Orientierungsprogramm für ausländische Studienanfänger*innen zum Wintersemester 2022/23 - Studium, Lehre, Internationales - Goethe Universität ...

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Orientierungsprogramm für ausländische Studienanfänger*innen zum Wintersemester 2022/23 - Studium, Lehre, Internationales - Goethe Universität ...
Studium, Lehre, Internationales – Goethe Universität Frankfurt am Main
Orientierungsprogramm für ausländische Studienanfänger*innen
zum Wintersemester 2022/23
Orientierungsprogramm für ausländische Studienanfänger*innen zum Wintersemester 2022/23 - Studium, Lehre, Internationales - Goethe Universität ...
Orientierungsveranstaltung für internationale
                   Studierende
1. Tag:
• Angebote des Bereichs Studium Lehre Internationales (9:30-10:00 Uhr)
           Sozialberatung, Stipendien, Career Center, Internationaler Studientreff, Buddy- Programm,
•    Vortrag der Ausländerbehörde für Nicht-EU-Länder (10:00-10:45 Uhr)
           „Leben und Arbeiten in Frankfurt“ (u.a. Visum, Aufenthaltsrecht)
•    Info-Café (10:45 –11:15 Uhr)
           Gesprächsrunde und Einzelberatung mit den Referent*innen
• „Mein Studium in Frankfurt“ (11:15-12:00 Uhr)
           Vortrag der Zentralen Studienberatung (u.a. erfolgreiche Studienorganisation, Studien- und
           Prüfungsordnung)
• Vortrag zu BAföG und Kredite für EU-Länder (12:00-12:45 Uhr)
• Kick-off und gemeinsames Mittagessen in der Mensa in Tutor*innengruppen (12:45-
  14:00 Uhr)
• Arbeit in Tutor*innengruppen (14:00 bis ca. 16:00 Uhr)
           Vorlesungsverzeichnis, Prüfungsordnung, Stundenplan, Termine/Fristen usw.
•   DAAD- Preisverleihung (16:30 bis ca. 18:30 Uhr)
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Orientierungsveranstaltung für internationale
                   Studierende

2. Tag:
•    Einführung in die Uni-Bibliothek & Literaturrecherche (9:30-10:00 Uhr)
•    Vortrag des Hochschulrechenzentrums (10:00-10:30 Uhr)
•    Beratung und Unterstützungsangebote im Studium (10:30-11:00 Uhr)
           Vorstellung von: Internationales Studienzentrum, Schlüselkompetenz, Schreibzentrum,
           Studentenwerk, Hochschulsport, KHG, ESG, World University Service, Techniker
           Krankenkasse
•    Info-Café (11:00 –11:45 Uhr)
           Gesprächsrunde und Einzelberatung mit den Referent*innen
•   OLAT Workshop (11:45-12:15 Uhr)
•   Career Center (12:15-13:00)
•   Gemeinsames Mittagessen in der Mensa in Tutor*innengruppen (13:00-14:00 Uhr)
•   Arbeit in Tutor*innengruppen und Abschluss (14:00 bis ca. 16:00 Uhr)
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Goethe-Universität Frankfurt
 Historie

1914:   Wohlhabende Bürger*innen der Stadt Frankfurt gründen
        die Universität.

1918:   Die Stadt übernimmt die Universität
        von den Bürger*innen.

1932:   Die Universität erhält den Namen “Goethe-Universität”.

1967:   Das Land Hessen übernimmt die Uni von der Stadt
        Frankfurt.

2008:   Die Goethe Universität wird wieder zur
        Stiftungsuniversität
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2.3 Universitäts-Standorte:

                                 Riedberg Campus

Westend Campus

                                 Ginnheim Campus

Bockenheim Campus

                                 Niederrad Campus
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Sozialberatung für
internationale Studierende
 Präsentiert von
 Susen Wessely
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Die Sozialberatung der Abteilung Studium Lehre
Internationales unterstützt internationale Studierende
an der Goethe-Universität bei nicht-akademischen
Themen rund um das Studium:
- zu sozialen und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten
- zu den Rahmenbedingungen des Studiums (z.B.
  Wohnen, Versicherung, Finanzierung, Behördengänge)
- bei der Orientierung und Integration im Studienverlauf
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Aufenthaltsrecht
                        (Aufenthaltserlaubnis,
     Beratungs-           Regelungen etc.)
     themen I.
                                             Jobben &
                   Stipendien &           Nebentätigkeiten
                   Finanzierung
 Unterstützung          des
mit Formalitäten     Studiums           Wohnungs-
  & Behörden                              suche
                     Kranken-
   Nothilfen,      versicherung             Weitere soziale
     soziale                                und integrative
   Leistungen                                  Aspekte
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Beratungs-
                                 Reflexion
themen II.                    Studienverlauf

                                                    Verweis auf
     Wichtige Anlaufstellen zur                     Workshops,
      Förderung des Studien-                        Trainings
         und Berufserfolgs
                                  Wechsel in eine
   Wechsel                         Ausbildung /
 Studienfach /                     Arbeitsmarkt
  Hochschule
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Unterstützung der
                   (Wieder-) Einreise bei     Stellungnahmen für die
                 Botschaften & Konsulaten     Ausländerbehörde zum
                                                   Studienverlauf

