Planungsbericht zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
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Planungsbericht zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII Stand: November 2011 Beschluss: vom 19.01.2012 Vorlagennr.: 777/2012
Impressum: Landkreis Harz Jugendamt Sachgebiet Planung und Haushalt Sachgebiet Jugendarbeit/ erz. Kinder- und Jugendschutz Friedrich-Ebert-Str. 42 38820 Halberstadt Tel: 03941/ 5970 2110 Fax: 03941/ 5970 2171 email: jugendamt@kreis-hz.de Internet: www.kreis-hz.de
Planungsbericht Jugendarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ........................................................................................................... 6 2. Gesetzliche Grundlagen .................................................................................... 7 3. Ziele des Planes ................................................................................................11 4. Allgemeines .......................................................................................................11 4.1. Der Planungsraum im Rahmen der Jugendhilfeplanung......................................11 4.2. Die demografische Entwicklung des Landkreises Harz im Land Sachsen-Anhalt 14 4.2.1. Bevölkerungsentwicklung relevanter Altersgruppen ab dem Jahr 2005............................ 18 4.2.2. Entwicklungsverläufe relevanter Altersgruppen im Landkreis Harz nach der Untergliederung in ländlichen- und städtischen Raum ...................................................... 21 4.2.3. Entwicklungsverläufe in den Planungsräumen des Landkreises Harz 2005 bis 2009 ...... 22 4.2.3.1 Ländlicher Raum ................................................................................................................ 22 4.2.3.2 Städtischer Raum............................................................................................................... 23 4.3. Die Demographische Entwicklung jugendrelevanter Altersgruppen bis 2025 im Landkreis Harz in verschiedenen Darstellungen .................................................24 4.3.1. Entwicklungstendenzen in den Planungsräumen für die Altersgruppen 0 bis 17 Jahre und 18 bis 24 Jahre................................................................................................................... 25 4.4. Die Trägerlandschaft im Landkreis Harz .............................................................26 4.5. Die Finanzierung der Kinder - und Jugendarbeit .................................................29 4.5.1. Das Fachkräfteprogramm .................................................................................................. 31 5. § 11 SGB VIII - Die Jugendarbeit im Landkreis Harz .......................................36 5.1. Die Kategorisierung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit .................37 5.2. Die Beschreibung der Einrichtungen im Planungsraum .......................................38 6. § 12 SGB VIII - Förderung der Jugendverbände .............................................58 6.1. Förderung von Ferienfreizeiten ...........................................................................58 6.2. Förderung von Bildungsmaßnahmen ..................................................................58 6.3. Förderung von Einzelprojekten............................................................................58 6.4. Der Kreis- Kinder- und Jugendring Harz e.V. (KKJR Harz e.V.) ..........................59 6.5. Die Kreissportjugend der Kreissportbundes (KSB) Harz e. V. .............................60 7. § 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit ...................................................................63 7.1. Streetwork / Mobile Jugendsozialarbeit ...............................................................63 7.1.1. Die Situation im Landkreis Harz/ Bestandaufnahme Stand 2011 ...................................... 65 7.1.2. Ausblick .............................................................................................................................. 68 7.2. Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe .............................................................69 7.2.1. Netzwerkstelle "Schulerfolg sichern" ................................................................................. 69 7.2.2. Kompetenzagentur ............................................................................................................. 71 7.2.3. Projekt Schulverweigerung – Die 2. Chance ..................................................................... 73 7.3. Abenteuer & Erlebnispädagogik ..........................................................................76 7.3.1. Die Arbeitsgemeinschaft "Erlebnispädagogik" im Landkreis Harz .................................... 76 7.3.2. Abenteuer~ & Erlebnispädagogik als Methode in der sozialen Arbeit im Landkreis Harz 76 Seite 3 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit 8. § 14 SGB VIII - Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ........................78 8.1. Die konzeptionelle Ausrichtung des Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Harz ....................................................................................................................78 8.2. Suchtprävention ..................................................................................................83 8.2.1. Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle im Suchtmedizinischen Zentrum der Diakonie, Krankenhaus Harz GmbH in Wernigerode ........................................................ 84 8.2.2. Arbeiter- Samariter- Bund gemeinnützige Gesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH ...... 