Obernheimer - Gemeinde Obernheim

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Obernheimer - Gemeinde Obernheim
Obernheimer
                                                                                                   Die Ausgabe erscheint auch online

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Amtsblatt
der Gemeinde Obernheim
Freitag, 02. Juli 2021
                                                                                                                       26
 Endlich sind weitere Lockerungen im Rahmen der Coronaverordnung möglich

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach langen und harten Wochen von einschneidenden Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie hat die Landesregierung zum
28.06.2021 die Coronaverordnung in vielen Bereichen gelockert. Die größten Lockerungen treten ab einer Inzidenz von unter 10 in
Kraft, die der Zollernalbkreis bereits seit dem 28.06.2021 erfüllt. Was die Lockerungen im einzelnen bedeuten, können Sie gerne
den in diesem Mitteilungsblatt veröffentlichten Grafiken entnehmen. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Lockerungen
sollten wir jedoch nicht vergessen, dass das Virus weiterhin aktiv ist und sich ungeliebte Varianten verbreiten können. Ich bitte Sie
deshalb, maßvoll mit den zurückgewonnenen Freiheiten umzugehen, damit wir die Verschärfungen, die nach einem Anstieg der
Inzidenzen drohen, vermeiden können.
Am vergangenen Freitag fand eine Besprechung mit den Vereinsvorsitzenden statt, in der unter anderem festgelegt wurde, dass
am Freitag, 23.07.2021 in Halle und Bürgersaal insgesamt 5 Jahreshauptversammlungen nachgeholt werden. In einem bestimmten
Zeitfenster hält die DLRG Obernheim, der Männergesangverein „Harmonie“ Obernheim, der Schulförderverein Obernheim, der
TSV Obernheim sowie die Tennisgemeinschaft Obernheim an diesem Abend ihre Hauptversammlungen ab.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen entspannte Sommerwochen, in denen wir vielleicht ab und zu an etwas anderes als Co-
rona denken können.
Ihr Josef Ungermann, Bürgermeister

                       Sommerserenade des MVO
       Auch dieses Jahr möchte der MVO die Gelegenheit nutzen um eine Sommerserenade im Schulhof zu veranstalten.
                                    Termin hierfür ist Samstag, der 03.07.21, um 18:00 Uhr
     Bei hoffentlich schönem Wetter möchten wir Sie willkommen heißen und bei handgemachter Blasmusik, roten Würsten
                                          sowie Getränken zum Verweilen einladen.
               Nähere Infos zur Veranstaltung, Corona-Regeln oder dem Ausweichtermin finden Sie im Vereinsteil.
                                   Auf Ihr Kommen freut sich der Musikverein Lyra Obernheim.
Inzidenzstufe 1      Inzidenzstufe 2              Inzidenzstufe 3          Inzidenzstufe 4
                                                                                                                                                                                                                                                    2
                                                                                                                Lebensbereiche
Lockerungen mit vier Inzidenzstufen                                                                                                           (unter 10)           (10 bis 35)                  (35 bis 50)               (über 50)

Ab 28. Juni 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren
Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe.
Stand: 25. Juni 2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de                                                                                                                                        2 Haushalte, max.
                                                                                                                                                                                                                        5 Personen
                                                                                                                                                                    4 Haushalte, max. 15 Personen
                                                                                                                  Kontakt-                                                                                            (Kinder dieser Haus-
                                                                                                                                          max. 25 Personen     (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin-
Grundsätzlich gilt:                                                                                            beschränkungen                                                                                        halte bis einschließlich
                                                                                                                                                                der bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.)
                                                                                                                (Geimpfte sowie gene-                                                                                13 Jahre zählen nicht
                                                                                                               sene Personen werden                                                                                           mit.)
                                                                                                               nicht mitgezählt. Paare,
                                                                                                                die nicht zusammenle-
                                                                                                               ben zählen als ein Haus-
                                                                                                                          halt.)

