PR - Quentin Quitter und Eckhardt
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MANDANTEN-INFO 05 21 PR Praxis Report Vertragsarztrecht - Honorar - Steuern Betriebswirtschaft - Finanzen - Organisation Sonderthema: Mitarbeiterbindung durch geldwerte Vorteile Kfz-Überlassung / Elektro- / Elektrohybridfahrzeuge / E-Bike Betriebliche Datenverarbeitungs-und Telekommunikationsgeräte Menü- / Restaurantschecks
MANDANTEN-INFO 05/21 Betriebliche Datenverarbeitungs- Kfz-Überlassung und Telekommunikationsgeräte Für eine optimale Gestaltung ist (bei mehreren Tätig- keitsstätten) die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte von Die Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- großer Bedeutung. und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur priva- Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (bei mehreren Be- ten Nutzung steuerfrei. Die Steuerfreiheit umfasst auch die triebsstätten der Praxis) Nutzung von Zubehör und Software. Sie ist nicht auf die Wird der geldwerte Vorteil nicht mit dem individuell ermit- private Nutzung im Betrieb beschränkt, sondern gilt bei- telten Kilometersatz bewertet, ist ein pauschaler Wert an- spielsweise auch für Mobiltelefone im Auto oder Personal- zusetzen, der sich mit einem bestimmten Prozentsatz aus computer in der Wohnung des Arbeitnehmers. Die Steuer- freiheit gilt nur für die Überlassung zur Nutzung durch den dem Listenpreis des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Erst- Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch zulassung errechnet (§ 8 Abs. 2 Satz 2 ff. EStG i.V.m. § 6 einen Dritten. In diesen Fällen sind auch die vom Arbeit- Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) und zwar für geber getragenen Verbindungsentgelte (Grundgebühr und sonstige laufende Kosten) steuerfrei. Für die Steuerfreiheit • die reinen Privatfahrten mit 1 % monatlich, kommt es nicht darauf an, ob die Vorteile zusätzlich zum • für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätig- ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder auf Grund einer keitsstätte grundsätzlich mit 0,03 % monatlich je Ent- Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Herabsetzung fernungskilometer und von Arbeitslohn erbracht werden. • für die steuerpflichtigen Familienheimfahrten im Rah- men einer doppelten Haushaltsführung mit 0,002 % je Betriebliche Datenverarbeitungsgeräte und Telekom- Fahrt und Entfernungskilometer. munikationsgeräte Begünstigt sind u.a. Personalcomputer, Laptop, Handy, Wenn der Arbeitnehmer den Firmenwagen monatlich an Smartphone, Tablet, Autotelefon. Regelmäßig nicht be- weniger als 15 Tagen für die Fahrten zur Arbeit nutzt, kann günstigt sind Smart-TV, Konsole, MP3-Player, Spielau- der Arbeitgeber statt der 0,03 %-Berechnungsmethode die tomat, E-Book-Reader, Gebrauchsgegenstand mit (pauschale) Einzelbewertung wählen. Versteuert wird dann eingebautem Mikrochip, Digitalkamera und digitale Video- pro Fahrt nur 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungs- camcorder, weil es sich nicht um betriebliche Geräte des kilometer. Arbeitgebers handelt. Beispiel: Zubehör Der Arbeitnehmer nutzt den Firmenwagen regelmäßig nur Begünstigt sind u.a. Monitor, Drucker, Beamer, Scanner, Modem, Netzwerkswitch, Router, Hub, Bridge, ISDN-Karte, an 8 Arbeitstagen im Monat für die Fahrten zur Arbeit. Die Sim-Karte, UMTS-Karte, LTE-Karte, Ladegeräte und Trans- Entfernung beträgt 30 km. portbehältnisse. Ermittlung des monatlichen geldwerten Vorteils kann wie Dienstleistung folgt pauschal berechnet werden: Begünstigt ist insbesondere die Installation oder Inbetrieb- nahme der begünstigten Geräte und Programme durch Alternative 1 – 0,03 %-Methode: einen IT-Service des Arbeitgebers. 0,03 % x 50.000 € x 30 km = 450 € 2 MANDANTEN-INFO 05/21
