PREISLISTE - weser-diemel-beton.de

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PREISLISTE
   GÜLTIG AB 1. APRIL 2020

    www.weser-diemel-beton.de
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    VERTRIEBSKARTE

                                                                                                                                                1

                                                                                                                                Salzhemmendorf

                                                                                                              83                                               240

                                                                                                                                            WERK BODENWERDER
                                                                                           Bad Pyrmont
                                                                                                                           Bodenwerder

                                    Detmold
                                         239            1                                                                 83

                                                                                                                                                                           64
                                                                                                                                                Stadtoldendorf
                                                  Horn-Bad
                                                  Meinberg                                                                       64
                                                                                            239
                                                              252                                                          Holzminden                                                  Einbeck

                                Bad
                                                                  Nieheim                                               VERWALTUNG & WERK
                            Lippspringe                                                                                 HÖXTER
                                                                    WERK BAD DRIBURG                              Höxter              497

                                           Bad Driburg
                Paderborn           64                                          Brakel      64
                                                                                                             83

                             68                                                                                                                                      WERK USLAR
                                           Dringenberg                      252
                                                                                                                                  Bad     Uslar
                                                                            Gehrden
                                                                                                                               Karlshafen                                       241n
                                                  Willebadessen
                                                              Peckelsheim
                                                                                                                   83                                                            Bovenden
                                                                                          241

                                                   68                                                                                               80                                      7
                       44
                                                                          VERWALTUNG & WERK
                                                                          WARBURG-OSSENDORF
                                                                                                Hofgeismar                                                             3         Rosdorf
                                                                      Warburg                                                                        80

                    Marsberg                                          44
                                                    252                                  WERK BREUNA
                                                                                              7                                                                                         7

                                   WERK                                                                                                                          Hann Münden
      Brilon    7
                                   BAD AROLSEN
        Rösenbeck                                                                                                                           3            496
                                                Bad Arolsen
                                                                                                         251
                                                                          450                      WERK ZIERENBERG-
                 Diemelsee                                                                         OELSHAUSEN
                                          252

                                                                                                                          Kassel      83
                                                                                                        44
                     251
                                                                    251
                                  Korbach
                                                                                                             Baunatal
                                                            485

                                                                     Waldeck                450
               Medebach                                                                                                           83
                                                                                                                    254
                                                 Edertal                                           49

                                                                                                                  Felsberg
                                                                           485

                                                                                                                  253
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3
ANSPRECHPARTNER
VERTRIEB:
Wilfried Schüttler (Prokurist Warburg)    Peter Altmiks                             Maximilian Pöllmann
Telefon 05642 / 9808-12                   Telefon 05271 / 6909-21                   Telefon 05271 / 6909-24
Mobil 0172 / 6416453                      Mobil 0160 / 97334963                     Mobil 0170 / 9879120
W.Schuettler@weser-diemel-beton.de        P.Altmiks@weser-diemel-beton.de           M.Poellmann@weser-diemel-beton.de
Bereich: Oelshausen, Breuna               Bereich: Bad Driburg und Höxter           Bereich Uslar, Bodenwerder
Bad Arolsen und Ossendorf

GESCHÄFTSFÜHRUNG:
Joachim Pöllmann                          Hubert Hoppe                              Dominik Grothe (Prokurist)
Telefon 05271 / 6909-14                   Telefon 05642 / 9808-11                   Telefon 05271 / 6909-13
J.Poellmann@weser-diemel-beton.de         H.Hoppe@weser-diemel-beton.de             D.Grothe@weser-diemel-beton.de

BETRIEBSLEITUNG WARBURG:                                     BUCHHALTUNG / RECHNUNGSWESEN:
Ludger Heine                                                 Martina Dierkes
Telefon 05642 / 9808-18                                      Telefon 05642 / 9808-16
Mobil 0151 / 16164291                                        M.Dierkes@weser-diemel-beton.de
L.Heine@weser-diemel-beton.de

DISPOSITION:
Werk Ossendorf                  Werk Oelshausen              Werk Höxter                      Werk Bodenwerder
Telefon 05642 / 9808-0          Telefon 05606 / 9063         Telefon 05271 / 6909-20          Telefon 05533 / 3054
Werk Bad Arolsen                Werk Breuna                  Werk Bad Driburg                 Werk Uslar
Telefon 05691 / 2450            Telefon 05693 / 9871-0       Telefon 05253 / 3074             Telefon 05571 / 7112

