Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit 29 Pflanzenschutzgesetz Bericht für das Jahr 2018

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Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit 29 Pflanzenschutzgesetz Bericht für das Jahr 2018
Notfallzulassungen nach Art. 53 der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in
Verbindung mit § 29 Pflanzenschutzge-
setz

Bericht für das Jahr 2018

© BVL, 28. September 2020       Seite 1 von 27
Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit 29 Pflanzenschutzgesetz Bericht für das Jahr 2018
Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          Zusammenfassung

                                 Für Notfallsituationen im Pflanzenschutz besteht nach Art. 53 der Verord-
                                 nung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 29 des Pflanzenschutzge-
                                 setzes für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-
                                 heit (BVL) die Möglichkeit, nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel für ei-
                                 nen begrenzten Zeitraum von 120 Tagen zuzulassen.

                                 Im Jahr 2018 wurden insgesamt 73 Anträge auf Notfallzulassung für
                                 Deutschland gestellt. Von diesen Anträgen mündeten 50 Anträge in Zulas-
                                 sungen und 23 Anträge wurden abgelehnt bzw. zurückgezogen. Der über-
                                 wiegende Anteil der Anträge wurde mit 52 % für das Einsatzgebiet Obst-
                                 bau gestellt. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zum Jahr 2017 noch ein-
                                 mal um 6 % erhöht. Damit ist der Obstbau mit einem häufig notwendigen
                                 Einsatz von Insektiziden das Einsatzgebiet, das von der Erteilung von Not-
                                 fallzulassungen aktuell am stärksten abhängig ist.

                                 Alle anderen Einsatzgebiete wie Acker-, Gemüse-, Wein-, Hopfenbau und
                                 Forst sind mit deutlich geringeren Anteilen von 16 % bis minimal 2 % der
                                 ausgesprochenen Notfallzulassungen im Jahr 2018 vertreten.

                                 Bei den Wirkungsbereichen dominierten mit 60 % die Insektizide und Aka-
                                 rizide die Notfallzulassungen im Jahr 2018. Fungizide haben einen Anteil
                                 von 22 %, Herbizide 9 %, Wachstumsregler und Bakterizide nur einen An-
                                 teil von jeweils 2 %.

                                 Auch für den ökologischen Anbau sind Notfallzulassungen von großer Be-
                                 deutung: Im Jahr 2018 wurden allein 18 % aller Anträge auf Notfallzulas-
                                 sung zur Anwendung im ökologischen Anbau gestellt. Ein Anteil von 5,6 %
                                 der Anträge auf Notfallzulassung wurden für low-risk Wirkstoffe gestellt.

                                 Der folgende Bericht führt die im Jahr 2018 erteilten Notfallzulassungen im
                                 Pflanzenschutz in den einzelnen Einsatzgebieten gegliedert nach Wir-
                                 kungsbereichen auf und gibt Erläuterungen zum fachlichen Hintergrund,
                                 zum Umfang und zur späteren Bedeutung der Zulassungen in der Praxis.
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                          Kontaktadresse

                          Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
                          Dienstsitz Braunschweig
                          Messeweg 11/12
                          38104 Braunschweig
                          Telefon: +49 531 299-3479
                          Telefax: +49 531 299-3002
                          E-Mail: 200@bvl.bund.de

                          Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel für Notfallsituationen:
                          www.bvl.bund.de > Arbeitsbereiche > Pflanzenschutzmittel > Aufgaben im Bereich Pflanzenschutzmit-
                          tel > Zulassung von Pflanzenschutzmitteln > Zugelassene Pflanzenschutzmittel > Aktuelle Informatio-
                          nen zu Pflanzenschutzmitteln > Zulassungen für Notfallsituationen

                          Informationen zu Antragsunterlagen, Berichtsformularen und der EU-Datenbank PPPAMS:
                          www.bvl.bund.de > Arbeitsbereich > Pflanzenschutzmittel > Für Antragsteller > Zulassungsverfahren >
                          Formulare und Muster > Antrag auf Zulassung in Notfallsituationen (Artikel 53)

                          Titelbilder:

                          Oben links: Mit dem Pflaumenwickler befallene Pflaumen, Werner Dahlbender, DLR Rheinpfalz
                          Oben rechts: Von der Kirschessigfliege befallene Kirschen, Uwe Harzer DLR Rheinpfalz
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                          Unten links: Larve der Kirschfruchtfliegein einer Kirsche, Werner Dahlbender, DLR Rheinpfalz
                          Unten rechts: Nymphen des Birnenblattsaugers auf Birnen, Uwe Harzer DLR Rheinpfalz

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Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit 29 Pflanzenschutzgesetz Bericht für das Jahr 2018
Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          Inhaltsverzeichnis

                          1       Einführung………………………………………………………………………………………… 5

                          2       Antragstellung, Berichtspflichten und Dokumentation in der EU Datenbank PPPAMS….. 5

                          3       Anzahl der Anträge auf Notfallzulassung sowie ihre Verteilung auf Einsatzgebiete
                                  und Wirkungsbereiche…………………………………………………………………..……... 6

                          4       Notfallzulassungen im Obstbau………………………………………………………………… 8
                          4.1     Insektizide und Akarizide………………………………..………….…………………………... 8
                          4.2     Fungizide………………………………….……………..…………………………………......... 10
                          4.3     Herbizide………………………………….……………..……………………………………….. 11
                          4.4     Bakterizide……………………………………………………………………………………….. 12

                          5       Notfallzulassungen im Ackerbau……………………………………………………………….                            13
                          5.1     Insektizide……..………………………………………..………………………………………..                                  13
                          5.2     Fungizide…….…………………………………………..……………………………………….                                     14
                          5.3     Herbizide………………………………………………………….………………………..……..                                    15

                          6       Notfallzulassungen im Gemüsebau…………………………………………………..………..                          15
                          6.1     Insektizide und Akarizide……………………….…………………………..…………………..                           15
                          6.2     Fungizide………………………………………………………………………………………….                                       17
                          6.3     Herbizide………………………………….……………………..………………………………..                                    17

                          7       Notfallzulassungen im Weinbau………………………………………………………………..                            18
                          7.1     Insektizide…….……………………………………………………………..……………………                                    18
                          7.2     Fungizide………………………………………….………………………..…………………….                                     19
                          7.3     Herbizide………..……………………………………….…………………..……………………                                    20
                          7.4     Wachstumsregler..……………………………………………………………………………….                                   20

                          8       Notfallzulassungen im Hopfenbau…………………………………………………………….. 21
                          8.1     Herbizide………….…………………………………………………..………........................... 21

                          9       Notfallzulassungen im Forst……………………………………………………………………. 21
                          9.1     Insektizide………………………………………………………………………………………... 21

                          10      Notfallzulassungen mit besonderer Bedeutung für den ökologischen Anbau………......... 22

                          11      Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel mit low-risk Wirkstoffen             . 24

                          12      Abgelehnte oder zurückgezogene Anträge auf Notfallzulassung………………………….. 25

                          13      Notfallzulassungen in anderen Mitgliedstaaten der EU….……………………..…………… 27
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                          14      Fazit und Ausblick……………………………………………………………………………….. 27

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Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          1       Einführung

                          Wenn zur Bekämpfung von Schadorganismen keine regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittel oder
                          anderen Verfahren und Methoden verfügbar sind, kann zum Schutz der Kulturpflanze im Rahmen ei-
                          nes Antrages auf Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung
                          mit § 29 des Pflanzenschutzgesetzes ein für die entsprechende Indikation nicht zugelassenes Pflan-
                          zenschutzmittel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Aus-
                          nahme für einen begrenzten Zeitraum von maximal 120 Tagen zugelassen werden.

