Obernheimer - Gemeinde Obernheim
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Obernheimer Die Ausgabe erscheint auch online MIT TEILUNGEN Amtsblatt der Gemeinde Obernheim Freitag, 02. Juli 2021 26 Endlich sind weitere Lockerungen im Rahmen der Coronaverordnung möglich Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nach langen und harten Wochen von einschneidenden Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie hat die Landesregierung zum 28.06.2021 die Coronaverordnung in vielen Bereichen gelockert. Die größten Lockerungen treten ab einer Inzidenz von unter 10 in Kraft, die der Zollernalbkreis bereits seit dem 28.06.2021 erfüllt. Was die Lockerungen im einzelnen bedeuten, können Sie gerne den in diesem Mitteilungsblatt veröffentlichten Grafiken entnehmen. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Lockerungen sollten wir jedoch nicht vergessen, dass das Virus weiterhin aktiv ist und sich ungeliebte Varianten verbreiten können. Ich bitte Sie deshalb, maßvoll mit den zurückgewonnenen Freiheiten umzugehen, damit wir die Verschärfungen, die nach einem Anstieg der Inzidenzen drohen, vermeiden können. Am vergangenen Freitag fand eine Besprechung mit den Vereinsvorsitzenden statt, in der unter anderem festgelegt wurde, dass am Freitag, 23.07.2021 in Halle und Bürgersaal insgesamt 5 Jahreshauptversammlungen nachgeholt werden. In einem bestimmten Zeitfenster hält die DLRG Obernheim, der Männergesangverein „Harmonie“ Obernheim, der Schulförderverein Obernheim, der TSV Obernheim sowie die Tennisgemeinschaft Obernheim an diesem Abend ihre Hauptversammlungen ab. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen entspannte Sommerwochen, in denen wir vielleicht ab und zu an etwas anderes als Co- rona denken können. Ihr Josef Ungermann, Bürgermeister Sommerserenade des MVO Auch dieses Jahr möchte der MVO die Gelegenheit nutzen um eine Sommerserenade im Schulhof zu veranstalten. Termin hierfür ist Samstag, der 03.07.21, um 18:00 Uhr Bei hoffentlich schönem Wetter möchten wir Sie willkommen heißen und bei handgemachter Blasmusik, roten Würsten sowie Getränken zum Verweilen einladen. Nähere Infos zur Veranstaltung, Corona-Regeln oder dem Ausweichtermin finden Sie im Vereinsteil. Auf Ihr Kommen freut sich der Musikverein Lyra Obernheim.
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 2 Lebensbereiche Lockerungen mit vier Inzidenzstufen (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) Ab 28. Juni 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. Stand: 25. Juni 2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Haushalte, max. 5 Personen 4 Haushalte, max. 15 Personen Kontakt- (Kinder dieser Haus- max. 25 Personen (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin- Grundsätzlich gilt: beschränkungen halte bis einschließlich der bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.) (Geimpfte sowie gene- 13 Jahre zählen nicht sene Personen werden mit.) nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenle- ben zählen als ein Haus- halt.) Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Im Freien: max. Im Freien: max. 300 Personen 200 Personen Im Freien und in Im Freien und in Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin generell bestehen. Private geschlossenen geschlossenen Ausnahmen: Räumen: max. Räumen: max. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre Veranstaltungen In geschlossenen In geschlossenen 50 Personen 10 Personen » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung Ohne Abstandsgebot Räumen: max. Räumen: max. notwendig) und ohne Maskenpflicht 300 Personen mit 200 Personen mit » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben. (wie Geburtstage, » Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft Hochzeitsfeiern etc.) eingehalten werden kann Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. » Hierfür können kostenlose Bürgertests oder Angebote von Arbeitgeber*innen, Schulen und Im Freien: max. Im Freien: max. Anbieter*innen von Dienstleistungen genutzt werden. 