ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...

Die Seite wird erstellt Stefan-Nikolai Lorenz
 
WEITER LESEN
ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...
AUSGABE 4 | 2018

ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR
BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG

SV-WERTE UND TERMINE 2019

ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN

GESÜNDER DURCH BEWEGUNG IM ARBEITSALLTAG
ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...
2     VORWORT & INHALT

                                LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,

                                zum Jahreswechsel ändern sich wie immer nicht nur die guten Vorsätze, sondern auch
                                viele Werte im Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Damit Sie den Überblick behalten,
                                finden Sie diese in einer praktischen Tabelle auf den Seiten 12 und 13 zusammengefasst.

                                Darüber hinaus treten ab 2019 einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Dies sind u.a.
                                die paritätische Beitragsfinanzierung und die Anhebung des Mindestlohns. Ab Januar 2019
                                müssen Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss zur betrieblichen
                                Altersversorgung leisten – mehr dazu in unserem Schwerpunktartikel. Für den guten Vor-
    Frank Jessen, Vorstand      satz nach den Feiertagen finden Sie Tipps ab S. 18, mit denen Sie und Ihre Mitarbeiter
                                gesünder durch den Arbeitsalltag kommen und mit wenig Aufwand viel bewegen können.

                                Einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2019 wünscht Ihnen

                                Ihr

       3   KURZ & KNAPP
           Midijobs: 1.300 EUR-           10     ARBEITSRECHT
                                                 Rechtsprechung                  18      GESUND IM BETRIEB
                                                                                         Mehr Bewegung im
           Grenze ab 1. Juli 2019                zur bAV                                 Arbeitsalltag

       3   KURZ & KNAPP
           Mehr Weiterbildungs­           12     TABELLE
                                                 Rechengrößen, Grenz­            20      PERSONALMANAGEMENT
                                                                                         Gesundheit – auch eine
           förderung                             werte und Termine 2019                  Frage der Kommunikation

       4   SCHWERPUNKT
           Zuschuss zur betrieblichen     14     ARBEITSRECHT
                                                 Aktuelle Recht­-                22      SCHLUSSPUNKT
                                                                                         Erstattung von
           Altersversorgung                      ­sprechung                              Umzugskosten

       8   SOZIALVERSICHERUNG
           Saisonarbeitnehmer             15     STEUERRECHT
                                                 Steuervorteile für              23      SCHLUSSPUNKT
                                                                                         Unfallversicherung: Lohn-
           richtig melden                        Mobilität                               nachweis nur noch digital

       9   SOZIALVERSICHERUNG
           Freistellung und               16     STEUERRECHT
                                                 Abgrenzung zwischen             23      SCHLUSSPUNKT
                                                                                         Mutterschutzfrist senkt
           Arbeits­losengeld                     Bar- und Sachlohn                       Jahresarbeitsentgelt
ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...
KURZ & KNAPP                3

MIDIJOBS: 1.300 EUR-GRENZE AB 1. JULI 2019

Die Erweiterung der bisherigen Gleitzone auf 1.300 EUR, die in Zukunft Über-
gangsbereich genannt wird, soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Dies hat der
Bundestag am 8. November 2018 beschlossen. Ursprünglich war geplant, dass
die Neuregelungen bereits zum 1. Januar 2019 gelten sollten.

Beschäftigte in sog. Midijobs, die regelmäßig zwischen 450 EUR und 850 EUR
(ab 1. Juli 2019: 1.300 EUR) verdienen, zahlen geringere Beiträge, die bis zur obe-
ren Grenze von 850 EUR bzw. 1.300 EUR progressiv ansteigen. Durch die Anhe-
bung der oberen Grenze profitieren zukünftig mehr Arbeitnehmer von niedrigeren
Sozialabgaben als bisher. Die untere Grenze bleibt unverändert bei 450 EUR.

Gleichzeitig sollen ab dem 1. Juli 2019 die Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung
im Übergangsbereich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ermittelt werden, so-
dass für Beschäftigte im Übergangsbereich keine geringeren Rentenleistungen
entstehen. Die bisherigen Regeln zum Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonen-
Regelung in der Rentenversicherung entfallen in der Konsequenz ebenfalls. Wie
sich die Neuregelungen auf das DEÜV-Meldeverfahren auswirken werden, stand
bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

MEHR WEITERBILDUNGSFÖRDERUNG

Mit dem Qualifizierungschancengesetz („Gesetz zur Stärkung der Chancen für
Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“) soll die
Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und Arbeitsuchende durch die Bundes-
agentur für Arbeit erweitert werden. Künftig sollen Arbeitnehmer unabhängig von
ihrer Qualifikation, ihrem Lebensalter und der Größe des Unternehmens, in dem
sie beschäftigt sind, durch eine teilweise oder vollständige Übernahme der Weiter-
bildungskosten gefördert werden können.

Voraussetzung für die neue Förderung ist, dass die jeweilige Weiterbildung über
eine kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgeht (länger
als vier Wochen dauert), außerhalb des eigenen Betriebes stattfindet und von
einem für die Förderung zugelassenen Weiterbildungsträger durchgeführt wird.
Der Erwerb des Berufsabschlusses muss mindestens vier Jahre zurückliegen
und es darf in den letzten vier Jahren keine Weiterbildung besucht worden sein, die
mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Das Qualifizierungschancengesetz soll
zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...
4     SCHWERPUNKT

      ZUSCHUSS ZUR BETRIEB­
      LICHEN ALTERSVERSORGUNG

    Wandelt der Arbeitnehmer im Rahmen einer Neuvereinbarung ab dem
    1. Januar 2019 Arbeitsentgelt in den Durchführungswegen Pensions-
    fonds, Pensionskasse oder Direktversicherung um, so hat der Arbeitgeber
    15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss an den
    Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterzulei-
    ten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge
    einspart. Die Verpflichtung besteht nicht im Rahmen von Direkt- und Unter-
    stützungskassenzusagen.

    Die individuelle Alterssicherung soll sich außer auf die gesetzliche Rente verstärkt
    auf die betriebliche und die private Altersvorsorge stützen. Eine kapitalgedeckte
    Betriebsrente kann dabei zusammen mit der umlagefinanzierten Rente mögliche
    Zahlungsrisiken minimieren. Heute haben rund 60 Prozent der sozialversicherungs-
    pflichtig Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente. Insbesondere bei Gering-
    verdienern sowie Beschäftigten in Kleinbetrieben soll diese Quote erhöht werden.
ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...
SCHWERPUNKT                   5

Die betriebliche Altersversorgung war ursprünglich eine         Zuschüsse bei Entgeltumwandlungen
freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit 2002 haben Be-      Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17. August
schäftigte jedoch grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres     2017 wurde ein neuer Arbeitgeberzuschuss eingeführt,
Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung          mit dem der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen in den
umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten           Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse und
(Entgeltumwandlung).                                            Direktversicherung die Leistungen an die betriebliche Alters­
                                                                versorgung um 15 Prozent aufstocken muss:
Bei der Umwandlung von Gehaltsansprüchen in eine be-
triebliche Altersversorgung bleibt der Umwandlungsbetrag        ■■ seit dem 1. Januar 2018 im Rahmen einer reinen Beitrags-
im Jahr bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West             zusage,
in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-RV) steuerfrei
(2019 sind dies 6.432 EUR) und bis 4 Prozent der BBG-RV         ■■ ab 1. Januar 2019 für eine betriebliche Altersversorgung
West (2019: 3.216 EUR) beitragsfrei zur Sozialversicherung.         aufgrund individual- und kollektivrechtlicher Vereinbarun-
                                                                    gen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden und
Alle Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung un-
terliegen, soweit sie in der Erwerbsphase steuerfrei waren,     ■■ ab dem 1. Januar 2022 für eine betriebliche Altersversor-
in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Einkommen-             gung aufgrund individual- und kollektivrechtlicher Vereinba-
steuer (sog. nachgelagerte Besteuerung). Außerdem gilt              rungen, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden.
für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Rentner: In
der Regel sind für Leistungen aus der betrieblichen Alters­     Zur Zahlung des Zuschusses ist der Arbeitgeber nur ver-
versorgung in der Auszahlungsphase Kranken- und Pflege-         pflichtet, wenn und soweit er Sozialversicherungsbeiträge
versicherungsbeiträge zu zahlen.                                einspart (siehe Beispiele 1 bis 3).

