Pflegebedarfsplan Kreis Olpe 2020 bis 2022

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Pflegebedarfsplan Kreis Olpe 2020 bis 2022
Pflegebedarfsplan
Kreis Olpe
2020 bis 2022
Pflegebedarfsplan Kreis Olpe 2020 bis 2022
Impressum:

Herausgeber:    Kreisverwaltung Olpe - Der Landrat
                Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen
                Westfälische Str. 75
                57462 Olpe

Verfasser       Uwe Schmidt
E-Mail          u.schmidt@kreis-olpe.de

Druck           Kreis Olpe - Hausdruckerei

Stand           31.08.2019

© Kreis Olpe, September 2019
Alle Rechte vorbehalten.

Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer
Sprachformen verzichtet.

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                               Seite 2
Pflegebedarfsplan Kreis Olpe 2020 bis 2022
Inhaltsverzeichnis

1.       Einführung - Rahmenbedingungen der Pflegebedarfsplanung ................................. 5
1.1      Die neue Alten- und Pflegegesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen ................... 5
1.2      Motivation und Zielsetzungen des APG NRW ................................................................. 5
1.3      Örtliche Planung ............................................................................................................. 6
1.4      Methodische und statistische Grundlagen zur Umsetzung des Planungsauftrags ........... 7
1.4.1 Bestandsaufnahme von Angeboten im Kreis Olpe .......................................................... 7
1.4.2 Erhebung demografischer Daten..................................................................................... 8
1.5      Definition und Bildung von Sozialräumen ........................................................................ 8
1.6      Beteiligung Dritter am Planungsprozess.......................................................................... 9

2.       Demografische Entwicklung im Kreis Olpe............................................................... 10
2.1      Allgemeines zur Bevölkerungsentwicklung .................................................................... 10
2.2      Entwicklung der Bevölkerung im Kreis Olpe .................................................................. 11
2.2.1 Bevölkerungsentwicklung im Kreis Olpe und den Städten und Gemeinden nach
      Altersgruppen 2018 bis 2040 ........................................................................................ 13
2.3      Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Kreis Olpe ........................................................ 15
2.3.1 Pflegestatistik Nordrhein-Westfalen .............................................................................. 15
2.3.2. Pflegestatistik Kreis Olpe .............................................................................................. 15

3        Pflegekräftemangel - fehlendes Personal als limitierender Faktor .......................... 23

4        Entwicklung der Nachfrage von Pflegeleistungen.................................................... 24
4.1      Zahl der Pflegebedürftigen bis 2025.............................................................................. 25
4.1.1 Zusammenfassung der Berechnungen und Fazit: ......................................................... 28
4.1.2 Entwicklung in den Städten und Gemeinden ................................................................. 29
4.2      Entwicklung des Nachfrageverhaltens .......................................................................... 30
4.3      Ergebnis der Bedarfsanalyse ........................................................................................ 31

5        Bestandsanalyse und Bedarfsanalyse für die pflegerische Angebote ................... 32
5.1      Vollstationäre Dauerpflege ............................................................................................ 32
5.1.1 Bestandsbeschreibung.................................................................................................. 32
5.1.2 Bedarfsermittlung vollstationäre Pflegeplätze ................................................................ 39
5.2      Kurzzeitpflege (eingestreut und solitär) ......................................................................... 44
5.2.1 Bestandsbeschreibung.................................................................................................. 44
5.2.2 Bedarfsanalyse Kurzzeitpflege ...................................................................................... 44
5.2.3 Veränderungen, neue Vorhaben und Planungen .......................................................... 45

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Pflegebedarfsplan Kreis Olpe 2020 bis 2022
5.3      Tagespflege .................................................................................................................. 46
5.3.1 Bestandsbeschreibung.................................................................................................. 46
5.3.2 Bedarfsanalyse Tagespflege ......................................................................................... 46
5.3.3 Neue Vorhaben und Planungen .................................................................................... 47
5.4      Nachtpflege ................................................................................................................... 47
5.5      Ambulante Pflege.......................................................................................................... 48
5.5.1 Bestandsbeschreibung.................................................................................................. 48
5.5.2 Bedarfsanalyse ambulante Pflege ................................................................................. 48
5.6      Bedeutung sonstiger Angebote ..................................................................................... 50

6.       Kurzzusammenfassung der Ergebnisse ................................................................... 51

Anhang:
Bestandsaufnahme der Angebote im Kreis Olpe
Pflegeeinrichtungen
    • Vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen                                                                                           2
    • Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen                                                                                              4
    • Tagespflegeeinrichtungen                                                                                                          5
    • ambulante Pflegedienste                                                                                                           6
    • Hospize und ambulante Hospizdienste                                                                                               8
    • Stationäre und ambulante Palliativversorgung                                                                                      9
    • Außerklinische Einrichtungen für Intensivpflegepatienten                                                                         10
Pflege-Wohngemeinschaften
    • Anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften                                                                                  11
    • Selbstverantworte Pflege-Wohngemeinschaften                                                                                      12
Wohnanlagen mit Service für ältere Menschen, betreute Wohnangebote                                                                     13
Komplementäre ambulante Leistungen und soziale Dienste
    • Angebote zur Unterstützung im Alltag                                                                                             15
    • Lieferdienste für Mahlzeiten                                                                                                     16
    • Mittagstisch für Senioren                                                                                                        17
    • Hausnotrufdienste                                                                                                                18
    • Vermittlung von Betreuungskräften und Haushaltshilfen                                                                            19
    • Mehrgenerationenhäuser                                                                                                           20
Netzwerk „AGIL“                                                                                                                        21
Pflegeberatung und Pflegestützpunkte                                                                                                   22
Betreuungsbehörden und -vereine                                                                                                        23

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Pflegebedarfsplan Kreis Olpe 2020 bis 2022
1.       Einführung - Rahmenbedingungen der Pflegebedarfsplanung

1.1      Die neue Alten- und Pflegegesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen

Am 16.10.2014 ist das GEPA NRW (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefes-
ten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung, der Qualität von
Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen
mit Behinderung und ihre Angehörigen) in Kraft getreten. Das GEPA NRW umfasst in zwei Arti-
keln folgende Regelungsbereiche:

Artikel 1 enthält das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW (Gesetz zur
Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur
für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige). Durch das APG NRW
wird das bisherige, im Jahr 1996 in Kraft getretene und 2003 novellierte Landespflegegesetz
(PfG NW) zu einem Alten- und Pflegegesetz weiterentwickelt, indem es die Bedürfnisse pflege-
bedürftiger und älterer Menschen verstärkt in den Blick nimmt.

Durch Artikel 2 wurde das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) aus dem Jahr 2008 überarbeitet
und an veränderte Wohn- und Betreuungsformen angepasst. Das WTG regelt bauliche und
personelle Standards und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bewohner sowie die behördliche Quali-
tätssicherung durch die Kreise und kreisfreien Städte.

1.2      Motivation und Zielsetzungen des APG NRW

Staat und Gesellschaft stehen vor der Herausforderung, der wachsenden Zahl älterer und pfle-
gebedürftiger Menschen durch die Schaffung und Weiterentwicklung von Pflege-, Wohn- und
Betreuungsangeboten die Möglichkeit zu geben, ihr Leben auch längerfristig in der vertrauten
Umgebung gestalten zu können. Hierzu verfolgt das APG NRW verschiedene, aufeinander ab-
gestimmte Zielsetzungen:

•     Die Unterstützungsangebote für die häusliche Betreuung sollen verbessert werden, z. B.
      durch den Ausbau der Tages- und Kurzzeitpflege sowie alternativer Wohn- und Betreu-
      ungsangebote wie Servicewohnen und selbstverantworteter oder anbieterverantworteter
      Wohngemeinschaften und sonstiger komplementärer Hilfen.
•     Die Förderung voll- und teilstationärer Angebote (z. B. durch Pflegewohngeld) soll an eine
      Bedarfsprüfung gekoppelt werden, um Überkapazitäten zu vermeiden und umgekehrt dort,
      wo zusätzliche Kapazitäten zur Bedarfsdeckung erforderlich sind, den notwendigen Ausbau
      zu aktivieren.
•     Dabei sind, nach Auffassung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Lan-
      des NRW, alle Wohn- und Pflegeangebote gleichberechtigt einzubeziehen.
•     Die Angebote sollen sozialraumbezogen vorgehalten werden.