85 9. Allgemeiner Ausblick und Empfehlungen .......................................................87 Seite 4 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit Anlagenverzeichnis Anlage 1 - Fragebogen .........................................................................................................90 Anlage 2 - Zuschussverteilung im Haushaltsjahr 2010 in Euro .............................................93 Seite 5 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit 1. Einleitung Der Landkreis Harz wurde im Zuge der Kreisgebietsreform zum 01.07.2007 gegründet und setzt sich aus den Altlandkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie aus der Gemeinde Falkenstein zusammen. Die Gesamtfläche des Landkreises Harz umfasst 2.104 km2.. Damit ist der Landkreis Harz der größte Landkreis im Land Sachsen-Anhalt und einer der größten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bevölkerung des Landkreises betrug zum 31.12.2009 234.690 Einwohner. Der Landkreis hat wie viele andere Landkreise auch mit einem Bevölkerungsverlust zu kämpfen. Die Gesamtbevölkerung ist weiter zurückgegan- gen und damit auch der Anteil der Kinder und Jugendlichen. Eine Besserung der Situation wird für die nächsten 15 Jahre anhand der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des statistischen Landesamtes Sachen-Anhalt für den Landkreis Harz nicht erwartet. Gerade dort, wo demografische Entwicklungen zu einer Reduzierung des Anteils junger Menschen in der Bevölkerung führen ist ein besonderer Bedarf an Angeboten der Jugendar- beit geboten. Jugendarbeit stellt wichtige Entwicklungsräume und Sozialisierungsleistungen zur Verfügung, die weder in der Familie noch in der Schule erbracht werden können. Die weitgehend ehrenamtlich organisierten Jugendverbände sind Wertegemeinschaften, die Werteüberzeugungen an die nächste Generation weitervermitteln." (Quelle: Beschlussproto- koll JMK 2006-Anlage 4) Mit dem Verschieben der Bevölkerungsstrukturen verändern sich auch zunehmend die Fi- nanzstrukturen. Daher ist es besonders wichtig, dass die knappen öffentlichen Mittel zielge- nau zum Einsatz kommen. Ebenso wichtig ist aber auch, dass sich die Angebote der Jugendarbeit an dem regionalspe- zifischen Bedarf orientieren. Diese absehbaren Entwicklungstendenzen nahm der Landkreis Harz zum Anlass, den Teil- plan Jugendarbeit als wichtiges Handlungsfeld in der öffentlichen Jugendhilfe in der Priorität der Jugendhilfeberichte an vorderste Stelle zu setzen. Der Jugendhilfeausschuss als ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung hat in seiner Sit- zung am 19.06.2008 (Beschlussvorlage 189/2008) 5 Leitbilder beschlossen und damit dem Jugendamt klare Planungsziele und -aufträge erteilt. Über den Verlauf der Planung werden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses regelmäßig informiert. Im Leitbild 4 unterstützt der Jugendhilfeausschuss die Kinder- und -Jugendarbeit. Planungsauftrag Der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gesetzlich gemäß §§ 79, 80 SGB VIII verpflichtet, die Aufgaben der Jugendhilfeplanung umzusetzen. Dies gilt auch für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Basierend auf dem o. g. Leitbild 4 für die Kinder- und Jugendarbeit haben der Bereich Ju- gendhilfeplanung und der dazugehörige Fachbereich vom Jugendhilfeausschuss den Pla- nungsauftrag erhalten, für die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Harz den Bestand fest- zustellen, den Bedarf zu ermitteln und ggf. Schritte zur Bedarfsdeckung zu benennen. Mit der kommunalen Neugliederung der Gemeinden zum 01.01.2011 sind größere und ver- änderte Gebietskörperschaften entstanden, die den Menschen eine neue Identifikation ab- verlangen. Für eine bedarfsgerechte Planung ist es wichtig, die Entwicklungen in den neuen Seite 6 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit Gebietsstrukturen zu beobachten, zu analysieren, und damit auch Entwicklungen im Bereich der Kinder und - Jugendarbeit im Blick zu haben. Als Methode für die Planung wurde die Befragung gewählt. Mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens der 12 Fragen beinhaltet, wurden alle Träger von offenen Einrichtungen der Kinder und- Jugendarbeit im Landkreis Harz befragt. Für die Bearbeitung und Rücksendung der ausgefüllten Fragebögen war der Zeitraum von November 2009 bis Mai 2010 vorgese- hen. Neben den Fragebögen wurden von den Fachkräften der Jugendarbeit Vor Ort Gesprä- che mit den Einrichtungen verabredet. Aufgrund dessen kam es zu starken Verzögerungen in den Rückmeldungen der Fragebögen - bedingt durch problematische Terminabsprachen aber auch durch krankheitsbedingte Personalausfälle im Jugendamt selbst. Somit erstreckte sich der Erfassungszeitraum bis Juli 2010. Alle bis dato eingegangenen Daten wurden aus- gewertet, soweit sie verwertbar waren. Mit der Erfassung der eingegangenen Daten in elekt- ronischer Form wurde bereits im April 2010 begonnen. Der Fragebogen als Muster ist als Anlage 1 beigefügt. Die Berichterstattung ist im Jugend- hilfeausschuss vorgesehen. 2. Gesetzliche Grundlagen Für die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugend- schutz sind als gesetzliche Grundlagen die §§ 1, 8 und 9 sowie §11 bis § 15 SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu nennen, ebenso die Verfahrensvorschriften §§ 73 bis 78 SGB VIII. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier der Landkreis Harz) trägt die Gesamtverantwor- tung für die Jugendhilfe einschließlich der v. g. Planungsverantwortung. Dabei ist dafür Sor- ge zu tragen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Maßnahmen und Dienste rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein Bereich, der vor allem von der Träger- und Angebotsvielfalt lebt. Bei der Aufgabenerfüllung ist nach dem Subsidiaritätsprinzip gemäß § 4 SGB VIII den freien Trägern gegenüber den öffentlichen Trägern der Vorrang zu gewähren. Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass junge Men- schen aus einer großen Palette unterschiedlicher Angebote frei wählen können. Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung (§ 70 SGB VIII) hat der Landkreis Harz seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu beraten und zu unterstützen. § 1 SGB VIII - Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Zu den vorrangigen Aufgaben der Jugendhilfe gehört gemäß § 1 Absatz 3 SGB VIII: • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und zu unterstüt- zen • Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen • dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Fami- lien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen § 8 SGB VIII - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Gemäß Absatz 1 sind alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Seite 7 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit § 9 - Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe sind vor allem: die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachtei- ligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern. Der Gesetzgeber macht mit dieser Norm darauf aufmerksam, dass bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB VIII die unterschiedlichen Lebenslagen weiblicher und männli- cher Minderjähriger zu berücksichtigen sind. Je nach Altersgruppe bestehen geschlechts- spezifisch unterschiedlich differenzierte Hilfebedarfe und Benachteiligungen. Gerade in der Jugendarbeit ist es daher wichtig, auf spezielle Angebote für Jungen und Mädchen hinzuwir- ken. Daneben spielt auch vor dem Hintergrund des stetigen Wertewandels in der Gesell- schaft die Berücksichtigung sozialer und kultureller Bedürfnisse der Kinder eine große Rolle. § 11 SGB VIII - Jugendarbeit Gemäß § 11 Abs. 1 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Inte- ressen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und -gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zum so- zialen Engagement anregen und hinführen. Gemäß Absatz 2 wird die Jugendarbeit von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ange- boten. Sie umfasst bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientier- te Angebote. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Jugendarbeit gemäß Absatz 3 gehören: 1. Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitli- cher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung; Es werden die Bereiche der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung umfasst. Jugendbildung hat somit einen eigenständigen Bildungsauftrag als ergänzendes Angebot zum übrigen Bildungssystem (Schule). Der Bildungsauftrag orientiert sich am Alltag und an der Lebenswelt sowie an den Interessen der jungen Menschen. 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, Gerade die Jugendarbeit im Sport- und Freizeitbereich ist zu einem wichtigen Feld gewor- den, weil sie eine unverzichtbare Alternative zum konsumorientierten Freizeitmarkt darstellt. Attraktive Angebote der Jugendhilfe zur Unterstützung sportlicher Aktivitäten für die Kinder und Jugendlichen sind gut geeignet, jungen Menschen Hilfen für eine sinnvolle Freizeitge- staltung zu geben und sie mit ihrem Interesse in das gemeingesellschaftliche Leben aufzu- nehmen. Vor allem Sportvereine- und verbände bieten attraktive Angebote, was sich auch in deren Mitgliederzahlen widerspiegelt. Allerdings ist in der konkreten Planung und Umsetzung eine klare Trennung zur reinen sportpraktischen Tätigkeit zu ziehen. 3. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit Diese Formen der Jugendarbeit sollen einen Bezug zu wesentlichen Teilen der Lebenswelt junger Menschen herstellen. Dazu gehören: Seite 8 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit Arbeitsweltbezogene Angebote - hierunter ist das Aneignen von Kenntnissen über die Ar- beitswelt und die berufliche Integration zu verstehen. Im Vordergrund steht das Erfassen der Bedeutung der Arbeitswelt für das soziale Gefüge und den Lebensalltag. Schulbezogene Angebote - haben als Schwerpunkt bei der Gestaltung der Nachmittagsbe- treuung an Bedeutung gewonnen. Die schulbezogenen Angebote können, müssen aber nicht in der Schule stattfinden, haben aber grundsätzlich einen Bezug zur Schule. Angesichts wachsender Anforderungen an die Erziehung und Bildung von Kindern erhöht sich die Be- reitschaft zum Ausbau von Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schule. Vielfach handelt es sich um außerschulische Angebote, um Angebote der Jugendberatung, um Bildungsarbeit im Rahmen spezifischer Seminare, aber auch um Projekte der Prävention im Rahmen von Schulsozialarbeit. Projektarbeit in der Jugendarbeit ist nicht gleichzusetzen mit Maßnahmen der Schulsozialarbeit. Familienbezogene Jugendarbeit - als Feld der Kinder- und Jugendarbeit - legt ihr Augenmerk auf die Auseinandersetzung mit der familiären Situation der Kinder, aber auch in Hinsicht auf die Vorbereitung von Ehe und Familie. 4. Internationale Jugendarbeit Ziel ist die Auseinandersetzung und das Kennenlernen Gleichaltriger aus anderen Kultur- kreisen sowie internationaler Zusammenhänge. Die Angebote sollten so gestaltet sein, dass sie Eigenschaften wie Toleranz, Verständnis und Achtung des Anderen fördern. 5. Kinder- und Jugenderholung Angebote aus diesem Bereich richten sich jenseits touristischer Angebote an junge Men- schen, die durch gezielte Angebote zur Erholung und Entspannung hinsichtlich ihrer Ge- sundheit und körperlichen oder sozialen Entwicklung gestärkt werden sollen. 6. Jugendberatung Ziel der Jugendberatung ist die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewäl- tigung aktueller Konflikt - und Problemlagen. Jugendberatung ist nicht vorrangig auf be- stimmte Notlagen orientiert. Die Norm begründet die Eigenständigkeit der Jugendarbeit als ein eigenes Handlungsfeld im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und stellt klar, dass ein entsprechendes Angebot vor Ort bereitgestellt bzw. gefördert (vorwiegend finanziell) werden muss. Damit handelt es sich um keine freiwillige Aufgabe, sondern um eine klare und eindeutige Leistungsverpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe. Die Aufzählung der v. g. Schwerpunkte (Handlungsbereiche) ist ein offener Katalog, der nur einen Mindestbestand an Handlungsbereichen umfasst. Jugendarbeit hat somit den Auftrag, positive Lebensbedingungen für junge Menschen in ih- ren jeweiligen Lebensbezügen herzustellen. Defizite müssen ermittelt und benannt werden, um sie gegebenenfalls entsprechend den sozialen Bedürfnissen ausgleichen zu können. Die erforderlichen Angebote sind in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen. Seite 9 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit § 12 SGB VIII Förderung der Jugendverbände § 12 Abs. 1 SGB VIII regelt, dass die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen, unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens, nach Maßgabe § 74 zu fördern ist. Voraussetzung hierfür ist, dass • der Kinder- und Jugendbereich über eigene Beschlussgremien und Leitungen ver- fügt, • Kinder- und Jugendliche die Möglichkeit des Erwerbs voller Mitgliedsrechte haben und • der Kinder- und Jugendbereich wenigstens über finanzielle Ressourcen selbstbe- stimmt verfügen kann. Gemäß § 12 Abs. 2 SGB VIII wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer ausgelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, kann sich aber auch an andere junge Men- schen wenden. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit Die Jugendsozialarbeit richtet gemäß Absatz 1 ihre Angebote an junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Zu dem Angebotsspektrum gehören: • sozialpädagogische Hilfen zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbil- dung, der Eingliederung in die Arbeitswelt und ihrer sozialen Integration (§ 13 Abs. 1 Satz 2). • soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Pro- gramme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angebo- ten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Men- schen Rechnung tragen (§ 13 Abs. 2 ). • bei Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der be- ruflichen Eingliederung, dass den jungen Menschen Unterkünfte in sozialpädago- gisch begleiteten Wohnformen angeboten werden (§ 13 Abs. 3). § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen gemäß Absatz 1 Angebote des erzie- herischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Laut Absatz 2 sollten die Maßnahmen: • junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verant- wortung gegenüber ihren Mitmenschen führen • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz richtet sich mit seinen Angeboten an die jungen Menschen und die Erziehungsberechtigten. Hier hat die Jugendhilfe die Aufgabe, durch ge- eignete Beratung und Informationen der Erziehungsberechtigten und der jungen Menschen Gefährdungen vorzubeugen. Seite 10 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit 3. Ziele des Planes Schwerpunkte für die Gesamtplanerstellung wurden im Unterausschuss Jugendhilfeplanung beraten und beschlossen. Diese liegen u. a. auf folgenden Punkten: 1. den Bestand an Trägern und Einrichtungen in seiner Gesamtheit zu erfassen, 2. den Bestand an Einrichtungen zu kategorisieren 3. regionale und allgemeine Handlungsempfehlungen zu entwickeln. zu 1. Pläne zur Jugendarbeit existierten bereits in den Altlandkreisen Halberstadt, Quedlin- burg und Wernigerode. Um sich jedoch einen Überblick über alle Träger und Einrichtungen der offen Kinder- und Jugendarbeit zu verschaffen und um daraus weitere Maßnahmen u. a. für ein verbesserte Förderpraxis gewinnen zu können, wurde es als wichtig erachtet, einen Gesamtplan zu erstellen. zu 2. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Kategorisierung des Bestandes an Einrichtun- gen. zu 3. Da eine Vor Ort Besichtigung aller Einrichtungen des Landkreises Harz erfolgte, ist im Zuge der verbalen Beschreibung der Planungsräume nach einer festgelegten Systematik geplant, Vorschläge und Empfehlungen für die einzelnen regionalen Planungsräume heraus- zuarbeiten. Weiterhin wird der Versuch unternommen, allgemeine Handlungsempfehlungen - bezogen auf den Landkreis Harz - als Grundlage für eine Fortschreibung des Planes zu entwerfen. 4. Allgemeines 4.1. Der Planungsraum im Rahmen der Jugendhilfeplanung Zum Zeitpunkt der Kreisgründung, im Juli 2007, bestand der Landkreis Harz aus 77 Städten und Gemeinden. Diese wurden im Zuge der abgeschlossenen Gemeindegebietsreform zum 01. Januar 2011 flächendeckend in neue Strukturen zusammen geschlossen. Es entstanden 13 Einheitsgemeinden und eine Verbandsgemeinde. Von der Planungsgruppe - bestehend aus Mitgliedern des Unterausschusses Jugendhilfe- planung, der Jugendamtsleiterin, der Jugendhilfeplanerinnen und der Sachgebietsleiterin des Fachbereiches - wurde bestimmt, das Planungsgebiet kleinräumig zu gliedern. Es wurde festgelegt, dass die seit 01.01.2011 bestehenden Gebietsstände als Bezugsgröße für die (regionalen) Planungsräume dienen sollen. Auf diese Weise wird es möglich sein, im Rah- men fortführender Planungen Entwicklungen und Tendenzen besser darstellen zu können. Der Landkreis Harz wurde somit in 14 Planungsräume untergliedert. Der Planungsraum wird auch die Bezugsgröße für den Einsatz der personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen sein. Seite 11 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuordnung der 14 Planungsräume und deren Bevölke- rungszahlen zum 31.12.2009: Planungs- Bevölkerung raum Einheitsgemeinde/ Verbandsgemeinde (31.12.2009) Stadt Osterwieck mit Berßel, Bühne, Dar- desheim, Deersheim, Hessen, Lüttgenrode, Osterode am Fallstein, Osterwieck, Rhoden, Rohrsheim, Schauen, Veltheim, Wülperode, 1 Zilly 12.195 Gemeinde Huy mit Aderstedt, Anderbeck, Badersleben, Dedeleben, Dingelstedt, Ei- lenstedt, Eilsdorf, Huy-Neinstedt, Pabstorf, 2 Schlanstedt, Vogelsdorf 7.910 Gemeinde Nordharz mit Abbenrode, Danstedt, Heudeber, Langeln, Schmatzfeld, 3 Stapelburg, Veckenstedt, Wasserleben 8.438 Stadt Halberstadt mit Aspenstedt, Athenstedt, Emersleben, Klein Quenstedt, Langenstein, Schachdorf Ströbeck, 4 Sargstedt 42.626 Verbandsgemeinde Vorharz mit Ditfurt, Groß Quenstedt, Harsleben Hedersleben, 5 Schwanebeck, Selke-Aue, Wegeleben 13.665 6 Stadt Ilsenburg mit Darlingerode, Drübeck 9.676 Stadt Wernigerode mit Benzingerode, Mins- 7 leben, Reddeber, Schierke, Silstedt 36.580 Stadt Blankenburg mit Börnecke, Cat- tenstedt, Derenburg, Heimburg, Hüttenrode, 8 Timmenrode, Wienrode 21.838 Stadt Quedlinburg mit Bad Suderode, 9 Gernrode, Rieder 28.299 Stadt Oberharz am Brocken mit Benneckenstein, Elbingerode, Elend, Has- selfelde, Königshütte, Rübeland, Sorge, 10 Stiege, Tanne, Trautenstein 12.110 Stadt Thale mit Allrode, Altenbrak, Fried- richsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Trese- burg, Warnstedt, Weddersleben, Wester- 11 hausen 19.136 12 Stadt Ballenstedt mit Badeborn, Radisleben 7.914 Stadt Harzgerode mit Dankerode, Harz- gerode, Güntersberge, Königerode, Schielo, 13 Siptenfelde, Neudorf, Straßberg 8.732 Stadt Falkenstein mit Endorf, Ermsleben, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, 14 Reinstedt, Wiesenrode 5.799 Summe 234.918 Quelle: Einwohnermeldeämter Seite 12 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit Landkreis Harz - Bevölkerung 2010 nach Planungsräumen 45.000 42.794 40.000 35.000 34.673 30.000 28.606 Bevölkerung 