Open Educational Resources (OER) - Informationen für Hochschullehrende zur Nutzung und Veröffentlichung von OER - Ministerium für ...

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Open Educational Resources (OER) - Informationen für Hochschullehrende zur Nutzung und Veröffentlichung von OER - Ministerium für ...
Open Educational
 Resources (OER)

     Informationen für Hochschullehrende
zur Nutzung und Veröffentlichung von OER

    MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
Open Educational Resources (OER) - Informationen für Hochschullehrende zur Nutzung und Veröffentlichung von OER - Ministerium für ...
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Open Educational Resources (OER)
        Informationen für Hochschullehrende
     zur Nutzung und ­Veröffentlichung von OER
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Inhalt

             O p e n E du cat i o n al Re s o u r c es ( O E R )

             1. Open Educational Resources                                           5

             2. Überblick zum Urheberrecht in Deutschland                            8

             3. Creative-Commons-Lizenzen                                           10

             4. OER finden und nutzen                                               13

             5. OER selbst erstellen und freigeben                                  16

             6. OER digital@bw – das Projekt                                        20

             7. OER veröffentlichen auf dem ZOERR                                   21

             8. OER in der Praxis                                                   23

             Impressum 		                                                           26

4                                                 open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende
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1. Open Educational Resources

Wa s si n d O pen E d u cat i o n al Re s ou rce s?                                   und somit zu verändern (z.B. durch Ergänzungen oder Über-
Open Educational Resources (OER) sind freie Bildungsmate-                             setzungen)
rialien, die zur kostenlosen Nutzung, Bearbeitung und Weiter-                      • Vermischen: das Recht, den originalen oder veränderten
verbreitung zur Verfügung gestellt werden. Dazu verwenden                             ­Inhalt mit anderen offenen Inhalten zu kombinieren, um
die ­ErstellerInnen dieser Ressourcen spezielle Lizenzmodelle,                         ­etwas Neues zu erschaffen
die die Weiterverwendung des Materials regeln. Ein besonders                        • Verbreiten: das Recht, Kopien des Originals, der Bearbeitun-
­geeignetes derartiges Lizenzsystem sind die Creative-Commons-­                       gen oder der Remixes mit anderen Personen zu teilen
 Lizenzen (siehe Kapitel 3).
 Der Begriff OER wird seit rund 15 Jahren verwendet. In der auf                    Welche Objekte können Bildungsressourcen sein?

 dem UNESCO-Weltkongress 2012 verabschiedeten „Pariser Er-                         Jegliches Material, das zu Lehr- und Lernzwecken verwendet
 klärung“ steht folgende Definition:                                               werden kann, egal ob in gedruckter oder digitaler Form, gilt als
 OER sind „Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen in Form je-                       Bildungsressource. Dazu zählen neben verschiedenen Textarten
 den Mediums, digital oder anderweitig, die gemeinfrei sind oder                   (Aufsätze, Skripte, Bücher…) auch Lehrveranstaltungsunterlagen
 ­unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den                     (Präsentationsfolien, Arbeitsblätter, Semesterplan…) sowie Bil-
  kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung                     der, Musik, Videos, Podcasts, Blogs, Apps und Webseiten. Auch
  und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfü-                       Übungsblätter, Quizzes aus dem Lernmanagementsystem und
  gigen Einschränkungen erlaubt. Das Prinzip der offenen Lizen-                    ganze Onlinekurse können als OER angeboten werden.
  zierung bewegt sich innerhalb des bestehenden Rahmens des
  Urheberrechts, wie er durch einschlägige internationale Abkom-                   Wa ru m s i n d O E R ei n e g u te S a c h e?

  men festgelegt ist, und respektiert die Urheberschaft an einem                   • Freier Zugang zu freier Bildung
  Werk“.1                                                                            Durch die Freigabe von Bildungsmaterialien als OER werden
                                                                                     diese einem größeren Nutzerkreis kostenlos zugänglich ge-
W elc h e K r i te r i en mü sse n e r f ü l lt se in , dam i t                      macht. Dadurch kann eine größere Anzahl von Menschen von
M ater i a l zu O ER wir d?                                                          den Inhalten profitieren, was sowohl für Lernende als auch
Zentrale Kennzeichen von OER sind nach David Wiley                                   für Lehrende ein Gewinn ist – denn die Förderung eines of-
die „5 Rs“ der Offenheit (Retain, Reuse, Revise, Remix und                           fenen Austauschs von bildungsrelevantem Material kommt
Redistribute).2 Diese wurden von Jöran Muuß-Merholz als „5 Vs”                       letztlich allen zugute.
ins Deutsche übersetzt. Sie beschreiben, welche Freiheiten OER-                    • Gut für die Qualität
NutzerInnen genießen:3                                                               Wenn Bildungsressourcen frei zur Verfügung stehen und wei-
• Verwahren und Vervielfältigen: das Recht, Kopien eines                             terbearbeitet werden dürfen, können Verbesserungen und
   ­Inhalts zu erstellen, zu besitzen und darüber zu bestimmen                       Aktualisierungen ohne großen Aufwand vorgenommen wer-
• Verwenden: das Recht, den Inhalt vielfältig weiterzuverwen-                        den. Es gibt auch wenig Grund zur Annahme, dass kostenlo-
  den (z.B. in einer Lehrveranstaltung, auf einer Website, in                        ses Material von schlechterer Qualität ist. Eher verhält es sich
  ­einem Video etc.)                                                                 umgekehrt: Wenn sich ein Urheber oder eine Urheberin ent-
• Verarbeiten: das Recht, den Inhalt anzupassen, zu bearbeiten                       scheidet, die eigenen Werke einem großen Personenkreis zur
                                                                                     Verfügung zu stellen, wird normalerweise besonders auf Qua-
1 https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-05
 /Pariser Erklärung_DUK Übersetzung.pdf                                              lität ­geachtet.
2 http://www.opencontent.org/definition/                                           • Erweiterung der didaktischen Möglichkeiten
3 https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/, Jöran Muuß-Merholz für
                                                                                     Durch ihre Modifizierbarkeit können OER sehr flexibel an
 www.openeducational-resources.de – Transferstelle für OER unter CC BY 4.0
 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode)                             die Gegebenheiten unterschiedlicher Lernsettings angepasst

open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende                                                                                        5
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Wa s s i n d O E R

