Novus PERSONAL Home-Office und mobiles Arbeiten - ein Überblick zu arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrecht-lichen Aspekten - Ebner Stolz

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Novus PERSONAL Home-Office und mobiles Arbeiten - ein Überblick zu arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrecht-lichen Aspekten - Ebner Stolz
3. AUSGABE 2020

novus
 PERSONAL

 Home-Office und             Gesetzgeberische       Novelle des Arbeitnehmer-
 mobiles Arbeiten –          Maßnahmen im Bereich   Entsendegesetzes
 ein Überblick zu            der Lohnbesteuerung    verabschiedet
 arbeits-, sozialversiche-
 rungs- und steuerrecht-
 lichen Aspekten
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novus EDITORIAL

                      Vorwort

                      Es gibt viele Gründe und Erwägungen, auch bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie, warum
                      Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Möglichkeit verständigen, die Arbeitsleistung und
                      Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsvertrages auch außerhalb des Büro-Arbeitsplatzes zu erfüllen.

                      Neben die bisherigen Stichworte wie Flexibilität, effektiveres Arbeiten, Ersparnis von Kosten
                      und Zeiten für Arbeitswege, Arbeitgeber-Attraktivität, bessere Vereinbarkeit von Beruf und
                      Familie bzw. Arbeits- und Privatleben sind mit der aktuellen Corona-Pandemie die Aspekte
                      Aufrechterhaltung des Betriebes und Gesundheitsschutz hinzugetreten. Auch der Bundesar-
                      beitsminister Hubertus Heil hat die schon länger bestehende Diskussion um einen gesetzlichen
                      Anspruch auf Home-Office und mobiles Arbeiten im Zuge der Corona-Pandemie wieder aufge-
                      griffen. Hier bleibt abzuwarten, was der Gesetzgeber regelt.

                      Sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf Seiten des Arbeitnehmers gehen mit dem
                      Home-Office und dem mobilen Arbeiten zahlreiche arbeits-, sozialversicherungs- und steuer-
                      rechtliche Themen einher. In dieser Ausgabe des novus Personal stellen wir Ihnen diese in einem
                      Überblick dar.

                      Der Gesetzgeber ist weiterhin tätig, um Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie
                      zu unterstützen. Die wesentlichen Maßnahmen im Steuer- und Arbeitsrecht haben wir für Sie
                      zusammengetragen. Doch auch die EU-rechtlichen Vorgaben fordern den Gesetzgeber. Mit der
                      Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurde die EU-Entsenderichtlinie in nationales
                      Recht überführt. Die Regelungen sind bereits seit August anzuwenden. Dabei gehen diese
                      deutlich über einen bloßen Equal-Pay-Grundsatz hinaus.

                      Schließlich finden Sie in dieser Ausgabe des novus Personal Hinweise zu für die Praxis relevanten
                      Entscheidungen der Finanz- und Arbeitsgerichte. Bei Fragen zu diesen und allen anderen Themen
                      im Personalbereich stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

                      Dr. Evelyn Nau
                      Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Counsel bei Ebner Stolz in Hamburg

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INHALT

   BRISANT

Home-Office und mobiles Arbeiten – ein Überblick zu arbeits-, sozialversicherungs-
und steuerrechtlichen Aspekten                                                                    4

   LOHNSTEUER

Gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Lohnbesteuerung                                         8

Steuerfreie Erstattung von Taxikosten analog zum Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel?       10

Mahlzeitengestellung auch bei finanzieller Beteiligung des Arbeitnehmers                         10

Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen                                                           11

Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre?                              11

Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen                      12

Steuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten                                                    12

   SOZIALVERSICHERUNG

Aufschiebung durch Betriebsprüfung nachgeforderter Sozialversicherungsbeiträge
in der Corona-Krise                                                                              13

Einführung der elektronisch unterstützten Sozialversicherungsprüfung                             13

   ARBEITSRECHT

Neue Corona-Arbeitsschutzregeln                                                                  14

Bundesregierung beschließt Arbeitsschutzkontrollgesetz                                           14

Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung nicht von Belegschaftsquorum abhängig                   15

Bruttoentgeltlisten: Einsichtsrecht des Betriebsrats                                             15

Entgelttransparenzgesetz: Auskunftsanspruch eines freien Mitarbeiters                            16

Verfall des Urlaubsanspruchs bei Krankheit                                                       16

Datum eines qualifizierten Arbeitszeugnisses                                                     17

Berücksichtigung von Altersteilzeit bei der Betriebsrenten-Berechnung                            17

   INTERNATIONAL

Novelle des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes verabschiedet                                          18

Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an österreichische betriebliche Versorgungskasse      19

   INTERN

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novus BRISANT

Home-Office und mobiles Arbeiten – ein Überblick zu
arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekten

Mit Beginn der Corona-Krise hat sich           Derzeit kein gesetzlicher Rechtsan-                des mobilen Arbeitens aufzunehmen, so
für viele Arbeitnehmer der Arbeitsplatz        spruch auf Home-Office und mobiles Ar-             z. B. die Überlassung von Arbeitsmitteln und
vom Büro in die eigenen vier Wände ver-        beiten                                             Vorgaben zur Einhaltung datenschutzrechtli-
lagert. Sofern Arbeitnehmer weiterhin                                                             cher Bestimmungen. Nur das Home-Office
oder künftig auf diesem Wege ihre Ar-          Ob und inwiefern ein Unternehmen Arbeit            fällt unter die Arbeitsstättenverordnung,
beitsleistung erbringen, sollten sowohl        im Home-Office bzw. mobiles Arbeiten ein-          nicht das mobile Arbeiten. Daher benötigt
auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf       führt, ist bislang die alleinige Entscheidung      der Arbeitgeber beim Home-Office ein Zu-
Seiten des Arbeitnehmers die zahlrei-          des Arbeitgebers. Anders als z. B. in den          trittsrecht zur Wohnung des Arbeitnehmers,
chen arbeits-, sozialversicherungs- und        Niederlanden gibt es in Deutschland derzeit        um die geforderte Gefährdungsbeurteilung
steuerrechtlichen Implikationen berück-        noch keine gesetzliche Grundlage für einen         nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor-
sichtigt und – falls noch nicht geschehen      Anspruch des Arbeitnehmers auf Home-               nehmen zu können. Besteht kein Betriebsrat,
– entsprechende Vereinbarungen getrof-         Office und mobiles Arbeiten. Nach den              sind diese Regelungen in einer Einzelverein-
fen werden.                                    Plänen des Bundesarbeitsministers soll – los-      barung mit jedem betroffenen Arbeitnehmer
                                               gelöst von der Corona-Pandemie – zukünftig         zu schließen.
ARBEITSRECHT                                   jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen An-
                                               spruch haben, komplett oder teilweise („für        Einführung und Beendigung von Arbeit
Home-Office oder mobiles Arbeiten?             ein oder zwei Tage“) zu Hause zu arbeiten.         im Home-Office und mobiles Arbeiten
                                               Nach § 106 Gewerbeordnung kann der Ar-
Der Begriff Home-Office bezeichnet nach        beitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleis-    Vorbehaltlich anderer kollektivrechtlicher Re-
der Arbeitsstättenverordnung von 2016          tung seiner Arbeitnehmer nach billigem Er-         gelungen ist dem Arbeitgeber dringend an-
rechtlich nur die Telearbeit sowie die voll-   messen näher bestimmen. Daraus lässt sich          zuraten, mit dem Betriebsrat, falls vorhan-
ständig von zu Hause ausgeführte Tätigkeit     aber keine Pflicht des Arbeitgebers ableiten,      den, in einer Betriebsvereinbarung und/oder
des Arbeitnehmers. Demgegenüber liegt          dem Arbeitnehmer mobiles Arbeiten zuzu-            einzelvertraglich mit jedem betroffenen Ar-
mobiles Arbeiten vor, wenn die Arbeitsleis-    weisen. Ob diese Vorschrift die Möglichkeit        beitnehmer schriftlich die Regelungen zum
tung, unabhängig von einem festen Arbeits-     der einseitigen Anordnung durch den                mobilen Arbeiten festzuhalten. Dabei ist
platz, von jedem denkbaren Arbeitsplatz,       Arbeitgeber zu mobilem Arbeiten erfasst, ist       grundsätzlich der arbeitsrechtliche Gleich-
also auch beim Kunden, auf Reisen oder an      bislang höchstrichterlich nicht entschieden.       heitsgrundsatz zu beachten. Zudem greift
jedem anderen Ort, auch zu Hause, erbracht                                                        bei einzelvertraglichen Regelungen die AGB-
wird. Beim mobilen Arbeiten sind für die Ar-   Mitbestimmungsrechte des Betriebs-                 Kontrolle - wie bei allen arbeitsvertraglichen
beitnehmer im Betrieb des Arbeitgebers oft-    rates und Betriebsvereinbarung                     Regelungen, die nicht individuell zwischen
mals keine festen Arbeitsplätze mehr vor-                                                         Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt
handen, sondern diese teilen sich die          Während der Arbeitgeber über das Ob von            werden - zu Lasten des Arbeitgebers als Ver-
vorhandenen Arbeitsplätze (Desk Sharing).      Arbeit im Home-Office bzw. mobiles Arbei-          wender. Mit Ausnahme der Betriebsverein-
Da ein Arbeitnehmer in den seltensten Fällen   ten allein entscheidet, unterliegt die Gestal-     barung ist die arbeitgeberseitig gewünschte
vollumfänglich von zu Hause arbeitet, han-     tung der mobilen Arbeit der sozialen, perso-       Beendigung einer Vereinbarung über mobi-
delt es sich meistens in der Praxis um das     nellen und wirtschaftlichen Mitbestimmung          les Arbeiten rechtlich problematisch. So
sog. mobile Arbeiten.                          des Betriebsrates, vorausgesetzt ein solcher       dürften beim Beendigungswunsch seitens
                                               ist gebildet. Ebenso ist der Betriebsrat bei der   des Arbeitgebers der Widerruf und die Teil-
                                               Begründung und Beendigung von Arbeit im            kündigung ebenso wenig greifen wie das
                                               Home-Office und mobiler Arbeit sowie bei           Direktionsrecht. In Betracht kommen der
                                               Fragen des Arbeitszeitschutzes beteiligt. Das      einvernehmliche Aufhebungsvertrag und die
                                               Home-Office und der mobile Arbeitsplatz            Änderungskündigung, für die die allgemei-
                                               gehören grundsätzlich zum Betrieb. Je nach         nen Regelungen wie bei einer Beendigungs-
                                               Einzelfall empfiehlt es sich oftmals, in einer     kündigung gelten. Inwieweit eine Befristung
                                               Betriebsvereinbarung neben allen sowieso           der Vereinbarung über mobiles Arbeiten
                                               mitbestimmungspflichtigen Punkten auch             rechtswirksam vereinbart werden kann,
                                               weitere Regelungen zur konkreten Ausge-            hängt vom Einzelfall ab und ist jeweils ge-
                                               staltung der Tätigkeit im Home-Office bzw.         sondert zu prüfen.

