Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt

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Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt
3. Kinder- und Jugendförderplan

                   3. Kinder- und
                   Jugendförderplan
                   2021-2025
                   Kreis Lippe - Jugendamt
Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt
Inhaltsverzeichnis

Grußwort des Landrates des Kreises Lippe	                                        4
Kinder- und Jugendarbeit - Freiräume für Kinder und Jugendliche	                 6
Evaluation des zweiten „Kinder- und Jugendförderplans“ 10
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans & Beteiligungsprozesse	 11
Schaubild zum Beteiligungsprozess 2019-2020	                                    14
Profil des Handlungsfeldes „Jugendförderung“                   15
   Die Jugendförderung des Kreises Lippe		                                      16
Bestandsaufnahme zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit	                          17
   Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit		 18
   Öffnungszeiten für den reinen „Offenen Treff“		                              19
   Kreativer Umgang mit gesellschaftlichen Krisen		                             20
Bedarfsanalyse und -prognose 2021 bis 2025	                                     21
Aufgabenfelder der Jugendarbeit	                                                22
   Querschnittaufgaben der Jugendarbeit		                                       22
Schwerpunktthemen des Kreises Lippe 2021 - 2025	                                22
   Das Leitbild Partizipation		                                                 22
   Modellprojekte		                                                             23
   Politische, ökologische und kulturelle Jugendbildung		                       23
   Freiräume für Kinder und Jugendliche		                                       24
   Qualifizierung der Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendarbeit		        25
Aufgabenbereiche der §§ 11 – 14 SGB VIII	                                       26
   Grundsätzliches		                                                            26
   § 11 SGB VIII - Offene Einrichtungen, mobile Arbeit, Projekte		              26
   Zieldefinition Offener Jugendarbeit		                                        26
   Zielgruppe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit		                            27
   § 3 KJFöG – Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer Lebenslagen		           28
   Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit		                            29
   Bildungsprozesse in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit		                   30
   § 12 SGB VIII - Jugendverbandsarbeit		                                       31
   § 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit		                                         33
   § 14 SGB VIII - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz		                    34
Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt
Richtlinien der Förderung	                                        37
Das Förderverfahren	                                              38
   Grundsätze		                                                   38
   Zuschussempfänger		                                            39
   Antrags- und Bewilligungsverfahren		                           39
   Verwendungsnachweis / Berichtswesen		                          40
Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit	                   41
   Betriebskostenförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit		 42
Förderungsvoraussetzungen	                                        44
   Mindeststandards		                                             44
Leistungsvereinbarung zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit	       49
Jugendverbandsarbeit            52
Förderung einzelner Maßnahmen und Angebote	                       53
   1. Projektförderung		                                          54
   2. Investitionen und Arbeitsmaterialien		                      55
   3. Sonderförderung von FSJ-/BFD-Stellen		                      57
   4. Freizeitmaßnahmen		                                         59
   5. Bildungsmaßnahmen		                                         61
   6. Internationale Jugendbegegnung		                            67
   7. Kinder- und Jugendveranstaltungen		                         68
   8. Übrige Maßnahmen		                                          69
   9. Hinweis zu den vorstehenden Einzelförderrichtlinien		       70

Quellenangaben	                                                   71
Abbildungsverzeichnis	                                            71

Redaktion zum Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025:
Jugendförderung Kreis Lippe
Martina Brinkmann, Fachgebietsleitung
Petra Jürgens, Dipl.-Sozialarbeiterin
Heike Heidtmann, Verwaltungsfachangestellte
Ekkehardt Loch, Dipl.-Sozialpädagoge
Nicole Badke, Dipl.-Sozialpädagogin
Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt
Grußwort des Landrates des Kreises Lippe

    Liebe Lipperinnen und Lipper,
    liebe Akteure der Kinder- und Jugendarbeit in Lippe,

    der vorliegende „Kinder- und Jugendförderplan“ ist in einer Zeit fortgeschrieben worden, in der sich Lippe,
    Deutschland und die Welt mit der Corona-Pandemie auseinandersetzen mussten.

    Diese sehr außergewöhnliche Zeit mit vielen Erkrankten, leider auch Menschen, die an diesem Virus ver-
    storben sind und außergewöhnlichen Einschränkungen für jeden Einzelnen, vom Kind über Jugendliche bis
    hin zu Familien und Senioren, hat uns aber auch gezeigt, wie kreativ, einfallsreich und auch solidarisch die
    Menschen in Lippe mit dieser extremen Situation umgegangen sind. Kinder und Jugendliche mussten auf die
    ihnen vertrauten Angebote wie Schule, Vereine, Jugendarbeit und selbst die täglichen Treffen mit Freunden
    verzichten.

    In dieser Zeit hat sich sehr schnell gezeigt, wie wichtig und entscheidend die sozialen Netzwerke für alle
    Menschen sind. Familie und Freunde konnten über die unterschiedlichsten Wege wie WhatsApp, Telegram,
    YouTube, Instagram, Skype und viele mehr Kontakt halten, sich sehen und miteinander sprechen.
    Die in der Vergangenheit oft kritisierten, virtuellen sozialen Netzwerke, die schon lange von jungen Menschen
    genutzt wurden, stellten sich als absoluter Gewinn heraus.

    Schon immer wurde im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit Wert auf Flexibilität, Experimentierfreudig-
    keit, Offenheit und natürlich das Erleben von Gemeinschaft gelegt. Genau diese Maximen ermöglichten in
    der Zeit der Corona-Pandemie vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die ihre Häuser und
    Wohnungen nicht verlassen durften, ermöglichten es den Schülerinnen und Schülern mit ihren Lehrern und
    Klassenverbünden im Kontakt zu bleiben und weiterhin die notwendigen Lerninhalte bearbeiten zu können.

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Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt
Der nun vorliegende „Kinder- und Jugendförderplan 3“ ist, wie bereits die vorausgegange-
nen Förderpläne, erneut in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren wie auch einer
ausführlichen, sozialräumlichen Bedarfsanalyse erarbeitet worden. Die fachlichen Stan-
dards finden sich genauso in diesem Kinder- und Jugendförderplan wieder, wie auch die
Beschreibungen der aus Sicht der Fachkräfte notwendigen Entwicklungen und Maßnah-
men für die kommenden Jahre.

Die beschriebenen Schwerpunkte der kommenden Jahre entsprechen den Erkenntnissen
und Ergebnissen der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zur Fortschreibung dieses
Kinder- und Jugendförderplans.

Der Kreis Lippe wird auch in den kommenden Jahren die tatsächliche Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen weiter fortführen und beratend für die relevanten Instanzen der
Jugendarbeit wie auch für die Kommunen selber zur Verfügung stehen.
Die Teilnahme an dem Modellprojekt des Landes NRW „Eigenständige Jugendpolitik“
bietet zudem die Möglichkeit, NRW-weit mit anderen Kommunen und den Landesjugend-
ämtern Rheinland und Westfalen-Lippe gemeinsam den Ausbau und die stetige Beteili-
gung der Kinder und Jugendlichen weiter zu entwickeln und ihre Ideen aufzugreifen und
umzusetzen.

Ich freue mich, auf Grundlage des vorliegenden Kinder- und Jugendförderplans, die Ange-
bote der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Lippe auch in den kommenden Jahren weiter-
hin unterstützen zu können und so weitreichende Möglichkeiten zur Förderung der unter-
schiedlichsten Angebote und Maßnahmen zu eröffnen.

