ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...
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AUSGABE 4 | 2018 ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG IM ARBEITSALLTAG
2 VORWORT & INHALT LIEBE LESERIN, LIEBER LESER, zum Jahreswechsel ändern sich wie immer nicht nur die guten Vorsätze, sondern auch viele Werte im Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie diese in einer praktischen Tabelle auf den Seiten 12 und 13 zusammengefasst. Darüber hinaus treten ab 2019 einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Dies sind u.a. die paritätische Beitragsfinanzierung und die Anhebung des Mindestlohns. Ab Januar 2019 müssen Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung leisten – mehr dazu in unserem Schwerpunktartikel. Für den guten Vor- Frank Jessen, Vorstand satz nach den Feiertagen finden Sie Tipps ab S. 18, mit denen Sie und Ihre Mitarbeiter gesünder durch den Arbeitsalltag kommen und mit wenig Aufwand viel bewegen können. Einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2019 wünscht Ihnen Ihr 3 KURZ & KNAPP Midijobs: 1.300 EUR- 10 ARBEITSRECHT Rechtsprechung 18 GESUND IM BETRIEB Mehr Bewegung im Grenze ab 1. Juli 2019 zur bAV Arbeitsalltag 3 KURZ & KNAPP Mehr Weiterbildungs 12 TABELLE Rechengrößen, Grenz 20 PERSONALMANAGEMENT Gesundheit – auch eine förderung werte und Termine 2019 Frage der Kommunikation 4 SCHWERPUNKT Zuschuss zur betrieblichen 14 ARBEITSRECHT Aktuelle Recht- 22 SCHLUSSPUNKT Erstattung von Altersversorgung sprechung Umzugskosten 8 SOZIALVERSICHERUNG Saisonarbeitnehmer 15 STEUERRECHT Steuervorteile für 23 SCHLUSSPUNKT Unfallversicherung: Lohn- richtig melden Mobilität nachweis nur noch digital 9 SOZIALVERSICHERUNG Freistellung und 16 STEUERRECHT Abgrenzung zwischen 23 SCHLUSSPUNKT Mutterschutzfrist senkt Arbeitslosengeld Bar- und Sachlohn Jahresarbeitsentgelt
KURZ & KNAPP 3 MIDIJOBS: 1.300 EUR-GRENZE AB 1. JULI 2019 Die Erweiterung der bisherigen Gleitzone auf 1.300 EUR, die in Zukunft Über- gangsbereich genannt wird, soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Dies hat der Bundestag am 8. November 2018 beschlossen. Ursprünglich war geplant, dass die Neuregelungen bereits zum 1. Januar 2019 gelten sollten. Beschäftigte in sog. Midijobs, die regelmäßig zwischen 450 EUR und 850 EUR (ab 1. Juli 2019: 1.300 EUR) verdienen, zahlen geringere Beiträge, die bis zur obe- ren Grenze von 850 EUR bzw. 1.300 EUR progressiv ansteigen. Durch die Anhe- bung der oberen Grenze profitieren zukünftig mehr Arbeitnehmer von niedrigeren Sozialabgaben als bisher. Die untere Grenze bleibt unverändert bei 450 EUR. Gleichzeitig sollen ab dem 1. Juli 2019 die Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ermittelt werden, so- dass für Beschäftigte im Übergangsbereich keine geringeren Rentenleistungen entstehen. Die bisherigen Regeln zum Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonen- Regelung in der Rentenversicherung entfallen in der Konsequenz ebenfalls. Wie sich die Neuregelungen auf das DEÜV-Meldeverfahren auswirken werden, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. MEHR WEITERBILDUNGSFÖRDERUNG Mit dem Qualifizierungschancengesetz („Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“) soll die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und Arbeitsuchende durch die Bundes- agentur für Arbeit erweitert werden. Künftig sollen Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Lebensalter und der Größe des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind, durch eine teilweise oder vollständige Übernahme der Weiter- bildungskosten gefördert werden können. Voraussetzung für die neue Förderung ist, dass die jeweilige Weiterbildung über eine kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgeht (länger als vier Wochen dauert), außerhalb des eigenen Betriebes stattfindet und von einem für die Förderung zugelassenen Weiterbildungsträger durchgeführt wird. Der Erwerb des Berufsabschlusses muss mindestens vier Jahre zurückliegen und es darf in den letzten vier Jahren keine Weiterbildung besucht worden sein, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Das Qualifizierungschancengesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
4 SCHWERPUNKT ZUSCHUSS ZUR BETRIEB LICHEN ALTERSVERSORGUNG Wandelt der Arbeitnehmer im Rahmen einer Neuvereinbarung ab dem 1. Januar 2019 Arbeitsentgelt in den Durchführungswegen Pensions- fonds, Pensionskasse oder Direktversicherung um, so hat der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterzulei- ten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Verpflichtung besteht nicht im Rahmen von Direkt- und Unter- stützungskassenzusagen. Die individuelle Alterssicherung soll sich außer auf die gesetzliche Rente verstärkt auf die betriebliche und die private Altersvorsorge stützen. Eine kapitalgedeckte Betriebsrente kann dabei zusammen mit der umlagefinanzierten Rente mögliche Zahlungsrisiken minimieren. Heute haben rund 60 Prozent der sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente. Insbesondere bei Gering- verdienern sowie Beschäftigten in Kleinbetrieben soll diese Quote erhöht werden.
SCHWERPUNKT 5 Die betriebliche Altersversorgung war ursprünglich eine Zuschüsse bei Entgeltumwandlungen freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit 2002 haben Be- Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17. August schäftigte jedoch grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres 2017 wurde ein neuer Arbeitgeberzuschuss eingeführt, Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung mit dem der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen in den umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse und (Entgeltumwandlung). Direktversicherung die Leistungen an die betriebliche Alters versorgung um 15 Prozent aufstocken muss: Bei der Umwandlung von Gehaltsansprüchen in eine be- triebliche Altersversorgung bleibt der Umwandlungsbetrag ■■ seit dem 1. Januar 2018 im Rahmen einer reinen Beitrags- im Jahr bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West zusage, in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-RV) steuerfrei (2019 sind dies 6.432 EUR) und bis 4 Prozent der BBG-RV ■■ ab 1. Januar 2019 für eine betriebliche Altersversorgung West (2019: 3.216 EUR) beitragsfrei zur Sozialversicherung. aufgrund individual- und kollektivrechtlicher Vereinbarun- gen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden und Alle Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung un- terliegen, soweit sie in der Erwerbsphase steuerfrei waren, ■■ ab dem 1. Januar 2022 für eine betriebliche Altersversor- in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Einkommen- gung aufgrund individual- und kollektivrechtlicher Vereinba- steuer (sog. nachgelagerte Besteuerung). Außerdem gilt rungen, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden. für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Rentner: In der Regel sind für Leistungen aus der betrieblichen Alters Zur Zahlung des Zuschusses ist der Arbeitgeber nur ver- versorgung in der Auszahlungsphase Kranken- und Pflege- pflichtet, wenn und soweit er Sozialversicherungsbeiträge versicherungsbeiträge zu zahlen. einspart (siehe Beispiele 1 bis 3). BEISPIEL 1 Sachverhalt: Die Metallgesellschaft vereinbart ab dem 1. März 2019 mit ihrer Arbeitnehmerin Sabine Weber individualvertraglich eine Entgeltumwandlung von 1.200 EUR p. a., Durchführungsweg Direktversicherung, bisheriges Entgelt – vor der Entgeltumwandlung – 7.000 EUR monatlich. Beurteilung: Das Arbeitsentgelt von Sabine Weber liegt sowohl vor als auch nach der Entgeltumwandlung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen. Durch die Vereinbarung spart der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge ein. Er ist nicht verpflichtet, den Zuschuss zur Entgeltumwandlung (15 Prozent) zu gewähren. BEISPIEL 2 Sachverhalt: Der Arbeitgeber Handels GmbH vereinbart ab dem 1. Mai 2019 mit dem Arbeitnehmer Dennis Berger individualvertraglich eine Entgeltumwandlung von 1.200 EUR p. a., Durchführungsweg Direktversiche- rung, die Zahlungen erfolgen monatlich in Höhe von 100 EUR. Bisheriges Entgelt – vor der Entgeltumwandlung – 3.500 EUR monatlich. Beurteilung: Dennis Bergers sozialversicherungspflichtiges Entgelt reduziert sich von 3.500 EUR auf 3.400 EUR. Die Arbeitgeberbeitragsanteile verringern sich dadurch von (angenommen) 704,38 EUR auf 684,25 EUR; die Ersparnis beträgt 20,13 EUR monatlich. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung des 15-Prozent-Zuschusses verpflichtet.
