BWL III - Rechnungswesen Finanzbuchhaltung - Ak. OR Dr. Ursel Müller - Uni Trier
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BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung Ak. OR Dr. Ursel Müller
Übersicht I. Grundlagen zur Finanzbuchhaltung 1. Was wird gebucht? 2. Wie wird gebucht? 3. Wie wird der Abschluss erstellt? 4. Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet? II. Besonderheiten 1. Die Umsatzsteuer 2. Personalkosten 3. Skonto 4. Planmäßige Jahresabschlussbuchungen 5. Außerplanmäßige Jahresabschlussbuchungen 6. Jahresabschluss - Analyse 2
II. Besonderheiten / 1. Die Umsatzsteuer Ertragsteuern Verkehrsteuern Substanzsteuern Einkommensteuer Umsatzsteuer Erbschaftsteuer Körperschaftsteuer Versicherungsteuer Grundsteuer Gewerbesteuer . . . 3
1. Umsatzsteuer n Bedeutende Einnahmequelle n Gemeinschaftssteuer n Objektsteuer n Verkehrsteuer n Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug n Zahllast für das UN: USt – VSt für bestimmten Zeitraum n Steuersatz: 19%, ermäßigter Satz: 7% 4
1. Umsatzsteuer n Bis 31.12.1967: kumulative Allphasensteuer (Steuer auf die Steuer, Kaskadeneffekt) n 4 % auf den Bruttopreis n Kein Vorsteuerabzug, daher Kumulation n Vgl. Beispiel bei Rose, Umsatzsteuer, 16. Aufl. 2006, S. 19 n Seit 1.1.1968: nicht kumulative Allphasensteuer n System gilt inzwischen im gesamten Bereich der EU n Vorsteuerabzug vermeidet Kaskadeneffekt , aber „Achillesferse“ des Systems n Beispiel 1 zum aktuellen System Unternehmer A aus Trier liefert umsatzsteuerpflichtig Waren an Unternehmer B aus Konz für netto 1.000€, A stellt eine Forderung über 1.000 + 19 % USt (= 1.190€). Die 19 % USt muß A an das Finanzamt abführen. B zahlt die Rechnung an A. B hat eine Forderung gegenüber dem Finanzamt in Höhe der gezahlten Umsatzsteuer, wenn er die Waren unternehmerisch verwendet (z.B. weiter verkauft) z.B. Verkauf an den Endverbraucher C für 1.500 + 19 % USt 5
1. Umsatzsteuer n Was wird besteuert? n Wer ist der Steuerpflichtige? n Was bedeutet Vorsteuerabzug? n In welchem Rahmen entsteht die Steuerpflicht? n Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung? 6
1. Umsatzsteuer Was wird besteuert? § 1 Abs.1 UStG – steuerbare Umsätze Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. 2. (weggefallen) 3. (weggefallen) 4. Die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumstzsteuer) 5. Der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt 7
1. Umsatzsteuer Wer ist der Steuerpflichtige? § 2 Abs.1 UStG – Unternehmer, Unternehmen Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. 8
1. Umsatzsteuer Was bedeutet Vorsteuerabzug? § 15 Abs.1 UStG Vorsteuerabzug Der Unternehmer kann die folgenden VSt- Beträge abziehen: 1. Die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen UN für sein UN ausgeführt worden sind. Die Ausübung des VSt- Abzugs setzt voraus, dass der UN eine nach den §§ 14, 14a ausgestellt Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. 2. Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein UN nach § 1 Abs.1 Nr.4 eingeführt worden sind; 3. Die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein UN; 4. Die Steuer für Leistungen i.S.d. § 13b Abs.1 die für sein UN ausgeführt worden sind; 5. Die nach § 13a Abs.1 Nr.6 geschuldete Steuer für Umsätze die für sein UN ausgeführt worden sind. 9
1. Umsatzsteuer In welchem Rahmen besteht die Umsatzsteuerpflicht? Inland EU- Gebiet Ausland 10
1. Umsatzsteuer n Ursprungslandprinzip vs. Bestimmungslandprinzip Welcher Staat bekommt die Umsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Waren- bzw. Dienstleistungs- verkehr? o Der Abgangsstaat der wirtschaftlichen Leistung Ursprungsland – Prinzip o Der Bestimmungsstaat der wirtschaftlichen Leistung Bestimmungsland – Prinzip 11
