Partnerschaftsvertrag - Credit Information und Inkasso VSV Vertrag - Credit Information und Inkasso VSV ...
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Partnerschaftsvertrag Credit Information und Inkasso VSV Vertrag Partnerschaftsvertrag Intrum AG Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag 1
Partnerschaftsvertrag zwischen Intrum AG, Eschenstrasse 12, 8603 Schwerzenbach (nachfolgend Intrum genannt) und Firma (nachfolgend Partner genannt) Firmenname: Im Handelsregister eingetragen: Ja ☐ / Nein ☐ UID: Strasse / Hausnummer: Postfach: PLZ / Ort: PLZ / Ort (Postfach): PC / IBAN: Kontaktperson / Inhaber (falls Einzelunternehmen) Vor- / Nachname: Funktion / Abteilung: Telefon / Mobile: E-Mail: 1 Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und Intrum. Der Partner bezieht von Intrum Leistungen gemäss den nachfolgenden Konditionen und Vereinbarungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die beiliegenden AGB bilden einen integralen Bestandteil zu diesem Vertrag. 2 Vertragsdauer Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und ist unbefristet gültig. Er ist beidseitig mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten auf Ende des Monats kündbar. Partnerschaftsvertrag Intrum AG Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag 2
3 Inkasso 3.1 Inkasso Paket Inkasso Inkasso Inhalt Standard Premium CHF 0.-/Mt. CHF 69.-/Mt. ☐ ☐ Inkasso Schweiz Ab 0% Erfolgshonorar ✓ ✓ Inkasso International Vorteilhafte Konditionen bei 24 Schwestergesellschaften in ✓ ✓ Europa und 160 weltweit zertifizierten Partnern Portfolioinkasso Verlustscheine oder Rechnungen > 360 Tage bei Übergabe an Intrum (ab Rechnungsdatum) ▪ Mind. 25% rechtliche Bearbeitungsquote in 3 Jahren für Fälle ab CHF 500 ✓ ✓ ▪ Mind. 2 Schreiben pro Kalenderjahr für Fälle mit Adresse ▪ Mind. 3 Anrufversuche pro Kalenderjahr für Fälle mit korrekt vorliegender Telefonnummer Inkasso Web-Portal 24h Zugriff auf Inkassofälle sowie Kundendienstsupport zu ✓ ✓ Bürozeiten Beratung betreffend rechtlicher Einbringlichkeit (OR/SchKG) 12h/Jahr telefonische Beratung (ohne Garantie- ✓ übernahme) Flexible Fallrückzüge Kostenloser Rückzug < 120 Tage (ab Rechnungsdatum) ✓ Performance Reporting Erfolgsreporting in gewünschter Periodizität ✓ Partnerschaftsvertrag Intrum AG Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag 3
3.2 Inkasso Schweiz Inkasso-Modell Erfolgshonorar Inkasso VSV Option 90 VSV ohne Option ≤ 90 Tage bei Übergabe an Intrum (ab Rechnungsdatum) 0% 0% Score-basierter Betreibungsentscheid > 90 Tage bei Übergabe an Intrum (ab Rechnungsdatum) 5% 7% Score-basierter Betreibungsentscheid Fremdkostenrisiko bei Intrum Nein Nein Jahresgebühr p. a. (bei Einreichung von Inkassofällen) Werden im Jahr keine Inkassofälle an Intrum übergeben, wird am Ende des Kalenderjahres rückwirkend eine Jahresgebühr von 450 CHF in Rechnung gestellt. Erfolgshonorar Portfolioinkasso VSV Option 90 VSV ohne Option Verlustscheine und alte Fälle > 360 Tage bei Übergabe an Intrum (ab Rechnungsdatum) Intrum Bearbeitungsversprechen: ▪ Mind. 25% rechtliche Bearbeitungsquote in 3 Jahren für 35% 40% Fälle ab CHF 500 ▪ Mind. 2 Schreiben / Kj. für Fälle mit Adresse ▪ Mind. 3 Anrufversuche / Kj. für Fälle mit korrekt vorliegender Telefonnummer Fremdkostenrisiko bei Intrum Ja Ja Inkasso-Modell Der Partner verpflichtet sich, innert 2 Monaten nach Vertragsabschluss in seine AGB (oder einen gleichwertigen Vertragsbestandteil) den folgenden Text inkl. Formatierung einzubauen: „Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe VSV an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 20 (bis 20); 40 (bis 50); 70 (bis ☐ Option 90 100); 90 (bis 150); 119 (bis 250); 165 (bis 500); 278 (bis 1‘500); 418 (bis 3‘000); 1‘070 (bis 10‘000); 1‘480 (bis 20‘000); 2‘628 (bis 50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000).