6 SCHWERPUNKT Anders als der gesetzlich verpflichtende Arbeitgeberzu- Späterer Einbezug von Altverträgen schuss bei einer reinen Beitragszusage steht der ab 2019 Der Arbeitgeberzuschuss gilt für individual- und kollektiv- anfallende Zuschuss nach § 1a Absatz 1a BetrAVG zur Dis rechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem position der Tarifvertragspartner. Diese werden jedoch die 1. Januar 2019 geschlossen worden sind, erst nach einer Vorteile der Regelung – nicht zuletzt die Bindungswirkung Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2022 (§ 26a BetrAVG n. F.). an den Betrieb – im Blick haben. Steuer- und Beitragsfreiheit Begrenzung der Arbeitgeberzuschüsse Der 15-Prozent-Zuschuss des Arbeitgebers nach § 1a Ab- Der Arbeitgeber hat den 15-prozentigen Zuschuss nur zu satz 1a BetrAVG ist nach § 3 Nummer 63 EStG steuerfrei, zahlen, soweit er durch die Umwandlung tatsächlich So- soweit er zusammen mit dem Umwandlungsbetrag die zialversicherungsbeiträge einspart. Neben den Arbeitge- Grenze von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West beranteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zählen in der allgemeinen Rentenversicherung pro Jahr nicht über- hierzu auch der Arbeitgeberzuschuss an berufsständische schreitet. Versorgungseinrichtungen sowie zur freiwilligen bzw. priva- ten Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschalbeiträge Der Zuschuss zählt nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Umlagen zur Unfall- Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) nicht zum Ar- versicherung und nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz beitsentgelt, soweit er zusammen mit dem Umwandlungs- sowie Insolvenzgeldumlagen zählen hingegen nicht zu den betrag die Grenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungs- betreffenden Sozialversicherungsbeiträgen. Der Vorteil für grenze West in der allgemeinen Rentenversicherung pro Jahr den Arbeitnehmer: Wandelt er z. B. 100 EUR vom Brutto in nicht überschreitet. Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung um, zahlt der Arbeitgeber 115 EUR in die betriebliche Alterssicherung ein. Außerdem entfallen auch bei ihm die anteiligen Sozial- versicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer auf den Um- wandlungsbetrag. BEISPIEL 3 Sachverhalt: Der Arbeitgeber Bau KG vereinbart ab dem 1. Mai 2019 mit der Arbeitnehmerin Manuela Daum in- dividualvertraglich eine Entgeltumwandlung von 600 EUR p. a., Durchführungsweg Direktversicherung, Zahlungen erfolgen monatlich in Höhe von 50 EUR. Bisheriges Entgelt – vor der Entgeltumwandlung – 3.000 EUR monatlich. Beurteilung: Manuela Daums Entgelt, das für die Beitragsbemessung in der Sozialversicherung herangezogen wird, reduziert sich von 3.000 EUR auf 2.950 EUR. Die Arbeitgeberanteile verringern sich dadurch um (angenommen) 10,06 EUR monatlich. Umwandlungsbetrag monatlich........................................................................................................................... 50,00 EUR Davon 15 Prozent....................................................................................................................................................7,50 EUR Arbeitgeber-Ersparnis von SV-Beiträgen.............................................................................................................. 10,06 EUR Ersparnis des Arbeitgebers (10,06 EUR – 7,50 EUR =)..........................................................................................2,56 EUR Die Ersparnis bei den SV-Beiträgen wird mit 15 Prozent des Umwandlungsbetrags verglichen, der niedrigere Betrag ist zu zahlen. Daher hat die Bau KG für Manuela Daum einen Zuschuss von 7,50 EUR an den Direktversicherer zu leisten.
SCHWERPUNKT 7 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für bAV 2018 2019 2020 2021 2022 2023 15 % bei reiner Beitragszusage 15 % bei Neuvereinbarung 15 % für alle Vereinbarungen, auch vor 2019
8 SOZIALVERSICHERUNG SAISONARBEITNEHMER RICHTIG MELDEN Es mehren sich Anzeichen dafür, dass das Saisonarbeit- nen jahreszeitlich bedingten wiederkehrenden erhöhten nehmer-Kennzeichen im DEÜV-Meldeverfahren teilweise Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers abzudecken, zu Unrecht vorgegeben wird. Dabei verhindert der richti- ge Umgang mit diesem Kennzeichen Mehraufwand bei ■■ aufgrund dieser Beschäftigung in der deutschen gesetz Arbeitgebern durch Rückfragen der Krankenkassen. lichen Krankenversicherung versichert ist und Mit dem sog. Saisonarbeitnehmer-Kennzeichen sind seit ■■ oberhalb der Geringfügigkeitsgrenzen von 450 EUR mo- dem 1. Januar 2018 Saisonarbeitnehmer gesondert zu kenn- natlich bzw. länger als 70 Arbeitstage/3 Monate beschäf- zeichnen. Hintergrund der Kennzeichnungspflicht ist die am tigt wird. 1. Januar 2018 in Kraft getretene Änderung bei der obligato- rischen Anschlussversicherung, bei der Saisonarbeitnehmer Das Kennzeichen darf also nicht verwendet werden, wenn nicht mehr zwingend nach Aufgabe der Beschäftigung in eine saisonale Beschäftigung aufgenommen wird durch die freiwillige Krankenversicherung überführt werden. Das Kennzeichen ist aber nur dann zu verwenden, wenn es sich ■■ einen deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen bei dem Beschäftigten auch tatsächlich um einen Saison mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Deutschland, arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes handelt. ■■ einen deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen Kennzeichen nicht für alle Saisonarbeitskräfte mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Ausland, die Beschäftigte in Saisonbetrieben (z. B. Biergärten, Eisdielen, Beschäftigung aber auf mehr als acht Monate befristet ist. Weihnachtsmarktstände) werden häufig zwar nur für einen begrenzten Zeitraum eingestellt, allerdings ist nicht für ■■ Zudem darf es generell nicht für geringfügig entlohnte jede „Saisonarbeitskraft“ automatisch auch das Saison Beschäftigte, kurzfristig Beschäftigte und ausschließlich arbeitnehmer-Kennzeichen zu verwenden. unfallversicherte Beschäftigte verwendet werden. Eine Saisonkraft darf nur in den Fällen mit dem Saison Das Kennzeichen ist außerdem nur bei Anmeldung aufgrund arbeitnehmer-Kennzeichen gemeldet werden, in denen der des Beginns einer Beschäftigung (Meldegrund „10“) bzw. Arbeitnehmer mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt im bei gleichzeitiger An- und Abmeldung (Meldegrund „40“) zu Ausland verwenden. Arbeitgeber müssen nicht im Nachhinein über- prüfen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich nur für die gemel- ■■ für eine auf bis zu acht Monate befristete Beschäftigung dete Beschäftigung nach Deutschland gekommen und an- vorübergehend nach Deutschland gekommen ist, um ei- schließend wieder in sein Heimatland zurückgekehrt ist.