 Abstand                Hygiene            Medizinische           Corona-App            Regelmäßig
  halten              praktizieren         Maske tragen             nutzen                lüften                                           Im Freien: max.      Im Freien: max.
                                                                                                                                            300 Personen         200 Personen

                                                                                                                                                                                            Im Freien und in         Im Freien und in
   Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin generell bestehen.
                                                                                                                   Private                                                                   geschlossenen            geschlossenen
   Ausnahmen:                                                                                                                                                                                Räumen: max.             Räumen: max.
   » Kinder bis einschließlich 5 Jahre                                                                         Veranstaltungen            In geschlossenen     In geschlossenen
                                                                                                                                                                                              50 Personen              10 Personen
   » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung              Ohne Abstandsgebot          Räumen: max.         Räumen: max.
      notwendig)                                                                                               und ohne Maskenpflicht     300 Personen mit     200 Personen mit
   » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen,
      Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben.                               (wie Geburtstage,
   » Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft                   Hochzeitsfeiern etc.)
      eingehalten werden kann

   Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter
   als 24 Stunden sein.
   » Hierfür können kostenlose Bürgertests oder Angebote von Arbeitgeber*innen, Schulen und                                                Im Freien: max.      Im Freien: max.
        Anbieter*innen von Dienstleistungen genutzt werden.                                                                                1.500 Personen        750 Personen
                                                                                                                                                                                            Im Freien: max.           Im Freien: max.
   » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht                                   über 300 Personen    über 200 Personen             500 Personen              250 Personen
        (z.B. durch Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen.                                                                                              mit                       mit
   » Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (max. 60
                                                                                                                                                                                                                                                    Obernheimer M I T T E I L U N G E N

        Stunden alt) vorlegen.
                                                                                                                 Öffentliche
   » Für asymptomatische Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt keine Testpflicht.
                                                                                                               Veranstaltungen            In geschlossenen     In geschlossenen
Legende                                                                                                          (wie Theater, Oper,
                                                                                                                                            Räumen: max.         Räumen: max.
                                                                                                                 Konzert, Flohmarkt,
                                                                                                                                            500 Personen         250 Personen
            Nachweislich geimpft,                                                                                  Stadtfest etc.)
                                                                                                                                          Oder: max. 30 %      Oder: max. 20 %
            genesen oder getestet
                                                                                                                                           der Kapazität        der Kapazität
                                                                                                                                                                                           In geschlossenen          In geschlossenen
                                                                                                                                           Oder: max. 60 %      Oder: max. 60 %              Räumen: max.              Räumen: max.
            Datenverarbeitung                                                                                                             der Kapazität ohne   der Kapazität ohne            200 Personen              100 Personen
            erforderlich                                                                                                                  Abstandsgebot mit    Abstandsgebot mit

            Hygienekonzept
            erforderlich

            Zusätzliche Masken-
            pflicht

                                                                                                           1                                                                                                                                    2
                                                                                                                                                                                                                                                        Nr. 26 | 02. Juli 2021
Inzidenzstufe 1    Inzidenzstufe 2    Inzidenzstufe 3       Inzidenzstufe 4                                   Inzidenzstufe 1     Inzidenzstufe 2     Inzidenzstufe 3          Inzidenzstufe 4
 Lebensbereiche                                                                                               Lebensbereiche
                             (unter 10)         (10 bis 35)        (35 bis 50)            (über 50)                                        (unter 10)          (10 bis 35)         (35 bis 50)               (über 50)
                                                                                        Im Freien:
                                                                                     1 Person je ange-                                                                                                         mit
                                                               Im Freien und in     fangene 20 m² mit
                                                                geschlossenen                                                           Nutzung durch Angehörige der Einrichtung ohne besondere
     Freizeit-                                                    Räumen:                                                                                Regelungen gestattet
                           Im Freien und in geschlossenen
  einrichtungen                                                                                              Betriebskantinen
                           Räumen ohne Beschränkung der
  (wie Freizeitparks,                                                                                          und Mensen
                                   Personenanzahl
   Hochseilgärten,
                                                                                                                                                                                                                                     Nr. 26 | 02. Juli 2021

