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Open Educational Resources (OER) Informationen für Hochschullehrende zur Nutzung und Veröffentlichung von OER MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
Open Educational Resources (OER) Informationen für Hochschullehrende zur Nutzung und Veröffentlichung von OER
Inhalt O p e n E du cat i o n al Re s o u r c es ( O E R ) 1. Open Educational Resources 5 2. Überblick zum Urheberrecht in Deutschland 8 3. Creative-Commons-Lizenzen 10 4. OER finden und nutzen 13 5. OER selbst erstellen und freigeben 16 6. OER digital@bw – das Projekt 20 7. OER veröffentlichen auf dem ZOERR 21 8. OER in der Praxis 23 Impressum 26 4 open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende
1. Open Educational Resources Wa s si n d O pen E d u cat i o n al Re s ou rce s? und somit zu verändern (z.B. durch Ergänzungen oder Über- Open Educational Resources (OER) sind freie Bildungsmate- setzungen) rialien, die zur kostenlosen Nutzung, Bearbeitung und Weiter- • Vermischen: das Recht, den originalen oder veränderten verbreitung zur Verfügung gestellt werden. Dazu verwenden Inhalt mit anderen offenen Inhalten zu kombinieren, um die ErstellerInnen dieser Ressourcen spezielle Lizenzmodelle, etwas Neues zu erschaffen die die Weiterverwendung des Materials regeln. Ein besonders • Verbreiten: das Recht, Kopien des Originals, der Bearbeitun- geeignetes derartiges Lizenzsystem sind die Creative-Commons- gen oder der Remixes mit anderen Personen zu teilen Lizenzen (siehe Kapitel 3). Der Begriff OER wird seit rund 15 Jahren verwendet. In der auf Welche Objekte können Bildungsressourcen sein? dem UNESCO-Weltkongress 2012 verabschiedeten „Pariser Er- Jegliches Material, das zu Lehr- und Lernzwecken verwendet klärung“ steht folgende Definition: werden kann, egal ob in gedruckter oder digitaler Form, gilt als OER sind „Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen in Form je- Bildungsressource. Dazu zählen neben verschiedenen Textarten den Mediums, digital oder anderweitig, die gemeinfrei sind oder (Aufsätze, Skripte, Bücher…) auch Lehrveranstaltungsunterlagen unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den (Präsentationsfolien, Arbeitsblätter, Semesterplan…) sowie Bil- kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung der, Musik, Videos, Podcasts, Blogs, Apps und Webseiten. Auch und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfü- Übungsblätter, Quizzes aus dem Lernmanagementsystem und gigen Einschränkungen erlaubt. Das Prinzip der offenen Lizen- ganze Onlinekurse können als OER angeboten werden. zierung bewegt sich innerhalb des bestehenden Rahmens des Urheberrechts, wie er durch einschlägige internationale Abkom- Wa ru m s i n d O E R ei n e g u te S a c h e? men festgelegt ist, und respektiert die Urheberschaft an einem • Freier Zugang zu freier Bildung Werk“.1 Durch die Freigabe von Bildungsmaterialien als OER werden diese einem größeren Nutzerkreis kostenlos zugänglich ge- W elc h e K r i te r i en mü sse n e r f ü l lt se in , dam i t macht. Dadurch kann eine größere Anzahl von Menschen von M ater i a l zu O ER wir d? den Inhalten profitieren, was sowohl für Lernende als auch Zentrale Kennzeichen von OER sind nach David Wiley für Lehrende ein Gewinn ist – denn die Förderung eines of- die „5 Rs“ der Offenheit (Retain, Reuse, Revise, Remix und fenen Austauschs von bildungsrelevantem Material kommt Redistribute).2 Diese wurden von Jöran Muuß-Merholz als „5 Vs” letztlich allen zugute. ins Deutsche übersetzt. Sie beschreiben, welche Freiheiten OER- • Gut für die Qualität NutzerInnen genießen:3 Wenn Bildungsressourcen frei zur Verfügung stehen und wei- • Verwahren und Vervielfältigen: das Recht, Kopien eines terbearbeitet werden dürfen, können Verbesserungen und Inhalts zu erstellen, zu besitzen und darüber zu bestimmen Aktualisierungen ohne großen Aufwand vorgenommen wer- • Verwenden: das Recht, den Inhalt vielfältig weiterzuverwen- den. Es gibt auch wenig Grund zur Annahme, dass kostenlo- den (z.B. in einer Lehrveranstaltung, auf einer Website, in ses Material von schlechterer Qualität ist. Eher verhält es sich einem Video etc.) umgekehrt: Wenn sich ein Urheber oder eine Urheberin ent- • Verarbeiten: das Recht, den Inhalt anzupassen, zu bearbeiten scheidet, die eigenen Werke einem großen Personenkreis zur Verfügung zu stellen, wird normalerweise besonders auf Qua- 1 https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-05 /Pariser Erklärung_DUK Übersetzung.pdf lität geachtet. 2 http://www.opencontent.org/definition/ • Erweiterung der didaktischen Möglichkeiten 3 https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/, Jöran Muuß-Merholz für Durch ihre Modifizierbarkeit können OER sehr flexibel an www.openeducational-resources.de – Transferstelle für OER unter CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode) die Gegebenheiten unterschiedlicher Lernsettings angepasst open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende 5
Wa s s i n d O E R werden, und Studierende können leichter in die Weiter • Keine einheitliche Qualitätssicherung bearbeitung von Materialien einbezogen werden. Da die über- Open Educational Resources werden häufig nicht von einer wiegende Mehrheit freier Bildungsressourcen digital erstellt übergeordneten Kontrollinstanz auf ihre Qualität über- und weiterverbreitet wird, ist damit in der Regel auch eine prüft. Folglich liegt diese Evaluierung in den Händen der Förderung von offenen und innovativen Lernszenarien (wie EndnutzerInnen. Andererseits muss auch bei einer Verlags- bspw. Blended Learning, Flipped Classroom etc.) verbunden. veröffentlichung die Prüfung der Eignung letztlich für den • Mehr Sichtbarkeit für die Lehrleistung Einzelfall erfolgen. Außerdem können bei OER Qualitätsver- Die Nutzung und Erstellung von OER tragen dazu bei, dass die besserungen von jedem vorgenommen werden und es ist auch von Lehrenden erstellten Inhalte mehr Menschen erreichen – hier anzunehmen, dass sich in Zukunft verschiedene Mecha- andere Lehrende wie auch Studierende und alle an den Mate- nismen zur Etablierung von Qualitätsstandards entwickeln. rialien Interessierten. Dadurch kann die Leistung, die im Zuge Zudem bieten die meisten Plattformen die Möglichkeit zur der Lehrtätigkeit erbracht wird, sichtbarer werden. Bewertung durch Sterne, Kommentare oder ähnliches. • Volle Rechtssicherheit ist kaum zu erreichen Vor w elch en H er a u sf or de r u n g e n st e he n w i r , Auch wenn man bei der Nutzung und Erstellung von OER w en n w i r O E R n u t z e n u n d e rst e l l e n wol l e n? gewissenhaft auf die Verwendung von geeigneten