“ Der Partner verpflichtet sich, mindestens 75% der Fälle vor Tag 90 (ab Rechnungsdatum) mit maximal zwei Mahnungen an Intrum zu übergeben. Bei Nichterfüllung kann Intrum zu den Konditionen des VSV ohne Option abrechnen. Der Partner verpflichtet sich, innert 2 Monaten nach Vertragsabschluss in seine AGB (oder einen gleichwertigen Vertragsbestandteil) den folgenden Text inkl. Formatierung einzubauen: „Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe VSV ohne ☐ Option an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 20 (bis 20); 40 (bis 50); 70 (bis 100); 90 (bis 150); 119 (bis 250); 165 (bis 500); 278 (bis 1‘500); 418 (bis 3‘000); 1‘070 (bis 10‘000); 1‘480 (bis 20‘000); 2‘628 (bis 50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000).“ Wird der Passus nicht eingebaut, kann Intrum die Inkassodienstleistung einstellen. Weitere Vereinbarungen ▪ Ein negativer Betreibungsentscheid oder eine Verlustscheinausstellung führt zur Bearbeitung der Forderung im Portfolioinkasso. ▪ Abrechnung Inkasso – Zahlungen werden wie folgt verbucht: - AGB Inkasso-Modelle: Teilzahlungsgebühr, Fremdkosten, Kundenguthaben, vertraglich vereinbarte Gebühren (BP 81) ▪ Abrechnung bei Portfolioinkasso – Zahlungen werden wie folgt verbucht: Geldeingang (aus allen Fällen im Portfolio) auf Kundenguthaben abzüglich Fremdkosten ergibt das honorarberechtigte Bruttokundenguthaben (siehe AGB, Ziffer 12) ▪ Die Verrechnung der Inkasso-Pakete findet jährlich im Voraus statt. Partnerschaftsvertrag Intrum AG Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag 4
3.3 Inkasso International Europa* Welt Alter der Forderung (ab Rechnungsdatum) Alter der Forderung (ab Rechnungsdatum) B2B Erfolgshonorar 90 – 180 90 – 180 < 90 Tage > 180 Tage < 90 Tage > 180 Tage Tage Tage Forderungen < CHF 600 15% 16% 17% 16% 17% 20% Forderungen CHF 600 – 12'000 7% 10% 12% 12% 15% 19% Forderungen > CHF 12'000 5% 7% 8% 10% 14% 18% B2C Erfolgshonorar Europa* Welt Forderungen < CHF 240 30% 35% Forderungen CHF 240 – 600 25% 27% Forderungen CHF 601 – 18'000 16% 20% Forderungen > CHF 18'000 9% 15% *Albanien, Belgien, Bosnien Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Fürstentum Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (Stand 07.2017) Weitere Vereinbarungen ▪ CHF 50 Mindesthonorar wird bei Falleröffnung in Rechnung gestellt und im Nichterfolgsfall nicht zurückerstattet. ▪ Fremdkosten gehen zu Lasten des Partners. ▪ Zahlungen werden wie folgt verbucht: Fremdkosten, Kundenguthaben, Schuldnerkosten (BP 60) 4 Credit Information 4.1 Web-Portal (manuelle Abfragen) ☐ Flatrate-Pakete für nationale Abfragen Flatrate-Pakete für nationale Abfragen ab Datenbank ohne Nachverrechnung. Consumer S Consumer M Consumer L Consumer XL Consumer XXL Basispreis CHF 2.00 Basispreis CHF 1.60 Basispreis CHF 1.40 Basispreis CHF 1.30 Basispreis CHF 1.20 Abfragen (Preis pro Monat) Abfragen (Preis pro Monat) Abfragen (Preis pro Monat) Abfragen (Preis pro Monat) Abfragen (Preis pro Monat) ☐ 10 (CHF 20) ☐ 50 (CHF 80) ☐ 100 ( CHF 140) ☐ 240 (CHF 312) ☐ 500 (CHF 600) ☐ 20 (CHF 40) ☐ 60 (CHF 96) ☐ 140 (CHF 196) ☐ 320 (CHF 416) ☐ 750 (CHF 900) ☐ 30 (CHF 60) ☐ 70 (CHF 112) ☐ 180 (CHF 252) ☐ 400 (CHF 520) ☐ 1‘000 (CHF 1‘200) Business S Business M Business L Business XL Business XXL Basispreis CHF 6.00 Basispreis CHF 4.80 Basispreis CHF 4.20 Basispreis CHF 3.90 Basispreis CHF 3.60 Abfragen (Preis pro Monat) Abfragen (Preis pro Monat) Abfragen (Preis pro Monat) Abfragen (Preis pro Monat) Abfragen (Preis pro Monat) ☐ 5 (CHF 30) ☐ 50 (CHF 240) ☐ 100 (CHF 420) ☐ 240 (CHF 936) ☐ 500 (CHF 1‘800) ☐ 10 (CHF 60) ☐ 60 (CHF 288) ☐ 140 (CHF 588) ☐ 320 (CHF 1‘248) ☐ 700 (CHF 2‘520) ☐ 20 (CHF 120) ☐ 70 (CHF 336) ☐ 180 (CHF 756) ☐ 400 (CHF 1‘560) ☐ 1‘000 (CHF 3‘600) ☐ 30 (CHF 180) Partnerschaftsvertrag Intrum AG Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag 5
