Oktober 2020 - Jobcenter Böblingen
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Bericht Oktober 2020 Seit Mitte Juli hatten wir im Landkreis Böblingen unsere vier Regionalen Jobcenter wieder für persönliche Vorsprachen und Termine, unter Einhaltung aller notwendigen Hygiene- vorschriften, geöffnet. Aufgrund des zweiten Lockdowns ab 16.12.2021 mussten wir leider diesen Schritt in die „Normalität“ wieder zurücknehmen. Alle Anträge und Anliegen unse- rer Kunden können derzeit wieder ausschließlich per Telefon oder online gestellt bzw. erledigt werden. Eine normale Öffnung zu den bisherigen Öffnungszeiten ist derzeit leider nicht absehbar. In diesem Zusammenhang möchten wir uns sehr herzlich bei allen für ihre Geduld und ihr aufgebrachtes Verständnis bedanken. Wir garantieren unseren Kundinnen und Kunden trotz der Krise weiterhin eine schnelle Auszahlung des Arbeitslosengeld II. Die Bestandszahlen sind im Jobcenter Landkreis Böblingen, trotz der Corona-Pandemie, seit Juni 2020 erfreulicherweise wieder rückläufig (siehe Seite 3). Im Oktober hatten wir fast wieder den Stand von vor der Krise erreicht. Allerdings bezieht sich das nur auf das Jobcenter und ein Blick auf die Zahlen der Agentur für Arbeit macht deutlich, dass dort die Zahlen stark angestiegen sind (siehe Seite 5). Die entscheidende Frage wird sein: Gelingt es der Agentur für Arbeit, bei einer Verbesse- rung der Arbeitsmarktlage und wenig drohenden Insolvenzen, einen Großteil des Auf- wuchses an Arbeitslosen wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu vermitteln? Oder stellen ein Großteil der Arbeitslosen, nach Auslaufen des SGB III - An- spruchs, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter? Wir möchten Ihnen schon heute ein schönes Weihnachtsfest und für 2021 nur das Beste wünschen. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund. Ihr Jobcenter Landkreis Böblingen Der Bericht wird in der Regel viermal im Jahr erstellt; außerdem ein Jahresbericht. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, so steht Ihnen hierfür unser Postfach Jobcenter-LK-Boeblingen.Geschaeftsleitung@jobcenter-ge.de jederzeit zur Verfügung. Impressum Jobcenter Landkreis Böblingen Calwer Str. 6 71034 Böblingen V.i.S.d.Pr.: Frank Nothacker, Geschäftsführer kostenlos zu beziehen über: Jobcenter-LK-Boeblingen.Geschaeftsleitung@jobcenter-ge.de oder unter www.jobcenter-landkreisbb.de 1
1. Arbeitslosengeld II 1.1 Bedarfsgemeinschaften (BG) Im Landkreis Böblingen existieren 6.276 Bedarfsgemeinschaften die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen (Stand 10/2020 - vorläufige, hochgerech- nete Daten). Gemessen an den Haushalten sind das ca. 4,2% der Gesamthaushalte. Die 6.276 Bedarfsgemeinschaften bestehen aus 13.325 Personen, von denen 8.799 Per- sonen Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 6.673 6.629 6.649 6.609 6.600 6.474 6.465 6.443 6.433 6.399 6.404 6.341 6.299 6.287 6.276 6.300 6.222 6.212 6.092 6.102 6.139 6.111 6.093 6.065 6.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez BG 2019 BG 2020 Quelle: Bundesagentur für Arbeit - aktuelle Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kreise und kreisfreie Städte - Zeitreihe (die aktuellsten 3 Monate sind hochgerechnet, die Folgemonate endgültig). In 2016 gab es eine Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Daher unterscheiden sich die neusten Zahlen von denen der vorherigen Monatsberichte. Entwicklung der ALG II Bezieher 9.418 9.378 9.354 9.320 9.200 9.128 9.008 9.060 9.067 9.056 9.018 8.956 8.911 8.877 8.787 8.768 8.799 8.598 8.590 8.646 8.592 8.558 8.600 8.529 8.