Orientierungsprogramm für ausländische Studienanfänger*innen zum Wintersemester 2022/23 - Studium, Lehre, Internationales - Goethe Universität ...
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Studium, Lehre, Internationales – Goethe Universität Frankfurt am Main Orientierungsprogramm für ausländische Studienanfänger*innen zum Wintersemester 2022/23
Orientierungsveranstaltung für internationale Studierende 1. Tag: • Angebote des Bereichs Studium Lehre Internationales (9:30-10:00 Uhr) Sozialberatung, Stipendien, Career Center, Internationaler Studientreff, Buddy- Programm, • Vortrag der Ausländerbehörde für Nicht-EU-Länder (10:00-10:45 Uhr) „Leben und Arbeiten in Frankfurt“ (u.a. Visum, Aufenthaltsrecht) • Info-Café (10:45 –11:15 Uhr) Gesprächsrunde und Einzelberatung mit den Referent*innen • „Mein Studium in Frankfurt“ (11:15-12:00 Uhr) Vortrag der Zentralen Studienberatung (u.a. erfolgreiche Studienorganisation, Studien- und Prüfungsordnung) • Vortrag zu BAföG und Kredite für EU-Länder (12:00-12:45 Uhr) • Kick-off und gemeinsames Mittagessen in der Mensa in Tutor*innengruppen (12:45- 14:00 Uhr) • Arbeit in Tutor*innengruppen (14:00 bis ca. 16:00 Uhr) Vorlesungsverzeichnis, Prüfungsordnung, Stundenplan, Termine/Fristen usw. • DAAD- Preisverleihung (16:30 bis ca. 18:30 Uhr)
Orientierungsveranstaltung für internationale Studierende 2. Tag: • Einführung in die Uni-Bibliothek & Literaturrecherche (9:30-10:00 Uhr) • Vortrag des Hochschulrechenzentrums (10:00-10:30 Uhr) • Beratung und Unterstützungsangebote im Studium (10:30-11:00 Uhr) Vorstellung von: Internationales Studienzentrum, Schlüselkompetenz, Schreibzentrum, Studentenwerk, Hochschulsport, KHG, ESG, World University Service, Techniker Krankenkasse • Info-Café (11:00 –11:45 Uhr) Gesprächsrunde und Einzelberatung mit den Referent*innen • OLAT Workshop (11:45-12:15 Uhr) • Career Center (12:15-13:00) • Gemeinsames Mittagessen in der Mensa in Tutor*innengruppen (13:00-14:00 Uhr) • Arbeit in Tutor*innengruppen und Abschluss (14:00 bis ca. 16:00 Uhr)
Goethe-Universität Frankfurt Historie 1914: Wohlhabende Bürger*innen der Stadt Frankfurt gründen die Universität. 1918: Die Stadt übernimmt die Universität von den Bürger*innen. 1932: Die Universität erhält den Namen “Goethe-Universität”. 1967: Das Land Hessen übernimmt die Uni von der Stadt Frankfurt. 2008: Die Goethe Universität wird wieder zur Stiftungsuniversität
2.3 Universitäts-Standorte: Riedberg Campus Westend Campus Ginnheim Campus Bockenheim Campus Niederrad Campus
Die Sozialberatung der Abteilung Studium Lehre Internationales unterstützt internationale Studierende an der Goethe-Universität bei nicht-akademischen Themen rund um das Studium: - zu sozialen und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten - zu den Rahmenbedingungen des Studiums (z.B. Wohnen, Versicherung, Finanzierung, Behördengänge) - bei der Orientierung und Integration im Studienverlauf
Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis, Beratungs- Regelungen etc.) themen I. Jobben & Stipendien & Nebentätigkeiten Finanzierung Unterstützung des mit Formalitäten Studiums Wohnungs- & Behörden suche Kranken- Nothilfen, versicherung Weitere soziale soziale und integrative Leistungen Aspekte
Beratungs- Reflexion themen II. Studienverlauf Verweis auf Wichtige Anlaufstellen zur Workshops, Förderung des Studien- Trainings und Berufserfolgs Wechsel in eine Wechsel Ausbildung / Studienfach / Arbeitsmarkt Hochschule
Unterstützung der (Wieder-) Einreise bei Stellungnahmen für die Botschaften & Konsulaten Ausländerbehörde zum Studienverlauf Internationaler Weitere Studientreff (IST): Stellungnahmen Events für Soziales in Frankfurt Service für die Ausländer- behörde (z.B. Fach- wechsel, besondere Fälle Arbeiten) Begleitservice bei Behördengängen & Wohnungsbesichtigungen Bescheinigungen zur und vieles Vorlage bei Behörden weitere… im Ausland
Verweise auf wichtige Broschüre Beratungsangebote: „Erste Anlauf- und Beratungsstellen - Studienverlaufsplanung bei der „Studienfachberatung“ der Fachbereiche für internationale - Zentrale Studienberatung Studierende“* - „Deutsch im Studium“ - Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks Bei frühzeitiger Beratung - Psychotherapeutische Beratungsstelle für können größere Studierende - Beratung für Studierende mit Kind Belastungen und - …und viele mehr! Beeinträchtigungen ggf. vermieden werden. * Download: www.uni-frankfurt.de/studierende-international
Hilfe- & Unterstützungsangebote • für Studierende in besonderen Lebenssituationen • zum Studienaufbau & zur Studienorganisation • für internationale Studienanfänger*Innen, Studienabbrecher*Innen und Studienabsolvent*Innen • für Studierende mit Kind • für Studierende mit Behinderung • für Studierende mit finanziellen Schwierigkeiten (Stipendienbewerbung, Beantragung von Überbrückungsdarlehen, Notfallfonds, etc.)