                                                                1 Person je ange-
Schwimmbädern etc.)                                                                 In geschlossenen
                                                               fangene 10 m² mit
                                                                                        Räumen:
                                                                                       geschlossen
                                                                                                                                                                                   1 Person je angefangene 10 m²

                                                                                     Im Freien: max.            Einzelhandel                                                       Für Einzelhandel, der nicht der
                                                                                    100 Personen mit                                       Ohne besondere Regelungen                  Grundversorgung dient:
                                                                                                             (sowie Dienstleistungs-
                                                                                                             /Handwerksbetriebe mit
                                                                                                                Kundenverkehr)
                                                               Ohne Beschränk-
Außerschulische
                                                               ung der Personen-
 und berufliche           Ohne besondere Regelung und ohne
    Bildung                                                        anzahl mit
                           Beschränkung der Personenanzahl                          In geschlossenen
(wie Volkshochschulen,                                                                Räumen: max.
Jungendkunstgruppen                                                                  20 Personen mit
         etc.)                                                                                                                                                                                      Wenn Maske nicht
                                                                                                                                         Wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit       dauerhaft getragen
                                                                                                               Körpernahe                                                                            werden kann, mit
                                                                                                             Dienstleistungen

                                                                                    Im Freien und in
                                                                                     geschlossenen
                                                                Im Freien und in       Räumen:                                         Im Freien und in
                           Im Freien und in geschlossenen        geschlossenen                                                                             Im Freien und in
      Kultur-                                                                                                                           geschlossenen
                           Räumen ohne Beschränkung der             Räumen:                                                                                 geschlossenen
  einrichtungen                                                                                                                            Räumen:                             Im Freien und in         Im Freien und in
                                   Personenanzahl               1 Person je ange-                                                                              Räumen:
(wie Galerien, Museen,                                                                                                                 1 Person je ange-
                                                                                                                                                           1 Person je ange-    geschlossenen            geschlossenen
Bibliotheken, Archive,                                         fangene 10 m² mit     1 Person je ange-                                   fangene 3 m²
                                                                                                                                                             fangene 7 m²         Räumen:                  Räumen:
 Gedenkstätten etc.)                                                                fangene 20 m² mit
                                                                                                                   Messen                 Oder: ohne
                                                                                                                                                           Oder: 1 Person je
                                                                                                                                       Beschränkung der
                                                                                                                                                           angefangene 3 m²
                                                                                                                                        Personananzahl                          1 Person je ange-        1 Person je ange-
                                                                                                                                                                  mit
                                                                                                                                             mit                               fangene 10 m² mit        fangene 20 m² mit
                                                                                     Im Freien: ohne
                                                                                    Beschränkung der
                                                                Im Freien: ohne      Personenanzahl
                                                               Beschränkung der            mit
                                            Ohne besondere
                                              Regelung und      Personenanzahl
Gastronomie und          Ohne besondere           ohne
 Vergnügungs-              Regelung und     Beschränkung der
     stätten                                                                                                                                                                                      mit
                               ohne          Personenanzahl    In geschlossenen     In geschlossenen
  (wie Restaurants,      Beschränkung der                          Räumen:              Räumen:
  Kneipen, Imbisse,       Personenanzahl    In geschlossenen                                                                               Ohne besondere Regelungen
                                                               1 Person je 2,5 m²   1 Person je 2,5 m²         Beherbergung
   Spielhallen etc.)                            Räumen:                                                                                                                           bei Anreise und anschließendem
                                                                      mit                  mit
                                               Rauchverbot                                                                                                                            Testnachweis alle 3 Tage

                                                                 Rauchverbot          Rauchverbot
                                                                                                                                                                                                                                 Obernheimer M I T T E I L U N G E N