      werden, und Studierende können leichter in die Weiter­                • Keine einheitliche Qualitätssicherung
      bearbeitung von Materialien einbezogen werden. Da die über-              Open Educational Resources werden häufig nicht von einer­
      wiegende Mehrheit freier Bildungsressourcen digital erstellt             übergeordneten Kontrollinstanz auf ihre Qualität über-
      und weiterverbreitet wird, ist damit in der Regel auch eine              prüft. Folglich liegt diese Evaluierung in den Händen der
      Förderung von offenen und innovativen Lernszenarien (wie                 Endnutzer­Innen. Andererseits muss auch bei einer Verlags-
      bspw. Blended Learning, Flipped Classroom etc.) verbunden.               veröffentlichung die Prüfung der Eignung letztlich für den
    • Mehr Sichtbarkeit für die Lehrleistung                                   Einzelfall erfolgen. Außerdem können bei OER Qualitätsver-
      Die Nutzung und Erstellung von OER tragen dazu bei, dass die             besserungen von jedem vorgenommen werden und es ist auch
      von Lehrenden erstellten Inhalte mehr Menschen erreichen –               hier anzunehmen, dass sich in Zukunft verschiedene Mecha-
      andere Lehrende wie auch Studierende und alle an den Mate-               nismen zur Etablierung von Qualitätsstandards ent­wickeln.
      rialien Interessierten. Dadurch kann die Leistung, die im Zuge           Zudem bieten die meisten Plattformen die Möglichkeit zur
      der Lehrtätigkeit erbracht wird, sichtbarer werden.                      Bewertung durch Sterne, Kommentare oder ähnliches.
                                                                             • Volle Rechtssicherheit ist kaum zu erreichen
    Vor w elch en H er a u sf or de r u n g e n st e he n w i r ,              Auch wenn man bei der Nutzung und Erstellung von OER
    w en n w i r O E R n u t z e n u n d e rst e l l e n wol l e n?            gewissenhaft auf die Verwendung von geeigneten Lizenzen
    • Beschränkte Anzahl an verfügbaren Materialien                            achtet, kann es vorkommen, dass es durch eigene oder frem-
        Die OER-Bewegung begann in den frühen 2000er Jahren, und               de Fehleinschätzungen zu (unwissentlichen) Verstößen gegen
        seitdem ist die Anzahl der verfügbaren Inhalte stark gewach-           urheberrechtliche Regelungen kommt. Andererseits gibt es
        sen. Dennoch kann es speziell im Bereich der Hochschul­lehre           nirgends absolute Rechtssicherheit. Und mit ein wenig Men-
        vorkommen, dass für spezifische Themenfelder noch kaum                 schenverstand und den vorhandenen Hilfsmitteln und Infor-
        Ressourcen vorhanden sind. Aber: Je mehr Menschen bei-                 mationen (siehe Kapitel 2 und 3) hat man für den sicheren
        tragen, desto mehr Material steht zur Verfügung, und desto             Umgang mit OER bereits viel in der Hand. Denn die Standar-
        schneller wird sich die Situation verbessern. Durch ihre Ver-          disierung durch die CC-Lizenzen vereinheitlicht und verein-
        änderbarkeit sind zudem auch Materialien aus anderen Bil-              facht vieles, was unter den üblichen Bedingungen des Urhe-
        dungsbereichen, Kontexten oder Sprachen anpassbar und                  berrechts sehr komplex ist.
       ­somit nutzbar.                                                      • Loslassen fällt manchmal schwer
     • OER-Sammlungen sind dezentral organisiert                               Lehrmaterial als OER im Netz zu veröffentlichen bedeutet
        Auf der Suche nach nützlichen Bildungsressourcen wird man              auch, ein stückweit auf Kontrolle über das erstellte Materi-
        häufig feststellen, dass sich diese auf viele unterschiedliche         al zu verzichten. Darauf wer es nutzt, wie es verarbeitet wird
        Sammlungen (in sogenannten Repositorien) verteilen und                 und ähnliches. Das fällt nicht immer leicht. Aber Sie bekom-
        man einiges an Erfahrung und Kenntnissen erwerben muss,                men auch etwas zurück (siehe oben) und mit jeder geteilten
        um gesuchte Inhalte schnell und effizient zu finden. Auch              OER fällt das Loslassen ein wenig leichter.
        hier entwickelt sich die OER-Landschaft ständig weiter, z.B.
        gibt es in Baden-Württemberg ein zentrales OER Reposito-
        rium für alle Hochschulen (www.oerbw.de) und länderüber-
        greifend wird an gemeinsamen Lösungen gearbeitet. Daneben
        gibt dieser Leitfaden Tipps zur einfacheren Suche nach OER-
        Materialien (siehe Kapitel 4).

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W ei te r fü h ren d e In f or mat i o n e n u n d Re f e r en zen

„Was sind Open Educational           „OER in Deutschland:             Freie Unterrichtsmaterialien      „Kopieren. Remixen. Teilen.
Resources? und andere häufig         Praxis und Politik. Bottom-Up-   finden, rechtssicher einsetzen,   OER als Praxis digitaler Hoch-
gestellte Fragen zu OER“             Aktivitäten und Top-Down-        selbst machen und teilen.         schullehre“
                                     Initiativen“
Neil Butcher, deutsche Fassung                                        J. Muuß-Merholz,                  Vortrag von Leonhard Dobusch
bearbeitet von Barbara Malina        Dominic Orr, Jan Neumann und     Weinheim: Beltz (2018).           (Universität Innsbruck) im Rah-
und Jürgen Neumann, heraus-          Jöran Muuß-Merholz, heraus­                                        men der Verleihung des e-Lear-
                                                                      https://was-ist-oer.de/
gegeben von der Deutschen            ge­g eben von der Deutschen                                        ning Champions an der Universi-
UNESCO-Kommission (2013).            UNESCO Kommission und dem        CC BY-SA 4.0 (https://crea-       tät Graz am 29.11.2017.
                                     Hochschulbibliothekszentrum      tivecommons.org/licenses/by-
https://www.unesco.de/sites/                                                                            https://youtu.be/8mlnluGauZw
                                     des Landes NRW (2018).           sa/4.0/legalcode)
default/files/2018-04/Was_sind_
OER__cc.pdf                          https://www.unesco.de/
                                     sites/default/files/2018-06/
                                     IITE%20OER%20Germany%20
                                     Bericht_%20DEU_2018_0.pdf

                                                                      Links

                                                                      Die 5 Rs von Wiley (2014):
                                                                      http://www.opencontent.org/definition/
                                                                      Die 5 Vs von Muuß-Merholz (2015):
                                                                      https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/
                                                                      UNESCO zum Thema OER:
                                                                      https://www.unesco.de/bildung/open-educational-resources

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2. Überblick zum Urheberrecht in Deutschland

    Die Gr u n d p r i n zi pi e n de s Ur he be rr e cht sg e se tzes     heißt, es muss auf die zitierte Textstelle inhaltlich Bezug genom-
    Wenn aus einer Idee ein Werk entsteht (ein Text, ein Bild, ein         men werden), die Quelle entsprechend angegeben wird und der
    Film…), dann ist dieses Material urheberrechtlich geschützt. Der       ursprüngliche Originaltext bereits veröffentlicht worden ist.
    oder die Werkschaffende verfügt damit über sämtliche Rechte­           Zu beachten ist jedoch, dass auch wenn eine Benutzung eines
    in Bezug auf das entstandene Werk, die im Rahmen des Urhe-             Werkes durch gesetzliche Bestimmungen erlaubt ist, an diesem
    berrechtsgesetzes geregelt sind. Diese Rechte betreffen die Ver-       Werk keine Änderungen vorgenommen werden dürfen (§62).
    breitung des Materials, dessen Vervielfältigung, Bearbeitung und
    noch vieles mehr. Dieser Schutz besteht automatisch, das heißt,        Un te rr i c h t u n d L eh re ( §60a )

    es ist keine Kennzeichnung der Inhalte nötig.                          Für die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Mate-
    Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass UrheberInnen in Be-          rial an Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten
    zug auf die Verwertung ihrer Werke manche Rechte übertra-              gibt es ebenfalls Bestimmungen. Bei der letzten Urheberrechts-
    gen können. Diese sogenannten „Verwertungsrechte“ (§§ 15 ff            novelle 2018 wurden zuvor verteilte Einzelnormen im Urhe-
    UrhG) können auch anderen Personen oder Verwertungsge-                 berrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) gebündelt.
    sellschaften eingeräumt werden. Allerdings ist es nicht möglich,       Zentral für den Bildungsbereich sind jetzt bis zunächst 2023
    sämtliche mit der Urheberschaft verbundenen Rechte zu über-            die Regelun­gen des §60a. Demnach können 15% veröffentlich-
    tragen oder ganz darauf zu verzichten.                                 ter Werke für Lehrzwecke vervielfältigt und einem abgegrenz-
    Wenn man urheberrechtlich geschützte Inhalte der Öffentlich-           ten Kreis an TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt werden,
    keit zugänglich machen möchte, braucht man die Erlaubnis der           wenn damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden und
    UrheberInnen. Was genau alles unter „öffentlich machen“ fällt,         Quellenangaben gemacht werden. Werke kleinen Umfangs und
    ist schwer festzulegen – im Zweifelsfall sollte man deshalb lie-       ­Abbildungen können als Ganzes genutzt werden. Ausgenommen
    ber die Zustimmung der UrheberInnen für die geplante Nutzung            von dieser Erlaubnis sind jedoch Beiträge aus Zeitungen und
    einholen. Man muss diese also kontaktieren, beschreiben, was            ­Publikumszeitschriften sowie Schulbücher.
    man mit dem Material machen möchte, und dafür eine (am bes-
    ten schriftliche) Erlaubnis einholen. Jegliche Nutzung, die von        Bi ld e r

