OBERLANDTRANSPORT AG DEPONIE LISCHA, ADELBODEN - RAUMPLANUNGSBERICHT NACH ART. 47 RPV EXEMPLAR FÜR DIE MITWIRKUNG - Gemeinde Adelboden

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OBERLANDTRANSPORT AG DEPONIE LISCHA, ADELBODEN - RAUMPLANUNGSBERICHT NACH ART. 47 RPV EXEMPLAR FÜR DIE MITWIRKUNG - Gemeinde Adelboden
OBERLANDTRANSPORT AG
DEPONIE LISCHA, ADELBODEN

RAUMPLANUNGSBERICHT NACH ART. 47 RPV
EXEMPLAR FÜR DIE MITWIRKUNG

Liebefeld, den 12. November 2019
BE09650

                                   CSD INGENIEURE AG
                                   Hessstrasse 27d
                                   CH-3097 Liebefeld
                                   t +41 31 970 35 35
                                   f +41 31 970 35 36
                                   e bern@csd.ch
                                   www.csd.ch
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INHALTSVERZEICHNIS
1.      PLANUNGSZIEL                                                          1

2.      PLANUNGSGEGENSTAND                                                    1
        2.1     Standort und Umgebung                                         1
        2.2     Geologie und Hydrogeologie                                    2
        2.3     Naturgefahren                                                 3

3.      VORHABEN                                                              3
        3.1     Projektdaten                                                  3
        3.2     Projektbeschrieb                                              4
                3.2.1 Etappierung / Betrriebsablauf                           4
                3.2.2 Entwässerung                                            4
                3.2.3 Rekultivierung / Endzustand                             5
        3.3     Ersatzmassnahmen nach NHG / NHV                               5
        3.4     Erschliessung und Verkehr                                     5

4.      VERFAHREN                                                             6
        4.1     Massgebliches Verfahren                                       6
        4.2     Baugesuch und erforderliche Spezial- und Nebenbewilligungen   7
        4.3     Umweltverträglichkeitsprüfung                                 7
                Verfahrensablauf                                              7

5.      ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER RAUMPLANUNG                                   8
        5.1     Bund                                                          8
        5.2     Kanton / Region                                               8
        5.3     Gemeinde                                                      8
        5.4     Verkehr                                                       8
        5.5     Bedarfsnachweis und Interessenabwägung                        8
                5.5.1    Bedarfsnachweis                                      8
                5.5.2    Standortgebundenheit                                 8
                5.5.3    Interessenabwägung                                   8
                5.5.4    Abstimmung der Interessen                            8

6.      AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT                             9
        6.1     Nicht relevante Umweltaspekte                                 9
        6.2     Luftreinhaltung                                               9
        6.3     Lärmschutz                                                    9
                6.3.1 Grundlagen                                              9

BE09650 | 12. November 2019 | Deponie Lischa | Oberlandtransport AG
Deponie Typ A Lischa, Adelboden
OBERLANDTRANSPORT AG DEPONIE LISCHA, ADELBODEN - RAUMPLANUNGSBERICHT NACH ART. 47 RPV EXEMPLAR FÜR DIE MITWIRKUNG - Gemeinde Adelboden
6.3.2    Vorgehen und Methodik                                                                            10
              6.3.3    Ausgangslage                                                                                     11
              6.3.4    Projektauswirkungen                                                                              11
              6.3.5    Beurteilung                                                                                      12
      6.4     Grundwasser                                                                                               13
      6.5     Oberflächengewässer                                                                                       13
              6.5.1 Ausgangslage                                                                                        13
              6.5.2 Projektauswirkungen                                                                                 14
      6.6     Boden                                                                                                     15
              6.6.1 Ausgangslage                                                                                        15
              6.6.2 Projektauswirkungen                                                                                 16
              6.6.3 Massnahmen                                                                                          17
      6.7     Abfälle                                                                                                   17
              6.7.1 Ausgangslage                                                                                        17
              6.7.2 Projektauswirkungen                                                                                 17
      6.8     Flora, Fauna, Lebensräume                                                                                 17
              6.8.1    Grundlagen und Vorgehen                                                                          17
              6.8.2    Ausgangslage                                                                                     18
              6.8.3    Projektauswirkungen                                                                              19
              6.8.4    Massnahmen                                                                                       21
      6.9     Landschafts- und Ortsbildschutz                                                                           22
              6.9.1 Ausgangslage                                                                                        22
              6.9.2 Projektauswirkungen                                                                                 23
      6.10 Kulturdenkmäler und archäologische Stätten                                                                   24

7.    SCHLUSSFOLGERUNGEN                                                                                               24

8.    MITWIRKUNG                                                                                                       24

9.    VORPRÜFUNG                                                                                                       24

TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 3.1           Vorhaben                                                                                            4
Tabelle 6.1           Lärmgrenzwerte nach Anhang 6 LSV                                                                  10
Tabelle 6.2           Vergleich Beurteilungspegel - Lärmgrenzwerte                                                      12

ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 2.1         Übersicht Standort Lischa mit Erschliessung ab Kantonsstrasse Frutigen -
                      Adelboden (Quelle: map.geo.admin.ch)                                                                2
Abbildung 2.2         Naturgefahrenkarte (Quelle: geoportal Stand Okt. 19)                                                3
Abbildung 3.1         Neue Erschliessung                                                                                  5

                                                             BE09650 | 12. November 2019 | Deponie Lischa | Oberlandtransport AG
                                                                                               Deponie Typ A Lischa, Adelboden
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Abbildung 3.2          Verkehrszählung Standort März 2019                                                  6
Abbildung 6.1          Berücksichtigte Immissionspunkte (blau) Standort und Erschliessung                 11
Abbildung 6.2          Situation Verlauf Oberflächengerinne                                               14
Abbildung 6.3          Ungefährer Verlauf neues Gerinne                                                   15
Abbildung 6.4          Bodentypen                                                                         16
Abbildung 6.5          Blick Richtung Norden mit erkennbarem Verlauf des Gerinnes. Im Vordergrund ist
                       das Caricion davallianae sichtbar, im Hintergrund das Mosaik aus Molinion und
                       Calthion. In den seitlichen / geneigten Bereichen befinden sich Fettwiesen und –
                       weiden. Foto: R. Teuscher.                                                         19
Abbildung 6.6          Blick Richtung Norden: Horst bildendes Seggenried. Foto: R. Teuscher.              19
Abbildung 6.7          Sicht Richtung Norden auf die Deponie (rot, ungefähre Lage). Foto von Google
                       Street View, Aufnahme Juni 2013.                                                   22

ANHANGVERZEICHNIS
Anhang 6.8-1           Artenliste                                                                         26
Anhang 6.8-2           Lebensraumkarte                                                                    27
Anhang A               Lärmberechnungen                                                                   28

BE09650 | 12. November 2019 | Deponie Lischa | Oberlandtransport AG
Deponie Typ A Lischa, Adelboden
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PRÄAMBEL
CSD bestätigt hiermit, dass bei der Abwicklung des Auftrages die Sorgfaltspflicht angewendet wurde, die
Ergebnisse und Schlussfolgerungen auf dem derzeitigen und im Bericht dargestellten Kenntnisstand beru-
hen und diese nach den anerkannten Regeln des Fachgebietes und nach bestem Wissen ermittelt wurden.
CSD geht davon aus, dass
   ■   ihr seitens des Auftraggebers oder von ihm benannter Drittpersonen richtige und vollständige Infor-
       mationen und Dokumente zur Auftragsabwicklung zur Verfügung gestellt wurden
   ■   von den Arbeitsergebnissen nicht auszugsweise Gebrauch gemacht wird
   ■   die Arbeitsergebnisse nicht unüberprüft für einen nicht vereinbarten Zweck oder für ein anderes Ob-
       jekt verwendet oder auf geänderte Verhältnisse übertragen werden.
Andernfalls lehnt CSD gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für dadurch entstandene Schäden
ausdrücklich ab.
Macht ein Dritter von den Arbeitsergebnissen Gebrauch oder trifft er darauf basierende Entscheidungen,
wird durch CSD jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen, die aus der Verwendung
der Arbeitsergebnisse allenfalls entstehen.

