PILOTENTAG NORD FORTBILDUNG FÜR BEAUFTRAGTE FÜR LUFTAUFSICHT - FLORIAN VOGT FLORIAN VOGT - DAEC
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Quelle: Pixabay Pilotentag FortbildungNord für Beauftragte für Luftaufsicht Season Opener 2023 Florian Vogt www.wissenschaft-haefen.bremen.de Florian Vogt Florian Vogt 18.02.2023
Quelle: Pixabay Quelle: Pixabay FCL Fortbildung und SFCL für Beauftragte für Luftaufsicht Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Florian Vogt Verordnung (EU) 2018/1976 www.wissenschaft-haefen.bremen.de Florian Vogt 18.02.2023
FCL - Anrechnung von Stunden auf Luftsportgeräten im Motor- und Segelflug FCL.035 bzw. AMC1 SFCL.160 – Annex I Luftfahrzeuge • Nur für Verlängerungsvoraussetzungen, nicht für den Erwerb! • Alle Stunden (inkl. Starts und Landungen) auf Luftsportgeräten, welche einem SEP (same category and class) entsprechen, können für SEP angerechnet werden. • Gleiches gilt für TMG oder Segelflugzeuge • Auffrischungsschulung / Übungsflug muss dann auf SEP, TMG oder Segelflugzeug erfolgen (sofern keine anderweitige Genehmigung für eine ATO oder DTO besteht) • Neues Formular beachten, für die Meldung über eine erfolgte Verlängerung der Klassenberechtigung (NfL 2021-1-2238) Luftsportgeräte können weiterhin nicht als Ausbildungsluftfahrzeuge in einer ATO / DTO zugelassen werden Florian Vogt 18.02.2023
Überarbeitete NfL Handeinträge in Lizenzen NfL 2021-1-2238 vom 27.05.2021 Neues Formular! Florian Vogt 18.02.2023
Handeinträge in Lizenzen Grundsätze für Handeinträge: • Nur der:die Lehrberechtigte, welche:r die Auffrischungsschulung durchgeführt hat, darf den Handeintrag vornehmen. • Der Handeintrag kann auch später erfolgen, bspw. weil der:die Pilot:in noch nicht die 12h zusammen hat. • Die Auffrischungsschulung wird daher auch immer im Flugbuch des:der Pilot:in dokumentiert. • Erst bei Vorliegen aller Voraussetzungen darf der Handeintrag erfolgen und wird der Bericht hierüber an die zuständige Behörde übermittelt. • Es gibt keine Verpflichtung des:der Lehrberechtigten zum Handeintrag in die Lizenz. Achtet auf die korrekte Angabe des Gültigkeitszeitraums! Kein Eintrag in SPL , BPL oder LAPL-Lizenzen durch Lehrberechtigte! Florian Vogt 18.02.2023
Auffrischungsschulung – Inhalte (AMC1 FCL.740.A(b)(1)(ii) – Amdt. 9 18/03/20) • sollen auf den Inhalten einer Befähigungsüberprüfung basieren • abhängig von der Erfahrung und im Einvernehmen mit den Lizenzinhaber:innen Auffrischungsschulung als Chance, Schwächen zu trainieren. Gedanken machen über den Inhalt und den Umfang der Schulung. Diese kann gerne auch länger als 1h erfolgen. t Florian Vogt 18.02.2023
FCL.740 Gültigkeit und Erneuerung von Klassen- und Musterberechtigungen Erneuerung Für die Erneuerung einer Klassen- oder Musterberechtigung müssen Antragstellende alle folgenden Anforderungen erfüllen: 1. Beurteilung des Befähigungsniveaus bei einer DTO, einer ATO oder lehrberechtigten Person, wenn die Berechtigung SEP oder TMG höchstens drei Jahre abgelaufen ist; → Von der Beurteilung ist eine Bescheinigung erforderlich! 2. Sollte die Organisation oder die lehrberechtigte Person, die bzw. der die Beurteilung nach Nummer 1 durchgeführt hat, dies für notwendig erachten, müssen sie eine Auffrischungsschulung bei dieser Organisation oder bei dieser lehrberechtigten Person absolvieren. 3. Befähigungsüberprüfung mit Prüfer:in (nach Vorlage Bescheinigung von ATO/DTO/Lehrberechtigter) Florian Vogt 18.02.2023
