PILOTENTAG NORD FORTBILDUNG FÜR BEAUFTRAGTE FÜR LUFTAUFSICHT - FLORIAN VOGT FLORIAN VOGT - DAEC

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PILOTENTAG NORD FORTBILDUNG FÜR BEAUFTRAGTE FÜR LUFTAUFSICHT - FLORIAN VOGT FLORIAN VOGT - DAEC
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Pilotentag
FortbildungNord
            für Beauftragte für Luftaufsicht
Season Opener 2023
Florian Vogt
www.wissenschaft-haefen.bremen.de
Florian Vogt
            Florian Vogt                       18.02.2023
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Florian Vogt                          18.02.2023
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FCL
Fortbildung
        und SFCL
               für Beauftragte für Luftaufsicht
Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
Florian Vogt
Verordnung    (EU) 2018/1976
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            Florian Vogt                              18.02.2023
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FCL - Anrechnung von Stunden auf Luftsportgeräten im Motor- und Segelflug

FCL.035 bzw. AMC1 SFCL.160 – Annex I Luftfahrzeuge
• Nur für Verlängerungsvoraussetzungen, nicht für den Erwerb!
• Alle Stunden (inkl. Starts und Landungen) auf Luftsportgeräten, welche einem SEP (same
  category and class) entsprechen, können für SEP angerechnet werden.
• Gleiches gilt für TMG oder Segelflugzeuge
• Auffrischungsschulung / Übungsflug muss dann auf SEP, TMG oder Segelflugzeug
  erfolgen (sofern keine anderweitige Genehmigung für eine ATO oder DTO besteht)
• Neues Formular beachten, für die Meldung über eine erfolgte Verlängerung der
  Klassenberechtigung (NfL 2021-1-2238)

Luftsportgeräte können weiterhin nicht als Ausbildungsluftfahrzeuge in einer ATO / DTO
zugelassen werden
       Florian Vogt                                                                 18.02.2023
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Überarbeitete NfL Handeinträge in Lizenzen

NfL 2021-1-2238
vom 27.05.2021

Neues Formular!

       Florian Vogt                          18.02.2023
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Handeinträge in Lizenzen

Grundsätze für Handeinträge:
• Nur der:die Lehrberechtigte, welche:r die Auffrischungsschulung durchgeführt hat, darf
  den Handeintrag vornehmen.
• Der Handeintrag kann auch später erfolgen, bspw. weil der:die Pilot:in noch nicht die 12h
  zusammen hat.
• Die Auffrischungsschulung wird daher auch immer im Flugbuch des:der Pilot:in
  dokumentiert.
• Erst bei Vorliegen aller Voraussetzungen darf der Handeintrag erfolgen und wird der
  Bericht hierüber an die zuständige Behörde übermittelt.
• Es gibt keine Verpflichtung des:der Lehrberechtigten zum Handeintrag in die Lizenz.
Achtet auf die korrekte Angabe des Gültigkeitszeitraums!
Kein Eintrag in SPL , BPL oder LAPL-Lizenzen durch Lehrberechtigte!
       Florian Vogt                                                                  18.02.2023
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Auffrischungsschulung – Inhalte (AMC1 FCL.740.A(b)(1)(ii) – Amdt. 9 18/03/20)

• sollen auf den Inhalten einer Befähigungsüberprüfung basieren
• abhängig von der Erfahrung und im Einvernehmen mit den Lizenzinhaber:innen

Auffrischungsschulung als Chance, Schwächen zu trainieren. Gedanken machen über den
Inhalt und den Umfang der Schulung. Diese kann gerne auch länger als 1h erfolgen.

                                           t

       Florian Vogt                                                             18.02.2023
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FCL.740 Gültigkeit und Erneuerung von Klassen- und Musterberechtigungen

Erneuerung
Für die Erneuerung einer Klassen- oder Musterberechtigung müssen Antragstellende alle
folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Beurteilung des Befähigungsniveaus bei einer DTO, einer ATO oder lehrberechtigten
    Person, wenn die Berechtigung SEP oder TMG höchstens drei Jahre abgelaufen ist; →
    Von der Beurteilung ist eine Bescheinigung erforderlich!
2. Sollte die Organisation oder die lehrberechtigte Person, die bzw. der die Beurteilung
    nach Nummer 1 durchgeführt hat, dies für notwendig erachten, müssen sie eine
    Auffrischungsschulung bei dieser Organisation oder bei dieser lehrberechtigten Person
    absolvieren.
3. Befähigungsüberprüfung mit Prüfer:in (nach Vorlage Bescheinigung von
    ATO/DTO/Lehrberechtigter)

