OKTOBER 2018 Zeitung des Landesgremiums Wien der Tabaktrafikanten - e-reader.wko.at

 
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OKTOBER 2018

Zeitung des Landesgremiums Wien der Tabaktrafikanten

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                                                       © Florian Wieser
OKTOBER 2018 Zeitung des Landesgremiums Wien der Tabaktrafikanten - e-reader.wko.at
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das von den Lotterien angestrebte „UMSATZFOKUSSIERTE PROVISIONSMODELL“ ist vom Tisch, jetzt gilt es, die Zusammenarbeit
auf eine neue vernünftige Basis zu stellen.

Coffee to Go in den Trafiken und die einheitliche Ablöse für alle Trafiken sind weitere Highlights der letzten Monate.

Die einheitliche Ablöse für alle Trafiken ist aus meiner Sicht sehr wichtig, weil damit Kritikern des Einzelhandelsmonopoles Wind
aus den Segeln genommen wird.

Die Umstellung der Automaten auf NFC-Module läuft und die Emotionen gehen hoch, niemand zahlt gerne zusätzliche Kosten. Ich
habe bei den Sozialversicherungen nachgefragt, ob eine Freischaltung der Automaten mit der E-Card möglich ist. Die Antwort von
den Sozialversicherungen finden Sie im Newsletter.

Automaten sind für viele von uns existentiell, darum müssen wir die Vorgaben der Politik umsetzen, wenn wir weiter Automaten
betreiben wollen.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre!

Andreas Schiefer
Obmann des Landesgremiums
der Tabaktrafikanten

                                                                                                                                    ©Andreas Schiefer

VERANSTALTUNGSTIPP!
                                       Handelstag 2018
  „Wie Wien eine Stadt der Händler und Kaufleute bleibt“
                  Donnerstag, 25. Oktober 2018, 19.00 Uhr
    Erste Campus, Grand Hall, Am Belvedere 1, 1100 Wien

Programmpunkte:
Aktuelles aus dem Wiener Handel
Verleihung des Handelshermes 2018
Vortrag „Handelsräume der Zukunft“

                                                                                                                            2
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Inhalt
FÖRDERUNG
UMSTELLUNG FÜR TABAKWARENAUTOMATEN..........                                        4
                                                                                                             8
NEUE ALTERSFREIGABE
FÜR ZIGARETTENAUTOMATEN ......................................                      5
UMRÜSTUNG AUF NFC-TECHNIK ..................................                        6
TABAKGESCHÄFTE ABLÖSE NEU...................................                        7
TRACK & TRACE................................................................       8
HANF / CANNABIS LIGHT ...............................................

ÖSTERREICHISCHE LOTTERIEN......................................
                                                                                    9
                                                                                    10                       9
WERBEMITTEL ZUM KAFFEE AUS DER TRAFIK............                                   11
IMPRESSUM .......................................................................   12

                                                                                                         o
                                                                                                     to G
                                                                                                 fee
                                                                                              Cof

                                                                                         11
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FÖRDERUNG
Umstellung für Tabakwarenautomaten

Förderung der Wiener Tabaktrafikanten von Umrüstungs-             Wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der För-
kosten für Zigarettenautomaten im Eigentum der Trafiken.          derung erfüllt sind, füllen Sie bitte den Förderantrag in der
                                                                  Beilage oder online bis 31. Jänner 2019 aus und übermitteln
Die Anhebung des Mindestalters für den Konsum von Tabak-          eine Kopie der Rechnung für die Installations-/Umrüstungs-
waren und verwandten Erzeugnissen zwingt alle Eigentümer          kosten und die Zahlungsbestätigung bis 28. Februar 2019 an
von Tabakwarenautomaten die Alterskennungssysteme um-             trafikanten@wkw.at .
zurüsten, da die bisherige Alterskontrolle über die Bankomat-
karte bei einer Altersgrenze von 18 Jahren nicht funktioniert.    Achtung!
Aus derzeitiger Sicht ist nur die NFC Technik geeignet, die An-   Die Förderung kann nur gewährt werden, solange Förder-
forderungen zu erfüllen.                                          mittel vorhanden sind. Die Reihung der Förderanträge erfolgt
                                                                  nach ihrem Einlangen im Landesgremium.
Förderung bis 31. Jänner 2019
Das Landesgremium Wien der Tabaktrafikanten fördert die           Die Übermittlung der Rechnungskopie für Installations-/Um-
Umrüstungskosten für im Eigentum der Tabaktrafikanten ste-        stellungskosten sowie der Zahlungsbestätigung kann zeitlich
hende Zigarettenautomaten zur Implementierung der neuen           unabhängig vom Antrag erfolgen, allerdings nur unter Einhal-
Jugendschutzbestimmungen durch Einbau eines neuen NFC             tung der genannten Fristen.
Moduls oder eines anderen zukünftigen Alterserkennungssy-
stems bis 31. Jänner 2019 je Trafik mit € 300,00 für den ersten   Bei vorsätzlich unrichtigen Angaben im Antrag steht keine
Zigarettenautomaten und für jeden weiteren Automaten mit je       Förderung zu.
€ 200,00.
                                                                  Das Anmeldeformular finden Sie unter
Voraussetzung für die Förderung                                   wko.at/branchen/w/handel/tabaktrafikanten/foerderung-
 ƒƒ Aktive Mitgliedschaft in der Fachgruppe Wien der Tabaktra-    tabakwarenautomat.html sowie als Beilage zu dieser Ausgabe!
    fikanten
 ƒƒ Kein Rückstand der Grundumlage
 ƒƒ Der Kostenaufwand muss vom Tabaktrafikanten mittels
    Installations-Rechnung und Zahlungsbeleg nachgewiesen
    werden. Es können nur Rechnungen aus 2018 bzw. bis läng-
    stens 28. Februar 2019 akzeptiert werden.
 ƒƒ Die Automaten befinden sich im Eigentum der Tabaktrafi-
    kanten und sind keine Mietgeräte.