FCL.915.FI FI-Voraussetzungen Ein Bewerber um ein FI-Zeugnis muss … für die FI(A): 1. Inhaber mindestens einer CPL(A) sein oder 2. mindestens Inhaber einer PPL(A) sein und i. abgesehen von dem Fall, dass ein FI(A) nur Ausbildung für die LAPL(A) erteilt, die Prüfung der theoretischen Kenntnisse für die CPL bestanden haben, die ohne Abschluss eines theoretischen CPL Ausbildungslehrgangs abgelegt werden kann und die nicht für die Erteilung einer CPL gültig ist, und… → ohne CPL-Theorieprüfung: FI(A) LAPL only Was/wer darf ausgebildet werden? Florian Vogt 18.02.2023
FCL.915.FI FI-Voraussetzungen Klare Interpretation und Aussage der EASA: • ausschließlich zur Ausbildung zum Erwerb einer LAPL(A) und • Erweiterung der Rechte (z.B. auf TMG, SEP, Kunstflug, Schleppen, etc.) und Auffrischungsschulungen einer LAPL(A). • Keine Erweiterung der Rechte und Auffrischungsschulungen von Lizenzinhabern PPL(A)/CPL(A)/MPL(A)/ATPL(A) möglich! Option: zusätzlich zur FI(A) LAPL only eine CRI(A) zu erwerben Florian Vogt 18.02.2023
EASA TR & license endorsement list https://www.easa.europa.eu/en/downloads/11737/en Florian Vogt 18.02.2023
Motorflug - Mitnahme von Fluggästen – 90 Tage Regelung FCL.060 Flugzeuge, Hubschrauber, Luftfahrzeuge mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und Luftschiffe. Ein Pilot darf ein Luftfahrzeug im gewerblichen Luftverkehr oder zur Beförderung von Fluggästen nur betreiben: als PIC oder als Kopilot, sofern er in den vorangegangenen 90 Tagen mindestens drei Starts, Landeanflüge und Landungen in einem Luftfahrzeug desselben Musters oder derselben Klasse oder in einem FFS, der dieses Muster oder diese Klasse nachbildet, als steuernder Pilot absolviert hat. Die drei Starts und Landungen müssen entsprechend den Rechten des Piloten im Betrieb mit mehreren Piloten oder einem Piloten absolviert werden und DUAL bleibt möglich Florian Vogt 18.02.2023
Motorflug - Mitnahme von Fluggästen – 90 Tage Regelung als PIC bei Nacht, wenn er i) in den letzten 90 Tagen mindestens einen Start, Landeanflug und Landung bei Nacht als steuernder Pilot in einem Luftfahrzeug desselben Musters oder derselben Klasse oder in einem FFS absolviert hat, der dieses Muster oder diese Klasse nachbildet, oder ii) eine gültige IR besitzt; Florian Vogt 18.02.2023
Segelflug - Fluggäste - SFCL.160 e) Beförderung von Fluggästen „90-Tage-Regel“ nach SFCL SPL-Inhaber:innen dürfen Fluggäste nur befördern, wenn sie in den vorangegangenen 90 Tagen als PIC mindestens: • drei Starts (launches) in Segelflugzeugen (ohne TMG) absolviert haben, sofern Fluggäste in Segelflugzeugen und nicht in TMG befördert werden sollen, oder • drei Starts und Landungen auf TMG absolviert haben, sofern Fluggäste in TMG befördert werden sollen. Für die Beförderung von Fluggästen bei Nacht auf einem TMG muss mindestens eine dieser Starts oder Landungen bei Nacht durchgeführt worden sein. Abweichend von alter LuftPersV und Teil-FCL! Florian Vogt 18.02.2023
LAPL-Rechte mit PPL Alle bestehenden Lizenzen beinhalten PPL/LAPL-Rechte • Verlust Medical I → PPL-Rechte können weiter ausgeübt werden • Verlust Medical II → LAPL-Rechte können weiter ausgeübt werden • Freiwillige Nutzung der LAPL-Rechte ebenfalls möglich Informationsblatt verfügbar Florian Vogt 18.02.2023
