Novus PERSONAL Home-Office und mobiles Arbeiten - ein Überblick zu arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrecht-lichen Aspekten - Ebner Stolz
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3. AUSGABE 2020 novus PERSONAL Home-Office und Gesetzgeberische Novelle des Arbeitnehmer- mobiles Arbeiten – Maßnahmen im Bereich Entsendegesetzes ein Überblick zu der Lohnbesteuerung verabschiedet arbeits-, sozialversiche- rungs- und steuerrecht- lichen Aspekten
novus EDITORIAL Vorwort Es gibt viele Gründe und Erwägungen, auch bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie, warum Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Möglichkeit verständigen, die Arbeitsleistung und Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsvertrages auch außerhalb des Büro-Arbeitsplatzes zu erfüllen. Neben die bisherigen Stichworte wie Flexibilität, effektiveres Arbeiten, Ersparnis von Kosten und Zeiten für Arbeitswege, Arbeitgeber-Attraktivität, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Arbeits- und Privatleben sind mit der aktuellen Corona-Pandemie die Aspekte Aufrechterhaltung des Betriebes und Gesundheitsschutz hinzugetreten. Auch der Bundesar- beitsminister Hubertus Heil hat die schon länger bestehende Diskussion um einen gesetzlichen Anspruch auf Home-Office und mobiles Arbeiten im Zuge der Corona-Pandemie wieder aufge- griffen. Hier bleibt abzuwarten, was der Gesetzgeber regelt. Sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf Seiten des Arbeitnehmers gehen mit dem Home-Office und dem mobilen Arbeiten zahlreiche arbeits-, sozialversicherungs- und steuer- rechtliche Themen einher. In dieser Ausgabe des novus Personal stellen wir Ihnen diese in einem Überblick dar. Der Gesetzgeber ist weiterhin tätig, um Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Die wesentlichen Maßnahmen im Steuer- und Arbeitsrecht haben wir für Sie zusammengetragen. Doch auch die EU-rechtlichen Vorgaben fordern den Gesetzgeber. Mit der Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurde die EU-Entsenderichtlinie in nationales Recht überführt. Die Regelungen sind bereits seit August anzuwenden. Dabei gehen diese deutlich über einen bloßen Equal-Pay-Grundsatz hinaus. Schließlich finden Sie in dieser Ausgabe des novus Personal Hinweise zu für die Praxis relevanten Entscheidungen der Finanz- und Arbeitsgerichte. Bei Fragen zu diesen und allen anderen Themen im Personalbereich stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Dr. Evelyn Nau Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Counsel bei Ebner Stolz in Hamburg 2
INHALT BRISANT Home-Office und mobiles Arbeiten – ein Überblick zu arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekten 4 LOHNSTEUER Gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Lohnbesteuerung 8 Steuerfreie Erstattung von Taxikosten analog zum Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel? 10 Mahlzeitengestellung auch bei finanzieller Beteiligung des Arbeitnehmers 10 Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen 11 Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre? 11 Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen 12 Steuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten 12 SOZIALVERSICHERUNG Aufschiebung durch Betriebsprüfung nachgeforderter Sozialversicherungsbeiträge in der Corona-Krise 13 Einführung der elektronisch unterstützten Sozialversicherungsprüfung 13 ARBEITSRECHT Neue Corona-Arbeitsschutzregeln 14 Bundesregierung beschließt Arbeitsschutzkontrollgesetz 14 Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung nicht von Belegschaftsquorum abhängig 15 Bruttoentgeltlisten: Einsichtsrecht des Betriebsrats 15 Entgelttransparenzgesetz: Auskunftsanspruch eines freien Mitarbeiters 16 Verfall des Urlaubsanspruchs bei Krankheit 16 Datum eines qualifizierten Arbeitszeugnisses 17 Berücksichtigung von Altersteilzeit bei der Betriebsrenten-Berechnung 17 INTERNATIONAL Novelle des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes verabschiedet 18 Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an österreichische betriebliche Versorgungskasse 19 INTERN 3
novus BRISANT Home-Office und mobiles Arbeiten – ein Überblick zu arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekten Mit Beginn der Corona-Krise hat sich Derzeit kein gesetzlicher Rechtsan- des mobilen Arbeitens aufzunehmen, so für viele Arbeitnehmer der Arbeitsplatz spruch auf Home-Office und mobiles Ar- z. B. die Überlassung von Arbeitsmitteln und vom Büro in die eigenen vier Wände ver- beiten Vorgaben zur Einhaltung datenschutzrechtli- lagert. Sofern Arbeitnehmer weiterhin cher Bestimmungen. Nur das Home-Office oder künftig auf diesem Wege ihre Ar- Ob und inwiefern ein Unternehmen Arbeit fällt unter die Arbeitsstättenverordnung, beitsleistung erbringen, sollten sowohl im Home-Office bzw. mobiles Arbeiten ein- nicht das mobile Arbeiten. Daher benötigt auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf führt, ist bislang die alleinige Entscheidung der Arbeitgeber beim Home-Office ein Zu- Seiten des Arbeitnehmers die zahlrei- des Arbeitgebers. Anders als z. B. in den trittsrecht zur Wohnung des Arbeitnehmers, chen arbeits-, sozialversicherungs- und Niederlanden gibt es in Deutschland derzeit um die geforderte Gefährdungsbeurteilung steuerrechtlichen Implikationen berück- noch keine gesetzliche Grundlage für einen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor- sichtigt und – falls noch nicht geschehen Anspruch des Arbeitnehmers auf Home- nehmen zu können. Besteht kein Betriebsrat, – entsprechende Vereinbarungen getrof- Office und mobiles Arbeiten. Nach den sind diese Regelungen in einer Einzelverein- fen werden. Plänen des Bundesarbeitsministers soll – los- barung mit jedem betroffenen Arbeitnehmer gelöst von der Corona-Pandemie – zukünftig zu schließen. ARBEITSRECHT jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen An- spruch haben, komplett oder teilweise („für Einführung und Beendigung von Arbeit Home-Office oder mobiles Arbeiten? ein oder zwei Tage“) zu Hause zu arbeiten. im Home-Office und mobiles Arbeiten Nach § 106 Gewerbeordnung kann der Ar- Der Begriff Home-Office bezeichnet nach beitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleis- Vorbehaltlich anderer kollektivrechtlicher Re- der Arbeitsstättenverordnung von 2016 tung seiner Arbeitnehmer nach billigem Er- gelungen ist dem Arbeitgeber dringend an- rechtlich nur die Telearbeit sowie die voll- messen näher bestimmen. Daraus lässt sich zuraten, mit dem Betriebsrat, falls vorhan- ständig von zu Hause ausgeführte Tätigkeit aber keine Pflicht des Arbeitgebers ableiten, den, in einer Betriebsvereinbarung und/oder des Arbeitnehmers. Demgegenüber liegt dem Arbeitnehmer mobiles Arbeiten zuzu- einzelvertraglich mit