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OBERLANDTRANSPORT AG DEPONIE LISCHA, ADELBODEN - RAUMPLANUNGSBERICHT NACH ART. 47 RPV EXEMPLAR FÜR DIE MITWIRKUNG - Gemeinde Adelboden
1.        Planungsziel
Das Planungsziel besteht darin, im Gebiet „Lischa“ in der Gemeinde Adelboden (BE) die planungsrechtliche
Grundlage für den geordneten Betrieb einer Deponie Typ A (unverschmutztes Aushubmaterial) gemäss
VVEA zu schaffen. Der UeOPerimeter des Deponieprojekts umfasst ca. 2.8 ha und wird mit einer Überbau-
ungsordnung geregelt.
Dazu wird von Süden eine neue Erschliessungsstrasse erstellt bzw. die teilweise bestehende Strasse aus-
gebaut werden, welche einerseits als Erschliessung des Deponiebetriebes dient und anderseits als neue
Zufahrt der Parzellen in der Lischa bezweckt. Sie soll die heute bestehende Zufahrt der äusseren Lischa,
vom Paradies her, ersetzen.

2.        Planungsgegenstand
Die geplante Deponie am Standort Lischa ist die Nachfolgedeponie der abgeschlossenen Deponie Moos-
weid.
Die Deponie mit einem Volumen von ca. 83’000 m 3 wird im Verlauf des Jahrs 2019 im regionalen Richtplan
Abbau, Deponie, Transporte (ADT) der Region Kandertal festgesetzt (Genehmigung noch ausstehend,
Stand: Oktober 2019). Damit ist die raumplanerische Grundvoraussetzung für den Erlass einer Überbau-
ungsordnung gegeben.

2.1       Standort und Umgebung
Das Projektgebiet befindet sich an der östlichen Talflanke unterhalb der Einmündung des Bunderbaches auf
einer Terrasse ca. 30 m oberhalb der Engstligen auf 1200 m ü. m. das Gebiet wird von Moräne der letzten
Vergletscherung in grosser Mächtigkeit aufgebaut. Die heutige vom Gletscher geschaffene Landschaft
«Lischa», soll, als hätte der Gletscher 100'000 m 3 mehr Geschiebe mitgeführt, sanft umgestaltet und das
Landwirtschaftsland aufgewertet werden, ohne dass der landschaftliche Charakter verloren geht. Der
Lischabach soll weiterhin offen und möglichst dem heutigen Verlauf bzw. Talachse folgen.
Die geplante Deponie liegt vollständig in der Landwirtschaftszone, die geplante Erschliessung führt vorwie-
gend über die Landwirtschaftszone.

BE09650 | 12. November 2019 | Deponie Lischa | Oberlandtransport AG
Deponie Typ A Lischa, Adelboden                                                                               1
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Abbildung 2.1 Übersicht Standort Lischa mit Erschliessung ab Kantonsstrasse Frutigen - Adelboden (Quelle: map.geo.admin.ch)

2.2      Geologie und Hydrogeologie
Das Projektgebiet befindet sich an der östlichen Talflanke nach der Einmündung des Bunderlebächlis auf
einer Terrasse ca. 30 m oberhalb der Engstligen auf 1200 m ü.M. Das Gebiet wird von Moräne der letzten
Vergletscherung in grosser Mächtigkeit (der Fels dürfte über 30 m mit Lockergestein überdeckt sein) aufge-
baut.
Die Geländesenke bei Lischa ist in der geologischen Karte als Sumpfgebiet resp. vernässte Moräne darge-
stellt. Die Geomorphologie legt nahe, dass die Senke womöglich ein kleiner von Moränenwällen im Norden
des Deponieperimeters gestauter See war. Es ist zu erwarten, dass die Senke mit feinem siltig-tonigem Ma-
terial gefüllt ist. Das Material ist also normal konsolidiert und nicht vorbelastet. Aus dem vernässten Boden
und den hohen Grundwasserständen (weniger als 1 m unter Terrain) wird geschlossen, dass das Material
wassergesättigt und wenig durchlässig ist (Grundwasserstauer).
Das Gebiet liegt im Gewässerschutzbereich üB, also in einer Zone, die sich – im vorliegenden Fall - wegen
des generell hohen Feinkornanteils und somit geringen Wasserdurchlässigkeit des Moränenmaterials für
eine Grundwassernutzung nicht eignet.

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2.3       Naturgefahren
Nach der Gefahrenkarte des Kt. Bern befindet sich eine Teilfläche des Projektperimeters auf der Südostseite
im Bereich der Parzellen 358, 1579 und 985 sowie ein kleiner Streifen der Parzellen 984 und 1107 in der
gelben Gefahrenzone für Hangmuren (Abb. 2.2). Mit dem Index HM4 wird angezeigt, dass bei einem sehr
seltenen Ereignis (100 bis 300-jährlich) mit Hangmuren von bis 0.5 m Mächtigkeit der mobilisierbaren
Schicht zu rechnen ist.

Abbildung 2.2 Naturgefahrenkarte (Quelle: geoportal Stand Okt. 19)

3.        Vorhaben

3.1       Projektdaten
Untersuchungsobjekt                      Deponie Typ A Lischa

Standortgemeinde                         Adelboden BE

Betroffene Grundstücke                   1046, 2985, 358, 984, 1579, 4612, 985, 1107, 4602, 981, 3788, 3789

Zonenplan                                Landwirtschaftszone

Landeskoordinaten, Höhe                  2‘587‘500 / 1‘138‘500, 1‘260-1‘290 m. ü. M.

Fläche UeO Perimeter                     2.8 ha

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Deponie Typ A Lischa, Adelboden                                                                               3
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Fläche Deponieperimeter         Ca. 2.0 ha

Jährliche Deponiemengen         Ca. 10‘000 m3

Volumen Deponie                 83’000 m3

Projektdauer                    Ca. 12 Jahre (inkl. Vorbereitungszeit und Rekultivierung)

Etappierung                     Nicht etappiert, Deponierung von Nord nach Süd

Erschliessung                   Ab Kantonsstrasse Frutigen - Adelboden über die bestehende Strasse mit neuer
                                Erschliessung ab Brücke Bunderlebach

Geologie / Naturgefahren        Grossflächige und tiefgründige Rutschung (geringe Gefährdung), geringe Gefähr-
                                dung durch Wasserprozesse

Hydrogeologie, Grundwasser      Kein nutzbares Grundwasser, Gewässerschutzbereich üB

Oberflächengewässer             Namenloses Gerinne, teilweise offen (nicht im Gewässernetz)

Boden                           Wiederverwertung des abgetragenen Bodens für die Rekultivierung

Wald                            Nicht tangiert

Natur                           Kleinseggenried innerhalb Perimeter

Kulturdenkmäler                 Nicht tangiert

Rekultivierung/Folgenutzung     Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzungsform (Landwirtschaft)

Tabelle 3.1    Vorhaben

3.2      Projektbeschrieb
3.2.1    Etappierung / Betrriebsablauf
Der Deponiebetrieb erfordert notwendige Infrastrukturen wie Zufahrt, Eingangskontrolle mit Waage oder
Scanningsystem, etc. Die entsprechende Betriebsfläche wird Eingangs der Deponie neben der Zufahrts-
strasse errichtet.
Aufgrund der geringen Grösse der Deponie wird die Deponie nicht etappiert. Zu Beginn des Deponiebetriebs
wird der Boden abgetragen und der Ober- und Unterboden separat zwischengelagert. Platz für das Boden-
depot ist im westlichsten Perimeterbereich, angrenzend an die Strasse vorgesehen. Aufgefüllt wird von Nor-
den nach Süden. Die offenen Flächen werden jeweils so gering wie möglich gehalten.

3.2.2    Entwässerung
Es wird eine Drainage an der Basis des Deponiekörpers gelegt. Diese verhindert, dass sich Grundwasser im
Deponiekörper aufstaut. Dabei wird die Drainage so dimensioniert, dass die Entwässerung trotz den zu er-
wartenden Setzungen des weichen Untergrundes gewährleistet bleibt.