    den UrheberInnen nicht explizit gestattet wurde, ist verboten.         Viele Lehrende ergänzen ihr Lehrveranstaltungsmaterial gerne
    Damit gilt für das Urheberrecht folgender Grundsatz:                   mit Bildern und Grafiken, um Zusammenhänge zu erklären und
                                                                           Sachverhalte anschaulich darzustellen. Allerdings stehen auch
             A lles, wa s n icht e xp l iz it erl au bt ist,
                                                                           Bilder und Fotos unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes,
                               ist ver b ot e n .
                                                                           also muss ggf. um Erlaubnis gefragt werden. Selbst wenn man ei-
                                                                           gene Fotos verwenden möchte, sind einige Dinge zu beachten.
    Erl a u b te N u tzu n g e n (v.a . § 5 1 – § 5 3 )                    Hier eine Auswahl der wichtigsten rechtlichen Aspekte:
    Das Urheberrechtsgesetz sieht jedoch vor, dass urheberrechtlich        • Panoramafreiheit
    geschütztes Material innerhalb enger Grenzen ohne explizite Er-           Sie können im öffentlichen Raum Fotos machen und diese
    laubnis der RechteinhaberInnen genutzt werden darf. Das betrifft          auch veröffentlichen. Beachten Sie jedoch, dass innerhalb von
    vor allem die Vervielfältigung für den privaten Gebrauch (bspw.           öffentlichen Gebäuden aufgenommene Fotos anderen recht­
    das Kopieren von einzelnen Seiten aus einem Buch; nicht erlaubt           lichen Bedingungen unterliegen, die in der Regel im Haus-
    ist jedoch die Vervielfältigung des ganzen Buches) und das Zitat.         recht stehen.
    Das Zitatrecht besagt: Teile eines Textes dürfen bspw. in ein wis-      • Hausrecht
    senschaftliches Werk aufgenommen werden, wenn diese­Über-                 Wenn Sie bspw. in einem Museum oder einer öffentlichen Ein-
    nahme gerechtfertigt ist und das Zitat Belegfunktion hat (das             richtung Fotos aufnehmen, dann können Sie diese Bilder nicht

8                                                                    open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende
Open Educational Resources (OER) - Informationen für Hochschullehrende zur Nutzung und Veröffentlichung von OER - Ministerium für ...
Ü b e r b l i c k z u m Ur h e b e rr e c h t i n D e u t s c h l a n d

  ohne Konsultation des Hausrechts veröffentlichen. ­Dieses            H e ra u s f or d e ru n g en b ei m U mg a n g mi t d em

  Hausrecht kann wiederum unterschiedliche Bestimmungen                ­Ur h eb errec h t

  enthalten, je nachdem, was auf den Fotos abgebildet ist.             Selbst wenn man sich entsprechende Kenntnisse über das deut-
• Recht am eigenen Bild                                                sche Urheberrecht aneignet, bleibt der richtige Umgang mit die-
  Beim Fotografieren auf öffentlichen Plätzen können (beabsich-        sen rechtlichen Rahmenbedingungen doch eine Herausforde-
  tigt oder unbeabsichtigt) andere Personen auf den Fotos zu se-       rung. Manchmal kann es in einem spezifischen Anwendungsfall
  hen sein. In Deutschland ist das erlaubt, solange die Fotos kei-     schwierig sein, aufgrund der vorliegenden Gesetzestexte über die
  ne „berechtigten Interessen“ der Abgebildeten verletzen, also        Zulässigkeit eines Vorhabens zu entscheiden. Selbst JuristInnen
  diese nicht bloßstellen (wenn sie bspw. beim Bohren in der           kommen oft zu unterschiedlichen Einschätzungen, und wirkliche
  Nase abgelichtet werden). Bei Fotos aus dem privaten Bereich         Rechtssicherheit besteht erst dann, wenn der konkrete Fall voll-
  und im Rahmen von geschlossenen Veranstaltungen ist Vor-             ständig ausjudiziert wurde – also nach Vorliegen eines Urteils
  sicht geboten, da diese Interessen schneller verletzt sein kön-      des Bundesgerichtshofes. Ein vorsichtiger Umgang mit urheber-
  nen; deshalb empfiehlt es sich hier, die Erlaubnis der abgebil-      rechtlich geschütztem Material ist also anzuraten, da auch unbe-
  deten Personen einzuholen.                                           absichtigte Rechtsverletzungen erhebliche Strafen nach sich zie-
                                                                       hen können.
Wenn Sie Grafiken oder Abbildungen aus fremden Werken ver-             Auch die Option, bei den UrheberInnen direkt um Erlaubnis für
wenden möchten, können Sie das im Rahmen der gewährten                 eine Verwendung ihrer Inhalte zu fragen, ist in der Praxis nicht
Nutzungsfreiheiten mit einem Bildzitat machen (§51), wenn Sie          so einfach umzusetzen: Oft ist es schwierig, herauszufinden wer
das Bild als Ganzes und unverändert nutzen. Allerdings gilt auch       die UrheberInnen sind oder die entsprechenden Personen zu
hier: Das Bildzitat muss gerechtfertigt sein, das heißt, es muss ein   kontaktieren. Dazu kommt, dass es selbst auf Anfrage hin eher
direkter Bezug zum Lehrinhalt bestehen, und natürlich müssen           unwahrscheinlich ist, dass man die Erlaubnis zur Veränderung
entsprechende Quellenangaben gemacht werden. Reine Zierbil-            und Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten be-
der, die nur der grafischen Auflockerung dienen, erfüllen dieses       kommt. Genau diese Freiheit ist aber im Bereich von Bildungs-
Kriterium nicht.                                                       materialien besonders wichtig.

Leis tu n g s sch u tz re cht e (§ § 7 0 ff)

Das Urheberrechtsgesetz beinhaltet auch Regelungen zu ver-
wandten Schutzrechten wie den Leistungsschutzrechten. Diese
haben künstlerische, wissenschaftliche oder gewerbliche Leistun-
gen zum Gegenstand, die zwar nicht selbst Werkqualität haben,
deren Aufwand aber dennoch gewürdigt werden soll. Beispiele            Links

wären einfache Lichtbilder sowie die Leistungen von Pressever-         Urheberrechtsgesetz:
legern oder von HerausgeberInnen wissenschaftlicher Editionen.         https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Der Umfang der damit verbundenen Rechte ist nur teilweise ge-          Informationsportal Urheberrecht im Netz:
ringer als bei den Urheberrechten, sowohl Leistungs- als auch          https://irights.info
Urheberrechtsschutz können gleichzeitig bestehen. Der wesent-          Medienkompetenz für das Internet:
liche Unterschied zwischen Urheber- und Leistungsschutzrech-           https://klicksafe.de
ten besteht in der Dauer der Schutzfrist, die je nach betroffenem      Leitfaden zu Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre:
Schutzrecht deutlich variiert.                                         https://www.mmkh.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/
                                                                       Leitfaden_Rechtsfragen_Digitalisierung_in_der_Lehre_2017.pdf

open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende                                                                                            9
Open Educational Resources (OER) - Informationen für Hochschullehrende zur Nutzung und Veröffentlichung von OER - Ministerium für ...
3. Creative-Commons-Lizenzen

                                                                          Für alle Creative-Commons-Lizenzfassungen gibt es drei
                                                                         ­Darstellungsweisen:
                                                                          • Kurzfassung für Laien: Diese wird in unterschiedliche
                                                                             ­Sprachen übersetzt, aber ist überall dieselbe.
 Was si n d Cr eati v e- Co mm o n s- Liz e n z e n ?                     • Langfassung für JuristInnen: Diese Fassung kann portiert,
 Creative Commons ist das am häufigsten verwendete Lizenzsys-                 d.h. mit Bezug auf die nationalen Rechtsgrundlagen übersetzt
 tem zur Ermöglichung einer freieren Nutzung von Werken, die                  werden.
 durch das Urheberrecht geschützt werden. Von der gemeinnüt-              • Maschinenlesbare Fassung im RDF-Format: Diese Darstel-
 zigen Organisation Creative Commons werden zu diesem Zweck                   lungsweise ist wesentlich, um Materialien mit entsprechen-
 verschiedene Lizenzen zur Verfügung gestellt, in denen so ein-               den Lizenzen im Internet über Suchmaschinen finden zu
 fach wie möglich festgehalten wird, welche Bedingungen für ei-               ­können, und ist ebenfalls international gleich.
 ne freiere Nutzung der Inhalte gelten. Hier muss man im Ver-
 gleich zum Urheberrecht nur einige wenige Aspekte beachten,             Welc h e Cr eati ve- Co mm o n s - L i zen zen g i b t es ?

 wenn man derartig lizenzierte Materialien bspw. für seine eigene
 Lehre verwenden möchte. Die Nutzung der verschiedenen Crea-             CC b Y

 tive-Commons-Lizenzen unterliegt folglich einem gänzlich ande-          Diese Lizenz erlaubt das Verwenden und Bearbeiten des Mate-
 ren Grundsatz:                                                          rials (auch für kommerzielle Zwecke) und stellt es den Nutzer­
                                                                         Innen frei, für ihre Bearbeitung eine andere Lizenz zu vergeben.
                     E s ist al l e s e r l au bt,                       Die einzige Bedingung ist die korrekte Namensnennung des
             wa s n i cht e xp l iz it ver bot e n ist.
                                                                         Urhebers / der Urheberin.