25.000 22.128 20.000 19.474 15.000 13.579 12.414 12.201 10.000 9.785 8.836 8.378 7.990 7.950 5.000 5.882 0 Huy Harzgerode Oberharz a. Nordharz Vorharz Halberstadt Ballenstedt Osterwieck Ilsenburg Blankenburg Quedlinburg Thale Falkenstein Wernigerode Brocken 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Planungsräume Quelle: Stala LSA, eigene Erhebungen Weiterhin wurden die Planungsräume in "ländlichen und städtischen Raum" untergliedert mit dem Ziel, auf diese Weise die Planungsräume vergleichbarer zu machen und ggf. Besonder- heiten und Unterschiede besser herausstellen zu können. Zuordnung zum: A) Städtischen Raum B) Ländlichen Raum Planungsraum Stadt/Gebiet Planungsraum Stadt/Gebiet 4 Halberstadt 1 Osterwieck 7 Wernigerode 2 Huy 9 Quedlinburg 3 Gemeinde Nordharz 8 Blankenburg 5 VG Vorharz 11 Thale 6 Ilsenburg 12 Ballenstedt 13 Harzgerode 14 Falkenstein Zur Sicherung der zielorientierten Planungsarbeit, wurden die Arbeitsschritte zeitlich aufei- nander abgestimmt und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung beraten und beschlossen. Seite 13 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit 4.2. Die demografische Entwicklung des Landkreises Harz im Land Sachsen-Anhalt Voraussichtliche Bevölkerungsveränderung im Land Sachsen-Anhalt 2008 zu 2025 300.000 250.000 200.000 150.000 Bevölkerung 100.000 50.000 0 Mansfeld-Südharz Magdeburg Jerichower Land Altmarkkreis Salzwedel Harz Salzlandkreis Dessau-Roßlau Halle Anhalt-Bitterfeld Börde Burgen-LK Stendal Saalekreis Wittenberg -50.000 -100.000 Kreisfreie Städte und Landkreises Basisjahr 2008 Prognosejahr 2025 Bev-Veränderung absolut Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Stala LSA), 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose (5. RBP) Die erwartete Bevölkerungsentwicklung im Land Sachsen-Anhalt und im Landkreis Harz zeigt die v. g. grafische Darstellung. Im Zeitraum 2008 bis 2025 erwartet das Land Sachsen- Anhalt einen Bevölkerungsverlust von knapp 19 Prozent. Im Landkreis Harz wird ein Bevöl- kerungsrückgang von insgesamt 20 Prozent prognostiziert und liegt mit ca. 1 Prozent leicht über dem Landesdurchschnitt. Ein geringerer Bevölkerungsrückgang wird nur für die Städte Magdeburg und Halle erwartet. Wie sich die Bevölkerungsentwicklung 2010 bis zum Jahr 2025 in den Planungsräumen des Landkreises Harz auswirkt, zeigt die nachfolgende Grafik. Die Bevölkerungsverluste treffen alle Regionen des Landkreises Harz, allerdings werden für die Regionen Harzgerode, Thale und Oberharz mit mehr als - 21 % besonders hohe Bevöl- kerungsdefizite prognostiziert. Der geringste Bevölkerungsverlust wird für die Gemeinde Nordharz mit nur - 14, 8 % erwartet. Seite 14 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit 5. regionalisierte Bevölkerungsprognose 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 - uy z z e z t dt de rg ck rg g n e d ar ar ar al ur i od te te a bu bu ie H ro Th rh rh dh st b s ns er w e en in en en er be Vo or er zg g lle dl lb Ils k ni lk O st N ue ar an Ba Ha er Fa O H Q Bl W Veränderung in % Ort 2010 2015 2020 2025 2010 - 2025 Ballenstedt 7.836 7.313 6.784 6.226 -20,5% Blankenburg 21.862 20.621 19.298 17.838 -18,4% Falkenstein 5.812 5.479 5.113 4.714 -18,9% Halberstadt 42.316 40.126 37.814 35.216 -16,8% Harzgerode 8.716 8.145 7.535 6.869 -21,2% Huy 7.891 7.445 6.993 6.522 -17,3% Ilsenburg 9.672 9.154 8.611 8.019 -17,1% Nordharz 8.298 7.918 7.516 7.069 -14,8% Oberharz 12.230 11.349 10.460 9.548 -21,9% Osterwieck 12.072 11.485 10.860 10.149 -15,9% Quedlinburg 28.257 26.648 24.947 23.074 -18,3% Thale 18.552 17.292 15.993 14.606 -21,3% VG Vorharz 13.531 12.921 12.246 11.472 -15,2% Wernigerode 34.189 32.041 29.911 27.624 -19,2% _Lk Harz 231.859 218.813 205.111 190.061 -18,0% Quelle: Stala LSA, 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Seite 15 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit Was heißt Demografischer Wandel? Demografischer Wandel als Definition beschreibt in Deutschland die „Überschreitung der Sterberate gegenüber der Geburtenrate“ seit Mitte des 20. Jahrhunderts. (Quelle: wikipedia) Die nachfolgende Darstellung enthält die Entwicklungsverläufe der Geburten- und Sterbefälle sowie die Zuzüge und Wegzüge in den Jahren 2005 bis 2009 im Landkreis Harz. Ersichtlich ist, dass die Sterbefälle im Verhältnis zu den Geburtenfällen fast doppelt so hoch ist. Das Verhältnis der Zuzüge zu den Wegzügen hat sich leicht angenähert, dennoch ist die Zahl der Wegzüge mit 1366 Personen höher gegenüber der Zahl der Zuzüge. Gegenüberstellung Geburten - Sterbefälle, Zuzüge - Wegzüge 14.000 2005 2006 2007 2008 2009 12.000 12.229 11.890 11.893 11.794 11.503 10.929 10.000 10.203 10.137 10.032 9.998 8.000 Anzahl 6.000 4.000 3.212 3.215 3.120 3.106 3.103 2.000 1.750 1.681 1.628 1.617 1.540 0 Geburten Sterbefälle Zuzüge Wegzüge Quelle: Stala LSA - LK Harz Seite 16 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit Jugend- und Altenquotient im Landkreis Harz Jugend- und Altenquotienten messen die Relationen der jüngeren bzw. der älteren Bevölke- rung zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (hier: von 20 bis 65 Jahren) (Stala LSA) Wenn auch die Jugendquote bis 2025 recht konstant bleibt, steigt der Altenquotient stark an. Demnach werden 2025 wesentlich mehr Seniorinnen und Senioren der Bevölkerung im er- werbsfähigen Alter gegenüberstehen. Entwicklung Jugend- und Altenquotient 2008 zu 2025 70 60 50 40 61,8 40,1 30 Altenquotient 20 24,4 26,5 10 Jugendquotient 0 2008 2025 Jugendquotient Altenquotient Quelle: Stala LSA, 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Seite 17 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit 4.2.1. Bevölkerungsentwicklung relevanter Altersgruppen ab dem Jahr 2005 Zielgruppe der Kinder- und Jugendarbeit sind nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) alle jungen Menschen, die noch nicht 27 Jahre alt sind. Kinder sind gem. § 7 Absatz 1 Ziffer 1 SGB VIII alle, die noch unter 14 Jahre alt sind. Als Jugendliche werden im selben Artikel, Ziffer 2 diejenigen bezeichnet, die zwischen 14 und 18 Jahre alt sind. Die Gesamtbevölkerung des Landkreises Harz betrug 2005 247.465 Personen und ging bis 2009 auf 234.690 Personen zurück. Die Bevölkerung minimierte sich um 12.775 Personen. Betrug der Anteil der Kinder und Jugendlichen von 0 bis unter 27 Jahre 2005 noch 25 Pro- zent - waren es 2009 nur noch 22, 5 Prozent. Der Anteil der Minderjährigen (0 bis unter 18 Jahre) betrug 2005 noch 14 Prozent - 2009 nur noch 12,5 Prozent. In der Bundesrepublik Deutschland waren 2010 16,5 Prozent der über 81 Millionen Menschen jünger als 18 Jahre. Damit liegt der Rückgang der Minderjährigen im Landkreis Harz stark unter dem Bundes- durchschnitt - spiegelt jedoch den Trend des besonders hohen Rückgang an Kindern und Jugendlichen in den neuen Bundesländern wieder. (Vergleichs-Quelle: Bericht der Bundesstatistik zur Lebenslage von Kinder und Jugendlichen in Deutschland 2010/ Bericht- Volksstimme vom 04.08.2011 ) Kinder und Jugendliche ab 2005 nach Altersgruppen 20000 18000 16000 14000 12000 10000 8000 6000 4000 2000 0 0