       Florian Vogt                                                                 18.02.2023
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FCL.915.FI FI-Voraussetzungen

Ein Bewerber um ein FI-Zeugnis muss … für die FI(A):
1. Inhaber mindestens einer CPL(A) sein oder
2. mindestens Inhaber einer PPL(A) sein und
    i. abgesehen von dem Fall, dass ein FI(A) nur Ausbildung für die LAPL(A) erteilt, die Prüfung der
       theoretischen Kenntnisse für die CPL bestanden haben, die ohne Abschluss eines theoretischen CPL
       Ausbildungslehrgangs abgelegt werden kann und die nicht für die Erteilung einer CPL gültig ist, und…

                                       → ohne CPL-Theorieprüfung:
                                            FI(A) LAPL only

                                   Was/wer darf ausgebildet werden?

         Florian Vogt                                                                                   18.02.2023
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FCL.915.FI FI-Voraussetzungen

Klare Interpretation und Aussage der EASA:
• ausschließlich zur Ausbildung zum Erwerb einer LAPL(A) und

• Erweiterung der Rechte (z.B. auf TMG, SEP, Kunstflug, Schleppen, etc.) und
  Auffrischungsschulungen einer LAPL(A).

• Keine Erweiterung der Rechte und Auffrischungsschulungen von Lizenzinhabern
  PPL(A)/CPL(A)/MPL(A)/ATPL(A) möglich!

Option: zusätzlich zur FI(A) LAPL only eine CRI(A) zu erwerben

       Florian Vogt                                                             18.02.2023
EASA TR & license endorsement list

                                     https://www.easa.europa.eu/en/downloads/11737/en

      Florian Vogt                                                                      18.02.2023
Motorflug - Mitnahme von Fluggästen – 90 Tage Regelung

FCL.060
Flugzeuge, Hubschrauber, Luftfahrzeuge mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und
Luftschiffe. Ein Pilot darf ein Luftfahrzeug im gewerblichen Luftverkehr oder zur
Beförderung von Fluggästen nur betreiben:

als PIC oder als Kopilot, sofern er in den vorangegangenen 90 Tagen mindestens drei
Starts, Landeanflüge und Landungen in einem Luftfahrzeug desselben Musters oder
derselben Klasse oder in einem FFS, der dieses Muster oder diese Klasse nachbildet, als
steuernder Pilot absolviert hat. Die drei Starts und Landungen müssen entsprechend den
Rechten des Piloten im Betrieb mit mehreren Piloten oder einem Piloten absolviert werden
und
DUAL bleibt möglich

       Florian Vogt                                                                   18.02.2023
Motorflug - Mitnahme von Fluggästen – 90 Tage Regelung

als PIC bei Nacht, wenn er

i) in den letzten 90 Tagen mindestens einen Start, Landeanflug und Landung bei Nacht als
steuernder Pilot in einem Luftfahrzeug desselben Musters oder derselben Klasse oder in
einem FFS absolviert hat, der dieses Muster oder diese Klasse nachbildet, oder

ii) eine gültige IR besitzt;

         Florian Vogt                                                               18.02.2023
Segelflug - Fluggäste - SFCL.160 e) Beförderung von Fluggästen

„90-Tage-Regel“ nach SFCL

SPL-Inhaber:innen dürfen Fluggäste nur befördern, wenn sie in den vorangegangenen 90
Tagen als PIC mindestens:
   • drei Starts (launches) in Segelflugzeugen (ohne TMG) absolviert haben, sofern
      Fluggäste in Segelflugzeugen und nicht in TMG befördert werden sollen, oder

   • drei Starts und Landungen auf TMG absolviert haben, sofern Fluggäste in TMG
     befördert werden sollen. Für die Beförderung von Fluggästen bei Nacht auf einem
     TMG muss mindestens eine dieser Starts oder Landungen bei Nacht durchgeführt
     worden sein.
                     Abweichend von alter LuftPersV und Teil-FCL!
       Florian Vogt                                                           18.02.2023
LAPL-Rechte mit PPL

Alle bestehenden Lizenzen beinhalten PPL/LAPL-Rechte
• Verlust Medical I → PPL-Rechte können weiter ausgeübt
  werden
• Verlust Medical II → LAPL-Rechte können weiter ausgeübt
  werden
• Freiwillige Nutzung der LAPL-Rechte ebenfalls möglich

Informationsblatt verfügbar
       Florian Vogt                                         18.02.2023
PPL mit LAPL-Rechten

Als PPL(A)-Inhaber:in dürfen Sie weiterhin
  • einmotorige Land- und Wasserflugzeuge mit Kolbentriebwerk - SEP(land/sea)
  • Reisemotorsegler - TMG
mit max. 2 to. MTOM mit max. 4 PoB als PIC fliegen (FCL.105.A).