jedem betroffenen Ar- mobiles Arbeiten vor, wenn die Arbeitsleis- weisen. Ob diese Vorschrift die Möglichkeit beitnehmer schriftlich die Regelungen zum tung, unabhängig von einem festen Arbeits- der einseitigen Anordnung durch den mobilen Arbeiten festzuhalten. Dabei ist platz, von jedem denkbaren Arbeitsplatz, Arbeitgeber zu mobilem Arbeiten erfasst, ist grundsätzlich der arbeitsrechtliche Gleich- also auch beim Kunden, auf Reisen oder an bislang höchstrichterlich nicht entschieden. heitsgrundsatz zu beachten. Zudem greift jedem anderen Ort, auch zu Hause, erbracht bei einzelvertraglichen Regelungen die AGB- wird. Beim mobilen Arbeiten sind für die Ar- Mitbestimmungsrechte des Betriebs- Kontrolle - wie bei allen arbeitsvertraglichen beitnehmer im Betrieb des Arbeitgebers oft- rates und Betriebsvereinbarung Regelungen, die nicht individuell zwischen mals keine festen Arbeitsplätze mehr vor- Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt handen, sondern diese teilen sich die Während der Arbeitgeber über das Ob von werden - zu Lasten des Arbeitgebers als Ver- vorhandenen Arbeitsplätze (Desk Sharing). Arbeit im Home-Office bzw. mobiles Arbei- wender. Mit Ausnahme der Betriebsverein- Da ein Arbeitnehmer in den seltensten Fällen ten allein entscheidet, unterliegt die Gestal- barung ist die arbeitgeberseitig gewünschte vollumfänglich von zu Hause arbeitet, han- tung der mobilen Arbeit der sozialen, perso- Beendigung einer Vereinbarung über mobi- delt es sich meistens in der Praxis um das nellen und wirtschaftlichen Mitbestimmung les Arbeiten rechtlich problematisch. So sog. mobile Arbeiten. des Betriebsrates, vorausgesetzt ein solcher dürften beim Beendigungswunsch seitens ist gebildet. Ebenso ist der Betriebsrat bei der des Arbeitgebers der Widerruf und die Teil- Begründung und Beendigung von Arbeit im kündigung ebenso wenig greifen wie das Home-Office und mobiler Arbeit sowie bei Direktionsrecht. In Betracht kommen der Fragen des Arbeitszeitschutzes beteiligt. Das einvernehmliche Aufhebungsvertrag und die Home-Office und der mobile Arbeitsplatz Änderungskündigung, für die die allgemei- gehören grundsätzlich zum Betrieb. Je nach nen Regelungen wie bei einer Beendigungs- Einzelfall empfiehlt es sich oftmals, in einer kündigung gelten. Inwieweit eine Befristung Betriebsvereinbarung neben allen sowieso der Vereinbarung über mobiles Arbeiten mitbestimmungspflichtigen Punkten auch rechtswirksam vereinbart werden kann, weitere Regelungen zur konkreten Ausge- hängt vom Einzelfall ab und ist jeweils ge- staltung der Tätigkeit im Home-Office bzw. sondert zu prüfen. 4
Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Ebenso besteht die all- Bundesarbeitsgerichtes einen Anspruch auf gemeine Problematik der ständigen Erreich- Erstattung seiner Aufwendungen gemäß Wie bei der Arbeitsleistung im Betrieb des barkeit, die aber nach der Rechtsprechung § 670 BGB, es sei denn, das Home-Office Arbeitgebers bedarf es einer Regelung der des Bundesarbeitsgerichtes nicht als Arbeits- liegt im überwiegenden Interesse des Arbeit- regelmäßigen Arbeitszeit des Arbeitneh- zeit i. S. d. ArbZG eingeordnet wird. Es emp- nehmers. Gleiches gilt beim mobilen Arbeiten mers, der mobil arbeitet. Das Arbeitsvolu- fiehlt sich daher für den Arbeitgeber, dem für die erforderlichen Arbeitsmittel, die der men und die Lage der Arbeitszeit, verteilt auf Arbeitnehmer die Verpflichtung aufzuerlegen, Arbeitgeber typischerweise zur Verfügung die jeweiligen Arbeitstage, sind zu regeln, seine Arbeitszeit hinsichtlich Umfang und stellt. Eine darüberhinausgehende Kosten- insb. wenn der Arbeitgeber zu bestimmten Lage schriftlich zu erfassen. tragungspflicht des Arbeitgebers wie beim Zeiten Zugriff auf die Arbeitsleistung des Ar- Home-Office entfällt jedoch. Fahrtkosten beitnehmers nehmen will. Für die Tätigkeit Büroeinrichtung, Arbeitsmittel vom Home-Office zum Betrieb hat der im Home-Office und für mobiles Arbeiten und Fahrtkosten Arbeitgeber nur zu erstatten, wenn abwei- gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), also insb. chende vertragliche Regelungen fehlen und die werktägliche Höchstarbeitszeit, die Ein- Ohne eine ausdrücklich anderslautende Ver- das Home-Office der einzige vertraglich ver- haltung von Ruhepausen und Mindestruhe- einbarung mit dem Arbeitnehmer trägt der einbarte Arbeitsort ist. Arbeitet der Arbeit- zeiten sowie die Sonn- und Feiertagsruhe. Arbeitgeber die Kosten für die Einrichtung nehmer wechselnd im Home-Office und im Dies gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit. Der des Home-Office wie die Anschaffung der Betrieb, muss der Arbeitnehmer die Fahrt- Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einhal- Büroeinrichtung und der Arbeitsmittel etc. kosten zum Betrieb selbst tragen, es sei tung des ArbZG, allerdings kann er dies beim Auch die anteiligen häuslichen Betriebskosten denn, es wurde vertraglich etwas anderes Home-Office und mobilen Arbeiten nur (z. B. Miete, Heizung, Strom) dürften ohne vereinbart. schwierig bewerkstelligen. Denn oftmals ver- abweichende vertragliche Regelung vom Ar- schwimmen beim mobilen Arbeiten die beitgeber zu erstatten sein. Denn der Arbeit- Grenzen zwischen privaten Verrichtungen nehmer hat nach der Rechtsprechung des 5
novus BRISANT Arbeitsschutz Datenschutz STEUERRECHT Dem Arbeitgeber obliegt auch bei der Tätig- Die Bestimmungen des Datenschutzrechts Voraussetzungen für die steuerliche An- keit des Arbeitnehmers im Home-Office der sind auch bei der Tätigkeit im Home-Office erkennung eines Arbeitszimmers gesetzlich geregelte Arbeitsschutz. Die Ar- und beim mobilen Arbeiten zu beachten. Be- beitsstättenverordnung findet auch auf die arbeitet der Arbeitnehmer außerhalb des Be- Durch die Arbeit im Home-Office entfällt Arbeitsplätze im Home-Office Anwendung, triebes des Arbeitgebers personenbezogene zwar der sonst tägliche Arbeitsweg und die ebenso wie das Arbeitssicherheitsgesetz. Zur Daten, handelt er für den Arbeitgeber als damit einhergehenden Kosten. Es entstehen Ermittlung erforderlicher Maßnahmen des datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle. jedoch Aufwendungen im Rahmen des Arbeitsschutzes hat der Arbeitgeber eine Ge- Als interne Datenverarbeitung ist dies ohne Wohneigentums, inklusive Instandhaltungs- fährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG besonderen Erlaubnistatbestand zulässig. kosten, bzw. anteilige Wohnungsmiete auf durchzuführen. Darüber hinaus muss der Ar- Allerdings ist der Arbeitgeber gemäß § 26 das (neu eingerichtete) Home-Office oder beitnehmer nach § 15 ArbSchG gemäß den Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, höhere Wasser-, Heiz- und Stromkosten Weisungen des Arbeitgebers am häuslichen technische und organisatorische Maßnahmen durch die Tätigkeit von