PHOTOVOLTAIK für Kirchgemeinden und Kirchenkreise - EKMD

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PHOTOVOLTAIK für Kirchgemeinden und Kirchenkreise - EKMD
PHOTOVOLTAIK
                                 für Kirchgemeinden
                                 und Kirchenkreise
                                                                                         BEILAGE 12/22

Bild mit freundlicher Genehmigung von Franziska Gräfenhain

              Photovoltaikanlage auf dem Gemeindezentrum des Kirchspiels Martini-Luther in Erfurt.
              Die Anlage, die seit Dezember 2008 in Betrieb ist, könnte vergleichsweise drei Haushalte
              mitEnergie versorgen. (Bild mit freundlicher Genehmigung von Franziska Gräfenhain)
PHOTOVOLTAIK für Kirchgemeinden und Kirchenkreise - EKMD
IMPRESSUM
    Herausgegeben vom
    Lothar-Kreyssig-Ökumenenzentrum
    der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
    am Dom 2 39104 Magdeburg
    03915346395 oekumene@ekmd.de
    www.oekumenenzentrum-ekm.de

    Redaktion: Caroline Knapp
    Textbeiträge: Robert Schlief, Elke Bergt, Marcus Schmidt und Ronny Wilfert
    Lektorat: Cornelia Natho, Kathrin Natho
    Layout und Gestaltung: Stephan Arnold

2   Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise
PHOTOVOLTAIK für Kirchgemeinden und Kirchenkreise - EKMD
Inhalt 2
Vorwort................................................................................................... 4
Einleitung............................................................................................... 6
1. Grundlagen zur Photovoltaik ...................................................... 7
2. Standortvorrausetzungen ........................................................... 8
    2.1 Globalstrahlung.......................................................................... 8
    2.2 Verschattung............................................................................... 8
    2.3 Dachausrichtung & Dachneigung............................................... 8
    2.4 Zustand des Dachs...................................................................... 9
3. Photovoltaik auf Denkmälern .................................................. 10
   3.1 Position der Bauamtsleitenden der EKD- Gliedkirchen...............10
   3.2 Genehmigungspflicht von PV-Anlagen ...................................... 11
4. Technische Varianten.................................................................12
    4.1 Nennleistung und Größe einer PV-Anlage.................................. 12
    4.2 Solarmodultypen....................................................................... 12
    4.3 Exkurs zur Solarthermie............................................................ 13
5. Ökobilanz und Entsorgung von PV-Anlagen............................ 14
6. Betreibermodelle von PV-Anlagen...........................................15
   6.1 Eigenbetrieb mit voller Netz­einspeisung.................................... 15
   6.2 Eigenbetrieb mit Eigenverbrauch und Netzeinspeisung............. 15
   6.3 Verpachtung der eigenen Dachfläche an externe Betreiber........16
   6.4 Andere Formen der Vermarktung...............................................16
7. Energiegenossenschaften – PV-Anlagen
   gemeinschaftlich ausbauen...................................................... 17
8. Das neue EEG 2023 und steuerrechtliche Aspekte ......................19
    8.1 Zubau Korridor EE....................................................................... 19
    8.2 Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen.................................. 19
    8.2 Vereinfachungen im Steuerrecht................................................20
9. Inbetriebnahme und Öffentlichkeitsarbeit.................................23
10. Anhang.................................................................................... 24
    10.1 Endnoten..................................................................................24
    10.2 Checkliste Photovoltaik............................................................ 25
Literatur......................................................................................... 26

Dieses Informationsblatt wurde in großen Teilen von einer
Handreichung der EKIR übernommen, mit freundlicher
Genehmigung von Robert Schlief (robert.schlief@ekir.de).
Vielen lieben Dank an dieser Stelle!

                                                          Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise   3
PHOTOVOLTAIK für Kirchgemeinden und Kirchenkreise - EKMD
Vorwort

                                             Bis auf wenige Ausnahmen sind auch in unserer Region die
                                             meisten Kirchen „ge-ostet“.
                                                 Einer alten Tradition folgend befindet sich der Altar mit
                                              Kreuz und Bibel in Richtung der aufgehenden Sonne. Die
                                               Betenden blicken, wenn sie auf den Altar sehen, in Rich-
                                               tung des kommenden Lichts.
                                                   Im Gebet und im Blick auf den Gekreuzigten erwarten
                                                 sie, innere Stärkung und Kraft, somit Energie, für ihr Le-
                                                  ben zu finden.
                                                     Die Symbolik des „Ostens“ verdeutlicht, dass das
                                                   Licht Leben bedeutet. Licht vertreibt die Dunkelheit
                                                   und steht für den Tag der Auferstehung, wenn alle
                                                    Dunkelheit und überhaupt alle Finsternis schwinden
                                                    muss.
                                                        Mit Jesus Christus, so formuliert der Evangelist Jo-
                                                      hannes, ist das Wort Gottes ein Mensch geworden
                                                       und ein Licht in die Welt gekommen, das keine Fins-
                                                       ternis ergreifen konnte (Joh 1, 4-5).
                                                           Das Thema des Lichts ist bei den akuten Fragen
                                                        des Klimawandels und der Energiewende neu auf-
                                                         geworfen. Auch unsere Gemeinden werden sich
                                                          vor dem Hintergrund der Schöpfungsbewahrung
                                                          und im Blick auf die gegebenen baulichen Vor-
                                                           aussetzungen den Fragen nach Energieeinspa-
                                                           rung, aber auch den Fragen nach Energiege-
                                                            winnung neu stellen müssen. Vieles ist schon
                                                            getan, vieles ist noch möglich.
                                                               Unsere Gebäude, die Pfarr- und Gemeinde-
                                                             häuser, v.a. aber auch unsere Kirchen verfü-
                                                              gen über große Dachflächen, die sich auch
                                                              aufgrund ihrer Ausrichtung und Dachnei-
                                                               gung hervorragend zur Energiegewinnung
                                                               durch Photovoltaikanlagen eignen. Unsere
                                                                Kirchen würden einen erheblichen Beitrag
                                                                zur Energiesicherung und zur CO2-Vermei-
                                                                 dung leisten.
                                                                    Dabei könnte seitens der Landeskirche
                                                                  über unterstützende Maßnahmen wie
                                                                  Beratung bei Gesprächen mit Denkmal-
                                                                   schutzämtern oder Sonderkredite für Kir-
                                                                   chengemeinden nachgedacht werden.
                                                                      Die vorliegende Broschüre soll in das
                                                                    Thema einführen und zu eigenen kon-
                                                                     kreten Überlegungen ermutigen.

                                                                     Uwe Jauch
                                                                     Superintendent Kirchenkreis Hal-
                                                                      densleben-Wolmirstedt

4   Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise
PHOTOVOLTAIK für Kirchgemeinden und Kirchenkreise - EKMD
Liebe Schwestern und Brüder,

Etwas aufgeschreckt hat es uns dann doch: Das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Ap-
ril 2021, von manchen auch als „Klima-Urteil“
bezeichnet. Die Richter des höchsten deutschen
Gerichts stellten fest, dass die bis dahin gelten-
den nationalen Klimaschutzziele nicht mit den
Grundrechten vereinbar waren. Seitdem ist neuer
Schwung in den kirchlichen Bemühungen um mehr
erneuerbare Energien vor Ort spürbar. Die jüngsten
geopolitischen Entwicklungen bestärken nun ein-
mal mehr Überlegungen nach unabhängiger Ener-
gieversorgung.

Photovoltaikanlagen auf kirchlich genutzten Gebäu-
den sind dabei eine Möglichkeit. Alle, die sich damit
schon beschäftigt haben, wissen dass es Zeit und auch
manche Nerven kostet bis ein Projekt von der Idee zur
Planung bis zu Realisierung umgesetzt ist. Dabei gibt es
manch Unwägbarkeiten, die praktisch durchgestanden
werden müssen. Denkmalschutzrechtliche Belange sind
sicherlich eine der größten Hürden. Mit dem „Oster-Paket“
der Bundesregierung dienen Anlagen zur Erzeugung er-
neuerbarer Energien nun dem „überragenden öffentlichen
Interesse“. Eine pauschale Ablehnung des Denkmalschut-
zes ist auf dieser Grundlage nicht mehr möglich. Dies gibt
Grund zur Hoffnung, dass in den nächsten Jahren auch auf
Kirchen oder anderen kirchlich genutzten Gebäuden mehr
Solaranlagen sichtbar werden- und damit auch unser geleb-
tes Engagement für die Schöpfungsbewahrung.