 Die CC-Lizenzen gelten international ohne geographische Be-             CC B Y SA

 grenzung. Wenn man also eigene Bildungsmaterialien der All-             Diese Lizenz erlaubt das Verwenden und Bearbeiten des Materi­
 gemeinheit zur Verfügung stellen möchte, muss man sich nur              als, auch für kommerzielle Zwecke. Hier gibt es zwei Bedin­
 die passende Lizenz aussuchen und das Werk damit lizenzieren            gun­gen: Der Name des Urhebers / der Urheberin muss genannt
 (mehr dazu in Kapitel 5).                                               werden, und alle bearbeiteten Varianten des Materials müssen
                                                                         mit derselben Lizenz (CC BY SA) versehen werden. Damit wird
 Hinte r g r u n d i n f or mat i on e n z u Cr e at i v e Co mm o n s   sichergestellt, dass die Inhalte auch weiterhin frei zugänglich
 Die gemeinnützige Organisation Creative Commons wurde 2001              ­bleiben (SA = „share alike“).
 gegründet, schon 2002 wurde die erste Fassung von Creative-
 Commons-Lizenzen veröffentlicht (Version 1.0). Durch Ergän-             CC B Y NC

 zungen und Verbesserungen der ursprünglichen Fassung entstan-           Diese Lizenz erlaubt das Verwenden und Bearbeiten des Materi­
 den neue Versionen, die aktuellste (Version 4.0) wurde im Jahr          als, aber auch hier gibt es zwei Bedingungen: Der Name des
 2013 zur Verfügung gestellt. Dabei ist zu beachten, dass es bis         Urhebers / der Urheberin muss genannt werden, und das Materi-
 zur Version 3.0 der Creative-Commons-Lizenzen neben der in-             al darf nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden
 ternationalen Lizenz in vielen Ländern auch nationale Versionen         (NC = „non-commerical“).
 gab, in denen die Grundprinzipien der internationalen Fassung
 an diverse Eigenheiten des nationalen Urheberrechts angepasst
 wurden. Diese sogenannten „portierten“ Versionen sind auch für
 Deutschland verfügbar (bis Version 3.0).

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c R e at i V e - c O m m O n s - l i z e n z e n

cc bY n d                                                           pu b li c d O ma i n ma R K

Diese Lizenz erlaubt das Verwenden des Materials, aber nur in       Diese Kennzeichnung wird nicht für selbst geschaffenes Ma-
seiner ursprünglichen Form, d.h. es dürfen keine Veränderungen      terial verwendet, sondern zeigt an, dass für ein Werk keiner-
vorgenommen werden (ND = „no derivatives“). Außerdem gilt           lei Urheberrechte mehr wirksam sind und es deshalb zu einem
wieder: Der Name des Urhebers / der Urheberin muss genannt          gemeinfreien Inhalt geworden ist. Vor der Vergabe dieser Kenn-
werden.                                                             zeichnung muss sichergestellt werden, dass auch in anderen
                                                                    Rechtssystemen (also weltweit) keine rechtlichen Beschränkun-
cc bY n c sa                                                        gen bei der Nutzung mehr wirksam sind, was in der Regel eher
Diese Lizenz erlaubt das Verwenden und Bearbeiten des Materi-       schwierig ist.
als unter den folgenden drei Bedingungen: Der Name des Urhe-
bers / der Urheberin muss genannt werden, das Material darf         g emei n fR ei h ei t

nicht für kommerzielle Zwecke benutzt werden und bearbeitete        Es gibt prinzipiell zwei Wege, wie Inhalte gemeinfrei werden
Versionen des Materials müssen mit derselben Lizenz (CC BY          können: Durch Ablauf oder Fehlen des urheberrechtlichen
NC SA) versehen werden.                                             Schutzes und durch Entlassung eines Werkes in die Gemein-
                                                                    freiheit. Beide Möglichkeiten sind stark von den Regelungen
cc bY n c n d                                                       des nationalen Urheberrechts geprägt, weshalb das Konzept der
Diese Lizenz erlaubt das Verwenden des Materials unter den          „Gemeinfreiheit“ auch nicht international gleich ist. Der Begriff
folgenden drei Bedingungen: der Name des Urhebers / der Urhe-       „Public Domain“ stammt bspw. aus dem angelsächsischen Raum
berin muss genannt werden, das Material darf nicht für kommer-      und ist nicht ganz deckungsgleich mit der kontinentaleuropäi-
zielle Zwecke benutzt werden und auch nicht verändert, sondern      schen Gemeinfreiheit, was unter anderem Auswirkungen darauf
nur in seiner ursprünglichen Form verwendet werden.                 hat, wie ein Werk gemeinfrei werden kann.
                                                                    Das betrifft auch die Anwendung von CC 0. Das amerikanische
Mit der Vergabe von einer dieser sechs Lizenzen können Werk-        Copyright beinhaltet bspw. keine expliziten Urheberpersönlich-
schaffende entscheiden, wie frei der Umgang mit ihren Materialien   keitsrechte, wie sie im kontinentaleuropäischen Kontext verbrei-
gestaltet werden soll. Creative Commons bietet außerdem noch        tet sind. Auch in Deutschland ist die Unverzichtbarkeit dieser
zwei „Public Domain“-Werkzeuge an, die einen etwas anderen          Urheberpersönlichkeitsrechte gesetzlich festgehalten, was be-
Zweck erfüllen. Es handelt sich hier nicht um Lizenzen, sondern     deutet, dass (im Gegensatz zu den USA) nicht alle mit der Ur-
um Instrumente, mit denen Inhalte gemeinfrei werden können,         heberschaft verbundenen Rechte vollständig aufgegeben werden
also in den öffentlichen Besitz („Public Domain“) übergehen, und    können. Trotzdem ist die Verwendung von CC 0 empfehlens-
ohne jegliche Einschränkungen genutzt werden können.                wert, da damit auf ein Maximum an Rechten verzichtet wird und
                                                                    man so seine eigenen Werke ohne jegliche Einschränkungen der
cc 0 ( „zeRO “)                                                     Allgemeinheit zur Verfügung stellen kann.
Während alle CC-Lizenzen auf dem Urheberrecht aufbauen,             Bei CC 0 lizensierten Materialien ist man somit zwar von der ju-
kommt CC 0 einer Verzichtserklärung gleich, mit der Urheber-        ristischen Verpflichtung zur Quellenangabe entbunden, im Sinne
Innen sämtliche Rechte im Zusammenhang mit dem eigenen              der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und als Anerkennung
Material aufgeben können. Die Anwendung von CC 0 wird häu-          der Leistung der UrheberInnen sollte aber auch bei CC 0 lizen-
fig durch das nationale Urheberrecht eingeschränkt, das einen       sierten Materialien stets eine Quellenangabe erfolgen.
Verzicht auf alle mit der Urheberschaft verbundenen Rechte
nicht vorsieht (auch in Deutschland ist das der Fall). Für diese
Fälle enthält die Lizenz eine bedingungslose Nutzungserlaubnis.