                                                                                                         3                                                                                                                   4
                                                                                                                                                                                                                                 3
Inzidenzstufe 1      Inzidenzstufe 2      Inzidenzstufe 3    Inzidenzstufe 4                           Inzidenzstufe 1      Inzidenzstufe 2     Inzidenzstufe 3     Inzidenzstufe 4
                                                                                                                                                                                                                      4
Lebensbereiche                                                                                                Lebensbereiche
                              (unter 10)           (10 bis 35)          (35 bis 50)        (über 50)                                 (unter 10)           (10 bis 35)         (35 bis 50)          (über 50)
                                                                                                                                 Im Freien: max.      Im Freien: max.
                                                                                                                                 1.500 Personen         750 Personen
                                                                                                                                über 300 Personen    über 200 Personen
                                                                                                                                                                           Im Freien: max.     Im Freien: max.
  Touristischer                                                                                                                                                           500 Personen mit    250 Personen mit
    Verkehr
                                                                    max. 75% der zu-   max. 50% der zu-                         In geschlossenen     In geschlossenen
(wie Schifffahrt, Seil-          Ohne Beschränkung der
                                                                     lässigen Fahr-     lässigen Fahr-                            Räumen: max.         Räumen: max.
bahnen, touristischer               Personenanzahl
                                                                     gastanzahl mit     gastanzahl mit                            500 Personen         250 Personen
  Busverkehr etc.)
                                                                                                                Wettkampf-
                                                                                                              veranstaltungen   Oder: max. 30 %      Oder: max. 20 %
                                                                                                                  im Sport       der Kapazität        der Kapazität
                                                                                                                                                                          In geschlossenen    In geschlossenen
                                                                                                                                 Oder: max. 60 %      Oder: max. 60 %       Räumen: max.        Räumen: max.
                                                                                                                                der Kapazität ohne   der Kapazität ohne    200 Personen mit    100 Personen mit
                                                                                                                                Abstandsgebot mit    Abstandsgebot mit
                           1 Person je ange-
                          fangene 10 m² mit

  Diskotheken                                                         Geschlossen

(Resultate der Modell-
projekte sollen abge-
   wartet werden)

                                                1 Person je ange-
                                               fangene 10 m² mit
                                 Mit
 Prostitutions-
                                                                                Geschlossen
    stätten
                                                                                                                                                                                                                      Obernheimer M I T T E I L U N G E N

                                               Raumnutzung nur
                                               durch 2 Personen

                                                                                       Im Freien: max.
                                                                                       25 Personen mit
                                                                    Im Freien und in
                                                                     geschlossenen
                                                                     Räumen: keine
                             Im Freien und in geschlossenen            Personen-
                                Räumen: ohne besondere              beschränkung mit   In geschlossenen
                                       Regelungen                                        Räumen: max.
                                                                                        14 Personen mit
       Sport

                                                                                                          5                                                                                                       6
                                                                                                                                                                                                                          Nr. 26 | 02. Juli 2021
Nr. 26 | 02. Juli 2021                                              Obernheimer M I T T E I L U N G E N                                                         5
     AMTLICHE NACHRICHTEN                                                           Vorübergehende Schankerlaubnis für die Vereine
                                                                                    Für Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle einschließlich Bür-
Einladung zur öffentlichen Sitzung                                                  gersaal oder im Freien (z.B. Festzelt, Hockete) bei denen ein
                                                                                    Verkauf von Getränken und Speisen erfolgt, wird eine Gestat-
des Gemeinderats Obernheim                                                          tung nach § 12 Abs. 1 und 2 des Gaststättengesetzes (vorüber-
am Dienstag, 06.07.2021 um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle                          gehende Schankerlaubnis) benötigt.
Obernheim, Am Steigle 8 (aufgrund der Corona-Verordnung)                            Wir weisen darauf hin, dass Gestattungen gem. § 12 GastG
Die Sitzung findet als Präsenzsitzung statt. Sollte sich die Coro-                  möglichst 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Bürger-
na-Inzidenz so verändern, dass eine Präsenzsitzung nicht mög-                       meisteramt, Zimmer 12 OG oder per E-Mail: daniela.buchner@
lich ist, wird die Sitzung als Videokonferenz mit öffentlichem                      obernheim.de beantragt werden müssen.
Präsentationsort „Mehrzweckhalle“ durchgeführt.                                     Der Antrag auf Gestattung kann auch per E-Mail ausgefüllt wer-
Tagesordnung                                                                        den, die Gestattung muss dann aber persönlich abgeholt wer-
19.30 Uhr öffentlich                                                                den.
                                                                                    Um Beachtung wird gebeten!
1.) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
2.) Bürgerfragen
3.) Kriminalitätsentwicklung 2020 in Obernheim                                      Kompostieren – aber richtig!
4.) Vollzug des Waldhaushalts 2020
5.) Zusätzliche Leistungen im Rahmen des GÜ-Projekts für den                        Organische Abfälle selbst zu kompostieren, ist die idealste Form
     Breitbandausbau, -Auftragsvergabe -                                            der Entsorgung.
6.) Durchführung der Eigenkontrollverordnung (EKVO), - Ver-                         Lebensmittelreste sollten aber entweder in einen geschlosse-
     gabe des Befahrungsauftrags -                                                  nen Komposter eingelegt werden oder im Komposthaufen mit
7.) Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr                           reichlich Erde so abgedeckt werden, dass Tiere nicht angelockt
     2021/2022                                                                      werden. Wer Lebensmittelreste richtig kompostiert, vermeidet
8.) Bekanntgaben und Sonstiges                                                      regelmäßige Besuche von Füchsen, Mardern, Raben und Els-
Herzliche Einladung zur Teilnahme an der öffentlichen Sitzung!                      tern.