Ich danke an dieser Stelle den vielen Kindern, Jugendlichen, Fachkräften, Ehrenamtlichen,
Trägervertretern, Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses sowie der Jugendförderung
des Kreises Lippe für die intensive und engagierte Arbeit zu diesem Kinder- und Jugend-
förderplan.

Dr. Axel Lehmann
Landrat Kreis Lippe

                                                                                            5
Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt
Kinder- und Jugendarbeit - Freiräume für Kinder und Jugendliche

    in denen sie (er)wachsen können!

                      Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu ei-
                      ner eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Neben dem Zuhause
                      und der Schule hat die Kinder- und Jugendarbeit einen gesellschaftlichen und eigenstän-
                      digen gesetzlichen Auftrag.

                                                                                               §
    §1 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -
    (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
    Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“.
    (2) …
                      Kinder und Jugendliche brauchen eigene Orte und Rückzugsmöglichkeiten, in denen sie
                      für sich sein können und wo sie Autonomie leben sowie ihre Zeit mit Gleichaltrigen selbst-
                      bestimmt gestalten können.

                      Die Kinder- und Jugendarbeit zeichnet sich als Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe
                      durch vielfältige Möglichkeiten aus.

                      Nach Außen erscheint die Kinder- und Jugendarbeit verwirrend, schnelllebig und ohne er-
                      sichtliche oder messbare Nachhaltigkeit.
                      Die Ausrichtung der Arbeit durch die Fachkräfte hat jedoch eine klare, partizipative Didak-
                      tik und stellt die Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen in den Mittelpunkt.
                      Sie umfasst Themenspektren und Facetten, die im Einzelnen stets abhängig von den Kin-
                      dern und Jugendlichen im Sozialraum unter der Maxime der Beteiligung erhoben und ins-
                      besondere von den Nutzern der Jugendarbeit bedingt werden.

                      Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung hat sich sehr ausführlich mit den
                      Bedarfen und der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland auseinander-
                      gesetzt. Eine zentrale Forderung des Berichtes lautet unter anderem:

                              „Jugend ermöglichen!“

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Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt
Wie kann Teilhabe junger Menschen sozial gerecht gestaltet werden, so dass Jugendliche
die für sie alterstypischen Herausforderungen erfolgreich und eigenständig meistern kön-
nen?

Kinder und Jugendarbeit, die in Jugendverbänden wie auch in Jugendeinrichtungen der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit stattfindet, bietet ein großes Spektrum mit eben diesen
Ressourcen und der entsprechenden Ausrichtung von Möglichkeiten:

   • stationär, in Häusern mit entsprechend funktionalen Räumlichkeiten
   • im Freien, wie z.B. im Rahmen mobiler, aufsuchender Jugendarbeit
   • durch zeitlich begrenzte Projekte.

Die Möglichkeiten von Kinder- und Jugendarbeit erscheinen grenzenlos. Im Mittelpunkt
stehen die Kinder und Jugendlichen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Jugend-
arbeit haben dabei den Auftrag, eine parteiliche Funktion für Kinder und Jugendliche zu
ergreifen- die Definition „Anwalt des Kindes“ trifft hier vollends zu.
Die Fachkräfte sind aufgrund ihrer sozialräumlichen Kenntnisse und häufig guten Vernet-
zung im Sozialraum Experten der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Sie erleben
Kinder und Jugendliche im freiwilligen Kontext und stehen vielen als beratende Instanz zur
Seite.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte, wie auch die ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und
Jugendarbeit, kennen die Wünsche und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen und setzen
den Auftrag des § 11 SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe- um.

§11 SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe -

   (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugend-
   arbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen
   mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mit-
   verantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
   (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen, Initiativen der Jugend, von anderen Trägern
   der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte An-
   gebote, die offene Jugendarbeit und Gemeinwesen - orientierte Angebote.
   (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören.:
       1. Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller,
          naturkundlicher und technischer Bildung,

§
       2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
       3. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
       4. Internationale Jugendarbeit,
       5. Kinder- und Jugenderholung,
       6. Jugendberatung.

                                                                                                                 7
Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt
Die Jugendverbände zeichnen sich hierbei aus durch:

       • ihre eigenverantwortliche Tätigkeit,
       • ihre Selbstorganisation,
       • gemeinschaftliche Ausgestaltung
       • die Mitverantwortung durch die jungen Menschen selbst.

    Die Offene Kinder- und Jugendarbeit vertritt die Prinzipien:

       • Offenheit für alle Kinder und Jugendlichen und ihre Themen
       • Freiwilligkeit der Teilnahme
       • Partizipation
       • Ganzheitlicher Bildung
       • sowie den Grundsatz ein demokratischer Bildungsort zu sein.

    Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene 3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Ju-
    gendhilfegesetz - Kinder- und Jugendfördergesetz NRW (KJFöG NRW) - ist die landes-
    rechtliche Ausgestaltung gemäß § 15 SGB VIII und regelt die inhaltliche und finanzielle
    Ausstattung sowie die Eigenständigkeit der in den §§ 11 – 14 SGB VIII beschriebenen
    Handlungsfelder der

    • Jugendarbeit,
    • Jugendsozialarbeit
    • erzieherischer Kinder- und Jugendschutzes.

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Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt
Das KJFöG NRW legt vier Querschnittaufgaben fest, die für das Land, den Kreis Lippe sowie alle Leistungs-
anbieter in der Jugendarbeit die Eckpunkte einer Konzeptentwicklung darstellen:

                           Förderung von
                                                        Interkulturelle
                  Mädchen und Jungen /
                                                        Bildung
         Geschlechterdifferenzierte Arbeit
                                                        (§ 5)
                                     (§ 4)

                    Beteiligung von Kindern             Zusammenarbeit von
                           und Jugendlichen             Jugendhilfe und Schule
                                       (§ 6)            (§ 7)

Insbesondere enthält es Regelungen, die erweiterte Anforderungen an die Planungsauf-
gabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen. Neben der Ausweitung
fachlicher Standards muss ein spezifisches, weiteres Steuerungs-/Förderungsinstrument
etabliert werden: Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne.

Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne

Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan stellt die jeweiligen Umsetzungsschritte
und die finanziellen Grundlagen für die Angebote des Kreisjugendamtes Lippe, der freien
Träger sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt dar
und bildet die Grundlage für die Finanzierung der eigenen Angebote und die Förderung
von Angeboten der freien Träger.

Der Kinder- und Jugendförderplan für das Jugendamt des Kreises Lippe hat für die Dauer
der Wahlperiode (2021-2025) des Kreistags des Kreises Lippe Gültigkeit.

Im Rahmen des Prozesses der Fortschreibung hat ebenfalls eine Evaluation des letzten
Kinder- und Jugendförderplans stattgefunden, um festzustellen, welche Ziele und Schwer-
punkte in der letzten Laufzeit umgesetzt werden konnten.

                                                                                                            9
Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt
Evaluation des zweiten „Kinder- und Jugendförderplans“

                   Die Jugendförderung des Kreises Lippe hat im Winter 2018 mit den Vorbereitungen und
                   Planungen der Fortschreibung des vorliegenden „Kinder- und Jugendförderplans“ begon-
                   nen und in einer gemeinsamen Sitzung mit den Stadt-Jugendpflegen im Kreis Lippe einen
                   Planungstag mit dem Landesjugendamt im Dezember 2018 zur professionellen und fach-
                   lichen Fortschreibung durchgeführt.

