Organisationsreglement - SRCCA

 
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Organisationsreglement - SRCCA
Organisationsreglement

                         Organisationsreglement

                                             Gültig für das Jahr 2021
                                                  Datum: 28.02.2021
                                                          Version: V1

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Organisationsreglement - SRCCA
Inhaltsverzeichnis
1      Organisation der SRCCA ............................................................................................................................................................................ 3
    1.2        Aufbau des Verbands ....................................................................................................................................................................... 3
    1.3        Vorstand ........................................................................................................................................................................................... 4
       1.3.1      Zentralvorstand (ZV) .................................................................................................................................................................... 4
       1.3.2      Technische Kommission (TK) ...................................................................................................................................................... 4
       1.3.3      SRCCA-Vereine........................................................................................................................................................................... 5
       1.3.4      Wahl in den Vorstand .................................................................................................................................................................. 5
    1.4        Anträge ............................................................................................................................................................................................. 6
       1.4.1      Eingabe der ZV-Anträge .............................................................................................................................................................. 6
       1.4.2      Eingabe der TK-Anträge .............................................................................................................................................................. 6
       1.4.3      Eingabe der EFRA-Anträge ......................................................................................................................................................... 6
    1.5        Funktionen und Aufgaben der SRCCA ............................................................................................................................................. 7
       1.5.1      Zentralvorstand ............................................................................................................................................................................ 7
       1.5.2      Technische Kommission .............................................................................................................................................................. 8
       1.5.3      Finanzielle Unterstützung der Rennveranstalter ......................................................................................................................... 8
       1.5.4      Team Manager-Regelung an Europa-/Weltmeisterschaften ....................................................................................................... 9
    1.6        SRCCA Statuten ............................................................................................................................................................................. 11
2      SRCCA Geschäftsfälle – Webseiten Services .......................................................................................................................................... 13
3      Rennbewerbungen und Rennanmeldungen .............................................................................................................................................. 13
    3.2        Rennbewerbung für die Austragung eines GP oder SM Laufes ..................................................................................................... 13
    3.3        Anmeldung an internationale Rennen ............................................................................................................................................ 13
       3.3.1      Anmeldungen an EM/WM .......................................................................................................................................................... 13
       3.3.2      Nicht Teilnahme bei Registrierung für EM oder WM ................................................................................................................. 13
       3.3.3      Nachmeldungen für EM oder WM ............................................................................................................................................. 13
4      SRCCA Beiträge und Kosten .................................................................................................................................................................... 14
       4.2.1      Verbandsbeiträge ...................................................................................................................................................................... 14
       4.2.2      Weitere Kosten .......................................................................................................................................................................... 14
5      Organisation der Schweizermeisterschaften ............................................................................................................................................. 15
    5.2        Rennausschreibung ........................................................................................................................................................................ 15
    5.3        Anmeldeverfahren und Startgeld .................................................................................................................................................... 15
    5.4        Funktionen und Aufgaben an einem Rennanlass ........................................................................................................................... 16
       5.4.1      Rennleiter .................................................................................................................................................................................. 16
       5.4.2      Referee ...................................................................................................................................................................................... 16
       5.4.3      Obmann ..................................................................................................................................................................................... 16
       5.4.4      Registration................................................................................................................................................................................ 16
       5.4.5      Technische Kontrolle ................................................................................................................................................................. 16
       5.4.6      Zeitmessung .............................................................................................................................................................................. 17
       5.4.7      Starter (nur für Verbrenner-Kategorien) .................................................................................................................................... 17
       5.4.8      Speaker ..................................................................................................................................................................................... 18
    5.5        Transponder ................................................................................................................................................................................... 18
    5.6        Senderabgabe ................................................................................................................................................................................ 18
    5.7        Resultatsaushang ........................................................................................................................................................................... 18
    5.8        Fahrerpodest .................................................................................................................................................................................. 18
    5.9        Boxengasse .................................................................................................................................................................................... 19
    5.10       Personelle Besetzung der Funktionen für Schweizermeisterschaften ........................................................................................... 19
    5.11       Die Rennkommission ...................................................................................................................................................................... 19
6      Infrastruktur ............................................................................................................................................................................................... 20
    6.1        Gesamtanlage ................................................................................................................................................................................ 20
    6.2        Restaurant / Theke oder Clubhütte ................................................................................................................................................ 20
    6.3        Sicherheit ........................................................................................................................................................................................ 20
    6.4        Notfall.............................................................................................................................................................................................. 20
    6.5        Piste ................................................................................................................................................................................................ 21
       6.5.1      Abmessungsvorschriften für Flachbahn Verbrenner ................................................................................................................. 21
       6.5.2      Abmessungsvorschriften für Offroad Verbrenner ...................................................................................................................... 21
       6.5.3      Abmessungsvorschriften für Flachbahn Elektro ........................................................................................................................ 21
       6.5.4      Abmessungsvorschriften für Offroad Elektro ............................................................................................................................. 21
    6.6        Boxengasse .................................................................................................................................................................................... 22
    6.7        Fahrerlager ..................................................................................................................................................................................... 22
    6.8        Fahrerpodest .................................................................................................................................................................................. 22
    6.9        Zeitmessung ................................................................................................................................................................................... 23
       6.9.1      Decoder und Transponder ......................................................................................................................................................... 23
       6.9.2      Induktionsschlaufe ..................................................................................................................................................................... 23
       6.9.3      Computeranlage und Zeitmesssoftware .................................................................................................................................... 23
       6.9.4      Zubehör ..................................................................................................................................................................................... 23
       6.9.5      Ausfallsicherheit......................................................................................................................................................................... 24
7      Glossar ...................................................................................................................................................................................................... 24
    7.2        Verwendete Abkürzungen .............................................................................................................................................................. 24
Organisationsreglement - SRCCA
Organisationsreglement

1 Organisation der SRCCA

1.2 Aufbau des Verbands
Die SRCCA besteht aus dem Zentralvorstand ZV und der Technischen Kommission TK und ihren
angeschlossenen Clubs mit Ihren Clubmitgliedern.

