OKTOBER 2018 Zeitung des Landesgremiums Wien der Tabaktrafikanten - e-reader.wko.at
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Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, das von den Lotterien angestrebte „UMSATZFOKUSSIERTE PROVISIONSMODELL“ ist vom Tisch, jetzt gilt es, die Zusammenarbeit auf eine neue vernünftige Basis zu stellen. Coffee to Go in den Trafiken und die einheitliche Ablöse für alle Trafiken sind weitere Highlights der letzten Monate. Die einheitliche Ablöse für alle Trafiken ist aus meiner Sicht sehr wichtig, weil damit Kritikern des Einzelhandelsmonopoles Wind aus den Segeln genommen wird. Die Umstellung der Automaten auf NFC-Module läuft und die Emotionen gehen hoch, niemand zahlt gerne zusätzliche Kosten. Ich habe bei den Sozialversicherungen nachgefragt, ob eine Freischaltung der Automaten mit der E-Card möglich ist. Die Antwort von den Sozialversicherungen finden Sie im Newsletter. Automaten sind für viele von uns existentiell, darum müssen wir die Vorgaben der Politik umsetzen, wenn wir weiter Automaten betreiben wollen. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre! Andreas Schiefer Obmann des Landesgremiums der Tabaktrafikanten ©Andreas Schiefer VERANSTALTUNGSTIPP! Handelstag 2018 „Wie Wien eine Stadt der Händler und Kaufleute bleibt“ Donnerstag, 25. Oktober 2018, 19.00 Uhr Erste Campus, Grand Hall, Am Belvedere 1, 1100 Wien Programmpunkte: Aktuelles aus dem Wiener Handel Verleihung des Handelshermes 2018 Vortrag „Handelsräume der Zukunft“ 2
Inhalt FÖRDERUNG UMSTELLUNG FÜR TABAKWARENAUTOMATEN.......... 4 8 NEUE ALTERSFREIGABE FÜR ZIGARETTENAUTOMATEN ...................................... 5 UMRÜSTUNG AUF NFC-TECHNIK .................................. 6 TABAKGESCHÄFTE ABLÖSE NEU................................... 7 TRACK & TRACE................................................................ 8 HANF / CANNABIS LIGHT ............................................... ÖSTERREICHISCHE LOTTERIEN...................................... 9 10 9 WERBEMITTEL ZUM KAFFEE AUS DER TRAFIK............ 11 IMPRESSUM ....................................................................... 12 o to G fee Cof 11 3
FÖRDERUNG Umstellung für Tabakwarenautomaten Förderung der Wiener Tabaktrafikanten von Umrüstungs- Wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der För- kosten für Zigarettenautomaten im Eigentum der Trafiken. derung erfüllt sind, füllen Sie bitte den Förderantrag in der Beilage oder online bis 31. Jänner 2019 aus und übermitteln Die Anhebung des Mindestalters für den Konsum von Tabak- eine Kopie der Rechnung für die Installations-/Umrüstungs- waren und verwandten Erzeugnissen zwingt alle Eigentümer kosten und die Zahlungsbestätigung bis 28. Februar 2019 an von Tabakwarenautomaten die Alterskennungssysteme um- trafikanten@wkw.at . zurüsten, da die bisherige Alterskontrolle über die Bankomat- karte bei einer Altersgrenze von 18 Jahren nicht funktioniert. Achtung! Aus derzeitiger Sicht ist nur die NFC Technik geeignet, die An- Die Förderung kann nur gewährt werden, solange Förder- forderungen zu erfüllen. mittel vorhanden sind. Die Reihung der Förderanträge erfolgt nach ihrem Einlangen im Landesgremium. Förderung bis 31. Jänner 2019 Das Landesgremium Wien der Tabaktrafikanten fördert die Die Übermittlung der Rechnungskopie für Installations-/Um- Umrüstungskosten für im Eigentum der Tabaktrafikanten