Ab dem 31.07.2018 sind in vollstationären Pflegeeinrichtungen zudem verbindlich geltende
Qualitätsstandards (80 % der Bewohnerzimmer sind Einzelzimmer, alle Zimmer verfügen über
ein Einzel- bzw. ausnahmsweise ein Tandembad) umzusetzen.

Zur Umsetzung dieser Ziele sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine den örtli-
chen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen. Um dies zu ge-
währleisten ist eine regelmäßige Planung vorgeschrieben.

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Pflegebedarfsplan Kreis Olpe 2020 bis 2022
1.3     Örtliche Planung

Die örtliche Planung soll feststellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Be-
darf abdeckt oder in welcher Höhe zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Eine Bedarfsde-
ckung kann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen
Pflege‐ und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht.

Die Planung der Kreise und kreisfreien Städte umfasst gemäß § 7 Abs. 1 APG:
• die Bestandsaufnahme der Angebote,
• die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen,
• die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Siche-
    rung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

Ziel ist eine Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur, um so älteren und/oder pflegebedürf-
tigen Menschen einen möglichst langen und selbstbestimmten Verbleib in der eigenen Woh-
nung, im eigenen Ort zu ermöglichen. Dies erfolgt weiterhin in enger Kooperation mit den Städ-
ten und Gemeinden, weil dort die Menschen zu Hause sind und die lokale Infrastruktur für Teil-
habe und selbstbestimmtes Leben entscheidend ist.

Die Ergebnisse der örtlichen Planung und die Umsetzung von Maßnahmen sind jedes zweite
Jahr zum Stichtag 31. Dezember, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenzustellen und zu
veröffentlichen und alle zwei Jahre fortzuschreiben.

Optional und nicht verpflichtend besteht die Möglichkeit, die örtliche Planung in Form einer „ver-
bindlichen Bedarfsplanung“ auszugestalten (§ 7 Abs. 6 APG NRW). Die verbindliche Bedarfs-
planung beschränkt sich auf zusätzliche vollstationäre Pflegeeinrichtungen und teilstationäre
Angebote (Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen) und umfasst einen dreijährigen Planungszeit-
raum; sie ist kurzfristig zu aktualisieren, d. h. jährlich durch Beschluss des Kreistags festzustel-
len und öffentlich bekanntzumachen. Die Förderung für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtun-
gen, die neu entstehen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, ist bei der verbindlichen Planung
davon abhängig, dass für diese Einrichtungen ein Bedarf auf der Grundlage der verbindlichen
Bedarfsplanung bestätigt wird (Bedarfsbestätigung).

Vorbehaltlich zukünftiger Entwicklungen wird derzeit weiterhin davon ausgegangen, dass eine
örtliche Planung ohne Verbindlichkeitscharakter eine ausreichende Grundlage und Orientie-
rungshilfe für die Weiterentwicklung der teil- und vollstationären Angebote im Kreis Olpe bietet.
So sind geplante Neu- und Umbauvorhaben auch ohne Vorliegen einer verbindlichen Bedarfs-
planung nach den Regelungen des APG NRW und der hierzu erlassenen Durchführungsver-
ordnung (APG DVO NRW) vom Einrichtungsträger mit dem Kreis Olpe und dem Landschafts-
verband Westfalen-Lippe abzustimmen.

Die nunmehr im Zuge der zweijährigen Fortschreibung vorgelegte Neuauflage des Pflegebe-
darfsplans wird daher - ebenso wie die bisherigen Planungen- nicht für verbindlich erklärt. Er
umfasst den Zeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2022, betrachtet aber zusätzlich auch
den Zeitraum bis 2025.

Die Bedarfsermittlungen und Planungen dienen als Orientierungshilfe und Grundlage für gege-
benenfalls weitere eigene Bedarfsanalysen interessierter Anbieter.

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Pflegebedarfsplan Kreis Olpe 2020 bis 2022
1.4     Methodische und statistische Grundlagen zur Umsetzung des Planungsauftrags

1.4.1 Bestandsaufnahme von Angeboten im Kreis Olpe

Für die Bedarfsplanungen ist eine möglichst umfassende und regelmäßige Bestandsaufnahme
aller vorhandenen Angebote von zentraler Bedeutung. Hierauf basierend kann die Feststellung
erfolgen, ob Angebote qualitativ und quantitativ ausreichend zur Verfügung stehen.

Die im Kreis Olpe vorhandenen pflegerischen sowie Wohn-, Betreuungs- und Unterstützungs-
angebote für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen sind im Anhang zum Pflegebedarfs-
plan dargestellt. Die Übersicht enthält Angaben und Zahlen mit Stand vom 31.08.2019.

                                  Anhang (nach Seite 51)
                                 Gliederung der Übersicht

                                  Bezeichnung                                   Seite
      Pflegeeinrichtungen
          • Vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen                              2
          • Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen                                 4
          • Tagespflegeeinrichtungen                                             5
          • ambulante Pflegedienste                                              6
          • Hospize und ambulante Hospizdienste                                  8
          • Stationäre und ambulante Palliativversorgung                         9
          • Außerklinische Einrichtungen für Intensivpflegepatienten             10
      Pflege-Wohngemeinschaften
          • Anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften                      11
          • Selbstverantworte Pflege-Wohngemeinschaften                          12
      Wohnanlagen mit Service für ältere Menschen, betreute Wohnangebote         13
      Komplementäre ambulante Leistungen und soziale Dienste
          • Angebote zur Unterstützung im Alltag                                 15
          • Lieferdienste für Mahlzeiten                                         16
          • Mittagstisch für Senioren                                            17
          • Hausnotrufdienste                                                    18
          • Vermittlung von Betreuungskräften und Haushaltshilfen                19
          • Mehrgenerationenhäuser                                               20
      Netzwerk „AGIL“                                                            21
      Pflegeberatung und Pflegestützpunkte                                       22
      Betreuungsbehörden und -vereine                                            23

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Pflegebedarfsplan Kreis Olpe 2020 bis 2022
1.4.2 Erhebung demografischer Daten

Die für die Darstellung der Ausgangslage und die Vorausberechnung pflegerischer Bedarfe be-
nötigten demografischen Daten beruhen auf Veröffentlichungen von IT.NRW (Landesbetrieb
Statistischen Landesamt Information und Technik Nordrhein-Westfalen), die teilweise
durch eigene Berechnungen ergänzt werden. Dabei werden die Pflegestatistik mit neuestem
Veröffentlichungsstand von Dezember 2017 (IT.NRW aktualisiert die Pflegestatistik jeweils
im Abstand von 2 Jahren) und für die Bevölkerungsvorausberechnung vom 15.07.2019 (Mit-
teilung 184/19) zu Grunde gelegt. Teilweise werden auch Daten und Zahlen aus den bisherigen
Pflegebedarfsplänen fortgeschrieben oder als Bezugswerte übernommen.

Die Pflegestatistik von IT.NRW setzt sich aus zwei Erhebungen zusammen: Zum einen befra-
gen die Statistischen Landesämter die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, zum
anderen liefern die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Verband der privaten Kranken-
versicherung Informationen über die Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeldleistungen
- also die meist von Angehörigen gepflegten Leistungsempfängerinnen und -empfänger. Der
Erhebungsstichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
ist der 15.12., für die Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger organisatorisch bedingt der
31.12.

1.5      Definition und Bildung von Sozialräumen

Ziel des APG NRW ist unter anderem, Wohn- und Unterstützungsangebote für ältere und/oder
pflegebedürftige Menschen sozialraumbezogen vorzuhalten.