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1.3 Vorstand

1.3.1 Zentralvorstand (ZV)

      ZV-PräsidentIn

           o      KassierIn

           o      SekretärIn

           o      TK-PräsidentIn

           o      BeisitzerIn PR

           o      BeisitzerIn Romandie/Tessin

1.3.2 Technische Kommission (TK)

      TK-PräsidentIn

           o      Obmann V8TR/V10TR

           o      Obmann V8OR

           o      Obmann E8OR

           o      Obmann LS5TR

           o      Obmann LS6OR

           o      Obmann E10OR

           o      Obmann E10TR/E8TR

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1.3.3 SRCCA-Vereine

Der SRCCA gehören zur Zeit 40 Vereine an:

  Nr.:   Club:                                                    Kanton   Status:
    1    AMCS Auto Modell Club Schaffhausen                       SH
    2    ART Racing Team Switzerland                              BE
    3    BCZ Buggyclub Zentralschweiz                             LU
    4    Buggy Club Hornets                                       SG
    5    Buggy Club La Côte                                       VD
    6    EMBCM Elektro Modell Buggy Club March                    ZH
    7    EOCD Elektro Offroad Club Dielsdorf                      ZH
    8    ERMC Electrique Radio Modele Club                        VD
    9    Geneva Model Cars                                        GE
   10    HVBRS High Voltage Buggy Racer Säntis                    SG
   11    JRT Joker Racing Team                                    LU
   12    Kaiju Racing Härkingen                                   SO
   13    LRCCA Liechtensteinische R/C Car Clubs Association       LI
   14    MACW Modell Auto Club Wohlen                             AG
   15    MBCJ Mini Buggy Club Jura                                JU
   16    MBLR Mini Buggy Lausanne et Région                       VD
   17    MBRRS Mini Bolides Rolle Région Saubraz                  VD
   18    MCRCB Mini Car Racing Club Baar                          ZG
   19    MCRTB Model Car Racing Team Bern                         BE
   20    Mini Racing Chiasso                                      TI
   21    Modell Auto Club Höfe                                    SZ
   22    Modell Rennsport Sport Club St. Gallen                   SG
   23    Modell Rennsport Team Ostschweiz                         SG
   24    Modelltech Cars Club                                     VS
   25    MORC Modell Off Road Club Oberbüren                      SG
   26    MRCAL Mini Racing Cars Aigle et Lausanne                 VD
   27    MRCL Modell Rennsport-Club Langenthal                    BE
   28    MRCP Mini Racing Club Pilatus                            LU
   29    MRCU Modell Rennsport Club Unterland                     ZH
   30    MRR Mini Racing Rheintal                                 GR
   31    MRTM Mini Racing Ticino e Moesa                          TI
   32    NMBC Neuchâtel Mini Buggy Club                           NE
   33    Off-Road Club Berner Seeland                             BE
   34    Offroad-Team Zürich                                      ZH
   35    ORCM Off Road Club Montagny                              VD
   36    PS93 Modellautoclub Frenkendorf                          BL
   37    RC Buggy Club Mägenwil                                   AG
   38    rc-offroader.ch                                          BE
   39    RCRB RC Racing Birseck                                   BL
   40    RTZOW Racing Team Zürcher Oberland und Winterthur        ZH
   41    TIT Team indoortrack Schöftland                          AG

1.3.4 Wahl in den Vorstand
Sind vor der DV bereits Bewerbungen für Ämter in der SRCCA bekannt, dann müssen sich allfällige
Mitbewerber bis spätestens 1 Woche vor der DV schriftlich beim Vorstand bewerben.
Bestehen bis dahin keine Bewerber, so sind spontane Bewerbungen an der DV zulässig.

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1.4 Anträge
Anträge sind in schriftlicher Form und unterzeichnet vom Club an die SRCCA zu senden. Es werden keine
mündlichen Anträge berücksichtigt.

1.4.1 Eingabe der ZV-Anträge

Die ZV-Anträge können durch die der SRCCA angeschlossenen Clubs und durch die SRCCA selbst zu Handen
der DV eingereicht werden.
Die ZV-Anträge müssen bis am 12. Januar eingereicht werden, damit sie an der DV, welche am letzten
Samstag im Monat Januar stattfindet, behandelt werden können.
Die angenommenen ZV-Anträge werden erst im Folgejahr in Kraft treten.
ZV-Anträge umfassen Themen wie Änderungen in der Organisation, Statutenänderungen und Änderungen auf
die Beiträge für Clubs und Lizenzen.
Die Stimmberechtigten Clubdelegierten werden jeweils aufgrund der Zahlen des Vorjahres bestimmt. Dabei ist
die Anzahl Stimmen von der Anzahl bestellten nationalen Lizenzen abhängig.

1.4.2 Eingabe der TK-Anträge
Die TK-Anträge können durch die der SRCCA angeschlossenen Clubs und durch die SRCCA selbst zu Handen
des zuständigen Obmannes mit Kopie an den TK-Präsidenten eingereicht werden.
Die TK-Anträge müssen bis am 31. Oktober eingereicht werden, damit sie an der TK-Hauptsitzung, welche im
Monat November und nach dem EFRA AGM stattfindet, behandelt werden können. Ein TK-Antrag hat die
besten Chancen, wenn er früh im Jahr kommuniziert wird und zusammen mit dem Obmann vorbereitet wird.
Weiter ist empfohlen, die Fahrer (zB mittels Umfrage) zu konsultieren, um eine abgestützte
Entscheidungsgrundlage an der TK-Hauptsitzung zu erhalten.
Die angenommenen TK-Anträge werden in der Regel für das kommende Rennjahr in Kraft treten.
TK-Anträge umfassen alle Änderungen zu Reglementen, zum Rennkalender, zur Rennvergabe und zum
Startgeld.

1.4.3 Eingabe der EFRA-Anträge
Die Anträge zu Handen der EFRA können nur durch die SRCCA eingereicht werden.
Die EFRA-Anträge sind bis am 31. August zu Handen der EFRA einzureichen.
Wünscht ein der SRCCA angeschlossener Club einen EFRA-Antrag vorzubereiten, so ist der bis am 31. Juli an
an den zuständigen Obmann und an den TK-Präsidenten zu senden. Falls notwendig, beruft der TK-Präsident
eine TK-Sitzung Ende August ein, um die an die EFRA zu stellenden Anträge zu bearbeiten.

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1.5 Funktionen und Aufgaben der SRCCA
Rolle und Aufgaben der SRCCA-Organe/-Funktionen

1.5.1 Zentralvorstand

ZV-PräsidentIn
 Leitet den Verband.
 Erkennt zukunfts- und marktorientierte Änderungen für das Wachstum und Fortbestand der SRCCA.
 Hat Stellvertretungsfunktion für alle Zentralvorstandsmitglieder, wenn diese verhindert sind.
 Kennt alle Geschäfte, welche erledigt werden müssen.
 Erstellt und unterstützt bei der Dokumenten- und Berichterstellung.
 Ist für die Übersetzungen in Deutsch und Englisch verantwortlich.
 Ist Taktgeber gemäß Planung und ermahnt die Mitglieder über pendente Aufgaben.
 Ist Ansprechpartner der EFRA.
 Ist verantwortlich für den Rennkalender aller Kategorien.

KassierIn
 Erledigt Buchhaltung und Finanzgeschäfte der SRCCA.
 Erstellt und versendet die Rechnungen und gegebenenfalls auch die Mahnungen an die Clubs.
 Erkennt allfällige notwendige finanzielle Massnahmen und informiert den ZV-Präsidenten.
 Erarbeitet zusammen mit dem ZV das Budget.
 Erstellt den Rechnungsbericht, Bilanz und Erfolgsrechnung zu Handen der DV pro Kalenderjahr.
 Lässt die Buchhaltung von der gewählten Revision im Januar vor der DV prüfen.