Planungsbericht Jugendarbeit Kinder und Jugendliche ab 2005 nach Altersgruppen und Geschlecht 10000 9000 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 0
Planungsbericht Jugendarbeit Darstellung - Anteil der Kinder und Jugendlichen des Landkreises Harz 2009 im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in den Planungsregionen Anteil der 10 bis 27 Jährigen an der Gesamtbevölkerung zum Durchschnitt im Landkreis Harz 17,5% 17,2% 17,0% 16,8% 16,6% 16,6% 16,5% 16,3% 16,3% 16,1% 16,0% 15,9% 16,0% 15,7% 15,5% 15,2% 15,1% 15,0% 15,0% 14,9% 14,8% 14,5% 14,0% 13,5% rg e rg dt n de dt z z ck e rg z e uy ar od ar ei ar od al te ta bu bu bu ie ro H st dh rh Th rh ns er rs nr w en in ge en en be Vo be zg or er er lle dl nk ni Ils lk O N st G ue ar al Ba er Fa la O H H Q W B Quelle: Stala LSA; eigene Erhebungen Der Anteil der Kinder und Jugendlichen von 10 bis unter 27 Jahren im Landkreis Harz betrug 2009 durchschnittlich 16 Prozent. Der Durchschnittwert wird besonders in den Regionen Harzgerode (14,8 %) und Thale (14,9 %) unterschritten. In der Gemeinde Nordharz dagegen ist der Anteil an Kindern und Jugendlichen zum Ge- samtdurchschnitt mit 17,2 % besonders hoch. Eine Begründung bezüglich des hohen Anteils an Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde Nordharz könnte unter anderem auf eine mög- liche Abwanderung städtischer Bewohner ins Umland aufgrund von günstigem Baulandan- geboten in den 90er Jahren zurückzuführen sein. Seite 20 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit 4.2.2. Entwicklungsverläufe relevanter Altersgruppen im Landkreis Harz nach der Untergliederung in ländlichen- und städtischen Raum Entwicklung der Einwohnerzahlen der 6- bis unter 27- Jährigen im Landkreis Harz Ländlicher und Städtischer Raum 2005 2006 2007 2008 2009 20.000 19.673 19.649 19.026 18.757 17.589 16.687 16.593 16.000 16.389 15.132 12.000 13.320 Anzahl 8.000 4.000 3.672 3.645 3.603 3.600 3.493 3.460 3.428 3.381 3.330 3.281 3.233 3.208 3.171 3.133 3.093 3.037 2.983 2.962 2.956 2.946 0 6
Planungsbericht Jugendarbeit 4.2.3. Entwicklungsverläufe in den Planungsräumen des Landkreises Harz 2005 bis 2009 4.2.3.1 Ländlicher Raum Entwicklung der Einwohnerzahlen der jugendrelevanten Altersgruppe (10- bis unter 21- Jährigen) nach Planungsräumen im Landkreis Harz - Ländlicher Raum 1.800 2005 2006 2007 2008 2009 1.735 1.577 1.500 1.525 1.472 1.415 1.413 1.364 1.287 1.285 1.262 1.200 1.187 1.183 1.121 1.116 1.104 1.078 1.059 1.041 1.035 1.021 Anzahl 985 982 968 956 900 932 926 894 876 865 862 850 837 824 822 793 765 749 748 713 688 684 670 600 613 584 527 300 0 Falkenstein Ballenstedt Harzgerode Ilsenburg Nordharz Oberharz Osterwieck Huy Vorharz Quelle: Stala LSA Entwicklung der Altersgruppen 10 - 21 Jahre im Landkreis Harz - Ländlicher Raum in Prozent 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% Ballenstedt Falkenstein Harzgerode Huy Ilsenburg Nordharz Oberharz Osterwieck Vorharz 2005 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 2006 93,51% 93,97% 88,95% 91,28% 92,86% 93,01% 92,66% 92,66% 90,89% 2007 87,55% 85,97% 78,35% 83,25% 86,35% 87,44% 84,26% 85,73% 81,56% 2008 80,02% 81,91% 67,84% 80,51% 78,14% 81,40% 73,18% 80,37% 74,18% 2009 71,55% 73,91% 62,32% 73,26% 73,51% 74,88% 67,87% 73,23% 68,41% Quelle: Stala LSA, eigene Erhebungen Seite 22 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit 4.2.3.2 Städtischer Raum Entwicklung der Einwohnerzahlen der jugendrelevanten Altersgruppe (10- bis unter 21- Jährigen) nach Planungsräumen im Landkreis Harz - Städtischer Raum 5.000 2005 2006 2007 2008 2009 4.926 4.500 4.566 4.274 4.000 3.955 3.848 3.661 3.500 3.524 3.377 3.289 3.000 3.095 3.045 2.810 Anzahl 2.793 2.500 2.578 2.480 2.352 2.323 2.246 2.000 2.108 2.034 1.880 1.861 1.736 1.663 1.500 1.520 1.000 500 0 Halberstadt Wernigerode Quedlinburg Blankenburg Thale Quelle: Stala LSA, eigene Erhebungen Entwicklung der Altersgruppe der 10 bis 21 Jährigen im Landkreis Harz - städtischer Raum in Prozent 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% Blankenburg Halberstadt Quedlinburg Thale Wernigerode 2005 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 2006 93,67% 92,69% 91,65% 90,56% 91,58% 2007 85,00% 86,76% 83,21% 82,86% 85,47% 2008 75,81% 80,29% 76,34% 74,04% 79,13% 2009 70,00% 74,32% 69,65% 67,68% 72,58% Seite 23 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit 4.3. Die Demographische Entwicklung jugendrelevanter Altersgruppen bis 2025 im Landkreis Harz in verschiedenen Darstellungen Altersgruppe der 6 bis 21 Jährigen Demographische Entwicklung der 6- bis unter 21- Jährigen im Landkreis Harz - absolute Zahlen - 16.000 13.516 13.468 13.375 13.361 13.290 13.166 13.153 13.126 13.007 12.991 12.931 12.822 12.773 12.749 12.653 12.619 12.534 12.466 14.000 12.000 8.712 10.000 Anzahl 7.016 6.788 6.751 6.639 6.578 6.526 6.525 6.510 6.514 8.000 6.494 6.367 6.206 6.035 7.093 5.852 5.653 5.439 5.230 7.111 6.000 5.804 4.000 4.919 4.829 4.760 4.719 4.714 4.646 4.574 4.537 4.460 4.341 4.284 4.099 3.945 3.833 3.826 2.000 - 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 6- bis unter 10- Jährige 10- bis unter 18- Jährige 18- bis unter 21- Jährige Quelle: Stala LSA, 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose (5. RBP) Altergruppe der 10 bis 27 Jährigen Kinder und Jugendliche nach Altersgruppen 18000 16000 14000 12000 10000 8000 6000 4000 2000 0 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 0 00 