ONNWEILER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde
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Bierfeld Otzenhausen Braunshausen Primstal Kastel Schwarzenbach Nonnweiler Sitzerath Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde ONNWEILER Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler Trierer Straße 5 · 66620 Nonnweiler · Telefon (0 6873) 6 60-0 e-Mail: amtsblatt@nonnweiler.de 47. Jahrgang · Nummer 31 · Donnerstag, 30. Juli 2020
Wichtige Wegweiser Telefon- Rathaus Wir gratulieren Nummern Telefon (06873) 660- Gemeindeverwaltung: Durchwahl-Nr. Es vollenden am Telefon . . . (06873) 660-0 4. 8. 20 Herr Roland Roth, Otzenhausen, Kirchstr. 17, Durchwahl-Nr. sein 88. Lebensjahr Telefax . . . . (06873) 660 94 Erdgeschoss: 8. 8. 20 Frau Gertrud Müller, Sitzerath, Wadriller Str. 5, www.nonnweiler.de Abfallberatung . . . . . . . . . . 20 ihr 88. Lebensjahr Bauhof: Abwasserwerk . . . . . . . . . . 16 Herzlichen Glückwunsch! Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete Telefon (06873) 668244 Ausweise . . . . . . . . . . . . . . . 39 Einwohnermeldeamt . . . . 12 Bürgermeister: Führerscheine . . . . . . . . . . 39 Dr. Franz Josef Barth Gemeindekasse . . . . . . . . . 17 Aus der Gemeinde Telefon (06873) 66027 Gewerbeamt . . . . . . . . . . . . 13 Kulturamt . . . . . . . . . . . . . . . 10 1. Beigeordnete: Presse- und Petra Mörsdorf Verkehrsrechtliche Anordnung Öffentlichkeitsarbeit . . . . . 10 Telefon (06873) 9019 20 Nach den §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus Liegenschaften . . . . . . . . . . 16 Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen der Verle- Beigeordneter: Ordnungsamt/OPB . . . . . . 13 gung von Leerrohren für Glasfaserkabel im Gewerbegebiet Münzbach- Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 tal in Nonnweiler-Otzenhausen die folgende verkehrsrechtliche Anord- Günther Barth nung erlassen: Reisepässe . . . . . . . . . . . . . 12 Telefon (06873) 3 94 Die Fahrbahnen der Straßen „Am Erzschutt“ und „In der Held“ werden Schulverwaltung . . . . . . . . 20 Ortsvorsteher: Standesamt . . . . . . . . . . . . . 25 in der Zeit vom 30. 7. voraussichtlich bis zum 20. 8. 20 vom Salzlager der Gemeinde entlang der Rettungswache bis zum Grundstück Hau- Bierfeld Tourismus/Nationalpark 19 bert abschnittsweise entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten halb- Thomas Lauer Umweltamt . . . . . . . . . . . . . . 20 seitig gesperrt. Auf der Straße „In der Held“ erfolgt die Verkehrsrege- Telefon (06873) 1414 lung mit Ampelanlagen. Obergeschoss: Die vorgenannten Verkehrsregelungen sind nach der Straßenverkehrs- Braunshausen Amtliches ordnung, den Verwaltungsvorschriften und den Regelplänen B I/1 und Heinz Peter Koop Bekanntmachungsblatt . . 31 B I/6 zu den Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen Telefon (06873) 1784 Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 im Einvernehmen mit der Vollzugspolizei durch die Firma Weigand Bau Bürgermeister . . . . . . . . . . 27 GmbH, 97631 Bad Königshofen, Herbstädter Str. 17, zu beschildern und Kastel zu sichern. Dr. Magnus Jung Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . . 22 Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszei- Telefon (06873) 9 9191 Ehe- und Altersjubiläen . 23 chen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwider- Friedhofsamt . . . . . . . . . . . . 24 handlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenver- Nonnweiler Hallen/Bürgerhäuser . . . 40 kehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahn- Günther Barth Steuern und Abgaben . . . 41 det. Telefon (06873) 394 Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Nonnweiler, 21. 7. 20 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Otzenhausen Wasserwerk . . . . . . . . . . . . 29 i.V. Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete Petra Mörsdorf Telefon (06873) 9019 20 Öffnungszeiten Rathaus: Hornissen und Wespen Im Sommer gibt es immer wieder Probleme mit Hornissen, Hummeln, Primstal vormittags: Wildbienen und Wespen. Da sie unter Naturschutz stehen, ist die Ver- Rainer Peter mo bis fr 8.30 – 12.00 Uhr nichtung ihrer Nester nicht ohne weiteres zulässig. In erster Linie sollte Telefon (06875) 5 79 nachmittags: man versuchen, sie umzusiedeln. oder (0170) 5 52 07 53 mo bis mi 13.30 – 15.30 Uhr Um Nester von Hornissen, Hummeln und Wildbienen vernichten zu dürfen, benötigt man die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Le- Schwarzenbach do 14.00 – 18.00 Uhr diglich bei Wespen ist dies ohne Genehmigung erlaubt, wenn eine Um- Manfred Bock freitags geschlossen siedlung nicht möglich sein sollte. Telefon (06873) 99 2158 Wer Beratung oder Hilfe bei der Umsiedlung dieser Insekten benötigt, oder (0171) 5282237 Öffnungszeiten Standesamt: kann sich an die NABU Saarland e.V., Landesgeschäftsstelle Lebach, Tel. (06881) 936190, oder an das Landesamt für Umwelt- und Arbeits- Sitzerath Montag 9.00 – 12.00 Uhr schutz, Tel. (0681) 85000, wenden. Lieselene Scherer Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr Für die Beseitigung von Wespennestern, die nicht umgesiedelt werden Telefon (06873) 64154 Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr können, ist nicht die Feuerwehr zuständig. Wer Hilfe benötigt, wende Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr sich bitte an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen (siehe Internet Polizeiinspektion Freitag 9.00 – 12.00 Uhr oder Gelbe Seiten). Nordsaarland Nonnweiler, 22. 7. 20 Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete (bei Tag und Nacht) Mehrgenerationenhaus Telefon (06871) 90010 Nonnweiler (MGH): Polizeiwache Nonnweiler Nur etwas Mühe muss man sich geben, und Nonnweiler Sozialruf Telefon (06873) 91900 (06873) 660-73 die Abfälle gehören in den Container Polizei-Notruf . . . . . . . 110 mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de und nicht daneben. Feuerwehr-Notruf . . . . 112 Hallenbad . . . . . . (06873) 539 Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! 2