SekretärIn
 Die Administration von Adressen und Lizenzen ist zu 100% Sache der Vereine, die Administration pflegt und
   berichtigt diese Daten falls notwendig.
 Bietet den Support für die Webseitenfunktionen an.
 Ist Aktuar für alle in der SRCCA hergestellten Dokumente auf Datenträger. Die Daten werden einmal jährlich
   auf Datenträger gesichert und beim ZV-Präsidenten und dem Sekretariat archiviert.
 Erstellt Infobeiträge und ist verantwortlich für den Inhalt der Webseite
 Leitet das Ranglistenbüro.
 Ist verantwortlich für die Protokolle an den TK- und DV-Sitzungen.

Beisitzende/r 1 (Public Relations)
 Organisiert die Berichterstattung für nationale und internationale Anlässe wie auch spezielle Anlässe wie
   Ausstellungen und SRCCA-Feiern.
 Betreut das Marketing und die Corporate Identity (Auftritt, Logo und Design) für die SRCCA.
 Erkennt Trends in der Rennszene und bespricht diese mit dem ZV und der TK.
 Unterstützt die TK und den ZV in allen Geschäftsbereichen und kann Aufgaben und Projekte im Auftrag des
   ZV und/oder der TK ausführen.

Beisitzende/r 2 (Übersetzungen)
 Erstellt von allen Dokumenten und Formularen, die für die Geschäfte der SRCCA notwendig sind, die
   Übersetzungen in Französisch und/oder Italienisch ab Deutscher Vorlage.
 Pflegt alle Dokumentationen in Französisch und/oder Italienisch und aktualisiert diese bei Änderungen.
 Redigiert die Französischen und/oder Italienischen Inhalte auf der Webseite.

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1.5.2 Technische Kommission

TK-PräsidentIn
 Leitet die Technische Kommission.
 Ist verantwortlich für alle Geschäfte, die durch ihn oder durch einen Obmann entstehen.
 Hat Stellvertretungsfunktion für alle Obmänner, wenn diese verhindert sind.
 Vertritt den ZV-Präsidenten wenn dieser verhindert ist.
 Erstellt oder bearbeitet TK-Anträge und unterstützt den Obmann im Vorgehen der Antrags- und
   Beschlussfassung.
 Ist verantwortlich für die Qualität der Reglemente und zeitgerechtes Aufschalten auf der Webseite.

Der Obmann
 Leitet seine ihm übertragene Kategorie.
 Ist verantwortlich für die Erstellung des technischen Reglements und dessen Aktualität.
 Erkennt notwendige Änderungen und stimmt diese im Rahmen einer Fahrer- und/oder Clubbesprechung
   (Umfrage oder Sitzung) im Bedarfsfall ab.
 Behandelt TK-Anträge und notwendige Veränderungen und bespricht diese an der TK-Sitzung.
 Koordiniert die Renntermine in Abstimmung mit den Clubs und mit dem ZV-Präsidenten.
 Führt nötigenfalls eine Abstimmung der Rennvergabe mittels Fahrerabstimmung durch.
 Koordiniert die internationalen Rennanmeldungen und leitet diese an den ZV-Präsidenten weiter.
 Informiert die Fahrer und Clubs über Neuigkeiten der SRCCA und der EFRA über die SRCCA NEWS auf
   der Webseite oder über direkte Kommunikation.
 Ist anwesend an allen SM Rennen. Er wird im Bedarfsfall durch die Obmänner der anderen Kategorien
   vertreten oder – wo sinnvoll – durch den TK-Präsidenten. Voraussetzung hierfür ist, dass jeder Obmann
   mindestens eine weitere Kategorie technisch in allen Belangen genau kennt.
 Er ist automatisch das höchste Mitglied der Rennkommission (Jury) und ist besorgt, dass gemäß Reglement
   gefahren wird, die technische Kontrolle korrekt erledigt wird und bei Entscheidungen mitwirkt, die außerhalb
   des Reglements gefällt werden müssen.
 Sendet nach jedem Rennen die Vorlaufsrangliste und die Finalrangliste an das Ranglistenbüro oder
   aktualisiert die Resultate selbst auf der SRCCA-Homepage.
 Er bewirtschaftet den Internet-Auftritt seiner Sektion und erstellt oder organisiert einen Kurzbericht für alle
   SM-Anlässe.
 Er erstellt am Ende der Saison einen Abschlussbericht zu Handen der TK-Hauptsitzung im November.
 Fällt ein Obmann während der Saison aus, kommt er seinen Aufgaben nicht nach bzw. verletzt seine
   Pflichten schwerwiegend, so kann die TK zusammen mit dem Zentralvorstand diesen suspendieren und
   einen Stellvertreter einsetzen. Möchte der suspendierte Obmann das Amt weiterhin ausführen, so muss er
   sich an der nächsten DV für das Amt neu bewerben.

1.5.3 Finanzielle Unterstützung der Rennveranstalter
Mit Beschluss vom 24.01.2015 hat die DV den Antrag des ZV angenommen, den Rennveranstaltern finanzielle
Unterstützung zukommen zu lassen. Diese Unterstützung zielt zum Einen auf eine
Verbesserung/Aufrechterhaltung der Qualität der Rennen ab und soll zum Anderen eine gewisse
Planungssicherheit gewährleisten und drohende Verluste bei schlecht besuchten Anlässe (zB aufgrund der
Witterung) abwenden und den Veranstalter im Voraus dagegen absichern.

1.5.3.1 Startgeldausgleich
Die SRCCA entrichtet dem Rennveranstalter die Anzahl Startgelder zwischen der festgelegten Mindestanzahl
und der tatsächlichen Anzahl Startgelder. Die Entschädigung erfolgt pro Wochenende, nicht pro Lauf. Für die
Berechnung der tatsächlichen Anzahl Startgelder wird die Vorlaufrangliste herangezogen. Finden an einem
Wochenende zwei Läufe statt, so sind die tatsächlichen Startgelder aus den beiden Vorlaufranglisten zu
addieren und mit der festgelegten Mindestanzahl zu vergleichen. Die Mindestanzahl ist pro Klasse und

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Wochenende wie folgt festgelegt und gilt jeweils für alle am Anlass teilnehmenden Kategorien kombiniert, inkl.
allfälliger nicht offizieller Gastkategorien:

                  E10TC/E8TR:                   45 Nennungen (kombiniert)
                  E10OR:                        60 Nennungen
                  E8OR:                         50 Nennungen (pro Wochenende)
                  LS5TC/F1:                     40 Nennungen (kombiniert)
                  LS6OR:                        40 Nennungen (pro Wochenende)
                  V8OR:                         70 Nennungen
                  V8/V10TR:                     60 Nennungen (V8TR und V10TR kombiniert)

Der Veranstalter, der an einem Anlass weniger als die festgelegte Mindestanzahl Nennungen verzeichnen
muss, verfasst einen schriftlichen Antrag zusammen mit der Vorlaufrangliste zu Handen des ZV und des
zuständigen Obmannes. Nach Prüfung des Antrags und Bestätigung des Obmannes veranlasst der ZV die
Auszahlung des Startgeldausgleichs an den Rennveranstalter.