Lizenzen • Beschränkte Anzahl an verfügbaren Materialien achtet, kann es vorkommen, dass es durch eigene oder frem- Die OER-Bewegung begann in den frühen 2000er Jahren, und de Fehleinschätzungen zu (unwissentlichen) Verstößen gegen seitdem ist die Anzahl der verfügbaren Inhalte stark gewach- urheberrechtliche Regelungen kommt. Andererseits gibt es sen. Dennoch kann es speziell im Bereich der Hochschullehre nirgends absolute Rechtssicherheit. Und mit ein wenig Men- vorkommen, dass für spezifische Themenfelder noch kaum schenverstand und den vorhandenen Hilfsmitteln und Infor- Ressourcen vorhanden sind. Aber: Je mehr Menschen bei- mationen (siehe Kapitel 2 und 3) hat man für den sicheren tragen, desto mehr Material steht zur Verfügung, und desto Umgang mit OER bereits viel in der Hand. Denn die Standar- schneller wird sich die Situation verbessern. Durch ihre Ver- disierung durch die CC-Lizenzen vereinheitlicht und verein- änderbarkeit sind zudem auch Materialien aus anderen Bil- facht vieles, was unter den üblichen Bedingungen des Urhe- dungsbereichen, Kontexten oder Sprachen anpassbar und berrechts sehr komplex ist. somit nutzbar. • Loslassen fällt manchmal schwer • OER-Sammlungen sind dezentral organisiert Lehrmaterial als OER im Netz zu veröffentlichen bedeutet Auf der Suche nach nützlichen Bildungsressourcen wird man auch, ein stückweit auf Kontrolle über das erstellte Materi- häufig feststellen, dass sich diese auf viele unterschiedliche al zu verzichten. Darauf wer es nutzt, wie es verarbeitet wird Sammlungen (in sogenannten Repositorien) verteilen und und ähnliches. Das fällt nicht immer leicht. Aber Sie bekom- man einiges an Erfahrung und Kenntnissen erwerben muss, men auch etwas zurück (siehe oben) und mit jeder geteilten um gesuchte Inhalte schnell und effizient zu finden. Auch OER fällt das Loslassen ein wenig leichter. hier entwickelt sich die OER-Landschaft ständig weiter, z.B. gibt es in Baden-Württemberg ein zentrales OER Reposito- rium für alle Hochschulen (www.oerbw.de) und länderüber- greifend wird an gemeinsamen Lösungen gearbeitet. Daneben gibt dieser Leitfaden Tipps zur einfacheren Suche nach OER- Materialien (siehe Kapitel 4). 6 open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende
Wa s s i n d O E R W ei te r fü h ren d e In f or mat i o n e n u n d Re f e r en zen „Was sind Open Educational „OER in Deutschland: Freie Unterrichtsmaterialien „Kopieren. Remixen. Teilen. Resources? und andere häufig Praxis und Politik. Bottom-Up- finden, rechtssicher einsetzen, OER als Praxis digitaler Hoch- gestellte Fragen zu OER“ Aktivitäten und Top-Down- selbst machen und teilen. schullehre“ Initiativen“ Neil Butcher, deutsche Fassung J. Muuß-Merholz, Vortrag von Leonhard Dobusch bearbeitet von Barbara Malina Dominic Orr, Jan Neumann und Weinheim: Beltz (2018). (Universität Innsbruck) im Rah- und Jürgen Neumann, heraus- Jöran Muuß-Merholz, heraus men der Verleihung des e-Lear- https://was-ist-oer.de/ gegeben von der Deutschen geg eben von der Deutschen ning Champions an der Universi- UNESCO-Kommission (2013). UNESCO Kommission und dem CC BY-SA 4.0 (https://crea- tät Graz am 29.11.2017. Hochschulbibliothekszentrum tivecommons.org/licenses/by- https://www.unesco.de/sites/ https://youtu.be/8mlnluGauZw des Landes NRW (2018). sa/4.0/legalcode) default/files/2018-04/Was_sind_ OER__cc.pdf https://www.unesco.de/ sites/default/files/2018-06/ IITE%20OER%20Germany%20 Bericht_%20DEU_2018_0.pdf Links Die 5 Rs von Wiley (2014): http://www.opencontent.org/definition/ Die 5 Vs von Muuß-Merholz (2015): https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/ UNESCO zum Thema OER: https://www.unesco.de/bildung/open-educational-resources open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende 7
2. Überblick zum Urheberrecht in Deutschland Die Gr u n d p r i n zi pi e n de s Ur he be rr e cht sg e se tzes heißt, es muss auf die zitierte Textstelle inhaltlich Bezug genom- Wenn aus einer Idee ein Werk entsteht (ein Text, ein Bild, ein men werden), die Quelle entsprechend angegeben wird und der Film…), dann ist dieses Material urheberrechtlich geschützt. Der ursprüngliche Originaltext bereits veröffentlicht worden ist. oder die Werkschaffende verfügt damit über sämtliche Rechte Zu beachten ist jedoch, dass auch wenn eine Benutzung eines in Bezug auf das entstandene Werk, die im Rahmen des Urhe- Werkes durch gesetzliche Bestimmungen erlaubt ist, an diesem berrechtsgesetzes geregelt sind. Diese Rechte betreffen die Ver- Werk keine Änderungen vorgenommen werden dürfen (§62). breitung des Materials, dessen Vervielfältigung, Bearbeitung und noch vieles mehr. Dieser Schutz besteht automatisch, das heißt, Un te rr i c h t u n d L eh re ( §60a ) es ist keine Kennzeichnung der Inhalte nötig. Für die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Mate- Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass UrheberInnen in Be- rial an Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten zug auf die Verwertung ihrer Werke manche Rechte übertra- gibt es ebenfalls Bestimmungen. Bei der letzten Urheberrechts- gen können. Diese sogenannten „Verwertungsrechte“ (§§ 15 ff novelle 2018 wurden zuvor verteilte Einzelnormen im Urhe- UrhG) können auch anderen Personen oder Verwertungsge- berrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) gebündelt. sellschaften eingeräumt werden. Allerdings ist es nicht möglich, Zentral für den Bildungsbereich sind jetzt bis zunächst 2023 sämtliche mit der Urheberschaft verbundenen Rechte zu über- die Regelungen des §60a. Demnach können 15% veröffentlich- tragen oder ganz darauf zu verzichten. ter Werke für Lehrzwecke vervielfältigt und einem abgegrenz- Wenn man urheberrechtlich geschützte Inhalte der Öffentlich- ten Kreis an TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt werden, keit zugänglich machen möchte, braucht man die Erlaubnis der wenn damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden und UrheberInnen. Was genau alles unter „öffentlich machen“ fällt, Quellenangaben gemacht werden. Werke kleinen Umfangs und ist schwer festzulegen – im Zweifelsfall sollte man deshalb lie- Abbildungen können als Ganzes genutzt werden. Ausgenommen ber die Zustimmung der UrheberInnen für die geplante Nutzung von dieser Erlaubnis sind jedoch Beiträge aus Zeitungen und einholen. Man muss diese also kontaktieren, beschreiben, was Publikumszeitschriften sowie Schulbücher. man mit dem Material machen möchte, und dafür eine (am bes- ten schriftliche) Erlaubnis einholen. Jegliche Nutzung, die von Bi ld e r den UrheberInnen nicht explizit gestattet wurde, ist verboten. Viele Lehrende ergänzen ihr