Niederschrift mer-Präsentation über das weitere Verfahren zur Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenkonzeptes in der Gemeinde Nonnweiler. Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 10. 6. 2020, im Bürger- Die entsprechenden Ingenieurleistungen sollen im Rahmen einer in- haus Braunshausen. Beginn: 18 Uhr; Ende: 18.35 Uhr. terkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Nohfelden aus- Anwesende unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dr. Barth, Franz Josef, geschrieben werden. waren die Mitglieder: Barth Günther, Bock Manfred, Braun Christian, Für die Erstellung des Konzeptes wird ein Zeitraum von rd. 1,5 Jahren Decker Bernd, Hofmann Dieter, Kaufmann Jochen, Koch Franz Josef, veranschlagt. Hierbei werden die jeweiligen Feststellungen durch die Kohlhaas Jan, Lauer Thomas, Linnig Stefan, Peter Johannes, Peter Rai- örtlichen Kenntnisse der Bevölkerung in Form von Fragebögen und ner, Rech Kurt, Reiter Jonas, Scherer Erwin, Scherer Lieselene, Schmitt Workshops ergänzt. Sabine, Schneider Martin, Schon Stephanie, Schwan Benedikt, Storr Julia, Ziller Peter; Damen und Herren OV: Koop Heinz Peter (Ortsvor- Auf Nachfrage von Gemeinderatsmitglied Peter räumt er ein, dass ihm steher Braunshausen); Verwaltungsmitarbeiter: Martin Jörg (FB-Lei- nicht bekannt ist, ob und wie sich die entsprechenden Starkregenkar- tung), Maßmann Edwin (FB-Leitung); sonstige: Kinsinger Christof (In- ten auf eine Einstufung bei der Gebäudeversicherung auswirken. Al- tern. Betreuungszentrum für Hochwasserpartnerschaften, Konz) bei lerdings hätten die Versicherungsunternehmen bereits eigene Karten Punkt 2; Medienvertreter: Fuchs Volker (Saarbrücker Zeitung). Abwe- erstellt, um eine Risikoabschätzung vornehmen zu können. Ziel des sende Mitglieder: Hahn Joachim, entschuldigt, Hilgers Michael, ent- Konzeptes ist es deshalb auch, den Grundstücks- und Gebäudeeigen- schuldigt, Klässner Katharina, entschuldigt, Mörsdorf Petra, entschul- tümern Informationen für eine Eigenvorsorge zur Verfügung zu stellen. digt, Warken Inge, entschuldigt. Ein Beschluss ist nicht zu fassen. Tagesordnung: 3. Planung der Badesaison 2020 in der Gemeinde Nonnweiler wäh- – Öffentlicher Teil – rend der Corona-Pandemie 1. Eröffnung der Sitzung Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth erläutert, dass seit dem 15. 3. 2. Erstellung eines Konzeptes zur Vorsorge und zum Schutz bei Hoch- 2020 aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsministeriums im wasser- und Starkregenereignissen in der Gemeinde Nonnweiler; Saarland Freizeit- und Sporteinrichtungen geschlossen sind. Hierzu hier: Vortrag zur Erläuterung der weiteren Vorgehensweise gehören auch Schwimmbäder. 3. Planung der Badesaison 2020 in der Gemeinde Nonnweiler während Am 1. 6. 2020 ist die geänderte Verordnung zur Bekämpfung der Co- der Corona-Pandemie rona-Pandemie (VO-CP), die die Landesregierung in ihrer Kabinetts- sitzung am Freitag, 29. 5. 2020, beschlossen hat, in Kraft getreten. 4. Bebauungsplan "Waldsiedlung Otzenhausen" in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen; hier: Aufstellungsbeschluss Darin sind nunmehr im Zuge der schrittweisen Rückkehr zur Normalität weitere Erleichterungen enthalten. So enthält § 4 (Betriebsuntersagun- 5. Bebauungsplan "Waldsiedlung Otzenhausen" in der Gemeinde gen und -beschränkungen sowie Schließung von Einrichtungen) in Ab- Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen; hier: Billigung des Entwurfs und satz 8 folgenden Text: „Freibäder, Strandbäder, Thermen und Hallen- Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 bäder können ab dem 8. Juni 2020 unter Beachtung von infektions- BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) schutzrechtlichen Auflagen der Ortspolizeibehörden insbesondere zur 6. 1.Teiländerung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbege- Sicherstellung von Mindestabständen und zur Begrenzung der Besu- biet Münzbachtal" in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhau- cherzahl sowie unter Beachtung besonderer Hygiene- und Schutzvor- sen; hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Teilände- kehrungen geöffnet werden.“ rung des Bebauungsplanes Hieraus ergibt sich in Anlehnung an die Empfehlung der Deutschen 7. 1.Teiländerung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) eine gleichzeitig zulässige Münzbachtal" in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen; Anwesenheit von max. 200 Personen für das Naturfreibad Primstal und hier: 1. Billigung des Entwurfs; 2. Öffentliche Auslegung; 3. Parallele von 40 gleichzeitig anwesenden Personen für das Hochwaldbad in Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nonnweiler. sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden Bürgermeister Dr. Barth hebt hervor, dass Urlaubsreisen in diesem Jahr 8. Bebauungsplan "Jugendzentrum Am Hochwaldbad" in der Ge- nicht im gewohnten Umfange stattfinden können. Deshalb soll die Mög- meinde Nonnweiler, Ortsteil Nonnweiler; hier: Beschluss zur Einlei- lichkeit geschaffen werden, dass lokale bzw. regionale Freizeitangebote tung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes von möglichst vielen Besucher*innen in Anspruch genommen werden 9. Bebauungsplan "Jugendzentrum Am Hochwaldbad" in der Ge- können. Daher wurden in den vergangenen Wochen bereits Vorberei- meinde Nonnweiler, Ortsteil Nonnweiler; hier: 1. Billigung des Ent- tungen getroffen, um das Naturfreibad im Ortsteil Primstal und das wurfes; 2. Öffentliche Auslegung; 3. Parallele Beteiligung der Behör- Hochwaldbad zu öffnen. den und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass die einzelnen Schritte zur Öff- mit den Nachbargemeinden nung der Bäder von dem bei der Gemeinde Nonnweiler eingerichteten 10. Mitteilungen und Anfragen Krisenstab begleitet wurden. Auch erfolgte ein Informationsaustausch Beratung und Beschlussfassung: mit anderen Kommunen, insbesondere in der direkten Nachbarschaft. – Öffentlicher Teil – Dabei wurden unterschiedliche Vorgehensweisen festgestellt – vom Abwarten bis zur Entscheidung, überhaupt nicht zu öffnen. 1. Eröffnung der Sitzung Er betont weiter, dass eine Öffnung der beiden Bäder zeitnah wün- Bürgermeister Dr. Barth eröffnet als Vorsitzender die Sitzung des Ge- schenswert ist, da beide Bäder von unterschiedlichen Gruppen genutzt meinderates und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass Ort und werden. Dabei sind jedoch gegenüber dem noch im vergangenen Jahr Zeit der Sitzung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde bekannten Betrieb Veränderungen aufgrund der Corona-Pandemie er- veröffentlicht wurden und der Gemeinderat nach ordnungsgemäßer forderlich. Dies betrifft zum einen: Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen ist. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Bedenken erhoben. • die Öffnungszeiten ohne zusätzliche Unterscheidung während der Sommerferien 2. Erstellung eines Konzeptes zur Vorsorge und zum Schutz bei Hochwasser- und Starkregenereignissen in der Gemeinde Nonn- • die Begrenzung der Anzahl der Besucher*innen sowie weiler; hier: Vortrag zur Erläuterung der weiteren Vorgehensweise • die Gestaltung der Eintrittsgebühren für das Naturfreibad. Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth zeigt auf, dass bereits in der Sit- Um Warteschlangen an der Kasse im Eingangsbereich und damit Men- zung des Gemeinderates Nonnweiler am 27. 2. 2020 der entspre- schenansammlungen zu vermeiden, war zunächst der Einsatz eines chende Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Konzeptes zur Vor- Online-Ticketsystems geprüft worden. Hierauf soll jedoch zugunsten sorge und zum Schutz bei Hochwasser- und Starkregenereignissen einer auf der Homepage der Gemeinde installierten dreifarbigen Am- für die Gemeinde Nonnweiler gefasst worden ist. In diesem Konzept peldarstellung, die den jeweiligen Status der beiden Bäder signalisiert, soll die Situation in den einzelnen Ortsteilen unter verschiedenen As- verzichtet werden. pekten betrachtet werden, um Handlungsempfehlungen für Private, Ge- Mit Bodenmarkierungen wird zusätzlich beim gleichzeitigen Zutritt werbebetriebe und Kommunen zu erarbeiten. mehrerer Personen auf die einzuhaltenden Abstandsregeln hingewie- Anschließend informiert Herr Kinsinger vom Internat. Betreuungszen- sen. Die Badeaufsicht besteht aus zwei Personen und hat ebenfalls die trum für Hochwasserpartnerschaften (HPI) in Konz mit Hilfe einer Bea- Aufgabe, auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu ach- 3
ten. Die Besuchs- bzw. Anwesenheitszeiten der Badegäste sind auf je- Der Ortsrat Otzenhausen hat sich in seiner Sitzung am 25. 5. 2020 mit weils vier Stunden am Vormittag bzw. über Mittag und am Nachmittag der Angelegenheit befasst und mehrheitlich der Aufstellung des Be- begrenzt. In dem Zeitraum von 14 bis 15 Uhr müssen alle Badegäste bauungsplanes „Waldsiedlung Otzenhausen“ zugestimmt. das Naturfreibad verlassen, damit die mit dem Gesundheitsamt abge- Auf Anfrage von Gemeinderatsmitglied Braun wird erläutert, dass die stimmten Reinigungs- und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden in der Sitzung des Bauausschusses am 3. 6. 2020 beschlossene Be- können. grenzung der Zufahrt zur Dollbergstraße auf den Fußgänger- und Fahr- Gemeinderatsmitglied Schneider verweist auf innerhalb der CDU-Frak- radverkehr noch nicht eingearbeitet ist; dies wird jedoch nachgeholt. tion vertretene unterschiedliche Auffassungen bei der Beratung dieses Offengelegt wird daher der Bebauungsplanentwurf in der Fassung, der Themas. Auch Expertenmeinungen seien nicht immer einheitlich. Man auch der Ortsrat Otzenhausen zugestimmt hat. könne dennoch davon ausgehen, dass bei Beachtung der entspre- Beschluss: Der Gemeinderat Nonnweiler beschließt die Aufstellung chenden Abstands- und Hygieneregeln ein Besuch der Bäder grund- des Bebauungsplans „Waldsiedlung Otzenhausen“, im Ortsteil Otzen- sätzlich nicht zu einem höheren Infektionsrisiko, das auch in anderen hausen und beauftragt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss im Lebensbereichen beststeht, führt. Er beantragt, über die Öffnung der Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler ortsüb- beiden Bäder getrennt abzustimmen. lich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB). Bürgermeister Dr. Barth weist darauf hin, dass nach Einschätzung des Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Ent- Gesundheitsamtes von einer Virus-Infektion über gechlortes Wasser haltungen nicht auszugehen ist. Dies gilt auch für das Wasser im Naturfreibad, Gemeinderatsmitglied Kohlhaas hat an der Beratung und Abstimmung das ständig gereinigt, aber nicht gechlort wird. nicht teilgenommen. Beschluss: Der Gemeinderat Nonnweiler beschließt, das Naturfreibad 5. Bebauungsplan "Waldsiedlung Otzenhausen" in der Gemeinde im Ortsteil Primstal unter Beachtung der während der Corona-Pande- Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen; hier: Billigung des Entwurfs und mie festgelegten allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zum Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. nächstmöglichen Zeitpunkt, das heißt zum 15. 6. 2020, zu öffnen. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) Die Erhebung der Eintrittsgebühren erfolgt in vereinfachten Form mit Sachverhalt: Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt • 1 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren und in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine • 2 Euro für Erwachsene. Wohnbauentwicklung auf einem privaten Wohngrundstück. Da es sich Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen werden keine bei dem Bebauungsplan um eine Nachverdichtung im Innenbereich Saison-, Gruppen- oder Familienkarten ausgegeben. Auch findet kein handelt (Entwicklung aus dem FNP), auf die die Voraussetzungen des „Vorverkauf“ statt. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB zutreffen (Innenbereich, zulässige Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Ent- Grundfläche kleiner als 20.000 m2, keine entgegenstehenden Be- haltung lange), wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufge- stellt. Vor diesem Hintergrund wird von der Umweltprüfung nach § 2 Der Gemeinderat Nonnweiler beschließt, das Hochwaldbad im Ortsteil Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der An- Nonnweiler unter Beachtung der während der Corona-Pandemie fest- gabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener gelegten allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zum nächstmög- Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Er- lichen Zeitpunkt, das ist der 17. 6. 2020, zu öffnen. klärung abgesehen. Von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § Die Öffnungszeiten werden wie folgt festgelegt: 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird ebenfalls abgesehen. • Mittwoch bis Samstag: 15 bis 19 Uhr Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Waldsiedlung • Sonntags: 8 bis 12 Uhr. Otzenhausen" war bereits im vergangenen Jahr mit dem am 21. 11. Nach § 4 Abs. 4 VO-CP ist der Saunabetrieb weiterhin nicht erlaubt. 2019 vom Gemeinderat Nonnweiler gefassten Aufstellungsbeschluss Die Erhebung der Eintrittsgebühren erfolgt mit Hilfe des Kassenauto- eingeleitet worden. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird der Auf- maten. Es gelten für das Hochwaldbad die aktuellen Eintrittsgebühren. stellungsbeschluss wiederholt. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen Der Ortsrat Otzenhausen hat sich in seiner Sitzung am 25. 