             BEISPIEL 1
             Sachverhalt: Die Metallgesellschaft vereinbart ab dem 1. März 2019 mit ihrer Arbeitnehmerin Sabine Weber
             individualvertraglich eine Entgeltumwandlung von 1.200 EUR p. a., Durchführungsweg Direktversicherung,
             bisheriges Entgelt – vor der Entgeltumwandlung – 7.000 EUR monatlich.

  Beurteilung: Das Arbeitsentgelt von Sabine Weber liegt sowohl vor als auch nach der Entgeltumwandlung oberhalb der
  Beitragsbemessungsgrenzen. Durch die Vereinbarung spart der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge ein. Er ist
  nicht verpflichtet, den Zuschuss zur Entgeltumwandlung (15 Prozent) zu gewähren.

             BEISPIEL 2
             Sachverhalt: Der Arbeitgeber Handels GmbH vereinbart ab dem 1. Mai 2019 mit dem Arbeitnehmer Dennis
             Berger individualvertraglich eine Entgeltumwandlung von 1.200 EUR p. a., Durchführungsweg Direktversiche-
             rung, die Zahlungen erfolgen monatlich in Höhe von 100 EUR. Bisheriges Entgelt – vor der Entgeltumwandlung
             – 3.500 EUR monatlich.

  Beurteilung: Dennis Bergers sozialversicherungspflichtiges Entgelt reduziert sich von 3.500 EUR auf 3.400 EUR. Die
  Arbeitgeberbeitragsanteile verringern sich dadurch von (angenommen) 704,38 EUR auf 684,25 EUR; die Ersparnis beträgt
  20,13 EUR monatlich. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung des 15-Prozent-Zuschusses verpflichtet.
ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...
6     SCHWERPUNKT

    Anders als der gesetzlich verpflichtende Arbeitgeberzu-                                       Späterer Einbezug von Altverträgen
    schuss bei einer reinen Beitragszusage steht der ab 2019                                      Der Arbeitgeberzuschuss gilt für individual- und kollektiv-
    anfallende Zuschuss nach § 1a Absatz 1a BetrAVG zur Dis­                                      rechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem
    position der Tarifvertragspartner. Diese werden jedoch die                                    1. Januar 2019 geschlossen worden sind, erst nach einer
    Vorteile der Regelung – nicht zuletzt die Bindungswirkung                                     Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2022 (§ 26a BetrAVG n. F.).
    an den Betrieb – im Blick haben.
                                                                                                  Steuer- und Beitragsfreiheit
    Begrenzung der Arbeitgeberzuschüsse                                                           Der 15-Prozent-Zuschuss des Arbeitgebers nach § 1a Ab-
    Der Arbeitgeber hat den 15-prozentigen Zuschuss nur zu                                        satz 1a BetrAVG ist nach § 3 Nummer 63 EStG steuerfrei,
    zahlen, soweit er durch die Umwandlung tatsächlich So-                                        soweit er zusammen mit dem Umwandlungsbetrag die
    zialversicherungsbeiträge einspart. Neben den Arbeitge-                                       Grenze von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West
    beranteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zählen                                        in der allgemeinen Rentenversicherung pro Jahr nicht über-
    hierzu auch der Arbeitgeberzuschuss an berufsständische                                       schreitet.
    Versorgungseinrichtungen sowie zur freiwilligen bzw. priva-
    ten Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschalbeiträge                                      Der Zuschuss zählt nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9
    für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Umlagen zur Unfall-                                   Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) nicht zum Ar-
    versicherung und nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz                                         beitsentgelt, soweit er zusammen mit dem Umwandlungs-
    sowie Insolvenzgeldumlagen zählen hingegen nicht zu den                                       betrag die Grenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungs-
    betreffenden Sozialversicherungsbeiträgen. Der Vorteil für                                    grenze West in der allgemeinen Rentenversicherung pro Jahr
    den Arbeitnehmer: Wandelt er z. B. 100 EUR vom Brutto in                                      nicht überschreitet.
    Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung um, zahlt
    der Arbeitgeber 115 EUR in die betriebliche Alterssicherung
    ein. Außerdem entfallen auch bei ihm die anteiligen Sozial-
    versicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer auf den Um-
    wandlungsbetrag.

                      BEISPIEL 3
                      Sachverhalt: Der Arbeitgeber Bau KG vereinbart ab dem 1. Mai 2019 mit der Arbeitnehmerin Manuela Daum in-
                      dividualvertraglich eine Entgeltumwandlung von 600 EUR p. a., Durchführungsweg Direktversicherung, Zahlungen
                      erfolgen monatlich in Höhe von 50 EUR. Bisheriges Entgelt – vor der Entgeltumwandlung – 3.000 EUR monatlich.

      Beurteilung: Manuela Daums Entgelt, das für die Beitragsbemessung in der Sozialversicherung herangezogen wird,
      reduziert sich von 3.000 EUR auf 2.950 EUR. Die Arbeitgeberanteile verringern sich dadurch um (angenommen) 10,06 EUR
      monatlich.

      Umwandlungsbetrag monatlich........................................................................................................................... 50,00 EUR
      Davon 15 Prozent....................................................................................................................................................7,50 EUR
      Arbeitgeber-Ersparnis von SV-Beiträgen.............................................................................................................. 10,06 EUR

      Ersparnis des Arbeitgebers (10,06 EUR – 7,50 EUR =)..........................................................................................2,56 EUR

      Die Ersparnis bei den SV-Beiträgen wird mit 15 Prozent des Umwandlungsbetrags verglichen, der niedrigere Betrag ist zu
      zahlen. Daher hat die Bau KG für Manuela Daum einen Zuschuss von 7,50 EUR an den Direktversicherer zu leisten.
ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...
SCHWERPUNKT        7

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für bAV

     2018            2019            2020                2021               2022                 2023

                                    15 % bei reiner Beitragszusage

                                                15 % bei Neuvereinbarung

                                                                       15 % für alle Vereinbarungen,
                                                                       auch vor 2019
ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...
8     SOZIALVERSICHERUNG

      SAISONARBEITNEHMER
      RICHTIG MELDEN

    Es mehren sich Anzeichen dafür, dass das Saisonarbeit-            nen jahreszeitlich bedingten wiederkehrenden erhöhten
    nehmer-Kennzeichen im DEÜV-Meldeverfahren teilweise               Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers abzudecken,
    zu Unrecht vorgegeben wird. Dabei verhindert der richti-
    ge Umgang mit diesem Kennzeichen Mehraufwand bei                ■■ aufgrund dieser Beschäftigung in der deutschen gesetz­
    Arbeitgebern durch Rückfragen der Krankenkassen.                    lichen Krankenversicherung versichert ist und

    Mit dem sog. Saisonarbeitnehmer-Kennzeichen sind seit           ■■ oberhalb der Geringfügigkeitsgrenzen von 450 EUR mo-
    dem 1. Januar 2018 Saisonarbeitnehmer gesondert zu kenn-           natlich bzw. länger als 70 Arbeitstage/3 Monate beschäf-
    zeichnen. Hintergrund der Kennzeichnungspflicht ist die am         tigt wird.
    1. Januar 2018 in Kraft getretene Änderung bei der obligato-
    rischen Anschlussversicherung, bei der Saisonarbeitnehmer       Das Kennzeichen darf also nicht verwendet werden, wenn
    nicht mehr zwingend nach Aufgabe der Beschäftigung in           eine saisonale Beschäftigung aufgenommen wird durch
    die freiwillige Krankenversicherung überführt werden. Das
    Kennzeichen ist aber nur dann zu verwenden, wenn es sich        ■■ einen deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen
    bei dem Beschäftigten auch tatsächlich um einen Saison­            mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Deutschland,
    arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes handelt.
                                                                    ■■ einen deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen
    Kennzeichen nicht für alle Saisonarbeitskräfte                     mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Ausland, die
    Beschäftigte in Saisonbetrieben (z. B. Biergärten, Eisdielen,      Beschäftigung aber auf mehr als acht Monate befristet ist.
    Weihnachtsmarktstände) werden häufig zwar nur für einen
    begrenzten Zeitraum eingestellt, allerdings ist nicht für       ■■ Zudem darf es generell nicht für geringfügig entlohnte
    jede „Saisonarbeitskraft“ automatisch auch das Saison­              Beschäftigte, kurzfristig Beschäftigte und ausschließlich
    arbeitnehmer-Kennzeichen zu verwenden.                              unfallversicherte Beschäftigte verwendet werden.