SOZIALVERSICHERUNG 9 FREISTELLUNG UND ARBEITSLOSENGELD Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 30. August 2018 rend die Gerichte in Hamburg und München der BA Recht entschieden, dass die während einer unwiderruflichen gaben, sah das LSG Nordrhein-Westfalen hier keinen Grund Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ge- für eine Differenzierung zwischen versicherungsrechtlicher zahlte Vergütung bei der Bemessung des anschließenden und leistungsrechtlicher Beschäftigung. Schließlich seien Arbeitslosengeldes einzubeziehen ist (B 11 AL 15/17 R). doch während der Freistellungsphase auch Beiträge gezahlt Betroffene Arbeitnehmer dürfen sich jetzt über höhere worden. Dies müsse bei der Berechnung des Arbeitslosen- Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) freuen. geldes berücksichtigt werden. Wer seinen Job verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der aktuelle Fall Das Arbeitslosengeld wird aus den im letzten Jahr vor dem Das BSG hatte über die Höhe des Arbeitslosengeldes ei- Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträu- ner Pharmareferentin zu entscheiden, die durch einen Auf- men der versicherungspflichtigen Beschäftigungen berech- hebungsvertrag unwiderruflich von ihren Arbeitsleistungen net. Gibt es in diesem Jahr weniger als 150 Beschäftigungs- freigestellt war. Während der Freistellung bezog die Kläge- tage, wird auf die letzten zwei Jahre (ab 1. Januar 2020: rin Krankentagegeld und danach Arbeitslosengeld. Bei der 30 Monate) zurückgegriffen. Wenn auch hier keine 150 Bei- Bemessung des Arbeitslosengeldes ließ die BA die in der tragstage vorliegen, wird die Leistung pauschal nach der Freistellungsphase gezahlte Vergütung außer Betracht. Da- beruflichen Qualifizierung berechnet. Dies hat für die Be- durch ergab sich eine Beschäftigungszeit von weniger als troffenen meist ein niedrigeres Arbeitslosengeld zur Folge. 150 Tagen im zweijährigen Bemessungszeitraum – mit der Folge einer fiktiven (niedrigeren) Leistung. Doch welcher Bemessungszeitraum ist maßgeblich, wenn der Beschäftigte zuletzt – z. B. durch einen Aufhebungs Die Entscheidung des BSG vertrag mit seinem Arbeitgeber – unwiderruflich von der Die Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung ist in den Arbeitsleistung freigestellt war? Bemessungszeitraum einzubeziehen, da das Beschäftigungs- verhältnis nicht beendet war. Zum einen ist durch die Wei- Art des Beschäftigungsverhältnisses maßgeblich? terzahlung des Gehalts der Entgeltfaktor erhalten geblieben, Bisher war umstritten, ob auch das in der Freistellungsphase zum anderen hat die Arbeitgeberin während der Freistellungs- gezahlte Arbeitsentgelt für die Berechnung des Arbeitslosen- phase begrenzte Direktionsrechte ausgeübt. Damit stand die geldes heranzuziehen war. In ihren „Fachlichen Weisungen“ Klägerin innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist mindestens unterscheidet die BA zwischen einem versicherungsrecht- zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis, für lichen und einem leistungsrechtlichen Beschäftigungsver- eine fiktive Entgeltberechnung war kein Raum. Maßgebend hältnis. Ein leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis für den „Beschäftigungsbegriff“ ist § 7 Absatz 1 SGB IV, der liege nicht vor, wenn die Beschäftigung tatsächlich nicht sich an den tatsächlichen Verhältnissen ausrichtet; dieser ist ausgeübt werde. Folglich heißt es in den Weisungen dazu: identisch mit dem im Fall der Klägerin vertraglich vereinbarten „Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung (…) bleiben au- Ende des „Arbeitsverhältnisses“. Soweit Entscheidungen des ßer Betracht.“ Kam es später zum Rechtsstreit, urteilten die Senats ein anderes Begriffsverständnis entnommen werden Landessozialgerichte (LSG) jedoch unterschiedlich. Wäh- kann, wird daran nicht festgehalten.
10 ARBEITSRECHT RECHTSPRECHUNG ZUR BAV Das System und der Umgang mit der betrieblichen Altersversor- gung (bAV) ist kompliziert und wird durch die kaum überschauba- re Rechtsprechung nicht übersichtlicher. Für Arbeitgeber bestehen durchaus Haftungsrisiken, was jedoch nicht bedeutet, dass dem Mitarbeiter jede Verantwortung genommen wird. Keine Informationspflicht des Arbeitgebers Die Entscheidung zum Aufbau einer bAV liegt allein im persönlichen Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers. Auch wenn sie ein wichti- ger Baustein zur Absicherung der Risiken des Alters sein soll, müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht auf die Möglichkeiten der Entgelt umwandlung hinweisen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 21. 1. 2014 – 3 AZR 807/11) hat klargestellt, dass sich weder aus dem Wortlaut des Gesetzes noch aus seinem Zweck eine Informationspflicht des Arbeit- gebers zum Anspruch auf Entgeltumwandlung ergibt. Gleichbehandlungsgrundsatz gilt Wenn jedoch der Zugang zur bAV angeboten wird, müssen Arbeit- geber unbedingt den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten und dürfen Arbeitnehmer nicht willkürlich vom betrieblichen Rentenaufbau ausschließen. Deshalb müssen grundsätzlich auch ge- ringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) die Möglichkeit haben, an einer betrieblichen Altersversorgung teilzunehmen.