Soziale Lebenslagen können am ehesten vor Ort in überschaubaren Planungsräumen darge-
stellt werden. Diese sind über eine einheitliche Struktur der Gewährleistung sozialer Grundver-
sorgung verbunden. Sie berücksichtigen gewachsene Räume (z. B. das Gebiet von Städten und
Gemeinden) oder vereinen einen größeren, mehrere Kommunen umfassenden ländlichen
Raum mit einem oder mehreren Orten als „zentralen Anlaufpunkten“. Dabei ist darauf zu ach-
ten, dass der Zuschnitt der Sozialräume nicht zu kleinteilig gewählt wird.

Im Rahmen der örtlichen Pflegebedarfsplanung des Kreises werden - wie auch in der Jugendhil-
feplanung - die vorhandenen Sozialräume gewählt:

•     Sozialraum Olpe: Stadt Olpe, Stadt Drolshagen und Gemeinde Wenden
      56.077 Einwohner (Dez. 2018)
•     Sozialraum Attendorn: Stadt Attendorn, Gemeinde Finnentrop
      41.476 Einwohner (Dez. 2018)
•     Sozialraum Lennestadt: Stadt Lennestadt, Gemeinde Kirchhundem
      37.255 Einwohnern (Dez. 2018).

Für diese drei Sozialräume werden die Bedarfe im Sinne des APG NRW gemeindeübergreifend
dargestellt.

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                             Seite 8
1.6       Beteiligung Dritter am Planungsprozess

Die Kreise beziehen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Planungsprozess ein
(z. B. durch deren Mitwirkung in der kommunalen Konferenz Alter und Pflege gemäß § 8 APG
NRW) und berücksichtigen die Planungen angrenzender Gebietskörperschaften (§ 7 Abs. 2
APG NRW). Die Planungen angrenzender Kreise sind nicht in diese Pflegeplanung eingeflos-
sen. Diese würde ein kreisübergreifendes Nachfrageverhalten voraussetzen, das in der Praxis
nicht oder nur sehr eingeschränkt existiert.

Ein wesentlicher und sehr aussagekräftiger Bestandteil der Bedarfsplanung ist die jährliche
Belegungsabfrage und -statistik. Die Abfrage zur Belegungssituation der stationären Pflege-
einrichtungen im Kreisgebiet wurde deshalb um zusätzliche Datenerhebungen erweitert.
Gleichzeitig werden die Betreiber gebeten, auch Fragen zu ausgewählten und aktuellen The-
men aus dem Bereich der Pflegeversorgung zu beantworten.

Seit 2019 führt der Kreis ein jährliches „Austauschgespräch Pflege“ mit den Anbietern von
pflegerischen Angeboten im Kreis Olpe zum Stand und zur Weiterentwicklung der örtlichen Ver-
sorgungstrukturen durch. Dieser Austausch ermöglicht Erörterungen zur Versorgungssituation,
zu aktuellen Themen und Problemen im Bereich der stationären und ambulanten Pflege und
dient darüber hinaus der Kontaktpflege der Akteure untereinander. Ziel des Austauschs ist, Ver-
sorgungslücken oder Probleme zu erkennen, um auf eine Verbesserung/Optimierung der sozial-
raumbezogenen Versorgungsstrukturen hinzuwirken.

Des Weiteren steht der Kreis regelmäßig im Kontakt und Austausch mit den Pflegeeinrichtun-
gen, Pflegestützpunkten, Pflegeberatungen und Krankenhaussozialdiensten. Deren Rückmel-
dungen und Einschätzungen tragen zu einer basisorientierten Beurteilung der Versorgungssitu-
ation und -strukturen aus Sicht der Betroffenen bei.

Regelmäßige Netzwerke sind:

      •   „AG Vernetzung“: Austauschtreffen mit den Mitarbeitenden von Pflegestützpunkten und
          Pflegeberatung, Sozialdiensten/Entlassmanagement der Krankenhäuser im Kreis Olpe
          (Olpe, Attendorn, Altenhundem), Pflegetrainer sowie dem Netzwerk AGIL (2 mal jähr-
          lich).
      •   Erfahrungsaustausche zwischen der Pflegeberatung und den Pflegestützpunkten des
          Kreises (4 mal jährlich).

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                             Seite 9
2.      Demografische Entwicklung im Kreis Olpe

2.1     Allgemeines zur Bevölkerungsentwicklung

Durch den demografischen Wandel steigt der Anteil der älteren und alten Menschen in der Be-
völkerung. Der Anteil der Menschen über 60 Jahre nimmt immer weiter zu und die Lebenser-
wartung wird weiter steigen. Da das Risiko der Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter
steigt, wird mit der wachsenden Zahl älterer Menschen auch die Zahl der pflegebedürftigen
Personen zunehmen.

IT.NRW hat am 15.07.2019 (Mitteilung 184/19) für alle Städte und Gemeinden des Landes neue
Ergebnisse zur zukünftigen Entwicklung der Bevölkerung vorgelegt. Die Modellrechnungen, die
IT.NRW im Auftrag der Landesregierung durchgeführt hat, zeigen für alle Städte und Gemein-
den des Landes die zukünftige Bevölkerungsentwicklung nach Alter und Geschlecht für die Jah-
re von 2018 bis 2040.

Danach wird in 119 der 373 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2040 steigen, während in 254 Gemeinden Rückgänge zu er-
warten sind. Für 22 der 53 kreisfreien Städte und Kreise des Landes wird bis zum Jahr 2040 ein
Zuwachs der Bevölkerung erwartet. Die stärksten Rückgänge ergeben sich für den Märkischen
Kreis (-12,6 Prozent) und den Hochsauerlandkreis (-10,4 Prozent). Für den Kreis Olpe wird ein
Bevölkerungsrückgang von 7 Prozent prognostiziert.

Die Zahl der Sterbefälle wird im Berechnungszeitraum bis 2040 höher sein als die Zahl der Ge-
burten. Die insgesamt dennoch steigenden Einwohnerzahlen im Land resultieren deshalb nicht
aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung, sondern sind allein durch die Wanderungsgewin-
ne aus dem Ausland, die bis 2032 die negativen Salden aus Geburten und Sterbefällen über-
steigen, begründet.

Die aktuelle Vorausberechnung zeigt auch, dass die Bevölkerung in den Kreisen stärker altern
wird als in den kreisfreien Städten: Den höchsten Anstieg des Durchschnittsalters bis 2040 er-
warten die Statistiker in den Kreisen Borken (+4,9 Jahre), Coesfeld (+4,6 Jahre) und Olpe (+4,5
Jahre). Die geringsten Anstiege des Durchschnittsalters ergeben sich für Düsseldorf (+0,1 Jah-
re), Essen (+0,5 Jahre) und Aachen (+0,6 Jahre).

Die Bevölkerung im Kreis Olpe wird demnach schneller altern als zum Beispiel in anderen Krei-
sen in Südwestfalen.

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                            Seite 10
2.2                       Entwicklung der Bevölkerung im Kreis Olpe

Die Gesamtbevölkerung im Kreis Olpe wird nach der oben (unter 2.1) genannten aktuellen
Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW bis zum Jahr 2040 um 7 % zurückgehen (von
134.808 in 2018 auf 125.377 in 2040).

Bisherige Demografiestudien (u. a. auch von IT.NRW) hatten allerdings teilweise wesentlich
deutlichere Bevölkerungsrückgänge, insbesondere für einzelne Kommunen des Kreises, vo-
rausgesagt.

Gesamtbevölkerung Kreis Olpe 2018 bis 2040

                                                    Entwicklung der Bevölkerung im Kreis Olpe
                          140.000

                                                  134.220
   Anzahl der Einwohner

                          135.000
                                        134.808                               130.792
                                                             132.643
                          130.000

                                                                                        128.396   125.377

                          125.000

                          120.000
                                 2015              2020        2025             2030      2035       2040
                                                                       Jahr

Verteilung der Gesamtbevölkerung nach Altersgruppen

Wie die nachstehenden Tabellen zeigen, wird die Entwicklung in den verschiedenen Altersstu-
fen/-gruppen allerdings sehr unterschiedlich sein. Bei einem kontinuierlichen Rückgang der un-
ter 60-jährigen Bevölkerung kommt es gleichzeitig zu einer stetigen Zunahme der Zahl älterer
Menschen sowie hochaltriger Menschen über 80 Jahre.