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Arbeitslosengeld II Bezieher/innen 2019 Arbeitslosengeld II Bezieher/innen 2020 Quelle: Bundesagentur für Arbeit - aktuelle Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kreise und kreisfreie Städte - Zeitreihe (die aktuellsten 3 Monate sind hochgerechnet, die Folgemonate endgültig). In 2016 gab es eine Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Daher unterscheiden sich die neusten Zahlen von denen der vorherigen Monatsberichte. 2
Im regionalen Vergleich siehe nachfolgende Tabelle (Stand 10/2020) Kreis Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr Bedarfsgemeinschaften 6.276 11.340 5.899 9.266 9.607 Bevölkerung 15-65 J.* 245.804 339.442 163.086 347.630 270.779 Empfänger ALG II (eLb) 8.799 15.134 8.038 12.648 12.891 Empfänger Sozialgeld (NEF) 3.987 5.673 3.420 5.583 5.278 Regelleistungsempfänger (RLB) 12.786 20.807 11.459 18.231 18.170 Personen gesamt 13.325 21.620 12.143 19.063 18.931 Arbeitslosengeld II-Quote** 1,5% 2,0% 2,1% 1,5% 2,0% Sozialvers. beschäftigt *** 184.376 224.888 89.554 209.710 154.038 Quelle: Agentur für Arbeit – BG, Empfänger ALGII, Sozialgeld vorläufige, hochgerechnete Daten. Ab April 2016 wurde auch rückwirkend für die Vorjahre eine Datenrevision vorgenommen. Neue Gruppen wurden gebildet. Diese gliedern sich in die erwerbsfähigen (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF), zusammen sind dies die Gruppe der Regel- leistungsberechtigten (RLB). Weitere Gruppen sind die sonstigen Leistungsberechtigten (SLB), die Kinder ohne Leistungs- anspruch (KOL) und der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner. Die neuen Daten können nicht mehr mit den Zahlen der bisherigen Monatsberichte verglichen werden bzw. weichen von diesen ab * Statistisches Landesamt Stand 31.12.2014 ** Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten in beiden Rechtskreisen. Die Summe ergibt die Ar- beitslosenquote insgesamt bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen. *** Bundesagentur für Arbeit Stand Dez 2019 2. Arbeitslosigkeit insgesamt (ALG I und ALG II) Vorab zur Definition: Arbeitslos ist, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbs- fähigen Leistungsberechtigten als arbeitslos zu zählen. Wichtige Beispiele sind: Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Ar- beitslosengeld erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, werden nicht als arbeitslos ge- zählt 2.1 Arbeitslosigkeit regionaler Vergleich (ALG I und ALG II) Arbeitslose davon im Rechts- Arbeitslose U25 Arbeitslosen- Landkreis gesamt kreis SGB II gesamt quote Böblingen 8.881 3.454 740 4,0 Esslingen 13.350 6.186 1.355 4,3 Göppingen 7.086 2.985 745 4,9 Ludwigsburg 11.639 4.786 1.167 3,7 Rems-Murr-Kreis 11.208 4.871 1.038 4,6 Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit (Stand 10/2020) Im Landkreis Böblingen gibt es zum Stand 10/2020 insgesamt 8.881 Arbeitslose. 3
