Uebeschi - Gemeinde Uebeschi

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Uebeschi
                    idyllisches Zuhause für Jung und Alt

Botschaft des Gemeinderates
zur kommunalen Urnenabstimmung
vom 13. Dezember 2020
Vorlagen

    1   Jahresrechnung 2019
        Genehmigung

    2   Budget 2021
        Genehmigung Budget 2021, Steueranlage, Liegenschaftssteueranlage

    3   Rechnungsprüfungsorgan
        Einsetzung der externen Revisionsstelle und Aufsichtsstelle über den
        Datenschutz

    4   Revision Personalreglement
        Genehmigung

    5   Teilrevision Ortsplanung
        Genehmigung Zonenplan Gewässerräume und Baureglement

    6   Sanierung Gemeindestrasse Schule bis Platz
        Genehmigung Verpflichtungskredit

2                                                                              3
Warum eine Urnenabstimmung                                                                                Vorlage 1
Am 28. Oktober 2020 hat der Gemeinderat entschieden, anstelle der Gemeindeversammlung eine Ur-
nenabstimmung durchzuführen. Einerseits strebt er an, für die zeitlich dringenden und zum Teil schon im
Frühjahr aufgeschobenen Geschäfte noch dieses Jahr einen Beschluss der Stimmberechtigten zu erhal-
                                                                                                          Jahresrechnung 2019
ten. Andererseits soll niemand wegen Covid-19 von der Teilnahme am Entscheidungsprozess abgehalten        Genehmigung
werden. Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass in dieser aussergewöhnlichen Lage die Beschluss-
fassung an der Urne gleichwertig ist.
                                                                                                           Das Wichtigste in Kürze

Damit anstelle der Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung für Geschäfte, welche in die Kompe-            ! Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 49'976.05 ab. Budgetiert war ein
tenz der Gemeindeversammlung fallen, durchgeführt werden kann, ist eine Ausnahmebewilligung des              Aufwandüberschuss von Fr. 112’000. Die Besserstellung beträgt Fr. 161'976.05.
Regierungstatthalteramtes Thun erforderlich. Dieses hat am 26. Oktober 2020 eine Allgemeinverfügung        ! Der allgemeine Haushalt schliesst ausgeglichen ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von
zur Durchführung von Urnenabstimmungen und -wahlen in den Einwohnergemeinden des Verwaltungs-                Fr. 112‘000. Die Besserstellung beträgt somit Fr. 112'000.
kreises Thun erlassen. Gestützt auf diese Rechtsgrundlage setzt der Gemeinderat am 13. Dezember
2020 eine kommunale Urnenabstimmung an.
                                                                                                                                           Ergebnis
Mit dieser Botschaft werden die Abstimmungsvorlagen ausführlich erläutert. Fragen aus der Bevölkerung                                   Gesamthaushalt
im Vorfeld der Abstimmung werden je nach Situation im persönlichen Gespräch oder schriftlich beant-                                     Fr. 49'976.05
wortet. Diese Fragen und die Stellungnahmen des Gemeinderates werden laufend auf unserer Website
unter der Rubrik Gemeindeversammlung veröffentlicht. Dadurch geben wir Ihnen, geschätzte Stimmbür-
gerinnen und -bürger, die Möglichkeit an der Beratung teilzunehmen. Auf der letzten Seite dieser Bot-
schaft finden Sie die Kontaktdaten des Ratsbüros. An dieses können Sie Fragen schriftlich oder mündlich                                                  Ergebnis
                                                                                                                           Ergebnis
richten.                                                                                                                                           Spezialfinanzierungen
                                                                                                                     allgemeiner Haushalt           gebührenfinanziert
Öffentliche Auflage                                                                                                         Fr. 0.00                    Fr. 49'976.05
Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften liegen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme
auf. Ein Teil der Akten ist unter www.uebeschi.ch unter der Rubrik Gemeindeversammlung abrufbar.

Reglementsauflage                                                                                                     Ergebnis SF Wasser
                                                                                                                                                         Ergebnis SF
                                                                                                                                                                                  Ergebnis SF Abfall
                                                                                                                                                          Abwasser
Gestützt auf Art. 54 Gemeindegesetz GG und Art. 37 Gemeindeverordnung GV lagen die beiden revidier-                       Fr. -415.40                                                Fr. 6'254.50
ten Reglemente 30 Tage vor der Urnenabstimmung öffentlich auf der Gemeindeverwaltung auf:                                                               Fr. 44'136.95

! Baurechtliche Grundordnung vom 18. Juni bis 17. Juli 2020
                                                                                                          Folgende Hauptgründe führten zu dem guten Ergebnis
! Personalreglement vom 20. August bis 21. September 2020
                                                                                                          ! Die Budgetkredite wurden sehr gut eingehalten, vielfach sogar unterschritten.
Jahresrechnung 2019 und Budget 2021                                                                       ! Das Grossprojekt Anbau Schulanlage ist Ende 2019 noch nicht fertiggestellt. Vom Gesamtkredit von
Die vollständige Jahresrechnung 2019 sowie das Budget 2021 mit ausführlichen Vorberichten sind              Fr. 3'355'000 sind Fr. 2'092'140.45 ausgegeben. Dies hat Auswirkungen auf den Abschreibungsauf-
ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde (www.uebeschi.ch) aufgeschaltet oder können in Papier-              wand, welcher rund Fr. 26'000 tiefer ausfällt.
form bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden (033 346 50 40 / info@uebeschi.ch).                       ! Der Belag der Laufbahn an der Schule war mit Fr. 36'000 im Budget eingestellt. Im alten Teil der
                                                                                                            Schulanlage im Erdgeschoss ging unerwarteterweise der Boden kaputt und musste für rund
                                                                                                            Fr. 25'000 saniert werden. Damit der Budgetbetrag eingehalten werden konnte, entschied der Ge-
                                                                                                            meinderat auf den Ersatz der Laufbahn zu verzichten.
                                                                                                          ! Die Kosten für Unterhaltsarbeiten am Strassenabschnitt Hintere Gasse fielen um rund Fr. 22'000 tiefer
                                                                                                            aus.

4                                                                                                    4                                                                                                         55
Ergebnis SF Wasser                                                                                          Abschreibungen Verwaltungsvermögen (Gesamthaushalt)
Die Spezialfinanzierung Wasser schliesst praktisch ausgeglichen ab. Der Aufwandüberschuss beträgt           Die planmässigen Abschreibungen auf den Sachanlagen des Verwaltungsvermögens fallen rund
Fr. 415.40. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 1'300. Mit der Senkung der Verbrauchsgebühr        Fr. 33'000 tiefer aus, da, wie bereits erwähnt, der Schulhausanbau noch nicht abgeschlossen ist. Ab dem
per Juni 2018 von Fr. 2.00 auf Fr. 1.50 war der Gemeinderat bestrebt, das zu hohe Eigenkapital nicht        Jahr 2020 werden die gesamten Abschreibungsaufwände zu verzeichnen sein.
länger zu äufnen respektive zu senken. Eine erneute Überprüfung im aktuellen Jahr ist angezeigt. Die
Werterhaltungskosten im Betrag von Fr. 57‘300 wurden zu 100% in die Reserve Werterhalt eingelegt. Die       Das bestehende Verwaltungsvermögen wurde per 1. Januar 2016 zu Buchwerten in HRM2 übernommen.
generierten Anschlussgebühren von Fr. 92'000 wurden ebenfalls dem Werterhalt zugeführt. Diese Re-           Durch die Veräusserung einer Liegenschaft sind die Abschreibungen auf dem bestehenden Verwaltungs-
serve dient dem Unterhalt und der Erneuerung der Infrastruktur Wasserversorgung und beträgt aktuell         vermögen, welches innert 16 Jahren seit Einführung HRM2 abgeschrieben wird, ab dem Jahr 2018 tiefer,
rund Fr. 515'000.                                                                                           sie betragen neu Fr. 24‘356.