ARBEITSRECHT 11 Nach einem viel beachteten Urteil sind geringfügig entlohnte Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestell- Beschäftigte generell in die bAV aufzunehmen, wenn sie dies ten für zulässig erklärt (BAG, 17. 6. 2014 – 3 AZR 757/12). verlangen (LAG München, 13. 1. 2016 – 19 Sa 554/15). Der Ausschluss kann v. a. nicht damit begründet werden, dass für Einzel- und kollektivvertragliche Vereinbarungen diese Mitarbeitergruppe kein Versorgungsbedürfnis bestehe, Schwierig und für Arbeitgeber nicht frei von Risiken kann auch denn nach Ansicht des LAG hat der Gesetzgeber ein solches das Verhältnis zwischen einzelvertraglichen Versorgungszusa- Versorgungsbedürfnis anerkannt, indem er die gesetzliche gen und kollektiven Vereinbarungen zur bAV sein, wenn die- Rentenversicherung schrittweise geöffnet hat. se inhaltlich nicht harmonieren. Auch an dieser Stelle ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, Minijobber können deshalb nur ausnahmsweise von der bAV weshalb ein Ausschluss von einer Betriebsrente nur bei zu- ausgeschlossen werden, wenn ein krasses Missverhältnis mindest gleichwertigen individualvertraglichen Ansprüchen zwischen dem Aufwand des Arbeitgebers und dem Ertrag für zulässig ist (BAG, 19. 7. 2016 – 3 AZR 134/15). Allerdings macht den geringfügig Beschäftigten besteht. Zudem müsste die je- das BAG an dieser Stelle zwei Einschränkungen: weilige betriebliche Versorgungsordnung Ausschlusskriterien für einen solchen Fall vorgeben. ■■ Maßgeblich soll nicht die Gleichwertigkeit der Pensions- berechtigungen im Einzelfall sein, sondern ob die von der Auch darf der Zugang zur bAV nur im Ausnahmefall vom Le- Pensions-Betriebsvereinbarung ausgeschlossenen Arbeit- bensalter abhängig gemacht werden. Diskriminierend und nehmer „typischerweise“ gleichwertige arbeitsvertrag damit unzulässig ist laut Bundesarbeitsgericht beispielsweise liche Ansprüche haben. eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren für die Teilnahme an einer bAV (BAG, 18. 3. 2014 – 3 AZR 69/12). ■■ Zudem haben Betriebsrat und Arbeitgeber grundsätzlich einen Beurteilungsspielraum, innerhalb dessen die ar- Unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt beitsvertraglichen Ansprüche der Arbeitnehmer, die von Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz lässt in- einer Pensions-Betriebsvereinbarung ausgeschlossen nerhalb des Versorgungssystems unterschiedliche Behand- werden, bewertet und mit den Ansprüchen verglichen lungen durchaus zu, sofern diese – wie immer im Arbeits- werden können, die sich aus einer Betriebsvereinbarung recht – sachlich und nachvollziehbar gerechtfertigt sind. ergeben. Ausschlusskriterien können innerhalb dieses Ermessensspielraums festgelegt werden. So kann z. B. eine unterschiedliche Behandlung von Arbei- tern und Angestellten unter Umständen gerechtfertigt sein, wenn eine Betriebsvereinbarung eine Versorgungsordnung HINWEIS Eine Entgeltumwandlung dient enthält, die sachlich nachvollziehbare unterschiedliche Vergü- zur Sicherung des Lebensstandards im Alter, tungssysteme enthält, die sich dann folgerichtig auch auf die weshalb ein Mitarbeiter nicht zum Zwecke Frage der bAV auswirken. Eine Zuordnung anhand der durch- des Ausgleichs von Verbindlichkeiten vom Arbeitgeber schnittlich erreichbaren Vergütungen ist nicht zu beanstan- die Kündigung der Direktversicherung verlangen kann den (BAG, 10. 11. 2015 – 3 AZR 574/14). Schon zuvor hatte (BAG, 26. 4. 2018 – 3 AZR 586/16). das BAG mit ähnlicher Argumentation eine unterschiedliche
12 TABELLE RECHENGRÖSSEN, GRENZ WERTE UND TERMINE 2019* Bundesweit Allgemeiner Beitragssatz KV 14,60 % Ermäßigter Beitragssatz KV 14,00 % Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 0,90 % Individueller Zusatzbeitragssatz www.gkv-zusatzbeitraege.de Pauschalbeitrag KV 13,00 % (geringfügig entlohnte Beschäftigungen) Pauschalbeitrag KV (geringfügig entlohnte 5,00 % Beschäftigungen im Privathaushalt) Beitragssatz PV 3,05 % Beitragszuschlag PV Kinderlose 0,25 % Beitragssatz RV 18,60 % Pauschalbeitrag RV 15,00 % (geringfügig entlohnte Beschäftigungen) Pauschalbeitrag RV (geringfügig entlohnte 5,00 % Beschäftigungen im Privathaushalt) Beitragssatz ALV 2,50 % Insolvenzgeldumlage 0,06 % Künstlersozialabgabe 4,20 % Alte Bundesländer Neue Bundesländer Jahr/EUR Monat/EUR Jahr/EUR Monat/EUR Bezugsgröße KV/PV 37.380,00 3.115,00 37.380,00 3.115,00 Bezugsgröße RV/ALV 37.380,00 3.115,00 34.440,00 2.870,00 Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 54.450,00 4.537,50 54.450,00 4.537,50 Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV 80.400,00 6.700,00 73.800,00 6.150,00 Beitragsbemessungsgrenze 98.400,00 8.200,00 91.200,00 7.600,00 knappschaftliche RV Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 60.750,00 – 60.750,00 – Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 54.450,00 – 54.450,00 _ (Bestandsfälle PKV) Geringfügigkeitsgrenze 450,00 450,00 Höchstbeitrag Rentenversicherung (18,6 %) ** 1.246,20 1.143,90 Höchstbeitrag Arbeitsförderung (2,5 %) ** 167,50 153,76 * Voraussichtliche Werte entsprechen zum Teil dem Kenntnisstand bei Redaktionsschluss und stehen unter dem Vorbehalt der amtlichen Veröffentlichung. ** Sofern die Beiträge hälftig getragen werden.
TABELLE 13 AG-Zuschuss Höchstbeitrag** Höchstbeitrag/Beitragshöchstzuschüsse monatlich EUR (ohne monatlich EUR halben Zusatzbeitrag) Krankenversicherung (allgemein 14,6 %) 662,48 331,24 Krankenversicherung (ermäßigt 14,0 %) 635,26 317,63 Pflegeversicherung (3,05 %) 138,40 69,20 Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25 %) 11,34 – Arbeitgeberzuschuss PV in Sachsen 46,51 Höchstbeträge Krankengeld Tag EUR (brutto) Tag EUR (netto) ohne PV-Zuschlag 105,88 93,10 mit PV-Zuschlag 105,88 92,80 Sachbezugswerte 2019 monatlich EUR Freie Verpflegung 251,00 Frühstück 53,00 Mittagessen und Abendessen jeweils 99,00 Freie Unterkunft 231,00 Gemieteter Wohnraum 4,05 pro m2 Gemieteter Wohnraum/einfache Wohnung 3,31 pro m2 Sonstige Werte monatlich EUR Faktor F: 0,7566 Gleitzone (von 450,01 bis 850 EUR) bis 30. 6. 2019 Vereinfachte Formel: 1,273825 x AE – 232,75125 Übergangsbereich Faktor F: 0,7566 (von 450,01 bis 1.300 EUR) ab 1. 7. 2019 Vereinfachte Formel: 1,128858824 x AE – 167,5164706 Geringverdienergrenze 325,00 Studentenbeiträge KV (ohne Zusatzbeitrag) 66,33 mit Kind 19,79 Studentenbeiträge PV kinderlos 21,42 Abgabe-/Fälligkeitstermine Monat Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sept Okt* Nov Dez Beitragsnachweis 25. 22. 25. 24. 24. 24. 25. 26. 24. 24./25. 25. 19. Beitragszahlung 29. 26. 27. 26. 28. 26. 29. 28. 26. 28./29. 27. 23. * Maßgeblich ist der Hauptsitz der Einzugsstelle (Krankenkasse). ** Sofern die Beiträge hälftig getragen werden.