PPL mit LAPL-Rechten Als PPL(A)-Inhaber:in dürfen Sie weiterhin • einmotorige Land- und Wasserflugzeuge mit Kolbentriebwerk - SEP(land/sea) • Reisemotorsegler - TMG mit max. 2 to. MTOM mit max. 4 PoB als PIC fliegen (FCL.105.A). Die Berechtigungen Nachtflug – Night, Schleppberechtigungen ST(A) und ST(TMG) sowie BT(A) und BT(TMG), Bergflug – Mountain und Kunstflug – Aerobatic können ebenfalls weiter-hin genutzt werden. Allerdings dürfen Sie keine Rechte als Lehrberechtigte:r oder Prüfer:in wahrnehmen. Alle Klassen- und Musterberechtigungen mit Ausnahme der zuvor genannten dürfen nicht mehr geflogen werden. Auch die Instrumentenflugrechte – IR, EIR, BIR ruhen. Florian Vogt 18.02.2023
PPL mit LAPL-Rechten Vorteile: • Kein Lizenztausch erforderlich • > 50. Lebensjahr: mit LAPL-Tauglichkeit nur alle 24 Monate zur Tauglichkeitsuntersuchung Hürden: • Es gelten unmittelbar die LAPL-Ausübungsvoraussetzungen • Bei Ablauf der Berechtigungen ist eine Erneuerungen erforderlich • Achtung: SEP und TMG müssen separat mit einer Befähigungsüberprüfung erneuert werden. • Keine Verlängerungsmöglichkeit ruhender Rechte • Keine Ausübung der Rechte in Drittstaaten, da nicht ICAO-konform Florian Vogt 18.02.2023
PPL mit LAPL-Rechten Dringende Empfehlung (da es sich mit größter Wahrscheinlichkeit die Auslegung / Interpretation ändern wird): Alle Berechtigungen in der PPL gültig halten, sofern möglich !!! …und derzeit zusätzlich die Ausübungsvoraussetzungen LAPL erfüllen Florian Vogt 18.02.2023
LAPL – Flugzeuge - FCL.140.A LAPL(A) — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung Beispielrechnung zu den Ausübungsvoraussetzungen 2 Jahre 01.02.20 11.05.21 31.01.22 10 h Flugzeit 1h Flugzeit 1h Auffrischungsschulung 02.02.20 Es fehlt nun 1h Flugzeit 01.02.22 2 Jahre Florian Vogt 18.02.2023
LAPL-Rechte - FCL.140.A LAPL(A) — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung – Stolperfalle bei ATPL/CPL/MPL/PPL Lizenzen SEP gültig bis 31.03.2022 aber Tauglichkeit nur Klasse LAPL → fliegen mit LAPL-Rechten? 2 Jahre 15.01.20 07.02.20 12 h Flugzeit 06.02.20 31.03.22 1h Auffrischungs- schulung Trotz gültigem SEP innerhalb einer ATPL/MPL/CPL/PPL sind die Ausübungsvoraussetzungen des LAPL nicht erfüllt → es darf nicht geflogen werden! Florian Vogt 18.02.2023
SPL – Segelflugzeuge – SFCL.160 — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung Beispielrechnung zu den Ausübungsvoraussetzungen – Segelflugzeuge (ohne TMG) 24 Monate 13.03.20 15.10.20 12.03.22 6 h Flugzeit + 12 Starts 1 Start 2 Schulungsflüge mit FI(S) inkl. 2 Starts 14.03.20 Es fehlt nun 1 Start 13.03.22 24 Monate Florian Vogt 18.02.2023
SPL – Segelflugzeuge – SFCL.160 — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung Beispielrechnung zu den Ausübungsvoraussetzungen - TMG 24 Monate 13.03.20 15.10.20 12.03.22 10 h Flugzeit 1h Flugzeit 1h Schulungsflug (Übungsflug) mit FI(S) TMG 14.03.20 Es fehlt nun 1h Flugzeit 13.03.22 24 Monate Florian Vogt 18.02.2023
FCL.740 - vorzeitige Verlängerung von Klassenberechtigungen Entscheiden sich Piloten, die Verlängerungsanforderungen früher als in Punkt FCL.740.A, FCL.740.H, FCL.740.PL und FCL.740.As vorgeschrieben zu erfüllen (in den ersten 21 Monaten der Gültigkeit), beginnt die neue Gültigkeitsdauer am Tag der Befähigungsüberprüfung. → Vorzeitige Verlängerung nur mit Befähigungsüberprüfung! Florian Vogt 18.02.2023
