Prävention von (psychischer) Gewalt - Mag.a Sabine Mandl 29. Juni 2021, Feldkirch

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Prävention von (psychischer) Gewalt - Mag.a Sabine Mandl 29. Juni 2021, Feldkirch
Prävention von
(psychischer) Gewalt
Mag.a Sabine Mandl
29. Juni 2021, Feldkirch
Prävention von (psychischer) Gewalt - Mag.a Sabine Mandl 29. Juni 2021, Feldkirch
Was ist Gewalt? – aus Sicht von Kindern

Kurzfilm https://vimeo.com/377811202/18db775ffc
(EU Projekt zu partizipativem Gewaltschutz)

                                                                                             Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                    Quelle: Participation for Protection P4P https://www.politik-lernen.at/p4p/materialienkinderundjugendliche
                                                                                                               Namens- oder Datumszeile
Einstellungen von Österreicher*innen zu
  häuslicher Gewalt gegen Frauen

• Jede/r vierte Befragte gab an: Gewalt gegen Frauen ist nicht sehr
  oder überhaupt nicht verbreitet.
• Jede/r vierte Befragte stimmte der Aussage nicht zu: Gewalt gegen
  Frauen ist inakzeptabel und zu bestrafen.
• Jede/r fünfte Befragte stimmte voll oder eher zu: Frauen
  provozieren Gewalt und es ist eine private Angelegenheit.

                                                                                   Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                Quelle: Eurobarometer, 2016, https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/2115
                                                                                                     Namens- oder Datumszeile
Was ist Gewalt gegen Frauen? Istanbul-Konvention

Begriff „Gewalt gegen Frauen“ wird als eine Menschenrechtsverletzung und
eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle
Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen,
psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen
oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der
Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen
oder privaten Leben (Art. 3).

                                                     Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                                                                       Namens- oder Datumszeile
Istanbul-Konvention

Psychische Gewalt: „Seelische Unversehrtheit einer anderen
Person durch Zwang oder Bedrohung „vorsätzlich“
schwerwiegend beeinträchtigt wird.
     Im Übereinkommen wird nicht definiert, was eine schwerwiegende
Beeinträchtigung ist. Damit ein Verhalten unter diese Bestimmung fällt, muss
Zwang ausgeübt oder eine Bedrohung eingesetzt werden und über einen längeren
Zeitraum dauern.

                                                       Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                                                                         Namens- oder Datumszeile
„Man wird so erniedrigt, dass man sich nicht
mehr als Mensch fühlt.“
„Er hat mich abgehört, wusste immer ganz
genau, wem ich was gesagt habe am Telefon.“
„Er hat das ganze Geld an sich genommen, man
musste immer betteln.“

                                                                                Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
          Quelle: Psychische Gewalt gegen Frauen. Eine empirische Untersuchung. Verein Wiener Frauenhäuser, Wien, 2014.
          https://www.frauenhaeuser-wien.at/publikationen_infomaterial.htm                        Namens- oder Datumszeile
Definition von psychischer Gewalt aus Betroffenen-Perspektive
 Die Abgrenzung von psychischer Gewalt zu einem im Normbereich
 liegenden Verhalten (Konflikte, Streit im Alltag) ist teilweise schwer zu
 ziehen, die Grenze dazu ist fließend.

 Von psychischer Gewalt sprechen Betroffene dann, wenn in einer
 Beziehung in keinster Weise Gleichberechtigung gelebt wird, wenn
 ständig persönliche Bedürfnisse seitens des Partners ignoriert werden
 bzw. wenn abnorme Reaktionen in Alltagssituationen vorkommen.
 Treten diese Gegebenheiten kontinuierlich und mit einer gewissen
 Häufigkeit auf, so handelt es sich aus der Sicht betroffener Frauen um
 psychische Gewalt.
                                                                                       Titel der
                Quelle: Psychische Gewalt gegen Frauen. Eine empirische Untersuchung. Verein     Präsentation
                                                                                             Wiener           / Dr. Name
                                                                                                     Frauenhäuser,  Wien, Nachname
                                                                                                                          2014.
                https://www.frauenhaeuser-wien.at/publikationen_infomaterial.htm                          Namens- oder Datumszeile
Unterschied zwischen Gewalt und Aggression
Gewalt: Destruktive Kraft, persönliche oder strukturelle Einschränkung, erzeugt Angst
und ist mit Absicht verletzend, vorsätzlich, Durchsetzung von Macht, hat oft mit Zwang zu
tun; und ist meist nicht einmalig (insbesondere bei psychischer Gewalt);

