Niederschrift MARKTGEMEINDE - GÖTZIS - Marktgemeinde Götzis

Die Seite wird erstellt Helene-Antonia Hanke
 
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                              MARKTGEMEINDE
                                  GÖTZIS

                                Niederschrift
über die am Montag, den 10. Februar 2020, im Sitzungszimmer des Feuerwehrhauses Moos
abgehaltene

                36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Beginn der Sitzung:           20:00 Uhr

Vorsitzender:
Bgm. Christian Loacker

ÖVP-Fraktion:
Vizebgm. Dr. Clemens Ender
GR Mag. Christoph Kurzemann
GR Edith Lampert-Deuring
GV Mag. Erich Gruber
GV Manfred Handle
GV Manfred Böhmwalder
GV Veronika Böckle
GV Ing. Martin Hämmerle
GV Mathias Rieder
GV Manfred Martin
GV Anita Dünser
GV Walter Scheier
GV Christine Wilhelm
EM Benedikt Fleisch

GLG-Fraktion:
GR Mag. (FH) Thomas Ender
GR Mag. Walter Heinzle
GV Anja Ellensohn
GV Mag. Maria-Elisabeth (Sissy) Mayer
GV Matthias Burtscher, B.Sc.
GV Wolfgang Bohle
EM Christoph Steininger
EM Armin Hartmann

FPÖ-Fraktion:
GV Christoph Längle, BA
GV Stefan Ronacher
GR Kornelia Ender
EM Bernhard Nachbaur

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SPÖ/PF-Fraktion:
GV Jadranka Posarnig
GV Elke Drexel
GV Christian Vögel

Schriftführer:
Dr. Konrad Ortner

Entschuldigt:
GV Dr. Matthias Koch
GV Dr. Karoline Kranzl-Heinzle
GV Dl (FH) Agnes Hanzer
GV Andreas Leth

                                      Tagesordnung:

1.     Berichte des Bürgermeisters

1.1.   VS Markt

1.2.   Familienfreundliche Betriebe

1.3.   Reparaturcafe

1.4.   Miniaturschlössle

1.5.   Handwerkerzunft

1.6.   Götzner Galanacht

1.7.   Gemeindevorstand

2.     Regionales räumliches Entwicklungskonzept amKumma - Grundsatzbeschluss

3.     Beschäftigungsrahmenplan

4.     Ortsfeuerwehr Götzis, Ankauf eines Löschfahrzeug mit Containerverladeeinrichtung —
       Auftragsvergabe

5.     Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich von der GST-NRn 783/4, 5514,
       3200/2, 3200/3, 4605/1, und 4605/4, alle KG 92110 Götzis — Ersichtlichmachung als
       Gewässer

6.     Bebauung Oberer Berg, Grundlagenbestimmung gemäß § 3 Abs 2 Vorarlberger
       Baugesetz

7.     Wildbach- und Lawinenverbauung Vorarlberg — flächenwirtschaftliches Projekt Götzis —
       Grundsatzbeschluss

8.     Hochwasserschutz     Emmebach,       Errichtung   einer   Wildholzrechenanlage
       Eigenmittelabdeckung

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9.      Betriebsareal Hilti+Jehle, Krinna-Weg — Grundstücksarrondierung

10.     Übertragung Anteile Gemeindeinformatik - Beschluss

11.     Anpassung über die Gästetaxe (Taxordnung)

12.     Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages

12.1. Gesetz über eine Änderung des Bergführergesetzes

12.2. Gesetz über eine Änderung des Schischulgesetzes

12.3. Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der
       Umwelt

12.4. Schulrechtsanpassungsgesetz — Sammelnovelle

12.5. Gesetz über Anpassungen aufgrund von Neuerungen im Krankenanstalten-,
       Sozialversicherungs- und Erwachsenenschutzrecht — Sammelnovelle

13.     Kiesabbau am Götzner Rheinhof - Antrag der GLG-, FPÖ- und SPÖ/PF-Fraktion gemäß
        § 41 Abs. 2 GG

14.     Genehmigung der Niederschrift vom 16. Dezember 2019

15.     Allfälliges

15.1.   Möbilitätsausschuss

15.2. Legislaturperiode

Von der vor Beginn der Sitzung bestandenen Anfragemöglichkeit wurde kein Gebrauch
gemacht.

Sodann leitet der Bürgermeister zur

                                ÖFFENTLICHEN SITZUNG

über.

                                       Erledigung:

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß
erfolgte und konstatiert die Beschlussfähigkeit gemäß § 43 Gemeindegesetz.

1.      Berichte des Bürgermeisters

        VS Markt
        Der Projektausschuss zum Architekturwettbewerb zur Sanierung und Erweiterung
        der Volksschule Markt hat getagt.

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Mittlerweile wurden die Unterlagen für den Wettbewerb veröffentlicht. Es handelt sich
       um ein sogenanntes zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt können sich
       Architekten für den Wettbewerb anmelden und eine Interessensbekundung mit
       Referenzen einreichen. Aus den Bewerbern werden dann 20 Architekten ausgewählt,
       die am Wettbewerb teilnehmen dürfen.

1.2.   Familienfreundliche Betriebe
       Der Bürgermeister berichtet, dass neben der Marktgemeinde Götzis auch eine
       größere Anzahl Götzner Betriebe als familienfreundlich ausgezeichnet werden.
       Zertifiziert wurden die Firmen Dorfelektriker, Dorfinstallateur und die Immobilien-
       Agentur Maier, weiters die Sozialdienste Götzis, die Volkshochschule und das
       Bildungshaus Arbogast.

1.3.   Reparaturcafe
       Ende Jänner hat zum ersten Mal das Reparaturcafe Götzis geöffnet. Auf Anregung
       des Umweltausschusses und organisiert von Manfred Handle können defekte
       Gegenstände aller Art repariert werden. Der Bürgermeister bedankt sich beim
       Ausschussvorsitzenden GR Mag(FH) Thomas Ender, Manfred Handle und den
       ehrenamtlichen Helfern.

1.4.   Miniaturschlössle
       In den vergangen Wochen wurde das kleine Schlössle beim Josefsheim von den
       Lehrlingen der Firma Wilhelm & Mayer saniert. Das nötige Material und die
       Räumlichkeiten für die Sanierung wurden von der Firma Röfix zur Verfügung gestellt.

1.5.   Handwerkerzunft
       Am 6. Jänner fand der traditionelle Zunfttag der Handwerker statt. Neuer
       Zunftmeister ist Johannes Wilhelm. Außerdem wurde der 1994 gebaute Zunftbaum
       saniert und im Kreisverkehr beim Montfort Park aufgestellt.

1.6.   Götzner Galanacht
       Die erste Götzner Gala Nacht stieß auf gute Kritik. Ein Dank geht an die Initiatoren
       für diese Bereicherung des Veranstaltungskalenders.

