BWL III - Rechnungswesen Finanzbuchhaltung - Ak. OR Dr. Ursel Müller - Uni Trier

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BWL III – Rechnungswesen
                Finanzbuchhaltung

Ak. OR Dr. Ursel Müller
Übersicht
I.     Grundlagen zur Finanzbuchhaltung
      1.   Was wird gebucht?
      2.   Wie wird gebucht?
      3.   Wie wird der Abschluss erstellt?
      4.   Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?
II.    Besonderheiten
      1.   Die Umsatzsteuer
      2.   Personalkosten
      3.   Skonto
      4.   Planmäßige Jahresabschlussbuchungen
      5.   Außerplanmäßige Jahresabschlussbuchungen
      6.   Jahresabschluss - Analyse

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II. Besonderheiten / 1. Die Umsatzsteuer

Ertragsteuern        Verkehrsteuern       Substanzsteuern

Einkommensteuer        Umsatzsteuer         Erbschaftsteuer

Körperschaftsteuer   Versicherungsteuer      Grundsteuer

 Gewerbesteuer               .
                             .
                             .

                                                              3
1. Umsatzsteuer

n   Bedeutende Einnahmequelle
n   Gemeinschaftssteuer
n   Objektsteuer
n   Verkehrsteuer
n   Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug
n   Zahllast für das UN: USt – VSt für bestimmten
    Zeitraum
n   Steuersatz: 19%, ermäßigter Satz: 7%
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1. Umsatzsteuer
n   Bis 31.12.1967: kumulative Allphasensteuer (Steuer auf die Steuer,
    Kaskadeneffekt)
n   4 % auf den Bruttopreis
n   Kein Vorsteuerabzug, daher Kumulation
n   Vgl. Beispiel bei Rose, Umsatzsteuer, 16. Aufl. 2006, S. 19

n   Seit 1.1.1968: nicht kumulative Allphasensteuer
n   System gilt inzwischen im gesamten Bereich der EU
n   Vorsteuerabzug vermeidet Kaskadeneffekt , aber „Achillesferse“ des Systems

n   Beispiel 1 zum aktuellen System
    Unternehmer A aus Trier liefert umsatzsteuerpflichtig Waren an Unternehmer B
    aus Konz für netto 1.000€, A stellt eine Forderung über 1.000 + 19 % USt
     (= 1.190€). Die 19 % USt muß A an das Finanzamt abführen.
    B zahlt die Rechnung an A.
    B hat eine Forderung gegenüber dem Finanzamt in Höhe der gezahlten
    Umsatzsteuer, wenn er die Waren unternehmerisch verwendet (z.B. weiter
    verkauft)
    z.B. Verkauf an den Endverbraucher C für 1.500 + 19 % USt

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1. Umsatzsteuer

n   Was wird besteuert?
n   Wer ist der Steuerpflichtige?
n   Was bedeutet Vorsteuerabzug?
n   In welchem Rahmen entsteht die
    Steuerpflicht?
n   Welche Auswirkungen ergeben sich in der
    Buchführung?

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1. Umsatzsteuer

     Was wird besteuert?

     § 1 Abs.1 UStG – steuerbare Umsätze
     Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1.   Die Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein
     Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines
     Unternehmens ausführt.
2.   (weggefallen)
3.   (weggefallen)
4.   Die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den
     österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg
     (Einfuhrumstzsteuer)
5.   Der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt

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1. Umsatzsteuer

Wer ist der Steuerpflichtige?

     § 2 Abs.1 UStG – Unternehmer, Unternehmen
     Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
     selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte
     gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.
     Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur
     Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu
     erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung gegenüber ihren
     Mitgliedern tätig wird.

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1. Umsatzsteuer
Was bedeutet Vorsteuerabzug?

§ 15 Abs.1 UStG Vorsteuerabzug
Der Unternehmer kann die folgenden VSt- Beträge abziehen:
1. Die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen,
   die von einem anderen UN für sein UN ausgeführt worden sind. Die
   Ausübung des VSt- Abzugs setzt voraus, dass der UN eine nach den §§ 14,
   14a ausgestellt Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene
   Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er
   bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet
   worden ist.
2. Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein UN nach
   § 1 Abs.1 Nr.4 eingeführt worden sind;
3. Die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für
   sein UN;
4. Die Steuer für Leistungen i.S.d. § 13b Abs.1 die für sein UN ausgeführt
   worden sind;
5. Die nach § 13a Abs.1 Nr.6 geschuldete Steuer für Umsätze die für sein UN
   ausgeführt worden sind.

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1. Umsatzsteuer
In welchem Rahmen besteht die Umsatzsteuerpflicht?