Die vorliegende Broschüre soll Ihnen einen Einblick in die The-
matik geben und ihnen bei Überlegungen zu PV-Projekten vor
Ort eine Hilfe sein. Denn wie auch schon die Karlsruhe Richter
feststellen: „Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden
kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Men-
gen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer
einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke
sich nur geringfügig aus.“

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Planung und
Umsetzung ihrer Projekte!

Ihre Umweltbeauftragte

Kathrin Natho
Beauftragte für Umwelt und Entwicklung am Lothar-Kreyssig-Ökume-
nezentrum der EKM

                                      Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise   5
PHOTOVOLTAIK für Kirchgemeinden und Kirchenkreise - EKMD
Einleitung
    Zu den grundlegenden Glaubensaussagen unse-          Mit dem im Juni 2021 verabschiedeten Klima-
    rer Kirche gehört das Bekenntnis zum Einsatz für     schutzgesetz hat Deutschland sich zum Ziel ge-
    die Bewahrung der Schöpfung. Sie ist im ersten       setzt Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu er-
    Artikel unseres Glaubensbekenntnisses verwur-        reichen. Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur
    zelt, in dem wir unseren Glauben an Gott den         Produktion von Strom stellen einen Eckpfeiler
    Schöpfer ausdrücken. Die Schöpfung ist uns Men-      dieser Klimaschutzstrategie dar. Mit PV-Anlagen
    schen als Leihgabe von Gott anvertraut. Wir Men-     können Kirchengemeinden sichtbar ein Zeichen
    schen sind von Gott eingeladen, die Erde und ihre    für die Bewahrung der Schöpfung setzen, Kos-
    Ressourcen zu nutzen, zugleich aber verpflichtet,    ten sparen und einen dauerhaften Imagegewinn
    die Schöpfung zu schonen und zu bewahren. Als        erzielen.
    Kirche, in unseren Gemeinden, wie auch als ein-         PV-Anlagen gehörten vor einigen Jahren noch
    zelne Christinnen und Christen sind wir aufge-       zu den teuersten Energieerzeugungsarten in
    fordert, die Balance zu halten zwischen Schöp-       Deutschland. Mittlerweile zählt Photovoltaik im
    fungsbebauung, Schöpfungsnutzung und ihrer           Mittel zu den kostengünstigsten Technologien
    Erhaltung. Als Haushaltende der Erde tragen wir      unter allen Kraftwerkstypen. Zwar sind die Ein-
    Verantwortung, auch für kommende Generatio-          speisevergütungen in den letzten Jahren stark
    nen ein liebens- und lebenswertes Leben auf dem      zurückgegangen, aber durch den enormen Rück-
    Planeten Erde zu ermöglichen. In unserem Han-        gang der Produktionskosten, die geringen Strom-
    deln müssen wir glaubwürdig den Gedanken der         gestehungskosten und staatlichen Förderungen,
    Bewahrung der Schöpfung weitergeben. Hierzu          lohnen sich Solaranlagen noch immer.
    gehören auch der sparsame Umgang mit fossilen           Diese Handreichung bietet sowohl Kirchenge-
    Energieressourcen und eine Wende hin zur nach-       meinden und anderen kirchlichen Institutionen
    haltigen Nutzung erneuerbarer Energien.              als auch interessierten Personen einen Überblick
       Kirchengemeinden verbrauchen Heizenergie,         über die verschiedenen Möglichkeiten im Bereich
    Strom und Wasser. Bauvorhaben schlagen öko-          der Photovoltaik. Sie will dazu ermutigen, dass
    logisch zu Buche. Zahlreiche Kirchengemeinden        Kirchengemeinden und ihre Mitglieder ihren Bei-
    und kirchliche Einrichtungen engagieren sich         trag zur Energiewende leisten.
    daher auf unterschiedliche Weise für nachhal-
    tiges Leben und Umweltschutz. Aus Verantwor-
    tung für die Schöpfung sehen sie sich beauftragt,
    Ressourcen zu sparen, energieeffizient zu wirt-
    schaften sowie bei Mobilität und Konsum Umwel-
    taspekte zu beachten. Auf vielfältige Weise kön-
    nen Kirchengemeinden ein öffentlich sichtbares
    Zeichen für einen verantwortungsvollen Umgang
    mit Energie setzen. Hierzu zählen unter anderem
    die energietechnische Sanierung von Gebäuden,
    der Einsatz erneuerbarer Energien oder die In-
    stallation von Solaranlagen auf dem Dach des
    Gemeindehauses. All diese Maßnahmen zeugen
    davon, dass es Christinnen und Christen ernst ist
    mit dem Bekenntnis, diese Erde als anvertrauten
    Lebensraum zu bebauen und zu bewahren.

6   Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise
1   1. Grundlagen zur Photovoltaik
Die Photovoltaik stellt eine Möglichkeit der er-       Direkte Sonnenstrahlung ist deshalb besonders
neuerbaren Energiegewinnung dar. Sie wurde             effektiv. PV-Anlagen nutzen den Photoeffekt
1839 von Alexander Becquerel entdeckt. Der Be-         und dienen der Erzeugung von Strom aus Son-
griff leitet sich ab aus dem griechischen Wort für     nenlicht. Dabei wird elektromagnetische Strah-
„Licht“ und der Einheit der elektrischen Span-         lungs-energie der Sonne mithilfe der Anlage in
nung Volt (nach dem italienischen Physiker Ales-       Gleichstrom umgewandelt. Ein Wechselrichter
sandro Volta). Die Photovoltaik basiert auf dem        transformiert den Gleichstrom anschließend in
sogenannten Photoeffekt, für Albert Einstein im        Wechselstrom. Dieser steht als „Solarstrom“ aus
Jahre 1921 den Nobelpreis erhielt. Licht bewegt        der Steckdose zur Verfügung. Laut dem Fraun-
sich in Wellenform und führt energetische Teil-        hofer Institut lag im Jahr 2021 lag im Jahre 2021
chen, sogenannte Photonen mit sich. Diese Teil-        die Brutto-Stromerzeugung aus PV-Anlagen in
chen bewirken, dass sich Elektronen aus dem            Deutschland bei 9,1%. An sonnigen Tagen kann
Atomgitter des beleuchteten Stoffes lösen und so       Solarstrom vorübergehend sogar über zwei Drit-
der Stoff seine elektrische Neutralität verliert. Je   tel unseres Stromverbrauchs abdecken. Am An-
kurzwelliger die Strahlung, desto energiereicher       fang der Überlegungen stellt sich immer die Fra-
sind die Teilchen.1                                    ge, wo und für welches Gebäude eine PV-Anlage
                                                       effizient und sinnvoll ist.

