Orientierungshilfe zum Studium - Stand: Februar 2008 - FOM Hochschule

Die Seite wird erstellt Kjell Renner
 
WEITER LESEN
Orientierungshilfe
                           zum Studium

Stand: Februar 2008                        1
Orientierungshilfe
                                                                                               zum Studium

 Inhaltsverzeichnis
 1. Vorbemerkung ....................................................................................................... 5

 2. Studienzentren und Ansprechpartner ................................................................. 6

 3. Die Internet-Plattform (Online-Campus) .............................................................. 8
        3.1 LogIn und Grundfunktionen ....................................................................................8
        3.2 Blackboard .................................................................................................................8
        3.3 Persönliche Daten ....................................................................................................9
        3.4 Prüfungen ..................................................................................................................9
        3.5 Veranstaltungen ........................................................................................................9
        3.6 Organisation ............................................................................................................10
        3.7 Anträge/Bescheinigungen .....................................................................................10
        3.8 Services....................................................................................................................10
        3.9 Forum .......................................................................................................................10

 4. Hinweise zum Studienablauf und -organisation ............................................... 11
        4.1 Vorlesungszeiten ....................................................................................................11
        4.2 Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen .........................................................11
        4.3 Curriculum................................................................................................................11
        4.4 Veranstaltungsarten ...............................................................................................11
        4.5 Skripten ....................................................................................................................12
        4.6 Literatur ....................................................................................................................12
        4.7 Präsenz-Bibliothek..................................................................................................12
        4.8 Informations-Dienste (SMS, E-Mail) ....................................................................12
        4.9 Evaluierung ..............................................................................................................13
        4.10 Wahl-/Vertiefungsmöglichkeiten ........................................................................13
        4.11 Studentenparlament .............................................................................................13
        4.12 Doppel-Graduierung ............................................................................................14

Stand: Februar 2008                                                                                                                            2
Orientierungshilfe
                                                                                               zum Studium

 5. Prüfungen ............................................................................................................ 15
        5.1 Diplom-Studiengänge ............................................................................................15
                   5.1.1 Prüfungsarten ................................................................................ 15
                   5.1.2 Notenermittlung ............................................................................. 15
                   5.1.3 Besonderheiten beim Prüfungsverfahren ...................................... 16
        5.2 Bachelor-Studiengänge .........................................................................................18
                   5.2.1 Prüfungsarten ................................................................................ 18
                   5.2.2 Besonderheiten ............................................................................. 19
        5.3 Master-Studium .......................................................................................................20
        5.4 An- und Abmeldungsverfahren.............................................................................21
        5.5 Teilnahme an Klausuren .......................................................................................21
        5.6 Freiwillige Zusatzleistungen ..................................................................................21
        5.7 Korrekturzeiten ........................................................................................................21
        5.8 Klausureinsicht / Einspruchs- u. Widerspruchsverfahren ................................22
        5.9 Diplomanden- bzw. Bachelorseminar .................................................................22
        5.10 Abschlussarbeit ....................................................................................................23
        5.11 Plagiatsfall .............................................................................................................24
        5.12 Kolloquium / Defence...........................................................................................24
        5.13 Urkunde / Zeugnis / Diploma Supplement .......................................................24
        5.14 Prüfungsausschuss ..............................................................................................25
        5.15 Prüfungs- und Studienordnung ..........................................................................25
        5.16 Zwischenprüfung ..................................................................................................25

 6. Besonderheiten im Studium ............................................................................... 26
        6.1 Bescheinigung der gezahlten Studiengebühren ................................................26
        6.2 Prüfungsgebühren ..................................................................................................26
        6.3 Urlaubssemester .....................................................................................................26
        6.4 Studienzeitverlängerung ........................................................................................26
        6.5 Haftung .....................................................................................................................27
        6.6 Unfallversicherung ..................................................................................................27

Stand: Februar 2008                                                                                                                           3
Orientierungshilfe
                                                                                               zum Studium

 Anlage 1 (Klausurordnung) .................................................................................... 28

 Anlage 2 (Übersicht Notensysteme) ...................................................................... 29

 Anlage 3 (Besondere Hinweise für Bachelor-Studenten) .................................... 30
       A. Scientific Abstract .....................................................................................................31
       B. Student Consulting ...................................................................................................34
                  B.1 Zentrales Student Consulting ........................................................... 34
                  B.2 Dezentrales Student Consulting ....................................................... 35
       C. Integrierte Modulprüfung (Klausur)........................................................................37
       D. Fragen und Anregungen .........................................................................................37
       Anhang ............................................................................................................................37

Stand: Februar 2008                                                                                                                            4
Orientierungshilfe
                                                            zum Studium

 1. Vorbemerkung
 Sehr geehrte Studierende,

 diese Orientierungshilfe soll Ihnen zusammengefasst alle relevanten Informationen
 zum Ablauf und zur Gestaltung Ihres Studiums geben.

 Die 1990 gegründete FOM ist Deutschlands erste von Verbänden der Wirtschaft ge-
 gründete und 1993 staatlich anerkannte Fachhochschule. Seit Aufnahme des Studien-
 betriebs im Jahr 1994 arbeitet die FOM mit Unternehmen aller Branchen zusammen,
 vom mittelständischen Familienbetrieb bis zum Weltkonzern, und garantiert so die für
 eine Fachhochschule wichtige Praxisnähe der Ausbildung.

 Die FOM wird getragen von der gemeinnützigen Stiftung: „BildungsCentrum der Wirt-
 schaft Essen (BCW)“. Zur BCW-Gruppe gehören folgende Einrichtungen:

         ¾ A.I.T. Akademie für Informations- und Telekommunikationstechnik
           www.ait-essen.de

         ¾ BA Hessische Berufsakademie
           www.hessische-ba.de

         ¾ BCW BildungsCentrum der Wirtschaft
           www.bcw-essen.de

         ¾ BZN Bildungszentrum am Niederrhein
           www.bzn-duisburg.de

         ¾ EMA Europäische Management Akademie
           www.europa-ma.de

         ¾ FOM Fachhochschule für Oekonomie & Management
           www.fom.de

         ¾ VWA Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
           www.vwa-gruppe-bcw.de

 Mit freundlichen Grüßen
 FOM Fachhochschule für
 Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH
 Rektor

 Prof. Dr. Burghard Hermeier

Stand: Februar 2008                                                                     5
Orientierungshilfe
                                                            zum Studium

 2. Studienzentren und Ansprechpartner
 Unser multiples Betreuungskonzept besteht aus mehreren Säulen: Einerseits können
 Sie sich persönlich am Studienzentrum durch unsere Betreuer beraten lassen und an-
 dererseits besteht jederzeit die Möglichkeit sich über die Hotline auch abends und am
 Wochenende oder aber über den Online-Campus mit allen notwendigen Informationen
 rund um das Studium zu versorgen.
 Studienberatung:

 Tel:    01801 810048 (bundesweit zum City-Tarif)
 Fax:    01801 810049
 E-Mail: beratungsteam@fom.de

 FOM Studienzentrum Berlin
 Bismarckstraße 107
 10625 Berlin

 FOM Studienzentrum Bochum / Dortmund
 c/o Technologiezentrum Ruhr
 Universitätsstr. 142
 44799 Bochum

 FOM Studienzentrum Bremen
 c/o Hochschule Brermen
 Werderstr. 73
 28199 Bremen

 FOM Studienzentrum Duisburg
 c/o SLV
 Bismarckstraße 85
 47057 Duisburg

 FOM Studienzentrum Düsseldorf
 Karlstraße 104
 40210 Düsseldorf

 FOM Studienzentrum Essen
 SHZ I                           SHZ II
 Herkulesstraße 32               Sigsfeldstraße 5
 45127 Essen                     45141 Essen