OPEn EDUCaTiOnal REsOURCEs — infORMaTiOnEn fÜR HOCHsCHUllEHREnDE                                                                                  11
C r e at i v e - C o m m o n s - L i z e n z e n

                                                                             bspw. die „ND“-Bedingung in einer CC-Lizenz das Bearbei-
                                        sehr offen

                                                                             ten und Kombinieren (Revise and Remix) des Materials, wel-
                            PD
                                                                             ches damit nicht mehr als OER bezeichnet werden kann. Auch
                                                                             die „NC“-Bedingung stellt bereits eine Einschränkung der Wei-
                                                                             terverwendung (Reuse) dar, da keine kommerziellen Zwecke
                                                                             verfolgt werden dürfen. Dies betrifft unter Umständen z.B. die
         teilen                                       CC0
                                                                             Nutzung in der universitären Weiterbildung oder in Volkshoch-
                                                                             schulen. Wenn man also wirklich „offene“ Bildungsressourcen
        remixen                                       BY                     und echte OER schaffen möchte, sollte man sich nur im dunkel-
                                                                             grünen Bereich des Lizenzspektrums bewegen.

     kommerziell                                      BY    SA

         teilen                                       BY    NC

       remixen                                        BY    NC   SA
                                                                            Wei ter fü h r en d e I n fo r mati o n en u n d R efer en z e n

                                                                                                                „Open Content – Ein Praxisleit-
                                                                                                                faden zur Nutzung von Creative-
                                                      BY    ND
                                                                                                                Commons-Lizenzen“

         teilen                                                                                                 Till Kreutzer, herausgegeben
                                                                                                                von der Deutschen UNESCO-
                                                      BY    NC   ND                                             Kommission, HBZ und Wikime-
                                                                                                                dia Deutschland (2015).
                                        geschlossen

                                                                                                                https://irights.info/wp-content/
                                                                                                                uploads/2015/10/Open_
                       alle Rechte                                                                              Content_-_Ein_Praxisleitfaden_
                       vorbehalten                                                                              zur_Nutzung_von_Creative-
                                                                                                                Commons-Lizenzen.pdf
  „Creative Commons Lizenzspektrum DE“ von JoeranDE/ Jöran
 Muuß-Merholz auf Basis der Arbeit von Shaddim unter CC BY 4.0
 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0) via Wikimedia Com-
 mons (https://t1p.de/CC-Spektrum), hier ans Layout angepasst

 Cr eati v e- Co m m o n s-L iz e n z e n u n d ihre Of f e n h ei t         Li n k s

 Wie man sieht sind manche CC-Lizenzen „offener“ als ande-                   Creative Commons:
 re. Das bedeutet, dass sie den NutzerInnen mehr Freiheiten bei              https://creativecommons.org
 der Weiterverwendung von Materialien geben. Die abgebilde-                  Offen für Kommerz? Bildungsmaterialien und das Problem
 te Übersicht reiht die verschiedenen Lizenzen im Spektrum zwi-              nicht-kommerzieller Lizenzen:
 schen „Public Domain“ (größtmögliches Maß an Offenheit) bis                 https://irights.info/artikel/
 hin zum vollen gesetzlichen Urheberrechtsschutz (hier symbo-                oer-creative-commons-noncommercial/28879
 lisiert durch das amerikanische Copyrightzeichen). Nicht alle               Gemeinfreiheit und Creative Commons Zero:
 CC-Lizenzen sind gleichermaßen für OER geeignet. So ­verbietet              https://irights.info/artikel/was-istcc0/28750

12                                                                     open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende
4. OER finden und nutzen

All g em ei n e H i n we ise z u r Nu t z u n g vo n OER            E i n e OER - Li n k s a mml u n g zu m E i n s ti eg

Wenn man weiß, was eine OER ausmacht, und ein Grundver-             Natürlich können Sie auch direkt an der „Quelle“ suchen, denn
ständnis der verschiedenen CC-Lizenzen vorhanden ist, hat man       es gibt einige Websites, die einen großen Fundus an verschiede-
eine gute Basis. Aber auch wenn bekannt ist, welche Art der         nen OER-Materialien bieten. Hier ist es nützlich, wenn man et-
Nutzung durch die unterschiedlichen Lizenztypen erlaubt ist,        was recherchiert und weiß, welche Arten von Inhalten wo zu
gilt es noch ein paar praktische Aspekte zu beachten, damit­man     finden sind. Die folgende Auswahl an Links bietet eine gute Ein-
freie Bildungsressourcen möglichst effizient finden und rich-       stiegsmöglichkeit, um sich mit der vorhandenen OER-Landschaft
tig nutzen kann. Im Internet ist viel zu entdecken, vor allem       vertraut zu machen:
wenn man weiß, wie und wo man suchen muss. Leider gibt es
keine­einzelne Website, über die man Zugang zu sämtlichen frei      • Zentrales OER Repositorium der Hochschulen in
­lizenzierten Inhalten hat, aber es gibt verschiedene Repositori-     ­Baden-Württemberg (https://www.oerbw.de/)
 en, die unterschiedliche Arten von OER enthalten. Für Baden-       • MIT Open Course Ware (https://www.ocw.mit.edu)
 Württemberg gibt es bspw. das Zentrale OER Repositorium der        • OpenLearn (https://www.open.edu/openlearn)
 Hochschulen (ZOERR) unter www.oerbw.de, in dem Lehrende            • Wikipedia (https://www.wikipedia.org)
 aus allen Hochschulen des Landes ihre Materialien als OER ver-     • Europeana (https://www.europeana.eu)
 öffentlichen können.                                               • Wikiversity (https://www.wikiversity.org)
                                                                    • ZUM-Wiki (http://wikis.zum.de/zum)
OER su c h en u n d f in de n                                       • OpenLearnWare (https://openlearnware.de/)
Eine sehr einfache Möglichkeit zur Suche nach freien Ressourcen     • Edutags (https://www.edutags.de)
ist die Verwendung eines entsprechenden Filters bei einer einfa-    • OERhörnchen Suche (https://oerhoernchen.de)
chen Google-Recherche. Unter „Einstellungen“ und „Erweiter-         • OpenStax (https://openstax.org)
te Suche“ finden Sie in der Rubrik „Ergebnisse eingrenzen“ die      • PhET interactive simulations (https://phet.colorado.edu)
Option „Nutzungsrechte“, mit der Sie nach Lizenzen filtern kön-     • Medienportal für MINT Unterricht
nen. Denken Sie daran, dass englische Suchbegriffe nützlich sein       (https://medienportal.­siemens-stiftung.org/)
könnten, da die meisten der momentan frei lizenzierten Materia-     • Vimeo (https://vimeo.com/creativecommons)
lien aus dem englischsprachigen Raum stammen.                       • OER Commons (https://www.oercommons.org)
                                                                    • OER World Map (https://oerworldmap.org/)
                                                                    • CC-Search von Creative Commons
                                                                       (http://search.­creativecommons.org)
                                                                    • Freie Bilddatenbank des Tiroler Bildungsservice
                                                                       (https://bilder.tibs.at)
                                                                    • Flickr Creative Commons
                                                                       (https://www.flickr.com/­creativecommons)
                                                                    • pxhere (https://pxhere.com/)
                                                                    • Aiconica (Icons) (http://aiconica.net/)
                                                                    • Pexels (https://www.pexels.com)
Weg zur gefilterten Suche nach OER-Inhalten                         • Hamburg Open Online University (https://www.hoou.de/)
(Screenshot der Google-Suche „OER“, nicht unter freier Lizenz)
                                                                    • Commonwealth of Learning (http://doer.col.org)

open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende                                                                   13
OER finden und nutzen

 Die verfügbaren Inhalte auf diesen Plattformen werden ständig          Hier ein Beispiel, wie das aussehen sollte:
 mehr – es lohnt sich also, wenn man schon bekannte Seiten öf-
 ters besucht. Wenn Sie häufiger im Internet nach OER-Materiali-
 en suchen, werden Sie bestimmt auch noch auf andere Websites
 mit freien Bildungsressourcen stoßen.