                                          Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise   7
2   2. Standortvorrausetzungen
    		  Die Standortbedingungen sind die ent-             Bypassdioden, die den Strom an der verschatte-
    scheidenden Faktoren, wenn es um die Umsetz-          ten Solarzelle vorbeiführen können. Möglich ist
    barkeit und Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen         die Umgehung des Verschattungsproblems auch,
    geht. Wichtige Kenngrößen sind Globalstrahlung,       indem die PV-Anlage gleich so geplant wird, dass
    Verschattung, Dachneigung und Dachausrich-            an den Stellen, an denen die Verschattung auf-
    tung. Daneben sollte im Vorfeld überprüft wer-        trifft, keine Module montiert werden. Das ist zum
    den, in welchem Zustand sich das Dach befindet        Beispiel sinnvoll, wenn sich die Verschattung
    und ob das Gebäude in den nächsten 20 bis 30          durch gegenüberliegende Häuser, Gauben oder
    Jahren noch genutzt wird.                             ähnliche Faktoren, die nicht verändert werden
                                                          können, ergeben. In anderen Fällen ist zu überle-
    2.1 Globalstrahlung                                   gen, ob die Ursache (Bäume, Antennen, Blitzab-
    Die Globalstrahlung ist die auf einer horizonta-      leiter) nicht versetzt oder gefällt werden können.
    len Ebene empfangene Sonnenstrahlung, wel-
    che sich aus direkter Sonneneinstrahlung (freier
    Himmel, aber Schattenwurf) und diffuser Him-
    melsstrahlung zusammensetzt (derjenige Teil
    der Sonnenstrahlung, der auf dem Weg durch
    die Atmosphäre durch Wolken oder Aerosole bei-
    spielsweise gestreut wird). Im Jahresdurchschnitt
    liegt der Anteil der diffusen Himmelsstrahlung
    in Deutschland bei ca. 50 %. Die Globalstrahlung
    ist keine Konstante, sondern ist abhängig von
    Standort, Tages- und Jahreszeit und vom Wetter.       Verschattung eines Daches mit Solarpanelen durch einen
    Die mittlere jährliche Globalstrahlungssumme          Baum.
    in Deutschland liegt bei 1050 kWh/m². Im Süden
    Deutschlands ist die Globalstrahlung um ca. 20        2.3 Dachausrichtung & Dachneigung
    % stärker als im Norden. Genauere Angaben zur         Prinzipiell kommen alle Dächer mit einer Süd,
    Globalstrahlung jeweiliger Regionen finden Sie        Süd-West, West, Ost und Süd-Ost Ausrichtung in
    beispielsweise beim Deutschen Wetterdienst            Frage. Die Sonneneinstrahlung in Richtung Sü-
    (https://cdc.dwd.de/portal).                          den ist zur Mittagszeit am stärksten. Abweichun-
                                                          gen von bis zu 45° nach Westen oder Osten liefern
    2.2 Verschattung                                      insgesamt betrachtet zwar die etwas geringeren
    Verschattungen können Erträge einer Anlage            Erträge, erbringen aber über den Tageszeitraum
    massiv sinken lassen. Typische Verursacher von        hinweg konstantere Solarenergie und eignen sich
    Verschattungen sind zum Beispiel Bäume, Nach-         damit ebenfalls gut.
    bargebäude, Schornsteine, Strommasten- und            Eine Möglichkeit die Ausrichtung des potenziellen
    -leitungen, Satellitenschüsseln oder Blitzableiter.   Daches und der Dachneigung zu ermitteln, sind
    Darüber hinaus können kurzzeitige Verschattun-        Solarkataster (auch Solaratlas genannt). Viele
    gen in Form von herumfliegendem Laub, Vogel-          Kommunen, Energieunternehmen oder Bundes-
    kot, Staubschichten, Ruß etc. entstehen. Gene-        länder bewerten Dächer anhand georeferenzier-
    rell kann gesagt werden: Je näher ein Schatten        ter Daten. Durch die Auswertung von Luftbildern
    werfendes Objekt an einer PV-Anlage steht, desto      werden passgenaue Daten zur Dachausrichtung
    höhere Energieverluste entstehen. Eine einfache       und Dachneigung ermittelt. Alternativen wären:
    und trotzdem zuverlässige Schattenanalyse lässt       der Blick in den Bauplan, Google Maps oder die
    sich unter Zuhilfenahme eines Sonnenbahndia-          Hinzuziehung eines Kompasses. Flachdächer oder
    gramms und eines Lageplans ermitteln. Zudem           Dachneigungen mit einem Neigungswinkel von
    gibt es noch andere Wege mit dem Verschat-            30° gelten als optimal.
    tungsproblem umzugehen. Solarmodule können
    untereinander anders verschaltet werden (Par-
    allel- oder Paarmodulverschaltung). Außerdem
    verfügen Solarmodule heute über sogenannte

8   Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise
2.4 Zustand des Dachs                                 cheindeckung für diesen Dachbereich möglich.
Solarteure bzw. Handwerker sind zwar in der Re-       Auch eine Kombination aus Dachbegrünung und
gel für die Standsicherheit der Solaranlage verant-   PV-Anlage ist bei der richtigen Dachkonstruktion
wortlich, nicht aber zwingend für die Tragfähig-      denkbar und kein gegenseitiger Ausschluss. Ganz
keit des Gebäudes. Insbesondere bei Flachdächern      im Gegenteil: Durch die hohe Wasserspeicherfä-
oder in Lagen mit verstärktem Wind- oder Schnee-      higkeit der Dachbegrünung heizen sich die dunk-
aufkommen ist eine Berechnung der Statik vor der      len Solarmodule weniger stark auf, was zu einer
Installation sinnvoll. Für die Überprüfung der        Erhöhung des Wirkungsgrades der Solarmodule
Statik können Sie mit Kosten zwischen 300 € und       führt. Nebenbei leistet die Dachbegrünung noch
1000 € rechnen. Nur Architekturbüros oder zuge-       einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz von Flo-
lassene Tragwerksplanende dürfen die Statik-Prü-      ra und Fauna.
fung durchführen. Im Falle einer bevorstehenden          Speziell bei PV-Anlagen gibt es drei stand-
Dachsanierung könnte sich auch eine PV-Anlage         ortspezifische Typen: Dachflächen-, Freiflächen-
mit Indach-Montagesystem lohnen. Hierbei wird         und Gebäudeintegrierte Anlagen (GiPV).
die Anlage direkt in die Dachhaut integriert und
so von Anfang an in die Planung miteinbezogen.        Tabelle 1 fasst die Vor- und Nachteile der jeweili-
Dadurch sind Kosteneinsparungen für die Da-           gen Konstruktion zusammen.

Tabelle 1: Aufstellung von PV-Anlagen

 Typ                   Vorteile                                 Nachteile

 Schrägdach            » Optimal bei einem Neigungs­            » Abhängigkeit von Dachausrich-
                         winkel von 30°                           tung und Dachneigung
                                                                » Ggf. Statikprobleme

 Flachdach             » Freie Auswahl von Ausrichtung          » Montage etwas schwieriger
                         und Neigung                            » Ggf. Statikprobleme
                       » Kombination mit Dachbegrünung
                         möglich

 Gebäude­              » Kreative Designmöglichkeiten           » Bei Fassadenintegration sind
 integrierte           » Doppelfunktion als Dach- oder            die Erträge deutlich niedriger
 Anlagen (GiPV)          Fassadenelemente                         (senkrechte Konstruktion)
                       » Zusätzlicher Schall- und Wärme-        » Aufwendige und teure Montage
                         schutz

 Freiflächen­          » Freie Auswahl bei Neigung              » Umfangreiche Genehmigungs­
 anlagen                 und Ausrichtung                          verfahren
                       » Bei Großanlagen:                       » Nur bei Großanlagen
                         Kosten­degression                        (über 100kWp) sinnvoll
                       » Agrophotovoltaik1 möglich              » Geringe Einspeisevergütung

                                         Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise     9
3   3. Photovoltaik auf Denkmälern
     		  Auch wenn die Errichtung von PV- An-             dar. Ebenso sind bei der Installation einer sol-
     lagen in vielen Bundesländern nicht baugeneh-        chen Anlage Eingriffe in den Bestand nicht ver-
     migungspflichtig ist, besteht bei der Errichtung     meidbar. Dennoch sehen wir uns als Kirche in der
     einer solchen Anlage auf oder an einem Denkmal       Verantwortung mit den uns möglichen Mitteln
     die Notwendigkeit, eine denkmalschutzrechtli-        zur Bewahrung der Schöpfung beizutragen. Dazu
     che Genehmigung und eine kirchenaufsichtli-          gehört neben einer lebendigen Nutzung unserer
     che Genehmigung nach § 9 KBauG einzuholen.           Gebäude, der Verwendung ökologisch sinnvoller
     Die kirchenaufsichtliche Genehmigung zu einer        Baustoffe und der Ermöglichung von Lebensräu-
     Baumaßnahme wird nicht erteilt, wenn die denk-       men für Tiere und Pflanzen auch die Erzeugung
     malrechtlichen Belange nicht geklärt sind.           regenerativer Energien.
        Denkmalbehörden haben die Aufgabe, für den           Aus diesem Grund und in Anbetracht der sich
     Erhalt der Denkmale in ihrer überkommenen            immer stärkeren Dringlichkeit, Maßnahmen zur
     Form zu sorgen. Das bedeutet, dass jeder Ein-        Vermeidung schädlicher Treibhausgasemissio-
     griff in die historische Substanz, aber auch die     nen zu ergreifen, hat die Konferenz der Bauamts-
     Veränderung des Erscheinungsbildes, möglichst        leitenden der EKD- Gliedkirchen im April 2021 ein
     vermieden oder so gering wie möglich gehalten        Positionspapier mit dem klaren Bekenntnis für
     werden soll.                                         PV- Anlagen auch auf unseren denkmalgeschütz-
        Eine deutliche Veränderung des Erscheinungs-      ten Gebäuden und Kirchendächern verfasst:
     bildes stellt auch die Errichtung einer PV-Anlage