 FOM Studienzentrum Frankfurt
 Hochhaus am Park, Grüneburgweg 102
 60323 Frankfurt

 FOM Studienzentrum Gütersloh
 c/o Bertelsmann AG
 Carl-Bertelsmann-Str. 270
 33311 Gütersloh

 FOM Studienzentrum Hamburg
 Rothenbaumchaussee 5
 20148 Hamburg

 FOM Studienzentrum Kassel
 Holländische Str. 36 – 38
 34127 Kassel

Stand: Februar 2008                                                                      6
Orientierungshilfe
                                                                zum Studium

 FOM Studienzentrum Köln
 Studienzentrum Nord             Studienzentrum Mitte
 c/o Bayer AG                    c/o Fachhochschule Köln
 Gebäude C 153                   Raum 113
 Am Hirschfuß                    Claudiusstraße 1
 51061 Köln                      50678 Köln

 FOM Studienzentrum Leipzig
 c/o inomic
 Büro Leipzig
 Nonnenstr. 19
 04229 Leipzig

 FOM Studienzentrum Marl
 c/o Hans-Böckler-Berufskolleg
 Hagenstraße 28
 45768 Marl

 FOM Studienzentrum München
 Schachenmeierstraße 35
 80636 München

 FOM Studienzentrum Neuss
 c/o Berufsbildungszentrum
 Hammfelddamm 2
 41460 Neuss

 FOM Studienzentrum Nürnberg
 c/o REFA Bayern
 Theodorstraße 3
 90489 Nürnberg

 FOM Studienzentrum Siegen
 c/o Technologiezentrum
 Birlenbachstraße 18
 57078 Siegen

 FOM Studienzentrum Stuttgart
 Rotebühlestraße 121
 70178 Stuttgart

 FOM Studienzentrum Luxemburg
 Etude et Formation S.A.
 23, Avenue de 10 Septembre
 L-2551 Luxembourg

Stand: Februar 2008                                                         7
Orientierungshilfe
                                                              zum Studium

 3. Die Internet-Plattform (Online-Campus)
 Mit der Internet-Plattform können Sie Standort ungebunden alle organisatorischen Ab-
 läufe Ihres Studiums über einzelne Module bequem planen und bearbeiten.

 3.1 LogIn und Grundfunktionen
 Als erster Einstieg dient die Startseite: http://www.fom.de

                            Dort finden Sie einen LogIn-Bereich, in dem Sie Ihre Benut-
                            zerkennung und Ihr persönliches Passwort eingeben.
                            Anschließend erhalten Sie Zugang zu den mit einem SSL-
                            Zertifikat verschlüsselten Seiten.

 Zunächst gelangen Sie zur Campus-Übersicht, die Ihnen einen Überblick über die von
 Ihnen belegten Fächer, eingerichteten Favoriten (damit Sie sich nicht durch die Naviga-
 tion klicken müssen), anstehenden Termine der nächsten 7 Tage und eingegangenen
 Nachrichten gibt.

 Nur unter Termine finden Sie die richtigen Zeiten und vor allem Räume Ihrer Veranstal-
 tungen. Sehen Sie daher bitte an diese Stelle, denn mitunter ändern sich Zeiten und
 Räume, so dass Sie nicht am falschen Ort zur falschen Zeit erscheinen.

 Unten auf jeder Seite haben Sie die Möglichkeit, durch Anklicken von E-Mail-
 Benachrichtigung, eine E-Mail an die von Ihnen hinterlegten E-Mail-Adressen zu erhal-
 ten, wenn sich auf der ausgewählten Seite etwas ändert. Gleichfalls sollten Sie diese
 Seiten auch durch Klick auf Favoriten diesen hinzufügen. Dies ist vor allem für Studien-
 buch und Blackboard zu empfehlen. Gibt es demnach neue Einträge in Ihren Fächern
 oder Favoriten, so erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis auf der Campus-
 Übersicht und/oder eine E-Mail.

 Dort finden Sie einige Hauptgruppen, die die unterschiedlichen Funktionen für Sie
 übersichtlich gruppieren:

 3.2 Blackboard
 Hier finden Sie alle aktuellen Informationen (Neuigkeiten, etc.) zu Ihren Veranstaltun-
 gen und der FOM.

Stand: Februar 2008                                                                         8
Orientierungshilfe
                                                               zum Studium

 3.3 Persönliche Daten
 Das Studium an der FOM ist durch eine Vielzahl von Services (Benachrichtigung bei
 Vorlesungsausfall per SMS und E-Mail) geprägt. Um diese nutzen zu können, bitten wir
 Sie, unter Profil Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten einzupflegen sowie diese aktuell
 zu halten. Andernfalls könnten Sie bspw. nicht über kurzfristige Änderungen informiert
 werden. Außerdem können Sie dort Ihr Foto bspw. für die ID-Card einstellen und Ihr
 Zugangspasswort ändern. Bitte berücksichtigen Sie, dass als Foto nur ausweistaugli-
 che Passbilder genutzt werden dürfen. Dann können Sie dort Ihren bisherigen Werde-
 gang hinterlegen.

 3.4 Prüfungen
 An dieser Stelle finden Sie Ihr Studienbuch, in welchem Sie – unter Wahrung der Fris-
 ten - die An- und Abmeldung von Prüfungen vornehmen, den aktuellen Raum Ihrer
 Prüfung entnehmen und Ihre absolvierten Leistungen einsehen können. Auch der Link
 zum Student-Consulting findet sich in diesem Bereich.Die Termine und Räume der K-
 lausureinsicht finden sich ebenfalls an dieser Stelle.

 3.5 Veranstaltungen
 In diesem Bereich können Sie Ihre grundsätzlich im aktuellen Semester zu hörenden
 Fächer - welche unter „Belegbogen“ gelistet werden - einsehen. Vergangene Semester
 sehen Sie unter dem Button (Belegbogen-)Archiv.

 In den belegten Fächern können Sie Literaturempfehlungen und Skripten einsehen
 sowie herunterladen. Darüber hinaus können Sie Internetlinks zu relevanten Themen
 aufrufen, sich die angebotenen Themen für Diplom- und Seminararbeiten ansehen. Sie
 können dort in ein fachgebundenes Forum eintreten und mit den anderen Studierenden
 die Inhalte diskutieren. Sogar geschlossene Benutzergruppen (nur Hörer des Faches)
 können und müssen von den Dozenten eingestellte Fallbeispiele und Aufgaben unter
 Projekte bearbeiten.

 Hinweis:
 Sollten Sie aber weitere Fächer belegen wollen – bspw. weil Sie eine Klausur nicht be-
 standen haben und das Fach noch einmal hören wollen – so können Sie sich zu weite-
 ren Fächern anmelden: Klick auf das Institut neben dem Eintrag zu anderen Fächern
 anmelden.

 Darüber hinaus finden Sie hier Ihre Semesterpläne mit den lehrenden Dozenten, den
 angebotenen Fächern sowie Terminen, Räumen und Beschreibungen zu den Verans-
 taltungsorten finden Sie in dieser Rubrik. Schließlich finden Sie hier die Infoveranstal-
 tungen zu den Wahlmöglichkeiten im Hauptstudium und sonstige Veranstaltungen.

Stand: Februar 2008                                                                          9
Orientierungshilfe
                                                            zum Studium

 3.6 Organisation
 Alle Regularien zum Studium finden Sie unter dem Menüpunkt Studienordnung mit Prü-
 fungsordnungen, einzelne Merkblätter, Antragsformulare etc.