Ergebnis SF Abwasser                                                                                        Systembedingte zusätzliche Abschreibungen nach Art. 84 Gemeindeverordnung GV müssen vorgenom-
Die Spezialfinanzierung Abwasser schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 44'136.95 ab. Budge-         men werden, wenn der allgemeine Haushalt einen Ertragsüberschuss ausweist und die ordentlichen Ab-
tiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 2'100. Wieso dieser grosse Unterschied?                             schreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Im Rechnungsjahr 2019 mussten Fr. 29'047.63 sys-
Die fakturierten Anschlussgebühren von Fr. 119'201 wurden in die Reserve Werterhalt eingelegt. Mit der      tembedingte zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden.
jährlichen Einlage der Erneuerungsrate in die Reserve Werterhalt beträgt diese heute rund Fr. 860'000.
Angesichts dieser hohen Reserve entschied der Gemeinderat den Einlagesatz von 100% auf 60% zu               Finanzaufwand (Gesamthaushalt)
                                                                                                            Dazu gehören die Zinsaufwände und der Liegenschaftsaufwand des Finanzvermögens. Der Zinsaufwand
senken. Dies bedeutet einen Minderaufwand von rund Fr. 37'000. Dadurch entstand die hohe Besserstel-
lung gegenüber dem Budget.                                                                                  mit den Vergütungszinsen an die Steuerpflichtigen ist tief und beträgt rund Fr. 8’600. Der bauliche Unter-
                                                                                                            halt an den Wohnungen im Finanzvermögen beträgt rund Fr. 10‘700.
Es mag vielleicht befremdlich tönen, einen Regenabwasserkanal für Fr. 835'000 zu bauen und gleichzeitig
die Reserven weniger zu äufnen. Betrachtet man den Massnahmenplan GEP und die vorhandene Re-                Transferaufwand (Gesamthaushalt)
serve, ist die Senkung der Einlage gerechtfertigt. Nach Erstellung des Regenabwasserkanals betragen         Der Transferaufwand (Entschädigungszahlungen an Gemeinden, Gemeindeverbände, Kanton und Bei-
die Abschreibungen pro Jahr rund Fr. 16'000. Geht man davon aus, dass die jährlichen Unterhaltsarbeiten     träge Private/Öffentliche Organisationen) beträgt rund Fr. 1'991’000.
Fr. 40'000 ausmachen, beträgt die Entnahme aus dem Werterhalt etwa gleich viel wie die Einlage. Das
bedeutet, dass die heutige Reserve von Fr. 860'000 bei beschriebenem Szenario nicht angezapft wird.         Mit der Einführung von HRM2 ist in der Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden
                                                                                                            FHDV die Periodenabgrenzung neu explizit verankert worden. In Bezug auf den Lastenausgleich Famili-
Die andere Seite, die es zu betrachten gilt, ist die Betriebsrechnung. Mit den Grund- und Verbrauchsge-     enzulagen für Nichterwerbstätige hat der Gemeinderat entschieden, diese Abgrenzung vorzunehmen. Im
bühren sind die Betriebskosten und die Einlage in den Werterhalt zu finanzieren. Der Gewinn von             Transferaufwand erscheinen daher zusätzlich Fr. 4'000.
Fr. 44'136.95 zeigt deutlich, dass die Grund- und Verbrauchsgebühren zu hoch sind. Das Eigenkapital
beträgt rund Fr. 207'000. Der Gemeinderat wird in Kürze die Gebühren überprüfen.
                                                                                                            Fiskalertrag (Gesamthaushalt)
Ergebnis SF Abfall                                                                                          Der Fiskalertrag beträgt im Rechnungsjahr 2019 Fr. 1'396'524.90. Im Jahr davor betrug er Fr. 1‘200‘109.
Die Spezialfinanzierung Abfall schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 6'254.50 ab. Im Budget war     Im Budget wurde mit Fr. 1‘415‘000 gerechnet. In untenstehender Tabelle ist eine Übersicht der Haupter-
                                                                                                            träge dargestellt. Der Vergleich wird mit den Vorjahren dargestellt.
ein Ertragsüberschuss von Fr. 3‘400.00 vorgesehen. In der Spezialfinanzierung Abfall sieht die Gesetz-
gebung keine Reserve Werterhalt vor. Dadurch soll das Eigenkapital bei geplanten Investitionen gut ge-
plant sein, damit zukünftige Abschreibungen aufgefangen werden können. Das Eigenkapital beträgt rund                                           Jahresrechnung 2019     Jahresrechnung 2018     Jahresrechnung 2017
Fr. 141’000.                                                                                                Einkommenssteuern                             1'099'443                 959'345                 993'335
                                                                                                            Vermögenssteuern                                 71'193                  62'911                  52'346
Personalaufwand (Gesamthaushalt)                                                                            Gewinnsteuern                                    27'894                  -6'714                  26'440
Der Personalaufwand ist gegenüber dem Budget rund Fr. 6’600 tiefer ausgefallen.                             Grundstückgewinnsteuern                          25'391                  25'733                  39'452
                                                                                                            Liegenschaftssteuern                            103'906                 103'615                  96'836
Sachaufwand (Gesamthaushalt)
Der Sach- und übrige Betriebsaufwand ist gegenüber dem Budget um rund Fr. 93’000 tiefer. Die Dienst-        Sonderveranlagungen                              32'287                  17'286                  47'914
leistungen Dritter und Honorare sind rund Fr. 40‘000 tiefer als im Budget geplant. Diese setzten sich aus
allgemein weniger Ausgaben und für die Ausscheidung der Gewässerräume und Erneuerung Bauregle-              Finanzertrag (Gesamthaushalt)
ment sind die Ingenieurkosten um Fr. 13'000 weniger hoch ausgefallen. Der Bauliche Unterhalt fiel eben-     Der Finanzertrag besteht hauptsächlich aus Mieteinnahmen. Die Liegenschaftserträge Verwaltungsver-
falls um rund Fr. 43'000 tiefer aus als vorgesehen.                                                         mögen sind um rund die Hälfte tiefer als im Vorjahr. Durch das Grossprojekt Anbau Schulhaus konnten
                                                                                                            in der Bauphase weniger Einnahmen generiert werden.

6                                                                                                      6                                                                                                            7
Investitionsrechnung                                                                                       Funktionen Erfolgsrechnung
                                                                                                           0 Allgemeine Verwaltung
Investitionsprojekte realisiert
                                                                                                           Rechnung 2019                          Budget 2019                    Rechnung 2018
 Bezeichnung                                             Ausgaben        Einnahmen       Nettokosten
 Holzschnitzelheizung                                           803           -6'470            7'273              Aufwand               Ertrag          Aufwand        Ertrag          Aufwand            Ertrag
 Anbau Schulhaus                                          2'092'140          359'930        1'732'210            317'780.35           21'511.50        322'200.00    24'000.00        318'434.90        22'328.60
                                                                                                           0220 Allgemeine Dienste, höhere Lohnkosten infolge Doppelbesetzung Funktion Gemeindeschreiberin
! Für die Holzschnitzelheizung sind Restkosten von Fr. 803 auszuweisen. Der im Jahr 2018 gutge-                 im Dezember; Aufschub und Bezug Ferien ehemalige GS im Dezember
  schriebene Kantonsbeitrag wurde um Fr. 6'470 nicht erreicht. Aus diesem Grund als Minuseinnahmen         0220 Allgemeine Dienste, Rückerstattungen Krankentaggelder infolge Krankheit
  korrigiert und dargestellt.
                                                                                                           0220 Allgemeine Dienste, höhere Softwarekosten infolge Arbeitnehmerinnenwechsel
! Der Anbau des Schulhauses wurde buchhalterisch «In Betrieb genommen». Die im aktuellen Jahr
  entstehenden Kosten werden mit Abschluss 2020 zu den Investitionskosten dazu gerechnet, dies wird        1 Öffentliche Sicherheit
  den Abschreibungsaufwand ab dem Jahr 2020 erhöhen.                                                       Rechnung 2019                          Budget 2019                    Rechnung 2018
    Bei den Einnahmen im Betrag von Fr. 359'930 handelt es sich um eine Vorfinanzierung aus Mehr-                 Aufwand                Ertrag           Aufwand       Ertrag          Aufwand            Ertrag
    wertabschöpfung vergangener Jahre. Da es sich um eine «altrechtliche Mehrwertabschöpfung» han-                63'077.32           53'205.10         69'700.00    69'500.00         67'435.03        63'515.30
    delt, kann der gesamte Betrag an die Investitionen angerechnet werden.                                 1110 Polizei, Lastenausgleich Pauschalierung Intervention Einführung erst ab 2020

Investitionsprojekt im Bau                                                                                 2 Bildung
                                                                                                           Rechnung 2019                          Budget 2019                    Rechnung 2018
 Bezeichnung                                            Ausgaben       Einnahmen         Nettokosten
                                                                                                                  Aufwand                Ertrag           Aufwand       Ertrag          Aufwand            Ertrag
 Regenabwasserkanal Uebeschisee                             24'489             0              24'489
                                                                                                               1'061'423.77          317'055.20      1'144'500.00   311'000.00        953'360.22    291'440.95
Bei den bisher entstanden Kosten handelt es sich um Ingenieurhonorare.
                                                                                                           2120 Primarstufe, der Zusatzbeitrag für stark belastete Gemeinden des Kantons Bern beträgt für das
Nettoinvestitionen Gesamthaushalt Fr. 1'763'972.25                                                              Schuljahr 2018/19 Fr. 66’201
Bilanz                                                                                                     2140 Musikschulen, der externe Musikunterricht wird rege genutzt, die Kosten belaufen sich auf
                                                                                                                Fr. 14'656.90
Das Finanzvermögen hat um Fr. 833'193.99 abgenommen. Das Verwaltungsvermögen erfuhr eine Erhö-
hung um die oben erwähnten Nettoinvestitionen von Fr. 1'763'972.25, abzüglich der Abschreibungen von
Fr. 134'335 und beträgt neu Fr. 3'180'681.65.                                                              3 Kultur Sport Freizeit
                                                                                                           Rechnung 2019                          Budget 2019                    Rechnung 2018
Das Fremdkapital erhöhte sich um Fr. 826'922.18. Schulden im Betrag von Fr. 380'000 waren zur Rück-               Aufwand                Ertrag           Aufwand       Ertrag          Aufwand            Ertrag
zahlung fällig. Ein neues langfristiges Darlehen von einer Million wurde für 10 Jahren zu 0.4% aufgenom-           3'403.00                0.00          4'300.00         0.00          3'468.80             0.00
men.
                                                                                                           3420 Freizeit, der Beitrag an den Seniorenausflug konnte dem Anzeigerfonds belastet werden
Das Eigenkapital (Verpflichtungen SF, Vorfinanzierungen, Reserven und Bilanzüberschuss) senkt sich
um Fr. 30'478.92.                                                                                          4 Gesundheit
                                                                                                           Rechnung 2019                          Budget 2019                    Rechnung 2018
Nachkredite                                                                                                       Aufwand                Ertrag           Aufwand       Ertrag          Aufwand            Ertrag
Es werden nur Nachkredite grösser als Fr. 1‘000.00 aufgeführt.                                                     2'994.75                0.00          4'800.00         0.00          2'650.18             0.00