Aggression: Eher positiv besetzt, Selbstbehauptung, zur Verteidigung,
Durchsetzungskraft, Antriebskraft, ist ein Überlebensmechanismus; treibende Kraft in
Konflikten, kann nach innen (selbstzerstörerisch) und nach außen gerichtet sein (Wut und
Zorn gegenüber anderen), geht darum zu lernen mit Aggression umzugehen;
     Aggression ist nicht mit Gewalt gleichzusetzen, Differenzierung nötig, nicht alles ist
     Gewalt, führe zur Inflation des Begriffs, zur Beliebigkeit, aber schwer eine Trennlinie
     zu ziehen, kontext- und situationsabhängig;

                                                              Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                                                                                Namens- oder Datumszeile
Formen von psychischer Gewalt (Studie Wiener Frauenhäuser, 2014)

Isolation (z.B. Verbot von sozialen Kontakten, außerhäuslichen Aktivitäten,
Einsperren, Verbot zu telefonieren)
„Er hat mir verboten, mit Freundinnen und Nachbarn Kaffee zu trinken – wenn
sie klopften, sagte er, ich sei nicht da.“

Kontrolle (z.B. Telefongespräche, Finanzen, außerhäuslichen Aktivitäten,
soziale Kontakte)
„Er kontrollierte meine Gespräche mit Wanzen zu Hause, hörte die Handy-
Gespräche ab.“

                                                                                        Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                  Quelle: Psychische Gewalt gegen Frauen. Eine empirische Untersuchung. Verein Wiener Frauenhäuser, Wien, 2014.
                  https://www.frauenhaeuser-wien.at/publikationen_infomaterial.htm                        Namens- oder Datumszeile
Behinderung im Alltag (z.B. Erzeugen von Stress/der Zwang zur Aktivität,
Alkohol, Erzwingen von Sexualität, Störungen am Arbeitsplatz, etc. )
„Er hat ein perfekt geputztes Haus verlangt, eine 40-Stunden Arbeitswoche und
die Betreuung von 4 Kindern – er selbst hat nichts gearbeitet und getan.“

Abwertung (z.B. Unfähigkeit und Hilflosigkeit, Beschimpfungen,
Demütigungen, sexuell konnotierte Beleidigungen)
„Er hat mir immer eingeredet, dass ich nichts kann und nicht mal nach Hause
finde, und deswegen nicht rausgehen kann.“

                                                                                        Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                  Quelle: Psychische Gewalt gegen Frauen. Eine empirische Untersuchung. Verein Wiener Frauenhäuser, Wien, 2014.
                  https://www.frauenhaeuser-wien.at/publikationen_infomaterial.htm                        Namens- oder Datumszeile
Drohungen (z.B. Morddrohungen, Drohungen, die Kinder wegzunehmen,
Androhung körperliche Gewalt, das Land verlassen zu müssen, etc.)
„Er hat gesagt, ich begrabe dich in der Wohnung und niemand weiß, wo du bist,
wenn du mit den Kindern weggehst.“

Demonstration von Macht (z.B. durch Status/Finanzen, keine
Entscheidungsfreiheit, Aussperren aus der Wohnung, Ignoranz, etc.)
„Er wollte immer, dass ich von ihm abhängig bin und von seiner Familie und hat
mich das immer spüren lassen.“

                                                                                        Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                  Quelle: Psychische Gewalt gegen Frauen. Eine empirische Untersuchung. Verein Wiener Frauenhäuser, Wien, 2014.
                  https://www.frauenhaeuser-wien.at/publikationen_infomaterial.htm                        Namens- oder Datumszeile
Verwobenheit von unterschiedlichen Formen von Gewalt

• Unterschiedliche Formen von Gewalt können nicht voneinander
   betrachtet werden.
• Sehr häufig treten sie gemeinsam auf, bedingen einander und
   verstärken sich.
• Alle Ausprägungen von körperlicher, sexualisierter und wirtschaftlicher
   Gewalt haben auch eine psychische Komponente – Demütigung,
   Herabwürdigung, erzeugen Angst, Unsicherheit, schwächen den
   Selbstwert, etc.

                                                     Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                                                                       Namens- oder Datumszeile
Österreichische Rechtslage zur psychischen Gewalt
§ 38 SPG Wegweisung / § 38a SPG Betretungs- und Annäherungsverbot
§ 382g Exekutionsordnung (EO) – Einstweilige Verfügung "Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre“
§ 92 StGB: – Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen
§ 105 StGB – Nötigung
§ 107 StGB – gefährliche Drohung
§ 107 a – beharrliche Verfolgung („Stalking“)
§ 107 b – fortgesetzte Gewaltausübung
§ 107 c – Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems
          (Cybermobbing)
§ 111 StGB – Üble Nachrede
§ 115 StGB – Beleidigung
§ 117 StGB – Berechtigung zur Anklage bei Verletzung der Ehre
                                                                   Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                                                                                     Namens- oder Datumszeile
Conclusio:

Einige Formen psychischer Gewalt sind bereits strafbar.
Andere nicht: ständiges Abwerten, Demütigen, Schikanieren,
Verweigerung von Kontakten oder bewusstes Ignorieren.
Empfehlung: Einführung eines Tatbestandes zur umfassenden
Sanktionierung schwerer Formen psychischer Gewalt.