Die Anzahl der Menschen im Kreis Olpe, die älter als 65 Jahre sind, soll von 2018 bis 2040 um
12.434 von 26.824 auf 39.258 steigen. Das ist ein Anstieg in dieser Altersgruppe um 46,4 %.

Die Anzahl der Bewohner über 80 Jahre soll um 49,1 % steigen (um 3.952 Personen). 2040
würden dann 31,3 % der Bewohner im Kreis Olpe älter als 65 Jahren und 9,6 % älter als 80
Jahre sein.

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                                           Seite 11
Bevölkerungsentwicklung im Kreis Olpe nach Alter 2018 bis 2040
                                              davon im Alter von … bis unter … Jahren
           gesamt
                         0-3        3-6      6-10    10-16 16-19 19-25 25-40 40-65               65-80     > 80
 2018      134.808     3.866       3.688    4.732     8.006   4.773     8.946 23.566 50.407 18.777         8.047
 2020      134.220     3.940       3.826    4.781     7.664   4.297     8.721 23.572 49.905 18.801         8.713
 2025      132.643     3.649       3.866    5.271     7.348   3.808     7.697 23.003 47.723 21.167         9.111
 2030      130.792     3.351       3.593    5.095     8.004   3.720     6.742 21.641 44.223 25.523         8.900
 2035      128.396     3.033       3.277    4.731     7.768   4.083     6.797 19.485 40.758 28.532         9.932
 2040      125.377     2.712       2.921    4.319     7.221   3.893     7.274 18.003 39.776 27.259 11.999
             -7,0       -29,8      -20,8      -8,7     -9,8    -8,4      -18,7   -23,6   -21,1   +45,2     +49,1
                          Veränderungen 2040 gegenüber 2018 in Prozent

Altersstruktur der Bevölkerung im Kreis Olpe im Jahr 2018

                                                Altersstruktur der Bevölkerung 2018

                     120.000

                                                                      61,51 %
                       90.000

                       60.000
                                            18,59 %                                        19,90 %
                       30.000

                               0
                                           unter 19                   19-65              65 und mehr
        Anzahl der Einwohner                25.065                    82.919                26.824

Altersstruktur der Bevölkerung im Kreis Olpe im Jahr 2040

                                               Altersstruktur der Bevölkerung 2040

                     120.000

                      90.000
                                                                  51,89 %
                      60.000
                                                                                          31,31 %
                      30.000               16,80 %

                               0
                                           unter 19                   19-65              65 und mehr
      Anzahl der Einwohner                  21.066                    65.053                39.258

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                                             Seite 12
2.2.1 Bevölkerungsentwicklung im Kreis Olpe und den Städten und Gemeinden nach
      Altersgruppen 2018 bis 2040

Die nachstehenden Tabellen bilden die erwartete Bevölkerungsentwicklung von 2018 bis 2040
nach Altersgruppen für den Kreis sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab.

Kreis Olpe
                      gesamt    unter 19   %-Anteil   19 - 65   %-Anteil   65 u. ä.   %-Anteil
       2018           134.808   25.065      18,6%     82.919     61,5%     26.824      19,9%
      2020            134.220   24.508      18,3%     82.198     61,2%     27.514      20,5%
      2025            132.643   23.942      18,0%     78.423     59,1%     30.278      22,8%
      2030            130.792   23.763      18,2%     72.606     55,5%     34.423      26,3%
      2035            128.396   22.892      17,8%     67.040     52,2%     38.464      30,0%
      2040            125.377   21.066      16,8%     65.053     51,9%     39.258      31,3%
  Veränderung
                       -7,00%   -16,0%                -21,5%               +46,4%
  2018 bis 2040

Stadt Attendorn
                      gesamt    unter 19   %-Anteil   19 - 65   %-Anteil   65 u. ä.   %-Anteil
       2018            24.335    4.580      18,8%     15.081     62,0%      4.674      19,2%
       2020            24.268    4.510      18,6%     14.976     61,7%      4.782      19,7%
       2025            24.076    4.401      18,3%     14.407     59,8%      5.268      21,9%
       2030            23.861    4.373      18,3%     13.453     56,4%      6.035      25,3%
      2035             23.534    4.218      17,9%     12.464     53,0%      6.852      29,1%
      2040             23.087    3.879      16,8%     12.172     52,7%      7.036      30,5%
  Veränderung
                       -5,1%    -15,4%                -19,3%               50,5%
  2018 bis 2040

Stadt Drolshagen
                      gesamt    unter 19   %-Anteil   19 - 65   %-Anteil   65 u. ä.   %-Anteil
      2018             11.824    2.226      18,8%     7.376      62,4%      2.222      18,8%
      2020             11.826    2.175      18,4%     7.328      62,0%      2.323      19,6%
      2025             11.806    2.128      18,0%     6.996      59,3%      2.682      22,7%
      2030             11.762    2.115      18,0%     6.452      54,9%      3.195      27,2%
      2035             11.669    2.009      17,2%     6.031      51,7%      3.629      31,1%
      2040             11.525    1.839      16,0%     5.903      51,2%      3.783      32,8%
  Veränderung
                       -2,5%    -17,4%                -20,0%               70,3%
  2018 bis 2040

Gemeinde Finnentrop
                      gesamt    unter 19   %-Anteil   19 - 65   %-Anteil   65 u. ä.   %-Anteil
       2018            17.141    3.293      19,2%     10.582     61,7%      3.266      19,1%
       2020            17.125    3.219      18,8%     10.594     61,9%      3.312      19,3%
       2025            17.071    3.114      18,2%     10.405     61,0%      3.552      20,8%
      2030             16.982    3.097      18,2%     9.851      58,0%      4.034      23,8%
      2035             16.817    2.943      17,5%     9.395      55,9%      4.479      26,6%
      2040             16.559    2.690      16,2%     9.211      55,6%      4.658      28,1%
  Veränderung
                       -3,4%    -18,3%                -13,0%               42,6%
  2018 bis 2040

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                           Seite 13
Gemeinde Kirchhundem
                      gesamt    unter 19   %-Anteil    19 - 65   %-Anteil    65 u. ä.   %-Anteil
        2018           11.617    2.109      18,2%      7.207      62,0%       2.301      19,8%
        2020           11.489    1.977      17,2%      7.109      61,9%       2.403      20,9%
      2025             11.152    1.841      16,5%      6.591      59,1%       2.720      24,4%
      2030             10.818    1.758      16,3%      5.881      54,4%       3.179      29,4%
      2035             10.439    1.653      15,8%      5.241      50,2%       3.545      34,0%
      2040             10.038    1.524      15,2%      4.883      48,6%       3.631      36,2%
  Veränderung
                       -13,6%    -27,7%                -32,2%                57,8%
  2018 bis 2040

Stadt Lennestadt
                      gesamt    unter 19   %-Anteil    19 - 65   %-Anteil    65 u. ä.   %-Anteil
        2018           25.638    4.617      18,0%      15.615     60,9%       5.406      21,1%
        2020           25.317    4.481      17,7%      15.360     60,7%       5.476      21,6%
        2025           24.497    4.365      17,8%      14.267     58,2%       5.865      23,9%
        2030           23.619    4.246      18,0%      12.972     54,9%       6.401      27,1%
      2035             22.666    4.052      17,9%      11.764     51,9%       6.850      30,2%
      2040             21.622    3.734      17,3%      11.111     51,4%       6.777      31,3%
  Veränderung
                       -15,7%    -19,1%                -28,8%                25,4%
  2018 bis 2040