Kreditart                                               Betrag                                             5 Soziale Sicherheit
Gebunden                                            115'097.63                                             Rechnung 2019                          Budget 2019                    Rechnung 2018
Kompetenz GR                                         13'990.00                                                    Aufwand                Ertrag           Aufwand       Ertrag          Aufwand            Ertrag
Kompetenz GV                                              0.00                                                   532'409.90            4'893.00        577'500.00    30'000.00        547'964.50        26'301.43
                                                                                                           5410 Familienzulagen, die Abgrenzung des Lastenausgleich FamZu wurde gemacht, dadurch sind die
                                                                                                                doppelten Kosten einmalig auszuweisen

8                                                                                                     8                                                                                                        9
6 Verkehr                                                                                             Genehmigung Exekutive
Rechnung 2019                     Budget 2019                      Rechnung 2018                      Gemäss Art. 71 GV hat der Gemeinderat die vorliegende Jahresrechnung mit allen Bestandteilen auf dem
       Aufwand             Ertrag         Aufwand           Ertrag        Aufwand            Ertrag   Zirkularweg am 6. April 2020 zuhanden der Stimmberechtigten genehmigt.
      143'865.00       10'928.85         177'200.00     11'100.00         108'714.67      9'900.70

7 Umwelt und Raumordnung                                                                              Erfolgsrechnung                                     Investitionsrechnung
Rechnung 2019                     Budget 2019                      Rechnung 2018
       Aufwand             Ertrag         Aufwand           Ertrag        Aufwand            Ertrag   Gesamthaushalt                                      Gesamthaushalt
      978'144.50      952'297.15         999'100.00    961'200.00         717'935.45    694'276.00    Aufwand                       3'281'196.20          Ausgaben                  2'117'432.25
7101 Wasserversorgung, der Unterhalt Wasserleitungen betrug knapp Fr. 8'000 mehr als im Budget. Ein   Ertrag                        3'331'172.25          Einnahmen                   353'460.00
     Grossteil davon konnte dem Werterhalt entnommen werden;                                          Ertragsüberschuss                49'976.05          Nettoinvestitionen        1'763'972.25
7201 Abwasserentsorgung, im Bereich Abwasser fielen die Kosten für die Nachführung des Leitungska-
     tasters um rund Fr. 2'500 höher aus als im Budget                                                Allgemeiner Haushalt
8 Volkswirtschaft                                                                                     Aufwand                       2'741'820.50
Rechnung 2019                       Budget 2019                      Rechnung 2018                    Ertrag                        2'741'820.50
       Aufwand             Ertrag           Aufwand         Ertrag          Aufwand          Ertrag   Ertragsüberschuss                     0.00
        2'161.00       27'881.50           4'000.00     30'700.00           1'779.90     28'295.50
8200 Forstwirtschaft, da die Jahresrechnung 2019 des Gemeindeverbandes Obergurnigel wiederum mit      Wasserversorgung
     einem Ertragsüberschuss abschloss, wurde die anteilmässige Übernahme des Defizits hinfällig      Aufwand                        234'097.40
                                                                                                      Ertrag                         233'682.00
9 Finanzen und Steuern                                                                                Aufwandüberschuss                 -415.40
Rechnung 2019                       Budget 2019                      Rechnung 2018
       Aufwand             Ertrag           Aufwand         Ertrag          Aufwand          Ertrag
                                                                                                      Abwasserentsorgung
      226'328.06    1'943'815.35         202'800.00   2'068'600.00        402'579.38   1'988'264.55
                                                                                                      Aufwand                        260'546.20
9100 Allgemeine Gemeindesteuern, gegenüber dem Budget sind die Netto-Steuereinnahmen um rund
     Fr. 36'000 tiefer, aber gegenüber dem Vorjahr um rund Fr. 186'000 höher                          Ertrag                         304'683.15
                                                                                                      Ertragsüberschuss               44'136.95
9300 Finanz- und Lastenausgleich, Beiträge Kanton aus dem Finanzausgleich:
Bezeichnung                                                          Betrag                           Abfallentsorgung
Mindestausstattung                                               221'933.00                           Aufwand                         44'732.10
Geografisch-topografischer Zuschuss                                3'108.00
                                                                                                      Ertrag                          50'986.60
Soziodemografischer Zuschuss                                       5'320.00
                                                                                                      Ertragsüberschuss                6'254.50
Disparitätenabbau                                                274'922.00
Total Einnahmen                                                  505'283.00
9900 Nicht aufgeteilte Posten, die zwingenden zusätzlichen Abschreibungen wurden in die politische
      Reserve eingelegt. Sie dienen für zukünftige Aufwandüberschüsse abzufedern.
                                                                                                      ANTRAG
Rechnungsprüfung                                                                                      Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Jahresrechnung per 31. Dezember 2019 zu ge-
Das externe Rechnungsprüfungsorgan hat die Jahresrechnung 2019 geprüft und bestätigt mit Bericht      nehmigen.
vom 11. Mai 2020, dass die Buchführung und die Jahresrechnung den gesetzlichen und reglementari-
schen Vorschriften entsprechen.

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                                                                                                                                                                                                       11
Vorlage 2                                                                                                      Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)
                                                                                                               Allgemeines
                                                                                                               Das Budget 2021 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz
Budget 2021                                                                                                    erstellt.
Genehmigung Budget 2021, Festsetzung Steueranlage und Liegenschaftssteueranlage
                                                                                                               Abschreibungen
                                                                                                               Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Art. T2-4 Abs. 1 GV)
Das Wichtigste in Kürze                                                                                        Das am 1.1.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wurde zu Buchwerten in HRM2 übernommen. Das
Allgemeiner Haushalt           Aufwandüberschuss               50'000                                          bestehende Verwaltungsvermögen von Fr. 519‘701 wird innert 16 Jahren, das heisst ab dem Rechnungs-
                                                                                                               jahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2031, linear abgeschrieben. Dies ergibt einen jährlichen Abschrei-
SF Wasserversorgung            Aufwandüberschuss               37'700                                          bungssatz von 6.25% oder Fr. 32‘481.
SF Abwasserentsorgung          Aufwandüberschuss                 9'100                                         Im Jahr 2018 wurde das alte Schulhaus entwidmet und veräussert. Dadurch änderte sich der Bestand
                                                                                                               des bestehenden Verwaltungsvermögens und beträgt neu:
SF Abfallentsorgung            Ertragsüberschuss                 1'100                                         ! Bestehendes Verwaltungsvermögen Fr. 389‘701
                                                                                                               ! Jährliche Abschreibung Fr. 24‘356
Der Gemeinderat hat das Personalreglement revidiert. Über diese Vorlage beschliessen die Stimmbe-
                                                                                                               Neues Verwaltungsvermögen
rechtigten ebenfalls an dieser Urnenabstimmung. Die Änderungen daraus sind im Budget berücksichtigt.
                                                                                                               Auf neuen Vermögenswerten werden die planmässigen Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nut-
                                                                                                               zungsdauer berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer.
Die Auswirkungen der Corona Krise sind vor allem bei den Einkommenssteuern berücksichtigt worden.
Verwirrlich mag erscheinen, dass die Einkommenssteuer-Erträge gegenüber dem Rechnungsabschluss
                                                                                                               Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV)
2019 und dem Budget 2020 trotzdem höher budgetiert sind. Dazu führte die Zunahme der Einwohner um
                                                                                                               Zusätzliche Abschreibungen betreffen nur den allgemeinen Haushalt und werden vorgenommen, wenn
rund 40 Personen gegenüber dem Vorjahr.
                                                                                                               im Rechnungsjahr
                                                                                                               a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und
Die Auswirkungen der AN20 (Amtliche Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften) wer-
den ab dem Jahr 2021 positiv mit höheren Vermögenssteuer-Erträgen spürbar. Die Corona-Krise macht              b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind.
auch hier einen Strich durch die Rechnung. Somit wurden die Mehreinnahmen nicht berechnet, aber auch           Im Budget 2021 sind keine zusätzlichen Abschreibungen möglich.
nicht die negative Auswirkung von Corona.
                                                                                                               Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze
Geplante Investitionen im Jahr 2021                                                                            Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zu einer gewissen Grenze der Erfolgsrechnung. Er
Sanierung Strasse Schule bis Platz inklusive Sanierung Wasserleitung                                           verfolgt dabei eine konstante Praxis.
Die Arbeiten wurden auf nächstes Jahr verschoben. Das Geschäft liegt ebenfalls dieser Urnenabstim-             ! Allgemeiner Haushalt        Fr. 25‘000
mung zur Beschlussfassung vor.
                                                                                                               ! Wasserversorgung            Fr. 25‘000
Regenabwasserkanal in den Uebeschisee                                                                          ! Abwasserentsorgung          Fr. 25‘000
Die Baubewilligung zog sich hin, deshalb wird erst nächstes Jahr mit dem Bau begonnen.                         ! Abfallentsorgung            Fr. 25‘000