1.500 Personen 750 Personen Im Freien: max. Im Freien: max. » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht über 300 Personen über 200 Personen 500 Personen 250 Personen (z.B. durch Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen. mit mit » Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (max. 60 Obernheimer M I T T E I L U N G E N Stunden alt) vorlegen. Öffentliche » Für asymptomatische Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt keine Testpflicht. Veranstaltungen In geschlossenen In geschlossenen Legende (wie Theater, Oper, Räumen: max. Räumen: max. Konzert, Flohmarkt, 500 Personen 250 Personen Nachweislich geimpft, Stadtfest etc.) Oder: max. 30 % Oder: max. 20 % genesen oder getestet der Kapazität der Kapazität In geschlossenen In geschlossenen Oder: max. 60 % Oder: max. 60 % Räumen: max. Räumen: max. Datenverarbeitung der Kapazität ohne der Kapazität ohne 200 Personen 100 Personen erforderlich Abstandsgebot mit Abstandsgebot mit Hygienekonzept erforderlich Zusätzliche Masken- pflicht 1 2 Nr. 26 | 02. Juli 2021
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) Im Freien: 1 Person je ange- mit Im Freien und in fangene 20 m² mit geschlossenen Nutzung durch Angehörige der Einrichtung ohne besondere Freizeit- Räumen: Regelungen gestattet Im Freien und in geschlossenen einrichtungen Betriebskantinen Räumen ohne Beschränkung der (wie Freizeitparks, und Mensen Personenanzahl Hochseilgärten, Nr. 26 | 02. Juli 2021 1 Person je ange- Schwimmbädern etc.) In geschlossenen fangene 10 m² mit Räumen: geschlossen 1 Person je angefangene 10 m² Im Freien: max. Einzelhandel Für Einzelhandel, der nicht der 100 Personen mit Ohne besondere Regelungen Grundversorgung dient: (sowie Dienstleistungs- /Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr) Ohne Beschränk- Außerschulische ung der Personen- und berufliche Ohne besondere Regelung und ohne Bildung anzahl mit Beschränkung der Personenanzahl In geschlossenen (wie Volkshochschulen, Räumen: max. Jungendkunstgruppen 20 Personen mit etc.) Wenn Maske nicht Wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit dauerhaft getragen Körpernahe werden kann, mit Dienstleistungen Im Freien und in geschlossenen Im Freien und in Räumen: Im Freien und in Im Freien und in geschlossenen geschlossenen Im Freien und in Kultur- geschlossenen Räumen ohne Beschränkung der Räumen: geschlossenen einrichtungen Räumen: Im Freien und in Im Freien und in Personenanzahl 1 Person je ange- Räumen: (wie Galerien, Museen, 1 Person je ange- 1 Person je ange- geschlossenen geschlossenen Bibliotheken, Archive, fangene 10 m² mit 1 Person je ange- fangene 3 m² fangene 7 m² Räumen: Räumen: Gedenkstätten etc.) fangene 20 m² mit Messen Oder: ohne Oder: 1 Person je Beschränkung der angefangene 3 m² Personananzahl 1 Person je ange- 1 Person je ange- mit mit fangene 10 m² mit fangene 20 m² mit Im Freien: ohne Beschränkung der Im Freien: ohne Personenanzahl Beschränkung der mit Ohne besondere Regelung und Personenanzahl Gastronomie und Ohne besondere ohne Vergnügungs- Regelung und Beschränkung der stätten mit ohne Personenanzahl In geschlossenen In geschlossenen (wie Restaurants, Beschränkung der Räumen: Räumen: Kneipen, Imbisse, Personenanzahl In geschlossenen Ohne besondere Regelungen 1 Person je 2,5 m² 1 Person je 2,5 m² Beherbergung Spielhallen etc.) Räumen: bei Anreise und anschließendem mit mit Rauchverbot Testnachweis alle 3 Tage Rauchverbot Rauchverbot Obernheimer M I T T E I L U N G E N 3 4 3