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Arbeitszeit                                      und Arbeitsleistung. Ebenso besteht die all-    Bundesarbeitsgerichtes einen Anspruch auf
                                                 gemeine Problematik der ständigen Erreich-      Erstattung seiner Aufwendungen gemäß
Wie bei der Arbeitsleistung im Betrieb des       barkeit, die aber nach der Rechtsprechung       § 670 BGB, es sei denn, das Home-Office
Arbeitgebers bedarf es einer Regelung der        des Bundesarbeitsgerichtes nicht als Arbeits-   liegt im überwiegenden Interesse des Arbeit-
regelmäßigen Arbeitszeit des Arbeitneh-          zeit i. S. d. ArbZG eingeordnet wird. Es emp-   nehmers. Gleiches gilt beim mobilen Arbeiten
mers, der mobil arbeitet. Das Arbeitsvolu-       fiehlt sich daher für den Arbeitgeber, dem      für die erforderlichen Arbeitsmittel, die der
men und die Lage der Arbeitszeit, verteilt auf   Arbeitnehmer die Verpflichtung aufzuerlegen,    Arbeitgeber typischerweise zur Verfügung
die jeweiligen Arbeitstage, sind zu regeln,      seine Arbeitszeit hinsichtlich Umfang und       stellt. Eine darüberhinausgehende Kosten-
insb. wenn der Arbeitgeber zu bestimmten         Lage schriftlich zu erfassen.                   tragungspflicht des Arbeitgebers wie beim
Zeiten Zugriff auf die Arbeitsleistung des Ar-                                                   Home-Office entfällt jedoch. Fahrtkosten
beitnehmers nehmen will. Für die Tätigkeit       Büroeinrichtung, Arbeitsmittel                  vom Home-Office zum Betrieb hat der
im Home-Office und für mobiles Arbeiten          und Fahrtkosten                                 Arbeitgeber nur zu erstatten, wenn abwei-
gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), also insb.                                                   chende vertragliche Regelungen fehlen und
die werktägliche Höchstarbeitszeit, die Ein-     Ohne eine ausdrücklich anderslautende Ver-      das Home-Office der einzige vertraglich ver-
haltung von Ruhepausen und Mindestruhe-          einbarung mit dem Arbeitnehmer trägt der        einbarte Arbeitsort ist. Arbeitet der Arbeit-
zeiten sowie die Sonn- und Feiertagsruhe.        Arbeitgeber die Kosten für die Einrichtung      nehmer wechselnd im Home-Office und im
Dies gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit. Der    des Home-Office wie die Anschaffung der         Betrieb, muss der Arbeitnehmer die Fahrt-
Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einhal-   Büroeinrichtung und der Arbeitsmittel etc.      kosten zum Betrieb selbst tragen, es sei
tung des ArbZG, allerdings kann er dies beim     Auch die anteiligen häuslichen Betriebskosten   denn, es wurde vertraglich etwas anderes
Home-Office und mobilen Arbeiten nur             (z. B. Miete, Heizung, Strom) dürften ohne      vereinbart.
schwierig bewerkstelligen. Denn oftmals ver-     abweichende vertragliche Regelung vom Ar-
schwimmen beim mobilen Arbeiten die              beitgeber zu erstatten sein. Denn der Arbeit-
Grenzen zwischen privaten Verrichtungen          nehmer hat nach der Rechtsprechung des

                                                                                                                                            5
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Arbeitsschutz                                  Datenschutz                                      STEUERRECHT

