Kinder- und Jugendförderplan - Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Kreis Lippe - Jugendamt
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Inhaltsverzeichnis Grußwort des Landrates des Kreises Lippe 4 Kinder- und Jugendarbeit - Freiräume für Kinder und Jugendliche 6 Evaluation des zweiten „Kinder- und Jugendförderplans“ 10 Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans & Beteiligungsprozesse 11 Schaubild zum Beteiligungsprozess 2019-2020 14 Profil des Handlungsfeldes „Jugendförderung“ 15 Die Jugendförderung des Kreises Lippe 16 Bestandsaufnahme zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit 17 Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 18 Öffnungszeiten für den reinen „Offenen Treff“ 19 Kreativer Umgang mit gesellschaftlichen Krisen 20 Bedarfsanalyse und -prognose 2021 bis 2025 21 Aufgabenfelder der Jugendarbeit 22 Querschnittaufgaben der Jugendarbeit 22 Schwerpunktthemen des Kreises Lippe 2021 - 2025 22 Das Leitbild Partizipation 22 Modellprojekte 23 Politische, ökologische und kulturelle Jugendbildung 23 Freiräume für Kinder und Jugendliche 24 Qualifizierung der Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendarbeit 25 Aufgabenbereiche der §§ 11 – 14 SGB VIII 26 Grundsätzliches 26 § 11 SGB VIII - Offene Einrichtungen, mobile Arbeit, Projekte 26 Zieldefinition Offener Jugendarbeit 26 Zielgruppe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 27 § 3 KJFöG – Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer Lebenslagen 28 Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 29 Bildungsprozesse in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 30 § 12 SGB VIII - Jugendverbandsarbeit 31 § 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit 33 § 14 SGB VIII - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 34
Richtlinien der Förderung 37 Das Förderverfahren 38 Grundsätze 38 Zuschussempfänger 39 Antrags- und Bewilligungsverfahren 39 Verwendungsnachweis / Berichtswesen 40 Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 41 Betriebskostenförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 42 Förderungsvoraussetzungen 44 Mindeststandards 44 Leistungsvereinbarung zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit 49 Jugendverbandsarbeit 52 Förderung einzelner Maßnahmen und Angebote 53 1. Projektförderung 54 2. Investitionen und Arbeitsmaterialien 55 3. Sonderförderung von FSJ-/BFD-Stellen 57 4. Freizeitmaßnahmen 59 5. Bildungsmaßnahmen 61 6. Internationale Jugendbegegnung 67 7. Kinder- und Jugendveranstaltungen 68 8. Übrige Maßnahmen 69 9. Hinweis zu den vorstehenden Einzelförderrichtlinien 70 Quellenangaben 71 Abbildungsverzeichnis 71 Redaktion zum Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025: Jugendförderung Kreis Lippe Martina Brinkmann, Fachgebietsleitung Petra Jürgens, Dipl.-Sozialarbeiterin Heike Heidtmann, Verwaltungsfachangestellte Ekkehardt Loch, Dipl.-Sozialpädagoge Nicole Badke, Dipl.-Sozialpädagogin
Grußwort des Landrates des Kreises Lippe Liebe Lipperinnen und Lipper, liebe Akteure der Kinder- und Jugendarbeit in Lippe, der vorliegende „Kinder- und Jugendförderplan“ ist in einer Zeit fortgeschrieben worden, in der sich Lippe, Deutschland und die Welt mit der Corona-Pandemie auseinandersetzen mussten. Diese sehr außergewöhnliche Zeit mit vielen Erkrankten, leider auch Menschen, die an diesem Virus ver- storben sind und außergewöhnlichen Einschränkungen für jeden Einzelnen, vom Kind über Jugendliche bis hin zu Familien und Senioren, hat uns aber auch gezeigt, wie kreativ, einfallsreich und auch solidarisch die Menschen in Lippe mit dieser extremen Situation umgegangen sind. Kinder und Jugendliche mussten auf die ihnen vertrauten Angebote wie Schule, Vereine, Jugendarbeit und selbst die täglichen Treffen mit Freunden verzichten. In dieser Zeit hat sich sehr schnell gezeigt, wie wichtig und entscheidend die sozialen Netzwerke für alle Menschen sind. Familie und Freunde konnten über die unterschiedlichsten Wege wie WhatsApp, Telegram, YouTube, Instagram, Skype und viele mehr Kontakt halten, sich sehen und miteinander sprechen. Die in der Vergangenheit oft kritisierten, virtuellen sozialen Netzwerke, die schon lange von jungen Menschen genutzt wurden, stellten sich als absoluter Gewinn heraus. Schon immer wurde im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit Wert auf Flexibilität, Experimentierfreudig- keit, Offenheit und natürlich das Erleben von Gemeinschaft gelegt. Genau diese Maximen ermöglichten in der Zeit der Corona-Pandemie vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen durften, ermöglichten es den Schülerinnen und Schülern mit ihren Lehrern und Klassenverbünden im Kontakt zu bleiben und weiterhin die notwendigen Lerninhalte bearbeiten zu können. 4
Der nun vorliegende „Kinder- und Jugendförderplan 3“ ist, wie bereits die vorausgegange- nen Förderpläne, erneut in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren wie auch einer ausführlichen, sozialräumlichen Bedarfsanalyse erarbeitet worden. Die fachlichen Stan- dards finden sich genauso in diesem Kinder- und Jugendförderplan wieder, wie auch die Beschreibungen der aus Sicht der Fachkräfte notwendigen Entwicklungen und Maßnah- men für die kommenden Jahre. Die beschriebenen Schwerpunkte der kommenden Jahre entsprechen den Erkenntnissen und Ergebnissen der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zur Fortschreibung dieses Kinder- und Jugendförderplans. Der Kreis Lippe wird auch in den kommenden Jahren die tatsächliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weiter fortführen und beratend für die relevanten Instanzen der Jugendarbeit wie auch für die Kommunen selber zur Verfügung stehen. Die Teilnahme an dem Modellprojekt des Landes NRW „Eigenständige Jugendpolitik“ bietet zudem die Möglichkeit, NRW-weit mit anderen Kommunen und den Landesjugend- ämtern Rheinland und Westfalen-Lippe gemeinsam den Ausbau und die stetige Beteili- gung der Kinder und Jugendlichen weiter zu entwickeln und ihre Ideen aufzugreifen und umzusetzen. Ich freue mich, auf Grundlage des vorliegenden Kinder- und Jugendförderplans, die Ange- bote der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Lippe auch in den kommenden Jahren weiter- hin unterstützen zu können und so weitreichende Möglichkeiten zur Förderung der unter- schiedlichsten Angebote und Maßnahmen zu eröffnen. Ich danke an dieser Stelle den vielen Kindern, Jugendlichen, Fachkräften, Ehrenamtlichen, Trägervertretern, Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses sowie der Jugendförderung des Kreises Lippe für die intensive und engagierte Arbeit zu diesem Kinder- und Jugend- förderplan. Dr. Axel Lehmann Landrat Kreis Lippe 5
