Am Hochrhein - Gemeinde Hohentengen
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Nr. 9 · 6. Mai 2021 · Jahrgang 46 n t e n g e n Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Ho h e am Hoch r hein für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 9 / 2021 Fahrradprüfung der Gemeinschaftsschule Mitteilungsblatt Rheintal. Hohentengen am Hochrhein Seite 1
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Kontaktbeschränkungen Maskenpflicht • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden Private Treffen im öffentlichen oder privaten In folgenden Bereichen müssen alle Personen Personen (Paare gelten als ein Haushalt) Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. ab 6 Jahren eine medizinische Maske • In Arztpraxen Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich tragen*: • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und Bundes- Pflegeeinrichtungen. regelung 13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit *bis zum 14. Geburtstag Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an betreuung. ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit. *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Für Personal in Kitas, Grundschulförder- Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Ein Haushalt plus höchstens eine weitere klassen, Horten und Schulkindergärten. Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich zu Kindern. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: 13 Jahre werden nicht mitgezählt. • Im öffentlichen Personenverkehr Bundes- FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht: • Beim Einkaufen regelung Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz • Im öffentlichen Personennah- und Fern- an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. • In geschlossenen Räumen, die für die verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe- Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Öffentlichkeit oder für den Publikums- förderung und in den Einrichtungen und Warte- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. verkehr bestimmt sind bereiche dieser Angebote • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an • Beim Friseurbesuch und Fußpflegedienst- Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an Einsatzorten leistungen 5 aufeinanderfolgenden Tagen: • Bei den erlaubten körpernahen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal Dienstleistungen Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser • Während Veranstaltungen der Religions- unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre ausübung und Beerdigungen übernächsten Tag in Kraft. nicht mitgezählt. Ausgangsbeschränkungen • Inanspruchnahme medizinischer und Bundes- Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist regelung Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen veterinärmedizinischer Leistungen. der Individualsport im Freien alleine am Tag oder bei Nacht. • Begleitung unterstützungsbedürftiger erlaubt. Personen und Minderjähriger, Sorge- und Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Umgangsrecht. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Begleitung Sterbender und Personen in akut Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Bundes- Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen regelung lebensbedrohlichen Zuständen. unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr. • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. nach der Bekanntmachung durch die Gassi gehen oder füttern. örtlichen Behörden in Kraft. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung • Besuch von religiösen Veranstaltungen. ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und öffentlichen Ordnung. wichtiger Ausbildungszwecke. Alle Details sowie Fragen und • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de des Grundgesetzes. Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Bildung & Betreuung • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Arbeiten Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, • Kitas sind für den Regelbetrieb unter die gesundheitliche Fürsorge gegenüber Pandemiebedingungen offen. auflagen möglich. Alle Personen müssen eine medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Alle Klassenstufen aller Schulen haben Bundes- regelung • Home Office, sofern möglich Präsenzunterricht im Wechselmodell. online möglich. • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- • Sonderregelung für Abschlussklassen sind und Geschäftsbetriebes möglich und werden individuell festgelegt. vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten möglich. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen • Voraussetzung für die Teilnahme am auch in Präsenz möglich Präsenzunterricht ist die verpflichtende • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Durchführung von 2 Corona-Tests pro Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Woche für alle Schüler*innen und Lehr- ein Testkonzept für das Personal. Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann personal an allgemeinbildenden Schulen Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an (auch im Freien) sowie Berufsschulen. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • An den Betrieb angepasste Hygiene- • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis Bundes- Alle Schulen gehen verbindlich in den auflagen regelung maximal 5 Schüler*innen wieder möglich. Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen: Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- außerschulischen Einrichtungen der beschränkungen möglich. Erwachsenenbildung und ähnlichen Geimpfte/genesene Personen • Volkshochschulen und ähnliche Einricht- Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend- Geimpfte und genesene Personen sind von der ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht in Präsenz sind möglich bei erforderlichen möglich. befreit. Nachweis erforderlich. beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt digital nicht möglich. leben sowie von Paaren in einer festen Gesundheit & Soziales • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten. • Schutzvorkehrungen und regelmäßige Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Senioren- und Behinderteneinrichtungen halten. Kinder der beiden Haushalte bis Bundes- Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich regelung sind, um Dienstleistungen und Angebote einschließlich 13 Jahre werden nicht mit- -unterricht in folgenden Einrichtungen: gezählt. Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- wahrnehmen zu können, müssen von stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen geschultem Personal durchgeführt werden. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet 5 aufeinanderfolgenden Tagen: ausgenommen. nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen • Notbetreuung ist weiterhin möglich. Bürgertests können hierfür genutzt werden. dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis Notbremse tritt außer Kraft, wenn die einschließlich 13 Jahre anbieten. Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Besuch von Bibliotheken und Archive ohne unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten Voranmeldung und Dokumentation der Alle Details sowie Fragen und am Tag nach der Bekanntmachung durch die Antworten finden Sie auf Kontaktdaten erlaubt. örtlichen Behörden in Kraft. Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Sonstiger Einzelhandel darf neben Einzelhandel „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: 3 aufeinanderfolgenden Tagen: sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest Bundes- Bundes- Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten. der Corona-Verordnung geöffnet: regelung erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können regelung „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind Babyfachmärkte hierfür genutzt werden. weiterhin möglich. Bäckereien und Konditoreien • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Banken Corona-Verordnung Ergänzung zu den Regelung für offene Blumenläden • Tragen von medizinischen Masken Bundes- Geschäfte des täglichen Bedarfs: regelung Buchhandlungen • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Drogerien festem Zeitfenster Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche Gartenmärkte • Dokumentation der Kontaktdaten • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Getränkemärkte Regelung für Geschäfte: ein*e Kund*in pro 40 m² Großhandel • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an Hörgeräteakustiker werden. 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten • Geschäfte mit weniger als 10 m² Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- sowie Ersatzteilverkauf Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Lebensmittelmärkte • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Metzgereien Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche Optiker • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Orthopädieschuhtechniker ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für Poststellen und Paketshops, aber ohne den Lebensmitteleinzelhandel) den Verkauf von weiteren Waren • Maskenpflicht vor den Geschäften und Reformhäuser auf den Parkplätzen Reinigung und Waschsalons • Gesteuerter Zutritt Reise- und Kundenzentren für den • Warteschlangen vermeiden. öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an Tankstellen 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Telefonshops für Reparatur, Austausch Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden und Störungsbehebung Bedingungen öffnen: Tierbedarf- und Futtermärkte • Berücksichtigung der Hygieneauflagen Wochenmärkte der Corona-Verordnung Zeitschriften- und Zeitungskioske • Tragen von medizinischen Masken Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter Körpernahe Dienstleistungen sind unter Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen. folgenden Bedingungen erlaubt: • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die • Während des gesamten Aufenthalts in der Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung bis 21 Uhr) • Tragen von medizinischen Masken müssen alle Beteiligte medizinische Masken • Kein Ausschank und Verzehr von • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer alkoholischen Getränken im öffentlichen als 10 Personen mindestens