Dem Arbeitgeber obliegt auch bei der Tätig-    Die Bestimmungen des Datenschutzrechts           Voraussetzungen für die steuerliche An-
keit des Arbeitnehmers im Home-Office der      sind auch bei der Tätigkeit im Home-Office       erkennung eines Arbeitszimmers
gesetzlich geregelte Arbeitsschutz. Die Ar-    und beim mobilen Arbeiten zu beachten. Be-
beitsstättenverordnung findet auch auf die     arbeitet der Arbeitnehmer außerhalb des Be-      Durch die Arbeit im Home-Office entfällt
Arbeitsplätze im Home-Office Anwendung,        triebes des Arbeitgebers personenbezogene        zwar der sonst tägliche Arbeitsweg und die
ebenso wie das Arbeitssicherheitsgesetz. Zur   Daten, handelt er für den Arbeitgeber als        damit einhergehenden Kosten. Es entstehen
Ermittlung erforderlicher Maßnahmen des        datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle.     jedoch Aufwendungen im Rahmen des
Arbeitsschutzes hat der Arbeitgeber eine Ge-   Als interne Datenverarbeitung ist dies ohne      Wohneigentums, inklusive Instandhaltungs-
fährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG         besonderen Erlaubnistatbestand zulässig.         kosten, bzw. anteilige Wohnungsmiete auf
durchzuführen. Darüber hinaus muss der Ar-     Allerdings ist der Arbeitgeber gemäß § 26        das (neu eingerichtete) Home-Office oder
beitnehmer nach § 15 ArbSchG gemäß den         Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet,     höhere Wasser-, Heiz- und Stromkosten
Weisungen des Arbeitgebers am häuslichen       technische und organisatorische Maßnahmen        durch die Tätigkeit von zu Hause.
Arbeitsplatz für seine eigene Sicherheit und   zu treffen, um nach den Grundsätzen der
Gesundheit sorgen und die ihm zur Verfü-       Datenschutzgrundverordnung die Daten-            Ob die damit im Zusammenhang stehenden
gung gestellten Arbeitsmittel bestimmungs-     sicherheit zu gewährleisten. Der Arbeitneh-      Aufwendungen zum Werbungskostenabzug
gemäß verwenden. Gemäß § 16 ArbSchG ist        mer sollte angewiesen werden, z. B. durch        befähigen, hängt insb. davon ab, ob es sich
er zudem verpflichtet, den Arbeitgeber bei     Passwortschutz zu verhindern, dass unbe-         beim Home-Office auch um ein häusliches
der Erfüllung von dessen Arbeitsschutz-        fugte Dritte aus der Familie oder andere         Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn handelt.
pflichten zu unterstützen.                     Besucher auf diese Daten zugreifen können.       Dies ist nur dann anzunehmen, wenn ein se-
                                               Zudem genießt der Arbeitnehmer im Home-          parates, räumlich abgeschlossenes Zimmer
Zwar findet die Arbeitsstättenverordnung       Office und beim mobilen Arbeiten selbst Da-      vorliegt. Davon abzugrenzen sind Arbeits-
auf mobiles Arbeiten keine Anwendung,          tenschutz. Der Arbeitgeber darf den Rechner      ecken in sonst ausschließlich privat genutz-
aber der gerätebezogene Arbeitsschutz ist      zur Überwachung von Arbeitszeit und Ar-          ten Räumen, wie bspw. die Nutzung des Ess-
auch hier zu beachten. Zudem gelten die all-   beitsleistung des Arbeitnehmers nur unter        oder Wohnzimmertischs als Arbeitsplatz
gemeinen Grundsätze, wonach die Arbeit so      Beachtung der datenschutzrechtlichen Rege-       oder Wohnräume, die provisorisch mithilfe
zu gestalten ist, dass eine Gefährdung für     lungen kontrollieren.                            eines Raumtrenners geteilt werden. Sofern
das Leben sowie für die physische und psy-                                                      ein baulich abgetrennter Raum vorhanden
chische Gesundheit des Arbeitnehmers ver-      SOZIALVERSICHERUNGSRECHT                         ist, muss darüber hinaus eine überwiegend
mieden wird.                                                                                    berufliche Nutzung sichergestellt werden.
                                               Sowohl das mobile Arbeiten als auch das          Hiervon soll laut Rechtsprechung nur ausge-
Zutrittsrecht                                  Arbeiten im Home-Office sind gemäß § 2           gangen werden, sofern die berufliche Nut-
                                               Abs. 1 Nr. 1 SBG VII in der gesetzlichen Un-     zung mindestens 90 % beträgt.
Bei Arbeit im Home-Office muss der Arbeit-     fallversicherung versichert. Problematisch ist
geber sich wegen der Unverletzlichkeit der     aber in der Praxis oftmals die Beurteilung, ob   Allein das Vorhandensein von privaten Ge-
Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz vom           ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht. Ent-      genständen, seien es Sportgeräte, Fernseher
Arbeitnehmer ausdrücklich ein Zutrittsrecht    scheidend ist der erforderliche Kausalzusam-     oder private Literatur, soll für die Qualifizie-
einräumen lassen. Eine Vereinbarung über       menhang des Unfallgeschehens mit der ver-        rung eines steuerrechtlichen Arbeitszimmers
Arbeiten im Home-Office allein beinhaltet      sicherten Tätigkeit außerhalb des Betriebes.     bereits schädlich sein und den Werbungs-
nicht die Zustimmung des Arbeitnehmers,        Nur wenn dieser bejaht werden kann, liegt        kostenabzug bei einer privaten Nutzung von
dass der Arbeitgeber dessen Wohnung be-        ein anerkannter Arbeitsunfall und damit der      mehr als 10 % vollständig verwehren. In
treten darf.                                   gesetzliche Versicherungsschutz vor.             diesem Zusammenhang empfiehlt es sich,
                                                                                                den Nachweis eines häuslichen Arbeitszim-
                                                                                                mers anhand von Fotos zu dokumentieren
                                                                                                und eventuelle Belege aufzubewahren.

6
Als zweite Voraussetzung gilt, dass dem Ar-      (Teilweiser) Ersatz der Aufwendungen             Ausblick: In einer Pressemitteilung vom
beitnehmer kein anderer Arbeitsplatz mehr        für das Home-Office durch den Arbeit-            21.9.2020 gab das Finanzministerium Hes-
zur Verfügung steht. Hierbei ist während der     geber                                            sen bekannt, dass eine Vereinfachung und
Corona-Pandemie unerheblich, dass theore-                                                         Ausweitung der steuerlichen Vorteile für die
tisch ein Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeit-    Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer         Arbeit im Home-Office geplant ist und in
gebers vorhanden ist. Entscheidend ist viel-     die Kosten für dessen Arbeitszimmer in der       Kürze ausgearbeitet werden soll. Demnach
mehr, ob der Arbeitnehmer diesen auch            eigenen oder gemieteten Wohnung, liegt           soll ein Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag
tatsächlich nutzen kann. Dies ist bspw. dann     grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn      bzw. maximal 600 Euro im Jahr für Wer-
nicht gegeben, wenn der Arbeitgeber aus          vor, weil es für diesen Werbungskostenersatz     bungskosten im Rahmen der Tätigkeiten im
Infektionsschutzgründen das Arbeiten im          keine Steuerbefreiungsvorschrift gibt.           Home-Office eingeführt werden. Entgegen
Büro untersagt und anstelle dessen das                                                            der aktuellen Regelungen soll es unerheblich
Arbeiten im Home-Office anordnet. Für den        Überlässt aber der Arbeitgeber dem Arbeit-       sein, ob die Arbeiten in einem separaten, ab-
Nachweis stellt sich eine Bescheinigung des      nehmer betriebliche Computer, Telekommu-         getrennten Raum oder am Esstisch oder in
Arbeitgebers als durchaus sinnvoll dar, aus      nikationsgeräte usw., die im Eigentum des        einer Arbeitsecke durchgeführt werden.
der hervorgeht, dass ab einem bestimmten         Arbeitgebers stehen, für die berufliche Tätig-
Zeitpunkt oder einem bestimmten Zeitraum         keit, führt eine zudem private Nutzung nicht     FAZIT
der ursprüngliche Arbeitsplatz aufgrund der      zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vor-
Corona-Krise nicht nutzbar ist bzw. war.         teil (§ 3 Nr. 45 EStG). Übereignet der Arbeit-   Das Thema Home-Office und mobiles Arbei-
                                                 geber diese Arbeitsmittel dem Arbeitnehmer       ten betrifft eine Vielzahl von arbeits-, sozial-
Hinweis: Sollte sich der Arbeitnehmer aus        unentgeltlich oder verbilligt, greift diese      versicherungs- und steuerrechtlichen Aspek-
Gründen der Prävention dazu entscheiden,         Steuerbefreiung hingegen nicht.                  ten, die aber aus rechtlicher Sicht nicht
seinen vorhandenen Arbeitsplatz nicht mehr                                                        unlösbar sind und daher zwischen dem Ar-
zu nutzen, ohne vom Arbeitgeber explizit         Stehen die für die berufliche Tätigkeit einge-   beitgeber und ggf. dem Betriebsrat sowie
dazu angewiesen worden zu sein, sollte           setzten Arbeitsmittel im Eigentum des Ar-        dem Arbeitnehmer praxisnah geregelt wer-
diese Voraussetzung ebenfalls als erfüllt        beitnehmers und zahlt der Arbeitgeber für        den können und sollten. Insb. solange es
gelten, da lediglich den Empfehlungen der        die Nutzung bzw. deren Erwerb eine Vergü-        noch keine gesetzliche Regelung zu einem
Politik, Behörden und Medizinern nachge-         tung, zählt diese Vergütung zum steuer-          gesetzlichen Anspruch auf Home-Office und
kommen wird. Die Finanzverwaltung hat            pflichtigen Arbeitslohn.                         mobiles Arbeiten gibt, raten wir als Berater
sich hierzu jedoch nicht geäußert.                                                                den Arbeitgebern dringend an, schriftliche
                                                 Darüber hinaus kann der Arbeitgeber im           Vereinbarungen zu schließen und alle erfor-
Steht dem Arbeitnehmer kein anderer              Rahmen des steuerfreien Auslagenersatzes         derlichen und relevanten Punkte dort zu re-
Arbeitsplatz zur Verfügung, kann er die Auf-     gemäß § 3 Nr. 50 EStG seinem Arbeitnehmer        geln. Dabei sollten insb. auch Regelungen
wendungen des häuslichen Arbeitszimmers          anfallende Betriebskosten für die eingesetz-     zum Ersatz von Aufwendungen des Arbeit-
bis zu einem Betrag von 1.250 Euro pro Jahr      ten Arbeitsmittel, allen voran Strom- und Te-    nehmers durch das Arbeiten im Home-Office
als Werbungskosten im Rahmen seiner per-         lekommunikationskosten steuerfrei erset-         oder das mobile Arbeiten unter Berücksichti-
sönlichen Einkommensteuererklärung geltend       zen. Auslagen des Arbeitnehmers in diesem        gung der steuerlichen Implikationen aufge-
machen. Dabei ist der Höchstbetrag von           Sinne sind von ihm getätigte Ausgaben, die       nommen werden.
1.250 Euro auch bei nicht ganzjähriger Nut-      ganz überwiegend im betrieblichen Interesse
zung eines häuslichen Arbeitszimmers in voller   des Arbeitgebers erfolgen, der Arbeitsaus-
Höhe, also nicht zeitanteilig, zum Abzug zu-     führung dienen und beim Arbeitnehmer
zulassen.                                        nicht als Werbungskosten berücksichtigt
                                                 werden. Der steuerfreie Auslagenersatz ist
Der Werbungskostenabzug ist darüber hin-         grundsätzlich nur möglich, wenn die auf die
aus sogar ohne betragliche Begrenzung            berufliche Nutzung entfallenden Betriebs-
möglich, wenn das häusliche Arbeitszimmer        kosten genau nachgewiesen werden.
den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
darstellt. Vereinfachend kann dieser Fall an-
genommen werden, wenn kein anderer Ar-
beitsplatz mehr zur Verfügung steht und der
Arbeitnehmer seine gesamte Tätigkeit im
Home-Office erbringt.

