NOVELLE DES TELEKOMMUNIKATIONSRECHTS - GVW-WEBINARREIHE: NEUES RECHT FÜR DIE DIGITALE WIRTSCHAFT DR. GRACE NACIMIENTO, LL.M. 21. MAI 2021

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NOVELLE DES TELEKOMMUNIKATIONSRECHTS - GVW-WEBINARREIHE: NEUES RECHT FÜR DIE DIGITALE WIRTSCHAFT DR. GRACE NACIMIENTO, LL.M. 21. MAI 2021
Novelle des Telekommunikationsrechts

GvW-Webinarreihe: Neues Recht für die digitale Wirtschaft

Dr. Grace Nacimiento, LL.M.

21. Mai 2021
NOVELLE DES TELEKOMMUNIKATIONSRECHTS - GVW-WEBINARREIHE: NEUES RECHT FÜR DIE DIGITALE WIRTSCHAFT DR. GRACE NACIMIENTO, LL.M. 21. MAI 2021
Inhalt

1. Gesetzgebungsverfahren
2. Struktur des Gesetzes
3. Ausgewählte Neuerungen
   −     Anwendungsbereich
   −     Regulierung
   −     Kundenschutz
   −     Frequenzordnung
   −     Wegerechte und Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze
   −     Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
   −     Öffentliche Sicherheit
   −     TTDSG-E / 19.05.2021: Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

3. Fazit

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NOVELLE DES TELEKOMMUNIKATIONSRECHTS - GVW-WEBINARREIHE: NEUES RECHT FÜR DIE DIGITALE WIRTSCHAFT DR. GRACE NACIMIENTO, LL.M. 21. MAI 2021
Gesetzgebungsverfahren

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NOVELLE DES TELEKOMMUNIKATIONSRECHTS - GVW-WEBINARREIHE: NEUES RECHT FÜR DIE DIGITALE WIRTSCHAFT DR. GRACE NACIMIENTO, LL.M. 21. MAI 2021
Gesetzgebungsverfahren – Noch nicht am Ziel

•   EECC / Umsetzungsfrist

•   Mehrere Gesetzesentwürfe seit 2020 mit vielen streitigen Punkten, offizieller
    Regierungsentwurf (erst) am 15.12.2020

•   Verabschiedung im Bundestag am 22.04.2021

•   Zustimmung Bundesrat am 07.05.2021

•   Protokollerklärung der Bundesregierung vom 07.05.2021

•   Änderungen noch vor Inkrafttreten: Art. 13 Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-
    Gesetz, verabschiedet im Bundestag am 19.05.2021

•   Inkrafttreten am 01.12.2021

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NOVELLE DES TELEKOMMUNIKATIONSRECHTS - GVW-WEBINARREIHE: NEUES RECHT FÜR DIE DIGITALE WIRTSCHAFT DR. GRACE NACIMIENTO, LL.M. 21. MAI 2021
Struktur des Gesetzes

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NOVELLE DES TELEKOMMUNIKATIONSRECHTS - GVW-WEBINARREIHE: NEUES RECHT FÜR DIE DIGITALE WIRTSCHAFT DR. GRACE NACIMIENTO, LL.M. 21. MAI 2021
Struktur des Gesetzes

 Allgemeine Vorschriften                Wegerechte und
                                        Mitnutzung

       Marktregulierung                 Recht auf Versorgung mit
                                        Telekommunikationsdiensten (neu)

          Kundenschutz                  Öffentliche Sicherheit und
                                        Notruf
    Telekommunikations-      13 Teile
       endeinrichtungen                 Bundesnetzagentur

     Informationen über
       Infrastruktur (neu)              Abgaben

      Frequenzordnung                   Bußgeldvorschriften und
                                        Vorteilsabschöpfung

         Nummerierung

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Anwendungsbereich

•   Was ist ein Telekommunikationsdienst?
    −   Googlemail-Urteil und seine Folgen
    −   Ziel: Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Begriffsdefinitionen
    −   Branchenübergreifende Bedeutung
•   Erweiterte Begriffsdefinition / § 3 Nr. 61
    −   In der Regel gegen Entgelt erbracht
    −   Internetzugangsdienst
    −   Interpersoneller Telekommunikationsdienst (nummerngebunden und
        nummernunabhängig), § 3 Nr. 37, 40
    −   Dienste, die ganz oder überwiegend in der Signalübertragung bestehen, wie
        Übertragungsdienste, die für M2M- oder Rundfunkdienste genutzt werden
    −   Mehr Rechtssicherheit?
•   Wer ist Anbieter eines Telekommunikationsdienstes?
    −   Klassische Anbieter
    −   Webmail-Anbieter
    −   Messenger-Anbieter
    −   Industrieunternehmen (?)
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Regulierung