    Eine Saisonkraft darf nur in den Fällen mit dem Saison­         Das Kennzeichen ist außerdem nur bei Anmeldung aufgrund
    arbeitnehmer-Kennzeichen gemeldet werden, in denen der          des Beginns einer Beschäftigung (Meldegrund „10“) bzw.
    Arbeitnehmer mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt im          bei gleichzeitiger An- und Abmeldung (Meldegrund „40“) zu
    Ausland                                                         verwenden. Arbeitgeber müssen nicht im Nachhinein über-
                                                                    prüfen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich nur für die gemel-
    ■■ für eine auf bis zu acht Monate befristete Beschäftigung    dete Beschäftigung nach Deutschland gekommen und an-
        vorübergehend nach Deutschland gekommen ist, um ei-         schließend wieder in sein Heimatland zurückgekehrt ist.
ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...
SOZIALVERSICHERUNG                      9

FREISTELLUNG UND
ARBEITSLOSENGELD

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 30. August 2018           rend die Gerichte in Hamburg und München der BA Recht
entschieden, dass die während einer unwiderruflichen           gaben, sah das LSG Nordrhein-Westfalen hier keinen Grund
Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ge-         für eine Differenzierung zwischen versicherungsrechtlicher
zahlte Vergütung bei der Bemessung des anschließenden          und leistungsrechtlicher Beschäftigung. Schließlich seien
Arbeitslosengeldes einzubeziehen ist (B 11 AL 15/17 R).        doch während der Freistellungsphase auch Beiträge gezahlt
Betroffene Arbeitnehmer dürfen sich jetzt über höhere          worden. Dies müsse bei der Berechnung des Arbeitslosen-
Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) freuen.           geldes berücksichtigt werden.

Wer seinen Job verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.    Der aktuelle Fall
Das Arbeitslosengeld wird aus den im letzten Jahr vor dem      Das BSG hatte über die Höhe des Arbeitslosengeldes ei-
Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträu-           ner Pharmareferentin zu entscheiden, die durch einen Auf-
men der versicherungspflichtigen Beschäftigungen berech-       hebungsvertrag unwiderruflich von ihren Arbeitsleistungen
net. Gibt es in diesem Jahr weniger als 150 Beschäftigungs-    freigestellt war. Während der Freistellung bezog die Kläge-
tage, wird auf die letzten zwei Jahre (ab 1. Januar 2020:      rin Krankentagegeld und danach Arbeitslosengeld. Bei der
30 Monate) zurückgegriffen. Wenn auch hier keine 150 Bei-      Bemessung des Arbeitslosengeldes ließ die BA die in der
tragstage vorliegen, wird die Leistung pauschal nach der       Freistellungsphase gezahlte Vergütung außer Betracht. Da-
beruflichen Qualifizierung berechnet. Dies hat für die Be-     durch ergab sich eine Beschäftigungszeit von weniger als
troffenen meist ein niedrigeres Arbeitslosengeld zur Folge.    150 Tagen im zweijährigen Bemessungszeitraum – mit der
                                                               Folge einer fiktiven (niedrigeren) Leistung.
Doch welcher Bemessungszeitraum ist maßgeblich, wenn
der Beschäftigte zuletzt – z. B. durch einen Aufhebungs­       Die Entscheidung des BSG
vertrag mit seinem Arbeitgeber – unwiderruflich von der        Die Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung ist in den
Arbeitsleistung freigestellt war?                              Bemessungszeitraum einzubeziehen, da das Beschäftigungs-
                                                               verhältnis nicht beendet war. Zum einen ist durch die Wei-
Art des Beschäftigungs­verhältnisses maßgeblich?               terzahlung des Gehalts der Entgeltfaktor erhalten geblieben,
Bisher war umstritten, ob auch das in der Freistellungsphase   zum anderen hat die Arbeitgeberin während der Freistellungs-
gezahlte Arbeitsentgelt für die Berechnung des Arbeitslosen-   phase begrenzte Direktionsrechte ausgeübt. Damit stand die
geldes heranzuziehen war. In ihren „Fachlichen Weisungen“      Klägerin innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist mindestens
unterscheidet die BA zwischen einem versicherungsrecht-        zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis, für
lichen und einem leistungsrechtlichen Beschäftigungsver-       eine fiktive Entgeltberechnung war kein Raum. Maßgebend
hältnis. Ein leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis     für den „Beschäftigungsbegriff“ ist § 7 Absatz 1 SGB IV, der
liege nicht vor, wenn die Beschäftigung tatsächlich nicht      sich an den tatsächlichen Verhältnissen ausrichtet; dieser ist
ausgeübt werde. Folglich heißt es in den Weisungen dazu:       identisch mit dem im Fall der Klägerin vertraglich vereinbarten
„Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung (…) bleiben au-    Ende des „Arbeitsverhältnisses“. Soweit Entscheidungen des
ßer Betracht.“ Kam es später zum Rechtsstreit, urteilten die   Senats ein anderes Begriffsverständnis entnommen werden
Landessozialgerichte (LSG) jedoch unterschiedlich. Wäh-        kann, wird daran nicht festgehalten.
ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG - SV-WERTE UND TERMINE 2019 ABGRENZUNG ZWISCHEN BAR- UND SACHLOHN GESÜNDER DURCH BEWEGUNG ...
10     ARBEITSRECHT

       RECHTSPRECHUNG
       ZUR BAV

     Das System und der Umgang mit der betrieblichen Altersversor-
     gung (bAV) ist kompliziert und wird durch die kaum überschauba-
     re Rechtsprechung nicht übersichtlicher. Für Arbeitgeber bestehen
     durchaus Haftungsrisiken, was jedoch nicht bedeutet, dass dem
     Mitarbeiter jede Verantwortung genommen wird.

     Keine Informationspflicht des Arbeitgebers
     Die Entscheidung zum Aufbau einer bAV liegt allein im persönlichen
     Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers. Auch wenn sie ein wichti-
     ger Baustein zur Absicherung der Risiken des Alters sein soll, müssen
     Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht auf die Möglichkeiten der Entgelt­
     umwandlung hinweisen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 21. 1. 2014 –
     3 AZR 807/11) hat klargestellt, dass sich weder aus dem Wortlaut des
     Gesetzes noch aus seinem Zweck eine Informationspflicht des Arbeit-
     gebers zum Anspruch auf Entgeltumwandlung ergibt.

     Gleichbehandlungsgrundsatz gilt
     Wenn jedoch der Zugang zur bAV angeboten wird, müssen Arbeit-
     geber unbedingt den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
     beachten und dürfen Arbeitnehmer nicht willkürlich vom betrieblichen
     Rentenaufbau ausschließen. Deshalb müssen grundsätzlich auch ge-
     ringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) die Möglichkeit haben,
     an einer betrieblichen Altersversorgung teilzunehmen.
ARBEITSRECHT                 11

