhand dessen in Miniatur die Auswirkung eines Projektes beurteilt werden kann. Diese Vorgehensweise wurde vom Bauausschuss einstimmig befürwortet. Der Bürgermeister erläutert, dass nun eine Verordnung für die Abwicklung notwendig ist. Die Bausperre werde in der nächsten Gemeindevertretung aufgehoben. EM Christoph Steininger erklärt, dass einige gute Anregungen, wie der Weg nach oben vorgesehen seien. Da er selbst am oberen Berg wohnhaft ist, sei er gespannt, wie das mit dem Sichtfenster von der Kapelle aus gehandhabt werde. In diesem Zusammenhang müsse man sich ans Land wenden, wenn es auf die östliche Seite des oberen Berg gehe. Er sei irritiert, dass seit Jahren die Baufläche in der Naturschutzzone liege. Zwei Gebäude stünden noch immer in der Naturschutzgrenze. Die Grenze des Naturschutzgebietes sollte angepasst werden. Es ist nicht klar, warum das noch nicht gemacht wurde. Außerdem wünsche er sich die Einrichtung eines echten Gestaltungsbeirates, der derzeit immer Erwähnung finde, den es aber nicht institutionalisiert gebe. Grundsätzlich sei die Vorgehensweise der richtige Weg. Der Bürgermeister erklärt, dass die erwähnte Umwidmung in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde erfolgt sei. Die Grenzfestlegung ist nicht die Zuständigkeit der Gemeinde, der Vorwurf gehe ans Land. GV Wolfgang Bohle sieht die Vorgehensweise als grundsätzlich gut. Schade sei, dass man nicht klar gesagt habe, dass man die ländliche Struktur bewahren will und nur Ein-bis-Zweifamilienhäuser will. Der Bürgermeister entgegnet, dass es Häuser gebe, in denen schon früher drei Generationen in einem Haus gewohnt haben. Daher seien auch die Kubaturen der Bestandsgebäude entsprechend groß. Wichtig seien der Gesamtzusammenhang und der früher in der Sitzung erwähnte, sparsame Umgang mit Ressourcen. Es solle möglich sein auch kompakter zu bauen, wenn man dies wolle. 103
Außerdem bestehen auch jetzt schon Mehrfamilienhäuser. Der Gemeindevorstand stimmt einstimmig folgendem Antrag zu: „Auf Grundlage der Bebauungsstudie Oberer Berg der Firma stadtland in Bregenz vom 12.12.2019, Zahl g031.3-3/2017-2-7, wird verordnet, dass vor jeder Einbringung eines Bauantrages für Bauvorhaben gemäß § 18 Vorarlberger Baugesetz im betreffenden Ortsgebiet der vorgenannten Bebauungsstudie Oberer Berg ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung gemäß § 3 Abs 1 Vorarlberger Baugesetz gestellt werden muss." 7. Wildbach- und Lawinenverbauunq Vorarlberg — flächenwirtschaftliches Projekt Götzis — Grundsatzbeschluss Unter diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Prävention von Naturkatastrophen durch die entsprechende Bewirtschaftung des Waldes. Es soll die Schutzfunktion hinsichtlich Wasserrückhaltung und des Lawinenschutzes gestärkt werden. Hier plant die Marktgemeinde mit den Waldbesitzern ein flächenwirtschaftliches Projekt umzusetzen. Es soll in den nächsten 30 Jahren den siedlungsnahen Wald optimieren. Hierzu wird ein Maßnahmenplan mit der Abteilung Wildbach- und Lawinenverbauung ausgearbeitet. Ziel ist der Schutz vor Naturgefahren. Das Projektgebiet umfasst 545 ha im Einzugsgebiet des Emmebachs und Wälder im siedlungsnahen Raum. Neben den großen Waldbesitzern wie der Gemeinde Altach, der Agrargemeinschaft Götzis sowie der Marktgemeinde Götzis, die eine entsprechende Bewirtschaftung ihrer Flächen gewährleisten können, gibt es viele kleine private Eigentümer für die eine Bewirtschaftung sehr aufwändig ist. Ziel ist es, alle ins Boot zu holen und gemeinsam auszuarbeiten, was sinnvoll ist, um den Wald gesund zu halten. Die Projektkosten belaufen sich auf 13-16 Mio. Euro. 70- 80% tragen Bund und Land. 20-30% die Gemeinde, unabhängig wo die Maßnahmen durchgeführt werden. 