 Hier finden Sie aber auch alle Informationen rund um die von Ihnen zu besuchenden
 Module/Fächer. Dort sind alle Modulbeschreibungen mit den Komponenten
    • Ziel des Moduls
    • Arbeitsmarktrelevanz
    • Inhalte
    • Voraussetzungen
    • Prüfungen
    • Basisliteratur
 einzusehen.

 3.7 Anträge/Bescheinigungen
 An dieser Stelle finden Sie alle Unterlagen für einen geregelten Studienablauf. Dazu
 zählt bspw. die Möglichkeit zum Download der aktuellen Immatrikulationsbescheinigun-
 g, um sich als ordentlicher Student der FOM ausweisen zu können, aber auch die Mög-
 lichkeit zur Anforderung eines Nachweises über die gezahlten Studiengebühren.

 3.8 Services
 Wir bieten Ihnen darüber hinaus zusätzliche Leistungen an, um Ihnen als berufs- oder
 ausbildungsbegleitenden Studierenden die Durchführung des Studiums so einfach wie
 möglich zu machen.

 Dazu gehört bspw. unsere umfangreiche Literaturrecherche. Sie erlaubt die Recherche
 in einer Vielzahl von Volltext-Datenbanken – auch renommierter deutsch- und eng-
 lischsprachiger Zeitschriften.

 Außerdem verweisen wir hier auf diverse KOSTENFREIE Softwareprodukte, die Sie
 u.U. in Ihrem Studium benötigen. Darüber hinaus finden Sie hier über unsere Koopera-
 tionspartner verschiedene Möglichkeiten, Hard- und Software günstiger als im normalen
 Handel zu erwerben.

 3.9 Forum
 Interessiert es Sie, was Ihre Kommilitonen bewegt, dann finden Sie wahrscheinlich im
 Forum der Studenten die Antwort.

Stand: Februar 2008                                                                     10
Orientierungshilfe
                                                             zum Studium

 4. Hinweise zum Studienablauf und -organisation

 4.1 Vorlesungszeiten
 Sommersemester :      01.03.-31.08.       vorlesungsfrei:    August
 Wintersemester :      01.09.-28./29.02.   vorlesungsfrei:    Mitte bis Ende Februar

 4.2 Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen
 Der in den Vorlesungen vorstrukturierte Lehrstoff ist durch intensive, selbstständige
 Vor- und Nachbereitung anhand von Literatur, Skriptmaterial und Mitschriften zu vertie-
 fen. Dafür sind wöchentlich erfahrungsgemäß 5 - 10 Arbeitsstunden einzuplanen. Es
 empfiehlt sich, für jedes Studienfach einen separaten Ordner anzulegen, in den ggf. zu
 den Vorlesungsmitschriften Ergebnisse des Literaturstudiums, Skripte oder andere No-
 tizen hinzugefügt werden. Mitschriften sollen für die Nachbereitung bzw. Prüfungsvor-
 bereitung den wesentlichen Vorlesungsstoff vollständig und übersichtlich wiedergeben.

 Für die Erarbeitung ist es darüber hinaus hilfreich, selbstständig Arbeitsgemeinschaften
 mit Ihren Kommilitonen zu bilden.

 4.3 Curriculum
 Das Curriculum beinhaltet den inhaltlichen Rahmen der Lehrveranstaltungen. Sie fin-
 den es im Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung“.

 4.4 Veranstaltungsarten
 Neben den klassischen Vorlesungen des Dozenten, in denen der Stoff vermittelt wird,
 dienen Seminare der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffs durch eigene Ausarbei-
 tungen der Studierenden. Die Vorlesung besteht aus einer Mischung von Stoffpräsenta-
 tion durch den Dozenten und der aktiven Erarbeitung des Stoffes durch die Studieren-
 den. Als Studienleistungen kommen Hausarbeiten, Referate, Klausuren und/oder
 mündliche Prüfungen in Betracht.

 Zur Vertiefung des Lehrstoffs anhand von Aufgabenstellungen dienen Fallstudien bzw.
 Projektarbeiten, die durch die Studierenden zu bearbeiten sind. In diesen zusätzlichen
 Veranstaltungen werden betriebliche Fragestellungen bearbeitet, die über die gesamte
 Studiendauer hinweg betrachtet einen fächerübergreifenden Gesamtüberblick über alle
 betrieblichen Funktionen ergeben.

Stand: Februar 2008                                                                     11
Orientierungshilfe
                                                              zum Studium

 4.5 Skripten
 Die relevanten Skripten eines Semesters erhalten Sie in digitaler Form. Sie werden von
 den jeweiligen Fachdozenten im Online-Campus in den Fächern auf dem Belegbogen
 zur Verfügung gestellt. Sollten Ihnen Skripten fehlen, so fragen Sie bitte Ihren Dozen-
 ten.

 4.6 Literatur
 Alle Studierenden haben die Möglichkeit, im Online-Campus die erforderliche Basislite-
 ratur zu bestellen. Die Angaben, welche Literatur empfehlenswert ist, finden Sie im On-
 line-Campus in den Fächern auf dem Belegbogen auf der jeweiligen Seite Ihres Fach-
 dozenten, dort hat er die relevante Literatur eingepflegt.

 Außerdem stellen wir Ihnen unter dem Button „Literaturrecherche“ in einer Suchmaske
 verschiedenste Suchkriterien in international renommierten Bibliotheken und Zeitschrif-
 tendatenbanken – teilweise inkl. Volltexten - zur Verfügung.

 4.7 Präsenz-Bibliothek
 Im Schulungs- und Hörsaalzentrum „SHZ I“ in Essen befindet sich eine Präsenzbiblio-
 thek. Sie ist in der Vorlesungszeit montags von 08:30 bis 20:00 Uhr, dienstags bis frei-
 tags von 14:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. In den
 dort eingestellten Beständen können Sie ebenfalls unter dem o. a. Button „Literaturre-
 cherche“ nach relevanten Büchern suchen.

 An den Studienzentren können Sie die jeweiligen ortsansässigen Hochschulbibliothe-
 ken gegen Vorlage des Personal- und Studierendenausweises nutzen.

 4.8 Informations-Dienste (SMS, E-Mail)
 Als besondere Serviceleistung bieten wir Ihnen unseren SMS- und E-Mail-Service an.
 Unvorhersehbare Ereignisse, wie Krankheitsfälle von Dozenten, welche zu Vorlesungs-
 ausfällen führen können, werden zeitgerecht über einen der beiden Kommunikations-
 wege an Sie weitergeleitet. Bitte hinterlegen und aktualisieren Sie ggf. Ihre E-Mail-
 Adresse bzw. mobile Telefonnummer im Online-Campus unter „Persönliche Daten“.

Stand: Februar 2008                                                                         12
Orientierungshilfe
                                                             zum Studium

 4.9 Evaluierung
 In den jeweils letzten zwei Monaten eines Semesters findet eine Online-Evaluierung
 von Lehre und Organisation statt. Dabei können Sie wichtige Hinweise zum Qualitäts-
 management geben. Aus diesem Grund bitten wir Sie, an der anonymen Evaluierung
 teilzunehmen. Jeder Dozent entscheidet, ob er seine Ergebnisse im Online-Campus
 veröffentlicht.

 4.10 Wahl-/Vertiefungsmöglichkeiten
 Zum Ende des Grundstudiums (4. Semester) ist für die Studierenden der Diplom-
 Studiengänge eine Anmeldung zu den Schwerpunkt- und Wahlpflichtfächern und der
 Bachelor-Studiengänge zu den Vertiefungs- bzw. Wahlbereichen über den Online-
 Campus erforderlich.