Die Berechtigungen Nachtflug – Night, Schleppberechtigungen ST(A) und ST(TMG) sowie
BT(A) und BT(TMG), Bergflug – Mountain und Kunstflug – Aerobatic können ebenfalls
weiter-hin genutzt werden.

Allerdings dürfen Sie keine Rechte als Lehrberechtigte:r oder Prüfer:in wahrnehmen. Alle
Klassen- und Musterberechtigungen mit Ausnahme der zuvor genannten dürfen nicht mehr
geflogen werden. Auch die Instrumentenflugrechte – IR, EIR, BIR ruhen.
        Florian Vogt                                                              18.02.2023
PPL mit LAPL-Rechten

Vorteile:
• Kein Lizenztausch erforderlich
• > 50. Lebensjahr: mit LAPL-Tauglichkeit nur alle 24 Monate zur
  Tauglichkeitsuntersuchung

Hürden:
• Es gelten unmittelbar die LAPL-Ausübungsvoraussetzungen
• Bei Ablauf der Berechtigungen ist eine Erneuerungen erforderlich
  • Achtung: SEP und TMG müssen separat mit einer Befähigungsüberprüfung erneuert werden.
• Keine Verlängerungsmöglichkeit ruhender Rechte
• Keine Ausübung der Rechte in Drittstaaten, da nicht ICAO-konform

        Florian Vogt                                                                        18.02.2023
PPL mit LAPL-Rechten

Dringende Empfehlung (da es sich mit größter Wahrscheinlichkeit die Auslegung /
Interpretation ändern wird):

   Alle Berechtigungen in der PPL gültig halten, sofern möglich !!!
            …und derzeit zusätzlich die Ausübungsvoraussetzungen LAPL erfüllen

       Florian Vogt                                                               18.02.2023
LAPL – Flugzeuge - FCL.140.A LAPL(A) — Anforderungen hinsichtlich der
fortlaufenden Flugerfahrung

Beispielrechnung zu den Ausübungsvoraussetzungen

                                              2 Jahre

           01.02.20                    11.05.21                           31.01.22
                                                          10 h Flugzeit

       1h Flugzeit               1h Auffrischungsschulung

                      02.02.20               Es fehlt nun 1h Flugzeit            01.02.22

                                                        2 Jahre
       Florian Vogt                                                                         18.02.2023
LAPL-Rechte - FCL.140.A LAPL(A) — Anforderungen hinsichtlich der
  fortlaufenden Flugerfahrung – Stolperfalle bei ATPL/CPL/MPL/PPL Lizenzen

  SEP gültig bis 31.03.2022 aber Tauglichkeit nur Klasse LAPL → fliegen mit LAPL-Rechten?

                                           2 Jahre

    15.01.20         07.02.20            12 h Flugzeit                    06.02.20   31.03.22

1h Auffrischungs-
    schulung

  Trotz gültigem SEP innerhalb einer ATPL/MPL/CPL/PPL sind die Ausübungsvoraussetzungen des
  LAPL nicht erfüllt → es darf nicht geflogen werden!

           Florian Vogt                                                                 18.02.2023
SPL – Segelflugzeuge – SFCL.160 — Anforderungen hinsichtlich der
fortlaufenden Flugerfahrung

Beispielrechnung zu den Ausübungsvoraussetzungen – Segelflugzeuge (ohne TMG)

                                                24 Monate

           13.03.20                      15.10.20                               12.03.22
                                                     6 h Flugzeit + 12 Starts

            1 Start              2 Schulungsflüge mit FI(S)
                                 inkl. 2 Starts
                      14.03.20                  Es fehlt nun 1 Start                   13.03.22

                                                      24 Monate
       Florian Vogt                                                                               18.02.2023
SPL – Segelflugzeuge – SFCL.160 — Anforderungen hinsichtlich der
fortlaufenden Flugerfahrung

Beispielrechnung zu den Ausübungsvoraussetzungen - TMG

                                                24 Monate

           13.03.20                      15.10.20                          12.03.22
                                                          10 h Flugzeit

       1h Flugzeit               1h Schulungsflug (Übungsflug)
                                 mit FI(S) TMG
                      14.03.20                  Es fehlt nun 1h Flugzeit          13.03.22

                                                      24 Monate
       Florian Vogt                                                                          18.02.2023
FCL.740 - vorzeitige Verlängerung von Klassenberechtigungen

Entscheiden sich Piloten, die Verlängerungsanforderungen früher als in Punkt
FCL.740.A, FCL.740.H, FCL.740.PL und FCL.740.As vorgeschrieben zu erfüllen (in
den ersten 21 Monaten der Gültigkeit), beginnt die neue Gültigkeitsdauer am Tag
der Befähigungsüberprüfung.