Kinder- und Jugendarbeit - Freiräume für Kinder und Jugendliche in denen sie (er)wachsen können! Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu ei- ner eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Neben dem Zuhause und der Schule hat die Kinder- und Jugendarbeit einen gesellschaftlichen und eigenstän- digen gesetzlichen Auftrag. § §1 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. (2) … Kinder und Jugendliche brauchen eigene Orte und Rückzugsmöglichkeiten, in denen sie für sich sein können und wo sie Autonomie leben sowie ihre Zeit mit Gleichaltrigen selbst- bestimmt gestalten können. Die Kinder- und Jugendarbeit zeichnet sich als Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe durch vielfältige Möglichkeiten aus. Nach Außen erscheint die Kinder- und Jugendarbeit verwirrend, schnelllebig und ohne er- sichtliche oder messbare Nachhaltigkeit. Die Ausrichtung der Arbeit durch die Fachkräfte hat jedoch eine klare, partizipative Didak- tik und stellt die Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Sie umfasst Themenspektren und Facetten, die im Einzelnen stets abhängig von den Kin- dern und Jugendlichen im Sozialraum unter der Maxime der Beteiligung erhoben und ins- besondere von den Nutzern der Jugendarbeit bedingt werden. Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung hat sich sehr ausführlich mit den Bedarfen und der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland auseinander- gesetzt. Eine zentrale Forderung des Berichtes lautet unter anderem: „Jugend ermöglichen!“ 6
Wie kann Teilhabe junger Menschen sozial gerecht gestaltet werden, so dass Jugendliche die für sie alterstypischen Herausforderungen erfolgreich und eigenständig meistern kön- nen? Kinder und Jugendarbeit, die in Jugendverbänden wie auch in Jugendeinrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stattfindet, bietet ein großes Spektrum mit eben diesen Ressourcen und der entsprechenden Ausrichtung von Möglichkeiten: • stationär, in Häusern mit entsprechend funktionalen Räumlichkeiten • im Freien, wie z.B. im Rahmen mobiler, aufsuchender Jugendarbeit • durch zeitlich begrenzte Projekte. Die Möglichkeiten von Kinder- und Jugendarbeit erscheinen grenzenlos. Im Mittelpunkt stehen die Kinder und Jugendlichen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Jugend- arbeit haben dabei den Auftrag, eine parteiliche Funktion für Kinder und Jugendliche zu ergreifen- die Definition „Anwalt des Kindes“ trifft hier vollends zu. Die Fachkräfte sind aufgrund ihrer sozialräumlichen Kenntnisse und häufig guten Vernet- zung im Sozialraum Experten der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Sie erleben Kinder und Jugendliche im freiwilligen Kontext und stehen vielen als beratende Instanz zur Seite. Die sozialpädagogischen Fachkräfte, wie auch die ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit, kennen die Wünsche und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen und setzen den Auftrag des § 11 SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe- um. §11 SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe - (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugend- arbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mit- verantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen, Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte An- gebote, die offene Jugendarbeit und Gemeinwesen - orientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören.: 1. Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, § 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. Internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung. 7
Die Jugendverbände zeichnen sich hierbei aus durch: • ihre eigenverantwortliche Tätigkeit, • ihre Selbstorganisation, • gemeinschaftliche Ausgestaltung • die Mitverantwortung durch die jungen Menschen selbst. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit vertritt die Prinzipien: • Offenheit für alle Kinder und Jugendlichen und ihre Themen • Freiwilligkeit der Teilnahme • Partizipation • Ganzheitlicher Bildung • sowie den Grundsatz ein demokratischer Bildungsort zu sein. Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene 3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Ju- gendhilfegesetz - Kinder- und Jugendfördergesetz NRW (KJFöG NRW) - ist die landes- rechtliche Ausgestaltung gemäß § 15 SGB VIII und regelt die inhaltliche und finanzielle Ausstattung sowie die Eigenständigkeit der in den §§ 11 – 14 SGB VIII beschriebenen Handlungsfelder der • Jugendarbeit, • Jugendsozialarbeit • erzieherischer Kinder- und Jugendschutzes. 8
Das KJFöG NRW legt vier Querschnittaufgaben fest, die für das Land, den Kreis Lippe sowie alle Leistungs- anbieter in der Jugendarbeit die Eckpunkte einer Konzeptentwicklung darstellen: Förderung von Interkulturelle Mädchen und Jungen / Bildung Geschlechterdifferenzierte Arbeit (§ 5) (§ 4) Beteiligung von Kindern Zusammenarbeit von und Jugendlichen Jugendhilfe und Schule (§ 6) (§ 7) Insbesondere enthält es Regelungen, die erweiterte Anforderungen an die Planungsauf- gabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen. Neben der Ausweitung fachlicher Standards muss ein spezifisches, weiteres Steuerungs-/Förderungsinstrument etabliert werden: Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne. Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan stellt die jeweiligen Umsetzungsschritte und die finanziellen Grundlagen für die Angebote des Kreisjugendamtes Lippe, der freien Träger sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt dar und bildet die Grundlage für die Finanzierung der eigenen Angebote und die Förderung von Angeboten der freien Träger. Der Kinder- und Jugendförderplan für das Jugendamt des Kreises Lippe hat für die Dauer der Wahlperiode (2021-2025) des Kreistags des Kreises Lippe Gültigkeit. Im Rahmen des Prozesses der Fortschreibung hat ebenfalls eine Evaluation des letzten Kinder- und Jugendförderplans stattgefunden, um festzustellen, welche Ziele und Schwer- punkte in der letzten Laufzeit umgesetzt werden konnten. 9