zu Hause. Arbeitsplatz für seine eigene Sicherheit und zu treffen, um nach den Grundsätzen der Gesundheit sorgen und die ihm zur Verfü- Datenschutzgrundverordnung die Daten- Ob die damit im Zusammenhang stehenden gung gestellten Arbeitsmittel bestimmungs- sicherheit zu gewährleisten. Der Arbeitneh- Aufwendungen zum Werbungskostenabzug gemäß verwenden. Gemäß § 16 ArbSchG ist mer sollte angewiesen werden, z. B. durch befähigen, hängt insb. davon ab, ob es sich er zudem verpflichtet, den Arbeitgeber bei Passwortschutz zu verhindern, dass unbe- beim Home-Office auch um ein häusliches der Erfüllung von dessen Arbeitsschutz- fugte Dritte aus der Familie oder andere Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn handelt. pflichten zu unterstützen. Besucher auf diese Daten zugreifen können. Dies ist nur dann anzunehmen, wenn ein se- Zudem genießt der Arbeitnehmer im Home- parates, räumlich abgeschlossenes Zimmer Zwar findet die Arbeitsstättenverordnung Office und beim mobilen Arbeiten selbst Da- vorliegt. Davon abzugrenzen sind Arbeits- auf mobiles Arbeiten keine Anwendung, tenschutz. Der Arbeitgeber darf den Rechner ecken in sonst ausschließlich privat genutz- aber der gerätebezogene Arbeitsschutz ist zur Überwachung von Arbeitszeit und Ar- ten Räumen, wie bspw. die Nutzung des Ess- auch hier zu beachten. Zudem gelten die all- beitsleistung des Arbeitnehmers nur unter oder Wohnzimmertischs als Arbeitsplatz gemeinen Grundsätze, wonach die Arbeit so Beachtung der datenschutzrechtlichen Rege- oder Wohnräume, die provisorisch mithilfe zu gestalten ist, dass eine Gefährdung für lungen kontrollieren. eines Raumtrenners geteilt werden. Sofern das Leben sowie für die physische und psy- ein baulich abgetrennter Raum vorhanden chische Gesundheit des Arbeitnehmers ver- SOZIALVERSICHERUNGSRECHT ist, muss darüber hinaus eine überwiegend mieden wird. berufliche Nutzung sichergestellt werden. Sowohl das mobile Arbeiten als auch das Hiervon soll laut Rechtsprechung nur ausge- Zutrittsrecht Arbeiten im Home-Office sind gemäß § 2 gangen werden, sofern die berufliche Nut- Abs. 1 Nr. 1 SBG VII in der gesetzlichen Un- zung mindestens 90 % beträgt. Bei Arbeit im Home-Office muss der Arbeit- fallversicherung versichert. Problematisch ist geber sich wegen der Unverletzlichkeit der aber in der Praxis oftmals die Beurteilung, ob Allein das Vorhandensein von privaten Ge- Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz vom ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht. Ent- genständen, seien es Sportgeräte, Fernseher Arbeitnehmer ausdrücklich ein Zutrittsrecht scheidend ist der erforderliche Kausalzusam- oder private Literatur, soll für die Qualifizie- einräumen lassen. Eine Vereinbarung über menhang des Unfallgeschehens mit der ver- rung eines steuerrechtlichen Arbeitszimmers Arbeiten im Home-Office allein beinhaltet sicherten Tätigkeit außerhalb des Betriebes. bereits schädlich sein und den Werbungs- nicht die Zustimmung des Arbeitnehmers, Nur wenn dieser bejaht werden kann, liegt kostenabzug bei einer privaten Nutzung von dass der Arbeitgeber dessen Wohnung be- ein anerkannter Arbeitsunfall und damit der mehr als 10 % vollständig verwehren. In treten darf. gesetzliche Versicherungsschutz vor. diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, den Nachweis eines häuslichen Arbeitszim- mers anhand von Fotos zu dokumentieren und eventuelle Belege aufzubewahren. 6
Als zweite Voraussetzung gilt, dass dem Ar- (Teilweiser) Ersatz der Aufwendungen Ausblick: In einer Pressemitteilung vom beitnehmer kein anderer Arbeitsplatz mehr für das Home-Office durch den Arbeit- 21.9.2020 gab das Finanzministerium Hes- zur Verfügung steht. Hierbei ist während der geber sen bekannt, dass eine Vereinfachung und Corona-Pandemie unerheblich, dass theore- Ausweitung der steuerlichen Vorteile für die tisch ein Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeit- Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Arbeit im Home-Office geplant ist und in gebers vorhanden ist. Entscheidend ist viel- die Kosten für dessen Arbeitszimmer in der Kürze ausgearbeitet werden soll. Demnach mehr, ob der Arbeitnehmer diesen auch eigenen oder gemieteten Wohnung, liegt soll ein Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag tatsächlich nutzen kann. Dies ist bspw. dann grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. maximal 600 Euro im Jahr für Wer- nicht gegeben, wenn der Arbeitgeber aus vor, weil es für diesen Werbungskostenersatz bungskosten im Rahmen der Tätigkeiten im Infektionsschutzgründen das Arbeiten im keine Steuerbefreiungsvorschrift gibt. Home-Office eingeführt werden. Entgegen Büro untersagt und anstelle dessen das der aktuellen Regelungen soll es unerheblich Arbeiten im Home-Office anordnet. Für den Überlässt aber der Arbeitgeber dem Arbeit- sein, ob die Arbeiten in einem separaten, ab- Nachweis stellt sich eine Bescheinigung des nehmer betriebliche Computer, Telekommu- getrennten Raum oder am Esstisch oder in Arbeitgebers als durchaus sinnvoll dar, aus nikationsgeräte usw., die im Eigentum des einer Arbeitsecke durchgeführt werden. der hervorgeht, dass ab einem bestimmten Arbeitgebers stehen, für die berufliche Tätig- Zeitpunkt oder einem bestimmten Zeitraum keit, führt eine zudem private Nutzung nicht FAZIT der ursprüngliche Arbeitsplatz aufgrund der zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vor- Corona-Krise nicht nutzbar ist bzw. war. teil (§ 3 Nr. 45 EStG). Übereignet der Arbeit- Das Thema Home-Office und mobiles Arbei- geber diese Arbeitsmittel dem Arbeitnehmer ten betrifft eine Vielzahl von arbeits-, sozial- Hinweis: Sollte sich der Arbeitnehmer aus unentgeltlich oder verbilligt, greift diese versicherungs- und steuerrechtlichen Aspek- Gründen der Prävention dazu entscheiden, Steuerbefreiung hingegen nicht. ten, die aber aus rechtlicher Sicht nicht seinen vorhandenen Arbeitsplatz nicht mehr unlösbar sind und daher zwischen dem Ar- zu nutzen, ohne vom Arbeitgeber explizit Stehen die für die berufliche Tätigkeit einge- beitgeber und ggf. dem Betriebsrat sowie dazu angewiesen worden zu sein, sollte setzten Arbeitsmittel im Eigentum des Ar- dem Arbeitnehmer praxisnah geregelt wer- diese Voraussetzung ebenfalls als erfüllt beitnehmers und zahlt der Arbeitgeber für den können und sollten. Insb. solange es gelten, da lediglich den Empfehlungen der die Nutzung bzw. deren Erwerb eine Vergü- noch keine gesetzliche Regelung zu einem Politik, Behörden und Medizinern nachge- tung, zählt diese Vergütung zum steuer- gesetzlichen Anspruch auf Home-Office und kommen wird. Die Finanzverwaltung hat pflichtigen Arbeitslohn. mobiles Arbeiten gibt, raten wir als Berater sich hierzu jedoch nicht geäußert. den Arbeitgebern dringend an, schriftliche Darüber hinaus kann der Arbeitgeber im Vereinbarungen zu schließen und alle erfor- Steht dem Arbeitnehmer kein anderer Rahmen des steuerfreien Auslagenersatzes derlichen und relevanten Punkte dort zu re- Arbeitsplatz zur Verfügung, kann er die Auf- gemäß § 3 Nr. 50 EStG seinem Arbeitnehmer geln. Dabei sollten insb. auch Regelungen wendungen des häuslichen Arbeitszimmers anfallende Betriebskosten für die eingesetz- zum Ersatz von Aufwendungen des Arbeit- bis zu einem Betrag von 1.250 Euro pro Jahr ten Arbeitsmittel, allen voran Strom- und Te- nehmers durch das Arbeiten im Home-Office als Werbungskosten im Rahmen seiner per- lekommunikationskosten steuerfrei erset- oder das mobile Arbeiten unter Berücksichti- sönlichen Einkommensteuererklärung geltend zen. Auslagen des Arbeitnehmers in diesem gung der steuerlichen Implikationen aufge- machen. Dabei ist der Höchstbetrag von Sinne sind von ihm getätigte Ausgaben, die nommen werden. 