                                                                                                                                                7
novus LOHNSTEUER

Gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich
der Lohnbesteuerung

Nachdem der Gesetzgeber mit dem Co-               Zur Steigerung der Nachfrage und zur Förde-      Verlängerung der Steuerfreiheit von Ar-
rona-Steuerhilfegesetz u. a. bereits die          rung von nachhaltiger Mobilität wurde nun        beitgeberzuschüssen zum Kurzarbeiter-
Steuerfreiheit für Sonderzahlungen an-            dieser Höchstbetrag rückwirkend zum              geld
lässlich der Corona-Krise eingeführt hat          1.1.2020 von 40.000 Euro auf 60.000 Euro
(vgl. novus Personal 2. Ausgabe 2020,             angehoben (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und     Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom
S. 4) hat er nun mit dem Zweiten Corona-          Satz 3 Nr. 3, § 52 Abs. 12 Satz 2 EStG).         16.6.2020 (BGBl. I 2020, S. 1385) wurde
Steuerhilfegesetz eine weitere Begüns-                                                             eine zeitlich befristete Steuerbefreiung der
tigung von E-Fahrzeugen, die den Ar-              Hinweis: Somit sollte im Personalbüro spä-       Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbei-
beitnehmern auch für die Privatnutzung            testens vor Jahresende geprüft werden, ob        tergeld eingeführt. Diese kommt in Lohnzah-
zur Verfügung stehen, beschlossen. Zu-            die Berechnung des geldwerten Vorteils bei       lungszeiträumen, die nach dem 29.2.2020
dem sind im Jahressteuergesetz 2020,              Dienstwagengestellung infolge des neuen          beginnen und vor dem 1.1.2021 enden, zur
das sich derzeit im Gesetzgebungsver-             Höchstbetrags zu korrigieren ist.                Anwendung. Im Jahressteuergesetz 2020,
fahren befindet, weitere Änderungen                                                                dessen Entwurf am 2.9.2020 durch die Bun-
vorgesehen.                                       Exkurs zu Jobfahrrädern: Wird ein be-            desregierung in das Gesetzgebungsverfahren
                                                  triebliches (Elektro-)Fahrrad dem Arbeitneh-     eingebracht wurde, ist nun vorgesehen, diese
Steuerliche Begünstigung der Privatnut-           mer zur privaten Nutzung überlassen, ist der     Steuerbefreiung auf bis vor dem 1.1.2022
zung von E-Fahrzeugen                             daraus resultierende geldwerte Vorteil im        endende Lohnzahlungszeiträume zu verlän-
                                                  Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2030 steuer-         gern (§ 3 Nr. 28a EStG-E).
Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz          frei, sofern der Vorteil zusätzlich zum ohne-
vom 29.6.2020 (BGBl. I 2020, S. 1512) hat         hin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird        Hinweis: Laut vorläufigem Zeitplan könnte
der Gesetzgeber die steuerliche Begünsti-         (§ 3 Nr. 37 EStG). In allen anderen Fällen ist   der Bundestag am 6.11.2020 und der Bun-
gung der Dienstwagenbesteuerung bei Nut-          laut Finanzverwaltung als geldwerter Vorteil     desrat am 27.11.2020 über das Jahressteu-
zung eines reinen Elektrofahrzeugs noch-          monatlich 1 % der auf volle 100 Euro abge-       ergesetz 2020 final beschließen.
mals erweitert.                                   rundeten unverbindlichen Preisempfehlung
                                                  des Herstellers inklusive Umsatzsteuer im
Zwar war bereits bislang geregelt, dass bei       Zeitpunkt der Inbetriebnahme heranzuzie-
der Ermittlung des Werts der privaten Nut-        hen. Laut gleich lautenden Erlassen der
zung eines Dienstwagens, der keine CO2-           obersten Finanzbehörden der Länder vom
Emissionen je gefahrenem Kilometer hat und        9.1.2020 (DStR 2020, S. 121) mindert sich
nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031          die Bemessungsgrundlage im Falle der erst-
angeschafft wird, nach der 1 %-Regelung           maligen Überlassung des Fahrrads nach dem
nur ein Viertel des Bruttolistenpreises anzu-     31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 für das
setzen ist. Hierunter fallen reine Elektrofahr-   Kalenderjahr 2019 auf 50 %. Ab 1.1.2020
zeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Wird         ist nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage
der Wert der privaten Nutzung nach der            heranzuziehen, auch wenn die erstmalige
Fahrtenbuchregelung ermittelt, ist nur ein        Überlassung des Fahrrads bereits in 2019 er-
Viertel der Anschaffungskosten oder ver-          folgt ist.
gleichbarer Aufwendungen bei den maß-
geblichen Gesamtkosten des Fahrzeugs an-
zusetzen. Dies galt allerdings nur, wenn der
Bruttolistenpreis des Fahrzeugs maximal
40.000 Euro beträgt.

8
Zusätzlichkeitskriterium bei Arbeitge-           f die Leistung nicht auf den Arbeitslohnan-    Hinweis: Da in zahlreichen Fällen die Steu-
berleistungen                                      spruch angerechnet wird,                     erfreiheit von Bezügen nur bei Erfüllung des
                                                                                                Zusätzlichkeitskriteriums gewährt wird, z. B.
Der BFH legte den Rechtsbegriff der zusätz-      f der Arbeitslohnanspruch nicht herabge-       bei Kinderbetreuungsleistungen nach § 3
lich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn          setzt wird,                                  Nr. 33 EStG, Leistungen zur Gesundheitsför-
erbrachten Leistungen zuletzt weit aus.                                                         derung nach § 3 Nr. 34 EStG, Überlassung
Demnach erfüllt auch eine arbeitsrechtlich       f die verwendungs- oder zweckgebundene         eines Jobfahrrads nach § 3 Nr. 37 EStG, sollte
wirksame Lohnherabsetzung zugunsten einer          Leistung nicht anstelle einer bereits ver-   geprüft werden, ob die obigen Kriterien im
zweckgebundenen Leistung das Zusätzlich-           einbarten Lohnerhöhung gewährt und           konkreten Fall erfüllt werden. Andernfalls
keitskriterium (u. a. BFH-Urteil vom 1.8.2019,                                                  müssten bei Umsetzung der vorgesehenen
Az. VI R 32/18, DStR 2019, S. 2247). Mit         f bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn     Neuregelung noch in 2020 Korrekturen des
BMF-Schreiben vom 5.2.2020 (BStBl. I 2020,         nicht erhöht wird.                           Lohnsteuereinbehalts spätestens mit der
S. 222) wurde diese Rechtsprechung im Ver-                                                      Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember
waltungswege für nicht anwendbar erklärt.        Bei Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens      2020 vorgenommen werden.
                                                 noch in 2020 wäre die Neuregelung bereits
Nun soll mit einer Änderung des § 8 Abs. 4       ab dem Veranlagungszeitraum 2020 anzu-
EStG-E durch das Jahressteuergesetz 2020         wenden.
gesetzlich festgeschrieben werden, dass nur
echte Zusatzleistungen des Arbeitgebers das
Zusätzlichkeitskriterium erfüllen. Leistungen
sollen demnach nur dann als zusätzlich zum
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht
angesehen werden, wenn