INTERNET:
info@weser-diemel-beton.de
www.weser-diemel-beton.de

UNTERNEHMENS ANSCHRIFT:
 Weser-Diemel-Beton Warburg GmbH & Co. KG                      Weser-Diemel-Beton Höxter GmbH & Co. KG
Zur Mühle 12-13                                              Godelheimer Str. 55
34414 Warburg                                                37671 Höxter
Telefon 05642 / 9808-0                                       Telefon 05271 / 6909-0
Fax 05642 / 1840                                             Fax 05271 / 37498
HR Paderborn HRA 3113,                                       HR Paderborn HRA 6952,
persönlich haftende Gesellschafterin:                        persönlich haftende Gesellschafterin:
Weser-Diemel-Beton Warburg Verwaltungs GmbH                  Weser-Diemel-Beton Höxter Verwaltungs GmbH
HR Paderborn HRB 4859,                                       HR Paderborn HRB 12216,
Geschäftsführer: Joachim Pöllmann, Hubert Hoppe              Geschäftsführer: Joachim Pöllmann, Hubert Hoppe
Finanzamt Warburg: Steuer-Nr. 345/5811/3002                  Finanzamt Höxter: Steuer-Nr. 326/5826/0762
Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 126 713 885                          Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 303 839 497
Werke:                                                       Werke:
Ossendorf, Bad Arolsen, Oelshausen, Breuna                   Höxter, Bodenwerder, Uslar, Bad Driburg
Vereinigte Volksbank eG,                                     VerbundVolksbank OWL eG,
IBAN: DE56 4726 4367 0119 2260 01, BIC: GENODEM1STM          IBAN: DE56 4726 0121 2000 6506 00, BIC: DGPBDE3MXXX
                                                             Sparkasse Höxter,
                                                             IBAN: DE63 4725 1550 0003 0011 12, BIC: WELADED1HXB
PREISLISTE - weser-diemel-beton.de
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    BETONSORTENLISTE
    PREISLISTE 2020 (GÜLTIG AB 1. APRIL 2020)
    Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen MwSt.
    Beim Einbau des Betons sind die gültigen Richtlinien für die Nachbehandlung einzuhalten.
    Nachstehende Preise verstehen sich incl. Fracht (frei Baustelle) bei einer Anlieferungsmenge von mindestens 5 m³.
    Zulage für Anlieferungen unter 5 m³ siehe Zusatz und Sonderleistungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-
    bedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten auf Seite 14-15)