14 ARBEITSRECHT AKTUELLE RECHTSPRECHUNG Umkleidezeit bei Dienstkleidung ist Arbeitszeit Videoaufnahme als Beweis verwendbar Die Zeit, die ein Mitarbeiter für das An- und Ablegen einer Ist in einem Betrieb eine rechtmäßige und offene Videoüber- auffälligen Dienstkleidung benötigt, ist i. d. R. vom Arbeitge- wachung installiert, müssen die Aufnahmen nicht sofort ber als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu werten, wenn die wieder gelöscht werden. Sie können auch Monate später Dienstkleidung vorgeschrieben ist. Dies gilt laut Entschei- als Beweis dienen. dung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch dann, wenn der Arbeitnehmer nur ein Poloshirt mit einem Firmenlogo sowie So lautet ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Fall Sicherheitsschuhe tragen muss. eines Tabak- und Zeitschriftenladenbesitzers, der sein Eigen- tum mit Videoüberwachung schützen wollte. Als der Laden- Im vorliegenden Fall wollte eine bei einem Geldtransport- besitzer im Juli 2016 einen Fehlbestand feststellte, ließ er unternehmen angestellte Mitarbeiterin ihre Umkleidezeit im August 2016 die Videoaufzeichnungen der vergangenen im Betrieb vergütet haben. Der Arbeitgeber sah hierin keine Monate auswerten. Diese zeigten, dass eine Angestellte im Notwendigkeit, da die Dienstkleidung, bestehend aus dem Februar 2016 Geld entwendet hatte. Der Mitarbeiterin wur- Poloshirt mit Firmenlogo und den Sicherheitsschuhen, nicht de daraufhin fristlos gekündigt – wogegen diese klagte. Das besonders auffällig sei. BAG hob die Urteile der Vorinstanzen auf, die der Kündigungs- schutzklage der Mitarbeiterin stattgegeben hatten. Nach Dies sahen die Richter des BAG anders. Die Umkleidezeit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Verar- zum An- und Ablegen einer auffälligen Dienstkleidung im beitung von Arbeitnehmerdaten sei eine unverzügliche Lö- Betrieb sei grundsätzlich als vergütungspflichtige Arbeits- schung der Videoüberwachung nicht nötig. Der Arbeitgeber zeit nach § 611 Absatz 1 BGB anzuerkennen. Das Tragen dürfe die Videoaufzeichnungen nutzen, „solange die Ahndung der Dienstkleidung sei im Arbeitsvertrag ausdrücklich ange- der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich wiesen worden. Darüber hinaus gab es keine arbeits- oder möglich ist“. Voraussetzung sei jedoch, dass es sich um eine tarifvertragliche Regelung, die eine Vergütung hierfür ausge- rechtmäßige offene Videoüberwachung gehandelt habe. In schlossen hat. Auch hätte die Arbeitnehmerin kein eigenes diesem Fall stünden auch die Vorschriften der seit Mai 2018 Interesse daran, mit dem Logo ihre berufliche Tätigkeit ge- geltenden Datenschutz-Grundverordnung einer gerichtlichen genüber Dritten außerhalb der Arbeitszeit offen darzustellen. Verwertung der Daten im weiteren Verfahren nicht entgegen. BAG, 25. 4. 2018, 5 AZR 245/17 BAG, 23. 8. 2018, 2 AZR 133/18
STEUERRECHT 15 STEUERVORTEILE FÜR MOBILITÄT Der Bundestag hat am 8. November 2018 das „Gesetz Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Han- Ab dem 1. Januar 2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers, del mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den steuerlicher Vorschriften“ beschlossen. Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentli- chen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung Steuervorteile für E-Fahrzeuge und erster Tätigkeitsstätte sowie für private Fahrten im öf- Mit dem oben genannten Gesetz wurde insbesondere fest- fentlichen Personennahverkehr gezahlt werden, steuerfrei. gelegt, dass für nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem Das Gleiche gilt, wenn diese Leistungen vom Arbeitgeber 1. Januar 2022 neu angeschaffte oder geleaste Elektro- unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Steuer- Dienstwagen der Listenpreis der Kraftfahrzeuge bei der Er- freiheit gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer z. B. mit der mittlung des geldwerten Vorteils pauschal nur noch zur Hälf- Monatskarte nicht nur zur Arbeit fährt, sondern sie auch für te angesetzt wird. Eine wichtige Änderung gab es jedoch im andere Fahrten nutzt (§ 3 Nummer 15 EStG n. F.). Vergleich zum ersten Gesetzentwurf: Überlassung betrieblicher Fahrräder Für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gibt es beson- Ebenfalls steuerfrei ab dem 1. Januar 2019 ist der geldwer- dere Voraussetzungen für diese Förderung. Für sie gilt die te Vorteil aus der Überlassung betrieblicher Fahrräder (§ 3 halbierte Bemessungsgrundlage nur dann, wenn Nummer 37 EStG n. F.), wenn diese zusätzlich zum ge- schuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Unter Fahrrädern ■■ sie entweder eine Kohlendioxidemission von höchstens werden sowohl „traditionelle“ Fahrräder gefasst als auch 50 Gramm je gefahrenen Kilometer haben oder E-Bikes, die keine Kraftfahrzeuge im steuerrechtlichen Sinn sind, also z. B. nicht mehr als 25 km/h fahren können. Die ■■ ihre Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektri- private Nutzung betrieblicher Fahrräder ist dann nicht nur schen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt. für Arbeitnehmer steuerfrei, sondern auch für Inhaber und Gesellschafter von Unternehmen (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Soweit Hybridelektrofahrzeuge danach nicht begünstigt Satz 6 EStG n. F.). sind, gilt für diese der bisherige Nachteilsausgleich durch Minderung des Bruttolistenpreises um die pauschalen Be- träge für das Batteriesystem.
16 STEUERRECHT ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur Frage der Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn im Zusammenhang mit einer Zusatzkrankenver- sicherung Stellung genommen. Der kleine, aber feine Unterschied: Liegt Sachlohn vor, kann der vom Arbeitgeber gewährte Versiche- rungsschutz wegen der anzuwendenden monatlichen Freigrenze von 44 EUR ggf. steuerfrei bleiben. Aktuelle BFH-Entscheidungen Das Gewähren von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Ar- beitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geld- zahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem von ihm benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt. Dies hat der BFH mit Urteilen vom 7. Juni 2018 (VI R 13/16) und vom 4. Juli 2018 (VI R 16/17) entschieden. Neue Gestaltungsspielräume BEISPIEL 1: SACHLOHN Die Frage, ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, ist für die Freigrenze des Der Arbeitgeber schließt als Versi- § 8 Absatz 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bedeut- cherungsnehmer für die Mitarbei- sam. Danach sind Sachbezüge bis 44 EUR im Kalendermonat steuer- ter des Unternehmens bei zwei frei. Für die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn ist der auf Grundlage Versicherungen (Gruppen-)Zusatzkrankenver- der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu ermittelnde Rechtsgrund sicherungen für Vorsorgeuntersuchungen, des Zuflusses entscheidend. Die BFH-Urteile bieten Gestaltungsspiel- stationäre Zusatzleistungen sowie Zahnersatz räume für Versicherungsanbieter wie auch für Arbeitgeber nebst deren ab. Folge: Es handelt sich um Sachlohn. Mitarbeitern (siehe Beispiele 1 und 2).