 Internationaler                                            Weitere
Studientreff (IST):                                    Stellungnahmen
Events für Soziales
   in Frankfurt
                               Service                für die Ausländer-
                                                     behörde (z.B. Fach-
                                                     wechsel, besondere
                                                        Fälle Arbeiten)
   Begleitservice bei
  Behördengängen &
Wohnungsbesichtigungen                            Bescheinigungen zur
                                 und vieles       Vorlage bei Behörden
                                 weitere…              im Ausland
Verweise auf wichtige                                              Broschüre
 Beratungsangebote:                                             „Erste Anlauf- und
                                                                 Beratungsstellen
- Studienverlaufsplanung bei der
  „Studienfachberatung“ der Fachbereiche                        für internationale
- Zentrale Studienberatung                                        Studierende“*
- „Deutsch im Studium“
- Psychosoziale Beratungsstelle des
  Studentenwerks                                             Bei frühzeitiger Beratung
- Psychotherapeutische Beratungsstelle für                        können größere
  Studierende
- Beratung für Studierende mit Kind                               Belastungen und
- …und viele mehr!                                           Beeinträchtigungen ggf.
                                                               vermieden werden.
* Download: www.uni-frankfurt.de/studierende-international
Hilfe- & Unterstützungsangebote

• für Studierende in besonderen Lebenssituationen
• zum Studienaufbau & zur Studienorganisation
• für internationale Studienanfänger*Innen,
  Studienabbrecher*Innen und
  Studienabsolvent*Innen
• für Studierende mit Kind
• für Studierende mit Behinderung
• für Studierende mit finanziellen Schwierigkeiten
  (Stipendienbewerbung, Beantragung von
  Überbrückungsdarlehen, Notfallfonds, etc.)
Studium Lehre Internationales
Sozialberatung- Begleitservice
• Behördengänge, Wohnungssuche & Formalitäten
• Services für internationale Studierende

•   Begleitservice für internationale Studierende
-   Behördentermine (Ausländerbehörde, Bürgeramt etc.)
-   Fragen zum Thema „Wohnen“ (Wohnungssuche, Besichtigungstermine, etc.)
-   Verstehen von Formularen (Erläuterungen)

•Team Begleitservice:

•E-Mail: >> begleitservice.international@uni-frankfurt.de
Das Beratungsangebot ist            Digitale Sprechstunden:
kostenlos und vertraulich!          Di und Do 9 - 11 Uhr
Bitte kontaktieren Sie uns per E-
Mail oder Sie buchen einen          Terminbuchung:
digitalen Sprechstundentermin.      https://www.uni-
                                    frankfurt.de/89610440/Termin
Natürlich können Sie auch gerne     buchung
bei uns in Präsenz vorbeischauen.
                                    (069) 798-38 38
Bei weiteren Fragen wenden Sie      io-sozial@uni-
sich bitte an das Team der          frankfurt.de
Sozialsprechstunde!
                                    www.uni-frankfurt.de/studierende-
                                    international
Wir freuen
uns von
Ihnen zu
hören!
Stipendien für Internationale Studierende

            Elizabeth Kovach
            Referentin für Hochschulpreise und Stipendien
            Abteilung Karriere, Stipendien und Preise
            Bereich Studium Lehre Internationales
            stipendien@uni-frankfurt.de

5. Oktober 2022   Workshop – Stipendien für internationale Studierende   17
Stipendien für Internationale Studierende

           A) Stipendien der Goethe-Universität
                           1) Das Deutschlandstipendium
                           2) Das Studienabschlussstipendium
           B) Stipendienprogramme in Deutschland
                           1) DAAD
                           2) Stipendien für besonderer Zielgruppen internationaler Studierende
                           3) Die Begabtenförderwerke

5. Oktober 2022   Workshop – Stipendien für internationale Studierende                            18
A1) Stipendien der Goethe-Universität

              Wer kann sich bewerben?
                     • Studierende aller Nationalitäten, die an der Goethe-Universität studieren
                     • Studierende innerhalb der Regelstudienzeit (für Bachelor-Student*innen = 6 oder 8 Semester)
              Die Bewerbung
                     • Online-Bewerbung im Juli 2023
              Die Auswahlkriterien
                     • Leistung
                     • Gesellschaftliches Engagement
                     • Soziale Umstände
                     • Besondere persönliche Leistungen
              Leistung

                     – 300€ monatlich für 1 Jahr (einkommens- und BAföG-unabhängig); maximale Förderperiode = 2 Jahre
                     – Ideelles Förderprogramm

5. Oktober 2022   Workshop – Stipendien für internationale Studierende                                                  19
A2) Stipendien der Goethe-Universität

                  Wer kann sich bewerben?
                         •     Internationale Studierende, die sich in Endphase des Studiums befinden
                  Bewerbung
                         •     Online Bewerbung zwei Mal im Jahr (Herbst und Frühling)
                  Auswahlkriterien
                         • Leistung, Engagement und finanzielle Bedürftigkeit
                         • Anmeldung zur Abschlussprüfung (kann nach Bewerbungsfrist nachgereicht werden)
                  Leistung
                        • Maximal 500€ (Vollstipendium) oder 250€ (Teilstipendium) für bis zu 5 Monate

5. Oktober 2022       Workshop – Stipendien für internationale Studierende                                  20
B1) Stipendiengeber in Deutschland

          •       Die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Wissenschaftsaustausch

          •       Verschiedene Stipendienprogramme je nach Herkunftsland → Stipendiendatenbank

          •       Förderung in der Regel nur im Master (1 Jahr, Verlängerung möglich) + Promotion

          •       Bewerbung erfolgt im Heimatland oder maximal 15 Monate nach Einreise in Deutschland

                                                   Weitere Informationen auf www.daad.de
                                        Stipendatenbank des DAAD: www.daad.de/stipendiendatenbank

5. Oktober 2022      Workshop – Stipendien für internationale Studierende                                 21
B2) Stipendiengeber in Deutschland