Lehrveranstaltungsmaterial gerne Damit gilt für das Urheberrecht folgender Grundsatz: mit Bildern und Grafiken, um Zusammenhänge zu erklären und Sachverhalte anschaulich darzustellen. Allerdings stehen auch A lles, wa s n icht e xp l iz it erl au bt ist, Bilder und Fotos unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, ist ver b ot e n . also muss ggf. um Erlaubnis gefragt werden. Selbst wenn man ei- gene Fotos verwenden möchte, sind einige Dinge zu beachten. Erl a u b te N u tzu n g e n (v.a . § 5 1 – § 5 3 ) Hier eine Auswahl der wichtigsten rechtlichen Aspekte: Das Urheberrechtsgesetz sieht jedoch vor, dass urheberrechtlich • Panoramafreiheit geschütztes Material innerhalb enger Grenzen ohne explizite Er- Sie können im öffentlichen Raum Fotos machen und diese laubnis der RechteinhaberInnen genutzt werden darf. Das betrifft auch veröffentlichen. Beachten Sie jedoch, dass innerhalb von vor allem die Vervielfältigung für den privaten Gebrauch (bspw. öffentlichen Gebäuden aufgenommene Fotos anderen recht das Kopieren von einzelnen Seiten aus einem Buch; nicht erlaubt lichen Bedingungen unterliegen, die in der Regel im Haus- ist jedoch die Vervielfältigung des ganzen Buches) und das Zitat. recht stehen. Das Zitatrecht besagt: Teile eines Textes dürfen bspw. in ein wis- • Hausrecht senschaftliches Werk aufgenommen werden, wenn dieseÜber- Wenn Sie bspw. in einem Museum oder einer öffentlichen Ein- nahme gerechtfertigt ist und das Zitat Belegfunktion hat (das richtung Fotos aufnehmen, dann können Sie diese Bilder nicht 8 open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende
Ü b e r b l i c k z u m Ur h e b e rr e c h t i n D e u t s c h l a n d ohne Konsultation des Hausrechts veröffentlichen. Dieses H e ra u s f or d e ru n g en b ei m U mg a n g mi t d em Hausrecht kann wiederum unterschiedliche Bestimmungen Ur h eb errec h t enthalten, je nachdem, was auf den Fotos abgebildet ist. Selbst wenn man sich entsprechende Kenntnisse über das deut- • Recht am eigenen Bild sche Urheberrecht aneignet, bleibt der richtige Umgang mit die- Beim Fotografieren auf öffentlichen Plätzen können (beabsich- sen rechtlichen Rahmenbedingungen doch eine Herausforde- tigt oder unbeabsichtigt) andere Personen auf den Fotos zu se- rung. Manchmal kann es in einem spezifischen Anwendungsfall hen sein. In Deutschland ist das erlaubt, solange die Fotos kei- schwierig sein, aufgrund der vorliegenden Gesetzestexte über die ne „berechtigten Interessen“ der Abgebildeten verletzen, also Zulässigkeit eines Vorhabens zu entscheiden. Selbst JuristInnen diese nicht bloßstellen (wenn sie bspw. beim Bohren in der kommen oft zu unterschiedlichen Einschätzungen, und wirkliche Nase abgelichtet werden). Bei Fotos aus dem privaten Bereich Rechtssicherheit besteht erst dann, wenn der konkrete Fall voll- und im Rahmen von geschlossenen Veranstaltungen ist Vor- ständig ausjudiziert wurde – also nach Vorliegen eines Urteils sicht geboten, da diese Interessen schneller verletzt sein kön- des Bundesgerichtshofes. Ein vorsichtiger Umgang mit urheber- nen; deshalb empfiehlt es sich hier, die Erlaubnis der abgebil- rechtlich geschütztem Material ist also anzuraten, da auch unbe- deten Personen einzuholen. absichtigte Rechtsverletzungen erhebliche Strafen nach sich zie- hen können. Wenn Sie Grafiken oder Abbildungen aus fremden Werken ver- Auch die Option, bei den UrheberInnen direkt um Erlaubnis für wenden möchten, können Sie das im Rahmen der gewährten eine Verwendung ihrer Inhalte zu fragen, ist in der Praxis nicht Nutzungsfreiheiten mit einem Bildzitat machen (§51), wenn Sie so einfach umzusetzen: Oft ist es schwierig, herauszufinden wer das Bild als Ganzes und unverändert nutzen. Allerdings gilt auch die UrheberInnen sind oder die entsprechenden Personen zu hier: Das Bildzitat muss gerechtfertigt sein, das heißt, es muss ein kontaktieren. Dazu kommt, dass es selbst auf Anfrage hin eher direkter Bezug zum Lehrinhalt bestehen, und natürlich müssen unwahrscheinlich ist, dass man die Erlaubnis zur Veränderung entsprechende Quellenangaben gemacht werden. Reine Zierbil- und Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten be- der, die nur der grafischen Auflockerung dienen, erfüllen dieses kommt. Genau diese Freiheit ist aber im Bereich von Bildungs- Kriterium nicht. materialien besonders wichtig. Leis tu n g s sch u tz re cht e (§ § 7 0 ff) Das Urheberrechtsgesetz beinhaltet auch Regelungen zu ver- wandten Schutzrechten wie den Leistungsschutzrechten. Diese haben künstlerische, wissenschaftliche oder gewerbliche Leistun- gen zum Gegenstand, die zwar nicht selbst Werkqualität haben, deren Aufwand aber dennoch gewürdigt werden soll. Beispiele Links wären einfache Lichtbilder sowie die Leistungen von Pressever- Urheberrechtsgesetz: legern oder von HerausgeberInnen wissenschaftlicher Editionen. https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ Der Umfang der damit verbundenen Rechte ist nur teilweise ge- Informationsportal Urheberrecht im Netz: ringer als bei den Urheberrechten, sowohl Leistungs- als auch https://irights.info Urheberrechtsschutz können gleichzeitig bestehen. Der wesent- Medienkompetenz für das Internet: liche Unterschied zwischen Urheber- und Leistungsschutzrech- https://klicksafe.de ten besteht in der Dauer der Schutzfrist, die je nach betroffenem Leitfaden zu Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre: Schutzrecht deutlich variiert. https://www.mmkh.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/ Leitfaden_Rechtsfragen_Digitalisierung_in_der_Lehre_2017.pdf open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende 9
3. Creative-Commons-Lizenzen Für alle Creative-Commons-Lizenzfassungen gibt es drei Darstellungsweisen: • Kurzfassung für Laien: Diese wird in unterschiedliche Sprachen übersetzt, aber ist überall dieselbe. Was si n d Cr eati v e- Co mm o n s- Liz e n z e n ? • Langfassung für JuristInnen: Diese Fassung kann portiert, Creative Commons ist das am häufigsten verwendete Lizenzsys- d.h. mit Bezug auf die nationalen Rechtsgrundlagen übersetzt tem zur Ermöglichung einer freieren Nutzung von Werken, die werden. durch das Urheberrecht geschützt werden. Von der gemeinnüt- • Maschinenlesbare Fassung im RDF-Format: Diese Darstel- zigen Organisation Creative Commons werden zu diesem Zweck lungsweise ist wesentlich, um Materialien mit entsprechen- verschiedene Lizenzen zur Verfügung gestellt, in denen so ein- den Lizenzen im Internet über Suchmaschinen finden zu fach wie möglich festgehalten wird, welche Bedingungen für ei- können, und ist ebenfalls international gleich. ne freiere Nutzung der Inhalte gelten. Hier muss