Die Arbeitslosenquote im Landkreis liegt somit bei 4,0% (Bezugsgröße: sozialversiche- rungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose, Selbständige und mit- helfende Familienangehörige). Von den 8.881 Arbeitslosen gehören 3.454 Personen in den Rechtskreis SGB II und werden somit vom Jobcenter Landkreis Böblingen betreut. Entwicklung der Arbeitslosen SGB II / SGB III 5.669 5.666 5.427 5.500 5.147 4.865 4.695 4.500 4.264 3.746 3.589 3.628 3.510 3.884 3.500 3.286 3.338 3.749 3.763 3.734 3.190 3.147 3.225 3.204 3.196 3.681 3.108 3.048 3.096 3.111 3.444 3.454 3.122 3.117 2.970 3.009 2.955 2.880 3.042 3.006 2.997 2.846 2.870 2.831 2.7752.845 2.500 2.792 J 19 F 19 M 19 A 19 M 19 J 19 J 19 A 19 S 19 O 19 N 19 D 19 J 20 F 20 M 20 A 20 M 20 J 20 J 20 A 20 S 20 O 20 ALO SGB II ALO SGB III Quelle: Agentur für Arbeit – Arbeitslose - Zeitreihe (Monats- und Jahreszahlen) 2.2 Zugang/Abgang Arbeitslose im Rechtskreis SGB II Insgesamt sind im Juli 2020 im Rechtskreis SGB II 458 Arbeitslose hinzugekommen. Im Gegenzug dazu konnte ein Abgang von 656 Arbeitslosen verzeichnet werden. 1145 1013 959 985 930 916 887 887 864 852 833 831 800 785 712 683 698 675 656 629 596 592 510 486 458 345 355 300 O 19 N 19 D 19 J 20 F 20 M 20 A 20 M 20 J 20 J 20 A 20 S 20 O 20 Abgang Arbeitslose SGB II Zugang Arbeitslose SGB II Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4
2.3 Unterbeschäftigung In der Unterbeschäftigungsrechnung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbe- schäftigung wird zweierlei geleistet: (1) Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft gegeben. (2) Realwirtschaftliche (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeits- markt können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert. 10.871 8.470 6.016 4.855 4.577 3.893 Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder mit einem Sonderstatus Arbeitslose 81,7% 72,1% 90,2% 82,8% 71,1% 62,9% Okt 2020 Okt 2019 Okt 2020 Okt 2019 Okt 2020 Okt 2019 Insgesamt SGB III SGB II Veränderung gegenüber Komponenten der Unterbeschäftigung1) Okt 2020 Vorjahresmonat2) Okt 2019 absolut in % Rechtskreis SGB III Arbeitslosigkeit 5.427 2.202 68,3 + Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind 136 -2 -1,4 Aktivierung und berufliche Eingliederung 135 -3 -2,2 Sonderregelung für Ältere (§ 53a SGB II) * * * = Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne 5.563 2.200 65,4 + Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind 416 -64 -13,3 Berufliche Weiterbildung inklusive Förderung von Menschen mit Behinderungen 280 -11 -3,8 Arbeitsgelegenheiten - - x Fremdförderung 71 -19 -21,1 Förderung von Arbeitsverhältnissen - - x Beschäftigungszuschuss - - x Teilhabe am Arbeitsmarkt - - x kurzfristige Arbeitsunfähigkeit 65 -34 -34,3 = Unterbeschäftigung im engeren Sinne 5.979 2.136 55,6 + Personen, die fern vom Arbeitslosenstatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten 37 -13 -26,0 Gründungszuschuss 37 -13 -26,0 Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit - - x = Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 6.016 2.123 54,5 Unterbeschäftigungsquote 2,7 x 1,7 Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung 90,2 x 82,8 5
