Partnerschaftsvertrag - Credit Information und Inkasso VSV Vertrag - Credit Information und Inkasso VSV ...

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Partnerschaftsvertrag
Credit Information und Inkasso
VSV Vertrag

Partnerschaftsvertrag Intrum AG
Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag   1
Partnerschaftsvertrag
zwischen

Intrum AG, Eschenstrasse 12, 8603 Schwerzenbach
(nachfolgend Intrum genannt)

und

 Firma (nachfolgend Partner genannt)
 Firmenname:
 Im Handelsregister eingetragen: Ja ☐ / Nein ☐                  UID:
 Strasse / Hausnummer:                                          Postfach:

 PLZ / Ort:                                                     PLZ / Ort (Postfach):

 PC / IBAN:

 Kontaktperson / Inhaber (falls Einzelunternehmen)
 Vor- / Nachname:
 Funktion / Abteilung:
 Telefon / Mobile:
 E-Mail:

1     Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und Intrum. Der Partner bezieht von Intrum Leistungen
gemäss den nachfolgenden Konditionen und Vereinbarungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die
beiliegenden AGB bilden einen integralen Bestandteil zu diesem Vertrag.

2     Vertragsdauer
Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und ist unbefristet gültig. Er ist beidseitig mit
eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten auf Ende des Monats kündbar.

Partnerschaftsvertrag Intrum AG
Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag                                                                                  2
3     Inkasso

3.1    Inkasso Paket

                                                                                      Inkasso        Inkasso
                         Inhalt                                                       Standard       Premium
                                                                                      CHF 0.-/Mt.   CHF 69.-/Mt.

                                                                                          ☐             ☐

                         Inkasso Schweiz
                         Ab 0% Erfolgshonorar                                             ✓             ✓
                         Inkasso International
                         Vorteilhafte Konditionen bei 24 Schwestergesellschaften in       ✓             ✓
                         Europa und 160 weltweit zertifizierten Partnern

                         Portfolioinkasso
                         Verlustscheine oder Rechnungen > 360 Tage bei
                         Übergabe an Intrum (ab Rechnungsdatum)
                         ▪ Mind. 25% rechtliche Bearbeitungsquote in 3 Jahren
                             für Fälle ab CHF 500                                         ✓             ✓
                         ▪ Mind. 2 Schreiben pro Kalenderjahr für Fälle mit
                             Adresse
                         ▪ Mind. 3 Anrufversuche pro Kalenderjahr für Fälle mit
                             korrekt vorliegender Telefonnummer

                         Inkasso Web-Portal
                         24h Zugriff auf Inkassofälle sowie Kundendienstsupport zu        ✓             ✓
                         Bürozeiten

                         Beratung betreffend rechtlicher Einbringlichkeit
                         (OR/SchKG)
                         12h/Jahr telefonische Beratung (ohne Garantie-                                 ✓
                         übernahme)

                         Flexible Fallrückzüge
                         Kostenloser Rückzug < 120 Tage (ab Rechnungsdatum)                             ✓
                         Performance Reporting
                         Erfolgsreporting in gewünschter Periodizität                                   ✓

Partnerschaftsvertrag Intrum AG
Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag                                                                        3
3.2    Inkasso Schweiz

                                                                                                     Inkasso-Modell
 Erfolgshonorar Inkasso
                                                                                       VSV Option 90                 VSV ohne Option
 ≤ 90 Tage bei Übergabe an Intrum
 (ab Rechnungsdatum)                                                                        0%                              0%
 Score-basierter Betreibungsentscheid
 > 90 Tage bei Übergabe an Intrum
 (ab Rechnungsdatum)                                                                        5%                              7%
 Score-basierter Betreibungsentscheid

 Fremdkostenrisiko bei Intrum                                                               Nein                           Nein

 Jahresgebühr p. a. (bei Einreichung von Inkassofällen)
 Werden im Jahr keine Inkassofälle an Intrum übergeben, wird am Ende des Kalenderjahres rückwirkend eine Jahresgebühr von 450 CHF in
 Rechnung gestellt.