STEUERRECHT 17 BEISPIEL 2: BARLOHN Der Arbeitgeber informiert in einem „Mitarbeiteraushang“ darüber, allen Arbeitnehmern zukünftig eine Zusatz- krankenversicherung über eine private Krankenversicherungsgesellschaft anbieten zu können. Die Mitarbeiter nehmen das Angebot an und schließen unmittelbar mit der Versicherungsgesellschaft private Zusatzkranken- versicherungsverträge ab. Die Versicherungsbeiträge werden von den Mitarbeitern direkt an die Versicherungsgesellschaft überwiesen. Hierfür erhalten sie monatliche Zuschüsse vom Arbeitgeber auf ihr Gehaltskonto ausgezahlt. Folge: Laut BFH handelt es sich in diesem Fall um Barlohn. Ein Sachbezug liege nur vor, wenn auch ein arbeitsrechtliches Versprechen er- füllt wird, das auf Gewährung von Sachlohn gerichtet ist. Der Arbeitgeber hat im vorliegenden Fall letztlich nur den Kontakt zu dem Versicherungsunternehmen vermittelt und bei Vertragsschluss einen Geldzuschuss versprochen. Damit wurde den Arbeitnehmern kein Versicherungsschutz zugesagt. Checkliste: Bar- oder Sachlohn ■■ Maßgebend für die Frage, ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, sind die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. ■■ Wenn der Arbeitnehmer nur Anspruch auf die Sache „Versicherungsschutz“ selbst hat, liegt ein be- günstigter Sachbezug vor. ■■ Nicht entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer die Sache unmittelbar vom Arbeitgeber erhält oder von einem Dritten auf Kosten des Arbeitgebers bezieht. ■■ Hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm anstelle der Sache den Barlohn in Höhe des Wertes der Sachbezüge auszahlt, liegt steuerpflichtiger Barlohn vor. Freigrenze gilt nicht je Sachzuwendung höchstens 44 EUR erheblich eingeschränkt. Denn jegliche Die Freigrenze von 44 EUR gilt nicht für jede einzelne Sach- Überschreitung der Freigrenze führt zum vollständigen Ent- zuwendung, sondern für alle in einem Monat gewährten fallen der Steuerfreiheit. Diesem Risiko kann der Arbeit- Sachbezüge insgesamt. Händigt der Arbeitgeber seinen geber dadurch begegnen, dass er seinen Arbeitnehmern Mitarbeitern etwa monatlich einen Waren- oder Benzin – wie im Beispiel 2 – lediglich einen (von vornherein steu- gutschein im Wert von 44 EUR aus und würde er – wie im erpflichtigen) Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass Beispiel 1 dargestellt – jetzt zusätzlich noch den als Sach- diese eine eigene private Zusatzkrankenversicherung ab- lohn anzunehmenden Versicherungsschutz übernehmen, schließen. wäre die Freigrenze überschritten. Folge: Auch der Waren-/ Benzingutschein wäre steuerpflichtig. Blick in die Zukunft Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung ihre bisheri- Handlungsempfehlung ge Auffassung verändern wird. Denn die Finanzämter sind Entscheidet sich also der Arbeitgeber dafür, seinen Arbeit- bislang bei der Übernahme von entsprechenden Versiche- nehmern – wie im Beispiel 1 – unmittelbar Versicherungs- rungsschutzleistungen generell von Barlohn ausgegangen. schutz zu gewähren, liegt zwar einerseits begünstigter Angesichts der klarstellenden Rechtsprechung des BFH Sachlohn vor, andererseits ist das Potenzial für weitere wird auch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums Sachbezüge angesichts der monatlichen Freigrenze von vom 10. Oktober 2013 möglicherweise anzupassen sein.
18 GESUND IM BETRIEB MEHR BEWEGUNG IM ARBEITSALLTAG Rund 42 Prozent der Erwachsenen in Deutschland be- Mit wenig Aufwand viel bewegen wegen sich zu wenig. Das ist das Ergebnis einer Stu- Um gesund zu bleiben, braucht es ein Mindestmaß an die der Weltgesundheitsorganisation (WHO, September Bewegung. Laut WHO-Studie ist für eine „ausreichende 2018). Die Bewegungsarmut hat schädlichen Einfluss Bewegung“ verhältnismäßig wenig Zeit nötig. Um gesund auf die Gesundheit. Die gute Nachricht: Gegensteu- zu bleiben, empfehlen Gesundheitsexperten pro Woche ern ist einfach – bereits kleine Veränderungen im mindestens 150 Minuten mäßige körperliche Aktivität oder Arbeitsalltag fördern die Gesundheit. 75 Minuten anstrengenden Sport. Dies entspricht pro Tag ca. 22 Minuten zügiges Gehen oder 10 Minuten Sport, bei Die WHO-Studie zeigt, dass Bewegungsmangel in erster dem man ins Schwitzen kommt. Linie ein Wohlstandsproblem ist: Vor allem in Ländern mit hohem Einkommen stieg die Quote der Bewegungsmuffel Bewegung im Arbeitsalltag zwischen 2001 und 2016 von 31 auf 37 Prozent an – mit Vor allem Beschäftigten, die einen Großteil ihrer Arbeits- den entsprechenden Zivilisationskrankheiten als Folge. zeit vor dem Computer sitzen, fällt es schwer, sich ausrei- Den größten Anteil an diesem Anstieg hat der WHO-Studie chend zu bewegen. Denn wer im Büro arbeitet, sitzt rund zufolge neben den USA, Neuseeland, Brasilien und Argen- 80 Prozent seiner Arbeitszeit. Als Folge davon erlahmt der tinien auch Deutschland. Durch ausreichende Bewegung Stoffwechsel und das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkran- wird das Risiko von Herzerkrankungen, Infarkten, Brust- kung steigt. Auch die Muskeln verkümmern durch das und Darmkrebs, Diabetes und Bluthochdruck gesenkt. lange Sitzen, was wiederum eine schlechte Haltung, Na- Zudem wirkt sich Bewegung positiv auf die mentale Ge- cken-, Schulter- und Rückenschmerzen hervorrufen kann. sundheit aus, denn sie baut Stress ab. Vielen gelingt es nicht, sich nach dem Feierabend noch
GESUND IM BETRIEB 19 für ein anstrengendes Sporttraining zu motivieren. Sportliche Unter- nehmungen müssen aber nicht unbedingt nach Feierabend erfolgen. ONLINE Der Deutsche Olympi- Beschäftigte sollten körperliche Aktivitäten auch bewusst in ihren sche Sportbund hat die Broschüre Arbeitsalltag einplanen und diese zur Gewohnheit werden lassen. „Bewegt im Betrieb“ herausge- geben, die Mitarbeiter zu mehr Bewegung im Was kann der Arbeitgeber tun? Berufsalltag motivieren soll. Sie ist zu finden Beschäftigte, die sich bewegen, fühlen sich nicht nur wohler, sondern unter: http://ogy.de/bewegt-im-betrieb sind auch leistungsfähiger. Gleichzeitig gehen die krankheitsbeding- ten Ausfallzeiten zurück. Unternehmen sollten ihren Beschäftigten ein Die WHO-Studie wurde in Lancet Global Bewusstsein für die gesundheitsförderliche Wirkung von Bewegung Health 2018 veröffentlicht unter: http://ogy.de/ vermitteln, z. B. durch ein vorbildhaftes Verhalten der Führungskräfte who-studie-bewegungsmangel und eine gute Kommunikation über gesundheitliche Themen (siehe Seite 20). Ergonomische Bürostühle, Stehpulte, Gymnastiksitzbälle oder höhenverstellbare Arbeitstische helfen, mehr Bewegung in den Arbeitsalltag zu bringen. Darüber hinaus können Arbeitgeber z. B. HINWEIS Das Team Gesund- Betriebssportgruppen anbieten oder Anreize zur Teilnahme an Prä- heitsmanagement der BKK ventionskursen schaffen. Im Intranet können Mini-Work-outs fürs GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Büro