☒ Recherche-Service sowie Zusatz-Reports ab Datenbank Dieser Service wird freigeschaltet, wenn ein Consumer oder Business Flatrate-Paket bezogen wird (monatlich fakturiert). Zusatz-Reports ab Datenbank (pro Stück) Recherche-Service (pro Stück) Premium: CHF 11 Betreibungsauskunft (BA): CHF 23 Executive: CHF 17 Adressnachforschung Einwohnerkontrolle: CHF 23 International Europa: CHF 40 B2B Platin Report: CHF 130 International Welt: CHF 60 B2B Platin Report mit BA: CHF 150 Compliance-Detailreport: CHF 15 International Europa und Welt: auf Anfrage 4.2 Schnittstelle ☐ Daten ab Datenbank (national) Menge (Stück) Stückpreis (CHF) Flatrate (CHF) Credit Info (p.a.) bei VSV Option 90 0 0 Credit Info (p.a.) bei VSV ohne Option 0.20 Schnittstellen Setup 450 4.3 Weitere Vereinbarungen Weitere Vereinbarungen für Web-Portal und Schnittstelle ▪ Das Flatrate-Paket wird aufgrund des voraussichtlichen Abfrage-Volumens gemeinsam mit dem Partner für ein Jahr ausgewählt. ▪ Falls das effektive Abfrageverhalten um mehr als 20% vom im Paket festgehaltenen Volumen abweicht, kann die Flatrate für die Zukunft neu verhandelt werden. Stichtag für die Bemessung ist der 31.03. und der 30.09. mit Hochrechnung auf 12 Monate. ▪ Die Verrechnung findet jährlich im Voraus statt. 5 Vereinbarung Besondere Vereinbarungen Dem Konsumenten werden reduzierte Bearbeitungsgebühren gemäss AGB Ziffer 17 belastet. Partner Intrum AG Ort / Datum: Ort / Datum: Vor- / Nachname: Vor- / Nachname: Unterschrift: Unterschrift: Ort / Datum: Ort / Datum: Vor- / Nachname: Vor- / Nachname: Unterschrift: Unterschrift: Vertrag_VSV_DE_V2019.2 Vertrag verhandelt: Partnerschaftsvertrag Intrum AG Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag 6
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dritte weiterzugeben, den betroffenen Personen ein selbständiges Verträge zwischen der Intrum AG (Intrum) und dem Partner. Auskunftsrecht über diese Daten zu gewähren und den Betroffenen Sämtliche Vertragsdetails sind vertraulich zu behandeln und nicht an ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten einzuräumen. Dritte weiterzugeben. Diese AGB ersetzen alle bisherigen AGB 7. Die Benutzung und Verwendung der Informationsleistungen, die zwischen Intrum und dem Partner. von Intrum in irgendwelcher Form zur Verfügung gestellt werden, sind 1. Intrum speichert sämtliche Partner- bzw. Kundendaten, welche für nur dem Partner gestattet. Der Partner haftet für den Schaden, der die Leistungserbringung und die Rechnungsstellung notwendig sind. durch missbräuchliche Verwendung des Informations- und Mit Genehmigung der vorliegenden AGB erklärt sich der Partner Leistungsangebots von Intrum verursacht wird. ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm marktgerechte Angebote 8. Intrum schliesst jegliche Haftung für Schäden aufgrund fehlerhafter samt Versendung von Newslettern – bis auf Widerruf – per E-Mail oder per Brief von Intrum unterbreitet werden dürfen sowie die Daten oder der Nichtverfügbarkeit des Systems gegenüber dem vorhandenen Daten des Partners zu Analyse-, Marketing- und Partner, soweit gesetzlich zulässig, aus. Beratungszwecken durch Intrum und die Schwestergesellschaften genutzt und verwendet werden können. Inkasso 2. Alle Preisangaben und Honoraransätze verstehen sich exklusiv der 9. Die Leistungen von Inkasso umfassen das Forderungsmanagement gegenüber natürlichen Personen und geltenden Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen von Intrum sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann das juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz. Übergebene Dienstleistungsangebot von Intrum eingestellt oder eingeschränkt Forderungen werden zunächst vorrechtlich bearbeitet und bei ausbleibendem Erfolg und positivem Betreibungsentscheid rechtlich werden. Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum) abhängig von der weitergeführt (nach SchKG). Die Beurteilung eines positiven Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 Betreibungsentscheids, resp. ob eine Investition in amtliche Fremdkosten wirtschaftlich begründbar ist, erfolgt auf Basis von (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1‘500); 448 (bis 3‘000); 1‘100 (bis 10‘000); 1‘510 (bis 20‘000); 2‘658 (bis Scorekarten und anderen verfügbaren Informationen. Fällt der 50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000). Entscheid bezüglich Betreibung negativ aus oder führen die beim positiven Betreibungsentscheid eingeleiteten Massnahmen nicht zu 3. Intrum (und alle Personen, denen Intrum die Besorgung ihrer vollständigem Erfolg (z.B. Verlustscheinausstellung) oder ist der Geschäfte befugtermassen übertragen hat) haftet nur für die Schuldner nicht auffindbar, werden die Forderungen im Portfolio- vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung ihrer vertraglichen Inkasso weiter bearbeitet. Ist die beim Portfolio-Inkasso vertraglich Pflichten. Eine Haftung von Intrum für indirekte Schäden, wie zugesicherte rechtliche Bearbeitungsquote für den Partner mit Folgeschäden und entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. Der ökonomischen Nachteilen verbunden, muss Intrum den Partner Partner haftet für sämtliche Schäden, die Intrum dadurch entstehen, informieren und die rechtlichen Investitionen zu Gunsten des Partners dass der Partner Intrum mit dem Inkasso einer rechtsgrundlosen optimieren. Intrum kann mehrerer Rechnungen oder bereits zu einem Forderung beauftragt hat. Fall zusammengezogene Rechnungen eines Schuldners zu einem Inkassofall zusammenziehen. Intrum führt das Inkasso nach eigenem 4. Im Rahmen der hierin genannten Leistungen von Intrum wird die Ermessen durch. Intrum ist somit berechtigt, ohne vorgängige Verjährung von offenen Forderungen nicht überwacht. Für eine Absprache mit dem Partner sämtliche vorrechtlichen und rechtlichen allfällige Verjährung von offenen Forderungen des Partners und dem Inkassomassnahmen durchzuführen. Intrum ist nicht verpflichtet, die sich daraus allenfalls ergebenden Verlust übernimmt Intrum keine erhobenen Inkassomassnahmen zu begründen. Der Partner erteilt Haftung. Intrum dazu ausdrücklich Vollmacht. Credit Information 10. Die Kommunikation zwischen dem Partner und Intrum erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Wege. 5. Die Leistungen von Credit Information umfassen einen Zugriff auf die Bonitätsprüfungs-Datenbank von Intrum und einen Zugriff auf die 11. Sämtliche Fremdkosten, wie z.B. Betreibungs- und/oder Adress- Wirtschaftsinformationen-Datenbank. Als Ergebnis der Bonitäts- recherchekosten, werden dem Partner spätestens beim Wechsel in prüfung wird die gesuchte natürliche oder juristische Person (im das Portfolioinkasso oder bei Fallabschluss in Rechnung gestellt, Folgenden „Personen“), sofern erfasst, mit ihrer Adresse und Bonität sofern diese vom Schuldner nicht bezahlt wurden. angezeigt. 