 Erfolgshonorar Portfolioinkasso                                                       VSV Option 90                 VSV ohne Option

 Verlustscheine und alte Fälle > 360 Tage
 bei Übergabe an Intrum (ab Rechnungsdatum)
 Intrum Bearbeitungsversprechen:
    ▪ Mind. 25% rechtliche Bearbeitungsquote in 3 Jahren für                                35%                            40%
       Fälle ab CHF 500
    ▪ Mind. 2 Schreiben / Kj. für Fälle mit Adresse
    ▪ Mind. 3 Anrufversuche / Kj. für Fälle mit korrekt vorliegender
       Telefonnummer

 Fremdkostenrisiko bei Intrum                                                                 Ja                            Ja

 Inkasso-Modell

                     Der Partner verpflichtet sich, innert 2 Monaten nach Vertragsabschluss in seine AGB (oder einen gleichwertigen
                     Vertragsbestandteil) den folgenden Text inkl. Formatierung einzubauen:
                        „Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe
      VSV               an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 20 (bis 20); 40 (bis 50); 70 (bis
 ☐    Option 90         100); 90 (bis 150); 119 (bis 250); 165 (bis 500); 278 (bis 1‘500); 418 (bis 3‘000); 1‘070 (bis 10‘000); 1‘480 (bis
                        20‘000); 2‘628 (bis 50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000).“
                     Der Partner verpflichtet sich, mindestens 75% der Fälle vor Tag 90 (ab Rechnungsdatum) mit maximal zwei
                     Mahnungen an Intrum zu übergeben.
                     Bei Nichterfüllung kann Intrum zu den Konditionen des VSV ohne Option abrechnen.

                     Der Partner verpflichtet sich, innert 2 Monaten nach Vertragsabschluss in seine AGB (oder einen gleichwertigen
                     Vertragsbestandteil) den folgenden Text inkl. Formatierung einzubauen:
                        „Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe
      VSV ohne
 ☐    Option
                        an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 20 (bis 20); 40 (bis 50); 70 (bis
                        100); 90 (bis 150); 119 (bis 250); 165 (bis 500); 278 (bis 1‘500); 418 (bis 3‘000); 1‘070 (bis 10‘000); 1‘480 (bis
                        20‘000); 2‘628 (bis 50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000).“
                     Wird der Passus nicht eingebaut, kann Intrum die Inkassodienstleistung einstellen.

 Weitere Vereinbarungen
 ▪     Ein negativer Betreibungsentscheid oder eine Verlustscheinausstellung führt zur Bearbeitung der Forderung im Portfolioinkasso.
 ▪     Abrechnung Inkasso – Zahlungen werden wie folgt verbucht:
       - AGB Inkasso-Modelle: Teilzahlungsgebühr, Fremdkosten, Kundenguthaben, vertraglich vereinbarte Gebühren (BP 81)
 ▪     Abrechnung bei Portfolioinkasso – Zahlungen werden wie folgt verbucht: Geldeingang (aus allen Fällen im Portfolio) auf
       Kundenguthaben abzüglich Fremdkosten ergibt das honorarberechtigte Bruttokundenguthaben (siehe AGB, Ziffer 12)
 ▪     Die Verrechnung der Inkasso-Pakete findet jährlich im Voraus statt.

Partnerschaftsvertrag Intrum AG
Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag                                                                                                  4
3.3         Inkasso International

                                                               Europa*                                                    Welt
                                               Alter der Forderung (ab Rechnungsdatum)              Alter der Forderung (ab Rechnungsdatum)
 B2B Erfolgshonorar
                                                               90 – 180                                                  90 – 180
                                            < 90 Tage                           > 180 Tage        < 90 Tage                             > 180 Tage
                                                                Tage                                                      Tage
 Forderungen < CHF 600                          15%                16%              17%               16%                  17%               20%

 Forderungen CHF 600 – 12'000                    7%                10%              12%               12%                  15%               19%

 Forderungen > CHF 12'000                        5%                7%                8%               10%                  14%               18%

 B2C Erfolgshonorar                                            Europa*                                                    Welt

 Forderungen < CHF 240                                             30%                                                     35%

 Forderungen CHF 240 – 600                                         25%                                                     27%