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3.2.3     Rekultivierung / Endzustand
Nach der Auffüllung wird die Deponiefläche mit dem vor Ort gelagerten Boden rekultiviert. Die Rekultivierung
erfolgt laufend, sodass die offenen Flächen möglichst klein gehalten werden können. Die Fläche wird der
ursprünglichen Nutzungsform übergeben, d. h. es entsteht landwirtschaftlich genutztes Wies-/Weideland.

3.3       Ersatzmassnahmen nach NHG / NHV
Als Ersatz für die zerstörten Feuchtwiesen wird angrenzend an das neue Gerinne eine neue Feuchtwiese
geschaffen. Dafür kommen zwei Standorte in Frage: Entweder wenig unterhalb des bestehenden Weihers
oder auf dem flachen Bereich in der Nähe der nördlichen Perimetergrenze (siehe V1 und V2 im Überbau-
ungsplan und Abb. 6.3).

3.4       Erschliessung und Verkehr
Es ist vorgesehen, die Erschliessung der Deponie über die Landstrasse (Kantonsstrasse) – Alte Strasse –
Lischen und danach auf einer teilweise bereits bestehenden aber auszubauenden Erschliessung zu führen
(vgl. Abbildung 3.1).
Die neue Erschliessung dient einerseits als Erschliessung des Deponiebetriebes und anderseits als neue
Zufahrt der Parzellen in der Lischa. Sie soll die heute bestehende Zufahrt der äusseren Lischa, vom Para-
dies her, ersetzen. Es wird die Absicht verfolgt, dass den Deponieetappen entsprechend, die Erschliessung
für die Parzellen der «inneren und äusseren Lischa» realisiert wird, die den Anforderungen der Notdienste
(Feuerwehr, Sanität, etc.) erfüllen und die Sicherheit der Schüler und Schülerinnen gewährleistet.

Abbildung 3.1 Neue Erschliessung

BE09650 | 12. November 2019 | Deponie Lischa | Oberlandtransport AG
Deponie Typ A Lischa, Adelboden                                                                             5
Die Transporte führen voraussichtlich zum grössten Anteil aus der Richtung Adelboden her. Basierend auf
dem jährlichen Auffüllvolumen der Deponie von rund 10‘000 m3 und einer durchschnittlichen Ladekapazität
von 13 m3 pro LKW ist mit rund 1540 Fahrten hin und zurück pro Jahr, während rund 10 Jahren, zu rechnen.
Die Anzahl Fahrten kann aufgrund der jeweiligen Bedürfnisse der Bauwirtschaft u.a. saisonal variieren. Aus-
gehend von 250 Arbeitstagen fallen so im Schnitt rund 6 Fahrten hin und zurück pro Arbeitstag an. Der pro-
jektbedingte PW-Verkehr ist zu vernachlässigen.
In Relation dazu weist die im März 2019 durchgeführte Verkehrszählung auf der Alten Strasse (direkte Zu-
fahrt geplantes Projekt, vgl. Abbildung 3.2) einen DTV von 555 Fahrzeugen pro Tag auf. Der Schwerver-
kehrsanteil beträgt 6%. Die oben aufgeführten zusätzlichen LKW-Fahrten machen damit rund 1 % zusätzli-
chen Verkehr aus.

Abbildung 3.2 Verkehrszählung Standort März 2019
              Quelle: Gemeinde Adelboden

4.      Verfahren

4.1     Massgebliches Verfahren
Grundlage für die Erarbeitung der Nutzungsplanung und damit der Erteilung einer Bau- / Betriebsbewilligung
ist die Festsetzung des Deponiestandorts Lischa im regionalen Richtplan Abbau Deponie und Transporte
Kandertal (ADT; Genehmigung im Oktober 2019).
Für die Realisierung des Vorhabens ist der Erlass einer Überbauungsordnung erforderlich. Dabei handelt es
sich um eine kommunale Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung, welche durch die Gemeindever-
sammlung der Gemeinde Adelboden (BE) verabschiedet und durch das Amt für Gemeinden und Raumord-
nung des Kantons Bern (AGR) genehmigt werden muss. Gleichzeitig zum Erlass der Überbauungsordnung

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werden die Bewilligungsverfahren für die Baubewilligung abgewickelt (koordiniertes Verfahren gemäss Ko-
ordinationsgesetz KoG).
Der Deponieperimeter und die Erschliessung sind im aktuell gültigen Zonenplan der Gemeinde Adelboden
als Landwirtschaftszone ausgeschieden. Der Zonenplan muss entsprechend angepasst und die beanspruch-
te Fläche in eine Zone mit Überbauungsordnung überführt werden.

4.2       Baugesuch und erforderliche Spezial- und Nebenbewilligungen
Das Verfahren erfolgt gemäss Koordinationsgesetz (KoG).
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werden folgende Ausnahme- und Spezialbewilligungen bean-
tragt:
         Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Bestände geschützter Pflanzen (Art. 20 NHG)
         Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere (Art. 20 NHG)
         Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGschG); inkl. Errichtungsbewilligung (Art. 39 VVEA, separate
          Bewilligung)
         Wasserbaupolizeibewilligung (Art. 48 WBG)
         Bewilligung zum Bauen im Gefahrengebiet (Art. 6 BauG)

4.3       Umweltverträglichkeitsprüfung
Gemäss Anhang 4 (Ziffer 40.4) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sind Depo-
nien des Typs A ab einem Deponievolumen von 500‘000 m 3 UVP-pflichtig. Aufgrund des verhältnismässig
kleinen Deponievolumens ist für die Deponie Lischa keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Die
Auswirkungen des Vorhabens auf die umweltrelevanten Fachbereiche werden im vorliegenden Bericht ab-
gehandelt (siehe Kapitel 6).

          Verfahrensablauf
Aufgrund obiger Randbedingungen ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
    ■     Mitwirkung der Bevölkerung der Gemeinde Adelboden                    Dezember/Januar 2019/20
    ■     Bereinigung der Gesuchsunterlagen, Verfassen Mitwirkungsbericht      Februar 2020
    ■     Beschluss Freigabe zur Vorprüfung durch Gemeinderat                  Februar 2020
    ■     Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen unter der
          Führung der Leitbehörde (AGR)                                        März – Mai 2020
    ■     Bereinigung der Gesuchsunterlagen nach der Vorprüfung                Juni 2020
    ■     Öffentliche Auflage                                                  August 2020
    ■     Evtl. Einspracheverhandlungen                                        September 2020
    ■     Entscheid der Gemeindeversammlung Adelboden                          Oktober 2020
    ■     Genehmigung durch Leitbehörde                                        November 2020

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5.      Übereinstimmung mit der Raumplanung

5.1     Bund
Der vorgesehene Deponieperimeter tangiert keine nationalen Schutzgüter.

5.2     Kanton / Region
Die Deponie Lischa wird im Richtplan Abbau, Deponie und Transporte (ADT) der Region Kandertal festge-
setzt.
Es sind keine Planungen oder Inventare vom Kanton oder der Region betroffen.

5.3     Gemeinde
Gemäss Zonenplan der Gemeinde Adelboden sind keine kommunalen Schutzgüter betroffen.

5.4     Verkehr
Das Projekt führt voraussichtlich zu keinem relevanten Einfluss auf die regionale Verkehrsbelastung und
unterstützt das Ziel zur Optimierung von Transportwegen gemäss kantonalem Sachplan ADT (siehe auch
Kapitel 3.4).

5.5     Bedarfsnachweis und Interessenabwägung
5.5.1   Bedarfsnachweis
Mit der Aufnahme und Genehmigung des Deponiestandorts Saali als Festsetzung im regionalen Richtplan
ADT Kandertal leistet dieser einen Beitrag an den Bedarf für die Ablagerung von unverschmutztem Aus-
hubmaterial in der Region. Bedarfsnachweis und der Nachweis der Standortgebundenheit ist im Rahmen der
Erarbeitung der Richtplanung erfolgt.