5. 2020 mit der Angelegenheit befasst und mehrheitlich den vorgelegten Entwurf 4. Bebauungsplan "Waldsiedlung Otzenhausen" in der Gemeinde des Bebauungsplanes "Waldsiedlung Otzenhausen" gebilligt. Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen; hier: Aufstellungsbeschluss Bürgermeister Dr. Barth erläutert die im Bebauungsplanentwurf mit Sachverhalt: Zunächst gibt Bürgermeister Dr. Barth einige grundsätz- „WA“ (Allgemeines Wohngebiet) vorgesehenen Festsetzungen für das liche Erläuterungen zu den drei Bebauungsplanverfahren, die in der in zwölf Baugrundstücke eingeteilte Plangebiet sowie dessen verkehrs- heutigen Sitzung zu verhandeln sind. Die jeweiligen Verfahren umfas- mäßige Anbindung mit den besonderen Verkehrsflächen zur Erschlie- sen dabei mehrere Schritte, von denen heute mit dem Aufstellungsbe- ßung der Grundstücke innerhalb des Plangebietes anhand einer Bea- schluss und der Billigung des Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlich- mer-Präsentation. keit die beiden ersten Verfahrensschritte beschlossen werden sollen. Beschluss: Der Gemeinderat Nonnweiler beschließt die Billigung des Aus den bereits mit den Sitzungsunterlagen versandten Unterlagen vom Planungsbüro agstaUMWELT GmbH ausgearbeiteten Bebauungs- zeigt der Bürgermeister mit Hilfe eines Beamers die innerörtliche Lage planentwurfs (Stand: Mai 2020), bestehend aus der Planzeichnung (Teil des für den Bebauungsplan vorgesehenen Geltungsbereichs an einer A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung und gibt ihn für das weitere Leinwand auf. Zusätzlich weist er darauf hin, dass das Verfahren zur Verfahren frei. In den Textteil ist einzuarbeiten, dass die südliche Zu- Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Otzenhausen“ be- fahrt nur für den Rad- und Fußgängerverkehr freigeben wird. reits im vergangenen Jahr mit dem am 21.11.2019 vom Gemeinderat Nonnweiler gefassten Aufstellungsbeschluss eingeleitet worden ist. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell gültigen Fas- Aus Gründen der Rechtssicherheit wird der Aufstellungsbeschluss wie- sung ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Otzenhau- derholt. sen“ bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begrün- dung öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Stel- Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaf- lungnahme zu geben. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange fung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauent- sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie wicklung auf einem privaten Wohngrundstück. Da es sich bei dem Be- gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und bauungsplan um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt (Ent- parallel an der öffentlichen Auslegung zu beteiligen. wicklung aus dem FNP), auf die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB zutreffen (Innenbereich, zulässige Grundfläche Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ist gem. § 13 a Abs. 3 BauGB da- kleiner als 20.000 m², keine entgegenstehenden Belange), wird der Be- rauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. bauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Vor diesem Hin- Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem tergrund wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgege- Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz ben werden können und dass nicht fristgerechte abgegebene Stellung- 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar nahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. ortsüblich bekannt zu machen. Von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Ent- § 4 Abs. 1 BauGB wird ebenfalls abgesehen. haltungen 4
Gemeinderatsmitglied Kohlhaas hat an der Beratung und Abstimmung Sachverhalt: Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vor- nicht teilgenommen. gaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchge- 6. 1. Teiländerung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbe- führt zu werden. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB wird darauf hinge- gebiet Münzbachtal" in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzen- wiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung hausen; hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Tei- nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 wird auch länderung des Bebauungsplanes von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen Sachverhalt: Mit der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes verfolgt verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 die Gemeinde folgendes Ziel: BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach Für das Plangebiet wurden bereits 2001 mit dem Bebauungsplan „In- §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. dustrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal“ die planungsrechtlichen Vo- Gemäß § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes raussetzungen für eine gewerbliche Nutzung geschaffen und in der und der Begründung öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonsti- Folge mehrere Gewerbebetriebe errichtet. gen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Pla- Die Erschließung des Gewerbegebietes ist durch die Straßen „Am Erz- nung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § schutt“ und „Am Söterberg“ bereits gewährleistet. Bürgermeister Dr. 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Aus- Barth zeigt mit Hilfe einer Beamer-Präsentation die im rechtsverbind- legung zu benachrichtigen und zu beteiligen. Ort und Dauer der Aus- lichen Bebauungsplan festgesetzte Planstraße B (heute Straße „Am legung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerun- Erzschutt“) und die hiervon abweichende tatsächliche Lage des Stra- gen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Nie- ßenkörpers auf einem Luftbild auf. Zusätzlich hat ein Gewerbebetrieb derschrift oder elektronisch per E-Mail vorgebracht werden können, dringenden Investitionsbedarf in Form der Erweiterung der bestehen- ortsüblich bekanntzumachen. den Betriebsfläche geäußert. In der Realität kann dies verwirklicht wer- In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des vereinfachten Ver- den. Allerdings stehen die aktuellen Festsetzungen zum Straßenverlauf fahrens gemäß § 13 BauGB hinzuweisen. und damit auch zur überbaubaren Grundstücksfläche dem entgegen. Der Ortsrat Otzenhausen hat sich in seiner Sitzung am 25. 5. 