zwei Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Raum Werktage zuvor bei den zuständigen Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für konzept für das Personal benötigt. in verschlossenen Behältnissen erlaubt Beerdigungen. • Nur mit vorheriger Terminbuchung • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Weiterhin geschlossen: Kantinen schließen überall dort, wo es die Räumen Prostitutionsgewerbe Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Ausführliche Liste auf 3 aufeinanderfolgenden Tagen: » Baden-Württemberg.de Bundes- Beerdigungen mit maximal 30 Personen. regelung Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Veranstaltungen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. im öffentlichen Raum. Reisen Medizinisch notwendige Behandlungen sind Ausnahmen: Appell: Verzichten Sie auf private Reisen weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Gerichtsverhandlungen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages- • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit Verstärkte Kontrollen und Zugangs- aktueller negativer Corona-Schnelltest und Ordnung dienen beschränkungen an tagestouristischen erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können • Betriebsversammlungen • Prüfungen und deren Vorbereitung Hotspots durch die örtlichen Behörden. hierfür genutzt werden. • Eheschließungen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz Nicht gestattet: • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Touristische Busreisen dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Touristische Übernachtungsangebote machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Sport Ansonsten sind öffentliche und private Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander- Sportstätten für den allgemeinen Publikums- folgenden Tagen: Individualsport im Freien und auf Außen- verkehr geschlossen. Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des und Thermen aller Art) und kontaktarmer Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de eigenen Haushalts. Bundes- Freizeit- und Amateursport mit maximal regelung 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Bundes- maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. regelung 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren) Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness- negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit studios) geöffnet werden. können hierfür genutzt werden. bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre ist erlaubt. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- aufeinanderfolgenden Tagen: einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten Die Benutzung der Umkleiden oder Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal Behörden in Kraft. 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Theater Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kultur- und Freizeitgestaltung Volksfeste o.ä. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Kultur- und Freizeiteinrichtungen Zirkusse Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den bleiben geschlossen. Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen Geöffnet: schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und Bundes- Spielplätze im Freien regelung botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen Geschlossen: Wandern und Spazieren negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden. Ausflugsschiffe Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden. Camping- und Wohnmobilstellplätze Geöffnet für „Click&Collect“ sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Testpflicht Diskotheken und Clubs „Click&Meet“: ausgenommen. Freizeitparks und Indoorspielplätze Wettannahmestellen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- Kinos einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen Kletterparks (drinnen und draußen) Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Konzerte und Kulturhäuser und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: Behörden in Kraft. Autokino, Autotheater, Autokonzerte Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an Krabbelgruppen Galerien 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Messen Museen Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Opern Gedenkstätten zoologischen und botanischen Gärten Alle Details sowie Fragen und Spielbanken- und hallen Zoologische und botanische Gärten Antworten finden Sie auf ohne Voranmeldung und Dokumentation Baden-Württemberg.de der Kontaktdaten erlaubt. Stand: 23.04.2021