1. Umsatzsteuer n Beispiel 2: Einzelunternehmer A mit Firmensitz im Inland liefert an Einzelunternehmer B (Inland) Waren für 1.000 + 19% USt – Standardfall 1 n Beispiel 3: Die AB – OHG mit Sitz im Inland liefert an den Privatkunden X Waren für 2.000 + 19% USt - Standardfall 2 n Beispiel 4: Die AB – OHG (Inland) kauft Vorprodukte von der Z-SA in Paris für 5.000 – innergemeinschaftlicher Erwerb n Beispiel 5: Die AB – OHG ( Inland) verkauft Handelswaren an die niederländische XXL AG für 60.000 – innergemeinschaftliche Lieferung n Beispiel 6: Die AB – OHG ( Inland) kauft Rohstoffe von der in Basel ansässigen Handels – AG – Import/Einfuhr 12
1. Umsatzsteuer Beispiel 7: Die AB – OHG (Inland) verkauft Betriebsleistungen nach China für 80.000 – Export/Ausfuhr Beispiel 8: Der Student Thomas kauft Waren im benachbarten Luxemburg (Benzin, Kaffee, Schokolade) für 80 € - Ausnahme vom Bestimmungslandprinzip Beispiel 9: Der Einzelunternehmer A (Inland) kauft für sein UN einen Gebrauchtwagen von einem Nichtunternehmer für 20.000 € - keine Rechnung mit USt erlaubt, Erwerb brutto Beispiel 10: Der Facharzt B kauft sich ein neues Ultraschallgerät für seine Praxis für 30.000 + 5.700 USt - Erwerb brutto, USt sind Kosten Beispiel 11: Die Gemeinde Temmels veranstaltet ein mal pro Jahr ein Weinfest. Umsatz im Durchschnitt 60.000 €. USt-Pflicht? Nachhaltigkeit? 13
1. Umsatzsteuer n Besteuerungsform ¨ Sollbesteuerung als Regelfall ¨ Ist- Besteuerung als Ausnahmefall ¨ Betrugsanfälligkeit der Sollbesteuerung ¨ Reformüberlegungen: Reverse Charge 14
1. Umsatzsteuer n Sollbesteuerung als Regelfall Unternehmer A verkauft am 20.4. Waren an den Großhändler B für 20.000 + 19 USt, Forderung gegenüber B über 23.800€. Am 30.4. liefert A an B die Waren B bezahlt 4 Wochen später Wann muß A die USt an das Finanzamt abführen? Finanzierungsprobleme für wen? 15
1. Umsatzsteuer n Ist-Besteuerung als Ausnahmefall gilt für - Freiberufler - von der Buchführung befreite Unternehmer und - für andere Unternehmer, deren Jahresumsatz höchstens 250.000€ beträgt (in den neuen Bundesländern bis Ende 2009 noch 500.000) auf Antrag Besteuerung nach „vereinnahmten Entgelten“ 16
1. Umsatzsteuer n Betrugsanfälligkeit der Sollbesteuerung! Wann kann der Unternehmer die Vorsteuer aus dem Erwerb der Waren geltend machen? Rechnung nach § 14 UStG reicht! unabhängig davon, ob der Verkäufer die USt ordnungsgemäß an das Finanzamt abführt! 17
1. Umsatzsteuer n Reverse-Charge – Reformvorschlag der Bundesregierung bedeutet Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei allen Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer bei einem Entgelt über 10.000€ bei Lieferungen an den selben Unternehmer über 40.000€ innerhalb eines VZR n http://www.zdh.de/steuern-und-finanzen/europa/europa-strategien-zur-bekaempfung-des- umsatzsteuerbetrugs.html http://www.zdh.de/fileadmin/user_upload/themen/Steuerinfo/Umsatzsteuer_- _Oesterreich_Reverse-Charge.pdf 18
1. Umsatzsteuer n Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung? beim Beschaffungsgeschäft Bruttorechnungsbetrag 119€ Aktivisches BK „Waren“ 100 Aktivisches BK „Vorsteuer“ 19 an Verbindlichkeiten 119 Forderung geg. FA 19
1. Umsatzsteuer Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung? beim Absatzgeschäft Bruttorechnungsbetrag 238€ aBK Forderung 238 an Umsatzertrag 200 an Umsatzsteuerverbindlichkeit 38 20