Schülerzahlen                                                                                                  Erläuterungen
Im neuen Quartier Bergblick wohnen einige schulpflichtige Kinder. Dadurch sind die Schülerzahlen stark
angestiegen. Eine Klasseneröffnung ab dem Schuljahr 2021/22 ist unumgänglich. Dies verursacht Mehr-            Allgemeines
kosten, vor allem höhere Gehaltskosten (Personalaufwand Lehrpersonen). Neu sollen vier Klassen ge-             Ausgangslage
führt werden: Kindergarten / erste und zweite Klasse / dritte und vierte Klasse / fünfte und sechste Klasse.   Der Jahresabschluss 2019 fiel erfreulicherweise positiv aus. Der Ertragsüberschuss betrug rund
                                                                                                               Fr. 29'000, dieser wurde in die finanzpolitische Reserve eingelegt. Damit konnte eine ausgeglichene
Die finanzielle Lage bleibt in Uebeschi angespannt. Die Steueranlage liegt unverändert bei 2.0. In dieser      Rechnung vorgelegt werden.
Situation bleiben eine seriöse Planung und Budgetierung wichtig, ebenso die Einhaltung der einzelnen
Budgetkredite.                                                                                                 Besonderes
                                                                                                               Eine gute Schulorganisation ist wichtig für eine Gemeinde. Stellt doch die Bildung einen sehr grossen
                                                                                                               Posten im Budget dar. Im Kindergarten Schuljahr 2021/22 werden nur 14 Schülerinnen sein. Aus finanzi-
                                                                                                               eller Sicht bedeutet dies einen teuren Kindergarten. Auf der Aufwandseite sind die Personalkosten der

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Lehrerin, auf der Ertragsseite die Schülerbeiträge pro Kind vom Kanton. Dieser Beitrag beläuft sich pro   Die Löhne des öffentlich-rechtlich angestellten Personals erfahren infolge Änderung des Personalregle-
Kind auf rund Fr. 1'500. Ob nun 14 oder 20 Schülerinnen den Kindergarten besuchen, macht einen Un-        ments keine Erhöhung. Ein allfälliger individueller Anstieg hat der Gemeinderat nach Durchführung der
terschied von Fr. 9'000.                                                                                  Mitarbeitergespräche zu entscheiden. Beim privatrechtlich angestellten Personal im Stundenlohn hat der
Ein weiterer unsicherer Faktor ist der «Zusatzbeitrag für belastete Gemeinden» an die Gehaltskosten der   Gemeinderat einen Spielraum für den Stundenansatz.
Schule. Fällt der Schüleranteil an der Bevölkerung unter einen gewissen Prozentsatz, wird dieser nicht    Die Sitzungsgelder bleiben in der Höhe unverändert, ausser das Sitzungsgeld des Gemeindepräsidenten
ausgerichtet. Im vorliegenden Budget ist ein Beitrag von Fr. 27'000 eingerechnet. Ob dieser tatsächlich   sinkt auf dieselbe Höhe wie das der anderen Gemeinderats- und Kommissionsmitglieder. Die Jahresent-
ausgelöst werden kann, ist erst gegen Ende Jahr 2021 klar.                                                schädigungen des Gemeinderates wurden gesamthaft um Fr. 9'000 erhöht.
                                                                                                          Das Personal in öffentlichen Verwaltungen im Kanton Bern hat grundsätzlich Anrecht auf Betreuungszu-
Steueranlagen und Gebührenansätze
                                                                                                          lagen, sofern Kinder betreut werden. Bisher war in der Gemeinde Uebeschi keine solche Zulage vorge-
Die Steueranlagen bleiben unverändert. Die Gebührenansätze wurden teilweise rückwirkend per 1. Juni       sehen.
2019 angepasst.
Steueranlagen                                                                                             Erläuterung zur Entwicklung Sachaufwand
Gemeindesteuer                                                    2.00   der einfachen Steuer             Der Sachaufwand ist rund Fr. 100'000 tiefer als im Budget 2020. Im baulichen Unterhalt sind weniger
Liegenschaftssteuer                                            1.2 %0    des amtlichen Wertes             Arbeiten vorgesehen, ebenso sind weniger Neuerungen im Bereich Soft- und Hardware nötig.
Feuerwehrersatzabgaben                                           4.1%    der Kantonssteuer
                                                                                                          Erläuterung zur Entwicklung Steuerertrag
Hundetaxe                                                       50.00    pro Tier und Jahr
                                                                                                          Für die Berechnung der Steuereinnahmen 2021 wurden die Finanzplanungshilfe des Kantons, die Prog-
Gebührenansätze wiederkehrend                                                                             nosedaten der Steuerverwaltung und die hochgerechneten Steuereinnahmen aus dem Steuerbezugspro-
Wasserversorgung Ansätze ohne MwSt                                                                        gramm herangezogen. Der Kanton rechnet infolge Corona Krise mit einer Minus Zuwachsrate von -2%
Grundgebühr pro Liegenschaft                                   170.00                                     bei den Einkommenssteuern und 1.5% bei den Vermögenssteuern. Diese Prognosen wurden ebenfalls
                                                                                                          für Uebeschi angewendet.
Grundgebühr pro Zusatzwohnung                                   50.00
Wasserzählermiete                                               20.00                                     Investitionen
Verbrauchsgebühr pro m3                                          1.10 (1.50 bis 31. Mai 2019)             Die Erneuerung der Strasse Schule bis Platz soll im Strassenbereich Fr. 150'000 kosten. Dieser Betrag
Abwasserentsorgung Ansätze ohne MwSt                                                                      ist in der Investitionsrechnung eingestellt und verursacht in den kommenden 40 Jahren jährlichen Ab-
                                                                                                          schreibungsaufwand von Fr. 3'750. Die darunterliegende Wasserleitung wird gleichzeitig für Fr. 80'000
Grundgebühr pro Liegenschaft                                   290.00
                                                                                                          saniert. Diese Kosten werden der Erfolgsrechnung belastet und können der Reserve Werterhalt entnom-
Grundgebühr pro Zusatzwohnung                                   20.00                                     men werden. Während den Bauarbeiten werden im Bereich Abwasser Kanalfernsehaufnahmen getätigt.
Verbrauchsgebühr pro m3                                          1.40 (2.40 bis 31. Mai 2019)             Die Kosten betragen rund Fr. 5'000 und können ebenfalls dem Werterhalt entnommen werden.
Regenabwasser pro 100m2 entwässerte Fläche                      60.00
                                                                                                          Die Baukosten für den Regenabwasserkanal in den Uebeschisee betragen Fr. 800'000. Die Nutzungs-
Regenabwasser pro angebrochene 100m2 entw. Fläche               60.00
                                                                                                          dauer einer Abwasserleitung beträgt 80 Jahre. Der daraus resultierende Abschreibungsaufwand von
Abfallbeseitigung                                                                                         Fr. 10'000 ist vorgespart und kann dem Werterhalt entnommen werden.
Grundgebühr pro Wohnung                                         55.00
                                                                                                          Ergebnis - Allgemeine Übersicht
Grundgebühr pro Landwirtschaftsbetrieb                          40.00
                                                                                                                                                                       Budget 2021    Budget 2020 Rechnung 2019
Grundgebühr Kleingewerbe                                        40.00
                                                                                                          Jahresergebnis ER Gesamthaushalt (SG 90)                          -95'700       -51'200          49'976
Grundgebühr Gastgewerbe                                        100.00
                                                                                                          Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt (SG 900)                   -50'000       -40'000               0
                                                                                                          Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen (SG 901)         -45'700       -11'200          49'976
Erfolgsrechnung                                                                                           Steuerertrag natürliche Personen (SG 400)                       1'200'400     1'144'100       1'168'398
Erläuterung zur Entwicklung Personalaufwand                                                               Steuerertrag juristische Personen (SG 401)                         30'500        26'000          58'694
Durch das neue Personalreglement gibt es hier Erhöhungen im Aufwand. Ein Vergleich mit dem Vorjahr        Liegenschaftssteuer (SG 4021)                                     125'000       125'000         103'906
und dem Budget 2021.                                                                                      Nettoinvestitionen (SG 5 ./. 6)                                 1'030'000       910'000       1'763'972
                                            Budget 2021 Rechnung 2019            Differenz
Personalaufwand total                               372'400              347'987         24'413
Sitzungsgelder Jahresentschädigungen                 31'500               25'260          6'240
Betreuungszulagen                                     4'300                    0          4'300

