Planungsbrief Nr. 57 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Weststadt - An der Montpellierbrücke" Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ...
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Planungsbrief Nr. 57 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Weststadt – An der Montpellierbrücke“ Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bau- leitplanung _______________________________________________________________ Luftbild mit Abgrenzung des Geltungsbereichs Quelle: Stadtplanungsamt Heidelberg
Anlass und Ziel der Planung Die Stadt Heidelberg beabsichtigt mit ausgelobt, der im Jahr 2019 erfolg- flächen in den Obergeschossen und der Bahnstadt einen neuen Stadtteil reich abgeschlossen wurde. Das städ- die auf Brückenniveau und darunter im Sinne einer nachhaltigen Stadt- tebauliche Konzept für diese Entwick- gelegenen Einzelhandelsflächen er- entwicklung zu verwirklichen. Zur ein- lung basiert auf der Rahmenplanung schlossen. Im östlichen Plangebiet heitlichen und zügigen Durchführung Bahnstadt. sind ein Gebäude für Serviced Appar- der Entwicklung wurde am 30.01.2008 Für den Bereich des Planungsgebiets tements und eine in mehrere punktar- die städtebauliche Entwicklungsmaß- besteht bislang kein Bebauungsplan. tige Gebäude gegliederte Wohnbe- nahme „Bahnstadt Heidelberg“ be- Zur Schaffung der pla- bauung vorgesehen. schlossen. nungsrechtlichen Voraussetzungen Die Zufahrt erfolgt über eine öffentli- Die planungsrechtliche Absicherung für eine Bebauung der Baufelder M2a che Straße, die parallel zu den Bahn- der Entwicklung der einzelnen Bauab- und M2b ist die Aufstellung eines Be- gleisen den Max-Planck-Ring mit der schnitte der Bahnstadt erfolgt durch bauungsplans erforderlich. Der Be- Unterführung der Montpellierbrücke Teilbebauungspläne. bauungsplan wird, da er der pla- verknüpft Aufgrund der anhaltend starken nungsrechtlichen Absicherung eines Der ruhende Verkehr wird in zwei Nachfrage wird es nun erforderlich, konkreten Vorhabens dient, als Vor- Parkierungsgeschossen unterge- weiteres Baurecht für den Bereich der habenbezogener Bebauungsplan auf- bracht. Bahnstadt östlich der Montpellierbrü- gestellt. Im Rahmen des vorhabenbezogenen cke zwischen Czernyring und Bahn- Das städtebauliche Konzept sieht ein Bebauungsplans wird die Umsetzung gleisen zu schaffen. Ensemble aus zwei Baukörpern vor, der für die gesamte Bahnstadt formu- Die Immo2Go GmbH als Vorhaben- das die Montpellierbrücke flankiert lierten Ziele und Auflagen (Pas- trägerin hat die Grundstücke erwor- und passagenhaft überleitet in den sivhausstandard, extensive Dachbe- ben und zur Konkretisierung des städ- östlich anschließenden Baublock. grünung zu 66% der Dachflächen, tebaulichen und architektonischen Über einen platzartigen Vorbereich an Fernwärmeanschluss) sichergestellt Konzepts einen Hochbauwettbewerb der Montpellierbrücke werden Büro- werden. Rahmenplan Bahnstadt; Ausschnitt Baufelder M2 – Stand 2020. Quelle: Stadtplanungsamt Heidelberg
BEBAUUNGSPLANVORENTWURF Im Bebauungsplan werden insbeson- wie die Bepflanzung. Zukünftig für Er- Festsetzungen zum Schallschutz wer- dere Art und Maß der baulichen Nut- schließungsmaßnahmen und für die den im Verfahren ergänzt. Über örtli- zung, die Bauweise und die überbau- Öffentlichkeit zur Verfügung stehende che Bauvorschriften werden die Ge- baren Grundstücksflächen festgesetzt. Flächen werden durch die Festsetzung staltung der baulichen Anlagen und Weitere Festsetzungen betreffen un- von Verkehrsflächen sowie von mit unbebauten Flächen sowie die Zuläs- ter anderem den Bodenschutz, die Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu be- sigkeit von Werbeanlagen geregelt. Niederschlagswasserrückhaltung so- lastenden Flächen gesichert. Bebauungsplanvorentwurf Stand 14.01.2021. Quelle: Stadtplanungsamt Heidelberg Als Art der baulichen Nutzung werden Ausnahmsweise zulässig sind großflä- Unzulässig sind Wohnungen in Rich- Kerngebiete sowie Urbane Gebiete chige Einzelhandelsbetriebe mit ande- tung