•   Marktregulierung / §§ 10 ff. TKG

•   Zugangsregulierung / §§ 20 ff. TKG

•   Entgeltregulierung / §§ 37 ff. TKG

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Marktregulierung

•   Verfahren der Marktregulierung
    −   Marktdefinition – sachlich und räumlich
    −   Marktanalyse / Prüfung Regulierungsbedürftigkeit und Feststellung beträchtlicher
        Marktmacht
    −   Nationales Konsultations- und europäisches Konsolidierungsverfahren

•   Neu: Auferlegung von Regulierungspflichten: „Kann-Regelung“

•   Neu: Symmetrische Marktregulierung
    −   Ausnahmsweise: Marktmachtunabhängige Regulierung von Unternehmen
    −   Zugangsregulierung

•   Neu: Deregulierung / Verpflichtungszusagen marktmächtiger Unternehmen
    −   Kommerzielle Vereinbarungen
    −   Ko-Investitionsangebote
    −   Zugang Dritter zu lokalen Anschlussnetzen
    −   Verbindlicherklärung nach Marktprüfungsverfahren; Stellungnahmen interessierter Parteien
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Zugangsregulierung

•   Verhandlungen über Zugang und Zusammenschaltung, § 20
    −   BNetzA auf Antrag als neutraler Vermittler in Verhandlungen, falls nach Wettbewerbslage
        erforderlich

•   Neue „symmetrische“ ex ante-Zugangsverpflichtung, § 22
    −   Hindernisse in der Replizierbarkeit von Netzelementen / Marktprüfung

•   Ausschließlich auf der Vorleistungsebene tätige Unternehmen („Wholesale-only“-Unternehmen),
    § 33
    −   Nur eingeschränkte regulatorische Eingriffe / Zugangsverpflichtungen

•   Migration von herkömmlichen Infrastrukturen, § 34
    −   Geordneter Ablauf der Migration (Kupferkabelnetze zu neuer Netzinfrastruktur)
    −   Rechtzeitige Anzeige, alternative Zugangsprodukte in der Migrationsphase

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Entgeltregulierung

•   Entgeltpflichten für auferlegte Zugangsleistungen, § 38
    −   Neu: für alle Zugangsleistungen des marktmächtigen Unternehmens steht die Auferlegung
        korrespondierender Entgeltpflichten („Ob“) im Ermessen der Behörde

•   Entgeltmaßstäbe im Genehmigungsverfahren, § 39
    −   Neu: Erteilung einer Genehmigung anhand der Missbrauchsmaßstäbe

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Kundenschutz

• EECC: Vollharmonisierung

• Was ist neu? (u.a.)
    − Diskriminierungsverbot, § 51
    − Unabhängige
      Vergleichsinstrumente, § 53
    − Vertragsschluss und
      Vertragszusammenfassung,
      §54
    − Glasfaserbereitstellungsentgelt,
      § 72

• „Bürokratisierung“
  des Kundenschutzes?

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Kontroverse Regelungen

•   Vertragsschluss und Vertragszusammenfassung, § 54
    −   Umfangreiche Informationserteilung vor Abgabe Vertragserklärung durch
        Verbraucher
    −   Klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung vor Abgabe
        Vertragserklärung; Wirksamkeit des Vertrages hängt von Genehmigung des
        Verbrauchers nach Erhalt der Vertragszusammenfassung ab

•   Vertragslaufzeit und Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung, § 56
    −   Laufzeit nicht mehr als 24 Monate; vor Vertragsschluss Angebot eines Vertrags
        mit Laufzeit von höchstens 12 Monaten
    −   Bei Vereinbarung einer stillschweigenden Vertragsverlängerung bei nicht
        rechtzeitiger Kündigung durch Endnutzer: Kündigung nach anfänglicher
        Laufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat

•   Minderung, § 57 Abs. 4
    −   Problem: Abweichung zwischen tatsächlicher und angegebener Leistung
    −   Minderung des Entgelts im Verhältnis zur Minderung der Leistung oder
        außerordentliche Kündigung
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Glasfaserbereitstellungsentgelt

•   Neu: Einführung eines Glasfaserbereitstellungsentgelts, § 72
    −   Hintergrund: Streichung des sog. Nebenkostenprivilegs
    −   Erhebung eines Bereitstellungsentgelts durch Netzbetreiber bei
        • erstmaliger Ausstattung eines Gebäudes mit Glasfaserinfrastruktur mit
          Gestattung des Grundstückseigentümers
        • Anschluss der Netzinfrastruktur an öffentliches Glasfasernetz
        • Gewährleistung Betriebsbereitschaft und Anschluss an das öffentliche Netz
          für den vereinbarten Bereitstellungszeitraum
        • u.a. Höhe und Berechnung des Entgelts geregelt (§ 73 Abs. 2)
    −   Betreiber gewährt anderen Anbietern offenen Netzzugang
    −   Bereitstellungsentgelt gilt
        • für Glasfaserinfrastrukturen, die bis 31.12.2027 errichtet worden sind
        • für bereits bestehende Glasfaserinfrastruktur: zwischen 1.1.2015 und
          1.12.2021 errichtet

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Frequenzordnung – Was ist neu?

•   Ziele der Frequenzregulierung / § 87 TKG

•   Zuteilung, Befristung, Verlängerung / §§ 91,92 TKG
    −   Eigene Vorschrift zur Befristung und Verlängerung von Frequenzzuteilungen

•   Vergabeverfahren bei Knappheit/ § 100 TKG
    −   Vorrang des Versteigerungsverfahrens?

•   Förderung des Wettbewerbs / § 105 TKG
    −   Rechtsgrundlage für Auferlegung von Verpflichtungen in Frequenzzuteilungen

•   Lokales Roaming / § 106 TKG

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Kontroverse / Frequenzregulierungsziel
Flächendeckung
•   Frequenzregulierungsziele / § 87 Abs. 2 Nr. 1 TKG
    −   Die BNetzA handelt bei der Verfolgung der Ziele nach Abs. 1 (…), indem sie
    −   die Versorgung mit hochwertigen, leistungsfähigen, flächendeckenden und
        unterbrechungsfreien drahtlosen Sprach- und Datendiensten für alle Endnutzer
        [gewährleistet],
    −   dabei insbesondere die breitbandige Versorgung und die nutzbare Dienstequalität in
        ländlichen Räumen vorantreibt und
    −   mindestens entlang von Bundesfernstraßen und auch im nachgeordneten Straßennetz
        sowie an allen Schienen- und Wasserwegen einen durchgehenden, unterbrechungsfreien
        Zugang für alle Endnutzer zu Sprach- und breitbandigen Datendiensten des öffentlichen
        Mobilfunks möglichst bis 2026 [gewährleistet]
    −   Kritik im Bundesrat:
        • Gefährdung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur?
        • Ausbreitungseigenschaften unterschiedlicher Frequenzen / Eignung zur Flächendeckung

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Kontroverse / Vergabeverfahren

•   Frequenzvergabe / § 100 Abs. 2 TKG (Art. 13 TTDSG-E)
    −   Vorrang des Versteigerungsverfahrens (vss.) entfallen; stattdessen ist dasjenige
        Vergabeverfahren durchzuführen, das am besten geeignet ist, die Regulierungsziele nach
        §§2, 87 zu erreichen
    −   Mögliche Erwägungen:
        • Knappes öffentliches Gut mit hoher wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Bedeutung
        • Anspruch auf Zuteilung von Frequenzen
        • Verengung des Anspruchs bei Knappheit: Anspruch auf Teilnahme an
          diskriminierungsfreien Vergabeverfahren
        • Vergabe im grundrechtsgeschützten Raum (Art.3 Abs.1, Art.12 Abs.1 GG)
        • Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ausgestaltung des Zugangs zu knappem
          öffentlichem Gut durch den Gesetzgeber

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Kontroverse / Roaming

•   Roaming / § 105 und § 106 TKG
    −   Regionales und nationales Roaming, § 105
    −   Lokales Roaming, § 106 TKG: Kommt zum Einsatz, wo ein äußerst lückenhafter oder kein
        Zugang zu Netzen besteht