12. Im Portfolioinkasso wird wie folgt abgerechnet: Die Volumina werden jährlich im Voraus gemeinsam bestimmt. Weist Intrum nach, dass die Nutzung erheblich vom vertraglich definierten Abrechnungsreihenfolge Gebrauch abweicht (z.B. infolge Missbrauchs oder unangemessener 1 Geldeingang auf Kundenguthaben Abfragen), so behält sich Intrum das Recht vor, die 1.1 + Zahlungen auf Fremdkosten Leistungserbringung jederzeit einzustellen, einzuschränken oder den ./. generierte Fremdkosten Preis für die zukünftige Nutzung neu zu verhandeln. Unangemessene 2 = Brutto-Kundenguthaben Abfragen werden jedoch nicht nachträglich in Rechnung gestellt. 2.1 ./. Erfolgshonorar 6. Daten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Personen dürfen 3 = Netto-Kundenguthaben gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz vom Partner nur bezogen werden, wenn er über ein hinreichendes Auskunftsinteresse Das Fremdkostenrisiko des Portfolios wird im Nichterfolgsfall von verfügt. Ein Auskunftsinteresse ist insbesondere hinreichend, wenn Intrum getragen. Die Abrechnung erfolgt immer auf Ebene Portfolio der Partner die Daten für den Abschluss oder die Abwicklung eines (nicht auf Fallebene). Im Erfolgsfall werden die generierten Vertrages mit der betroffenen Person benötigt. Der Partner wird die Fremdkosten und Zahlungen auf Fremdkosten mit dem Geldeingang Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes jederzeit auf dem gesamten Verlustschein-Portfolio verrechnet. Die beachten und ist insbesondere verpflichtet, die im Rahmen der Auszahlung der einkassierten Guthaben an den Partner erfolgt Dienstleistung „Bonitätsprüfung“ bezogenen Personendaten nicht an Partnerschaftsvertrag Intrum AG Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag 7
grundsätzlich monatlich. Intrum behält sich das Recht vor, Forderungshöhe in CHF Maximale Grundvergütung in CHF einkassierte Guthaben mit offenen Rechnungen zu verrechnen. 1 – 20 20 13. Intrum ist ohne vorherige Absprache mit dem Partner berechtigt, 21 – 50 40 mit dem Schuldner Teilzahlungen und Per-Saldo-Vereinbarungen zu 51 – 100 70 treffen. 101 – 150 90 151 – 250 119 14. Hat der Schuldner keinen Wohnsitz in der Schweiz, kann Intrum die offene Forderung durch die eigenen Schwestergesellschaften 251 – 500 165 oder Partner betreuen lassen. Intrum führt die Inkassoaktivitäten im 501 – 1‘500 278 entsprechenden Land gemäss der dort geltenden Gesetze und 1‘501 – 3‘000 418 Gewohnheiten durch. Alle kostenpflichtigen Massnahmen bedürfen 3‘001 – 10‘000 1‘070 einer Rücksprache mit dem Partner. Bankgebühren sowie andere 10‘001 – 20‘000 1‘480 Gebühren, die aufgrund von Überweisung der eingetriebenen 20‘001 – 50‘000 2‘628 Forderungen im Ausland entstehen können, werden dem Partner > 50’000 6% der Forderung belastet. 15. Intrum übernimmt bzw. bearbeitet nur KKG-konforme 18. Intrum kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, (Konsumkreditgesetz), rechtswirksame oder bisher unbestrittene insbesondere das Forderungsmanagement, an eine dritte Partei Forderungen. Wird in einem Vertrag mit dem Partner ein übertragen. Im Interesse eines umfassenden Erfolgshonorar vereinbart, gelten als honorarpflichtige Erfolgsfälle: Kreditinformationssystems werden sämtliche vom Partner erhaltenen Bezahlung offener Rechnungen des Schuldners an Intrum; Schuldnerdaten in zweckdienlicher Weise in der eigenen Bonitäts- Zahlungen des Schuldners an den Partner; vom Partner erstellte Datenbank von Intrum gespeichert bzw. bearbeitet und Kunden von Gutschriften; vom Partner getroffene Per-Saldo-Vereinbarungen; Intrum zugänglich gemacht. Zudem werden die Schuldnerdaten in Warenrücknahmen; durch den Partner verursachte Verzögerungen, zweckdienlicher Weise innerhalb des Konzerns weiterverwendet und die eine Weiterführung der Forderungen nicht möglich machen sowie Partnerunternehmen zugänglich gemacht. Der Partner bestätigt Forderungen, die bei Auftragsbearbeitung bereits bezahlt waren. Im ausdrücklich, dass für