                                                                                                                                            9
novus LOHNSTEUER

Steuerfreie Erstattung von Taxikosten
analog zum Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Mit dem Urteil des FG Thüringen vom            Durch die Qualifizierung eines Taxis als öf-     Durch die neue Rechtsauffassung des FG
22.10.2019 (Az. 3 K 490/19, EFG 2020,          fentliches Verkehrsmittel wird die Frage auf-    Thüringen stellt sich daher die Frage, ob
S. 348) ist bestätigt worden, dass Taxi-       geworfen, ob der Anwendungsbereich der           auch die Kosten für Taxifahrten im Rahmen
kosten als Aufwendungen für öffentliche        Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für         eines Jobtickets steuerfrei erstattet werden
Verkehrsmittel gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2         zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Ar-          können.
EStG zu qualifizieren sind. Konkret gilt       beitslohn gewährte Zuschüsse des Arbeitge-
dadurch, dass Taxikosten über die Ent-         bers für Fahrten zwischen Wohnung und            Hinweis: Für die Frage, ob der Anwen-
fernungspauschale hinaus mit den tat-          erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Ver-    dungsbereich zukünftig auf Taxikosten aus-
sächlichen Aufwendungen zum Abzug              kehrsmitteln auf Taxifahrten ausgeweitet         geweitet werden kann, ist final noch kein
zugelassen sind. Können Taxikosten             werden kann.                                     Gerichtsurteil ergangen. Es bleibt im Rah-
demnach auch entsprechend einem Job-                                                            men der anhängigen Revision (Az. VI R
ticket für Fahrten mit öffentlichen Ver-       Das BMF ist bereits mit Schreiben vom            26/20) abzuwarten, ob und inwiefern sich
kehrsmitteln gemäß § 3 Nr. 50 EStG steu-       15.8.2019 (BStBl. I 2019, S. 875) ausführlich    der BFH zu dieser Rechtsfrage äußern wird.
erfrei erstattet werden?                       auf diese Steuerbefreiung eingegangen. Ex-
                                               plizit aus den Anwendungsbereich ausge-
Nach der neuen Rechtsauffassung sind Auf-      schlossen werden dabei allerdings „Taxen im
wendungen für die mit dem Taxi durchge-        Gelegenheitsverkehr, die nicht auf konzessi-
führten Fahrten von der Wohnung zur ersten     onierten Linien oder Routen fahren“. Dies
Tätigkeitsstätte nicht mehr auf die Höhe der   soll jedenfalls gelten, sofern diese nicht als
Entfernungspauschale beschränkt, sondern       Ergänzung oder Ersatz von öffentlichen Ver-
können in der tatsächlich entstandenen Hö-     kehrsmitteln eingesetzt werden.
he als Werbungskosten abgezogen werden.

Mahlzeitengestellung auch bei finanzieller Beteiligung
des Arbeitnehmers
Pauschalen für Verpflegungsmehrauf-            Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom          Da der Arbeitgeber alle zur Verpflegung not-
wand sind bei Arbeitnehmern zu kür-            27.11.2019 (Az. 1 K 167/17, EFG 2020,            wendigen Kosten trug (bspw. die Kosten für
zen, wenn sie vom Arbeitgeber Mahlzei-         S. 438) entschieden, dass Pauschalen für         den Schiffskoch) und die Räumlichkeiten zur
ten zur Verfügung gestellt bekommen.           Verpflegungsmehraufwand auch zu kürzen           Verfügung stellte, gingen die Finanzrichter
Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer          sind, wenn ein Verein zwischengeschaltet         von einer Mahlzeitengestellung durch den
sich finanziell an der Beschaffung der         wird, der die Verpflegung übernimmt und an       Arbeitgeber aus, zu dem die Arbeitnehmer
Lebensmittel beteiligt.                        dem sich die Arbeitnehmer mit einer Einlage      mit ihren Vereinsbeiträgen lediglich eine
                                               beteiligen können. Im Streitfall ging es um      Zahlung leisten. Dementsprechend waren
                                               die Verpflegung auf einem Schiff, an der sich    die Verpflegungsmehraufwandspauschalen
                                               die Besatzungsmitglieder über einen Verein       für den klagenden Arbeitnehmer vollständig
                                               finanziell beteiligten und im Gegenzug die       zu kürzen.
                                               Mahlzeiten zu einem vergünstigten Preis er-
                                               hielten.                                         Hinweis: Das Urteil ist rechtskräftig.

10
Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

Für die Ermittlung der bis 2014 geltenden         einem geldwerten Vorteil führen. Das sei       Hinweis: Somit ist für die Prüfung des Über-
Freigrenze von 110 Euro bei Betriebsver-          typischerweise bei Speisen, Getränken und      schreitens der ehemaligen Freigrenze einer
anstaltungen sind die Kosten auf alle             Musikeinlagen der Fall, nicht aber bei Miet-   Betriebsveranstaltung genau zu ermitteln,
betriebsangehörigen Veranstaltungs-               kosten, organisatorischen Aufwendungen         wie viele Personen in welcher Funktion an
teilnehmer aufzuteilen. Personen, die             oder Reisekosten. Eine Aufteilung dieser Ge-   der Feier teilnahmen. Zudem sind die Auf-
mit der Durchführung der Veranstaltung            samtkosten auf Personen, die mit der Durch-    wendungen für die Verpflegung der externen
betraut sind und nicht der Belegschaft            führung der Veranstaltung betraut sind und     Dienstleister aus den Gesamtkosten heraus-
angehören, sind nicht einzubeziehen.              nicht der Belegschaft angehören, wie bspw.     zurechnen.
                                                  Künstler, Eventmanager, Busfahrer, Fotograf,
Der BFH hatte mit Urteil vom 28.4.2020            komme laut BFH nicht in Betracht. Aufwen-      Seit 2015 gilt anstelle der Freigrenze ein Frei-
(Az. VI R 41/17, DStR 2020, S. 1782) erneut       dungen des Arbeitgebers für diesen Perso-      betrag von 110 Euro. Nichtsdestotrotz stellt
klargestellt, dass für die Ermittlung der Frei-   nenkreis können nach den Ausführungen          sich aber auch unter der aktuellen Regelungen
grenze einer Betriebsveranstaltung nur Kos-       des BFH jedoch die Gesamtkosten der Be-        die Frage, auf wie viele Personen die Kosten
ten einzubeziehen sind, die für den Arbeit-       triebsveranstaltung vermindern.                der Betriebsveranstaltung zu verteilen sind.
nehmer eine Bereicherung darstellen und zu

Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen
für mehrere Jahre?

Das FG Münster bejaht die Anwendung               In der Vergangenheit entschied das FG          Gegen das Urteil wurde Revision beim BFH
der ermäßigten Besteuerung auf Über-              Hamburg mit Urteil vom 2.7.2002 (Az. II        eingelegt (Az. VI R 23/19). Es bleibt somit
stundenvergütungen, die im Rahmen                 83/01, EFG 2002, S. 1530), dass es sich bei    abzuwarten, ob er der Rechtsauffassung des
eines Aufhebungsvertrags für mehrere              Vergütungen für Überstunden, die in meh-       FG Münster folgen wird.
zurückliegende Jahre in einer Summe               reren Jahren geleistet wurden, und die nun
ausbezahlt wurden. Nun hat der BFH im             in einer Summe ausgezahlt werden, nicht
Rahmen der Revision zu entscheiden.               um eine Vergütung für eine mehrjährige Tä-
                                                  tigkeit handelt. Dem widersprach nun das
Fließen Vergütungen für eine mehrjährige          FG Münster mit Urteil vom 23.5.2019 (Az. 3
Tätigkeit zusammengeballt zu, kommt auf           K 1007/18 E, EFG 2019, S. 1199). Werden
diese die sog. Fünftelungsregelung zum An-        anlässlich der Aufhebung des Arbeitsver-
satz. Damit soll verhindert werden, dass an-      hältnisses die Überstundenvergütungen für
gesichts des progressiven Verlaufs des Ein-       mehrere zurückliegende Jahre in einer Sum-
kommensteuertarifs diese Vergütungen              me ausbezahlt, seien diese als außerordent-
übermäßig besteuert werden.                       liche Einkünfte ermäßigt zu besteuern.