                   Hieraus entstanden ist, unter anderem, ein Leitfaden des Landesjugendamtes für die Ju-
                   gendämter in Westfalen-Lippe zur Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendför-
                   derplans (KJFP).

                   Im Anhang befindet sich die Evaluation zum vorangegangenen Förderplan. Untersucht
                   wurden die erfolgten Maßnahmen zur Umsetzung der für 2014-2020 benannten Schwer-
                   punkte im „Kinder- und Jugendförderplan 2“.

                   Im Rahmen der Evaluation sind ebenso die Träger, Fachkräfte wie auch Jugendlichen und
                   Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beteiligt worden.

                   Grundsätzlich sei hier angemerkt, dass der unter großer Beteiligung entwickelte Kinder-
                   und Jugendförderplan 2014- 2020 des Kreises Lippe auf hohe Akzeptanz bei Trägern wie
                   auch Fachkräften gestoßen ist.

10
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans & Beteiligungsprozesse

Für den 3. Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Lippe ist eine größtmögliche Be-
teiligung der Akteure der Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt worden, verbunden mit
einer detaillierten Bestandsfeststellung sowie einer datengestützten Analyse der Situation
in den 12 Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes.

Die regelmäßigen Jahresberichte der vom Kreis Lippe geförderten Jugendeinrichtungen,
liefern eine Fülle an Informationen der benötigten Angaben zur Offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit und erlauben umfangreiche, datenbasierte Aussagen über die Offene Kinder
–und Jugendarbeit.
Die Statistik-Stelle des Kreises Lippe lieferte Daten zur Bevölkerungsstruktur wie z.B.
Daten zu Alleinerziehenden, Familien mit besonderem Hilfebedarf, Hartz-IV-Empfängern,
arbeitslosen jungen Menschen, Jugendgerichtsfällen sowie weitere Daten.

Beteiligung des Unterausschusses des Jugendhilfeausschusses
Mit Beginn des Jahres 2019 wurde der eigens konstituierte Unteraus-
schuss des Jugendhilfeausschusses zur Fortschreibung des Kinder-
und Jugendförderplans einberufen. Dieser setzt sich zusammen aus
Vertreter_innen der Fraktionen wie auch der Jugendverbände. Hier
wurden die fachlichen Einschätzungen und Vorschläge der Jugendför-
derung kleinschrittig diskutiert.
Ebenfalls wurde über ein neues Finanzierungs- und Fördermodell für
die Offene Kinder- und Jugendarbeit beraten. Die Mitglieder des Unter-
ausschusses des JHA haben den gesamten Prozess der Förderplan-
Fortschreibung sehr engagiert und fördernd begleitet und geprägt.

Die Beteiligung der Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Mit den Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde 2019
in mehreren Sitzungen zu den Standards, Themen aber auch zum eige-
nen Profil und Verständnis der jeweiligen Jugendeinrichtung gearbeitet.
Dies geschah im Rahmen von ordentlichen Arbeitskreisen als auch ei-
gens anberaumten spezifischen Sitzungen.

                                                                                             11
Die Beteiligung der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
     In der Arbeit mit den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zum Förderplan stand
     vor allem die Betriebskostenförderung und eine Veränderung dieser im Vordergrund. Der
     offene und konstruktive Austausch ermöglichte es ebenfalls, dass die Träger, zusammen
     mit dem Jugendamt, über neue Formen der Kooperation untereinander und ggf. der Bil-
     dung von Teams in gemeinsamer Verantwortung und Nutzung von Ressourcen trägerüber-
     greifend diskutiert haben. Verschiedene Vorschläge sollen in Zukunft bei Bedarf aufgegrif-
     fen werden.

     Die Beteiligung Jugendlicher, Einrichtungen und der Jugendverbände
     Zusammen mit allen vom Kreis Lippe geförderten Jugendeinrichtungen wurde 2019 der
     Jugendkongress zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans
     frühzeitig geplant und vorbereitet. Im November 2019 fand dieser im städtischen Jugend-
     zentrum in Blomberg unter Beteiligung der Jugendeinrichtungen und vieler Jugendlicher
     ab 13 Jahren statt. In unterschiedlichen, von Jugendzentren vorbereiteten, Workshops und
     mit verschiedenen Methoden konnten Jugendliche ihre Meinung zur Jugendarbeit in Lippe
     darlegen und einen Eindruck zu ihrem derzeitigen Lebensgefühl geben.

     Die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses des Kreises Lippe
     Parallel zu dem erwähnten Jugendkongress zur Fortschreibung des Kinder- und Jugend-
     förderplans fand ein Workshop mit dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Lippe unter
     der Mitwirkung von interessierten Jugendlichen statt, wobei es um Zukunftsthemen der
     Jugendarbeit ging.
     Hier wurde angeregt miteinander diskutiert. Die klaren Statements und Argumente der Ju-
     gendlichen trafen auf großes Interesse der Jugendpolitik. Impulse und Diskussionspunkte
     der durchgeführten Beteiligungen finden sich an verschiedenen Stellen des vorliegenden
     Kinder–und Jugendförderplans entsprechend wieder.

12
Weitere Quellen und Grundlagen im Erstellungs-
   prozess

   Neben den Ergebnissen und Erfahrungen der
   verschiedenen Beteiligungen erfolgte durch die
   Jugendförderung parallel ein Fachdiskurs, in den
   die neuesten Entwicklungen und Fachdebatten
   einbezogen wurden und sich teilweise Zitate aus
   diesen Quellen im Förderplan wiederfinden. Zu
   nennen sind hierbei z.B.:

• LWL-Positionspapier: Wirkungen, Prinzipien und
  Rahmenbedingungen einer kommunalen Pflicht-
  aufgabe, 2009
• 15.te Kinder- und Jugendbericht vom Bundes-
  ministerium für Familie, Senioren, Frauen und
  Jugend, 2017
• Zukunftsplan Bildungslandschaften vom Dialog-
  forum Bildung, an dem der Kreis Lippe mitge-
  wirkt hat, 2018
• LBS-Kinderbarometer – Jetzt sind wir dran!
  2018
• Positionspapier des Kooperationsverbundes Of-
  fene Kinder- und Jugendarbeit, 2019
• Kinder- und Jugendhilfereport 2018 – Eine
  kennzahlenbasierte Analyse, 2019
• Jugendämter in kommunalen Bildungslandschaf-
  ten, 2019

                                                      13
Schaubild zum Beteiligungsprozess 2019-2020

     Das nachfolgende Schaubild fasst den Gesamtprozess noch einmal auf einen Blick zusammen.