5.5.2   Standortgebundenheit
Der Standort Lischa liegt gänzlich ausserhalb des Waldes und tangiert nur landwirtschaftlich genutzte Fläche.

5.5.3   Interessenabwägung
Ein Interessekonflikt besteht insbesondere mit dem betroffenen Objekt des Kleinseggenrieds.

5.5.4   Abstimmung der Interessen
Es bestehen keine Konflikte, die nicht mit Hilfe von geeigneten Massnahmen eingedämmt oder vermieden
werden können. Das regionale Interesse nach Deponievolumen für unverschmutzten Aushub überwiegt
angesichts der angespannten Deponiesituation in der Region Kandertal die weiteren Nutzungs- und Schutz-
interessen des Gebiets.

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6.        Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
Das Vorhaben unterliegt aufgrund des verhältnismässig kleinen Deponievolumens nicht der UVP-Pflicht. Die
Auswirkungen der Deponie auf die verschiedenen Umweltbereiche werden in den untenstehenden Kapiteln
beschrieben.

6.1       Nicht relevante Umweltaspekte
Folgende Umweltaspekte werden als nicht relevant eingestuft:

         Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall

         Nichtionisierende Strahlung

         Grundwasser

         Altlasten

         Umweltgefährdende Organismen

         Störfallvorsorge / Katastrophenschutz

         Wald

6.2       Luftreinhaltung
Der Betrieb der Deponie verursacht Luftschadstoffemissionen (Staubentwicklung und Schadstoffemissionen
durch Maschinen und Transportfahrzeuge).
Es wird voraussichtlich eine Planierraupe eingesetzt, um das jeweils anfallende Aushubmaterial einzubauen.
Hinzu kommen die Emissionen von LKW für den Transport. Bei trockener Witterung kann eine übermässige
Staubentwicklung entstehen.
Die Staubentwicklung ist mit bewährten Massnahmen einzudämmen: Regelmässige Modernisierung und
vorschriftsgemässe Wartung und Prüfung Maschinenpark, Reinigung der Fahrwege, Benetzung bei Bedarf.
Mit den vorgesehenen Massnahmen wird der Grundsatz eingehalten, dass die Emissionen vorsorglich so-
weit begrenzt werden, wie dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Auf eine
detailliertere Untersuchung wird aufgrund der voraussichtlich geringen Auswirkung auf die (über-)regionale
Luftreinhaltung an dieser Stelle verzichtet.

6.3       Lärmschutz
6.3.1     Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage zur Beurteilung der vom Betrieb ausgehenden Lärmbelastung bildet die Lärm-
schutz-Verordnung (LSV). Gemäss Art. 7 LSV müssen die Lärmemissionen einer neuen ortsfesten Anlage
(Erbauungsdatum nach Dezember 1986) so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich mög-
lich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die von der Anlage allein erzeugten Lärmimmissionen dürfen die Pla-
nungswerte (PW) nicht überschreiten.
Es gelten die Werte für Industrie-/Gewerbelärm (Betriebslärm) gemäss Anhang 6 LSV. Der Betrieb der Aus-
hubdeponie gilt als neue ortsfeste Anlage. Die Einhaltung des PW ist anzustreben.

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6.3.2    Vorgehen und Methodik
Der Betrieb ist ausschliesslich während der akustischen Tageszeit (07:00-19:00 Uhr gemäss Lärmschutz-
Verordnung) vorgesehen. Die Nachtzeit (19:00-07:00 Uhr) wird daher als nicht betriebslärmrelevant beurteilt.
Die Grenzwerte gelten für lärmempfindliche Räume:

        Räume in Wohnungen, ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil, Sanitärräume und Abstellräume.

        Räume in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten (v.a. Bü-
         ros), ausgenommen Räume für die Nutztierhaltung und Räume mit erheblichem Betriebslärm (Art. 6
         Abs. 6 LSV). Für Betriebsräume gelten allerdings gemäss Art. 42 LSV um 5 dB(A) höhere Lärm-
         grenzwerte (gilt nicht für Räume in Schulen, Anstalten und Heimen).
Der Untersuchungsperimeter, welcher die nächstgelegenen Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen enthält,
umfasst gemäss Zonenplan der Gemeinde Gstaad die Landwirtschaftszone mit Empfindlichkeitsstufe III.
Gemäss Anhang 6 LSV gelten für die Empfindlichkeitsstufen folgende Lärmgrenzwerte:

Empfindlichkeitsstufe (ES)                             Planungswert                           Immissionsgrenzwert
                                                        Lr in dB(A)                               Lr in dB(A)

                                                 Tag                  Nacht                   Tag                    Nacht

ES III                                           60                    50                      65                      55
Tabelle 6.1   Lärmgrenzwerte nach Anhang 6 LSV

Für den Ausgangszustand und die Betriebsphase werden anhand der auf dem Areal geplanten Tätigkeiten
und anhand der voraussichtlich eingesetzten Maschine die Lärmimmissionen bei den nächstgelegenen rele-
vanten Empfängern (vgl. Abbildung 6.1 und Tabelle 6.2) ermittelt und beurteilt. Bezüglich der eingesetzten
Maschine wird der maximal zulässige Schallleistungspegel gemäss MaLV und die berechnete durchschnittli-
che Betriebsdauer berücksichtigt. Die Immissionsprognose wird mit einer einfachen Ausbreitungsrechnung
in der Halbkugelatmosphäre aufgrund der resultierenden Punktquellen abgeschätzt.

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Abbildung 6.1 Berücksichtigte Immissionspunkte (blau) Standort und Erschliessung
              Blaue Kreise: Immissionspunkte 1 – 8. Rote gestrichelt: Projektperimeter. Rote Fläche: Deponieperimeter. Roter Strich:
              Erschliessung ab Kantonsstrasse. Blauer Doppelkreis: gemittelter Emissionspunkt Lärm.
              Quelle: map.geo.admin.ch 2019, geändert.

6.3.3     Ausgangslage
Gemäss Baureglement der Gemeinde gilt die Empfindlichkeitsstufe (ES) III. Es wird davon ausgegangen,
dass die berücksichtigten Wohngebäude (Immissionspunkte) dauerhaft bewohnt sind.

6.3.4     Projektauswirkungen
Der Betrieb verursacht Lärmemissionen in der Tageszeit (07.00 – 19.00 Uhr, Montag bis Freitag) einerseits
durch den Verkehrslärm für Materialtransporte (eigene und Dritte) und den Einbau des Auffüllmaterials. Der
Einsatz von Brecher- oder Siebmaschinen ist nicht vorgesehen. Rechnerisch werden im Schnitt rund 6 Fahr-
ten pro Arbeitstag anfallen (vgl. Kapitel 5.4). Dieser Wert variiert voraussichtlich unter dem Jahr stark durch
die Saisonalität und die Nachfrage der Bauwirtschaft. Entsprechend dem Anfall an Material wird auch die
Planierraupe unregelmässig zum Einsatz kommen.
Für die Berechnung der Emissionen werden folgende Annahmen getroffen:

         Abgelagertes Aushubvolumen pro Jahr: 10‘000 m3

         Anzahl LKW pro Arbeitstag:                           3 Stück

         Rangieren, Ablad, Wegfahrt LKW:                      10 Min pro Ereignis, somit 30 Minuten pro Arbeitstag

BE09650 | 12. November 2019 | Deponie Lischa | Oberlandtransport AG
Deponie Typ A Lischa, Adelboden                                                                                                   11
   Planierraupe gem. Anh.12, MaLV:              kW
6.4       Grundwasser
Die Deponie Lischa befindet sich betreffend Gewässerschutz im Gewässerschutzbereich B.
Im Projektperimeter selbst und in der näheren Umgebung ist gemäss Grundwasserkarte des Kantons Bern
kein Grundwasser vorhanden. Mit Bohrung im Herbst 2018 wurde festgestellt, dass das Untergrundmaterial
sehr undurchlässig ist, was ein nutzbares Grundwasservorkommen ausschliesst.
Aus dem vernässten Boden und den hohen Grundwasserständen (weniger als 1 m unter Terrain) wird ge-
schlossen, dass das Material wassergesättigt und wenig durchlässig ist. Das Untergrundmaterial, insbeson-
dere die Seeablagerungen bilden den Grundwasserstauer.
Somit ist dieser Umweltbereich für das Deponievorhaben nicht relevant.