                                             Betone für Hoch- und Tiefbau
                                                Betone für unbewehrte Innenbauteile
                                          (z.B. Gründungsbauteile und Pflasterarbeiten)
      Festigkeit   Expositionsklassen   Konsistenz     Größtkorn    Überw. Klasse     pumpfähig   Sorten-Nr.   Preis € / m³
        C8/10             X0               F1             32            ÜK I             nein        1112        102,00 €
        C8/10             X0               F1             16            ÜK I             nein        1132        104,00 €
        C8/10             X0               F3             32            ÜK I             nein        1312        105,00 €
        C8/10             X0               F3             16            ÜK I             nein        1332        107,50 €
        C8/10             X0               F3              8            ÜK I             nein        1342        110,50 €
       C12/15             X0               F1             32            ÜK I             nein        2112        103,50 €
       C12/15             X0               F1             16            ÜK I             nein        2132        105,50 €
       C12/15             X0               F1              8            ÜK I             nein        2142        109,00 €
       C12/15             X0               F3             32            ÜK I              ja         2312        108,00 €
       C12/15             X0               F3             16            ÜK I              ja         2332        110,50 €
       C12/15             X0               F3              8            ÜK I              ja         2342        114,00 €
       C16/20             X0               F1             32            ÜK I             nein        3112        105,00 €
       C16/20             X0               F1             16            ÜK I             nein        3132        107,50 €
       C16/20             X0               F1              8            ÜK I             nein        3142        110,50 €
       C20/25             X0               F1             32            ÜK I             nein        4112        108,50 €
       C20/25             X0               F1             16            ÜK I             nein        4132        111,00 €
       C20/25             X0               F1              8            ÜK I             nein        4142        114,00 €
       C25/30             X0               F1             32            ÜK I             nein        5112        111,50 €
       C25/30             X0               F1             16            ÜK I             nein        5132        114,00 €
       C25/30             X0               F1              8            ÜK I             nein        5142        117,50 €
                                    Betone für bewehrte Innenbauteile und Gründungsbauteile
       C16/20           XC1 XC2            F3             32            ÜK I              ja         3312        108,50 €
       C16/20           XC1 XC2            F3             16            ÜK I              ja         3332        111,00 €
       C16/20           XC1 XC2            F3              8            ÜK I              ja         3342        114,50 €
       C20/25             XC3              F3             32            ÜK I              ja         4312        111,00 €
       C20/25             XC3              F3             16            ÜK I              ja         4332        113,50 €
       C20/25             XC3              F3              8            ÜK I              ja         4342        116,50 €
5
BETONSORTENLISTE
                           Betone für Hoch-, Industrie und Landwirtschaftsbau
                                              Betone für bewehrte Außenbauteile
                                   Betone nach WU -DAfStb -Richtlinie WZ-Wert ≤ 0,55
Festigkeit    Expositionsklassen    Konsistenz     Größtkorn     Überw. Klasse      pumpfähig   Sorten-Nr.   Preis € / m³
 C25/30          XC4 XF1 XA1            F3            32          ÜK I / ÜK II         ja         5312         114,50 €
 C25/30          XC4 XF1 XA1            F3            16          ÜK I / ÜK II         ja         5332         117,00 €
 C25/30          XC4 XF1 XA1            F3             8          ÜK I / ÜK II         ja         5342         120,00 €
                                         Betone für stark beanspruchte Bauteile
 C30/37      XC4 XD1 XM1 XF1 XA1        F3            32             ÜK II             ja         6312         117,00 €
 C30/37      XC4 XD1 XM1 XF1 XA1        F3            16             ÜK II             ja         6332         119,00 €
 C30/37        XC4 XD1 XF1 XA1          F3             8             ÜK II             ja         6342         122,50 €
 C35/45      XC4 XA2 XD2 XF2 XF3        F3            32             ÜK II             ja         7312         120,00 €
 C35/45      XC4 XA2 XD2 XF2 XF3        F3            16             ÜK II             ja         7332         122,50 €
 C35/45      XC4 XA2 XD2 XF2 XF3        F3             8             ÜK II             ja         7342         125,50 €
                                   Betone für Bauteile mit erhöhtem chemischen Angriff
 C35/45      XC4 XA3 XD3 XF2 XF3        F3            32             ÜK II             ja         7312 12      123,50 €
 C35/45      XC4 XA3 XD3 XF2 XF3        F3            16             ÜK II             ja         7332 12      126,00 €
 C35/45      XC4 XA3 XD3 XF2 XF3        F3             8             ÜK II             ja         7342 12      129,00 €
                                     Betone nach FD -Richtlinie erhöhte Anforderung
 C30/37      XC4 XA1 XD1 XF1 XM1        F2            32             ÜK II             ja         6212 03      119,00 €
 C30/37      XC4 XA1 XD1 XF1 XM1        F2            16             ÜK II             ja         6232 03      121,50 €
                                    Betone nach FDE -Richtlinie erhöhte Anforderung
 C30/37      XC4 XA3 XD3 XF4 XM2        F2            16             ÜK II             ja         6262 04      133,00 €
                                        Betone für Bauteile mit Tausalzangriff (LP)
 C25/30      XC4 XF2 XF3 XD1 LP         F3            32             ÜK II             ja         5312 05      118,00 €
 C25/30      XC4 XF2 XF3 XD1 LP         F3            16             ÜK II             ja         5332 05      120,50 €
 C30/37      XC4 XA3 XF4 XD3 LP         F3            32             ÜK II             ja         6312 05      122,00 €
 C30/37      XC4 XA3 XF4 XD3 LP         F3            16             ÜK II             ja         6332 05      124,50 €
                                   Betone für Bauteile mit Tausalzangriff (LP) mit Splitt
 C25/30      XC4 XF2 XF3 XD1 LP         F3            16             ÜK II             ja         5362 05      123,50 €
 C30/37      XC4 XA3 XF4 XD3 LP         F3            16             ÜK II             ja         6362 05      127,50 €
                        Betone geeignet für die maschinelle Oberflächenglättung -Industrieböden
 C25/30          XC4 XA1 XF1            F4            32          ÜK I / ÜK II         ja         5413 02      119,00 €
 C25/30          XC4 XA1 XF1            F4            16          ÜK I / ÜK II         ja         5433 02      121,50 €
 C30/37      XC4 XA1 XF1 XD1 XM1        F4            32             ÜK II             ja         6413 02      122,00 €
 C30/37      XC4 XA1 XF1 XD1 XM1        F4            16             ÜK II             ja         6433 02      124,50 €
                                                Bohrpfahlbetone kein ZTV-ING
 C25/30          XC4 XA1 XF1            F5            32             ÜK II             ja         5515 01      117,00 €
 C25/30          XC4 XA1 XF1            F5            16             ÜK II             ja         5535 01      119,50 €
 C30/37        XC4 XA1 XF1 XD1          F5            32             ÜK II             ja         6515 01      121,00 €
 C30/37        XC4 XA1 XF1 XD1          F5            16             ÜK II             ja         6535 01      123,50 €
                                             Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse
 C30/37      XC4 XD1 XF1 XA1 XM1        F4            16                               ja         6433 11    auf Anfrage
                                             Betone mit besonderen Eigenschaften
                                               leichtverdichtender Beton (LVB)
 C25/30          XC4 XA1 XF1            F6            16             ÜK II             ja         5632 20    auf Anfrage
6
    BETONSORTENLISTE