                                                                                                                           4
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E-CARD
 Jugendschutz für Tabakwarenautomaten

Fragen zur Verwendung der E-Card am Automaten                                          (entspricht 0,0006 €) pro Steckvorgang, die Mindestgebühr ist
                                                                                       € 240,00/Jahr (deckt damit 400.000 Steckzyklen ab), die Ab-
Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes                               rechnung erfolgt jährlich. Abgewickelt wird das Ganze durch
des Hauptverbands der österreichischen Sozialversiche-                                 die SVC (Invertragnahme und Abrechnung).
rungsträger, hat Fragen der Trafikanten zur E-Card wie
folgt beantwortet:                                                                     Die Verwendung für Zwecke der Alterskontrolle wird z.B. be-
                                                                                       reits seit Jahren von Selbstbedienungs-Bräunungsstudios in
1. Darf die E-Card für die Alterskontrolle verwendet                                   ganz Österreich genutzt. Die Frage der Alterskontrolle mit der
werden?                                                                                e-card bei Zigarettenautomaten war bereits in der Vergangen-
Ja, § 31a Abs 4 ASVG regelt die Voraussetzungen für die Ver-                           heit in Diskussion, wurde dann aber von der Tabakindustrie
wendung der e-card für SV-fremde Zwecke. Einer der Zwecke                              durch Auslesen der Bankkarte gelöst.
ist zB das Auslesen der im sog. „Public“-Bereich der e-card
gespeicherten Personendaten, die auch auf der Karte auf-                               2. Darf der Chip ausgelesen werden?
gedruckt sind (das sind Name, Geburtsdatum, Geschlecht).                               Siehe Antwort auf Frage 1: Ja, unter den zuvor beschriebenen
Voraussetzung ist, dass mit dem Hauptverband ein Vertrag                               Voraussetzungen.
abgeschlossen wird, der die Vergütung des dem Hauptver-
band dadurch entstehenden Aufwandes regelt. Dafür gibt es                              3. Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken?
                                                                                       Nein, der Gesetzgeber hat diese Art der Verwendung aus-
Standardverträge, die eine Vergütung auf Basis der geschätz-                           drücklich vorgesehen. Die Verarbeitung der Daten durch den
ten Steckvorgänge vorsehen. Die Kosten liegen bei 0,06 € Cent                          Unternehmer, der das Gerät betreibt, das die Kartendaten
                                                                                       ausliest, ist im Innenverhältnis zwischen ihm und seinen Kun-
                                                                                       den, die ihm dafür die e-card zur Verfügung stellen, zu regeln.
                                                           © SIX/PSA (Norbert Novak)

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UMRÜSTUNG
Automaten auf NFC-Technik
bis zum 31.12.2018

Am 1. Jänner 2019 tritt die Altersgrenze für den Verkauf von          Der Fingerscan ist noch nicht großflächig genug erprobt. Au-
Tabakwaren mit 18+ in Kraft und entsprechend muss die Al-             ßerdem sind die Kunden die Freischaltung per Bankomatkarte
tersabfrage am Zigarettenautomaten ab diesem Stichtag si-             gewohnt.
chergestellt sein.
                                                                      Viele haben das NFC-Modul für die Altersabfrage schon be-
Modelle wie Führerschein und E-Card sind aus strategischen            stellt oder dieses wurde bereits montiert. Alle anderen sind
Gründen keine Alternative zur Abfrage via NFC.                        aufgerufen, sich schnellstmöglich mit ihrer Automatenfirma
                                                                      in Verbindung zu setzen.