 Forderungen CHF 601 – 18'000                                      16%                                                     20%

 Forderungen > CHF 18'000                                          9%                                                      15%

*Albanien, Belgien, Bosnien Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien,
Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Fürstentum Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (Stand 07.2017)

 Weitere Vereinbarungen
    ▪      CHF 50 Mindesthonorar wird bei Falleröffnung in Rechnung gestellt und im Nichterfolgsfall nicht zurückerstattet.
    ▪      Fremdkosten gehen zu Lasten des Partners.
    ▪      Zahlungen werden wie folgt verbucht: Fremdkosten, Kundenguthaben, Schuldnerkosten (BP 60)

4         Credit Information

4.1         Web-Portal (manuelle Abfragen)

 ☐         Flatrate-Pakete für nationale Abfragen
 Flatrate-Pakete für nationale Abfragen ab Datenbank ohne Nachverrechnung.

          Consumer S                  Consumer M                    Consumer L                  Consumer XL                      Consumer XXL
        Basispreis CHF 2.00        Basispreis CHF 1.60          Basispreis CHF 1.40          Basispreis CHF 1.30               Basispreis CHF 1.20
    Abfragen (Preis pro Monat)    Abfragen (Preis pro Monat)   Abfragen (Preis pro Monat)   Abfragen (Preis pro Monat)      Abfragen (Preis pro Monat)

 ☐         10 (CHF 20)           ☐     50 (CHF 80)             ☐     100 ( CHF 140)         ☐    240 (CHF 312)             ☐      500 (CHF 600)

 ☐         20 (CHF 40)           ☐     60 (CHF 96)             ☐     140 (CHF 196)          ☐    320 (CHF 416)             ☐      750 (CHF 900)

 ☐         30 (CHF 60)           ☐     70 (CHF 112)            ☐     180 (CHF 252)          ☐    400 (CHF 520)             ☐      1‘000 (CHF 1‘200)

           Business S                  Business M                   Business L                  Business XL                      Business XXL
        Basispreis CHF 6.00        Basispreis CHF 4.80          Basispreis CHF 4.20          Basispreis CHF 3.90               Basispreis CHF 3.60
    Abfragen (Preis pro Monat)    Abfragen (Preis pro Monat)   Abfragen (Preis pro Monat)   Abfragen (Preis pro Monat)      Abfragen (Preis pro Monat)

 ☐         5 (CHF 30)            ☐     50 (CHF 240)            ☐     100 (CHF 420)          ☐    240 (CHF 936)             ☐      500 (CHF 1‘800)

 ☐         10 (CHF 60)           ☐     60 (CHF 288)            ☐     140 (CHF 588)          ☐    320 (CHF 1‘248)           ☐      700 (CHF 2‘520)

 ☐         20 (CHF 120)          ☐     70 (CHF 336)            ☐     180 (CHF 756)          ☐    400 (CHF 1‘560)           ☐      1‘000 (CHF 3‘600)

 ☐         30 (CHF 180)

Partnerschaftsvertrag Intrum AG
Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag                                                                                                              5
☒      Recherche-Service sowie Zusatz-Reports ab Datenbank
 Dieser Service wird freigeschaltet, wenn ein Consumer oder Business Flatrate-Paket bezogen wird (monatlich fakturiert).
 Zusatz-Reports ab Datenbank (pro Stück)                                Recherche-Service (pro Stück)
 Premium: CHF 11                                                        Betreibungsauskunft (BA): CHF 23
 Executive: CHF 17                                                      Adressnachforschung Einwohnerkontrolle: CHF 23
 International Europa: CHF 40                                           B2B Platin Report: CHF 130
 International Welt: CHF 60                                             B2B Platin Report mit BA: CHF 150
 Compliance-Detailreport: CHF 15                                        International Europa und Welt: auf Anfrage

4.2      Schnittstelle

 ☐       Daten ab Datenbank (national)                               Menge (Stück)          Stückpreis (CHF)               Flatrate (CHF)

 Credit Info (p.a.) bei VSV Option 90                                                                       0                         0

 Credit Info (p.a.) bei VSV ohne Option                                                                  0.20

 Schnittstellen Setup                                                                                                               450