die vorgenannte Speicherung und Bearbeitung Falle eines Fallrückzugs verrechnet Intrum dem Partner sämtliche der Schuldnerdaten die vorgängige Genehmigung seiner Kunden entstandene und die von Intrum belegbaren Prozesskosten und bzw. seiner Schuldner eingeholt wurde und dokumentiert vorliegt. ungedeckten Fremdkosten. Der Partner ist verpflichtet, Intrum 19. Eine Kündigung des Partnerschaftsvertrages berechtigt Intrum, Zahlungen des Schuldners umgehend, spätestens aber innert 10 alle bis dahin aufgelaufenen und belegbaren Bearbeitungskosten Tagen, zu melden. Ein Fallrückzug während einer laufenden (Aufwand der Intrum) und Fremdkosten dem Partner in Rechnung zu Zahlungsvereinbarung oder während einer rechtlichen stellen. Die Kündigung des Partnerschaftsvertrags hat nicht die Bearbeitungsphase ist honorarpflichtig. Beendigung der einzelnen Inkassoaufträge zur Folge. Die bei Ablauf 16. Für die von Intrum zu erbringenden Inkassodienstleistungen hat der Vertragsdauer pendenten Inkassoaufträge bzw. offenen der Partner die nachfolgend genannte Grundvergütung zu bezahlen, Forderungen werden zu den vereinbarten Konditionen von Intrum welche die Mehrwertsteuer umfasst. Die Grundvergütung berechnet weiterbearbeitet. Sämtliche zukünftige damit verbundene Kosten sich aus den in den AGB des Partners mit dem Schuldner werden dem Partner weiterhin in Rechnung gestellt und bleiben vereinbarten Kosten bei Zahlungsverzug (bei AGB Inkasso) oder dem geschuldet. Für Partner, welche auf eine Retournierung der Verzugsschaden des Partners gemäss Art. 103 i.V.m. Art. 106 OR Verlustscheine von verstorbenen Personen oder auf (bei OR Inkasso), da der Schuldner die an Intrum übergebenen Konkursverlustscheine von Firmen bestehen, entstehen Gebühren in fälligen Forderungen nicht innert Zahlungsfrist bezahlt hat. Die Höhe von CHF 10 pro retourniertem Verlustschein. Grundvergütung wird vom Partner an Intrum abgetreten. Aufgrund der 20. Diese AGB und alle im Zusammenhang mit diesen AGB zwischen Abtretung hat der Partner die oben genannte Grundvergütung nicht dem Partner und Intrum abgeschlossenen Vereinbarungen (inkl. direkt selbst an Intrum zu bezahlen. Intrum macht aufgrund der Partnerschaftsvertrag) unterstehen ausschliesslich schweizerischem Abtretung die Grundvergütung im eigenen Namen und auf eigene Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen dem Rechnung direkt beim Schuldner geltend. Die vorliegende Partner und Intrum im Rahmen dieser AGB und dem Bestimmung zusammen mit der vertraglichen Regelung zwischen Partnerschaftsvertrag entstandenen Rechtsbeziehungen ist das Intrum und dem Partner im Rahmen des Partnerschaftsvertrags und Geschäftsdomizil von Intrum. Es steht Intrum indessen einseitig frei, die Vereinbarungen in diesen AGB stellen gleichzeitig die schriftliche den Partner an seinem Firmensitz oder vor jedem anderen Abtretungserklärung gemäss Art. 165 OR für die Abtretung der zuständigen Gericht zu belangen. Grundvergütung des Partners an Intrum dar. Diese Abtretung ist umfassend. Version: März 2019 17. Fremdkosten und Grundvergütung: Der Partner hat sämtliche Fremdkosten an Intrum zu vergüten (Ausnahmen: AGB Inkasso mit Option 75 und Portfolioinkasso). Unter Fremdkosten sind sämtliche Kosten zu verstehen, welche im Rahmen der Vertragserfüllung von Intrum durch Dritte entstanden sind oder von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. Betreibungs- und Gerichtskosten, Anwaltskosten etc. [keine abschliessende Aufzählung]). Die maximale Grundvergütung bemisst sich nach der Höhe der übergebenen offenen Forderung: Partnerschaftsvertrag Intrum AG Credit Information und Inkasso, VSV Vertrag 8
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