14
Profil des Handlungsfeldes „Jugendförderung“

Zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Leistungen der §§ 11 ff. SGB VIII sowie deren
praktischen Maßnahmen werden insbesondere unter dem Gesichtspunkt gesellschaftli-
cher Veränderungen und sich wandelnder Anforderungen, berufsspezifische, betriebswirt-
schaftliche, führungspraktische und sozialpolitische Kernkompetenzen paritätisch zusam-
mengeführt. 1

Die Aufgabenstellungen der Jugendförderung des Kreises Lippe sind komplex und viel-
fältig.
Hierfür sind unterschiedlichste Kompetenzen zwingend notwendig, um die fachlichen An-
forderungen professionell bearbeiten zu können, wie beispielsweise:

•     Personale Kompetenzen
•     Professionelle Berufsidentität und Selbstverständnis
•     Lebensweltorientierung
•     Anwendungsorientiertes Wissen
•     Pädagogisch professionelles Handeln
•     Gestaltung von Bildungsräumen und –prozessen
•     Partizipation von Kindern und Jugendlichen durch- und umsetzen
•     Kooperationen gestalten
•     Netzwerkarbeit
•     Methodenkenntnisse und vieles mehr.2

Die Jugendförderung des Kreises Lippe besteht aus sozialpädagogischen Fachkräf-
ten wie auch Verwaltungsfachkräften, die ein hohes Fachwissen sowie die zuvor auf-
geführten Kompetenzen einbringen und für den Kreis Lippe, die 12 Städte und Gemein-
den im Zuständigkeitsbereich, die Träger der Jugendarbeit, die Fachkräfte wie auch die
zahlreich ehrenamtlich Tätigen in Lippe eine Vielzahl von Leistungen und Angeboten vor-
halten.

Aufgabe des Kreises Lippe ist es zudem, Strukturen zu ermöglichen oder zu unterstützen,
die dem Gedanken der Subsidiarität entsprechen und freien Trägern der Jugendhilfe
die Durchführung notwendiger Angebote vor Ort für Kinder, Jugendliche und Familien er-
möglichen.

1+2      vgl.: JumP und Hochschule Kempten, 2018, „Qualifikationsprofil Jugendarbeit“ www.hs-kempten.de/jump/qualifikationsprofil.html

                                                                                                                                         15
Die Jugendförderung des Kreises Lippe...

                      • berät Träger der Jugendarbeit
                      • unterstützt bei der Erarbeitung von Konzepten
                      • sorgt für Jugendfreizeiteinrichtungen in allen 12 Städten und Gemeinden
                      • setzt sich für die Beteiligung junger Menschen vor Ort ein (z.B. Jugendkongresse,
                        Jugendparlamente usw.)
                      • unterstützt Jugendinitiativen
                      • informiert die örtlichen Fachausschüsse auf Anfrage
                      • ist zuständig für die Belange des Anerkennungsverfahrens nach § 75 SGB VIII,
                        bzw. der Trägerschaft der freien Jugendhilfe
                      • beteiligt sich am Wirksamkeitsdialog mit dem Land NRW und führt diesen mit den
                        Trägern der offenen Jugendarbeit in den 12 Städten und Gemeinden durch
                      • bildet ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit aus
                      • referiert zu angefragten Schwerpunktthemen der Jugendarbeit
                      • initiiert und fördert Projekte
                      • beteiligt sich im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans an Veranstaltungen
                      • fördert Freizeitmaßnahmen anerkannter Träger der Jugendhilfe
                      • fördert Maßnahmen, die den Rahmenbedingungen des Kinder- und
                        Jugendförderplans entsprechen
                      • führt Jugendschutzkontrollen aus
                      • entwickelt Angebote im Rahmen des erzieherischen Jugendschutzes
                      • berät die Jugendvereine und –verbände und beraumt die Vereinbarungen an zum
                        erweiterten Führungszeugnis nach § 72a BKiSchG
                      • moderiert Arbeitskreise oder Sozialraumkonferenzen in den 12 Städten und
                        Gemeinden

                   Die aktuelle Fortschreibung des vorliegenden „Kinder- und Jugendförderplans“ hat
                   sich hieran orientiert. Die einzelnen Schritte und Ergebnisse entnehmen Sie bitte den
                   nachfolgenden Kapiteln.

16
Bestandsaufnahme zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Im Jahr 2002 hat der Kreis Lippe das sog. Berichtswesen im Rahmen der Betriebskosten-
förderung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit eingeführt. Dieses besteht aus dem
jährlich einzureichenden Jahresbericht zu den verschiedenen inhaltlichen Ausprägungen
der jeweiligen Jugendeinrichtung, sowie einem finanziellen Verwendungsnachweis über
den Einsatz der öffentlichen Fördermittel.

Diese Daten erlauben es, einen genauen Überblick über die geförderten Fachkräfte, eh-
renamtlichen Mitarbeiter_innen, Öffnungszeiten, Gruppenangebote, Projekte, Events, Be-
sucherschaft, Ziele der Jugendeinrichtungen, Kooperationen im Sozialraum und insbeson-
dere spezifische Entwicklungen vor Ort zu erhalten, um damit arbeiten zu können.

Gleichermaßen dienen diese Angaben ebenfalls dazu, an der sogenannten Strukturda-
tenerhebung des Landes NRW teilnehmen zu können.

Der Kreis Lippe ist ein Flächenkreis mit insgesamt 16 Städten und Gemeinden, wovon 12
Städte und Gemeinden in den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Lippe fallen.
Die erhobenen Daten ermöglichen so einen genauen Blick auf die Städte und Gemeinden
und die jeweiligen Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort.

Im Nachfolgenden sind die wichtigsten Daten der Bestandsfeststellung zur Offenen Kin-
der- und Jugendarbeit zusammengefasst:

                                                                      Der Kreis Lippe förderte in
                                                                      der Zeit vom 01.07.2014 bis
                                                                      31.12.2020 insgesamt

                                                                      8 freie,
                                                                      10 kirchliche und
                                                                      3 kommunale Träger

                                                                      mit insgesamt 13 größeren
                                                                      Jugendeinrichtungen,
                                                                      17 Jugendtreffs sowie
                                                                      weiteren Angeboten in
                                                                      Form von Jugendräumen,
                                                                      Spielmobilangeboten und mobiler,
                                                                      aufsuchender Jugendarbeit.

                                                                                                         17
Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige in der Offenen Kinder- und Jugend-
     arbeit

     Von 2014 bis 2020 waren insgesamt 37 sozialpädagogische Fachkräfte auf 27 Stellen
     (Vollzeitäquivalent) in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der verschiedenen Träger
     (s.o.) tätig.
     Hierbei hatten 9 Kolleg_innen eine Vollzeitstelle und weitere 14 Kolleg_innen eine Stelle
     im Umfang von einer dreiviertel bis vollen Stelle. Weitere 14 Kolleg_innen arbeiteten in der
     Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit weniger als einer dreiviertel Stelle.

     Der in der Grafik aufgeführte Nenner „27“ entspricht 27 Vollzeitäquivalenten. Es wird zu-
     dem deutlich, wie stark das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in der Offenen
     Kinder- und Jugendarbeit mit rund 300 engagierten Kindern und Jugendlichen vertreten
     ist und zeigt die enorme Bedeutung für die Angebotsvielfalt und auch die eigene Persön-
     lichkeitsbildung der jungen Menschen.

       Erhebungsjahr 2018, Bild: Jugendförderung des Kreises

18
Öffnungszeiten für den reinen „Offenen Treff“

Es gibt im Kreis Lippe zahlreiche Jugendzentren wovon ca. 40 % mit mehr als 22 bis
über 30 Stunden Öffnungszeit pro Woche erreichbar sind. Die kleineren Jugendeinrich-
tungen öffnen 6 bis 8 Stunden pro Woche unter ehrenamtlicher Aufsicht/ Betreuung. Die
Öffnungszeiten der Treffs mit Teilzeitstellen sozialpädagogischer Fachkräfte betragen zwi-
schen 10 und 20 Stunden pro Woche.