Stadt Olpe
                      gesamt    unter 19   %-Anteil    19 - 65   %-Anteil    65 u. ä.   %-Anteil
 2018                24.459     4.403      18,0%      14.687     60,0%      5.369       22,0%
 2020                24.422     4.391      18,0%      14.534     59,5%      5.497       22,5%
 2025                24.304     4.410      18,1%      13.920     57,3%      5.974       24,6%
 2030                24.106     4.512      18,7%      12.967     53,8%      6.627       27,5%
 2035                23.791     4.485      18,9%      12.012     50,5%      7.294       30,7%
 2040                23.366     4.178      17,9%      11.897     50,9%      7.291       31,2%
 Veränderung
                     -4,5%      -5,1%                 -19,0%                35,8%
 2018 bis 2040

Gemeinde Wenden
                      gesamt    unter 19   %-Anteil    19 - 65   %-Anteil    65 u. ä.   %-Anteil
        2018           19.794    3.837      19,4%      12.371     62,5%       3.586      18,1%
        2020           19.782    3.761      19,0%      12.297     62,2%       3.724      18,8%
        2025           19.726    3.683      18,7%      11.834     60,0%       4.209      21,3%
      2030             19.643    3.665      18,7%      11.034     56,2%       4.944      25,2%
      2035             19.474    3.528      18,1%      10.140     52,1%       5.806      29,8%
      2040             19.189    3.219      16,8%       9.881     51,5%       6.089      31,7%
  Veränderung
                       -3,1%     -16,1%                -20,1%                69,8%
  2018 bis 2040

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                              Seite 14
2.3      Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Kreis Olpe

IT.NRW hat am 16. November 2018 (Mitteilung 323/18) die neue Pflegestatistik mit den Zahlen
von Dezember 2017 veröffentlicht. Die Pflegestatistik wird von den Statistischen Ämtern des
Bundes und der Länder seit 1999 zweijährlich durchgeführt.

2.3.1 Pflegestatistik Nordrhein-Westfalen

Im Dezember 2017 gab es in Nordrhein-Westfalen 769.100 pflegebedürftige Menschen im Sin-
ne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Das waren 20,5 % mehr als zwei Jahre zuvor
(Ende 2015: 638.100). Großen Einfluss auf diesen Anstieg dürfte das neue, seit 1.1.2017 gel-
tende, Begutachtungsverfahren in der Pflegeversicherung haben, nach dem der Grad der Selb-
ständigkeit eines Menschen Maßstab für die Pflegebedürftigkeit ist. Der Anteil der Einwohner,
die Anspruch auf Pflegeleistungen haben, war Ende 2017 mit 4,3 % höher als zwei Jahre zuvor
(2015: 3,6 %).

599.400 (77,9 %) Pflegebedürftige wurden 2017 zu Hause versorgt; das waren 26,6 % mehr als
2015. 417.300 Pflegebedürftige (+29,6 %) erhielten ausschließlich Pflegegeld und 182.000 Per-
sonen (+20,3 %) wurden durch ambulante Dienste zu Hause betreut oder erhielten Geld- oder
Sachleistungen. 22.000 Personen (+53,6 %) bezogen neben Pflegegeld oder ambulanten auch
teilstationäre Leistungen. In Pflegeheimen waren mehr als 169.600 Personen (+3,0 %) in voll-
stationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege untergebracht.

Nahezu die Hälfte aller Pflegebedürftigen (47,6 %) waren in Pflegegrad 2 und 29,3 % in Pflege-
grad 3 eingestuft. 15,5 % waren dem Pflegegrad 4 und 6,5 % dem Pflegegrad 5 zugeordnet.

2.3.2. Pflegestatistik Kreis Olpe

Nachfolgend wird die aktuelle Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Kreis Olpe, sowohl in ab-
soluten Zahlen als auch nach bestimmten Kriterien bzw. in Verhältniszahlen (Pflegestufen, Leis-
tungsarten, Altersgruppen und Geschlecht mit den entsprechenden Pflegequoten sowie Alters-
gruppen und Leistungsarten) abgebildet. Die Daten stellen die Basis der Bedarfsanalyse für die
Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung dar.

                                  Pflegebedürftige im Kreis Olpe
                                          2011 - 2013 - 2015 - 2017
                                                                                     5.931
      6000
                                                                 5.310
                                             4.791
      4500          4.150

      3000
                               + 15,45 %             + 10,83 %           + 11,69 %

      1500                      (+ 641)                (+ 519)            (+ 621)

         0
                    2011                     2013                2015                2017

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                                 Seite 15
Von 2013 bis 2015 hat die Zahl der Pflegebedürftigen im Kreis Olpe um 519 auf 5.310 Perso-
nen (+ 10,8 %) zugenommen (zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen + 9,7 %). Von 2015 bis 2017
erhöhte sich die Anzahl der Pflegebedürftigen nochmals um 621 auf 5.931 Personen. Das ent-
spricht einer Steigerung um 11,7 %.

In Nordrhein-Westfalen ist die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen von 2015 bis 2017 um
20,5 % gestiegen. Auf Bundesebene hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen um 19,4 % erhöht
(Quelle: Pflegestatistik 2017 des Statistischen Bundesamtes). Der ungewöhnlich hohe Anstieg
wird insbesondere auf die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes seit 1. Januar
2017 (Pflegestärkungsgesetz II) zurückgeführt.

Im Gegensatz zur Entwicklung im Land und auf Bundesebene ist die Anzahl der pflegebedürfti-
gen Menschen im Kreis Olpe nur um 11,7 % gestiegen - und das trotz der Einführung des neu-
en Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Daraus kann geschlussfolgert werden, dass ohne den Anstieg
durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sich der Anstieg gegenüber den Vorjahren (15,5%
und 10,8 %) sogar verringert hätte. Die Gründe für diese gegenläufige Entwicklung sind nicht
bekannt.

Die Gesamtzahl der pflegebedürftigen Menschen im Kreis Olpe hat sich seit 2011 um 1.781
Personen erhöht, das entspricht einem Anstieg um 42,9 % in 6 Jahren (gegenüber dem Aus-
gangwert 2017).

Stellt man die Anzahl der Pflegebedürftigen ins Verhältnis zu den Einwohnern im Kreis Olpe
ergibt sich für 2017 eine „Pflegequote“ von 44 Pflegebedürftigen pro 1.000 Einwohner (5931
Pflegebedürftige bei 134.808 Einwohnern, dies entspricht 4,4 %). Diese Quote entspricht dem
Landesschnitt (43 Pflegebedürftige pro 1.000 Einwohner).

Hinweis zu den nachfolgenden Grafiken, Tabellen und Diagrammen:

Bei den Zahlenangaben kommt es teilweise zu kleinen Differenzen von bis zu 6 Personen, weil
in der Pflegestatistik von IT.NRW auch einige Personen geführt werden, die noch nicht ab-
schließend zugeordnet werden konnten (z. B. ohne Zuordnung in einen Pflegegrad).

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                         Seite 16
Pflegebedürftige nach Pflegegraden
                                                                         Kreis Olpe 2017

     3.000
                                                               2.520

     2.250
                                                                                1.920

     1.500
                                                                                               1.032

       750
                                                                                                                   417
                                                  39
                                      0
                                           Pflegegrad 1     Pflegegrad 2     Pflegegrad 3   Pflegegrad 4       Pflegegrad 5

Eine Fortschreibung der Daten der bisherigen Pflegebedarfspläne (Vergleich zu Vorjahren, Er-
mittlung von Steigerungsraten) ist wegen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegrif-
fes nicht möglich. Die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 wurden durch die Pflegegarde 1 bis 5 ab-
gelöst.

Von den insgesamt 5.931 pflegebedürftigen Personen im Kreis Olpe sind 74,9 % in die Pflege-
grade 2 und 3 einstuft (42,5 % in Pflegegrad 2 und 32,4% in Pflegegrad 3). Den höchsten Pfle-
gegrad 5 haben lediglich 7 % der Pflegebedürftigen.