                                               Betone für Bauteile nach ZTV-ING
                                                       Betone für Ingenieurbauwerke
       Festigkeit        Expositionsklassen      Konstistenz        Größtkorn     Überw. Klasse   pumpfähig      Sorten-Nr.     Preis € / m³

         C30/37         XC4 XD2 XA2 XF2 XF3          F3                 32              ÜK II        ja           6312 06         121,00 €
         C30/37         XC4 XD2 XA2 XF2 XF3          F3                 16              ÜK II        ja           6332 06         123,50 €
         C35/45         XC4 XD2 XA2 XF2 XF3          F3                 32              ÜK II        ja           7312 06         125,00 €
         C35/45         XC4 XD2 XA2 XF2 XF3          F3                 16              ÜK II        ja           7332 06         127,50 €
                       Splitt- Betone für Bauteile mit Frost- und Tausalzangriff (mit LP) z.B. für Brückenkappen
         C25/30           XC4 XF4 XD3 LP             F2                 16              ÜK II        ja           5262 07         129,00 €
         C30/37           XC4 XF4 XD3 LP             F2                 16              ÜK II        ja           6262 07         133,00 €
                                                                Bohrpfahlbetone
         C30/37             XC4 XA2 XD2              F5                 32              ÜK II        ja           6515 06         122,00 €
         C30/37             XC4 XA2 XD2              F5                 16              ÜK II        ja           6535 06         124,50 €
                                                             Sonderbaustoffe / Betone
                                              Mauermörtel für Wohnungs- und Industriebau
    NM 5 / MG II a; 36- Std.- Mörtel                                    2               ohne        nein          9385 30         160,00 €
    NM 10 / MG III; Tagesmörtel                                         2               ohne        nein          9385 31         170,00 €
    Bitte beachten Sie die Zulagen Minderfracht siehe Sonderleistungen
                                Feinbetone für den Wohnungsbau, hydraulisch gebunden nicht fließfähig
    Feinkornbeton                                  F1/F2                8               ohne        nein          9142 18         122,00 €
    Feinkornbeton                                  F1/F2                2               ohne        nein          9182 18         127,00 €
                                              Flüssigboden (Spezifikation nach Rücksprache)
    Flüssigboden KP                                KP (F2)      2                       ohne        nein          9289 17         115,00 €
    Flüssigboden KF                                KF (F6)      2                       ohne        nein          9689 17         117,00 €
                                                                    Drainbetone
    Drainbeton                    X0                 F1                 16              ohne        nein          9132 15         113,00 €
                                              Kanalfüllmasse zur Verfüllung von Hohlräumen
    KaFüMa                                           F6                 2               ohne        nein          9682 16         109,00 €
    Fugenschlämme                                    F6                 2               ohne        nein          9682 19         125,00 €