 Die Studierenden des Diplom-Wirtschaftsjuristen treffen eine Entscheidung bei den
 Wahpflichtfächern im Sommersemester (immer 5. bzw. 6. Semester). Über das vom
 Standort abhängige aktuelle Angebot werden Sie über die Studienberatung oder den
 Studienleiter vor Ort informiert. Sie müssen dabei auf die zeitgerecht im Online-Campus
 unter „Blackboard“ publizierten Anmeldefristen zu den Fächern achten. Näheres zu den
 Wahlmöglichkeiten und –verfahren finden Sie unter „Veranstaltungen“ und dann „Ver-
 tiefung/Hauptstudium“.

 Spezielle Hinweise zum Schwerpunktfach Internationales Management finden Sie im
 Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung", „Diplom-
 Studiengänge“ und „Besonderheiten des Fachs Internationales Management".

 4.11 Studentenparlament
 In jedem Studiengang wird zu Beginn auf Initiative der aktuellen studentischen Vertreter
 ein Semestersprecher gewählt. Die Gesamtheit aller Semestersprecher konstituiert das
 Studentenparlament. Dieses wählt wiederum einen Vorsitzenden und einen Stellvertre-
 tenden Vorsitzenden.

 Diese beiden Vertreter der Studentenschaft stellen das Bindeglied zur Hochschule dar.
 Wünsche, Anregungen und Hinweise können so schnell und unkompliziert ausge-
 tauscht werden. In diesem Rahmen findet einmal pro Semester ein Erfahrungsaus-
 tausch mit der Hochschulleitung statt.

 Einer der beiden gewählten Vertreter der Studierenden nimmt darüber hinaus an Sit-
 zungen des Prüfungsausschusses und der Berufungskommission für neue Professoren
 teil.

Stand: Februar 2008                                                                    13
Orientierungshilfe
                                                           zum Studium

 4.12 Doppel-Graduierung
 In Kooperation mit der renommierten Avans+ Hogeschool in Breda / NL ist es möglich,
 im Rahmen des Studiums zum „Diplom-Kaufmann/-frau (FH)" auch den Titel „Bachelor
 of Business Administration" zu erlangen. Weitere Informationen (zur Hochschule, An-
 meldung, Anforderung) erhalten Sie bei ihrer Studienberatung.

Stand: Februar 2008                                                                14
Orientierungshilfe
                                                               zum Studium

 5. Prüfungen

 5.1 Diplom-Studiengänge
 5.1.1 Prüfungsarten

 LP = Leistungsprüfung
 Dies sind Prüfungsvorleistungen, deren erfolgreiches Bestehen Voraussetzung zur
 Teilnahme an einer Fachprüfung ist. Leistungsprüfungen können beliebig oft wiederholt
 werden.

 FP = Fachprüfung, AP = Abschlussprüfung, LN = Leistungsnachweise in anderen als
 Prüfungsfächern (z. B. Wahlpflichtfächer)
 Dies sind Prüfungsleistungen, die einzelne Fächer des Grund- und Hauptstudiums ab-
 schließen. Die Noten gehen gewichtet in die Gesamtnote des Diploms ein. Eine Prü-
 fung kann mehrere Fächer beinhalten und darf nur zweimal wiederholt werden.

 5.1.2 Notenermittlung

 Die Prüfungsergebnisse werden anhand von Noten ermittelt. Im Fall von Fachprüfun-
 gen mit mehr als einer Teilleistung wird die Fachnote auf der Grundlage der erzielten
 Teilnoten ermittelt.

 Hier ein Beispiel zur Bildung der Fachnote:

 Fachprüfung Rechnungswesen:

         •   Kostenrechnung I (Note 4,0)
         •   Kostenrechnung II (Note 3,3)
         •   Bilanzen (Note 2,0)

 => FP Rechnungswesen (Fachnote 3,1)

 Jede Teilleistung fließt in diesem Beispiel zu 1/3 in die Fachnote ein.

 Diese Regelung gilt für alle ab 01.04.2004 erfassten Prüfungsleistungen.

Stand: Februar 2008                                                                      15
Orientierungshilfe
                                                                 zum Studium

 Sind an einer Teilleistung mehrere Dozenten beteiligt, so setzt sich die Note aus der
 Summe der einzelnen Punkte zusammen.

 Hier ein Beispiel:

 Fachprüfung Betriebsinformatik I

 Dozent A: 23 Punkte,
 Dozent B: 40 Punkte

 => gesamt 63 Punkte

 Dies ergibt bei einer maximal erreichbaren Punktzahl von 120 die Note 4,0.

 5.1.3 Besonderheiten beim Prüfungsverfahren

 5.1.3.1 Fachprüfung BWL/BWL I/BWL II

 Die Fachprüfung BWL I der Studiengänge Wirtschaft und Wirtschaftsinformatik bzw.
 BWL der Studiengänge Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsingenieurwesen erfolgt wie
 folgt:

 1. Der erste Teil (BWL I Teil 1 bzw. BWL Teil 1) besteht aus einer zweistündigen
    Klausur à 60 Minuten, die die nachstehenden Gebiete zu jeweils 50 % abdeckt:

      - Unternehmensorganisation und Beschaffung, Fertigung, Absatz (Studiengänge Wirt-
        schaft, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht)
      - Unternehmensorganisation und Investition (Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen)

 2. Der zweite Teil (BWL I Teil 2 bzw. BWL Teil 2) besteht aus einer zweistündigen
    Klausur à 60 Minuten, die die nachstehenden Gebiete zu jeweils 50 % abdeckt:

        Finanzierung und Personalwesen (Studiengänge Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik,
        Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsingenieurwesen)

 3. Voraussetzung für die Zulassung zum Teil 2 sind folgende bestandene Leistungs-
    nachweise:

      - Produktions- und Kostentheorie (Studiengänge Wirtschaft und Wirtschaftsinformatik)
      - Grundlagen der VWL (Studiengang Wirtschaftsrecht)
      - Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist eine Vorleistung nicht erforderlich.

 4. Für die Bildung der Fachnote BWL I bzw. BWL müssen beide Teile bestanden sein.

Stand: Februar 2008                                                                              16
Orientierungshilfe
                                                                             zum Studium

 Die Fachprüfung BWL II des Studienganges Wirtschaft besteht aus einer zweistündi-
 gen Klausur, die die nachstehenden Gebiete à 30 Minuten abdeckt:

       -   Bilanzanalyse
       -   Entscheidungsmethoden
       -   Investment
       -   Unternehmensprozesse

 5.1.3.2 Schwerpunkt- und Wahlpflichtfächer im Hauptstudium

 Im Diplom-Studiengang Wirtschaft sind 2 Schwerpunktfächer und 2 Wahlpflichtfächer
 zu wählen (das Angebot der Fächer ist standortabhängig). Im Diplom-Studiengang
 Wirtschaftsrecht ist der Studienschwerpunkt A (Personalmanagement und Arbeits- und
 Unternehmensrecht) oder B (Betriebliche Steuerlehre III und Rechnungslegung und
 Prüfungswesen) auszuwählen.

 In den gewählten Fächern ist jeweils eine mit mindestens 4,0 bewertete Prüfungsleis-
 tung zu erbringen. Diese setzt sich aus 2 Teilen zusammen, welche jeweils einzeln be-
 standen sein müssen:

 50 % Klausur 1
 50 % Vornote 2

 Die Teilnahme an der Klausur ist unabhängig vom Bestehen der Vornote.