             Stipendiengeber für besondere Zielgruppen internationaler Studierender
             Otto Benecke Stiftung e.V. (Förderung des Vorstudienbereichs)
             www.obs-ev.de

             Katholischer Akademischer Ausländerdienst KAAD
             www.kaad.de/stipendien/

             Evangelischer Entwicklungsdienst – Brot für die Welt
             www.brot-fuer-die-welt.de/projekte/stipendien/

             World University Service – STUBE (berufsvorbereitende Praktika und Studienaufenthalte)
             www.wusgermany.de/de/auslaenderstudium/stube-hessen/bpsa

5. Oktober 2022   Workshop – Stipendien für internationale Studierende                                22
B3) Stipendiengeber in Deutschland

                                             Die Begabtenförderwerke

                  Quelle: https://www.stipendiumplus.de/deine-chance/schnell-check-finde-dein-werk.html

5. Oktober 2022    Titel der Veranstaltung                                                                23
Wir sind für Sie da!

           Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und starte den Bewerbungsprozess
           für ein Stipendium.

           Deutschlandstipendium der Goethe-Universität                  Stipendien allgemein

           www.deutschland-stipendium.uni-frankfurt.de                   www.stipendien.uni-frankfurt.de

           deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de                        stipendien@uni-frankfurt.de

5. Oktober 2022   Workshop – Stipendien für internationale Studierende                                     24
Internationale
                                                          r Studientreff

Der Internationale Studientreff
   für deutsche und internationale Studierende

                              Du willst neue Kontakte knüpfen und
                                Frankfurt besser kennen lernen?
                                      Dann komm zu uns!
Was macht den Internationalen                   Internationale
                                                r Studientreff

         Studientreff aus?

 Wir möchten internationalen Studierenden den
     Einstieg in das Uni-Leben in Frankfurt
     erleichtern und den Kontakt zwischen
  internationalen und deutschen Studierenden
                   herstellen
Internationale
                                                   r Studientreff

... dafür haben wir eine Vielzahl
verschiedener Angebote für Euch!

          von Informationsveranstaltungen über
          Unterstützung bei Behördengängen bis
             zu unseren vielen tollen Events ...
Lerne Frankfurt &                              Knüpfe neue
     Umgebung kennen                                  Kontakte

                                Internationaler

                                 Studientreff

Triff viele neue Menschen und
                                                  Erlebe tolle Events zum
     hab ganz viel Spaß!
                                                        Sparpreis

                           Informiere dich über
                                wichtige Themen
Warum du teilnehmen solltest?
... Exkursionen in Frankfurt & Umgebung
... Kulturelle & informative Events (alle Events kostenfrei
oder zu Studi-Preisen)
...Vorträge von und mit Experten
... Unterstützung bei Behördengängen
... Beratung und Unterstüzung in Wohnung-, Arbeits-,
Freizeit-, und Lebensplanung
... Regelmäßige Treffen
Internationale
                            r Studientreff

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                       IST.GU
Informationen und Kontakt                                                         Internationale
                                                                                          r Studientreff

         Informationen:
    www.uni-frankfurt.de/ist                                          Veranstalter:
                                                      Studium Lehre Internationales (SLI)

         Eventkalender:                                         der Goethe Universität

Olat: Internationaler Studientreff
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                                     Für die finanzielle Förderung bedanken wir uns bei
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                                           •   Bekomme einen schnellen und einfachen Überblick über mögliche
                                               Aktivitäten an der Uni und in Frankfurt
                                           •   Unterstütze kulturellen und sprachlichen Austausch

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5. Oktober 2022
Einführung in das Aufenthaltsrecht
„Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

                                Maximilian Schindler

                             Stadt Frankfurt am Main
                                  Ordnungsamt
                               -Ausländerbehörde-

              Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Kontaktadressen / Termine

Ausländerbehörde Frankfurt am Main
          Kleyerstraße 86
     60326 Frankfurt am Main
      Telefon: 069 212 42485

    E-Mail: abh-43.1@stadt-frankfurt.de
 Internet: www.ordnungsamt.frankfurt.de

Termine nur nach Terminvereinbarung!

         Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht
       „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

I.    Übersicht zur Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 16b
      AufenthG

II.   Beschäftigungen während des Studiums

III. Weitere Pflichten aus der AE – ordnungsgemäßes Studium

IV. Exkurs: Wie geht es nach dem Studium weiter?

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Einführung in das Aufenthaltsrecht
      „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

               Vorgehensweise nach der Einreise

Anmeldung beim Bürgeramt (Zentrale Meldestelle, Zeil 3, Frankfurt
am Main) unter der Wohnadresse

Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Wo: bei der zuständigen Ausländerbehörde
Wann: innerhalb der Gültigkeitsdauer des Einreisevisums
(Drittstaater) oder innerhalb von 90 Tagen (bei Positivstaater)

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       „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

              Benötigte Unterlagen bei Antragstellung

•   Vollständig ausgefülltes Antragsformular
•   Nationalpass und ein biometrisches Lichtbild
•   Immatrikulationsbescheinigung/Sprachkursbescheinigung
•   Nachweis ausreichender Finanzierung (Sicherung des
    Lebensunterhaltes mit monatlich 934,00 € = 11.208,00 € pro Jahr)
•   Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
•   Mietvertrag
•   Gebühren von max. 113,00 €
•   Alle Unterlagen sind im Original und Fotokopie vorzulegen

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Einführung in das Aufenthaltsrecht
        „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

Dürfen ausländische Studierende einer Beschäftigung nachgehen?
Wenn ja, in welchem Umfang?