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 4 Lebensbereiche Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) Im Freien: max. Im Freien: max. 1.500 Personen 750 Personen über 300 Personen über 200 Personen Im Freien: max. Im Freien: max. Touristischer 500 Personen mit 250 Personen mit Verkehr max. 75% der zu- max. 50% der zu- In geschlossenen In geschlossenen (wie Schifffahrt, Seil- Ohne Beschränkung der lässigen Fahr- lässigen Fahr- Räumen: max. Räumen: max. bahnen, touristischer Personenanzahl gastanzahl mit gastanzahl mit 500 Personen 250 Personen Busverkehr etc.) Wettkampf- veranstaltungen Oder: max. 30 % Oder: max. 20 % im Sport der Kapazität der Kapazität In geschlossenen In geschlossenen Oder: max. 60 % Oder: max. 60 % Räumen: max. Räumen: max. der Kapazität ohne der Kapazität ohne 200 Personen mit 100 Personen mit Abstandsgebot mit Abstandsgebot mit 1 Person je ange- fangene 10 m² mit Diskotheken Geschlossen (Resultate der Modell- projekte sollen abge- wartet werden) 1 Person je ange- fangene 10 m² mit Mit Prostitutions- Geschlossen stätten Obernheimer M I T T E I L U N G E N Raumnutzung nur durch 2 Personen Im Freien: max. 25 Personen mit Im Freien und in geschlossenen Räumen: keine Im Freien und in geschlossenen Personen- Räumen: ohne besondere beschränkung mit In geschlossenen Regelungen Räumen: max. 14 Personen mit Sport 5 6 Nr. 26 | 02. Juli 2021
Nr. 26 | 02. Juli 2021 Obernheimer M I T T E I L U N G E N 5 AMTLICHE NACHRICHTEN Vorübergehende Schankerlaubnis für die Vereine Für Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle einschließlich Bür- Einladung zur öffentlichen Sitzung gersaal oder im Freien (z.B. Festzelt, Hockete) bei denen ein Verkauf von Getränken und Speisen erfolgt, wird eine Gestat- des Gemeinderats Obernheim tung nach § 12 Abs. 1 und 2 des Gaststättengesetzes (vorüber- am Dienstag, 06.07.2021 um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle gehende Schankerlaubnis) benötigt. Obernheim, Am Steigle 8 (aufgrund der Corona-Verordnung) Wir weisen darauf hin, dass Gestattungen gem. § 12 GastG Die Sitzung findet als Präsenzsitzung statt. Sollte sich die Coro- möglichst 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Bürger- na-Inzidenz so verändern, dass eine Präsenzsitzung nicht mög- meisteramt, Zimmer 12 OG oder per E-Mail: daniela.buchner@ lich ist, wird die Sitzung als Videokonferenz mit öffentlichem obernheim.de beantragt werden müssen. Präsentationsort „Mehrzweckhalle“ durchgeführt. Der Antrag auf Gestattung kann auch per E-Mail ausgefüllt wer- Tagesordnung den, die Gestattung muss dann aber persönlich abgeholt wer- 19.30 Uhr öffentlich den. Um Beachtung wird gebeten! 1.) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 2.) Bürgerfragen 3.) Kriminalitätsentwicklung 2020 in Obernheim Kompostieren – aber richtig! 4.) Vollzug des Waldhaushalts 2020 5.) Zusätzliche Leistungen im Rahmen des GÜ-Projekts für den Organische Abfälle selbst zu kompostieren, ist die idealste Form Breitbandausbau, -Auftragsvergabe - der Entsorgung. 6.) Durchführung der Eigenkontrollverordnung (EKVO), - Ver- Lebensmittelreste sollten aber entweder in einen geschlosse- gabe des Befahrungsauftrags - nen Komposter eingelegt werden oder im Komposthaufen mit 7.) Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr reichlich Erde so abgedeckt werden, dass Tiere nicht angelockt 2021/2022 werden. Wer Lebensmittelreste richtig kompostiert, vermeidet 8.) Bekanntgaben und Sonstiges regelmäßige Besuche von Füchsen, Mardern, Raben und Els- Herzliche Einladung zur Teilnahme an der öffentlichen Sitzung! tern. Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Stra- INFORMATIONEN AUS DEM RATHAUS ßen zurückschneiden Hecken und Sträucher können für Verkehrsteilnehmer zu einem Achtung! – Monatliche Kühlgeräte/Fernseher/ Ärgernis werden, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen Bildschirm-Entsorgung oder die Sicht beeinträchtigen und behindern. Dies gilt nicht nur für Straßen und Fahrwege, sondern auch für Fuß- und Geh- Die nächste Sammlung der Geräte findet am Dienstag, wege. Wir möchten daher alle Grundstückseigentümer bitten, 13.07.2021 statt. die Pflanzungen entlang der öffentlichen Wege auf die folgen- Anmeldung zur Abholung bis Donnerstag, 08.07.2021, spätes- den