Gutachterausschuss der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Durchführung der Richtwerteverordnung Ermittlung der Richtwerte zum 31.12.2020 Der Gutachterausschuss der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sit- zung am 13. April 2021 die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 neu festgelegt. Die ermittelten Werte können bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 9/2, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a. H., eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bitten wir Sie, telefonisch oder per e-mail einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Sie erreichen uns telefonisch unter Tel. Nr. 07742/853-20, per e-mail an hauptamt@hohentengen-ah.de. Die Bodenrichtwerte finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.hohentengen.de/de/buergerinfo/rathaus/bodenrichtwerte.html. Information der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen In der Gemeinde Hohentengen werden ab April bis Ende November 2021 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, weiteren Tieren (Vögel, Insekten) und/oder Pflanzen durchgeführt. Die Kartierungen finden auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend im Außenbereich der Gemeinde statt. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württem- berg LUBW. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirt- schaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grund- sätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur Grünlandflächen und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen. Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Mindest- abstand wird eingehalten. Bei der Kartierung werden in jedem Fall die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona- Virus eingehalten. Nr. 9 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7
CORONA – SCHNELLTESTS am Feuerwehrgerätehaus Hohentengen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Donnerstag, 13. Mai 2021, Montag, 24. Mai 2021 und Donnerstag, 03. Juni 2021 finden aufgrund der Feiertage Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam keine Testungen am Feuerwehrgerätehaus statt. Gerne möchten wir Ihnen in diesen Wochen folgende Testmöglichkeiten anbieten: Montag, 10. Mai 2021 07.00 Uhr – 10.00 Uhr Dienstag, 11. Mai 2021 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Mittwoch, 12. Mai 2021 07.00 Uhr – 10.00 Uhr Montag, 17. Mai 2021 07.00 Uhr – 10.00 Uhr Dienstag, 18. Mai 2021 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Donnerstag, 20. Mai 2021 07.00 Uhr – 10.00 Uhr Freitag, 21. Mai 2021 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Dienstag, 25. Mai 2021 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Donnerstag, 27. Mai 2021 07.00 Uhr – 10.00 Uhr Montag, 31. Mai 2021 07.00 Uhr – 10.00 Uhr Dienstag, 01. Juni 2021 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Mittwoch, 02. Juni 2021 07.00 Uhr – 10.00 Uhr Zu den Tests können Sie sich unter coronatest@hochrhein-apotheke.de anmelden. Wir benötigen folgende Informationen: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, gewünschtes Datum und Zeitfenster für den Test. Bleiben Sie alle gesund ! Ihre Hochrhein-Apotheke Gemeinde Hohentengen DRK Ortsverein Hohentengen Gemeinschaftsschule Rheintal Tapfer gekämpft Für die vorderen Plätze hat es dieses Mal zwar nicht gereicht, tapfer geschlagen haben sie sich jedoch allemal: Die beiden Schachmann- schaften der GMS Rheintal, die bei der Endrunde des Deutschen Schulteam-Cups antraten und dort den 8. und 9. Platz erreichten. Wie schon das Qualifikationsturnier, so wurde auch die Endrunde wegen der Corona-Pandemie wieder über das Internet ausgetra- gen. Dabei konnten sich die Mannschaften der GMS Rheintal mit Schulteams aus dem ganzen Bundesgebiet messen. Der einzige Sieg beim Turnier gelang der ersten Mannschaft allerdings ausgerechnet gegen ihre Schulkameraden von der zweiten Mannschaft, die sie in einem spannenden Duell mit 2,5 zu 1,5 bezwingen Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2021
konnten, was ihr schließlich den 8. Platz im Schlussklassement einbrachte. Auch wenn bessere Ergebnisse dieses Mal ver- fehlt wurden, so ist doch das besonders disziplinierte Auftreten der Schüler von der GMS Rheintal zu loben, die während des Turniers kein einziges Spiel verloren gaben, sondern bei jeder Partie bis zum letzten Zug kämpften – ganz dem olym- pischen Motto verpflichtet: Dabei sein ist alles! So bleibt nur zu hoffen, dass bei den Wettkämpfen im nächsten Jahr endlich wie- der „Auge in Auge“ gespielt werden kann. Für die erste Mannschaft gingen an den Start: Mohammad Khluta, Janosch Roick, Jeremias Stoll und Efe Can Gültekin. Für die zweite Mannschaft spielten: Terence Hainka, Kevin Bippus, Leon Wagner und Marius Gampp. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Lebensmittel genießen statt wegwerfen Ein neues Informationsangebot der Verbraucher- zentralen geht pünktlich zum Tag der Lebensmit- telverschwendung am 2. Mai online. Unter dem Motto „Genießen statt wegwerfen“ finden Ver- braucherinnen und Verbraucher auf der Website www.verbraucherzentrale.de/geniessen-statt-wegwerfen. Wissenswertes, Tipps und Tricks zum nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln. Am 2. Mai ist Tag der Lebensmittelverschwendung: Alle Lebensmittel, die bis zu diesem Tag produziert wurden, landen rein rechnerisch im Müll. Über die gesamte Lebensmit- telversorgungskette vom Acker bis zum Privathaushalt entstehen in Deutschland jedes Jahr rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle. Um Ressourcen zu schonen, wird es immer wichtiger, diese Abfälle zu verringern. Aus diesem Grund starten die Verbrau- cherzentralen ein neues Online-Informationsangebot, das allerlei Wissenswertes für eine wertschätzende Behandlung von Lebensmitteln bereitstellt. „Bewusst einkaufen, Werbeversprechen kritisch hinterfragen und Lebensmittel richtig lagern kann dazu bei- tragen, Abfälle deutlich zu reduzieren“, sagt Vanessa Holste, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Fit für nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln Interessierte können sich über die Gründe für Lebensmittelabfälle entlang der Wert- schöpfungskette informieren und erhalten Tipps zur Resteverwertung. Eltern und Lehr- kräfte finden zudem Hilfestellungen, um Kinder und Jugendliche für den nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln fit zu machen. „Wer sich durch die Seiten klickt, erfährt viel über Hintergründe und kann spielerisch das eigene Wissen testen. Auch Fragen, wie Nr. 9 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9