1.250 Euro auch bei nicht ganzjähriger Nut- ganz überwiegend im betrieblichen Interesse zung eines häuslichen Arbeitszimmers in voller des Arbeitgebers erfolgen, der Arbeitsaus- Höhe, also nicht zeitanteilig, zum Abzug zu- führung dienen und beim Arbeitnehmer zulassen. nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der steuerfreie Auslagenersatz ist Der Werbungskostenabzug ist darüber hin- grundsätzlich nur möglich, wenn die auf die aus sogar ohne betragliche Begrenzung berufliche Nutzung entfallenden Betriebs- möglich, wenn das häusliche Arbeitszimmer kosten genau nachgewiesen werden. den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Vereinfachend kann dieser Fall an- genommen werden, wenn kein anderer Ar- beitsplatz mehr zur Verfügung steht und der Arbeitnehmer seine gesamte Tätigkeit im Home-Office erbringt. 7
novus LOHNSTEUER Gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Lohnbesteuerung Nachdem der Gesetzgeber mit dem Co- Zur Steigerung der Nachfrage und zur Förde- Verlängerung der Steuerfreiheit von Ar- rona-Steuerhilfegesetz u. a. bereits die rung von nachhaltiger Mobilität wurde nun beitgeberzuschüssen zum Kurzarbeiter- Steuerfreiheit für Sonderzahlungen an- dieser Höchstbetrag rückwirkend zum geld lässlich der Corona-Krise eingeführt hat 1.1.2020 von 40.000 Euro auf 60.000 Euro (vgl. novus Personal 2. Ausgabe 2020, angehoben (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom S. 4) hat er nun mit dem Zweiten Corona- Satz 3 Nr. 3, § 52 Abs. 12 Satz 2 EStG). 16.6.2020 (BGBl. I 2020, S. 1385) wurde Steuerhilfegesetz eine weitere Begüns- eine zeitlich befristete Steuerbefreiung der tigung von E-Fahrzeugen, die den Ar- Hinweis: Somit sollte im Personalbüro spä- Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbei- beitnehmern auch für die Privatnutzung testens vor Jahresende geprüft werden, ob tergeld eingeführt. Diese kommt in Lohnzah- zur Verfügung stehen, beschlossen. Zu- die Berechnung des geldwerten Vorteils bei lungszeiträumen, die nach dem 29.2.2020 dem sind im Jahressteuergesetz 2020, Dienstwagengestellung infolge des neuen beginnen und vor dem 1.1.2021 enden, zur das sich derzeit im Gesetzgebungsver- Höchstbetrags zu korrigieren ist. Anwendung. Im Jahressteuergesetz 2020, fahren befindet, weitere Änderungen dessen Entwurf am 2.9.2020 durch die Bun- vorgesehen. Exkurs zu Jobfahrrädern: Wird ein be- desregierung in das Gesetzgebungsverfahren triebliches (Elektro-)Fahrrad dem Arbeitneh- eingebracht wurde, ist nun vorgesehen, diese Steuerliche Begünstigung der Privatnut- mer zur privaten Nutzung überlassen, ist der Steuerbefreiung auf bis vor dem 1.1.2022 zung von E-Fahrzeugen daraus resultierende geldwerte Vorteil im endende Lohnzahlungszeiträume zu verlän- Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2030 steuer- gern (§ 3 Nr. 28a EStG-E). Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz frei, sofern der Vorteil zusätzlich zum ohne- vom 29.6.2020 (BGBl. I 2020, S. 1512) hat hin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird Hinweis: Laut vorläufigem Zeitplan könnte der Gesetzgeber die steuerliche Begünsti- (§ 3 Nr. 37 EStG). In allen anderen Fällen ist der Bundestag am 6.11.2020 und der Bun- gung der Dienstwagenbesteuerung bei Nut- laut Finanzverwaltung als geldwerter Vorteil desrat am 27.11.2020 über das Jahressteu- zung eines reinen Elektrofahrzeugs noch- monatlich 1 % der auf volle 100 Euro abge- ergesetz 2020 final beschließen. mals erweitert. rundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers inklusive Umsatzsteuer im Zwar war bereits bislang geregelt, dass bei Zeitpunkt der Inbetriebnahme heranzuzie- der Ermittlung des Werts der privaten Nut- hen. Laut gleich lautenden Erlassen der zung eines Dienstwagens, der keine CO2- obersten Finanzbehörden der Länder vom Emissionen je gefahrenem Kilometer hat und 9.1.2020 (DStR 2020, S. 121) mindert sich nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 die Bemessungsgrundlage im Falle der erst- angeschafft wird, nach der 1 %-Regelung maligen Überlassung des Fahrrads nach dem nur ein Viertel des Bruttolistenpreises anzu- 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 für das setzen ist. Hierunter fallen reine Elektrofahr- Kalenderjahr 2019 auf 50 %. Ab 1.1.2020 zeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Wird ist nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage der Wert der privaten Nutzung nach der heranzuziehen, auch wenn die erstmalige Fahrtenbuchregelung ermittelt, ist nur ein Überlassung des Fahrrads bereits in 2019 er- Viertel der Anschaffungskosten oder ver- folgt ist. gleichbarer Aufwendungen bei den maß- geblichen Gesamtkosten des Fahrzeugs an- zusetzen. Dies galt allerdings nur, wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs maximal 40.000 Euro beträgt. 8
Zusätzlichkeitskriterium bei Arbeitge- f die Leistung nicht auf den Arbeitslohnan- Hinweis: Da in zahlreichen Fällen die Steu- berleistungen spruch angerechnet wird, erfreiheit von Bezügen nur bei Erfüllung des Zusätzlichkeitskriteriums gewährt wird, z. B. Der BFH legte den Rechtsbegriff der zusätz- f der Arbeitslohnanspruch nicht herabge- bei Kinderbetreuungsleistungen nach § 3 lich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn setzt wird, Nr. 33 EStG, Leistungen zur Gesundheitsför- erbrachten Leistungen zuletzt weit aus. derung nach § 3 Nr. 34 EStG, Überlassung Demnach erfüllt auch eine arbeitsrechtlich f die verwendungs- oder zweckgebundene eines Jobfahrrads nach § 3 Nr. 37 EStG, sollte wirksame Lohnherabsetzung zugunsten einer Leistung nicht anstelle einer bereits ver- geprüft werden, ob die obigen Kriterien im zweckgebundenen Leistung das Zusätzlich- einbarten Lohnerhöhung gewährt und konkreten Fall erfüllt werden. Andernfalls keitskriterium (u. a. BFH-Urteil vom 1.8.2019, müssten bei Umsetzung der vorgesehenen Az. VI R 32/18, DStR 2019, S. 2247). Mit f bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn Neuregelung noch in 2020 Korrekturen des BMF-Schreiben vom 5.2.2020 (BStBl. I 2020, nicht erhöht wird. Lohnsteuereinbehalts spätestens mit der S. 222) wurde diese Rechtsprechung im Ver- Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember waltungswege für nicht anwendbar erklärt. Bei Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens 2020 vorgenommen werden. noch in 2020 wäre die Neuregelung bereits Nun soll mit einer Änderung des § 8 Abs. 4 ab dem Veranlagungszeitraum 2020 anzu- EStG-E durch das Jahressteuergesetz 2020 wenden. gesetzlich festgeschrieben werden, dass nur echte Zusatzleistungen des Arbeitgebers das Zusätzlichkeitskriterium erfüllen. Leistungen sollen demnach nur dann als zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht angesehen werden, wenn 9