Nach einem viel beachteten Urteil sind geringfügig entlohnte     Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestell-
Beschäftigte generell in die bAV aufzunehmen, wenn sie dies      ten für zulässig erklärt (BAG, 17. 6. 2014 – 3 AZR 757/12).
verlangen (LAG München, 13. 1. 2016 – 19 Sa 554/15). Der
Ausschluss kann v. a. nicht damit begründet werden, dass für     Einzel- und kollektivvertragliche Vereinbarungen
diese Mitarbeitergruppe kein Versorgungsbedürfnis bestehe,       Schwierig und für Arbeitgeber nicht frei von Risiken kann auch
denn nach Ansicht des LAG hat der Gesetzgeber ein solches        das Verhältnis zwischen einzelvertraglichen Versorgungszusa-
Versorgungsbedürfnis anerkannt, indem er die gesetzliche         gen und kollektiven Vereinbarungen zur bAV sein, wenn die-
Rentenversicherung schrittweise geöffnet hat.                    se inhaltlich nicht harmonieren. Auch an dieser Stelle ist der
                                                                 arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten,
Minijobber können deshalb nur ausnahmsweise von der bAV          weshalb ein Ausschluss von einer Betriebsrente nur bei zu-
ausgeschlossen werden, wenn ein krasses Missverhältnis           mindest gleichwertigen individualvertraglichen Ansprüchen
zwischen dem Aufwand des Arbeitgebers und dem Ertrag für         zulässig ist (BAG, 19. 7. 2016 – 3 AZR 134/15). Allerdings macht
den geringfügig Beschäftigten besteht. Zudem müsste die je-      das BAG an dieser Stelle zwei Einschränkungen:
weilige betriebliche Versorgungsordnung Ausschlusskriterien
für einen solchen Fall vorgeben.                                 ■■ Maßgeblich soll nicht die Gleichwertigkeit der Pensions-
                                                                     berechtigungen im Einzelfall sein, sondern ob die von der
Auch darf der Zugang zur bAV nur im Ausnahmefall vom Le-             Pensions-Betriebsvereinbarung ausgeschlossenen Arbeit-
bensalter abhängig gemacht werden. Diskriminierend und               nehmer „typischerweise“ gleichwertige arbeitsvertrag­
damit unzulässig ist laut Bundesarbeitsgericht beispielsweise        liche Ansprüche haben.
eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren für die Teilnahme an
einer bAV (BAG, 18. 3. 2014 – 3 AZR 69/12).                      ■■ Zudem haben Betriebsrat und Arbeitgeber grundsätzlich
                                                                     einen Beurteilungsspielraum, innerhalb dessen die ar-
Unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt                           beitsvertraglichen Ansprüche der Arbeitnehmer, die von
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz lässt in-           einer Pensions-Betriebsvereinbarung ausgeschlossen
nerhalb des Versorgungssystems unterschiedliche Behand-              werden, bewertet und mit den Ansprüchen verglichen
lungen durchaus zu, sofern diese – wie immer im Arbeits-             werden können, die sich aus einer Betriebsvereinbarung
recht – sachlich und nachvollziehbar gerechtfertigt sind.            ergeben. Ausschlusskriterien können innerhalb dieses
                                                                     Ermessensspielraums festgelegt werden.
So kann z. B. eine unterschiedliche Behandlung von Arbei-
tern und Angestellten unter Umständen gerechtfertigt sein,
wenn eine Betriebsvereinbarung eine Versorgungsordnung                         HINWEIS Eine Entgeltumwandlung dient
enthält, die sachlich nachvollziehbare unterschiedliche Vergü-                 zur Sicherung des Lebensstandards im Alter,
tungssysteme enthält, die sich dann folgerichtig auch auf die                  weshalb ein Mitarbeiter nicht zum Zwecke
Frage der bAV auswirken. Eine Zuordnung anhand der durch-          des Ausgleichs von Verbindlichkeiten vom Arbeitgeber
schnittlich erreichbaren Vergütungen ist nicht zu beanstan-        die Kündigung der Direktversicherung verlangen kann
den (BAG, 10. 11. 2015 – 3 AZR 574/14). Schon zuvor hatte          (BAG, 26. 4. 2018 – 3 AZR 586/16).
das BAG mit ähnlicher Argumentation eine unterschiedliche
12      TABELLE

     RECHENGRÖSSEN, GRENZ­
     WERTE UND TERMINE 2019*
                                                                                                                  Bundesweit
        Allgemeiner Beitragssatz KV                                                                                  14,60 %

        Ermäßigter Beitragssatz KV                                                                                   14,00 %

        Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz                                                                         0,90 %

        Individueller Zusatzbeitragssatz                                                               www.gkv-zusatzbeitraege.de
        Pauschalbeitrag KV
                                                                                                                     13,00 %
        (geringfügig entlohnte Beschäftigungen)
        Pauschalbeitrag KV (geringfügig entlohnte
                                                                                                                      5,00 %
        Beschäftigungen im Privathaushalt)
        Beitragssatz PV                                                                                               3,05 %

        Beitragszuschlag PV Kinderlose                                                                                0,25 %

        Beitragssatz RV                                                                                              18,60 %
        Pauschalbeitrag RV
                                                                                                                     15,00 %
        (geringfügig entlohnte Beschäftigungen)
        Pauschalbeitrag RV (geringfügig entlohnte
                                                                                                                      5,00 %
        Beschäftigungen im Privathaushalt)
        Beitragssatz ALV                                                                                              2,50 %

        Insolvenzgeldumlage                                                                                           0,06 %

        Künstlersozialabgabe                                                                                          4,20 %

                                                                                      Alte Bundesländer                            Neue Bundesländer
                                                                                  Jahr/EUR              Monat/EUR               Jahr/EUR             Monat/EUR

        Bezugsgröße KV/PV                                                         37.380,00               3.115,00              37.380,00               3.115,00

        Bezugsgröße RV/ALV                                                        37.380,00               3.115,00              34.440,00              2.870,00

        Beitragsbemessungsgrenze KV/PV                                            54.450,00               4.537,50              54.450,00               4.537,50

        Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV                                           80.400,00               6.700,00              73.800,00              6.150,00
        Beitragsbemessungsgrenze
                                                                                  98.400,00               8.200,00              91.200,00               7.600,00
        knappschaftliche RV
        Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze                                     60.750,00                   –                 60.750,00                     –
        Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
                                                                                  54.450,00                   –                 54.450,00                     _
        (Bestandsfälle PKV)
        Geringfügigkeitsgrenze                                                                             450,00                                           450,00

        Höchstbeitrag Rentenversicherung (18,6 %) **                                                      1.246,20                                      1.143,90

        Höchstbeitrag Arbeitsförderung (2,5 %) **                                                          167,50                                           153,76

     * Voraussichtliche Werte entsprechen zum Teil dem Kenntnisstand bei Redaktionsschluss und stehen unter dem Vorbehalt der amtlichen Veröffentlichung.
     ** Sofern die Beiträge hälftig getragen werden.
TABELLE     13

                                                                                                                     AG-Zuschuss
                                                                               Höchstbeitrag**
   Höchstbeitrag/Beitragshöchstzuschüsse                                                                         monatlich EUR (ohne
                                                                               monatlich EUR
                                                                                                                 halben Zusatzbeitrag)
   Krankenversicherung (allgemein 14,6 %)                                           662,48                               331,24

   Krankenversicherung (ermäßigt 14,0 %)                                            635,26                               317,63

   Pflegeversicherung (3,05 %)                                                      138,40                               69,20

   Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25 %)                                        11,34                                     –

   Arbeitgeberzuschuss PV in Sachsen                                                                                     46,51

   Höchstbeträge Krankengeld                                                   Tag EUR (brutto)                     Tag EUR (netto)
   ohne PV-Zuschlag                                                                 105,88                               93,10

   mit PV-Zuschlag                                                                  105,88                               92,80

   Sachbezugswerte 2019                                                                             monatlich EUR
   Freie Verpflegung                                                                                    251,00

   Frühstück                                                                                            53,00

   Mittagessen und Abendessen jeweils                                                                   99,00

   Freie Unterkunft                                                                                     231,00

   Gemieteter Wohnraum                                                                                4,05 pro m2

   Gemieteter Wohnraum/einfache Wohnung                                                               3,31 pro m2

   Sonstige Werte                                                                                   monatlich EUR
                                                                                                Faktor F: 0,7566
   Gleitzone (von 450,01 bis 850 EUR) bis 30. 6. 2019
                                                                                 Vereinfachte Formel: 1,273825 x AE – 232,75125
   Übergangsbereich                                                                         Faktor F: 0,7566
   (von 450,01 bis 1.300 EUR) ab 1. 7. 2019                                Vereinfachte Formel: 1,128858824 x AE – 167,5164706
   Geringverdienergrenze                                                                                325,00

   Studentenbeiträge KV (ohne Zusatzbeitrag)                                                            66,33
                                         mit Kind                                                       19,79
   Studentenbeiträge PV
                                         kinderlos                                                      21,42

   Abgabe-/Fälligkeitstermine
   Monat                           Jan            Feb    März      Apr   Mai      Juni       Juli    Aug    Sept      Okt*         Nov   Dez

   Beitragsnachweis                 25.           22.     25.      24.   24.       24.       25.      26.    24.     24./25.       25.   19.

   Beitragszahlung                  29.           26.     27.      26.   28.       26.       29.      28.    26.     28./29.       27.   23.