01 1 01 01 01 01 01 01 01 01 02 02 02 2 02 02 20 20 20 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 10-14 14-16 16-18 18-21 21-27 Quelle: Stala LSA, 5. RBP Seite 24 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit 4.3.1. Entwicklungstendenzen in den Planungsräumen für die Altersgruppen 0 bis 17 Jahre und 18 bis 24 Jahre Veränderung Veränderung in % 2010 - der Alters- Ort Altersgruppe 2010 2015 2020 2025 2025 gruppe 0-24 Ballenstedt 0-17 1.004 917 778 633 -37,0% 18-24 506 246 308 300 -40,7% -38,3% Blankenburg 0-17 2.719 2.789 2.645 2.389 -12,1% 18-24 1.302 608 720 816 -37,3% -20,3% Falkenstein 0-17 676 613 505 440 -34,8% 18-24 369 190 231 170 -53,8% -41,5% Halberstadt 0-17 5.546 5.679 5.398 4.861 -12,4% 18-24 2.911 1.353 1.485 1.613 -44,6% -23,5% Harzgerode 0-17 949 905 813 658 -30,6% 18-24 520 236 251 286 -45,0% -35,7% Huy 0-17 1.035 1.035 951 861 -16,8% 18-24 488 268 313 282 -42,3% -25,0% Ilsenburg 0-17 1.267 1.240 1.129 970 -23,4% 18-24 615 282 357 375 -39,0% -28,5% Nordharz 0-17 1.266 1.214 1.066 875 -30,9% 18-24 566 264 373 389 -31,3% -31,0% Oberharz 0-17 1.372 1.264 1.139 996 -27,4% 18-24 719 388 402 378 -47,4% -34,3% Osterwieck 0-17 1.712 1.694 1.493 1.259 -26,5% 18-24 766 373 480 523 -31,7% -28,1% Quedlinburg 0-17 3.627 3.626 3.263 2.818 -22,3% 18-24 1.874 834 1.004 1.107 -40,9% -28,6% Thale 0-17 2.072 2.007 1.788 1.501 -27,6% 18-24 1.106 510 593 630 -43,0% -32,9% Wernigerode 0-17 4.088 4.059 3.687 3.128 -23,5% 18-24 2.427 937 1.117 1.228 -49,4% -33,1% Lk Harz* 0-17 29.275 29.254 26.913 23.595 -19,4% 18-24 15.086 6.909 8.160 8.643 -42,7% -27,3% Quelle: Stala LSA, eigene Erhebungen des LK Harz "kleinräumliche Berichterstattung Berichtsjahr 2010" * Die Tabelle enthält nicht die VG Vorharz. Die vorliegenden Daten des Statistischen Landesamtes wurden dem Arbeitsmaterial "Bevölkerungsvorausberechnungen nach Altersgruppen für die Einheitsgemeinden 2009 bis 2025" entnommen, die nur für Einheitsgemeinden erstellt wurde. Die Altersgruppe der 0 bis unter 18 Jährigen sinkt bis 2025 um voraussichtlich fast 20% ge- genüber 2010, in der Altersgruppe der 18 bis 24 Jährigen wird ein Rückgang um bis zu 42 Prozent erwartet. Der demografische Wandel im Kinder- und Jugendbereich wird sich somit erwartungsgemäß in allen Regionen des Landkreises bemerkbar machen. Insgesamt werden voraussichtlich die Regionen Falkenstein und Ballenstedt mit einem enormen Bevölkerungsverlust in der Altersgruppe der 0 bis 25 Jährigen zu kämpfen haben. Seite 25 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit Diese Entwicklungen werden auch in der künftigen Kinder- und Jugendarbeit zu berücksich- tigen sein. 4.4. Die Trägerlandschaft im Landkreis Harz Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die örtlichen und überörtlichen Träger. Örtliche Trä- ger sind die Kreise und kreisfreien Städte (§ 69 SGB VIII). Die Trägerlandschaft im Landkreis Harz ist vielfältig und setzt sich aus freien und kommuna- len Trägern zusammen. Die freien Träger der Jugendarbeit sind Kirchen, Jugendverbände und deren Untergliede- rungen und sonstige öffentlich anerkannte freie Träger (Quelle: Wikipedia). Im Landkreis Harz wurden zu Beginn der Bestandserhebung insgesamt 87 Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit von kommunalen als auch freien Trägern in Form von Ein- richtungen vorgehalten. Das folgende Diagramm zeigt die Verteilung in den Planungsräumen. In der Darstellung ist der Planungsraum (2) "Gemeinde Huy" nicht enthalten. In der Einheitsgemeinde Huy werden zurzeit keine Angebote in Form von Einrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wer- den, vorgehalten. Die Trägerorganisation Einrichtungen / Freie Träger [29] Einrichtungen / Kommunale Träger [58] 12 10 3 8 5 1 7 6 6 7 7 4 7 7 7 3 6 1 5 2 3 3 2 2 2 1 1 1 0 Harzgerode Nordharz Oberharz Vorharz Ballenstedt Falkenstein Ilsenburg Halberstadt Quedlinburg Blankenburg Thale Osterwieck Wernigerode Quelle: Angaben der Träger / Fragebogen Einen besonders hohen Anteil an kommunalen Trägern bzw. Angeboten weisen die ländli- chen Regionen auf. Im städtischen Bereich wiederum sind mehr freie Träger tätig. In den Städten Wernigerode und Quedlinburg ist die Trägerstruktur zwischen kommunalen und Seite 26 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit freien Trägern ausgewogen. Insgesamt ist der Anteil der kommunalen Träger doppelt so hoch wie der der freien Träger. Ende 2010 hat sich der Bestand der Angebote insgesamt auf 86 reduziert, da eine Einrich- tung (Haus der Familie in der Stadt Halberstadt) geschlossen wurde. Die Nutzerstruktur Eine konkrete Auswertung der Nutzerstruktur war aus den Fragebögen zur Bestandserhe- bung nicht möglich. Eine Erfassung der Nutzer-Anwesenheit über einen längeren Zeitraum erfolgte nicht bzw. war nicht Bestandteil der Erfassung. Die zur Verfügung gestellten Daten beruhen ausschließlich auf Angaben der Träger im Fra- gebogen. Die Auswertung ergab, dass die Besucherzahlen in der Regel geschätzt wurden und somit die Datenlage nicht valide ist. Das folgende Diagramm enthält eine Auswertung der gemeldeten Nutzerzahlen. Die Daten wurden untergliedert in die Wochentage Montag bis Donnerstag; Freitag bis Samstag und Sonntag. Wenn auch die Werte geschätzt wurden, so ist doch klar ersichtlich, welche Ein- richtungen insgesamt besonders hoch frequentiert werden. Hohe Besucherzahlen meldeten vor allem die Einrichtungen in den Städten Quedlinburg, Halberstadt, Wernigerode und Blan- kenburg. An den Wochentagen und auch Freitag/Samstag werden in allen erfassten Regionen die Einrichtungen gut besucht. Sonntags haben nicht alle Einrichtungen geöffnet. Darstellung - Durchschnittliche Besucherzahlen in der Woche entsprechend der Einrich- tungsangebote innerhalb der Planungsräume: Durchschnittliche Besucherzahlen in der Woche nach Regionen 1200 1000 800 600 400 200 0 e z rz z e e rg t dt g in k g de ed ar al ar ec od od ur ur te a ta bu ro Th rh rh dh st nb b wi ns nr er rs en in ge n be Vo or be er er zg ke lke lle dl Ils ni N O st G ue ar al an Ba Fa er O H H Q Bl W Mo -Do Fr-Sa Sonntag Quelle: Angaben der Träger / Fragebogen Seite 27 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit Verhältnis der Nutzer zur altersgleichen Bevölkerung In den nachfolgenden Diagrammen wurden die