                          Diese befristeten Zulassungen stellen eine wichtige Möglichkeit dar, kurzfristig auf Probleme sowie
                          neu aufkommende Schadorganismen im Pflanzenschutz reagieren zu können, für die keine anderen
                          Lösungen oder Bekämpfungsalternativen zur Verfügung stehen. Notfallzulassungen dienen damit vor-
                          nehmlich dem Schutz der Kulturpflanze und können damit in schwierigen landwirtschaftlichen Situatio-
                          nen Erträge sichern oder überhaupt erst ermöglichen. Die erteilten Notfallzulassungen sind damit ein
                          Indikator für aktuell bestehende landwirtschaftliche Probleme: Wenn veränderte klimatische Bedingun-
                          gen eine besonders schnelle Ausbreitung von Wärme liebenden Schadorganismen fördern oder Re-
                          sistenzen von Schadorganismen die Wirksamkeit von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln drastisch
                          verringern oder wenn Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund einer nicht weiter bestehen-
                          den Genehmigung des Wirkstoffes wegfallen, kann diesen Problemen nicht immer mit den zur Verfü-
                          gung stehenden Möglichkeiten adäquat und schnell begegnet werden. In diesen Situationen stellen
                          Notfallzulassungen oft die einzige Möglichkeit dar, schnell ein geeignetes Pflanzenschutzmittel für die
                          entsprechende Anwendung zur Verfügung zu stellen.

                          Dabei ist zu beachten, dass Artikel 53 neben einem Ausnahmetatbestand auch eine Ermessensnorm
                          ist: Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung einer Zulassung, sondern nur ein Anspruch auf ermes-
                          sensfehlerfreie Entscheidung. Im Rahmen des Ermessens ist daher zu prüfen, ob die Notfallzulas-
                          sung des Pflanzenschutzmittels vertretbar erscheint. Der bei der Anwendung gegebene Nutzen ist da-
                          bei den Auswirkungen des Einsatzes im Gesundheits- und Umweltbereich gegenüberzustellen. Damit
                          der Ausnahmecharakter dieser Zulassungen erhalten bleibt, ist die Anzahl der Notfallzulassungen auf
                          das absolut notwendige Maß zu begrenzen. Dabei hat der Schutz der Kulturpflanze oberste Priorität.

                          In diesem Bericht wird die Situation der Notfallzulassungen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.
                          1107/2009 für Deutschland im Jahr 2018 detailliert beschrieben und mit der Situation in den vorausge-
                          gangenen Jahren verglichen.

                          2       Antragstellung, Berichtspflichten und Dokumentation in der EU Datenbank PPPAMS

                          Auf das Verfahren zur Beantragung einer Notfallzulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr.
                          1107/2009 in Verbindung mit § 29 des Pflanzenschutzgesetzes und den damit verbundenen Berichts-
                          und Dokumentationspflichten der Antragsteller wurde unter Punkt 2 des Jahresberichtes 2017 aus-
                          führlich eingegangen. Das Verfahren und die damit verbundenen Vorgaben zur Einreichung der Zulas-
                          sungsberichte und zur Dokumentation der Anträge auf Notfallzulassung in der EU Datenbank
                          PPPAMS haben sich im Jahr 2018 nicht geändert.

                          Die Dokumente zur Antragstellung werden auf der Homepage des BVL unter www.bvl.bund.de > Ar-
                          beitsbereiche > Pflanzenschutzmittel > Antragsteller > Zulassungsverfahren > Formulare und Muster
                          > Antrag auf Zulassung in Notfallsituationen (Artikel 53) zur Verfügung gestellt. Dort findet sich auch
BVL_FO_04_0070_000_V1.0

                          die Vorlage für die Berichte zur Zulassung und die Anleitungen zur Anmeldung und Eingabe der An-
                          träge auf Notfallzulassung in die EU Datenbank PPPAMS.

                          © BVL, 28. September 2020                                                                    Seite 5 von 27
Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          Die Antragsteller haben nach Ablauf der Notfallzulassung die Pflicht einen detaillierten Bericht über
                          die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in der Praxis zu erstellen. Aus diesen Berichten gehen die
                          speziellen Bedingungen der jeweiligen Zulassung (Witterungsbedingungen, Verlauf des Befalls, be-
                          troffene Fläche, angewendete Mittelmenge) hervor. In der Regel werden diese Berichte durch die Zu-
                          lassungsinhaber pünktlich und mit einer guten Qualität erstellt. In einzelnen Fällen kam es im Jahr
                          2018 zu Verzögerungen bei der Abgabe der Berichte. Insgesamt sind diese Berichte ein hilfreiches
                          Mittel um im Nachhinein die Umsetzung und die Bedeutung der Notfallzulassungen in der Praxis ein-
                          schätzen zu können.

                          3                             Anzahl der Anträge auf Notfallzulassung sowie ihre Verteilung auf Einsatzgebiete und
                                                        Wirkungsbereiche im Jahr 2018

                          Im Vergleich zum Jahr 2017 mit 65 Anträgen auf Notfallzulassung hat sich die Anzahl der Anträge im
                          Jahr 2018 mit 73 leicht erhöht, liegt aber im langjährigen Vergleich der Antragszahlen seit 2014 immer
                          noch in einem für diese Antragsart üblichen Bereich (Abb. 1). Während sich die Anzahl der zugelasse-
                          nen Anträge von 2017 und 2018 mit 50 (68 % der eingegangenen Anträge) nicht unterscheidet, hat
                          die Anzahl der Ablehnungen in 2018 mit 23 Anträgen (31 %) im Vergleich zu 2017 mit 15 Anträgen
                          (23 %) leicht erhöht.

                                                                 Anzahl der Anträge auf Notfallzulassung
                                                   90
                                                                                               77
                                                   80                       72                                                       73
                                                   70                                                             65
                                                            62
                              Anzahl der Anträge

                                                   60                                               53
                                                                                  50                                   50                 50
                                                   50            41
                                                   40
                                                   30                                  22                24                                    23
                                                                      21
                                                   20                                                                       15
                                                   10
                                                   0
                                                              2014            2015                  2016            2017              2018

                                                                 Anträge gesamt        zugelassen        abgelehnt / zurückgezogen

                          Abb. 1: Anzahl der Anträge auf Notfallzulassung im Zeitraum von 2014 bis 2018 mit Angaben zu zuge-
                          lassenen und abgelehnten bzw. zurückgezogenen Anträgen.

                          Die Verteilung der Notfallzulassungen auf die unterschiedlichen Einsatzgebiete im Pflanzenschutz
                          sind auch im Jahr 2018 unterschiedlich (Abb.2):

                          Für den Einsatz im Obstbau wurden 2018 52 % aller Notfallzulassungen ausgesprochen. Der Anteil
                          hat sich damit im Vergleich zum Jahr 2017 mit 46 % noch einmal um 6 % erhöht. Dies zeigt, dass er-
                          teilte Notfallzulassungen besonders für den Obstbau von großer Bedeutung sind. Alle anderen Ein-
                          satzbereiche wie Acker-, Gemüse-, Wein-, und Hopfenbau sind mit deutlich geringeren Anteilen ver-
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                          treten. Für das Einsatzgebiet des Ackerbaus wurde 2018 ein Rückgang im Vergleich zu 2017 beo-
                          bachtet. Der Anteil verringerte sich hier von 22 % auf 16 %. Die Einsatzgebiete Gemüse- und Wein-
                          bau haben sich in ihren Anteilen zwischen 2017 und 2018 kaum verändert. Im Gegensatz zum Jahr
                          2017 kam bei den Einsatzgebieten mit den geringsten Anteilen neben dem Hopfenbau auch der Forst
                          mit 2 % der Anträge auf Notfallzulassung dazu.