2/3 der Kosten fallen in den ersten 15 Jahren an. Die Gemeindevertretung sollte nun einen Grundsatzbeschluss fassen, um den Bürgermeister zu beauftragen, das Projekt anzugehen und mit den Waldeigentümern in Gespräche einzutreten. Nach der entsprechenden Detailplanung wird nochmals die Gemeindevertretung mit dem Thema befasst. Dann wird auch entschieden wie mit den Kosten für die Privatwaldbesitzer umgegangen wird. Dies wird erst entschieden, wenn das Projekt konkret vorliegt. Der Projektzeitplan sieht vor, dass 2020 der Projektantrag gestellt wird, 2020/21 das Projekt ausgearbeitet und die Finanzierung geklärt wird. 2021/22 soll das Projekt mit ersten Maßnahmen starten. Die Agrargemeinschaft und die Gemeinden Altach und Götzis sind zu etwas mehr als der Hälfte Eigentümer der Waldflächen und stehen dem Projekt positiv gegenüber. 42% werden von Privatpersonen gehalten. Nach einem entsprechenden Beschluss sollen die privaten Eigentümer informiert werden und die Zustimmungen eingeholt werden. 104
Der Wirtschaftsausschuss hat das Projekt einstimmig befürwortet. Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu. 8. Hochwasserschutz Emmebach, Errichtung einer Wildholzrechenanlage Eigenmittelabdeckung Vizebürgermeister Dr. Clemens Ender informiert, dass die Staubeckenkommission neben dem Damm am Eingang der Örflaschlucht weitere Maßnahmen fordert. So ist ein Wildholzrechen zu errichten, um Verklausungen zu verhindern. Dieser wäre vor dem Wasserfall zu positionieren. Weiter hinten in der Schlucht macht es keinen Sinn, da das Einzugsgebiet für Wildholz bis zum Ausgang der Schlucht zu groß wäre. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 735.000,-- von denen die Gemeinde 20% zu tragen hat. Der Bauausschuss hat dies einstimmig befürwortet. Es ist jedoch zu hinterfragen ob nicht noch weitere Varianten im Bereich des geplanten Dammes möglich wären. Dem wird nochmals nachgegangen, um den Bereich oberhalb des Wasserfalls schonen zu können. Die fin a nziellen Mittel sind im Voranschlag 2020 als Teil des Gesamtprojektes vorgesehen. GV Mag. Maria-Elisabeth (Sissy) Mayer gibt zu bedenken, dass das vorgeschlagene Projekt optisch sehr störend wäre und man bei der zuständigen Stelle deponieren solle, dass es sich um einen wichtigen Wanderweg handle und daher auch die Optik optimiert werden sollte. Der Bürgermeister stimmt dem zu und hält fest, dass der Hochwasserschutz ein Schwerpunkt der nächsten Jahre sein wird, der noch viele Einzelmaßnahmen benötigen werde. So muss der Schotterfang in der Franz-Michael-Felderstraße verbessert werden, und die Brücken in der Kirlastraße und Komnningerstraße erhöht werden um den Durchfluss-Querschnitt zu erhöhen. Adaptierungen im Ortsgebiet sind auch noch möglich, um die Kapazität zu erhöhen und Überschwemmungen im Siedlungsgebiet zu verhindern. Retentionsräume sind entsprechend zu bewirtschaften. Das Thema wird die Gemeinde noch über viele Jahre begleiten. Die Gemeindevertretung stimmt folgendem Antrag einstimmig zu: „Die Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsleitung Bregenz, plant im Bereich Emmebach eine Wildholzsperre bei hm 1,17 sowie ein Erschließungsweg bei hm 14,50 zu erstellen. Die Gesamtkosten sind mit 735.000,00 EURO geschätzt. Die Finanzierung des Götzis-Anteiles (= Eigenmittel) in der Höhe von 147.000,00 EURO (= 20 % der Gesamtkosten) wird auf Grundlage der finanziellen Kommissionierung vom 14.01.2020 seitens der Marktgemeinde Götzis sichergestellt. Die geplanten Maßnahmen sind Teilmaßnahmen des Gesamtprojekts Hochwasserschutz Emmebach." 105
9. Betriebsareal Hilti+Jehle, Krinna-Weg — Grundstücksarrondierung Vizebürgermeister Dr. Clemens Ender berichtet, dass die Firma Hilti und Jehle plant, den Bauhofsbetrieb aus Feldkirch komplett nach Götzis zu verlagern. Aus diesem Grund wären Arrondierungen im bestehenden Betriebsgelände und dessen Umgebung in Götzis nötig. Die geplante Lagerfläche soll als Sonderfläche FS Lagerfläche gewidmet werden und mit einem entsprechenden Lärm- und Sichtschutz ausgestattet werden. Weiters soll die heute als Betriebsgebiet Kat. 1 (BB I) gewidmete Fläche zu Kategorie 2 (BB II) werden. Im hinteren Bereich wir auf Freifläche