etwa nach dem Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsda- tum, werden geklärt“, so Holste. Das Online-Informationsangebot der Verbraucherzentralen wird mit Mitteln des Bun- desministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finanziert. Online Vortrag im Mai Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet passend zum Thema Lebensmittelver- schwendung am Mittwoch, 26. Mai 2021 das Online-Seminar „Genießen statt Verschwen- den“ an. Das Seminar beginnt um 18:00 Uhr und dauert etwa eine Stunde. Anmeldung unter: https://www.edudip.com/de/webinar/geniessen-statt-verschwenden/1234250. Sammeltermine Restmüll 06. Mai 2021 Biotonne 14. Mai 2021 Restmüll 20. Mai 2021 Verschiebung der Müllabfuhr an Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag Aufgrund der Feiertage Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag, wird die Müllabfuhr sowie die Bioabfallabfuhr entsprechend der üblichen Feiertagsregelung um jeweils einen Tag wie folgt verlegt: Christi Himmelfahrt, 13.05.2021 von Donnerstag, den 13.05.2021 auf Freitag, den 14.05.2021, von Freitag, den 14.05.2021 auf Samstag, den 15.05.2021. Pfingstmontag, 24.05.2021 von Pfingstmontag, den 24.05.2021 auf Dienstag, den 25.05.2021, von Dienstag, den 25.05.2021 auf Mittwoch, den 26.05.2021, von Mittwoch, den 26.05.2021 auf Donnerstag, den 27.05.2021, von Donnerstag, den 27.05.2021 auf Freitag, den 28.05.2021, von Freitag, den 28.05.2021 auf Samstag, den 29.05.2021. Bitte beachten Sie die Termine im Müllkalender 2021 des Landkreises Waldshut. Hier- bei wurden bereits alle Feiertagsverschiebungen berücksichtigt. Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2021
Familienzentrum Hochrhein Aktuelle Angebote sind auf der Homepage des Familien- zentrums eingestellt. FaZ-Café, täglich von 09.30-17.00 Uhr geöffnet, Früh- stück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein fin- den Sie auf der Homepage: www-faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Telefon 0 77 41 / 967 99 23, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de. Touristinfo NEU – NEU – NEU Herr Herbert Fuchs sen. hat kurz vor seinem Tod noch ein weiteres Buch geschrieben und veröffentlicht: Das Buch „Von Mangel zu Wohl- stand“ ist ab sofort in der Tourist-Info erhältlich: Preis: 20,00 € Die Anzahl der Bücher in der Tourist- Info ist begrenzt. Weitere Artikel: – Bikeline Radkarten - Rhein Radweg von Andermatt bis Basel oder vom Bodensee bis Basel – Wanderkarten Südschwarzwald: Klettgau Wutachtal – AKTION: statt 5,20 € momentan nur 3,-- €. – Wandervorschläge in Form von kleinen Broschüren – Einzelne Bücher von Herbert Fuchs – Verschiedene Bücher vom Hochrhein –W ickelfisch in 3 verschiedenen Größen S,M und L –K irschlikör aus der FerienWelt Südschwarzwald Vielleicht auch eine Idee für ein Geburtstagsgeschenk Nr. 9 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11
Bürgernetzwerk Hohentengen Miteinander ... Füreinander ... in Hohentengen Aktuelle Information zu Terminen, Angeboten und den laufenden Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.buergernetzwerk.hohentengen.net Gerne können Sie sich auch persönlich mit uns per Tele- fon oder E-Mail in Verbindung setzen: Vorsitzender A. Steppeler, Telefon 0 77 42 / 926 98 83 oder buergernetzwerk@hohentengen.net Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Küssaberg-Hohentengen Pfarrbuck 1, 79801 Hohentengen a. H., Telefon 0 77 42 / 92 55-0 E-Mail: info@kath-se-ch.de Bürosprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Unsere Pfarrbüros und die Diensträume bleiben auch weiterhin für Publikums- verkehr geschlossen. Wir sind jedoch jederzeit zu den genannten Bürozeiten telefonisch zu erreichen. Ein Besuch in wichtigen Verwaltungsangelegenheiten ist mit vorheriger Anmeldung möglich. Rufen Sie uns dafür gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. In seelsorgerlichen Fällen wenden Sie sich an unsere Seelsorger: Martin Metzler, Telefon 0 77 41 / 31 07 (außer montags) martin.metzler@kath-se-ch.de oder Diakon Wolfgang Spitznagel Telefon 0 77 42 / 57 93 Samstag, 08.05.2021 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Sonntag, 09.05.2021 08:45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim 10:45 Uhr Eucharistiefeier in Rheinheim Christi Himmelfahrt Donnerstag, 13.05.21 10:00 Uhr Eucharistiefeier im Pfarrgarten in Rheinheim, bei schlechtem Wetter in der Kirche Samstag, 15.05.2021 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Dangstetten Sonntag, 16.05.2021 08:45 Uhr Eucharistiefeier in Kadelburg 10:45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen 18:30 Uhr Maiandacht am Böhnlerkreuz in Lienheim Christi Himmelfahrt In diesem Jahr wird es an Christi Himmelfahrt in Rheinheim leider keine Prozession zum Inselpavillon geben. Der Gottesdienst soll stattdessen in unserem schönen Pfarr- Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2021