1.7.   Gemeindevorstand
       Seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung tagte zweimal der
       Gemeindevorstand. Am 19.12.2020 standen Grundteilungen, ein Pachtvertrag für
       einen Gastgarten, eine Abstandsnachsicht sowie der Kauf eines
       Mannschaftstransporters für die Feuerwehr auf der Tagesordnung. Weiters wurden
       Ansuchen auf Schulsprengelwechsel, einige Förderansuchen behandelt und eine
       Stellungnahme hinsichtlich eines Ausländergrundverkehrs abgegeben.
       Bei der Sitzung vom 6.2.2020 wurde dem Bauherrn beim ehemaligen Gasthaus
       Montfort das Recht eingeräumt den Luftraum in einem kleinen Bereich zu überbauen.
       Weiters wurde eine Kleinräumigkeit nach dem Raumplanungsgesetz genehmigt.
       Außerdem wurde einem neuen Ärztevertrag die Zustimmung erteilt und eine
       Vereinbarung mit der Stadt Hohenems über die Präparierung der Winterwanderwege
       genehmigt.

2.     Regionales räumliches Entwicklungskonzept amKumma - Grundsatzbeschluss
       Der Bürgermeister berichtet, dass in den letzten Monaten intensiv an der
       Aktualisierung des Räumlichen Entwicklungskonzepts für die Kummenberg-Region
       gearbeitet wurde.

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Das Projekt wurde am 12.12.2018 gestartet. In der Zwischenzeit fanden zwei
Fachworkshops sowie zwei Regionalkonferenzen unter Einbeziehung der
Bevölkerung statt. Begleitet wurde der Prozess von der Steuerungsgruppe, die
insgesamt dreimal tagte. Außerdem bestand für die Öffentlichkeit zweimal die
Möglichkeit sich online zu beteiligen.

Weiters berichtet er über den bisherigen Projektverlauf zur Erneuerung des REK
sowie die definierten Ziele mit ihren Handlungsschwerpunkten:

    •   Siedlungsentwicklung
            o Innere Siedlungsentwicklung und aktive Bodenpolitik vorantreiben
            o Lebendige und lebenswerte Orte und Ortskerne forcieren
            o Sparsam mit den Ressourcen umgehen
            o Siedlungsgrenzen halten und Freiflächen zwischen den Siedlungen
                gestalten
    •   Freiraumentwicklung
            o Grün- und Freiflächen erhalten und (weiter-)entwickeln
            o Besondere Natur- und Lebensräume sowie die Artenvielfalt erhalten
                und entwickeln
            o Land- und Forstwirtschaft ökologisch betrieben und ökonomisch
                sichern
   •    Wirtschaftsentwicklung
            o Zentren und Nahversorgung erhalten
            o Bestehende Betreibe vorausschauend und umsichtig in Hinblick auf
                Flächen-, Energieverbrauch und Verkehr weiterentwickeln
            o Neue Betriebe standortangepasst ansiedeln und regional abgestimmt
                entwickeln
   •    Soziales & Kultur
            o Regional bedeutsame Infrastrukturen als zentrale Einrichtungen
                erhalten und Nutzungen und Aktivitäten regional abstimmen
            o Regionale Lösungen für die Zuteilung zu Schul- und
                Betreuungssprengeln finden und Bildungsangebote abstimmen
            o Fragen zu Betreuung und Pflege, gemeinnützige Wohnungen und
               alternative Wohnformen gemeindeübergreifend bearbeiten
   •    Verkehr und Mobilität
            o Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung in Einklang bringen
            o Nachhaltigen Verkehr stärken
   •    Verflechtung mit Nachbarregionen
            o Die Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen stärken
   •    Vorgangsweise zur Abstimmung regional wirksamer Planung zwischen
        Gemeinden und Planungsregion
            o Zusammenarbeit auf regionaler Ebene stärken

Nach dem ersten Beschluss erfolgt die Auflage in der Gemeinde mit der Möglichkeit
für jedermann Stellungnahmen abzugeben.

Das REK bildet die Grundlage für die im Anschluss zu erstellenden räumlichen
Entwicklungspläne der Gemeinden.

Das vorliegende Konzept wurde in den zuständigen Ausschüssen intensiv diskutiert.
Die Resonanz aus dem hauptzuständigen Bau- und Raumplanungsausschuss war
äußerst positiv.

                                    100
GR Mag. Walter Heinzle stimmt dem vorliegenden Entwurf grundsätzlich zu. Ein
     wichtiger Punkt sei vor allem das flächensparende Agieren. Erschreckend sei der
     Vergleich der Luftbilder von 1950 zu heute gewesen. Es gehe nicht darum die Zeit
     zurückzudrehen, sondern zu wissen, dass die Flächen nicht vermehrbar sind. Das
     sollte restriktiv gesehen werden.

     Er habe eingemahnt, dass auch die Klimapolitik vertreten sein sollte. Es sei klar,
     dass das REK sehr allgemein gehalten ist und vieles sich nur als „Überschrift" finde.
     Zentral sei der Verkehrsbereich bei dem es noch einige Fehler gebe. Auch das
     Außerachtlassen des Bahnhofs Klaus beim Thema Güterverkehr sei nicht schlüssig.

     Diskussionswürdig sei weiters die Radroute auf dem Emmebachdamm bis Fenkern.
     Auch wenn ansonsten Maßnahmen für den Fahrradverkehr zu begrüßen seien, sei
     dieser Punkt noch fragwürdig.
     Der Bürgermeister betont, dass während der erwähnten Auflage noch die Möglichkeit
     bestehe Punkte vorzubringen. Ein REK muss ungenauer sein als ein REP, weil es
     um Grundsätze geht, die man gemeinsam verfolgen soll.

     Sodann bringt der Bürgermeister folgenden Antrag zur Abstimmung, der einstimmig
     angenommen wird:

     „Die Marktgemeinde Götzis bekennt sich zu den in der Fassung vom 11.
     Dezember 2019 vorliegenden Ergebnissen des regionalen Räumlichen
     Entwicklungs-konzeptes (regREK) amKumma und verpflichtet sich, die in den
     dargestellten Handlungsfeldern des regREKs amKumma erarbeiteten
     regionalen Lösungsvorschläge und -ansätze bei künftigen Planungen und
     Entscheidungen zu berücksichtigen."

3.   Beschäftigungsrahmenolan
     Im Beschäftigungsrahmenplan werden alle Stellen der Gemeinde dargestellt und
     nach verschiedenen Gehaltsklassen aufgelistet.

     Derzeit arbeiten 190 Personen für die Gemeinde was 145,2 Vollzeitäquivalenten
     entspricht. Davon betreffen ca. 70 Vollzeitäquivalente die Bereiche Kinderbetreuung
     und Kindergarten, ein immer noch stark wachsender Bereich.

     Gegenüber 2019 wird um 4,5 Stellen erhöht, da in den Planungen eine weitere
     Kinderbetreuungsgruppe vorgesehen ist.

     Die Anzahl der Beschäftigten im Rathaus ist nahezu unverändert. Zu Schwankungen
     kommt es immer wieder wegen Rückkehr aus der Karenz, Altersteilzeit sowie
     Beschäftigungsausmaßveränderungen.

     Der Bürgermeister stellt den Antrag den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan zu
     genehmigen.

     Die Gemeindevertretung stimmt dem einstimmig zu

4.   Ortsfeuerwehr Götzis, Ankauf eines Löschfahrzeug mit Containerverladeeinrichtung
     — Auftragsvergabe
     Laut Beschaffungsplan ist im Jahr 2020 ein Löschfahrzeug nach 30 Jahren zu
     ersetzen.