Veränderung gegen- über Komponenten der Unterbeschäftigung1) Okt 2020 Vorjahresmonat2) Okt 2019 absolut in % Rechtskreis SGB II Arbeitslosigkeit 3.454 574 19,9 + Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind 767 -51 -6,2 Aktivierung und berufliche Eingliederung 339 -40 -10,6 Sonderregelung für Ältere (§ 53a SGB II) 428 -11 -2,5 = Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne 4.221 523 14,1 + Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind 632 -246 -28,0 Berufliche Weiterbildung inklusive Förderung von Menschen mit Behinderungen 72 -12 -14,3 Arbeitsgelegenheiten 19 -13 -40,6 Fremdförderung 383 -201 -34,4 Förderung von Arbeitsverhältnissen - - x Beschäftigungszuschuss 3 - - Teilhabe am Arbeitsmarkt 54 12 28,6 kurzfristige Arbeitsunfähigkeit 101 -32 -24,1 = Unterbeschäftigung im engeren Sinne 4.853 277 6,1 + Personen, die fern vom Arbeitslosenstatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten * * * Gründungszuschuss - - x Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit * * * = Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 4.855 278 6,1 Unterbeschäftigungsquote 2,2 x 2,1 Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung 71,1 x 62,9 1) Am aktuellen Rand vorläufige und hochgerechnete Werte. 2) Bei Quoten und Anteilen werden die entsprechenden Vorjahreswerte ausgewiesen. Die Entwicklung der Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquoten 2012 – 2019 + 08/2020 - 10/2020 SGB II und SGB III SGB II 2,6 2,6 2,4 2,4 2,3 2,3 2,2 2,2 2,2 2,2 2,1 2,0 1,9 1,9 1,8 1,8 1,7 1,5 1,4 1,7 1,7 1,5 1,3 1,0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 A 20 S 20 O 20 Unterbeschäftigungsquote (ohne Kurzarbeit) Arbeitslosenquote 6
SGB III 2,7 2,8 2,7 2,4 2,4 2,1 1,9 1,7 2,5 2,5 2,0 1,8 1,9 1,7 2,4 1,7 1,9 1,7 1,5 1,5 1,5 1,5 1,4 1,0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 A 20 S 20 O 20 Unterbeschäftigungs-quote (ohne Kurzarbeit) Arbeitslosenquote SGB II + III 5,0 5,0 5,0 4,9 4,8 4,5 4,6 4,2 4,2 4,1 3,9 4,2 4,2 4,0 3,8 3,5 3,6 3,5 3,8 3,3 3,2 3,1 2,8 2,8 2,5 Unterbeschäftigungsquote (ohne Kurzarbeit) Arbeitslosenquote 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 A 20 S 20 O 20 Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Arbeitsmarktreport - Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit (Monatszahlen)- Zeitreihe – 2012-2019 Jahresdurchschnitte - Die Unterbeschäftigungsquote zeigt die relative Unterauslastung des erweiterten Arbeitskräf- teangebots an, d. h. im Vergleich zur Arbeitslosenquote wird hier die Nennergröße um jene Personen, die in der Unterbeschäftigung, nicht aber bei den Erwerbspersonen enthalten sind, erweitert. Die Nennergröße der Unterbeschäftigungsquote wird als „erweiterte Bezugsgröße“ bezeichnet 3. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug Von 9.378 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren im Juli 2020 5.690 Personen im Langzeitleistungsbezug (mindestens 21 Monate in den letzten 24 Monaten). Dies ent- spricht einer Quote von 60,7%. Zu diesem Personenkreis gehören auch Personen, die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wie Schüler, Mütter mit Kindern unter 3 Jahren usw. Der Zugang der Flüchtlinge seit 2016 bedingt den Anstieg der erwerbsfähi- gen Leistungsberechtigten im Langzeitbezug. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht nur jene/r Leistungsberechtigte, die/der das Merkmal „arbeitslos“ hat. Deshalb muss nach der Schnittmenge von Lang- zeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit (über 1 Jahr) gefragt werden: Da- runter fallen 1.110 Personen. Dies entspricht, bezogen auf alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, einer Quote von 11,8%. erwerbsfähige Leistungs- eLb im Langzeitleis- eLb im Langzeitleistungsbezug berechtigte (eLb) tungsbezug und Langzeitarbeitslos Juli 2020 9.378 5.690 1.110 in % 60,7% 11,8% Juli 2019 8.877 5.806 959 in % 65,4% 10,8% 7