garten hinter der Kirche in Rheinheim stattfinden (bei schlechtem Wetter in der Kir- che). Für diesen Gottesdienst bitten wir, ob draußen oder drinnen, um eine telefonische Anmeldung oder per E-Mail über die Pfarrbüros. Bitte geben Sie immer neben der Per- sonenanzahl (Haushalt) unbedingt auch Ihre Telefonnummer an. Anmeldeschluss Mitt- woch, 12. Mai 11:00 Uhr. Abschluss der Maiandachten Unsere alljährliche Busfahrt zum Abschluss der Maiandachten nach Leuggern kann in diesem Jahr leider nicht stattfinden. Unser Pfarrblatt Möchten Sie gerne unser Pfarrblatt „Der Christophorus“ abonnieren? Für eine Jahres- gebühr von 9,00 € bekommen Sie unser Pfarrblatt alle 4 Wochen zugestellt. Melden Sie sich einfach in Ihrem Pfarrbüro. Wir wünschen Ihnen alles Gute für die kommenden Wochen, Gottes Segen und BLEI- BEN SIE GESUND! Ihr Pfarrer Martin Metzler Besuchen Sie uns auch im Internet: www.kath-se-ch.de Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Pfarrerin Andrea Kaiser. Sekretariat Susanne Böger Pfarramt und Home Office: Im Spitz 3, 79790 Küssaberg Telefon 07 741 / 36 13 oder mobil 0151 / 52 59 18 88 Bergkirche@web.de, www.bergkirche-kadelburg.de Gottesdienste in der Bergkirche Sonntag, 09.05. 10.10 Uhr: Gottesdienst, Anmeldung über bergkirchekadelburg.church-events.de, oder direkt über das Pfarramt. Man kann sich auch direkt vor dem Gottesdienst auf eine Teil- nahmeliste eintragen. Sonntag, 16.05. 10.10 Uhr: Gottesdienst, Anmeldung über bergkirchekadelburg.church-events.de, oder direkt über das Pfarramt. Man kann sich auch direkt vor dem Gottesdienst auf eine Teil- nahmeliste eintragen. Für die Präsenzgottesdienste gilt: Alle Gottesdienste finden nach dem Corona-Schutzkonzept für Gottesdienste (Maske, Abstand, ohne Singen der Gemeinde, Teilnahmeliste, verkürzte Dauer) statt. Wenn wet- tertechnisch möglich, werden die Gottesdienste draußen im Kirchhof stattfinden. Ab einer Inzidenz über 200 finden keine Präsenzgottesdienste mehr statt Nr. 9 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13
Aktuelle Online-Angebote abrufbar auf YouTube: Online-Gottesdienst: Zeitreise II: „Güte“ Mit diesem Video wird zu einer zweiten Zeitreise eingeladen: „Güte“ war das Thema eines ZDF-Gottesdienstes, der 2002 aus der Bergkirche in alle Welt gesendet wurde. Viele waren damals beteiligt. Der Online-Gottesdienst lädt zum Wiedersehen und Wie- dererkennen ein. Sonntagsgedanken „Innehalten…“ und weitere Beiträge immer sonntags auf Youtube: Die Online-Angebote sind auf YouTube für jeden frei abrufbar: Stichwort: Bergkirche- Kadelburg. Sie können auch über die Homepage aberufen werden. Die Online-Angebote werden von den Ev. Kirchengemeinden Klettgau und Kadelburg gemeinsam produziert. Taufen am Rhein Sobald das Wetter entsprechend warm ist, wird es wieder Taufgottesdienste unter freiem Himmel am Rhein geben. Interessierte bitte melden. Kinderbistro: Für die Kinder aus der Notbetreuung der Grundschule und Kinder im Wechselunterricht findet ein eingeschränktes Kinderbistro statt (Maskenpflicht im Haus). Offene Bergkirche Die Bergkirche ist offen zur inneren Einkehr und zum Gebet. Sorgen, Probleme, Einsamkeit? Wenn Sie mit jemandem reden möchten, können Sie uns gerne jederzeit anrufen: Pfarrerin Andrea Kaiser, Mobil: 0049 1515 25 91 888 Pfarrer Dr. Kaiser, Mobil: 0049 171 422 4125 Sommerfreizeit in der Toskana/Italien: 2021 soll es wieder eine Sommerfreizeit für Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren Dieses Jahr soll sie, angepasst an die Corona-Lage, in einem Haus in der Toskana/Ita- lien stattfinden, welches die Gruppe für sich alleine nutzt. Sie ist in den letzten zwei Wochen der Sommerferien, vom 26.08.-08.09.2021 geplant. Veranstalter sind Pfarrerin Kaiser und Pfarrer Kaiser mit einem engagierten Team Die Freizeit wird kreisweit für den Evangelischen Kirchenbezirk Hochrhein angeboten. Sie steht natürlich unter der Voraussetzung dass Jugendreisen stattfinden können. Anmeldungsunterlagen und Infos über das Pfarramt. Einen gesegnete Woche wünscht Ihnen Pfarrerin Andrea Kaiser Eine gesegnete Woche wünscht Ihnen Pfarrerin Andrea Kaiser Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2021