novus LOHNSTEUER Steuerfreie Erstattung von Taxikosten analog zum Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel? Mit dem Urteil des FG Thüringen vom Durch die Qualifizierung eines Taxis als öf- Durch die neue Rechtsauffassung des FG 22.10.2019 (Az. 3 K 490/19, EFG 2020, fentliches Verkehrsmittel wird die Frage auf- Thüringen stellt sich daher die Frage, ob S. 348) ist bestätigt worden, dass Taxi- geworfen, ob der Anwendungsbereich der auch die Kosten für Taxifahrten im Rahmen kosten als Aufwendungen für öffentliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für eines Jobtickets steuerfrei erstattet werden Verkehrsmittel gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Ar- können. EStG zu qualifizieren sind. Konkret gilt beitslohn gewährte Zuschüsse des Arbeitge- dadurch, dass Taxikosten über die Ent- bers für Fahrten zwischen Wohnung und Hinweis: Für die Frage, ob der Anwen- fernungspauschale hinaus mit den tat- erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Ver- dungsbereich zukünftig auf Taxikosten aus- sächlichen Aufwendungen zum Abzug kehrsmitteln auf Taxifahrten ausgeweitet geweitet werden kann, ist final noch kein zugelassen sind. Können Taxikosten werden kann. Gerichtsurteil ergangen. Es bleibt im Rah- demnach auch entsprechend einem Job- men der anhängigen Revision (Az. VI R ticket für Fahrten mit öffentlichen Ver- Das BMF ist bereits mit Schreiben vom 26/20) abzuwarten, ob und inwiefern sich kehrsmitteln gemäß § 3 Nr. 50 EStG steu- 15.8.2019 (BStBl. I 2019, S. 875) ausführlich der BFH zu dieser Rechtsfrage äußern wird. erfrei erstattet werden? auf diese Steuerbefreiung eingegangen. Ex- plizit aus den Anwendungsbereich ausge- Nach der neuen Rechtsauffassung sind Auf- schlossen werden dabei allerdings „Taxen im wendungen für die mit dem Taxi durchge- Gelegenheitsverkehr, die nicht auf konzessi- führten Fahrten von der Wohnung zur ersten onierten Linien oder Routen fahren“. Dies Tätigkeitsstätte nicht mehr auf die Höhe der soll jedenfalls gelten, sofern diese nicht als Entfernungspauschale beschränkt, sondern Ergänzung oder Ersatz von öffentlichen Ver- können in der tatsächlich entstandenen Hö- kehrsmitteln eingesetzt werden. he als Werbungskosten abgezogen werden. Mahlzeitengestellung auch bei finanzieller Beteiligung des Arbeitnehmers Pauschalen für Verpflegungsmehrauf- Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom Da der Arbeitgeber alle zur Verpflegung not- wand sind bei Arbeitnehmern zu kür- 27.11.2019 (Az. 1 K 167/17, EFG 2020, wendigen Kosten trug (bspw. die Kosten für zen, wenn sie vom Arbeitgeber Mahlzei- S. 438) entschieden, dass Pauschalen für den Schiffskoch) und die Räumlichkeiten zur ten zur Verfügung gestellt bekommen. Verpflegungsmehraufwand auch zu kürzen Verfügung stellte, gingen die Finanzrichter Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer sind, wenn ein Verein zwischengeschaltet von einer Mahlzeitengestellung durch den sich finanziell an der Beschaffung der wird, der die Verpflegung übernimmt und an Arbeitgeber aus, zu dem die Arbeitnehmer Lebensmittel beteiligt. dem sich die Arbeitnehmer mit einer Einlage mit ihren Vereinsbeiträgen lediglich eine beteiligen können. Im Streitfall ging es um Zahlung leisten. Dementsprechend waren die Verpflegung auf einem Schiff, an der sich die Verpflegungsmehraufwandspauschalen die Besatzungsmitglieder über einen Verein für den klagenden Arbeitnehmer vollständig finanziell beteiligten und im Gegenzug die zu kürzen. Mahlzeiten zu einem vergünstigten Preis er- hielten. Hinweis: Das Urteil ist rechtskräftig. 10
Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen Für die Ermittlung der bis 2014 geltenden einem geldwerten Vorteil führen. Das sei Hinweis: Somit ist für die Prüfung des Über- Freigrenze von 110 Euro bei Betriebsver- typischerweise bei Speisen, Getränken und schreitens der ehemaligen Freigrenze einer anstaltungen sind die Kosten auf alle Musikeinlagen der Fall, nicht aber bei Miet- Betriebsveranstaltung genau zu ermitteln, betriebsangehörigen Veranstaltungs- kosten, organisatorischen Aufwendungen wie viele Personen in welcher Funktion an teilnehmer aufzuteilen. Personen, die oder Reisekosten. Eine Aufteilung dieser Ge- der Feier teilnahmen. Zudem sind die Auf- mit der Durchführung der Veranstaltung samtkosten auf Personen, die mit der Durch- wendungen für die Verpflegung der externen betraut sind und nicht der Belegschaft führung der Veranstaltung betraut sind und Dienstleister aus den Gesamtkosten heraus- angehören, sind nicht einzubeziehen. nicht der Belegschaft angehören, wie bspw. zurechnen. Künstler, Eventmanager, Busfahrer, Fotograf, Der BFH hatte mit Urteil vom 28.4.2020 komme laut BFH nicht in Betracht. Aufwen- Seit 2015 gilt anstelle der Freigrenze ein Frei- (Az. VI R 41/17, DStR 2020, S. 1782) erneut dungen des Arbeitgebers für diesen Perso- betrag von 110 Euro. Nichtsdestotrotz stellt klargestellt, dass für die Ermittlung der Frei- nenkreis können nach den Ausführungen sich aber auch unter der aktuellen Regelungen grenze einer Betriebsveranstaltung nur Kos- des BFH jedoch die Gesamtkosten der Be- die Frage, auf wie viele Personen die Kosten ten einzubeziehen sind, die für den Arbeit- triebsveranstaltung vermindern. der Betriebsveranstaltung zu verteilen sind. nehmer eine Bereicherung darstellen und zu Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre? Das FG Münster bejaht die Anwendung In der Vergangenheit entschied das FG Gegen das Urteil wurde Revision beim BFH der ermäßigten Besteuerung auf Über- Hamburg mit Urteil vom 2.7.2002 (Az. II eingelegt (Az. VI R 23/19). Es bleibt somit stundenvergütungen, die im Rahmen 83/01, EFG 2002, S. 1530), dass es sich bei abzuwarten, ob er der Rechtsauffassung des eines Aufhebungsvertrags für mehrere Vergütungen für Überstunden, die in meh- FG Münster folgen wird. zurückliegende Jahre in einer Summe reren Jahren geleistet wurden, und die nun ausbezahlt wurden. Nun hat der BFH im in einer Summe ausgezahlt werden, nicht Rahmen der Revision zu entscheiden. um eine Vergütung für eine mehrjährige Tä- tigkeit handelt. Dem widersprach nun das Fließen Vergütungen für eine mehrjährige FG Münster mit Urteil vom 23.5.2019 (Az. 3 Tätigkeit zusammengeballt zu, kommt auf K 1007/18 E, EFG 2019, S. 1199). Werden diese die sog. Fünftelungsregelung zum An- anlässlich der Aufhebung des Arbeitsver- satz. Damit soll verhindert werden, dass an- hältnisses die Überstundenvergütungen für gesichts des progressiven Verlaufs des Ein- mehrere zurückliegende Jahre in einer Sum- kommensteuertarifs diese Vergütungen me ausbezahlt, seien diese als außerordent- übermäßig besteuert werden. liche Einkünfte ermäßigt zu besteuern. 11