Alternative 2 – 0,002 %-Methode: Dementsprechend sind in diesen Fällen bei der Fahrten- 0,002 % x 50.000 € x 30 km x 8 Fahrten = 240 €. buchmethode bei der Ermittlung der insgesamt entstan- Durch die Einzelbewertung statt der 0,03 %-Methode ver- denen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kfz mindert sich der geldwerte Vorteil monatlich um 210 € (450 oder vergleichbare Aufwendungen auch nur zur Hälfte zu € - 240 €)! berücksichtigen (z.B. hälftige AfA, anteilige Leasing- oder Mietkosten). Der Arbeitgeber ist auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Woh- Durch das Jahressteuergesetz 2019 wurden steigende nung und erster Tätigkeitsstätte verpflichtet, wenn sich aus Anforderungen an die zu erreichende Mindestreichweite der arbeitsvertraglichen oder einer anderen arbeits- oder gestellt (bisher beträgt diese 40 Kilometer). Für im Zeit- dienstrechtlichen Rechtsgrundlage nichts anderes ergibt. raum 01.01.2022 bis 31.12.2024 angeschaffte Fahrzeuge Allerdings sind dann die Angaben des Arbeitnehmers zu wird eine Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der den tatsächlichen Fahrten zusätzliche Voraussetzung. elektrischen Antriebsmaschine von mindestens 60 Kilo- meter festgelegt; für vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2030 Maßgebende Entfernung angeschaffte Fahrzeuge muss diese 80 Kilometer betra- Dem pauschalen Nutzungswert ist die einfache Entfernung gen. Die Vorgaben hinsichtlich des Schadstoffausstoßes zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu Grunde von höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je gefahrenen Ki- zu legen, abzurunden auf den nächsten vollen Kilometer lometer – die ebenfalls und unabhängig von der mit elek- unter Berücksichtigung der kürzesten benutzbaren Stra- trischem Antrieb zu erzielenden Mindestreichweite – zu ßenverbindung. Keine Erhöhung, wenn der Arbeitnehmer einer Halbierung der Bemessungsgrundlage berechtigen, mehrmals arbeitstäglich zwischen Wohnung und erster bleiben unverändert. Tätigkeitsstätte pendelt. Die kürzeste benutzbare Straßen- verbindung ist auch dann maßgebend, wenn vom AN für Bei Anschaffungen / Leasing nach dem 31.12.2018 und Zwecke der Entfernungspauschale eine längere, weil of- vor dem 01.01.2031 wird nur ein Viertel der Bemes- fensichtlich verkehrsgünstigere Strecke genutzt wird. sungsgrundlage (Bruttolistenpreis oder Absetzung für Abnutzung bzw. Leasingrate im Rahmen der Fahrten- Vom AN getragene Aufwendungen buchmethode) angesetzt, wenn das Kraftfahrzeug keine Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber oder auf des- Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat (= reine sen Weisung an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflich- Elektrofahrzeuge) und der Bruttolistenpreis nicht mehr als tung des Arbeitgebers (abgekürzter Zahlungsweg) für die 60.000 € beträgt. außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahr- zeugs, insbesondere für die Nutzung zu Bei einem höheren Listenpreis ist der Vorteil auf der • privaten Fahrten, Grundlage von 50 % des Listenpreises zu berechnen. • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und E-Bike-Überlassung • Familienheimfahrten, Grundsätzlich ergibt sich aus der Überlassung eines (Elektro-) Fahrrads zusätzlich zum ohnehin geschuldeten ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Nutzungswert. Arbeitslohn ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Der geldwerte Vorteil muss für jeden Kalendermonat mit 1 % Elektro- / Elektrohybridfahrzeuge des auf volle 100 € abgerundeten Brutto-Listenpreises Bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer ange- 01.01.2031 ist der Listenpreis der Kraftfahrzeuge bei der setzt werden. Ermittlung des geldwerten Vorteils zunächst pauschal ggf. nur zur Hälfte anzusetzen. Seit 2019 bis Ende 2030 bleiben zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte geld- werte Vorteile aus der Überlassung eines Firmenrads, das kein Kraftfahrzeug ist, steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für „normale“ Fahrräder als auch für Elektrofahrrä- der, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuord- Die Unkenntnis der Steuergesetze nen sind. befreit nicht von der Pflicht zum Steuer zahlen. Wenn ein Elektrofahrrad verkehrsrechtlich als Kraftfahr- zeug einzuordnen ist, müssen für die Bewertung des Die Kenntnis aber häufig. geldwerten Vorteils die Regelungen der Dienstwagenbe- steuerung angewendet werden. Elektrofahrräder gelten Meyer Amschel Rothschild, dt. Bankier verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge, wenn ihr Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt. 05/21 MANDANTEN-INFO 3