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Angeschafft wird ein Löschfahrzeug mit Containerverladeeinrichtung. So kann je
     nach Erfordernis des Einsatzes entsprechendes Gerät verladen werden. Ein Teil des
     Pakets ist auch die Anschaffung eines Löschroboters, der vor allem dort zum Einsatz
     kommt, wo der Einsatz für Feuerwehrleute zu gefährlich ist, so beim Löschen in
     Gefahrenbereichen, Tiefgaragen oder bei Austritt von gefährlichen Stoffen.

     Die Vergabe folgte in Abstimmung mit dem Landesfeuervvehrverband sowie mit
     Unterstützung des Vergabejuristen des Umweltverbands.

     Bei der Ausschreibung wurden einzelne Kleingeräte ausgeschieden und über die
     Umweltverband-Beschaffungsstelle gekauft, da dies wirtschaftlicher ist.

     Auf Nachfrage des EM Christof Steiniger erklärt der Bürgermeister, dass es eine
     Abstimmung in der Region anhand der Richtlinien des Landes gibt. So werden
     überörtliche Anschaffungen mit einem Fördersatz von 45% unterstützt, andere nur
     mit 25%.

     Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag:

     „Die Gemeindevertretung stimmt dem Ankauf eines Löschfahrzeuges mit
     Containerverladeeinrichtung (LFB-C) entsprechend dem Angebot des
     Bestbieters zu.

     Weiters stimmt sie auch dem Ankauf des Löschroboters sowie der
     ergänzenden technischen Ausrüstung entsprechend der Auflistung zu.

     Der Gesamtanschaffungssumme beträgt 525.953,81 € (brutto).

     Die entsprechenden Mittel sind im Voranschlag 2020 vorgesehen.

     Seitens des Landes Vorarlberg wurde eine Förderung von 45 % in Aussicht
     gestellt. Weiters werden notwendige Anschaffungen, die auch für techn.
     Einsätze auf der Autobahn vorgesehen sind, mit einem noch nicht fixierten
     Betrag durch die ASFINAG unterstützt."

     Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig zu.

5.   Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich von der GST-NRn 783/4, 5514,
     3200/2, 3200/3, 4605/1, und 4605/4, alle KG 92110 Götzis — Ersichtlichmachung als
     Gewässer
     Als Vorsitzender des Bau- und Raumplanungsausschusses stellt der
     Vizebürgermeister die Änderungen im Bereich der Ersichtlichmachung als Gewässer
     vor.

     Es betrifft Flächen im Bereich des Kaltbrunnenbachs am Kalkofenweg sowie des
     Scheiderreidgrabens nördlich des Kobels sowie des Gostgrabens in Altach.

     Ohne Diskussion stimmt die Gemeindevertretung einstimmig folgendem Antrag zu:

     „Im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Götzis werden die GST-NRn
     783/4, 5514, 3200/2, 3200/3, 4605/1 und 4605/4, alle KG 92110 Götzis, gemäß §
     12 Abs 8 Raumplanungsgesetz idgF als Gewässer ersichtlich gemacht."

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6.   Bebauung Oberer Berg, Grundlagenbestimmung gemäß § 3 Abs 2 Vorarlberger
     Baugesetz
     Vizebürgermeister Dr. Clemens Ender berichtet, dass sowohl für den Bereich Oberer
     Berg als auch für das Gebiet „Am Hof" eine Bebauungsstudie in Auftrag gegeben
     wurde. Der Teil für den Oberen Berg ist nun fertig gestellt worden.

     Das Planungsgebiet umfasst Bereiche, die noch verändert werden können, da noch
     bebaubare Flächen verfügbar sind.

     Es wurden 18 Empfehlungen und Handlungshinweise erarbeitet. Zentral sind die
     Themen Höhenentwicklung, Anzahl von Wohnungen, Fassaden und Dachformen.
     Holz als Baustoff wird empfohlen. Auch Hinweise zu den Bereichen
     Geländemodellierung, Ausweichen, Parken und Erschließung sind umfasst.

     Die Erlassung eines Bebauungsplans wurde nicht empfohlen, da das Gelände zu
     unterschiedlich ist. Aus diesem Grund wurde empfohlen eine verpflichtende
     Baugrundlagenbestimmung vorzuschreiben. Somit muss sich ein Bauinteressent
     zuerst an die Gemeinde wenden, dann wird anhand der Kriterien ausgearbeitet wie
     gebaut werden kann.

     Es steht für Bauwerber ein sogenanntes Massenmodell zur Verfügung anhand
     dessen in Miniatur die Auswirkung eines Projektes beurteilt werden kann.

     Diese Vorgehensweise wurde vom Bauausschuss einstimmig befürwortet.

     Der Bürgermeister erläutert, dass nun eine Verordnung für die Abwicklung notwendig
     ist. Die Bausperre werde in der nächsten Gemeindevertretung aufgehoben.

     EM Christoph Steininger erklärt, dass einige gute Anregungen, wie der Weg nach
     oben vorgesehen seien. Da er selbst am oberen Berg wohnhaft ist, sei er gespannt,
     wie das mit dem Sichtfenster von der Kapelle aus gehandhabt werde.

     In diesem Zusammenhang müsse man sich ans Land wenden, wenn es auf die
     östliche Seite des oberen Berg gehe. Er sei irritiert, dass seit Jahren die Baufläche in
     der Naturschutzzone liege. Zwei Gebäude stünden noch immer in der
     Naturschutzgrenze. Die Grenze des Naturschutzgebietes sollte angepasst werden.
     Es ist nicht klar, warum das noch nicht gemacht wurde.

     Außerdem wünsche er sich die Einrichtung eines echten Gestaltungsbeirates, der
     derzeit immer Erwähnung finde, den es aber nicht institutionalisiert gebe.
     Grundsätzlich sei die Vorgehensweise der richtige Weg.

     Der Bürgermeister erklärt, dass die erwähnte Umwidmung in Abstimmung mit der
     Naturschutzbehörde erfolgt sei. Die Grenzfestlegung ist nicht die Zuständigkeit der
     Gemeinde, der Vorwurf gehe ans Land.

     GV Wolfgang Bohle sieht die Vorgehensweise als grundsätzlich gut. Schade sei,
     dass man nicht klar gesagt habe, dass man die ländliche Struktur bewahren will und
     nur Ein-bis-Zweifamilienhäuser will.

     Der Bürgermeister entgegnet, dass es Häuser gebe, in denen schon früher drei
     Generationen in einem Haus gewohnt haben. Daher seien auch die Kubaturen der
     Bestandsgebäude entsprechend groß. Wichtig seien der Gesamtzusammenhang und
     der früher in der Sitzung erwähnte, sparsame Umgang mit Ressourcen. Es solle
     möglich sein auch kompakter zu bauen, wenn man dies wolle.

                                           103
Außerdem bestehen auch jetzt schon Mehrfamilienhäuser.

     Der Gemeindevorstand stimmt einstimmig folgendem Antrag zu:

     „Auf Grundlage der Bebauungsstudie Oberer Berg der Firma stadtland in
     Bregenz vom 12.12.2019, Zahl g031.3-3/2017-2-7, wird verordnet, dass vor jeder
     Einbringung eines Bauantrages für Bauvorhaben gemäß § 18 Vorarlberger
     Baugesetz im betreffenden Ortsgebiet der vorgenannten Bebauungsstudie
     Oberer Berg ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung gemäß § 3 Abs 1
     Vorarlberger Baugesetz gestellt werden muss."