Evaluation des zweiten „Kinder- und Jugendförderplans“ Die Jugendförderung des Kreises Lippe hat im Winter 2018 mit den Vorbereitungen und Planungen der Fortschreibung des vorliegenden „Kinder- und Jugendförderplans“ begon- nen und in einer gemeinsamen Sitzung mit den Stadt-Jugendpflegen im Kreis Lippe einen Planungstag mit dem Landesjugendamt im Dezember 2018 zur professionellen und fach- lichen Fortschreibung durchgeführt. Hieraus entstanden ist, unter anderem, ein Leitfaden des Landesjugendamtes für die Ju- gendämter in Westfalen-Lippe zur Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendför- derplans (KJFP). Im Anhang befindet sich die Evaluation zum vorangegangenen Förderplan. Untersucht wurden die erfolgten Maßnahmen zur Umsetzung der für 2014-2020 benannten Schwer- punkte im „Kinder- und Jugendförderplan 2“. Im Rahmen der Evaluation sind ebenso die Träger, Fachkräfte wie auch Jugendlichen und Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beteiligt worden. Grundsätzlich sei hier angemerkt, dass der unter großer Beteiligung entwickelte Kinder- und Jugendförderplan 2014- 2020 des Kreises Lippe auf hohe Akzeptanz bei Trägern wie auch Fachkräften gestoßen ist. 10
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans & Beteiligungsprozesse Für den 3. Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Lippe ist eine größtmögliche Be- teiligung der Akteure der Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt worden, verbunden mit einer detaillierten Bestandsfeststellung sowie einer datengestützten Analyse der Situation in den 12 Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Die regelmäßigen Jahresberichte der vom Kreis Lippe geförderten Jugendeinrichtungen, liefern eine Fülle an Informationen der benötigten Angaben zur Offenen Kinder- und Ju- gendarbeit und erlauben umfangreiche, datenbasierte Aussagen über die Offene Kinder –und Jugendarbeit. Die Statistik-Stelle des Kreises Lippe lieferte Daten zur Bevölkerungsstruktur wie z.B. Daten zu Alleinerziehenden, Familien mit besonderem Hilfebedarf, Hartz-IV-Empfängern, arbeitslosen jungen Menschen, Jugendgerichtsfällen sowie weitere Daten. Beteiligung des Unterausschusses des Jugendhilfeausschusses Mit Beginn des Jahres 2019 wurde der eigens konstituierte Unteraus- schuss des Jugendhilfeausschusses zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans einberufen. Dieser setzt sich zusammen aus Vertreter_innen der Fraktionen wie auch der Jugendverbände. Hier wurden die fachlichen Einschätzungen und Vorschläge der Jugendför- derung kleinschrittig diskutiert. Ebenfalls wurde über ein neues Finanzierungs- und Fördermodell für die Offene Kinder- und Jugendarbeit beraten. Die Mitglieder des Unter- ausschusses des JHA haben den gesamten Prozess der Förderplan- Fortschreibung sehr engagiert und fördernd begleitet und geprägt. Die Beteiligung der Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Mit den Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde 2019 in mehreren Sitzungen zu den Standards, Themen aber auch zum eige- nen Profil und Verständnis der jeweiligen Jugendeinrichtung gearbeitet. Dies geschah im Rahmen von ordentlichen Arbeitskreisen als auch ei- gens anberaumten spezifischen Sitzungen. 11
Die Beteiligung der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit In der Arbeit mit den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zum Förderplan stand vor allem die Betriebskostenförderung und eine Veränderung dieser im Vordergrund. Der offene und konstruktive Austausch ermöglichte es ebenfalls, dass die Träger, zusammen mit dem Jugendamt, über neue Formen der Kooperation untereinander und ggf. der Bil- dung von Teams in gemeinsamer Verantwortung und Nutzung von Ressourcen trägerüber- greifend diskutiert haben. Verschiedene Vorschläge sollen in Zukunft bei Bedarf aufgegrif- fen werden. Die Beteiligung Jugendlicher, Einrichtungen und der Jugendverbände Zusammen mit allen vom Kreis Lippe geförderten Jugendeinrichtungen wurde 2019 der Jugendkongress zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans frühzeitig geplant und vorbereitet. Im November 2019 fand dieser im städtischen Jugend- zentrum in Blomberg unter Beteiligung der Jugendeinrichtungen und vieler Jugendlicher ab 13 Jahren statt. In unterschiedlichen, von Jugendzentren vorbereiteten, Workshops und mit verschiedenen Methoden konnten Jugendliche ihre Meinung zur Jugendarbeit in Lippe darlegen und einen Eindruck zu ihrem derzeitigen Lebensgefühl geben. Die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses des Kreises Lippe Parallel zu dem erwähnten Jugendkongress zur Fortschreibung des Kinder- und Jugend- förderplans fand ein Workshop mit dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Lippe unter der Mitwirkung von interessierten Jugendlichen statt, wobei es um Zukunftsthemen der Jugendarbeit ging. Hier wurde angeregt miteinander diskutiert. Die klaren Statements und Argumente der Ju- gendlichen trafen auf großes Interesse der Jugendpolitik. Impulse und Diskussionspunkte der durchgeführten Beteiligungen finden sich an verschiedenen Stellen des vorliegenden Kinder–und Jugendförderplans entsprechend wieder. 12
Weitere Quellen und Grundlagen im Erstellungs- prozess Neben den Ergebnissen und Erfahrungen der verschiedenen Beteiligungen erfolgte durch die Jugendförderung parallel ein Fachdiskurs, in den die neuesten Entwicklungen und Fachdebatten einbezogen wurden und sich teilweise Zitate aus diesen Quellen im Förderplan wiederfinden. Zu nennen sind hierbei z.B.: • LWL-Positionspapier: Wirkungen, Prinzipien und Rahmenbedingungen einer kommunalen Pflicht- aufgabe, 2009 • 15.te Kinder- und Jugendbericht vom Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2017 • Zukunftsplan Bildungslandschaften vom Dialog- forum Bildung, an dem der Kreis Lippe mitge- wirkt hat, 2018 • LBS-Kinderbarometer – Jetzt sind wir dran! 2018 • Positionspapier des Kooperationsverbundes Of- fene Kinder- und Jugendarbeit, 2019 • Kinder- und Jugendhilfereport 2018 – Eine kennzahlenbasierte Analyse, 2019 • Jugendämter in kommunalen Bildungslandschaf- ten, 2019 13
Schaubild zum Beteiligungsprozess 2019-2020 Das nachfolgende Schaubild fasst den Gesamtprozess noch einmal auf einen Blick zusammen. 14