man im Ver- gleich zum Urheberrecht nur einige wenige Aspekte beachten, Welc h e Cr eati ve- Co mm o n s - L i zen zen g i b t es ? wenn man derartig lizenzierte Materialien bspw. für seine eigene Lehre verwenden möchte. Die Nutzung der verschiedenen Crea- CC b Y tive-Commons-Lizenzen unterliegt folglich einem gänzlich ande- Diese Lizenz erlaubt das Verwenden und Bearbeiten des Mate- ren Grundsatz: rials (auch für kommerzielle Zwecke) und stellt es den Nutzer Innen frei, für ihre Bearbeitung eine andere Lizenz zu vergeben. E s ist al l e s e r l au bt, Die einzige Bedingung ist die korrekte Namensnennung des wa s n i cht e xp l iz it ver bot e n ist. Urhebers / der Urheberin. Die CC-Lizenzen gelten international ohne geographische Be- CC B Y SA grenzung. Wenn man also eigene Bildungsmaterialien der All- Diese Lizenz erlaubt das Verwenden und Bearbeiten des Materi gemeinheit zur Verfügung stellen möchte, muss man sich nur als, auch für kommerzielle Zwecke. Hier gibt es zwei Bedin die passende Lizenz aussuchen und das Werk damit lizenzieren gungen: Der Name des Urhebers / der Urheberin muss genannt (mehr dazu in Kapitel 5). werden, und alle bearbeiteten Varianten des Materials müssen mit derselben Lizenz (CC BY SA) versehen werden. Damit wird Hinte r g r u n d i n f or mat i on e n z u Cr e at i v e Co mm o n s sichergestellt, dass die Inhalte auch weiterhin frei zugänglich Die gemeinnützige Organisation Creative Commons wurde 2001 bleiben (SA = „share alike“). gegründet, schon 2002 wurde die erste Fassung von Creative- Commons-Lizenzen veröffentlicht (Version 1.0). Durch Ergän- CC B Y NC zungen und Verbesserungen der ursprünglichen Fassung entstan- Diese Lizenz erlaubt das Verwenden und Bearbeiten des Materi den neue Versionen, die aktuellste (Version 4.0) wurde im Jahr als, aber auch hier gibt es zwei Bedingungen: Der Name des 2013 zur Verfügung gestellt. Dabei ist zu beachten, dass es bis Urhebers / der Urheberin muss genannt werden, und das Materi- zur Version 3.0 der Creative-Commons-Lizenzen neben der in- al darf nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden ternationalen Lizenz in vielen Ländern auch nationale Versionen (NC = „non-commerical“). gab, in denen die Grundprinzipien der internationalen Fassung an diverse Eigenheiten des nationalen Urheberrechts angepasst wurden. Diese sogenannten „portierten“ Versionen sind auch für Deutschland verfügbar (bis Version 3.0). 10 open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende
c R e at i V e - c O m m O n s - l i z e n z e n cc bY n d pu b li c d O ma i n ma R K Diese Lizenz erlaubt das Verwenden des Materials, aber nur in Diese Kennzeichnung wird nicht für selbst geschaffenes Ma- seiner ursprünglichen Form, d.h. es dürfen keine Veränderungen terial verwendet, sondern zeigt an, dass für ein Werk keiner- vorgenommen werden (ND = „no derivatives“). Außerdem gilt lei Urheberrechte mehr wirksam sind und es deshalb zu einem wieder: Der Name des Urhebers / der Urheberin muss genannt gemeinfreien Inhalt geworden ist. Vor der Vergabe dieser Kenn- werden. zeichnung muss sichergestellt werden, dass auch in anderen Rechtssystemen (also weltweit) keine rechtlichen Beschränkun- cc bY n c sa gen bei der Nutzung mehr wirksam sind, was in der Regel eher Diese Lizenz erlaubt das Verwenden und Bearbeiten des Materi- schwierig ist. als unter den folgenden drei Bedingungen: Der Name des Urhe- bers / der Urheberin muss genannt werden, das Material darf g emei n fR ei h ei t nicht für kommerzielle Zwecke benutzt werden und bearbeitete Es gibt prinzipiell zwei Wege, wie Inhalte gemeinfrei werden Versionen des Materials müssen mit derselben Lizenz (CC BY können: Durch Ablauf oder Fehlen des urheberrechtlichen NC SA) versehen werden. Schutzes und durch Entlassung eines Werkes in die Gemein- freiheit. Beide Möglichkeiten sind stark von den Regelungen cc bY n c n d des nationalen Urheberrechts geprägt, weshalb das Konzept der Diese Lizenz erlaubt das Verwenden des Materials unter den „Gemeinfreiheit“ auch nicht international gleich ist. Der Begriff folgenden drei Bedingungen: der Name des Urhebers / der Urhe- „Public Domain“ stammt bspw. aus dem angelsächsischen Raum berin muss genannt werden, das Material darf nicht für kommer- und ist nicht ganz deckungsgleich mit der kontinentaleuropäi- zielle Zwecke benutzt werden und auch nicht verändert, sondern schen Gemeinfreiheit, was unter anderem Auswirkungen darauf nur in seiner ursprünglichen Form verwendet werden. hat, wie ein Werk gemeinfrei werden kann. Das betrifft auch die Anwendung von CC 0. Das amerikanische Mit der Vergabe von einer dieser sechs Lizenzen können Werk- Copyright beinhaltet bspw. keine expliziten Urheberpersönlich- schaffende entscheiden, wie frei der Umgang mit ihren Materialien keitsrechte, wie sie im kontinentaleuropäischen Kontext verbrei- gestaltet werden soll. Creative Commons bietet außerdem noch tet sind. Auch in Deutschland ist die Unverzichtbarkeit dieser zwei „Public Domain“-Werkzeuge an, die einen etwas anderen Urheberpersönlichkeitsrechte gesetzlich festgehalten, was be- Zweck erfüllen. Es handelt sich hier nicht um Lizenzen, sondern deutet, dass (im Gegensatz zu den USA) nicht alle mit der Ur- um Instrumente, mit denen Inhalte gemeinfrei werden können, heberschaft verbundenen Rechte vollständig aufgegeben werden also in den öffentlichen Besitz („Public Domain“) übergehen, und können. Trotzdem ist die Verwendung von CC 0 empfehlens- ohne jegliche Einschränkungen genutzt werden können. wert, da damit auf ein Maximum an Rechten verzichtet wird und man so seine eigenen Werke ohne jegliche Einschränkungen der cc 0 ( „zeRO “) Allgemeinheit zur Verfügung stellen kann. Während alle CC-Lizenzen auf dem Urheberrecht aufbauen, Bei CC 0 lizensierten Materialien ist man somit zwar von der ju- kommt CC 0 einer Verzichtserklärung gleich, mit der Urheber- ristischen Verpflichtung zur Quellenangabe entbunden, im Sinne Innen sämtliche Rechte im Zusammenhang mit dem eigenen der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und als Anerkennung Material aufgeben können. Die Anwendung von CC 0 wird häu- der Leistung der UrheberInnen sollte aber auch bei CC 0 lizen- fig durch das nationale Urheberrecht eingeschränkt, das einen sierten Materialien stets eine Quellenangabe erfolgen. Verzicht auf alle mit der Urheberschaft verbundenen Rechte nicht vorsieht (auch in Deutschland ist das der Fall). Für diese Fälle enthält die Lizenz eine bedingungslose Nutzungserlaubnis. OPEn EDUCaTiOnal REsOURCEs — infORMaTiOnEn fÜR HOCHsCHUllEHREnDE 11