7.   Wildbach- und Lawinenverbauunq Vorarlberg — flächenwirtschaftliches Projekt Götzis
     — Grundsatzbeschluss
     Unter diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Prävention von
     Naturkatastrophen durch die entsprechende Bewirtschaftung des Waldes. Es soll die
     Schutzfunktion hinsichtlich Wasserrückhaltung und des Lawinenschutzes gestärkt
     werden.

     Hier plant die Marktgemeinde mit den Waldbesitzern ein flächenwirtschaftliches
     Projekt umzusetzen. Es soll in den nächsten 30 Jahren den siedlungsnahen Wald
     optimieren. Hierzu wird ein Maßnahmenplan mit der Abteilung Wildbach- und
     Lawinenverbauung ausgearbeitet.
     Ziel ist der Schutz vor Naturgefahren. Das Projektgebiet umfasst 545 ha im
     Einzugsgebiet des Emmebachs und Wälder im siedlungsnahen Raum.

     Neben den großen Waldbesitzern wie der Gemeinde Altach, der Agrargemeinschaft
     Götzis sowie der Marktgemeinde Götzis, die eine entsprechende Bewirtschaftung
     ihrer Flächen gewährleisten können, gibt es viele kleine private Eigentümer für die
     eine Bewirtschaftung sehr aufwändig ist.

     Ziel ist es, alle ins Boot zu holen und gemeinsam auszuarbeiten, was sinnvoll ist, um
     den Wald gesund zu halten. Die Projektkosten belaufen sich auf 13-16 Mio. Euro. 70-
     80% tragen Bund und Land. 20-30% die Gemeinde, unabhängig wo die Maßnahmen
     durchgeführt werden. 2/3 der Kosten fallen in den ersten 15 Jahren an.

     Die Gemeindevertretung sollte nun einen Grundsatzbeschluss fassen, um den
     Bürgermeister zu beauftragen, das Projekt anzugehen und mit den Waldeigentümern
     in Gespräche einzutreten. Nach der entsprechenden Detailplanung wird nochmals
     die Gemeindevertretung mit dem Thema befasst.

     Dann wird auch entschieden wie mit den Kosten für die Privatwaldbesitzer
     umgegangen wird. Dies wird erst entschieden, wenn das Projekt konkret vorliegt.

     Der Projektzeitplan sieht vor, dass 2020 der Projektantrag gestellt wird, 2020/21 das
     Projekt ausgearbeitet und die Finanzierung geklärt wird. 2021/22 soll das Projekt mit
     ersten Maßnahmen starten.

     Die Agrargemeinschaft und die Gemeinden Altach und Götzis sind zu etwas mehr als
     der Hälfte Eigentümer der Waldflächen und stehen dem Projekt positiv gegenüber.

     42% werden von Privatpersonen gehalten. Nach einem entsprechenden Beschluss
     sollen die privaten Eigentümer informiert werden und die Zustimmungen eingeholt
     werden.

                                         104
Der Wirtschaftsausschuss hat das Projekt einstimmig befürwortet.

     Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu.

8.   Hochwasserschutz Emmebach, Errichtung einer Wildholzrechenanlage
     Eigenmittelabdeckung
     Vizebürgermeister Dr. Clemens Ender informiert, dass die Staubeckenkommission
     neben dem Damm am Eingang der Örflaschlucht weitere Maßnahmen fordert.

     So ist ein Wildholzrechen zu errichten, um Verklausungen zu verhindern. Dieser
     wäre vor dem Wasserfall zu positionieren. Weiter hinten in der Schlucht macht es
     keinen Sinn, da das Einzugsgebiet für Wildholz bis zum Ausgang der Schlucht zu
     groß wäre.

     Die Kosten belaufen sich auf ca. € 735.000,-- von denen die Gemeinde 20% zu
     tragen hat.
     Der Bauausschuss hat dies einstimmig befürwortet. Es ist jedoch zu hinterfragen ob
     nicht noch weitere Varianten im Bereich des geplanten Dammes möglich wären.
     Dem wird nochmals nachgegangen, um den Bereich oberhalb des Wasserfalls
     schonen zu können.

     Die fin a nziellen Mittel sind im Voranschlag 2020 als Teil des Gesamtprojektes
     vorgesehen.

     GV Mag. Maria-Elisabeth (Sissy) Mayer gibt zu bedenken, dass das vorgeschlagene
     Projekt optisch sehr störend wäre und man bei der zuständigen Stelle deponieren
     solle, dass es sich um einen wichtigen Wanderweg handle und daher auch die Optik
     optimiert werden sollte.

     Der Bürgermeister stimmt dem zu und hält fest, dass der Hochwasserschutz ein
     Schwerpunkt der nächsten Jahre sein wird, der noch viele Einzelmaßnahmen
     benötigen werde. So muss der Schotterfang in der Franz-Michael-Felderstraße
     verbessert werden, und die Brücken in der Kirlastraße und Komnningerstraße erhöht
     werden um den Durchfluss-Querschnitt zu erhöhen.

     Adaptierungen im Ortsgebiet sind auch noch möglich, um die Kapazität zu erhöhen
     und Überschwemmungen im Siedlungsgebiet zu verhindern.

     Retentionsräume sind entsprechend zu bewirtschaften. Das Thema wird die
     Gemeinde noch über viele Jahre begleiten.

     Die Gemeindevertretung stimmt folgendem Antrag einstimmig zu:

     „Die Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsleitung Bregenz, plant im
     Bereich Emmebach eine Wildholzsperre bei hm 1,17 sowie ein
     Erschließungsweg bei hm 14,50 zu erstellen. Die Gesamtkosten sind mit
     735.000,00 EURO geschätzt.
     Die Finanzierung des Götzis-Anteiles (= Eigenmittel) in der Höhe von
     147.000,00 EURO (= 20 % der Gesamtkosten) wird auf Grundlage der
     finanziellen Kommissionierung vom 14.01.2020 seitens der Marktgemeinde
     Götzis sichergestellt.
     Die geplanten Maßnahmen sind Teilmaßnahmen des Gesamtprojekts
     Hochwasserschutz Emmebach."

                                        105
9.   Betriebsareal Hilti+Jehle, Krinna-Weg — Grundstücksarrondierung
     Vizebürgermeister Dr. Clemens Ender berichtet, dass die Firma Hilti und Jehle plant,
     den Bauhofsbetrieb aus Feldkirch komplett nach Götzis zu verlagern. Aus diesem
     Grund wären Arrondierungen im bestehenden Betriebsgelände und dessen
     Umgebung in Götzis nötig.

     Die geplante Lagerfläche soll als Sonderfläche FS Lagerfläche gewidmet werden und
     mit einem entsprechenden Lärm- und Sichtschutz ausgestattet werden. Weiters soll
     die heute als Betriebsgebiet Kat. 1 (BB I) gewidmete Fläche zu Kategorie 2 (BB II)
     werden. Im hinteren Bereich wir auf Freifläche Freihaltegebiet zurückgewidmet.

     Parallel zur Kirlastraße soll ein Teil der heutigen Erwartungsfläche in Bauland
     umgewidmet werden, der andere Teil soll als Freihaltefläche zurückgewidmet
     werden.

     Weiters ist ein Damm gegen Steinschlag geplant, der die Trassierung eines
     dauerhaft sicheren Wanderwegs zur Krinnastiege ermöglicht. Auch der oft diskutierte
     Alte Kirchweg könnte realisiert werden.