Zum Vergleich sind im Land Nordrhein-Westfalen 76,9 % der pflegebedürftigen in die Pflege-
grade 2 und 3 eingestuft (47,6 % in Pflegegrad 2 und 29,3 % in Pflegegrad 3) und 6,5 % dem
Pflegegrad 5 zugeordnet.

                                                          Pflegebedürftige nach Altersgruppen
                                                                  Kreis Olpe 2015 / 2017

                                          4.000
       Anzahl der Pflegebedürftigen

                                                             2015                                2017
                                          3.000

                                          2.000

                                          1.000

                                             0
                                                                 5.310                                 5.931
          unter 60                                                749                                   918
          60 - 79                                                1.546                                 1.611
          80 und älter                                           3.015                                 3.402

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                                                              Seite 17
Das vorstehende Diagramm zeigt die Verteilung der Pflegebedürftigen nach Altersgruppen für
die Jahre 2015 und 2017. Deutlich mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen im Kreis Olpe sind
älter als 80 Jahre: 56,8 % in 2015 und 57,4 % in 2017. Der Anteil der Pflegebedürftigen in der
Altersgruppe 60 bis 79 Jahre beträgt 27,2 % in 2017 (29,1 % in 2015). In 2017 beträgt der An-
teil der Pflegebedürftigen unter 60 Jahren 15,5 % (14,1 % in 2015).

                                                             Pflegebedürftige nach Geschlecht
                                                                   Kreis Olpe 2015 / 2017

                                                                2015                                2017
      Anzahl der Pflegebedürftigen

                                     4.000

                                     3.000

                                     2.000

                                     1.000

                                        0
                                                                5.310                                  5.931
                                 Männlich                       1.875                                  2.188
                                 Weiblich                       3.435                                  3.743

Aufgrund der höheren Lebenserwartung der Frauen ist die Zahl der weiblichen Pflegebedürfti-
gen deutlich höher als die Zahl pflegebedürftiger Männer. Die Anzahl der pflegebedürftigen
Männer stieg allerdings prozentual stärker als die der Frauen (die absoluten Zahlen sind ver-
gleichbar), bei den Männern um 16,7 % (313 Personen) und bei den Frauen um 9,3 % (318
Personen).

                                                Pflegequoten nach Altersgruppen und Geschlecht
                                                                 Kreis Olpe 2017
                                       in Prozent bezogen auf die Gesamtbevölkerung in der Altersgruppe

                                                                                                    48,3
     50
                                                      42,3

     40
                                                                                31,9
     30                                                                                                        unter 60
                                                                                                               60 - 79
     20                                                                                                        80 und älter

     10                                         5,8                                           6,1
                                                                          5,5
                                        0,9                        1,0                  0,9
          0
                                             insgesamt                  männlich            weiblich

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                                                             Seite 18
Die vorstehende Grafik zeigt die aus dem Verhältnis der Zahl der Pflegebedürftigen zur Ge-
samtbevölkerung für verschiedene Altersgruppen errechneten Pflegequoten im Jahr 2017 (ge-
trennt nach Geschlechtern). Die Pflegequoten geben die Pflegehäufigkeit in der jeweiligen Al-
tersgruppe in Prozent (%) an, ermöglichen Rückschlüsse auf den Pflegebedarf der Bevölkerung
des Kreises Olpe in den verschiedenen Altersgruppen und sind darüber hinaus eine Grundlage
für die prognostische Fortschreibung der Zahl pflegebedürftiger Menschen.

In der „pflegeintensiven“ Altersgruppe der über 80jährigen ist ein weiterer Anstieg der Pflege-
quote feststellbar. Insgesamt sind bereits 42,3 % der Bevölkerung dieser Altersgruppe pflege-
bedürftig (31,9 % der Männer und 48,3 % der Frauen). Mit 57,8 % ist die Mehrheit der Hochalt-
rigen nicht pflegebedürftig.

Vergleich der Pflegequoten 2015 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht:

                                                       insgesamt             männlich                weiblich
                                                    2015      2017       2015       2017        2015        2017
                                  unter 60           0,7       0,9        0,8        1,0         0,7          0,9
                                   60 - 79           5,6       5,8        5,0        5,5         6,2          6,1
                                 80 und älter       40,4       42,3      29,7       31,9        46,4         48,3

Beim Vergleich der Pflegequoten von 2015 und 2017 zeigt sich insgesamt eine Erhöhung der
Quoten in allen Altersgruppen. Bei den über 80jährigen ist die Quote von 40,4 % auf 42,3 %
gestiegen. Der prozentuale Anstieg war bei der männlichen Bevölkerung etwas höher als bei
der weiblichen.

                                                Anzahl der Pflegebedürftigen nach Leistungsarten
                                                               2011 - 2013 - 2015 - 2017

                                 6.000
  Anzahl der Pflegebedürftigen

                                 5.000

                                 4.000

                                 3.000

                                 2.000

                                 1.000

                                     0
                                                insgesamt         Pflegegeld         ambulant           vollstationär
                                   2011            4.150             2.409             648                  1.093
                                   2013            4.791             2.644             929                  1.218
                                   2015            5.310             3.022            1.105                 1.183
                                   2017            5.931             3.582            1.122                 1.221

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                                                        Seite 19
Diese Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen nach Leistungsarten in der
Pflegeversicherung (Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, insbesondere Angehörige;
ambulante Pflege durch einen Pflegedienst; vollstationäre Pflege) in den Jahren 2011, 2013,
2015 und 2017. Leistungsberechtigte, die neben dem Pflegegeld einen ambulanten Pflege-
dienst in Anspruch nehmen (sog. Kombileistung), sind in der Kategorie „ambulant“ mit enthal-
ten.

Die Daten bestätigen den Versorgungswunsch und den politisch gewollten Grundsatz „ambulant
vor stationär“ (und die teils damit verbundenen Leistungsanreize) durch die Nutzung der ge-
wählten Versorgungsform.

Gegenüber 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen im Kreis Olpe um 621 Personen gestiegen.
Hiervon erhalten 560 Personen mehr Pflegegeld, das sind 90,2 % der hinzugekommenen Pfle-
gebedürftigen. 17 Personen haben einen Pflegedienst neu in Anspruch genommen. 38 Perso-
nen mehr wurden vollstationär versorgt.

Die Zahl der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen ist seit 2013 in etwa unverändert. Die
Zahl entspricht der Größenordnung in etwa der Anzahl der im Kreis Olpe vorhanden vollstatio-
nären Pflegeplätze.

                               Pflegebedürftige nach Leistungsarten Kreis Olpe
                                   Entwicklung 2011 - 2013 - 2015 - 2017
                     - in Prozent bezogen auf die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen -

                               60,4
        58,0
               55,2 56,9

                                                                           26,4    25,4
                                                        20,8 18,9                         22,3    20,6
                                                 19,4
                                         15,6

               Pflegegeld                        ambulant                         vollstationär
                                      2011      2013    2015        2017

Hinweis: die Berechnungen enthalten Rundungsdifferenzen

In 2017 wurden im Kreis Olpe 20,6 % der Pflegebedürftigen vollstationär versorgt und 79,3 %
(4.704 Personen) in häuslicher Umgebung gepflegt (zum Vergleich: Land NRW 77,9 %, auf
Bundesebene 76 % (Quelle: Pflegestatistik 2017 des Statistischen Bundesamtes)).

Der Anteil der Personen, die Pflegegeld erhalten oder einen Pflegedienst in Anspruch genom-
men haben (Kategorie „ambulant“) ist gegenüber dem Jahr 2011 geringfügig gestiegen (um
2,4 % bzw. 3,3 %). Seit 2015 ist der prozentuale Anteil der Personen, die einen Pflegedienst in
Anspruch genommen haben, sogar leicht rückläufig.
Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                                         Seite 20
Bezogen auf die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ist der Anteil der vollstationär versorgten
Personen hingegen seit 2011 kontinuierlich rückläufig, von 26,4 % in 2011 auf 20,6 % in 2017.

Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Quoten des Kreises Olpe mit denen für
das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011, 2013, 2015 und 2017:

                          Pflegegeld                 ambulant                   vollstationär
                       Olpe       NRW             Olpe      NRW               Olpe        NRW
       2011            58,0        48,7           15,6      22,3              26,4         29,0
       2013            55,2        49,8           19,4      22,6              25,4         27,6
       2015            56,9        50,5           20,8      23,7              22,3         25,8
       2017            60,4        54,2           18,9      23,7              20,6         22,1
    Hinweis: die Berechnungen enthalten Rundungsdifferenzen

Vergleicht man die Quoten und Entwicklungen der Zahl der Pflegebedürftigen nach Leistungsar-
ten im Kreis Olpe und in Nordrhein-Westfalen, gegeben sich folgende Schlussfolgerungen:

•    Die sogenannte „Selbsthilfequote“, das ist der Anteil der Pflegebedürftigen, die zu Hause
     versorgt werden, ist im Kreis Olpe seit 2011 durchgehend geringfügig höher als auf Lan-
     desebene (in 2017: Kreis Olpe 79,3 %, NRW 77,9 %).
•    Pflegegeld wird im Kreis Olpe stärker in Anspruch genommen als in NRW insgesamt.
•    Ambulante Pflegeleistungen einschließlich Kombileistungen werden in NRW stärker
     nachgefragt als im Kreis Olpe.
•    Vollstationäre Pflegeleistungen sind in NRW ebenfalls mehr nachgefragt als im Kreis
     Olpe.
•    Bezogen auf das Nachfrageverhalten vollstationärer Pflegeleistungen ist sowohl auf
     Landes- als auch auf Kreisebene ein Rückgang festzustellen.

                 Pflegebedürftige nach Leistungsarten und Altersgruppen
                                            Kreis Olpe 2017
                                          - absolute Zahlen -
                      3.393

                                              1.758
              1.617

                                      1.056
       915                                                                                   876
                                768                                   759
                                                                279                    282
                                                          84                      63

          insgesamt                Pflegegeld              ambulant                vollstationär
             5.931                    3.582                 1.122                      1.221
                               unter 60         60 - 79        80 und älter

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                                       Seite 21
Die Grafik bildet die Verteilung der Pflegebedürftigen nach Leistungsarten auf die Altersgruppen
der unter 60jährigen, 60 bis 79jährigen und über 80jährigen Bevölkerung in absoluten Zahlen
ab (nur bezogen auf 2017).

72 % der vollstationär gepflegten Personen sind demnach älter als 80 Jahre (876 von 1.221
Personen). Bei den Leistungsberechtigten, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch
nehmen (Kategorie „ambulant“), beträgt der Anteil der über 80jährigen 67,6 %.

5,2 % der vollstationär gepflegten Personen sind jünger als 60 Jahre. Der Anteil der vollstatio-
när gepflegten unter 60jährigen Personen an der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen im Kreis
Olpe beträgt lediglich 1,1 %.

                                    Quote der Pflegebedürftigen
                               nach Leistungsarten und Altersgruppen
                                           Kreis Olpe 2017
              - in Prozent bezogen auf die Gesamtbevölkerung in den Altersgruppen -

                   42,2

                                             21,8

                                                                                        10,9
                                                                      9,4
             5,8
                                       3,8
       0,9                       0,8                     0,1   1,0          0,1   1,0

         insgesamt                Pflegegeld               ambulant         vollstationär

                                 unter 60      60 - 79     80 und älter

Hinweis: die Berechnungen enthalten Rundungsdifferenzen

Die Grafik zeigt die Quoten (Prozentangaben) der Pflegebedürftigen bezogen auf die Gesamt-
bevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe für die 3 Leistungsarten für das Jahr 2017.

Jeweils 0,1 % der unter 60jährigen nehmen einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch oder
werden vollstationär versorgt. 42,2 % aller Personen im Kreis Olpe, die älter als 80 Jahre sind,
benötigen eine Pflegeleistung. 10,9 % aller über 80jährigen werden vollstationär gepflegt.

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                                Seite 22
3       Pflegekräftemangel - fehlendes Personal als limitierender Faktor

Es gibt bereits heute zu wenig Pflegepersonal. Diese Situation wird sich, bedingt durch die im-
mer älter werdende Bevölkerung und die stark steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen,
weiter verschärfen. Die Nachfrage nach professioneller Pflege und Unterstützung im Alltag wird
stark wachsen. Bereits heute gibt es Pflegeeinrichtungen in NRW, die aufgrund des Fachkräf-
temangels nicht alle Pflegeplätze belegen können.

Dabei trifft der demografische Wandel die Pflege in doppelter Hinsicht. Während mit der Alte-
rung der Bevölkerung die Nachfrage nach professioneller Pflege steigt, sinkt gleichzeitig das
Arbeitskräftepotenzial, aus dem der Bedarf nach Pflegefachkräften gedeckt werden könnte.
Hierbei steht der Pflegesektor zudem in Konkurrenz mit anderen Branchen und Berufsberei-
chen. Allerdings ist insbesondere die Altenpflege auch eine Wachstumsbranche, gehört zu den
besonders stark wachsenden Dienstleistungsbranchen und bietet den Fachkräften sichere Ar-
beitsplätze, was einen Marktvorteil darstellen könnte.

Am 01.01.2019 trat das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonalstärkungsge-
setz - PpSG) in weiten Teilen in Kraft. Es soll die Pflege und Betreuung von Patienten und Pfle-
gebedürftigen verbessern und sieht hierfür verschiedene Maßnahmen vor. Für den Pflegebe-
reich sind dies u. a.: Schaffung von 13.000 zusätzlichen Pflegestellen in der vollstationären Al-
tenpflege; Angehörigen, die zu Hause pflegen, soll der Zugang zu stationären medizinischen
Rehabilitationsleistungen erleichtert werden; längere Wegezeiten, insbesondere auf dem Land,
sollen in der ambulanten Altenpflege besser vergütet werden. Auch die „Konzertierte Aktion
Pflege“, die von mehreren Bundesministerien initiiert wurde, sieht in ihrem Abschlussbericht
diverse Verabredungen vor, die das Ziel haben, mehr Menschen zu gewinnen, die Pflegeberufe
ergreifen. Unter anderem sollen beruflich Pflegende höhere Löhne erhalten, die Ausbildungs-
zahlen erhöht werden, die Personalausstattung verbessert und die Gewinnung von Pflegekräf-
ten aus dem Ausland erleichtert werden.

Es ist jedoch absehbar, dass auch diese Initiativen nicht ausreichen werden. Nach herrschen-
der Meinung kann der Bedarf an benötigten Pflegekräften kurz- und mittelfristig u. a. nur durch
eine (zusätzliche) gezielte Anwerbung von ausländischem Pflegepersonal gedeckt werden.

In der Pflege besteht ein „Arbeitnehmermarkt“, das bedeutet, um Stellen adäquat besetzen zu
können, müssen attraktive Angebote gemacht werden (z. B. im Hinblick auf die Bezahlung und
Arbeitszeiten). Das führt nicht nur zur Konkurrenz zwischen den Anbietern als Arbeitgeber, son-
dern auch zwischen den verschiedenen Pflege- und Versorgungsformen. Zusätzliche Angebote
in der Tagespflege werben zum Beispiel Personal aus dem Bereich der stationären Pflege ab.

Der Pflegekräftemangel wirkt sich auch auf die Versorgungsangebote und -strukturen im Kreis
Olpe und damit auch auf die Pflegebedarfsplanung aus. In Erfahrungsaustauschen teilen die
örtlichen Anbieter allerdings mit, dass trotz stark rückgängiger Bewerberzahlen derzeit noch alle
ausgeschriebenen Stellen nach längerer Zeit besetzt werden können.

Das Pflegepersonal wird nicht nur zum limitierenden Faktor für neue Angebote, es wird auch
zunehmend schwieriger, vorhandene Angebote und Standards aufrecht zu erhalten. Die Fach-
kräfte-/ Mitarbeiterverfügbarkeit ist bereits ein zusätzlicher wesentlicher Standortfaktor für die
Planung neuer Angebote.