FCL.740 - Erneuerung von Klassen- und Musterberechtigungen Erneuerung Für die Erneuerung einer Klassen- oder Musterberechtigung müssen Antragstellende alle folgenden Anforderungen erfüllen: 1. Beurteilung des Befähigungsniveaus bei einer DTO, einer ATO oder bei einer lehrberechtigten Person, wenn die Berechtigung SEP oder TMG höchstens drei Jahre abgelaufen ist; → Von der Beurteilung ist eine Bescheinigung erforderlich! 2. Sollte die Organisation oder die lehrberechtigte Person, die bzw. der die Beurteilung nach Nummer 1 durchgeführt hat, dies für notwendig erachten, müssen sie eine Auffrischungsschulung bei dieser Organisation oder bei dieser lehrberechtigten Person absolvieren. 3. Befähigungsüberprüfung mit Prüfer:in (nach Vorlage Bescheinigung von ATO/DTO/Lehrberechtigter) Florian Vogt 18.02.2023
FCL.740 Gültigkeit und Erneuerung von Klassen- und Musterberechtigungen Diese Beurteilung des Befähigungsniveaus benötigt nicht, wer: Antragstellende sind von den Anforderungen von Nummer 1 und 2 ausgenommen, sofern sie über eine gültige Berechtigung für dieselbe Luftfahrzeugklasse oder dasselbe Luftfahrzeugmuster verfügen, die in eine von einem Drittland nach Anhang 1 des Abkommens von Chicago erteilte Pilotenlizenz eingetragen ist, und sofern sie berechtigt sind, die mit dieser Berechtigung verbundenen Rechte auszuüben. Florian Vogt 18.02.2023
Quelle: Pixabay Ausländisch Fortbildung für registrierte Beauftragte Luftsportgeräte für Luftaufsicht Florian Vogt www.wissenschaft-haefen.bremen.de 18.02.2023
Ausländisch registrierte Luftsportgeräte §99 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120 Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen der Muster- und Verkehrszulassung. 18.02.2023
Quelle: Pixabay Low Fortbildung Approachfür Beauftragte für Luftaufsicht Florian Vogt www.wissenschaft-haefen.bremen.de Florian Vogt 18.02.2023
Low Approach AOPA - ANFLUG ZUM ÜBEN, NICHT ZUM ANGEBEN! • Sogenannte tiefe Anflüge (Low Approaches) sind Übungsanflüge in Anflug- bzw. Landekonfiguration, bei denen im Gegensatz zum Aufsetzen und Durchstarten (Touch and Go) nicht auf der Piste aufgesetzt wird, sondern der Anflug zu einem bestimmten Zeitpunkt „geplant“ abgebrochen und die Landebahn mittels Durchstarteverfahren (go around) in niedriger Höhe überflogen wird. • Tiefe Anflüge werden oft als ergänzende Flugverfahren genutzt, um An- und Abflugverfahren sowie Durchstartverfahren zu trainieren. Das Üben solcher Anflüge kann in Flugschulen, mit Ausbildenden oder Prüfenden sowie alleine stattfinden. • Die Ziffern SERA.3105 und SERA.5005 f) der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 geben den rechtlichen Rahmen zur Unterschreitung der Mindesthöhe vor: Florian Vogt 18.02.2023
Low Approach • Im Gegensatz zu dem tiefen Anflug ist der tiefe Überflug bzw. Vorbeiflug (Low Pass) nicht ohne weiteres erlaubt. Tiefe Überflüge zum Spaß ohne jegliches Trainingsziel in Reisekonfiguration sind ohne eine Erlaubnis gemäß § 37 Luftverkehrs-Ordnung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde zum Unterschreiten der Mindesthöhe nach SERA (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012) nicht erlaubt. Im Falle von tiefen Überflügen ohne Erlaubnis kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße eingeleitet werden. • Weitere Infos auch auf der Website der Luftfahrtbehörde Bremen. Florian Vogt 18.02.2023