C r e at i v e - C o m m o n s - L i z e n z e n bspw. die „ND“-Bedingung in einer CC-Lizenz das Bearbei- sehr offen ten und Kombinieren (Revise and Remix) des Materials, wel- PD ches damit nicht mehr als OER bezeichnet werden kann. Auch die „NC“-Bedingung stellt bereits eine Einschränkung der Wei- terverwendung (Reuse) dar, da keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden dürfen. Dies betrifft unter Umständen z.B. die teilen CC0 Nutzung in der universitären Weiterbildung oder in Volkshoch- schulen. Wenn man also wirklich „offene“ Bildungsressourcen remixen BY und echte OER schaffen möchte, sollte man sich nur im dunkel- grünen Bereich des Lizenzspektrums bewegen. kommerziell BY SA teilen BY NC remixen BY NC SA Wei ter fü h r en d e I n fo r mati o n en u n d R efer en z e n „Open Content – Ein Praxisleit- faden zur Nutzung von Creative- BY ND Commons-Lizenzen“ teilen Till Kreutzer, herausgegeben von der Deutschen UNESCO- BY NC ND Kommission, HBZ und Wikime- dia Deutschland (2015). geschlossen https://irights.info/wp-content/ uploads/2015/10/Open_ alle Rechte Content_-_Ein_Praxisleitfaden_ vorbehalten zur_Nutzung_von_Creative- Commons-Lizenzen.pdf „Creative Commons Lizenzspektrum DE“ von JoeranDE/ Jöran Muuß-Merholz auf Basis der Arbeit von Shaddim unter CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0) via Wikimedia Com- mons (https://t1p.de/CC-Spektrum), hier ans Layout angepasst Cr eati v e- Co m m o n s-L iz e n z e n u n d ihre Of f e n h ei t Li n k s Wie man sieht sind manche CC-Lizenzen „offener“ als ande- Creative Commons: re. Das bedeutet, dass sie den NutzerInnen mehr Freiheiten bei https://creativecommons.org der Weiterverwendung von Materialien geben. Die abgebilde- Offen für Kommerz? Bildungsmaterialien und das Problem te Übersicht reiht die verschiedenen Lizenzen im Spektrum zwi- nicht-kommerzieller Lizenzen: schen „Public Domain“ (größtmögliches Maß an Offenheit) bis https://irights.info/artikel/ hin zum vollen gesetzlichen Urheberrechtsschutz (hier symbo- oer-creative-commons-noncommercial/28879 lisiert durch das amerikanische Copyrightzeichen). Nicht alle Gemeinfreiheit und Creative Commons Zero: CC-Lizenzen sind gleichermaßen für OER geeignet. So verbietet https://irights.info/artikel/was-istcc0/28750 12 open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende
4. OER finden und nutzen All g em ei n e H i n we ise z u r Nu t z u n g vo n OER E i n e OER - Li n k s a mml u n g zu m E i n s ti eg Wenn man weiß, was eine OER ausmacht, und ein Grundver- Natürlich können Sie auch direkt an der „Quelle“ suchen, denn ständnis der verschiedenen CC-Lizenzen vorhanden ist, hat man es gibt einige Websites, die einen großen Fundus an verschiede- eine gute Basis. Aber auch wenn bekannt ist, welche Art der nen OER-Materialien bieten. Hier ist es nützlich, wenn man et- Nutzung durch die unterschiedlichen Lizenztypen erlaubt ist, was recherchiert und weiß, welche Arten von Inhalten wo zu gilt es noch ein paar praktische Aspekte zu beachten, damitman finden sind. Die folgende Auswahl an Links bietet eine gute Ein- freie Bildungsressourcen möglichst effizient finden und rich- stiegsmöglichkeit, um sich mit der vorhandenen OER-Landschaft tig nutzen kann. Im Internet ist viel zu entdecken, vor allem vertraut zu machen: wenn man weiß, wie und wo man suchen muss. Leider gibt es keineeinzelne Website, über die man Zugang zu sämtlichen frei • Zentrales OER Repositorium der Hochschulen in lizenzierten Inhalten hat, aber es gibt verschiedene Repositori- Baden-Württemberg (https://www.oerbw.de/) en, die unterschiedliche Arten von OER enthalten. Für Baden- • MIT Open Course Ware (https://www.ocw.mit.edu) Württemberg gibt es bspw. das Zentrale OER Repositorium der • OpenLearn (https://www.open.edu/openlearn) Hochschulen (ZOERR) unter www.oerbw.de, in dem Lehrende • Wikipedia (https://www.wikipedia.org) aus allen Hochschulen des Landes ihre Materialien als OER ver- • Europeana (https://www.europeana.eu) öffentlichen können. • Wikiversity (https://www.wikiversity.org) • ZUM-Wiki (http://wikis.zum.de/zum) OER su c h en u n d f in de n • OpenLearnWare (https://openlearnware.de/) Eine sehr einfache Möglichkeit zur Suche nach freien Ressourcen • Edutags (https://www.edutags.de) ist die Verwendung eines entsprechenden Filters bei einer einfa- • OERhörnchen Suche (https://oerhoernchen.de) chen Google-Recherche. Unter „Einstellungen“ und „Erweiter- • OpenStax (https://openstax.org) te Suche“ finden Sie in der Rubrik „Ergebnisse eingrenzen“ die • PhET interactive simulations (https://phet.colorado.edu) Option „Nutzungsrechte“, mit der Sie nach Lizenzen filtern kön- • Medienportal für MINT Unterricht nen. Denken Sie daran, dass englische Suchbegriffe nützlich sein (https://medienportal.siemens-stiftung.org/) könnten, da die meisten der momentan frei lizenzierten Materia- • Vimeo (https://vimeo.com/creativecommons) lien aus dem englischsprachigen Raum stammen. • OER Commons (https://www.oercommons.org) • OER World Map (https://oerworldmap.org/) • CC-Search von Creative Commons (http://search.creativecommons.org) • Freie Bilddatenbank des Tiroler Bildungsservice (https://bilder.tibs.at) • Flickr Creative Commons (https://www.flickr.com/creativecommons) • pxhere (https://pxhere.com/) • Aiconica (Icons) (http://aiconica.net/) • Pexels (https://www.pexels.com) Weg zur gefilterten Suche nach OER-Inhalten • Hamburg Open Online University (https://www.hoou.de/) (Screenshot der Google-Suche „OER“, nicht unter freier Lizenz) • Commonwealth of Learning (http://doer.col.org) open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende 13
OER finden und nutzen Die verfügbaren Inhalte auf diesen Plattformen werden ständig Hier ein Beispiel, wie das aussehen sollte: mehr – es lohnt sich also, wenn man schon bekannte Seiten öf- ters besucht. Wenn Sie häufiger im Internet nach OER-Materiali- en suchen, werden Sie bestimmt auch noch auf andere Websites mit freien Bildungsressourcen stoßen. Ve rw en d u n g vo n CC -l iz e n z ie rt e n WErk e n Wenn Sie nützliche OER im Internet gefunden haben, die mit einer Creative-Commons-Lizenz versehen sind, dann möchten Sie diese natürlich auch verwenden (gemeint ist hier nur das Ein- beziehen in eigene Arbeiten und das Weiterverbreiten). Dabei Squirrel, likeaduck, CC BY 2.0, Flickr müssen Sie darauf achten, dass Sie sämtliche notwendigen An- gaben machen, da sonst die Creative-Commons-Lizenzverein- „Squirrel“ ist der Titel, unter dem der Urheber „likeaduck“ dieses barung nicht wirksam ist. Ganz ähnlich wie beim Zitieren von Foto online veröffentlicht hat. Als Lizenz wurde CC BY 2.0 ver- Quellen in einer wissenschaftlichen Arbeit geht es hier um An- wendet – das bedeutet, dass „likeaduck“ nur genannt werden gaben, die die Ressource, ihre UrheberInnen und ihre Auffind- möchte, ansonsten unterliegt die Verwendung dieses Bildes keinen barkeit dokumentieren. Zusätzlich müssen auch noch Informati- weiteren Einschränkungen. Wichtig ist, dass die Lizenz nicht nur onen zu der vergebenen CC-Lizenz gemacht werden. angegeben wird, sondern auch ein Link zur Langfassung der Lizenz (der sog. legalcode in der richtigen Version, also hier 2.0) gesetzt Die sogenannte TULLU-Regel von Jöran Muuß-Merholz und wird. Als Ursprungsort dieses Bildes ist die Website „Flickr“ ange- Sonja Borski für OERinfo – Informationsstelle OER hilft Ihnen geben. Da diese Angabe allein noch nicht ausreicht, wurde ein Link dabei, an alle wesentlichen Komponenten einer korrekten direkt zum Foto gesetzt. Lizenzangabe zu denken: Die TULLU -Re g e l T Titel: Wie ist das Material benannt? U UrheberIn: Wer hat das Material erstellt? L Lizenz: Unter welcher CC-Lizenz wird veröffentlicht? L Link zur Lizenz: Wo ist der Lizenztext zu finden? U Ursprungsort: Wo ist das Material zu finden? Squirrel, likeaduck, CC BY 2.0, www.creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode, (CC BY 4.0, www.flickr.com/photos/thartz00/4800708754 www.creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode/, www.open-educational-resources.de/oer-tullu-regel) Wenn Sie eine im Internet gefundene Ressource offline nutzen möchten (zum Beispiel in gedruckter Form auf einem Arbeits- blatt für Ihre Studierenden), dann müssen Sie auch dort die glei- chen Angaben machen. Da Sie dann natürlich keine Links setzen können, schreiben Sie die jeweiligen Internetadressen aus. 14 open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende
OER finden und nutzen W is sen s w ertes z u Liz e n z an g abe n Hier ein Beispiel: Creative Commons sieht vor, dass diese Lizenzangaben „in an- gemessener Form“ gemacht werden sollen. Das heißt unter an- derem, dass die Angaben so angebracht werden sollen, dass die RezipientInnen klar erkennen können, zu welchem OER-Ob- jekt sie gehören. Entweder müssen die Informationen also in ent- sprechender räumlicher Nähe zu sehen sein (bevorzugte Varian- te, durchaus auch in kleinerer Schrift als der Normaltext) oder in Fuß- oder Endnoten festgehalten werden. Letzteres empfiehlt Phalaenopsis cultivar, Phalaenopsis cultivar, Julian Herzog, Julian Herzog, sich dann, wenn die Darstellung der OER-Objekte von den Li- CC BY 4.0, CC BY 4.0, Wikimedia zenzangaben beeinträchtigt wird, bspw. wenn mehrere Bilder zu https://creativecommons.org/ Farbe verändert von licenses/by/4.0/legalcode Claudia Zimmermann einer Collage verarbeitet werden oder in schneller Abfolge inner- Wikimedia, https://c ommons.wikimedia. halb eines Videos zu sehen sind. org/wiki/File:Phalaenopsis_ Was es noch zu bedenken gilt, sind kleine Unterschiede in den cultivar_01.jpg unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzfassungen (von 1.0 bis 4.0). So verlangt bspw. CC 4.0 keine zwingende Angabe des Titels mehr (sie schadet aber auf jeden Fall nicht), während dies Links bei früheren Versionen notwendig ist. Wenn Sie die TULLU-Re- OER-Hörnchen zur einfachen Suche im Web gel gewissenhaft berücksichtigen, sollten sämtliche Lizenzbedin- und auf verschiedenen Portalen: gungen erfüllt sein. https://oerhoernchen.de/suche Lizenzhinweisgenerator zum Erstellen von Lizenzhinweisen B ea r bei tu n g vo n CC -l iz e n z ie rt e n Werk e n für Wikipedia Bilder: Die meisten Ressourcen, die unter einer CC-Lizenz stehen, https://lizenzhinweisgenerator.de/ können nicht nur in ihrer originalen Form verwendet, sondern Informationen rund um Creative Commons: auch bearbeitet werden (es sei denn, sie enthalten die „ND“- https://irights.info/kategorie/themen/ Bedingung). Das bietet viele spannende Möglichkeiten, da creative-commons-lizenzen Inhalte an die eigenen Bedürfnisse angepasst, erweitert und mit Linkliste zu OER Quellen: anderen Materialien kombiniert werden können. Für die richtige https://www.was-ist-oer.de/ Vorgehensweise müssen folgende Aspekte beachtet werden: oer-finden-anlaufstellen-fuer-freie-materialien • Wenn Sie entsprechend lizenziertes Material bearbeitenoder mit anderen Ressourcen kombinieren, gelten gleiche Bedin gungen für die Lizenzangaben wie bei Verwendung ohne Bear- beitung (siehe TULLU-Regel). • Zusätzlich ist zu beachten, dass für Materialien, die mit den Lizenzversionen CC 3.0 oder CC 4.0 lizenziert wurden, beson- dere Auflagen gelten. Diese Lizenzfassungen erfordern, dass Sie als Teil der Lizenzangabe zusätzlich anführen müssen, ob Sie Änderungen vorgenommen haben. Außerdem müssen Sie frühere Änderungen angeben, die andere Personen durchge- führt und angegeben haben. open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende 15
5. OER selbst erstellen und freigeben Wie erstellt man OER? Ein paar nützliche Hinweise D i e K o mb i n ati o n vo n CC - L i zen zen Das Erstellen von eigenen OER-Materialien ist nicht besonders Bei der Erstellung von eigenen Bildungsressourcen bietet es kompliziert. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten: sich an, auf bereits vorhandene OER zurückzugreifen und die- se in die Gestaltung von neuem Material einzubeziehen. Wenn OER Global Logo, Jonathas M ello, CC BY 3.0, UNESCO Sie dann Ihre selbsterstellten Inhalte zu einer freien Bildungs- ressource machen und mit einer CC-Lizenz ausstatten möchten, muss zuerst die Kompatibilität der Lizenzen von verwendeten Komponenten überprüft werden. Das bedeutet, Sie müssen klä- ren, ob die betreffenden Materialien gemeinsam zu etwas Neuem verarbeitet werden dürfen. Dazu kommt, dass die Lizenzen der enthaltenen Ressourcen Einfluss darauf haben, welche CC-Li- zenz Sie selbst vergeben können. Diese Grafik illustriert, welche Kombinationen erlaubt sind: Vectorized CC License Compatibility Chart compact, CC0 1.0, Wikimedia • Stellen Sie sicher, dass in Ihrer selbst produzierten OER keine fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalte enthalten sind. Auch unabsichtliche oder unwissentliche Urheberrechtsver- letzungen können unangenehme Konsequenzen haben. Ent- halten sein dürfen aber andere OER, bereits bestehendes Ma- terial, dessen Urheberschaft Sie innehaben, und neue, eigene Ideen. • Wenn mehrere Personen zu einer OER beigetragen haben, müssen Sie die gewünschte Namensnennung abklären (Sie können bspw. einen Teamnamen wählen oder alle Namen einzeln angeben). • Achten Sie auf die richtige Lizenzierung: Erst dadurch wird Ihr Material zu einer richtigen OER (wie das funktioniert, er- klären wir anschließend). Denken Sie auch daran, dass eine Creative-Commons-Lizenzierung nicht