Studium Lehre Internationales Sozialberatung- Begleitservice • Behördengänge, Wohnungssuche & Formalitäten • Services für internationale Studierende • Begleitservice für internationale Studierende - Behördentermine (Ausländerbehörde, Bürgeramt etc.) - Fragen zum Thema „Wohnen“ (Wohnungssuche, Besichtigungstermine, etc.) - Verstehen von Formularen (Erläuterungen) •Team Begleitservice: •E-Mail: >> begleitservice.international@uni-frankfurt.de
Das Beratungsangebot ist Digitale Sprechstunden: kostenlos und vertraulich! Di und Do 9 - 11 Uhr Bitte kontaktieren Sie uns per E- Mail oder Sie buchen einen Terminbuchung: digitalen Sprechstundentermin. https://www.uni- frankfurt.de/89610440/Termin Natürlich können Sie auch gerne buchung bei uns in Präsenz vorbeischauen. (069) 798-38 38 Bei weiteren Fragen wenden Sie io-sozial@uni- sich bitte an das Team der frankfurt.de Sozialsprechstunde! www.uni-frankfurt.de/studierende- international
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Stipendien für Internationale Studierende Elizabeth Kovach Referentin für Hochschulpreise und Stipendien Abteilung Karriere, Stipendien und Preise Bereich Studium Lehre Internationales stipendien@uni-frankfurt.de 5. Oktober 2022 Workshop – Stipendien für internationale Studierende 17
Stipendien für Internationale Studierende A) Stipendien der Goethe-Universität 1) Das Deutschlandstipendium 2) Das Studienabschlussstipendium B) Stipendienprogramme in Deutschland 1) DAAD 2) Stipendien für besonderer Zielgruppen internationaler Studierende 3) Die Begabtenförderwerke 5. Oktober 2022 Workshop – Stipendien für internationale Studierende 18
A1) Stipendien der Goethe-Universität Wer kann sich bewerben? • Studierende aller Nationalitäten, die an der Goethe-Universität studieren • Studierende innerhalb der Regelstudienzeit (für Bachelor-Student*innen = 6 oder 8 Semester) Die Bewerbung • Online-Bewerbung im Juli 2023 Die Auswahlkriterien • Leistung • Gesellschaftliches Engagement • Soziale Umstände • Besondere persönliche Leistungen Leistung – 300€ monatlich für 1 Jahr (einkommens- und BAföG-unabhängig); maximale Förderperiode = 2 Jahre – Ideelles Förderprogramm 5. Oktober 2022 Workshop – Stipendien für internationale Studierende 19
A2) Stipendien der Goethe-Universität Wer kann sich bewerben? • Internationale Studierende, die sich in Endphase des Studiums befinden Bewerbung • Online Bewerbung zwei Mal im Jahr (Herbst und Frühling) Auswahlkriterien • Leistung, Engagement und finanzielle Bedürftigkeit • Anmeldung zur Abschlussprüfung (kann nach Bewerbungsfrist nachgereicht werden) Leistung • Maximal 500€ (Vollstipendium) oder 250€ (Teilstipendium) für bis zu 5 Monate 5. Oktober 2022 Workshop – Stipendien für internationale Studierende 20
B1) Stipendiengeber in Deutschland • Die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Wissenschaftsaustausch • Verschiedene Stipendienprogramme je nach Herkunftsland → Stipendiendatenbank • Förderung in der Regel nur im Master (1 Jahr, Verlängerung möglich) + Promotion • Bewerbung erfolgt im Heimatland oder maximal 15 Monate nach Einreise in Deutschland Weitere Informationen auf www.daad.de Stipendatenbank des DAAD: www.daad.de/stipendiendatenbank 5. Oktober 2022 Workshop – Stipendien für internationale Studierende 21
B2) Stipendiengeber in Deutschland Stipendiengeber für besondere Zielgruppen internationaler Studierender Otto Benecke Stiftung e.V. (Förderung des Vorstudienbereichs) www.obs-ev.de Katholischer Akademischer Ausländerdienst KAAD www.kaad.de/stipendien/ Evangelischer Entwicklungsdienst – Brot für die Welt www.brot-fuer-die-welt.de/projekte/stipendien/ World University Service – STUBE (berufsvorbereitende Praktika und Studienaufenthalte) www.wusgermany.de/de/auslaenderstudium/stube-hessen/bpsa 5. Oktober 2022 Workshop – Stipendien für internationale Studierende 22
B3) Stipendiengeber in Deutschland Die Begabtenförderwerke Quelle: https://www.stipendiumplus.de/deine-chance/schnell-check-finde-dein-werk.html 5. Oktober 2022 Titel der Veranstaltung 23
Wir sind für Sie da! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und starte den Bewerbungsprozess für ein Stipendium. Deutschlandstipendium der Goethe-Universität Stipendien allgemein www.deutschland-stipendium.uni-frankfurt.de www.stipendien.uni-frankfurt.de deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de stipendien@uni-frankfurt.de 5. Oktober 2022 Workshop – Stipendien für internationale Studierende 24
Internationale r Studientreff Der Internationale Studientreff für deutsche und internationale Studierende Du willst neue Kontakte knüpfen und Frankfurt besser kennen lernen? Dann komm zu uns!