                                                                                    Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Stra-
INFORMATIONEN AUS DEM RATHAUS                                                       ßen zurückschneiden
                                                                                    Hecken und Sträucher können für Verkehrsteilnehmer zu einem
Achtung! – Monatliche Kühlgeräte/Fernseher/                                         Ärgernis werden, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen
Bildschirm-Entsorgung                                                               oder die Sicht beeinträchtigen und behindern. Dies gilt nicht
                                                                                    nur für Straßen und Fahrwege, sondern auch für Fuß- und Geh-
Die nächste Sammlung der Geräte findet am Dienstag,                                 wege. Wir möchten daher alle Grundstückseigentümer bitten,
13.07.2021 statt.                                                                   die Pflanzungen entlang der öffentlichen Wege auf die folgen-
Anmeldung zur Abholung bis Donnerstag, 08.07.2021, spätes-                          den Punkte hin zu prüfen:
tens 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung.                                          - Die freie Durchfahrtshöhe über der Fahrbahn muss 4,50 m be-
Es wird darauf hingewiesen, dass die Geräte am Sammeltag ab                           tragen; die freie Durchgangshöhe am Gehweg muss mindes-
6.00 Uhr am Straßenrand aufgestellt werden.                                           tens 2,50 m betragen; beide Werte sollten auch bei schweren
Noch ein kleiner Hinweis: Flachbildschirme und Plasma-TV                              und regennassen bzw. schneebelasteten Ästen eingehalten
werden ab sofort ebenfalls bei der Sammlung mitgenommen.                              werden.
Laptops und Notebooks jedoch enthalten keine Bildröhren und                         - Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinter-
werden deshalb bei dieser Sammlung nicht mitgenommen. Sie                             kante (meist identisch mit der Grundstücksgrenze) zurückzu-
können wie normaler Elektroschrott über die Wertstoffzentren                          schneiden, so dass der Weg in der ganzen Breite für die Ver-
entsorgt werden.                                                                      kehrsteilnehmer nutzbar bleibt.
Probealarm der Sirene: Freitag, 02.07.2021, 11.45 Uhr                               - An Kreuzungen muss zumindest gewährleistet sein, dass ein
                                                                                      wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem
Einreichen von Bauanträgen                                                            Stand ohne nennenswerte Behinderungen bevorrechtigte
                                                                                      Fahrzeuge erkennen kann. in Sichtdreiecken sind die Bepflan-
Spätestens 2 Wochen vor einer Gemeinderatssitzung sind voll-                          zungen niederzuhalten (höchstens 80 cm).
ständige Bauanträge bei der Gemeindeverwaltung einzurei-                            - Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und sollten
chen.                                                                                 rechtzeitig wahrnehmbar sein. Dies gilt auch für Straßenna-
Nächster voraussichtlicher Sitzungstermin des Gemeinderates:                          menschilder.
Dienstag, 27.07.2021                                                                - Straßenleuchten sollten ebenfalls von Pflanzen und Sträu-
                                                                                      chern freigehalten werden.