novus LOHNSTEUER Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen Werbungskosten des Arbeitnehmers für Nach Auffassung des BFH soll die Entfer- Im Streitfall hatte ein Flugbegleiter geklagt, Wege zwischen Wohnung und erster nungspauschale arbeitstäglich zwei Wege der an einigen Tagen im Jahr von der Woh- Tätigkeitsstätte werden mit der Entfer- abgelten: den Hin- und den Rückweg. Legt nung zum Flughafen gefahren und erst am nungspauschale in Höhe von 0,30 Euro der Steuerpflichtige den Hin- und Rückweg nächsten Arbeitstag wieder von dort aus pro Entfernungskilometer abgegolten. an unterschiedlichen Arbeitstagen zurück, nach Hause zurückgekehrt war. Doch wie hoch fällt die Entfernungs- kann er nach Ansicht des BFH die Entfer- pauschale aus, wenn an einem Tag nur nungspauschale für jeden Arbeitstag nur zur der Hinweg und kein Rückweg zurück- Hälfte geltend machen (BFH-Urteil vom gelegt wird? 12.2.2020, Az. VI R 42/17, DStR 2020, S. 1304). Steuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten Umzugskosten eines Arbeitnehmers Mit Wirkung zum 1.6.2020 werden der des Bundesumzugskostengesetzes, auf das können als Werbungskosten im Rahmen Höchstbetrag für umzugsbedingte Unter- hinsichtlich der Bestimmung der Beträge Be- seiner Einkommensteuererklärung be- richtskosten sowie die Pauschalen für sonstige zug genommen wird, notwendig und führt rücksichtigt werden. Die Finanzverwal- Umzugsauslagen durch das Schreiben vom zu einer umfassenden Modifizierung und tung legt dazu ab 1.6.2020 geltende 20.5.2020 (Az. IV C 5 - S 2353/20/10004 :001) deutlichen Senkung der Werte. Werte fest. umgehend neu geregelt. Dies ist infolge der zum 1.6.2020 in Kraft tretenden Änderung UMZUGSKOSTEN Bis 31.5.2020 Ab 1.6.2020 Höchstbetrag für umzugsbedingte 2.066 Euro 1.146 Euro Unterrichtskosten für ein Kind Pauschale für sonstige Umzugsauslagen Für Ehegatten: 1.639 Euro 860 Euro des Berechtigten Für Ledige: 820 Euro Für weitere Personen: 361 Euro Pauschale für sonstige Umzugsauslagen des – 573 Euro Ehegatten, Lebenspartners, ledige Kinder Pauschale für sonstige Umzugsauslagen – 172 Euro ohne eigene Wohnung 12
novus SOZIALVERSICHERUNG Aufschiebung durch Betriebsprüfung nachgeforderter Sozialversicherungsbeiträge in der Corona-Krise Einem infolge der Corona-Krise in exis- In dem Beschluss vom 6.5.2020 (Az. L 7 BA schränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung tenzgefährdende Liquiditätsprobleme 58/20 B ER), der im Rahmen des einstweili- der Corona-Pandemie abgewendet werden geratenen Fitnessstudio sprach das Lan- gen Rechtsschutzes erging, bejahte das Lan- kann. Eigene finanzielle Möglichkeiten waren desozialgericht Bayern den Anspruch dessozialgericht Bayern eine unbillige Härte, zuvor bereits vollständig aufgebraucht. Der auf Rückzahlung bereits eingezogener die allein durch die Erstattung bereits bezahl- Unternehmer konnte zudem glaubhaft ma- Sozialversicherungsbeiträge, die nach ter, aber noch nicht bestandskräftiger Bei- chen, dass die Durchsetzung der Nachforde- einer Betriebsprüfung nachgefordert tragsnachforderungen zu vermeiden sein rung möglich sein dürfte, sobald der Studio- wurden, zu. soll. Dazu hatte der Unternehmer glaubhaft betrieb wieder aufgenommen werden kann. zu machen, dass nur dadurch seine Zah- lungsunfähigkeit bis zum Ende der ein- Einführung der elektronisch unterstützten Sozialversicherungsprüfung Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Sozialversicherungsprüfungen werden dem- beauftragte Steuerberater einen Antrag stellt, Grundlagen für die Einführung einer el- nach ab 1.1.2023 verpflichtend hinsichtlich auf eine elektronische Übermittlung der Ent- ektronisch unterstützten Betriebsprüfung der Daten aus einem systemgeprüften Ent- geltdaten zu verzichten. durch die Träger der Deutschen Renten- geltabrechnungsprogramm elektronisch er- versicherung geschaffen. Ab 1.1.2023 ist folgen. Bis 31.12.2026 besteht allerdings die diese verpflichtend vorgesehen. Möglichkeit, dass der Arbeitgeber oder der 13
novus ARBEITSRECHT Neue Corona-Arbeitsschutzregeln Am 20.8.2020 trat die neue SARS-CoV-2 Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel Hinweis: Gleichwertige oder strengere Re- Arbeitsschutzregel, die unter Koordina- konkretisiert gemäß § 5 Infektionsschutzge- geln aus anderen Verordnungen oder aus tion der Bundesanstalt für Arbeitsschutz setz die Anforderungen an den Arbeitsschutz dem Bereich des Infektionsschutzes müssen und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam während der Corona-Pandemie (s. dazu be- weiterhin beachtet werden. Die Empfehlun- von den Arbeitsschutzausschüssen beim reits novus Personal 2. Ausgabe 2020, S. 16). gen der Berufsgenossenschaften zu SARS- Bundesarbeitsministerium erstellt wurde, Darin enthalten sind Maßnahmen für alle CoV-2 sollten zusätzlich für branchenspezifi- in Kraft. Bereiche des Wirtschaftslebens, mit denen sche Konkretisierungen herangezogen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt werden. und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Solange es keinen wirksamen Impf- schutz gibt, bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente. Betrie- be, die die Regeln anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Bundesregierung beschließt Arbeitsschutzkontrollgesetz In seiner Sitzung vom 29.7.2020 hat das f Der Einsatz von Fremdpersonal im Kern- f Arbeitgeber sollen die zuständigen Behör- Bundeskabinett den Entwurf des sog. geschäft der Fleischindustrie soll für den über Wohn- und Einsatzort aller Ar- Arbeitsschutzkontrollgesetzes auf den Werkverträge ab 1.1.2021 sowie für Leih- beitskräfte informieren müssen, um effek- Weg gebracht mit dem Ziel, geordnete arbeit ab 1.4.2021 verboten werden. Der tivere Kontrollen durchführen zu können. und sichere Arbeitsbedingungen in der Schlachthofbetreiber ist für alle Arbeit- Fleischindustrie herzustellen. Darüber nehmer in seinem Kerngeschäft zustän- f Zur Überprüfung der Einhaltung der Min- hinaus legt es bundesweit einheitliche dig. Ausgenommen