 Ve rw en d u n g vo n CC -l iz e n z ie rt e n WErk e n

 Wenn Sie nützliche OER im Internet gefunden haben, die mit
 einer Creative-Commons-Lizenz versehen sind, dann möchten
 Sie diese natürlich auch verwenden (gemeint ist hier nur das Ein-
 beziehen in eigene Arbeiten und das Weiterverbreiten). Dabei           Squirrel, likeaduck, CC BY 2.0, Flickr

 müssen Sie darauf achten, dass Sie sämtliche notwendigen An-
 gaben machen, da sonst die Creative-Commons-Lizenzverein-              „Squirrel“ ist der Titel, unter dem der Urheber „likeaduck“ ­dieses
 barung nicht wirksam ist. Ganz ähnlich wie beim Zitieren von           Foto online veröffentlicht hat. Als Lizenz wurde CC BY 2.0 ver-
 Quellen in einer wissenschaftlichen Arbeit geht es hier um An-         wendet – das bedeutet, dass „likeaduck“ nur genannt werden
 gaben, die die Ressource, ihre UrheberInnen und ihre Auffind-          möchte, ansonsten unterliegt die Verwendung dieses Bildes keinen
 barkeit dokumentieren. Zusätzlich müssen auch noch Informati-          weiteren Einschränkungen. Wichtig ist, dass die Lizenz nicht nur
 onen zu der vergebenen CC-Lizenz gemacht werden.                       angegeben wird, sondern auch ein Link zur Langfassung der Lizenz
                                                                        (der sog. legalcode in der richtigen Version, also hier 2.0) gesetzt
 Die sogenannte TULLU-Regel von Jöran Muuß-Merholz und                  wird. Als Ursprungsort dieses Bildes ist die Website „Flickr“ ange-
 Sonja Borski für OERinfo – Informationsstelle OER hilft ­Ihnen         geben. Da diese Angabe allein noch nicht ausreicht, wurde ein Link
 dabei, an alle wesentlichen Komponenten einer korrekten                direkt zum Foto gesetzt.
 Lizenz­angabe zu denken:

                          Die TULLU -Re g e l

 	T Titel:              Wie ist das Material benannt?
 	U    UrheberIn:       Wer hat das Material erstellt?
 	L    Lizenz:          Unter welcher CC-Lizenz wird veröffentlicht?
 	L    Link zur Lizenz: Wo ist der Lizenztext zu finden?
 	U    Ursprungsort: Wo ist das Material zu finden?

                                                                        Squirrel, likeaduck, CC BY 2.0,
                                                                        www.creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode,
     (CC BY 4.0,
                                                                        www.flickr.com/photos/thartz00/4800708754
     www.creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode/,
     www.open-educational-resources.de/oer-tullu-regel)
                                                                        Wenn Sie eine im Internet gefundene Ressource offline nutzen
                                                                        möchten (zum Beispiel in gedruckter Form auf einem Arbeits-
                                                                        blatt für Ihre Studierenden), dann müssen Sie auch dort die glei-
                                                                        chen Angaben machen. Da Sie dann natürlich keine Links setzen
                                                                        können, schreiben Sie die jeweiligen Internetadressen aus.

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OER finden und nutzen

W is sen s w ertes z u Liz e n z an g abe n                         Hier ein Beispiel:
Creative Commons sieht vor, dass diese Lizenzangaben „in an-
gemessener Form“ gemacht werden sollen. Das heißt unter an-
derem, dass die Angaben so angebracht werden sollen, dass die
RezipientInnen klar erkennen können, zu welchem OER-Ob-
jekt sie gehören. Entweder müssen die Informationen also in ent-
sprechender räumlicher Nähe zu sehen sein (bevorzugte Varian-
te, durchaus auch in kleinerer Schrift als der Normaltext) oder
in Fuß- oder Endnoten festgehalten werden. Letzteres empfiehlt      Phalaenopsis cultivar,          Phalaenopsis cultivar,
                                                                    Julian Herzog,                  Julian Herzog,
sich dann, wenn die Darstellung der OER-Objekte von den Li-         CC BY 4.0,                      CC BY 4.0, Wikimedia
zenzangaben beeinträchtigt wird, bspw. wenn mehrere Bilder zu       https://creativecommons.org/    Farbe verändert von
                                                                    licenses/by/4.0/legalcode       Claudia Zimmermann
einer Collage verarbeitet werden oder in schneller Abfolge inner-   Wikimedia,
                                                                    https://­c ommons.wikimedia.
halb eines Videos zu sehen sind.                                    org/wiki/File:Phalaenopsis_­
Was es noch zu bedenken gilt, sind kleine Unterschiede in den       cultivar_01.jpg

unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzfassungen (von 1.0
bis 4.0). So verlangt bspw. CC 4.0 keine zwingende Angabe des
Titels mehr (sie schadet aber auf jeden Fall nicht), während dies   Links

bei früheren Versionen notwendig ist. Wenn Sie die TULLU-Re-        OER-Hörnchen zur einfachen Suche im Web
gel gewissenhaft berücksichtigen, sollten sämtliche Lizenzbedin-    und auf ­verschiedenen Portalen:
gungen erfüllt sein.                                                https://oerhoernchen.de/suche
                                                                    Lizenzhinweisgenerator zum Erstellen von Lizenzhinweisen
B ea r bei tu n g vo n CC -l iz e n z ie rt e n Werk e n            für Wikipedia Bilder:
Die meisten Ressourcen, die unter einer CC-Lizenz stehen,           https://lizenzhinweisgenerator.de/
­können nicht nur in ihrer originalen Form verwendet, sondern       Informationen rund um Creative Commons:
 auch bearbeitet werden (es sei denn, sie enthalten die „ND“-­      https://irights.info/kategorie/themen/
 Bedingung). Das bietet viele spannende Möglichkeiten, da           creative-commons-lizenzen
 ­Inhalte an die eigenen Bedürfnisse angepasst, erweitert und mit   Linkliste zu OER Quellen:
  anderen Materialien kombiniert werden können. Für die richtige    https://www.was-ist-oer.de/
  Vorgehensweise müssen folgende Aspekte beachtet werden:           oer-finden-anlaufstellen-fuer-freie-­materialien
  • Wenn Sie entsprechend lizenziertes Material bearbeiten­oder
      mit anderen ­Ressourcen kombinieren, gelten gleiche Bedin­
     gungen für die Lizenzangaben wie bei Verwendung ohne Bear-
      beitung (siehe TULLU-Regel).
  • Zusätzlich ist zu beachten, dass für Materialien, die mit den
     Lizenzversionen CC 3.0 oder CC 4.0 lizenziert wurden, beson-
     dere Auflagen gelten. Diese Lizenzfassungen erfordern, dass
     Sie als Teil der Lizenzangabe zusätzlich anführen müssen, ob
     Sie Änderungen vorgenommen haben. Außerdem müssen Sie
     ­frühere Änderungen angeben, die andere Personen durchge-
      führt und angegeben haben.

open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende                                                               15
5. OER selbst erstellen und freigeben

                                                       Wie erstellt man OER? Ein paar nützliche ­Hinweise                                                                                           D i e K o mb i n ati o n vo n CC - L i zen zen

                                                       Das Erstellen von eigenen OER-Materialien ist nicht besonders                                                                                Bei der Erstellung von eigenen Bildungsressourcen bietet es
                                                       kompliziert. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten:                                                                                  sich an, auf bereits vorhandene OER zurückzugreifen und die-
                                                                                                                                                                                                    se in die Gestaltung von neuem Material einzubeziehen. Wenn
OER Global Logo, Jonathas ­M ello, CC BY 3.0, UNESCO

                                                                                                                                                                                                    Sie dann Ihre selbsterstellten Inhalte zu einer freien Bildungs-
                                                                                                                                                                                                    ressource machen und mit einer CC-Lizenz ausstatten möchten,
                                                                                                                                                                                                    muss zuerst die Kompatibilität der Lizenzen von verwendeten
                                                                                                                                                                                                    Komponenten überprüft werden. Das bedeutet, Sie müssen klä-
                                                                                                                                                                                                    ren, ob die betreffenden Materialien gemeinsam zu etwas Neuem
                                                                                                                                                                                                    verarbeitet werden dürfen. Dazu kommt, dass die Lizenzen der
                                                                                                                                                                                                    enthaltenen Ressourcen Einfluss darauf haben, welche CC-Li-
                                                                                                                                                                                                    zenz Sie selbst vergeben können. Diese Grafik illustriert, welche
                                                                                                                                                                                                    Kombinationen erlaubt sind:
                                                                                                                            Vectorized CC License Compatibility Chart compact, CC0 1.0, Wikimedia