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Einführung in das Aufenthaltsrecht
     „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“
                  Arbeitsgenehmigung kraft Gesetz
                 (vgl. hierzu § 16b Abs. 3 AufenthG)

         Bis zu 120 Arbeitstage oder 240 halbe Arbeitstage pro Jahr
Studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule ohne zeitliche Begrenzung

                    Nebenbestimmung des Aufenthaltes:
             „Beschäftigung ist nur bis zu 120 Tagen oder 240
                  halbe Tage im Jahr, sowie zur Ausübung
                  studentischer Nebentätigkeiten gestattet.
            Pflichtpraktikum gemäß § 15 Nr. 2 BeschV erlaubt.“

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    „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

    Weitere Infos zur Beschäftigung im Rahmen der Auflage

•    Im 1. Jahr der Studienvorbereitung = keine Beschäftigungserlaubnis
•    Keine Genehmigungspflicht
•    Keine Anteilsberechnung auf das Kalenderjahr
•    Halbe Tage = regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter im Betrieb
       Geeignete Nachweisführung

 Nebentätigkeiten an der Hochschule oder anderen wissenschaftlichen
Einrichtungen nebst hochschulbezogenen Tätigkeiten sind ohne zeitliche
                           Beschränkung.

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     „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

Studentische Nebentätigkeit:
• Ohne zeitliche Beschränkung ABER: Keine Studiumsgefährdung
• Tätigkeiten an Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen oder im
   fachlichen Umfeld des Studiums
• Bsp.: hochschulbezogene Tätigkeiten in hochschulnahen
   Organisationen

Selbstständige Tätigkeit:
• z.B. Übersetzer, Sprachlehrer, Softwareentwicklung etc.
• Gesonderte Genehmigung nach § 21 Abs. 6 AufenthG
• Gefährdung des Studiums muss ausgeschlossen sein

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        „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

          Inwieweit sind freiwillige Praktika/Hospitationen
             genehmigungsfähig/zustimmungspflichtig?

• Praktika sind zustimmungspflichtige Beschäftigungen
     Ermessensentscheidung (s. vorherigen Folien)
     Muss studienfördernd sein
• Hospitationen benötigen keine weitere Zustimmung
     Hospitationen sind kein Beschäftigungsverhältnis
     Dienen der Sammlungen von Kenntnissen und Erfahrungen in einem
      Tätigkeitsbereich ohne zeitliche und inhaltlichen Festlegung

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        „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

Ist eine Arbeitsgenehmigung über „120 bzw. 240 (halbe) Tage“ hinaus
                             möglich?

   • Dies ist eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde!

             Wovon wird die Entscheidung abhängig gemacht?

   •   Sicherung des Lebensunterhaltes ist durch Gründe gefährdet, die der
       Studierende nicht zu vertreten hat
   •   Bisheriges Studium wurde erfolgreich geführt
   •   Zweck des Studiums darf nicht gefährdet sein =
       keine Verzögerung/Erschwerung

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Einführung in das Aufenthaltsrecht
  „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

        Was bedeutet ein ordnungsgemäßes Studium?

    Ein ordnungsgemäßes Studium liegt regelmäßig vor, solange der
    Ausländer die durchschnittliche Studiendauer an der betreffenden
    Hochschule in dem jeweiligen Studiengang nicht um mehr als drei
                        Semester überschreitet.

• Durchschnittliche Fachstudiendauer wird durch die Hochschule
  mitgeteilt
• Zeiten der Studienvorbereitung bleiben außer Betracht

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Einführung in das Aufenthaltsrecht
    „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

Was passiert bei Überschreitung der zulässigen Studiendauer?

•   Die Verlängerung der AE wird zunächst ausgesetzt
      Eine erweiterte Bescheinigung von der Hochschule wird angefordert
      Stellungnahme zu weitere Dauer und Erfolgsaussichten
      Individuelle Situation wird betrachtet

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Übersicht zur Aufenthaltserlaubnis nach § 16b
           AufenthG „Aufenthaltszweckwechsel“

Gemäß § 16b Abs. 4 AufenthG (Studium) ist ein Aufenthaltszweckwechsel
möglich, unabhängig davon, ob das Studium abgeschlossen oder
abgebrochen wurde und zwar (abschließende Aufzählung)

    •     zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung
    •     der Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft (Definition § 18
          Abs. 3)
    •     der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten
          berufspraktischen Kenntnissen nach § 19c Abs. 2 AufenthG
    •     bei einem gesetzlichen Anspruch

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Übersicht zur Aufenthaltserlaubnis nach § 16b
           AufenthG „Aufenthaltszweckwechsel“

Definitionen:

    •     Qualifizierte Berufsausbildung = mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer
          (§ 2 Abs. 12a AufenthG)
    •     Fachkraft mit Berufsausbildung = mit inländischer qualifizierter
          Berufsausbildung oder gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation
    •     Fachkraft mit akademischer Ausbildung = einem deutschen, einen
          anerkannten ausländischen oder einem dt. Abschluss vergleichbaren
          ausländischem Hochschulabschluss
    •     Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen auf dem
          Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie (§ 6 BeschV)
    •     Gesetzlicher Anspruch = Beispiel: Blaue Karte EU oder Heirat mit dt.
          Staatsangehörigen u.a.