Was macht den Internationalen Internationale r Studientreff Studientreff aus? Wir möchten internationalen Studierenden den Einstieg in das Uni-Leben in Frankfurt erleichtern und den Kontakt zwischen internationalen und deutschen Studierenden herstellen
Internationale r Studientreff ... dafür haben wir eine Vielzahl verschiedener Angebote für Euch! von Informationsveranstaltungen über Unterstützung bei Behördengängen bis zu unseren vielen tollen Events ...
Lerne Frankfurt & Knüpfe neue Umgebung kennen Kontakte Internationaler Studientreff Triff viele neue Menschen und Erlebe tolle Events zum hab ganz viel Spaß! Sparpreis Informiere dich über wichtige Themen
Warum du teilnehmen solltest? ... Exkursionen in Frankfurt & Umgebung ... Kulturelle & informative Events (alle Events kostenfrei oder zu Studi-Preisen) ...Vorträge von und mit Experten ... Unterstützung bei Behördengängen ... Beratung und Unterstüzung in Wohnung-, Arbeits-, Freizeit-, und Lebensplanung ... Regelmäßige Treffen
Internationale r Studientreff Wie melde ich mich für Events an? . . .
Logge Dich bei OLAT ein
Gib "Internationaler Studientreff" in die OLAT Suchmaske ein Wähle aus dem Veranstaltungskalender spannende Events aus und trage dich ein sobald sie freigeschaltet werden Schreib dich in unseren OLAT-Kurs ein, damit du immer informiert bist!
Alle Informationen zu uns findest du natürlich auch auf unserer Homepage!
Schau auch gerne bei uns auf Instagram vorbei! IST.GU
Informationen und Kontakt Internationale r Studientreff Informationen: www.uni-frankfurt.de/ist Veranstalter: Studium Lehre Internationales (SLI) Eventkalender: der Goethe Universität Olat: Internationaler Studientreff IST Kontakt: studientreff.international@uni- Social Media: frankfurt.de IST.GU & Instagram Internationaler Studientreff Für die finanzielle Förderung bedanken wir uns bei
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Das Buddy-Programm: Ein guter Start ins erste Semester • Lerne erfahrene Kommiliton*innen kennen • Orientiere Dich schnell auf dem Campus und in Frankfurt • Entwickle Deine Sprachkompetenz weiter • Erhalte Unterstützung bei organisatorischen Aspekten und Fragen zum Studium • Profitiere von der Erfahrung der Buddys • Bekomme einen schnellen und einfachen Überblick über mögliche Aktivitäten an der Uni und in Frankfurt • Unterstütze kulturellen und sprachlichen Austausch buddy@uni-frankfurt.de buddy.uni-frankfurt.de f www.facebook.com/bebuddies 39 5. Oktober 2022
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Maximilian Schindler Stadt Frankfurt am Main Ordnungsamt -Ausländerbehörde- Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Kontaktadressen / Termine Ausländerbehörde Frankfurt am Main Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main Telefon: 069 212 42485 E-Mail: abh-43.1@stadt-frankfurt.de Internet: www.ordnungsamt.frankfurt.de Termine nur nach Terminvereinbarung! Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ I. Übersicht zur Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 16b AufenthG II. Beschäftigungen während des Studiums III. Weitere Pflichten aus der AE – ordnungsgemäßes Studium IV. Exkurs: Wie geht es nach dem Studium weiter? Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Vorgehensweise nach der Einreise Anmeldung beim Bürgeramt (Zentrale Meldestelle, Zeil 3, Frankfurt am Main) unter der Wohnadresse Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Wo: bei der zuständigen Ausländerbehörde Wann: innerhalb der Gültigkeitsdauer des Einreisevisums (Drittstaater) oder innerhalb von 90 Tagen (bei Positivstaater) Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Benötigte Unterlagen bei Antragstellung • Vollständig ausgefülltes Antragsformular • Nationalpass und ein biometrisches Lichtbild • Immatrikulationsbescheinigung/Sprachkursbescheinigung • Nachweis ausreichender Finanzierung (Sicherung des Lebensunterhaltes mit monatlich 934,00 € = 11.208,00 € pro Jahr) • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz • Mietvertrag • Gebühren von max. 113,00 € • Alle Unterlagen sind im Original und Fotokopie vorzulegen Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Dürfen ausländische Studierende einer Beschäftigung nachgehen? Wenn ja, in welchem Umfang? Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Arbeitsgenehmigung kraft Gesetz (vgl. hierzu § 16b Abs. 3 AufenthG) Bis zu 120 Arbeitstage oder 240 halbe Arbeitstage pro Jahr Studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule ohne zeitliche Begrenzung Nebenbestimmung des Aufenthaltes: „Beschäftigung ist nur bis zu 120 Tagen oder 240 halbe Tage im Jahr, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten gestattet. Pflichtpraktikum gemäß § 15 Nr. 2 BeschV erlaubt.“ Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Weitere Infos zur Beschäftigung im Rahmen der Auflage • Im 1. Jahr der Studienvorbereitung = keine Beschäftigungserlaubnis • Keine Genehmigungspflicht • Keine Anteilsberechnung auf das Kalenderjahr • Halbe Tage = regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter im Betrieb Geeignete Nachweisführung Nebentätigkeiten an der Hochschule oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen nebst hochschulbezogenen Tätigkeiten sind ohne zeitliche Beschränkung. Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Studentische Nebentätigkeit: • Ohne zeitliche Beschränkung ABER: Keine Studiumsgefährdung • Tätigkeiten an Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen oder im fachlichen Umfeld des Studiums • Bsp.: hochschulbezogene Tätigkeiten in hochschulnahen Organisationen Selbstständige Tätigkeit: • z.B. Übersetzer, Sprachlehrer, Softwareentwicklung etc. • Gesonderte Genehmigung nach § 21 Abs. 6 AufenthG • Gefährdung des Studiums muss ausgeschlossen sein Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Inwieweit sind freiwillige Praktika/Hospitationen genehmigungsfähig/zustimmungspflichtig? • Praktika sind zustimmungspflichtige Beschäftigungen Ermessensentscheidung (s. vorherigen Folien) Muss studienfördernd sein • Hospitationen benötigen keine weitere Zustimmung Hospitationen sind kein Beschäftigungsverhältnis Dienen der Sammlungen von Kenntnissen und Erfahrungen in einem Tätigkeitsbereich ohne zeitliche und inhaltlichen Festlegung Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Ist eine Arbeitsgenehmigung über „120 bzw. 240 (halbe) Tage“ hinaus möglich? • Dies ist eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde! Wovon wird die Entscheidung abhängig gemacht? • Sicherung des Lebensunterhaltes ist durch Gründe gefährdet, die der Studierende nicht zu vertreten hat • Bisheriges Studium wurde erfolgreich geführt • Zweck des Studiums darf nicht gefährdet sein = keine Verzögerung/Erschwerung Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Was bedeutet ein ordnungsgemäßes Studium? Ein ordnungsgemäßes Studium liegt regelmäßig vor, solange der Ausländer die durchschnittliche Studiendauer an der betreffenden Hochschule in dem jeweiligen Studiengang nicht um mehr als drei Semester überschreitet. • Durchschnittliche Fachstudiendauer wird durch die Hochschule mitgeteilt • Zeiten der Studienvorbereitung bleiben außer Betracht Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Was passiert bei Überschreitung der zulässigen Studiendauer? • Die Verlängerung der AE wird zunächst ausgesetzt Eine erweiterte Bescheinigung von der Hochschule wird angefordert Stellungnahme zu weitere Dauer und Erfolgsaussichten Individuelle Situation wird betrachtet Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Übersicht zur Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG „Aufenthaltszweckwechsel“ Gemäß § 16b Abs. 4 AufenthG (Studium) ist ein Aufenthaltszweckwechsel möglich, unabhängig davon, ob das Studium abgeschlossen oder abgebrochen wurde und zwar (abschließende Aufzählung) • zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung • der Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft (Definition § 18 Abs. 3) • der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen nach § 19c Abs. 2 AufenthG • bei einem gesetzlichen Anspruch Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Übersicht zur Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG „Aufenthaltszweckwechsel“ Definitionen: • Qualifizierte Berufsausbildung = mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer (§ 2 Abs. 12a AufenthG) • Fachkraft mit Berufsausbildung = mit inländischer qualifizierter Berufsausbildung oder gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation • Fachkraft mit akademischer Ausbildung = einem deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einem dt. Abschluss vergleichbaren ausländischem Hochschulabschluss • Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie (§ 6 BeschV) • Gesetzlicher Anspruch = Beispiel: Blaue Karte EU oder Heirat mit dt. Staatsangehörigen u.a. Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Übersicht zur Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG • Aufenthaltserlaubnis (AE) gemäß § 16b AufenthG Max. 10 Jahre inklusive Studienvorbereitung (VwV 16.2.7) Verlängerung der AE jeweils bis zu max. zwei Jahren • Nachweis ausreichender Finanzierung/Krankenversicherungsschutz 934,00 Euro/Monat (BAföG-Höchstsatz) Vermögen, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung etc. • Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG lässt bisherigen Aufenthaltstitel weiter fortbestehen; Reisen innerhalb UND außerhalb der EU möglich • Fachwechsel nur bis zum 3. Fachsemester ohne Zustimmung der ABH möglich Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Einführung in das Aufenthaltsrecht „Basiswissen für ein erfolgreiches Studium“ Wie geht es nach dem Studienabschluss weiter? • Arbeitsplatzsuche • Stellenangebot • Aufenthaltstitel Blaue Karte-EU • Niederlassungserlaubnis Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Arbeitsplatzsuche • Möglichkeit nach Abschluss = angemessenen Arbeitsplatz zu suchen Die Qualifikation muss zur Ausübung der Beschäftigung befähigen • Die AE kann bis zu 18 Monate ausgestellt werden Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG • Die Erwerbstätigkeit ist bei dieser AE uneingeschränkt gestattet • Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG müssen erfüllt sein Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Stellenangebot • Vorsprache bei der Ausländerbehörde mit einem gültigen Arbeitsvertrag • Die ABH prüft ob die Agentur für Arbeit angefragt werden muss • Die Qualifikation muss zur Ausübung der Beschäftigung befähigen Unzulässig wäre es z. B. wenn ein Bauingenieur eine Beschäftigung als Maurer aufnehmen will. Zulässig wäre dagegen die Beschäftigung eines Sozialwissenschaftlers im Management eines Unternehmens oder eines Germanisten als Fremdsprachenkorrespondent Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Aufenthaltstitel Nach Beendigung des Studiums gibt es vier Möglichkeiten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme: • Aufenthaltserlaubnis gem. § 18b Abs. 1 AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) • Blaue Karte-EU gem. § 18b Abs. 2 AufenthG • Forscher gem. § 18d AufenthG (Forscherrichtlinie-EU) • Selbstständige Tätigkeit (§ 21 Abs. 2a AufenthG) Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Blaue Karte-EU Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: • Vorlage eines anerkannten Hochschulabschlusses • Gesicherter Lebensunterhalt, einschließlich Krankenversicherungsschutz • Konkretes Stellenangebot liegt vor • Verdienst erfüllt die Einkommensgrenze der Deutschen Rentenversicherung Monatlich mindestens 2/3 der jährl. Beitragsbemessungsgrenze = 4.700,00 € Oder Monatlich mindestens 52 % der jährl. Beitragsbemessungsgrenze = 3.666,00 € + ein Mangelberuf muss ausgeübt werden Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Niederlassungserlaubnis • Niederlassungserlaubnis gem. § 9 AufenthG • Niederlassungserlaubnis gem. § 18c AufenthG (Fachkraft) Kann bei inländischem Studienabschluss nach 24 Monaten erteilt werden • Niederlassungserlaubnis gem. § 18c Abs. 2 AufenthG (Blaue Karte-EU) Kann frühestens nach 21 Monaten erteilt werden • Daueraufenthalt EU gem. § 9a AufenthG Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie noch Fragen? Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt-Ausländerbehörde/ Grundsatzangelegenheiten & Schulungen / Maximilian Schindler
Info Café 10:45 –11:15 Uhr Tauschen Sie sich mit den Referent*innen aus!
Zentrale Studienberatung 5. Oktober 2022 64
STUDIERENDENWERK FRANKFURT AM MAIN Orientierungsprogramm für internationale Studienanfänger*innen Studienfinanzierung Wintersemester 2022/23 Simone Becker (Sozial- und Finanzierungsberatung) Essen & Trinken BAföG & Finanzierung Wohnen Beratung & Unterstützung
Die wichtigsten Finanzierungsquellen Eltern BAföG Jobben Fast zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Für die Hälfte von ihnen ist das Geld für die Finanzierung des Lebensunterhalts notwendig. Sonstige Quellen Stipendien, Darlehen/Kredite sowie zum Beispiel Zuwendungen der Großeltern oder anderer Verwandter, Kindergeld, u. U. Wohngeld. 6 6
Unterhalt von den Eltern Eltern sind ihren (auch volljährigen) Kindern gegenüber gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren. Damit besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern bis zum Ende des Studiums, die aber im Gegenzug das ernsthafte und zielstrebige Betreiben der Ausbildung voraussetzt. Der Unterhalt kann aber auch in „Naturalien“, also in Form von Unterkunft & Verpflegung, geleistet werden, sofern der Hochschulstandort nicht weit weg vom Elternhaus liegt. 6 7