veröffentlicht werden. Arbeitgeber sollten Maßnahmen der berät Sie gerne zur Gesundheitsförderung in Betrieblichen Gesundheitsförderung in ihrem Betrieb etablieren. Un- Ihrem Betrieb terstützung und Beratung erhalten sie von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER. Standort Bielefeld 0521 5228-3785 Steuerliche Förderung von BGM-Maßnahmen Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschul- Standort Friedrichshafen deten Arbeitslohn Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen 07541 30199-3785 Gesundheitszustandes und der Betrieblichen Gesundheitsförderung gewähren, können diese Leistungen bis zu 500 EUR pro Jahr und www.bkkgs.de/bgm Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei stellen (§ 3 Nummer 34 EStG). Ab 2019 ist der Betrag von 500 EUR im Kalenderjahr nur dann steuer frei, wenn die Maßnahmen zertifiziert sind. Voraussetzung ist auch, dass die Leistungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielge- richtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Begünstigt werden dabei auch Zuschüsse des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen aufbrin- gen. Hierüber muss für jeden Teilnehmer einer solchen Maßnahme ein Nachweis in den Entgeltunterlagen geführt werden. Tipps für mehr Bewegung im Arbeitsalltag ■■ Arbeitsweg (oder Teile davon) zu Fuß oder mit ■■ Stehend und sitzend im Wechsel arbeiten dem Rad zurücklegen ■■ Zum Telefonieren aufstehen ■■ Beim Straßen- oder U-Bahnfahren: Eine Station ■■ Wege zum Drucker, zur Kaffeemaschine oder früher aussteigen und laufen zum Kollegen als bewegte Pausen nutzen ■■ Zügige Spaziergänge in der Mittagspause ■■ Besprechungen als „Walk and Talk“ ausge ■■ Treppe statt Aufzug benutzen stalten und dabei ein paar Schritte gehen ■■ In Bildschirmpausen kurze Bewegungsübungen oder das Meeting an einem Stehtisch durchführen abhalten
20 PERSONALMANAGEMENT GESUNDHEIT – AUCH EINE FRAGE DER KOMMUNIKATION Überall im Betrieb hängen Warnschilder, gezeichnete Bedienhinweise, jeder erhält bei der Einstellung eine ausgedruckte Information zu Arbeitssicher- heit und Gesundheitsschutz – und trotzdem wird gegen die Anweisungen verstoßen. Wie kommt das? Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz leben von zwei Dingen: Sie müssen vorgelebt werden und in den Köpfen präsent sein. Den Mitarbeitern muss im- mer wieder dargestellt werden, weshalb sie auf gesundheitliche Vorgaben achten sollen und was sie selbst davon haben. Dabei helfen Schilder allein wenig, auch das Verteilen von Informationsschriften reicht nicht aus. Das Thema Gesundheit muss im Unternehmen allgegenwärtig sein, immer wieder ins Bewusstsein geru- fen werden und bei allen Planungen einen eigenen Tagesordnungspunkt erhalten. Kurz: Für den Gesundheitsschutz muss Kommunikation stattfinden. Reden ist Gold Beim Arbeitsschutz sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben: Sicherheitsunter- weisungen und -einweisungen müssen regelmäßig zu allen Themen durchgeführt werden, die im Unternehmen vorkommen können – zur Nutzung von Werkzeu- gen ebenso wie zum Lärmschutz oder zur Pflicht des Anlegens von Schutzklei- dung. Die Schulungen müssen in bestimmten Abständen wiederholt und vertieft werden, für manche Arbeitsmittel sind sogar besondere Erlaubnisse erforderlich (Staplerschein etc.).
PERSONALMANAGEMENT 21 Anders verhält es sich bei Gesundheitsvorsorgethemen. Hier liegt es BEISPIEL v. a. an den Führungskräften und der Unternehmenskultur, ob Gesund- Mitarbeiter Markus Lühe kommt heitsschutz ein ständiger Begleiter ist oder wird. Ein erster Schritt ist, häufig übermüdet und spät zur die Themen regelmäßig zu kommunizieren, ihre Bedeutung für das Un- Arbeit, seine Leistungen haben ternehmen darzustellen und auch gesundheitliche Angebote zu unter- deutlich nachgelassen, er hat sich bereits breiten. Dabei sollte klargestellt werden, dass der Gesundheitsschutz mehrfach kurz krank gemeldet. Im Gespräch ernst genommen wird und kranke Mitarbeiter nicht stigmatisiert wer- erfährt die Vorgesetzte, dass das Ehepaar den sollen. Lühe sich mit der Betreuung ihres kranken Kleinkindes aufreibt, weil sich die Arbeits- Insbesondere männliche Mitarbeiter sollten dazu aufgefordert werden, zeiten der Partner ungünstig überschneiden. körperliche Überlastungen zu vermeiden und technische Hilfsmittel zu Hier könnte durch eine zeitlich begrenzte benutzen. Besonders engagierten Mitarbeitern sollte vermittelt wer- abweichende Arbeitszeitregelung Entlastung den, keinen Präsentismus zu betreiben – krank zur Arbeit zu erscheinen, geschaffen werden. führt zu erhöhten Fehlerquoten und je nach Erkrankung auch zu einer Ansteckung ganzer Teams. Gesundheit ist nicht nur Privatsache Auch in Jahres- oder Einzelgesprächen sollte die Frage „Wie geht es Dir heute?“ keine Floskel sein. Die Führungskraft sollte genau zu- hören und nachfragen, was der Mitarbeiter berichtet. Auch häufige Übermüdung, Dienst nach Vorschrift oder ungewohnt hohe Fehler- quoten können Anlass für ein Gespräch sein. Denn bei der Gesund- heit kann keine Trennung zwischen beruflichem und privatem Leben vorgenommen werden. Wer schlecht schläft oder – beispielsweise aus privaten Gründen – frustriert ist, wird diese Grundstimmung nicht am Werkstor abgeben können. Eine ehrlich anteilnehmende Frage, ob der Arbeitgeber etwas tun kann, um das Problem abzumildern, kann zu individuellen Arrangements und besserer Gesundheit der Mitarbeiter führen. Kommunikationskultur fördert Gesundheit Auch außerhalb des Themas Gesundheit ist Kommunikation ein Weg, um sich am Arbeitsplatz wohler zu fühlen. Eine angespannte Stim- mung, Missverständnisse, Schweigen, verbale Aggressivität oder ein „Vor-vollendete-Tatsachen-Stellen“ sind keine gute Basis für ein angenehmes Miteinander im Betrieb. Auf diesem Weg gehen leicht wichtige Informationen auch für das betriebliche Miteinander und eine erfolgreiche Zusammenarbeit verloren. Weit schlimmer: Die genann- ten ungünstigen Kommunikationsformen führen zu einer negativen Grundstimmung, die sich in einem erhöhten Krankenstand nieder- schlagen kann. TIPP Zum Thema „Gesundheit In Bezug auf die Kommunikationskultur sind die Führungskräfte ent- und Sicherheit als kommunika- weder Vorbilder oder Gegenpole – auch wenn ihnen das nicht klar ist. tive Aufgabe“ hat die DGUV im Die Mitarbeiter eines schweigsamen Chefs werden versuchen, die Rahmen der Kampagne „Kommitmensch“ fehlenden Kommunikationsinhalte zu vermuten, und bauen eine leb- eine Broschüre herausgebracht, die kostenlos hafte „Gerüchteküche“ auf. Ein offen über Fehler kommunizierender, heruntergeladen werden kann unter: aber nicht anklagender Vorgesetzter wird eher erreichen, dass auch http://ogy.de/gesundheitskommunikation seine Mitarbeiter Fehler als Entwicklungschance verstehen und selbst ebenso offen darüber sprechen – zum Wohl des Unternehmens.