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Übersicht zur Aufenthaltserlaubnis nach § 16b
                        AufenthG

•   Aufenthaltserlaubnis (AE) gemäß § 16b AufenthG
      Max. 10 Jahre inklusive Studienvorbereitung (VwV 16.2.7)
      Verlängerung der AE jeweils bis zu max. zwei Jahren
•   Nachweis ausreichender Finanzierung/Krankenversicherungsschutz
      934,00 Euro/Monat (BAföG-Höchstsatz)
      Vermögen, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung etc.
•   Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG lässt bisherigen
    Aufenthaltstitel weiter fortbestehen; Reisen innerhalb UND außerhalb
    der EU möglich
•   Fachwechsel nur bis zum 3. Fachsemester ohne Zustimmung der
    ABH möglich

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Einführung in das Aufenthaltsrecht
  „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“

      Wie geht es nach dem Studienabschluss weiter?

• Arbeitsplatzsuche
• Stellenangebot
• Aufenthaltstitel
     Blaue Karte-EU
• Niederlassungserlaubnis

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Arbeitsplatzsuche

• Möglichkeit nach Abschluss = angemessenen Arbeitsplatz zu suchen
     Die Qualifikation muss zur Ausübung der Beschäftigung befähigen

• Die AE kann bis zu 18 Monate ausgestellt werden
     Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG

• Die Erwerbstätigkeit ist bei dieser AE uneingeschränkt gestattet

• Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG müssen erfüllt
  sein

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Stellenangebot

• Vorsprache bei der Ausländerbehörde mit einem gültigen Arbeitsvertrag

• Die ABH prüft ob die Agentur für Arbeit angefragt werden muss

• Die Qualifikation muss zur Ausübung der Beschäftigung befähigen

      Unzulässig wäre es z. B. wenn ein Bauingenieur eine Beschäftigung
                            als Maurer aufnehmen will.

      Zulässig wäre dagegen die Beschäftigung eines Sozialwissenschaftlers im
           Management eines Unternehmens oder eines Germanisten als
                        Fremdsprachenkorrespondent

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Aufenthaltstitel

Nach Beendigung des Studiums gibt es vier Möglichkeiten für die Erteilung
           einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme:

• Aufenthaltserlaubnis gem. § 18b Abs. 1 AufenthG (Fachkraft mit
  akademischer Ausbildung)
• Blaue Karte-EU gem. § 18b Abs. 2 AufenthG
• Forscher gem. § 18d AufenthG (Forscherrichtlinie-EU)
• Selbstständige Tätigkeit (§ 21 Abs. 2a AufenthG)

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Blaue Karte-EU

                  Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

•   Vorlage eines anerkannten Hochschulabschlusses
•   Gesicherter Lebensunterhalt, einschließlich Krankenversicherungsschutz
•   Konkretes Stellenangebot liegt vor
•   Verdienst erfüllt die Einkommensgrenze der Deutschen Rentenversicherung

      Monatlich mindestens 2/3 der jährl. Beitragsbemessungsgrenze = 4.700,00 €
     Oder
      Monatlich mindestens 52 % der jährl. Beitragsbemessungsgrenze
     = 3.666,00 € + ein Mangelberuf muss ausgeübt werden

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Niederlassungserlaubnis

• Niederlassungserlaubnis gem. § 9 AufenthG

• Niederlassungserlaubnis gem. § 18c AufenthG (Fachkraft)
     Kann bei inländischem Studienabschluss nach 24 Monaten erteilt werden

• Niederlassungserlaubnis gem. § 18c Abs. 2 AufenthG (Blaue Karte-EU)
     Kann frühestens nach 21 Monaten erteilt werden

• Daueraufenthalt EU gem. § 9a AufenthG

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Info Café
              10:45 –11:15 Uhr

Tauschen Sie sich mit den Referent*innen aus!
Zentrale Studienberatung

5. Oktober 2022                              64
STUDIERENDENWERK FRANKFURT AM MAIN

Orientierungsprogramm für internationale Studienanfänger*innen

Studienfinanzierung
                                                        Wintersemester 2022/23
                                Simone Becker (Sozial- und Finanzierungsberatung)

  Essen & Trinken                            BAföG & Finanzierung

                       Wohnen                                        Beratung & Unterstützung
Die wichtigsten Finanzierungsquellen

 Eltern
 BAföG
 Jobben
  Fast zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Für
  die Hälfte von ihnen ist das Geld für die Finanzierung des
  Lebensunterhalts notwendig.
 Sonstige Quellen
  Stipendien, Darlehen/Kredite sowie zum Beispiel Zuwendungen der
  Großeltern oder anderer Verwandter, Kindergeld, u. U. Wohngeld.

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Unterhalt von den Eltern

Eltern sind ihren (auch volljährigen) Kindern gegenüber
gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung bis zu einem ersten
berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren.
Damit besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung der
Eltern bis zum Ende des Studiums, die aber im Gegenzug
das ernsthafte und zielstrebige Betreiben der Ausbildung
voraussetzt.
Der Unterhalt kann aber auch in „Naturalien“, also in Form
von Unterkunft & Verpflegung, geleistet werden, sofern der
Hochschulstandort nicht weit weg vom Elternhaus liegt.

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BAföG = Sozialleistung für (in Vollzeit) Studierende

 Zweck: Gleiche Chance auf Bildung für alle
 Förderungsdauer: Normalfall = Regelstudienzeit
 Eine Hälfte geschenkt – Eine Hälfte zinsloses Darlehen
  (nur maximal 10.010 € (= 77 x 130,00 €) zurückzuzahlen)
 Beginn der Rückzahlung: 5 Jahre nach der Regelstudienzeit
 1 x im Jahr Antrag stellen!