Ergänzend zu den reinen Öffnungszeiten, also dem klassischen Offenen Treff, gibt es in
allen Jugendeinrichtungen zudem gruppenbezogene Angebote, Projekte, Events und Ver-
anstaltungen sowie spezifische Angebote, die das jeweilige Markenzeichen der Jugendein-
richtung darstellt.

Existiert im Sozialraum ein schulisches Angebot, besteht bei etlichen Jugendeinrichtun-
gen eine Kooperation, wobei das klare Augenmerk auf dem eindeutigen Profil der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit gelegt wird, sei es im Rahmen eines Projektangebotes oder aber
eines offenen und freiwilligen AG-Angebotes.

                                                                                             19
Kreativer Umgang mit gesellschaftlichen Krisen

     Hier: Stärken der Flexibilität der Kinder- und Jugendarbeit und die Bedeutung ihrer
     Präsenz in den sozialen Netzwerken

                    Aus erforderlichem Anlass konnte im Jahr 2020 die Jugendarbeit ihre starke Flexibilität
                    und ihre unkonventionellen Möglichkeiten im Umgang mit gesellschaftlichen Phänome-
                    nen, hier mit den Kontaktreduzierungen, bedingt durch das Coronavirus und die damit ein-
                    hergehende Verordnung, aufzeigen.

                    Innerhalb kürzester Zeit wurden auf bestehenden Online-Präsenzen in den sozialen Netz-
                    werken zusätzliche Angebote organisiert. Auch machten viele Einrichtungen aus der Not
                    eine Tugend und errichteten völlig neuartige Internet-Formate und erweiterten somit sehr
                    rasch ihr Repertoire.
                    Neben den Unterstützungsangeboten der etablierten, klassischen Jugendhilfe aus den
                    Reihen der Jugendamtsbereiche wie z.B. Hotlines, Einzelfallhilfe per Mail oder Chat, be-
                    durfte es hier adäquater, niedrigschwelliger und bedarfsgerechter Alternativen der Ju-
                    gendarbeit im Internet, welche Kinder und Jugendliche auf den verschiedensten Ebenen
                    ansprach und unterstützte.

                    Hier wurde die Notwendigkeit von non-kommerziellen, sozialen und gesellschaftlich orien-
                    tierten Angeboten extrem plakativ aufgezeigt, wie sie speziell die Kinder- und Jugendarbeit
                    bedienen kann.

                    Kreativangebote, niedrigschwelliger Sport, jugendkulturelle Aktionen oder einfach nur Hin-
                    weise auf Alternativen zu kommerziellen und konsumorientierten Internetauftritten waren
                    hier gefragt- sind es aber auch weiterhin und die Erfahrungen werden konstruktiv genutzt.

                    Besondere Bedeutung fand hier die verbandliche Jugendarbeit, die sich durch sehr star-
                    kes, soziales Vernetzungs-Engagement und niedrigschwellige Einzelfallhilfe und -impulse
                    auszeichnete.

     Es wurde mehr denn je deutlich, dass Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit in den eta-
     blierten, sozialen Netzwerken nicht nur ein notwendiges Beiwerk darstellen, sondern sich
     hier auf lange Sicht ein eigens erforderlicher Arbeitsbereich profilieren muss.

20
Bedarfsanalyse und -prognose 2021 bis 2025

                                                            für den Zuständigkeitsbereich Jugendförderung

Das Jugendamt des Kreises Lippe hat eine umfangreiche Bedarfsanalyse im Jahr 2019
durchgeführt. Die folgenden Zahlen, Daten, Fakten und Ergebnisse bildeten hierfür die
Grundlage, um eine Einschätzung für die sozialräumliche Situation und die mögliche Bedarfs-
lage zu erhalten:

•   Jugendeinwohner (6 bis unter 21 Jahre) pro Kommune
•   Bedarfsgemeinschaften pro Kommune
•   Anzahl der Alleinerziehenden pro Kommune
•   Arbeitslos ELB unter 25 Jahre pro Kommune
•   Ambulante HZE-Fälle pro Kommune
•   JGH-Fälle pro Kommune
•   Menschen (6 bis unter 21 Jahre) mit Migrationshintergründen pro Kommune
•   Auswertung der Jahresberichte der Jugendeinrichtungen
•   Ergebnisse der Beteiligungsverfahren (Fachkräfte, Träger, Jugendliche, JHA)
•   Fachliche Einschätzungen der Jugendförderung

Die Herausforderungen für Kinder und Jugendliche wachsen stetig und so muss es Angebo-
te der Jugendarbeit mit ausreichend sozialpädagogischem Personal geben. Die Träger der
Jugendarbeit, insbesondere die der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, müssen hierbei ent-
sprechend durch den Kreis Lippe, den zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger, gefördert
werden.
In der Vergangenheit hat sich die Förderung der Träger der Offenen Kinder- und Jugend-
arbeit aus Landesmitteln, Kreismitteln sowie kommunalen Zuschüssen und Eigenmitteln der
Träger zusammengesetzt.

Für die Kommunen im Kreis Lippe handelt es sich hierbei um sogenannte „freiwillige Mittel“,
was partiell zu erheblichen Unterschieden bei den Standards der monetären Ausstattung der
Arbeit vor Ort geführt hat.
Um hier für alle Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gleiche Förderbedingungen
herzustellen, ist ein neues Fördermodell entwickelt worden.
Die bedarfsgerechte Förderung der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit soll dazu
beitragen, dass auch zukünftig qualifiziertes Personal in der Jugendarbeit tätig sein wird, um
Kinder und Jugendlichen in ihren Kommunen und Sozialräumen bedarfsgerechte Angebo-
te in Verbindung mit fundierten Lebensweltanalysen und einer partizipativen Haltung zu ge-
währleisten.

Dabei sind ebenfalls die Handlungsfelder und Querschnittaufgaben des KJFöG NRW zu be-
rücksichtigen.

                                                                                                            21
Aufgabenfelder der Jugendarbeit

     Querschnittaufgaben der Jugendarbeit

     Die nachfolgend aufgeführten Querschnittaufgaben, entsprechend dem KJFöG NRW, sollen sich in den An-
     geboten der verbandlichen wie Offenen Jugendarbeit wiederfinden bzw. in den Konzepten der Träger der
     Jugendarbeit berücksichtigt sein.

        •   Förderung des Gendergedankens und der geschlechtsspezifischen Didaktik
        •   Interkulturelle Bildung
        •   Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
        •   Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule

     Die ausführliche Beschreibung der Querschnittaufgaben mit Auszügen aus dem KJFöG NRW etc. befindet
     sich im Anhang dieses Förderplans.

     Schwerpunktthemen des Kreises Lippe 2021 - 2025

                      Die nachfolgenden Themenbereiche wurden im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum
                      Kinder- und Jugendförderplan erarbeitet und definiert. Sie definieren die Grundlage der di-
                      daktischen Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsgebiet des Kreis-
                      jugendamtes.

                      Das Leitbild Partizipation
                      Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist die Grundüberzeugung für die Jugend-
                      förderung des Kreises Lippe sowie für die vom Kreis Lippe geförderte Kinder- und Jugend-
                      arbeit.
                      Zur Förderung der Wahrnehmung der umfassenden Beteiligungsrechte sind die Jugend-
                      pfleger_innen des Kreises Lippe offizielle Ansprechpartner/-innen für Kinder und Jugend-
                      liche sowie weitere interessierte Instanzen.