14                                                                                                  14                                                                                                       15
Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde                                                  Ergebnis allgemeiner Haushalt
Erfolgsrechnung                                                                    Betrieblicher Aufwand                                                 2'437'400.00
Betrieblicher Aufwand                                         2'840'600.00         Betrieblicher Ertrag                                                  2'334'800.00
Betrieblicher Ertrag                                          2'688'300.00         Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                                   -102'600.00
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                           -152'300.00
                                                                                   Finanzaufwand                                                            26'000.00
Finanzaufwand                                                   26'000.00          Finanzertrag                                                             78'600.00
Finanzertrag                                                    82'600.00          Ergebnis aus Finanzierung                                                52'600.00
Ergebnis aus Finanzierung                                       56'600.00
                                                                                   Operatives Ergebnis                                                     -50'000.00
Operatives Ergebnis                                             -95'700.00
                                                                                   Ausserordentlicher Aufwand                                                     0.00
Ausserordentlicher Aufwand                                            0.00         Ausserordentlicher Ertrag                                                      0.00
Ausserordentlicher Ertrag                                             0.00         Ausserordentliches Ergebnis                                                    0.00
Ausserordentliches Ergebnis                                           0.00
                                                                                   Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                                          -50'000.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                                  -95'700.00
                                                                                   Kommentar
                                                                                   Der Fehlbetrag von Fr. 50‘000 kann mit dem vorhandenen Bilanzüberschuss gedeckt werden. Deutlich
Investitionsrechnung
                                                                                   erkennbar ist, dass das Ergebnis aus der Finanzierung wichtig ist, um die betriebliche Tätigkeit zu unter-
 Investitionsausgaben                                         1'030'000.00
                                                                                   stützen. Der Finanzertrag setzt sich hauptsächlich aus Zinserträgen und Mietzinseinnahmen zusammen.
 Investitionseinnahmen                                                0.00
Ergebnis Investitionsrechnung                                 1'030'000.00
                                                                                   Ergebnis Spezialfinanzierung Wasserversorgung
Finanzierungsergebnis                                                              Betrieblicher Aufwand                                                   219'700.00
                                                                                   Betrieblicher Ertrag                                                    180'000.00
Selbstfinanzierung
                                                                                   Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                                    -39'700.00
Ergebnis Gesamthaushalt                                  90     -95'700.00
Abschreibungen Verwaltungsvermögen                       33     181'500.00
Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen              35     117'300.00         Finanzaufwand                                                                 0.00
Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen            45     -98'000.00         Finanzertrag                                                              2'000.00
WB Darlehen VV                                          364           0.00         Ergebnis aus Finanzierung                                                 2'000.00
WB Beteiligungen VV                                     365           0.00
Abschreibungen Investitionsbeiträge                     366         600.00         Operatives Ergebnis                                                     -37'700.00
Einlagen in das Eigenkapital                            389           0.00
Aufwertung Finanzvermögen                              4490           0.00         Ausserordentlicher Aufwand                                                     0.00
Entnahmen aus dem Eigenkapital                          489           0.00
                                                                                   Ausserordentlicher Ertrag                                                      0.00
Selbstfinanzierung                                              105'700.00
                                                                                   Ausserordentliches Ergebnis                                                    0.00
Nettoinvestitionen                                             1'030'000.00
                                                                                   Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                                          -37'700.00
Finanzierungsergebnis
+ Finazierungsüberschuss / - Finanzierungsfehlbetrag            -924'300.00        Kommentar
                                                                                   Die Tarifsenkung der Verbrauchsgebühren ist stark bemerkbar. Das Defizit ist «gewollt». Die Spezialfi-
                                                                                   nanzierung Wasser hat ein zu hohes Eigenkapital von heute Fr. 265’000. Durch Verluste kann es auf das
                                                                                   vom Kanton empfohlene Mass gesenkt werden. Eine Gemeinde soll nur so viel Gebühren verlangen wie
                                                                                   sie für die Erfüllung der Aufgabe benötigt.

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Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung                                                          Erfolgsrechnung
Betrieblicher Aufwand                                               130'700.00
                                                                                                         Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung
Betrieblicher Ertrag                                                120'000.00
                                                                                                                                               Budget 2021                Budget 2020                Rechnung 2019
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                                -10'700.00
                                                                                                                                            Aufwand        Ertrag      Aufwand        Ertrag       Aufwand        Ertrag
                                                                                                          0 Allgemeine Verwaltung             299'300         25'200     291'800        25'200    317'780.35    21'511.50
Finanzaufwand                                                             0.00
                                                                                                            Netto Aufwand                         274'100                    266'600                   296'268.85
Finanzertrag                                                          1'600.00
Ergebnis aus Finanzierung                                             1'600.00                            1 Öffentliche Ordnug Sicherheit      97'300         53'000      96'800        62'000     63'077.32        53'205.10
                                                                                                            Netto Aufwand                         44'300                      34'800                     9'872.22

Operatives Ergebnis                                                  -9'100.00                            2 Bildung                         1'059'600        281'000   1'129'300     316'000 1'061'423.77 317'055.20
                                                                                                            Netto Aufwand                         778'600                    813'300                744'368.57

Ausserordentlicher Aufwand                                                0.00                            3 Kultur Sport Freizeit Kirche        4'100             0        4'100            0       3'403.00             0.00
Ausserordentlicher Ertrag                                                 0.00                              Netto Aufwand                          4'100                      4'100                     3'403.00
Ausserordentliches Ergebnis                                               0.00                            4 Gesundheit                          5'300             0        4'600            0       2'994.75             0.00
                                                                                                            Netto Aufwand                          5'300                      4'600                     2'994.75
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                                       -9'100.00                            5 Soziale Sicherheit                655'300         28'000     576'900        12'000    532'409.90      4'893.00
                                                                                                            Netto Aufwand                         627'300                    564'900                   527'516.90
Kommentar:                                                                                                6 Verkehr Nachrichtenüberm.         131'500         13'400     128'000        11'100    143'865.00    10'928.85
Die erneute Senkung des Verbrauchtarifs zeigt nun Wirkung. Ebenfalls im Bereich Abwasser soll das           Netto Aufwand                                                    116'900                   132'936.15
                                                                                                                                                  118'100
Eigenkapital dezimiert werden. Es beträgt aktuell Fr. 207'000.
                                                                                                          7 Umweltschutz Raumordnung          419'300        407'300     497'900       471'100    978'144.50 952'297.15
                                                                                                            Netto Aufwand                         12'000                      26'800                    25'847.35
Ergebnis Spezialfinanzierung Abfallentsorgung                                                             8 Volkswirtschaft                     3'500         30'000       2'700        30'700      2'161.00     27'881.50
                                                                                                            Netto Ertrag                           26'500                     28'000                    25'720.50
Betrieblicher Aufwand                                                52'800.00
                                                                                                          9 Finanzen und Steuern              194'500     2'031'800      192'400     1'996'400    226'328.06 1'943'815.35
Betrieblicher Ertrag                                                 53'500.00
                                                                                                            Netto Ertrag                         1'837'300                  1'804'000                  1'717'487.29
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                                    700.00

Finanzaufwand                                                             0.00                           Der Zusammenzug der Erfolgsrechnung nach Sachgruppen, kann auf der Gemeindeverwaltung eingese-
                                                                                                         hen werden.
Finanzertrag                                                            400.00
Ergebnis aus Finanzierung                                               400.00
                                                                                                         Investitionsrechnung
Operatives Ergebnis                                                   1'100.00                           Zusammenzug Investitionsrechnung nach funktionaler Gliederung
                                                                                                                                                Budget 2021                Budget 2020               Rechnung 2019
Ausserordentlicher Aufwand                                                0.00
                                                                                                                                            Ausgaben Einnahmen         Ausgaben Einnahmen         Ausgaben Einnahmen
Ausserordentlicher Ertrag                                                 0.00
                                                                                                          2 Bildung                                                                              2'092'943.05     353'460.00
Ausserordentliches Ergebnis                                               0.00                              Netto Ergebnis                                                      0
                                                                                                                                                     0                                                 1'739'483.05
                                                                                                          6 Verkehr Nachrichtenüberm.         150'000                    100'000
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                                        1'100.00
                                                                                                            Netto Ergebnis                        150'000                    100'000                       0.00
Kommentar                                                                                                 7 Umweltschutz Raumordnung          880'000                    810'000             0     24'489.20
Ein ausgeglichenes Budget kann vorgelegt werden. Die Reserve an Eigenkapital beträgt Fr. 141'000.           Netto Ergebnis                        880'000                    810'000                    24'489.20
                                                                                                             Nettoinvestitionen                  1'030'000                   910'000                   1'763'972.25

18                                                                                                  18                                                                                                                     19
Eigenkapitalnachweis                                                                                       allgemeiner Haushalt
Nachfolgend einige Erklärungen zum Eigenkapitalausweis. Die vollständige Tabelle können Sie auf der                                                              2022       2023        2024          2025
Gemeindeverwaltung einsehen oder beziehen.                                                                 Ergebnis                                           -29’000    -116’000     -10’000       -1’000
                                                                                                           Entnahme politische Reserve                         26’000     116’000      10’000        1’000
Spezialfinanzierungen
                                                                                                           Endergebnis allgemeiner Haushalt                    -3’000           0           0            0
Das Eigenkapital der SF Wasser nimmt wie bereits beschrieben gewollt ab. Im Bereich Abwasser erfolgt
die Dezimierung nur geringfügig. Die jährliche Überprüfung der Gebührensituation bleibt nötig und wird     Die politische Reserve konnte in den Jahren 2018 und 2019 vorgespart werden und dient für künftige
nach dem Jahresabschluss Thema.                                                                            Aufwandüberschüsse, wie oben dargestellt, aufzufangen.