ste- stellungskosten sowie der Zahlungsbestätigung kann zeitlich hende Zigarettenautomaten zur Implementierung der neuen unabhängig vom Antrag erfolgen, allerdings nur unter Einhal- Jugendschutzbestimmungen durch Einbau eines neuen NFC tung der genannten Fristen. Moduls oder eines anderen zukünftigen Alterserkennungssy- stems bis 31. Jänner 2019 je Trafik mit € 300,00 für den ersten Bei vorsätzlich unrichtigen Angaben im Antrag steht keine Zigarettenautomaten und für jeden weiteren Automaten mit je Förderung zu. € 200,00. Das Anmeldeformular finden Sie unter Voraussetzung für die Förderung wko.at/branchen/w/handel/tabaktrafikanten/foerderung- Aktive Mitgliedschaft in der Fachgruppe Wien der Tabaktra- tabakwarenautomat.html sowie als Beilage zu dieser Ausgabe! fikanten Kein Rückstand der Grundumlage Der Kostenaufwand muss vom Tabaktrafikanten mittels Installations-Rechnung und Zahlungsbeleg nachgewiesen werden. Es können nur Rechnungen aus 2018 bzw. bis läng- stens 28. Februar 2019 akzeptiert werden. Die Automaten befinden sich im Eigentum der Tabaktrafi- kanten und sind keine Mietgeräte. 4
E-CARD Jugendschutz für Tabakwarenautomaten Fragen zur Verwendung der E-Card am Automaten (entspricht 0,0006 €) pro Steckvorgang, die Mindestgebühr ist € 240,00/Jahr (deckt damit 400.000 Steckzyklen ab), die Ab- Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes rechnung erfolgt jährlich. Abgewickelt wird das Ganze durch des Hauptverbands der österreichischen Sozialversiche- die SVC (Invertragnahme und Abrechnung). rungsträger, hat Fragen der Trafikanten zur E-Card wie folgt beantwortet: Die Verwendung für Zwecke der Alterskontrolle wird z.B. be- reits seit Jahren von Selbstbedienungs-Bräunungsstudios in 1. Darf die E-Card für die Alterskontrolle verwendet ganz Österreich genutzt. Die Frage der Alterskontrolle mit der werden? e-card bei Zigarettenautomaten war bereits in der Vergangen- Ja, § 31a Abs 4 ASVG regelt die Voraussetzungen für die Ver- heit in Diskussion, wurde dann aber von der Tabakindustrie wendung der e-card für SV-fremde Zwecke. Einer der Zwecke durch Auslesen der Bankkarte gelöst. ist zB das Auslesen der im sog. „Public“-Bereich der e-card gespeicherten Personendaten, die auch auf der Karte auf- 2. Darf der Chip ausgelesen werden? gedruckt sind (das sind Name, Geburtsdatum, Geschlecht). Siehe Antwort auf Frage 1: Ja, unter den zuvor beschriebenen Voraussetzung ist, dass mit dem Hauptverband ein Vertrag Voraussetzungen. abgeschlossen wird, der die Vergütung des dem Hauptver- band dadurch entstehenden Aufwandes regelt. Dafür gibt es 3. Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken? Nein, der Gesetzgeber hat diese Art der Verwendung aus- Standardverträge, die eine Vergütung auf Basis der geschätz- drücklich vorgesehen. Die Verarbeitung der Daten durch den ten Steckvorgänge vorsehen. Die Kosten liegen bei 0,06 € Cent Unternehmer, der das Gerät betreibt, das die Kartendaten ausliest, ist im Innenverhältnis zwischen ihm und seinen Kun- den, die ihm dafür die e-card zur Verfügung stellen, zu regeln. © SIX/PSA (Norbert Novak) 5