Profil des Handlungsfeldes „Jugendförderung“ Zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Leistungen der §§ 11 ff. SGB VIII sowie deren praktischen Maßnahmen werden insbesondere unter dem Gesichtspunkt gesellschaftli- cher Veränderungen und sich wandelnder Anforderungen, berufsspezifische, betriebswirt- schaftliche, führungspraktische und sozialpolitische Kernkompetenzen paritätisch zusam- mengeführt. 1 Die Aufgabenstellungen der Jugendförderung des Kreises Lippe sind komplex und viel- fältig. Hierfür sind unterschiedlichste Kompetenzen zwingend notwendig, um die fachlichen An- forderungen professionell bearbeiten zu können, wie beispielsweise: • Personale Kompetenzen • Professionelle Berufsidentität und Selbstverständnis • Lebensweltorientierung • Anwendungsorientiertes Wissen • Pädagogisch professionelles Handeln • Gestaltung von Bildungsräumen und –prozessen • Partizipation von Kindern und Jugendlichen durch- und umsetzen • Kooperationen gestalten • Netzwerkarbeit • Methodenkenntnisse und vieles mehr.2 Die Jugendförderung des Kreises Lippe besteht aus sozialpädagogischen Fachkräf- ten wie auch Verwaltungsfachkräften, die ein hohes Fachwissen sowie die zuvor auf- geführten Kompetenzen einbringen und für den Kreis Lippe, die 12 Städte und Gemein- den im Zuständigkeitsbereich, die Träger der Jugendarbeit, die Fachkräfte wie auch die zahlreich ehrenamtlich Tätigen in Lippe eine Vielzahl von Leistungen und Angeboten vor- halten. Aufgabe des Kreises Lippe ist es zudem, Strukturen zu ermöglichen oder zu unterstützen, die dem Gedanken der Subsidiarität entsprechen und freien Trägern der Jugendhilfe die Durchführung notwendiger Angebote vor Ort für Kinder, Jugendliche und Familien er- möglichen. 1+2 vgl.: JumP und Hochschule Kempten, 2018, „Qualifikationsprofil Jugendarbeit“ www.hs-kempten.de/jump/qualifikationsprofil.html 15
Die Jugendförderung des Kreises Lippe... • berät Träger der Jugendarbeit • unterstützt bei der Erarbeitung von Konzepten • sorgt für Jugendfreizeiteinrichtungen in allen 12 Städten und Gemeinden • setzt sich für die Beteiligung junger Menschen vor Ort ein (z.B. Jugendkongresse, Jugendparlamente usw.) • unterstützt Jugendinitiativen • informiert die örtlichen Fachausschüsse auf Anfrage • ist zuständig für die Belange des Anerkennungsverfahrens nach § 75 SGB VIII, bzw. der Trägerschaft der freien Jugendhilfe • beteiligt sich am Wirksamkeitsdialog mit dem Land NRW und führt diesen mit den Trägern der offenen Jugendarbeit in den 12 Städten und Gemeinden durch • bildet ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit aus • referiert zu angefragten Schwerpunktthemen der Jugendarbeit • initiiert und fördert Projekte • beteiligt sich im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans an Veranstaltungen • fördert Freizeitmaßnahmen anerkannter Träger der Jugendhilfe • fördert Maßnahmen, die den Rahmenbedingungen des Kinder- und Jugendförderplans entsprechen • führt Jugendschutzkontrollen aus • entwickelt Angebote im Rahmen des erzieherischen Jugendschutzes • berät die Jugendvereine und –verbände und beraumt die Vereinbarungen an zum erweiterten Führungszeugnis nach § 72a BKiSchG • moderiert Arbeitskreise oder Sozialraumkonferenzen in den 12 Städten und Gemeinden Die aktuelle Fortschreibung des vorliegenden „Kinder- und Jugendförderplans“ hat sich hieran orientiert. Die einzelnen Schritte und Ergebnisse entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Kapiteln. 16
Bestandsaufnahme zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit Im Jahr 2002 hat der Kreis Lippe das sog. Berichtswesen im Rahmen der Betriebskosten- förderung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit eingeführt. Dieses besteht aus dem jährlich einzureichenden Jahresbericht zu den verschiedenen inhaltlichen Ausprägungen der jeweiligen Jugendeinrichtung, sowie einem finanziellen Verwendungsnachweis über den Einsatz der öffentlichen Fördermittel. Diese Daten erlauben es, einen genauen Überblick über die geförderten Fachkräfte, eh- renamtlichen Mitarbeiter_innen, Öffnungszeiten, Gruppenangebote, Projekte, Events, Be- sucherschaft, Ziele der Jugendeinrichtungen, Kooperationen im Sozialraum und insbeson- dere spezifische Entwicklungen vor Ort zu erhalten, um damit arbeiten zu können. Gleichermaßen dienen diese Angaben ebenfalls dazu, an der sogenannten Strukturda- tenerhebung des Landes NRW teilnehmen zu können. Der Kreis Lippe ist ein Flächenkreis mit insgesamt 16 Städten und Gemeinden, wovon 12 Städte und Gemeinden in den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Lippe fallen. Die erhobenen Daten ermöglichen so einen genauen Blick auf die Städte und Gemeinden und die jeweiligen Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort. Im Nachfolgenden sind die wichtigsten Daten der Bestandsfeststellung zur Offenen Kin- der- und Jugendarbeit zusammengefasst: Der Kreis Lippe förderte in der Zeit vom 01.07.2014 bis 31.12.2020 insgesamt 8 freie, 10 kirchliche und 3 kommunale Träger mit insgesamt 13 größeren Jugendeinrichtungen, 17 Jugendtreffs sowie weiteren Angeboten in Form von Jugendräumen, Spielmobilangeboten und mobiler, aufsuchender Jugendarbeit. 17
Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige in der Offenen Kinder- und Jugend- arbeit Von 2014 bis 2020 waren insgesamt 37 sozialpädagogische Fachkräfte auf 27 Stellen (Vollzeitäquivalent) in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der verschiedenen Träger (s.o.) tätig. Hierbei hatten 9 Kolleg_innen eine Vollzeitstelle und weitere 14 Kolleg_innen eine Stelle im Umfang von einer dreiviertel bis vollen Stelle. Weitere 14 Kolleg_innen arbeiteten in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit weniger als einer dreiviertel Stelle. Der in der Grafik aufgeführte Nenner „27“ entspricht 27 Vollzeitäquivalenten. Es wird zu- dem deutlich, wie stark das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit rund 300 engagierten Kindern und Jugendlichen vertreten ist und zeigt die enorme Bedeutung für die Angebotsvielfalt und auch die eigene Persön- lichkeitsbildung der jungen Menschen. Erhebungsjahr 2018, Bild: Jugendförderung des Kreises 18