Vorfinanzierungen                                                                                          Erläuterungen allgemeiner Haushalt
Im Bereich Wasser beträgt die Einlage in den Werterhalt 100% der Erneuerungsrate der Wiederbeschaf-        Die grösste Veränderung zeichnet sich im Bereich Bildung ab. Die Schülerzahlen haben in der Unterstufe
fungswerte Fr. 57’300. Die Kosten der Leitungssanierung Schule bis Platz von Fr. 80'000 werden dem
                                                                                                           stark zugenommen. Im Budgetjahr wie auch in den Planjahren wird mit einer Schulklasse mehr gerechnet.
Werterhalt entnommen. Da die Leitungssanierung ins Jahr 2021 verschoben wurde, ergab sich in der
Eigenkapitalnachweis Tabelle eine Korrektur. Der Werterhalt steigt um gut Fr. 30'000 an. Im Bereich Ab-    Dies führt zu höheren Kosten. Im Gegenzug steigen die Schülerbeiträge, welche durch den Kanton Bern
wasser steigt der Werterhalt an, obwohl die Einlage in den Werterhalt auf 60% gesenkt wurde. Entnom-       ausgerichtet werden an. In der Oberstufe verhält es sich umgekehrt.
men wird der Abschreibungsaufwand.
                                                                                                           Entwicklung der Schülerzahlen
Reserven (zusätzliche Abschreibungen)                                                                      Schuljahr 2018/19 → 37 Kinder
Die politische Reserve wird bei einem Ertragsüberschuss im allgemeinen Haushalt und, wenn die or-          Schuljahr 2019/20 → 29 Kinder
dentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind, gebildet. Entnahmen können nur bei      Schuljahr 2020/21 → 24 Kinder
einem Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt vorgenommen werden, zudem müssen gewisse Be-               Schuljahr 2021/22 → 17 Kinder
dingungen erfüllt sein. Anlässlich des Jahresabschlusses wird die Berechnung für eine mögliche Ent-        Schuljahr 2022/23 → 19 Kinder
nahme vorgenommen.

Bilanzüberschuss                                                                                           Mit der Einwohnergemeinde Thierachern wird pro Schüler abgerechnet. Somit haben wir in der Unterstufe
Der Bilanzüberschuss oder das Eigenkapital im allgemeinen Haushalt nimmt um die prognostizierten Auf-      höhere und in der Oberstufe tiefere Kosten. In der Tabelle 6 des Finanzplans sind die ausserordentlichen
wandüberschüsse ab.                                                                                        Aufgaben aufgeführt. Der geplante Strassenunterhalt im Jahr 2023 von Fr. 100'000 macht die Auswirkung
                                                                                                           auf das Ergebnis deutlich.
Kenntnisnahme Finanzplan 2022 - 2025
Allgemeine Bemerkungen                                                                                     Erläuterungen SF Wasserversorgung
Der Gemeinderat Uebeschi hat den Finanzplan 2022 – 2025 an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020             Die Wasserversorgung ist eine zweiseitige gebührenfinanzierte Spezialfinanzierung, die auf übergeord-
                                                                                                           netem Recht basiert. Durch die Senkungen der Verbrauchsgebühr liegt der Kostendeckungsgrad in den
beraten und genehmigt. Der Finanzplan wird den Stimmberechtigten mit dieser Abstimmungsbotschaft
                                                                                                           kommenden Jahren bei 83%. Dies löst Aufwandüberschüsse von rund Fr. 20'000 aus, diese sind gewollt.
zur Kenntnis gebracht. Er ist nicht Bestandteil des zu genehmigenden Budgets. Zudem liegt dieser auf       Das Eigenkapital (Rechnungsausgleich) ist, gemäss Weisung des Kantons Bern, zu hoch und mittels
der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann zusammen mit dem Budget bezogen werden.                     diesen Aufwandüberschüssen kann es reduziert werden. Die Vorfinanzierung Werterhalt dient der Erneu-
                                                                                                           erung und Sanierung der Wasseranlagen und steigt dank der 100%igen Einlage an.
Ergebnisse
In allen Planjahren wird mit folgenden unveränderten Ansätzen gerechnet:                                   Erläuterungen SF Abwasserentsorgung
                                                                                                           In der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Abwasser beträgt der Kostendeckungsgrad 90%. Die
! Steueranlage 2.0 der einfachen Steuer
                                                                                                           tiefen Aufwandüberschüsse von rund Fr. 12'000 werden dem Eigenkapital (Rechnungsausgleich) belas-
! Liegenschaftssteuer 1.2%o des Amtlichen Wertes                                                           tet. Dieses reduziert sich geringfügig. Nach dem Jahresabschluss 2020 ist eine erneute Prüfung der Ge-
                                                                                                           bührensituation angezeigt. Die gewünschte Höhe des Eigenkapitals beträgt rund Fr. 50’000. Die Einlage
In den Spezialfinanzierungen wird mit den aktuell gültigen Tarifen für die Grund- und Verbrauchsgebühren   in den Werterhalt wurde bereits auf 60% gesenkt. Die Vorfinanzierung Werterhalt steigt trotzdem bis Ende
gerechnet.                                                                                                 der Planjahre auf 1.1 Millionen an.

                                                                                                           Erläuterungen SF Abfallentsorgung
                                                                                                           Kurz und knapp, die gebührenfinanzierte und verursachergerechte Spezialfinanzierung zeigt eine ausge-
                                                                                                           glichene Rechnung. Es ist ein angemessenes Eigenkapital vorhanden.

20                                                                                                   20                                                                                                         21
                                                                                                                                                                                                                21
Steuereinnahmen                                                                                             Vorlage 3
In wieweit die Corona Situation die Steuereinnahmen beeinflussen wird, ist unklar. Die Prognoseannah-
men der Kantonalen Steuerverwaltung wurden übernommen. Infolge der AN20 (Allgemeine Neubewer-
tung Amtlichen Werte im Jahr 2020) kann mit etwas mehr Vermögenssteuern gerechnet werden.
                                                                                                            Rechnungsprüfungsorgan
                                                                                                            Einsetzung der externen Revisionsstelle und Aufsichtsstelle für den Datenschutz
Investitionen Planjahre
Die geplanten Investitionen sind in den Tabellen 2 ersichtlich, aufgeteilt nach allgemeinem Haushalt und    Das Wichtigste in Kürze
Spezialfinanzierungen. Die Projekte werden nach Finanzkompetenz vom zuständigen Organ zu erläutern          Die Rechnungsprüfung hat gemäss geltendem Organisationsreglement Art. 9 zwingend durch eine
und zu bewilligen sein.                                                                                     externe Revisionsstelle zu erfolgen. Diese ist ebenfalls Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Mit Be-
                                                                                                            schluss durch die Stimmberechtigten wird diese Stelle für vier Jahre eingesetzt. Es handelt sich dem-
Fremdkapital                                                                                                nach nicht um ein Wahlgeschäft, sondern um eine Sachvorlage.
Die Mittelflussrechnung zeigt den neuen Fremdkapitalbedarf. Heute betragen die langfristigen Finanzver-
bindlichkeiten (Darlehen) Fr. 2'200'000. Bis ins Jahr 2024 werden weitere 1.3 Millionen nötig sein. Durch
                                                                                                            Externe Revisionsstelle
die weiterhin tiefen Zinssätze ist die Zinsbelastung nicht gross.
                                                                                                            Seit Jahren ist das Finanzinspektorat Thun das Rechnungsprüfungsorgan der Einwohnergemeinde
                                                                                                            Uebeschi. Die leitende Revisorin geht Ende 2020 in Pension. In Zukunft führt die Stadt Thun keine
Eigenkapital
                                                                                                            Drittmandate mehr. Der Gemeinderat hat deshalb zwei Offerten eingeholt. Am 17. August 2020 ent-
Die Eigenkapitale der Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser nehmen wie gewünscht ab. Der Ge-
                                                                                                            schied er sich für die kostengünstigere Firma ROD Treuhand AG, Urtenen.
meinderat strebt ein Eigenkapital von je rund Fr. 50'000 an. Das Eigenkapital in der Spezialfinanzierung
Abfall ist konstant. Die Vorfinanzierungen Werterhalt nehmen zu. Es ist genügend Reserve vorhanden.
                                                                                                            Kosten
Im Bereich Abwasser wird bereits das gesetzliche Minimum eingelegt. Im Bereich Wasser wird spätestens
                                                                                                            Die Revisionskosten belaufen sich auf jährlich Fr. 5'500. Die Kosten sind rund Fr. 500 günstiger als
im Jahr 2022 das Minimum eingelegt.
                                                                                                            vorher.