                                                                 WDB-Bausteine
                                                 Länge                Breite             Höhe              Gewicht            Preis €/Stein
    WDB-Bausteine                                150 cm               60 cm              60 cm            ca. 1.250 kg           95,00 €
    WDB-Passsteine (1)                            90 cm               60 cm              60 cm             ca. 750 kg            85,00 €
    WDB-Passsteine (2)                            60 cm               60 cm              60 cm             ca. 500 kg            75,00 €
    Drahtschlaufen (2 Stück) für den Transport                                                                                   5,00 €

                       - Preise ab Werk
                       - WDB-Bausteine unterliegen keiner Güteüberwachung
                       - WDB-Bausteine sind nicht in allen Werken verfügbar.
                       - jeder WDB-Baustein verfügt über zwei eingearbeitete Gewindeanker (RD 20 mm)
7
PREISLISTE ZUSATZ- UND SONDERLEISTUNGEN
                                                 Zusatz- und Sonderleistungen
                                                          Dienstleistungen
LKW-Maut                                                                                            2,50 € / m³
Mindermengenzulage für Lieferungen < 5 m³ je fehlendem m³ (Beton/Mörtel)                           15,00 € / m³
Rohrentladung                                                                                       2,50 € / m³
Lieferung: Montag bis Freitag 07.00 Uhr - 17.00 Uhr
Lieferung: Samstag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr (auf Anfrage)                                              5,00 € / m³
Lieferung außerhalb der oben genannten Zeiten (auf Anfrage)                                         auf Anfrage
Wartezeit                                                                                           80,00 € / h
Betonentsorgung                                                                                    75,00 € / m³
Nachlaß Selbstabholer                                                                               7,00 € / m³
Heizzulage bei Temperaturen ab 0 Grad gemessen 06.00 Uhr im Werk                                    8,50 € / m³
Energiezulage                                                                                       1,50 € / m³
Saisonzulage in der Zeit vom 01.12. bis 29.02.                                                      3,00 € / m³

                                                           Zusatzmittel
Fließmittel (Zugabe für 1 Konsistenzklasse höher)                                     FM           4,50 € / m³
Betonverzögerer bis 3 Stunden                                                         VZ           4,00 € / m³
Betonverzögerer über 3 Stunden                                                        VZ           5,00 € / m³
Stahlfaser liefern im Betonmischer beimischen (als konstruktive Bewehrung)                         2,00 € / kg
Stahlfaser bauseits gestellt im Betonmischer beimischen                                            1,50 € / m³
Kunststofffaser liefern und werkseitig beimischen                                                  auf Anfrage