     Der Bauausschuss hat die Planungen hinsichtlich der Arrondierung und dem
     Schutzdamm samt Wanderweg einstimmig befürwortet.

     EM Christoph Steininger erkundigt sich, wie weit das Projekt mit Koblach akkordiert
     ist. Es habe hier schon öfters Planungen für einen Weg geben.

     Der Bürgermeister antwortet, dass noch nichts besprochen wurde, da erst heute der
     Auftrag an ihn erteilt werden soll.

     GR Mag(FH) Walter Heinzle stellt fest, dass die Lagerfläche als Sondergebiet
     gewidmet werden soll, es sich aber nicht mehr um einen Teil der Landesgrünzone
     handle, darum sei Ersatz wichtig.

     Der Bürgermeister entgegnet, dass im Konzept Rückwidmungsflächen vorgesehen
     sind, die aus Bauerwartungsland wieder eine Freifläche machen und auch im
     Betriebsgebiet seien Rückwidmungen vorgesehen.

     Der Bürgermeister bringt folgenden Antrag zur Abstimmung:

     „Seitens der Marktgemeinde Götzis wird das Entwicklungs-konzept Krinna der
     Firma stadtland in Bregenz für das Betriebsareal Hilti+Jehle vom 14.01.2020 zur
     Kenntnis genommen.

     Der       Bürgermeister      wird      beauftragt,    die      erforderlichen
     Grundstücksarrondierungen (z.B. im Zusammenhang mit dem
     gemeindeeigenen Grundstück 4515/1, KG 92110 Götzis), welche zur weiteren
     Umsetzung der im Entwicklungskonzept Krinna dargestellten Maßnahmen
     erforderlich sind, in Abstimmung mit der Gemeinde Koblach zu konkretisieren.
     Diese Grundstücksarrondierungen haben u.a. den Zweck, die geplante
     Verlegung des Krinna-Weges zu ermöglichen."

     Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu.

                                         106
10.   Übertragung Anteile Gemeindeinformatik - Beschluss
      Der Bürgermeister erläutert den Plan hinsichtlich des „Gemeindehauses". Die
      Vorarlberger Gemeinden wollen sich neu aufstellen um auch gegenüber dem Land
      besser und intensiver gehört werden. Bis dato ist der Gemeindeverband ein Verein,
      der Umweltverband ein Gemeindeverband nach den Bestimmungen des
      Gemeindegesetzes und die Gemeindeinformatik als GmbH konzipiert.

      Diese drei Bereiche des Gemeindehauses sollen neu strukturiert und
      zusammengelegt werden.

      Derzeit verfügen alle Vorarlberger Gemeinden über Anteile an der
      Gemeindeinformatik, die nun übertragen werden sollen, um sie anschließend mit
      dem Gemeindeverband zu verschmelzen.

      Die Marktgemeinde Götzis verfügt über einen Anteil von 2.500 €.

      „Die Marktgemeinde Götzis (nachfolgend auch kurz: "Vollmachtgeberin"
      genannt) ist als Gesellschafterin an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem
      Sitz in Dornbirn beteiligt und beabsichtigt ihren gesamten Geschäftsanteil an
      dieser Gesellschaft an den Vorarlberger Gemeindeverband abzutreten.

      Zu diesem Zwecke bevollmächtigt hiemit die Marktgemeinde Götzis Herrn Dr.
      Otmar Müller, geb. 08.12.1956, 6721 Thüringerberg HNr. 175, und Herrn Johann
      Georg Reisch, geb. 13.01.1964,6820 Frastanz, Mühlegasse 5, und zwar jeden
      selbständig, im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Vollmachtgeberin
      einen Abtretungsvertrag in Form eines Notariatsaktes zu unterfertigen, mit
      welchem die Vollmachtgeberin ihren gesamten Geschäftsanteil an der
      Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn und der
      Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Firmenbuch
      des Landesgerichtes Feldkirch zu FN 67987 g, an den Vorarlberger
      Gemeindeverband mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850
      Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Vereinsregister zu ZVR-Zahl
      017955105, abtritt.

      Abtretungspreis ist das Nominale des Stammkapitals des abgetretenen
      Geschäftsanteiles.

      Jeder Bevollmächtigte ist selbständig ermächtigt, sämtliche Bestimmungen
      des Abtretungsvertrages festzulegen, den Abtretungsvertrag im Namen der
      Vollmachtgeberin in Notariatsaktform zu unterfertigen und überhaupt alles zu
      unternehmen, damit die vorgenannte Abtretung des Geschäftsanteiles gültig
      zustande kommt.

      Die Bevollmächtigten sind zur Ausübung dieser Vollmacht auch dann
      berechtigt, wenn sie andere Beteiligte oder Gesellschafter vertreten
      (Zulässigkeit der Doppelvertretung)."

      Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu.

11.   Anpassung über die Gästetaxe (Taxordnung)
      In der Budgetsitzung war eine Gebührenanpassung um den Index von ca. 2% erfolgt.
      Dies hat in der Abwicklung durch die Betriebe zu großen Problemen geführt. Die
      Rückmeldung war, dass Erhöhungen besser in 5 oder 10 Cent-Sprüngen erfolgen
      sollten.

                                          107
Aus diesem Grund sollte die Erhöhung zurückgenommen werden und erst dann
        erfolgen, wenn der Index mind. 5% beträgt.

        Der Bürgermeister bringt folgende Verordnung zur Abstimmung, die von der
        Gemeindevertretung einstimmig genehmigt wird:

                                            „Verordnung

        Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16.12.2019 werden
        gemäß
        § 13 Abs.1 des Tourismusgesetzes LGBI. Nr. 86/1997 i.d.g.F. zur Deckung ihres
        Aufwandes für Einrichtungen und fremdenverkehrsfördernde Maßnahmen,
        folgende

                               Änderung der Gästetaxeverordnung

        verordnet:

                                               §3
                                         Höhe der Abgabe

        (2) Die Gästetaxe beträgt pro Person und Nächtigung      EUR 1,00
        (3) Die Gästetaxe ermäßigt sich auf                      EUR 0,50
            für Personen vom 14. bis 18. Lebensjahr, die in Bildungseinrichtungen
        nächtigen."

12.     Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages
        Zu keinem der nachfolgenden Gesetze wird ein Antrag auf Volksabstimmung gestellt:

12.1.   Gesetz über eine Änderung des Bergführergesetzes

12.2.   Gesetz über eine Änderung des Schischulgesetzes

12.3.   Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der
        Umwelt

12.4.   Schulrechtsanpassungsgesetz — Sammelnovelle

12.5.   Gesetz über Anpassungen aufgrund von Neuerungen im Krankenanstalten-,
        Sozialversicherums- und Erwachsenenschutzrecht — Sammelnovelle

13.     Kiesabbau am Götzner Rheinhof - Antrag der GLG-, FPÖ- und SPÖ/PF-Fraktion
        gemäß § 41 Abs. 2 GG
        GR Mag. Walter Heinzle betont, dass das Thema Kiesabbau ein wichtiges Anliegen
        für alle sei, da die Einnahmen wichtig für viele Vorhaben in der Zukunft sind.

        Bisher hätten die Diskussionen nur in Altach stattgefunden obwohl Götzis Besitzer
        der Ressource ist. Es sei daher wichtig, dass die Öffentlichkeit informiert wird.