                                                                                                                                              11
novus LOHNSTEUER

Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg
an unterschiedlichen Arbeitstagen

Werbungskosten des Arbeitnehmers für         Nach Auffassung des BFH soll die Entfer-         Im Streitfall hatte ein Flugbegleiter geklagt,
Wege zwischen Wohnung und erster             nungspauschale arbeitstäglich zwei Wege          der an einigen Tagen im Jahr von der Woh-
Tätigkeitsstätte werden mit der Entfer-      abgelten: den Hin- und den Rückweg. Legt         nung zum Flughafen gefahren und erst am
nungspauschale in Höhe von 0,30 Euro         der Steuerpflichtige den Hin- und Rückweg        nächsten Arbeitstag wieder von dort aus
pro Entfernungskilometer abgegolten.         an unterschiedlichen Arbeitstagen zurück,        nach Hause zurückgekehrt war.
Doch wie hoch fällt die Entfernungs-         kann er nach Ansicht des BFH die Entfer-
pauschale aus, wenn an einem Tag nur         nungspauschale für jeden Arbeitstag nur zur
der Hinweg und kein Rückweg zurück-          Hälfte geltend machen (BFH-Urteil vom
gelegt wird?                                 12.2.2020, Az. VI R 42/17, DStR 2020,
                                             S. 1304).

Steuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten

Umzugskosten eines Arbeitnehmers             Mit Wirkung zum 1.6.2020 werden der              des Bundesumzugskostengesetzes, auf das
können als Werbungskosten im Rahmen          Höchstbetrag für umzugsbedingte Unter-           hinsichtlich der Bestimmung der Beträge Be-
seiner Einkommensteuererklärung be-          richtskosten sowie die Pauschalen für sonstige   zug genommen wird, notwendig und führt
rücksichtigt werden. Die Finanzverwal-       Umzugsauslagen durch das Schreiben vom           zu einer umfassenden Modifizierung und
tung legt dazu ab 1.6.2020 geltende          20.5.2020 (Az. IV C 5 - S 2353/20/10004 :001)    deutlichen Senkung der Werte.
Werte fest.                                  umgehend neu geregelt. Dies ist infolge der
                                             zum 1.6.2020 in Kraft tretenden Änderung

 UMZUGSKOSTEN                                Bis 31.5.2020                                    Ab 1.6.2020

 Höchstbetrag für umzugsbedingte             2.066 Euro                                       1.146 Euro
 Unterrichtskosten für ein Kind

 Pauschale für sonstige Umzugsauslagen       Für Ehegatten: 1.639 Euro                        860 Euro
 des Berechtigten                            Für Ledige: 820 Euro
                                             Für weitere Personen: 361 Euro

 Pauschale für sonstige Umzugsauslagen des   –                                                573 Euro
 Ehegatten, Lebenspartners, ledige Kinder

 Pauschale für sonstige Umzugsauslagen       –                                                172 Euro
 ohne eigene Wohnung

12
novus SOZIALVERSICHERUNG

Aufschiebung durch Betriebsprüfung nachgeforderter
Sozialversicherungsbeiträge in der Corona-Krise
Einem infolge der Corona-Krise in exis-    In dem Beschluss vom 6.5.2020 (Az. L 7 BA         schränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung
tenzgefährdende Liquiditätsprobleme        58/20 B ER), der im Rahmen des einstweili-        der Corona-Pandemie abgewendet werden
geratenen Fitnessstudio sprach das Lan-    gen Rechtsschutzes erging, bejahte das Lan-       kann. Eigene finanzielle Möglichkeiten waren
desozialgericht Bayern den Anspruch        dessozialgericht Bayern eine unbillige Härte,     zuvor bereits vollständig aufgebraucht. Der
auf Rückzahlung bereits eingezogener       die allein durch die Erstattung bereits bezahl-   Unternehmer konnte zudem glaubhaft ma-
Sozialversicherungsbeiträge, die nach      ter, aber noch nicht bestandskräftiger Bei-       chen, dass die Durchsetzung der Nachforde-
einer Betriebsprüfung nachgefordert        tragsnachforderungen zu vermeiden sein            rung möglich sein dürfte, sobald der Studio-
wurden, zu.                                soll. Dazu hatte der Unternehmer glaubhaft        betrieb wieder aufgenommen werden kann.
                                           zu machen, dass nur dadurch seine Zah-
                                           lungsunfähigkeit bis zum Ende der ein-

Einführung der elektronisch unterstützten
Sozialversicherungsprüfung

Der Gesetzgeber hat die rechtlichen        Sozialversicherungsprüfungen werden dem-          beauftragte Steuerberater einen Antrag stellt,
Grundlagen für die Einführung einer el-    nach ab 1.1.2023 verpflichtend hinsichtlich       auf eine elektronische Übermittlung der Ent-
ektronisch unterstützten Betriebsprüfung   der Daten aus einem systemgeprüften Ent-          geltdaten zu verzichten.
durch die Träger der Deutschen Renten-     geltabrechnungsprogramm elektronisch er-
versicherung geschaffen. Ab 1.1.2023 ist   folgen. Bis 31.12.2026 besteht allerdings die
diese verpflichtend vorgesehen.            Möglichkeit, dass der Arbeitgeber oder der

                                                                                                                                        13
novus ARBEITSRECHT

Neue Corona-Arbeitsschutzregeln

Am 20.8.2020 trat die neue SARS-CoV-2          Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel          Hinweis: Gleichwertige oder strengere Re-
Arbeitsschutzregel, die unter Koordina-        konkretisiert gemäß § 5 Infektionsschutzge-     geln aus anderen Verordnungen oder aus
tion der Bundesanstalt für Arbeitsschutz       setz die Anforderungen an den Arbeitsschutz     dem Bereich des Infektionsschutzes müssen
und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam            während der Corona-Pandemie (s. dazu be-        weiterhin beachtet werden. Die Empfehlun-
von den Arbeitsschutzausschüssen beim          reits novus Personal 2. Ausgabe 2020, S. 16).   gen der Berufsgenossenschaften zu SARS-
Bundesarbeitsministerium erstellt wurde,       Darin enthalten sind Maßnahmen für alle         CoV-2 sollten zusätzlich für branchenspezifi-
in Kraft.                                      Bereiche des Wirtschaftslebens, mit denen       sche    Konkretisierungen      herangezogen
                                               das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt   werden.
                                               und auf niedrigem Niveau gehalten werden
                                               kann. Solange es keinen wirksamen Impf-
                                               schutz gibt, bleiben Abstand, Hygiene und
                                               Masken die wichtigsten Instrumente. Betrie-
                                               be, die die Regeln anwenden, können davon
                                               ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.