                      Die Beteiligung
                      Kinder und Jugendliche sind Experten in eigener Sache - sie wissen selbst am besten, was
                      sie möchten, wünschen und benötigen!

                      Beteiligung lässt Kinder und Jugendliche Mitbestimmung und Mitverantwortung lernen -
                      ohne die Erwachsenen oder auch pädagogische Begleitung und Aufsicht aus der Pflicht
                      zu nehmen. Beteiligung im Sinne des Erlernens von Demokratie wird dabei nicht vorrangig
                      verstanden als Hineinwachsen in das politische System, sondern in der Basis als alltäglich

22
praktizierte Mitsprache und Mitbestimmung, als Alltagsdemokratie. Mitreden, Mitmachen,
Mitplanen und Mitbestimmen. Sie sind die Grundlagen und Startsequenzen für junge Men-
schen in dem demokratischen Prozess.

Kinder und Jugendliche können die Auswirkungen ihres Engagements direkt sehen, zeit-
nah nachvollziehen und sich damit identifizieren. Sie erhalten über ihre Beteiligung die
Chance, sich in einer heutzutage vielfach fremdbestimmten Umwelt einen eigenen Le-
bensbereich zu schaffen, für den sie ein Stück Verantwortung übernehmen können.

Modellprojekte

Beispiel „Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung“
Seit 2019 ist der Kreis Lippe Partner in diesem Modell-Projekt des Landes NRW, initi-
iert vom Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, kurz „MKFFI
NRW“ und engmaschig begleitet durch die beiden Landesjugendämter Rheinland und
Westfalen-Lippe.
Ziel des Projektes ist es, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu stärken und
eine strukturelle Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kommunen in
NRW zu unterstützen, zu qualifizieren und langfristig auszubauen.
Ebenfalls soll ein kommunales Netzwerk aufgebaut werden, um die Expertise rund um das
Thema Jugendpolitik zu bündeln und gute Praxis eigenständiger Jugendpolitik in kommu-
naler Verantwortung zu multiplizieren.
Der Kreis Lippe kooperiert hierbei mit Jugendeinrichtungen der Offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit im Zuständigkeitsbereich als einer der ländlichen Akteure in dem Projekt in
kommunaler Eigenverantwortung.

Politische, ökologische und kulturelle Jugendbildung
Betrachtend der Möglichkeiten, die gerade der außerschulische Kontext der sozialpädago-
gischen Arbeit beinhaltet, sind hier Kernaufgaben der Kinder- und Jugendarbeit verankert,
die die Sensibilisierung für die Relevanz des Grundgesetzes unerlässlich machen.

Leben in einem demokratischen Staat, geregelt nach dem Grundgesetz der Bundesrepub-
lik Deutschland von 1948, eingebettet in eine kommunale Landschaft, hat die Kinder- und
Jugendarbeit eine Tradition, die ihresgleichen sucht. War sie es immerhin damals, die nach
dem II Weltkrieg und dem Zusammenbruch des Deutschen Staates als erstes freies Tätig-
keitsfeld in der Jugendkultur durch die Alliierten zugelassen wurde.

Feindlichen bzw. friedensgefährdenden Tendenzen wird hierbei durch adäquate Angebo-
te der Jugendhilfe und permanente Präsenz des demokratischen Grundgedankens ent-
gegengewirkt.
Ziel muss es sein, die Kinder- und Jugendarbeit als sozialisatorische Instanz zu nutzen, die
einen Grundstein setzt, hinsichtlich der Teilhabe an der demokratischen, friedlichen und
gleichgestellten Gesellschaft.

                                                                                               23
Freiräume für Kinder und Jugendliche

     „Junge Menschen brauchen „unverzweckte“ und selbstbestimmte Freiräume neben den die Lebensphase
     stark bestimmenden Institutionen Schule, Ausbildung und Universität. Es bedarf Phasen des „Nichts-Tun-
     Müssens“, des Innehalten-Könnens, des spielerischen, kreativen oder sportlichen Tuns, der Begegnung und
     Vergemeinschaftung mit Gleichaltrigen, des freiwilligen und selbstbestimmten Verfolgens, Entwickelns und
     der Auseinandersetzung mit eigenen Interessen und Vorstellungen.“ 3

                      Im Rahmen der verschiedenen Beteiligungen junger Menschen durch die Jugendförde-
                      rung des Kreises Lippe wurde immer auch seitens der Jugendlichen die deutliche Forde-
                      rung nach Freiräumen formuliert, gerade weil die Zeit von jungen Menschen vielfach durch
                      schulische Bedingungen immer stärker verplant und verzweckt ist.

                      Im Rahmen der Beteiligung lippischer Jugendlicher am Kinder- und Jugendförderplan des
                      Landes NRW wurde zum Beispiel deutlich, dass die wenige freie Zeit junger Menschen
                      sehr gezielt „geplant“ wird.
                      Ein Hobby oder die ehrenamtliche Mitwirkung in der Jugendarbeit wird als wichtiger Aus-
                      gleich zum stressigen Schulalltag verstanden und von den Jugendlichen als ihr „Freiraum“
                      beschrieben. Sie beschreiben, dass sie sich hier mit netten Leuten treffen können, dass
                      sie mit Erwachsenen über eigene Probleme sprechen können, dass es eine Vielzahl von
                      Freizeitaktivitäten gibt, die möglich sind und dass sie hier einfach auch mal entspannen
                      können.

                      Gerade darum benötigt Offene Kinder- und Jugendarbeit große Handlungsspielräume, um
                      den Bedarfen, Situationen und Themen der Kinder und Jugendlichen immer wieder ge-
                      recht werden zu können.

                      3       Positionspapier des Kooperationsverbundes Offene Kinder- und Jugendarbeit KV OKJA, 2019 (Januar 2019)

24
Qualifizierung der Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendarbeit

In sämtlichen Beratungen und Evaluationen des aktuellen Prozesses zum 3. Kinder- und
Jugendförderplan wurde seitens aller beteiligter Instanzen auf die Notwendigkeit der spe-
zifischen Aus- und Weiterbildung hingewiesen. Ehrenamtliche als auch hauptamtliche Mit-
arbeiter, sowie eine Vielzahl der Vorstände aus der etablierten Trägerschaft äußerten hier
Bedarfe.
Wichtig dabei ist, so die Erfahrungen in der Fachberatung der Jugendförderung des Krei-
ses Lippe in den letzten Jahren, dass die Bildungsmodule hochwertig, zeitlich überschau-
bar, kostenextensiv und interdisziplinär gestaltet werden.
Nur wenn in der Kinder- und Jugendarbeit ganzheitlich und gemeinsam gearbeitet und
ausgebildet wird, kann dieser Bereich der Jugendhilfe seinem Auftrag gerecht werden,
nämlich systemisch auf seinen Sozialraum zu reagieren.
Die Jugendförderung des Kreises Lippe stellt sich dieser Herausforderung und wird auch
in der bevorstehenden Förderphase eben jene Ausbildungsformate anberaumen.
Bei den Qualifizierungsbereichen stachen die folgenden Themen besonders hervor, wel-
che in den kommenden Jahren eine Aktivierung oder einen spezifischen Ausbau erfordern:

1. Niedrigschwellige Beratungsarbeit, als ein am meisten gefordertes Angebot seitens der Kundschaft

2. Spezifische, auf den Sozialraum ausgerichtete Einzelfall- Hilfsmodule, da gerade im ländlichen
   Raum ansonsten für Kinder und Jugendliche Arbeits-, Sucht-, oder auch Erziehungsberatung oft schwer
   erreichbar ist.