Übungsaufgaben zur USt: 1. Warum bezeichnet man unser USt- System als nicht kummulativ bzw. als Allphasensteuersystem? 2. Verbuchen Sie folgende Vorgänge für den Einzelunternehmer A (Inland): a) A kauft bei der X- AG (Inland) Waren für 10.000 + USt b) A verkauft an den Großhändler XXL (Inland) Handelswaren für 5.000 + USt c) A kauft von der Y- SA in Marseille Handelswaren für 2.000 d) A verkauft an den Einzelunternehmer B in Belgien Rohstoffe für 4.500 e) A kauft von der Z- AG in Basel Waren für 3.000; A übernimmt die Einfuhrumsatzsteuer f) A verkauft Handelswaren an die GP- AG in Moskau für 6.000 21
2. Personalkosten n Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe (Produktionsfaktoren nach Gutenberg) n Potentialfaktor Arbeit n Arbeits- oder Dienstverträge n Dauerschuldverhältnisse (§§ 611-630 BGB) n Monatliche Abrechnung n Bruttoentgelt – Nettoentgelt n Sozialversicherungsbeiträge 22
2. Personalkosten n Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung (Stand 01.01.09) Versicherung Beitragssatz Bemerkung Rentenversicherung 19,9% (RV) Arbeitslosen- 2,8% versicherung (AV) Kranken- Zusätzlicher Beitrag versicherung (KV) 14,6% der Versicherten 0,9% Pflegeversicherung 1,95% Für kinderlose (PV) Beitragszuschlag 0,25% 23
2. Personalkosten n Die Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die ESt Monatlicher Abzug der LSt durch den AG (800 € x 12 Monate) Summe: 9.600 € LSt 01.01.01 31.12.01 ESt Erklärung für 01: Einkünfte: Nichtselbständige Tätigkeit: 40.000 € Einkunft aus KapV: 2.000 € Einkunft aus V+V: 12.000 € 54.000 € 24
2. Personalkosten ∑ Einnahmen: 54.000 € - Werbungskosten Typische WK = Fahrtkosten 0,30 € pro Entfernungs-Km WK- Pauschalen bei den Zinseinnahmen Tatsächliche Ausgaben / Kosten bei V+V - 3.500 € Annahme: hier in der Summe Zu versteuerndes Einkommen: 50.500 € a) Bei Zusammenveranlagung: Steuer nach der Splittingtabelle 8.690 € b) Bei getrennter Veranlagung 13.301 € Bereits für 01 gezahlte LSt 9.600 € Abrechnung bei a): Steuererstattung + 910 € Abrechnung bei b): Steuernachzahlung - 3.701 € 25
2. Personalkosten n Die Abrechnung und die Verbuchung n Beispiel 1: Bruttogehalt: 4.000 € LSt: 20% (Annahme) AN- Anteil SV: 20,525% AG-Anteil SV: 19,625% 26
2. Personalkosten n § 19 Abs.1 Nr.1 EStG: Zu den Einkünften aus nichtselbsständiger Arbeit gehören 1. Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile... aus gegenwärtiger Beschäftigung 2. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren DL 27
2. Personalkosten n Beispiel 2: Die Nutzung eines betrieblich PKW durch den Arbeitnehmer ¨ Inländischer Listenpreis einschl. Sonderausstattung und USt: 22.900 € ¨ Nutzung des PKW für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitstätte, einfache Entfernung: 22 km ¨ Nutzung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung: 40 Tage im Jahr; einfache Entfernung: 200 km ¨ Die Nutzung in der Umsatzsteuer 28
Beispiel 3 n Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (über 44 € und bis 10.000 €) können mit 30 % pauschal vom Arbeitgeber besteuert werden (§ 37b EStG). Damit ist die Zuwendung abschließend beim Zuwendungsempfänger besteuert! 29
Übungsaufgaben / Personalkosten 1. Für den Monat April sind die Personalkosten noch zu buchen: Die Bruttolöhne betragen 30.000 €. Gehen sie bei der LSt vereinfachend von 20% aus. AG-Anteil SV: 19,625%, AN-Anteil SV: 20,525% 2. Gegeben sind folgende Daten: AG- Anteil zur SV = 19,625%; AN- Anteil zur SV = 20,525%; LSt- Satz = 20% Nettolöhne = 59.475 € Wie hoch sind die Bruttolöhne? 3. Der Angestellte Klaus erhält zusätzlich zu seinem Gehalt eine Firmenwohnung ohne Entgelt. Die am Ort erzielbare Miete beträgt 300 €. Die Nebenkosten trägt Klaus selbst. Gehen sie bei der LSt vereinfachend von a) 18%, b)35 % aus und buchen Sie den Sachbezug. Die Vermietung ist umsatzsteuerfrei. 30
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