                                                       • Stellen Sie sicher, dass in Ihrer selbst produzierten OER ­keine
                                                         fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalte enthalten sind.
                                                         Auch unabsichtliche oder unwissentliche Urheberrechtsver-
                                                         letzungen können unangenehme Konsequenzen haben. Ent-
                                                         halten sein dürfen aber andere OER, bereits bestehendes Ma-
                                                         terial, dessen Urheberschaft Sie innehaben, und neue, eigene
                                                         Ideen.
                                                       • Wenn mehrere Personen zu einer OER beigetragen haben,
                                                         müssen Sie die gewünschte Namensnennung abklären (Sie
                                                         können bspw. einen Teamnamen wählen oder alle Namen
                                                         einzeln angeben).
                                                       • Achten Sie auf die richtige Lizenzierung: Erst dadurch wird
                                                         Ihr Material zu einer richtigen OER (wie das funktioniert, er-
                                                         klären wir anschließend). Denken Sie auch daran, dass eine
                                                         Creative-Commons-Lizenzierung nicht wieder zurückgenom-
                                                         men werden kann, wenn sie einmal vorgenommen wurde.                                                                                        Wie man sieht, dürfen Inhalte, deren Lizenz die „ND“-Bestim-
                                                       • Machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihre OER weiterverbrei-                                                                                  mung (no derivatives) enthält, mit keiner anderen Lizenz kom-
                                                         ten möchten. Damit so viele Menschen wie möglich davon                                                                                     biniert werden. Das liegt daran, dass keine Veränderungen er-
                                                         profitieren können, empfiehlt sich eine Veröffentlichung in                                                                                laubt sind, denn die Kombination mit anderen Materialien stellt
                                                         einem geeigneten Repositorium für freie Bildungsressourcen                                                                                 bereits eine Form der Veränderung dar. Auch die Lizenz CC BY
                                                         wie dem Zentralen OER Repositorium der Hochschulen in                                                                                      SA erlaubt nicht, dass derart lizenziertes Material mit irgendeiner
                                                         ­Baden-Württemberg (ZOERR) unter www.oerbw.de.                                                                                             der restriktiveren Lizenzen kombiniert wird, da das ja das Grund-
                                                       • Verwenden Sie möglichst ein Dateiformat, das gut nachnutz-                                                                                 prinzip dieser Lizenz (das Material auch in Zukunft und in bear-
                                                         bar ist (Sie können zum Beispiel ein Aufgabenblatt als pdf                                                                                 beiteten Versionen unter den gleichen Bedingungen zur Verfü-
                                                         und als docx oder odt veröffentlichen).                                                                                                    gung zu stellen) verletzen würde.

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OER selbst erstellen und freigeben

Wenn Sie also die Kompatibilität von verwendeten Materiali-        Sie bringen die Lizenz­grafik        Sie halten sowohl die ­Lizenz
en überprüft haben, stellt sich die Frage, welche Lizenz nun für    und einen Verweis auf die           als auch die Lizenzfassung
die selbst erstellte OER vergeben werden kann. Hier gilt folgen-   ­Lizenzfassung am Material an:       schriftlich fest:
der Grundsatz: Wenn OER-Bestandteile mit unterschiedlichen
(kompatiblen) Lizenzen verwendet wurden, muss für die neue
OER immer zumindest die restriktivste der vorkommenden Li-                Ar b ei ts b latt                    Ar b ei ts b lat t

zenzen gewählt werden. Wenn Sie beispielsweise in einem neu                   von einem                            von einer
erstellten Skriptum ein mit CC BY lizenziertes Bild und einen             tollen Lehrenden                     tollen Lehrenden
mit CC BY NC lizenzierten Text verarbeitet haben, müssen Sie
zumindest eine CC BY NC Lizenz vergeben (andere Möglichkei-                                4. 0                   CC By 4. 0

ten wären CC BY NC SA oder die noch restriktivere Lizenz CC          www.creativecommons.org              www.creativecommons.org
                                                                        /licenses/by/4.0/                    /licenses/by/4.0/
BY NC ND). Man sieht also, dass durch die Verwendung von                    legalcode                            legalcode
eher restriktiven Lizenzen die Nutzung auch von nachfolgen-
dem, bearbeitetem Material eingeschränkt wird. Deshalb gilt: So    Wichtig: In beiden Fällen sollten Sie die URL für den gewählten
                                                                   Lizenztext abdrucken.
offene Lizenzen wie möglich wählen!

Eig en e W e rk e m i t e in e r CC - Liz e n z ve rse he n        L i zen zi e ru n g on li n e

 Wenn Sie Ihre eigenen Inhalte zu einer richtigen OER machen       Wenn Sie Ihre Ressource über das Internet lizenzieren möchten,
 wollen, geht es ans Lizenzieren. Dazu sind folgende Schritte      können Sie das direkt auf der Homepage von Creative Commons
­nötig:                                                            tun. Unter https://creativecommons.org/choose/?lang=de finden
 • Wählen Sie eine geeignete Creative-Commons-Lizenz aus, mit      Sie eine benutzerfreundliche Eingabemaske, die Sie nicht nur bei
    der Sie Ihr Werk versehen wollen, und eine Lizenzfassung:      der Wahl der Lizenz unterstützt, sondern Ihnen auch das Ange-
    Creative Commons empfiehlt hier die aktuellste internatio­     ben von Metadaten möglich macht.
    nale Version (momentan CC 4.0).
 • Wenn Sie andere OER verwendet haben: Prüfen Sie, ob de-
    ren Lizenzen auch miteinander kompatibel sind, und ob die
    Vergabe Ihrer gewählten Lizenz zulässig ist.
 • Überprüfen Sie, ob Ihre OER alle Informationen enthält, die
    zukünftige NutzerInnen für eine korrekte Namensnennung
    brauchen (Name, Titel...).
 • Abhängig davon, welche Art von Material Sie erstellt haben
    und wie Sie es weiterverbreiten möchten, gibt es dann zwei
    wesentliche Wege der Lizenzierung: offline oder online.

Lizenzierung offline                                               Eingabemaske zur Lizenzierung, Screenshot von Creative Commons,
                                                                   CC BY 4.0 (www.creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode/)
Wenn Sie zum Beispiel ein Arbeitsblatt als OER freigeben und
in gedruckter Form an Ihre Studierenden verteilen möchten, ha-
ben Sie zwei Möglichkeiten, die Lizenz zu kennzeichnen:            Auf der Creative-Commons-Homepage unter https://­
                                                                   creativecommons.org/about/downloads/ können Sie auch das
                                                                   entsprechende Icon der gewählten Lizenz herunterladen.

open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende                                                                        17
OER selbst erstellen und freigeben

 Sie sollten entweder diese Lizenzgrafik („CC BY“) samt Verweis         Um die Auffindbarkeit über verschiedene Plattformen und Kon-
 auf die Lizenzversion („4.0“) oder deren schriftliche Entspre-         texte hinweg zu verbessern, werden standardisierte Beschrei-
 chung („CC BY 4.0“) an Ihrem Material anbringen und mit dem            bungselemente in sogenannten Metadatenschemata ­definiert.
 Lizenztext verlinken. Den Link zum Lizenztext finden Sie am            Für Bildungsressourcen gibt es zum Beispiel das Learning
 einfachsten durch eine Google-Suche der gewählten Lizenz („CC          ­Object Metadata Schema (LOM) oder das Schema der Learning
 BY 4.0“). Achten Sie darauf, dass Sie den Link zur Langfassung          Resource­Metadata Initiative (LRMI).
 der Lizenz setzen. Abhängig davon, welches Material Sie lizen-          Die Metadatenschemata legen fest, mit welchen Elementen
 zieren, können diese Angaben unterschiedliche Formen anneh-             ­Ressourcen beschrieben werden und oft auch welche Begriffe­
 men – bei schriftlichen Inhalten (z.B. Foliensatz oder Skriptum)       für die Beschreibung verwendet werden (sog. kontrolliertes
 lassen sie sich leicht in die Ressource selbst integrieren, bei an-      ­Vokabular). Ihnen begegnen diese Schemata in Form von Fel-
 deren Formaten (z.B. Fotos oder Videos) werden die Lizenzin-              dern in den Eingabemasken, zum Beispiel wenn Sie OER in ein
 formationen meistens direkt neben dem Material angezeigt. Auf             Repositorium wie das ­ZOERR hochladen.
 manchen Websites erscheinen beim Hochladen Eingabefelder
 für die Art der Lizenzierung oder der Nutzungsrechte.
 Mit der korrekten Lizenzierung einer OER werden mehrere Zie-
 le verfolgt: Zukünftige NutzerInnen Ihrer OER sollen schnell
 und einfach erkennen können, dass es sich um eine OER handelt
 und welche Nutzungsbedingungen dafür gelten, damit sie das
 Material richtig und mit rechtlicher Sicherheit verwenden kön-
 nen. Außerdem ist die Lizenzierung wichtig für die Auffindbar-
 keit von Materialien im Internet – deshalb ist es hilfreich, sich
 mit der Funktion von Metadaten vertraut zu machen.