sind nur Unterneh- destlohnvorschriften der Beschäftigten Regeln zur Kontrolle der Betriebe und men des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 gilt eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiter- zur Unterbringung der Beschäftigten tätigen Personen. fassung in der Fleischindustrie. auch in anderen Branchen fest. f In den Bundesländern sollen einheitliche f Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitge- Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung verbindliche Kontrollquoten gelten und setz wird der Bußgeldrahmen von derzeit des Vollzugs im Arbeitsschutz, sog. Arbeits- es soll Schwerpunktkontrollen in Risiko- 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt. schutzkontrollgesetz, enthält u. a. folgende branchen geben. Die Durchführung der Regelungen: Kontrollen obliegt den Arbeitsschutzbe- f Beim Bundesministerium für Arbeit und hörden. Soziales soll ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gebildet f Für die Unterbringung der Beschäftigten werden, um u. a. Regeln und Erkenntnis- gelten Mindeststandards - und zwar auch se zu ermitteln, wie die rechtlichen Anfor- außerhalb des Betriebsgeländes. derungen erfüllt werden können. 14
Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung nicht von Belegschaftsquorum abhängig Arbeitgeber und Betriebsrat können die den Strukturprinzipien der Betriebsverfas- der Parteien eines Arbeitsvertrags das Ar- Geltung einer Betriebsvereinbarung sung, wonach der gewählte Betriebsrat Re- beitsverhältnis und erfasse auch später ein- nicht davon abhängig machen, dass die präsentant der Belegschaft ist. Er werde als tretende Arbeitnehmer. Dies schließe es aus, betroffenen Arbeitnehmer zustimmen. Organ der Betriebsverfassung im eigenen die Geltung einer Betriebsvereinbarung an Namen kraft Amtes tätig und sei weder an das Erreichen eines Zustimmungsquorums Das BAG kam mit Beschluss vom 28.7.2020 Weisungen der Arbeitnehmer gebunden verbunden mit dem Abschluss einer einzel- (Az. 1 ABR 4/19) zu dem Ergebnis, dass die noch bedürfe sein Handeln deren Zustim- vertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeit- normative Wirkung einer Betriebsvereinba- mung. Eine von ihm abgeschlossene Be- geber zu knüpfen. rung nicht von einem Zustimmungsquorum triebsvereinbarung gelte kraft Gesetzes un- der Belegschaft abhängig gemacht werden mittelbar und zwingend. Damit gestalte sie kann. Eine solche Regelung widerspreche unabhängig vom Willen oder der Kenntnis Bruttoentgeltlisten: Einsichtsrecht des Betriebsrats Das Einsichts- und Auswertungsrecht Wie das BAG mit Beschluss vom 28.7.2020 Der Betriebsrat verlangte unter Hinweis auf des Betriebsrats zur Überprüfung der (Az. 1 ABR 6/19) klarstellt, besteht dieses § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG, dem Be- Entgeltgleichheit besteht nicht, wenn Einsichts- und Auswertungsrecht nicht, triebsausschuss die Listen in bestimmten der Arbeitgeber die Erfüllung der Aus- wenn der Arbeitgeber die Erfüllung der Aus- elektronischen Dateiformaten zur Auswer- kunftsverpflichtung selbst übernimmt. kunftsverpflichtung berechtigterweise an tung zu überlassen. sich gezogen hat. Das sog. Entgelttransparenzgesetz Dies lehnte das BAG mit der Begründung ab, (EntgTranspG) sieht vor, dass der Betriebsrat Hinweis: Geklagt hatte ein Telekommuni- dass das in § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG in das individuelle Verfahren zur Überprü- kationsunternehmen mit mehr als 200 bestehende Einsichts- und Auswertungs- fung von Entgeltgleichheit durch die Beant- Beschäftigten. Nach Inkrafttreten des recht mit der nach der Grundkonzeption des wortung von Auskunftsverlangen der EntgTranspG machte es von der gesetzlich EntgTranspG dem Betriebsrat zugewiesenen Beschäftigten eingebunden ist. Gemäß § 13 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Aufgabe korrespondiert, individuelle Aus- Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG ist ein von ihm Verpflichtung zur Erfüllung von Auskunfts- kunftsansprüche von Beschäftigten zu be- gebildeter Betriebsausschuss berechtigt, verlangen der Beschäftigten generell zu antworten. Daher bestehe es nicht, wenn Bruttoentgeltlisten des Arbeitgebers einzu- übernehmen. Über die in der ersten Jahres- der Arbeitgeber diese Aufgabe selbst erfüllt. sehen und auszuwerten. hälfte 2018 geltend gemachten Auskunfts- verlangen informierte es den Betriebsrat und gewährte ihm Einblick in spezifisch aufbe- reitete Bruttoentgeltlisten. Diese waren nach Geschlecht aufgeschlüsselt und wiesen sämtliche Entgeltbestandteile auf. 15
novus ARBEITSRECHT Entgelttransparenzgesetz: Auskunftsanspruch eines freien Mitarbeiters Das BAG stellte klar, dass auch freie Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspG haben Danach können auch nach innerstaatlichem Mitarbeiter einen Auskunftsanspruch „Beschäftigte“ zur Überprüfung der Ein- Recht sog. arbeitnehmerähnliche Personen - nach dem Entgelttransparenzgesetz haltung des Entgeltgleichheitsgebots einen und somit auch freie Mitarbeiter - Arbeitneh- (EntgTranspG) haben können. Auskunftsanspruch. Mit Urteil vom mer im Sinne des EntgTranspG sein. Nach 25.6.2020 (Az. 8 AZR 145/19) kommt das Auffassung des BAG kann der freie Mitarbei- BAG zu dem Ergebnis, dass der hierfür maß- ter somit von seinem Auftraggeber Auskunft gebliche Arbeitnehmerbegriff nicht nach en- über die Kriterien und Verfahren der Entgelt- gem innerstaatlichen Verständnis, sondern findung verlangen. unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit dem Arbeitnehmerbegriff der Richtlinie 2006/54/EG weit auszulegen ist. Verfall des Urlaubsanspruchs bei Krankheit Das BAG legt dem EuGH die Frage zur Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss Urlaub im lau- War der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr aus Entscheidung vor, ob die 15-Monatsfrist fenden Kalenderjahr gewährt und genom- gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeits- bezüglich des Verfalls von Urlaubsan- men werden. Eine Übertragung des Urlaubs leistung gehindert, erlöschen nach Auffas- sprüchen auch bei unterlassener Mitwir- auf die ersten drei Monate des folgenden sung des BAG gesetzliche Urlaubsansprüche kung des Arbeitgebers eines seither un- Kalenderjahres ist nur bei dringenden be- bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Mo- unterbrochen erkrankten Arbeitnehmers trieblichen oder in der Person des Arbeitneh- nate nach dem Ende des Urlaubsjahres. Das gilt. mers liegenden Gründen gerechtfertigt. Da- BAG möchte nun vom EuGH geklärt wissen, bei erlischt der Anspruch auf den gesetzlichen ob das Unionsrecht den Verfall des Ur- Mit Beschluss vom 7.7.2020 (Az. 9 AZR Mindesturlaub grundsätzlich nur dann nach laubsanspruchs nach Ablauf dieser 15-Mo- 401/19) legte das BAG