→ Vorzeitige Verlängerung nur mit Befähigungsüberprüfung!

      Florian Vogt                                                        18.02.2023
FCL.740 - Erneuerung von Klassen- und Musterberechtigungen

Erneuerung
Für die Erneuerung einer Klassen- oder Musterberechtigung müssen Antragstellende alle
folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Beurteilung des Befähigungsniveaus bei einer DTO, einer ATO oder bei einer
    lehrberechtigten Person, wenn die Berechtigung SEP oder TMG höchstens drei Jahre
    abgelaufen ist; → Von der Beurteilung ist eine Bescheinigung erforderlich!
2. Sollte die Organisation oder die lehrberechtigte Person, die bzw. der die Beurteilung
    nach Nummer 1 durchgeführt hat, dies für notwendig erachten, müssen sie eine
    Auffrischungsschulung bei dieser Organisation oder bei dieser lehrberechtigten Person
    absolvieren.
3. Befähigungsüberprüfung mit Prüfer:in (nach Vorlage Bescheinigung von
    ATO/DTO/Lehrberechtigter)

       Florian Vogt                                                                 18.02.2023
FCL.740 Gültigkeit und Erneuerung von Klassen- und Musterberechtigungen

Diese Beurteilung des Befähigungsniveaus benötigt nicht, wer:

Antragstellende sind von den Anforderungen von Nummer 1 und 2 ausgenommen, sofern
sie über eine gültige Berechtigung für dieselbe Luftfahrzeugklasse oder dasselbe
Luftfahrzeugmuster verfügen, die in eine von einem Drittland nach Anhang 1 des
Abkommens von Chicago erteilte Pilotenlizenz eingetragen ist, und sofern sie berechtigt
sind, die mit dieser Berechtigung verbundenen Rechte auszuüben.

       Florian Vogt                                                                18.02.2023
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Ausländisch
Fortbildung für
             registrierte
                Beauftragte
                          Luftsportgeräte
                             für Luftaufsicht

Florian Vogt
www.wissenschaft-haefen.bremen.de

                                                18.02.2023
Ausländisch registrierte Luftsportgeräte
§99 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120
Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit
ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden,
bedürfen der Muster- und Verkehrszulassung.

                                                                         18.02.2023
Quelle: Pixabay

Low
Fortbildung
    Approachfür Beauftragte für Luftaufsicht

Florian Vogt
www.wissenschaft-haefen.bremen.de

            Florian Vogt                       18.02.2023
Low Approach

AOPA - ANFLUG ZUM ÜBEN, NICHT ZUM ANGEBEN!
• Sogenannte tiefe Anflüge (Low Approaches) sind Übungsanflüge in Anflug- bzw.
  Landekonfiguration, bei denen im Gegensatz zum Aufsetzen und Durchstarten (Touch
  and Go) nicht auf der Piste aufgesetzt wird, sondern der Anflug zu einem bestimmten
  Zeitpunkt „geplant“ abgebrochen und die Landebahn mittels Durchstarteverfahren (go
  around) in niedriger Höhe überflogen wird.
• Tiefe Anflüge werden oft als ergänzende Flugverfahren genutzt, um An- und
  Abflugverfahren sowie Durchstartverfahren zu trainieren. Das Üben solcher Anflüge
  kann in Flugschulen, mit Ausbildenden oder Prüfenden sowie alleine stattfinden.

• Die Ziffern SERA.3105 und SERA.5005 f) der Durchführungsverordnung (EU) Nr.
  923/2012 geben den rechtlichen Rahmen zur Unterschreitung der Mindesthöhe vor:

       Florian Vogt                                                              18.02.2023
Low Approach

• Im Gegensatz zu dem tiefen Anflug ist der tiefe Überflug bzw. Vorbeiflug (Low Pass)
  nicht ohne weiteres erlaubt. Tiefe Überflüge zum Spaß ohne jegliches Trainingsziel in
  Reisekonfiguration sind ohne eine Erlaubnis gemäß § 37 Luftverkehrs-Ordnung der
  zuständigen Landesluftfahrtbehörde zum Unterschreiten der Mindesthöhe nach SERA
  (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012) nicht erlaubt. Im Falle von tiefen
  Überflügen ohne Erlaubnis kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße
  eingeleitet werden.