        Mehrfach sei das Thema nur in nicht-öffentlicher Sitzung besprochen worden, ein
        Antrag auf Öffentlichkeit wurde leider abgelehnt, daher sei der Antrag auf Debatte in
        der Gemeindevertretung von den drei Fraktionen gestellt worden.

                                             108
Außerdem stelle die GLG-Fraktion folgenden Antrag:

Aufgrund der für Götzis problematischen Entwicklungen im Projekt
Kiesabbau/Aushubdeponie auf dem Götzner Rheinhof gemeinsam mit der Gemeinde
Altach wird der Grundsatzbeschluss der GV Götzis zu diesem Projekt aus dem Jahre
2019 wie folgt erweitert:

1.   Die MG Götzis stimmt dem Abbau von Kies und der Deponie von Aushub auf
dem Götzner Rheinhof grundsätzlich zu.
2.   Für die Konkretisierung dieses Generationen projektes wird eine
     professionelle Projektbegleitung (sachbezogene und rechtliche Beratung)
     seitens der MG Götzis installiert.
     Im Zusammenhang mit einer rechtlich korrekten Vorgangsweise wird auch die
     Rechtskonformität des bisher von Altach betriebenen Projekts, speziell auch
     im Hinblick auf mögliche Anfechtungen der Vergabe durch andere
     Interessenten, bewertet.
3.   Interessierte Unternehmen aus unserer Region erhalten die Möglichkeit zum
     Einbringen alternativer Projektvorschläge für Kiesabbau und Deponie.
4.   Das Projekt mit der Gemeinde Altach und allfällige Alternativen werden auf
     Umsetzbarkeit und Plausibilität geprüft.
5.   Kriterien für die definitive Entscheidung für ein umsetzbares Projekt sind:
     - Wahrung der Interessen der MG Götzis als Besitzerin (Erlöse; Qualität der
     Bedingungen für die Landwirtschaft auf dem Götzner Rheinhof während der
     Projektlaufzeit und danach)
     - Ausmaß der Wertschöpfung in der Region (Arbeitsplätze, ...)
     -    Umweltbedingungen (Grundwasserbelastung, Verkehrsbelastungen,
     Schadstoff-, CO2-Emissionen, Flächeninanspruchnahme, Lärm, Staub,
     Bodenbelastung, optische Beeinträchtigung, Qualitätsminderung im
     Naturschutz- und Erholungsgebiet, Beeinträchtigungen für Flora und Fauna,

GV Christian Vögel pflichtet bei. Man habe das letzte Mal nicht öffentlich diskutiert,
weil man keinen Einfluss auf die Volksabstimmung in Altach nehmen wollte. Nun sei
Altach zum wiederholten Mal vorgeprescht, deshalb sei eine öffentliche Diskussion
nötig.

GV Mag. Maria-Elisabeth (Sissy) Mayer erläutert den Antrag wie folgt:

Vor der Volksabstimmung in Altach haben wir diesen Grundsatzbeschluss gefasst:

„Die Marktgemeinde Götzis bekennt sich zur regionalen Zusammenarbeit. Sie
stimmt dem gemeinsamen Kiesabbauprojekt mit der Gemeinde Altach auf den
Grundstücken des Gutshofes Rheinau grundsätzlich zu.

Die Details für den Abbau sind zwischen den Gemeinden vertraglich zu regeln."

Grundsätzlich heißt für uns, dass wir mit dem gemeinsamen Kiesabbau
einverstanden sind, wenn die Details mit der Gemeinde Altach geregelt werden
können. Dies sehen wir momentan aus mehreren Gründen in Frage gestellt:

• Ein Stolperstein zu einer solchen Regelung war und ist in unseren Augen der
bekannte Gemeindevertretungsbeschluss der Gemeinde Altach, den Kiesabbau zu
beginnen und — wenn es keine Lösung mit der Asfinag gibt,- in 5 Jahren einzustellen.

                                     109
Mittlerweile wurde aber bekannt, dass sowohl das Land als auch die Gemeinde
Altach schon im März bzw. Juni 2019 von der Asfinag informiert wurden, dass,, ein
Autobahnanschluss für einen eingeschränkten Personenkreis bzw. Privatbetrieb
unzulässig ist". Laut Asfinag wäre ein solcher Anschluss nur mit dem Projekt Rhesi
im öffentlichen Interesse - allerdings kommt die 2. Bauphase frühestens Mitte oder
Ende der 2030er-Jahre und selbst dann ist nur eine provisorische Auffahrt für
eineinhalb Jahre notwendig. Es ist daher nicht anzunehmen, dass die versprochene
Verkehrslösung Altach in der geforderten Frist umgesetzt werden kann. So gesehen
hat sich die Sachlage rund um den Kiesabbau für uns grundlegend verändert.

  Die Gemeinde Altach hat nach Absprache mit Götzis im November 2018 um
Erweiterung des Abbaufeldes Sauwinkel Kies — und Sandabbau (Nassbaggerung)
und um Wiederverfüllung angesucht. In der bestehenden „Kiesgruppe" nicht
kommuniziert wurde allerdings die Eingabe der Gemeinde Altach vom Juli 2019, den
bestehenden Antrag dahingehend einzuschränken, dass die Aufbereitung und
Verarbeitung des gewonnenen Materials ausschließlich durch das Kieswerk der Fa.
Kopf Kies und Beton Gmbh erfolgen dürfe. Diese Einschränkung war unseres
Wissens mit Götzis nicht abgesprochen.

• Wie wir alle wissen, gibt es auch noch keine Einigung über die finanzielle Seite.
Götzis hat das erste Angebot von Altach, den Gewinn 80:20 auf Altach und Götzis
aufzuteilen, abgelehnt. Das Götzner Angebot einer Aufteilung mit ca. 70% für Götzis
und 30% für Altach hat Altach abgelehnt. In sämtlichen Veranstaltungen und
Broschüren zur Volksabstimmung sprach der Altacher Bürgermeister
unwidersprochen von einer Aufteilung im Verhältnis von 50: 50. Dies wiederum ist für
uns nicht nachvollziehbar.

All diese Ungereimtheiten haben uns zum heutigen Tagesordnungspunkt bewogen,
weil wir der Meinung sind, dass es an der Zeit ist, wichtige Fragen zu klären und wir
endlich damit anfangen sollten. Es war auch für uns bislang klar, dass die Gemeinde
Altach der logische Partner dieses Projekt ist. Dies sehen wir schon allein durch die
oben aufgezählten Gründe in Frage gestellt. Andere Fragen kommen noch dazu:

• Muss ein Projekt in dieser Größenordnung nicht öffentlich ausgeschrieben werden?
Wenn ja, dann kann eine allfällige Einigung mit der Gemeinde Altach bei der
Aufsichtsbehörde eingeklagt werden. Es ist daher aus unserer Sicht dringend
notwendig, diesen Sachverhalt rechtlich zu klären.

  Und wenn es rechtlich möglich ist, das Projekt mit Altach durchzuführen, bleibt
immer noch die Frage, warum Altach als Betreiber mehr als die anfallenden Kosten
und einen üblichen Anteil am Gewinn erhalten soll. Als Vertreter der Gemeinde
Götzis sehen wir uns an das Gemeindegesetz gebunden. § 70 „Das
Gemeindevermögen ist möglichst ohne Beeinträchtigung in der Substanz zu erhalten
und, soweit es sich um ertragsfähiges Vermögen handelt, nutzbringend zu
verwalten,"

Wenn es zu keiner Einigung kommt — aus welchen Gründen auch immer — ergibt sich
daraus die Frage:

• Ist es für die Gemeinde Götzis vorstellbar, das Projekt Kiesabbau auch ohne die
Gemeinde Altach durchzuführen? — und

 • Gibt es schon offizielle Anfragen anderer Unternehmen, die an diesem Projekt
interessiert sind und an Konzepten arbeiten?