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Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          Ebenso wie im Jahr 2017 zeigten sich auch im Jahr 2018 deutliche Unterschiede in den Wirkungsbe-
                          reichen der über Notfallzulassungen verfügbaren Pflanzenschutzmittel. Mit 60 % der zugelassenen
                          Pflanzenschutzmittel sind nach wir vor die Insektizide (mit Akariziden) die dominierende Gruppe, ge-
                          folgt von den Fungiziden mit einem Anteil von 22 %, den Herbiziden mit 16 % und den Wachstums-
                          reglern sowie den Bakteriziden mit einem Anteil von jeweils 2 %. Während sich die Anteile der Insekti-
                          zide und Akarizide an den Notfallzulassungen im Vergleich zum Jahr 2017 nur geringfügig verändert
                          haben, hat sich der Anteil der Herbizide von 8 % in 2017 auf 14 % in 2018 erhöht. Da 2018 keine An-
                          träge für Virizide vorlagen, gehen die restlichen 4 % der Wirkungsbereiche an die Bakterizide und
                          Wachstumsregler.

                          Bei Betrachtung der Anteile der Wirkungsbereiche im Jahr 2018 wird deutlich, dass in der Praxis für
                          Insektizide / Akarizide Notfallzulassungen eine wichtige Rolle spielen, um diese Mittel zur Bekämpfung
                          von Schadorganismen zur Verfügung zu stellen.

                                Notfallzulassungen 2017                              Notfallzulassungen 2018
                                 nach Einsatzgebieten                                 nach Einsatzgebieten
                                             4%                                              2%      2%

                                       16%                                                     14%
                                                      46%
                                    12%                                                  14%
                                                                                                             52%

                                            22%                                                16%

                                   Obstbau         Akerbau                              Obstbau           Ackerbau
                                   Gemüsebau       Weinbau                              Gemüsebau Weinbau
                                   Hopfenbau                                            Hopfenbau         Forst

                                     Notfallzulassungen 2017                        Notfallzulassungen 2018
                                     nach Wirkungsbereichen                         nach Wirkungsbereichen
                                             2%       2%                                                  2%
                                                                                                2%

                                              8%
                                                        26%                                     14%         22%

                                              62%
                                                                                                  60%

                                Fungizide              Insektizide / Akarizide   Fungizide                  Insektizide / Akarizide
                                Herbizide              Virizide                  Herbizide                  Wachstumsregler
                                Wachstumsregler                                  Bakterizide
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                          Abb. 2: Anteil der unterschiedlichen Einsatzgebiete und Wirkungsbereiche an den Notfallzulassungen
                          der Jahre 2017 und 2018.

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Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          4       Notfallzulassungen im Obstbau
                          4.1     Insektizide und Akarizide

                          Insgesamt wurden im Jahr 2018 19 Notfallzulassungen für Insektizide und Akarizide im Obstbau erteilt
                          (Tab. 1). Mit sieben Notfallzulassungen steht der Schadorganismus Kirschessigfliege in diesem Ein-
                          satzgebiet besonders im Focus der Bekämpfung. Auch wenn in der letzten Zeit mehrere reguläre Zu-
                          lassungen zur Bekämpfung der Kirschessigfliege im Obstbau erteilt wurden, reicht diese bessere Ver-
                          fügbarkeit der Pflanzenschutzmittel noch nicht für eine nachhaltige Bekämpfung der Kirschessigfliege
                          aus.
                          Die Vermeidung von Resistenzen der Kirschessigfliege durch die Verfügbarkeit unterschiedlicher Wir-
                          kungsmechanismen spielt bei der Erteilung der Notfallzulassungen hier eine besonders wichtige Rolle.
                          Besonders dem Wirkstoff Cyantraniliprole kommt in dieser Beziehung eine hohe Bedeutung für einige
                          Kulturen zu. Mit seinem sich zu anderen zugelassenen Mitteln unterscheidenden Wirkmechanismus
                          spielt er eine wichtige Rolle im Rahmen des vorbeugenden Resistenzmanagements: Eine alternie-
                          rende Anwendung der damit zur Verfügung stehenden Wirkungsmechanismen beugt einer schnellen
                          Resistenzentwicklung der Kirschessigfliege vor und sichert daher eine nachhaltige Bekämpfung die-
                          ses Schadorganismus. Für Kirschen ist neben der Kirschessigfliege auch die Kirschfruchtfliege ein re-
                          levanter Schadorganismus, für dessen Bekämpfung keine ausreichenden Möglichkeiten in Form von
                          zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung stehen.

                          Eine besondere Rolle spielt die Ausprägung einer Resistenz gegen bestehende Granulosevirus Iso-
                          late auch bei der Notfallzulassung für das Mittel ABC-V14 gegen den Apfelwickler in Apfel. Diese Zu-
                          lassung wurde ausschließlich zur Bekämpfung von resistenzgefährdeten Populationen ausgespro-
                          chen, die mit anderen Cydia pomonella-Granulosevirus Isolaten aktuell nicht mehr bekämpft werden
                          können.

                          Für viele andere Schadorganismen im Obstbau bestehen zurzeit nur reguläre Zulassungen von Pflan-
                          zenschutzmitteln, die entweder in ihrer allgemeinen Wirksamkeit (Mittel auf Basis von Kaliseife, Az-
                          adirachtin oder Pheromone zum Einsatz im Rahmen einer Verwirrmethode) oder in der Wirkung auf
                          bestimmte Stadien des Schadorganismus eingeschränkt sind. Eine sichere und nachhaltige Bekämp-
                          fung wird damit erst über Insektizide möglich, die per Notfallzulassung zur Verfügung gestellt wurden.
                          Zu diesen Schadorganismen zählen die Apfelblutlaus, die Grüne Futterwanze, der Birnenblattsauger,
                          der Pflaumenwickler und die Erdbeermilbe.

                          Die schwer bekämpfbaren, invasiven Schildläuse wie die Maulbeerschildlaus und die Rote Austernför-
                          mige Schildlaus verbreitet sich aktuell besonders in den wärmeren Regionen Deutschlands aufgrund
                          der klimatischen Veränderungen schnell. Ein massiver Befall führt zum Absterben der befallenen
                          Pflanzen. Eine Bekämpfung dieses Schadorganismus ist mit zugelassenen Insektiziden nur einge-
                          schränkt möglich. Da das Mittel Movento SC 100 eine gute Wirkung gegen erwachsene Tiere und Lar-
                          ven hat, und sich diese gute Wirksamkeit auch im Rahmen von Freilandversuchen bestätigte, ist es
                          zur Bekämpfung dieser invasiven Schildlaus-Arten in Johannis- und Stachelbeere, Kirsche, Pflaume,
                          Zwetsche, Mirabelle und Pfirsich besonders gut geeignet und wurde daher im Rahmen einer Notfallzu-
                          lassung zur Verfügung gestellt.

                          Die Rotbeinige Baumwanze und die Grüne Reiswanze sind fruchtschädigende Wanzen und können
                          bei einem entsprechenden Auftreten 70 % der Früchte so schädigen, dass sie nicht mehr vermarktet
                          werden können. Derzeit sind in Deutschland keine ausreichend wirksamen Mittel gegen diese Wan-
                          zenarten zugelassen. Da eine Regulierung der Wanzenpopulation durch natürliche Gegenspieler nicht
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                          möglich ist, bleibt als einzige Möglichkeit der Kontrolle ein Einsatz des wirksamen Pyrethroids Karate
                          Zeon.

                          Bei niedrigen Temperaturen sind die vielfach im ökologischen Anbau eingesetzten Bacillus
                          thuringiensis-Präparate nicht ausreichend wirksam. Daher wurde speziell für den ökologischen Anbau

                          © BVL, 28. September 2020                                                                  Seite 8 von 27
Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          von johannisbeerartigem Beerenobst (siehe auch Punkt 10) eine Notfallzulassung für das Mittel
                          Spruzit Neu mit den Wirkstoffen Pyrethrine und Rapsöl beantragt. Das Mittel ist aktuell nicht regulär
                          zugelassen und kann daher nur über eine Notfallzulassung zur Verfügung gestellt werden. Auch zur
                          Bekämpfung des Apfelblütenstechers gibt es im ökologischen Anbau keine anderen Mittel, die über
                          eine ausreichende Wirksamkeit verfügen. Spruzit Neu wurde daher auch zur Bekämpfung dieses
                          Schadorganismus zugelassen.