* Maßgeblich ist der Hauptsitz der Einzugsstelle (Krankenkasse).
** Sofern die Beiträge hälftig getragen werden.
14     ARBEITSRECHT

     AKTUELLE
     RECHT­SPRECHUNG
     Umkleidezeit bei Dienstkleidung ist Arbeitszeit                   Videoaufnahme als Beweis verwendbar
     Die Zeit, die ein Mitarbeiter für das An- und Ablegen einer       Ist in einem Betrieb eine rechtmäßige und offene Videoüber-
     auffälligen Dienstkleidung benötigt, ist i. d. R. vom Arbeitge-   wachung installiert, müssen die Aufnahmen nicht sofort
     ber als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu werten, wenn die      wieder gelöscht werden. Sie können auch Monate später
     Dienstkleidung vorgeschrieben ist. Dies gilt laut Entschei-       als Beweis dienen.
     dung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch dann, wenn der
     Arbeitnehmer nur ein Poloshirt mit einem Firmenlogo sowie         So lautet ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Fall
     Sicherheitsschuhe tragen muss.                                    eines Tabak- und Zeitschriftenladenbesitzers, der sein Eigen-
                                                                       tum mit Videoüberwachung schützen wollte. Als der Laden-
     Im vorliegenden Fall wollte eine bei einem Geldtransport-         besitzer im Juli 2016 einen Fehlbestand feststellte, ließ er
     unternehmen angestellte Mitarbeiterin ihre Umkleidezeit           im August 2016 die Videoaufzeichnungen der vergangenen
     im Betrieb vergütet haben. Der Arbeitgeber sah hierin keine       Monate auswerten. Diese zeigten, dass eine Angestellte im
     Notwendigkeit, da die Dienstkleidung, bestehend aus dem           Februar 2016 Geld entwendet hatte. Der Mitarbeiterin wur-
     Poloshirt mit Firmenlogo und den Sicherheitsschuhen, nicht        de daraufhin fristlos gekündigt – wogegen diese klagte. Das
     besonders auffällig sei.                                          BAG hob die Urteile der Vorinstanzen auf, die der Kündigungs-
                                                                       schutzklage der Mitarbeiterin stattgegeben hatten. Nach
     Dies sahen die Richter des BAG anders. Die Umkleidezeit           den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Verar-
     zum An- und Ablegen einer auffälligen Dienstkleidung im           beitung von Arbeitnehmerdaten sei eine unverzügliche Lö-
     Betrieb sei grundsätzlich als vergütungspflichtige Arbeits-       schung der Videoüberwachung nicht nötig. Der Arbeitgeber
     zeit nach § 611 Absatz 1 BGB anzuerkennen. Das Tragen             dürfe die Videoaufzeichnungen nutzen, „solange die Ahndung
     der Dienstkleidung sei im Arbeitsvertrag ausdrücklich ange-       der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich
     wiesen worden. Darüber hinaus gab es keine arbeits- oder          möglich ist“. Voraussetzung sei jedoch, dass es sich um eine
     tarifvertragliche Regelung, die eine Vergütung hierfür ausge-     rechtmäßige offene Videoüberwachung gehandelt habe. In
     schlossen hat. Auch hätte die Arbeitnehmerin kein eigenes         diesem Fall stünden auch die Vorschriften der seit Mai 2018
     Interesse daran, mit dem Logo ihre berufliche Tätigkeit ge-       geltenden Datenschutz-Grundverordnung einer gerichtlichen
     genüber Dritten außerhalb der Arbeitszeit offen darzustellen.     Verwertung der Daten im weiteren Verfahren nicht entgegen.
     BAG, 25. 4. 2018, 5 AZR 245/17                                    BAG, 23. 8. 2018, 2 AZR 133/18
STEUERRECHT                15

  STEUERVORTEILE
  FÜR MOBILITÄT

Der Bundestag hat am 8. November 2018 das „Gesetz                 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Han-                Ab dem 1. Januar 2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers,
del mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer               die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den
steuerlicher Vorschriften“ beschlossen.                           Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentli-
                                                                  chen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung
Steuervorteile für E-Fahrzeuge                                    und erster Tätigkeitsstätte sowie für private Fahrten im öf-
Mit dem oben genannten Gesetz wurde insbesondere fest-            fentlichen Personennahverkehr gezahlt werden, steuerfrei.
gelegt, dass für nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem           Das Gleiche gilt, wenn diese Leistungen vom Arbeitgeber
1. Januar 2022 neu angeschaffte oder geleaste Elektro-­           unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Steuer-
Dienstwagen der Listenpreis der Kraftfahrzeuge bei der Er-        freiheit gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer z. B. mit der
mittlung des geldwerten Vorteils pauschal nur noch zur Hälf-      Monatskarte nicht nur zur Arbeit fährt, sondern sie auch für
te angesetzt wird. Eine wichtige Änderung gab es jedoch im        andere Fahrten nutzt (§ 3 Nummer 15 EStG n. F.).
Vergleich zum ersten Gesetzentwurf:
                                                                  Überlassung betrieblicher Fahrräder
Für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gibt es beson-       Ebenfalls steuerfrei ab dem 1. Januar 2019 ist der geldwer-
dere Voraussetzungen für diese Förderung. Für sie gilt die        te Vorteil aus der Überlassung betrieblicher Fahrräder (§ 3
halbierte Bemessungsgrundlage nur dann, wenn                      Nummer 37 EStG n. F.), wenn diese zusätzlich zum ge-
                                                                  schuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Unter Fahrrädern
■■ sie entweder eine Kohlendioxidemission von höchstens          werden sowohl „traditionelle“ Fahrräder gefasst als auch
   50 Gramm je gefahrenen Kilometer haben oder                    E-Bikes, die keine Kraftfahrzeuge im steuerrechtlichen Sinn
                                                                  sind, also z. B. nicht mehr als 25 km/h fahren können. Die
■■ ihre Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektri-   private Nutzung betrieblicher Fahrräder ist dann nicht nur
    schen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.       für Arbeitnehmer steuerfrei, sondern auch für Inhaber und
                                                                  Gesellschafter von Unternehmen (§ 6 Absatz 1 Nummer 4
Soweit Hybridelektrofahrzeuge danach nicht begünstigt             Satz 6 EStG n. F.).
sind, gilt für diese der bisherige Nachteilsausgleich durch
Minderung des Bruttolistenpreises um die pauschalen Be-
träge für das Batteriesystem.
16     STEUERRECHT

       ABGRENZUNG ZWISCHEN
       BAR- UND SACHLOHN
     Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur Frage der Abgrenzung zwischen
     Bar- und Sachlohn im Zusammenhang mit einer Zusatzkrankenver-
     sicherung Stellung genommen. Der kleine, aber feine Unterschied:
     Liegt Sachlohn vor, kann der vom Arbeitgeber gewährte Versiche-
     rungsschutz wegen der anzuwendenden monatlichen Freigrenze
     von 44 EUR ggf. steuerfrei bleiben.

     Aktuelle BFH-Entscheidungen
     Das Gewähren von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Ar-
     beitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des
     Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geld-
     zahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld
     und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt,
     dass der Arbeitnehmer mit einem von ihm benannten Unternehmen
     einen Versicherungsvertrag schließt. Dies hat der BFH mit Urteilen vom
     7. Juni 2018 (VI R 13/16) und vom 4. Juli 2018 (VI R 16/17) entschieden.

     Neue Gestaltungsspielräume                                                             BEISPIEL 1: SACHLOHN
     Die Frage, ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, ist für die Freigrenze des                   Der Arbeitgeber schließt als Versi-
     § 8 Absatz 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bedeut-                         cherungsnehmer für die Mitarbei-
     sam. Danach sind Sachbezüge bis 44 EUR im Kalendermonat steuer-                         ter des Unternehmens bei zwei
     frei. Für die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn ist der auf Grundlage        Versicherungen (Gruppen-)Zusatzkrankenver-
     der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu ermittelnde Rechtsgrund          sicherungen für Vorsorgeuntersuchungen,
     des Zuflusses entscheidend. Die BFH-Urteile bieten Gestaltungsspiel-        stationäre Zusatzleistungen sowie Zahnersatz
     räume für Versicherungsanbieter wie auch für Arbeitgeber nebst deren        ab. Folge: Es handelt sich um Sachlohn.
     Mitarbeitern (siehe Beispiele 1 und 2).
STEUERRECHT             17

             BEISPIEL 2: BARLOHN
               Der Arbeitgeber informiert in einem „Mitarbeiteraushang“ darüber, allen Arbeitnehmern zukünftig eine Zusatz-
               krankenversicherung über eine private Krankenversicherungsgesellschaft anbieten zu können. Die Mitarbeiter
               nehmen das Angebot an und schließen unmittelbar mit der Versicherungsgesellschaft private Zusatzkranken-
  versicherungsverträge ab. Die Versicherungsbeiträge werden von den Mitarbeitern direkt an die Versicherungsgesellschaft
  überwiesen. Hierfür erhalten sie monatliche Zuschüsse vom Arbeitgeber auf ihr Gehaltskonto ausgezahlt. Folge: Laut BFH
  handelt es sich in diesem Fall um Barlohn. Ein Sachbezug liege nur vor, wenn auch ein arbeitsrechtliches Versprechen er-
  füllt wird, das auf Gewährung von Sachlohn gerichtet ist. Der Arbeitgeber hat im vorliegenden Fall letztlich nur den Kontakt
  zu dem Versicherungsunternehmen vermittelt und bei Vertragsschluss einen Geldzuschuss versprochen. Damit wurde den
  Arbeitnehmern kein Versicherungsschutz zugesagt.