4.3      Weitere Vereinbarungen

 Weitere Vereinbarungen für Web-Portal und Schnittstelle
 ▪     Das Flatrate-Paket wird aufgrund des voraussichtlichen Abfrage-Volumens gemeinsam mit dem Partner für ein Jahr ausgewählt.
 ▪     Falls das effektive Abfrageverhalten um mehr als 20% vom im Paket festgehaltenen Volumen abweicht, kann die Flatrate für die Zukunft
       neu verhandelt werden. Stichtag für die Bemessung ist der 31.03. und der 30.09. mit Hochrechnung auf 12 Monate.
 ▪     Die Verrechnung findet jährlich im Voraus statt.

5      Vereinbarung

 Besondere Vereinbarungen
     Dem Konsumenten werden reduzierte Bearbeitungsgebühren gemäss AGB Ziffer 17 belastet.

 Partner                                                               Intrum AG
 Ort / Datum:                                                          Ort / Datum:
 Vor- / Nachname:                                                      Vor- / Nachname:
 Unterschrift:                                                         Unterschrift:

 Ort / Datum:                                                          Ort / Datum:
 Vor- / Nachname:                                                      Vor- / Nachname:
 Unterschrift:                                                         Unterschrift:

 Vertrag_VSV_DE_V2019.2                                                Vertrag verhandelt:

Partnerschaftsvertrag Intrum AG
Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag                                                                                                   6
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche          Dritte weiterzugeben, den betroffenen Personen ein selbständiges
Verträge zwischen der Intrum AG (Intrum) und dem Partner.                  Auskunftsrecht über diese Daten zu gewähren und den Betroffenen
Sämtliche Vertragsdetails sind vertraulich zu behandeln und nicht an       ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten einzuräumen.
Dritte weiterzugeben. Diese AGB ersetzen alle bisherigen AGB
                                                                           7. Die Benutzung und Verwendung der Informationsleistungen, die
zwischen Intrum und dem Partner.
                                                                           von Intrum in irgendwelcher Form zur Verfügung gestellt werden, sind
1. Intrum speichert sämtliche Partner- bzw. Kundendaten, welche für        nur dem Partner gestattet. Der Partner haftet für den Schaden, der
die Leistungserbringung und die Rechnungsstellung notwendig sind.          durch missbräuchliche Verwendung des Informations- und
Mit Genehmigung der vorliegenden AGB erklärt sich der Partner              Leistungsangebots von Intrum verursacht wird.
ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm marktgerechte Angebote
                                                                           8. Intrum schliesst jegliche Haftung für Schäden aufgrund fehlerhafter
samt Versendung von Newslettern – bis auf Widerruf – per E-Mail
oder per Brief von Intrum unterbreitet werden dürfen sowie die             Daten oder der Nichtverfügbarkeit des Systems gegenüber dem
vorhandenen Daten des Partners zu Analyse-, Marketing- und                 Partner, soweit gesetzlich zulässig, aus.
Beratungszwecken durch Intrum und die Schwestergesellschaften
genutzt und verwendet werden können.                                       Inkasso