Sind die Eltern/Ehegatten/Lebenspartner*innen
aufgrund geringen Einkommens nicht in der
Lage, den Unterhalt zu finanzieren,
gewährt der Staat eine Ausbildungsförderung
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

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BAföG für Studierende

 BAföG gibt es für die Erstausbildung, also einen Bachelor und einen
  Master.
       Wurde im Ausland bereits ein Studium begonnen oder sogar
       abgeschlossen, wird das BAföG-Amt prüfen, ob trotzdem Anspruch auf
       Förderung besteht.

 Grundsätzlich gilt eine Altersgrenze von 45 Jahren zu Beginn des
  Studiums.
       Nur in Ausnahmefällen kann ein Studium, das nach Überschreiten der
       Altersgrenze begonnen wurde, noch gefördert werden.

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BAföG für EU-Bürger*innen

… wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
 Deutsche*r Ehepartner*in
 Mindestens ein Elternteil oder die/der EhepartnerIn/eingetragene
  LebenspartnerIn sind als Angestellte oder Selbständige dauerhaft in
  Deutschland und als solche unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt.
  Davon lässt sich ein eigenes Aufenthaltsrecht ableiten.
 Fünf Jahre oder länger legal in Deutschland gelebt.
  => Daueraufenthaltsrecht § 4a FreizügG/EU =>
  Daueraufenthaltsbescheinigung nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU
 Vor dem Beginn der Ausbildung (Studiums) bereits in Deutschland
  gearbeitet (normalerweise mind. 6 Monate) in einem Job, dessen
  Gegenstand mit dem des Studiums in inhaltlichem Zusammenhang steht.

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BAföG für EU-Bürger*innen

 § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG
„Unionsbürgern, die nach § 2 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU
als Arbeitnehmer oder Selbständige unionsrechtlich
freizügigkeitsberechtigt sind (…)“
Eigene Arbeitstätigkeit neben dem Studium (als ArbeitnehmerIn oder
freiberuflich/selbständig Tätige) in einem Umfang von mindestens
zwölf Wochenstunden (bzw. 48-50 Monatsstunden), seit mindestens
zehn Wochen.
BAföG-Anspruch steht und fällt dann mit dem Arbeitsverhältnis.
Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie Unterbrechungszeiten von max.
zwei Monaten beim Jobwechsel sind aber unschädlich!

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BAföG für Nicht-EU-Bürger*innen

Unter anderem…

 Wer sich selbst vor Beginn des Studiums insgesamt fünf Jahre im Inland
  aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig war.

 Wenn sich zumindest ein Elternteil während der letzten sechs Jahre
  insgesamt drei Jahre in Deutschland aufgehalten hat und rechtmäßig
  erwerbstätig gewesen ist.

                                                                       7
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BAföG

Kinderlose unverheiratete Studierende, die
                                             nicht bei den Eltern wohnend,
bei den Eltern wohnen, erhalten maximal      (eigene Wohnung/WG/Studenten-
                                             wohnheim) erhalten maximal
Grundbedarf                     452,00 €     Grundbedarf                      452,00 €
Wohnpauschale                    59,00 €     Wohnpauschale                    360,00 €
Zuschlag falls eigene                        Zuschlag falls eigene
Krankenversicherung              94,00 €     Krankenversicherung               94,00 €
Ü 30 (bis zu ->)                167,00 €     Ü 30 (bis zu ->)                 167,00 €
Evtl. Pflegeversicherung         28,00 €     Evtl. Pflegeversicherung          28,00 €
Ü 30 (bis zu ->)                 38,00 €     Ü 30 (bis zu ->)                  38,00 €
Insgesamt monatlich                          Insgesamt monatlich
Familienversichert              511,00 €     Familienversichert               812,00 €
Studentisch krankenversichert   633,00 €     Studentisch krankenversichert    934,00 €
Ü 30                            716,00 €     Ü 30                            1017,00 €

                                                                                   7
                                                                                   3
Exkurs Krankenversicherung

 Studentische Krankenversicherung (gesetzliche Krankenkassen) inkl.
  Pflegeversicherung ca. 120,00 € monatlich. Nur möglich bis zum 30.
  Geburtstag

 Freiwillige Versicherung (bei gesetzlichen Krankenkassen), inkl. PV ca.
  205,00 € monatlich.

 Familienversicherung: Unverheiratete bis zum 25. Geburtstag
  Einkommensgrenze Minijob (ab Oktober 520,00 € monatlich).

 Krankenversicherung im Heimatland: Bei Aufnahme eines Jobs in
  Deutschland muss in der Regel eine deutsche Krankenversicherung bestehen.
  Bei geringfügiger Beschäftigung besteht eine Ausnahme für in Dänemark,
  Luxemburg oder Österreich krankenversicherte Studierende.
                                                                              74
BAföG

Normalfall: BAföG ist vom Einkommen der Eltern abhängig (d. h. das
Elterneinkommen, auch im Herkunftsstaat, wird angerechnet. In der Regel
erfolgt die Berechnung aufgrund des Einkommens des vorletzten Jahres.)
Ausnahme: Elternunabhängiges BAföG
 Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt
 Zwischen 18. Geburtstag und Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits 5
  Jahre erwerbstätig gewesen (den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen,
  ca. 975,00 €/Monat - bzw. ein Bruttoeinkommen von mindestens 120 % des
  jeweils geltenden BAföG-Höchstsatzes)
 Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits 6 Jahre (incl.
  Ausbildung/Lehre) erwerbstätig gewesen
 Aufenthaltsort der Eltern unbekannt

