Planungsbrief Nr. 57 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Weststadt - An der Montpellierbrücke" Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ...

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Planungsbrief Nr. 57 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Weststadt - An der Montpellierbrücke" Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ...
Planungsbrief Nr. 57
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Weststadt – An der Montpellierbrücke“

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bau-
leitplanung

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Luftbild mit Abgrenzung des Geltungsbereichs   Quelle: Stadtplanungsamt Heidelberg
Planungsbrief Nr. 57 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Weststadt - An der Montpellierbrücke" Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ...
Anlass und Ziel der Planung
Die Stadt Heidelberg beabsichtigt mit    ausgelobt, der im Jahr 2019 erfolg-     flächen in den Obergeschossen und
der Bahnstadt einen neuen Stadtteil      reich abgeschlossen wurde. Das städ-    die auf Brückenniveau und darunter
im Sinne einer nachhaltigen Stadt-       tebauliche Konzept für diese Entwick-   gelegenen Einzelhandelsflächen er-
entwicklung zu verwirklichen. Zur ein-   lung basiert auf der Rahmenplanung      schlossen. Im östlichen Plangebiet
heitlichen und zügigen Durchführung      Bahnstadt.                              sind ein Gebäude für Serviced Appar-
der Entwicklung wurde am 30.01.2008      Für den Bereich des Planungsgebiets     tements und eine in mehrere punktar-
die städtebauliche Entwicklungsmaß-      besteht bislang kein Bebauungsplan.     tige Gebäude gegliederte Wohnbe-
nahme „Bahnstadt Heidelberg“ be-         Zur       Schaffung      der     pla-   bauung vorgesehen.
schlossen.                               nungsrechtlichen    Voraussetzungen     Die Zufahrt erfolgt über eine öffentli-
Die planungsrechtliche Absicherung       für eine Bebauung der Baufelder M2a     che Straße, die parallel zu den Bahn-
der Entwicklung der einzelnen Bauab-     und M2b ist die Aufstellung eines Be-   gleisen den Max-Planck-Ring mit der
schnitte der Bahnstadt erfolgt durch     bauungsplans erforderlich. Der Be-      Unterführung der Montpellierbrücke
Teilbebauungspläne.                      bauungsplan wird, da er der pla-        verknüpft
Aufgrund der anhaltend starken           nungsrechtlichen Absicherung eines      Der ruhende Verkehr wird in zwei
Nachfrage wird es nun erforderlich,      konkreten Vorhabens dient, als Vor-     Parkierungsgeschossen    unterge-
weiteres Baurecht für den Bereich der    habenbezogener Bebauungsplan auf-       bracht.
Bahnstadt östlich der Montpellierbrü-    gestellt.
                                                                                 Im Rahmen des vorhabenbezogenen
cke zwischen Czernyring und Bahn-        Das städtebauliche Konzept sieht ein    Bebauungsplans wird die Umsetzung
gleisen zu schaffen.                     Ensemble aus zwei Baukörpern vor,       der für die gesamte Bahnstadt formu-
Die Immo2Go GmbH als Vorhaben-           das die Montpellierbrücke flankiert     lierten Ziele und Auflagen (Pas-
trägerin hat die Grundstücke erwor-      und passagenhaft überleitet in den      sivhausstandard, extensive Dachbe-
ben und zur Konkretisierung des städ-    östlich  anschließenden     Baublock.   grünung zu 66% der Dachflächen,
tebaulichen und architektonischen        Über einen platzartigen Vorbereich an   Fernwärmeanschluss)    sichergestellt
Konzepts einen Hochbauwettbewerb         der Montpellierbrücke werden Büro-      werden.

Rahmenplan Bahnstadt; Ausschnitt Baufelder M2 – Stand 2020. Quelle: Stadtplanungsamt Heidelberg
Planungsbrief Nr. 57 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Weststadt - An der Montpellierbrücke" Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ...
BEBAUUNGSPLANVORENTWURF
Im Bebauungsplan werden insbeson-           wie die Bepflanzung. Zukünftig für Er-   Festsetzungen zum Schallschutz wer-
dere Art und Maß der baulichen Nut-         schließungsmaßnahmen und für die         den im Verfahren ergänzt. Über örtli-
zung, die Bauweise und die überbau-         Öffentlichkeit zur Verfügung stehende    che Bauvorschriften werden die Ge-
baren Grundstücksflächen festgesetzt.       Flächen werden durch die Festsetzung     staltung der baulichen Anlagen und
Weitere Festsetzungen betreffen un-         von Verkehrsflächen sowie von mit        unbebauten Flächen sowie die Zuläs-
ter anderem den Bodenschutz, die            Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu be-    sigkeit von Werbeanlagen geregelt.
Niederschlagswasserrückhaltung so-          lastenden Flächen gesichert.