     3.1 Position der Bauamtsleitenden                    PV- Anlagen montiert oder später unkompliziert
                                                          nachgerüstet werden können.
     der EKD- Gliedkirchen
                                                             PV-Anlagen auf Sakralgebäuden müssen dem
     Präambel:                                            besonderen Anspruch dieser Gebäude gerecht
     Die Konferenz der Bauamtsleitenden der EKD be-       werden. Sie nehmen auf die Gestaltung des Ge-
     kennt sich klar zu Photovoltaik (PV) auf kirchli-    bäudes Rücksicht und sind als ruhige und gleich-
     chen Gebäuden. PV-Anlagen sind ein wesentli-         mäßige Flächen zu konzipieren.
     cher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität          PV- Anlagen auf Denkmalen müssen denk-
     der Evangelischen Kirche und somit zur Errei-        malrechtlich abgestimmt werden. Sie sind hin-
     chung der kirchlichen Klimaziele.                    sichtlich Farbigkeit, Mattigkeit, Kleinteiligkeit
       Auch Kirchendächer und Dächer denkmalge-           und Geometrie gestalterisch überzeugend in das
     schützter Gebäude müssen dafür betrachtet wer-       Gebäude einzufügen. Wenn das gegeben ist, ist
     den. Wir als Kirche sehen uns in einer beson-        Einsehbarkeit kein Ausschlusskriterium.
     deren Verantwortung und Vorbildfunktion zur             Beim Einbau von PV-Anlagen darf die erhal-
     Bewahrung der Schöpfung.                             tenswerte denkmalgeschützte Bausubstanz nicht
     Grundsätze:                                          wesentlich beeinträchtigt werden. Die techni-
     Heutige PV-Anlagen sind eine zu akzeptierende        schen, baukonstruktiven Voraussetzungen (Sta-
     Zeitschicht. Sie sind darum wie andere notwendi-     tik, Elektrik, Brandschutz) sowie die wirtschaft-
     ge Bauteile zu betrachten. Die PV-Anlagen sollen     lichen und finanziellen Voraussetzungen müssen
     reversibel sein.                                     gegeben sein.
        Alle Gebäude, auch die Mehrzahl der denk-            Innovation und besondere Unterstützung für
     malgeschützten Gebäude der Evangelischen Kir-        denkmalgerechte Lösungen, die in der Regel die
     chen, bieten große Potentiale zur Errichtung von     teuersten und weniger effektiven sind, sind vom
     PV-Anlagen. Somit sind alle für die Installation     Bund und den Ländern einzufordern.
     einer PV-Anlage geeigneten Dachflächen zu be-
     trachten und die Planung und Realisierung ist        Die Konferenz der Bauamtsleitenden der EKD-
     konsequent voranzutreiben.                           Gliedkirchen
        Bei Instandsetzungen und Modernisierungen         Rastede, 21. April 2022
     müssen Dächer so hergerichtet werden, dass

10   Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise
Im Sinne des Positionspapiers sollen PV- Anlagen   3.2 Genehmigungspflicht
auch auf Kirchendächern unter Berücksichtigung
                                                   von PV-Anlagen
der genannten Voraussetzungen deutlich häufi-
ger ermöglicht werden.                             Brandenburg:
                                                   genehmigungspflichtig: Photovoltaik-Freiflächen-
                                                   anlagen sowie Flachdachanlagen mit einer Höhe
                                                   über 60 cm und einer Gesamtfläche über 10 qm
                                                   Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt:
                                                   genehmigungsfrei: PV-Anlagen auf Dachflächen,
                                                   an Gebäudewänden und auf Flachdächern, ge-
                                                   nehmigungspflichtig sind nur Photovoltaik-Frei­
                                                   flächenanlagen
                                                   Unsicherheiten können bestehen wenn:
                                                   » die Photovoltaik-Anlage größer ausfallen und
                                                     sich etwa über ein Dach eines Mehrfamilien-
                                                     hauses erstrecken soll,
                                                   » eine Fassadenanlage geplant ist, die aus der
                                                     Gebäudehülle herausragt,
                                                   » ein öffentliches Gebäude mit Photovoltaik­
                                                     modulen versehen werden soll,
                                                   » oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

                                                   Im Rahmen einer Bauvoranfrage kann auch im
                                                   Einzelfall die Genehmigungspflicht durch das
                                                   Bauordnungsamt geprüft werden.
                                                     Selbstverständlich müssen bei der Installati-
                                                   on alle anderen bestehenden Pflichten beachtet
                                                   werden – Brandschutz, Statik; Standortsicher-
                                                   heit, Verkehrssicherheit, Grundstücksabstände.

                                       Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise   11
4   4. Technische Varianten
     		 Im Bereich der Photovoltaik tauchen                den je nach Lage ca. 800 bis 900 kWh im Jahr
     immer wiederkehrende Fachbegriffe auf, die für        erzeugt.2
     Laien nicht immer sofort verständlich sind. Zum         Wenn die Größe des Dachs unbekannt ist,
     Beispiel sind die Nennleistung und Größe einer        können Dachflächenrechner im Internet helfen.
     PV-Anlage für die Prognose der zu erwartenden         Meistens übernehmen die jeweiligen Solarfach-
     Kilowattstunden im Jahr wichtig, um Eigenver-         betriebe für Sie auch die Arbeit. Grob geschätzt
     brauchsquote, steuerliche Bemessungsgrundla-          können mit Anschaffungskosten von 1200 bis
     ge und Wirtschaftlichkeit einzuschätzen. Bei der      1500 € pro 1 kWp gerechnet werden. Zusätzlich
     Wahl des richtigen Solarmoduls ist nicht nur auf      entstehen noch Kosten bei der Anschaffung eines
     Preis, Qualität und Optik zu achten, sondern auch     Wechselstromrichters und ggf. weiterer Nachrüs-
     auf die energetische Amortisationszeit und die        tungen im Zählerschrank.
     Ökobilanz. Und was sind Solarthermieanlagen?            Mit zu berücksichtigen in der Planung sind
                                                           auch mögliche mittelfristige Anschaffungen wie
     4.1 Nennleistung und Größe einer                      eine E-Ladesäule zum Aufladen von E-Autos oder
         PV-Anlage                                         der Austausch einer veralteten Öl- oder Gashei-
     Mit Kilowatt-Peak (kWp) wird die elektrische          zung durch eine Wärmepumpe. Diese können
     Leistung (Nennleistung) einer PV-Anlage angege-       dann von der PV-Anlage mitversorgt werden und
     ben, die unter Standard-Test-Bedingungen (STC;        zu einer Erhöhung des Eigenverbrauchs führen.
     Solarstrahlung: 1000 W/m² und Modultempera-           Die Größe der Anlage ist auch entscheidend für
     tur: 25 °C) erzielt werden kann. Die Nennleistung     die Besteuerung der Anlage (siehe Kapitel 8).
     einzelner Solarmodule wird in der kleineren Ein-
     heit Watt-Peak (Wp) definiert (1 kWp = 1.000 Wp).     4.2 Solarmodultypen
        Ein Solarmodul mit einem Flächeninhalt von         Solarmodule gibt es in verschiedenen Arten. Al-
     etwa 1,6 m² entspricht einer Leistung zwischen        len Halbleitersolarzellen ist gemein, dass das
     250 und 350 Watt. Um eine Anlagenleistung von         Grundmaterial aus Silizium besteht. Solarmodule
     1 kWp zu erzielen, werden also ca. 6 m² Modulflä-     werden in Dickschicht- und Dünnschichtmodule
     che (kristalline Standardmodule) und 7 m² Dach-       eingeteilt, die jeweils ihre Vor- und Nachteile auf-
     fläche benötigt. Mit einer 1-kWp-PV-Anlage wer-       weisen (Tabelle 2).