ANTRAG
                                                                                                            ANTRAG
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Genehmigung:                                            Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, die Firma ROD Treuhand AG, Urtenen, für eine
a) der Steueranlage für die Gemeindesteuer von unverändert 2.0                                              Dauer von vier Jahren vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 als externes Rechnungsprüfungs-
b) der Steueranlage für die Liegenschaftssteuer von unverändert 1.2%o                                       organ und Aufsichtsstelle für den Datenschutz der Einwohnergemeinde Uebeschi einzusetzen.
c) des Budgets 2021 bestehend aus

                                                                       Aufwand                 Ertrag
Allgemeiner Haushalt                                                2'465'400.00         2'415'400.00
Aufwandüberschuss                                                                          -50'000.00
SF Wasserversorgung                                                  219'700.00            182'000.00
Aufwandüberschuss                                                                          -37'700.00
SF Abwasserentsorgung                                                130'700.00            121'600.00
Aufwandüberschuss                                                                           -9'100.00
SF Abfallentsorgung                                                    52'800.00            53'900.00
Ertragsüberschuss                                                       1'100.00
Gesamthaushalt                                                      2'868'600.00      2'772'900.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                                             -95'700.00

22                                                                                                    22                                                                                                            23
Vorlage 4                                                                                                     Das neue Reglement
                                                                                                              Allgemeines
Revision Personalreglement                                                                                    Die Gemeinden sind bei der Ausgestaltung ihres Personalrechts weitgehend frei. Gegen 80% der
Genehmigung                                                                                                   bernischen Gemeinden verweisen teilweise oder umfassend auf das kantonale Personalrecht. Der
                                                                                                              Gemeinderat lehnt sich mit der Revision konsequenter als bisher an die kantonalen Bestimmungen.
                                                                                                              Welche Argumente überzeugten ihn?
Das Wichtigste in Kürze
In einer Kleinstgemeinde sind die Ansprüche sowohl an die Behördenmitglieder als auch an das Ver-             ! Eine konsequente Anwendung des kantonalen Personalrechts führt für beide Seiten -
waltungspersonal hoch. Die Verwaltungsführung ist komplex und die Regelungsdichte gross. Von                    Arbeitnehmer und Arbeitgeber - zu klaren Verhältnissen.
den Behördenmitglieder wird viel abverlangt. Wo in grösseren Gemeinden das Verwaltungspersonal                ! Die kantonalen Entscheidungen gewähren einen breit abgestützten Durchlauf unter Beizug
anpackt und dafür entsprechend entschädigt wird, engagieren sich in Uebeschi ehrenamtliche Mitar-               von Vertretungen der Arbeitnehmerverbände und einer paritätischen Kommission.
beitende. Im kantonalen Vergleich sind die Milizämter und das Personal von Uebeschi in einigen
Bereichen schlechter gestellt. Dies führt zu einem Attraktivitätsverlust als Arbeitgeberin. Die Rekru-        ! Der Kanton besitzt eine optimale Infrastruktur (administrativ und fachlich) für ein rasches
tierung von Mitarbeitenden und Behördenmitglieder ist eine Herausforderung. Mit der Revision des                Handeln bei Veränderungen.
Personalrechts will der Gemeinderat diesem Umstand entgegenwirken.                                            ! Die Vergangenheit hat aufgezeigt, dass in Uebeschi oft die Beschlüsse des Kantons über-
                                                                                                                nommen wurden.
Gründe für die Revision                                                                                       ! Die Regelungen auf allen Ebenen verdichten sich stetig. Es ist effizienter kein komplett
Herausforderung Rekrutierung Mitarbeitende und Behördenmitglieder                                               eigenes Regelwerk zu erstellen.
Zunehmend muss sich die öffentliche Verwaltung fragen, wie sie sich als attraktive Arbeitgeberin
positioniert, damit sie im Kampf um gut ausgebildete Mitarbeitende bestehen kann. Noch schwieriger            Was wird geändert?
gestaltet sich die Rekrutierung von Behördenmitglieder. Diese Tätigkeit wird in der Freizeit ausgeübt         Aufhebung Personalverordnung
und die Gesellschaft ist auf den Gemeinsinn der Mandatsträger/innen angewiesen.                               Die Personalverordnung vom 27. November 2017 wird mit Inkraftsetzung des neuen Personalregle-
                                                                                                              ments aufgehoben und nicht ersetzt.
Personalrechtliche Situation in Uebeschi
Der Gemeinderat hat sich Gedanken zur Rekrutierung und zur Ausgestaltung der Milizämter ge-                   Anwendung des kantonalen Personalrechts
macht. Dies führte zu einer Überprüfung der rechtlichen Grundlagen im Personalbereich. Er beleuch-            Mehrheitlich wird das kantonale Personalrecht angewendet.
tete das Personalreglement und die Verordnung und stellte dabei Folgendes fest:                               Rechtsverhältnis
! Das Personalreglement sowie die Verordnung sind in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäss.                  Art. 4  Das gesamte Personal mit Festanstellung wird öffentlich-rechtlich angestellt.

! Das Personal und die Behördenmitglieder sind im kantonalen Vergleich schlechter gestellt.                   Leistungsbeurteilung
                                                                                                              Art. 11 Der Gemeinderat kann aussergewöhnliche Leistungen mit einer einmaligen Prämie von
! Das Personal wird in den Anstellungsverhältnissen ungleich behandelt. Ein Teil ist öffentlich-                       maximal Fr. 1'000 im Einzelfall (bisher Fr. 200) belohnen.
  rechtlich angestellt und der andere privatrechtlich.
                                                                                                              Abgangsentschädigung Rentenansprüche
! Etliche Entschädigungen der Arbeitnehmenden sind im kommunalen Vergleich tiefer.                            Art. 16 2Die Bestimmungen des kantonalen Rechts über die Abgangsentschädigungen und die
! Betreuungszulagen werden bei der öffentlichen Hand üblicherweise ausgerichtet.                                      Rentenansprüche (Art. 32 und 33 PG) finden in der Gemeinde keine Anwendung.
! Die Behördenentschädigung ist tiefer als in anderen vergleichbaren Gemeinden.                               Betreuungszulagen
                                                                                                              Neu werden gemäss PV Art. 79a ff Betreuungszulagen entrichtet.
! Beim festangestellten Personal ist der Ferienanspruch markant tiefer als bei den anderen Berner
  Gemeinden und dem Kanton.                                                                                   Sitzungsgeld
                                                                                                              Art. 17 Für das Personal gelten Sitzungen grundsätzlich als Arbeitszeit.
! Für Stundenlohnbezüger bestehen zwischen dem Personalreglement und der Verordnung unter-
  schiedliche Ansätze bei der Ferienentschädigung.                                                            Ferienguthaben
                                                                                                              Das Ferienguthaben richtet sich neu nach dem Kanton.
! Immer mehr Gemeinden rechnen die Sitzungstätigkeit der Angestellten über die Arbeitszeit ab
  und nicht über ein Sitzungsgeld.
24                                                                                                       24                                                                                                     25
Anhang I                                                                                                      Vorlage 5
Die Gehaltsklassen wurden den bernischen Gemeinden angepasst. Das Lohnvolumen wird durch
diese Anpassungen nicht erhöht.
                                                                                                              Teilrevision der Ortsplanung
Privatrechtlich angestelltes Personal – Stundenansatz                                                         Genehmigung Zonenplan Gewässerräume und Baureglement
Neu besteht ein einheitlicher Stundenansatz im Rahmen von Fr. 30 bis Fr. 35.
Anhang II                                                                                                     Das Wichtigste in Kürze
Die Jahresentschädigungen wurden an die Gemeinden im Kanton Bern angepasst.
                                                                                                              Im Jahr 2013 beschloss Uebeschi die letzte Revision der baurechtlichen Grundordnung. Zwischen-
Präsident            Fr. 8'000 (bisher Fr. 6'000)
                                                                                                              zeitlich änderte das übergeordnete Planungsrecht. Dieser Faktor löste eine erneute Revision aus.
Vizepräsident        Fr. 4'000 (Einsatz für Präsidium wurde über höheres Sitzungsgeld von
                                                                                                              Sowohl das Baureglement wie auch der Zonenplan unterliegen der Planbeständigkeit. Die Bestim-
                               Fr. 50 pro Stunde abgerechnet)
                                                                                                              mungen der Nutzungsplanung werden in der Regel auf eine Dauer von 15 Jahren ausgelegt (RPG
Übrige GR Mitglieder Fr. 3'000 (bisher Fr. 1'500)
                                                                                                              Art. 21 Abs. 2). Aus diesem Grund beinhaltet die Ortsplanungsrevision 2020 lediglich eine Anpassung
Kommissionspräsident Fr. 1'000 (bisher Fr. 1’000)
                                                                                                              an das übergeordnete Recht.
Die Erhöhung der Jahrespauschalen führt in der Gemeinde zu Mehrkosten von Fr. 9'000. In Uebeschi
besteht der Gemeinderat aus fünf Mitglieder. Andere Gemeinden im Kanton Bern haben teilweise
                                                                                                              Planungsrecht der Gemeinden
sieben bis neun Gemeinderatsmitglieder. Je weniger Mitglieder, je umfassender die zu bewältigenden
                                                                                                              Das Planungsrecht der Gemeinde bezweckt die Durchsetzung der Ziele und Grundsätze des über-
Ressortaufgaben. Die Jahresentschädigung ist bei fünf Mitglieder auch bei einer Erhöhung tiefer als
                                                                                                              geordneten Rechts im öffentlichen Bereich und den Einbezug der gemeindeeigenen Anliegen in die
bei grösseren Exekutivgremien.
                                                                                                              Raumplanung. Für die Gemeinde stehen die eigenen Instrumente im Vordergrund. Das sind:
Sitzungsgeld                                                                                                  Zonenplan und Baureglement, Überbauungsordnungen, Richtpläne, Inventare und Grundlagen.
Das Sitzungsgeld wurde für alle auf Fr. 30 vereinheitlicht. Bis anhin erhielt das Präsidium und Sekre-
                                                                                                              Zonenplan und Baureglement (Art. 69 ff. BauG) bilden die baurechtliche Grundordnung einer
tariat Fr. 50 und die übrigen Mitglieder Fr. 30.
                                                                                                              Gemeinde. Sie legen grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf fest, was, wo, wie gebaut wer-
                                                                                                              den kann. Das Baureglement enthält die allgemeinen Bauvorschriften der Gemeinde, die Vorschriften
Mehrwert für die Gemeinde
                                                                                                              zum Zonenplan und auch abgabenrechtliche Bestimmungen. Der Zonenplan legt die Bauzone und
Die Regelungsdichte mit nur einem Reglement und der Anlehnung an das übergeordnete Recht
                                                                                                              ihre Einteilung, die Landwirtschaftszone und weitere Nutzungszonen fest. Er bezeichnet überdies
nimmt ab. Dies führt zu mehr Klarheit in der Anwendung und erleichtert die Umsetzung.
                                                                                                              auch Schutz-, Gefahren- und Immissionsgebiete.
Mit dem neuen Personalreglement gewinnt die Gemeinde Uebeschi als Arbeitgeberin an Attraktivi-
tät. Damit bleibt sie konkurrenzfähig und hat bei der Rekrutierung von kompetenten Fachkräften bes-           Geänderte übergeordnete Erlasse
sere Chancen.                                                                                                 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)
Behördenmitglieder investieren ihre Freizeit in das Gemeinwohl. Ihr grosses Engagement wird mit               Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2008 den Beitritt zur interkantonalen Verein-
dem neuen Reglement angemessen entschädigt und hält dem Vergleich mit den Bernischen Ge-                      barung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beschlossen. Mit der am 1. August
meinden stand.                                                                                                2011 in Kraft getretenen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV;
                                                                                                              BSG 721.3) wurden die Konkordats Bestimmungen ins kantonale Baurecht überführt.
Motivation ist die beste Investition. Der Gemeinderat und das Verwaltungskader sind überzeugt,
mit dem neuen Personalreglement einen wichtigen Schritt in die Zukunft zu gehen.                              Ziel der IVHB resp. der BMBV ist es, die Baubegriffe und Messweisen in den Kantonen und
                                                                                                              Gemeinden zu vereinheitlichen. Damit sollen der Planungs- und Baumarkt vereinfacht und die
Vollständige Unterlagen                                                                                       Planungsaufwände reduziert werden. Was die Messweisen und deren Begriffe angeht, stellt
Das heutige Personalreglement und die Verordnung sowie das revidierte Personalreglement können                die BMBV eine abschliessende Palette von Instrumenten zur Verfügung. Nicht Gegenstand der
auf unserer Website heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.                           Harmonisierung sind die Gestaltungsanforderungen sowie die konkret von der zuständigen
                                                                                                              Behörde festzulegenden Masse.