Alt-Katholische Gemeinden Dettighofen/Hohentengen/Lottstetten Katholisches Pfarramt der Alt-Katholiken Dettighofen Pfr. Florian Bosch, Hauptstr. 31, 79802 Dettighofen Tel. 0 77 42 / 62 30, Fax 0 77 42 / 85 76 92 E-Mail: dettighofen@alt-katholisch.de Sonntag, 09.05.2021 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Familiengottesdienst (Eucharistiefeier), Erlöserkir- che, Dettighofen Donnerstag, 13.05.2021 Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Eucharistiefeier, Erlöserkirche, Dettighofen Sonntag, 16.05.2021 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Eucharistiefeier, Erlöserkirche, Dettighofen Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde unserer Gemeinden, liebe Schwestern und Brüder, seit einem Jahr feiern wir in unseren Gemeinden Gottesdienst unter Pandemie- Bedingungen. Ich bin froh und dankbar, dass wir – bei allen Einschränkungen – diese Möglichkeit der Gemeinschaft haben. Vieles hat sich am Gesicht unserer Gottesdienste verändert: Wir halten Abstand, tragen Masken, können nur in sehr begrenztem Maße singen und müssen auch auf die so wichtige Begegnung beim Kirchenkaffee verzichten. Und dennoch feiern wir. Für mich ist eine Bedeutung des Wortes Gottesdienst wichtig geworden: Wir feiern Gottes Dienst an uns Menschen, wenn er uns gerade in dieser Zeit sammelt und mit seinen Gaben stärkt, wenn er uns tröstet und sendet. Sobald es die Witterung zulässt, werden wir die Gottesdienste wieder ins Freie verle- gen: In Dettighofen feiern wir dann im Garten hinter dem Pfarrhaus, in Lottstetten auf dem Hofplatz des Hauses Hauptstraße 12 und zu bestimmten Festen im Verlauf des Kirchenjahrs treffen wir uns im Garten des Hauses Badstraße 8 in Hohentengen. Die Gottesdienste im Freien erfordern noch einmal eine andere Intensität der Vorbereitung, weil zum Beispiel Sitzplätze in ausreichender Anzahl und erforderlichem Abstand bereitgestellt werden müssen. Wir freuen uns daher sehr, wenn Sie sich schon im Vor- feld anmelden. Wer sich spontan zur Mitfeier entscheidet, ist selbstverständlich auch herzlich willkommen, sollte aber am besten eine Sitzgelegenheit mitbringen und so rechtzeitig erscheinen, dass ein guter Platz gefunden werden kann. Allen, die ihre Grundstücke zur Verfügung stellen oder durch ihre Mitwirkung in der Musik, als Lektorin, Mesnerin, Ministrantin und Ministrant zum Gelingen und zur Schönheit unserer Gottesdienste beitragen, danke ich von Herzen! In Vorfreude auf ein Wiedersehen und mit herzlichen Grüßen Ihr Florian Bosch Nr. 9 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15
Gemeinde Lottstetten – Landkreis Waldshut Stellenausschreibung An der offenen Ganztagesgrundschule Lottstetten und im Kindergarten „Hand in Hand“ ist für das Schuljahr 2021/2022 jeweils eine Stelle im Freiwilligen Sozialen Jahr zu besetzen. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Chance etwas für sich und andere Menschen zu tun. Während des FSJ erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld und eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Außerdem besteht für die Eltern Anspruch auf Kindergeld. Das Freiwillige Soziale Jahr bei der Gemeinde Lottstetten wird in Zusammenarbeit mit dem Wohlfahrtswerk für Baden — Württem- berg durchgeführt. Wir freuen uns auf eine/n engagierte/n und kooperative/n Mitarbeiter/in. Wenn Sie zwischen 16 und 27 Jahre alt sind und ein Freiwilliges Soziales Jahr an der Grundschule Lottstetten oder im Kindergarten „Hand in Hand“ ableisten wollen, sen- den Sie Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild und Zeugniskopien bis spätestens 13.06.2021 an das Bürgermeisteramt Lottstetten Herrn Dominic Böhler, Rathausplatz 1, 79807 Lottstetten Fragen beantwortet gerne Hauptamtsleiter Dominic Böhler, Tel. 0175 / 800 91 25. • Arbeit mit Menschen, Glückspilze gesucht… die Freude macht • gute Einarbeitung Pflegefachkräfte und und Begleitung Arzthelfer/ -innen finden • super Team • überdurchschnittliche bei uns ihren Traumjob! Gehälter • tolle Sozialleistungen • Arbeitszeitmodelle • 6 Wochen Urlaub • Dienstwagen • Fort- und Weiterbildung • Karrierechancen • moderne Arbeitsplätze Info: 07742 92340 (Ende des amtlichen Teils) Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2021
Wochenmarkt Besu�en Sie Hohentengen uns freitags von 10.00 bis 13.00 Uhr auf dem Rathausplatz Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestri�tem sowie Änderungss�neiderei. Stoll‘s Bauernladen Ba�waren, Obst, Gemüse, Eier und Bioland- Käse direkt vom Erzeuger. Fris� gepresster Apfelsaft und fris�es Eis. Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Wir möchten alle Marktbesucher darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gaststände, au� gerne von Vereinen, sind jederzeit herzli� willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-60 bei Theresa Hüsler. Nr. 9 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal informiert: TURNUSMÄSSIGER ZÄHLERWECHSEL Vor einiger Zeit, wurden Sie darüber informiert, dass die EVKR als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet ist, Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten. Der Wechsel ist selbstverständlich kostenlos. Die EVKR hat hierfür folgende Firma beauftragt: EVKR ENERGIEVERSORGUNG KLETTGAU-RHEINTAL Industriestr. 19, 79771 Klettgau | Fon: +49 7742 85675 - 0 | Fax: +49 7742 85675 - 99 EVKR ENERGIEVERSORGUNG Mail: service@evkr.net |KLETTGAU-RHEINTAL Web: www.evkr-gmbh.de Industriestr. 19, 79771 Klettgau | Fon: +49 7742 85675 - 0 | Fax: +49 7742 85675 - 99 Mail: service@evkr.net | Web: www.evkr-gmbh.de ASP Agentur NRW KG Sie werden in den nächsten Tagen ein Schreiben der Firma ASP Agentur NRW KG erhalten. Damit wird Ihnen Ihr Termin für den Zählerwechsel mitgeteilt. Wenn Sie Fragen zum turnusmäßigen Zählerwechsel haben können Sie sich gerne an uns unter Tel. +49 (0)7742-85675 0 wenden. Für kurzzeitige Einschränkungen, die im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel stehen, bitten wir um Ihr Verständnis. Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal EVKR ENERGIEVERSORGUNG KLETTGAU-RHEINTAL Industriestr. 19, 79771 Klettgau | Fon: +49 7742 85675 - 0 | Fax: +49 7742 85675 - 99 Mail: service@evkr.net | Web: www.evkr-gmbh.de Seit Sonntagabend 25.4. vermisse ich den 11-jährigen Kater «Speedy». Ein halbes Jahr war er in der Wohnung und hat endlich kapiert wie die Katzenleiter funktioniert, ist aber nicht mehr zurück gekehrt. Merkmal: das schwarze «Schnäuzchen» auf der Nase. Peter Draemann, Oberdorfstr. 14 Tel. 0 77 42 / 978 06 43, Mobile: 0172 680 1688 Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2021