                     Inland

                  EU- Gebiet
                                Ausland

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1. Umsatzsteuer

n   Ursprungslandprinzip vs. Bestimmungslandprinzip
      Welcher Staat bekommt die Umsatzsteuer beim
      grenzüberschreitenden Waren- bzw. Dienstleistungs-
      verkehr?

       o   Der Abgangsstaat der wirtschaftlichen Leistung
                Ursprungsland – Prinzip
       o   Der Bestimmungsstaat der wirtschaftlichen Leistung
                Bestimmungsland – Prinzip

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1. Umsatzsteuer

n   Beispiel 2:
        Einzelunternehmer A mit Firmensitz im Inland liefert an
        Einzelunternehmer B (Inland) Waren für 1.000 + 19% USt –
        Standardfall 1
n   Beispiel 3:
         Die AB – OHG mit Sitz im Inland liefert an den Privatkunden X Waren
          für 2.000 + 19% USt - Standardfall 2
n   Beispiel 4:
         Die AB – OHG (Inland) kauft Vorprodukte von der Z-SA in Paris für
          5.000 – innergemeinschaftlicher Erwerb
n   Beispiel 5:
         Die AB – OHG ( Inland) verkauft Handelswaren an die
         niederländische XXL AG für 60.000 – innergemeinschaftliche
         Lieferung
n   Beispiel 6:
         Die AB – OHG ( Inland) kauft Rohstoffe von der in Basel ansässigen
          Handels – AG – Import/Einfuhr

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1. Umsatzsteuer
Beispiel 7:
         Die AB – OHG (Inland) verkauft Betriebsleistungen nach China für
         80.000 – Export/Ausfuhr
Beispiel 8:
         Der Student Thomas kauft Waren im benachbarten Luxemburg
          (Benzin, Kaffee, Schokolade) für 80 € - Ausnahme vom
          Bestimmungslandprinzip
Beispiel 9:
         Der Einzelunternehmer A (Inland) kauft für sein UN einen
          Gebrauchtwagen von einem Nichtunternehmer für 20.000 € -
          keine Rechnung mit USt erlaubt, Erwerb brutto
Beispiel 10:
         Der Facharzt B kauft sich ein neues Ultraschallgerät für seine Praxis
         für 30.000 + 5.700 USt - Erwerb brutto, USt sind Kosten
Beispiel 11:
         Die Gemeinde Temmels veranstaltet ein mal pro Jahr ein Weinfest.
         Umsatz im Durchschnitt 60.000 €. USt-Pflicht? Nachhaltigkeit?

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1. Umsatzsteuer

n   Besteuerungsform
    ¨   Sollbesteuerung als Regelfall
    ¨   Ist- Besteuerung als Ausnahmefall
    ¨   Betrugsanfälligkeit der Sollbesteuerung
    ¨   Reformüberlegungen: Reverse Charge

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1. Umsatzsteuer

n   Sollbesteuerung als Regelfall
    Unternehmer A verkauft am 20.4. Waren an den Großhändler B für
    20.000 + 19 USt, Forderung gegenüber B über 23.800€.

    Am 30.4. liefert A an B die Waren

    B bezahlt 4 Wochen später
    Wann muß A die USt an das Finanzamt abführen?

    Finanzierungsprobleme für wen?

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1. Umsatzsteuer

n   Ist-Besteuerung als Ausnahmefall
    gilt für
    - Freiberufler
    - von der Buchführung befreite Unternehmer und
    - für andere Unternehmer, deren Jahresumsatz
      höchstens 250.000€ beträgt (in den neuen
      Bundesländern bis Ende 2009 noch 500.000)

auf Antrag Besteuerung nach „vereinnahmten Entgelten“

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1. Umsatzsteuer

n   Betrugsanfälligkeit der Sollbesteuerung!

    Wann kann der Unternehmer die Vorsteuer aus dem
    Erwerb der Waren geltend machen?

    Rechnung nach § 14 UStG reicht!
    unabhängig davon, ob der Verkäufer die USt
    ordnungsgemäß an das Finanzamt abführt!

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1. Umsatzsteuer

n   Reverse-Charge – Reformvorschlag der Bundesregierung
    bedeutet Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den
    Leistungsempfänger
    bei allen Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer bei einem
    Entgelt über 10.000€
    bei Lieferungen an den selben Unternehmer über 40.000€ innerhalb eines
    VZR

n   http://www.zdh.de/steuern-und-finanzen/europa/europa-strategien-zur-bekaempfung-des-
    umsatzsteuerbetrugs.html
    http://www.zdh.de/fileadmin/user_upload/themen/Steuerinfo/Umsatzsteuer_-
    _Oesterreich_Reverse-Charge.pdf

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1. Umsatzsteuer

n   Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung?

beim Beschaffungsgeschäft
Bruttorechnungsbetrag 119€

Aktivisches BK „Waren“ 100
Aktivisches BK „Vorsteuer“ 19 an Verbindlichkeiten 119

       Forderung geg. FA

                                                         19
1. Umsatzsteuer

Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung?

beim Absatzgeschäft
Bruttorechnungsbetrag 238€

aBK Forderung 238 an Umsatzertrag 200
                  an Umsatzsteuerverbindlichkeit 38

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Übungsaufgaben zur USt:

1.   Warum bezeichnet man unser USt- System als nicht kummulativ
     bzw. als Allphasensteuersystem?
2.   Verbuchen Sie folgende Vorgänge für den Einzelunternehmer A
     (Inland):
     a)  A kauft bei der X- AG (Inland) Waren für 10.000 + USt
     b)  A verkauft an den Großhändler XXL (Inland) Handelswaren für
         5.000 + USt
     c)  A kauft von der Y- SA in Marseille Handelswaren für 2.000
     d)  A verkauft an den Einzelunternehmer B in Belgien Rohstoffe für
         4.500
     e)  A kauft von der Z- AG in Basel Waren für 3.000; A übernimmt
         die Einfuhrumsatzsteuer
     f)  A verkauft Handelswaren an die GP- AG in Moskau für 6.000

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2. Personalkosten

n   Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe
    (Produktionsfaktoren nach Gutenberg)
n   Potentialfaktor Arbeit
n   Arbeits- oder Dienstverträge
n   Dauerschuldverhältnisse (§§ 611-630 BGB)
n   Monatliche Abrechnung
n   Bruttoentgelt – Nettoentgelt
n   Sozialversicherungsbeiträge

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2. Personalkosten
n   Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung (Stand
    01.01.09)

        Versicherung        Beitragssatz        Bemerkung
      Rentenversicherung        19,9%
            (RV)
         Arbeitslosen-          2,8%
       versicherung (AV)
           Kranken-                          Zusätzlicher Beitrag
       versicherung (KV)        14,6%         der Versicherten
                                                    0,9%
       Pflegeversicherung       1,95%          Für kinderlose
              (PV)                            Beitragszuschlag
                                                    0,25%

                                                                    23
2. Personalkosten

n    Die Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die ESt
               Monatlicher Abzug der LSt
               durch den AG (800 € x 12
               Monate)                       Summe: 9.600 € LSt

    01.01.01                                    31.12.01

                                           ESt Erklärung für 01:
                                           Einkünfte:
                                           Nichtselbständige Tätigkeit:   40.000 €
                                           Einkunft aus KapV:              2.000 €
                                           Einkunft aus V+V:              12.000 €
                                                                          54.000 €

                                                                                     24
2. Personalkosten
∑ Einnahmen:                                  54.000 €
- Werbungskosten
Typische WK = Fahrtkosten 0,30 € pro
Entfernungs-Km
WK- Pauschalen bei den Zinseinnahmen
Tatsächliche Ausgaben / Kosten bei V+V        - 3.500 €
Annahme: hier in der Summe
Zu versteuerndes Einkommen:                   50.500 €
a) Bei Zusammenveranlagung: Steuer nach der
Splittingtabelle                                8.690 €
b) Bei getrennter Veranlagung                 13.301 €
Bereits für 01 gezahlte LSt                     9.600 €
Abrechnung bei a): Steuererstattung             + 910 €
Abrechnung bei b): Steuernachzahlung          - 3.701 €

                                                     25
2. Personalkosten

n   Die Abrechnung und die Verbuchung
n   Beispiel 1:
       Bruttogehalt:    4.000 €
       LSt:             20% (Annahme)
       AN- Anteil SV:   20,525%
       AG-Anteil SV:    19,625%

                                        26
2. Personalkosten

n   § 19 Abs.1 Nr.1 EStG:
    Zu den Einkünften aus nichtselbsständiger
    Arbeit gehören
       1.   Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und
            andere Bezüge und Vorteile... aus
            gegenwärtiger Beschäftigung
       2.   Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und
            Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile
            aus früheren DL

                                                              27
2. Personalkosten
n   Beispiel 2:
    Die Nutzung eines betrieblich PKW durch den
    Arbeitnehmer
       ¨   Inländischer Listenpreis einschl.
           Sonderausstattung und USt: 22.900 €
       ¨   Nutzung des PKW für Fahrten zw. Wohnung und
           Arbeitstätte, einfache Entfernung: 22 km
       ¨   Nutzung im Rahmen der doppelten
           Haushaltsführung: 40 Tage im Jahr; einfache
           Entfernung: 200 km
       ¨   Die Nutzung in der Umsatzsteuer

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Beispiel 3

n   Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (über 44 € und bis
    10.000 €) können mit 30 % pauschal vom Arbeitgeber
    besteuert werden (§ 37b EStG). Damit ist die
    Zuwendung abschließend beim Zuwendungsempfänger
    besteuert!

                                                         29
Übungsaufgaben / Personalkosten

1.   Für den Monat April sind die Personalkosten noch zu buchen: Die
     Bruttolöhne betragen 30.000 €. Gehen sie bei der LSt
     vereinfachend von 20% aus. AG-Anteil SV: 19,625%, AN-Anteil
     SV: 20,525%

2.   Gegeben sind folgende Daten: AG- Anteil zur SV = 19,625%; AN-
     Anteil zur SV = 20,525%; LSt- Satz = 20%
     Nettolöhne = 59.475 €
     Wie hoch sind die Bruttolöhne?

3.   Der Angestellte Klaus erhält zusätzlich zu seinem Gehalt eine
     Firmenwohnung ohne Entgelt. Die am Ort erzielbare Miete beträgt
     300 €. Die Nebenkosten trägt Klaus selbst. Gehen sie bei der LSt
     vereinfachend von a) 18%, b)35 % aus und buchen Sie den
     Sachbezug. Die Vermietung ist umsatzsteuerfrei.

                                                                        30
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