       Checkliste: Bar- oder Sachlohn

       ■■ Maßgebend für die Frage, ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, sind die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen.
       ■■ Wenn der Arbeitnehmer nur Anspruch auf die Sache „Versicherungsschutz“ selbst hat, liegt ein be-
           günstigter Sachbezug vor.
       ■■ Nicht entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer die Sache unmittelbar vom Arbeitgeber erhält oder von
           einem Dritten auf Kosten des Arbeitgebers bezieht.
       ■■ Hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm anstelle der Sache den
           Barlohn in Höhe des Wertes der Sachbezüge auszahlt, liegt steuerpflichtiger Barlohn vor.

Freigrenze gilt nicht je Sachzuwendung                            höchstens 44 EUR erheblich eingeschränkt. Denn jegliche
Die Freigrenze von 44 EUR gilt nicht für jede einzelne Sach-      Überschreitung der Freigrenze führt zum vollständigen Ent-
zuwendung, sondern für alle in einem Monat gewährten              fallen der Steuerfreiheit. Diesem Risiko kann der Arbeit-
Sachbezüge insgesamt. Händigt der Arbeitgeber seinen              geber dadurch begegnen, dass er seinen Arbeitnehmern
Mitarbeitern etwa monatlich einen Waren- oder Benzin­             – wie im Beispiel 2 – lediglich einen (von vornherein steu-
gutschein im Wert von 44 EUR aus und würde er – wie im            erpflichtigen) Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass
Beispiel 1 dargestellt – jetzt zusätzlich noch den als Sach-      diese eine eigene private Zusatzkrankenversicherung ab-
lohn anzunehmenden Versicherungsschutz übernehmen,                schließen.
wäre die Freigrenze überschritten. Folge: Auch der Waren-/
Benzingutschein wäre steuerpflichtig.                             Blick in die Zukunft
                                                                  Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung ihre bisheri-
Handlungsempfehlung                                               ge Auffassung verändern wird. Denn die Finanzämter sind
Entscheidet sich also der Arbeitgeber dafür, seinen Arbeit-       bislang bei der Übernahme von entsprechenden Versiche-
nehmern – wie im Beispiel 1 – unmittelbar Versicherungs-          rungsschutzleistungen generell von Barlohn ausgegangen.
schutz zu gewähren, liegt zwar einerseits begünstigter            Angesichts der klarstellenden Rechtsprechung des BFH
Sachlohn vor, andererseits ist das Potenzial für weitere          wird auch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums
Sachbezüge angesichts der monatlichen Freigrenze von              vom 10. Oktober 2013 möglicherweise anzupassen sein.
18     GESUND IM BETRIEB

       MEHR BEWEGUNG
       IM ARBEITSALLTAG

     Rund 42 Prozent der Erwachsenen in Deutschland be-          Mit wenig Aufwand viel bewegen
     wegen sich zu wenig. Das ist das Ergebnis einer Stu-        Um gesund zu bleiben, braucht es ein Mindestmaß an
     die der Weltgesundheitsorganisation (WHO, September         Bewegung. Laut WHO-Studie ist für eine „ausreichende
     2018). Die Bewegungsarmut hat schädlichen Einfluss          Bewegung“ verhältnismäßig wenig Zeit nötig. Um gesund
     auf die Gesundheit. Die gute Nachricht: Gegensteu-          zu bleiben, empfehlen Gesundheitsexperten pro Woche
     ern ist einfach – bereits kleine Veränderungen im           mindestens 150 Minuten mäßige körperliche Aktivität oder
     Arbeitsalltag fördern die Gesundheit.                       75 Minuten anstrengenden Sport. Dies entspricht pro Tag
                                                                 ca. 22 Minuten zügiges Gehen oder 10 Minuten Sport, bei
     Die WHO-Studie zeigt, dass Bewegungsmangel in erster        dem man ins Schwitzen kommt.
     Linie ein Wohlstandsproblem ist: Vor allem in Ländern mit
     hohem Einkommen stieg die Quote der Bewegungsmuffel         Bewegung im Arbeitsalltag
     zwischen 2001 und 2016 von 31 auf 37 Prozent an – mit       Vor allem Beschäftigten, die einen Großteil ihrer Arbeits-
     den entsprechenden Zivilisationskrankheiten als Folge.      zeit vor dem Computer sitzen, fällt es schwer, sich ausrei-
     Den größten Anteil an diesem Anstieg hat der WHO-Studie     chend zu bewegen. Denn wer im Büro arbeitet, sitzt rund
     zufolge neben den USA, Neuseeland, Brasilien und Argen-     80 Prozent seiner Arbeitszeit. Als Folge davon erlahmt der
     tinien auch Deutschland. Durch ausreichende Bewegung        Stoffwechsel und das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkran-
     wird das Risiko von Herzerkrankungen, Infarkten, Brust-     kung steigt. Auch die Muskeln verkümmern durch das
     und Darmkrebs, Diabetes und Bluthochdruck gesenkt.          lange Sitzen, was wiederum eine schlechte Haltung, Na-
     Zudem wirkt sich Bewegung positiv auf die mentale Ge-       cken-, Schulter- und Rückenschmerzen hervorrufen kann.
     sundheit aus, denn sie baut Stress ab.                      Vielen gelingt es nicht, sich nach dem Feierabend noch
GESUND IM BETRIEB                  19

für ein anstrengendes Sporttraining zu motivieren. Sportliche Unter-
nehmungen müssen aber nicht unbedingt nach Feierabend erfolgen.                       ONLINE Der Deutsche Olympi-
Beschäftigte sollten körperliche Aktivitäten auch bewusst in ihren                    sche Sportbund hat die Broschüre
Arbeitsalltag einplanen und diese zur Gewohnheit werden lassen.                       „Bewegt im Betrieb“ herausge-
                                                                          geben, die Mitarbeiter zu mehr Bewegung im
Was kann der Arbeitgeber tun?                                             Berufsalltag motivieren soll. Sie ist zu finden
Beschäftigte, die sich bewegen, fühlen sich nicht nur wohler, sondern     unter: http://ogy.de/bewegt-im-betrieb
sind auch leistungsfähiger. Gleichzeitig gehen die krankheitsbeding-
ten Ausfallzeiten zurück. Unternehmen sollten ihren Beschäftigten ein     Die WHO-Studie wurde in Lancet Global
Bewusstsein für die gesundheitsförderliche Wirkung von Bewegung           Health 2018 veröffentlicht unter: http://ogy.de/
vermitteln, z. B. durch ein vorbildhaftes Verhalten der Führungskräfte    who-studie-bewegungsmangel
und eine gute Kommunikation über gesundheitliche Themen (siehe
Seite 20). Ergonomische Bürostühle, Stehpulte, Gymnastiksitzbälle
oder höhenverstellbare Arbeitstische helfen, mehr Bewegung in den
Arbeitsalltag zu bringen. Darüber hinaus können Arbeitgeber z. B.                     HINWEIS Das Team Gesund-
Betriebssportgruppen anbieten oder Anreize zur Teilnahme an Prä-                      heitsmanagement der BKK
ventionskursen schaffen. Im Intranet können Mini-Work-outs fürs                       GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Büro veröffentlicht werden. Arbeitgeber sollten Maßnahmen der             berät Sie gerne zur Gesundheitsförderung in
Betrieblichen Gesundheitsförderung in ihrem Betrieb etablieren. Un-       Ihrem Betrieb
terstützung und Beratung erhalten sie von der BKK GILDEMEISTER
SEIDENSTICKER.                                                            Standort Bielefeld
                                                                          0521 5228-3785
Steuerliche Förderung von BGM-Maßnahmen
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschul-       Standort Friedrichshafen
deten Arbeitslohn Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen             07541 30199-3785
Gesundheitszustandes und der Betrieblichen Gesundheitsförderung
gewähren, können diese Leistungen bis zu 500 EUR pro Jahr und             www.bkkgs.de/bgm
Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei stellen (§ 3 Nummer 34 EStG).