 Gleiches gilt für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zu erbringenden
 Fachprüfungen in den Fächern Projektmanagement, Controlling/Investition sowie Mar-
 keting. Entsprechende Anwendung finden die im Diplom-Studiengang Wirtschaftsinfor-
 matik abzulegenden Fachprüfungen Betriebsinformatik I und III. In den hier nicht ge-
 nannten Prüfungsleistungen der jeweiligen Studiengänge obliegt es dem Fachdozen-
 ten, ob die Notenfindung nach diesen Prüfungsregeln nach Genehmigung durch den
 Prüfungsausschuss erfolgt.

 In dem Pflichtfach Betr. Steuerlehre II ist für den 7-semestrigen Diplom-Studiengang
 Wirtschaftsrecht keine Vornote zu erbringen, da hier die Prüfungsleistung Bilanzanalyse
 zusätzlich erbracht werden muss.

 Die Rechtsfächer werden für den Diplom-Studiengang Wirtschaft als feste Kombination
 angeboten:

 -    Arbeits- und Unternehmensrecht
 -    EU-Recht und Internationales Wirtschaftsrecht

 1
   zu 120 Minuten
 2
   nach Maßgabe des Dozenten zur Vorbereitung auf die Diplomarbeit als Hausarbeit, und/oder alternativ als Prä-
 sentation, Vorklausur und mündliche Mitarbeit

Stand: Februar 2008                                                                                               17
Orientierungshilfe
                                                             zum Studium

 Die Klausur ist in der einen, die Vornote in der anderen Teilleistung zu erbringen. Mit
 Anmeldung zur Klausur erfolgt die Festlegung, welche Prüfungsleistung in welcher Teil-
 leistung zu erbringen ist. Sie ist unwiderruflich. Gleiches gilt für den Diplom-
 Studiengang Wirtschaftsrecht bei Belegung des Studienschwerpunktes A (Arbeitsrecht,
 Unternehmensrecht).

 In den Pflichtfächern Int. Wirtschaftsrecht und EU-Recht ist für den Diplom-Studiengang
 Wirtschaftsrecht je eine Klausur und eine Vornote zu erbringen.

 Belegt ein Student der Diplom-Studiengänge Wirtschaftsinformatik bzw. Wirtschaftsin-
 genieurwesen weitere (Wahlfächer) als in seiner Prüfungsordnung vorgeschriebene
 Fächer, gelten o.g. Prüfungsregeln entsprechend.

 5.2 Bachelor-Studiengänge
 5.2.1 Prüfungsarten

 Siehe hierzu auch Bachelor-Konzeptmerkmale der FOM (Anlage 3).

 MP = Modulprüfung

 Modulprüfungen umfassen alle in dem Modul enthaltenen Lehreinheiten. Sie bestehen
 in der Regel aus Klausuren und häufig weiteren anderen Prüfungen. Letztere sollen im
 Folgenden kurz erläutert werden.

 SC = Student Consulting

 Ziel der Arbeiten im Student Consulting als integraler Bestandteil des Studiums ist
 es, Ihnen in Ihrem berufsbegleitenden Studium die intensive und nachhaltige Integrati-
 on von Studium und Beruf, von Lehre und Praxis, zu ermöglichen. Dazu soll der im
 Studium vermittelte theoretische Stoff unmittelbar und kontinuierlich in Ihrer
 direkten Arbeitswelt angewendet, kritisch überprüft und reflektiert werden. Im Anhang
 ist die Verfahrensweise des Student Consultings ausführlich beschrieben.

 Die Projekte werden vom Modulleiter erstellt. Sie als Studierende bearbeiten die Projek-
 te offline durch Download der Projektdatei aus dem Studienbuch. Die Datei kann dann
 vorlesungsbegleitend bearbeitet und bis zum Abgabetermin (aus dem Studienbuch zu
 entnehmen) maximal 2 mal innerhalb eines Semesters zur Korrektur eingesandt wer-
 den. Mindestens 50 % der Wissensfragen sind komplett richtig zu beantworten, dann
 haben Sie bestanden.

 Das erfolgreiche Bestehen von Student Consulting (spätestens 10 Tage vor der Klau-
 sur!) ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur eines Moduls.

Stand: Februar 2008                                                                       18
Orientierungshilfe
                                                             zum Studium

 HA = Hausarbeiten

 Hausarbeiten werden in den nachfolgend dargestellten Formen durchgeführt:

 SA = Scientific Abstract

 Ziel des Scientific Abstracts ist es, dass die Studierenden 4-5 Themen, die sie vom Do-
 zenten zu Semesterbeginn erhalten, innerhalb von ca. 2 Monaten bearbeiten. Die Be-
 arbeitung erfolgt eigenverantwortlich außerhalb der Vorlesungen („Heimarbeit“). Die
 Studierenden erarbeiten innerhalb der zweimonatigen Bearbeitungsdauer die vorgege-
 benen Themen mit der Zielsetzung, jedes Einzelthema nach Ablauf der zwei Monate
 auf insgesamt zwei DIN A4 Seiten komprimiert schriftlich zu präsentieren. Die Themen-
 vergabe (1 von 4-5) für die schriftliche Ausarbeitung erfolgt durch den anwesenden
 Dozenten am Prüfungstag. Der Dozent legt den Prüfungstag fest und übermittelt ihn
 den Studierenden zu Beginn der Veranstaltung. Die Anmeldung erfolgt selbstständig
 bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin über das Studienbuch.

 Für die schriftliche Ausarbeitung erhält der Studierende insgesamt 60 Minuten Zeit. Die
 Prüfung selbst wird im Rahmen eines „normalen“ Vorlesungstermins durch den jeweili-
 gen Dozenten abgehalten. Im Anschluss an die Abnahme der Prüfung wird der norma-
 le“ Vorlesungsbetrieb fortgesetzt.

 Sollte die Teilnahme am regulären Termin nicht möglich sein oder Sie bestehen diese
 Prüfungsleistung nicht, so haben Sie im Zusammenhang mit der Wiederholungsklausur
 die Möglichkeit, dieses Abstract erneut zu erbringen. Wenn Sie das Abstract allerdings
 in das nächste Semester schieben, so gelten dann die neuen Themen des kommenden
 Semesters.

 Ggf. können auch andere Prüfungsverfahren nach Vorgabe des Modulleiters zur An-
 wendung kommen.

 KS / GS = Kleine/Große Seminararbeit

 Ein durch den Dozenten vorgegebenes Thema wird als Referat erarbeitet. Kleine Se-
 minararbeiten haben einen Seitenumfang von ca. 10 Seiten, große Seminararbeiten
 von ca. 20 Seiten.

 5.2.2 Besonderheiten

 Bitte beachten Sie, dass es in den neuen Bachelor-Studiengängen künftig nicht mehr
 die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung gibt. Die Studierenden haben eine
 zweimalige Wiederholungsmöglichkeit der von ihnen zu erbringenden studienbegleiten-
 den Prüfungen.

Stand: Februar 2008                                                                    19
Orientierungshilfe
                                                              zum Studium

 5.3 Master-Studium
 MBA:
 AS = Assignments

 Ziel eines Assignments ist es, eine praxisorientierte Aufgabe nach wissenschaftlichen
 und fachpraktischen Methoden selbstständig in schriftlicher Form zu bearbeiten.

 Thema, Umfang (z. B. Seitenzahl des Textteils) und Abgabetermin werden von den
 Lehrenden zu Beginn des Semesters festgelegt. Im Regelfall hat ein Assignment den
 Umfang von ca. 2.500 Wörtern (ca. 12-15 Seiten).

 Assignments können und sollten auch in Kleingruppen erarbeitet werden, wobei jeweils
 zu kennzeichnen ist, welcher Teil von welchem Gruppenmitglied bearbeitet wurde.