Freihaltegebiet zurückgewidmet. Parallel zur Kirlastraße soll ein Teil der heutigen Erwartungsfläche in Bauland umgewidmet werden, der andere Teil soll als Freihaltefläche zurückgewidmet werden. Weiters ist ein Damm gegen Steinschlag geplant, der die Trassierung eines dauerhaft sicheren Wanderwegs zur Krinnastiege ermöglicht. Auch der oft diskutierte Alte Kirchweg könnte realisiert werden. Der Bauausschuss hat die Planungen hinsichtlich der Arrondierung und dem Schutzdamm samt Wanderweg einstimmig befürwortet. EM Christoph Steininger erkundigt sich, wie weit das Projekt mit Koblach akkordiert ist. Es habe hier schon öfters Planungen für einen Weg geben. Der Bürgermeister antwortet, dass noch nichts besprochen wurde, da erst heute der Auftrag an ihn erteilt werden soll. GR Mag(FH) Walter Heinzle stellt fest, dass die Lagerfläche als Sondergebiet gewidmet werden soll, es sich aber nicht mehr um einen Teil der Landesgrünzone handle, darum sei Ersatz wichtig. Der Bürgermeister entgegnet, dass im Konzept Rückwidmungsflächen vorgesehen sind, die aus Bauerwartungsland wieder eine Freifläche machen und auch im Betriebsgebiet seien Rückwidmungen vorgesehen. Der Bürgermeister bringt folgenden Antrag zur Abstimmung: „Seitens der Marktgemeinde Götzis wird das Entwicklungs-konzept Krinna der Firma stadtland in Bregenz für das Betriebsareal Hilti+Jehle vom 14.01.2020 zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Grundstücksarrondierungen (z.B. im Zusammenhang mit dem gemeindeeigenen Grundstück 4515/1, KG 92110 Götzis), welche zur weiteren Umsetzung der im Entwicklungskonzept Krinna dargestellten Maßnahmen erforderlich sind, in Abstimmung mit der Gemeinde Koblach zu konkretisieren. Diese Grundstücksarrondierungen haben u.a. den Zweck, die geplante Verlegung des Krinna-Weges zu ermöglichen." Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu. 106
10. Übertragung Anteile Gemeindeinformatik - Beschluss Der Bürgermeister erläutert den Plan hinsichtlich des „Gemeindehauses". Die Vorarlberger Gemeinden wollen sich neu aufstellen um auch gegenüber dem Land besser und intensiver gehört werden. Bis dato ist der Gemeindeverband ein Verein, der Umweltverband ein Gemeindeverband nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und die Gemeindeinformatik als GmbH konzipiert. Diese drei Bereiche des Gemeindehauses sollen neu strukturiert und zusammengelegt werden. Derzeit verfügen alle Vorarlberger Gemeinden über Anteile an der Gemeindeinformatik, die nun übertragen werden sollen, um sie anschließend mit dem Gemeindeverband zu verschmelzen. Die Marktgemeinde Götzis verfügt über einen Anteil von 2.500 €. „Die Marktgemeinde Götzis (nachfolgend auch kurz: "Vollmachtgeberin" genannt) ist als Gesellschafterin an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn beteiligt und beabsichtigt ihren gesamten Geschäftsanteil an dieser Gesellschaft an den Vorarlberger Gemeindeverband abzutreten. Zu diesem Zwecke bevollmächtigt hiemit die Marktgemeinde Götzis Herrn Dr. Otmar Müller, geb. 08.12.1956, 6721 Thüringerberg HNr. 175, und Herrn Johann Georg Reisch, geb. 13.01.1964,6820 Frastanz, Mühlegasse 5, und zwar jeden selbständig, im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Vollmachtgeberin einen Abtretungsvertrag in Form eines Notariatsaktes zu unterfertigen, mit welchem die Vollmachtgeberin ihren gesamten Geschäftsanteil an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch zu FN 67987 g, an den Vorarlberger Gemeindeverband mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Vereinsregister zu ZVR-Zahl 017955105, abtritt. Abtretungspreis ist das Nominale des Stammkapitals des abgetretenen Geschäftsanteiles. Jeder Bevollmächtigte ist selbständig ermächtigt, sämtliche Bestimmungen des Abtretungsvertrages festzulegen, den Abtretungsvertrag im Namen der Vollmachtgeberin in Notariatsaktform zu unterfertigen und überhaupt alles zu unternehmen, damit die vorgenannte Abtretung des Geschäftsanteiles gültig zustande kommt. Die Bevollmächtigten sind zur Ausübung dieser Vollmacht auch dann berechtigt, wenn sie andere Beteiligte oder Gesellschafter vertreten (Zulässigkeit der Doppelvertretung)." Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu. 11. Anpassung über die Gästetaxe (Taxordnung) In der Budgetsitzung war eine Gebührenanpassung um den Index von ca. 2% erfolgt. Dies hat in der Abwicklung durch die Betriebe zu großen Problemen geführt. Die Rückmeldung war, dass Erhöhungen besser in 5 oder 10 Cent-Sprüngen erfolgen sollten. 107