                                    110
Vizebürgermeister Dr. Clemens Ender findet es bedauerlich, dass der Antrag erst um
15.10 Uhr am Sitzungstag übermittelt wurde. Man hätte früher übermitteln können
um in der Sache diskutieren zu können.

Der Zeitpunkt des Antrags verwundere, da in der Arbeitsgruppe ein gemeinsamer
Fahrplan festgelegt worden sei.

Auf der einen Seite werde gesagt, dass die Asfinag sagt, dass es nicht gehe, auf der
anderen Seite werde dieser Antrag gestellt, das sei nicht schlüssig. Dass es derzeit
nicht möglich sei, war klar und so kommuniziert. Das Problem war, dass es zu
diesem Zeitpunkt keine Regierung gab, es brauche eine politische Entscheidung.

Weiters verweist er auf das gerade beschlossene REK, das von der regionalen
Zusammenarbeit ausgeht. Außerdem auf den Beschluss des Landtags eine
regionale Versorgung zu gewährleisten. Es gebe eine massive Unterversorgung mit
Kies im Rheintal und allgemein werde mehr importiert als exportiert.

Die Klimapolitik müsste den grünen Regierungsmitgliedern in Bund und Land
bekannt sein. Wenn man den Abbau will, dann sollte man ihn auch machen und nicht
Gründe dagegen zu suchen.

Das Vergaberecht wurde vom Umweltverband geklärt. Bei Kiesverkauf gibt es keine
Ausschreibung und die Verfüllung werde vergeben. Aber darüber könne man gerne
diskutieren.

Zu bedenken sei, dass die Firma Kopf eine unbefristete Betriebsanlage hat. Dieser
Betrieb wird fortbestehen. Die Firma Kopf kann seit Ende Dezember nicht mehr
abbauen. So müssten 50-60.000 Tonnen Kies jährlichen zugeführt werden. Es sei
fraglich ob es Sinn mache einen weiteren Betrieb anzusiedeln.

Er schlägt vor den Bescheid und seine Auflagen abzuwarten. Hier werde auch alles
naturschutzrechtlich geprüft. Außerdem müsse Altach erst die Hausaufgaben
erledigen und Ersatzflächen für den Landwirt besorgen. Ansonsten müsse man
derzeit nicht weiterverhandeln, das war von Anfang an klar kommuniziert und
gemeinsam beschlossen worden.

GR Mag.(FH) Thomas Ender entgegnet, dass man den Abbau wolle, man wolle nur
nicht die Hälfte des Geldes verschenken. Bisher kenne man nur Altacher Zahlen. Es
sei zu hinterfragen ob diese geprüft wurden und ob Götzis eigene Zahlen habe. Es
gehe schließlich um Millionenbeträge über Jahrzehnte.

Fraglich sei auch was passiere wenn es keine Verkehrslösung gibt und ob es auch
es auch andere Interessenten gebe.

GV Mag. Maria-Elisabeth (Sissy) Mayer betont, dass man Kies Kopf nicht
ausschließen wolle, jedoch auch nicht auf ihn einschränken.

Der Bürgermeister erklärt, dass man am 5.2.2019 gemeinsam nach Rücksprache mit
allen Fraktionen Altach ein Gegenangebot unterbreitet habe. Es war damals allen
bekannt und mit allen abgestimmt. Die Vorgehensweise war sehr transparent, man
habe sich mit allen Fraktionen in bisher 9 Sitzungen der Arbeitsgruppe ausgetauscht.
Jede Fraktion sei von Anfang an dabei gewesen. Jede Reaktion der Gemeinde war
mit allen abgestimmt. Wichtig war von Anfang an: der Abschluss einer Vereinbarung
mit unserem landwirtschaftlichen Betrieb, erst dann machen wir weiter. Das ist
Grundbedingung.

                                    111
GV Mag. Maria-Elisabeth (Sissy) Mayer erklärt, dass am 18.7.2019 der Abbau auf
Zech eingeschränkt wurde.

GV Christian Vögel betont, dass er froh sei, dass erstmals öffentlich diskutiert wird.

Zum Antrag erklärt, er, dass der Abbau gern. Punkt 1 für ihn klar sei. Eine
professionelle Begleitung lt. Punkt 2 ebenfalls wünschenswert wäre und auch Punkt
5 wichtig sei und die Naturschutzanwältin hier Stellung nehmen werde.

Deshalb schlägt er vor die Punkt 1, 2 und 5 zu beschließen. Dies schränke das
Projekt nicht ein.

GR Mag. Christoph Kurzemann zeigt sich verwundert und fragt, ob die GLG eine
Verkehrslösung ohne Asfinag habe.

GR Mag.(FH) Thomas Ender entgegnet, dass es Altach nur darum gegangen sei die
Volksabstimmung durchzubringen. Es gäbe regionale Unternehmen, die eine Lösung
bieten könnten, die den Verkehr lösen und Kies Kopf erhalten. Er könne das noch
nicht öffentlich machen, weil man noch prüfen müsse.

GV Martin Hämmerle kritisiert, dass das Aufzeigen von Problemen nicht genug sei.
Man müsse ein Ziel und Antworten haben. Die Vorgehensweise sei gemeinsam
beschlossen worden. Nun sei Altach am Zug. Probleme herzureden ohne Ansatz von
Lösung verschwende nur Zeit. Auch der vorgeschlagene Berater würde als erstes
nach dem Ziel fragen.

Vizebgm. Dr. Clemens Ender empfiehlt, dass die GLG mit ihren Altacher Kollegen
zusammen einen Aufteilungsvorschlag ausarbeiten solle, wenn sie dem Altacher
Bürgermeister misstrauten. Sie sollen auch Alternativlösungen aufzeigen, wenn es
sie gebe.

GV Mag. Christoph Kurzemann: Landesrat Rauch wäre ja der Retter des
Abendlandes, wenn er das Problem lösen könnte.

GR Mag.(FH) Walter Heinzle betont, dass es fair wäre, sich nicht nur auf Altach zu
konzentrieren.

GR Mag Christoph Kurzemann entgegnet, dass es einen Betreiber, der ohne Altach
auskomme, nicht gebe. Und wenn die GLG einen wüsste, dann solle sie ihn nennen.

GR Mag.(FH) Thomas Ender hält fest, dass man den Wählern vor der Wahl sagen
wolle, was Sache ist.

Der Bürgermeister hält fest, dass Verhandlungspositionen nicht immer einmütig sind.
Die Situation sei nun so, dass beschlossen wurde, dem Kiesabbau grundsätzlich
zuzustimmen mit der Vorgabe, dass der Landwirt weiterarbeiten kann. Alle Punkte
des vorliegenden Antrags werden im Verfahren geklärt. Warum jetzt dieser Antrag?
Warum wurden diese Punkte nicht in den bisherigen 9 gemeinsamen
Arbeitssitzungen vorgebracht? Er lasse sich gerne belehren, wenn es eine bessere
Lösung gebe.