2020 mit Deshalb bedarf es, zur Anpassung des Bebauungsplanes an den tat- der Angelegenheit befasst und einstimmig den vorgelegten Entwurf sächlichen Straßenverlauf und um die Bebauung zu ermöglichen, der zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbe- 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet gebiet Münzbachtal" gebilligt. Münzbachtal“. Die bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindli- chen Bebauungsplanes werden weitestgehend übernommen. Beschluss: Der Gemeinderat Nonnweiler beschließt die Billigung des vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurfes der 1. Teiländerung des Be- Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes ersetzt innerhalb ihres Gel- bauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal", beste- tungsbereiches den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet hend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Münzbachtal“ von 2001. Begründung und gibt ihn zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Da durch die vorgesehene1. Teiländerung des Bebauungsplanes eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Maß- frei. nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur Abstimmungsergebnis: einstimmig und Landschaft sowie eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen überplant wird, wird die Tei- 8. Bebauungsplan "Jugendzentrum Am Hochwaldbad" in der Ge- länderung um eine Eingriffsbilanzierung samt Ermittlung des Aus- meinde Nonnweiler, Ortsteil Nonnweiler; hier: Beschluss zur Ein- gleichsbedarfs ergänzt, auf deren Basis Kompensationsmaßnahmen leitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes festgesetzt werden, die den vollständigen Ausgleich des mit dem Plan- Sachverhalt: Einleitend weist Bürgermeister Dr. Barth auf den bisheri- vorhaben einhergehenden ökologischen Defizites gewährleisten. gen Werdegang hin, als sich vor etwa zwei Jahren die Jugendlichen im Der Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes um- Ortsteil Nonnweiler an Ortsvorsteher Günther Barth gewandt hatten, fasst eine Fläche von ca. 4,0 ha. weil sie einen geeigneten Jugendraum suchten. Im Vorfeld wurde meh- rere Optionen geprüft. Mit dem neuen „Sonderförderprogramm ländli- Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für das che Entwicklung (SoLE) ergab sich dann sogar die Chance, einen Neu- Plangebiet eine gewerbliche und geplante gewerbliche Baufläche dar. bau zu errichten. Die in Abstimmung mit den Jugendlichen durchge- Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt. führte Standortsuche hat einige Zeit in Anspruch genommen. Auf dem Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Ver- jetzt vorgesehenen Standort in direkter Nachbarschaft zum Hochwald- fahren gem. § 13 BauGB. bad kann im Bereich des bestehenden Parkplatzes dieses gewünschte Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von Jugendzentrum errichtet werden. Hierfür sollen die bauplanungsrecht- einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht lichen Voraussetzungen geschaffen werden. nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, wel- Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit für diesen Be- che Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusam- reich nach dem Bebauungsplan „Kurgebiet“ aus dem Jahr 1971. Da- menfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB und von der früh- nach kann das Vorhaben jedoch nicht realisiert werden. Zur Schaffung zeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ju- BauGB abgesehen wird. gendzentrums bedarf es daher der Aufstellung eines neuen Bebau- Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, ist gemäß § 2 Abs. 1 ungsplanes. Neben der Zulässigkeit eines Jugendzentrums sollen BauGB ortsüblich bekannt zu machen. auch weitere soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Nut- Der Ortsrat Otzenhausen hat sich in seiner Sitzung am 25.05.2020 mit zungen zulässig sein, um langfristig derartige Nutzungen innerhalb des der Angelegenheit befasst und einstimmig der Einleitung des Verfah- Plangebietes zu ermöglichen. rens zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewer- Dieser neue Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den begebiet Münzbachtal“ zugestimmt. Bebauungsplan „Kurgebiet“. Beschluss: Der Gemeinderat Nonnweiler beschließt gemäß § 1 Abs. Die zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca. 1.090 m2. Bürger- 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Be- meister Dr. Barth stellt in einer Beamer-Präsentation den Geltungsbe- kanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634), zuletzt geän- reich des neuen Bebauungsplanes auf der Leinwand vor. dert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i. V. die Einleitung des Verfahrens zur 1. Teiländerung des Bebauungspla- m. § 13 BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde nes „Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal“ im Ortsteil Otzen- Nonnweiler stellt für das Gebiet eine Sonderbaufläche mit der Zweck- hausen im vereinfachten Verfahren. bestimmung „sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtun- Abstimmungsergebnis: einstimmig gen“ dar. Der Bebauungsplan ist somit nicht aus dem Flächennut- 7. 1. Teiländerung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbe- zungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Der Flächennutzungs- gebiet Münzbachtal" in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzen- plan muss gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung hausen; hier: 1. Billigung des Entwurfs; 2. Öffentliche Auslegung; angepasst werden. 3. Parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent- Der Bebauungsplan wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt ge- licher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden macht, dass er gem. § 13 a BauGB i. V. m. § 13 BauGB im beschleunig- 5