Ab 2019 ist der Betrag von 500 EUR im Kalenderjahr nur dann steuer­
frei, wenn die Maßnahmen zertifiziert sind. Voraussetzung ist auch,
dass die Leistungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielge-
richtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen.
Begünstigt werden dabei auch Zuschüsse des Arbeitgebers an die
Mitarbeiter, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen aufbrin-
gen. Hierüber muss für jeden Teilnehmer einer solchen Maßnahme ein
Nachweis in den Entgeltunterlagen geführt werden.

       Tipps für mehr Bewegung im Arbeitsalltag

       ■■ Arbeitsweg (oder Teile davon) zu Fuß oder mit    ■■ Stehend und sitzend im Wechsel arbeiten
           dem Rad zurücklegen                              ■■ Zum Telefonieren aufstehen
       ■■ Beim Straßen- oder U-Bahnfahren: Eine Station    ■■ Wege zum Drucker, zur Kaffeemaschine oder
           früher aussteigen und laufen                         zum Kollegen als bewegte Pausen nutzen
       ■■ Zügige Spaziergänge in der Mittagspause           ■■ Besprechungen als „Walk and Talk“ ausge­
       ■■ Treppe statt Aufzug benutzen                          stalten und dabei ein paar Schritte gehen
       ■■ In Bildschirmpausen kurze Bewegungs­übungen          oder das Meeting an einem Stehtisch
          durchführen                                           abhalten
20     PERSONALMANAGEMENT

       GESUNDHEIT – AUCH EINE
       FRAGE DER KOMMUNIKATION

     Überall im Betrieb hängen Warnschilder, gezeichnete Bedienhinweise, jeder
     erhält bei der Einstellung eine ausgedruckte Information zu Arbeitssicher-
     heit und Gesundheitsschutz – und trotzdem wird gegen die Anweisungen
     verstoßen. Wie kommt das?

     Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz leben von zwei Dingen: Sie müssen
     vorgelebt werden und in den Köpfen präsent sein. Den Mitarbeitern muss im-
     mer wieder dargestellt werden, weshalb sie auf gesundheitliche Vorgaben achten
     sollen und was sie selbst davon haben. Dabei helfen Schilder allein wenig, auch
     das Verteilen von Informationsschriften reicht nicht aus. Das Thema Gesundheit
     muss im Unternehmen allgegenwärtig sein, immer wieder ins Bewusstsein geru-
     fen werden und bei allen Planungen einen eigenen Tagesordnungspunkt erhalten.
     Kurz: Für den Gesundheitsschutz muss Kommunikation stattfinden.

     Reden ist Gold
     Beim Arbeitsschutz sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben: Sicherheitsunter-
     weisungen und -einweisungen müssen regelmäßig zu allen Themen durchgeführt
     werden, die im Unternehmen vorkommen können – zur Nutzung von Werkzeu-
     gen ebenso wie zum Lärmschutz oder zur Pflicht des Anlegens von Schutzklei-
     dung. Die Schulungen müssen in bestimmten Abständen wiederholt und vertieft
     werden, für manche Arbeitsmittel sind sogar besondere Erlaubnisse erforderlich
     (Staplerschein etc.).
PERSONALMANAGEMENT                           21

                                               Anders verhält es sich bei Gesundheitsvorsorgethemen. Hier liegt es
           BEISPIEL                            v. a. an den Führungskräften und der Unternehmenskultur, ob Gesund-
             Mitarbeiter Markus Lühe kommt     heitsschutz ein ständiger Begleiter ist oder wird. Ein erster Schritt ist,
             häufig übermüdet und spät zur     die Themen regelmäßig zu kommunizieren, ihre Bedeutung für das Un-
             Arbeit, seine Leistungen haben    ternehmen darzustellen und auch gesundheitliche Angebote zu unter-
deutlich nachgelassen, er hat sich bereits     breiten. Dabei sollte klargestellt werden, dass der Gesundheitsschutz
mehrfach kurz krank gemeldet. Im Gespräch      ernst genommen wird und kranke Mitarbeiter nicht stigmatisiert wer-
erfährt die Vorgesetzte, dass das Ehepaar      den sollen.
Lühe sich mit der Betreuung ihres kranken
Kleinkindes aufreibt, weil sich die Arbeits-   Insbesondere männliche Mitarbeiter sollten dazu aufgefordert werden,
zeiten der Partner ungünstig überschneiden.    körperliche Überlastungen zu vermeiden und technische Hilfsmittel zu
Hier könnte durch eine zeitlich begrenzte      benutzen. Besonders engagierten Mitarbeitern sollte vermittelt wer-
abweichende Arbeitszeitregelung Entlastung     den, keinen Präsentismus zu betreiben – krank zur Arbeit zu erscheinen,
geschaffen werden.                             führt zu erhöhten Fehlerquoten und je nach Erkrankung auch zu einer
                                               Ansteckung ganzer Teams.

                                               Gesundheit ist nicht nur Privatsache
                                               Auch in Jahres- oder Einzelgesprächen sollte die Frage „Wie geht es
                                               Dir heute?“ keine Floskel sein. Die Führungskraft sollte genau zu-
                                               hören und nachfragen, was der Mitarbeiter berichtet. Auch häufige
                                               Übermüdung, Dienst nach Vorschrift oder ungewohnt hohe Fehler-
                                               quoten können Anlass für ein Gespräch sein. Denn bei der Gesund-
                                               heit kann keine Trennung zwischen beruflichem und privatem Leben
                                               vorgenommen werden. Wer schlecht schläft oder – beispielsweise
                                               aus privaten Gründen – frustriert ist, wird diese Grundstimmung nicht
                                               am Werkstor abgeben können. Eine ehrlich anteilnehmende Frage,
                                               ob der Arbeitgeber etwas tun kann, um das Problem abzumildern,
                                               kann zu individuellen Arrangements und besserer Gesundheit der
                                               Mitarbeiter führen.

                                               Kommunikationskultur fördert Gesundheit
                                               Auch außerhalb des Themas Gesundheit ist Kommunikation ein Weg,
                                               um sich am Arbeitsplatz wohler zu fühlen. Eine angespannte Stim-
                                               mung, Missverständnisse, Schweigen, verbale Aggressivität oder
                                               ein „Vor-vollendete-Tatsachen-Stellen“ sind keine gute Basis für ein
                                               angenehmes Miteinander im Betrieb. Auf diesem Weg gehen leicht
                                               wichtige Informationen auch für das betriebliche Miteinander und eine
                                               erfolgreiche Zusammenarbeit verloren. Weit schlimmer: Die genann-
                                               ten ungünstigen Kommunikationsformen führen zu einer negativen
                                               Grundstimmung, die sich in einem erhöhten Krankenstand nieder-
                                               schlagen kann.

           TIPP Zum Thema „Gesundheit          In Bezug auf die Kommunikationskultur sind die Führungskräfte ent-
           und Sicherheit als kommunika-       weder Vorbilder oder Gegenpole – auch wenn ihnen das nicht klar ist.
           tive Aufgabe“ hat die DGUV im       Die Mit­arbeiter eines schweigsamen Chefs werden versuchen, die
Rahmen der Kampagne „Kommitmensch“             fehlenden Kommunikationsinhalte zu vermuten, und bauen eine leb-
eine Broschüre herausgebracht, die kostenlos   hafte „Gerüchteküche“ auf. Ein offen über Fehler kommunizierender,
heruntergeladen werden kann unter:             aber nicht anklagender Vorgesetzter wird eher erreichen, dass auch
http://ogy.de/gesundheitskommunikation         seine Mitarbeiter Fehler als Entwicklungschance verstehen und selbst
                                               ebenso offen darüber sprechen – zum Wohl des Unternehmens.
22     SCHLUSSPUNKT

     ERSTATTUNG VON UMZUGSKOSTEN

     Wenn ein Arbeitnehmer aus beruflicher Veranlassung umzieht, kann
     der Arbeitgeber die dadurch verursachten Umzugskosten in gewissen                        ONLINE Die Höchst- und
     Grenzen steuerfrei erstatten. Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer                       Pausch­beträge wurden mit dem
     durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind                       BMF- Schreiben vom 21. Sep-
     grundsätzlich als Werbungskosten anzuerkennen. Die Obergrenze für             tember 2018 (IV C 5 – S 2353/16/10005) für
     den Ansatz von Werbungskosten sind die im Bundesumzugskosten­                 Umzüge ab dem 1. März 2018 und für die
     gesetz (BUKG) genannten Höchstbeträge. Bis zu diesen Höchstbe-                Folgejahre angehoben. Das BMF-Schreiben ist
     trägen kann der Arbeitgeber Umzugskosten erstatten, ohne dass                 zu finden unter der Internetadresse:
     Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge darauf zu entrichten               http://ogy.de/umzugskosten
     sind. Übernimmt der Arbeitgeber die Umzugskosten nicht oder nur
     teilweise, können die (darüber hinaus) vom Arbeitnehmer getragenen
     Kosten in dessen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten
     geltend gemacht werden.