2. Alle Preisangaben und Honoraransätze verstehen sich exklusiv der        9.      Die     Leistungen     von       Inkasso    umfassen      das
                                                                           Forderungsmanagement gegenüber natürlichen Personen und
geltenden Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen von Intrum sind
innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann das                       juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz. Übergebene
Dienstleistungsangebot von Intrum eingestellt oder eingeschränkt           Forderungen werden zunächst vorrechtlich bearbeitet und bei
                                                                           ausbleibendem Erfolg und positivem Betreibungsentscheid rechtlich
werden. Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr
(frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum) abhängig von der                weitergeführt (nach SchKG). Die Beurteilung eines positiven
Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100        Betreibungsentscheids, resp. ob eine Investition in amtliche
                                                                           Fremdkosten wirtschaftlich begründbar ist, erfolgt auf Basis von
(bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1‘500);
448 (bis 3‘000); 1‘100 (bis 10‘000); 1‘510 (bis 20‘000); 2‘658 (bis        Scorekarten und anderen verfügbaren Informationen. Fällt der
50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000).                                     Entscheid bezüglich Betreibung negativ aus oder führen die beim
                                                                           positiven Betreibungsentscheid eingeleiteten Massnahmen nicht zu
3. Intrum (und alle Personen, denen Intrum die Besorgung ihrer             vollständigem Erfolg (z.B. Verlustscheinausstellung) oder ist der
Geschäfte befugtermassen übertragen hat) haftet nur für die                Schuldner nicht auffindbar, werden die Forderungen im Portfolio-
vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung ihrer vertraglichen           Inkasso weiter bearbeitet. Ist die beim Portfolio-Inkasso vertraglich
Pflichten. Eine Haftung von Intrum für indirekte Schäden, wie              zugesicherte rechtliche Bearbeitungsquote für den Partner mit
Folgeschäden und entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. Der               ökonomischen Nachteilen verbunden, muss Intrum den Partner
Partner haftet für sämtliche Schäden, die Intrum dadurch entstehen,        informieren und die rechtlichen Investitionen zu Gunsten des Partners
dass der Partner Intrum mit dem Inkasso einer rechtsgrundlosen             optimieren. Intrum kann mehrerer Rechnungen oder bereits zu einem
Forderung beauftragt hat.                                                  Fall zusammengezogene Rechnungen eines Schuldners zu einem
                                                                           Inkassofall zusammenziehen. Intrum führt das Inkasso nach eigenem
4. Im Rahmen der hierin genannten Leistungen von Intrum wird die
                                                                           Ermessen durch. Intrum ist somit berechtigt, ohne vorgängige
Verjährung von offenen Forderungen nicht überwacht. Für eine               Absprache mit dem Partner sämtliche vorrechtlichen und rechtlichen
allfällige Verjährung von offenen Forderungen des Partners und dem         Inkassomassnahmen durchzuführen. Intrum ist nicht verpflichtet, die
sich daraus allenfalls ergebenden Verlust übernimmt Intrum keine
                                                                           erhobenen Inkassomassnahmen zu begründen. Der Partner erteilt
Haftung.                                                                   Intrum dazu ausdrücklich Vollmacht.
Credit Information                                                         10. Die Kommunikation zwischen dem Partner und Intrum erfolgt
                                                                           grundsätzlich auf elektronischem Wege.
5. Die Leistungen von Credit Information umfassen einen Zugriff auf
die Bonitätsprüfungs-Datenbank von Intrum und einen Zugriff auf die        11. Sämtliche Fremdkosten, wie z.B. Betreibungs- und/oder Adress-
Wirtschaftsinformationen-Datenbank. Als Ergebnis der Bonitäts-             recherchekosten, werden dem Partner spätestens beim Wechsel in
prüfung wird die gesuchte natürliche oder juristische Person (im           das Portfolioinkasso oder bei Fallabschluss in Rechnung gestellt,
Folgenden „Personen“), sofern erfasst, mit ihrer Adresse und Bonität       sofern diese vom Schuldner nicht bezahlt wurden.
angezeigt.
                                                                           12. Im Portfolioinkasso wird wie folgt abgerechnet:
Die Volumina werden jährlich im Voraus gemeinsam bestimmt. Weist
Intrum nach, dass die Nutzung erheblich vom vertraglich definierten         Abrechnungsreihenfolge
Gebrauch abweicht (z.B. infolge Missbrauchs oder unangemessener             1       Geldeingang auf Kundenguthaben
Abfragen), so behält sich Intrum das Recht vor, die                         1.1      + Zahlungen auf Fremdkosten
Leistungserbringung jederzeit einzustellen, einzuschränken oder den
                                                                                     ./. generierte Fremdkosten
Preis für die zukünftige Nutzung neu zu verhandeln. Unangemessene
                                                                            2        = Brutto-Kundenguthaben
Abfragen werden jedoch nicht nachträglich in Rechnung gestellt.
                                                                            2.1           ./. Erfolgshonorar
6. Daten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Personen dürfen               3             = Netto-Kundenguthaben
gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz vom Partner nur
bezogen werden, wenn er über ein hinreichendes Auskunftsinteresse          Das Fremdkostenrisiko des Portfolios wird im Nichterfolgsfall von
verfügt. Ein Auskunftsinteresse ist insbesondere hinreichend, wenn         Intrum getragen. Die Abrechnung erfolgt immer auf Ebene Portfolio
der Partner die Daten für den Abschluss oder die Abwicklung eines          (nicht auf Fallebene). Im Erfolgsfall werden die generierten
Vertrages mit der betroffenen Person benötigt. Der Partner wird die        Fremdkosten und Zahlungen auf Fremdkosten mit dem Geldeingang
Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes jederzeit             auf dem gesamten Verlustschein-Portfolio verrechnet. Die
beachten und ist insbesondere verpflichtet, die im Rahmen der              Auszahlung der einkassierten Guthaben an den Partner erfolgt
Dienstleistung „Bonitätsprüfung“ bezogenen Personendaten nicht an