                          Der Birnenblattsauger ist der wirtschaftlich bedeutendste Schädling im Birnen-Anbau. Ein massiver
                          Befall führt zu starken Fruchtverschmutzungen, einem geringeren Blütenansatz sowie einem schwä-
                          cheren Triebwachstum der Bäume. Die Wirkung von Movento SC 100 erfasst vor allem die jungen
                          Larvenstadien, während das ebenfalls als Notfallzulassung verfügbare Vertimec Pro vor allem eine
                          gute Wirkung auf ältere Larvenstadien hat. Beide Mittel werden daher im Rahmen einer kombinierten
                          Bekämpfungsstrategie eingesetzt: Vertimec Pro nach der Blüte gegen den vorhandenen Larvenbesatz
                          und später Movento 100 SC für einen dauerhaften Schutz der Bäume vor Wiederbesiedlung durch
                          den Birnenblattsauger.

                          Tab. 1: Notfallzulassungen für Insektizide im Obstbau 2018
                          Mittel      Wirkstoff          Kultur              Schadorganismus Menge und           Antrag-         Zeitraum
                                                                                             Fläche              steller
                          ABC-V14 Cydia pomo-            Kernobst            Apfelwickler         200 Liter      Andermatt       02.05. -
                                  nella-Granulo-                                                  200 ha         Biocontrol      29.08.2018
                                  sevirus isolate                                                                AG
                                  V14
                          Exirel  Cyantraniliprole       Kirschen            Kirschessigfliege,   11.000 Liter   Fachgruppe      14.05. -
                                                                             Kirschfruchtfliege   5.500 ha       Obstbau         10.09.2018
                          Exirel      Cyantraniliprole   Pflaume, Zwet-      Kirschessigfliege    4.500 Liter    Fachgruppe      15.06. -
                                                         sche, Reneklode,                         3.000 ha       Obstbau         12.10.2018
                                                         Mirabelle
                          Exirel      Cyantraniliprole   Johannis-, Stachel- Kirschessigfliege    2.250 Liter    Fachgruppe      01.06. -
                                                         und Heidelbeere                          1.500 ha       Obstbau         28.09.2018
                          Insegar     Fenoxycarb         Pflaume, Zwet-      Pflaumenwickler      3.600 kg       Fachgruppe      15.05. -
                                                         sche, Mirabelle                          3.000 ha       Obstbau         11.09.2018
                          Karate      Lambda-            Apfel               Grüne Futterwanze 22,5 Liter        LWK Nieder-     01.04. -
                          Zeon        Cyhalothrin                                              300 ha            sachsen         31.05.2018
                          Karate      Lambda-            Johannisbeerarti-   Kirschessigfliege    120 Liter      Fachgruppe      08.06. -
                          Zeon        Cyhalothrin        ges Beerenobst,                          1.600 ha       Obstbau         05.10.2018
                                                         Heidelbeerarten,
                                                         Holunder
                          Karate      Lambda-            Himbeerartiges      Kirschessigfliege    112,5 Liter    Fachgruppe      15.06. -
                          Zeon        Cyhalothrin        Beerenobst                               1.500 ha       Obstbau         12.10.2018
                          Karate      Lambda-            Birne               Rotbeinige Baum-     45 Liter       Fachgruppe      01.03. -
                          Zeon        Cyhalothrin                            wanze, Grüne         600 ha         Obstbau         28.06.2018
                                                                             Reiswanze
                          Movento     Spirotetramat      Erdbeere            Erdbeermilbe         7.250 Liter    Fachgruppe      22.08. -
                          SC 100                                                                  4.650 ha       Obstbau         19.12.2018
                          Movento     Spirotetramat      Apfel               Apfelblutlaus        11.250 Liter   Fachgruppe      18.04. -
                          SC 100                                                                  2.500 ha       Obstbau         15.08.2018
                          Movento     Spirotetramat      Birne               Birnenblattsauger    6.750 Liter    Fachgruppe      20.04. -
                          SC 100                                                                  1.500 ha       Obstbau         17.08.2018
                          Movento     Spirotetramat      Johannis- und       Maulbeerschildlaus 450 Liter        Fachgruppe      15.06. -
BVL_FO_04_0070_000_V1.0

                          SC 100                         Stachelbeere                           300 ha           Obstbau         12.10.2018
                          Movento     Spirotetramat      Kirsche, Pflaume,   Maulbeerschild-     2.250 Liter     Fachgruppe      01.05. -
                          SC 100                         Zwetsche, Mira-     laus, Rote Austern- 500 ha          Obstbau         28.08.2018
                                                         belle, Pfirsich     schildlaus

                          © BVL, 28. September 2020                                                                            Seite 9 von 27
Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          Fortsetzung Tab. 1

                          Mittel      Wirkstoff        Kultur                Schadorganismus Menge und          Antrag-         Zeitraum
                                                                                             Fläche             steller
                          SpinTor     Spinosad         Kirschen, Pfirsich,   Kirschessigfliege    Kirschen:     Fachgruppe      Kirschen:
                                                       Aprikose, Pflaume,                         5.900 Liter   Obstbau         01.05. -
                                                       Zwetsche, Mira-                            5.500 ha,                     28.08.2018
                                                       belle, Reneklode                                                         Pfirsich,
                                                                                                  4.352 ha                      Aprikose:
                                                                                                  andere Kul-                   01.06. -
                                                                                                  turen                         28.09.2018
                                                                                                                                andere Kul-
                                                                                                                                turen:
                                                                                                                                15.06. -
                                                                                                                                12.10.2018
                          SpinTor     Spinosad         Erdbeere              Kirschessigfliege    3.800 Liter   Fachgruppe      15.06. -
                                                                                                  9.500 ha      Obstbau         12.10.2018
                          Spruzit     Rapsöl,          Johannis- , Sta-      Freifressende        300 Liter     Neudorff        11.04. -
                          Neu         Pyrethrine       chel-, Josta- , Ho-   Schmetterlings-      15 ha         GmbH            08.08.2018
                                                       lunder-, Preisel-,    raupen
                                                       Els- und Heidel-
                                                       beere, Hagebutte,
                                                       Sand- und Weiß-
                                                       dorn
                          Spruzit     Rapsöl,          Apfel                 Apfelblütenstecher   2.600 Liter   Neudorff        15.02. -
                          Neu         Pyrethrine                                                  300 ha        GmbH            14.06.2018
                          Vertimec    Abamectin        Birne                 Birnenblattsauger    500 Liter     Fachgruppe      20.04. -
                          Pro                                                                     650 ha        Obstbau         17.08.2018

                          Aufgrund der zu den jeweiligen Zulassungen abgegebenen Berichte zur Situation der Notfallzulassun-
                          gen in der Praxis wird auch für das Jahr 2018 deutlich, dass die angewendete Mittelmenge in der Pra-
                          xis oft deutlich unter der beantragten und zugelassenen Mittelmenge bleibt. Die im Rahmen der Zulas-
                          sungsberichte abgefragten Informationen zur Anwendung des Mittels in der Praxis sind oft hilfreich
                          und auch zur Beurteilung von kommenden Anträgen in dieser Indikation gut geeignet. Ebenfalls wird
                          durch diese Zulassungsberichte dokumentiert, dass im Rahmen der Notfallzulassungen von Insektizi-
                          den im Obstbau keine ungewollten Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern oder anderen
                          Personen sowie auf die Umwelt zu beobachten waren.

                          4.2       Fungizide

                          Im Jahr 2018 wurden insgesamt drei Notfallzulassungen für fungizide Mittel im Obstbau ausgespro-
                          chen (Tabelle 2). Diese Anträge dienten vor allem der Bekämpfung von Monilinia spp. im Steinobst
                          und zur Bekämpfung der Blattfall-, Regenflecken-, Fliegenschmutzkrankheit und Venturia spp.im
                          Kernobst. Im Gegensatz zum Vorjahr hat sich die Zahl der Notfallzulassungen in diesem Bereich von
                          sechs auf drei deutlich verringert.