                                                                           75
BAföG Freibeträge Elterneinkommen

Freibetrag auf                            Ab Oktober 2022

Einkommen der Eltern (miteinander                                     2.415 €
verheiratet)                                                      netto/Monat
Einkommen eines nicht verheirateten                                 je 1.605 €
oder getrennt lebenden Elternteils                                netto/Monat
Einkommen eines anderweitig                              je 1.605 bis 2.410 €
verheirateten Elternteils                                        netto/Monat
                                          (abhängig vom Einkommen des Ehegatten)

Zusätzlich für den Ehegatten/in eines                                 je 805 €
Elternteils (nicht in Eltern-Kind-                                netto/Monat
Beziehung mit AntragstellerIn)
Zusätzlich für weitere gegenüber dem                                  je 730 €
Elternteil unterhaltsberechtigte Kinder                           netto/Monat

                                                                                   76
BAföG – Worauf man achten muss:

 Alter (bei Studienbeginn)
 Staatsangehörigkeit (Aufenthaltstitel)
 Berufsausbildungen (rein schulische, mind. 3 Jahre) können den
  BAföG-Anspruch bereits ausgeschöpft haben
 Fachrichtungswechsel
 Leistungsnachweis (Ende 4. Fachsemester)
 Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer)
   Verlängerungsmöglichkeiten
   Auslandssemester / Auslands-BAföG
   Ausnahmen!?!

                 Im Zweifel: Antrag stellen!

                                                                   77
BAföG

 BAföG Anspruch kann nicht
  aufgespart werden.
 Auch bei erstmaliger Antragstellung
  zu einem späteren Zeitpunkt, z. B.
  erst in der Abschlussphase, wird der
  Studienverlauf (Fachrichtungs-
  wechsel, Leistungsnachweis, Regel-
  studienzeit) geprüft.

                  Daher lieber rechtzeitig beraten lassen!

                                                             78
Studienkredite

 Bedarf kalkulieren
   Höhe (monatliche Auszahlung und/oder Einmalzahlung für studienbedingte
    Aufwendungen)
   Dauer: Auszahlungsphase => Karenzphase => Tilgungsphase

 Abwägen: Kosten ./. Flexibilität

 Studien- und Lebensplanung
   Z. B. Kann realistischerweise zum voraussichtlichen Beginn der
    Tilgungsphase die monatliche Ratenzahlung geleistet werden?

                                                                             79
KfW-Studienkredit

 Auszahlungsraten von 100,-- 650,-- Euro monatlich
 Antragstellung möglich vom 1. bis zum 10. Fachsemester
 Staatsangehörigkeit: EU (+ dreijähriger Aufenthalt in D), Familienangehörige
  von EU-Bürger*innen, Bildungsinländer*innen
 Variabler Zins (derzeit ca. 3,9 %) – halbjährliche Anpassung
 Keine Festlegung auf die Dauer der Auszahlung (Abbruch oder Verlängerung?
  Entscheidung jeweils zum Semesterende)
 Änderung der Ratenhöhe sowie außerplanmäßige Tilgung jeweils zum 01.04,
  und 01.10. eines Jahres möglich.
 Gleiche Flexibilität in der Rückzahlungsphase. Mindestrate (mindestens
  20,-- €) bestimmt sich danach, dass der Kredit in 25 Jahren abbezahlt
  werden kann.
 => Relativ kostspielig, aber flexibel

                                                                                 80
KfW-Studienkredit - Beispiel

                               17
Bildungskredit

 Auszahlungsraten in Höhe von 100,--, 200,-- oder 300,-- € monatlich für
  maximal zwei Jahre.
 Antragstellung möglich bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters
 Staatsangehörigkeit wie BAföG
 Altersgrenze: 36. Geburtstag
 Variabler Zins (derzeit 0,63 %) – halbjährliche Anpassung
 Festlegung auf die Dauer der Auszahlung. Vorzeitige Kündigung und
  außerplanmäßige Tilgung jederzeit möglich.
 Rückzahlungsbeginn: 4 Jahre nach der ersten Auszahlung.
 Rückzahlungsraten von 120,-- €/Monat
 Abschlagszahlung für studienbedingte Aufwendungen in Höhe von max. der
  Hälfte des Darlehens möglich (max. Höhe 3.600,-- €)
 => Kostengünstig, nicht so flexibel

                                                                            82
Bildungskredit (frühestens ab 3. Fachsemester)Beispiel

                                                         83
MainSWerk-Studiendarlehen

Starke Leistungen
 Darlehenshöhe und -auszahlung flexibel im Rahmen der
  Richtlinien
 Höchstbetrag von 12.000 €
 Auszahlung in Monatsraten von maximal 1.000 €
 Verwaltungskosten in Höhe von 5% des Darlehensbetrags
 Zinsloses Darlehen, keine weiteren Kosten bei regulärem
  Tilgungsverlauf
 Förderung studienbedingter Auslandsaufenthalte bis zu
  6.000 € möglich

                                                            84
MainSWerk-Studiendarlehen

Faire Rückzahlungsbedingungen
 Tilgung beginnt 12 Monate nach Auszahlung der letzten Förderrate bzw.
  12 Monate nach der Regelstudienzeit mit monatlichen Rückzahlungsraten von
  150 €
 Vorzeitige Darlehenstilgung jederzeit und in jeder Höhe möglich
 In finanziell besonders schwierigen Situationen auch flexible
  Tilgungslösungen möglich
 Zinsloser Aufschub der Rückzahlung bis nach der Regelstudienzeit möglich
 Wird direkt nach der Förderung für das Bachelorstudium ein
  Masterstudiengang aufgenommen, ist genannter Aufschub erneut möglich

                                                                              85
Vergleichsversuch KfW- / Bildungskredit / MSW-Darlehen
Beispiel: Auszahlung von 5.700 € in 19 Monatsraten à 300 €

                          KfW-                 Bildungskredit     MainSWerk-
                          Studienkredit        (BVA)              Studiendarlehe
                                                                  n