 IMPRESSUM                                                                          Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und
 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Obernheim                                          Mitteilungen: Bürgermeister Josef Ungermann, Hauptstraße 8,
                                                                                    72364 Obernheim, oder sein Vertreter im Amt.
 Druck und Verlag: : Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstraße 70,
 78628 Rottweil, Telefon 0741 5340-0, www.nussbaum-medien.de                        Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:
                                                                                    Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot

 INFORMATIONEN                                                                      71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de
                                                                                    Internet: www.gsvertrieb.de
 Redaktion: E-Mail: andrea.kolleck@obernheim.de, Tel. 07436 9284-13
                                                                                    Anzeigenverkauf:
 Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2,   rottweil@nussbaum-medien.de
6         Obernheimer M I T T E I L U N G E N                                                                Nr. 26 | 02. Juli 2021

                                  Die Regelung des Naturschutz-
                                  gesetzes, welche in der Zeit       Samstag, Sonntag, Feiertag von 10.00 - 19.00 Uhr.
                                  vom 1. März bis 30. September      Besuch der Praxis ohne telefonische Voranmeldung.
                                  eines jeden Jahres das Schnei-     HNO-ärztlicher Notfalldienst
                                  den von Gehölzen verbietet,        HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feierta-
                                  greift hier nicht. Die Grund-      gen in der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübin-
                                  stückseigentümer und Besitzer      gen: HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600,
                                  sind im Gegenteil zu einem sol-    Tübingen.
                                  chen Rückschnitt verpflichtet,     Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag, Feiertag
                                  handelt es sich doch um eine       von 8.00 - 20.00 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung
                                  Maßnahme, die aus Verkehrs-        in die Notfallpraxis kommen.
                                  sicherheitsgründen dringend        Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
erforderlich ist und im öffentlichen Interesse liegt.                Samstag 8.00 bis Montag 8.00 Uhr (01805) 911690
Kontrollieren Sie, ob für ihre Anpflanzungen entlang den öffent-
lichen Straßen und Wegen die obigen Punkte eingehalten sind.         TIERÄRZTLICHER NOTDIENST
Schneiden Sie gegebenenfalls ihre Hecken, Bäume und Sträu-           Samstag, 03. Juli 2021 und Sonntag, 04. Juli 2021
cher entsprechend zurück. Bei Unfällen könnten Sie sonst mög-        Praxis Dr. Eggert, Johannes-Brahms-Str. 3, Albstadt-Truchtel-
licherweise zur Haftung herangezogen werden.                         fingen                                      Tel. 07432 99060