4. Personenkreis unter 25 Jahren (U25) Im Landkreis Böblingen gibt es im Rechtskreis SGB II 190 Arbeitslose unter 25 Jahren (Stand 10/2020). Hier der regionale Vergleich im Überblick: Personenkreis Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigburg Rems-Murr Personen 15 - 24 J. gesamt 1) 40.975 57.463 28.577 57.386 46.648 Arbeitslose 15 - 24 J. 2) 740 1.355 745 1.167 1.038 Rel. Jugendarbeitslosigkeit 3) 1,8% 2,4% 2,6% 2,0% 2,2% davon Arbeitslose U25 SGB II 190 537 256 402 283 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Stand 10/20) 1) Statistisches Landesamt Stand 31.12.2014. 2) Gesamtzahl der Arbeitslosen aus dem Bereich Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II 3) Anteil der Arbeitslosen 15-24 J. (ALG und ALG II) an den Gesamtpersonen 15-24 J. Entwicklung der Arbeitslosenzahlen U25 im Landkreis Böblingen 919 905 900 739 752 753 740 625 600 450 464 451 414 400 414 300 249 237 210 211 228 197 190 170 160 171 161 174 164 0 Okt. 19 Nov. 19 Dez. 19 Jan. 20 Feb. 20 Mrz. 20 Apr. 20 Mai. 20 Jun. 20 Jul. 20 Aug. 20 Sep. 20 Okt. 20 U25 gesamt ALG I und ALG II U25 ALG II Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslose und Arbeitslosenquoten - Zeitreihe 8
5. Personenkreis der Flüchtlinge Seit Januar 2016 gab es einen Anstieg der Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften (BG) 1) um 902 BG von 411 BG auf 1.313 BG im Juli 2020. Der Anstieg entspricht einem Anteil von 13,6% an allen 6.649 BG im Juli 2020. Die Zahl der BG ging von Dezember 2018 bis Dezember 2019 um 125 zurück. In 2020 stagniert die Zahl. darunter: Bedarfsgemein- Personen mit schaften mit min- darunter: Staatsangehörig- destens einer Per- keit eines nicht- Erwerbsfä- son mit Staatsan- europäischen hige Leis- Berichtsmonat gehörigkeit eines eLb im Alter Personen im Asylherkunftslan- tungsberech- eLb - nichteuropäischen von 15 bis 24 Alter unter des in Bedarfsge- tigte (eLb) Frauen Asylherkunftslan- Jahren 15 Jahren meinschaften1) des1) 1 2 3 6 Januar 2015 283 552 406 79 146 Dezember 2015 377 837 567 125 270 Januar 2016 411 898 614 138 284 Dezember 2016 895 2.122 1.371 595 383 751 Januar 2017 959 2.282 1.486 647 407 796 Dezember 2017 1.492 3.827 2.359 1.046 697 1.468 Januar 2018 1.509 3.899 2.410 1.072 711 1.489 Dezember 2018 1.450 3.989 2.381 1.116 672 1.608 Januar 2019 1.442 4.010 2.402 1.130 673 1.608 Dezember 2019 1.325 3.916 2.291 1.111 634 1625 Januar 2020 1.327 3.963 2.339 1.131 659 1624 Februar 2020 1.326 3.930 2.320 1.116 651 1610 März 2020 1.318 3.892 2.301 1.101 646 1591 April 2020 1.328 3.883 2.307 1.102 642 1576 Mai 2020 1.331 3.863 2.298 1.097 639 1.565 Juni 2020 1.324 3.853 2.292 1.094 637 1.561 Juli 2020 1.313 3.835 2.279 1.089 639 1.556 1) Nichteuropäische Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Soma- lia, Arabische Republik Syrien - Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten 9