ten Verfahren durchgeführt werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gel- mitgeteilt werden. Dabei sind u. U. auch Sitzungstermine während den ten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 Sommerferien erforderlich. BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Um- b) Gewährung Landeszuwendung aus dem Investitionsstock: Die Ge- weltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 meinde Nonnweiler erhält eine Landeszuwendung in Höhe von rd. 78 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, T€ für die Auslagerung der EDV-Hardware in das Rechenzentrum der der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB und KÜS in Losheim im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit. gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen c) Gewährung einer Bundeszuwendung: Für den gemeinsamen Bau Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB des Freizeitweges Freisen-Nohfelden-Nonnweiler“ erhält die Ge- abgesehen wird. meinde Nonnweiler eine Zuweisung in Höhe von 2,146 Mio. Euro vom Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 Bundesumweltministerium im Rahmen des Förderprogramms „Klima- BauGB ortsüblich bekannt zu machen. schutz durch Radverkehr“. Die Auszahlung erfolgt erst in künftigen Bürgermeister Dr. Barth teilt mit, dass der Ortsrat Nonnweiler in seiner Haushaltsjahren, da es sich um den letzten (dritten) Bauabschnitt han- Sitzung am 28. 5. 2020 im Rahmen der durchgeführten Anhörung der delt. Aufstellung des Bebauungsplanes einstimmig zugestimmt hat. Anfragen: Es ist nichts zu protokollieren. Beschluss: Der Gemeinderat Nonnweiler beschließt gemäß § 1 Abs. Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB in der Fassung der Be- kanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berück- Niederschrift sichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfah- rens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Jugendzentrum am Hoch- Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 2. 7. 2020, im Bürger- waldbad“ im beschleunigten Verfahren. haus Braunshausen. Beginn: 18.30 Uhr; Ende: 18.57 Uhr. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anwesende unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dr. Barth, Franz Josef waren die Mitglieder: Barth Günther, Bock Manfred, Braun Christian, 9. Bebauungsplan "Jugendzentrum Am Hochwaldbad" in der Ge- Decker Bernd, Hahn Joachim, Koch Franz Josef, Kohlhaas Jan, Lauer meinde Nonnweiler, Ortsteil Nonnweiler; hier: 1. Billigung des Ent- Thomas, Linnig Stefan, Mörsdorf Petra, Peter Rainer, Rech Kurt, Reiter wurfes; 2. Öffentliche Auslegung; 3. Parallele Beteiligung der Be- Jonas, Scherer Lieselene, Schmitt Sabine, Schneider Martin, Schon hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstim- Stephanie, Storr Julia, Ziller Peter; Damen und Herren OV: Koop Heinz mung mit den Nachbargemeinden Peter (Ortsvorsteher Braunshausen); Verwaltungsmitarbeiter: Martin Sachverhalt: Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorga- Jörg (FB-Leitung), Maßmann Edwin (FB-Leitung); Medienvertreter: ben, um gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchge- Konrad Sarah (Saarbrücker Zeitung). Abwesende Mitglieder: Hilgers führt zu werden. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, Michael, entschuldigt, Hofmann Dieter, entschuldigt, Kaufmann Jochen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 entschuldigt, Klässner Katharina, entschuldigt, Peter Johannes, ent- Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 wird auch von dem schuldigt, Scherer Erwin, entschuldigt, Schwan Benedikt, entschuldigt, Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz Warken Inge, entschuldigt. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar Tagesordnung: sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB von der frühzei- – Öffentlicher Teil – tigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 1. Eröffnung der Sitzung BauGB abgesehen. 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Na- Der Bebauungsplan "Jugendzentrum am Hochwaldbad" ersetzt in sei- tionalparktores im Ortsteil Otzenhausen, einschl. Umweltbericht nem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan "Kurgebiet" 3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Nationalparktor" im Ortsteil Ot- aus dem Jahre 1971. zenhausen, einschl. Umweltbericht Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Ent- 4. Bebauungsplan "Nationalparktor" im Ortsteil Otzenhausen mit pa- wurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen. Die Be- ralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes; hier: Billigung der hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbe- Kurzbegründung und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öf- reich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemein- fentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der den sind gemäß § 13 a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und 5. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Nonnweiler zu beteiligen. Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungs- 6. Mitteilungen und Anfragen frist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Beratung und Beschlussfassung: E-Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen. – Öffentlicher Teil – In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Ver- 1. Eröffnung der Sitzung fahrens gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 13 BauGB hinzuweisen. Bürgermeister Dr. Barth eröffnet als Vorsitzender die Sitzung des Ge- Bürgermeiste Dr. Barth teilt mit, dass der Ortsrat Nonnweiler in seiner meinderates und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass Ort und Sitzung am 28. 5. 2020 im Rahmen der durchgeführten Anhörung den Zeit der Sitzung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes einstimmig gebilligt hat. veröffentlicht wurden und der Gemeinderat nach ordnungsgemäßer Beschluss: Der Gemeinderat Nonnweiler beschließt die Billigung des Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen ist. Gegen Form und vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurfes des Bebauungsplanes "Ju- Frist der Einladung werden keine Bedenken erhoben. gendzentrum am Hochwaldbad", bestehend aus der Planzeichnung 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung und gibt ihn zur Nationalparktores im Ortsteil Otzenhausen, einschl. Umweltbericht öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden Sachverhalt: Einleitend erläutert Bürgermeister Dr. Barth die Situation, und sonstiger Träger öffentlicher Belange frei. um für das geplante Besucher- und Ausstellungszentrum die baupla- Abstimmungsergebnis: einstimmig nungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der aus dem Archi- 10. Mitteilungen und Anfragen tektenwettbewerb ausgewählte Siegerentwurf des Architekturbüros Mitteilungen: DBCO, Münster, macht es erforderlich, einen Bebauungsplan zu erstel- a) Sitzungstermine: Bürgermeister Dr. Barth weist daraufhin, dass auch len und hiermit verbunden im Parallelverfahren auch den bestehenden nach der Aufgabenübertragung an den Hauptausschuss Sitzungen Flächennutzungsplan in diesem Teilbereich zu ändern. des Gemeinderates Nonnweiler bei den nicht übertragbaren Angele- Er zeigt weiter auf, dass das Verfahren zur Teiländerung des Flächen- genheiten erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für zwei weitere nutzungsplanes für den Bereich Nationalparktor im Ortsteil Otzenhau- Bauleitplanverfahren (Nationalparktor und Solarpark). Aufgrund der sen bereits im vergangenen Jahr mit dem vom Gemeinderat Nonnwei- Corona-Pandemie ist es hier zu Verzögerungen gekommen. Voraus- ler gefassten Beschluss eingeleitet worden war. Aus Gründen der sichtlich in der kommenden Woche können die neuen Sitzungstermine Rechtssicherheit wird der Beschluss wiederholt. 6