               Quelle: Psychische Gewalt gegen Frauen. Eine empirische Untersuchung. Verein  Wiener
                                                                                      Titel der      Frauenhäuser,
                                                                                                Präsentation        Wien,Nachname
                                                                                                             / Dr. Name   2014.
               https://www.frauenhaeuser-wien.at/publikationen_infomaterial.htm
                                                                                                         Namens- oder Datumszeile
Prävalenz von Gewalt gegen Frauen

                                                                        Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
       Quelle: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)
                                                                                          Namens- oder Datumszeile
Gewalt in der Familien und im sozialem Nahraum, Betroffene, Österreich, 2011
                       Prävalenzstudie, Österreich, 2011

                    verprügelt, zusammengeschlagen

                                       leichte Ohrfeige

           verleumdet, vor anderen schlecht gemacht

                    wiederholt gemobbt, unterdrückt

                      lächerlich gemacht, abgewertet

        wiedeholt beleidigt, eingeschüchter, aggressiv
                        angeschrien

                                                            0       10       20       30       40       50       60
                                                  Frauen        Männer
                                                                                                 Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                         Quelle: Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum. Österreichisches Institut für Familienforschung,
                                                                                                                     Namens- oder2011,
                                                                                                                                   Datumszeile
                         https://www.oif.ac.at/publikationen
Gewalt an Frauen mit Behinderungen, Betroffene, 2019
                                Prävalenzstudie Österreich

                                 Vergewaltigt

                 Berührt, zu küssen versucht

               verfolgt, aufgelauert, belästigt

     be-/gedroht oder eingeschüchtert, Angst
                    machen

         Geschlagen oder verprügelt worden

                            (leichte Ohrfeige)

                                                  0    5    10   15    20    25   30    35   40    45    50
                       Frauen mit Behinderungen             Frauen ohne Behinderungen
                                                                                    Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                     Quelle: Mayrhofer/Schachner/Mandl/Seidler (2019): Erfahrungen und Prävention von GewaltNamens- oder mit
                                                                                                            an Menschen  Datumszeile
                     Behinderungen, www.irks.at
Prävention

„prae“ and „venire“ - zuvorkommen
„…weniger wahrscheinlich zu machen bzw. zu verhindern
oder zumindest zu verzögern…“

   Wahrscheinlichkeit von Gewaltübergriffen zu reduzieren

                                          Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                                                            Namens- oder Datumszeile
Primärprävention – eine menschenrechtliche Verpflichtung
Istanbul-Konvention:
Mitgliedsstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen, Gesetze setzen, um alle in der
Konvention behandelten Gewaltformen zu verhindern. (Art 12)
• …das Verhalten der Allgemeinbevölkerung müsse tiefgreifend verändert werden (…) alle
  Akteur*innen der Gesellschaft müssen eingebunden werden, insbesondere Männer und
  Burschen (Art 12)     Kampagnen, Vorträge, Workshops, Fortbildungen, etc.
• Stärkung des Bewusstseins für alle Formen von Gewalt und deren Auswirkungen,
  insbesondere auf Kinder und Jugendliche.
• Stärkung des Bewusstseins für „Null-Toleranz von Gewalt“ (Art 13).
• Kinder und Jugendliche sensibilisieren für Geschlechtergerechtigkeit (Art. 14).
                                                                Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                                                                                  Namens- oder Datumszeile
Primärprävention – Herausforderungen
Art. 13 Bewusstseinsbildung
• Dauerfinanzierung von Kampagnen und Projekten fehlt; 2014/15 Gewalfrei-leben
  (AÖF/IST/Bundesjugendvertretung), 16-Tage gegen Gewalt an Frauen – punktuelle
  Fördertöpfe für Projekte (2020/21 BKA, ÖIF), systematische Verankerung fehlt.
• Zu sehr Fokus auf „Opfer“ – Sekundärprävention; von Gewalt Betroffene werden passiv
  dargestellt, es fehlen Empowerment-Ansätze.
• Im Vordergrund physische und sexualisierte Gewalt – Bedarf an Sensibilisierung für
  psychische und wirtschaftliche Gewalt/online-Gewalt/hate speech
• Benachteiligte Gruppen werden kaum sichtbar gemacht: Frauen mit
  Behinderungen/Migrationshintergrund/lesbische/transgender Frauen, alte Frauen, etc.
• Forschung zur Wirksamkeit von Sensibilisierungsmaßnahmen fehlt.
                                                                                           Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                    Quelle: vgl. dazu Österreichischer NGO Schattenbericht für GREVIO, 2016
                    https://www.aoef.at/index.php/istanbulkonvention                                         Namens- oder Datumszeile
Primärprävention – Herausforderungen
Art. 14 Bildung
• Unterrichtsprinzip zur „Reflexiven Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“
• Allgemeine Bildungsziele und didaktische Grundsätze (Geschlechterrollen,
  Gleichberechtigung, etc.) - Gewalt gegen Frauen und Mädchen nicht explizit erwähnt
Vielzahl an außerschulischen Angeboten:
• Efeu (Sensibilisierung für Sexismen in der Schule/Bildung) – Entwicklung von
  pädagogischen Materialien
• Zentrum polis Bildungsmaßnahmenpaket zur Gewalt gegen Frauen (2015/16)
• Gendersensible Burschenarbeit: poika, heroes, etc.
• Gewaltschutzzentren, Kinderschutzzentren, etc. Workshops in Schulen
     fehlt an systematischer und struktureller Verankerung