3. Peer- to- Peer-Beratungsmodelle, als ein zukunftsweisendes Medium, welches gerade in der ehren-
   amtlich ausgerichteten Kinder- und Jugendarbeit im Ländlichen eine große Ressource birgt.

4. Medienkompetenzen, sowie neue Medien, als klassische Fortbildungsfelder müssen aufgrund der
   Schnelllebigkeit und der sehr rasanten Weiterentwicklung immer mit berücksichtigt werden.

5. Soziale Netzwerkarbeit findet hier eine besondere Bedeutung, muss dringend kultiviert werden, gera-
   de vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung zu Zeiten von Krisen oder auch eingeschränkten Kontaktmög-
   lichkeiten.

6. Moderner Jugendschutz, spezifiziert auf die Kinder- und Jugendarbeit, mit welchem die Instanzen der
   Kinder- und Jugendarbeit ein sicheres und „gerechtes“ Handwerkszeug zur Verfügung haben.

Pädagogik ist ein dynamischer Prozess! Das Jahr 2020 hat gezeigt, wie wichtig es ist, ein
breit gefächertes Spektrum an Kompetenzen als Grundstock zur Verfügung zu haben, um
auf aktuelle und gesellschaftliche Phänomene reagieren zu können.

                                                                                                         25
Aufgabenbereiche der §§ 11 – 14 SGB VIII

     Grundsätzliches
     Kinder und Jugendliche haben in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht auf Förderung ihrer Ent-
     wicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Neben
     Elternhaus und Schule hat auch die Jugendarbeit ihren eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Um diesen
     tatsächlich wahrnehmen zu können, bedarf es entsprechender Strukturen und Rahmenbedingungen.

     Die Jugendarbeit, sei es im Rahmen der verbandlichen wie auch der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, er-
     reicht vor Ort in den Städten und Gemeinden viele Kinder und Jugendliche mit den unterschiedlichsten An-
     geboten und Möglichkeiten. Darüber hinaus sind die Orte der Jugendarbeit auch immer Orte demokratischen
     Handelns im Miteinander und auf Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
     Diese Intention als transparentes und wertgeschätztes Werkzeug zu nutzen und als Basis und Begründung
     für die Partizipation junger Menschen zu sehen, gilt als Kernaufgabe aller Arbeitsbereiche im sozialpädagogi-
     schen Handeln!

                       § 11 SGB VIII - Offene Einrichtungen, mobile Arbeit, Projekte
                       Offene Kinder- und Jugendarbeit ist gemäß § 11 SGB VIII ein obligatorischer und spezi-
                       fischer Teil des Spektrums der Kinder- und Jugendarbeit. Sie übernimmt soziale Integra-
                       tions-, Freizeit- und Bildungsaufgaben und ergänzt mit ihrem eigenen außerschulischen
                       Auftrag somit das Spektrum von Familie, Schule und dem beruflichen Ausbildungsbereich.

                       Inhalt, Umfang und Ausgestaltung des Angebotes werden hierbei einerseits von den Be-
                       dürfnissen der Kinder und Jugendlichen die ihre eigenen Themen, Probleme, Interessen
                       und Emotionen in die Arbeit einbringen und andererseits von der Einsicht in pädagogische
                       Erfordernisse und Ziele bestimmt!4

                       Zieldefinition Offener Jugendarbeit

                       • Entwicklung der Persönlichkeit,
                       • Einbindung in soziale Gruppen,
                       • Entwicklung persönlicher und sozialer Perspektiven und Kompetenzen,
                       • Gestaltung der Freizeit,
                       • außerschulische (non-formale) Bildung,
                       • Beendigung von Ausgrenzungs- und Verelendungsprozessen und
                       • gesellschaftliche Partizipation von Kindern und Jugendlichen.

                       4       vgl. 15. Kinder- und Jugendbericht: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in
                               Deutschland, S.84.
26
Offene Jugendarbeit findet vor allem in Jugendzentren unter Anleitung und Begleitung
hauptamtlich pädagogischer Fachkräfte und qualifizierter nebenberuflich und ehrenamt-
lich tätiger Mitarbeiter_innen statt. Darüber hinaus können es auch ortsfeste und/oder
mobile Angebote jeglicher Form der offenen Arbeit sein.
Die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit erleben immer wieder tiefgreifende Verän-
derungen in der Lebenswelt junger Menschen und müssen sich daher immer wieder neu
erfinden, um am „Puls der Zeit“ der Kinder und Jugendlichen zu sein.

Offene Kinder- und Jugendarbeit ist daher auch Experte für die Lebenswelt von Kindern
und Jugendlichen und immer auch Seismograph für die rasanten Veränderungen in ihrem
Aufwachsen.

Zielgruppe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Wirkungsvolle Jugendarbeit in den Jugendzentren kann nur geleistet werden, wenn sie
sich an den konkreten Bedürfnissen der jungen Menschen im Sozialraum bzw. des Besu-
cherkreises orientiert und Lebensbedingungen, Gewohnheiten und Vorstellungen in den
Fokus nimmt, wie sie durch Familie, Schule, Berufsausbildung, Arbeitsplatz und persön-
lichen Umgang geprägt werden.

                                                                                         27
§ 3 KJFöG – Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer Lebenslagen

     (1) Angebote und Maßnahmen in den Handlungsfeldern dieses Gesetzes richten sich vor
     allem an alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr. Darüber hinaus
     sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen auch junge Menschen bis zum 27. Le-

                                                                                                   §
     bensjahr einbezogen werden.

     (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass sie die beson-
     deren Belange von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Lebenswelten und von
     jungen Menschen mit Migrationshintergrund sowie jungen Menschen mit Behinderung be-
     rücksichtigen. Darüber hinaus sollen die Angebote und Maßnahmen dazu beitragen, Kin-
     der und Jugendliche vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen
     und jungen Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Jugendarbeit zu ermöglichen.

                       Die Offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich an alle jungen Menschen im Alter von 6
                       bis zum 21. Lebensjahr. Dabei sollen die besonderen Belange von Kindern und Jugendli-
                       chen in benachteiligten Lebenswelten, jungen Menschen mit Migrationshintergrund sowie
                       jungen Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.