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Wichtige Telefonnummern Polizei 110 Soziale Dienste Sozialstation Klettgau-Rheintal Polizei Waldshut 0 77 51 / 83 16-0 Telefon 0 77 42 / 92 34-0 Notruf 112 Caritasverband Hochrhein (Notarzt, DRK Feuerwehr) 0 77 51 / 8011-0 Diakonisches Werk Hochrhein, Waldshut Krankentransport Telefon 0 77 51 / 83 04-0 (ohne Notfall) 0 77 51 / 19 222 Familienberatung beim Landratsamt Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Telefon 0 77 51 / 86-44 01 Allgemeinarzt, Zahnarzt Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis WT außerhalb der Sprechzeiten 01805 / 19 292 430 Telefon 0 77 51 / 35 53 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst “Donum vitae” Schwangerschaftsberatung 01803 / 222 555-30 Telefon 0 77 51 / 89 82 37 Vergiftung, Behandlungszentrum Freiburg Offene Beratung “Courage” 0761 / 27 04-361 Telefon 0 77 51 / 91 08 43 DRK-Fahrdienst (mobiPlus, Hausnotruf) Deutscher Kinderschutzbund OV Waldshut 0800 / 00 79 761 Telefon 0 77 51 / 67 27 24 DRK Hausnotruf - Info: 0 7751 / 87 35-55 Anonymes Sorgentelefon (Erwachsene) Telefon 0800 / 111 01 11 DRK-Dienste für Senioren 0 77 41 / 969 77 10 Anonymes Sorgentelefon (Kinder/Jugendliche) Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen: Telefon 0800 / 111 03 33 0 77 41 / 91 35 44 Hospitzdienst Hochrhein e.V. Telefon 0 77 51 / 80 23 33 Apotheken-Notdienst Tierschutzverein Waldshut e.V. www.lak-bw.notdienst-portal.de Telefon 0 77 41 / 68 40 33 Tierheim Steinatal Flugverkehr Notruf 0151 / 55 41 47 85 Beschwerden: Abweichungen, ungewöhnliche Flugmanöver: Lärm-Hotline 0041 43 81 62 131 Fax 0041 43 81 64 780 Postagentur laerm@zurich-airport.com Telefon 0 77 42 / 853-52 Öffnungszeiten Mitteilungsblatt Mo–Mi, Fr 09.00–12.00 15.00–17.00 Redaktion / Amtlicher Teil Do 09.00–12.00 15.00–18.00 Telefon 0 77 42 / 853-0 Sa 09.30–12.00 info@hohentengen-ah.de Mitteilungsblatt Inserate: Nächste Ausgabe: 20. Mai 2021 Druckstudio Feser 0 77 42 / 92 32-0 Annahmeschluss: 12. Mai 2021, 13 Uhr mitteilungsblatt@feser.de Seite 26 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2021
Bürgermeisteramt MKTH GmbH - TV / Internet / Telefon Postanschrift: Kirchstraße 4 Störungen und Abrechnungen 79801 Hohentengen a. H. Montag–Freitag 08.00–18.00 Uhr E-mail info@hohentengen-ah.de Telefon 0 77 42 / 926 00 00 Telefon Zentrale 0 77 42 / 853-0 Telefax 0 77 42 / 853-15 Eigenbetrieb Moderne Haupt-/Bauamt 0 77 42 / 853-20 Kommunikationstechnologie Rechnungsamt 0 77 42 / 853-41 Glasfaserkabel / Hausanschlüsse Gemeindekasse 0 77 42 / 853-40 Telefon 0 77 42 / 853-85 Grundbucheinsichtsstelle/ Standesamt 0 77 42 / 853-30 Einrichtungen Einwohnermeldeamt 0 77 42 / 853-60 Besuchsdienst Tourist Information 0 77 42 / 853-50 Telefon 0171 / 491 07 80 Forstverwaltung 0 77 42 / 45 32 Bauhof Öffnungszeiten Telefon 0 77 42 / 853-70 Mo–Mi, Fr 08.00–12.00 Do 14.00–18.00 Kläranlage In Sterbefällen auch außerhalb der Öffnungszeiten. Telefon 0 77 42 /69 20 Kindergärten Gemeindewerke Hohentengen Hohentengen 0 77 42 / 853-90 Wasser- und Nahwärmeversorgung Herdern 0 77 42 / 77 10 Störungsdienst – während der Dienstzeit Lienheim 0 77 42 / 41 80 Telefon 0 77 42 / 853-80 Schulen oder 0 77 42 / 853-0 Hohentengen 0 77 42 / 92 99 00 Störungsdienst - außerhalb der Dienstzeit Lienheim 0 77 42 / 73 34 Telefon 0151 / 17 24 62 18 Mehrzweckhalle Hohentengen Verbrauchsabrechnungen Hausmeister 0151 / 14 70 57 46 Abrechnungen, Zählerablesungen, Kasse Mehrzweckhalle Lienheim Telefon 0 77 42 / 853-80 Hausmeisterin 0 77 42 / 64 02 Energieversorgung Klettgau Rheintal Schwimmbad / Camping Stromversorgung - www.evkr-gmbh.de Camping und Bad Hohentengen 0151 / 56 66 17 99 Störungsdienst – während der Dienstzeit Camping Herdern 0 77 42 / 16 80 Telefon 0 77 42 / 856 75-0 Camping und Bad Lienheim 0 77 42 / 61 72 (tagsüber) Recyclinghof Öffnungszeiten und 0 76 23 / 92-18 90 Mittwoch 13.00–16.00 Uhr Störungsdienst - außerhalb der Dienstzeit Freitag 13.30–16.30 Uhr Telefon 0 76 23 / 92-18 90 Samstag 09.00–13.00 Uhr Bankverbindungen Gemeinde Gemeindewerke Volksbank Hochhrein Volksbank Hochrhein BIC GENODE61WT1 · IBAN DE11 6849 2200 0005 0054 00 BIC GENODE61WT1 · IBAN DE10 6849 2200 0005 0054 18 Sparkasse Hochrhein Sparkasse Hochrhein BIC SKHRDE6WXXX · IBAN DE89 6845 2290 0011 0080 75 BIC SKHRDE6WXXX · IBAN DE95 6845 2290 0011 5000 48 Nr. 9 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 27
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