TIPPS & TRICKS:

ƒƒ Wenn keine Kreditkarten-Zahlung am Zigarettenautomaten gewünscht wird, muss dieser Passus im Vertrag gestrichen werden!
ƒƒ Bei Vertragsunterfertigung mit SIX nicht vergessen „Trafik“ anzukreuzen!
ƒƒ Wird die Einstellung von „DUAL Kauf“ bei einer Zahlung mittels per NFC Karte gewählt, verringern sich die Spesen!
ƒƒ Erinnern Sie Ihre KundInnen mit einem Aufkleber/Zettel an den „DUAL Kauf“!

An Kosten für die Umrüstung und den laufenden Betrieb der Automaten fallen an:
Tobaccoland                                                         Unterkofler
Miet- und Service-Vertrag                                           Bei Kunden von Mietautomaten:
€ 5,00 zusätzliche Servicegebühr pro Monat                          € 0,20 pro NFC Modul pro Tag Zusatzkosten bei einem Mietver-
€90,00 Einbaupauschale (einmalig)                                   trag von 5 Jahren

Kauf- und Servicevertrag                                            Einbaupauschale:
€ 5,00 zusätzliche Servicegebühr pro Monat                          Bei 1 Gerät: € 60,00
€ 690 NFC-Modul inkl. Einbau (einmalig)                             Bei 2 Geräten: € 50,00
                                                                    Bei 3 Geräten: € 40,00
Privatgerät (Wien, Niederösterreich, Burgenland)                    Bei Kunden it Eigengeräten (Kauf):
€ 990 NFC Modul inkl. Einbau (einmalig)                             NFC Modul: € 990
Die Preise für Privatgeräte in den anderen Bundesländern wer-
den von den Servicefirmen direkt mit den Trafikanten verhan- Einbaupauschale:
delt.                                                         Bei 1 Gerät: € 60,00
                                                              Bei 2 Geräten: € 50,00
                                                              Bei 3 Geräten: € 40,00

An Kosten für die Altersabfrage und die Zahlung per Karte werden von SIX Payment Services (Austria) GmbH verrechnet:
pro Altersabfrage*            € 0,016 (exkl. USt) *unabhängig in welcher Form die Abfrage stattfindet (insbesondere unabhängig, ob im Zuge
                              einer Bezahltransaktion oder als eigene Transaktion)
pro Transaktion               € 0,02 *plus Disagio (z.B. 0,29%)                      Ansonsten:
                              Für TrafikantInnen, die sowohl im Geschäft als auch € 0,04 plus Disagio (z.B. 0,29%)
                              an den Automaten das SIX-Zahlungssystem anbieten,
                              konnte das Bundesgremium einen Sonderrabatt von
                              50% aushandeln.

Von den Automatenanbietern wurde eine Merkfunktion eingerichtet:
Während dieser Zeitspanne (Tobaccoland 1 Minute, Unterkofler 30 Sekunden) erfolgt auch bei mehrmaligen Käufen oder Alters-
abfragen nur eine einmalige Verrechnung der Abfrage!