Über diese Regelung hinausgehende Härtefälle können und werden auf Antrag hin individuell behandelt. Der
betroffene Rennveranstalter verfasst dazu einen schriftlichen und vom zuständigen Obmann visierten Antrag zu
Handen des ZV.

1.5.3.2 Taggeldentschädigung für Rennfunktionäre
Die Taggeldentschädigung für Rennfunktionäre soll dem Rennveranstalter helfen, eine gute Qualität der Rennen
aufrechtzuerhalten, indem für Personen, die fix eine Funktion an den Rennen übernehmen, eine Entschädigung
bezahlt werden kann. Diese Entschädigung beträgt 125.- pro Person und Tag. Diese wird ausschliesslich für die
Funktionen des
    - Referees
    - Zeitmessers
    - Verantwortlichen für die technische Kontrolle
entrichtet. Die Entschädigung kann auch an einen Obmann entrichtet werden, der zusätzlich zu seiner Funktion
als Obmann noch eine der genannten Aufgaben dediziert übernimmt und nicht selbst am Anlass mitfährt.

Überschreitet der Anlass die unter 1.5.3.1 festgelegte Mindestanzahl um 50%, so sind 50% der Taggelder durch
den Veranstalter zu tragen. Überschreitet der Anlass die unter 1.5.3.1 festgelegte Mindestanzahl um 75%, so
übernimmt der Rennveranstalter die vollen Taggelder.

Sofern eine Klasse eine anderweitige Regelung für die Bezahlung von fixen Funktionären festgelegt hat (zB
über die Erhöhung des Startgeldes) so ist diese Bestimmung nicht anwendbar.

Der Obmann meldet dem ZV nach dem jeweiligen Anlass die dedizierten Funktionäre und bestätigt deren
Einsatz. Nach Prüfung der Meldung erfolgt die Auszahlung an die jeweiligen Personen.
In Absprache mit dem ZV und/oder in Fällen, wo die Mindestanzahl Nennungen nach 1.5.3.1 um 50% oder mehr
übertroffen wird, kann der Rennveranstalter die Taggelder auch direkt auszahlen und danach die Differenz mit
der SRCCA abrechnen.

1.5.4 Team Manager-Regelung an Europa-/Weltmeisterschaften

1.5.4.1 Pflichten des Team Managers
Die Team Manager sind verantwortlich, dass die Fahrer über die Abläufe, Zeitpläne und Beschlüsse der
Rennleitung informiert werden.
Zu den Pflichten eines Team Managers gehören:
a) Einsitz in alle Team Manager Meetings (kann je nach Rennen und Bedingungen zwischen einem regulären
    Meeting am Morgen bis zu unzähligen Meetings während des ganzen Tages variieren)

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Organisationsreglement

b) Lückenlose Information aller Fahrer über
   i. Beschlüsse aus den Team Manager Meetings
   ii. Änderungen des Zeitplanes
   iii. Änderungen im Ablauf
   iv. Organisatorische Vorgaben des Veranstalters

1.5.4.2 Benennung und Entschädigung des Team Managers
a) Wird die Schweiz mit 15 oder mehr Fahrern am Anlass vertreten, so kann ein dedizierter Team Manager
   entsandt werden. Dafür übernimmt die SRCCA die Reisekosten (Flug/Fahrt [Economy bzw. 2. Klasse] und
   Hotel [effektive Kosten für ein maximal Mittelklasse-Hotel, bis max. CHF 100.-/Nacht]), zudem hat der Team
   Manager Anspruch auf eine Spesenpauschale von CHF 30.- pro Tag.
b) Wird die Schweiz mit weniger als 15 Fahrern am Anlass vertreten, so wird erwartet, dass einer der Fahrer
   die Team Manager-Aufgabe übernimmt. Alternativ kann ein Begleiter diese Aufgabe übernehmen.
   In diesen Fällen werden die Reisekosten nicht erstattet. Als Unkostenbeitrag erhält der Team Manager eine
   Entschädigung von CHF 150.- für den ganzen Anlass.
c) An Europa- und Weltmeisterschaften ist der Team Manager berechtigt, einen Apéro für die Fahrer und Ihre
   Begleiter zu organisieren. Die Kosten dafür werden bis zu einem Betrag von CHF 15.- pro Person
   vollumfänglich von der SRCCA übernommen.

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Organisationsreglement

1.6 SRCCA Statuten
Art I NAME
1     Unter dem Namen SRCCA Swiss R/C Car Clubs Association wurde am 4.Dezember 1976 ein Verband
      im Sinne von Art.60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches gegründet. Der Verband Schweizerischer
      Clubs für ferngesteuerte Automodelle verbindet die Clubs der ganzen Schweiz und des Fürstentums
      Lichtenstein. Seine Dauer ist unbeschränkt.
2     Die Geschäftsstelle befindet sich jeweils beim Zentralpräsidenten.
3     Der Zweck des Schweizerischen Verbandes ist:
      -Zusammenschluss der Fahrer von radiogesteuerten Automodellen in der ganzen Schweiz und im
      Fürstentum Liechtenstein.
      -Schaffung einheitlicher technischer Reglemente.
      -Abstimmung von nationalen Rennterminen.
      -Erstellung von Richtlinien für Veranstaltungen.
      -Beratung in organisatorischen und technischen Fragen.
      -Überwachungs- und Kontrollaufgaben von technischen Reglementen und Organisationen der Rennen
      -Veröffentlichung der nationalen und internationalen Rennresultate.
      -Versicherungswesen.
      -Pflege eines sportlichen und freundschaftlichen Geistes innerhalb der RC-Clubs.
      -Verbindung und Kontakte mit der Europäischen Federation radiogesteuerter Automodelle genannt
      EFRA).
      -Herausgabe einer RC-Zeitschrift als offizielles Verbandsorgan.
      -Koordinationsaufgaben, PR und Werbung für den RC- Sport.
      -Repräsentationsaufgaben gegenüber Presse und Behörden.
II    ORGANE
4     Die Organe des Verbandes sind:
      a) Delegiertenversammlung
      b) Zentralvorstand
      c) Kommissionen
      d) Rechnungsrevisoren
5     Anstelle einer ordentlichen Generalversammlung ist jedes Jahr im Januar eine Delegiertenversammlung
      vorgesehen. Auf Verlangen des Zentralvorstandes oder eines Drittels der Verbandsmitglieder können
      außerordentliche Delegiertenversammlungen einberufen werden. Wenn der Ort der
      Delegiertenversammlung nicht anlässlich der vorhergehenden Versammlung festgesetzt wurde, bestimmt
      ihn der Zentralvorstand.
6     Die Delegiertenversammlung muss mindestens vier Wochen im voraus einberufen werden. Anträge und
      Vorschläge zu Handen der Delegiertenversammlung müssen schriftlich mindestens vier Wochen (oder
      zum in der DV-Einladung genannten Termin) an den Zentralpräsidenten gerichtet werden.
7     Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Verbandes, die Delegiertenversammlung
      entscheidet über die durch
      -Zentralvorstand
      -Technische Kommission
      -Clubs
      eingereichten Anträge und behandelt außerdem folgende Geschäfte:
      a) Bericht des Zentralvorstandes, Rechnungsbericht, Entlastung des Zentralvorstandes, der
      Kommissionen und der Rechnungsrevisoren für ihr Mandat.
      b) Aufnahme und Ausschluss der Mitglieder.
      c) Wahl des Zentralvorstandes, der Kommissionen und der Rechnungsrevisoren.
      d) Festlegung des Ortes der nächsten Delegiertenversammlung.
      e) Festsetzung des Jahresbeitrages.
      f) Abstimmung der Renntermine.
      g) Beschlussfassung über eingereichte Anträge.
      h)Änderung der Statuten.
8     Wird keine geheime Abstimmung verlangt, so wird mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden
      Delegierten durch Handerheben abgestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
      Zentralpräsidenten.
9     Alle dem Schweizerischen Verband angeschlossenen RC-Clubs, stellen nach dem folgenden Modus ihre
      Delegierten:

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Organisationsreglement

      15 lizenzierte Mitglieder 1 Delegierter
      16 -30 lizenzierte Mitglieder 2 Delegierte
      31 -50 lizenzierte Mitglieder 3 Delegierte
      51 -70 lizenzierte Mitglieder 4 Delegierte
      71 -90 lizenzierte Mitglieder 5 Delegierte
      über 90 lizenzierte Mitglieder 6 Delegierte
10    Der Zentralvorstand besteht aus sechs Mitgliedern, nämlich:
      -Dem Präsidenten, dem Sekretär, dem Kassier, dem TK Präsident und zwei beigeordneten Mitgliedern.
      Bei den Zentralvorstandsmitgliedern sollten Vertreter aus folgenden Regionen berücksichtigt werden:
      -Westschweiz
      -Südschweiz
      -Deutschschweiz
      Es wird für ein Jahr gewählt. Der Zentralpräsident erledigt die laufenden Geschäfte mit seinen Kollegen
      und den Kommissionen.
11    Kommissionen können von der Delegiertenversammlung gewählt, oder vom Zentralvorstand bestimmt
      werden. Sie erfüllen die ihnen vom Zentralvorstand übertragenen Aufgaben nach dessen Weisungen und
      orientieren den Präsidenten über ihre Tätigkeit durch Zustellung ihrer Protokolle.
III   FINANZEN
12    Um die Kosten des Schweizerischen Verbandes zu decken, werden der Clubbeitrag, wie auch die
      Lizenzgebühren für das folgende Jahr alljährlich an der DV neu festgesetzt.
IV    MITGLIEDER
13    Es können nur konstituierte RC-Clubs Verbandsmitglieder sein.
      Ein RC-Club muss aus mindestens 15, davon mindestens 10 lizenzierten, Mitgliedern bestehen.
      In bestimmten Regionen kann der Zentralvorstand ausnahmsweise Clubs mit weniger als 15 Mitgliedern,
      mindestens jedoch 5 lizenzierte Mitglieder, aufnehmen.
      Bei einer Club-Neugründung müssen die bereits bestehenden Clubs aus deren Gebieten (Regionen,
      Kantone) angemessen berücksichtigt werden. Einer endgültigen Aufnahme kann aber nur die
      Delegiertenversammlung zustimmen. Die Clubstatuten müssen den Verbandsstatuten angepasst sein.
      Jedes lizenzierte Mitglied eines RC-Clubs, hat für den SRCCA einen Lizenzantrag auszufüllen.
14    Die Startnummern werden den Clubmitgliedern vom Zentralvorstand zugeteilt. Startnummern von
      Clubmitgliedern, die ihre Jahraktivität unterbrechen oder einstellen, werden nicht zurückgestellt. Rücktritte
      oder Ausschlüsse von Clubmitgliedern, müssen dem Zentralvorstand sofort schriftlich mitgeteilt werden.
15    Alle RC-Clubs als Verbandsmitglieder verpflichten sich zu einer engen Solidarität in Wort und Tat.
      Diejenigen, die diese Regel nicht beachten oder deren Zusammenarbeit mangelhaft ist, deren Betragen
      gegen die Interessen des Schweizerischen Verbandes gehen, können ausgeschlossen werden. Ein
      Ausschluss muss mit der Mehrheit der zwei Drittel, der, an der Delegiertenversammlung, anwesenden
      Delegierten beschlossen werden. Der Zentralvorstand hat aber die Möglichkeit, einen RC-Club als
      Mitglied von seinen Mitgliedschaftsrechten zu entheben, bis die nächste Delegiertenversammlung einen
      Entscheid gefasst hat. Die ausscheidenden oder ausgeschlossenen Mitglieder verlieren jedes Recht am
      Verbandsvermögen.
V     AUFLÖSUNG
16    Die Auflösung des Schweizerischen Verbandes kann nur mit der Mehrheit der zwei Drittel der Mitglieder
      beschlossen werden. Über die Verwendung des verbleibenden Vermögens entscheidet die
      Delegiertenversammlung.
VI    SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17    Hinsichtlich der Regelung von weiteren vereinsrechtlichen Fragen, gelten die einschlägigen
      Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art.60ff.).
18    Die vorstehenden Statuten treten an die Stelle der Gründungsstatuten vom 4.Dezember 1976, und der
      Neufassungen vom 24.November 1984 und 24.Januar 1995.

      SRCCA, Swiss R/C Car Clubs Association
      Zentralpräsidentin         Kassiererin
      Jacqueline Aebi            Susanne Lackner

      Wichtig: massgebend ist ausschließlich der deutsche Originaltext.

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Organisationsreglement

2 SRCCA Geschäftsfälle – Webseiten Services
Viele Tätigkeiten führen Sie über die Webseite www.srcca.ch komfortabel aus.
Nur brauchen Sie dazu eine Berechtigung. Haben Sie noch kein Login, dann lassen Sie sich registrieren.

Handbuch folgt, bisherige Beschreibung aufgrund des Neuaufbaus der Website nicht mehr gültig.

3 Rennbewerbungen und Rennanmeldungen
3.2 Rennbewerbung für die Austragung eines GP oder SM Laufes
Das Formular für die Rennbewerbung wird Anfangs November nach dem EFRA AGM zusammen mit dem
internationalen Rennkalender an die Obmänner versendet.
Der internationale Rennkalender gibt vor, welche Daten noch für die nationalen Anlässe verwendet werden
dürfen. Die Rennbewerbungen der Clubs sind an den Obmann zu senden oder an die zentrale E-Mail Adresse
tc@srcca.ch. Der Obmann stimmt die Renntermine im Dezember mit den Clubs ab. Dies wiederum ist die
Grundlage der für den definitiven Rennkalender, der der DV Ende Januar vorgelegt wird.
Mit Beschluss vom 26.01.2019 hat die DV entschieden, dass an Wochenenden, wo in der Schweiz ein
internationales EFRA oder IFMAR Rennen stattfindet (WM, EM, GP oder IR) keine anderen Rennen der
Schweizermeisterschaft (egal welcher Kategorie) ausgetragen werden dürfen.