     Tabelle 2 Unterschiede von Dickschicht- und Dünnschichtmodulen
      Modul           Hauptmaterial               Eigenschaften                           ≈ Kosten

      Dickschicht      » Polykristallin            » Wirkungsgrad ca. 12 – 16 %            » 1000 – 1400 €
                                                   » Blaue Materialfarbe                     pro kWp
                                                   » Häufigstes verarbeitetes Modul
                                                     in Deutschland

      Dickschicht      » Monokristallin            »   Wirkungsgrad ca. 14 – 20 %          » 1100 – 1400 €
                                                   »   Für kleinere Anlagen geeignet         pro kWp
                                                   »   Etwas schlechtere Ökobilanz
                                                   »   Im Vergleich am teuersten

      Dünnschicht      » Nicht kristallin          » Wirkungsgrad ca. 5 – 10 % 3           » 750 – 1200 €
                                                   » Größere Dachfläche nötig                pro kWp
                                                   » Vielfältig einsetzbar (z. B. bei
                                                     GiVP, Indachmontage 4)
                                                   » Niedrigere Entstehungskosten
                                                   » Gute Ökobilanz

12   Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise
4.3 Exkurs zur Solarthermie                           Beim Vergleich der Solarthermie- mit der Pho-
Den Unterschied zwischen einer Photovoltaik-          tovoltaiktechnologie auf einem Quadratmeter
und einer Solarthermieanlage auf Anhieb zu er-        Dachfläche, liefern Solarthermieanlagen in etwa
kennen, ist für ein ungeschultes Auge nicht ein-      2,5-mal so viel Kilowattstunden Wärme, wie
fach. Beide werden gerne zusammengefasst unter        PV-Anlagen Strom liefern. Zudem sind Solart-
dem Begriff Solaranlage. Das ist insofern nicht       hermieanlagen in der Anschaffung günstiger.
falsch, da beide Anlagen die elektromagnetische       Aufgrund der Tatsache, dass eine Kilowattstun-
Strahlungsenergie der Sonne nutzen. Die Um-           de Haushaltsstrom aber etwa 3,5-mal so viel wie
wandlung dieser Primärenergie in Endenergie er-       eine Kilowattstunde Wärme, schneidet die An-
folgt jedoch auf unterschiedliche Weise. Während      schaffung einer PV-Anlage insgesamt besser ab.
PV-Anlagen Strom produzieren, dienen Solarther-          Speziell in kirchlichen Bereichen machen So-
mieanlagen der Umwandlung von Sonnenenergie           larthermieanlagen nur unter besonderen Um-
in Wärme. In Gebäuden kommt die Solarthermie          ständen Sinn, nämlich nur dort, wo konstant
in erster Linie bei der Warmwasseraufbereitung        viel Warmwasser genutzt wird wie beispielswei-
oder zur Unterstützung der Heizungsanlage zum         se bei Kindertagesstätten mit U3-Betreuung. Und
Einsatz.                                              selbst hier kann eine PV-Anlage sinnvoller sein,
   Solarkollektoren der Solarthermieanlagen ab-       indem Warmwasser durch den selbst erzeugten
sorbieren Sonnenenergie und leiten diese mit-         Solarstrom mittels eines Durchlauferhitzers be-
hilfe einer Flüssigkeit, die in Röhren verläuft, an   reitgestellt wird oder die PV-Anlage eine Wärme-
einen Warmwasserspeicher weiter. Über einen           pumpe mitversorgt. Die Heizkostenersparnis ist
Wärmetauscher wird die Wärme anschließend             in der Regel deutlich höher als bei einer Solart-
an das Wasser im Speicher übertragen. Von dort        hermieanlage.
kann es entweder sofort oder bei Bedarf genutzt
werden, wenn keine Sonne scheint. Die abküh-
lende Wärmeträgerflüssigkeit fließt immer wieder
in die Kollektoren zurück, um erneut von der Son-
ne erwärmt zu werden. Je nach Standort, können
30 bis 65 % des jährlichen Warmwasserbedarfs
durch Solarthermie gedeckt werden. Eine weite-
re Heizungsanlage (z. B. Gas oder Pellets) ist des-
halb weiterhin erforderlich.

                                         Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise   13
5. Ökobilanz und Entsorgung
     5
     		  von PV-Anlagen
     		  Im Gegensatz zu fossilen Kraftwerken,             2021). Dünnschichtmodule amortisieren sich
     entstehen beim Betrieb einer PV-Anlage keine lo-      schneller als Dickschichtmodule. Studien zeigen
     kalen Treibhausgase. Jedoch entstehen bei Her-        außerdem, dass im Schnitt eine PV-Anlage, die
     stellung (z. B. Siliziumgewinnung), Transport, La-    20 Jahre betrieben wird, die 10-fache Menge an
     gerung, Verkauf und Entsorgung indirekte nicht        Energie produziert als für die Herstellung aufge-
     erneuerbare Primärenergieverbräuche und Treib-        wendet wurde.5
     hausgasemissionen, die unter dem Begriff „graue          Neben dem Solarmodultyp ist aber auch in ho-
     Energie“zusammengefasst werden.                       hem Maße der Ort der Herstellung entscheidend.
        Bei Betrachtung des Lebenszyklus einer in          In einem Land wie China, in dem der Strommix
     Deutschland betriebenen PV-Anlage, fallen laut        deutlich weniger erneuerbare Energien beinhal-
     dem Fraunhofer Institut ca. 50 g CO2 pro pro-         tet als in Deutschland, sind die CO2-Emissionen
     duzierte Kilowattstunde (kWh) Solarstrom an.          signifikant höher. Zusätzlich entstehen Emissio-
     Dieser Wert liegt deutlich unter dem Wert von         nen durch die längeren Transportwege. Bei der
     Braunkohle (1075 g) oder Erdgas (499 g). Die          Auswahl der Module sollten Betreiber daher nicht
     Energierücklaufzeit oder energetische Amorti-         nur auf die Qualität der Module, sondern auch auf
     sationszeit (Energy Payback Time, EPBT) gibt          den Ort der Produktion achten.
     die Zeitspanne an, die ein Kraftwerk betrieben           Die Entsorgung von Solarmodulen regelt in der
     werden muss, um die investierte Primärenergie         EU die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and
     zu ersetzen. Energierücklaufzeit und Erntefaktor      Electronic Equipment). Durch neuere Verfahren
     von PV-Anlagen variieren mit Technologie und          können bis zu 90% recycelt und der Rest umwelt-
     Anlagenstandort. Eine Analyse im Auftrag des          gerecht entsorgt werden. Die Entsorgung der Mo-
     Umweltbundesamtes hat eine EPBT für PV-Kraft-         dule ist für Verbraucher kostenlos.
     werke bei einem Anlagenbetrieb in Deutschland            Zusammenfassend kann also festgehalten wer-
     von 1,6 Jahren für multikristalline bzw. 2,1 Jahren   den, dass PV-Anlagen deutlich umweltfreundli-
     für monokristalline PV-Module ermittelt (UBA,         cher als fossile Energieformen sind.