6.5       Oberflächengewässer
6.5.1     Ausgangslage
Gewässerkarte: Im Bereich Lischa ist in der Karte kein Oberflächengewässer verzeichnet. Es existiert jedoch
ein kleiner See auf Parzelle 1107, der durch einen nahegelegenen Wasseraufstoss gespiesen wird. Zusätz-
lich wird der Überlauf eines Brunnens, dessen Wasser von einer Quelle auf Parzelle 868 (ausserhalb des
Perimeters) stammt, ebenfalls in den See geleitet. Ein Bach fliesst von diesem See über den Bereich Lischa
(Abb. 6.1).
Da der See auf Parzelle 1107 und dessen Abfluss im Perimeter nicht in der Gewässerkarte verzeichnet ist,
wurde der Verlauf in der Übersichts-Karte (Abb. 6.2) detailliert dargestellt. Auf Parzelle 1107 fliesst das Was-
ser in einem Rohr bis zur Parzelle 984. Auf Parzelle 984 teilt sich das austretende Bächlein in zwei Wasser-
läufe, die sich an der Grenze zu Parzelle 1579 wieder vereinen. Auf Parzelle 358 mündet das Wasser in
einen sumpfigen Teich. An der nördlichen Grenze des Deponieperimeters wird das Bächlein durch ein Rohr
unter der Strasse durchgeführt. Östlich des Hofs auf Parzelle 1045, an der Grenze zu Parzelle 134, tritt das
Bächlein aus. Auf Parzelle 3633 wird das Bächlein gefasst und weiter in eine Fischzucht geleitet.
An der Grenze Parzelle 1045 und 134 wurde eine Trinkwasserprobe entnommen. Die analysierten Parame-
ter sind dem Baugrundbericht der CSD Ingenieure AG vom April 2019 im Anhang enthalten. Die Werte lie-
gen durchwegs unter den durch die Gewässerschutzverordnung vorgegebenen Anforderungen. Die Analyse
dient als Referenz, um allfällige Änderungen während dem Deponiebetrieb zu erkennen.

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Deponie Typ A Lischa, Adelboden                                                                               13
Abbildung 6.2 Situation Verlauf Oberflächengerinne

6.5.2    Projektauswirkungen
Die Schaffung der Deponie bedingt eine Änderung der Topografie, was auf einem kleinen Gebiet auch den
Wasserfluss beeinflussen wird.
Das Oberflächengewässer wird im Endzustand vollständig renaturiert. Dabei wird das Gewässer auf der
ganzen Länge offen über die Deponie. Durch die mäandrierende Bachführung wird die Länge des Gewäs-
sers gegenüber dem heutigen Zustand verlängert. Für die Gestaltung des Bachlaufes wird ein 11 m breiter
Korridor ausgeschieden. In diesem Korridor soll das Gerinne als Pendelband geführt werden. Der genaue
Verlauf des Bachbetts und die Detailgestaltung des Uferbereichs werden durch die Bauleitung vor Ort fest-
gelegt. Es gelten folgende Grundsätze:
1.       Gewässerraum von 11 m Breite
2.       Sohlenabdichtung mit Lehm
3.       Versteckmöglichkeiten resp. Strukturelemente wie z.B. Blocksteine, Totholz, Wurzelstöcke
4.       Wassertiefe von mind. 5 cm
5.       schneller fliessende & strömungsberuhigte, tiefere Bereiche

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6.        gut strukturiertes, mosaikartiges Ufer mit Buschgruppen und Einzelbäumen aus einheimischen und
          standortgerechten Arten regionaler Herkunft sowie einem angepassten Uferkrautsaum (Ansaat)

7.        Wo möglich und sinnvoll soll die Ufervegetation an das neue Ufer verpflanzt werden.

Abbildung 6.3 Ungefährer Verlauf neues Gerinne

6.6       Boden
6.6.1     Ausgangslage
Das Vorhaben betrifft eine bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche von ca. 28'000 m2 (inkl. Zufahrt, Instal-
lations- und Zwischenlagerflächen). Gemäss Geoportal des Kantons Bern (Stand: Januar 2019) handelt es
sich nicht um Fruchtfolgeflächen (FFF).
Die Fläche wird im Anschluss wieder vollständig rekultiviert und der landwirtschaftlichen Nutzung übergeben,
sodass kein Boden die Baustelle verlässt.
Der Projektperimeter liegt nordöstlich von Adelboden im Gebiet Lischen (s. Abb. 2.1). Gemäss der Boden-
eignungskarte des Bundes (EDMZ, 1980) sind im Untersuchungsgebiet die Bodentypen (gleyige) Braunerde,
Gley und Regosol vorherrschend (siehe Abb. 6.3). Die Böden sind von mittlerer Gründigkeit, skeletthaltig
und weisen ein mässiges Wasser- und Nährstoffspeichervermögen auf. Die Böden sind gut geeignet für
Naturfutterbau und mässig geeignet für Kunstfutterbau und Getreidebau. Dies konnte im Rahmen der Bo-
denaufnahmen (s.u.) nur zum Teil bestätigt werden.

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Abbildung 6.4 Bodentypen

Die Böden sind lokal sehr unterschiedlich ausgebildet. In den seitlichen Flanken resp. an Hanglagen sind die
vorherrschenden Bodentypen die tiefgründige Braunerde, aber auch der Regosol, während die Böden in
Muldenlänge bis an die Oberfläche wassergesättigt und entsprechend als Moor bezeichnet werden

6.6.2   Projektauswirkungen
Der Start der Bauarbeiten ist für Sommer 2021 geplant. Als erster Schritt wird die neue Zufahrtsstrasse ge-
baut und der Installationsplatz erstellt.
Die Deponie wird ca. 12 Jahre in Betrieb sein und betrifft inkl. Zufahrt eine Fläche von total ca. 2.8 ha (. Ins-
gesamt fallen über die ganze Fläche berechnet ca. 4‘550 m3 Ober- und ca. 2‘550 m3 Unterboden sowie mind.
7‘450 m3 Torf an.
Der Ober- und, wo vorhanden, der Unterboden werden mit einem Raupenbagger etappenweise im Streifen-
verfahren abgetragen und innerhalb des UeO-Perimeters zwischengelagert. In sehr steilem Gelände ist nach
Rückspräche und Freigabe durch die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) auch der Einsatz eines Schreit-
baggers denkbar.
Baupisten sind keine erforderlich. Die übergeordnete Erschliessung erfolgt über die neue Erschliessungs-
strasse. Zwischentransporte innerhalb des Deponieperimeters erfolgen nach vorgängigem Bodenabtrag auf
dem C-Horizont, sodass weder der A- noch der B-Boden befahren werden müssen. Aufgrund der langen
Beanspruchungszeit von mind. 12 Jahren sollen der Ober- und der Unterboden im Bereich des Installations-
platzes vorgängig abgetragen und vor Ort zwischengelagert werden.
Die Bodendepots erfordern grundsätzlich keine Flächen ausserhalb des Perimeters. In der ersten Phase
wird der abgetragene Boden innerhalb des UeO-Perimeters zwischengelagert (siehe UeO-Plan Nr. 1). Da
die Depots in jedem Fall länger als drei Wochen bestehen bleiben, sind diese mit einer ökologisch wertvollen
Samenmischung zu begrünen (z.B. UFA Wildblumenwiese resp. nach Rücksprache mit der BBB).
Die Rekultivierung erfolgt laufend, sodass die offenen Flächen möglichst klein gehalten werden können. Der
anfallende Boden kann in den nachfolgenden Phasen entsprechend im Direktumlagerungsverfahren für die
Rekultivierung bereits fertiggestellter Deponiebereiche wiederverwendet werden.
Im Rahmen des vorliegenden Projekts steht im Hinblick auf den Endzustand nicht die Schaffung von intensiv
bewirtschaftetem Landwirtschaftsland, sondern eine standortgerechte extensive Nutzung sowie die Wieder-
herstellung der schützenswerten Lebensräume nach NHG im Vordergrund. Die Flächen sollen grösstenteils
wiederum als (Kleinvieh-)Weiden genutzt werden. Bei der Rekultivierung erfolgt der Bodenaufbau daher
analog dem Ausgangszustand mit einer Schichtstärke von 20 cm Ober- und 40 cm Unterboden.