Pause zwischen Aus- und          18 Monate           29 Monate       12 Monate
Rückzahlung

Rückzahlungsdauer         Ca   . 44,5 Monate   Ca   . 49 Monate      40 Monate
Tilgungsraten monatlich                150 €              120 €          150 €

Rückzahlungssumme                6.669,88 €         5.890,11 €      6.000,00 €

Kosten                             969,88 €           190,11 €        300,00 €

                                                                                   86
Jobben

 Grundsätzlich keine Verdienstgrenze
  (Ausnahme: Familienversicherung & Bafög)
 „Werkstudentenprivileg“: Nicht mehr als 20 Std. pro Woche (außer in der
  vorlesungsfreien Zeit), sonst müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt
  werden!
 Ausnahme: Kurzfristige Beschäftigung (direkt befristet auf nicht mehr als 70
  Tage oder drei Monate im Jahr)
 Minijobs (bei mehreren Minijobs darf die Grenze von 450,00 € (ab Oktober
  22 520,00 €) im Monat insgesamt nicht überschritten werden)
 Steuerfreibetrag: 10.347 € + 1.200 € Werbekostenpauschale/Jahr
 Mindestlohn (außer bei Pflichtpraktika):   10,45 €/Std. (brutto)
                         ab Oktober 22:      12,00 €/Std. (brutto)

                                                                                 87
Kindergeld (= Anspruch der Eltern)

1. + 2. Kind                         219 Euro

3. Kind                              225 Euro

ab 4. Kind                           250 Euro

                                                88
Ansprüche auf Familienleistungen

 Mit einer Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt/EU
 Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
 Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, außer sie ist von
  vorneherein befristet (Praktika, Au-Pair)
 Mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, ausgenommen
  Personen mit Aufenthaltserlaubnissen nach §§ 23 Abs. 1 wegen eines
  Krieges, 23a, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG.
Sie erhalten Kindergeld
 entweder
 - wenn sie erwerbstätig sind oder
 - nach 15 Monaten Aufenthalt.

                                                                            89
Stipendien

 Neben der finanziellen Unterstützung durch das BAföG gibt es in der
  Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl von Stipendien. Förderer sind der
  Bund, die Länder, die Gemeinden oder einzelne Städte. Außerdem fördern -
  mit nichtöffentlichen Mitteln - konfessionelle Träger, Parteien, die Wirtschaft
  und private Stifter.

 Das Deutschlandstipendium fördert seit 2011 begabte Studierende mit einer
  monatlichen Unterstützung. In der Regel sind die Voraussetzungen:
 - Sehr gute Leistungen
 - Gesellschaftliches Engagement
 - u. U. besondere persönliche Leistungen
Die Einzelheiten zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren legen die am
Programm teilnehmenden hessischen Hochschulen selbst fest.

                                                                                    90
Stipendien

Weitere Informationen zum Thema:

 Bundesverband Deutscher Stiftungen    https://www.stiftungen.org

 plus Stipendium Seite der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke
  der Bundesrepublik Deutschland https://www.stipendiumplus.de

 Stipendienlotse Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
  https://www.stipendienlotse.de

                                                                              91
Vergünstigungen

 Bei BAföG-Bezug (und in Härtefällen): Die Befreiung von Rundfunkgebühren
  beantragen - www.rundfunkbeitrag.de
 Wohnen im Studierendenwohnheim
 Günstigere Versicherungen, Telefonverträge, Girokonten, Zeitungsabos,
  Software u.v.m.
 Günstiger Reisen (siehe z. B. www.isic.de)
 Günstigerer Eintritt bei kulturellen Angeboten (z. B. Kino, Theater, Museum,
  Schwimmbad)
 Hochschulsport (statt Fitnessstudio)
 Erstattung des Semestertickets z. B. während Auslandssemesters

                                                                                 92
Kontakt

Amt für Ausbildungsförderung       Sozial- und Finanzierungsberatung
                                   Beratungszentrum
Postfach 90 04 60                  Campus Westend, Hörsaalzentrum EG
60444 Frankfurt am Main            Theodor-W.-Adorno-Platz 5
                                   60323 Frankfurt am Main
E-Mail: stw-ffm@bafoeg-hessen.de
                                   Telefon: 069 / 798-34906
                                   E-Mail: finanzierung@swffm.de
Weitere Kontaktdaten und
Sprechzeiten >

                           www.swffm.de

                                                                       93
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 Essen & Trinken            BAföG & Finanzierung

                   Wohnen                          Beratung & Unterstützung
Mittagspause in den Tutor*innengruppen (12:45-14:00 Uhr)
Arbeit in Gruppen (14:00-16:00 Uhr)
1 Sprach-, Geistes- und Kulturwissenschaften, Lehrämter, Sportwissenschaften (SH 4.107)
          Clara Reifenrath
2 Erziehungswissenschaften/ Psychologie (SH 4.103)
          Sabine Ackermann
3 Soziologie/Politologie (SH 4.102)
          Alejandro Duenas
4 Rechtswissenschaft (SH 3.103)
          Yoo Seung-Jin
5 Wirtschaftswissenschaften (SH 3.108)
          Farida Malikova
6 Naturwissenschaft (SH 3.107)
          Philipp Wischnewski
7 Informatik und Mathematik (SH 3.103)
          Öykü Gercek
Orientierungsveranstaltung für internationale Studierende

     Vielen Dank für Ihre
    Aufmerksamkeit und bis
          16:30 Uhr!
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