 Die Ergebnisse der Assignments werden in der Regel im Rahmen der Präsenzverans-
 taltungen von den Studierenden präsentiert.

 PA = Participation

 Zur Ermittlung der Participation-Note werden neben den von den Lehrenden festgeleg-
 ten, zu erbringenden mündlichen Prüfungsleistungen (wie z.B. Präsentation, Verhand-
 lung, Moderation) auch die Wortbeiträge innerhalb des seminaristischen Unterrichts
 bewertet.

 MAF, MHR, MCM, MMS, MIT, MBL:

 Klausuren: Die Klausuren werden im Umfang von 120 Minuten Bearbeitungszeit ge-
 stellt. Sie dienen der Überprüfung des Leistungsstandes vorrangig in den ersten Se-
 mestern des Studiums. Mit fortschreitendem Studienverlauf nimmt die Zahl der Klausu-
 ren zugunsten der anderen Prüfungsformen ab.

 Seminararbeit: Ziel einer Seminararbeit ist es, eine praxisorientierte Aufgabe nach wis-
 senschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbständig in schriftlicher Form zu be-
 arbeiten, und hierbei die konkreten betrieblichen Auswirkungen einer fachlich begrün-
 deten unternehmerischen Entscheidung umfassend darzustellen. Thema, Umfang und
 Abgabetermin werden von den Lehrenden zu Beginn des Semesters festgelegt. Im Re-
 gelfall hat eine Seminararbeit einen Umfang von 2.500 Wörtern (ca. 12-15 Seiten).

Stand: Februar 2008                                                                      20
Orientierungshilfe
                                                              zum Studium

 Präsentation: Die Präsentation sollte ca. 30 Minuten betragen, idealerweise ein fach-
 lich kontrovers diskutiertes Thema behandeln, in eine Diskussion münden und kann in
 Gruppen durchgeführt werden.

 5.4 An- und Abmeldungsverfahren
 Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt ausschließlich über das Studienbuch im Onli-
 ne-Campus unter „Prüfungen“. Anmeldeschluss für die einzelnen Prüfungen ist spätes-
 tens 7 Tage vor der jeweiligen Prüfung. Abmeldungen sind über das Studienbuch bis
 zu 1 Tag vor dem Prüfungstermin möglich. Ab dem Prüfungstag müssen die für das
 Versäumnis geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaub-
 haft gemacht werden (nicht als E-Mail) bzw. bei Krankheit gegen Vorlage eines ärztli-
 chen Attestes. Andernfalls wird der nicht angetretene Versuch mit 5,0 gewertet.

 Die Bestätigung zur Anmeldung ist erkennbar durch Angabe des Klausurdatums und
 der Raumnummer / Standortkürzel im „Studienbuch“.

 5.5 Teilnahme an Klausuren
 In welchem Raum Sie Ihre Prüfung absolvieren, entnehmen Sie bitte frühestens 4 Tage
 vor dem Klausurtermin Ihrem Studienbuch – nicht dem Semesterplan!
 Für jeden Studierenden wird an einigen Studienzentren am Klausurtag ein Platz mit
 seinem Namensschild reserviert. Bitte denken Sie an Ihren Studierendenausweis!
 Bitte folgen Sie den Anweisungen des Klausuraufsichtspersonals.

 5.6 Freiwillige Zusatzleistungen
 Freiwillige Zusatzleistungen (z. B. zusätzliches Schwerpunktfach) können auf schriftli-
 chen Antrag an das Zentrale Prüfungswesen belegt werden, fließen aber nicht in die
 Notenbildung ein.

 Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall wegen des Zeitmodells zu Terminüber-
 schneidungen kommen kann und Sie somit nicht alle Veranstaltungen wahrnehmen
 können.

 5.7 Korrekturzeiten
 Die FOM stellt als besondere Dienstleistung für ihre berufstätigen Studierenden je 2
 Prüfungsdurchgänge pro Semester zur Verfügung. Aufgrund der daraus resultierenden
 hohen Dichte an Terminen beträgt die Korrekturfrist maximal 4-6 Wochen.

Stand: Februar 2008                                                                        21
Orientierungshilfe
                                                              zum Studium

 5.8 Klausureinsicht / Einspruchs- u. Widerspruchsverfahren
 Die Termine finden Sie im Online-Campus unter „Prüfungen“ und dann „Klausurein-
 sicht“. Bei formalen Mängeln haben Sie das Recht zum Einspruch. Dieser wird an den
 Prüfungsausschuss gerichtet und ggf. dem zuständigen Dozenten zur Prüfung vorge-
 legt. Sind Sie mit dem Überprüfungsergebnis nicht einverstanden, können Sie einen
 Widerspruch einlegen, über den der Prüfungsausschuss abschließend entscheidet.

 Die zugehörigen Zeiten der Klausureinsicht sind wie folgt:

 Prüfungszeitraum                      Einspruchsfristende
 Juni / Juli                           30. November
 September / Oktober                   31. Januar
 Januar / Februar                      31. Mai
 März / April                          31. August

 5.9 Diplomanden- bzw. Bachelorseminar
 Es dient der Vorbereitung der Abschlussarbeit und sichert zugleich die wissenschaftli-
 che Relevanz der Themenstellung. Es dient der Abgrenzung zu anderen Themenstel-
 lungen und der Sicherung der Unabhängigkeit des Diplomanden bzw. Bachelor-
 Kandidaten vor Einflussnahme von Akteuren in seiner Umgebung (z. B. Unternehmen,
 andere Studenten, ...).

 Im Vorfeld werden die Themen der Abschlussarbeiten zwischen jedem Diplomanden /
 Bachelor-Kandidaten und seinem Betreuer festgelegt und als Arbeitstitel formuliert. Im
 Rahmen dieses Seminars werden unter der Leitung des Studienleiters die Themenstel-
 lungen vorgestellt, ihre Bearbeitungsfähigkeit diskutiert und gegebenenfalls unter Ein-
 beziehung der Kritik eine endgültige Formulierung gefunden.

 Die Diplomanden / Bachelor-Kandidaten lernen hierbei Themenstellungen ihrer Mitstu-
 dierenden kennen, erfahren konstruktive Kritik und können letzte Fragen zu Methoden
 des wissenschaftlichen Arbeitens, zur Methodologie der Wirtschaftswissenschaften, zur
 Qualität empirischer Methoden usw. klären.

 Bitte stimmen Sie mit Ihrem Betreuer ab, an welchem Termin Sie über Ihre Diplom-
 bzw. Bachelor-Arbeit sprechen wollen.

 Reichen Sie ein kurzes Abstract (ca. 1 bis 3 Seiten über Inhalt und Ziele der Arbeit) bis
 eine Woche vor dem verabredeten Termin ausschließlich bei Ihrem Betreuer ein.

Stand: Februar 2008                                                                       22
Orientierungshilfe
                                                                   zum Studium

 5.10 Abschlussarbeit
 Nach Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (siehe Prüfungsordnung) kann ein
 Thema für eine Abschlussarbeit (z. B. Diplomarbeit oder Bachelor-/Master-Thesis) be-
 antragt werden. Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich an den Vorsitzenden des Prü-
 fungsausschusses zu richten. Das entsprechende Formular steht im Online-Campus
 unter „Anträge/Bescheinigungen“ zur Verfügung. Für die Master-Thesis ist neben dem
 Antrag die Abgabe eines Proposals (Hinweise siehe entsprechendes Antragsformular)
 erforderlich.

 Das ausgegebene Thema ist verbindlich und nicht veränderbar. Die Themenbestäti-
 gung erfolgt rechtzeitig zum gewünschten Bearbeitungsbeginn per Post durch das
 Zentrale Prüfungswesen.