Quelle: Pixabay NEWS – What‘s Fortbildung für Beauftragte new / upcoming für Luftaufsicht Florian Vogt www.wissenschaft-haefen.bremen.de Florian Vogt 18.02.2023
Reaktivierung der Umwandlungsberichte Umwandlungsberichte für alte, nationale Lizenzen sind in Erstellung: • Beiblätter • PPL(C) • PPL(D) • PPL national / ICAO Im Rahmen der Verordnungen ist eine Umwandlung von nationalen Lizenzen in Teil-FCL Lizenzen unter Bedingungen möglich. Derzeit werden Umwandlungsberichte zwischen den Luftfahrtbehörden abgestimmt und durch die EASA geprüft. Zeithorizont bis zum Geltungsbeginn: unbekannt Ziel: mit möglichst geringem Aufwand sollen alte Lizenzen reaktiviert werden können. Florian Vogt 18.02.2023
Sanktionsmaßnahmen gegen Russland Sanktionen bestehen weiterhin pauschal, auch bei doppelter Staatsbürgerschaft. VO (EU) 833/2014, VO (EU) 2022/334 FAQ EASA FAQ EU-KOM Es wird durch das BMDV weiterhin auf die EU- KOM eingewirkt, dass die Restriktionen für die allgemeine Luftfahrt gelockert werden. Florian Vogt 18.02.2023
Upcoming – NPA 2020-14 – in Planung Simpler, lighter and better Part-FCL requirements for general aviation: • Neue Regeln für kleine, einmotorige Flugzeuge mit einer oder einem Pilot:in mit elektrischem Antrieb; • Möglichkeit des Wechsels von der LAPL-Ausbildung in die PPL-Ausbildung • Integration der Nachtflugausbildung in die Fußgängerausbildung PPL • Klarstellungen im Trainingssyllabus für den LAPL(A) und den PPL(A) in Bezug auf spin avoidance training • Überarbeitung der Ausübungsvoraussetzungen für den LAPL(A) und für single-pilot single-engine class ratings (SESP) und Hubschrauber Musterberechtigungen • Zeithorizont: Q4 2022 Florian Vogt 18.02.2023
Upcoming – NPA 2020-14 – in Planung FCL.020 SOLO-Flüge • Klarstellung, dass neben dem Flugauftrag die erforderlichen Kenntnisse für das Luftfahrzeug erworben wurden → Empfehlung: erst mit bestandener Theoretische Prüfung und BZF/AZF sowie X-Checkflug mit anderem/r Lehrberechtigten bzw. Ausbildungleitung Anrechnung von Stunden auf Luftsportgeräten auch beim Lizenzerwerb • Auch “UL-Stunden” können für eine LAPL/PPL-Ausbildung angerechnet warden, sofern das Luftfahrzeug die gleichen Charakteristika aufweist • Hierfür wird eine vorherige Konsultation der Luftfahrtbehörde durch die DTO/ATO erforderlich Florian Vogt 18.02.2023
Upcoming – NPA 2020-14 – in Planung Auffrischungsschulungsinhalte gem. FCL.740.A • Ergänzung um Stall recovery Strategien bei verschiedenen Stall-Szenarien Florian Vogt 18.02.2023
NfL 2022-2-706 – Meldung von Ereignissen • Umstellung auf das Meldesystem ECCAIRS 2.0 • Nutzung spätestens ab 15.02.2023 verpflichtend • BAF ist mit angebunden • BFU und DAVVL muss weiterhin separat gemeldet werden. • Meldungen an zuständige Behörde für Luftfahrtunternehmen, Ausbildungsorganisationen oder Flugplatzorganisationen bleiben unbeschadet. Florian Vogt 18.02.2023
Meldung von Ereignissen - https://aviationreporting.eu/ Quelle: aviationreporting.eu Florian Vogt 18.02.2023
Fortbildung für Beauftragte für Luftaufsicht Have a good season and always happy landings! Florian Vogt www.wissenschaft-haefen.bremen.de Florian Vogt 18.02.2023
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