Bundesregierung beschließt Arbeitsschutzkontrollgesetz

In seiner Sitzung vom 29.7.2020 hat das        f Der Einsatz von Fremdpersonal im Kern-        f Arbeitgeber sollen die zuständigen Behör-
Bundeskabinett den Entwurf des sog.              geschäft der Fleischindustrie soll für          den über Wohn- und Einsatzort aller Ar-
Arbeitsschutzkontrollgesetzes auf den            Werkverträge ab 1.1.2021 sowie für Leih-        beitskräfte informieren müssen, um effek-
Weg gebracht mit dem Ziel, geordnete             arbeit ab 1.4.2021 verboten werden. Der         tivere Kontrollen durchführen zu können.
und sichere Arbeitsbedingungen in der            Schlachthofbetreiber ist für alle Arbeit-
Fleischindustrie herzustellen. Darüber           nehmer in seinem Kerngeschäft zustän-         f Zur Überprüfung der Einhaltung der Min-
hinaus legt es bundesweit einheitliche           dig. Ausgenommen sind nur Unterneh-             destlohnvorschriften der Beschäftigten
Regeln zur Kontrolle der Betriebe und            men des Fleischerhandwerks mit bis zu 49        gilt eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiter-
zur Unterbringung der Beschäftigten              tätigen Personen.                               fassung in der Fleischindustrie.
auch in anderen Branchen fest.
                                               f In den Bundesländern sollen einheitliche      f Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitge-
Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung        verbindliche Kontrollquoten gelten und          setz wird der Bußgeldrahmen von derzeit
des Vollzugs im Arbeitsschutz, sog. Arbeits-     es soll Schwerpunktkontrollen in Risiko-        15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt.
schutzkontrollgesetz, enthält u. a. folgende     branchen geben. Die Durchführung der
Regelungen:                                      Kontrollen obliegt den Arbeitsschutzbe-       f Beim Bundesministerium für Arbeit und
                                                 hörden.                                         Soziales soll ein Ausschuss für Sicherheit
                                                                                                 und Gesundheit bei der Arbeit gebildet
                                               f Für die Unterbringung der Beschäftigten         werden, um u. a. Regeln und Erkenntnis-
                                                 gelten Mindeststandards - und zwar auch         se zu ermitteln, wie die rechtlichen Anfor-
                                                 außerhalb des Betriebsgeländes.                 derungen erfüllt werden können.

14
Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung nicht
von Belegschaftsquorum abhängig

Arbeitgeber und Betriebsrat können die          den Strukturprinzipien der Betriebsverfas-      der Parteien eines Arbeitsvertrags das Ar-
Geltung einer Betriebsvereinbarung              sung, wonach der gewählte Betriebsrat Re-       beitsverhältnis und erfasse auch später ein-
nicht davon abhängig machen, dass die           präsentant der Belegschaft ist. Er werde als    tretende Arbeitnehmer. Dies schließe es aus,
betroffenen Arbeitnehmer zustimmen.             Organ der Betriebsverfassung im eigenen         die Geltung einer Betriebsvereinbarung an
                                                Namen kraft Amtes tätig und sei weder an        das Erreichen eines Zustimmungsquorums
Das BAG kam mit Beschluss vom 28.7.2020         Weisungen der Arbeitnehmer gebunden             verbunden mit dem Abschluss einer einzel-
(Az. 1 ABR 4/19) zu dem Ergebnis, dass die      noch bedürfe sein Handeln deren Zustim-         vertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeit-
normative Wirkung einer Betriebsvereinba-       mung. Eine von ihm abgeschlossene Be-           geber zu knüpfen.
rung nicht von einem Zustimmungsquorum          triebsvereinbarung gelte kraft Gesetzes un-
der Belegschaft abhängig gemacht werden         mittelbar und zwingend. Damit gestalte sie
kann. Eine solche Regelung widerspreche         unabhängig vom Willen oder der Kenntnis

Bruttoentgeltlisten: Einsichtsrecht des Betriebsrats

Das Einsichts- und Auswertungsrecht             Wie das BAG mit Beschluss vom 28.7.2020         Der Betriebsrat verlangte unter Hinweis auf
des Betriebsrats zur Überprüfung der            (Az. 1 ABR 6/19) klarstellt, besteht dieses     § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG, dem Be-
Entgeltgleichheit besteht nicht, wenn           Einsichts- und Auswertungsrecht nicht,          triebsausschuss die Listen in bestimmten
der Arbeitgeber die Erfüllung der Aus-          wenn der Arbeitgeber die Erfüllung der Aus-     elektronischen Dateiformaten zur Auswer-
kunftsverpflichtung selbst übernimmt.           kunftsverpflichtung berechtigterweise an        tung zu überlassen.
                                                sich gezogen hat.
Das      sog.      Entgelttransparenzgesetz                                                     Dies lehnte das BAG mit der Begründung ab,
(EntgTranspG) sieht vor, dass der Betriebsrat   Hinweis: Geklagt hatte ein Telekommuni-         dass das in § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG
in das individuelle Verfahren zur Überprü-      kationsunternehmen mit mehr als 200             bestehende Einsichts- und Auswertungs-
fung von Entgeltgleichheit durch die Beant-     Beschäftigten. Nach Inkrafttreten des           recht mit der nach der Grundkonzeption des
wortung von Auskunftsverlangen der              EntgTranspG machte es von der gesetzlich        EntgTranspG dem Betriebsrat zugewiesenen
Beschäftigten eingebunden ist. Gemäß § 13       vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die          Aufgabe korrespondiert, individuelle Aus-
Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG ist ein von ihm       Verpflichtung zur Erfüllung von Auskunfts-      kunftsansprüche von Beschäftigten zu be-
gebildeter Betriebsausschuss berechtigt,        verlangen der Beschäftigten generell zu         antworten. Daher bestehe es nicht, wenn
Bruttoentgeltlisten des Arbeitgebers einzu-     übernehmen. Über die in der ersten Jahres-      der Arbeitgeber diese Aufgabe selbst erfüllt.
sehen und auszuwerten.                          hälfte 2018 geltend gemachten Auskunfts-
                                                verlangen informierte es den Betriebsrat und
                                                gewährte ihm Einblick in spezifisch aufbe-
                                                reitete Bruttoentgeltlisten. Diese waren nach
                                                Geschlecht aufgeschlüsselt und wiesen
                                                sämtliche Entgeltbestandteile auf.

                                                                                                                                          15
novus ARBEITSRECHT

Entgelttransparenzgesetz:
Auskunftsanspruch eines freien Mitarbeiters

Das BAG stellte klar, dass auch freie            Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspG haben        Danach können auch nach innerstaatlichem
Mitarbeiter einen Auskunftsanspruch              „Beschäftigte“ zur Überprüfung der Ein-          Recht sog. arbeitnehmerähnliche Personen -
nach dem Entgelttransparenzgesetz                haltung des Entgeltgleichheitsgebots einen       und somit auch freie Mitarbeiter - Arbeitneh-
(EntgTranspG) haben können.                      Auskunftsanspruch.     Mit    Urteil   vom       mer im Sinne des EntgTranspG sein. Nach
                                                 25.6.2020 (Az. 8 AZR 145/19) kommt das           Auffassung des BAG kann der freie Mitarbei-
                                                 BAG zu dem Ergebnis, dass der hierfür maß-       ter somit von seinem Auftraggeber Auskunft
                                                 gebliche Arbeitnehmerbegriff nicht nach en-      über die Kriterien und Verfahren der Entgelt-
                                                 gem innerstaatlichen Verständnis, sondern        findung verlangen.
                                                 unionsrechtskonform in Übereinstimmung
                                                 mit dem Arbeitnehmerbegriff der Richtlinie
                                                 2006/54/EG weit auszulegen ist.