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6.6.3     Massnahmen
Ein Bodenschutzkonzept dient im Bauprojekt i.d.R. als Hilfsmittel, den Schutz vor physikalischen, chemi-
schen und biologischen Veränderungen der natürlichen Beschaffenheit des Bodens zu gewährleisten. Im
vorliegenden Projekt steht jedoch nicht die Schaffung von intensiv bewirtschaftbarem Landwirtschaftsland im
Vordergrund, sondern die Wiederherstellung der Feuchtstandorte (schützenswerten Lebensräume gemäss
NHG). Diesem Sachverhalt wird im Bodenschutzkonzept der CSD Ingenieure AG vom Juni 2019 entspre-
chend Rechnung getragen.

6.7       Abfälle
6.7.1     Ausgangslage
Das Vorhaben verursacht keine relevanten Abfall-Materialflüsse, welche behandelt oder entsorgt werden
müssen.

6.7.2     Projektauswirkungen
Die Deponie wird mit unverschmutztem Aushubmaterial (Material Typ A gemäss VVEA) aufgefüllt. Das
grösste Risiko besteht darin, dass nicht zulässiges Material (belastetes Material oder mit Abfällen versehe-
nes Material) abgelagert wird. Aus diesem Grund sind die Eingangskontrollen von besonderer Bedeutung.
Jede Materiallieferung muss genau deklariert sein (Materialtyp, Herkunft) und wird durch das Deponieperso-
nal sowohl am Eingang wie auch bei der eigentlichen Ablagerung kontrolliert. Die zulässigen Abfälle werden
im Betriebsreglement genau definiert.

6.8       Flora, Fauna, Lebensräume
6.8.1     Grundlagen und Vorgehen

         Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 01.07.1966, SR 451.1 (Stand: 1. Ja-
          nuar 2017)

         Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
          vom 20.6.1986, SR 922.0 (Stand: 1. Mai 2017)

         Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16.1.1991, SR 451.1 (Stand: 1. Juni
          2017)

         Kantonales Naturschutzgesetz vom 15.9.1992, BSG 426.11 (Stand: 1. Januar 2013)

         Kantonale Naturschutzverordnung (NSchV) vom 10.11.1993, BSG 426.111 (Stand: 1. Januar 2016)

         Kantonale Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) vom 26.02.2003 (Stand: 1. Januar 2010)

         Rote Listen Gefässpflanzen (Hsg. BAFU & InfoFlora, 2016)

         Rote Listen der gefährdeten Tierarten der Schweiz (BAFU, 2005-2016)

         Delarze et al. (2015): Lebensräume der Schweiz, hep Verlag AG, Bern.

         Hintermann und Weber AG (2017): Bewertungsmethode für Eingriffe in schutzwürdige Lebensräume.
          BAFU.

         Zonenplan Landschaft (Teilgebiet Nord) der Gemeinde Adelboden, Stand: 14.01.2014

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   Geoportal des Bundes (map.geo.admin.ch, Stand: Oktober 2019)

        Geoportal des Kantons Bern (www.geo.apps.be.ch, Stand: Oktober 2019)
Zur Beschreibung des Ausgangszustandes wurden die betroffenen Flächen am 15.08.2019 durch Herrn
Roland Teuscher begangen und, die vorhandenen Arten erhoben und die Lebensräume kartiert.

6.8.2    Ausgangslage
Im Projektperimeter selbst und in der näheren Umgebung kommen gemäss Naturschutzkarte des Kantons
Bern und Zonenplan der Gemeinde Adelboden weder nationale noch kantonale oder kommunale Natur-
schutzgebiete oder –objekte vor.
Der Standort Lischa ist eine natürlich entstandene Mulde, die durch ein kleines Gerinne durchflossen wird
(siehe Abbildung 6.2). Die Fläche wird hauptsächlich landwirtschaftlich als Mähwiese und teilweise als Wei-
deland genutzt. Die Fläche um das Gerinne ist gemäss Karte „Landwirschaftliche Kulturen 2019 (proviso-
risch)“ als Biodiversitätsförderfläche (BFF) ausgeschieden. Auf der Fläche befinden sich zudem wenige Ein-
zelbäume und kleine Baumgruppen (mehrheitlich Fichten und Ahorn). Im südlichen Perimeterbereich befin-
det sich ein künstlich geschaffener Weiher.
Flora, Lebensräume
Allgemein handelt es sich bei den Flächen um das Gerinne um Feuchtwiesen. Die seitlichen, leicht geneig-
ten Flächen sind mehrheitlich Fettwiesen und -weiden. Eine Artenliste befindet sich im Anhang 6.8-1.
Innerhalb des Projektperimeters konnten vier Lebensräume unterschieden werden (siehe Lebensraumkarte
im Anhang 6.8-2):
Im nördlichen Bereich östlich angrenzend an das Gerinne befindet sich eine Fläche mit horstbildenden Seg-
gen (horstbildendes Seggenried). Diese Fläche ist nicht mähbar und wird durch Ziegen beweidet. Die an-
grenzende Fläche besteht aus einem Mosaik aus Molinion und Calthion – beide Lebensräume sind klein-
flächig ineinander verzahnt. Dieser Lebensraum gilt als schützenswert nach NHV Anhang 1. Hier kommen u.
a. typische Arten wie Caltha palustris, Gentiana asclepiadea, Molinia caerulea, Polygonum bistorta und San-
guisorba officinalis vor. Wie die meisten Enzian-Arten ist Gentiana asclepiadea auf kantonaler Ebene nach
Art. 20 NSchV bedingt geschützt. Zudem kommt hier auch die Orchidee Dactylorhiza maculata vor, die wie
alle Orchideenarten nach NHV auf nationaler Ebene geschützt ist.
Südlich davon, auf der anderen Brückenseite, wurde ein Caricion davallianae, d. h. ein nach NHV Anhang
1 schützenswerter Lebensraum, kartiert. Nebst der namensgebenden Carex davalliana, kommen weitere
typische Arten wie Carex flava, Parnassia palustris, Tofieldia calyculata, Eriophorum latifolium, Menyanthes
trifoliata und die Orchidee Epipactis sp. Vor. Die drei letzten sind auf kantonaler, bzw. nationaler Ebene ge-
schützt.
Die weniger feuchten, seitlich gelegenen Flächen bestehen aus Fettwiesen und Fettweiden, stellenweise
auch hier noch mit Feuchtzeigerarten wie z. B. Caltha palustris und Lysimachia vulgaris. Zudem kommt auch
die geschützte Orchidee Gymnadenia conopsea vor.
Im Projektperimeter wurden keine invasiven Neophyten festgestellt.

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Abbildung 6.5 Blick Richtung Norden mit erkennbarem Verlauf des Gerinnes. Im Vordergrund ist das Caricion davallianae sichtbar, im
              Hintergrund das Mosaik aus Molinion und Calthion. In den seitlichen / geneigten Bereichen befinden sich Fettwiesen
              und –weiden. Foto: R. Teuscher.

Abbildung 6.6 Blick Richtung Norden: Horst bildendes Seggenried. Foto: R. Teuscher.

Fauna
Im Projektperimeter und der näheren Umgebung kommen keine Wildtierkorridore oder Wildschutz-
/ruhegebiete vor.
Während der Begehung konnten kleine Frösche, viele Insekten (u.a. Heuschrecken und Libellen) und Spin-
nen beobachtet werden. Alle Amphibienarten sind schweizweit nach NHV Anhang 3 geschützt.