14   Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise
6
6.        Betreibermodelle von PV-Anlagen
		 Grundsätzlich wird jede Eigentümerin            (Degression). Bekamen Stromerzeugende im
und jeder Eigentümer einer PV-Anlage immer als     Jahre 2004 noch den stolzen Preis von 57,4 Cent
Unternehmerin oder Unternehmer eingestuft. Je      pro KWh, waren es im März 2022 nur noch 6,63
nach Größe der Anlage und Art des Betriebsmo-      Cent, was einem relativen Rückgang von fast 89%
dells, unterscheiden sich die steuerlichen Rege-   entspricht.
lungen. Zudem sind einige Punkte rechtlicher
Natur zu beachten: die Versicherung der PV-An-     6.2 Eigenbetrieb mit Eigenverbrauch
lagen und das Eintragen bei Verpachtungen ins          und Netzeinspeisung
Grundbuch. Daneben gibt es diverse Anbieter so-    Als Folge der allmählich auslaufenden Einspeise-
genannter Kleinst-PV-Anlagen (auch PV-Gueril-      vergütung wird derzeit der Ansatz verfolgt, einen
la-Anlagen, Balkon-PV-Anlagen oder PV-Zwerge       möglichst hohen Eigenverbrauch anzustreben
genannt), die aus einem oder wenigen Solarmodu-    und PV-Anlagen auf den tatsächlichen Bedarf
len bestehen und mit einem Micro-Wechselrichter    auszulegen bzw. auf den Eigenverbrauch hin zu
der Eigenversorgung dienen.                        optimieren. Durch die stark gestiegenen Strom-
                                                   bezugskosten (zwischen 2000 und 2022 um ca.
  Kirchengemeinden haben verschiedene              148 %) und die sinkenden Preise für PV-Systeme
  Möglichkeiten, mithilfe einer PV-Anlage          bei gleichzeitiger Verbesserung des Wirkungs-
  wirtschaftliches und ökologisches Han-           grads und dank der Entwicklung von innovati-
  deln in Einklang zu bringen. Folgende            ven Batteriespeichersystemlösungen sind PV-An-
  Möglichkeiten kommen generell für PV-            lagen immer noch ein wirtschaftlich-ökologisch
  Anlagen in Frage:                                rentables Betriebsmodell.
  1. Eigenbetrieb mit voller Netzeinspeisung          Bei Bestandsgebäuden ist die Optimierung
  2. Eigenbetrieb mit Eigenverbrauch und           auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch hin
     Netzeinspeisung                               einfacher als bei Neubauten, da Gebäudenutzer
  3. Verpachtung der eigenen Dachfläche an         sich nur den Lastgang7 anschauen bzw. eine
     externe Betreiber                             Lastgangmessung durchführen müssen. Bei Neu-
  4. Andere Formen der Vermarktung                 bauten lässt sich der Lastgang ungefähr abschät-
                                                   zen. Den kompletten Strom selbst zu verbrauchen
                                                   ist normalerweise nicht möglich, da kirchliche
                                                   Gebäude schwankenden Nutzungszeiten unter-
6.1 Eigenbetrieb mit voller                        liegen und es unwirtschaftlich wäre, den Über-
    Netz­einspeisung                               schuss an Strom nicht ins Netz einzuspeisen.
Die volle Netzeinspeisung war bis vor wenigen         Laut den Erfahrungswerten der Landesener-
Jahren das am häufigsten anzutreffende Be-         gieagentur Sachsen-Anhalt LENA (2018) wird
triebsmodell in Deutschland. Um den Ausbau         derzeit durchschnittlich 30 % des selbst produ-
der Photovoltaik zu stärken, hat die Bundesre-     zierten Stroms persönlich verbraucht, der Rest
publik mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz        wird ins öffentliche Netz eingespeist.
(EEG 2000/2004) eine Gestaltungsförderung ein-        Noch vor wenigen Jahren waren Batterien bei
geführt, welches die bevorzugte Einspeisung        einer durchschnittlichen Lebensdauer von 10 Jah-
von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen ins      ren zu teuer und unwirtschaftlich. Durch staat-
Stromnetz garantiert und deren Erzeugern feste     liche Subventionen und andauernden Preisver-
Einspeisevergütungen mit einer Laufzeit von 20     fall sowie fortschreitende Technik könnten diese
Jahren auszahlt.6                                  Speicherlösungen aber in naher Zukunft wieder
   Durch den massenproduktionsähnlichen Aus-       in Frage kommen.8 Zudem sollte wie bei allen Lit-
bau von PV-Anlagen wurde die Einspeisevergü-       hium-Ionen-Technologien die „graue Energie“ in
tung seitens der Politik immer weiter gesenkt      der Ökobilanz nicht unerwähnt bleiben.

                                       Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise   15
6.3 Verpachtung der eigenen Dach-                    6.4 Andere Formen der Vermarktung
         fläche an externe Betreiber                      Neben der Einspeisung ins öffentliche Strom-
     Kirchengemeinden oder andere kirchliche Insti-       netz gibt es weitere Möglichkeiten, den (über-
     tutionen, die aus verschiedenen Gründen keine        schüssigen) erzeugten Strom zu verkaufen. Im
     eigene PV-Anlage zur Eigennutzung haben wol-         kirchlichen Kontext könnten folgende Varianten
     len, haben trotzdem die Möglichkeit, anderen ihr     interessant sein: Direktvermarktung, Regional-
     „Dachpotential“ zur Verfügung zu stellen, indem      vermarktung oder Mieterstrommodelle. Der Ver-
     sie ihr Dach verpachten. Hierbei erhält die Kir-     kauf des Solarstroms an einen Direktvermarkter,
     chengemeinde beispielsweise eine Pacht über          z. B. an ein virtuelles Kraftwerk, ist für Betrei-
     einen vorher definierten Zeitraum. Betreibende       bende von Anlagen mit über 100 kWp laut des
     solcher Modelle sind zum Beispiel Stadtwerke,        EEG verpflichtend und wird vom Staat mit einer
     Energiegenossenschaften oder Unternehmen, die        kleinen Marktprämie bezuschusst. Bei der Di-
     den erzeugten Strom weiter an Dritte vermarkten.     rektvermarktung wird der eingespeiste Strom
        Alternativ haben kirchliche Körperschaften        direkt an der Strombörse gehandelt. Oftmals
     auch die Möglichkeit, einen sogenannten Cont-        handelt es sich hierbei um groß angelegte Freiflä-
     racting-Vertrag mit den externen Betreibenden        chen-PV-Anlagen, die von Energiewirtschaftsun-
     einzugehen. In diesem Fall würde die jeweilige       ternehmen betrieben werden und im kirchlichen
     Betreibergesellschaft den Strom nicht an Dritte,     Umfeld keine Rolle spielen. Da viele PV-Anlagen
     sondern direkt an die Gemeinde oder Einrichtung      ab 2021 aus der EEG-Förderung rausfallen, könnte
     verkaufen. Die komplette Installation, die War-      die freiwillige Direktvermarktung eine mögliche
     tung und der Betrieb der Anlage würde so auf         Option für Post-EEG-Anlagen darstellen.9 Durch
     die Contracting-Firma übertragen werden. Diese       den Verkauf des eigenen Solarstrom wurden bei
     vereinbart mit der Gemeinde einen langfristigen      Direktvermarktung lange Zeit nur sehr geringe
     Vertrag, sodass Sie dann neben den monatlich         Preise erzielt. Diese steigen zurzeit aufgrund der
     anfallenden Stromkosten auch noch einen Betrag       Gasknappheit jedoch stark an. Wer den erhöhten
     für die Anschaffungskosten der Anlage und wei-       Verwaltungsaufwand nicht scheut, sollte sich
     tere Mehraufwendungen zahlen.                        dazu informieren. Im Unterschied zur Direkt-
        Contracting-Modelle gibt es in ganz verschiede-   vermarktung wird bei der Regionalvermarktung
     nen Formen, meist bekannt aus dem Wärmesektor        der Strom nicht an der Strombörse gehandelt,
     bei Einbau oder Austausch von Heizungsanlagen        sondern an Haushaltskunden oder andere Groß-
     (z. B. Wärmecontracting, Energie-Einsparcontrac-     abnehmer, die sich in räumlicher Nähe mit ei-
     ting). Oftmals lohnen sich PV-Contracting-Modelle    nem Radius von bis zu 4,5 km um die jeweilige
     erst bei größeren Anlagen ab 10 kWp. Zudem sollte    Stromerzeugungseinheit befinden, abgegeben.
     auch überprüft werden, ob das jeweilige Contrac-     Zusehends setzen immer mehr Stadtwerke und
     ting-Angebot im Vergleich zu eigenfinanzierten       Start-ups auf solche innovativen Lösungen. Sol-
     Mitteln rentabel ist.                                che Geschäftsmodelle sind bisher überwiegend
                                                          Pilotprojekte in Deutschland und bilden derzeit
                                                          noch die Ausnahme.
                                                             Beim Mieterstrommodell sorgen die Anlagen­
                                                          betreibenden selbst dafür, dass der erzeugte
                                                          Strom in unmittelbarer Nähe an ein Nachbarge-
                                                          bäude abgegeben wird.10 Die Bundesregierung
                                                          fördert das Vorhaben mit dem sogenannten
                                                          Mieterstromaufschlag. Mieterstrommodelle be-
                                                          schränken sich in Deutschland gewöhnlich auf
                                                          Wohngebäude. Bei der Vertragsgestaltung ist
                                                          es ratsam, eine Rechtsberatung in Anspruch zu
                                                          nehmen.