     Steuerfrei erstattet werden können die tatsächlichen Umzugskosten
     (Speditions- und Reisekosten, Wohnungsvermittlungskosten, ggf.
     Mietentschädigung bei einer Überschneidung von Mietverhältnissen).
     Über diese Kosten muss der Arbeitnehmer Belege vorlegen, die der
     Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen zu nehmen hat.

     Umzugsbedingte Unterrichtskosten für die Kinder des Arbeitnehmers
     sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei. Auch diese Auf-
     wendungen sind nachzuweisen und in den Entgeltunterlagen zu doku-
     mentieren. Darüber hinaus bleiben für den Arbeitnehmer sowie seine
     Familien­angehörigen sonstige Umzugsauslagen (§ 10 Absatz 1 BUKG)
     steuer­frei. Hierbei handelt es sich um Pauschbeträge, die nicht einzeln
     nachgewiesen werden müssen.

     Steuerfreie Erstattung von Umzugskosten

       Bei Beendigung des Umzugs               bis 28. 2. 2018        ab 1. 3. 2018       ab 1. 4. 2019        ab 1. 3. 2020

       Höchstbetrag umzugsbedingte
                                                  1.926 EUR            1.984 EUR            2.045 EUR            2.066 EUR
       Unterrichtskosten für ein Kind

       Pauschbetrag sonstige
                                                   764 EUR              787 EUR              811 EUR              820 EUR
       Umzugsauslagen Ledige

       Pauschbetrag sonstige
       Umzugsauslagen Verheiratete/               1.528 EUR            1.573 EUR            1.622 EUR            1.639 EUR
       Lebenspartner

       Pauschbetrag sonstige
       Umzugsauslagen weitere                      337 EUR              347 EUR              357 EUR              361 EUR
       Personen (Kinder)
SCHLUSSPUNKT                         23

UNFALLVERSICHERUNG: LOHNNACHWEIS
NUR NOCH DIGITAL
                                                                          IMPRESSUM
Für das Meldejahr 2018 können Arbeitgeber ihre Lohnsummen nur
                                                                          Die Zeitschrift BKK Service wird von der MBO
noch digital an die gesetzliche Unfallversicherung melden. In den         Verlag GmbH in Zusammenarbeit mit dem BKK
Jahren 2016 und 2017 war neben dem digitalen auch der alte Papier-        Dachverband herausgegeben. BKK® und das
lohnnachweis verpflichtend. Diese Übergangsphase ist jetzt abge-          BKK Logo sind registrierte Schutzmarken des
                                                                          BKK Dachverbandes.
schlossen, wie aus einer Pressemitteilung der Deutschen Gesetz­
lichen Unfallversicherung (DGUV) hervorgeht. Der Lohnnachweis ist         © MBO Verlag GmbH
die Grundlage für den Beitragsbescheid, den die Berufsgenossen-           Achtermannstr. 19
                                                                          48143 Münster
schaften an die Unternehmen versenden. Unternehmen haben die
entsprechenden Meldungen über ihr Entgelt­abrechnungsprogramm             Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Verviel-
oder über sv.net an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft zu        fältigung, auch in elektronischer Form, nur mit
übermitteln. Alle anderen Übermittlungswege wie Papierformular, Ex-       schriftlicher Zustimmung des Verlags.

tranet oder Fax sind gesetzlich nicht mehr zulässig. Für das Meldejahr    Verantwortlicher Redakteur:
2018 können die Unternehmen die erforderlichen Stammdaten bereits         Dr. Joachim Hetscher, jhetscher@mbo-verlag.com
seit dem 1. November 2017 elek­tronisch im Stammdatendienst der
                                                                          Redaktion:
Unfallversicherung abrufen, für 2019 seit dem 1. November 2018.
                                                                          Bernhard Hillmoth, Gisbert Kersting, Sigrun Knoche,
                                                                          Dirk Lenzing, Agnes Mehringskötter, Inken Roeder

MUTTERSCHUTZFRIST SENKT                                                   Redaktionsschluss: 20. 11.  2018

JAHRESARBEITSENTGELT                                                      Mitarbeiter der BKK GILDEMEISTER
                                                                          SEIDENSTICKER an dieser Ausgabe:
Die Krankenversicherungspflicht einer höher verdienenden Arbeitneh-       Karin Wille, Melanie Cyra, Helen Bauer

merin endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr regelmäßiges
                                                                          Bezug dieser Arbeitgeber-Information über:
Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.        BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Ka-         Winterstraße 49, 33649 Bielefeld
lenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
                                                                          Druck: Fromm GmbH & Co. KG, Osnabrück
Bei der Bestimmung des Arbeitsentgelts für das folgende Kalenderjahr
handelt es sich um eine Prognose. Hierbei ist das vereinbarte Arbeits-    ISSN 2192-788X
entgelt auf ein zu erwartendes Jahresarbeitsentgelt hochzurechnen; zu
                                                                          Vertrieb:
berücksichtigen ist nur der zu erwartende Verdienst. Der Entgeltausfall   MBO Verlag GmbH, Münster
aufgrund der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)           Telefon: 0251/84 93 82-10
ist zu berücksichtigen, so das Bundessozialgericht mit Urteil vom         Telefax: 0251/84 93 82-29
                                                                          E-Mail: service@mbo-verlag.com
7. Juni 2018 (B 12 KR 8/16 R). Für alle anderen Prognosen im Zusam-
                                                                          www.mbo-verlag.com
menhang mit dem voraussichtlichen Jahresarbeitsentgelt gilt weiter-
hin unverändert: Änderungen der Einkommensverhältnisse lösen erst         Bildnachweise:
                                                                          Titel: © Halfpoint/istockphoto
zu dem Zeitpunkt eine erneute Betrachtung aus, in dem die Änderun-
                                                                          S. 2:  © gpointstudio/Fotolia
gen auch tatsächlich eintreten.                                           S. 2:  © Michael Flippo/Fotolia
                                                                          S. 2:  © contrastwerkstatt/Fotolia
Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die versicherungspflichtiges Mit-      S. 2:  © New Africa/Fotolia
                                                                          S. 2:  © nd3000/Fotolia
glied einer Krankenkasse war. Ab 1. Juli 2012 überstieg ihr Gehalt die    S. 3:  © Robert Kneschke/Fotolia
Jahresarbeitsentgeltgrenze. Daraufhin meldete die Arbeitgeberin sie       S. 4:  © contrastwerkstatt/Fotolia
bei der Krankenkasse ab 1. Januar 2013 als versicherungsfreie Arbeit-     S. 7:  © Superingo/Fotolia
                                                                          S. 8:  © gpointstudio/Fotolia
nehmerin. Die Klägerin befand sich ab 22. März 2013 im Mutterschutz
                                                                          S. 10: © LIGHTFIELD STUDIO/Fotolia
mit Bezug von Mutterschaftsleistungen bis 1. Juli 2013. In der bis zum    S. 14: © JiSign/Fotolia
2. Mai 2015 nachfolgenden Elternzeit bezog sie teilweise Elterngeld       S. 15: © Michael Flippo/Fotolia
und war nicht berufstätig. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde schon     S. 16: © contrastwerkstatt/Fotolia
                                                                          S. 18: © New Africa/Fotolia
wegen des Arbeitsentgeltausfalls aufgrund der Mindestschutzfrist bei      S. 20: © nd3000/Fotolia
Entbindung von zwei Wochen unterschritten. In der Konsequenz blieb
die Mitgliedschaft der Klägerin über den 31. Dezember 2012 hinaus         Aus Gründen der Lesbarkeit werden im BKK Ser-
                                                                          vice durchgehend die männlichen Wortformen
beitragsfrei erhalten, da sie Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bezog
                                                                          verwendet, auch wenn geschlechtsneutrale Aus-
und Elternzeit genommen hatte.                                            sagen getroffen werden sollen.
Sie können auch lesen