                                                                                          Frankreich
                                                                                          Exkursionsgruppe:
                                                                                          Teilnehmer_
                                                                                          innen der
                                                                                          Exkursionsgruppe
                                                                                          zum LWL – Projekt
                                                                                          der politischen
                                                                                          Bildung 2017-2019
                                                                                          im Oktober 2018 in
                                                                                          der Normandie

28
Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit arbeitet auf der Grundlage klar definierter Prinzipien. Diese Prinzipien
sind Grundvoraussetzungen für eine professionelle und förderungsfähige Offene Kinder- und Jugendarbeit:

Prinzip der Offenheit
„Kinder und Jugendliche müssen keine Vorausset-
zungen erfüllen, um Angebote der Offenen Kinder-
und Jugendarbeit wahrnehmen zu können. Sie be-
stimmen die Themen, die die pädagogische Arbeit                                     Prinzip der Freiwilligkeit
der einzelnen Jugendeinrichtung prägen. Offenheit                                   „Kinder und Jugendliche entscheiden selber darüber,
bezieht sich auf die Offenheit der Prozesse und Er-                                 ob sie Angebote der Offenen Kinder- und Jugendar-
gebnisse. Es findet interessengeleitet ein aktiver An-                              beit wahrnehmen und auch wie lange sie diese wahr-
eignungsprozess ohne Leistungsdruck statt. Die Er-                                  nehmen wollen. Wesentlich ist hierbei die Selbstbe-
reichung von pädagogischen Zielen wird somit erst                                   stimmung und individuelle Motivation der Kinder und
ermöglicht.“5                                                                       Jugendlichen.“6

Prinzip der Partizipation                                                           Prinzip der Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
„Kinder und Jugendliche gestalten aktiv ihre The-                                   „Die Offene Kinder- und Jugendarbeit sieht in den
men und Angebote. Aufgrund der Freiwilligkeit des                                   Interessen und Bedarfen junger Menschen in ihrem
Kommens und Gehens müssen Ziele und Inhalte der                                     jeweiligen Einzugsgebiet den Ausgangspunkt ihres
Angebote mit den Beteiligten immer wieder neu ver-                                  fachlichen Handelns. Vor dem Hintergrund einer so-
handelt werden. Diese dauerhaften Aushandlungs-                                     zialraumorientierten Aneignungsperspektive sucht
prozesse stärken demokratische Erfahrungen der                                      sie die Interessen und Bedarfe mit jungen Menschen
Besucherinnen und Besucher der Offenen Kinder-                                      in Erfahrung zu bringen. Die Offene Kinder- und Ju-
und Jugendarbeit. Die partizipative Offene Kinder-                                  gendarbeit kooperiert hierbei auch mit anderen rele-
und Jugendarbeit befähigt dazu, möglichst selbstver-                                vanten Akteuren der Kindheit und Jugend im Sozial-
waltet Angebote zu planen und durchzuführen.“7                                      raum und versteht sich als Teil des Netzwerkes.“8

5       vgl. Lindner Hsg. 1964 – 2004: Vierzig Jahre Kinder und Jugendarbeit in Deutschland
6       siehe DOJ – Dachverband offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz; Publikation 2007
7       siehe: www.13drei.de/
8       Positionspapier des Kooperationsverbundes Offene Kinder- und Jugendarbeit, 2019
                                                                                                                                           29
Bildungsprozesse in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

     Ganzheitliche Bildung ist ein Auftrag der Kinder –und Jugendarbeit. Die Bildungsprozesse
     in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit finden auf unterschiedlichste Art und Weise statt.
     Im Miteinander der Möglichkeiten der Jugendarbeit erwerben Kinder und Jugendliche
     unterschiedlichste Kompetenzen, wie soziale Kompetenzen, kreative Kompetenzen, Kom-
     petenzen in der Anleitung von Gruppen oder Angeboten bis hin zu möglichen Leitungs-
     kompetenzen ehrenamtlich geführter Jugendtreffs. Dieses Ziel, Kinder- und Jugendliche
     auf ihrem Weg zu eigenständigen und selbstbestimmten Persönlichkeiten zu begleiten,
     gelingt der Offenen wie verbandlichen Jugendarbeit auf vielfältigste Weise.9

     Der Kreis Lippe hat in der Zeit von 2012 bis 2015 das Projekt „Kommunale Bildungs-
     landschaften aus Sicht der Jugendarbeit“ durchgeführt und eine Reihe von Ergebnissen
     gesammelt, die im Rahmen einer Dokumentation zusammengefasst wurden. Dieses kann
     in der Jugendförderung des Kreises Lippe als PDF-Datei angefragt werden.

     In der Folge dieses Projektes wurde der Kreis Lippe Mitglied im „Dialogforum Bildungs-
     landschaften NRW“, einem Zusammenschluss von Landesjugendring NRW, AG Offene
     Türen NRW, Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit NRW, Ministe-
     rium für Jugend und Schule NRW, TU Dortmund, Transferagentur Kommunales Bildungs-
     management und anderen Institutionen.

     Das „Dialogforum Bildungslandschaften NRW“ hat eine Schrift hierzu erarbeitet: „Zu-
     kunftsplan Bildungslandschaften“, in der es um individuelle Bildungsprozesse, die Ent-
     wicklung von Bildungslandschaften in NRW sowie eine Zukunftsperspektive geht.

     Der „Zukunftsplan Bildungslandschaften“ kann im Internet auf der Homepage des Landes-
     jugendring NRW unter www.ljr-nrw.de als PDF aufgerufen und gespeichert werden.

     9       vgl. Broschüre „Zukunftsplan Bildungslandschaften“ LWL Hsg

30
§ 12 SGB VIII - Jugendverbandsarbeit

Das SGB VIII definiert in § 12 die Jugendverbände als selbst organisierte, gemeinschaft-
lich gestaltete und mitverantwortete Zusammenschlüsse junger Menschen. Ziel ist die
Vermittlung individueller, sozialer und gesellschaftlicher Orientierung durch Erziehung
und Bildung zur Herausbildung persönlicher Identität und Wertorientierung. Dieses breite
Spektrum wird eigenständig neben Familie, Schule und Beruf wahrgenommen.

Konstituierende Merkmale dieser Zusammenschlüsse sind Freiwilligkeit, Wertgebunden-
heit, Selbstorganisation und Leitung durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen der Jugend-
verbände.
Im diesem Sinne gehören zu den Jugendverbänden die anerkannten freien Träger von An-
geboten mitgliedschaftlich organisierter Jugendarbeit (Verbände im engeren Sinne, Ver-
eine, Gruppen, Initiativen) gem. § 75 SGB VIII und zwar insbesondere:

• konfessionelle Verbände,                            • naturbezogene Verbände,
• Pfadfinderverbände,                                 • kulturbezogene Verbände,
• auf den ländlichen Raum bezogene Verbände,          • und die Zusammenschlüsse dieser Verbände

Die individuellen Aufgaben und Schwerpunkte der Jugendverbände sind in eigenen Ziel-
konzeptionen und Satzungen festgeschrieben. Obschon der im Kreis Lippe ersichtlichen
Bandbreite der Jugendverbandsarbeit zeigen sich gemeinsame Merkmale:

   • Die Jugendverbände sind in fast allen Schwerpunktbereichen der Jugendarbeit tätig.
   • Die Arbeit der Jugendverbände wendet sich überwiegend an die eingetragenen Mitglieder.
   • Neben regelmäßig bestehenden Angeboten finden auch Aktionen und Projekte statt.
   • Die Arbeit der Jugendverbände wird zu einem Großteil von jungen Menschen getragen. Inhalt und
     praktische Ausgestaltung findet unter der Beratung eines/einer Jugendleiter_in haupt- jedoch zu-
     meist ehrenamtlicher Tätigkeit statt.
   • Einen besonderen Schwerpunkt legen die Jugendverbände auf den Einsatz und die Fortbildung von
     ehrenamtlichem Mitarbeiter_innen.
   • Jugendverbände arbeiten in Kooperationsmodellen mit der Schule.
   • Auch die Jugendverbandsarbeit benötigt auf lange Sicht gesehen eine Schutzzone für das Ehrenamt,
     ebenso wie andere gesellschaftsunterstützende Vereinigungen.

                                                                                                        31
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