Mit der Änderung bzw. Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die rigen Einrichtungen geschaffen werden. Dazu gehören im Wesentli- planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Nationalpark- chen der Bereich in dem das Besucherzentrum errichtet werden soll, tors sowie die zugehörigen Einrichtungen geschaffen werden. Dazu der Keltenpark und die umgebende Freifläche einschließlich einer der- gehören im Wesentlichen der Bereich, in dem das Besucherzentrum zeit und künftig als Wirtschaftshof genutzten Fläche. errichtet werden soll, der Keltenpark und die umgebende Freifläche Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert, um das einschließlich einer derzeit und künftig als Wirtschaftshof genutzten Entwicklungsgebot zu berücksichtigen. Fläche. Im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens erfolgten bereits Abstimmun- Damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gen mit den zuständigen Fachbehörden. werden kann, muss der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich Der Ortsrat Otzenhausen wurde zum Aufstellungsbeschluss angehört. des Bebauungsplanes im Parallelverfahren geändert werden. In seiner Sitzung am 22. 6. 2020 hat er der Einleitung des Verfahrens Im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens erfolgten im vergangenen Jahre zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nationalparktor“ zugestimmt. bereits Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nationalparktor“ ist in Im Rahmen seiner Anhörung hat der Ortsrat Otzenhausen in seiner dem nachstehenden Lageplan dargestellt. Sitzung am 22. 6. 2020 der vorgesehenen Teiländerung des Flächen- nutzungsplanes für den Bebauungsplanbereich „Nationalparktor“ zu- gestimmt. Der zu ändernde Bereich des Flächennutzungsplanes ist dem nach- folgenden Lageplan dargestellt: Beschluss: Beschluss: Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungspla- nes im regulären Verfahren beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der aktuell 4. Bebauungsplan "Nationalparktor" im Ortsteil Otzenhausen mit gültigen Fassung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes; hier: Billi- für den Bereich des Bebauungsplanes „Nationalparktor“ im regulären gung der Kurzbegründung und Freigabe für die frühzeitige Betei- Verfahren beschlossen. ligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth hebt hervor, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich Nationalparktor Abstimmungsergebnis: einstimmig im Ortsteil Otzenhausen war bereits im vergangenen Jahr mit dem vom 3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Nationalparktor" im Ortsteil Gemeinderat gefassten Beschluss eingeleitet worden. Aus Gründen Otzenhausen, einschl. Umweltbericht der Rechtssicherheit wird der Beschluss wiederholt, nachdem der Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Barth macht deutlich, dass das Verfah- Ortsrat Otzenhausen im Rahmen der Anhörung in seiner Sitzung am ren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich National- 22. 6. 2020 die Kurzbegründung gebilligt und der frühzeitigen Beteili- parktor im Ortsteil Otzenhausen bereits im vergangenen Jahr mit dem gung der Öffentlichkeit und der Behörden zugestimmt hat. vom Gemeinderat gefassten Beschluss eingeleitet worden war. Aus Mit der Aufstellung der Bauleitpläne sollen die planungsrechtlichen Vo- Gründen der Rechtssicherheit wird der Beschluss wiederholt. raussetzungen für den Bau des Nationalparktors sowie der zugehöri- Mit der Aufstellung des Bauleitplanes sollen die planungsrechtlichen gen Einrichtungen geschaffen werden. Dazu gehören im Wesentlichen Voraussetzungen für den Bau des Nationalparktors sowie die zugehö- der Bereich in dem das Besucherzentrum errichtet werden soll, der 7
Keltenpark und die umgebende Freifläche einschließlich einer derzeit 6. Mitteilungen und Anfragen und künftig als Wirtschaftshof genutzten Fläche. a) Mitteilungen: Bürgermeister Dr. Barth teilt mit, dass es abweichend Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Im Vor- vom Sitzungskalender 2020 erforderlich ist, eine weitere Sitzung des feld des eigentlichen Verfahrens erfolgten bereits Abstimmungen mit Gemeinderates Nonnweiler zur Fortführung des wichtigen Bebauungs- den zuständigen Fachbehörden. Um möglichst früh im Verfahren wich- planverfahrens „Nationalparktor Keltenpark“ durchzuführen. Vorge- tige Informationen für die weitere Planung zu erhalten, soll die frühzei- schlagen wird Donnerstag, 30. 7. 2020. Eine Vorberatung könnte in der tige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag, 23. 7. 2020 erfolgen. sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 In diesen beiden Sitzungen kann auch die Festsetzung der Elternbei- durchgeführt werden. träge für das kommende Kindergartenjahr 2020/2021 behandelt wer- Bei der vorliegenden Begründung handelt es sich um eine Kurzbe- den. Im Monat August 2020 sollen keine Sitzungen stattfinden. Es ist gründung, die den Verfahren der frühzeitigen Beteiligungen zugrunde eventuell zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens erforder- gelegt wird. Im Zuge der weiteren Planung erhalten die einzelnen Bau- lich, den im September 2020 geplanten Sitzungstermin um eine Woche leitpläne jeweils gesonderte Begründungen gemäß § 5 Abs. 5 BauGB vorzuziehen. Dies wird noch abschließend geprüft. Die Beschlussfas- und § 9 Abs. 8 BauGB, die Aufschluss über die Ziele und Inhalte der sung des Bebauungsplanes als Satzung könnte dann in einer Sonder- Planungen, wesentliche sich unterscheidende Lösungen und die der- sitzung des Gemeinderates Nonnweiler am 1. 10. 2020 erfolgen. Die zeit absehbaren Auswirkungen der Planung liefern. Ebenso werden die bisherigen Sitzungstermine im vierten Quartal 2020 sollen beibehalten Planzeichnungen im weiteren Verfahren (Verfahrensschritte gemäß § werden. 