6.8.3     Projektauswirkungen
Bau-/Betriebsphase

BE09650 | 12. November 2019 | Deponie Lischa | Oberlandtransport AG
Deponie Typ A Lischa, Adelboden                                                                                                 19
Der Deponiebau bedingt die vollständige Zerstörung der im Deponieperimeter vorkommenden Lebensräume.
Die Deponie wird etappenweise von Norden nach Süden aufgefüllt und so rasch wie möglich rekultiviert.
Somit werden nicht alle Lebensräume gleichzeitig zerstört und für Tiere, u. a. Insekten, besteht die Möglich-
keit, in angrenzende Lebensräume auszuweichen.
Insgesamt werden durch den Deponiebau Lebensräume in folgendem Ausmass zerstört:
Fettwiesen und Fettweiden                              22‘200 m2
Horstbildendes Seggenried                              255 m2
Mosaik aus Molinion und Calthion                       1‘680 m2
Caricion davallianae                                   1‘175 m2
Bei einem Grossteil der Fläche handelt es sich um Fettwiesen und Fettweiden. Auch wenn Fettwiesen im
Voralpenraum im Allgemeinen arten- und blütenreich und somit ökologisch wertvoll sind, gelten sie nicht als
schützenswerte Lebensräume.
Bei den drei weiteren kartierten Lebensräume (horstbildendes Seggenried, Mosaik aus Molinion und
Calthion sowie dem Caricion davallianae handelt es sich um Lebensräume, die nach NHV Anhang 1 als
schützenswert gelten. Für Eingriffe in schützenswerte Lebensräume sind gemäss Art. 18 NHG Schutz- und
Wiederherstellungsmassnahmen zu leisten. Allenfalls sind Ersatzmassnahmen notwendig.
Die tangierten Orchideen werden im Sommer vor dem Deponiebau auf der betroffenen Fläche in angren-
zende Bereiche mit ähnlichen Wachstumsbedingungen verpflanzt (idealerweise auf bereits rekultivierte Flä-
chen, allenfalls auf andere Feuchtwiesen im näheren Umfeld).
Mindestens einmal jährlich ist der gesamte Projektperimeter auf invasive Neopyhten zu kontrollieren. Falls
solche Pflanzen vorkommen, sind sie sofort mit geeigneten Mitteln zu bekämpfen und fachgerecht zu ent-
sorgen.
Während dem Deponiebetrieb muss zudem darauf geachtet werden, dass angrenzende Lebensräume nicht
tangiert werden. Insbesondere im Uferbereich des bestehenden Weihers dürfen keine Materialien oder
Fahrzeuge zwischengelagert werden. Die Eingriffe in/um den Weiher für die Geländeanpassung sind auf das
strikte Minimum zu begrenzen.
Endzustand
Im Rahmen der Rekultivierung wird die Deponiefläche etappenweise vollständig wiederhergestellt. Der öko-
logische Wert der durch das Vorhaben tangierten Fläche soll dabei mindestens dem Ausgangszustand ent-
sprechen. Die Folgenutzung entspricht im Endzustand dem Ausgangszustand, d. h. die Fläche wird nach
Deponieabschluss wieder als Wies- und Weideland genutzt.
Nach Deponieabschluss wird das bestehende Gerinne (nicht im Gewässernetz verzeichnet) wieder über den
Deponieperimeter geführt. Das Gewässer wird, im Gegensatz zum heutigen Zustand, auf der ganzen Länge
offen und mäandrierend geführt. Mit der vorgesehenen naturnahen Gestaltung entsteht ein neuer, ökolo-
gisch sehr wertvoller Lebensraum. Die Massnahme ist im Kapitel 6.5.2 Oberflächengewässer genauer be-
schrieben.
Als Ersatz für die zerstörten Feuchtwiesen wird angrenzend an das neue Gerinne eine neue Feuchtwiese
geschaffen. Dafür kommen zwei Standorte in Frage: Entweder wenig unterhalb des bestehenden Weihers
oder auf dem flachen Bereich in der Nähe der nördlichen Perimetergrenze (siehe V1 und V2 im Überbau-
ungsplan). Ziel ist, Bedingungen zu schaffen, damit sich die zerstörten Lebensräume (Seggenried, Calthion,
Molinion, Caricion davallianae) wieder etablieren können. Diese Massnahme wird so bald wie betrieblich
möglich umgesetzt.

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Zudem werden alle durch das Vorhaben tangierten Einzelbäume durch standorttypische einheimische Arten
regionaler Herkunft ersetzt (voraussichtlich 13 Stück).

6.8.4     Massnahmen
Schutzmassnahmen
FFL-01:       Verpflanzung Orchideen
              Die tangierten Orchideen werden im Sommer vor dem Deponiebau auf der betroffenen Fläche
              (nach der Blüte) in angrenzende Bereiche mit ähnlichen Wachstumsbedingungen verpflanzt (ide-
              alerweise auf bereits rekultivierte Flächen, allenfalls auf andere Feuchtwiesen im näheren Um-
              feld).
FFL-02        Schutz des bestehenden Weihers
              Der bestehende Weiher wird während dem Deponiebetrieb bestmöglich geschützt (z. B. mittels
              Zaun absperren). Es dürfen keine Materialien oder Fahrzeuge im Uferbereich zwischengelagert
              werden. Eingriffe für die Geländeanpassung werden auf das strikte Minimum beschränkt.
FFL-03:       Bekämpfung invasiver Neophyten
              Der Projektperimeter wird mind. einmal jährlich auf invasive Neophyten kontrolliert. Sind invasive
              Neophyten vorhanden, werden diese sofort bekämpft und fachgerecht entsorgt.
FFL-04        Umweltbaubegleitung
              Der Deponiebau ist durch eine UBB zu begleiten. Schwerpunkte sind u. a. das Verpflanzen der
              Orchideen, die Neophytenkontrolle sowie das Umsetzen der Ersatzmassnahmen.
Wiederherstellungsmassnahmen
FFL-05:       Endgestaltung
              Optimierung der Endgestaltung und Wiederherstellung aller temporär genutzten Flächen mit min-
              destens dem Ausgangszustand entsprechenden ökologischen Wert.
Ersatzmassnahmen
FFL-06:       Feuchtwiese
              Am Standort V1 oder V2 (siehe Überbauungsplan) werden Bedingungen geschaffen, damit sich
              eine dem Ausgangszustand entsprechende Feuchtwiese etablieren kann.
FFL-07:       Renaturierung Oberflächengewässer
              Das bestehende Oberflächengewässer wird auf der ganzen Linienführung innerhalb der Projekt-
              perimeters offen und mäandrierend geführt. Die Gestaltung ist naturnah (kein Hartverbau; viele
              Strukturelemente wie Blocksteine, Totholz und Wurzelstöcke; mosaikartiges Ufer mit Buschgrup-
              pen und Einzelbäumen aus einheimischen und standortgerechten Arten regionaler Herkunft sowie
              einem angepassten Uferkrautsaum).
FFL-08        Ersatz Einzelbäume
              Alle durch das Vorhaben tangierten Einzelbäume werden nach der Rekultivierung durch standort-
              typische einheimische Arten regionaler Herkunft ersetzt.

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Deponie Typ A Lischa, Adelboden                                                                                21
6.9      Landschafts- und Ortsbildschutz
6.9.1    Ausgangslage
Die geplante Deponie befindet sich in der Gemeinde Adelboden auf rund 1200 m.ü.M. Das Projektgebiet
liegt an der östlichen Talflanke auf einer Terrasse ca. 30 m oberhalb der im Talboden verlaufenden Engstli-
gen. Der Standort befindet sich im Streusiedlungsgebiet nordöstlich des Ortskerns von Adelboden.

Abbildung 6.7 Sicht Richtung Norden auf die Deponie (rot, ungefähre Lage). Foto von Google Street View, Aufnahme Juni 2013.