Bahnlinie, sonstige Betriebe des festgesetzt. ren als den oben genannten Sorti- Beherbergungsgewerbes, Vergnü- In den Kerngebieten sind allgemein menten. gungsstätten sowie bordellartige Be- zulässig: Unzulässig sind Vergnügungsstätten triebe • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungs- und bordellartige Betriebe. Als Maß der baulichen Nutzung wer- gebäude, In den Urbanen Gebieten (MU) sind den Grundflächenzahlen von 1,0 und • Einzelhandelsbetriebe. Großflächige folgende Nutzungen allgemein zuläs- Gebäudehöhen von mindestens Einzelhandelsbetriebe mit mehr als sig: 130,4m und maximal 134,20m festge- 800 m² Verkaufsfläche sind jedoch • Wohnungen am Czernyring setzt. Damit wird eine der Lage ent- nur mit den Sortimenten Sportarti- sprechende angemessene bauliche • Geschäfts- und Bürogebäude kel und Elektrowaren mit maximal je Dichte gewährleistet. • Einzelhandelsbetriebe, 2.900 m² Verkaufsfläche zulässig. Die Verkehrserschließung erfolgt über • Schank- und Speisewirtschaften den Czernyring. Die innere Erschlie- • Schank- und Speisewirtschaften, • Nur entlang des Bahngeländes: Be- ßung erfolgt durch eine von dem • sonstige nicht wesentlich störende triebe des Beherbergungsgewerbes Czernyring Richtung Norden abzwei- Gewerbebetriebe, in Form von Boardinghouses. gende Straße, die Richtung Westen • Anlagen für kirchliche, kulturelle, so- • sonstige nicht wesentlich störende parallel der Bahngleise bis zum Max- ziale, gesundheitliche und sportliche Gewerbebetriebe, Planck-Ring fortgeführt werden wird. Zwecke Die Erschließung durch den öffentli- • Anlagen für Verwaltungen sowie für • Wohnungen, jedoch nur am Czerny- kirchliche, kulturelle, soziale, ge- chen Personennahverkehr wird durch ring und nur oberhalb der Ge- sundheitliche und sportliche Zwecke die Straßenbahntrasse und Buslinien schossebene Höhe Montpellierbrü- in der Speyerer Straße gesichert. cke.
Bebauungspläne deren Aufgabenbereiche durch die Während der Auslegungsfrist können Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, Planung berührt werden können. Stellungnahmen zum Entwurf abgege- die bauliche und sonstige Nutzung der Öffentlichkeit und Behörden haben ben werden. Wichtig dabei ist, dass Grundstücke in der Gemeinde nach Gelegenheit, sich während der Frühzei- nicht fristgerecht abgegebene Stel- Maßgabe des Baugesetzbuchs (BauGB) tigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu äu- lungnahmen beim Satzungsbeschluss vorzubereiten und zu leiten. Die Bau- ßern und die Planung zu erörtern. zu dem Bebaungsplan unberücksichtigt leitpläne sollen eine nachhaltige städ- Sie können Ihre Stellungnahmen wäh- bleiben können. tebauliche Entwicklung und eine dem rend der Erörterungsveranstaltung Die zweite Stufe der Öffentlichkeits- Wohl der Allgemeinheit entsprechende sowie im Anschluss daran innerhalb und Behördenbeteiligung kann zeit- soziale Bodenordnung gewährleisten. des Zeitraums der Einsichtnahme im gleich erfolgen. Wird der Entwurf auf- Darüber hinaus sollen sie dazu beitra- Technischen Bürgeramt mündlich oder grund der Ergebnisse der Auslegung in gen, eine menschenwürdige Umwelt zu schriftlich abgeben. seinen Grundzügen geändert, so ist die sichern und die natürlichen Lebens- öffentliche Auslegung zu wiederholen. grundlagen zu schützen und zu entwi- Der Entwurf wird erarbeitet ckeln sowie die städtebauliche Gestalt Die von Ihnen und den Behörden im Abwägungs- und Satzungsbeschluss und das Orts- und Landschaftsbild Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Es erfolgt nun die Prüfung der einge- baukulturell zu erhalten und zu entwi- vorgetragenen Stellungnahmen dienen gangenen Stellungnahmen durch die ckeln. als Grundlage für die Ausarbeitung des Verwaltung. Die Verwaltung arbeitet Bebauungsplanentwurfs. einen Vorschlag für die gerechte Ab- Wie können Sie sich beteiligen? wägung der öffentlichen und privaten Als Bürger haben Sie die Gelegenheit, Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz Belange untereinander und gegenei- sich gemäß § 3 BauGB zweistufig an 2 BauGB nander aus. Auf die Einstellung aller der Planung für einen Bebauungsplan Ist die Planung soweit konkretisiert, Stellungnahmen, die im Zuge der öf- zu beteiligen. werden in der Regel die Stellungnah- fentlichen Auslegung vorgetragen men der Behörden und sonstiger Trä- wurden, in den Abwägungsvorgang Frühzeitige Beteiligung der Öffentlich- ger öffentlicher Belange zum Planent- besteht ein Rechtsanspruch, nicht je- keit und Behörden gemäß § 3 Absatz 1 wurf und der Begründung eingeholt. doch auf die tatsächliche Berücksichti- und § 4 Absatz 1 BauGB Die Behörden haben ihre Stellungnah- gung. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie können sich frühzeitig über die Zie- men innerhalb eines Monats abzuge- gewichtige gegenläufige Belange ent- le und Zwecke der Planung, vorhande- ben. gegengehalten werden müssen. ne Planungsalternativen sowie die vo- Nach Abschluss der Behördenbeteili- Über die Vorschläge der Verwaltung raussichtlichen Auswirkungen der Pla- gung beraten die Bezirksbeiräte des beraten zunächst der Bauausschuss nung informieren. Sie finden die Plan- jeweiligen Stadtteils und der Bau- und und daran anschließend der Gemein- unterlagen in der angegebenen Frist Umweltausschuss den Entwurf. Auf der derat, der den Beschluss zum Ab- im Internet unter www.heidelberg.de/ Grundlage der Empfehlungen dieser schluss des Bebauungsplanverfahrens Leben/Die Stadt/Stadtplanung/Aktuelle Gremien fasst der Gemeinderat den fasst (Abwägungs- und Satzungsbe- Planverfahren. Nach vorheriger telefo- Beschluss zur öffentlichen Auslegung schluss). Die Bürgerinnen und Bürger, nischer Terminabsprache ist eine Ein- des Entwurfs. Vereine und Verbände, die Stellung- sichtnahme auch in den Räumen des Die Sitzungen des Gemeinderates sind nahmen zur Planung abgegeben ha- Stadtplanungsamtes möglich. Zusätz- immer öffentlich. Ort, Zeitpunkt und ben, erhalten jetzt eine persönliche lich haben Sie Gelegenheit, sich im Tagesordnung der Sitzung des Ge- Benachrichtigung über die Gemeinde- Rahmen einer Informationsveranstal- meinderats werden im „stadtblatt“ ratsentscheidung. tung über die Planung zu informieren. (Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg) In den Fällen, in denen der Bebau- Zeitraum der Einsichtnahme vom veröffentlicht. ungsplan nicht aus dem Flächennut- 04.02.2021 bis 12.03.2021. zungsplan entwickelt worden ist, prüft Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 das Regierungspräsidium in Karlsruhe, digitale Informationsveranstaltung am Absatz 2 BauGB ob bei der Planaufstellung die gesetzli- Donnerstag, 11.02.2021, um 18 Uhr Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbe- chen Vorschriften beachtet worden mit der Meeting-ID: 921 0188 9541 und teiligung, die öffentliche Auslegung sind. Das Inkrafttreten des Bebau- dem Kenncode: 509008 wird im Stadtblatt bekannt gegeben. ungsplans wird anschließend im Stadt- • entweder dem Zoom-Meeting bei- Bebauungsplanentwurf, Begründung blatt verkündet. Der Plan ist damit für treten: https://zoom.us/ und wesentliche, bereits vorliegende jedermann verbindliches Ortsrecht. Er j/92101889541?pwd=SUErdWNhMU umweltbezogene Informationen liegen liegt dann während der Dienststunden 1SQ1VDQmwxaUllS3VUUT09 für den Zeitraum eines Monats im im Technischen Bürgeramt zur Ein- • oder in die Schnelleinwahl mobil: Technischen Bürgeramt und im Inter- sichtnahme für jeden Interessierten +496971049922 net aus. Sie können sich nun darüber bereit. Zeitgleich werden auch die Behörden informieren, ob und gegebenenfalls in Für weitere Informationen: und sonstigen Träger öffentlicher Be- welchem Umfang die eigenen Anre- Stadtplanungsamt Heidelberg lange, wie beispielsweise Stadtwerke, gungen aus der Frühzeitigen Öffent- Sachbearbeiter: Herr Rudolf Verkehrsbehörden, Naturschutzbeauf- lichkeitsbeteiligung bei der Planung Tel.: 06221-5823181 tragte, über die Planung unterrichtet, berücksichtigt wurden. E-Mail: Michael.Rudolf@Heidelberg.de beteiligung-stadtplanung@heidelberg.de
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