16   Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise
7. Energiegenossenschaften –
		 PV-Anlagen gemeinschaftlich ausbauen
7
		 Kirchengemeinden können auch aktiv                  Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten für Kir-
die Energiewende „von unten“ vorantreiben, in-         chengemeinden, Energiegenossenschaften zu
dem sie mit Energie- bzw. Bürgergenossenschaf-         unterstützen:
ten zusammenarbeiten oder sich beteiligen.             1. Genossenschaftsanteile erwerben:
   Eine Kirchengemeinde, die mit vielen anderen           PV-Projekte z. B. können regional vor Ort
juristischen oder natürlichen Personen gleichbe-          finanziell unterstützt werden und eine kleine
rechtigt wirtschaftlich tätig sein will, die Haftung      Dividende erhalten.
begrenzen möchte und einen einfachen Ein- und          2. PV-Contracting: Viele Genossenschaften
Ausstieg für ihre Mitglieder wünscht, für die ist         sind stetig auf der Suche nach geeigneten
eine Genossenschaft die empfohlene Rechtsform.            Dächern für PV-Anlagen. Kirchengemeinden
Die eingetragene Genossenschaft (kurz: eG) ist            können z. B. einen Pachtvertrag mit der eG
durch die interne Kontrolle ihrer Mitglieder und          abschließen, die daraufhin eine PV-Anlage
die unabhängige Prüfung durch den Genossen-               kostenfrei auf Ihrem Dach installiert, be-
schaftsverband, die mit Abstand insolvenzsi-              treibt und wartet. Mit dem erzeugten PV-
cherste Rechtsform in Deutschland. Da es sich             Strom erwirtschaftet die eG Geld: entweder
bei einer Genossenschaft um eine privatrecht-             über Direkt- oder Regionalvermarktung,
liche Organisationsform handelt, gilt jedoch für          Mietermodell oder ins öffentliche Netz einge-
Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Evan-              speisten Strom. Die Kirchengemeinde erhält
gelischen Kirche Mitteldeutschland, dass Betei-           im Gegenzug eine monatliche Pacht, eine
ligungen an Genossenschaften genehmigungs-                Einmalpachtzahlung oder eine kostenlose
pflichtig sind.                                           Dachsanierung.
   Sich an einer bereits existierenden Energie-        3. Energieliefer-Contracting: Die eG kann
genossenschaft zu beteiligen, ist mit wenig Auf-          auch die Finanzierung für die PV-Anlage
wand verbunden. Energiegenossenschaften gibt              übernehmen. Sie errichtet eine PV-Anlage
es mittlerweile in fast jeder Region. Es bestehen         auf einem geeigneten Dach der Kirchen­
bundesweite und bundesländerspezifische Listen            gemeinde, betreibt und wartet diese und
mit bestehenden Genossenschaften in den jewei-            verkauft den Strom direkt an die Gemeinde.
ligen Bundesländern:                                      Für die Anlagenfinanzierung, den Betrieb
» https://www.buergerwerke.de/strom-bezie-                und die Wartung wird eine kleine monat­
  hen/die-buergerwerke/die-genossenschaften/              liche Rate an die eG entrichtet.
» https://www.sachsen-anhalt-energie.de/de/
  akteure-netzwerke.html                               Ob bestimmte Contracting-Modelle für die jewei-
» https://energieagentur.wfbb.de/de/                   lige Energiegenossenschaft und Kirchengemein-
  Beratung-zum-Einsatz-Erneuerbarer-                   de überhaupt in Frage kommen, hängt neben
  Energien/B%C3%BCrgerbeteiligung                      dem Standort und der Größe der Anlage, auch
» http://www.buergerenergie-thueringen.de/             von den jeweilig vereinbarten Verträgen ab. Bei
  thueringer-buergerenergie-genossenschaften           kleineren PV-Anlagen sind Contracting-Modelle
                                                       bisher die Ausnahme.

                                          Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise   17
Im Folgenden drei Umsetzungsbeispiele                Beispiel 3: Ökumenische Energie­
     aus dem kirchlichen Kontext:
                                                          genossenschaft BW e.G.
                                                          Gegründet im Jahre 2009 in Bad Boll mit dem
     Beispiel 1: Die KEEG (Kolping Erneu-                 Ziel, die Energiewende in den vier Kirchen Ba-
     erbare Energie Genossenschaft eG)                    den-Württembergs voranzubringen, sind bisher
     Die KEEG wurde vom Kolping-Diözesanverband           ca. 320 Mitglieder aus verschiedenen Institutio-
     Hildesheim im Jahr 2018 gegründet. Sie hat ein       nen, Kirchengemeinden und Privatpersonen der
     Pachtmodell für Kirchengemeinden und kirch-          eG beigetreten. Mit einem Anlagekapital von 1,2
     liche Institutionen entwickelt, die zum Beispiel     Mio. Euro (90% Eigenkapital) steht die Genossen-
     eine PV-Anlage anschaffen wollen, aber den Auf-      schaft gut da. Seit Gründung wurden bereits fast
     wand der Planung und Installation des Betriebes      20 PV-Anlagen mit insgesamt 430 kWp gebaut.
     scheuen oder die Kosten für all das nicht allein     Durch diese Maßnahmen werden jährlich ca. 163 t
     aufbringen können. Die KEEG installiert die An-      CO2 eingespart.
     lage auf dem Gelände der zukünftigen Betreiben-         Es besteht auch die Möglichkeit eine eigene
     den und schließt mit ihnen einen Pachtvertrag,       Energiegenossenschaft (eG) ins Leben zu ru-
     der mit der Inbetriebnahme der Anlage in Kraft       fen. Für die Gründung benötigen Sie neben ei-
     tritt und bis zu 20 Jahre dauern kann. Die erwirt-   ner handlungsfähigen Gruppe von Genossinnen
     schafteten Erträge werden an die Genossen*in-        Genossen und einer wirtschaftlich tragbaren Ge-
     nen ausgeschüttet und ein Teil der Rendite für       schäftsidee auch eine Satzung bzw. einen Busi-
     wohltätige Projekte ausgegeben.                      nessplan und eine konkrete Idee, wo die ersten
                                                          Energieprojekte umgesetzt werden können. Die
     Beispiel 2: Energie Genossenschaft                   Genossenschaft im Alleingang zu gründen, ist al-
     Bergisches Land e.G.                                 lerdings ein langer Weg. Ohne externe Hilfe, vie-
     Die Energiegenossenschaft wurde ursprünglich         le ehrenamtliche Mitstreiterinnen und Mitstrei-
     2008 von Eltern gegründet, um eine PV-Anlage         ter und einer hohen Eigenmotivation sind solche
     auf dem Gymnasium in Lindlar zu finanzieren.         Projekte nur schwer realisierbar.
     Der Kirchenkreis an der Agger unterstützte die-         Die Hauptaktivitäten von Energiegenossen-
     ses Vorhaben mit zwei Anteilen zu je 500 €. Da       schaften waren in der Vergangenheit meist die
     das finanzielle Risiko von der Verwaltung des        Projektierung und der Betrieb von PV-Anlagen.
     Landeskirchenamtes als gering eingestuft wur-        Durch verschiedene neue Gesetzesauflagen (z. B.
     de, reichte ein KSV-Beschluss für diese Entschei-    Senkung EEG-Einspeisevergütung, Sonderkür-
     dung aus. Positiver wirtschaftlicher Nebeneffekt     zungen durch Energiesammelgesetz) haben sich
     des ökologischen Investments: eine kleine jähr-      Energiegenossenschaften in den vergangenen
     liche Dividende von ca. 2,5 % in Zeiten der Nied-    Jahren zusehends auch anderen Geschäftsakti-
     rigzinsphase.                                        vitäten zugewandt, beispielsweise der Projektie-
                                                          rung und dem Betrieb von Windenergie-Anlagen,
                                                          der Vermarktung von Strom und Wärme oder der
                                                          Planung und dem Betrieb von Blockheizkraftwer-
                                                          ken (BHKW), Energiedienstleistungen oder Elek-
                                                          tromobilität.
                                                             Bestehende Netzwerke, hilfreiche Angebote,
                                                          Informationsmaterialien und Ansprechpersonen
                                                          rund um das Thema Energiegenossenschaften
                                                          finden Sie bei Ihrer regionalen Energieagentur,
                                                          der örtlichen Kommune, bei Genossenschaftsver-
                                                          bänden oder bei der Handwerkskammer / Indus-
                                                          trie- und Handelskammer.