3.3 Anmeldung an internationale Rennen
Die Startplätze für internationale Rennen (EM/WM) werden am EFRA AGM vergeben. Das EFRA AGM findet
idR am ersten November-Wochenende statt. Bis dahin müssen die Obmänner die geschätzte Zahl der
Allokationen für EM/WM-Teilnehmer an den ZV-Präsidenten melden. Dieser wiederum sorgt dafür, dass die
entsprechende Anzahl Startplätze für die SRCCA reserviert werden.

3.3.1 Anmeldungen an EM/WM
Für alle Teilnehmer, die an einer EM/WM teilnehmen wird ein SRCCA T-Shirt alle zwei Jahre gratis abgegeben.
Dieses T-Shirt ist an der offiziellen Eröffnungsfeier zu tragen.
Mit DV-Beschluss vom 26.01.2019 wurden die Kontingente für die Rückerstattung der Startgelder abgeschafft.
Es besteht somit kein Anspruch mehr auf teilweise oder volle Rückerstattung des Startgeldes für EM/WM.
Dieser Beschluss ist bereits für das Jahr 2019 gültig.

3.3.2 Nicht Teilnahme bei Registrierung für EM oder WM
Die Fahrerregistration für EM und WM ist bis zum EFRA AGM zu definieren, dazu ist die Zusage der Fahrer zu
dem Anlass im Folgejahr notwendig. Geringfügige Änderungen können bei der EFRA bis am 21. Dezember
noch ausgehandelt werden ohne Kostenfolge. Die SRCCA muss die Startgelder der EFRA und der IFMAR
gemäss bewilligten Allokationszahlen per 31.01. bezahlen und hat kein Anrecht auf dessen Rückzahlung auch
dann nicht, wenn der gemeldete Fahrer nicht am Anlass erscheint. Das Startgeld ist deshalb, wenn trotz
Anmeldung keine EM oder WM Teilnahme erfolgt, in jedem Fall vom Fahrer geschuldet. Die Nicht-Teilnahme
kann dabei entschuldigt oder auch unentschuldigt sein. Die SRCCA hat das Recht bei einer Abmeldung den
Platz für einen weiteren Fahrer aus der Warteliste weiterzugeben. Dazu wird das Startgeld neu verrechnet.

3.3.3 Nachmeldungen für EM oder WM
Für Nachmeldungen nach dem 21. Dezember muss zunächst der Platz bei der EFRA/IFMAR angefragt werden.
Wird ein Platz noch zusätzlich vergeben, werden Re-Allocation-Startplätze verrechnet, die das 1.5-Fache des
üblichen Startgeldes betragen.

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Organisationsreglement

4 SRCCA Beiträge und Kosten
4.2.1 Verbandsbeiträge

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 Clubbeitrag      Mitgliedschaft des Clubs                          400.-

 Fahrerlizenz     Alle Kategorien (1 Lizenz gültig für alle
                                                                     50.-
                  Kategorien)

4.2.2 Weitere Kosten

                                                                   2021
 EFRA           Internationaler Lizenzzusatz                         40.-
                Inkl. T-Shirt (alle 2 Jahre) und zur Deckung der
                Administrationskosten.
                Kann nur zusammen mit Fahrerlizenz bestellt
                werden.
 EM/CE: EFRA
            1 Klasse                                                140.-
            2 Klassen                                               200.-
 WM/CM: IFMAR
            1 Klasse                                                140.-
            2 Klassen                                               200.-
 SRCCA
                T-Shirt (zusätzlich oder ohne int. Lizenzzusatz)     30.-

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Organisationsreglement

5 Organisation der Schweizermeisterschaften
Eine Schweizermeisterschaft darf jeder Club ausführen, der im laufenden Jahr bei der SRCCA Mitglied oder
auch provisorisch Mitglied ist. Die Rennbewerbung für die Organisation ist in Kapitel 3.2 beschrieben.

Schweizermeisterschaftsläufe dürfen auf Schweizerboden, im Fürstentum Lichtenstein und im benachbarten
Ausland Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich ausgetragen werden, vorausgesetzt, das Rennen wird
von einem SRCCA Club in vollster Verantwortung organisiert. Im benachbarten Ausland entscheidet die SRCCA
ob der Anfahrtsweg und die Zollkonditionen für Fahrer zulässig sind.

5.2 Rennausschreibung
Die Rennausschreibung muss 30 Tage vor dem Anlass mindestens auf der SRCCA-Webseite publiziert werden.
Die Rennanmeldungsunterlagen sind an president@srcca.ch oder tc-chief@srcca.ch zu senden.

Die Ausschreibungsunterlagen müssen folgende Angaben mindestens beinhalten:
     Renndatum von bis
     Ort
     Anlass (Bezeichnung)
     Kategorie(n)
     Startgeld
     Registrationsmöglichkeiten, auf dem Web über myRCM oder per Mail an den Club.
     Kontaktperson und Telefon für Rückfragen (z.B. Rennleiter)
     Einzahlungsschluss mit den Angaben der Bankverbindung oder wenn vorhanden Paypalkonto.
     Beschreibung zum Areal (z.B: Tische vorhanden, Fahrerlager gedeckt, keine Stühle)
     Besondere Bemerkungen, falls notwendig (z.B. Parkordnung oder Ruhezeiten)
     Anfahrtsbeschreibung
     Hotelliste

Die Rennausschreibung darf weitere Informationen über die Anlassgestaltung enthalten.