Öffnungszeiten für den reinen „Offenen Treff“ Es gibt im Kreis Lippe zahlreiche Jugendzentren wovon ca. 40 % mit mehr als 22 bis über 30 Stunden Öffnungszeit pro Woche erreichbar sind. Die kleineren Jugendeinrich- tungen öffnen 6 bis 8 Stunden pro Woche unter ehrenamtlicher Aufsicht/ Betreuung. Die Öffnungszeiten der Treffs mit Teilzeitstellen sozialpädagogischer Fachkräfte betragen zwi- schen 10 und 20 Stunden pro Woche. Ergänzend zu den reinen Öffnungszeiten, also dem klassischen Offenen Treff, gibt es in allen Jugendeinrichtungen zudem gruppenbezogene Angebote, Projekte, Events und Ver- anstaltungen sowie spezifische Angebote, die das jeweilige Markenzeichen der Jugendein- richtung darstellt. Existiert im Sozialraum ein schulisches Angebot, besteht bei etlichen Jugendeinrichtun- gen eine Kooperation, wobei das klare Augenmerk auf dem eindeutigen Profil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gelegt wird, sei es im Rahmen eines Projektangebotes oder aber eines offenen und freiwilligen AG-Angebotes. 19
Kreativer Umgang mit gesellschaftlichen Krisen Hier: Stärken der Flexibilität der Kinder- und Jugendarbeit und die Bedeutung ihrer Präsenz in den sozialen Netzwerken Aus erforderlichem Anlass konnte im Jahr 2020 die Jugendarbeit ihre starke Flexibilität und ihre unkonventionellen Möglichkeiten im Umgang mit gesellschaftlichen Phänome- nen, hier mit den Kontaktreduzierungen, bedingt durch das Coronavirus und die damit ein- hergehende Verordnung, aufzeigen. Innerhalb kürzester Zeit wurden auf bestehenden Online-Präsenzen in den sozialen Netz- werken zusätzliche Angebote organisiert. Auch machten viele Einrichtungen aus der Not eine Tugend und errichteten völlig neuartige Internet-Formate und erweiterten somit sehr rasch ihr Repertoire. Neben den Unterstützungsangeboten der etablierten, klassischen Jugendhilfe aus den Reihen der Jugendamtsbereiche wie z.B. Hotlines, Einzelfallhilfe per Mail oder Chat, be- durfte es hier adäquater, niedrigschwelliger und bedarfsgerechter Alternativen der Ju- gendarbeit im Internet, welche Kinder und Jugendliche auf den verschiedensten Ebenen ansprach und unterstützte. Hier wurde die Notwendigkeit von non-kommerziellen, sozialen und gesellschaftlich orien- tierten Angeboten extrem plakativ aufgezeigt, wie sie speziell die Kinder- und Jugendarbeit bedienen kann. Kreativangebote, niedrigschwelliger Sport, jugendkulturelle Aktionen oder einfach nur Hin- weise auf Alternativen zu kommerziellen und konsumorientierten Internetauftritten waren hier gefragt- sind es aber auch weiterhin und die Erfahrungen werden konstruktiv genutzt. Besondere Bedeutung fand hier die verbandliche Jugendarbeit, die sich durch sehr star- kes, soziales Vernetzungs-Engagement und niedrigschwellige Einzelfallhilfe und -impulse auszeichnete. Es wurde mehr denn je deutlich, dass Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit in den eta- blierten, sozialen Netzwerken nicht nur ein notwendiges Beiwerk darstellen, sondern sich hier auf lange Sicht ein eigens erforderlicher Arbeitsbereich profilieren muss. 20
Bedarfsanalyse und -prognose 2021 bis 2025 für den Zuständigkeitsbereich Jugendförderung Das Jugendamt des Kreises Lippe hat eine umfangreiche Bedarfsanalyse im Jahr 2019 durchgeführt. Die folgenden Zahlen, Daten, Fakten und Ergebnisse bildeten hierfür die Grundlage, um eine Einschätzung für die sozialräumliche Situation und die mögliche Bedarfs- lage zu erhalten: • Jugendeinwohner (6 bis unter 21 Jahre) pro Kommune • Bedarfsgemeinschaften pro Kommune • Anzahl der Alleinerziehenden pro Kommune • Arbeitslos ELB unter 25 Jahre pro Kommune • Ambulante HZE-Fälle pro Kommune • JGH-Fälle pro Kommune • Menschen (6 bis unter 21 Jahre) mit Migrationshintergründen pro Kommune • Auswertung der Jahresberichte der Jugendeinrichtungen • Ergebnisse der Beteiligungsverfahren (Fachkräfte, Träger, Jugendliche, JHA) • Fachliche Einschätzungen der Jugendförderung Die Herausforderungen für Kinder und Jugendliche wachsen stetig und so muss es Angebo- te der Jugendarbeit mit ausreichend sozialpädagogischem Personal geben. Die Träger der Jugendarbeit, insbesondere die der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, müssen hierbei ent- sprechend durch den Kreis Lippe, den zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger, gefördert werden. In der Vergangenheit hat sich die Förderung der Träger der Offenen Kinder- und Jugend- arbeit aus Landesmitteln, Kreismitteln sowie kommunalen Zuschüssen und Eigenmitteln der Träger zusammengesetzt. Für die Kommunen im Kreis Lippe handelt es sich hierbei um sogenannte „freiwillige Mittel“, was partiell zu erheblichen Unterschieden bei den Standards der monetären Ausstattung der Arbeit vor Ort geführt hat. Um hier für alle Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gleiche Förderbedingungen herzustellen, ist ein neues Fördermodell entwickelt worden. Die bedarfsgerechte Förderung der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit soll dazu beitragen, dass auch zukünftig qualifiziertes Personal in der Jugendarbeit tätig sein wird, um Kinder und Jugendlichen in ihren Kommunen und Sozialräumen bedarfsgerechte Angebo- te in Verbindung mit fundierten Lebensweltanalysen und einer partizipativen Haltung zu ge- währleisten. Dabei sind ebenfalls die Handlungsfelder und Querschnittaufgaben des KJFöG NRW zu be- rücksichtigen. 21
Aufgabenfelder der Jugendarbeit Querschnittaufgaben der Jugendarbeit Die nachfolgend aufgeführten Querschnittaufgaben, entsprechend dem KJFöG NRW, sollen sich in den An- geboten der verbandlichen wie Offenen Jugendarbeit wiederfinden bzw. in den Konzepten der Träger der Jugendarbeit berücksichtigt sein. • Förderung des Gendergedankens und der geschlechtsspezifischen Didaktik • Interkulturelle Bildung • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen • Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule Die ausführliche Beschreibung der Querschnittaufgaben mit Auszügen aus dem KJFöG NRW etc. befindet sich im Anhang dieses Förderplans. Schwerpunktthemen des Kreises Lippe 2021 - 2025 Die nachfolgenden Themenbereiche wurden im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Kinder- und Jugendförderplan erarbeitet und definiert. Sie definieren die Grundlage der di- daktischen Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsgebiet des Kreis- jugendamtes. Das Leitbild Partizipation Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist die Grundüberzeugung für die Jugend- förderung des Kreises Lippe sowie für die vom Kreis Lippe geförderte Kinder- und Jugend- arbeit. Zur Förderung der Wahrnehmung der umfassenden Beteiligungsrechte sind die Jugend- pfleger_innen des Kreises Lippe offizielle Ansprechpartner/-innen für Kinder und Jugend- liche sowie weitere interessierte Instanzen. Die Beteiligung Kinder und Jugendliche sind Experten in eigener Sache - sie wissen selbst am besten, was sie möchten, wünschen und benötigen! Beteiligung lässt Kinder und Jugendliche Mitbestimmung und Mitverantwortung lernen - ohne die Erwachsenen oder auch pädagogische Begleitung und Aufsicht aus der Pflicht zu nehmen. Beteiligung im Sinne des Erlernens von Demokratie wird dabei nicht vorrangig verstanden als Hineinwachsen in das politische System, sondern in der Basis als alltäglich 22