Unser Betonsorten-Verzeichnis kann in den jeweiligen Werken eingesehen werden.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren in der Anlage beigefügten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere Transportbetonwerke sind nach EN 206 - 2 / DIN 1045 - 2 durch den BÜV NW e.V., BÜV Mitte e.V. und den
BÜV Nord e.V. fremdüberwacht.
8
    EXPOSITIONSKLASSEN
    Klassen-
    bezeichnung
                Beschreibung der Umgebung                                                Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen
                                                                  Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (X0)
                 Bauteilen ohne Bewährung oder eingebettetes Metall in nicht Beton angreifender Umgebung wird die Expositionsklasse X0 zugeordnet.
                 für Beton ohne Bewährung oder eingebettetes Metall:                     • Fundamente ohne Bewehrung und ohne Frost
        X0       alle Umgebungsbedingungen, ausgenommen Frostangriff,                    • Innenbauteile ohne Bewehrung
                 Verschleiß oder chemischer Angriff
                                                      Bewährungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC)
                             Wenn Beton, der Bewehrung oder anderes eingebettetes Metall enthält, Luft und Feuchtigkeit ausgesetzt ist,
                                              muss die Expositionsklasse nachfolgender Tabelle zugeordnet werden.
                                                                                         • Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad
       XC1       trocken oder ständig nass                                                 und Waschküche in Wohngebäuden)
                                                                                         • Beton, der ständig in Wasser getaucht ist
                                                                                         • Teile von Wasserbehältern
       XC2       nass, selten trocken
                                                                                         • Gründungsbauteile
                                                                                         • Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z. B. offene
                                                                                           Hallen, Innenräume mit hoher Luftfeuchtigkeit z. B. in gewerblichen Küchen,
       XC3       mäßige Feuchte                                                            Bädern, Wäschereien, in Feuchträumen von Hallenbädern und in Viehställen
                                                                                         • Dachflächen mit flächiger Abdichtung
                                                                                         • Verkehrsflächen mit flächiger unterlaufsicherer Abdeckung
       XC4       wechselnd nass und trocken                                              • Außenbauteile mit direkter Beregnung
                                         Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride ausgenommen Meerwasser (XD)
                                                                                         • Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen
       XD1       mäßige Feuchte                                                          • Einzelgaragen
                                                                                         • befahrene Verkehrsflächen mit vollflächigem Oberflächenschutz
                                                                                         • Solebäder
       XD2       nass, selten trocken
                                                                                         • Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind
                                                                                         • Teile von Brücken mit häufger Spritzwasserbeanspruchung
                                                                                         • Fahrbahndecken
       XD3       wechselnd nass und trocken                                              • befahrene Verkehrsflächen mit rissevermeidenden Bauweisen ohne Oberflä-
                                                                                           chenschutz oder ohne Abdichtung
                                                                                         • befahrene Verkehrsflächen mit dauerhaftem lokalen Schutz von Rissen
                                               Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser (XS)
       XS1       salzhaltige Luft, aber kein unmittelbarer Kontakt mit Meerwasser        • Außenbauteile in Küstennähe
       XS2       unter Wasser                                                            • Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen
       XS3       Tidebereiche, Spritzwasser- und Sprühnebelbereiche                      • Kaimauern in Hafenanlagen
                                             Betonkorrosion, verursacht durch Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF)
       XF1       mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel                                  • Außenbauteile
                                                                                         • Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten
       XF2       mäßige Wassersättigung, mit Taumittel
                                                                                           Verkehrsflächen, soweit nicht XF4
                                                                                         • Betonbauteile im Sprühnebelbereich von Meerwasser
       XF3       hohe Wassersättigung, ohne Taumittel
                                                                                         • offene Wasserbehälter
                                                                                         • Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser
                                                                                         • Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden
                                                                                         • überwiegend horizontale Bauteile im Spritzwasserbereich von
       XF4       hohe Wassersättigung, mit Taumittel
                                                                                           taumittelbehandelten Verkehrsflächen
                                                                                         • Räumerlaufbahnen von Kläranlagen
                                                                                         • Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone
                                                               Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA)
                Wenn Beton chemischem Angriff durch natürliche Böden, Grundwasser, Meerwasser nach dieser Tabelle und Abwasser ausgesetzt ist,
                                           muss die Expositionsklasse nach folgender Tabelle zugeordnet werden.
                 chemisch schwach angreifende Umgebung nach der folgen-                  • Behälter von Kläranlagen
       XA1
                 den Tabelle                                                             • Güllebehälter
                 chemisch mäßig angreifende Umgebung nach der folgenden                  • Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen
       XA2
                  Tabelle und Meeresbauwerke                                             • Bauteile in betonangreifenden Böden
                                                                                         • Industrieabwasseranlagen mit chemisch angreifenden Abwässern
                 chemisch stark angreifende Umgebung nach der folgenden
       XA3                                                                               • Futtertische der Landwirtschaft
                 Tabelle
                                                                                         • Kühltürme mit Rauchgasableitung
                                                          Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM)
          Wenn Beton einer erheblichen mechanischen Beanspruchung ausgesetzt ist, muss die Expositionsklasse nach folgender Tabelle zugeordnet werden.
                                  mäßige Verschleißbeanspruchung                         • tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch
       XM1
                                                                                           luftbereifte Fahrzeuge
                                  starke Verschleißbeanspruchung                         • tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch
       XM2
                                                                                           luft- oder vollgummibereifte Gabelstapler
                                sehr starke Verschleißbeanspruchung                      • tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung
                                                                                           durch elastomer- oder stahlrollenbereifte Gabelstapler
       XM3
                                                                                         • Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden
                                                                                         • Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z. B. Tosbecken

    KONSISTENZKLASSEN
                                                                                                            sehr                            sehr
    Konsistenzbereich                    sehr steif       steif            plastisch        weich                           fließfähig                         SVB
                                                                                                            weich                           fließfähig
    Ausbreitmaßklasse                    -                F1               F2               F3              F4              F5              F6                -
    Ausbreitmaß (mm)                     -                ≤ 340            350 bis 410      420 bis 480     490 bis 550     560 bis 620     630 bis 700       > 700
9
NOTIZEN
10
     REICHWEITENDIAGRAMM BETONPUMPEN
     Mit unseren eigenen Autobetonpu              40