BAföG = Sozialleistung für (in Vollzeit) Studierende Zweck: Gleiche Chance auf Bildung für alle Förderungsdauer: Normalfall = Regelstudienzeit Eine Hälfte geschenkt – Eine Hälfte zinsloses Darlehen (nur maximal 10.010 € (= 77 x 130,00 €) zurückzuzahlen) Beginn der Rückzahlung: 5 Jahre nach der Regelstudienzeit 1 x im Jahr Antrag stellen! Sind die Eltern/Ehegatten/Lebenspartner*innen aufgrund geringen Einkommens nicht in der Lage, den Unterhalt zu finanzieren, gewährt der Staat eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). 6 8
BAföG für Studierende BAföG gibt es für die Erstausbildung, also einen Bachelor und einen Master. Wurde im Ausland bereits ein Studium begonnen oder sogar abgeschlossen, wird das BAföG-Amt prüfen, ob trotzdem Anspruch auf Förderung besteht. Grundsätzlich gilt eine Altersgrenze von 45 Jahren zu Beginn des Studiums. Nur in Ausnahmefällen kann ein Studium, das nach Überschreiten der Altersgrenze begonnen wurde, noch gefördert werden. 6 9
BAföG für EU-Bürger*innen … wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Deutsche*r Ehepartner*in Mindestens ein Elternteil oder die/der EhepartnerIn/eingetragene LebenspartnerIn sind als Angestellte oder Selbständige dauerhaft in Deutschland und als solche unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt. Davon lässt sich ein eigenes Aufenthaltsrecht ableiten. Fünf Jahre oder länger legal in Deutschland gelebt. => Daueraufenthaltsrecht § 4a FreizügG/EU => Daueraufenthaltsbescheinigung nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU Vor dem Beginn der Ausbildung (Studiums) bereits in Deutschland gearbeitet (normalerweise mind. 6 Monate) in einem Job, dessen Gegenstand mit dem des Studiums in inhaltlichem Zusammenhang steht. 7 0
BAföG für EU-Bürger*innen § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG „Unionsbürgern, die nach § 2 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU als Arbeitnehmer oder Selbständige unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind (…)“ Eigene Arbeitstätigkeit neben dem Studium (als ArbeitnehmerIn oder freiberuflich/selbständig Tätige) in einem Umfang von mindestens zwölf Wochenstunden (bzw. 48-50 Monatsstunden), seit mindestens zehn Wochen. BAföG-Anspruch steht und fällt dann mit dem Arbeitsverhältnis. Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie Unterbrechungszeiten von max. zwei Monaten beim Jobwechsel sind aber unschädlich! 7 1
BAföG für Nicht-EU-Bürger*innen Unter anderem… Wer sich selbst vor Beginn des Studiums insgesamt fünf Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig war. Wenn sich zumindest ein Elternteil während der letzten sechs Jahre insgesamt drei Jahre in Deutschland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist. 7 2
BAföG Kinderlose unverheiratete Studierende, die nicht bei den Eltern wohnend, bei den Eltern wohnen, erhalten maximal (eigene Wohnung/WG/Studenten- wohnheim) erhalten maximal Grundbedarf 452,00 € Grundbedarf 452,00 € Wohnpauschale 59,00 € Wohnpauschale 360,00 € Zuschlag falls eigene Zuschlag falls eigene Krankenversicherung 94,00 € Krankenversicherung 94,00 € Ü 30 (bis zu ->) 167,00 € Ü 30 (bis zu ->) 167,00 € Evtl. Pflegeversicherung 28,00 € Evtl. Pflegeversicherung 28,00 € Ü 30 (bis zu ->) 38,00 € Ü 30 (bis zu ->) 38,00 € Insgesamt monatlich Insgesamt monatlich Familienversichert 511,00 € Familienversichert 812,00 € Studentisch krankenversichert 633,00 € Studentisch krankenversichert 934,00 € Ü 30 716,00 € Ü 30 1017,00 € 7 3
Exkurs Krankenversicherung Studentische Krankenversicherung (gesetzliche Krankenkassen) inkl. Pflegeversicherung ca. 120,00 € monatlich. Nur möglich bis zum 30. Geburtstag Freiwillige Versicherung (bei gesetzlichen Krankenkassen), inkl. PV ca. 205,00 € monatlich. Familienversicherung: Unverheiratete bis zum 25. Geburtstag Einkommensgrenze Minijob (ab Oktober 520,00 € monatlich). Krankenversicherung im Heimatland: Bei Aufnahme eines Jobs in Deutschland muss in der Regel eine deutsche Krankenversicherung bestehen. Bei geringfügiger Beschäftigung besteht eine Ausnahme für in Dänemark, Luxemburg oder Österreich krankenversicherte Studierende. 74