Aus diesem Grund sollte die Erhöhung zurückgenommen werden und erst dann erfolgen, wenn der Index mind. 5% beträgt. Der Bürgermeister bringt folgende Verordnung zur Abstimmung, die von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt wird: „Verordnung Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16.12.2019 werden gemäß § 13 Abs.1 des Tourismusgesetzes LGBI. Nr. 86/1997 i.d.g.F. zur Deckung ihres Aufwandes für Einrichtungen und fremdenverkehrsfördernde Maßnahmen, folgende Änderung der Gästetaxeverordnung verordnet: §3 Höhe der Abgabe (2) Die Gästetaxe beträgt pro Person und Nächtigung EUR 1,00 (3) Die Gästetaxe ermäßigt sich auf EUR 0,50 für Personen vom 14. bis 18. Lebensjahr, die in Bildungseinrichtungen nächtigen." 12. Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages Zu keinem der nachfolgenden Gesetze wird ein Antrag auf Volksabstimmung gestellt: 12.1. Gesetz über eine Änderung des Bergführergesetzes 12.2. Gesetz über eine Änderung des Schischulgesetzes 12.3. Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt 12.4. Schulrechtsanpassungsgesetz — Sammelnovelle 12.5. Gesetz über Anpassungen aufgrund von Neuerungen im Krankenanstalten-, Sozialversicherums- und Erwachsenenschutzrecht — Sammelnovelle 13. Kiesabbau am Götzner Rheinhof - Antrag der GLG-, FPÖ- und SPÖ/PF-Fraktion gemäß § 41 Abs. 2 GG GR Mag. Walter Heinzle betont, dass das Thema Kiesabbau ein wichtiges Anliegen für alle sei, da die Einnahmen wichtig für viele Vorhaben in der Zukunft sind. Bisher hätten die Diskussionen nur in Altach stattgefunden obwohl Götzis Besitzer der Ressource ist. Es sei daher wichtig, dass die Öffentlichkeit informiert wird. Mehrfach sei das Thema nur in nicht-öffentlicher Sitzung besprochen worden, ein Antrag auf Öffentlichkeit wurde leider abgelehnt, daher sei der Antrag auf Debatte in der Gemeindevertretung von den drei Fraktionen gestellt worden. 108
Außerdem stelle die GLG-Fraktion folgenden Antrag: Aufgrund der für Götzis problematischen Entwicklungen im Projekt Kiesabbau/Aushubdeponie auf dem Götzner Rheinhof gemeinsam mit der Gemeinde Altach wird der Grundsatzbeschluss der GV Götzis zu diesem Projekt aus dem Jahre 2019 wie folgt erweitert: 1. Die MG Götzis stimmt dem Abbau von Kies und der Deponie von Aushub auf dem Götzner Rheinhof grundsätzlich zu. 2. Für die Konkretisierung dieses Generationen projektes wird eine professionelle Projektbegleitung (sachbezogene und rechtliche Beratung) seitens der MG Götzis installiert. Im Zusammenhang mit einer rechtlich korrekten Vorgangsweise wird auch die Rechtskonformität des bisher von Altach betriebenen Projekts, speziell auch im Hinblick auf mögliche Anfechtungen der Vergabe durch andere Interessenten, bewertet. 3. Interessierte Unternehmen aus unserer Region erhalten die Möglichkeit zum Einbringen alternativer Projektvorschläge für Kiesabbau und Deponie. 4. Das Projekt mit der Gemeinde Altach und allfällige Alternativen werden auf Umsetzbarkeit und Plausibilität geprüft. 