                                                                                           Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                    Quelle: vgl. dazu Österreichischer NGO Schattenbericht für GREVIO, 2016
                    https://www.aoef.at/index.php/istanbulkonvention                                         Namens- oder Datumszeile
Primärprävention – Herausforderungen
Art. 15 Aus- und Fortbildung
Berufsgruppen:
Polizei/Staatsanwaltschaft/Gerichte/Sozialarbeit/Gesundheitsberufe/Fremdenbehörde
Einrichtungen im Bereich Migration und Asyl/Bildung/Dolmetsch
    außer bei der Polizei gibt es in keiner Ausbildung verpflichtende Module zu
Gewalt gegen Frauen und Kinder

Art. 17 Medien und privater Sektor
Bedarf an Sensibilisierung für Journalist*innen über Gewalt zu berichten
     Leitfaden „Verantwortungsvolle Berichterstattung für ein gewaltfreies Leben“;
„Sensible Berichterstattung zum Thema Gewalt gegen Frauen“

                                                                                           Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                    Quelle: vgl. dazu Österreichischer NGO Schattenbericht für GREVIO, 2016
                    https://www.aoef.at/index.php/istanbulkonvention                                         Namens- oder Datumszeile
Primärprävention – gesellschaftspolitischer Auftrag
Reduktion von Risikofaktoren
Auf gesellschaftlicher, struktureller Ebene:
-   Geschlechterstereotypen und Rollenbilder, die mit der Abwertung und Unterordnung
    von Frauen verbunden sind (typisch männlich/typisch weiblich)
-   Diskriminierung und Benachteiligung - Arbeitsmarkt, Politik, Bildung, Kultur, Sport, etc.
    • Faire und gerechte Verteilung von Ressourcen und Macht
-   Ökonomische, materielle Unsicherheit/Abhängigkeit, insbesondere von Frauen mit
    Behinderungen/alte Frauen, Frauen mit unsicherem Aufenthaltstitel

                                                                 Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                                                                                   Namens- oder Datumszeile
Primärprävention – gesellschaftspolitischer Auftrag
Reduktion von Risikofaktoren
Auf individueller Ebene:
-   Stärkung von individuellen Ressourcen (Empowerment) und Resilienz, Fokus auf
    Selbstbestimmung, Autonomie, Würde, Respekt, Toleranz
-   Besonderes Augenmerk darauf, dass Kinder und Jugendliche in einem gewaltfreien und
    liebevollem Umfeld aufwachsen können       Elternbildung und Unterstützung,
    kommunale Initiativen und Angebote.
-   Systematische Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit in der Schule/Kindergarten:
    Bildung gegen jede Form von Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, für
    partnerschaftliche Beziehungen, gewaltfreie Kommunikation; gezielte Unterstützung für
    Burschen und junge Männer (neue Männlichkeit);
                                                              Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                                                                                Namens- oder Datumszeile
Primärprävention – gesellschaftspolitischer Auftrag

Neue Gesellschaftsmodelle, die getragen
sind von Allianzen von unterschiedlichen
Gruppen, Inklusion, Partnerschaftlichkeit,
soziale Gerechtigkeit, Solidarität,
Anerkennung von Menschenrechten, …
… wo jede*r seine Entwicklungs-Potentiale ausschöpfen und gleiche
Chancen und Teilhabe-Möglichkeiten hat.

                                                   Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                                                                     Namens- oder Datumszeile
Kontakt:
Mag.a Sabine Mandl
Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte

Tel.: ++43 1 4277 27438
e-mail: sabine.mandl@univie.ac.at

web: http://bim.lbg.ac.at

                                        Titel der Präsentation / Dr. Name Nachname
                                                          Namens- oder Datumszeile
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