6. Sozialdaten der Bedarfsgemeinschaften Im Juli 2020 bestand eine Bedarfsgemeinschaft (BG) im Durchschnitt aus 2,1 Personen. In den 6.649 Bedarfsgemeinschaften lebten 14.142 Personen von denen 13.611 Regelleis- tungsberechtigte1 waren. Von diesen Regelleistungsberechtigten erhielten 4.233 Sozialgeld und waren somit nicht er- werbsfähig. Bei den restlichen 9.378 Personen handelte es sich um erwerbsfähige Leistungs- berechtigte (eLb), die Arbeitslosengeld II erhielten. Die Anzahl der Frauen an den eLb war mit 52,4% dabei in der Mehrzahl gegenüber den Männern mit 47,6%. Der Anteil der unter 25-jährigen an den eLb stellte mit 17,6% (1.651 Personen) einen nicht unerheblichen Anteil dar. Der Anteil der Alleinerziehenden (1.175 BG) an den Gesamtbedarfsgemeinschaften ent- sprach 18,9%. Bei personenbezogener Betrachtung des Anteils der alleinerziehenden Per- sonen an den gesamten eLb beträgt der Prozentsatz 13,4%. 43,2% der eLb waren Deutsche (3.794 Personen), 56,8% Ausländer (4.993 Personen, davon 2.301 Flüchtlinge). Hier zur Veranschaulichung einige Diagramme/Tabellen im Überblick (Stand 07/2020) Aufteilung der Bedarfsgemeinschaften nach Personen 9,7% 8,9% 11,6% 51,4% 18,3% mit 1 Person mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen mit 5 und mehr Pers. Partner-BG ohne Bedarfsgemeinschaften (BG)2 Single-BG Alleinerziehende-BG Partner-BG mit Kind Kind 6.649 3.420 1.232 567 1.292 darunter Single-BG darunter BG-Alleinerziehender Single Alleinerziehende BG gesamt Insgesamt Insgesamt unter 25 25 Jahre und mit 3 und mehr mit 1 Kind mit 2 Kindern Jahre älter Kindern 6.649 3.420 270 3.150 1.232 662 379 191 1 Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten(eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) bilden zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB). Weitere Gruppen sind die sonstigen Leistungsberechtigten (SLB), die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) und der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Alters- rentner. 2 Es wird zwischen fünf BG-Typen unterschieden: Single-BG, Alleinerziehende-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern und sonstige Bedarfsgemeinschaften, in der alle BG, die nicht den ersten vier Ausprägungen zugeordnet werden kön- nen, gezählt werden. 10
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern 27,7% 40,4% 31,9% mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 und mehr Kindern Altersstruktur Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 17,7% 64,8% 17,5% unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter Durchschnittliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft (BG) (gerun- det) im regionalen Vergleich Landkreise BG Gesamt * ALG II KDU Böblingen 6.649 1.089 € 386 € 467 € Esslingen 11.764 1.037 € 371 € 448 € Göppingen 6.179 1.018 € 378 € 415 € Ludwigsburg 9.413 1.072 € 374 € 464 € Rems-Murr-Kreis 9.984 1.067 € 374 € 462 € 467 Durchschnittlicher Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft 400 386 178 200 21 30 7 0 Kosten der Arbeitslosengeld II Sozialvers. Mehrbedarfe Sozialgeld weitere Unterkunft leistungen Zahlungsansprüche *Gesamtleistung bestehend aus ALG II, Sozialgeld, Kosten der Unterkunft (KDU), Sozialversicherungsbeiträgen, Mehrbedarf und weitere Zahlungsansprüche. Quelle: Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften - Deutschland mit Ländern und Kreisen – Juli 2020 -Statistik Bundesagentur für Arbeit. 11
Bedarfsgemeinschaften nach Gemeinden Quelle: Anzahl Bedarfsgemeinschaften pro 1000 Einwohner im Alter von 15-65 Jahren. Statistik Bundesagentur für Arbeit (Stand 07/2020) / Statistisches Landesamt Baden-Württemberg zum 31.12.2016 – ab 2011 Basis Zensus 2011 12
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