Grossräumig betrachtet liegt die zukünftige Deponie in der Berglandschaft des Berner Oberlands in einem
von Bergen umgebenen Tal. Die hügelige, vom Gletscher geformte Landschaft in der Umgebung des Stan-
dortes ist geprägt von einem Mosaik aus (Streu-)Siedlungen, Wäldern und Weiden verschiedener Grössen.
Obwohl die Landschaft durch menschliche Tätigkeiten geprägt ist, wirkt sie auf die Beobachtenden naturnah.
Die Lischa ist eine natürlich entstandene Mulde, die in der geologischen Karte als Sumpfgebiet bzw. ver-
nässte Moräne dargestellt ist. Im oberen Teil des Gebiets befindet sich ein Teich aus dem ein Bächlein ent-
springt, welches teils offen teils eingedolt durch die Geländesenke abfliesst (siehe Kapitel 6.5 Oberflächen-
gewässer). Weiter befinden sich in der Talsenke einige Einzelbäume und es verläuft eine Strom- oder Tele-
kommunikationsleitung an mehreren Masten durch das Tälchen hinab in Richtung Frutigen.
Das Projektgebiet liegt in der Landwirtschaftszone und wird mehrheitlich als Wiese- und zu einem kleinen
Teil als Weideland genutzt. Die Wiesen sind durch kleine Hebungen und Senkungen geprägt.
Direkt ausserhalb des Projektperimeters befinden sich vier jeweils einzeln stehende und von Grünland um-
gebene Häuser. Es handelt sich dabei um Wohnbauten, die in Zusammenhang zur Landwirtschaft stehen.
Das Bauernhaus auf Parzelle Nr. 984 ist im Bauinventar des Kantons Bern als erhaltenswertes Objekt er-
fasst. Es wird vom Projekt nicht tangiert.

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Im oberen Teil der östlichen Talflanke verläuft ein Waldstreifen. Das zur Engstligen hin abfallende Gelände
westlich des Projektperimeters ist ebenfalls bewaldet.
Als Erholungsgebiet hat die zukünftige Deponiefläche keinen besonderen Wert. Es befinden sich keine
Wanderwege oder weitere der Erholung dienenden Einrichtungen im Deponieperimeter, ein Wanderweg
verläuft auf der Alten Strasse oberhalb am Projektperimeter vorbei. Die Alte Strasse ist gleichzeitig Teil des
Inventars historischer Verkehrswege, es handelt sich dabei um einen regionalen Verkehrsweg ohne Sub-
stanz. Die Alte Strasse ist vom Vorhaben nicht betroffen.
Landschaftliche Schutz- oder Schongebiete sind nicht vorhanden. Entlang der Engstligen verläuft das kom-
munale Landschaftsschutzgebiet «Allenbach Engstligen», dieses ist vom Vorhaben jedoch nicht betroffen.

6.9.2     Projektauswirkungen
Betriebsphase
Der Deponiebetrieb wird das Landschaftsbild temporär deutlich verändern. Durch die Tätigkeiten wird vo-
rübergehend eine landwirtschaftlich genutzte Wiese in eine offene Deponiefläche umgewandelt.
Das Projektgebiet ist einerseits von der Alten Strasse südwestlich des Projektperimeters einsehbar. Von den
nur wenige Meter an den Projektperimeter angrenzenden Wohnhäusern an der westlichen Flanke der Lischa
aus werden die Deponie und ihre Betriebsinfrastruktur aus der Vogelperspektive gut einsehbar sein. Von
den Häusern unterhalb der Talsenke werden die Deponie und die Zufahrtsstrasse aus der Froschperspekti-
ve einsehbar sein. Für die Bewohner dieser umliegenden Häuser wird die Deponie eine erhebliche visuelle
Belastung darstellen. Die offene Deponiefläche unterbricht die sonst mehrheitlich grüne und natürlich wir-
kende Landschaft. Dieser Kontrast in Farbe und Form wird von den meisten Betrachtenden wohl als störend
empfunden.
Von der Landstrasse und der Engstligen im Talboden ist die Lischa durch einen ca. Hügelzug und einen
Waldstreifen abgeschirmt. Gegen Südosten ist die Talsenke ebenfalls teilweise durch einen kleinen Hügel
abgeschirmt Der östlich der Lischa verlaufende Waldstreifen schirmt das Gebiet von den höher liegenden
Häusern und Strassen mehrheitlich ab. Von weiter entfernten Höhen aus kann die Talsenke der Lischa als
grau-braune Fläche einsehbar sein. Zum Betrieb gehörende Einzelobjekte (z. B. Fahrzeuge, Waage, etc.)
werden aus der Ferne jedoch kaum erkennbar sein. Grossräumlich betrachtet dürften die Projektauswirkun-
gen daher kaum landschaftsrelevant sein.
Endzustand
Grundsätzlich wird für eine Deponie eine natürlich vorkommende oder eine anthropogen geschaffene Vertie-
fung für Materialablagerungen genutzt. Im Fall Lischa wird vorgängig kein Material abgebaut, das abzula-
gernde Material wird somit auf die natürliche Terrainoberfläche geschüttet. Dies bedingt, dass die Gelände-
oberfläche verändert wird und im Endzustand eine neue Topografie entsteht, die das Landschaftsbild dauer-
haft verändert.
Nebst den technischen Vorgaben (Stabilität des Deponiekörpers) wird die Endtopografie so gestaltet, dass
sie sich möglichst gut ins Landschaftsbild integriert. Dem Deponiekörper wird eine möglichst natürliche Form
verliehen, damit die Oberfläche nicht als ehemalige Deponie erkannt wird. Dies wird insbesondere durch ein
abwechslungsreiches Relief erzielt. Die Oberfläche soll beim Abschluss der Deponie also nicht
glatt/regelmässig, sondern, wo ohne grosse Verluste an Deponievolumen möglich, durch kleinere Hebungen
und Senkungen gestaltet werden. Zudem wird auch mit der Zeit die Oberfläche durch die natürliche Dynamik
(z. B. Regengräben) neu modelliert, wodurch die Ablagerung noch besser in die Umgebung einbettet wird.
Das Bächlein wird im Endzustand einen leicht anderen Verlauf erhalten als heute und vollständig renaturiert
(siehe Kapitel 6.5 Oberflächengewässer).

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6.10 Kulturdenkmäler und archäologische Stätten
Im Projektperimeter und im nahen Umfeld befinden sich keine Bau- und Kulturdenkmäler, Objekte des Bun-
desinventars der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) oder bekannte archäologische Fundstellen.
Falls während dem Deponiebetrieb auf bislang nicht bekannte archäologische Spuren gestossen wird, sind
die Arbeiten unverzüglich einzustellen und der Archäologische Dienst des Kantons Bern zu benachrichtigen.

7.     Schlussfolgerungen
Die Deponie Lischa ermöglicht die Entspannung der Deponiesituation für sauberes Aushubmaterial in der
Region Adelboden. Aus Sicht Raumplanung und Umwelt besteht die grösste Herausforderung im Umgang
mit dem Feuchtgebiet.
Der vorliegende Bericht zeigt auf, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt insgesamt gering
ausfallen und aus Sicht der Projektverfassenden mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen die gesetz-
lichen Vorgaben eingehalten werden können.

8.     Mitwirkung
 Dieses Kapitel wird nach der Mitwirkung ergänzt.

9.     Vorprüfung
 Dieses Kapitel wird nach der Vorprüfung ergänzt.

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CSD INGENIEURE AG

Daniel Oberholzer                              Anna Kolly
Projektleiter                                  Projektleiterin Stv.

Liebefeld, den 12. November 2019

KOREFERENT
Daniel Oberholzer, lic. Phil. nat. Geograph

ANDERE BETEILIGTE MITARBEITENDE
Anna Kolly, MSc Umweltwissenschaftlerin
Janina Noack, MSc Geografin
Emanuel Berchtold, BSc Umweltingenieur FH

https://dialog.csd.ch/projets/BE09650.100/Lists/Documents/CSD/06      Bearbeitung/Mitwirkung/Erläuterungsbericht.docx

Aus Umweltschutzgründen druckt CSD seine Dokumente auf 100 % Recyclingpapier (ISO 14001).

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