 OER mit metadaten versehen. Was sind Metadaten?

 Metadaten dienen der formalen und inhaltlichen Beschreibung­
  von Objekten. Sie erleichtern das Auffinden und ­Auswählen.
 In Bibliothekskatalogen helfen sie z.B. alle Bücher eines Au-
 tors oder zu einem Thema zu finden, ohne jedes einzelne
 Buch im Regal durchgehen zu müssen. Auch Suchmaschinen
 und ­Datenbanken nutzen Metadaten, um Suchergebnisse zu
 ­optimieren und das Sortieren sowie das Filtern nach bestimmten
  Kriterien zu ermöglichen.                                             Teil der Eingabemaske im Zentralen OER Repositorium der
                                                                        ­Hochschulen in Baden-Württemberg (www.oerbw.de) basierend auf
  Neben den formalen Angaben wie AutorIn, Titel und Veröf-               edu-sharing Software (metaVentis GmbH)
  fentlichungsdatum sind inhaltliche Beschreibungen wie Thema,
  Fachgebiet und eine kurze Zusammenfassung die wichtigsten
  Metadaten für fast alle Arten von Werken. Bei allen frei lizenzier-
  ten Materialien ist zudem ein Lizenzhinweis unverzichtbar.
  Für OER können zusätzlich noch Angaben zur Zielgruppe­, dem
  didaktischen Zweck und dem Zeitbedarf die Suche und Auswahl
  erleichtern.

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OER selbst erstellen und freigeben

W elc h e M eta d ate n s ol lt e ich be r e it st e l l e n?      Links

Denken Sie bei der Angabe der Metadaten daran, wie Sie selber­     Lizenzangabengenerator:
suchen. Überlegen Sie, welche Informationen für das Finden,        https://oerhoernchen.de/bildungsteiler
Auswählen und Verwenden Ihrer Materialien wichtig oder hilf-       Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden:
reich sind.                                                        ­https://irights.info/artikel/kombinieren-bearbeiten-remixen-
 • Absolutes Minimum:                                               oer-richtig-verwenden/28560
   UrheberIn, Titel, Lizenz                                         Tipps zur OER-Erstellung:
• Wünschenswert:                                                    https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/oer-material-fuer-
   Stichwörter zu Inhalt, Datum, Sprache, Fachgebiet und zur        alle/181176/10-nuetzliche-tipps-um-eigene-oer-materialien-
   Materialart sowie eine kurze Beschreibung des Materials.         zu-erstellen
• Bonus:                                                            Standards und Metadaten:
   Angaben zum Einsatz wie Zielgruppe, didaktischer Zweck,          https://www.e-teaching.org/projekt/nachhaltigkeit/metadaten
   Zeitaufwand oder Schwierigkeitsgrad.
• Bei Bedarf:
   Technische Angaben zu benötigter Software o.ä.

Geben Sie auch direkt im Material mit an, wie Ihr Werk ­zitiert
bzw. der Lizenzhinweis formuliert werden soll, inklu­sive Link
zum Lizenztext und dem passenden Icon. Das erleichtert
die Nachnutzung und fördert die korrekte Angabe Ihrer Ur­
heberschaft. Der Hinweis kann bspw. auf dem Deckblatt, auf der
letzten Folie oder im Abspann erfolgen.
Zum Beispiel:

Bitte so angeben:
„Mein Werk“ von A. Musterfrau/Organisation ist lizenziert unter
einer Creative Commons - Namensnennung 4.0 Lizenz (https://
creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode).

Es kann außerdem sinnvoll sein, die Angaben zu Urheberschaft
und Lizenz in Kurzform in der Fußzeile o.ä. zu wiederholen, ins-
besondere wenn man davon ausgehen kann, dass häufig nur ein-
zelne Teile des Materials nachgenutzt werden.
Kurzform für die Fußzeile:

„Mein Werk“ CC BY A. Musterfrau/Organisation

open Educational Resources — Informationen für Hochschullehrende                                                                    19
6. OER digital@bw — das Projekt

                                                                    d a s zen tR a le O eR R epO s i tO R i u m ( zO eR R )

                                                                                            WWW. O eR b W. d e

 Was i st O ER di gi t al @b w?                                     Das ZOERR
 OER digital@bw ist ein vom Ministerium für Wissenschaft,           … ist die Publikationsplattform für offene Lehr-/Lernmaterialien
 Forschung und Kunst Baden-Württemberg gefördertes Projekt             der Hochschulen in Baden-Württemberg.
 im Rahmen des Hochschulnetzwerks Digitalisierung der Leh-          … ist offen für OER aus Deutschland und aller Welt.
 re (HND-BW). Projektpartner sind die Universitätsbibliothek        … ist Repositorium & Referatorium in einem.
 Tübingen (Projektleitung), die Hochschule Reutlingen und die       … ist offen für Materialien aller Hochschularten und Fachgebie-
 Universität Ulm. Die Universitäten Stuttgart und Freiburg als         te sowie für alle Inhalte der beruflichen Weiterbildung mit
 Partner aus der ersten Förderphase arbeiten bei strategisch-kon-      Hochschulbezug.
 zeptionellen Themen um OER und das ZOERR weiter mit.               … wird dauerhaft verfügbar sein.
 Ziel des Projekts ist die Weiterentwicklung und Etablierung des    Ziele
 zentralen OER Repositoriums (ZOERR) sowie die Förderung            Als Schaufenster der Lehre zeigt das ZOERR die Lehrexpertise
 der Nutzung und Produktion von Open Educational Resources          der WissenschaftlerInnen in Baden-Württemberg.
 an den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg.                   Als zentraler Ort für OER dient das ZOERR der Schaffung von
 Drei Arbeitspakete dienen dieser Zielsetzung:                      Synergien und Kooperationen über Hochschulstandorte hinweg.
 1) Förderung von Open Educational Resources an den                 Durch Qualitätssicherung und Zitierfähigkeit steigt die Publika-
     Hochschulen des Landes                                         tion von Hochschul-OER in ihrer Bedeutsamkeit und fördert die
 • Informationsmaterial, Schulungskonzept,                          Reputation der AutorInnen.
     Multiplikatorengewinnung                                       Durch Best Practice Beispiele wird die Qualität der Lehre
 • Anwenderstudie                                                   verbessert.
 2) Technisch-organisatorische Weiterentwicklung des                Für wen?
     Dienstbetriebes des ZOERR                                      OER publizieren können Lehrende und Hochschulmitarbeiter-
 • Hochschul-Release mit erweitertem Veröffentlichungswork-         Innen sowie Studierende unter Mitwirkung eines Dozenten /
     flow, weiteren Schnittstellen und Anbindungsmöglichkeiten      einer Dozentin.
  • automatisierte Metadatenübernahme, Features zur Bewertung       OER nutzen können Lehrende aus allen Bildungsbereichen,
     von OER                                                        SchülerInnen, Studierende, Weiterbildungsinteressierte und
  • edu-sharing Arbeitsgruppe nach Vorbild anderer Anwender-        Andere.
     gruppen (z.B. DSpace)                                          Die veröffentlichten Inhalte sind auch über die üblichen Such-
  • Etablierung eines kollaborativen Customer-Relationship-         maschinen auffindbar dank entsprechender Metadaten. Bedeut-
     Managements für die Redaktions- und Supportleistungen des      same OER werden im Verbundkatalog k10plus erschlossen und
     ZOERR                                                          somit auch über die Bibliothekskataloge auffindbar.
 3) Muster-Agentur mit Maßnahmen zur Produktionsunter-              Von wem?
     stützung                                                       Das ZOERR ist ein Service im Rahmen des Hochschulnetzwerks
 • Unterstützung bei der Neuentwicklung von OER sowie der           Digitalisierung der Lehre (HND-BW), dauerhaft betrieben von
     Weiterentwicklung bestehender Materialien, bei technischen,    der Universitätsbibliothek Tübingen. Aufbau und Weiterent-
     didaktischen und organisatorischen Fragen                      wicklung des ZOERR sowie von Services rund um OER erfol-
 • Dokumentation von Standardproblemen bei der Produktion           gen in Zusammenarbeit mit vielen Partnern an den Hochschu-
     von OER, Entwicklung von Lösungsempfehlungen                   len des Landes.

20                                                            OPEn EDUCaTiOnal REsOURCEs — infORMaTiOnEn fÜR HOCHsCHUllEHREnDE
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