BAföG Normalfall: BAföG ist vom Einkommen der Eltern abhängig (d. h. das Elterneinkommen, auch im Herkunftsstaat, wird angerechnet. In der Regel erfolgt die Berechnung aufgrund des Einkommens des vorletzten Jahres.) Ausnahme: Elternunabhängiges BAföG Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt Zwischen 18. Geburtstag und Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits 5 Jahre erwerbstätig gewesen (den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen, ca. 975,00 €/Monat - bzw. ein Bruttoeinkommen von mindestens 120 % des jeweils geltenden BAföG-Höchstsatzes) Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits 6 Jahre (incl. Ausbildung/Lehre) erwerbstätig gewesen Aufenthaltsort der Eltern unbekannt 75
BAföG Freibeträge Elterneinkommen Freibetrag auf Ab Oktober 2022 Einkommen der Eltern (miteinander 2.415 € verheiratet) netto/Monat Einkommen eines nicht verheirateten je 1.605 € oder getrennt lebenden Elternteils netto/Monat Einkommen eines anderweitig je 1.605 bis 2.410 € verheirateten Elternteils netto/Monat (abhängig vom Einkommen des Ehegatten) Zusätzlich für den Ehegatten/in eines je 805 € Elternteils (nicht in Eltern-Kind- netto/Monat Beziehung mit AntragstellerIn) Zusätzlich für weitere gegenüber dem je 730 € Elternteil unterhaltsberechtigte Kinder netto/Monat 76
BAföG – Worauf man achten muss: Alter (bei Studienbeginn) Staatsangehörigkeit (Aufenthaltstitel) Berufsausbildungen (rein schulische, mind. 3 Jahre) können den BAföG-Anspruch bereits ausgeschöpft haben Fachrichtungswechsel Leistungsnachweis (Ende 4. Fachsemester) Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) Verlängerungsmöglichkeiten Auslandssemester / Auslands-BAföG Ausnahmen!?! Im Zweifel: Antrag stellen! 77
BAföG BAföG Anspruch kann nicht aufgespart werden. Auch bei erstmaliger Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. erst in der Abschlussphase, wird der Studienverlauf (Fachrichtungs- wechsel, Leistungsnachweis, Regel- studienzeit) geprüft. Daher lieber rechtzeitig beraten lassen! 78
Studienkredite Bedarf kalkulieren Höhe (monatliche Auszahlung und/oder Einmalzahlung für studienbedingte Aufwendungen) Dauer: Auszahlungsphase => Karenzphase => Tilgungsphase Abwägen: Kosten ./. Flexibilität Studien- und Lebensplanung Z. B. Kann realistischerweise zum voraussichtlichen Beginn der Tilgungsphase die monatliche Ratenzahlung geleistet werden? 79
KfW-Studienkredit Auszahlungsraten von 100,-- 650,-- Euro monatlich Antragstellung möglich vom 1. bis zum 10. Fachsemester Staatsangehörigkeit: EU (+ dreijähriger Aufenthalt in D), Familienangehörige von EU-Bürger*innen, Bildungsinländer*innen Variabler Zins (derzeit ca. 3,9 %) – halbjährliche Anpassung Keine Festlegung auf die Dauer der Auszahlung (Abbruch oder Verlängerung? Entscheidung jeweils zum Semesterende) Änderung der Ratenhöhe sowie außerplanmäßige Tilgung jeweils zum 01.04, und 01.10. eines Jahres möglich. Gleiche Flexibilität in der Rückzahlungsphase. Mindestrate (mindestens 20,-- €) bestimmt sich danach, dass der Kredit in 25 Jahren abbezahlt werden kann. => Relativ kostspielig, aber flexibel 80
KfW-Studienkredit - Beispiel 17
Bildungskredit Auszahlungsraten in Höhe von 100,--, 200,-- oder 300,-- € monatlich für maximal zwei Jahre. Antragstellung möglich bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters Staatsangehörigkeit wie BAföG Altersgrenze: 36. Geburtstag Variabler Zins (derzeit 0,63 %) – halbjährliche Anpassung Festlegung auf die Dauer der Auszahlung. Vorzeitige Kündigung und außerplanmäßige Tilgung jederzeit möglich. Rückzahlungsbeginn: 4 Jahre nach der ersten Auszahlung. Rückzahlungsraten von 120,-- €/Monat Abschlagszahlung für studienbedingte Aufwendungen in Höhe von max. der Hälfte des Darlehens möglich (max. Höhe 3.600,-- €) => Kostengünstig, nicht so flexibel 82
Bildungskredit (frühestens ab 3. Fachsemester)Beispiel 83
MainSWerk-Studiendarlehen Starke Leistungen Darlehenshöhe und -auszahlung flexibel im Rahmen der Richtlinien Höchstbetrag von 12.000 € Auszahlung in Monatsraten von maximal 1.000 € Verwaltungskosten in Höhe von 5% des Darlehensbetrags Zinsloses Darlehen, keine weiteren Kosten bei regulärem Tilgungsverlauf Förderung studienbedingter Auslandsaufenthalte bis zu 6.000 € möglich 84
MainSWerk-Studiendarlehen Faire Rückzahlungsbedingungen Tilgung beginnt 12 Monate nach Auszahlung der letzten Förderrate bzw. 12 Monate nach der Regelstudienzeit mit monatlichen Rückzahlungsraten von 150 € Vorzeitige Darlehenstilgung jederzeit und in jeder Höhe möglich In finanziell besonders schwierigen Situationen auch flexible Tilgungslösungen möglich Zinsloser Aufschub der Rückzahlung bis nach der Regelstudienzeit möglich Wird direkt nach der Förderung für das Bachelorstudium ein Masterstudiengang aufgenommen, ist genannter Aufschub erneut möglich 85