UMRÜSTUNG Automaten auf NFC-Technik bis zum 31.12.2018 Am 1. Jänner 2019 tritt die Altersgrenze für den Verkauf von Der Fingerscan ist noch nicht großflächig genug erprobt. Au- Tabakwaren mit 18+ in Kraft und entsprechend muss die Al- ßerdem sind die Kunden die Freischaltung per Bankomatkarte tersabfrage am Zigarettenautomaten ab diesem Stichtag si- gewohnt. chergestellt sein. Viele haben das NFC-Modul für die Altersabfrage schon be- Modelle wie Führerschein und E-Card sind aus strategischen stellt oder dieses wurde bereits montiert. Alle anderen sind Gründen keine Alternative zur Abfrage via NFC. aufgerufen, sich schnellstmöglich mit ihrer Automatenfirma in Verbindung zu setzen. TIPPS & TRICKS: Wenn keine Kreditkarten-Zahlung am Zigarettenautomaten gewünscht wird, muss dieser Passus im Vertrag gestrichen werden! Bei Vertragsunterfertigung mit SIX nicht vergessen „Trafik“ anzukreuzen! Wird die Einstellung von „DUAL Kauf“ bei einer Zahlung mittels per NFC Karte gewählt, verringern sich die Spesen! Erinnern Sie Ihre KundInnen mit einem Aufkleber/Zettel an den „DUAL Kauf“! An Kosten für die Umrüstung und den laufenden Betrieb der Automaten fallen an: Tobaccoland Unterkofler Miet- und Service-Vertrag Bei Kunden von Mietautomaten: € 5,00 zusätzliche Servicegebühr pro Monat € 0,20 pro NFC Modul pro Tag Zusatzkosten bei einem Mietver- €90,00 Einbaupauschale (einmalig) trag von 5 Jahren Kauf- und Servicevertrag Einbaupauschale: € 5,00 zusätzliche Servicegebühr pro Monat Bei 1 Gerät: € 60,00 € 690 NFC-Modul inkl. Einbau (einmalig) Bei 2 Geräten: € 50,00 Bei 3 Geräten: € 40,00 Privatgerät (Wien, Niederösterreich, Burgenland) Bei Kunden it Eigengeräten (Kauf): € 990 NFC Modul inkl. Einbau (einmalig) NFC Modul: € 990 Die Preise für Privatgeräte in den anderen Bundesländern wer- den von den Servicefirmen direkt mit den Trafikanten verhan- Einbaupauschale: delt. Bei 1 Gerät: € 60,00 Bei 2 Geräten: € 50,00 Bei 3 Geräten: € 40,00 An Kosten für die Altersabfrage und die Zahlung per Karte werden von SIX Payment Services (Austria) GmbH verrechnet: pro Altersabfrage* € 0,016 (exkl. USt) *unabhängig in welcher Form die Abfrage stattfindet (insbesondere unabhängig, ob im Zuge einer Bezahltransaktion oder als eigene Transaktion) pro Transaktion € 0,02 *plus Disagio (z.B. 0,29%) Ansonsten: Für TrafikantInnen, die sowohl im Geschäft als auch € 0,04 plus Disagio (z.B. 0,29%) an den Automaten das SIX-Zahlungssystem anbieten, konnte das Bundesgremium einen Sonderrabatt von 50% aushandeln. Von den Automatenanbietern wurde eine Merkfunktion eingerichtet: Während dieser Zeitspanne (Tobaccoland 1 Minute, Unterkofler 30 Sekunden) erfolgt auch bei mehrmaligen Käufen oder Alters- abfragen nur eine einmalige Verrechnung der Abfrage! 6
TABAKGESCHÄFTE ABLÖSE NEU Vom Bundesgremium wurde am 24. September 2018 gemein- Aus Sicht des Bundesgremiums enthält das Gutachten die fol- sam mit der Monopolverwaltung den Fachmedien das neue genden wesentlichen Kriterien: Ablösemodell präsentiert. Dieses neue Ablösemodell basiert auf dem Rechtsgutachten von Herrn o. Univ.Prof. Dr. Romuald Ein österreichweit, einheitliches, transparentes und faires Bertl, dem Leiter des Fachsenats für Betriebswirtschaft und System für den Trafikabgeber und den Trafiknachfolger, das Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschafts- ab sofort als Grundlage für die Bewertung von Nachbeset- prüfer. zungen herangezogen wird. Die Ertragslage einer Trafik wird nunmehr berücksichtigt, Die Ausgangslage war eine sehr schwierige: Neben der Mög- was bei der bisher üblichen Ablöse in Höhe von 10 Prozent lichkeit der Ausschreibung durch die MVG wurden zwei Be- des Bruttotabakumsatzes eines Jahres nicht der Fall war. rechnungsmöglichkeiten