                                                                        Bebauungsplanvorentwurf
                                                                        Stand 14.01.2021.
                                                                        Quelle: Stadtplanungsamt Heidelberg

Als Art der baulichen Nutzung werden        Ausnahmsweise zulässig sind großflä-     Unzulässig sind Wohnungen in Rich-
Kerngebiete sowie Urbane Gebiete            chige Einzelhandelsbetriebe mit ande-    tung Bahnlinie, sonstige Betriebe des
festgesetzt.                                ren als den oben genannten Sorti-        Beherbergungsgewerbes,        Vergnü-
In den Kerngebieten sind allgemein          menten.                                  gungsstätten sowie bordellartige Be-
zulässig:                                   Unzulässig sind Vergnügungsstätten       triebe
• Geschäfts-, Büro- und Verwaltungs-        und bordellartige Betriebe.              Als Maß der baulichen Nutzung wer-
  gebäude,                                  In den Urbanen Gebieten (MU) sind        den Grundflächenzahlen von 1,0 und
• Einzelhandelsbetriebe. Großflächige       folgende Nutzungen allgemein zuläs-      Gebäudehöhen       von   mindestens
  Einzelhandelsbetriebe mit mehr als        sig:                                     130,4m und maximal 134,20m festge-
  800 m² Verkaufsfläche sind jedoch         • Wohnungen am Czernyring                setzt. Damit wird eine der Lage ent-
  nur mit den Sortimenten Sportarti-                                                 sprechende angemessene bauliche
                                            • Geschäfts- und Bürogebäude
  kel und Elektrowaren mit maximal je                                                Dichte gewährleistet.
                                            • Einzelhandelsbetriebe,
  2.900 m² Verkaufsfläche zulässig.                                                  Die Verkehrserschließung erfolgt über
                                            • Schank- und Speisewirtschaften         den Czernyring. Die innere Erschlie-
• Schank- und Speisewirtschaften,
                                            • Nur entlang des Bahngeländes: Be-      ßung erfolgt durch eine von dem
• sonstige nicht wesentlich störende          triebe des Beherbergungsgewerbes       Czernyring Richtung Norden abzwei-
  Gewerbebetriebe,                            in Form von Boardinghouses.            gende Straße, die Richtung Westen
• Anlagen für kirchliche, kulturelle, so-   • sonstige nicht wesentlich störende     parallel der Bahngleise bis zum Max-
  ziale, gesundheitliche und sportliche       Gewerbebetriebe,                       Planck-Ring fortgeführt werden wird.
  Zwecke                                                                             Die Erschließung durch den öffentli-
                                            • Anlagen für Verwaltungen sowie für
• Wohnungen, jedoch nur am Czerny-            kirchliche, kulturelle, soziale, ge-   chen Personennahverkehr wird durch
 ring und nur oberhalb der Ge-                sundheitliche und sportliche Zwecke    die Straßenbahntrasse und Buslinien
 schossebene Höhe Montpellierbrü-                                                    in der Speyerer Straße gesichert.
 cke.
Bebauungspläne                             deren Aufgabenbereiche durch die          Während der Auslegungsfrist können
Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es,     Planung berührt werden können.            Stellungnahmen zum Entwurf abgege-
die bauliche und sonstige Nutzung der      Öffentlichkeit und Behörden haben         ben werden. Wichtig dabei ist, dass
Grundstücke in der Gemeinde nach           Gelegenheit, sich während der Frühzei-    nicht fristgerecht abgegebene Stel-
Maßgabe des Baugesetzbuchs (BauGB)         tigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu äu-   lungnahmen beim Satzungsbeschluss
vorzubereiten und zu leiten. Die Bau-      ßern und die Planung zu erörtern.         zu dem Bebaungsplan unberücksichtigt
leitpläne sollen eine nachhaltige städ-    Sie können Ihre Stellungnahmen wäh-       bleiben können.
tebauliche Entwicklung und eine dem        rend der Erörterungsveranstaltung         Die zweite Stufe der Öffentlichkeits-
Wohl der Allgemeinheit entsprechende       sowie im Anschluss daran innerhalb        und Behördenbeteiligung kann zeit-
soziale Bodenordnung gewährleisten.        des Zeitraums der Einsichtnahme im        gleich erfolgen. Wird der Entwurf auf-
Darüber hinaus sollen sie dazu beitra-     Technischen Bürgeramt mündlich oder       grund der Ergebnisse der Auslegung in
gen, eine menschenwürdige Umwelt zu        schriftlich abgeben.                      seinen Grundzügen geändert, so ist die
sichern und die natürlichen Lebens-                                                  öffentliche Auslegung zu wiederholen.
grundlagen zu schützen und zu entwi-       Der Entwurf wird erarbeitet
ckeln sowie die städtebauliche Gestalt     Die von Ihnen und den Behörden im         Abwägungs- und Satzungsbeschluss
und das Orts- und Landschaftsbild          Rahmen der frühzeitigen Beteiligung       Es erfolgt nun die Prüfung der einge-
baukulturell zu erhalten und zu entwi-     vorgetragenen Stellungnahmen dienen       gangenen Stellungnahmen durch die
ckeln.                                     als Grundlage für die Ausarbeitung des    Verwaltung. Die Verwaltung arbeitet