22 SCHLUSSPUNKT ERSTATTUNG VON UMZUGSKOSTEN Wenn ein Arbeitnehmer aus beruflicher Veranlassung umzieht, kann der Arbeitgeber die dadurch verursachten Umzugskosten in gewissen ONLINE Die Höchst- und Grenzen steuerfrei erstatten. Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer Pauschbeträge wurden mit dem durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind BMF- Schreiben vom 21. Sep- grundsätzlich als Werbungskosten anzuerkennen. Die Obergrenze für tember 2018 (IV C 5 – S 2353/16/10005) für den Ansatz von Werbungskosten sind die im Bundesumzugskosten Umzüge ab dem 1. März 2018 und für die gesetz (BUKG) genannten Höchstbeträge. Bis zu diesen Höchstbe- Folgejahre angehoben. Das BMF-Schreiben ist trägen kann der Arbeitgeber Umzugskosten erstatten, ohne dass zu finden unter der Internetadresse: Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge darauf zu entrichten http://ogy.de/umzugskosten sind. Übernimmt der Arbeitgeber die Umzugskosten nicht oder nur teilweise, können die (darüber hinaus) vom Arbeitnehmer getragenen Kosten in dessen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Steuerfrei erstattet werden können die tatsächlichen Umzugskosten (Speditions- und Reisekosten, Wohnungsvermittlungskosten, ggf. Mietentschädigung bei einer Überschneidung von Mietverhältnissen). Über diese Kosten muss der Arbeitnehmer Belege vorlegen, die der Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen zu nehmen hat. Umzugsbedingte Unterrichtskosten für die Kinder des Arbeitnehmers sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei. Auch diese Auf- wendungen sind nachzuweisen und in den Entgeltunterlagen zu doku- mentieren. Darüber hinaus bleiben für den Arbeitnehmer sowie seine Familienangehörigen sonstige Umzugsauslagen (§ 10 Absatz 1 BUKG) steuerfrei. Hierbei handelt es sich um Pauschbeträge, die nicht einzeln nachgewiesen werden müssen. Steuerfreie Erstattung von Umzugskosten Bei Beendigung des Umzugs bis 28. 2. 2018 ab 1. 3. 2018 ab 1. 4. 2019 ab 1. 3. 2020 Höchstbetrag umzugsbedingte 1.926 EUR 1.984 EUR 2.045 EUR 2.066 EUR Unterrichtskosten für ein Kind Pauschbetrag sonstige 764 EUR 787 EUR 811 EUR 820 EUR Umzugsauslagen Ledige Pauschbetrag sonstige Umzugsauslagen Verheiratete/ 1.528 EUR 1.573 EUR 1.622 EUR 1.639 EUR Lebenspartner Pauschbetrag sonstige Umzugsauslagen weitere 337 EUR 347 EUR 357 EUR 361 EUR Personen (Kinder)
SCHLUSSPUNKT 23 UNFALLVERSICHERUNG: LOHNNACHWEIS NUR NOCH DIGITAL IMPRESSUM Für das Meldejahr 2018 können Arbeitgeber ihre Lohnsummen nur Die Zeitschrift BKK Service wird von der MBO noch digital an die gesetzliche Unfallversicherung melden. In den Verlag GmbH in Zusammenarbeit mit dem BKK Jahren 2016 und 2017 war neben dem digitalen auch der alte Papier- Dachverband herausgegeben. BKK® und das lohnnachweis verpflichtend. Diese Übergangsphase ist jetzt abge- BKK Logo sind registrierte Schutzmarken des BKK Dachverbandes. schlossen, wie aus einer Pressemitteilung der Deutschen Gesetz lichen Unfallversicherung (DGUV) hervorgeht. Der Lohnnachweis ist © MBO Verlag GmbH die Grundlage für den Beitragsbescheid, den die Berufsgenossen- Achtermannstr. 19 48143 Münster schaften an die Unternehmen versenden. Unternehmen haben die entsprechenden Meldungen über ihr Entgeltabrechnungsprogramm Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Verviel- oder über sv.net an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft zu fältigung, auch in elektronischer Form, nur mit übermitteln. Alle anderen Übermittlungswege wie Papierformular, Ex- schriftlicher Zustimmung des Verlags. tranet oder Fax sind gesetzlich nicht mehr zulässig. Für das Meldejahr Verantwortlicher Redakteur: 2018 können die Unternehmen die erforderlichen Stammdaten bereits Dr. Joachim Hetscher, jhetscher@mbo-verlag.com seit dem 1. November 2017 elektronisch im Stammdatendienst der Redaktion: Unfallversicherung abrufen, für 2019 seit dem 1. November 2018. Bernhard Hillmoth, Gisbert Kersting, Sigrun Knoche, Dirk Lenzing, Agnes Mehringskötter, Inken Roeder MUTTERSCHUTZFRIST SENKT Redaktionsschluss: 20. 11. 2018 JAHRESARBEITSENTGELT Mitarbeiter der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER an dieser Ausgabe: Die Krankenversicherungspflicht einer höher verdienenden Arbeitneh- Karin Wille, Melanie Cyra, Helen Bauer merin endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr regelmäßiges Bezug dieser Arbeitgeber-Information über: Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Ka- Winterstraße 49, 33649 Bielefeld lenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Druck: Fromm GmbH & Co. KG, Osnabrück Bei der Bestimmung des Arbeitsentgelts für das folgende Kalenderjahr handelt es sich um eine Prognose. Hierbei ist das vereinbarte Arbeits- ISSN 2192-788X entgelt auf ein zu erwartendes Jahresarbeitsentgelt hochzurechnen; zu Vertrieb: berücksichtigen ist nur der zu erwartende Verdienst. Der Entgeltausfall MBO Verlag GmbH, Münster aufgrund der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) Telefon: 0251/84 93 82-10 ist zu berücksichtigen, so das Bundessozialgericht mit Urteil vom Telefax: 0251/84 93 82-29 E-Mail: service@mbo-verlag.com 7. Juni 2018 (B 12 KR 8/16 R). Für alle anderen Prognosen im Zusam- www.mbo-verlag.com menhang mit dem voraussichtlichen Jahresarbeitsentgelt gilt weiter- hin unverändert: Änderungen der Einkommensverhältnisse lösen erst Bildnachweise: Titel: © Halfpoint/istockphoto zu dem Zeitpunkt eine erneute Betrachtung aus, in dem die Änderun- S. 2: © gpointstudio/Fotolia gen auch tatsächlich eintreten. S. 2: © Michael Flippo/Fotolia S. 2: © contrastwerkstatt/Fotolia Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die versicherungspflichtiges Mit- S. 2: © New Africa/Fotolia S. 2: © nd3000/Fotolia glied einer Krankenkasse war. Ab 1. Juli 2012 überstieg ihr Gehalt die S. 3: © Robert Kneschke/Fotolia Jahresarbeitsentgeltgrenze. Daraufhin meldete die Arbeitgeberin sie S. 4: © contrastwerkstatt/Fotolia bei der Krankenkasse ab 1. Januar 2013 als versicherungsfreie Arbeit- S. 7: © Superingo/Fotolia S. 8: © gpointstudio/Fotolia nehmerin. Die Klägerin befand sich ab 22. März 2013 im Mutterschutz S. 10: © LIGHTFIELD STUDIO/Fotolia mit Bezug von Mutterschaftsleistungen bis 1. Juli 2013. In der bis zum S. 14: © JiSign/Fotolia 2. Mai 2015 nachfolgenden Elternzeit bezog sie teilweise Elterngeld S. 15: © Michael Flippo/Fotolia und war nicht berufstätig. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde schon S. 16: © contrastwerkstatt/Fotolia S. 18: © New Africa/Fotolia wegen des Arbeitsentgeltausfalls aufgrund der Mindestschutzfrist bei S. 20: © nd3000/Fotolia Entbindung von zwei Wochen unterschritten. In der Konsequenz blieb die Mitgliedschaft der Klägerin über den 31. Dezember 2012 hinaus Aus Gründen der Lesbarkeit werden im BKK Ser- vice durchgehend die männlichen Wortformen beitragsfrei erhalten, da sie Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bezog verwendet, auch wenn geschlechtsneutrale Aus- und Elternzeit genommen hatte. sagen getroffen werden sollen.
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