5.3 Anmeldeverfahren und Startgeld
Um eine 100% Startberechtigung des Fahrers zu gewährleisten, registriert der Fahrer sich über myRCM oder
andere Registrationsmöglichkeiten, die in der Rennausschreibung erwähnt sind.
Die Startgelder sind pro Kategorie unterschiedlich aufgebaut und werden pro Kategorie festgelegt und haben in
diesem vereinbarten Rahmen zu erfolgen. Es können auch Ganzjahrespauschalen, die für alle oder eine Zahl
vereinbarter Anlässe gilt und im Voraus zu entrichten sind, erhoben werden.
Startgelder sind Reuegelder und sind in jedem Falle geschuldet, auch wenn der Fahrer dem Anlass fernbleibt.
Der Club darf das Startgeld auch nachträglich einfordern.
Wenn ein Fahrer unangemeldet erscheint und sich erst auf dem Rennplatz registrieren lässt, hat er das
Startgeld sofort zu entrichten. Der Club ist berechtigt eine angemessene Nachnenngebühr zu verlangen, diese
darf SFr. 20.- nicht überschreiten. Der Fahrer hat bei verspäteter Anmeldung keinen Einfluss auf die Einteilung.
Bei einem vollbesetzten Anlass ist es auch möglich, dass er nicht starten kann. Die Empfehlung ist in jedem Fall,
sich vor dem Anlass rechtzeitig, dh innerhalb der vorgegebenen Frist anzumelden.
Die Anmeldefrist soll vom Veranstalter so gewählt werden, dass es ihm möglich ist, nach Eingang der
Anmeldungen den Anlass entsprechend zu planen, die Zeitpläne und Gruppeneinteilungen zu erstellen. Der
Veranstalter kann den Anmeldeschluss frühestens eine Woche vor dem Anlass festlegen. Die Zeit zwischen
Anmeldeschluss und Anlass darf verkürzt werden, wenn dies vom Veranstalter gewünscht und für die Kategorie
sinnvoll ist. Der Anmeldeschluss sollte mit dem jeweiligen Obmann vorab besprochen und festgelegt werden.
Die Bezahlung des Startgeldes berechtigt lediglich zur Teilnahme am Rennen selbst, welches i.d.R. Samstag
und/oder Sonntag stattfindet. Unabhängig davon, ob ein Freitagstraining Teil des offiziellen Zeitplanes der

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Organisationsreglement

Rennveranstaltung ist, kann der Veranstalter für dieses eine zusätzliche Tagespauschale erheben. Diese sollte
für Fahrer, die am Rennen teilnehmen, nicht höher als 10.- ausfallen.

5.4 Funktionen und Aufgaben an einem Rennanlass
Für die Organisation des Anlasses ist hauptsächlich der Veranstalter verantwortlich. Er ist dafür besorgt, dass
genügend Personal gestellt wird, um die Funktionen und Aufgaben in notwendiger Qualität auszuführen.
Folgende Funktionen und Aufgaben sind erforderlich um einen Meisterschaftslauf ausführen zu können:

5.4.1 Rennleiter
   Er ist verantwortlich für das Funktionieren der Organisation und das Einhalten des Zeitplans.
   Der Rennleiter ist Ansprechpartner auch im Vorfeld des Anlasses.
   Er ist automatisch Mitglied der Rennkommission.
   Er ist am Gesamtanlass anwesend, er kann sich vertreten lassen, muss dies aber melden.

5.4.2 Referee
   Der Referee überwacht im Sinne der Schiedsrichterfunktion zusammen mit dem Obmann das
    Renngeschehen und beurteilt Rennsituationen. Er befindet sich üblicherweise auf dem Fahrerpodest und
    kontrolliert gleichzeitig auch den Auf- und Abgang zum Fahrerpodest.
   Er erteilt die Strafen -> Verwarnungen oder Penalties
   Er kann sich vertreten lassen, muss dies aber dem Renndirektor und/oder dem Obmann melden.

5.4.3 Obmann
   Die Obmannfunktion ist am gesamten Rennen verfügbar und wird von der SRCCA gestellt. Falls er
    verhindert ist, hat er einen Vertreter zu benennen (siehe 1.5.2).
   Er ist automatisch Mitglied der Rennkommission/Jury, hat dort aber lediglich beratende Funktion. Muss die
    Jury abstimmen, dann obliegt ihm bei Gleichstand der Stichentscheid.
   Der Obmann hat die höchste Weisungsbefugnis auf dem Rennplatz und kann bei fehlerhafter Ausführung
    durch die Rennorganisation einschreiten und Entscheide fällen/korrigieren.
   Der Obmann zusammen mit dem Rennleiter sind die Schiedsrichter und überwachen das Renngeschehen.
   Er erteilt die Strafen -> Verwarnungen oder Penalties
   Instruiert die Mitarbeiter bei der Technischen Kontrolle und stellt sicher, dass die Durchführung der Kontrolle
    gemäss Reglement gewährleistet ist.
   Er beurteilt die Wertung und trifft Tatsachenentscheide auf Basis des Reglements.
   Er ist Ansprechpartner für Zeitmessung, Referee und Technische Kontrolle und unterstützt diese wo
    notwendig.

5.4.4 Registration
   Bevor ein Fahrer offiziell am Rennen teilnehmen kann muss er sich bei der Registration anmelden.
   Die Registration ist im Besitz einer provisorischen Gruppeneinteilung und ergänzt diese nötigenfalls mit
    Nachnennungen.
   Nachnennungen werden unabhängig von der Stärkeklasse oder Zwischenklassierungen in die Gruppen
    eingeteilt, die noch nicht gefüllt sind.
   Die Startnummern werden dann ausgegeben, sofern keine fixen Fahrernummern verwendet werden.
   Die Registration kontrolliert Angaben zur Person, Geburtstag, Lizenz, Frequenz, Transpondernummer und
    die Zahlung des Startgeldes.

5.4.5 Technische Kontrolle
   Die Wagenabnahme ist offen ab dem ersten Training bis Ende des ersten Vorlaufs und muss spätestens
    dann abgeschlossen sein.

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Organisationsreglement

   Die Fahrzeuge, die noch während dem ersten Vorlauf kontrolliert werden müssen, werden direkt nach ihrem
    Lauf geprüft. Die Technische Abnahme ist spätestens für alle Fahrzeuge nach dem ersten Vorlauf
    abgeschlossen und sämtliche am Rennen zugelassene Fahrzeuge bzw. Chassis sind markiert.
   Die Kontrolldaten sind bei allen Fahrzeugen zu erfassen. Bei einer Beanstandung des Fahrzeugs ist dieses
    in regelkonformen Zustand zu versetzen und zu einer Nachkontrolle abzugeben. Wo die technische
    Kontrolle vor oder nach jedem Lauf geschieht, kann von einer Prüfung der Fahrzeuge an der
    Wagenabnahme abgesehen werden.
   Ab dem zweiten Vorlauf werden Regelverletzungen mit Verwarnung oder Penalty registriert. Penalties
    werden umgehend der Zeitmessung mitgeteilt. Diese nimmt die Korrekturen vor. Der Resultatsaushang wird
    entsprechend ersetzt.
   Kontrolliert werden die Abmessungen, das Gewicht, die homologierten Teile gemäß Fahrzeugspezifikation
    sowie weitere Elemente gemäss der jeweiligen Kategorie.
   Die kontrollierten Fahrzeuge müssen mittels einem Aufkleber und Farbmarkierung gekennzeichnet werden.
   Die Anzahl zugelassener Fahrzeuge pro Fahrer ist dem jeweiligen Kategorie-Reglement zu entnehmen.
   Die technische Kontrolle vor oder nach den Läufen funktioniert in den verschiedenen Kategorien
    unterschiedlich und muss an der Fahrerbesprechung entsprechend erläutert werden.
   Das Verfahren der technischen Kontrolle ist im technischen Reglement der Kategorie definiert.