                                           Bebauungsplanentwurfs.                    einen Vorschlag für die gerechte Ab-
Wie können Sie sich beteiligen?                                                      wägung der öffentlichen und privaten
Als Bürger haben Sie die Gelegenheit,      Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz      Belange untereinander und gegenei-
sich gemäß § 3 BauGB zweistufig an         2 BauGB                                   nander aus. Auf die Einstellung aller
der Planung für einen Bebauungsplan        Ist die Planung soweit konkretisiert,     Stellungnahmen, die im Zuge der öf-
zu beteiligen.                             werden in der Regel die Stellungnah-      fentlichen    Auslegung     vorgetragen
                                           men der Behörden und sonstiger Trä-       wurden, in den Abwägungsvorgang
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-    ger öffentlicher Belange zum Planent-     besteht ein Rechtsanspruch, nicht je-
keit und Behörden gemäß § 3 Absatz 1       wurf und der Begründung eingeholt.        doch auf die tatsächliche Berücksichti-
und § 4 Absatz 1 BauGB                     Die Behörden haben ihre Stellungnah-      gung. Dies gilt vor allem dann, wenn
Sie können sich frühzeitig über die Zie-   men innerhalb eines Monats abzuge-        gewichtige gegenläufige Belange ent-
le und Zwecke der Planung, vorhande-       ben.                                      gegengehalten werden müssen.
ne Planungsalternativen sowie die vo-      Nach Abschluss der Behördenbeteili-       Über die Vorschläge der Verwaltung
raussichtlichen Auswirkungen der Pla-      gung beraten die Bezirksbeiräte des       beraten zunächst der Bauausschuss
nung informieren. Sie finden die Plan-     jeweiligen Stadtteils und der Bau- und    und daran anschließend der Gemein-
unterlagen in der angegebenen Frist        Umweltausschuss den Entwurf. Auf der      derat, der den Beschluss zum Ab-
im Internet unter www.heidelberg.de/       Grundlage der Empfehlungen dieser         schluss des Bebauungsplanverfahrens
Leben/Die Stadt/Stadtplanung/Aktuelle      Gremien fasst der Gemeinderat den         fasst (Abwägungs- und Satzungsbe-
Planverfahren. Nach vorheriger telefo-     Beschluss zur öffentlichen Auslegung      schluss). Die Bürgerinnen und Bürger,
nischer Terminabsprache ist eine Ein-      des Entwurfs.                             Vereine und Verbände, die Stellung-
sichtnahme auch in den Räumen des          Die Sitzungen des Gemeinderates sind      nahmen zur Planung abgegeben ha-
Stadtplanungsamtes möglich. Zusätz-        immer öffentlich. Ort, Zeitpunkt und      ben, erhalten jetzt eine persönliche
lich haben Sie Gelegenheit, sich im        Tagesordnung der Sitzung des Ge-          Benachrichtigung über die Gemeinde-
Rahmen einer Informationsveranstal-        meinderats werden im „stadtblatt“         ratsentscheidung.
tung über die Planung zu informieren.      (Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg)       In den Fällen, in denen der Bebau-
Zeitraum der Einsichtnahme vom             veröffentlicht.                           ungsplan nicht aus dem Flächennut-
04.02.2021 bis 12.03.2021.                                                           zungsplan entwickelt worden ist, prüft
                                           Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3      das Regierungspräsidium in Karlsruhe,
digitale Informationsveranstaltung am
                                           Absatz 2 BauGB                            ob bei der Planaufstellung die gesetzli-
Donnerstag, 11.02.2021, um 18 Uhr
                                           Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbe-   chen Vorschriften beachtet worden
mit der Meeting-ID: 921 0188 9541 und      teiligung, die öffentliche Auslegung      sind. Das Inkrafttreten des Bebau-
dem Kenncode: 509008                       wird im Stadtblatt bekannt gegeben.       ungsplans wird anschließend im Stadt-
• entweder dem Zoom-Meeting bei-           Bebauungsplanentwurf, Begründung          blatt verkündet. Der Plan ist damit für
    treten: https://zoom.us/               und wesentliche, bereits vorliegende      jedermann verbindliches Ortsrecht. Er
    j/92101889541?pwd=SUErdWNhMU           umweltbezogene Informationen liegen       liegt dann während der Dienststunden
    1SQ1VDQmwxaUllS3VUUT09                 für den Zeitraum eines Monats im          im Technischen Bürgeramt zur Ein-
• oder in die Schnelleinwahl mobil:        Technischen Bürgeramt und im Inter-       sichtnahme für jeden Interessierten
    +496971049922                          net aus. Sie können sich nun darüber      bereit.
Zeitgleich werden auch die Behörden        informieren, ob und gegebenenfalls in     Für weitere Informationen:
und sonstigen Träger öffentlicher Be-      welchem Umfang die eigenen Anre-          Stadtplanungsamt Heidelberg
lange, wie beispielsweise Stadtwerke,      gungen aus der Frühzeitigen Öffent-       Sachbearbeiter: Herr Rudolf
Verkehrsbehörden, Naturschutzbeauf-        lichkeitsbeteiligung bei der Planung      Tel.: 06221-5823181
tragte, über die Planung unterrichtet,     berücksichtigt wurden.                    E-Mail: Michael.Rudolf@Heidelberg.de
                                                                                     beteiligung-stadtplanung@heidelberg.de
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