                                                                                                                                      6
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TABAKGESCHÄFTE
                            ABLÖSE NEU
Vom Bundesgremium wurde am 24. September 2018 gemein-         Aus Sicht des Bundesgremiums enthält das Gutachten die fol-
sam mit der Monopolverwaltung den Fachmedien das neue         genden wesentlichen Kriterien:
Ablösemodell präsentiert. Dieses neue Ablösemodell basiert
auf dem Rechtsgutachten von Herrn o. Univ.Prof. Dr. Romuald   ƒƒ Ein österreichweit, einheitliches, transparentes und faires
Bertl, dem Leiter des Fachsenats für Betriebswirtschaft und      System für den Trafikabgeber und den Trafiknachfolger, das
Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschafts-       ab sofort als Grundlage für die Bewertung von Nachbeset-
prüfer.                                                          zungen herangezogen wird.
                                                              ƒƒ Die Ertragslage einer Trafik wird nunmehr berücksichtigt,
Die Ausgangslage war eine sehr schwierige: Neben der Mög-        was bei der bisher üblichen Ablöse in Höhe von 10 Prozent
lichkeit der Ausschreibung durch die MVG wurden zwei Be-         des Bruttotabakumsatzes eines Jahres nicht der Fall war.
rechnungsmöglichkeiten für die Ablöse herangezogen, im        ƒƒ Zusätzlich werden im Modell Ablöse NEU auch die Sach-
Westen Österreichs die Sachwerte bzw. im Osten und Süden         werte in jedem Fall abgelöst - davon profitieren jene Tra-
Österreichs ein Näherungswert von 10 Prozent vom Tabakum-        fiken, bei denen nach der Berücksichtigung des Unter-
satz. Wobei für Trafiken in Gemeindegebäuden ebenfalls nur       nehmerlohns kein Unternehmenswert aufscheint.
Sachwerte abgegolten wurden.                                  ƒƒ NEU ist nun die Berechnung eines Unternehmenswertes
                                                                 für den Nicht-Monopol Bereich unter Berücksichtigung der
Mit dem nun vorliegenden Gutachten konnte ein faires und         Ertragslage der Trafik. Getätigte Investitionen und die er-
gerechtes System für alle erarbeitet werden. Nun werden          folgreiche Führung der Trafik werden somit finanziell ab-
nämlich für den Monopolbereich Sachwerte zur Bemessung           gegolten.
herangezogen und der Unternehmenswert für den Nicht-Mo-
nopolbereich.

Das Gutachten sowie die Präsentation mit weiterführenden
Erklärungen sind auf der Webseite der MVG abrufbar.

Bundesgremialobmann Josef Prirschl: „Die Ablöse NEU ist
ein sowohl von allen Landesgremien, den Vertretern der
Fraktionen als auch von den Branchengutachtern
akzeptiertes Modell. Für mich ist damit ein gro-
ßer Schritt zu Einheitlichkeit und Fairness
getan und das komplexe Thema kann
jetzt mit einem relativ einfachen,
aber auf jedem Fall nachvoll-
ziehbaren Berechnungsmo-
dell dargestellt werden.“

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TRACK & TRACE
In der Tabakprodukterichtlinie TPD2 sieht die EU Maßnahmen        die Aufzeichnungspflicht endet. Alles andere wären über-
zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels vor und zwar mit-         schießende Maßnahmen und eine Übererfüllung von EU-Min-
hilfe eines Kontrollsystems, dem Track & Trace. Ab Mai 2019       deststandards, also GOLD PLATING.
soll damit der Weg jeder Zigarettenpackung von der Produkti-
on bis zum Verbraucher nachverfolgbar sein.                       Für uns Trafikanten ist dieses Umsetzungsszenario nicht
                                                                  bewältigbar!
Nun droht uns hier in Österreich ein Szenario bei der Umset-
zung, bei dem die Trafiken die Ware zusätzlich erfassen bzw.      Die Fakten
für die Gastronomie oder Tankstellen extra erfassen müssten.      ƒƒ Die Richtlinie 2014 /40/EU verlangt die Errichtung eines EU-
Denn während in anderen EU-Ländern die Nachvollziehbar-              weiten Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakprodukte bis
keit des Kaufes von Tabakprodukten beim Einzelhändler en-            vor die erste Verkaufsstelle.
det, soll es in Österreich weiter gehen: nämlich bis hin zu den   ƒƒ Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass die Defin-
Automaten sowie Tankstellen bzw. Gastronomie als letzte Ver-         tion der ersten Verkaufsstelle den Mitgliedstaaten obliegt.
kaufsstellen zum Kunden.                                          ƒƒ Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit
                                                                     und Konsumentenschutz präsentiert im April 2018 eine
In der Umsetzung würde dies bedeuten, dass wir Trafikan-             Überinterpretation:
tInnen nicht nur Einzelhändler sind, sondern gleichzeitig auch    ƒƒ Nicht die Trafiken würden als erste Verkaufsstelle angese-
Großhändler. Ein rechtlich gar nicht möglicher Zustand, der          hen, sondern Zigarettenautomaten, Restaurants, Bars, Ho-
auch die Schwachstelle dieser Auslegung verdeutlicht.                tels und Tankstellen.
                                                                  ƒƒ Diese Zuteilung macht Österreich als einziges EU-Mit-
Im Sinne des ursprünglichen Gedankens der Schmuggelbe-               gliedsland.
kämpfung müssen wir TrafikantInnen als die in der Verord-         ƒƒ Dies würde kaum bewältigbaren administrativen Zusatzauf-
nung festgelegte „erste Verkaufsstelle“ definiert werden, wo         wand für die Trafikanten bedeuten.