dem EuGH die Frage § 7 Abs. 3 BUrlG am Ende des Kalenderjah- natsfrist oder ggf. einer längeren Frist auch zur Klärung vor, ob und unter welchen Vor- res oder eines zulässigen Übertragungszeit- dann gestattet, wenn der Arbeitgeber im aussetzungen der Anspruch auf bezahlten raums, wenn der Arbeitgeber den Arbeit- Urlaubsjahr seine Mitwirkungsobliegenhei- Jahresurlaub eines im Verlauf des Urlaubs- nehmer zuvor konkret aufgefordert hat, ten nicht erfüllt hat, obwohl der Arbeitneh- jahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitneh- seinen Urlaub rechtzeitig im Urlaubsjahr zu mer den Urlaub bis zum Eintritt der Arbeits- mers bei seither ununterbrochen fortbeste- nehmen und ihn auf den andernfalls drohen- unfähigkeit zumindest teilweise hätte hender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach den Verfall hingewiesen hat. Nur wenn der nehmen können. Ablauf des Urlaubsjahres oder ggf. zu einem Arbeitnehmer dennoch den Urlaub aus freien späteren Zeitpunkt verfallen kann. Stücken nicht genommen hat, verfällt der Hinweis: Parallel dazu wurde dem EuGH mit Anspruch. Beschluss vom 7.7.2020 (Az. 9 AZR 245/19) Im Streitfall war ein Arbeitnehmer seit seiner die Frage vom BAG vorgelegt, ob entspre- Erkrankung im Verlauf des Jahres 2017 chend im Fall einer vollen Erwerbsminderung durchgehend arbeitsunfähig. Von seinem im Verlauf des Urlaubsjahres die 15-Monats- Urlaub für das Jahr 2017 nahm er 14 Ur- frist bei unterlassener Mitwirkung des Ar- laubstage nicht in Anspruch. Der Arbeitge- beitgebers greift. ber hatte den Arbeitnehmer weder aufgefor- dert, seinen Urlaub zu nehmen, noch darauf hingewiesen, dass nicht beantragter Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertra- gungszeitraums verfallen kann. 16
Datum eines qualifizierten Arbeitszeugnisses Als Ausstellungsdatum eines Arbeits- Mit rechtskräftigem Beschluss vom der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich phy- zeugnisses ist das Datum der tatsächli- 27.3.2020 (Az. 7 Ta 200/19) stellt das LAG sisch ausgestellt wurde. Das gilt zumindest chen Beendigung des Arbeitsverhältnis- Köln klar, dass als Datum eines qualifizierten dann, wenn der Zeugnisanspruch zeitnah ses anzugeben. Arbeitsendzeugnisses der Tag anzugeben ist, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an dem das Arbeitsverhältnis rechtlich been- seitens des Arbeitnehmers geltend gemacht det wurde. Nicht maßgeblich ist hingegen wird. Berücksichtigung von Altersteilzeit bei der Betriebsrenten-Berechnung In Fortführung des Urteils vom 17.4.2012 Demnach kann eine betriebliche Versor- minierung von teilzeitbeschäftigten Arbeit- (Az. 3 AZR 280/10) stellt das BAG mit Ur- gungsordnung den Versorgungsanspruch nehmern gegenüber vergleichbaren vollzeit- teil vom 21.1.2020 (Az. 3 AZR 565/18) er- entsprechend des Teilzeitgrades kürzen. beschäftigten Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1 neut klar, dass das Altersteilzeitgesetz Dem steht auch nicht das Verbot der Diskri- Teilzeit- und Befristungsgesetz entgegen. nicht verlangt, die Altersteilzeit bei der Berechnung einer Betriebsrente als Voll- zeittätigkeit anzusetzen. 17
novus INTERNATIONAL Novelle des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes verabschiedet Zum Schutz entsandter Arbeitnehmer Hinweis: Nach bisherigem Recht galten für Arbeitgeber aus den EU-Mitgliedsstaaten hat der Bundestag am 18.6.2020 die No- Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen dürfen die Kosten für Unterkunft, Reisekos- velle des Arbeitnehmer-Entsendegeset- nur die in der Branche geltenden Mindest- ten oder Verpflegung nicht ihren Arbeits- zes beschlossen, zu dessen Umsetzung entgeltsätze. kräften auferlegen. Entsendebedingte Kos- Deutschland nach EU-Vorgaben ver- ten sind vom Arbeitgeber nach den Regeln in pflichtet ist. Die Zustimmung des Bun- Zudem erhalten Arbeitnehmer aus dem Aus- ihrem Herkunftsland zu tragen. Auch müs- desrates erfolgte am 3.7.2020. land Überstundensätze, Zulagen oder Sach- sen nach Deutschland entsandten Arbeit- leistungen, soweit diese gesetzlich oder in nehmern die Reise-, Unterbringungs- und Zuweisung des Besteuerungsrechts allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vorge- Verpflegungskosten erstattet werden, wenn schrieben sind. Lediglich für Arbeitnehmer sie innerhalb Deutschlands vorübergehend Im Frühjahr 2018 hatte die EU die Entsende- im Speditionswesen gelten gesonderte Re- nicht an ihrem Wohnort eingesetzt werden. richtlinie mit dem Ziel überarbeitet, dass für gelungen. entsandte Arbeitnehmer europaweit die Für Arbeitnehmer aus dem Ausland, die von gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie Darüber hinaus wurde der Katalog der Ar- ihrem Arbeitgeber länger als zwölf Monate für einheimische Arbeitnehmer gelten. beits- und Beschäftigungsbedingungen er- nach Deutschland entsandt werden, gelten weitert. Diese gelten auch für entsandte Ar- nach Ablauf der zwölf Monate alle in Die reformierte EU-Entsenderichtlinie wurde beitnehmer. Sind entsprechende Regelungen Deutschland in Rechts- und Verwaltungsvor- nun mit dem Gesetz zur Änderung des Ar- in deutschlandweit geltenden allgemeinver- schriften sowie in allgemeinverbindlichen beitnehmer-Entsendegesetzes (ArbEntG) in bindlichen Tarifverträgen geregelt, gelten Tarifverträgen vorgeschriebenen Arbeitsbe- deutsches Recht umgesetzt und ist planmä- diese nunmehr auch branchenübergreifend dingungen, mit Ausnahme der Regelungen ßig zum 30.7.2020 in Kraft getreten. für entsandte Arbeitnehmer. zur betrieblichen Altersversorgung. Aus- nahmsweise kann eine Fristverlängerung um Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist der sog. Weiter wird verhindert, dass Arbeitnehmer sechs Monate beantragt werden. Equal-Pay-Grundsatz. Danach sind Unter- während der Entsendung unter unwürdigen nehmen, die Arbeitnehmer ins EU-Ausland Bedingungen untergebracht sind. So müssen Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsen- schicken, bei der Vergütung an die im Auf- Unterkünfte für ausländische Arbeitnehmer degesetzes finden auch für in Deutschland nahmestaat geltenden, üblichen Entloh- den Mindeststandards der Arbeitsstättenver- eingesetzte Leiharbeitnehmer Anwendung. nungsvorschriften, und zwar auch aus allge- ordnung entsprechen. Ausnahmen gelten lediglich für Erstmontage- meinverbindlichen Tarifverträgen gebunden. und Einbauarbeiten mit maximal achttägiger Auch nach Deutschland entsandte Arbeit- Dauer. Dies ist allerdings eingeschränkt auf nehmer haben somit Anspruch auf den ent- ein Jahr. sprechenden Tariflohn. Auch gelten die Regelungen nicht für die Teilnahme an Besprechungen, Fachkonferen- zen oder Messebesuchen oder eine betrieb- liche Weiterbildung, wenn sie nicht länger als zwei Wochen dauern. 18
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