                                                  35

                                                                                                                                                     6,00 m

                                                                                                                                                              8,10 m
                                                  30

                                                                                                                            Reichhöhe 37,5 m
                                                  25

                                                  20
                                                                                                  180°

                                                  15                                                          Nicht als
                                                                                 245°             180°        Arbeitsbereich
                                                  10                                                          nutzen                                 ESC
                                                                                                   90°

                                                                                                                                                              5,60 m
                                                                                                                      Ausfalt-
                                                   5                                                  8,7 m

                                                                                                                       7,4 m

                                                                                                                                                     4,30 m
                                                                                                                       höhe
                                                            6,5 m    6,5 m     5,6 m 6,2 m
                                                   0
                                                                 Netto-Reichweite 30,3 m                      365°
                                                   5
                                                                 Brutto-Reichweite 32,8 m

                                                                                                                            Reichtiefe 25,3 m
                                                  10
                                                                                                                                                     OSS
                                                  15
                                                                                                   230°

                                                                                                                                                              6,30 m
                                                                                                                                                     4,30 m
                                                  20

                                                  25                                             Endschlauch 4 m

                                                  30
                                                       35   30      25    20      15        10    5       0     5      10                       15

             Reichweitendiagramm 24 m Pumpe            Reichweitendiagramm und Abstützungsvarianten 38 m Pumpe

                        Reichweitendiagramm 31 m Pumpe                                                               Reichweitendiagramm 43 m Pumpe
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WDB BETONPUMPEN
Mit unseren eigenen Autobetonpumpen fördern wir den Transportbeton zum perfekten Einbau direkt an den
richtigen Ort. Unsere erfahrenen und qualifizierten Maschinenführer arbeiten schnell, sicher und präzise.
Für jedes Bauvorhaben und jede Projektgröße bieten wir eine effiziente und wirtschaftliche Lösung an.
Bei frühzeitiger Bestellung sichern wir all ihre Anforderungen mit entsprechender Pumpleistung ab.

                                24 m - Pumpe             31 m - Pumpe             38 m - Pumpe                  43 m – Pumpe
Reichhöhe                            23,8 m                   30,5 m                  37,5 m                       42,3 m
Reichweite (netto)                   17,6 m                   24,0 m                  30,3 m                       34,8 m
Reichtiefe                           12,40 m                  14,93 m                 25,30 m                     29,90 m
Ausfalthöhe                           6,9 m                   5,65 m                     7,4 m                     8,55 m
Abstützbreite vorne*                  4,0 m                   6,21 m                     6m                        7,95 m
Abstützbreite hinten*                 2,3 m                    5,7 m                     8,1 m                     8,3 m

*Standardaufstellung, die angegebenen Abstützweiten werden jeweils von der Mitte des Stützfußes gemessen.
Unterlegplatten und eventuell erforderliche Kanthölzer müssen bei der Ermittlung der benötigten Aufstellweite entsprechend
berücksichtigt werden.

Werden Autobetonpumpen mit größeren Reichweiten benötigt, arbeiten wir seit vielen Jahren eng und vertrauensvoll
mit unserem Dienstleister zusammen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

PREISLISTE BETONPUMPENDIENST
Mastlänge                                                                     24/28                31/38              43/47
Grundpauschale                                                                350,00 €            400,00 €           500,00 €
                                                   0-10 m³
incl. Pumpleistung bis 10 m³
je weiterer m³                                    11-24 m³                  12,00 € / m³         14,00 € / m³       17,00 € / m³
                                                  25-49 m³                  11,00 € / m³         13,00 € / m³       16,00 € / m³
                                                  50 - X m³                 10,00 € / m³         12,00 € / m³       15,00 € / m³
bei verzögertem Betoneinbau von weniger als 10 m³ / h berechnen wir         240,00 € / h         280,00 € / h       320,00 € / h
Anpumphilfe (bei Bedarf)                                                                                              25,00 €
Schlauchleitung je verlegtem Meter                                                                                   6,00 € / m
                                                                                                                       50,00€
Standortwechsel auf der Baustelle
                                                                                                                    je Wechsel
                                                                                                                      85,00 €
Keine Auswaschmöglichkeit
                                                                                                                     pauschal
Pumpen mit größeren Mastlängen                                                                                      auf Anfrage
                                                                                                                     300,00 €
Vergebliche An- und Abfahrten
                                                                                                                     pauschal
                                                                                                                     300,00 €
Absagen am bestellten Einsatztag
                                                                                                                     pauschal

Für den Einsatz der Betonpumpen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten auf Seite 14 -15.