Punkte hin zu prüfen: tens 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung. - Die freie Durchfahrtshöhe über der Fahrbahn muss 4,50 m be- Es wird darauf hingewiesen, dass die Geräte am Sammeltag ab tragen; die freie Durchgangshöhe am Gehweg muss mindes- 6.00 Uhr am Straßenrand aufgestellt werden. tens 2,50 m betragen; beide Werte sollten auch bei schweren Noch ein kleiner Hinweis: Flachbildschirme und Plasma-TV und regennassen bzw. schneebelasteten Ästen eingehalten werden ab sofort ebenfalls bei der Sammlung mitgenommen. werden. Laptops und Notebooks jedoch enthalten keine Bildröhren und - Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinter- werden deshalb bei dieser Sammlung nicht mitgenommen. Sie kante (meist identisch mit der Grundstücksgrenze) zurückzu- können wie normaler Elektroschrott über die Wertstoffzentren schneiden, so dass der Weg in der ganzen Breite für die Ver- entsorgt werden. kehrsteilnehmer nutzbar bleibt. Probealarm der Sirene: Freitag, 02.07.2021, 11.45 Uhr - An Kreuzungen muss zumindest gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Einreichen von Bauanträgen Stand ohne nennenswerte Behinderungen bevorrechtigte Fahrzeuge erkennen kann. in Sichtdreiecken sind die Bepflan- Spätestens 2 Wochen vor einer Gemeinderatssitzung sind voll- zungen niederzuhalten (höchstens 80 cm). ständige Bauanträge bei der Gemeindeverwaltung einzurei- - Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und sollten chen. rechtzeitig wahrnehmbar sein. Dies gilt auch für Straßenna- Nächster voraussichtlicher Sitzungstermin des Gemeinderates: menschilder. Dienstag, 27.07.2021 - Straßenleuchten sollten ebenfalls von Pflanzen und Sträu- chern freigehalten werden. IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Herausgeber: Gemeindeverwaltung Obernheim Mitteilungen: Bürgermeister Josef Ungermann, Hauptstraße 8, 72364 Obernheim, oder sein Vertreter im Amt. Druck und Verlag: : Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstraße 70, 78628 Rottweil, Telefon 0741 5340-0, www.nussbaum-medien.de Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot INFORMATIONEN 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de Internet: www.gsvertrieb.de Redaktion: E-Mail: andrea.kolleck@obernheim.de, Tel. 07436 9284-13 Anzeigenverkauf: Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, rottweil@nussbaum-medien.de
6 Obernheimer M I T T E I L U N G E N Nr. 26 | 02. Juli 2021 Die Regelung des Naturschutz- gesetzes, welche in der Zeit Samstag, Sonntag, Feiertag von 10.00 - 19.00 Uhr. vom 1. März bis 30. September Besuch der Praxis ohne telefonische Voranmeldung. eines jeden Jahres das Schnei- HNO-ärztlicher Notfalldienst den von Gehölzen verbietet, HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feierta- greift hier nicht. Die Grund- gen in der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübin- stückseigentümer und Besitzer gen: HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600, sind im Gegenteil zu einem sol- Tübingen. chen Rückschnitt verpflichtet, Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag, Feiertag handelt es sich doch um eine von 8.00 - 20.00 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung Maßnahme, die aus Verkehrs- in die Notfallpraxis kommen. sicherheitsgründen dringend Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst erforderlich ist und im öffentlichen Interesse liegt. Samstag 8.00 bis Montag 8.00 Uhr (01805) 911690 Kontrollieren Sie, ob für ihre Anpflanzungen entlang den öffent- lichen Straßen und Wegen die obigen Punkte eingehalten sind. TIERÄRZTLICHER NOTDIENST Schneiden Sie gegebenenfalls ihre Hecken, Bäume und Sträu- Samstag, 03. Juli 2021 und Sonntag, 04. Juli 2021 cher entsprechend zurück. Bei Unfällen könnten Sie sonst mög- Praxis Dr. Eggert, Johannes-Brahms-Str. 3, Albstadt-Truchtel- licherweise zur Haftung herangezogen werden. fingen Tel. 07432 99060 BEREITSCHAFTSDIENSTE NOTDIENST DER APOTHEKEN (im Internet unter www.apotheken.de) ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Samstag, 03. Juli 2021 Achtung: Die bislang für die augen-, kinder- und HNO-ärzt- Ginkgo-Apotheke Balingen (Endingen), Erzinger Weg 20 lichen Notfalldienste geltenden 0180er-Rufnummern gel- Tel. 07433 382099 ten nicht mehr! Diese werden ab sofort ebenfalls über die Markt-Apotheke Albstadt (Tailfingen), Adlerstr. 