praktizierte Mitsprache und Mitbestimmung, als Alltagsdemokratie. Mitreden, Mitmachen, Mitplanen und Mitbestimmen. Sie sind die Grundlagen und Startsequenzen für junge Men- schen in dem demokratischen Prozess. Kinder und Jugendliche können die Auswirkungen ihres Engagements direkt sehen, zeit- nah nachvollziehen und sich damit identifizieren. Sie erhalten über ihre Beteiligung die Chance, sich in einer heutzutage vielfach fremdbestimmten Umwelt einen eigenen Le- bensbereich zu schaffen, für den sie ein Stück Verantwortung übernehmen können. Modellprojekte Beispiel „Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung“ Seit 2019 ist der Kreis Lippe Partner in diesem Modell-Projekt des Landes NRW, initi- iert vom Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, kurz „MKFFI NRW“ und engmaschig begleitet durch die beiden Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe. Ziel des Projektes ist es, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu stärken und eine strukturelle Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kommunen in NRW zu unterstützen, zu qualifizieren und langfristig auszubauen. Ebenfalls soll ein kommunales Netzwerk aufgebaut werden, um die Expertise rund um das Thema Jugendpolitik zu bündeln und gute Praxis eigenständiger Jugendpolitik in kommu- naler Verantwortung zu multiplizieren. Der Kreis Lippe kooperiert hierbei mit Jugendeinrichtungen der Offenen Kinder- und Ju- gendarbeit im Zuständigkeitsbereich als einer der ländlichen Akteure in dem Projekt in kommunaler Eigenverantwortung. Politische, ökologische und kulturelle Jugendbildung Betrachtend der Möglichkeiten, die gerade der außerschulische Kontext der sozialpädago- gischen Arbeit beinhaltet, sind hier Kernaufgaben der Kinder- und Jugendarbeit verankert, die die Sensibilisierung für die Relevanz des Grundgesetzes unerlässlich machen. Leben in einem demokratischen Staat, geregelt nach dem Grundgesetz der Bundesrepub- lik Deutschland von 1948, eingebettet in eine kommunale Landschaft, hat die Kinder- und Jugendarbeit eine Tradition, die ihresgleichen sucht. War sie es immerhin damals, die nach dem II Weltkrieg und dem Zusammenbruch des Deutschen Staates als erstes freies Tätig- keitsfeld in der Jugendkultur durch die Alliierten zugelassen wurde. Feindlichen bzw. friedensgefährdenden Tendenzen wird hierbei durch adäquate Angebo- te der Jugendhilfe und permanente Präsenz des demokratischen Grundgedankens ent- gegengewirkt. Ziel muss es sein, die Kinder- und Jugendarbeit als sozialisatorische Instanz zu nutzen, die einen Grundstein setzt, hinsichtlich der Teilhabe an der demokratischen, friedlichen und gleichgestellten Gesellschaft. 23
Freiräume für Kinder und Jugendliche „Junge Menschen brauchen „unverzweckte“ und selbstbestimmte Freiräume neben den die Lebensphase stark bestimmenden Institutionen Schule, Ausbildung und Universität. Es bedarf Phasen des „Nichts-Tun- Müssens“, des Innehalten-Könnens, des spielerischen, kreativen oder sportlichen Tuns, der Begegnung und Vergemeinschaftung mit Gleichaltrigen, des freiwilligen und selbstbestimmten Verfolgens, Entwickelns und der Auseinandersetzung mit eigenen Interessen und Vorstellungen.“ 3 Im Rahmen der verschiedenen Beteiligungen junger Menschen durch die Jugendförde- rung des Kreises Lippe wurde immer auch seitens der Jugendlichen die deutliche Forde- rung nach Freiräumen formuliert, gerade weil die Zeit von jungen Menschen vielfach durch schulische Bedingungen immer stärker verplant und verzweckt ist. Im Rahmen der Beteiligung lippischer Jugendlicher am Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW wurde zum Beispiel deutlich, dass die wenige freie Zeit junger Menschen sehr gezielt „geplant“ wird. Ein Hobby oder die ehrenamtliche Mitwirkung in der Jugendarbeit wird als wichtiger Aus- gleich zum stressigen Schulalltag verstanden und von den Jugendlichen als ihr „Freiraum“ beschrieben. Sie beschreiben, dass sie sich hier mit netten Leuten treffen können, dass sie mit Erwachsenen über eigene Probleme sprechen können, dass es eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten gibt, die möglich sind und dass sie hier einfach auch mal entspannen können. Gerade darum benötigt Offene Kinder- und Jugendarbeit große Handlungsspielräume, um den Bedarfen, Situationen und Themen der Kinder und Jugendlichen immer wieder ge- recht werden zu können. 3 Positionspapier des Kooperationsverbundes Offene Kinder- und Jugendarbeit KV OKJA, 2019 (Januar 2019) 24
Qualifizierung der Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendarbeit In sämtlichen Beratungen und Evaluationen des aktuellen Prozesses zum 3. Kinder- und Jugendförderplan wurde seitens aller beteiligter Instanzen auf die Notwendigkeit der spe- zifischen Aus- und Weiterbildung hingewiesen. Ehrenamtliche als auch hauptamtliche Mit- arbeiter, sowie eine Vielzahl der Vorstände aus der etablierten Trägerschaft äußerten hier Bedarfe. Wichtig dabei ist, so die Erfahrungen in der Fachberatung der Jugendförderung des Krei- ses Lippe in den letzten Jahren, dass die Bildungsmodule hochwertig, zeitlich überschau- bar, kostenextensiv und interdisziplinär gestaltet werden. Nur wenn in der Kinder- und Jugendarbeit ganzheitlich und gemeinsam gearbeitet und ausgebildet wird, kann dieser Bereich der Jugendhilfe seinem Auftrag gerecht werden, nämlich systemisch auf seinen Sozialraum zu reagieren. Die Jugendförderung des Kreises Lippe stellt sich dieser Herausforderung und wird auch in der bevorstehenden Förderphase eben jene Ausbildungsformate anberaumen. Bei den Qualifizierungsbereichen stachen die folgenden Themen besonders hervor, wel- che in den kommenden Jahren eine Aktivierung oder einen spezifischen Ausbau erfordern: 1. Niedrigschwellige Beratungsarbeit, als ein am meisten gefordertes Angebot seitens der Kundschaft 2. Spezifische, auf den Sozialraum ausgerichtete Einzelfall- Hilfsmodule, da gerade im ländlichen Raum ansonsten für Kinder und Jugendliche Arbeits-, Sucht-, oder auch Erziehungsberatung oft schwer erreichbar ist. 3. Peer- to- Peer-Beratungsmodelle, als ein zukunftsweisendes Medium, welches gerade in der ehren- amtlich ausgerichteten Kinder- und Jugendarbeit im Ländlichen eine große Ressource birgt. 