Vergleichsversuch KfW- / Bildungskredit / MSW-Darlehen Beispiel: Auszahlung von 5.700 € in 19 Monatsraten à 300 € KfW- Bildungskredit MainSWerk- Studienkredit (BVA) Studiendarlehe n Pause zwischen Aus- und 18 Monate 29 Monate 12 Monate Rückzahlung Rückzahlungsdauer Ca . 44,5 Monate Ca . 49 Monate 40 Monate Tilgungsraten monatlich 150 € 120 € 150 € Rückzahlungssumme 6.669,88 € 5.890,11 € 6.000,00 € Kosten 969,88 € 190,11 € 300,00 € 86
Jobben Grundsätzlich keine Verdienstgrenze (Ausnahme: Familienversicherung & Bafög) „Werkstudentenprivileg“: Nicht mehr als 20 Std. pro Woche (außer in der vorlesungsfreien Zeit), sonst müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden! Ausnahme: Kurzfristige Beschäftigung (direkt befristet auf nicht mehr als 70 Tage oder drei Monate im Jahr) Minijobs (bei mehreren Minijobs darf die Grenze von 450,00 € (ab Oktober 22 520,00 €) im Monat insgesamt nicht überschritten werden) Steuerfreibetrag: 10.347 € + 1.200 € Werbekostenpauschale/Jahr Mindestlohn (außer bei Pflichtpraktika): 10,45 €/Std. (brutto) ab Oktober 22: 12,00 €/Std. (brutto) 87
Kindergeld (= Anspruch der Eltern) 1. + 2. Kind 219 Euro 3. Kind 225 Euro ab 4. Kind 250 Euro 88
Ansprüche auf Familienleistungen Mit einer Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt/EU Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, außer sie ist von vorneherein befristet (Praktika, Au-Pair) Mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, ausgenommen Personen mit Aufenthaltserlaubnissen nach §§ 23 Abs. 1 wegen eines Krieges, 23a, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG. Sie erhalten Kindergeld entweder - wenn sie erwerbstätig sind oder - nach 15 Monaten Aufenthalt. 89
Stipendien Neben der finanziellen Unterstützung durch das BAföG gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl von Stipendien. Förderer sind der Bund, die Länder, die Gemeinden oder einzelne Städte. Außerdem fördern - mit nichtöffentlichen Mitteln - konfessionelle Träger, Parteien, die Wirtschaft und private Stifter. Das Deutschlandstipendium fördert seit 2011 begabte Studierende mit einer monatlichen Unterstützung. In der Regel sind die Voraussetzungen: - Sehr gute Leistungen - Gesellschaftliches Engagement - u. U. besondere persönliche Leistungen Die Einzelheiten zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren legen die am Programm teilnehmenden hessischen Hochschulen selbst fest. 90
Stipendien Weitere Informationen zum Thema: Bundesverband Deutscher Stiftungen https://www.stiftungen.org plus Stipendium Seite der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke der Bundesrepublik Deutschland https://www.stipendiumplus.de Stipendienlotse Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung https://www.stipendienlotse.de 91
Vergünstigungen Bei BAföG-Bezug (und in Härtefällen): Die Befreiung von Rundfunkgebühren beantragen - www.rundfunkbeitrag.de Wohnen im Studierendenwohnheim Günstigere Versicherungen, Telefonverträge, Girokonten, Zeitungsabos, Software u.v.m. Günstiger Reisen (siehe z. B. www.isic.de) Günstigerer Eintritt bei kulturellen Angeboten (z. B. Kino, Theater, Museum, Schwimmbad) Hochschulsport (statt Fitnessstudio) Erstattung des Semestertickets z. B. während Auslandssemesters 92
Kontakt Amt für Ausbildungsförderung Sozial- und Finanzierungsberatung Beratungszentrum Postfach 90 04 60 Campus Westend, Hörsaalzentrum EG 60444 Frankfurt am Main Theodor-W.-Adorno-Platz 5 60323 Frankfurt am Main E-Mail: stw-ffm@bafoeg-hessen.de Telefon: 069 / 798-34906 E-Mail: finanzierung@swffm.de Weitere Kontaktdaten und Sprechzeiten > www.swffm.de 93
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Essen & Trinken BAföG & Finanzierung Wohnen Beratung & Unterstützung
Mittagspause in den Tutor*innengruppen (12:45-14:00 Uhr) Arbeit in Gruppen (14:00-16:00 Uhr) 1 Sprach-, Geistes- und Kulturwissenschaften, Lehrämter, Sportwissenschaften (SH 4.107) Clara Reifenrath 2 Erziehungswissenschaften/ Psychologie (SH 4.103) Sabine Ackermann 3 Soziologie/Politologie (SH 4.102) Alejandro Duenas 4 Rechtswissenschaft (SH 3.103) Yoo Seung-Jin 5 Wirtschaftswissenschaften (SH 3.108) Farida Malikova 6 Naturwissenschaft (SH 3.107) Philipp Wischnewski 7 Informatik und Mathematik (SH 3.103) Öykü Gercek
Orientierungsveranstaltung für internationale Studierende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis 16:30 Uhr!
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