5.4.6 Zeitmessung
   Der Zeitmesser führt die Zeitmessung aus und kann bei Schweizermeisterschaften die Ansagen, welche für
    die Piloten von Interesse sind mit übernehmen.
   Empfohlen bei Schweizermeisterschaften wird die elektronische Sprachansage für die Wiedergabe der
    Fahrerinformationen um den Zeitmesser möglichst zu entlasten.
   Bei internationalen Anlässen ist die elektronische Sprachansage reglementiert.
   Der Zeitmesser prüft die ständige Verfügbarkeit aller eingesetzten elektronischen Geräte (Schlaufe,
    Empfangsdecoder, Zeitmessprogramm, wenn benutzt auch die Anzeigetafel und die elektronische
    Sprachansage, die Monitorprogramme und die 2. Zeitmessung.)
   Der Zeitmesser prüft, soweit ihm das möglich ist, dass die Fahrer über die Zeitmessungsschlaufe korrekt
    registriert werden. Er meldet nicht zählende Fahrzeuge. Der betroffene Fahrer muss den Schaden oder das
    Problem umgehend beheben in dem er die Boxe aufsucht.
   Der Zeitmesser meldet Beobachtungen über nicht korrektes Befahren der Piste oder unfaires Verhalten an
    den Referee oder Obmann.
   Der Zeitmesser nimmt an den Resultaten eigenhändig Korrekturen vor, wenn diese aus den Ergebnissen
    ablesbar sind und dokumentiert diese schriftlich zu Handen des Obmannes und Referees.
   Weitere Korrekturen werden ihm mitgeteilt von der Technischen Kontrolle, Obmann und Referee und
    werden ebenso im Resultat vermerkt.

5.4.7 Starter (nur für Verbrenner-Kategorien)
   Der Starter kontrolliert und dirigiert den Startablauf.
   Die Startabläufe unterscheiden sich in den Kategorien, der Starter muss auf jeden Fall folgende
    Startmodelle begleiten: Einzelstart oder fliegenden Start bei den Vorläufen, Gruppenstart mit Formel 1
    Aufstellung, Gruppenstart Le-Mans Aufstellung, Gruppenstart mit vorausgehender Einwärmrunde bei den
    Finalen.
   Der Starter meldet, wenn notwendig Rennabbruch (rote Fahne), Gefahr (gelbe Fahne), Disqualifikation
    eines Fahrers (schwarze Fahne).
   Der Starter muss in den Finalen die Zieleinfahrten abwinken (mit der schwarz-weiss karierten Fahne), dabei
    ist zu beachten, dass der Führende und nicht der zuerst eintreffende Fahrer abgewunken wird.
   Während dem aktiven Rennen kontrolliert der Starter auch die Boxenstrasse:
         o Dabei wird geprüft, dass die Boxenstraße korrekt befahren wird.
         o Mechaniker halten sich an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
         o Die Fahrzeuge korrekt betankt und eingesetzt werden.
         o Und überwacht die STOP&GO Strafe.

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Organisationsreglement

5.4.8 Speaker
   Beim Speakerposten wird unterschieden zwischen Fahrerinformationen und Unterhaltung des Publikums.
   Die Fahrerinformationen werden immer mehr mit elektronischen Ansagesystemen übermittelt. Dies
    empfiehlt auch die SRCCA, weil die Informationen immer zeitgerecht, gleich konzentriert erfolgen und für die
    Fahrer verlässlich sind.
   International ist dies bereits Pflicht, es werden keine Fahrerinformationen mehr durch Speaker geliefert.
    Internationale Rennen werden ausschliesslich NUR in Englischer Sprache kommentiert.
   Die Speakerfunktion kann/darf durch den Zeitmesser übernommen werden.
   Folgende Informationen sind für die Fahrer wichtig:
        o Rechtzeitiges Aufrufen der Gruppe mit Namen der Piloten.
        o Kommentieren des Startszenarios mit Angabe der noch verbleibenden Zeit bis zum Start (3 Minuten
             / 2 Minuten / 1 Minute und 30 Sekunden vor dem Start). Die weitere Kontrolle überlässt er dem
             Starter.
        o Bekanntgabe des Rennendes.
        o Vorbereitung der nächsten Gruppe bis wiederum zu deren Start.
   Zusätzlich müssen Bestrafungen, Verwarnungen oder sonstige Probleme wie Verzögerungen, welche
    einzelne Fahrer oder die Gruppe betreffen umgehend mitgeteilt werden. Diese Informationen erhält der
    Speaker vom Referee, Obmann oder Zeitmesser.
   Kommentare zur Unterhaltung der Zuschauer sollten wenn immer möglich nicht durch den Zeitmesser
    erfolgen. Diese Informationen sollten akustisch getrennt von den Fahrerinformationen erfolgen.

5.5 Transponder
   An den SM-Läufen werden ausschliesslich persönliche Transponder eingesetzt.
   Der Veranstalter ist nicht zuständig für den Transponder ebenso nicht für einen Ersatztransponder.
   Es gibt keine Transponderausgabe.
   Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass das Zeiterfassungssystem korrekt funktioniert und jeden
    funktionierenden Transponder erfassen kann. Wenn der Transponder während dem Fahren seine Leistung
    abgibt oder generell schlecht zählt ist der Fahrer durch den Zeitmesser zu informieren. Es ist Sache des
    Fahrers, die Ursache zu beheben und für einen funktionierenden Transponder zu sorgen.

5.6 Senderabgabe
   Die Senderabgabe ist pro Kategorie geregelt. Die Vorschriften und auch die Folgen bei deren
    Zuwiderhandlung stehen im jeweiligen technischen Reglement.
   Wird die Abgabe und Deponierung verlangt, dann ist der Veranstalter besorgt, dass die Sender mit der
    nötigen Sorgfalt und mit dem nötigen Platz deponiert werden können.
   Das Senderdepot ist in jedem Fall gedeckt und die Sender sind vor Wasser zu schützen.
   Es wird generell empfohlen (aus haftpflichttechnischen Gründen), auf eine Senderabgabe zu verzichten.

5.7 Resultatsaushang
   Die Resultate müssen nach jedem Lauf umgehend an einer gut zugänglichen Anschlagswand übersichtlich
    ausgehängt werden.
   Nachträgliche Änderungen der Resultate, welche zwingend mit Jurykommentar versehen werden müssen,
    müssen umgehend ersetzt werden.
   Fahrer dürfen keine Resultate von der Anschlagswand entfernen. Wenn Resultate zum Behalten gewünscht
    sind, dann melden die sich beim Zeitmesser oder beziehen diese über das Web.

5.8 Fahrerpodest
   Das Fahrerpodest ist abgeschlossen oder überwacht während eine Gruppe am Fahren ist.
   Die Fahrer dürfen das Podest erst betreten, wenn die vorhergehenden Fahrer dieses verlassen haben.
   Auf dem Podest herrscht Ruhe und andere Fahrer werden nicht gestört.
   Die Kontrolle findet durch den Referee statt, der dann anschliessend auch den Lauf verfolgt.

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