für die Ablöse herangezogen, im Zusätzlich werden im Modell Ablöse NEU auch die Sach- Westen Österreichs die Sachwerte bzw. im Osten und Süden werte in jedem Fall abgelöst - davon profitieren jene Tra- Österreichs ein Näherungswert von 10 Prozent vom Tabakum- fiken, bei denen nach der Berücksichtigung des Unter- satz. Wobei für Trafiken in Gemeindegebäuden ebenfalls nur nehmerlohns kein Unternehmenswert aufscheint. Sachwerte abgegolten wurden. NEU ist nun die Berechnung eines Unternehmenswertes für den Nicht-Monopol Bereich unter Berücksichtigung der Mit dem nun vorliegenden Gutachten konnte ein faires und Ertragslage der Trafik. Getätigte Investitionen und die er- gerechtes System für alle erarbeitet werden. Nun werden folgreiche Führung der Trafik werden somit finanziell ab- nämlich für den Monopolbereich Sachwerte zur Bemessung gegolten. herangezogen und der Unternehmenswert für den Nicht-Mo- nopolbereich. Das Gutachten sowie die Präsentation mit weiterführenden Erklärungen sind auf der Webseite der MVG abrufbar. Bundesgremialobmann Josef Prirschl: „Die Ablöse NEU ist ein sowohl von allen Landesgremien, den Vertretern der Fraktionen als auch von den Branchengutachtern akzeptiertes Modell. Für mich ist damit ein gro- ßer Schritt zu Einheitlichkeit und Fairness getan und das komplexe Thema kann jetzt mit einem relativ einfachen, aber auf jedem Fall nachvoll- ziehbaren Berechnungsmo- dell dargestellt werden.“ 7
TRACK & TRACE In der Tabakprodukterichtlinie TPD2 sieht die EU Maßnahmen die Aufzeichnungspflicht endet. Alles andere wären über- zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels vor und zwar mit- schießende Maßnahmen und eine Übererfüllung von EU-Min- hilfe eines Kontrollsystems, dem Track & Trace. Ab Mai 2019 deststandards, also GOLD PLATING. soll damit der Weg jeder Zigarettenpackung von der Produkti- on bis zum Verbraucher nachverfolgbar sein. Für uns Trafikanten ist dieses Umsetzungsszenario nicht bewältigbar! Nun droht uns hier in Österreich ein Szenario bei der Umset- zung, bei dem die Trafiken die Ware zusätzlich erfassen bzw. Die Fakten für die Gastronomie oder Tankstellen extra erfassen müssten. Die Richtlinie 2014 /40/EU verlangt die Errichtung eines EU- Denn während in anderen EU-Ländern die Nachvollziehbar- weiten Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakprodukte bis keit des Kaufes von Tabakprodukten beim Einzelhändler en- vor die erste Verkaufsstelle. det, soll es in Österreich weiter gehen: nämlich bis hin zu den Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass die Defin- Automaten sowie Tankstellen bzw. Gastronomie als letzte Ver- tion der ersten Verkaufsstelle den Mitgliedstaaten obliegt. kaufsstellen zum Kunden. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz präsentiert im April 2018 eine In der Umsetzung würde dies bedeuten, dass wir Trafikan- Überinterpretation: tInnen nicht nur Einzelhändler sind, sondern gleichzeitig auch Nicht die Trafiken würden als erste Verkaufsstelle angese- Großhändler. Ein rechtlich gar nicht möglicher Zustand, der hen, sondern Zigarettenautomaten, Restaurants, Bars, Ho- auch die Schwachstelle dieser Auslegung verdeutlicht. tels und Tankstellen. Diese Zuteilung macht Österreich als einziges EU-Mit- Im Sinne des ursprünglichen Gedankens der Schmuggelbe- gliedsland. kämpfung müssen wir TrafikantInnen als die in der Verord- Dies würde kaum bewältigbaren administrativen Zusatzauf- nung festgelegte „erste Verkaufsstelle“ definiert werden, wo wand für die Trafikanten bedeuten. © yurchello108, Miloje - shutterstock.com 8