                          Im Fall der Monilinia-Triebspitzendürre und der Fruchtmonilinia steht vor allem für den ökologischen
                          Anbau für Steinobstkulturen kein anderes Mittel zur Verfügung. Das zugelassene Mittel Botector mit
                          dem Mikroorganismus Aureobasidium pullulans wirkt als mikrobieller Antagonist und kann auch bei
                          bestehenden Resistenzen gegen andere Fungizide außerhalb des ökologischen Anbaus gut einge-
                          setzt werden.
BVL_FO_04_0070_000_V1.0

                          Der Pilz Marssonina coronaria verursacht Blattflecken, die zu vorzeitigem Blattfall und Fruchtschäden
                          führen. Die Erkrankung tritt in den letzten Jahren verstärkt vor allem im ökologischen Obstanbau und
                          im Streuobstanbau auf. Die Erreger der Regenfleckenkrankheit, auch Fliegenschmutzkrankheit ge-
                          nannt, treten vor allem bei feuchten Witterungsverhältnissen auf. Starker Befall reduziert den Ertrag

                          © BVL, 28. September 2020                                                                          Seite 10 von 27
Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          insgesamt durch vorzeitigen Blattfall und Fruchtschäden; besonders die Erzeugung von Tafelobst wird
                          erheblich beeinträchtigt. Der Obst-Schorf verursacht durch Venturia spp. ist eine der wichtigsten
                          Krankheiten in Kernobst im integrierten sowie im ökologischen Anbau. Der Erreger tritt besonders bei
                          feuchten Witterungsbedingungen in Frühjahr auf und kann zu erheblichen qualitativen und quantitati-
                          ven Einbußen der Ernte führen. Alternative Mittel, die eine hinreichende Bekämpfung in diesen Indika-
                          tionen gewährleisten, stehen nur im konventionellen Anbau, nicht aber im ökologischen Anbau zur
                          Verfügung. Daher wurde das Mittel Curatio in diesen Indikationen als Notfallzulassung besonders für
                          den ökologischen Kernost-Anbau zugelassen.

                          Tab. 2: Notfallzulassungen für Fungizide im Obstbau 2018
                          Mittel      Wirkstoff        Kultur              Schadorganismus Menge und             Antrag-       Zeitraum
                                                                                           Fläche                steller
                          Botector    Aureobasidium    Steinobst           Monilinia laxa, Mo-    6.600 kg       bio-ferm      01.04. -
                                      pullulans DSM                        nilinia fructigena,    733 ha         GmbH          29.06.2018
                                      14940 u.14941                        Monilinia fructicola
                          Curatio     Schwefelkalk-    Kernobst            Blatfall-, Regenfle-   63.000 Liter   Biofa AG      08.08. -
                                      brühe                                cken-, Fliegen-        1.500 ha                     05.12.2018
                                                                           schmutzkrankheit
                          Curatio     Schwefelkalk-    Kernobst            Venturia spp.          1.116.000 L    Biofa AG      28.03. -
                                      brühe                                                       6.000 ha                     25.07.2018

                          Aufgrund des überdurchschnittlich warmen und trockenen Frühjahrs und des sehr trockenen und
                          heißen Sommers im Jahr 2018 kam es im ganzen Bundesgebiet zu keinen nennenswerten
                          Infektionsbedingungen für Monilinia spp. Daher wurde das Mittel Botector nur vereinzelt und in sehr
                          geringen Mengen ausgebracht.

                          Ausgeprägte nasse Witterungslagen mit überregionalem Charakter gab es 2018 nur wenige. So
                          verursachten hauptsächlich regionale und lokale Gewitter mit Schauern und starken Niederschlägen
                          relevante Infektionsbedingungen bei Marssonina bzw. bei der Regenfleckenkrankheit /
                          Fliegenschmutzkrankheit. So musste fast ausschließlich in den Regionen Bodensee und an der
                          Niederelbe und dort auch nur regional und lokal Infektionen mit der Blattfallkrankheit Marssonia
                          coronaria sowie der Regenfleckenkrankheit / Fliegenschmutzkrankheit bekämpft werden. In anderen
                          Hauptanbaugebieten kann von einem geringen Infektionsdruck ausgegangen werden. Daher wurden
                          auch nur rund 15 % der zugelassenen Menge des Mittels Curatio zur Bekämpfung im Rahmen der
                          Blatfall-, Regenflecken- und Fliegenschmutzkrankheit eingesetzt.

                          Die besonderen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 führten zu einem eher zurückhaltenden Einsatz
                          von Belagsfungiziden wie Curatio. Bei überraschenden lokalen Regenereignissen wurde allerdings
                          eine kurative Behandlung des Schorfes notwendig. Lokal war die Witterung stärker mit einzelnen Re-
                          genereignissen durchsetzt, so dass es hier häufiger zu Schorfinfektionen kam. In den meisten Haupt-
                          anbaugebieten von Kernobst kann aber von einer normalen bis geringen Schorfsaison ausgegangen
                          werden. Die zur Bekämpfung von Venturia spp. zugelassenen Mittelmengen wurden nur zu ca. 30 %
                          ausgeschöpft.

                          4.3       Herbizide

                          Im Jahr 2018 wurden für den Obstbau drei Notfallzulassungen zur Anwendung von Herbiziden ausge-
                          sprochen (Tab. 3). Alle drei Notfallzulassungen betreffen Mittel mit dem Wirkstoff Pelargonsäure und
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                          wurden zur Bekämpfung von Wurzelschossern und Stammausschlägen beantragt, für die keine Be-
                          kämpfungsmöglichkeit durch zugelassene Herbizide zur Verfügung steht. Daher müssen Wur-
                          zelschosser unter hohem Aufwand von Hand ausgeschnitten werden. Eine mechanische Entfernung

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Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          der Wurzelschosser erhöht die Gefahr einer Stammbeschädigung und kann dadurch zu weiteren In-
                          fektionen durch andere Schaderreger wie Obstbaumkrebs oder Feuerbrand führen. Durch eine chemi-
                          sche Bekämpfung der Wurzelschosser wird diese mechanische Beschädigung der Stämme beim Aus-
                          schneiden der Schosser von Hand vermieden und weitere Folgeinfektionen eingedämmt.

                          Tab. 3: Notfallzulassungen für Herbizide im Obstbau 2018
                          Mittel      Wirkstoff        Kultur              Schadorganismus Menge und         Antragstel-      Zeitraum
                                                                                           Fläche            ler
                          Beloukha Pelargonsäure       Steinobst           Abtötung           10.000 Liter   Belchim Crop     01.06. -
                                                                           Wurzelschosser     312 ha         Protection       28.09.2018
                                                                                                             NV/SA
                          Beloukha Pelargonsäure       Kernobst            Abtötung           20.000 Liter   Belchim Crop     05.06. -
                                                                           Wurzelschosser     625 ha         Protection       03.10.2018
                                                                                                             NV/SA
                          Finalsan    Pelargonsäure    Kern- und           Abtötung           32.500 Liter   Neudorff         01.06. -
                                                       Steinobst           Wurzelschosser,                   GmbH             28.09.2018
                                                                           Stammausschläge

                          Da die Witterung keinen direkten Einfluss auf das Wachstum der Wurzelschosser hat, wachsen diese
                          das ganze Jahr über. Die große Trockenheit im Sommer 2018 verursachte allerdings eine dicke
                          Wachsschicht und eine sehr schnelle Verholzung der Wurzelschosser, welches die Bekämpfung der
                          Stockaustriebe deutlich erschwerte. Die Wirksamkeit der durchgeführten Behandlungen gegen
                          Wurzelschosser lagen bei 80 bis 100 %. In Bezug auf die Wirksamkeit ist eine gute Benetzung der
                          Wurzelschosser ausschlaggegebend für den Erfolg der Maßnahme.