5. Kriterien für die definitive Entscheidung für ein umsetzbares Projekt sind: - Wahrung der Interessen der MG Götzis als Besitzerin (Erlöse; Qualität der Bedingungen für die Landwirtschaft auf dem Götzner Rheinhof während der Projektlaufzeit und danach) - Ausmaß der Wertschöpfung in der Region (Arbeitsplätze, ...) - Umweltbedingungen (Grundwasserbelastung, Verkehrsbelastungen, Schadstoff-, CO2-Emissionen, Flächeninanspruchnahme, Lärm, Staub, Bodenbelastung, optische Beeinträchtigung, Qualitätsminderung im Naturschutz- und Erholungsgebiet, Beeinträchtigungen für Flora und Fauna, GV Christian Vögel pflichtet bei. Man habe das letzte Mal nicht öffentlich diskutiert, weil man keinen Einfluss auf die Volksabstimmung in Altach nehmen wollte. Nun sei Altach zum wiederholten Mal vorgeprescht, deshalb sei eine öffentliche Diskussion nötig. GV Mag. Maria-Elisabeth (Sissy) Mayer erläutert den Antrag wie folgt: Vor der Volksabstimmung in Altach haben wir diesen Grundsatzbeschluss gefasst: „Die Marktgemeinde Götzis bekennt sich zur regionalen Zusammenarbeit. Sie stimmt dem gemeinsamen Kiesabbauprojekt mit der Gemeinde Altach auf den Grundstücken des Gutshofes Rheinau grundsätzlich zu. Die Details für den Abbau sind zwischen den Gemeinden vertraglich zu regeln." Grundsätzlich heißt für uns, dass wir mit dem gemeinsamen Kiesabbau einverstanden sind, wenn die Details mit der Gemeinde Altach geregelt werden können. Dies sehen wir momentan aus mehreren Gründen in Frage gestellt: • Ein Stolperstein zu einer solchen Regelung war und ist in unseren Augen der bekannte Gemeindevertretungsbeschluss der Gemeinde Altach, den Kiesabbau zu beginnen und — wenn es keine Lösung mit der Asfinag gibt,- in 5 Jahren einzustellen. 109
Mittlerweile wurde aber bekannt, dass sowohl das Land als auch die Gemeinde Altach schon im März bzw. Juni 2019 von der Asfinag informiert wurden, dass,, ein Autobahnanschluss für einen eingeschränkten Personenkreis bzw. Privatbetrieb unzulässig ist". Laut Asfinag wäre ein solcher Anschluss nur mit dem Projekt Rhesi im öffentlichen Interesse - allerdings kommt die 2. Bauphase frühestens Mitte oder Ende der 2030er-Jahre und selbst dann ist nur eine provisorische Auffahrt für eineinhalb Jahre notwendig. Es ist daher nicht anzunehmen, dass die versprochene Verkehrslösung Altach in der geforderten Frist umgesetzt werden kann. So gesehen hat sich die Sachlage rund um den Kiesabbau für uns grundlegend verändert. Die Gemeinde Altach hat nach Absprache mit Götzis im November 2018 um Erweiterung des Abbaufeldes Sauwinkel Kies — und Sandabbau (Nassbaggerung) und um Wiederverfüllung angesucht. In der bestehenden „Kiesgruppe" nicht kommuniziert wurde allerdings die Eingabe der Gemeinde Altach vom Juli 2019, den bestehenden Antrag dahingehend einzuschränken, dass die Aufbereitung und Verarbeitung des gewonnenen Materials ausschließlich durch das Kieswerk der Fa. Kopf Kies und Beton Gmbh erfolgen dürfe. Diese Einschränkung war unseres Wissens mit Götzis nicht abgesprochen. • Wie wir alle wissen, gibt es auch noch keine Einigung über die finanzielle Seite. Götzis hat das erste Angebot von Altach, den Gewinn 80:20 auf Altach und Götzis aufzuteilen, abgelehnt. Das Götzner Angebot einer Aufteilung mit ca. 70% für Götzis und 30% für Altach hat Altach abgelehnt. In sämtlichen Veranstaltungen und Broschüren zur Volksabstimmung sprach der Altacher Bürgermeister unwidersprochen von einer Aufteilung im Verhältnis von 50: 50. Dies wiederum ist für uns nicht nachvollziehbar. All diese Ungereimtheiten haben uns zum heutigen Tagesordnungspunkt bewogen, weil wir der Meinung sind, dass es an der Zeit ist, wichtige Fragen zu klären und wir endlich damit anfangen sollten. Es war auch für uns bislang klar, dass die Gemeinde Altach der logische Partner dieses Projekt ist. Dies sehen wir schon allein durch die oben aufgezählten Gründe in Frage gestellt. Andere Fragen kommen noch dazu: • Muss ein Projekt in dieser Größenordnung nicht öffentlich ausgeschrieben werden? Wenn ja, dann kann eine allfällige Einigung mit der Gemeinde Altach bei der Aufsichtsbehörde eingeklagt werden. Es ist daher aus unserer Sicht dringend notwendig, diesen Sachverhalt rechtlich zu klären. Und wenn es rechtlich möglich ist, das Projekt mit Altach durchzuführen, bleibt immer noch die Frage, warum Altach als Betreiber mehr als die anfallenden