4. Medienkompetenzen, sowie neue Medien, als klassische Fortbildungsfelder müssen aufgrund der Schnelllebigkeit und der sehr rasanten Weiterentwicklung immer mit berücksichtigt werden. 5. Soziale Netzwerkarbeit findet hier eine besondere Bedeutung, muss dringend kultiviert werden, gera- de vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung zu Zeiten von Krisen oder auch eingeschränkten Kontaktmög- lichkeiten. 6. Moderner Jugendschutz, spezifiziert auf die Kinder- und Jugendarbeit, mit welchem die Instanzen der Kinder- und Jugendarbeit ein sicheres und „gerechtes“ Handwerkszeug zur Verfügung haben. Pädagogik ist ein dynamischer Prozess! Das Jahr 2020 hat gezeigt, wie wichtig es ist, ein breit gefächertes Spektrum an Kompetenzen als Grundstock zur Verfügung zu haben, um auf aktuelle und gesellschaftliche Phänomene reagieren zu können. 25
Aufgabenbereiche der §§ 11 – 14 SGB VIII Grundsätzliches Kinder und Jugendliche haben in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht auf Förderung ihrer Ent- wicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Neben Elternhaus und Schule hat auch die Jugendarbeit ihren eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Um diesen tatsächlich wahrnehmen zu können, bedarf es entsprechender Strukturen und Rahmenbedingungen. Die Jugendarbeit, sei es im Rahmen der verbandlichen wie auch der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, er- reicht vor Ort in den Städten und Gemeinden viele Kinder und Jugendliche mit den unterschiedlichsten An- geboten und Möglichkeiten. Darüber hinaus sind die Orte der Jugendarbeit auch immer Orte demokratischen Handelns im Miteinander und auf Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Diese Intention als transparentes und wertgeschätztes Werkzeug zu nutzen und als Basis und Begründung für die Partizipation junger Menschen zu sehen, gilt als Kernaufgabe aller Arbeitsbereiche im sozialpädagogi- schen Handeln! § 11 SGB VIII - Offene Einrichtungen, mobile Arbeit, Projekte Offene Kinder- und Jugendarbeit ist gemäß § 11 SGB VIII ein obligatorischer und spezi- fischer Teil des Spektrums der Kinder- und Jugendarbeit. Sie übernimmt soziale Integra- tions-, Freizeit- und Bildungsaufgaben und ergänzt mit ihrem eigenen außerschulischen Auftrag somit das Spektrum von Familie, Schule und dem beruflichen Ausbildungsbereich. Inhalt, Umfang und Ausgestaltung des Angebotes werden hierbei einerseits von den Be- dürfnissen der Kinder und Jugendlichen die ihre eigenen Themen, Probleme, Interessen und Emotionen in die Arbeit einbringen und andererseits von der Einsicht in pädagogische Erfordernisse und Ziele bestimmt!4 Zieldefinition Offener Jugendarbeit • Entwicklung der Persönlichkeit, • Einbindung in soziale Gruppen, • Entwicklung persönlicher und sozialer Perspektiven und Kompetenzen, • Gestaltung der Freizeit, • außerschulische (non-formale) Bildung, • Beendigung von Ausgrenzungs- und Verelendungsprozessen und • gesellschaftliche Partizipation von Kindern und Jugendlichen. 4 vgl. 15. Kinder- und Jugendbericht: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, S.84. 26
Offene Jugendarbeit findet vor allem in Jugendzentren unter Anleitung und Begleitung hauptamtlich pädagogischer Fachkräfte und qualifizierter nebenberuflich und ehrenamt- lich tätiger Mitarbeiter_innen statt. Darüber hinaus können es auch ortsfeste und/oder mobile Angebote jeglicher Form der offenen Arbeit sein. Die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit erleben immer wieder tiefgreifende Verän- derungen in der Lebenswelt junger Menschen und müssen sich daher immer wieder neu erfinden, um am „Puls der Zeit“ der Kinder und Jugendlichen zu sein. Offene Kinder- und Jugendarbeit ist daher auch Experte für die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und immer auch Seismograph für die rasanten Veränderungen in ihrem Aufwachsen. Zielgruppe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Wirkungsvolle Jugendarbeit in den Jugendzentren kann nur geleistet werden, wenn sie sich an den konkreten Bedürfnissen der jungen Menschen im Sozialraum bzw. des Besu- cherkreises orientiert und Lebensbedingungen, Gewohnheiten und Vorstellungen in den Fokus nimmt, wie sie durch Familie, Schule, Berufsausbildung, Arbeitsplatz und persön- lichen Umgang geprägt werden. 27
§ 3 KJFöG – Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer Lebenslagen (1) Angebote und Maßnahmen in den Handlungsfeldern dieses Gesetzes richten sich vor allem an alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen auch junge Menschen bis zum 27. Le- § bensjahr einbezogen werden. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass sie die beson- deren Belange von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Lebenswelten und von jungen Menschen mit Migrationshintergrund sowie jungen Menschen mit Behinderung be- rücksichtigen. Darüber hinaus sollen die Angebote und Maßnahmen dazu beitragen, Kin- der und Jugendliche vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen und jungen Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Jugendarbeit zu ermöglichen. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis zum 21. Lebensjahr. Dabei sollen die besonderen Belange von Kindern und Jugendli- chen in benachteiligten Lebenswelten, jungen Menschen mit Migrationshintergrund sowie jungen Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Frankreich Exkursionsgruppe: Teilnehmer_ innen der Exkursionsgruppe zum LWL – Projekt der politischen Bildung 2017-2019 im Oktober 2018 in der Normandie 28
Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Die Offene Kinder- und Jugendarbeit arbeitet auf der Grundlage klar definierter Prinzipien. Diese Prinzipien sind Grundvoraussetzungen für eine professionelle und förderungsfähige Offene Kinder- und Jugendarbeit: Prinzip der Offenheit „Kinder und Jugendliche müssen keine Vorausset- zungen erfüllen, um Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wahrnehmen zu können. Sie be- stimmen die Themen, die die pädagogische Arbeit Prinzip der Freiwilligkeit der einzelnen Jugendeinrichtung prägen. Offenheit „Kinder und Jugendliche entscheiden selber darüber, bezieht sich auf die Offenheit der Prozesse und Er- ob sie Angebote der Offenen Kinder- und Jugendar- gebnisse. Es findet interessengeleitet ein aktiver An- beit wahrnehmen und auch wie lange sie diese wahr- eignungsprozess ohne Leistungsdruck statt. Die Er- nehmen wollen. Wesentlich ist hierbei die Selbstbe- reichung von pädagogischen Zielen wird somit erst stimmung und individuelle Motivation der Kinder und ermöglicht.“5 Jugendlichen.“6 Prinzip der Partizipation Prinzip der Lebenswelt- und Sozialraumorientierung „Kinder und Jugendliche gestalten aktiv ihre The- „Die Offene Kinder- und Jugendarbeit sieht in den men und Angebote. Aufgrund der Freiwilligkeit des Interessen und Bedarfen junger Menschen in ihrem Kommens und Gehens müssen Ziele und Inhalte der jeweiligen Einzugsgebiet den Ausgangspunkt ihres Angebote mit den Beteiligten immer wieder neu ver- fachlichen Handelns. Vor dem Hintergrund einer so- handelt werden. Diese dauerhaften Aushandlungs- zialraumorientierten Aneignungsperspektive sucht prozesse stärken demokratische Erfahrungen der sie die Interessen und Bedarfe mit jungen Menschen Besucherinnen und Besucher der Offenen Kinder- in Erfahrung zu bringen. Die Offene Kinder- und Ju- und Jugendarbeit. Die partizipative Offene Kinder- gendarbeit kooperiert hierbei auch mit anderen rele- und Jugendarbeit befähigt dazu, möglichst selbstver- vanten Akteuren der Kindheit und Jugend im Sozial- waltet Angebote zu planen und durchzuführen.“7 raum und versteht sich als Teil des Netzwerkes.“8 5 vgl. Lindner Hsg. 1964 – 2004: Vierzig Jahre Kinder und Jugendarbeit in Deutschland 6 siehe DOJ – Dachverband offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz; Publikation 2007 7 siehe: www.13drei.de/ 8 Positionspapier des Kooperationsverbundes Offene Kinder- und Jugendarbeit, 2019 29
Bildungsprozesse in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Ganzheitliche Bildung ist ein Auftrag der Kinder –und Jugendarbeit. Die Bildungsprozesse in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit finden auf unterschiedlichste Art und Weise statt. Im Miteinander der Möglichkeiten der Jugendarbeit erwerben Kinder und Jugendliche unterschiedlichste Kompetenzen, wie soziale Kompetenzen, kreative Kompetenzen, Kom- petenzen in der Anleitung von Gruppen oder Angeboten bis hin zu möglichen Leitungs- kompetenzen ehrenamtlich geführter Jugendtreffs. Dieses Ziel, Kinder- und Jugendliche auf ihrem Weg zu eigenständigen und selbstbestimmten Persönlichkeiten zu begleiten, gelingt der Offenen wie verbandlichen Jugendarbeit auf vielfältigste Weise.9 Der Kreis Lippe hat in der Zeit von 2012 bis 2015 das Projekt „Kommunale Bildungs- landschaften aus Sicht der Jugendarbeit“ durchgeführt und eine Reihe von Ergebnissen gesammelt, die im Rahmen einer Dokumentation zusammengefasst wurden. Dieses kann in der Jugendförderung des Kreises Lippe als PDF-Datei angefragt werden. In der Folge dieses Projektes wurde der Kreis Lippe Mitglied im „Dialogforum Bildungs- landschaften NRW“, einem Zusammenschluss von Landesjugendring NRW, AG Offene Türen NRW, Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit NRW, Ministe- rium für Jugend und Schule NRW, TU Dortmund, Transferagentur Kommunales Bildungs- management und anderen Institutionen. Das „Dialogforum Bildungslandschaften NRW“ hat eine Schrift hierzu erarbeitet: „Zu- kunftsplan Bildungslandschaften“, in der es um individuelle Bildungsprozesse, die Ent- wicklung von Bildungslandschaften in NRW sowie eine Zukunftsperspektive geht. Der „Zukunftsplan Bildungslandschaften“ kann im Internet auf der Homepage des Landes- jugendring NRW unter www.ljr-nrw.de als PDF aufgerufen und gespeichert werden. 9 vgl. Broschüre „Zukunftsplan Bildungslandschaften“ LWL Hsg 30
§ 12 SGB VIII - Jugendverbandsarbeit Das SGB VIII definiert in § 12 die Jugendverbände als selbst organisierte, gemeinschaft- lich gestaltete und mitverantwortete Zusammenschlüsse junger Menschen. Ziel ist die Vermittlung individueller, sozialer und gesellschaftlicher Orientierung durch Erziehung und Bildung zur Herausbildung persönlicher Identität und Wertorientierung. Dieses breite Spektrum wird eigenständig neben Familie, Schule und Beruf wahrgenommen. Konstituierende Merkmale dieser Zusammenschlüsse sind Freiwilligkeit, Wertgebunden- heit, Selbstorganisation und Leitung durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen der Jugend- verbände. Im diesem Sinne gehören zu den Jugendverbänden die anerkannten freien Träger von An- geboten mitgliedschaftlich organisierter Jugendarbeit (Verbände im engeren Sinne, Ver- eine, Gruppen, Initiativen) gem. § 75 SGB VIII und zwar insbesondere: • konfessionelle Verbände, • naturbezogene Verbände, • Pfadfinderverbände, • kulturbezogene Verbände, • auf den ländlichen Raum bezogene Verbände, • und die Zusammenschlüsse dieser Verbände Die individuellen Aufgaben und Schwerpunkte der Jugendverbände sind in eigenen Ziel- konzeptionen und Satzungen festgeschrieben. Obschon der im Kreis Lippe ersichtlichen Bandbreite der Jugendverbandsarbeit zeigen sich gemeinsame Merkmale: • Die Jugendverbände sind in fast allen Schwerpunktbereichen der Jugendarbeit tätig. • Die Arbeit der Jugendverbände wendet sich überwiegend an die eingetragenen Mitglieder. • Neben regelmäßig bestehenden Angeboten finden auch Aktionen und Projekte statt. • Die Arbeit der Jugendverbände wird zu einem Großteil von jungen Menschen getragen. Inhalt und praktische Ausgestaltung findet unter der Beratung eines/einer Jugendleiter_in haupt- jedoch zu- meist ehrenamtlicher Tätigkeit statt. • Einen besonderen Schwerpunkt legen die Jugendverbände auf den Einsatz und die Fortbildung von ehrenamtlichem Mitarbeiter_innen. • Jugendverbände arbeiten in Kooperationsmodellen mit der Schule. • Auch die Jugendverbandsarbeit benötigt auf lange Sicht gesehen eine Schutzzone für das Ehrenamt, ebenso wie andere gesellschaftsunterstützende Vereinigungen. 31
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