Partnerschaftsvertrag Intrum AG
Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag                                                                                                    7
grundsätzlich monatlich. Intrum behält sich das Recht             vor,    Forderungshöhe in CHF         Maximale Grundvergütung in CHF
einkassierte Guthaben mit offenen Rechnungen zu verrechnen.               1 – 20                        20
13. Intrum ist ohne vorherige Absprache mit dem Partner berechtigt,       21 – 50                       40
mit dem Schuldner Teilzahlungen und Per-Saldo-Vereinbarungen zu           51 – 100                      70
treffen.                                                                  101 – 150                     90
                                                                          151 – 250                     119
14. Hat der Schuldner keinen Wohnsitz in der Schweiz, kann Intrum
die offene Forderung durch die eigenen Schwestergesellschaften            251 – 500                     165
oder Partner betreuen lassen. Intrum führt die Inkassoaktivitäten im      501 – 1‘500                   278
entsprechenden Land gemäss der dort geltenden Gesetze und                 1‘501 – 3‘000                 418
Gewohnheiten durch. Alle kostenpflichtigen Massnahmen bedürfen            3‘001 – 10‘000                1‘070
einer Rücksprache mit dem Partner. Bankgebühren sowie andere              10‘001 – 20‘000               1‘480
Gebühren, die aufgrund von Überweisung der eingetriebenen                 20‘001 – 50‘000               2‘628
Forderungen im Ausland entstehen können, werden dem Partner
                                                                          > 50’000                      6% der Forderung
belastet.
15. Intrum übernimmt bzw. bearbeitet nur KKG-konforme                    18. Intrum kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag,
(Konsumkreditgesetz), rechtswirksame oder bisher unbestrittene           insbesondere das Forderungsmanagement, an eine dritte Partei
Forderungen. Wird in einem Vertrag mit dem Partner ein                   übertragen.       Im        Interesse     eines       umfassenden
Erfolgshonorar vereinbart, gelten als honorarpflichtige Erfolgsfälle:    Kreditinformationssystems werden sämtliche vom Partner erhaltenen
Bezahlung offener Rechnungen des Schuldners an Intrum;                   Schuldnerdaten in zweckdienlicher Weise in der eigenen Bonitäts-
Zahlungen des Schuldners an den Partner; vom Partner erstellte           Datenbank von Intrum gespeichert bzw. bearbeitet und Kunden von
Gutschriften; vom Partner getroffene Per-Saldo-Vereinbarungen;           Intrum zugänglich gemacht. Zudem werden die Schuldnerdaten in
Warenrücknahmen; durch den Partner verursachte Verzögerungen,            zweckdienlicher Weise innerhalb des Konzerns weiterverwendet und
die eine Weiterführung der Forderungen nicht möglich machen sowie        Partnerunternehmen zugänglich gemacht. Der Partner bestätigt
Forderungen, die bei Auftragsbearbeitung bereits bezahlt waren. Im       ausdrücklich, dass für die vorgenannte Speicherung und Bearbeitung
Falle eines Fallrückzugs verrechnet Intrum dem Partner sämtliche         der Schuldnerdaten die vorgängige Genehmigung seiner Kunden
entstandene und die von Intrum belegbaren Prozesskosten und              bzw. seiner Schuldner eingeholt wurde und dokumentiert vorliegt.
ungedeckten Fremdkosten. Der Partner ist verpflichtet, Intrum            19. Eine Kündigung des Partnerschaftsvertrages berechtigt Intrum,
Zahlungen des Schuldners umgehend, spätestens aber innert 10             alle bis dahin aufgelaufenen und belegbaren Bearbeitungskosten