 Es gibt zwei Starttermine im Monat: Jeder 2. und 4. Mittwoch im Monat. Der Antrag
 muss vollständig ausgefüllt und vom Betreuer unterschrieben 3 Werktage (spätestens
 Freitag vormittags) vor dem gewünschten Starttermin der FOM vorliegen.

 Soll die Diplomarbeit in Form einer Gruppenarbeit erstellt werden, ist rechtzeitig vorher
 ein formloser schriftlicher Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen.

 Die Bearbeitungszeiten sind wie folgt:

 Studiengang                           Dauer       Bearbeitungszeit
 Wirtschaft                           7 Semester   mindestens 2 und maximal 3 Monate
 Wirtschaftsinformatik                7 Semester   mindestens 2 und maximal 3 Monate
 Wirtschaftsinformatik (Aufbau)       3 Semester   mindestens 2 und maximal 3 Monate
 Wirtschaftrecht                      7 Semester   mindestens 2 und maximal 3 Monate
 Wirtschaftrecht (Aufbau)             4 Semester   8 Wochen
 Wirtschaftsingenieurwesen (Aufbau)   4 Semester   8 Wochen
 Bachelor bis Beginn SS 2006          7 Semester   mindestens 2 und maximal 3 Monate
 Bachelor ab Beginn WS 2006           7 Semester   mindestens 2 und maximal 4 Monate
 MBA                                  4 Semester   mindestens 2 und maximal 3 Monate
 Master-Studiengänge                  4 Semester   Mindestens 2 und maximal 5 Monate

 Der Abgabetermin wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und ist fix. Die Ab-
 schlussarbeit ist dem Zentralen Prüfungswesen (nicht beim Betreuer) in zweifacher ge-
 bundener Ausfertigung plus einfacher digitaler Form auf CD-Rom fristgerecht einzurei-
 chen.

 Bitte berücksichtigen Sie, dass im MBA- und dem Bachelor-Studiengang in Internatio-
 nal Management die Abschlussarbeiten in englischer Sprache zu verfassen sind!

Stand: Februar 2008                                                                      23
Orientierungshilfe
                                                             zum Studium

 Die Abschlussarbeit wird anschließend dem Betreuer (Erstgutachter) und dem Zweitgu-
 tachter zur Bewertung und Erstellung eines Gutachtens weitergeleitet. Die Note erhal-
 ten Sie in der Regel am Tag des Kolloquiums / der Defence.

 Bitte beachten Sie bei der Erstellung ihrer Arbeit den im Online-Campus unter „Organi-
 sation“ und dann „Studienordnung“ hinterlegten „Leitfaden zur formalen Gestaltung von
 Seminar- und Diplomarbeiten“.

 5.11 Plagiatsfall
 An dieser Stelle verweisen wir ausdrücklich auf das Hochschulgesetz NRW, welches
 nach § 63, Abs. 4 Folgendes besagt:

 „Die Hochschulen ... können von den Prüflingen eine Versicherung an Eides statt ver-
 langen und abnehmen, dass die Prüfungsleistung von ihnen selbstständig und ohne
 unzulässige fremde Hilfe erbracht worden ist. Wer vorsätzlich gegen eine die Täu-
 schung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsord-
 nung ... verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geld-
 buße von bis zu 50.000 € geahndet werden. ... Im Falle eines ... schwerwiegenden
 Täuschungsversuches kann der Prüfling exmatrikuliert werden.“

 5.12 Kolloquium / Defence
 Die Zulassung und Einladung zum Kolloquium / zur Defence erfolgt seitens der FOM im
 Anschluss an die Abschlussarbeit. Gehen Sie von ca. 30 Minuten Prüfungszeit im Ba-
 chelor-/Diplom-Studium und 60 Minuten im Master-Studium aus, welche ca. 10 Minuten
 Vortrag Ihrerseits (im Master-Studium 20 Minuten) beinhaltet. Diese Angaben sind nicht
 bindend und können von den Prüfern abweichend gehandhabt werden.

 5.13 Urkunde / Zeugnis / Diploma Supplement
 Die Urkunde und das Zeugnis werden spätestens vier Wochen nach Absolvierung des
 Kolloquiums / der Defence erstellt und Ihnen per Einschreiben zugesandt.

 Das Diploma Supplement wird immer nach Ablauf eines Semesters für alle in dem vor-
 angegangenen Semester zum Abschluss gelangten Studierenden angefertigt, um so
 die vorgeschriebenen relativen Noten eines Jahrgangs bilden zu können.

Stand: Februar 2008                                                                   24
Orientierungshilfe
                                                           zum Studium

 5.14 Prüfungsausschuss
 Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und seinen Vertretern sowie
 zwei weiteren Mitgliedern aus dem Kreis der Professoren und einem Mitglied aus dem
 Kreis der Studierenden. Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prü-
 fungsordnung und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen.

 Wichtige Mitteilungen des Prüfungsausschusses (z. B. Durchführung von Prüfungen)
 finden Sie im Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung“.

 5.15 Prüfungs- und Studienordnung
 Die Prüfungs- und Studienordnungen regeln verbindlich Inhalte, Art und Dauer des
 Studiums sowie das Verfahren der abzulegenden Prüfungen. Sie können diese im On-
 line-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung“ einsehen und herunterla-
 den.

 5.16 Zwischenprüfung
 Sind in den Diplom-Studiengängen in den Fächern des Grundstudiums alle Fachprü-
 fungen bestanden und die vorgeschriebenen Leistungsnachweise erbracht, so gilt dies
 als Abschluss des ersten Studienabschnitts (§ 60 Abs. 2 Satz 1 FHG) und insoweit als
 Bestehen der Zwischenprüfung. Hierüber stellt die Prüfungsabteilung auf Anfrage einen
 Nachweis aus.

Stand: Februar 2008                                                                   25
Orientierungshilfe
                                                              zum Studium

 6. Besonderheiten im Studium

 6.1 Bescheinigung der gezahlten Studiengebühren
 Die Bescheinigungen werden Ihnen auf Anfrage (E-Mail an studienberatung@fom.de)
 zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Ist das Studium beruflich veranlasst, so kön-
 nen die Kosten in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das
 entsprechende Urteil finden Sie mit folgendem Aktenzeichen „BFH-Urteil vom
 17.12.2002 AktZ. VI R 137/01“.

 6.2 Prüfungsgebühren
 Die Prüfungsgebühr wird zum 05. des Folgemonats des Bearbeitungsbeginns der Ab-
 schlussarbeit fällig. Es erfolgt eine gesonderte Rechnungsstellung. Soll diese nicht auf
 Ihren Namen lauten, so reichen Sie bitte eine Kostenübernahmeerklärung der entspre-
 chenden Person, Unternehmung oder Einrichtung bereits mit dem Antrag zur Ab-
 schlussarbeit ein.

 6.3 Urlaubssemester
 Urlaubssemester müssen 6 Wochen vor Beginn des Semesters beantragt werden.
 Während Ihres Studiums sind maximal 2 Urlaubssemester zulässig. Eine Kündigung
 während eines Urlaubssemesters ist erst zum Ende des folgenden Studiensemesters
 wirksam. Während des Urlaubssemesters dürfen keine Prüfungen absolviert werden.

 Den zugehörigen Antrag finden Sie im Online-Campus unter „Anträge/ Bescheinigun-
 gen“. Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Geschäftsbedingungen unterschrieben mit-
 senden.

 6.4 Studienzeitverlängerung
 Nach Ablauf der Regelstudienzeit muss das Studium bei ausstehenden Leistungen
 durch einen schriftlichen Antrag semesterweise verlängert werden. Melden Sie sich
 nicht bis zu 6 Wochen vor Beginn des nächsten Semesters zurück, erfolgt die Exmatri-
 kulation.