     BEREITSCHAFTSDIENSTE                                            NOTDIENST DER APOTHEKEN
                                                                     (im Internet unter www.apotheken.de)
 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST                                      Samstag, 03. Juli 2021
 Achtung: Die bislang für die augen-, kinder- und HNO-ärzt-          Ginkgo-Apotheke Balingen (Endingen), Erzinger Weg 20
 lichen Notfalldienste geltenden 0180er-Rufnummern gel-              Tel. 07433 382099
 ten nicht mehr! Diese werden ab sofort ebenfalls über die           Markt-Apotheke Albstadt (Tailfingen), Adlerstr. 27
 bundesweite Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereit-            Tel. 07432 4965
 schaftsdienst vermittelt.                                           Sonntag, 04. Juli 2021
                                                                     Kronen-Apotheke Tailfingen, Kronenstr. 3
 Einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschafts-
                                                                     Tel. 07432 99055
 dienst
                                                                     Stadt-Apotheke Rosenfeld, Balinger Str. 15
 Es gilt die einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereit-
                                                                     Tel. 07428 1245
 schaftsdienst:
                             116 117                                 Sozialstation Meßstetten                      (07431) 96246
 Die 116 117 ist im ganzen Bundesgebiet für den ärztlichen           Nachbarschaftshilfe                           (07431) 96247
 Bereitschaftsdienst gültig. Dies gilt jedoch nicht für die Not-     Telefonseelsorge Neckar-Alb
 fallnummer 112. Diese Nummer bleibt weiterhin bestehen              Tag und Nacht erreichbar unter:          Tel.: 0800 1110111
 und gilt rund um die Uhr im ganzen Bundesgebiet.                    - Die Veröffentlichung der Notdienste erfolgt ohne Gewähr. -
 Die Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
 gilt unter der Woche von 19.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr des
 Folgetages sowie am Wochenende und an Feiertagen von                                JUGENDBÜRO
 08.00 – 08.00 Uhr.
 Allgemeiner Notfalldienst: Sa., So. und Feiertag 8 - 22 Uhr        Liebe Kinder, liebe Jugendliche,
 Zollernalb Klinikum Balingen, Tübinger Straße 30, Balingen         liebe Eltern und liebe Familien,
 Zollernalb Klinikum Albstadt, Friedrichstr. 39, Albstadt           die Grundschulgruppe trifft sich am 05.07.2021 um 15.15 Uhr
 Mobile Patienten können jederzeit ohne Anmeldung dorthin           auf dem Schulhof.
 kommen (auch in der Nacht). Patienten, die aus Krankheits-         Wir gehen auf den Spielplatz und machen Gruppenspiele. Die
 gründen nicht in der Lage sind, die Bereitschaftsdienst-Pra-       Gruppe endet um 16.45 Uhr.
 xen aufzusuchen, werden über die 116 117 an den Fahrdienst         Der Jugendraum ist am 05.06.2021 von 17 Uhr bis 19 Uhr für
 vermittelt, der sie dann zu Hause aufsucht. Unter der Woche        die Klassen 5 bis 8 geöffnet.
 ab 19.00 Uhr werden Sie vom Bereitschaftsarzt entweder in          Bitte denkt an den Mundschutz!
 dessen Praxis behandelt oder bei Bedarf aufgesucht.                Die Schulsozialarbeit ist an den entsprechenden Tagen telefo-
 An Wochenenden und Feiertagen sind die Notfalldienste              nisch und per E-Mail für die Eltern erreichbar:
 unter folgenden Nummern erreichbar:                                Montag: Obernheim 8-12 Uhr
 FACHÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST                                 Ich freue mich auf Euch!
 Augenarzt                                              116 117     Karina Homodji
 Gynäkologischer Notdienst und Geburtshilfe                         Skistraße 39, 72469 Meßstetten
 (Zollernalb Klinikum Balingen):                  07433 9092-0      k.homodji@diasporahaus.de
 Kinderarzt und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst                Tel.: 0157/38804550
                                                        116 117
 Kinderärztliche Notfallsprechstunde im Zollernalbkreis
 Kindernotfallsprechstunde im Zollernalb Klinikum,                    KIRCHLICHE NACHRICHTEN
 Friedrichstraße 39, 72458 Albstadt.
 Öffnungszeiten der Notfallsprechstunde:
 Jeden Sonntag: 10.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.
 Keine telefonische Anmeldung notwendig.                            Katholische Kirchengemeinde
                                                                    Kath. Pfarrgemeinde          St. Afra
                                                                                        St. Afra Obernheim
 Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst                   Kath. Kirchengemeinde St. Afra, Obernheim
 Kinder- und jugendärztlicher Notfalldienst an Wochenenden          Pfarrbüro Obernheim, Schulstr. 4, Tel. 901710 / Fax 901712
 und Feiertagen in der kinder- und jugendärztlichen Notfall-        E-Mail: stafra.obernheim@drs.de
 praxis Tübingen, Hoppe-Seyler-Str. 1, 72076 Tübingen. Öff-         www.se-heuberg.drs.de
 nungszeiten der Notfallpraxis:                                     Pfr. Dr. Joseph Kaniyodickal, Tel. 07431/630945
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