GV Christian Vögel betont, dass die bisherige Vorgehensweise passe. Mit Punkt 1, 2,
und 5 könne sicher jeder mit. Es sei jedoch so, dass die Vorgehensweise der
Gemeinde Altach nicht gut war. In diesen Punkten gehe er von Einigkeit aus.

                                      112
Vizebgm. Dr. Clemens Ender erklärt, dass er froh sei, dass Altach beschlossen habe,
dass aufgehört wird, wenn in 5 Jahren keine Verkehrslösung komme. Das sei für das
Projekt wichtig gewesen. Fix sei aber auch, dass so lange keine Ersatzflächen zur
Verfügung stünden, das Projekt liege. Die Punkte 3-5 würden im Bescheid
abgesprochen, dann könne man weitersehen.

GR Mag. Walter Heinzle ergänzt, dass in der Volksabstimmung nur darüber bestimmt
wurde, dass Altach betreiben soll. Was wenn Götzis selber initiativ wird? Man sei
nicht von Altach abhängig. Es gebe zwei große Besitzer: Altach und Götzis. Es
könne nicht sein, dass Altach die Hälfte verlangt. Man muss sich wehren.

Vizebgm. Dr. Clemens fragt ob es eine Einigung gebe, ihm sei keine bekannt. Wenn
nicht, dann solle man nicht über Schlüssel diskutieren.

GR Mag. Walter Heinzle entgegnet, dass man auch über Mäder ausfahren könne.

GR Mag.(FH) Thomas Ender erklärt den Antrag damit, dass ihn als Bürgermeister
jede Alternative interessieren würde. Es könne nicht sein, dass sich
Gemeindevertretung gegen Alternativen stelle. Außerdem gebe es auch
Klimaschutzkriterien außerhalb des Bescheids. Man solle sich nicht auf Altach
versteifen und auch mit anderen Betreibern reden.

GR Mag. Christoph Kurzemann hält fest, dass Naturschutzanwältin Katharina Lins
dieses Projekt begutachtet und gesagt habe, dass man nichts dagegen sagen könne.
Alles was an Kriterien gefordert wird, komme im Bescheid vor. Die
Gemeindevertretung habe einhellig einen Beschluss gefasst, er sehe keine
Veranlassung von diesem Grundsatzbeschluss abzugehen.

Vizebgm. Dr. Clemens Ender stellt klar, dass Punkt 1 des Antrags nicht dem
Grundsatzbeschluss entspreche. Es wurde im November 2019 beschlossen, dass
man das Projekt mit Altach wolle. Der heutige Antrag sei dem Wahlkampf
geschuldet. Außerdem ist jeder an Alternativen interessiert, dann müssten sie aber
auch präsentiert werden.
Der Bürgermeister pflichtet bei. In Arbeitsgruppe sind in neun Sitzungen
verschiedene Inputs gekommen. Man hätte auch Alternativen bringen können, da ist
aber nichts gekommen. Eine 50:50-Aufteilung sei für ihn kein Thema. Stand sei, dass
ein Gegenangebot gemacht wurde, das vom GLG-Vertreter bestätigt wurde.

Als ersten Schritt müsse Altach Ersatzflächen bringen. Dann kann man
weitermachen, das ist die Voraussetzung. Er ersuche Ideen einbringen und den
gemeinsamen Weg nicht zu verlassen, das verschlechtere nur die Götzner Position.
Götzis habe nicht den Druck. Er sei doch ein wenig verwundert, dass genau jetzt ein
Antrag komme, bisher habe es der GLG auch nicht „pressiert". Gut wäre als Region
zusammenzuhalten um auf die Verkehrslösung hinzuwirken. Bessere politische
Voraussetzungen wie derzeit gebe es nicht.

GR Mag. Walter Heinzle entgegnet, dass auch eine Aufteilung 70:30 nicht in Frage
käme. Man könne nicht 10 Mio. nach Altach verschenken. Götzis könne auch alleine
abbauen.
Vizebgm. Dr. Clemens Ender hält fest, dass es den Grünen offenbar in erster Linie
um den Verteiler-Schlüssel und nicht um die Umweltauflagen gehe.

                                    113
GR Mag. Christoph Kurzemann kritisiert, dass sich die Grünen Transparenz auf die
        Fahnen schrieben und dann eine mögliche Lösung für sich behalte in 9 Sitzungen
        nichts vorbringe und nur zuschaue. Er hoffe, dass man die geheime geniale Lösung
        nicht aus der Zeitung erfahren müsse.

        GR Mag.(FH) Thomas Ender hält dem entgegen, dass das Angebot noch nicht fertig
        sei. Man könne keine ungelegten Eier präsentieren. Er halte fest, dass die ÖVP keine
        Alternativen hören wolle.

        Vizebgm. Dr. Clemens Ender stellt klar, dass in der heutigen Sitzung mehrfach
        gesagt wurde, dass die GLG die Alternativen bringen solle, alle seien daran
        interessiert.

        EM Christof Steiniger stellt den Antrag auf Schluss der Debatte.

        GV Christian Vögel beantragt eine Sitzungs-Unterbrechung.

        Die Sitzung wird um 22:18 Uhr für 5 Minuten unterbrochen.

        Die Sitzung wird um 22:23 Uhr fortgesetzt.

        Dem Antrag auf Schluss der Debatte stimmt die Gemeindevertretung mehrheitlich mit
        9 Stimmen der ÖVP-, 6 Stimmen der GLG-, 4 Stimmen der FPÖ- und 2 Stimmen der
        SPÖ/PF Fraktion zu.

        Der Bürgermeister bringt den Antrag der GLG-, FPÖ- und SPÖ/PF-Fraktion zur
        Abstimmung.

        Der Antrag bleibt mit den 8 Stimmen der GLG-Fraktion in der Minderheit.

14.     Genehmigung der Niederschrift vom 16. Dezember 2019
        Die Niederschrift über die Sitzung vom 16. Dezember 2019 wird ohne Wortmeldung
        als genehmigt erachtet.

15.     Allfälliges

15.1.   Möbilitätsausschuss
        GV Manfred Böhmwalder erklärt, dass seine Aussage in der letzten
        Gemeindevertretungssitzung, dass das angesprochene Brückenprojekt über die L 57
        vom Mobilitätsausschuss abgelehnt wurde, nicht richtig sei. Der Mobilitätsausschuss
        hat es am 24.5.2018 mehrheitlich beschlossen. Er möchte für den Irrtum um
        Entschuldigung bitten.

15.2.   Legislaturperiode
        Der Bürgermeister bedankt sich bei allen für die Zusammenarbeit in der
        auslaufenden Legislaturperiode, vor allem bei denen, die der Gemeindevertretung in
        Zukunft nicht mehr angehören werden. Grundsätzlich sei die jetzige
        Gemeindevertretung aber noch bis zur Konstituierung der neuen im Amt.

        GV Christoph Längle bedankt sich ebenfalls für die Zusammenarbeit im Namen
        seiner Fraktion. Er wünsche der neuen Gemeindevertretung und vor allem der
        Marktgemeinde Götzis alles Gute und viel Glück.

                                             114
Ende der Sitzung: 22:28 Uhr

       /   Dr. Konrad örtner         Bgm. Christian Loacker
             Schriftführer               Vorsitzender

                               115
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