Verfall des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

Das BAG legt dem EuGH die Frage zur              Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss Urlaub im lau-        War der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr aus
Entscheidung vor, ob die 15-Monatsfrist          fenden Kalenderjahr gewährt und genom-           gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeits-
bezüglich des Verfalls von Urlaubsan-            men werden. Eine Übertragung des Urlaubs         leistung gehindert, erlöschen nach Auffas-
sprüchen auch bei unterlassener Mitwir-          auf die ersten drei Monate des folgenden         sung des BAG gesetzliche Urlaubsansprüche
kung des Arbeitgebers eines seither un-          Kalenderjahres ist nur bei dringenden be-        bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Mo-
unterbrochen erkrankten Arbeitnehmers            trieblichen oder in der Person des Arbeitneh-    nate nach dem Ende des Urlaubsjahres. Das
gilt.                                            mers liegenden Gründen gerechtfertigt. Da-       BAG möchte nun vom EuGH geklärt wissen,
                                                 bei erlischt der Anspruch auf den gesetzlichen   ob das Unionsrecht den Verfall des Ur-
Mit Beschluss vom 7.7.2020 (Az. 9 AZR            Mindesturlaub grundsätzlich nur dann nach        laubsanspruchs nach Ablauf dieser 15-Mo-
401/19) legte das BAG dem EuGH die Frage         § 7 Abs. 3 BUrlG am Ende des Kalenderjah-        natsfrist oder ggf. einer längeren Frist auch
zur Klärung vor, ob und unter welchen Vor-       res oder eines zulässigen Übertragungszeit-      dann gestattet, wenn der Arbeitgeber im
aussetzungen der Anspruch auf bezahlten          raums, wenn der Arbeitgeber den Arbeit-          Urlaubsjahr seine Mitwirkungsobliegenhei-
Jahresurlaub eines im Verlauf des Urlaubs-       nehmer zuvor konkret aufgefordert hat,           ten nicht erfüllt hat, obwohl der Arbeitneh-
jahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitneh-      seinen Urlaub rechtzeitig im Urlaubsjahr zu      mer den Urlaub bis zum Eintritt der Arbeits-
mers bei seither ununterbrochen fortbeste-       nehmen und ihn auf den andernfalls drohen-       unfähigkeit zumindest teilweise hätte
hender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach         den Verfall hingewiesen hat. Nur wenn der        nehmen können.
Ablauf des Urlaubsjahres oder ggf. zu einem      Arbeitnehmer dennoch den Urlaub aus freien
späteren Zeitpunkt verfallen kann.               Stücken nicht genommen hat, verfällt der         Hinweis: Parallel dazu wurde dem EuGH mit
                                                 Anspruch.                                        Beschluss vom 7.7.2020 (Az. 9 AZR 245/19)
Im Streitfall war ein Arbeitnehmer seit seiner                                                    die Frage vom BAG vorgelegt, ob entspre-
Erkrankung im Verlauf des Jahres 2017                                                             chend im Fall einer vollen Erwerbsminderung
durchgehend arbeitsunfähig. Von seinem                                                            im Verlauf des Urlaubsjahres die 15-Monats-
Urlaub für das Jahr 2017 nahm er 14 Ur-                                                           frist bei unterlassener Mitwirkung des Ar-
laubstage nicht in Anspruch. Der Arbeitge-                                                        beitgebers greift.
ber hatte den Arbeitnehmer weder aufgefor-
dert, seinen Urlaub zu nehmen, noch darauf
hingewiesen, dass nicht beantragter Urlaub
mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertra-
gungszeitraums verfallen kann.

16
Datum eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Als Ausstellungsdatum eines Arbeits-         Mit    rechtskräftigem     Beschluss      vom    der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich phy-
zeugnisses ist das Datum der tatsächli-      27.3.2020 (Az. 7 Ta 200/19) stellt das LAG       sisch ausgestellt wurde. Das gilt zumindest
chen Beendigung des Arbeitsverhältnis-       Köln klar, dass als Datum eines qualifizierten   dann, wenn der Zeugnisanspruch zeitnah
ses anzugeben.                               Arbeitsendzeugnisses der Tag anzugeben ist,      nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
                                             an dem das Arbeitsverhältnis rechtlich been-     seitens des Arbeitnehmers geltend gemacht
                                             det wurde. Nicht maßgeblich ist hingegen         wird.

Berücksichtigung von Altersteilzeit bei
der Betriebsrenten-Berechnung

In Fortführung des Urteils vom 17.4.2012     Demnach kann eine betriebliche Versor-           minierung von teilzeitbeschäftigten Arbeit-
(Az. 3 AZR 280/10) stellt das BAG mit Ur-    gungsordnung den Versorgungsanspruch             nehmern gegenüber vergleichbaren vollzeit-
teil vom 21.1.2020 (Az. 3 AZR 565/18) er-    entsprechend des Teilzeitgrades kürzen.          beschäftigten Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1
neut klar, dass das Altersteilzeitgesetz     Dem steht auch nicht das Verbot der Diskri-      Teilzeit- und Befristungsgesetz entgegen.
nicht verlangt, die Altersteilzeit bei der
Berechnung einer Betriebsrente als Voll-
zeittätigkeit anzusetzen.

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novus INTERNATIONAL

Novelle des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes verabschiedet

Zum Schutz entsandter Arbeitnehmer               Hinweis: Nach bisherigem Recht galten für      Arbeitgeber aus den EU-Mitgliedsstaaten
hat der Bundestag am 18.6.2020 die No-           Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen         dürfen die Kosten für Unterkunft, Reisekos-
velle des Arbeitnehmer-Entsendegeset-            nur die in der Branche geltenden Mindest-      ten oder Verpflegung nicht ihren Arbeits-
zes beschlossen, zu dessen Umsetzung             entgeltsätze.                                  kräften auferlegen. Entsendebedingte Kos-
Deutschland nach EU-Vorgaben ver-                                                               ten sind vom Arbeitgeber nach den Regeln in
pflichtet ist. Die Zustimmung des Bun-           Zudem erhalten Arbeitnehmer aus dem Aus-       ihrem Herkunftsland zu tragen. Auch müs-
desrates erfolgte am 3.7.2020.                   land Überstundensätze, Zulagen oder Sach-      sen nach Deutschland entsandten Arbeit-
                                                 leistungen, soweit diese gesetzlich oder in    nehmern die Reise-, Unterbringungs- und
Zuweisung des Besteuerungsrechts                 allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vorge-   Verpflegungskosten erstattet werden, wenn
                                                 schrieben sind. Lediglich für Arbeitnehmer     sie innerhalb Deutschlands vorübergehend
Im Frühjahr 2018 hatte die EU die Entsende-      im Speditionswesen gelten gesonderte Re-       nicht an ihrem Wohnort eingesetzt werden.
richtlinie mit dem Ziel überarbeitet, dass für   gelungen.
entsandte Arbeitnehmer europaweit die                                                           Für Arbeitnehmer aus dem Ausland, die von
gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie        Darüber hinaus wurde der Katalog der Ar-       ihrem Arbeitgeber länger als zwölf Monate
für einheimische Arbeitnehmer gelten.            beits- und Beschäftigungsbedingungen er-       nach Deutschland entsandt werden, gelten
                                                 weitert. Diese gelten auch für entsandte Ar-   nach Ablauf der zwölf Monate alle in
Die reformierte EU-Entsenderichtlinie wurde      beitnehmer. Sind entsprechende Regelungen      Deutschland in Rechts- und Verwaltungsvor-
nun mit dem Gesetz zur Änderung des Ar-          in deutschlandweit geltenden allgemeinver-     schriften sowie in allgemeinverbindlichen
beitnehmer-Entsendegesetzes (ArbEntG) in         bindlichen Tarifverträgen geregelt, gelten     Tarifverträgen vorgeschriebenen Arbeitsbe-
deutsches Recht umgesetzt und ist planmä-        diese nunmehr auch branchenübergreifend        dingungen, mit Ausnahme der Regelungen
ßig zum 30.7.2020 in Kraft getreten.             für entsandte Arbeitnehmer.                    zur betrieblichen Altersversorgung. Aus-
                                                                                                nahmsweise kann eine Fristverlängerung um
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist der sog.    Weiter wird verhindert, dass Arbeitnehmer      sechs Monate beantragt werden.
Equal-Pay-Grundsatz. Danach sind Unter-          während der Entsendung unter unwürdigen
nehmen, die Arbeitnehmer ins EU-Ausland          Bedingungen untergebracht sind. So müssen      Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsen-
schicken, bei der Vergütung an die im Auf-       Unterkünfte für ausländische Arbeitnehmer      degesetzes finden auch für in Deutschland
nahmestaat geltenden, üblichen Entloh-           den Mindeststandards der Arbeitsstättenver-    eingesetzte Leiharbeitnehmer Anwendung.
nungsvorschriften, und zwar auch aus allge-      ordnung entsprechen.                           Ausnahmen gelten lediglich für Erstmontage-
meinverbindlichen Tarifverträgen gebunden.                                                      und Einbauarbeiten mit maximal achttägiger
Auch nach Deutschland entsandte Arbeit-                                                         Dauer. Dies ist allerdings eingeschränkt auf
nehmer haben somit Anspruch auf den ent-                                                        ein Jahr.
sprechenden Tariflohn.
                                                                                                Auch gelten die Regelungen nicht für die
                                                                                                Teilnahme an Besprechungen, Fachkonferen-
                                                                                                zen oder Messebesuchen oder eine betrieb-
                                                                                                liche Weiterbildung, wenn sie nicht länger
                                                                                                als zwei Wochen dauern.

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