                          4.4 Bakterizide

                          Das Mittel LMA hat eine bakterizide Wirkung auf den Erreger des Feuerbrandes Erwinia amylovora im
                          Kernobst. Der bakterielle Erreger spielt in Deutschland vor allem im Süd- und Mitteldeutschen Raum
                          eine wichtige Rolle im Kernobst-Anbau. Vereinzelte Feuerbrandschäden sind aber auch aus Mecklen-
                          burg-Vorpommern und Niedersachsen bekannt. Erwinia amylovora befällt neben Kernobst viele Ge-
                          hölze aus der Familie der Rosaceae. Die Ausbreitung erfolgt passiv über Luftpartikel und Vektoren (In-
                          sekten, Vögel, Menschen). Besonders nach Hagelschlag entstehen durch die Wunden Eintrittspforten
                          für den Erreger, die die Infektionsbedingungen verbessern. Optimale Infektionsbedingungen liegen bei
                          mehr als 20 °C mit hoher Feuchtigkeit. Deshalb sind vor allem die südlichen Gebiete in Deutschland
                          von Feuerbrandinfektionen stärker betroffen.

                          Tab. 4 Bakterizide im Obstbau 2018
                          Mittel      Wirkstoff        Kultur              Schadorganismus Menge und         Antragstel-      Zeitraum
                                                                                           Fläche            ler
                          LMA         Aluminium-       Kernobst            Feuerbrand         260.000 kg     Fachgruppe       01.04. -
                                      kaliumsulfat                                                           Obstbau          29.07.2018

                          Der Bericht zur Zulassung führt an, dass im Jahr 2018 nur wenige Befalls-Meldungen für Feuerbrand
                          zu verzeichnen gewesen waren: Das Frühjahr war in einigen Regionen sehr kühl und erst zum Ende
                          der Blüte kamen Infektionsbedingungen zustande. Im wärmeren Rheingraben und am Bodensee tra-
                          ten allerdings bereits kurz vor der Vollblüte optimale Bedingungen für Feuerbrandinfektionen auf. Ent-
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                          sprechende Warnungen und Aufrufe erfolgten durch den Pflanzenschutzdienst. Von den insgesamt
                          zugelassenen 260 Tonnen wurden daher auch nur 53,4 Tonnen zur Feuerbrandbekämpfung in 2018
                          eingesetzt.

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Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          5       Notfallzulassungen im Ackerbau
                          5.1     Insektizide

                          Auch im Jahr 2018 wurden Notfallzulassungen für Insektizide im Ackerbau nur für die Kulturen Kartof-
                          fel, Mais und Raps benötigt. Für die Kartoffel steht dabei die Bekämpfung von Drahtwürmern und dem
                          Kartoffelkäfer im Focus. Zur Bekämpfung von Drahtwürmern bestehen aktuell in Deutschland keine
                          Zulassungen für Pflanzenschutzmittel. Alternative Bekämpfungsverfahren sind ebenfalls nicht vorhan-
                          den. Daher stellt die Notfallzulassung für das Mittel ATTRACAP mit dem biologischen Wirkstoff Meta-
                          rihizium brunneum zurzeit die einzige Möglichkeit dar, diese Schadorganismen auch im ökologischen
                          Anbau kontrollieren zu können.

                          Bedingt durch hohe Temperaturen und eine teilweise anhaltende Trockenheit konnten sich Kartoffel-
                          käferpopulationen auch im Jahr 2018 gut entwickeln. Besonders der Fraß der zweiten Larvengenera-
                          tion bedrohte den Kartoffelertrag vor allem im ökologischen Anbau, da dort aufgrund von Resistenzen
                          des Kartoffelkäfers gegen Pyrethrine kaum Bekämpfungsalternativen bestehen. Da das Mittel NeemA-
                          zal-TS mit dem Wirkstoff Azadirachtin bereits in dieser Indikation regulär zugelassen ist, war im Rah-
                          men der Notfallzulassung lediglich eine Erhöhung der Anwendungszahl für eine sichere und nachhal-
                          tige Bekämpfung notwendig.

                          In der Produktion von Saatmais tritt eine Schädigung der Pflanzen vor allem durch Drahtwürmer auf.
                          Diese schädigen die Pflanze durch Wurzelfraß und können sogar in die Wurzel oder in junge Pflanzen
                          eindringen. Dies führt zu einem verminderten Wachstum der Pflanzen bis hin zu einem möglichen To-
                          talausfall. Zur Bekämpfung von Drahtwürmern im Saatmaisanbau bestehen wie in der Kartoffel auch
                          aktuell keine Zulassungen. Daher ist in diesem Bereich einer besonders hohen Wertschöpfung eine
                          Notfallzulassung für das insektizide Granulat Trika Expert notwendig, um Drahtwürmer effektiv be-
                          kämpfen zu können.

                          Blattläuse schädigen den Raps im Herbst durch Saugtätigkeit und zusätzlich durch die Übertragung
                          des Wasserrübenvergilbungsvirus (TuYV), das zu den wichtigen Pathogenen von verschiedenen Kul-
                          turpflanzen gehört. Da dieses Virus ausschließlich von Blattläusen übertragen und verbreitet wird,
                          kann es besonders in Jahren mit hohem Blattlausvorkommen zu erheblichen Ertragseinbußen in der
                          Landwirtschaft führen. In der Vergangenheit wurden Blattläuse in einem jungen Rapsbestand durch
                          die insektizide Saatgut-Beizung mit Neonikotinoiden kontrolliert. Diese Maßnahme ist aufgrund des
                          EU-weiten Verbotes der Neonikitinoide in dieser Anwendung nicht mehr verfügbar. Aufgrund der vor-
                          handenen Resistenzen der Blattlaus Myzus persicae können zugelassene Pyrethroide und deren Ne-
                          benwirkungen gegen beißende Insekten nicht immer für eine sichere Bekämpfung der virusübertra-
                          genden Blattläuse genutzt werden. Daher sind Mittel mit einem anderen Wirkungsmechanismus, wie
                          ihn der Wirkstoff Thiacloprid besitzt, eine sinnvolle Ergänzung zur Bekämpfung dieser Schaderreger.
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Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          Tab. 5: Notfallzulassungen für Insektizide im Ackerbau 2018
                          Mittel         Wirkstoff        Kultur           Schadorganismus Menge und        Antrag-        Zeitraum
                                                                                           Fläche           steller
                          ATTRACAP Metarihizium           Kartoffel        Drahtwurm          210 Tonnen Biocare Ge-       15.02. -
                                   brunneum                                                   7.000 ha    sellschaft für   15.06.2018
                                   Stamm Cb15-III                                                         Biologische
                                                                                                          Schutzmittel
                                                                                                          mbH
                          NeemAzal-      Azadirachtin     Kartoffel        Kartoffelkäfer     5.000 Liter Trifolio-M       27.07. -
                          T/S                                                                 1.000 ha    GmbH             23.11.2018
                          Trika Expert Lambda-            Saatmais         Drahtwürmer        52.650 kg     Sumi Agro      15.04. -
                                       Cyhalothrin                                            3.510 ha      Ltd.           12.08.2018
                          Biscaya        Thiacloprid      Raps             Blattläuse als     7.500 Liter   Bayer          10.09.2018
                                                                           Virusvektoren      25.000 ha     CropScience    -
                                                                                                            Deutschland    07.01.2019
                                                                                                            GmbH

                          5.2       Fungizide

                          Für Fungizide wurde im Ackerbau im Jahr 2018 vier Notfallzulassungen für zwei Kulturen erteilt: Zu-
                          ckerrübe und Ölkürbis.