• Weitere Infos auch auf der Website der Luftfahrtbehörde Bremen.

       Florian Vogt                                                               18.02.2023
Quelle: Pixabay

NEWS   – What‘s
Fortbildung für Beauftragte
                new / upcoming
                            für Luftaufsicht

Florian Vogt
www.wissenschaft-haefen.bremen.de

            Florian Vogt                       18.02.2023
Reaktivierung der Umwandlungsberichte

Umwandlungsberichte für alte, nationale Lizenzen sind in Erstellung:
• Beiblätter
• PPL(C)
• PPL(D)
• PPL national / ICAO

Im Rahmen der Verordnungen ist eine Umwandlung von nationalen Lizenzen in Teil-FCL
Lizenzen unter Bedingungen möglich. Derzeit werden Umwandlungsberichte zwischen den
Luftfahrtbehörden abgestimmt und durch die EASA geprüft. Zeithorizont bis zum
Geltungsbeginn: unbekannt

Ziel: mit möglichst geringem Aufwand sollen alte Lizenzen reaktiviert werden können.
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Sanktionsmaßnahmen gegen Russland

Sanktionen bestehen weiterhin pauschal, auch
bei doppelter Staatsbürgerschaft.
VO (EU) 833/2014, VO (EU) 2022/334

FAQ EASA

FAQ EU-KOM

Es wird durch das BMDV weiterhin auf die EU-
KOM eingewirkt, dass die Restriktionen für die
allgemeine Luftfahrt gelockert werden.

       Florian Vogt                              18.02.2023
Upcoming – NPA 2020-14 – in Planung

Simpler, lighter and better Part-FCL requirements for general aviation:
• Neue Regeln für kleine, einmotorige Flugzeuge mit einer oder einem Pilot:in mit
   elektrischem Antrieb;
• Möglichkeit des Wechsels von der LAPL-Ausbildung in die PPL-Ausbildung
• Integration der Nachtflugausbildung in die Fußgängerausbildung PPL
• Klarstellungen im Trainingssyllabus für den LAPL(A) und den PPL(A) in Bezug auf spin
   avoidance training
• Überarbeitung der Ausübungsvoraussetzungen für den LAPL(A) und für single-pilot
   single-engine class ratings (SESP) und Hubschrauber Musterberechtigungen
• Zeithorizont: Q4 2022

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Upcoming – NPA 2020-14 – in Planung

FCL.020 SOLO-Flüge
• Klarstellung, dass neben dem Flugauftrag die erforderlichen Kenntnisse für das
  Luftfahrzeug erworben wurden → Empfehlung: erst mit bestandener Theoretische
  Prüfung und BZF/AZF sowie X-Checkflug mit anderem/r Lehrberechtigten bzw.
  Ausbildungleitung

Anrechnung von Stunden auf Luftsportgeräten auch beim Lizenzerwerb
• Auch “UL-Stunden” können für eine LAPL/PPL-Ausbildung angerechnet warden, sofern
  das Luftfahrzeug die gleichen Charakteristika aufweist
• Hierfür wird eine vorherige Konsultation der Luftfahrtbehörde durch die DTO/ATO
  erforderlich

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Upcoming – NPA 2020-14 – in Planung

Auffrischungsschulungsinhalte gem. FCL.740.A

• Ergänzung um Stall recovery Strategien bei verschiedenen Stall-Szenarien

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NfL 2022-2-706 – Meldung von Ereignissen

• Umstellung auf das Meldesystem ECCAIRS 2.0
• Nutzung spätestens ab 15.02.2023
  verpflichtend
• BAF ist mit angebunden
• BFU und DAVVL muss weiterhin separat
  gemeldet werden.
• Meldungen an zuständige Behörde für
  Luftfahrtunternehmen,
  Ausbildungsorganisationen oder
  Flugplatzorganisationen bleiben unbeschadet.

       Florian Vogt                              18.02.2023
Meldung von Ereignissen - https://aviationreporting.eu/

                                                          Quelle: aviationreporting.eu

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Fortbildung  für Beauftragte  für Luftaufsicht
Have a good season and always happy landings!

Florian Vogt
www.wissenschaft-haefen.bremen.de

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