 ANTRAG
 Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten das Personalreglement zu genehmigen.

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Den Gemeinden wurde eine Übergangsfrist bis ursprünglich 31. Dezember 2020 eingeräumt, um ihre            Vorgehen
Baureglementsbestimmungen zu überprüfen und allenfalls anzupassen (Art. 34 Abs. 1 BMBV).                  Die Teilrevision der Ortsplanung erfolgte im ordentlichen Verfahren nach Art. 58-61 BauG.
                                                                                                          Start Teilrevision OPR 2020                                     September 2018
Zwischenzeitlich hat der Regierungsrat diese Frist bis am 31. Dezember 2023 verlängert. Eine Miss-        Planungsarbeiten und Entwurf Planungsinstrumente                Oktober 2018 – April 2019
achtung dieser Frist würde aufgrund der fehlenden Regelung der verschiedenen Masse faktisch zu            Öffentliche Mitwirkung inkl. Auswertung/Überarbeitung           Mai – Juli 2019
einem Baustopp führen.                                                                                    Kantonale Vorprüfung                                            August 2019 – Februar 2020
Gewässerschutz- und Wasserbaugesetzgebung                                                                 Öffentliche Auflage und Einsprache Verhandlungen                Juni – August 2020
Mit der Revision der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung und der darauf basieren-                  Beschluss Stimmberechtigte                                      Dezember 2020
den Revision der kantonalen Wasserbaugesetzgebung werden die bisherig geschützten Ufer-                   Genehmigung AGR                                                 anschliessend
bereiche durch die Gewässerräume abgelöst. Anstelle von Gewässerabständen wird der Ge-
wässerraum neu als Korridor oder mittels Gewässerachsen und Farbcodierung festgelegt. Die                 Organisation
Gewässerräume sind so zu definieren, dass die natürlichen Funktionen, der Hochwasserschutz                Eine vom Gemeinderat eingesetzte Kommission hat die Ortsplanungsrevision begleitet. Das Pla-
und die Gewässernutzung gewährleistet sind.                                                               nungsbüro ALPGIS Raumentwicklung GmbH aus Thun erarbeitete zusammen mit der Kommission
                                                                                                          die Revision.
Die Gewässerschutzverordnung (GschV) regelt in den Artikeln 41a bis 41c die Breite des Ge-
wässerraums für Fliess- und stehende Gewässer sowie dessen Nutzung. Der Kanton verweist
                                                                                                          Mitwirkungsverfahren
in der Wasserbaugesetzgebung auf diese Regelung.
                                                                                                          Die öffentliche Mitwirkung gemäss Art. 58 BauG fand vom 20. Mai 2019 bis zum 21. Juni 2019
Für die Umsetzung der übergeordneten Bestimmungen in die baurechtliche Grundordnung der Ge-               statt. Während dieser Zeit lag das Mitwirkungsexemplar zur Teilrevision der Ortsplanung auf
meinde, gewährt der Kanton eine Frist bis Ende 2018. Andernfalls kommen die Übergangsbestimmun-           der Gemeindeverwaltung Uebeschi öffentlich auf. Zudem wurden die Unterlagen auf der Inter-
gen zur Änderung der GSchV vom 4. Mai 2011 zur Anwendung, welche deutlich strengere Abstände              netseite der Gemeinde publiziert. Als Auftakt zur Mitwirkung fand am 28. Mai 2019 eine öffent-
betreffend Baubeschränkungen, nicht aber Bewirtschaftungsbeschränkungen, vorsehen. Nach Ablauf            liche Orientierung statt, an der ca. 30 Personen teilgenommen haben.
der Frist müssen jedoch sowohl die Bau- als auch die Bewirtschaftungsbeschränkungen bundeskon-
                                                                                                          Im Rahmen der Mitwirkung war jedermann berechtigt, Eingaben und Anregungen zuhanden der Pla-
form umgesetzt sein.
                                                                                                          nungsbehörde einzureichen. Es wurde schliesslich auch eine Mitwirkungseingabe gemacht. Die Mit-
                                                                                                          wirkungseingabe inkl. Antwort der Gemeinde Uebeschi finden Sie im Erläuterungsbericht auf Seite 40.
Bestandteile der Revision
                                                                                                          Diesen können Sie auf der Gemeindeverwaltung einsehen.
Die Teilrevision der Ortsplanung Uebeschi umfasst die Anpassung des Gemeindebaureglements an
die BMBV sowie die Ausscheidung der Gewässerräume. Die Umsetzung der beiden Teilaufträge er-
                                                                                                          Öffentliche Auflage und Einsprachen
folgte koordiniert.
                                                                                                          Das Baureglement sowie der Zonenplan Gewässerräume mit Erläuterungsbericht wurden in der Zeit
Bei der Anpassung des Baureglements ging es primär um die formelle Umsetzung der BMBV sowie               vom 18. Juni bis 17. Juli 2020 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Gegen den Zonenplan Gewäs-
die Änderungen der Bestimmungen zum Gewässerraum. Aufgrund der Planbeständigkeit sind weiter-             serräume wurde eine Einsprache erhoben. Am 24. August 2020 fand die Einspracheverhandlung
gehende Änderungen derzeit nicht möglich. Infolge veränderter raumplanerischer Rahmenbedingun-            statt, woraufhin die Einsprache vollumfänglich zurückgezogen wurde.
gen bzw. der erhöhten Anforderungen der Bundesgesetzgebung an die Siedlungsentwicklung nach
innen (SEin), soll die Ausnützungsziffer (AZ) aus dem rechtsgültigen Baureglement ersatzlos aufgeho-      Vollständige Unterlagen
ben werden. Eine entsprechende Voranfrage wurde vom AGR positiv beantwortet.                              Zonenplan Gewässerräume, Baureglement und Erläuterungsbericht liegen auf der Gemeindeverwal-
Die Ausscheidung der Gewässerräume betrifft einerseits die Fliessgewässer, deren Gewässerräume            tung öffentlich auf. Der Erläuterungsbericht gibt Ihnen einen ausführlichen Einblick in die Teilrevision
in Absprache mit den Nachbargemeinden und den kantonalen Fachstellen ermittelt wurden und nun             der Ortsplanung 2020. Gerne dürfen Sie diese Unterlagen einsehen oder beziehen.
zwischen 11m und 18m betragen (mit einzelnen Erweiterungen aufgrund der Ufervegetation). Ande-
rerseits betrifft sie die Ufer des Uebeschisees wo, aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Bio-
diversität, der Gewässerraum erhöht wurde.                                                                Antrag des Gemeinderates
                                                                                                          Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Teilrevision der Ortsplanung bestehend aus
                                                                                                          Zonenplan Gewässerräume und Baureglement zu genehmigen.

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