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) ergänzt. b) Anfragen: Es ist nichts zu protokollieren. Es ist beabsichtigt, einen gemeinsamen Umweltbericht zu erstellen. Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben der Anlage 1 des BauGB. Beschluss: Die Billigung der vom Planungsbüro agstaUMWELT GMBH Verkehrsrechtliche Anordnung ausgearbeiteten Kurzbegründung (Stand Juni 2020) wird beschlossen Nach §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus Grün- und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung den der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen Renaturierung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Be- des Wiesbachs in Nonnweiler-Primstal folgende verkehrsrechtliche An- teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ordnung erlassen: In der Zeit vom 4. 8. bis voraussichtlich 31. 10. 20 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden beauftragt. wird das Halten und Parken im Bereich der Anwesen Wiesbachstraße Abstimmungsergebnis: einstimmig 23 bis 27 und 29 bis 35 untersagt. Davon ausgenommen sind lediglich 5. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Nonnwei- die dort eingesetzten Baufahrzeuge. ler Die vorgenannte Verkehrsregelung ist entsprechend der Straßenver- Sachverhalt: Bürgermeister Dr. Bart erinnert daran, dass sich der Ge- kehrsordnung und den Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit meinderat Nonnweiler bereits in der Vergangenheit mit dem Thema der Vollzugspolizei durch die Bauunternehmung Max Düpre GmbH, Im befasst hat. Auslöser ist das mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie Adrian, 54411 Hermeskeil, zu beschildern. Diese Anordnung tritt mit 2002/49/EG verfolgte Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhin- der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer dern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Die Umsetzung der Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ord- Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgt mit nungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. • §§ 47 a – f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Nonnweiler, 23. 7. 20 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: • Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie weiteren i.V. Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete • Regelwerken. Zuständig für die Erarbeitung der Lärmkarten und der darauf aufbau- Geschwindigkeitskontrollen enden Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden. § 47d In der Woche vom 3. bis 7. 8. 20 führt die Gemeinde Marpingen im Auf- BImSchG schreibt die Erstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der trag der Gemeinde Nonnweiler in den Ortsteilen Bierfeld, Nonnweiler Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenwegen sowie in Bal- und Primstal Radarkontrollen durch. Auch in anderen Ortsteilen und zu lungsräumen vor. Von Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Lan- anderen Zeiten können Kontrollen stattfinden. Halten Sie bitte die zu- desstraßen) ist auch das Gebiet der Gemeinde Nonnweiler betroffen. lässigen Höchstgeschwindigkeiten ein und helfen Sie mit, unsere Stra- Erstmals waren die Lärmaktionspläne zum 18. 7. 2008 aufzustellen ge- ßen sicherer zu machen. Ich bitte zu beachten, dass bereits zahlen- wesen. Eine Fortschreibung erfolgt bei bedeutsamen Änderungen – mäßig geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen schwerwie- im Übrigen alle fünf Jahre. Die Gemeinde Nonnweiler wurde von der gende Auswirkungen haben können. So verlängert sich z. B. der Kommunalaufsicht an die umgehende Vorlage des aktualisierten Lärm- Bremsweg bei einer Erhöhung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf aktionsplanes im Rahmen der 3. Runde erinnert. 60 km/h um 44 %; bei einer Erhöhung der Geschwindigkeit von 50 auf Da Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung teilweise durch 70 km/h verdoppelt er sich sogar. Während ein/e Fahrer/in, der/die Anordnungen oder sonstige Entscheidungen anderer Behörden um- mit 50 km/h unterwegs ist, rechtzeitig vor einem Kind anhalten kann, zusetzen und planungsrechtliche Festlegungen von anderen Vorha- das etwa 30 m vor ihm/ihr auf die Fahrbahn läuft, hat ein/e andere/r, benträgern zu berücksichtigen sind, ist die Beteiligung der Träger öf- der/die in der gleichen Situation 70 km/h fährt, unmittelbar vor dem fentlicher Belange notwendig, um möglichst einvernehmliche Lösun- Kind noch eine Restgeschwindigkeit von 58 km/h. Die angegebenen gen zu finden. Werte gelten für eine gute, trockene Fahrbahn. Schlechte Straßen, Ähnlich einem Bauleitplanverfahren erfolgt also auch eine mehrmalige Nässe, Glätte und abgefahrene Reifen verlängern den Bremsweg. Befassung des Gemeinderates Nonnweiler, bevor nach Abwägung der Nonnweiler, 24. 7. 20 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die i.V. Petra Mörsdorf, 1. Beigeordnete öffentliche Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Lärmaktionsplan abschließend vom Gemeinderat beschlossen wird. In Wohnungsschutz in der Urlaubszeit diesem Verfahren werden auch die Ortsräte angehört. Die Urlaubszeit ist für Ganoven oftmals eine lohnende „Arbeitszeit“. Der Gemeinderat Nonnweiler hat zuletzt in seiner Sitzung am 29. 1. Nun ist es wichtig, einige einfache Grundregeln zu beachten, mit denen 2015 den Lärmaktionsplan der 2. Runde beschlossen. Dieser Lärmak- man Einbrechern das Leben schwer machen kann. Ein Einbruch ist für tionsplan ist nunmehr in der 3. Runde der Lärmkartierung zu überprü- viele Opfer nicht nur ein ärgerliches, sondern auch ein lange beunru- fen und ggf. zu überarbeiten. Damals erfolgte eine Unterstützung durch higendes Ereignis. Häufig ist nicht nur der materielle Schaden schwer das Schalltechnische Beratungsbüro GSB – Prof. Dr. Kerstin Giering, zu verkraften; viele Einbruchsopfer können das Geschehen nur lang- St. Wendel. Dieses Beratungsbüro wurde inzwischen erneut beauftragt. sam verarbeiten. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Fort- Tipps der Polizei und der Seniorensicherheitsberater: Es sollte selbst- schreibung des Lärmaktionsplan der 3. Runde mit Beteiligung der Orts- verständlich sein, dass Mitverantwortung für verreiste Nachbarn über- räte, der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzufüh- nommen wird. Deshalb sollte bewusst auf verdächtige Situationen „ne- ren. benan“ geachtet werden. In Verdachtsfällen sofort die Polizei über den Abstimmungsergebnis: einstimmig Notruf 110 verständigen. Auf keinen Fall versuchen, selbst einen Ein- 8
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