Pauschalbesteuerung bei Fahrradübereignung Menü- / Restaurantschecks Ab 2020 wurde eine neue Pauschalierungsmöglichkeit bei der Übereignung eines betrieblichen Fahrrads eingeführt. Bewertung mit amtlichen Sachbezugswert, wenn: Danach kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil mit • tatsächlich Mahlzeiten abgegeben werden. Lebensmit- 25 % pauschal versteuern, wenn er einem Arbeitnehmer tel sind nur dann als Mahlzeiten anzuerkennen, wenn ein betriebliches Fahrrad, das kein Kraftfahrzeug ist, zu- sie zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Ver- sätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgelt- brauch während der Essenpausen bestimmt sind, lich oder verbilligt übereignet. Die Pauschalierungsmög- • für jede Mahlzeit lediglich ein Scheck täglich in Zah- lichkeit gilt sowohl für ein E-Bike als auch für ein „normales“ lung genommen wird, Fahrrad, ist allerdings ausgeschlossen, wenn das E-Bike • der Verrechnungswert des Schecks den amtlichen Sachbezugswert einer Mittagsmahlzeit um nicht mehr verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug anzusehen ist. als 3,10 € (Verrechnungswert 2021 höchstens 6,57 €) übersteigt, Steuerbefreiung für das Aufladen des privaten Pkw • der Zuschuss den tatsächlichen Wert der Mahlzeit Das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hy- nicht übersteigt. bridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens ist Wie hoch ist der Verpflegungszuschuss? nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei: Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 € Gibt der Arbeitgeber Essensgutscheine (z.B. Ticket Res- - Gehaltsumwandlungen sind ausgeschlossen! taurant®) an seine Mitarbeiter aus, hat er die Möglichkeit, - Nicht begünstigt ist das Aufladen bei einem Dritten! die Mahlzeit zusätzlich mit bis zu 3,10 € zu bezuschussen. - Die steuerfreien Vorteile müssen nicht im Lohnkonto Dieser Betrag bleibt komplett steuer- und sozialabgaben- erfasst werden! frei. Er kann allerdings erst ausgeschöpft werden, nach- dem der zu versteuernde Pflichtanteil ausgegeben wurde. Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Die Höhe bestimmt der Arbeitgeber. Stromkosten ... oder Variante 1 – Privatwagen Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeu- Sie zahlen den Anteil aus dem Nettolohn des Arbeitneh- gen des Arbeitnehmers (Privatwagen) stellt die Erstattung mers. Für Ihren Mitarbeiter bedeutet das ein Plus von bis der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten zu 558 € im Jahr 2021. (Bei Vollausschöpfung des Arbeit- steuerpflichtigen Arbeitslohn dar! geberzuschusses und maximal 15 Gutscheinen / Monat.) Variante 2 – Firmenwagen Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektro- fahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (Firmenwagen), ANSPRECHPARTNER stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getrage- nen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar! Beratungshinweis: Wird der Firmenwagen zu Hause beim Arbeitnehmer auf- Uwe Quitter geladen, muss nicht genau (etwa mittels eines Extra-Zäh- lers) abgerechnet werden. Tel.: 0561/93099-0 Fax: 0561/93099-22 Pauschalregelung Mail: u.quitter@stb-quentin.de Es bestehen keine Bedenken, ab 2021 zur Vereinfachung Web: www.stb-quentin.de des steuerfreien Auslagenersatzes für das elektrische Auf- Christian Eckhardt laden eines Firmenwagens (nur Pkw) und zur Anrechnung von selbst getragenen individuellen Kosten des Arbeitneh- Tel.: 0561/93099-0 mers für Ladestrom auf den Nutzungswert folgende monat- Fax: 0561/93099-22 lichen Pauschalen typisierend zu Grunde zu legen: Mail: c.eckhardt@stb-quentin.de Web: www.stb-quentin.de a) mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 30 € für Elektrofahrzeuge und 15 € für Hybridelektro- Wilhelmshöher Allee 305 fahrzeuge 34131 Kassel b) ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 70 € für Elektrofahrzeuge und 35 € für Hybridelektro- fahrzeuge. 4 MANDANTEN-INFO 05/21
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