                          Die Späte Rübenfäule Rhizoctonia solani hat besonders in den südbayerischen Rübenanbaugebieten
                          in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Bekämpfung ist mit acker- und pflan-
                          zenbaulichen Maßnahmen aktuell nicht zufriedenstellend zu lösen. Eine chemische Bekämpfung die-
                          ser Krankheit ist nicht verfügbar. Es existiert in Deutschland kein zugelassenes Präparat gegen die
                          Späte Rübenfäule. Alternative Verfahren zur Bekämpfung von Rhizoctonia solani über einen Frucht-
                          wechsel stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Daher kann nur durch den Einsatz des fungiziden
                          Wirkstoffes Azoxystrobin eine Reduzierung der Späten Rübenfäule erreicht werden.

                          Aufgrund einer voranschreitenden Triazol- und Strobilurin-Resistenz des Erregers Cercospora beticola
                          der Blattfleckenkrankheit der Zuckerrübe sind die zugelassenen Fungizide in ihrer Wirkung einge-
                          schränkt. Da keine anderen Wirkungsmechanismen für ein geeignetes Resistenzmanagement zur
                          Verfügung stehen wird in den nächsten Jahren mit einer Ausbreitung der Resistenz gerechnet.

                          Der Einsatz von Kupferpräparaten kann hier für eine zufriedenstellende Bekämpfung des Erregers be-
                          sonders in Resistenzgebieten sorgen. Ein verstärkter Einsatz von Kupferpräparaten in Kulturen mit
                          einem hohen Flächenanteil widerspricht allerdings der allgemeinen Kupferminimierungsstrategie. Da-
                          her wurde die Zulassung für Funguran progress wie im Vorjahr auch auf eine deutlich geringere
                          Menge als beantragt begrenzt.

                          Ölkürbissaat ist aufgrund der dünnen Schale besonders anfällig für Auflaufkrankheiten durch boden-
                          bürtige, pilzliche Schaderreger. Ein Anbau von Ölkürbissen auch in der ökologischen Produktion ist
                          vor allem im Süden Deutschlands vorhanden. Für diese Region ist die Verwendung von fungizid ge-
                          beiztem Saatgut wichtig. Da in Österreich Notfallzulassungen für fungizide Saatgutbehandlungsmittel
                          zur Beizung von Ölkürbissaatgut vorhanden waren, darf nach aktueller Rechtsauffassung das behan-
                          delte Saatgut nur nach Deutschland importiert werden, wenn eine entsprechende Notfallzulassung
                          auch in Deutschland vorliegt. Daher kann aufgrund der Notfallzulassungen von Cuprofor flow und
BVL_FO_04_0070_000_V1.0

                          Merpan 80 WDG entsprechend gebeiztes Ölkürbissaatgut von Österreich nach Deutschland importiert
                          und hier im ökologischen und konventionellen Anbau verwendet werden.

                          © BVL, 28. September 2020                                                                     Seite 14 von 27
Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          Tab. 6: Notfallzulassungen für Fungizide im Ackerbau 2018
                          Mittel          Wirkstoff           Kultur       Schadorganismus         Menge und      Antrag-       Zeitraum
                                                                                                   Fläche         steller
                          Amistar Gold    Azoxystrobin,       Zuckerrübe   Späte                   10.000 Liter   Syngenta      01.05. -
                                          Difenoconazol                    Zuckerrübenfäule        10.000 ha      Agro GmbH     28.08.2018

                          Funguran        Kupferhydroxid      Zuckerrübe   Blattfleckenkrankheit   80.000 kg      Spiess-       10.07. -
                          Progress                                                                 16.000 ha      Urania        06.11.2018
                                                                                                                  Chemicals
                                                                                                                  GmbH
                          Cuprofor flow   Kupferoxychlorid    Ölkürbis     Auflaufkrankheiten      6,6 Liter      Schnells      01.03. -
                                                                                                   400 ha         Kürbiskerne   28.6.2018
                                                                                                                  GbR
                          Merpan 80       Captan              Ölkürbis     Auflaufkrankheiten      5 kg           Schnells      15.03. -
                          WDG                                                                                     Kürbiskerne   12.07.2018
                                                                                                                  GbR

                          2018 herrschten gute bis sehr gute Aussaatbedingungen für Zuckerrüben. Aufgrund der sich anschlie-
                          ßenden extrem trockenen Witterung erfolgte allerdings ein Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Spä-
                          ten Zuckerrübenfäule nur im Raum Plattling in Südbayern. Hier wurden lediglich etwa 1.500 ha Zu-
                          ckerrübe behandelt, die einen deutlichen Befall erwarten ließen. Der volle Umfang der Notfallzulas-
                          sung für Amistar Gold wurde daher bei weitem nicht ausgeschöpft.

                          Die sehr trockene und warme Witterung hat zu sehr unterschiedlichen Befällen von Cercospora beti-
                          cola geführt. So war der Krankheitsdruck im Süden hoch und im Norden und in den neuen Bundeslän-
                          dern verhältnismäßig niedrig. In Norddeutschland wurde daher maximal eine, in Süddeutschland trotz
                          der Trockenheit zwei Behandlungen durchgeführt. Oftmals reichte schon der Tau, um entsprechend
                          frühzeitige Infektionen zu setzen. Zudem führten Bewässerungen und regionale Gewitter auch zu ei-
                          nem sehr heterogenen Infektionsverlauf. Insgesamt wurden rund 70 % der zugelassenen Mittelmenge
                          angewendet.

                          Die Notfallzulassung für Cuprofor flow und Merpan 80 WDG eröffneten eine Importmöglichkeit für ins-
                          gesamt 4.000 kg gebeiztes Ölkürbissaatgut aus Österreich, wobei die Anteile der beiden Mittel an die-
                          sem Kontingent jeweils bei 2.000 kg lagen.

                          5.3      Herbizide

                          Für Herbizide wurden im Jahr 2018 wie im Jahr 2017 auch keine Notfallzulassungen für den Ackerbau
                          beantragt.

                          6        Notfallzulassungen im Gemüsebau
                          6.1      Insektizide und Akarizide

                          Im Jahr 2018 wurden für das Mittel Benevia mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zwei Notfallzulassun-
                          gen zur Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege in Wirsing, Brokkoli und Radieschen und zur Bekämpfung
                          von Thripsen in Bundzwiebeln ausgesprochen. Für die Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege stehen in
                          diesen Kulturen derzeit keine Mittel zur Verfügung, die die Pflanzen bis zur Ernte schützen können.
                          Ein Spätbefall durch die Kleine Kohlfliege führt häufig zur Fäulnis der Kohlköpfe und schließt damit
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                          eine spätere Vermarktung aus.

                          Thripse sind in der Praxis aufgrund ihrer versteckten Lebensweise nur schwer zu bekämpfen. Aktuell
                          stehen zur Bekämpfung der Thripse in Bundzwiebeln nur zwei unterschiedliche Wirkmechanismen zur

                          © BVL, 28. September 2020                                                                      Seite 15 von 27
Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          Verfügung. Daher besteht mit der Notfallzulassung für Benevia die Möglichkeit, einen dritten Wirkme-
                          chanismus gegen diese schwer zu bekämpfenden Schadorganismen zu verwenden und damit auch
                          ein nachhaltiges Resistenzmanagement durchführen zu können.

                          Gegen Spinnmilben in Gurken sind wie auch im Jahr 2017 nur zwei Mittel zugelassen, die jedoch als
                          Einzelanwendungen in der Praxis keine befriedigende Bekämpfung erlauben. Lediglich eine Kombina-
                          tionsanwendung mit Ordoval, das eine gute Kontakt- und Dauerwirkung auf Eier und Nymphen hat,
                          zeigt hier in der Praxis gute Bekämpfungserfolge.