Kosten und einen üblichen Anteil am Gewinn erhalten soll. Als Vertreter der Gemeinde Götzis sehen wir uns an das Gemeindegesetz gebunden. § 70 „Das Gemeindevermögen ist möglichst ohne Beeinträchtigung in der Substanz zu erhalten und, soweit es sich um ertragsfähiges Vermögen handelt, nutzbringend zu verwalten," Wenn es zu keiner Einigung kommt — aus welchen Gründen auch immer — ergibt sich daraus die Frage: • Ist es für die Gemeinde Götzis vorstellbar, das Projekt Kiesabbau auch ohne die Gemeinde Altach durchzuführen? — und • Gibt es schon offizielle Anfragen anderer Unternehmen, die an diesem Projekt interessiert sind und an Konzepten arbeiten? 110
Vizebürgermeister Dr. Clemens Ender findet es bedauerlich, dass der Antrag erst um 15.10 Uhr am Sitzungstag übermittelt wurde. Man hätte früher übermitteln können um in der Sache diskutieren zu können. Der Zeitpunkt des Antrags verwundere, da in der Arbeitsgruppe ein gemeinsamer Fahrplan festgelegt worden sei. Auf der einen Seite werde gesagt, dass die Asfinag sagt, dass es nicht gehe, auf der anderen Seite werde dieser Antrag gestellt, das sei nicht schlüssig. Dass es derzeit nicht möglich sei, war klar und so kommuniziert. Das Problem war, dass es zu diesem Zeitpunkt keine Regierung gab, es brauche eine politische Entscheidung. Weiters verweist er auf das gerade beschlossene REK, das von der regionalen Zusammenarbeit ausgeht. Außerdem auf den Beschluss des Landtags eine regionale Versorgung zu gewährleisten. Es gebe eine massive Unterversorgung mit Kies im Rheintal und allgemein werde mehr importiert als exportiert. Die Klimapolitik müsste den grünen Regierungsmitgliedern in Bund und Land bekannt sein. Wenn man den Abbau will, dann sollte man ihn auch machen und nicht Gründe dagegen zu suchen. Das Vergaberecht wurde vom Umweltverband geklärt. Bei Kiesverkauf gibt es keine Ausschreibung und die Verfüllung werde vergeben. Aber darüber könne man gerne diskutieren. Zu bedenken sei, dass die Firma Kopf eine unbefristete Betriebsanlage hat. Dieser Betrieb wird fortbestehen. Die Firma Kopf kann seit Ende Dezember nicht mehr abbauen. So müssten 50-60.000 Tonnen Kies jährlichen zugeführt werden. Es sei fraglich ob es Sinn mache einen weiteren Betrieb anzusiedeln. Er schlägt vor den Bescheid und seine Auflagen abzuwarten. Hier werde auch alles naturschutzrechtlich geprüft. Außerdem müsse Altach erst die Hausaufgaben erledigen und Ersatzflächen für den Landwirt besorgen. Ansonsten müsse man derzeit nicht weiterverhandeln, das war von Anfang an klar kommuniziert und gemeinsam beschlossen worden. GR Mag.(FH) Thomas Ender entgegnet, dass man den Abbau wolle, man wolle nur nicht die Hälfte des Geldes verschenken. Bisher kenne man nur Altacher Zahlen. Es sei zu hinterfragen ob diese geprüft wurden und ob Götzis eigene Zahlen habe. Es gehe schließlich um Millionenbeträge über Jahrzehnte. Fraglich sei auch was passiere wenn es keine Verkehrslösung gibt und ob es auch es auch andere Interessenten gebe. GV Mag. Maria-Elisabeth (Sissy) Mayer betont, dass man Kies Kopf nicht ausschließen wolle, jedoch auch nicht auf ihn einschränken. Der Bürgermeister erklärt, dass man am 5.2.2019 gemeinsam nach Rücksprache mit allen Fraktionen Altach ein Gegenangebot unterbreitet habe. Es war damals allen bekannt und mit allen abgestimmt. Die Vorgehensweise war sehr transparent, man habe sich mit allen Fraktionen in bisher 9 Sitzungen der Arbeitsgruppe ausgetauscht. Jede Fraktion sei von Anfang an dabei gewesen. Jede Reaktion der Gemeinde war mit allen abgestimmt. Wichtig war von Anfang an: der Abschluss einer Vereinbarung mit unserem landwirtschaftlichen Betrieb, erst dann machen wir weiter. Das ist Grundbedingung. 111