18   Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise
8 8. Das neue EEG 2023 und
		 steuerrechtliche Aspekte
Am 28.07.2022 wurde im Bundesanzeiger das so-       Die meisten Neureglungen des EEG 2023 werden
genannte Osterpaket veröffentlicht. Es handelt      am 01.01.2023 in Kraft treten. Um Verzögerungen
sich hierbei um eine große energiepolitische Ge-    zu vermeiden, wurden übergangsweise Überar-
setzesnovelle und stellt eine umfassende Über-      beitungen des EEG 2021 vorgenommen, so dass
arbeitung verschiedener Energiegesetze dar um       einige Neuregelungen bereits unmittelbar nach
den Ausbau erneuerbarer Energien (EE) konse-        Veröffentlichung (30.07.2022) des Osterpakets im
quent zu beschleunigen. Das Osterpaket misst        Bundesanzeiger in Kraft treten konnten. Hierbei
dem Ausbau von PVA einen hohen Stellenwert zu.      handelt es sich primär um höhere Einspeisever-
Herzstück des Pakets ist der neu in §2 des Geset-   gütungen für alle neuen PVA. Die Erhöhungen
zes eingefügte Abwägungsvorgang: Errichtung         der Einspeisevergütungen für PVA gilt für alle
und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von EE        Anlagen, die seit dem 30.07.2022 in Betrieb ge-
liegen dementsprechend fortan, kraft Gesetzes,      nommen worden sind.
im überragenden öffentlichen Interesse. Sie die-
nen zudem der öffentlichen Sicherheit und sind      8.2 Die wichtigsten gesetzlichen
somit als vorrangiger Belang in Schutzgüterab-      Neuerungen
wägungen zu berücksichtigen.
                                                    Erhöhung und Unterscheidung der Vergütungs-
8.1 Zubau Korridor EE                               sätze für Voll- und Überschusseinspeisung
Die Bundesregierung hat folgende Ausbauzie-         Für PV-Dachanlagen wurden zum Teil erhebliche
le definiert: Bis zum Jahr 2030 soll der Strom      Erhöhungen der gesetzlich festgelegten Einspei-
in Deutschland zu 80% aus EE stammen. Der           severgütungen für ausschreibungsfreie PVA auf
Ausbau der PV soll gemäß dem Gesetzespaket          Gebäuden vorgenommen. Weiterhin werden die
22 Gigawatt (GW) pro Jahr betragen. Im Jahr         Vergütungen für PVA zur Volleinspeisung und
2030 sollen rund 215 Gigawatt PVA-Leistung in       zur Teileinspeisung entkoppelt. PVA zur Eigen-
Deutschland erreicht sein. Rund 50% davon auf       versorgung, (also mit Teileinspeisung) erhalten,
Dächern. Der Ausbau muss stetig, effizient und      je nach Anlagenleistung, um bis zu 30% höhere
naturverträglich erfolgen.                          Vergütungssätze. PVA die ihren Strom vollstän-
                                                    dig in das öffentliche Stromnetz einspeisen, wer-
                                                    den künftig noch deutlich auskömmlicher vergü-
                                                    tet (siehe folgende Tabelle).

                                       Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise   19
Aussetzung Degression                                Vereinfachung Netzanschluss
     Im bisher geltenden EEG war eine monatliche          Beim Netzanschluss von PVA bis 30 kWp ist es
     Degression (Absenkung) der Einspeisevergü-           nicht mehr verpflichtend, dass der Netzbetreiber
     tung für neue PVA vorgeschrieben. Die neu im         eine Zusage zum Netzanschluss erteilt und beim
     EEG 2023 gesetzlich festgelegten erhöhten Vergü-     finalen Netzanschluss anwesend ist. Angestellte
     tungssätze (siehe Tabelle oben), gelten nunmehr      von nachgewiesen, fachkundigen Elektrounter-
     unverändert bis 31.01.2024. Erst dann werden sie     nehmen sind ausreichend.
     auf ein Modell umgestellt, dass eine halbjährli-
                                                          Vereinfachungen bei Netzanschlussanfragen
     che Degression in Höhe von jeweils 1,0% vorsieht.
                                                          Alle Netzbetreiber sind ab spätestens 2025 ver-
     Ein verzögerter PV-Anlagenbau (Lieferengpässe
                                                          pflichtet, einheitlich gestaltete, selbsterklärende
     etc.) führt somit im Jahr 2023 nicht mehr zu ge-
                                                          Webportale zu betreiben, die es Kundinnen und
     ringen Vergütungen.
                                                          Kunden vereinfachen, Netzanfragen für geplante
     Einführung Flexi-Modell                              PVA zu stellen. Zudem sollen Netzanfragen digi-
     Betreiber von PVA können nun vor jedem Kalen-        talisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.
     derjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen      Weiterhin wurde eine Befristung (ein Monat) de-
     oder einen Teil selbst nutzen und somit nur tei-     finiert, in der Netzbetreiber Anfragen bearbeiten
     leinspeisen wollen. Diese Regelung gilt auch für     müssen. Wird die Frist nicht eingehalten, können
     PVA, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen       PVA bis 30 kWp trotzdem angeschlossen werden.
     wurden. PVA- Betreiber, die voll einspeisen wol-
     len müssen dies dem Netzbetreiber vor Inbetrieb-     8.2 Vereinfachungen im Steuerrecht
     nahme der PVA melden. Um auch in den folgen-         Einkommensteuer für PVA ab 2023
     den Jahren die Volleinspeise-Vergütungssätzen        Für PVA kommt es ab 2023 zur völligen Steuer-
     zu erhalten, muss vor dem 01.12. des jeweiligen      freiheit. Eine entsprechende Antragstellung, der
     Vorjahres eine diesbezügliche Meldung an den         sogenannte Liebhabereiantrag, ist ab 2023 hin-
     Netzbetreiber ergehen.                               fällig. Die Regelung erstreckt sich auf PVA an
     Ermöglichung PVA-Mix                                 oder in Einfamilienhäusern (inkl. Dächer, Gara-
     Auf dem Dach eines Gebäudes können nun zwei          gen, Carports, weiterer Nebengebäude). Weiter-
     PVA-Typen angemeldet werden. Eine zur Eigen-         hin gilt die Regelung für nicht zu Wohnzwecken
     versorgung, also mit Teileinspeisung, sowie eine     dienende Gebäude (Gewerbeimmobilien, Hallen,
     weitere PVA zur ausschließlichen Volleinspei-        Garagen). Mischgebäude, die nicht überwiegend
     sung. Voraussetzung sind getrennte Messeinrich-      Wohnzwecken dienen, sollen perspektivisch ein-
     tungen. Diese Regelung gilt für PVA, die ab dem      bezogen werden. Die Steuerbefreiung gilt bis zur
     30.07.2022 in Betrieb genommen werden.               installierten Gesamtbruttoleistung von 30 kWp
                                                          (bisher 10 kWp), auf Einfamilienhäusern und
     Alternativen zum Hausdach
                                                          Gewerbeimmobilien oder 15 kWp je Wohn- und
     Anlass zu dieser gesetzlichen Regelung war, dass
                                                          Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu
     Alternativflächen für nicht genehmigungsfähi-
                                                          Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Beim Be-
     ge PVA, z.B. auf denkmalgeschützten Häusern,
                                                          trieb mehrerer PVA gilt eine 100 kWp Obergren-
     definiert werden sollten. Bedingung hierfür ist
                                                          ze. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der
     der Nachweis, dass ein Hausdach nicht für eine
                                                          Verwendung des erzeugten Stroms. Die Einnah-
     PVA-Installation geeignet ist. Sind vorgenannte
                                                          men aus PVA sind auch dann steuerbefreit, wenn
     Bedingungen erfüllt, können PVA ersatzweise
                                                          der erzeugte Strom vollständig in das öffentliche
     auf Garagen, Carports oder im Garten erreich-
                                                          Stromnetz eingespeist, zum Aufladen eines priva-
     tet und vergütet werden. Die maximale Leistung
                                                          ten oder betrieblich genutzten E-Autos verbraucht
     der PVA beträgt hierbei 20 kWp. Die PVA müssen
                                                          oder von Mietern genutzt wird (Mieterstrom). Für
     sich auf einem Grundstück mit Wohnbebauung
                                                          PVA, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genom-
     innerhalb eines bebauten Ortsteils befinden. Die
                                                          men wurden, gelten die bisherigen Besteuerungs-
     Grundfläche der Anlage darf die Grundfläche die-
                                                          grundsätze noch bis einschließlich 2022. Ab
     ses Wohngebäudes nicht überschreiten. Ob und
                                                          01.01.2023 sind auch diese PVA steuerfrei gestellt.
     wie diese Regel auch z.B. für verschattete oder
     andere, nicht geeignete Dächer (z.B. Reetdach)
     gilt, soll in einer weiteren Verordnung geregelt
     werden.

20   Beilage 12/2022 | Photovoltaik für Gemeinden und Kirchenkreise
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