HANF / CANNABIS LIGHT Es ist nun absehbar, dass Aroma- oder Hanfprodukte jeden- falls vorerst NICHT als Nebenartikel zum Verkauf in den Tra- fiken zugelassen werden. Bei Abstimmungsgesprächen durch die MVG wurde ihr klar mitgeteilt, dass dies nicht im Sinne des Regierungsprogrammes wäre. Ungeachtet dessen vertritt das Bundesgremium weiterhin die Rechtsmeinung, wonach - entsprechend der Regelung im Tabaksteuergesetz - alle legalen, rauchbaren Produkte unter das Tabakmonopol fallen und daher nach Freigabe durch das Finanzministerium in den Trafiken verkauft werden können. Möglich ist natürlich auch, dass die Bundesregierung ihr Vor- haben laut Regierungsprogramm umsetzt und ein Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen erlässt. © SIX/PSA (Norbert Novak) 9
ÖSTERREICHISCHE LOTTERIEN Im Mai 2018 wurde dem Bundesgremium von den Lotterien das Nach Gesprächen mit dem Vorstand, der Geschäftsbereichs- sogenannte „UMSATZFOKUSSIERTE PROVISIONSMODELL“ leitung und dem Vertriebsteam der Österreichischen Lotterien vorgestellt, welches ab September 2018 zur Anwendung kom- wurde dieser Vorschlag zurückgezogen und ein 5-Punkte- men sollte. Nachdem dieses Modell eine Verschlechterung Programm zur Stärkung der Partnerschaft präsentiert. sowohl für bestehende als auch für künftige TrafikantInnen bedeutet hätte, war der Widerstand entsprechend groß. Alle Details wurden von den Lotterien in einer Presseaussen- dung kommuniziert, die unter folgendem Link abrufbar ist: Das Bundesgremium hat die Kritikpunkte nicht nur zum The- ma einer Sonderausgabe des MEINE TRAFIK_kompakt News- www.lotterien.at/pressemitteilung/artikel/trafikanten-und- letters gemacht, sondern auch über die Fachmedien und in lotterien-besiegeln-neue-allianz einem Interview mit der KRONEN ZEITUNG auf die Gefahren eines solchen Modells hingewiesen. © Andreas Schiefer 10
WERBEMITTEL zum Kaffee aus der Trafik Kioskfahne Deckenhänger Cof fee to G o ffee to Go Co o C G of Coffee to fee to Go Poster Sammelpass 1 2 3 4 Coffee to Go - Sammelpass 5 6 7 8 9 10 GRATIS KAFFEE Coffee to Go WEITERE INFORMATIONEN Für Informationen zu den Kosten und Bestellmöglichkeiten der Werbemittel wenden Sie sich bitte direkt an unseren Abwicklungspartner, die BRANDNEU Werbeagentur KG. Für sämtliche Fragen steht Ihnen Herr Freund unter T 0660 577 75 69 oder per E office@brandneu-werbung.at zur Verfügung! 11
IMPRESSUM OKTOBER 2018 Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Landesgremium Wien der Tabaktrafikanten, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien Obmann: Andreas Schiefer Geschäftsführer: Rudolf Vogt Sachbearbeiter: Kurt-Werner Houfek T +43 1 514 50 - 3217 F +43 1 514 50 - 3284 E trafikanten@wkw.at W wko.at/wien/trafikanten Herstellungsort: 1040 Wien Layout und Design: Referat Organisationsmanagement Druck: SPV-Druck GmbH Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen. Leserbriefe spiegeln die persönliche Meinung der AutorInnen wieder und müssen nicht mit der Blattli- nie oder Meinung des Gremiums übereinstimmen. Das Gremium behält sich vor, Leserbriefe zu veröffentlichen. Offenlegung: wko.at/wien/tabaktrafikanten/offenlegung © EddieCloud - shutterstock.com 12
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