vorhandenen Angaben ins Verhältnis zu der altersgleichen Bevölkerung gesetzt, um so tendenzielle Verhältnisse zu erhalten. Dabei wur- de wiederum untergliedert in ländlichen und städtischen Raum. Die Nutzer der Altersgruppen 14 bis 18 Jahre und 18 bis unter 21 Jahre sind im Verhältnis zur altersgleichen Bevölkerung besonders hoch und spiegeln sich im gesamten Landkreis- gebiet wieder. Ländlicher Raum Besonderheiten weist das Gebiet der Stadt Falkenstein auf. Hier ist der Anteil der 6 bis unter 10 Jährigen mit knapp 16 % und der Anteil der 10 bis unter 14 Jährigen mit 21 % im Verhält- nis zu den anderen Planungsräumen deutlich höher. Angebote für die 6 bis 10 Jährigen sind verstärkt auch in Harzgerode feststellbar. Im Raum der Stadt Osterwieck besuchen im Verhältnis zu den anderen Planungsräumen besonders die 14 bis unter 18 Jährigen mit ca. 25,8 % die vorhandenen Kinder- und Jugend- einrichtungen. Die Gruppe der 18 bis 21 Jährigen ist sowohl im Oberharz als auch in Osterwieck gut vertre- ten. Allgemein gering vertreten ist die Nutzergruppe der über 27 Jährigen. Verhältnis der Nutzer der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen zur altersgleichen Bevölkerungsgruppe - ländlicher Raum Bevölkerungsstand: 31.12.2009 35,0% 6-10 Jahre 10-14 Jahre 14-18 Jahre 18-21 Jahre 21-27 Jahre ü 27 Jahre 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% Ballenstedt Falkenstein Harzgerode Ilsenburg Oberharz Nordharz Osterwieck Vorharz 6-10 Jahre 2,4% 15,9% 8,1% 5,0% 5,1% 0,0% 1,5% 1,3% 10-14 Jahre 6,1% 21,1% 3,9% 5,9% 6,4% 0,0% 5,9% 8,4% 14-18 Jahre 4,7% 29,3% 13,5% 5,8% 17,8% 16,7% 25,8% 17,3% 18-21 Jahre 15,4% 7,7% 9,2% 5,4% 17,2% 15,8% 18,4% 13,6% 21-27 Jahre 3,5% 2,4% 4,4% 1,6% 2,8% 2,5% 7,0% 3,9% ü 27 Jahre 0,0% 0,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,1% 0,1% 0,2% Quelle: Stala LSA; eigene Erhebungen - Fragebogen Seite 28 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit Städtischer Raum Verhältnis der Nutzer der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen zur altersgleichen Bevölkerungsgruppe - städtischer Raum - Bevölkerungsstand: 31.12.2009 25,0% 6-10 Jahre 10-14 Jahre 14-18 Jahre 18-21 Jahre 21-27 Jahre ü 27 Jahre 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% Halberstadt Wernigerode Quedlinburg Blankenburg Thale 6-10 Jahre 3,4% 5,4% 2,0% 9,7% 3,2% 10-14 Jahre 10,3% 10,9% 9,0% 16,0% 10,0% 14-18 Jahre 7,3% 8,9% 10,6% 19,7% 16,6% 18-21 Jahre 9,2% 3,9% 8,4% 6,8% 9,7% 21-27 Jahre 3,3% 1,4% 4,9% 0,8% 1,6% ü 27 Jahre 0,1% 0,0% 0,2% 0,0% 0,0% Quelle: Stala LSA, eigene Erhebungen - Fragebogen Im städtischen Raum spiegelt insbesondere die Stadt Blankenburg Besonderheiten wieder. Hier liegen die Nutzerangaben für die Altersgruppen der 6 bis unter 10 Jährigen bis zu den 14 bis 18 Jährigen deutlich höher als in den großen Städten. Auch in der Stadt Thale sind deutlich höhere Nutzerzahlen der Altersgruppe der 14 bis 18 Jährigen - im Verhältnis zu den großen Städten - erkennbar. 4.5. Die Finanzierung der Kinder - und Jugendarbeit Gemäß § 9 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 16.12.09 gewährt das Land Sachsen-Anhalt zur Mitfinanzierung der Aufgaben nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII besondere Ergänzungs- zuweisungen. Die Zuwendung dient der Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die bestehende Zweckbindung der Verwendung der Mittel aus der Jugendpauschale für die Kinder- und Jugendarbeit verhindert, dass diese als Bestandteil der allgemeinen Finanzzu- weisungen zu anderweitigen Zwecken eingesetzt werden. Es besteht gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt keine Nachweispflicht der Mittelverwendung der Jugendpauschale. Mit den Mitteln der Jugendpauschale können Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen in Form von Personal-, Betriebs- und Sachkosten gefördert werden. Seite 29 von 99
Planungsbericht Jugendarbeit Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Harz Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harz hat in seiner Sitzung vom 19.06.2008 die "Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kin- der- und Jugendschutzes im Landkreis Harz" auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbu- ches - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), insbesondere der §§ 1, 11, 12, 13 und 14 in Verbindung mit § 74 SGB VIII beschlossen. In seiner Ausschusssitzung am 01.10.2009 wurde fortführend die 1. Änderung und in der Sitzung vom 28.10.2010 die 2. Änderung be- schlossen. Die Richtlinie dient dem Zweck, Leistungen und Maßnahmen der freien Jugendhilfe zu för- dern, die dann die Grundlage für eine stabile Angebotsvielfalt bilden. Alle Aktivitäten auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit sind in Projekt- oder Aktionsförderung einzuordnen. Jede(s) zu fördernde Einrichtung / Angebot muss durch den Jugendhilfeausschuss in die Jugendhilfeplanung des Landkreises aufgenommen werden. Nicht gefördert werden Einrich- tungen mit überregionalem Charakter, wie zum Beispiel Schullandheime, Jugendherbergen und Jugendgästehäuser. Die Träger sind zu einer angemessenen Eigenbeteiligung verpflichtet. Kommunen können diesen Eigenanteil im Rahmen ihrer Gemeinwesentätigkeit erbringen. Nach der Richtlinie sind folgende Maßnahmen gem. §§ 11-14 SGB VIII förderfähig: Kinder- und Jugendfreizeiten außerschulische Kinder- und Jugendbildung Aus- und Fortbildung für Jugendleiter Internationale Jugendbegegnungen Sach- und Personalkosten Anschaffungen Projekte Investitionen Förderung des Kreis-Kinder- und Jugendring Harz e.V. und der Kreissportjugend des KreisSportBundes Harz e.V. Finanzierung der Maßnahmen Wie bereits erwähnt, bildet gemäß § 9 FAG die Zuwendung des Landes an Gebietskörper- schaften zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Land Sachsen-Anhalt gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII eine wesentliche Grundlage. Die Aufteilung auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte richtet sich nach deren Einwohnerzahl. Auf den Landkreis Harz entfielen : 2008 659.755,00 EUR 2009 660.451,00 EUR 2010 661.190,00 EUR 2011 661.785,00 EUR Eine aktuelle Übersicht über die Förderungen im Jahr 2010 ist in der Anlage 2 enthalten. Seite 30 von 99
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