Tagen, zu melden. Ein Fallrückzug während einer laufenden                (Aufwand der Intrum) und Fremdkosten dem Partner in Rechnung zu
Zahlungsvereinbarung      oder     während     einer     rechtlichen     stellen. Die Kündigung des Partnerschaftsvertrags hat nicht die
Bearbeitungsphase ist honorarpflichtig.                                  Beendigung der einzelnen Inkassoaufträge zur Folge. Die bei Ablauf
16. Für die von Intrum zu erbringenden Inkassodienstleistungen hat       der Vertragsdauer pendenten Inkassoaufträge bzw. offenen
der Partner die nachfolgend genannte Grundvergütung zu bezahlen,         Forderungen werden zu den vereinbarten Konditionen von Intrum
welche die Mehrwertsteuer umfasst. Die Grundvergütung berechnet          weiterbearbeitet. Sämtliche zukünftige damit verbundene Kosten
sich aus den in den AGB des Partners mit dem Schuldner                   werden dem Partner weiterhin in Rechnung gestellt und bleiben
vereinbarten Kosten bei Zahlungsverzug (bei AGB Inkasso) oder dem        geschuldet. Für Partner, welche auf eine Retournierung der
Verzugsschaden des Partners gemäss Art. 103 i.V.m. Art. 106 OR           Verlustscheine    von     verstorbenen   Personen     oder     auf
(bei OR Inkasso), da der Schuldner die an Intrum übergebenen             Konkursverlustscheine von Firmen bestehen, entstehen Gebühren in
fälligen Forderungen nicht innert Zahlungsfrist bezahlt hat. Die         Höhe von CHF 10 pro retourniertem Verlustschein.
Grundvergütung wird vom Partner an Intrum abgetreten. Aufgrund der       20. Diese AGB und alle im Zusammenhang mit diesen AGB zwischen
Abtretung hat der Partner die oben genannte Grundvergütung nicht         dem Partner und Intrum abgeschlossenen Vereinbarungen (inkl.
direkt selbst an Intrum zu bezahlen. Intrum macht aufgrund der           Partnerschaftsvertrag) unterstehen ausschliesslich schweizerischem
Abtretung die Grundvergütung im eigenen Namen und auf eigene             Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen dem
Rechnung direkt beim Schuldner geltend. Die vorliegende                  Partner und Intrum im Rahmen dieser AGB und dem
Bestimmung zusammen mit der vertraglichen Regelung zwischen              Partnerschaftsvertrag entstandenen Rechtsbeziehungen ist das
Intrum und dem Partner im Rahmen des Partnerschaftsvertrags und          Geschäftsdomizil von Intrum. Es steht Intrum indessen einseitig frei,
die Vereinbarungen in diesen AGB stellen gleichzeitig die schriftliche   den Partner an seinem Firmensitz oder vor jedem anderen
Abtretungserklärung gemäss Art. 165 OR für die Abtretung der             zuständigen Gericht zu belangen.
Grundvergütung des Partners an Intrum dar. Diese Abtretung ist
umfassend.                                                               Version: März 2019

17. Fremdkosten und Grundvergütung: Der Partner hat sämtliche
Fremdkosten an Intrum zu vergüten (Ausnahmen: AGB Inkasso mit
Option 75 und Portfolioinkasso). Unter Fremdkosten sind sämtliche
Kosten zu verstehen, welche im Rahmen der Vertragserfüllung von
Intrum durch Dritte entstanden sind oder von Dritten in Rechnung
gestellt werden (z.B. Betreibungs- und Gerichtskosten, Anwaltskosten
etc. [keine abschliessende Aufzählung]).
Die maximale Grundvergütung bemisst sich nach der Höhe der
übergebenen offenen Forderung:

Partnerschaftsvertrag Intrum AG
Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag                                                                                                 8
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