 Den zugehörigen Antrag finden Sie im Online-Campus unter „Anträge/ Bescheinigun-
 gen“. Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Geschäftsbedingungen unterschrieben mit-
 senden.

Stand: Februar 2008                                                                      26
Orientierungshilfe
                                                             zum Studium

 Sind noch Prüfungen zu absolvieren, werden 50 % der Studiengebühren fällig. Stehen
 nur noch die Diplomarbeit und/oder das Kolloquium an, werden keine Studiengebühren
 sondern nur die Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. Sollten im letzteren Fall 2 Ver-
 längerungssemester ohne Abschluss erfolgt sein, so wird wieder die Hälfte der Stu-
 diengebühren fällig.

 Sollte nur noch das Kolloquium fehlen, so ist dennoch eine ordentlich Verlängerung
 notwendig.

 6.5 Haftung
 Für den Verlust persönlichen Eigentums in den Räumlichkeiten der jeweiligen Studien-
 zentren übernimmt die FOM keine Haftung.

 6.6 Unfallversicherung
 Studenten, die (nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers) ihr Studium in unserem Hau-
 se absolvieren, sind auf den Wegen zu einer Veranstaltung und in unserem Hause ge-
 setzlich unfallversichert. Im Falle eines Schadens wenden Sie sich bitte an die Studen-
 tenbetreuung, um gemeinsam eine Unfallanzeige an den Träger der Berufsgenossen-
 schaft auszufüllen.

Stand: Februar 2008                                                                    27
Orientierungshilfe
                                                                       zum Studium

 Anlage 1 (Klausurordnung)
    1. Mit Betreten des Prüfungsraumes und Empfangen der Aufgabenstellung sind Sie Teilnehmer an
       der Prüfung und erhalten somit für die Leistung eine Note.

    2. Legen Sie bitte unaufgefordert Ihren gültigen Studierendenausweis oder einen amtlich gültigen
       Lichtbildausweis zur Kontrolle für das aufsichtführende Personal bereit. Studierende, die sich
       nicht ausweisen können, werden von der Klausurteilnahme ausgeschlossen.

    3. Studenten, die nicht angemeldet bzw. nicht zugelassen sind, sind von der Teilnahme an Prüfun-
       gen ausgeschlossen.

    4. Mobiltelefone sind vor Prüfungsbeginn auszuschalten und zu verstauen.

    5. Gespräche oder Austausch von Gegenständen sind untersagt.

    6. Es dürfen nur die in der Aufgabenstellung ausdrücklich erlaubten Hilfsmittel benutzt werden. Al-
       le nicht zugelassenen Gegenstände (Taschen, Mäntel, ...) sind außerhalb der Sitzreihen abzule-
       gen.

    7. Die Heftung der Klausur darf nicht verändert werden!

    8. Die Klausur ist in lesbarer Form zu bearbeiten. Schwer lesbare Teile der Klausur können ersatz-
       los gestrichen werden und sind somit ungültig.

    9. Die Lösungen sind nur auf dem dafür vorgesehenen Papier zu bearbeiten. Lösungen, die nicht
       auf dem ausgegebenem Papier bearbeitet wurden, werden nicht berücksichtigt und stellen einen
       Täuschungsversuch dar.

    10. Die Ihnen ausgehändigten Unterlagen müssen nach Beendigung der Prüfung vollständig zurück-
        gegeben werden.

    11. Bitte achten Sie darauf, dass auf der Klausur und allen Bearbeitungsblättern Matr.-Nr., Name,
        Vorname angegeben sind.

    12. Prüfen Sie vor Beginn einer jeden Klausur die Vollständigkeit Ihrer Aufgabenstellung. Bei mehre-
        ren Prüfern benutzen Sie bitte je Prüfer separate Bearbeitungsblätter.

    13. Versucht ein Prüfling, sein Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelas-
        sener Hilfsmittel zu beeinflussen, so wird dies auf der Klausur vermerkt. Die Klausur kann einge-
        zogen werden.

    14. Sollte die Klausur von Ihnen ungültig gemacht werden (z. B. Durchstreichen der Klausur, Be-
        merkungen „ohne Bewertung“ o. ä.), so gilt dies als „Fehlversuch“ und es wird die Note 5,0 er-
        teilt.

    15. Mit Ausnahme eines Toilettengangs darf der Klausurraum nicht verlassen werden. Ein Gang zur
        Toilette ist der Klausuraufsicht zu melden, ebenso die (unverzügliche) Rückkehr. Die Klausur
        verbleibt im Klausurraum.

    16. Die Nichtbeachtung dieser Punkte führt zum Nichtbestehen der Klausur und zum Klausuraus-
        schluss.

Stand: Februar 2008                                                                                      28
Orientierungshilfe
                                                                                                                                          zum Studium

 Anlage 2 (Übersicht Notensysteme)

                                                        DK / DI / DWJ / DWI /
                                                         BEE / BME / BMT /
                           MBA                      BBA / BAIM / BST / BBL / BWI/                       BAIM / BAITE                                   BWW                                 Umrechung
                                                         MAF / MHR / MCM /
  Studiengang

                                                          MMS / MIT / MBL

                                                                                                                                       Noten-punkte
                                        numerisch

                                                                                                                         numerisch
                            Intervall

                                                                 Intervall

                                                                                                             Intervall

                                                                                                                                                         Intervall
                                          alpha-

                                                                                                                           alpha-
                  %                                    %                       Note              %                                                                     Note                D         NL

 0,7            94-100   0,7-0,85        A+

 1,0            87-93    0,86-1,15        A          98-100                                     100       1,0-1,15         A          20/19                                                1         10;9
Orientierungshilfe
                                                                    zum Studium

 Anlage 3 (Besondere Hinweise für Bachelor-Studenten)

 Vorwort

 Dieser Leitfaden richtet sich an alle Bachelor-Studierenden der FOM mit dem Ziel, die
 Konzeptmerkmale des Bachelorstudiums an der FOM zu erläutern.

 Die Umsetzung des Bologna-Prozesses hat der FOM die Chance geboten, ihre Stu-
 diengänge qualitativ weiterzuentwickeln. Die Akkreditierungsergebnisse sowie interne
 und externe Evaluierungen zeigen deutlich, dass dies gelungen ist.

 Bei allen Veränderungen, die in den Bachelorstudiengängen vorgenommen wurden,
 liegt der Fokus auf der Verbesserung der Studierbarkeit der einzelnen Studiengänge.
 Wir möchten Sie vom ersten Semester an mit realen betrieblichen Herausforderungen
 vertraut machen und Ihnen die Fähigkeit vermitteln, interdisziplinär Problemanalysen
 durchzuführen und adäquate Lösungen zu entwickeln.

 Die beiden Konzeptmerkmale Scientific-Abstract und Student-Consulting verbinden
 hierbei die Inhalte der Vorlesung mit Fragestellungen Ihrer beruflichen Praxis. So vertie-
 fen Sie das in den Vorlesungen vermittelte Wissen aktiv in der Praxis und verbessern
 Ihren Lernerfolg deutlich.

 29. Februar 2008

 Prof. Dr. Burghard Hermeier                         Dr. Clemens C. Jäger

 Geht nicht in die Modulnote mit                                                  Geht zu 20% in die Modulnote mit
                ein                           Modulklausur                                       ein

                             =Prüfungsvorleistung   =keine Prüfungsvorleistung!

                     Student Consulting                     Scientific Abstract

Stand: Februar 2008                                                                                     30
Sie können auch lesen