•   Regionales und nationales Roaming
    −   Instrument der Wettbewerbsförderung, § 105

•   Lokales Roaming, § 106 / Im Bundesrat bis zuletzt umstritten
    −   Sieht Auferlegung einer Verpflichtung unter engen Voraussetzungen vor
    −   Unüberwindbare wirtschaftliche oder physische Hindernisse für einen marktgesteuerten
        Ausbau
    −   Kritik im Bundesrat (Keine Änderung in Art. 13 TTDSG-E):
        • Wird als Instrument zur Erreichung von Versorgungszielen missverstanden

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Wegerechte und Mitnutzung

•   Regelungen aus geltendem TKG
    −   Wegerechte
    −   Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze – DigiNetzG

•   Neu: Abschnitt zu drahtlosen Zugangspunkten mit geringer Reichweite, Trägerstrukturen und
    offenem Netzzugang
    −   Förderung von Einrichtung und Betrieb drahtloser Zugangspunkte mit geringer Reichweite
        (Femtozellen, Picozellen, Mikrozellen etc.)
    −   Auf Antrag: Informationen über physische Infrastrukturen zur Anbindung von drahtlosen
        Zugangspunkten – Eigentümer/Betreiber ggü Eigentümer/Betreiber von
        Infrastruktur/Trägerstruktur
    −   Offener Zugang zu geförderten Telekommunikationsnetzen

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Recht auf Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten
•   Anspruch des Endnutzers gegenüber verpflichteten Unternehmen auf Leistungserbringung, d.h.
    auf Versorgung mit bestimmten Telekommunikationsdiensten, §§ 156 ff.

•   Inhalt
    −   Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort
    −   Sprachkommunikationsdienste
    −   Schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe
    −   Nähere Regelungen der Anforderungen in Rechtsverordnung des BMVI, bedarf
        Einvernehmen mit Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des BT
    −   Berücksichtigung „von mindestens 80 % der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte
        Bandbreite, Uploadrate und Latenz“, Auswirkungen der festgelegten Qualität auf Anreize
        zum privatwirtschaftlichen Ausbau und Breitbandfördermaßnahmen

•   Feststellung der Unterversorgung

•   Verpflichtung/Ausgleich/Umlageverfahren

                                                                                                    20
Öffentliche Sicherheit

•   Notruf, § 163 TKG

•   Sicherheitsanforderungen § 164ff. TKG
    −   Schnittstellen mit anderen Gesetzen (IT-SiG, BSIG)

•   Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen, § 169 ff. TKG
    −   Ggf. Anpassungen für neu erfasste TK-Dienste

•   Auskunftsverlangen staatlicher Stellen
    −   Manuelles Auskunftsverfahren, § 174 TKG (§ 113 TKG aktuell)
    −   Vorratsdatenspeicherung, § 175 TKG (§ 113a ff. TKG aktuell)

                                                                      21
TTDSG

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Verabschiedung TTDSG-Entwurf im Bundestag am
19.05.2021
• Änderungen
  −   Aufsicht Telemedien / Zuständigkeit nach Landesrecht, § 1 Nr. 8
  −   Ergänzung personeller Anwendungsbereich: „…oder Waren auf dem Markt bereitstellen,
      § 1 Abs. 3
  −   Information von Anschlussinhabern über Nutzungsmöglichkeiten aufgrund Suchfunktionen
      in elektronischen Endnutzerverzeichnissen, § 17 Abs. 3
  −   Entgelte für Bereitstellung von Endnutzerdaten, § 18
  −   Technische und organisatorische Vorkehrungen Telemedienanbieter, § 19
  −   Bestandsdatenauskunft / Konkretisierung Eingriffsschwellen, § 22
  −   Auskunftsverfahren Passwörter/Zugangsdaten, § 23
  −   Auskunftsverfahren Nutzungsdaten gesondert in § 24
  −   Einfügung neu: § 26 TTDSG-E – Dienste zur Einwilligungsverwaltung

                                                                                             23
Fazit

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Kontakt

Dr. Grace Nacimiento, LL.M.
Partnerin, Rechtsanwältin

GvW Graf von Westphalen
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Königsallee 61 – Köblick
40215 Düsseldorf

T +49 211 56615 192
g.nacimiento@gvw.com

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