GV Mag. Maria-Elisabeth (Sissy) Mayer erklärt, dass am 18.7.2019 der Abbau auf Zech eingeschränkt wurde. GV Christian Vögel betont, dass er froh sei, dass erstmals öffentlich diskutiert wird. Zum Antrag erklärt, er, dass der Abbau gern. Punkt 1 für ihn klar sei. Eine professionelle Begleitung lt. Punkt 2 ebenfalls wünschenswert wäre und auch Punkt 5 wichtig sei und die Naturschutzanwältin hier Stellung nehmen werde. Deshalb schlägt er vor die Punkt 1, 2 und 5 zu beschließen. Dies schränke das Projekt nicht ein. GR Mag. Christoph Kurzemann zeigt sich verwundert und fragt, ob die GLG eine Verkehrslösung ohne Asfinag habe. GR Mag.(FH) Thomas Ender entgegnet, dass es Altach nur darum gegangen sei die Volksabstimmung durchzubringen. Es gäbe regionale Unternehmen, die eine Lösung bieten könnten, die den Verkehr lösen und Kies Kopf erhalten. Er könne das noch nicht öffentlich machen, weil man noch prüfen müsse. GV Martin Hämmerle kritisiert, dass das Aufzeigen von Problemen nicht genug sei. Man müsse ein Ziel und Antworten haben. Die Vorgehensweise sei gemeinsam beschlossen worden. Nun sei Altach am Zug. Probleme herzureden ohne Ansatz von Lösung verschwende nur Zeit. Auch der vorgeschlagene Berater würde als erstes nach dem Ziel fragen. Vizebgm. Dr. Clemens Ender empfiehlt, dass die GLG mit ihren Altacher Kollegen zusammen einen Aufteilungsvorschlag ausarbeiten solle, wenn sie dem Altacher Bürgermeister misstrauten. Sie sollen auch Alternativlösungen aufzeigen, wenn es sie gebe. GV Mag. Christoph Kurzemann: Landesrat Rauch wäre ja der Retter des Abendlandes, wenn er das Problem lösen könnte. GR Mag.(FH) Walter Heinzle betont, dass es fair wäre, sich nicht nur auf Altach zu konzentrieren. GR Mag Christoph Kurzemann entgegnet, dass es einen Betreiber, der ohne Altach auskomme, nicht gebe. Und wenn die GLG einen wüsste, dann solle sie ihn nennen. GR Mag.(FH) Thomas Ender hält fest, dass man den Wählern vor der Wahl sagen wolle, was Sache ist. Der Bürgermeister hält fest, dass Verhandlungspositionen nicht immer einmütig sind. Die Situation sei nun so, dass beschlossen wurde, dem Kiesabbau grundsätzlich zuzustimmen mit der Vorgabe, dass der Landwirt weiterarbeiten kann. Alle Punkte des vorliegenden Antrags werden im Verfahren geklärt. Warum jetzt dieser Antrag? Warum wurden diese Punkte nicht in den bisherigen 9 gemeinsamen Arbeitssitzungen vorgebracht? Er lasse sich gerne belehren, wenn es eine bessere Lösung gebe. GV Christian Vögel betont, dass die bisherige Vorgehensweise passe. Mit Punkt 1, 2, und 5 könne sicher jeder mit. Es sei jedoch so, dass die Vorgehensweise der Gemeinde Altach nicht gut war. In diesen Punkten gehe er von Einigkeit aus. 112
Vizebgm. Dr. Clemens Ender erklärt, dass er froh sei, dass Altach beschlossen habe, dass aufgehört wird, wenn in 5 Jahren keine Verkehrslösung komme. Das sei für das Projekt wichtig gewesen. Fix sei aber auch, dass so lange keine Ersatzflächen zur Verfügung stünden, das Projekt liege. Die Punkte 3-5 würden im Bescheid abgesprochen, dann könne man weitersehen. GR Mag. Walter Heinzle ergänzt, dass in der Volksabstimmung nur darüber bestimmt wurde, dass Altach betreiben soll. Was wenn Götzis selber initiativ wird? Man sei nicht von Altach abhängig. Es gebe zwei große Besitzer: Altach und Götzis. Es könne nicht sein, dass Altach die Hälfte verlangt. Man muss sich wehren. Vizebgm. Dr. Clemens fragt ob es eine Einigung gebe, ihm sei keine bekannt. Wenn nicht, dann solle man nicht über Schlüssel diskutieren. GR Mag. Walter Heinzle entgegnet, dass man auch über Mäder ausfahren könne. GR Mag.(FH) Thomas Ender erklärt den Antrag damit, dass ihn als Bürgermeister jede Alternative interessieren würde. Es könne nicht sein, dass sich Gemeindevertretung gegen Alternativen stelle. Außerdem gebe es auch Klimaschutzkriterien außerhalb des Bescheids. Man solle sich nicht auf Altach versteifen und auch mit anderen Betreibern reden. GR Mag. Christoph Kurzemann hält fest, dass Naturschutzanwältin Katharina Lins dieses Projekt begutachtet und gesagt habe, dass man nichts dagegen sagen könne. Alles was an Kriterien gefordert wird, komme im Bescheid vor. Die Gemeindevertretung habe einhellig einen Beschluss