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4       Entwicklung der Nachfrage von Pflegeleistungen

Basierend auf der Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfü-
gung stehen, ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Siche-
rung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. Ziel ist, die Versorgung älterer
und pflegebedürftiger Menschen durch die Entwicklung der erforderlichen Pflegeinfrastruktur zu
verbessern und Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie ihr Leben möglichst lange in der ver-
trauten häuslichen Umgebung gestalten können.

Die aktualisierte örtliche Bedarfsplanung umfasst den Planungszeitraum von Januar 2020 bis
Dezember 2022. Dieser Zeitraum, der sich an den bei einer „verbindlichen Bedarfsplanung“
vorgesehenen 3jährigen Planungszeitraum anlehnt, ist eher geeignet mittelfristig Planungs-
prognosen treffen zu können.

Die Bedarfsermittlungen und -bewertungen sollten auch über diesen Zeitraum hinausgehen,
weil eine 2 oder 3jährige Betrachtung alleine schon in Anbetracht der Zeiträume, die benötigt
werden, um neue Angebote zu planen und umzusetzen, zu kurz sind. Dies gilt insbesondere für
größere Baumahnahmen, wie die Errichtung oder Erweiterung vollstationärer Einrichtungen.

Die aktuellen Modellrechnungen von IT.NRW beinhalten Bevölkerungsprognosen für den Kreis
und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Jahre 2020 und 2025, sodass nachfol-
gend der Zeitraum bis 2025 in die Betrachtung einbezogen wird.

Exkurs:
Steuerungsfähigkeit der Kommune im Pflegesektor

Die Pflegebedarfsplanung ist kein Steuerungsinstrument, um auf eine pflegerische Über- oder
Unterversorgung wirksam reagieren zu können. Die Pflegebedarfsplanung kann in ihrer verbind-
lichen Form im Falle von Überkapazitäten ein Mittel der Einflussnahme sein. Bei bestehenden
Bedarfen hat die Pflegebedarfsplanung eher feststellenden Charakter, sie schafft Transparenz
über die Pflegesituation, kann als Orientierungshilfe dienen und Empfehlungen aussprechen.

Mit dem Instrument der Pflegebedarfsplanung lässt sich nicht verhindern, dass Investoren Pfle-
geeinrichtungen errichten, obwohl es für diese aus fachplanerischer Sicht keinen Bedarf gibt.
Kreise als Sozialplanungsbehörde habe mit dem Instrument der Pflegeplanung keine Möglich-
keit, Investoren oder Anbieter zur Schaffung bestimmter Angebote „zu zwingen“. Die örtliche
Planung zeigt potentiellen Interessenten die (ungedeckten) Bedarfe auf, auf die sie reagieren
können.

Daraus folgt, dass weder mit der Ausweisung einer Bedarfszahl an zusätzlichen Plätzen in der
vollstationären Pflege noch mit anderen Planungsansätzen innerhalb der Pflegebedarfsplanung
das Pflegemarktgeschehen wirksam gesteuert werden kann.

Pflegebedarfsplan Kreis Olpe                                                           Seite 24
Entwicklung der Nachfrage von Pflegeleistungen im Kreis Olpe

Die Weiterentwicklung der Angebote wird maßgeblich durch die Frage bestimmt, wie sich die

      •   Zahl der Pflegebedürftigen und das
      •   Nachfrageverhalten nach bestimmten Angebotsformen

im Planungszeitraum voraussichtlich entwickeln werden.

4.1       Zahl der Pflegebedürftigen bis 2025

Im Zeitraum von 2018 bis 2025 wird im Kreis Olpe eine Zunahme der 65 bis 79jährigen Bevöl-
kerung von 18.777 auf 21.167 Personen (+12,7 %) und der über 80jährigen von 8.047 auf 9.111
Personen (+ 13,2 %) erwartet (vgl. Tabelle Seite 12).

Aufgrund der Zunahme der älteren Bevölkerung und des erhöhten Pflegerisikos dieser Alters-
gruppe wird sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen auf jeden Fall weiter erhöhen.

Um die Zahl pflegebedürftiger Personen für einen bestimmten Zeitpunkt vorausberechnen zu
können, wird in der kommunalen Praxis der Pflegeplanung auf folgende zwei Modelle bzw. Be-
rechnungsmethoden zurückgegriffen:

      •   Für die „konstante Variante“ wird ein von Jahr zu Jahr gleich bleibendes Pflegerisiko an-
          genommen.

      •   Hingegen geht die „Trendvariante“ von einem Rückgang des Pflegerisiko aus in der Er-
          wartung, dass mit einer steigenden Lebenserwartung auch eine bessere Gesundheit
          und in der Folge eine längere „pflegefreie Lebenszeit“ verbunden sein wird. Hierbei wird
          auch der medizinisch-technische Fortschritt eine Rolle spielen.

Die im Rahmen von Berechnungen nach der Trendvariante durch IT.NRW vorgenommen An-
nahmen sind überholt, da der so errechnete Wert von Pflegebedürftigen für die Altersgruppen
bereits tatsächlich überschritten ist. Außerdem fehlt wegen der Einführung des neuen Pflegebe-
dürftigkeitsbegriffes seit 1. Januar 2017 (Pflegestärkungsgesetz II) und der damit überproportio-
nalen Zunahme der Zahl Pflegebedürftiger die vergleichbare Datengrundlage. Auf der „Trendva-
riante“ beruhende Parameter fließen daher in die aktuelle Fortschreibung nicht ein.

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Berechnungen für den Kreis Olpe nach der konstanten Variante

Die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen im Kreis Olpe verläuft seit 2011 relativ kontinu-
ierlich. Die Zahlen und die Entwicklung sind hier nochmals abgebildet (Grafik von Seite 15).

                                  Pflegebedürftige im Kreis Olpe
                                          2011 - 2013 - 2015 - 2017
                                                                                      5.931
   6000
                                                                  5.310
                                             4.791
   4500             4.150

   3000
                               + 15,45 %              + 10,83 %           + 11,69 %

   1500                         (+ 641)                (+ 519)             (+ 621)

       0
                    2011                     2013                 2015                2017

Berechnungen mit prozentualen Veränderungen:

Im Zeitraum von 2013 bis 2015 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen um 10,8 % und von
2015 bis 2017 um 11,7 % erhöht (vgl. Seite 15/16). Unter Berücksichtigung, dass der Anstieg
von 2015 auf 2017 - trotz der Auswirkungen durch die Einführung des neuen Pflegebedürftig-
keitsbegriffes - gering ausgefallen ist, müsste konsequenterweise ohne Berücksichtigung dieser
Auswirkungen eine Abschwächung des prozentualen Anstiegs angenommen werden.

Ausgehend von einer nach unten korrigierten Annahme wird für die Folgejahre ein Anstieg der
Pflegebedürftigen alle 2 Jahre um jeweils 10 % gegenüber dem Ausgangswert 2017 angenom-
men. Danach würde sich die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen bis 2025 wie folgt entwickeln:

   2017           2019          2021          2023        2025
   5.931          6.524         7.117         7.710       8.303
                  + 593         + 593         + 593       + 593

Die Zahl der Pflegebedürftigen würde nach dieser Berechnung bis 2025 um insgesamt 2.372
auf 8.303 Personen steigen (+ 40 % bezogen auf 2017).

Berechnung nach Veränderungen in absoluten Zahlen:

In absoluten Zahlen ist die Zahl der Pflegebedürftigen von 2011 bis 2013 um 641 Personen,
von 2013 bis 2015 um 516 Personen und von 2015 bis 2017 um 621 Personen angestiegen. In
dieser Entwicklung ist eine abnehmende Dynamik erkennbar. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist
von 2015 bis 2017 (+ 621) - trotz Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes - um 20
Personen weniger gestiegen als im Zeitraum 2011 bis 2013 (+ 641).

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