wieder zurückgenom- men werden kann, wenn sie einmal vorgenommen wurde. Wie man sieht, dürfen Inhalte, deren Lizenz die „ND“-Bestim- • Machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihre OER weiterverbrei- mung (no derivatives) enthält, mit keiner anderen Lizenz kom- ten möchten. Damit so viele Menschen wie möglich davon biniert werden. Das liegt daran, dass keine Veränderungen er- profitieren können, empfiehlt sich eine Veröffentlichung in laubt sind, denn die Kombination mit anderen Materialien stellt einem geeigneten Repositorium für freie Bildungsressourcen bereits eine Form der Veränderung dar. Auch die Lizenz CC BY wie dem Zentralen OER Repositorium der Hochschulen in SA erlaubt nicht, dass derart lizenziertes Material mit irgendeiner Baden-Württemberg (ZOERR) unter www.oerbw.de. der restriktiveren Lizenzen kombiniert wird, da das ja das Grund- • Verwenden Sie möglichst ein Dateiformat, das gut nachnutz- prinzip dieser Lizenz (das Material auch in Zukunft und in bear- bar ist (Sie können zum Beispiel ein Aufgabenblatt als pdf beiteten Versionen unter den gleichen Bedingungen zur Verfü- und als docx oder odt veröffentlichen). gung zu stellen) verletzen würde. 16 open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende
OER selbst erstellen und freigeben Wenn Sie also die Kompatibilität von verwendeten Materiali- Sie bringen die Lizenzgrafik Sie halten sowohl die Lizenz en überprüft haben, stellt sich die Frage, welche Lizenz nun für und einen Verweis auf die als auch die Lizenzfassung die selbst erstellte OER vergeben werden kann. Hier gilt folgen- Lizenzfassung am Material an: schriftlich fest: der Grundsatz: Wenn OER-Bestandteile mit unterschiedlichen (kompatiblen) Lizenzen verwendet wurden, muss für die neue OER immer zumindest die restriktivste der vorkommenden Li- Ar b ei ts b latt Ar b ei ts b lat t zenzen gewählt werden. Wenn Sie beispielsweise in einem neu von einem von einer erstellten Skriptum ein mit CC BY lizenziertes Bild und einen tollen Lehrenden tollen Lehrenden mit CC BY NC lizenzierten Text verarbeitet haben, müssen Sie zumindest eine CC BY NC Lizenz vergeben (andere Möglichkei- 4. 0 CC By 4. 0 ten wären CC BY NC SA oder die noch restriktivere Lizenz CC www.creativecommons.org www.creativecommons.org /licenses/by/4.0/ /licenses/by/4.0/ BY NC ND). Man sieht also, dass durch die Verwendung von legalcode legalcode eher restriktiven Lizenzen die Nutzung auch von nachfolgen- dem, bearbeitetem Material eingeschränkt wird. Deshalb gilt: So Wichtig: In beiden Fällen sollten Sie die URL für den gewählten Lizenztext abdrucken. offene Lizenzen wie möglich wählen! Eig en e W e rk e m i t e in e r CC - Liz e n z ve rse he n L i zen zi e ru n g on li n e Wenn Sie Ihre eigenen Inhalte zu einer richtigen OER machen Wenn Sie Ihre Ressource über das Internet lizenzieren möchten, wollen, geht es ans Lizenzieren. Dazu sind folgende Schritte können Sie das direkt auf der Homepage von Creative Commons nötig: tun. Unter https://creativecommons.org/choose/?lang=de finden • Wählen Sie eine geeignete Creative-Commons-Lizenz aus, mit Sie eine benutzerfreundliche Eingabemaske, die Sie nicht nur bei der Sie Ihr Werk versehen wollen, und eine Lizenzfassung: der Wahl der Lizenz unterstützt, sondern Ihnen auch das Ange- Creative Commons empfiehlt hier die aktuellste internatio ben von Metadaten möglich macht. nale Version (momentan CC 4.0). • Wenn Sie andere OER verwendet haben: Prüfen Sie, ob de- ren Lizenzen auch miteinander kompatibel sind, und ob die Vergabe Ihrer gewählten Lizenz zulässig ist. • Überprüfen Sie, ob Ihre OER alle Informationen enthält, die zukünftige NutzerInnen für eine korrekte Namensnennung brauchen (Name, Titel...). • Abhängig davon, welche Art von Material Sie erstellt haben und wie Sie es weiterverbreiten möchten, gibt es dann zwei wesentliche Wege der Lizenzierung: offline oder online. Lizenzierung offline Eingabemaske zur Lizenzierung, Screenshot von Creative Commons, CC BY 4.0 (www.creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode/) Wenn Sie zum Beispiel ein Arbeitsblatt als OER freigeben und in gedruckter Form an Ihre Studierenden verteilen möchten, ha- ben Sie zwei Möglichkeiten, die Lizenz zu kennzeichnen: Auf der Creative-Commons-Homepage unter https:// creativecommons.org/about/downloads/ können Sie auch das entsprechende Icon der gewählten Lizenz herunterladen. open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende 17
OER selbst erstellen und freigeben Sie sollten entweder diese Lizenzgrafik („CC BY“) samt Verweis Um die Auffindbarkeit über verschiedene Plattformen und Kon- auf die Lizenzversion („4.0“) oder deren schriftliche Entspre- texte hinweg zu verbessern, werden standardisierte Beschrei- chung („CC BY 4.0“) an Ihrem Material anbringen und mit dem bungselemente in sogenannten Metadatenschemata definiert. Lizenztext verlinken. Den Link zum Lizenztext finden Sie am Für Bildungsressourcen gibt es zum Beispiel das Learning einfachsten durch eine Google-Suche der gewählten Lizenz („CC Object Metadata Schema (LOM) oder das Schema der Learning BY 4.0“). Achten Sie darauf, dass Sie den Link zur Langfassung ResourceMetadata Initiative (LRMI). der Lizenz setzen. Abhängig davon, welches Material Sie lizen- Die Metadatenschemata legen fest, mit welchen Elementen zieren, können diese Angaben unterschiedliche Formen anneh- Ressourcen beschrieben werden und oft auch welche Begriffe men – bei schriftlichen Inhalten (z.B. Foliensatz oder Skriptum) für die Beschreibung verwendet werden (sog. kontrolliertes lassen sie sich leicht in die Ressource selbst integrieren, bei an- Vokabular). Ihnen begegnen diese Schemata in Form von Fel- deren Formaten (z.B. Fotos oder Videos) werden die Lizenzin- dern in den Eingabemasken, zum Beispiel wenn Sie OER in ein formationen meistens direkt neben dem Material angezeigt. Auf Repositorium wie das ZOERR hochladen. manchen Websites erscheinen beim Hochladen Eingabefelder für die Art der Lizenzierung oder der Nutzungsrechte. Mit der korrekten Lizenzierung einer OER werden mehrere Zie- le verfolgt: Zukünftige NutzerInnen Ihrer OER sollen schnell und einfach erkennen können, dass es sich um eine OER handelt und welche Nutzungsbedingungen dafür gelten, damit sie das Material richtig und mit rechtlicher Sicherheit verwenden kön- nen. Außerdem ist die Lizenzierung wichtig für die Auffindbar- keit von Materialien im Internet – deshalb ist es hilfreich, sich mit der Funktion von Metadaten vertraut zu machen. OER mit metadaten versehen. Was sind Metadaten? Metadaten dienen der formalen und inhaltlichen Beschreibung von Objekten. Sie erleichtern das Auffinden und Auswählen. In Bibliothekskatalogen helfen sie z.B. alle Bücher eines Au- tors oder zu einem Thema zu finden, ohne jedes einzelne Buch im Regal durchgehen zu müssen. Auch Suchmaschinen und Datenbanken nutzen Metadaten, um Suchergebnisse zu optimieren und das Sortieren sowie das Filtern nach bestimmten Kriterien zu ermöglichen. Teil der Eingabemaske im Zentralen OER Repositorium der Hochschulen in Baden-Württemberg (www.oerbw.de) basierend auf Neben den formalen Angaben wie AutorIn, Titel und Veröf- edu-sharing Software (metaVentis GmbH) fentlichungsdatum sind inhaltliche Beschreibungen wie Thema, Fachgebiet und eine kurze Zusammenfassung die wichtigsten Metadaten für fast alle Arten von Werken. Bei allen frei lizenzier- ten Materialien ist zudem ein Lizenzhinweis unverzichtbar. Für OER können zusätzlich noch Angaben zur Zielgruppe, dem didaktischen Zweck und dem Zeitbedarf die Suche und Auswahl erleichtern. 18 open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende
OER selbst erstellen und freigeben W elc h e M eta d ate n s ol lt e ich be r e it st e l l e n? Links Denken Sie bei der Angabe der Metadaten daran, wie Sie selber Lizenzangabengenerator: suchen. Überlegen Sie, welche Informationen für das Finden, https://oerhoernchen.de/bildungsteiler Auswählen und Verwenden Ihrer Materialien wichtig oder hilf- Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden: reich sind. https://irights.info/artikel/kombinieren-bearbeiten-remixen- • Absolutes Minimum: oer-richtig-verwenden/28560 UrheberIn, Titel, Lizenz Tipps zur OER-Erstellung: • Wünschenswert: https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/oer-material-fuer- Stichwörter zu Inhalt, Datum, Sprache, Fachgebiet und zur alle/181176/10-nuetzliche-tipps-um-eigene-oer-materialien- Materialart sowie eine kurze Beschreibung des Materials. zu-erstellen • Bonus: Standards und Metadaten: Angaben zum Einsatz wie Zielgruppe, didaktischer Zweck, https://www.e-teaching.org/projekt/nachhaltigkeit/metadaten Zeitaufwand oder Schwierigkeitsgrad. • Bei Bedarf: Technische Angaben zu benötigter Software o.ä. Geben Sie auch direkt im Material mit an, wie Ihr Werk zitiert bzw. der Lizenzhinweis formuliert werden soll, inklusive Link zum Lizenztext und dem passenden Icon. Das erleichtert die Nachnutzung und fördert die korrekte Angabe Ihrer Ur heberschaft. Der Hinweis kann bspw. auf dem Deckblatt, auf der letzten Folie oder im Abspann erfolgen. Zum Beispiel: Bitte so angeben: „Mein Werk“ von A. Musterfrau/Organisation ist lizenziert unter einer Creative Commons - Namensnennung 4.0 Lizenz (https:// creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode). Es kann außerdem sinnvoll sein, die Angaben zu Urheberschaft und Lizenz in Kurzform in der Fußzeile o.ä. zu wiederholen, ins- besondere wenn man davon ausgehen kann, dass häufig nur ein- zelne Teile des Materials nachgenutzt werden. Kurzform für die Fußzeile: „Mein Werk“ CC BY A. Musterfrau/Organisation open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende 19
6. OER digital@bw — das Projekt d a s zen tR a le O eR R epO s i tO R i u m ( zO eR R ) WWW. O eR b W. d e Was i st O ER di gi t al @b w? Das ZOERR OER digital@bw ist ein vom Ministerium für Wissenschaft, … ist die Publikationsplattform für offene Lehr-/Lernmaterialien Forschung und Kunst Baden-Württemberg gefördertes Projekt der Hochschulen in Baden-Württemberg. im Rahmen des Hochschulnetzwerks Digitalisierung der Leh- … ist offen für OER aus Deutschland und aller Welt. re (HND-BW). Projektpartner sind die Universitätsbibliothek … ist Repositorium & Referatorium in einem. Tübingen (Projektleitung), die Hochschule Reutlingen und die … ist offen für Materialien aller Hochschularten und Fachgebie- Universität Ulm. Die Universitäten Stuttgart und Freiburg als te sowie für alle Inhalte der beruflichen Weiterbildung mit Partner aus der ersten Förderphase arbeiten bei strategisch-kon- Hochschulbezug. zeptionellen Themen um OER und das ZOERR weiter mit. … wird dauerhaft verfügbar sein. Ziel des Projekts ist die Weiterentwicklung und Etablierung des Ziele zentralen OER Repositoriums (ZOERR) sowie die Förderung Als Schaufenster der Lehre zeigt das ZOERR die Lehrexpertise der Nutzung und Produktion von Open Educational Resources der WissenschaftlerInnen in Baden-Württemberg. an den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg. Als zentraler Ort für OER dient das ZOERR der Schaffung von Drei Arbeitspakete dienen dieser Zielsetzung: Synergien und Kooperationen über Hochschulstandorte hinweg. 1) Förderung von Open Educational Resources an den Durch Qualitätssicherung und Zitierfähigkeit steigt die Publika- Hochschulen des Landes tion von Hochschul-OER in ihrer Bedeutsamkeit und fördert die • Informationsmaterial, Schulungskonzept, Reputation der AutorInnen. Multiplikatorengewinnung Durch Best Practice Beispiele wird die Qualität der Lehre • Anwenderstudie verbessert. 2) Technisch-organisatorische Weiterentwicklung des Für wen? Dienstbetriebes des ZOERR OER publizieren können Lehrende und Hochschulmitarbeiter- • Hochschul-Release mit erweitertem Veröffentlichungswork- Innen sowie Studierende unter Mitwirkung eines Dozenten / flow, weiteren Schnittstellen und Anbindungsmöglichkeiten einer Dozentin. • automatisierte Metadatenübernahme, Features zur Bewertung OER nutzen können Lehrende aus allen Bildungsbereichen, von OER SchülerInnen, Studierende, Weiterbildungsinteressierte und • edu-sharing Arbeitsgruppe nach Vorbild anderer Anwender- Andere. gruppen (z.B. DSpace) Die veröffentlichten Inhalte sind auch über die üblichen Such- • Etablierung eines kollaborativen Customer-Relationship- maschinen auffindbar dank entsprechender Metadaten. Bedeut- Managements für die Redaktions- und Supportleistungen des same OER werden im Verbundkatalog k10plus erschlossen und ZOERR somit auch über die Bibliothekskataloge auffindbar. 3) Muster-Agentur mit Maßnahmen zur Produktionsunter- Von wem? stützung Das ZOERR ist ein Service im Rahmen des Hochschulnetzwerks • Unterstützung bei der Neuentwicklung von OER sowie der Digitalisierung der Lehre (HND-BW), dauerhaft betrieben von Weiterentwicklung bestehender Materialien, bei technischen, der Universitätsbibliothek Tübingen. Aufbau und Weiterent- didaktischen und organisatorischen Fragen wicklung des ZOERR sowie von Services rund um OER erfol- • Dokumentation von Standardproblemen bei der Produktion gen in Zusammenarbeit mit vielen Partnern an den Hochschu- von OER, Entwicklung von Lösungsempfehlungen len des Landes. 20 OPEn EDUCaTiOnal REsOURCEs — infORMaTiOnEn fÜR HOCHsCHUllEHREnDE
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