gefasst, er sehe keine Veranlassung von diesem Grundsatzbeschluss abzugehen. Vizebgm. Dr. Clemens Ender stellt klar, dass Punkt 1 des Antrags nicht dem Grundsatzbeschluss entspreche. Es wurde im November 2019 beschlossen, dass man das Projekt mit Altach wolle. Der heutige Antrag sei dem Wahlkampf geschuldet. Außerdem ist jeder an Alternativen interessiert, dann müssten sie aber auch präsentiert werden. Der Bürgermeister pflichtet bei. In Arbeitsgruppe sind in neun Sitzungen verschiedene Inputs gekommen. Man hätte auch Alternativen bringen können, da ist aber nichts gekommen. Eine 50:50-Aufteilung sei für ihn kein Thema. Stand sei, dass ein Gegenangebot gemacht wurde, das vom GLG-Vertreter bestätigt wurde. Als ersten Schritt müsse Altach Ersatzflächen bringen. Dann kann man weitermachen, das ist die Voraussetzung. Er ersuche Ideen einbringen und den gemeinsamen Weg nicht zu verlassen, das verschlechtere nur die Götzner Position. Götzis habe nicht den Druck. Er sei doch ein wenig verwundert, dass genau jetzt ein Antrag komme, bisher habe es der GLG auch nicht „pressiert". Gut wäre als Region zusammenzuhalten um auf die Verkehrslösung hinzuwirken. Bessere politische Voraussetzungen wie derzeit gebe es nicht. GR Mag. Walter Heinzle entgegnet, dass auch eine Aufteilung 70:30 nicht in Frage käme. Man könne nicht 10 Mio. nach Altach verschenken. Götzis könne auch alleine abbauen. Vizebgm. Dr. Clemens Ender hält fest, dass es den Grünen offenbar in erster Linie um den Verteiler-Schlüssel und nicht um die Umweltauflagen gehe. 113
GR Mag. Christoph Kurzemann kritisiert, dass sich die Grünen Transparenz auf die Fahnen schrieben und dann eine mögliche Lösung für sich behalte in 9 Sitzungen nichts vorbringe und nur zuschaue. Er hoffe, dass man die geheime geniale Lösung nicht aus der Zeitung erfahren müsse. GR Mag.(FH) Thomas Ender hält dem entgegen, dass das Angebot noch nicht fertig sei. Man könne keine ungelegten Eier präsentieren. Er halte fest, dass die ÖVP keine Alternativen hören wolle. Vizebgm. Dr. Clemens Ender stellt klar, dass in der heutigen Sitzung mehrfach gesagt wurde, dass die GLG die Alternativen bringen solle, alle seien daran interessiert. EM Christof Steiniger stellt den Antrag auf Schluss der Debatte. GV Christian Vögel beantragt eine Sitzungs-Unterbrechung. Die Sitzung wird um 22:18 Uhr für 5 Minuten unterbrochen. Die Sitzung wird um 22:23 Uhr fortgesetzt. Dem Antrag auf Schluss der Debatte stimmt die Gemeindevertretung mehrheitlich mit 9 Stimmen der ÖVP-, 6 Stimmen der GLG-, 4 Stimmen der FPÖ- und 2 Stimmen der SPÖ/PF Fraktion zu. Der Bürgermeister bringt den Antrag der GLG-, FPÖ- und SPÖ/PF-Fraktion zur Abstimmung. Der Antrag bleibt mit den 8 Stimmen der GLG-Fraktion in der Minderheit. 14. Genehmigung der Niederschrift vom 16. Dezember 2019 Die Niederschrift über die Sitzung vom 16. Dezember 2019 wird ohne Wortmeldung als genehmigt erachtet. 15. Allfälliges 15.1. Möbilitätsausschuss GV Manfred Böhmwalder erklärt, dass seine Aussage in der letzten Gemeindevertretungssitzung, dass das angesprochene Brückenprojekt über die L 57 vom Mobilitätsausschuss abgelehnt wurde, nicht richtig sei. Der Mobilitätsausschuss hat es am 24.5.2018 mehrheitlich beschlossen. Er möchte für den Irrtum um Entschuldigung bitten. 15.2. Legislaturperiode Der Bürgermeister bedankt sich bei allen für die Zusammenarbeit in der auslaufenden Legislaturperiode, vor allem bei denen, die der Gemeindevertretung in Zukunft nicht mehr angehören werden. Grundsätzlich sei die jetzige Gemeindevertretung aber noch bis zur Konstituierung der neuen im Amt. GV Christoph Längle bedankt sich ebenfalls für die Zusammenarbeit im Namen seiner Fraktion. Er wünsche der neuen Gemeindevertretung und vor allem der Marktgemeinde Götzis alles Gute und viel Glück. 114
Ende der Sitzung: 22:28 Uhr / Dr. Konrad örtner Bgm. Christian Loacker Schriftführer Vorsitzender 115
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