                                                                                                                              © yurchello108, Miloje - shutterstock.com

                                                                                                                            8
OKTOBER 2018 Zeitung des Landesgremiums Wien der Tabaktrafikanten - e-reader.wko.at
HANF / CANNABIS
                                         LIGHT
Es ist nun absehbar, dass Aroma- oder Hanfprodukte jeden-
falls vorerst NICHT als Nebenartikel zum Verkauf in den Tra-
fiken zugelassen werden. Bei Abstimmungsgesprächen durch
die MVG wurde ihr klar mitgeteilt, dass dies nicht im Sinne des
Regierungsprogrammes wäre.

Ungeachtet dessen vertritt das Bundesgremium weiterhin
die Rechtsmeinung, wonach - entsprechend der Regelung im
Tabaksteuergesetz - alle legalen, rauchbaren Produkte unter
das Tabakmonopol fallen und daher nach Freigabe durch das
Finanzministerium in den Trafiken verkauft werden können.

Möglich ist natürlich auch, dass die Bundesregierung ihr Vor-
haben laut Regierungsprogramm umsetzt und ein Verbot des
Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen erlässt.

                                                                  © SIX/PSA (Norbert Novak)

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OKTOBER 2018 Zeitung des Landesgremiums Wien der Tabaktrafikanten - e-reader.wko.at
ÖSTERREICHISCHE
LOTTERIEN
Im Mai 2018 wurde dem Bundesgremium von den Lotterien das    Nach Gesprächen mit dem Vorstand, der Geschäftsbereichs-
sogenannte „UMSATZFOKUSSIERTE PROVISIONSMODELL“              leitung und dem Vertriebsteam der Österreichischen Lotterien
vorgestellt, welches ab September 2018 zur Anwendung kom-    wurde dieser Vorschlag zurückgezogen und ein 5-Punkte-
men sollte. Nachdem dieses Modell eine Verschlechterung      Programm zur Stärkung der Partnerschaft präsentiert.
sowohl für bestehende als auch für künftige TrafikantInnen
bedeutet hätte, war der Widerstand entsprechend groß.        Alle Details wurden von den Lotterien in einer Presseaussen-
                                                             dung kommuniziert, die unter folgendem Link abrufbar ist:
Das Bundesgremium hat die Kritikpunkte nicht nur zum The-
ma einer Sonderausgabe des MEINE TRAFIK_kompakt News-        www.lotterien.at/pressemitteilung/artikel/trafikanten-und-
letters gemacht, sondern auch über die Fachmedien und in     lotterien-besiegeln-neue-allianz
einem Interview mit der KRONEN ZEITUNG auf die Gefahren
eines solchen Modells hingewiesen.

                                                                                                                       © Andreas Schiefer

                                                                                                                 10
WERBEMITTEL
                                                   zum Kaffee aus der Trafik

                                                                  Kioskfahne
Deckenhänger                                                                                          Cof
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                                           Für Informationen zu den Kosten und Bestellmöglichkeiten der Werbemittel wenden Sie
                                              sich bitte direkt an unseren Abwicklungspartner, die BRANDNEU Werbeagentur KG.

                                                      Für sämtliche Fragen steht Ihnen Herr Freund unter T 0660 577 75 69 oder
                                                                            per E office@brandneu-werbung.at zur Verfügung!

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IMPRESSUM
                                  OKTOBER 2018
                                  Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller:
                                  Landesgremium Wien der Tabaktrafikanten, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien

                                  Obmann: Andreas Schiefer
                                  Geschäftsführer: Rudolf Vogt
                                  Sachbearbeiter: Kurt-Werner Houfek

                                  T +43 1 514 50 - 3217
                                  F +43 1 514 50 - 3284
                                  E trafikanten@wkw.at
                                  W wko.at/wien/trafikanten

                                  Herstellungsort: 1040 Wien
                                  Layout und Design: Referat Organisationsmanagement
                                  Druck: SPV-Druck GmbH

                                  Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen.
                                  Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen.

                                  Leserbriefe spiegeln die persönliche Meinung der AutorInnen wieder und müssen nicht mit der Blattli-
                                  nie oder Meinung des Gremiums übereinstimmen.
                                  Das Gremium behält sich vor, Leserbriefe zu veröffentlichen.

                                  Offenlegung: wko.at/wien/tabaktrafikanten/offenlegung
© EddieCloud - shutterstock.com

                                                                                                                                         12
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