                          Tab. 7: Notfallzulassungen für Insektizide im Gemüsebau 2018
                          Mittel     Wirkstoff        Kultur             Schadorganismus Menge und          Antrag-      Zeitraum
                                                                                         Fläche             steller

                          Benevia    Cyantraniliprole Wirsing, Brokkoli, Kleine Kohlfliege    5.250 Liter   Fachgruppe   Radieschen:
                                                      Radieschen                              3.500 ha      Gemüsebau    14.05. -
                                                                                                                         10.09.2018,
                                                                                                                         Wirsing und
                                                                                                                         Brokkoli:
                                                                                                                         22.05. -
                                                                                                                         18.09.2018
                          Benevia    Cyantraniliprole Bundzwiebel        Thripse              1.725 Liter   Fachgruppe   01.06. -
                                                                                              2.300 ha      Gemüsebau    28.09.2018
                          Force      Tefluthrin       Speisezwiebeln     Drahtwürmer          1.500 Liter   Syngenta     21.12.2018 -
                          20 SC                                                               6.800 ha      Agro GmbH    18.04.2019

                          Ordoval    Hexythiazox      Salatgurke,        Spinnmilben          720 Liter     Fachgruppe   01.06. -
                                                      Gewürzgurke                             2.250 ha      Gemüsebau    28.09.2018

                          Aufgrund der extremen Witterungsbedingungen in 2018 mit langanhaltenden Hitze- und Trockenperio-
                          den war die Populationsentwicklung der Kleinen Kohlfliege begünstigt: Aufgrund der notwendigen Be-
                          wässerung der Kulturen fanden die Eier der Kleinen Kohlfliege bei diesen warmen Temperaturen so-
                          wie der ausreichenden Feuchtigkeit der Bewässerung sehr gute Entwicklungsbedingungen vor. Die
                          Bekämpfung war in diesen Kulturen entsprechend aufwendig, so dass die Gesamtmenge des zuge-
                          lassenen Mittels für diese Indikationen benötigt wurde.

                          Die Vermehrungsrate von Thripsen wird durch hohe Temperaturen und fehlende Niederschläge be-
                          günstigt: Ein voller Entwicklungszyklus dauert bei Temperaturen um 18 °C ca. 3-4 Wochen, bei 28 °C
                          jedoch nur 11 Tage. Bei Trockenheit ziehen sich die versteckt sitzenden Schädlinge noch tiefer in den
                          Schaft der Pflanze zurück und sind daher noch schwerer zu bekämpfen. Durch die Bekämpfung mit
                          Benevia konnte in Bundzwiebeln ein Wirkstoffwechsel bei Insektiziden vorgenommen werden, der
                          einer schnellen Resistenzentwicklung bei diesen schwer zu bekämpfenden Schadorganismen
                          vorbeugt.

                          Im Jahr 2018 wurde der Anbau von Speisezwiebeln besonders durch ein feuchtes Frühjahr mit an-
                          schließender Trockenheit und intensivem Bewässerungsbedarf geprägt. Die notwendige Bewässe-
                          rung im Zwiebelanbau schaffte gute Bedingungen für Drahtwürmer. Die Fläche, auf der Force 20 CS
                          gebeiztes Zwiebelsaatgut ausgesät wurde, betrug ca. 5.800 ha. Die Schwerpunkte lagen dabei im
                          südlichen Bereich Deutschlands vor allem in Südhessen und der Pfalz.
BVL_FO_04_0070_000_V1.0

                          Auch für Spinnmilben sind warme und trockene Witterungsbedingungen sehr förderlich. Bei diesem
                          Klima vollzieht sich der Lebenszyklus der Spinnmilben relativ schnell: Aus einem abgelegten Ei kann
                          innerhalb einer Woche ein adultes Weibchen entstehen. Dies erklärt das außergewöhnliche Wachs-
                          tumspotential und die manchmal explosionsartige Populationsentwicklung von Spinnmilben bei hohen

                          © BVL, 28. September 2020                                                                      Seite 16 von 27
Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

                          Temperaturen. Die beantragte Mittelmenge wurde für den Anbau von Gurken daher im Jahr 2018
                          auch annähernd ausgeschöpft. Der Bekämpfungserfolg lag bei über 90 %.

                          6.2       Fungizide

                          Für den Einsatz von Fungiziden im Gemüsebau gab es 2018 nur eine Notfallzulassung. Das Saatgut-
                          behandlungsmittel Rovral aquaflo wurde für diverse Gemüsekulturen zur Bekämpfung der pilzlichen
                          Erreger Phoma, Alternaria und Stemphylium zugelassen, um einen Import von entsprechend behan-
                          deltem Saatgut aus dem europäischen Ausland zu ermöglichen. Nach dem Wegfall der Wirkstoffge-
                          nehmigung für Iprodion stand im europäischen Ausland eine längere Aufbrauchfrist des Mittels für die
                          Behandlung von Gemüsesaatgut zur Verfügung.

                          Tab. 8: Notfallzulassung eines Fungizids im Gemüsebau 2018
                          Mittel      Wirkstoff       Kultur                   Schadorganismus Menge          Antrag-    Zeitraum
                                                                                                              steller
                          Rovral      Iprodion        Spinat, Schnitt-, Stiel- Phoma, Alternaria,             Fachgruppe 05.03. -
                          aquaflo                     mangold, Beten, Feldsa- Stemphylium                     Gemüsebau 05.06.2018
                                                      lat, Porree, Kohlgemüse,
                                                      Radieschen, Rettich,
                                                      Möhre, Knollensellerie,
                                                      Gemüsefenchel, Bleich-
                                                      sellerie

                          6.3       Herbizide

                          Feldsalat zählt zu den wichtigsten Salatarten, die in Deutschland kultiviert werden. Die Verunkrautung
                          im Feldsalatanbau hat aufgrund einer unzureichenden Wirkung der zur Verfügung stehenden Herbi-
                          zide eine bedeutende Stellung im Gemüsebau. Aufgrund dieser Verunkrautung sind hohe Ertragsein-
                          bußen im Feldsalat-Anbau zu verzeichnen. Das Mittel Proman mit dem Wirkstoff Metobromuron be-
                          sitzt eine gute Wirkungsbreite. Es ist pflanzenverträglich und erzielt eine ausreichende Wirkungs-
                          dauer. Pro Jahr wird jeweils im Frühjahr und im Herbst eine Anwendung gegen Einjährige zweikeim-
                          blättrige Unkräuter notwendig, für die es daher zwei getrennte Notfallzulassungen gibt.

                          Tab. 9: Notfallzulassungen von Herbiziden im Gemüsebau 2018
                          Mittel       Wirkstoff            Kultur      Schadorganismus         Menge und     Antrag-      Zeitraum
                                                                                                Fläche        steller
                          Proman       Metobromuron         Feldsalat   Einjährige zweikeim-    1.200 Liter   Fachgruppe   20.02. -
                                                                        blättrige Unkräuter     1.200 ha      Gemüsebau    19.06.2018
                          Proman       Metobromuron         Feldsalat   Einjährige zweikeim-    2.100 Liter   Fachgruppe   06.07. -
                                                                        blättrige Unkräuter     2.100 ha      Gemüsebau    02.11.2018

                          Aufgrund der klimatischen Bedingungen in 2018 musste die Kultur Feldsalat außerordentlich häufig
                          bewässert werden. Dadurch gab es auf den Kulturflächen gute Auflaufbedingungen für Unkräuter.
                          Diese konnten dank Proman mit einem hohen Wirkungsgrad ausreichend bekämpft werden. Der Un-
                          krautdruck ist aufgrund der geringen Unkrautunterdrückung in dieser Kultur immer hoch. Es gab aller-
                          dings auch Meldungen über eine verminderte, trockenheitsbedingte Wirkung. Mit 612 ha für den Früh-
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                          jahrsanbau und 900 ha für den Herbstanbau ist Rheinland-Pfalz die wichtigste Region für den Feldsa-
                          lat-Anbau in Deutschland. Die zugelassene Menge von 1.200 Litern Proman für den Frühjahrs- und
                          2.100 Liter für den Herbstanbau wurde zu beiden Zeitpunkten annähernd ausgeschöpft. Im konventio-
                          nellen Feldsalat-Anbau erfolgt der Einsatz von Metobromuron auf nahezu 100 % aller Flächen.

                          © BVL, 28. September 2020                                                                        Seite 17 von 27
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