27 bundesweite Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereit- Tel. 07432 4965 schaftsdienst vermittelt. Sonntag, 04. Juli 2021 Kronen-Apotheke Tailfingen, Kronenstr. 3 Einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschafts- Tel. 07432 99055 dienst Stadt-Apotheke Rosenfeld, Balinger Str. 15 Es gilt die einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereit- Tel. 07428 1245 schaftsdienst: 116 117 Sozialstation Meßstetten (07431) 96246 Die 116 117 ist im ganzen Bundesgebiet für den ärztlichen Nachbarschaftshilfe (07431) 96247 Bereitschaftsdienst gültig. Dies gilt jedoch nicht für die Not- Telefonseelsorge Neckar-Alb fallnummer 112. Diese Nummer bleibt weiterhin bestehen Tag und Nacht erreichbar unter: Tel.: 0800 1110111 und gilt rund um die Uhr im ganzen Bundesgebiet. - Die Veröffentlichung der Notdienste erfolgt ohne Gewähr. - Die Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt unter der Woche von 19.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr des Folgetages sowie am Wochenende und an Feiertagen von JUGENDBÜRO 08.00 – 08.00 Uhr. Allgemeiner Notfalldienst: Sa., So. und Feiertag 8 - 22 Uhr Liebe Kinder, liebe Jugendliche, Zollernalb Klinikum Balingen, Tübinger Straße 30, Balingen liebe Eltern und liebe Familien, Zollernalb Klinikum Albstadt, Friedrichstr. 39, Albstadt die Grundschulgruppe trifft sich am 05.07.2021 um 15.15 Uhr Mobile Patienten können jederzeit ohne Anmeldung dorthin auf dem Schulhof. kommen (auch in der Nacht). Patienten, die aus Krankheits- Wir gehen auf den Spielplatz und machen Gruppenspiele. Die gründen nicht in der Lage sind, die Bereitschaftsdienst-Pra- Gruppe endet um 16.45 Uhr. xen aufzusuchen, werden über die 116 117 an den Fahrdienst Der Jugendraum ist am 05.06.2021 von 17 Uhr bis 19 Uhr für vermittelt, der sie dann zu Hause aufsucht. Unter der Woche die Klassen 5 bis 8 geöffnet. ab 19.00 Uhr werden Sie vom Bereitschaftsarzt entweder in Bitte denkt an den Mundschutz! dessen Praxis behandelt oder bei Bedarf aufgesucht. Die Schulsozialarbeit ist an den entsprechenden Tagen telefo- An Wochenenden und Feiertagen sind die Notfalldienste nisch und per E-Mail für die Eltern erreichbar: unter folgenden Nummern erreichbar: Montag: Obernheim 8-12 Uhr FACHÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Ich freue mich auf Euch! Augenarzt 116 117 Karina Homodji Gynäkologischer Notdienst und Geburtshilfe Skistraße 39, 72469 Meßstetten (Zollernalb Klinikum Balingen): 07433 9092-0 k.homodji@diasporahaus.de Kinderarzt und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Tel.: 0157/38804550 116 117 Kinderärztliche Notfallsprechstunde im Zollernalbkreis Kindernotfallsprechstunde im Zollernalb Klinikum, KIRCHLICHE NACHRICHTEN Friedrichstraße 39, 72458 Albstadt. Öffnungszeiten der Notfallsprechstunde: Jeden Sonntag: 10.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr. Keine telefonische Anmeldung notwendig. Katholische Kirchengemeinde Kath. Pfarrgemeinde St. Afra St. Afra Obernheim Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Kath. Kirchengemeinde St. Afra, Obernheim Kinder- und jugendärztlicher Notfalldienst an Wochenenden Pfarrbüro Obernheim, Schulstr. 4, Tel. 901710 / Fax 901712 und Feiertagen in der kinder- und jugendärztlichen Notfall- E-Mail: stafra.obernheim@drs.de praxis Tübingen, Hoppe-Seyler-Str. 1, 72076 Tübingen. Öff- www.se-heuberg.drs.de nungszeiten der Notfallpraxis: Pfr. Dr. Joseph Kaniyodickal, Tel. 07431/630945
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