Das Merkblatt für den Einsatz von Betonpumpen auf Seite 12-13 ist zu beachten.
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     ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf von Transportbeton und Mörtel der
     WESER-DIEMEL-BETON Warburg und WESER-DIEMEL-BETON Höxter            Stand: 01.01.2020
     1. GELTUNG                                                              auf ein Vertretenmüssen. Das Entleeren/Abladen des Transportbe-           6.2. Bei einer Verletzung von Vertragspflichten ist unsere Haftung auf
     1.1. Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller zwischen uns und       tonfahrzeugs muss unverzüglich, zügig und ohne Gefahr für das             Schadensersatz in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang
     dem Käufer vereinbarten Verkäufe von Transportbeton und Mörtel          Fahrzeug erfolgen können.                                                 nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit
     (im folgenden „Ware“).                                                  3.7. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidri-     der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme
     1.2. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer im       ger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung            unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht die
     Sinne des § 14 BGB gelten, sind diese kursiv gedruckt.                  zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, er hat die      von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober
     1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen des            Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige Sachwidrig-           Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung gemäß dem Produkthaftungs-
     Käufers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im           keit der Abnahme nicht zu vertreten; Unternehmer haften im Fall           gesetz und für garantierte Beschaffenheitsmerkmale bleibt hiervon
     Einzelfall nicht gesondert widersprochen haben. Selbst wenn wir         der Abholung im Werk ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen.              unberührt.
     auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des            3.8. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsge-            6.3. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig
     Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt      mäße Abnahme der Ware und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir              werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns
     darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedin-         leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle.                geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören,
     gungen vor.                                                             3.9. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so gelten dieje-           geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
     2. ANGEBOT                                                              nigen Personen, die den Lieferschein/das Empfangsdokument                 7. SICHERUNGSRECHTE
     2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrück-      unterzeichnen, uns gegenüber als zur Entgegennahme der Ware               7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer
     lich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verträge kommen erst mit      bevollmächtigt.                                                           Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderun-
     unserer schriftlichen Bestätigung zustande oder wenn wir eine Ver-      3.10. Unterschreibt eine Person den Lieferschein/das Empfangsdo-          gen (z. B. Wechselkosten, Zinsen) unser Eigentum. Ist der Käufer
     sandanzeige, einen Lieferschein oder eine Rechnung erteilt haben.       kument auf elektronischem Wege, so gilt das daraus erzeugte elek-         Unternehmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen
     2.2 Für die richtige Auswahl der Betonsorte, -eigenschaften und         tronische Dokument als Ersetzen der schriftlichen Form durch eine         Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer ha-
     -menge ist allein der Käufer verantwortlich. Für das Angebot gelten     elektronische Form nach § 126 Abs. 3 BGB.                                 ben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfän-
     die jeweiligen Preislisten und Betonverzeichnisse.                      4. GEFAHRÜBERGANG                                                         den noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen
                                                                             4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-         Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er
     2.3. Muster, Proben und Prospektangaben vermitteln keinen An-
                                                                             schlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk in dem Zeit-             hätte den Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im Voraus
     spruch auf eine bestimmte Beschaffenheit der Ware. Sie liefern
                                                                             punkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werks-             einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein
     lediglich Anhaltspunkte für die durchschnittliche Warenbeschaffen-
                                                                             gelände verlässt.                                                         Abtretungsverbot vereinbart.
     heit, sofern nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen
     Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Eine Zusage              4.2. Bei Lieferung der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über, so-      7.2. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu
     über die Beschaffenheit wird nur im Ausnahmefall übernommen             bald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens      einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wir-
     und muss ausdrücklich als solche bezeichnet sein.                       jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zu der verein-      kung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen.
                                                                             barten Anlieferstelle zu fahren.                                          Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum
     2.4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und
                                                                                                                                                       im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware
     dem Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag einschließ-     5. MÄNGELANSPRÜCHE/HAFTUNG
                                                                                                                                                       (Ziff. 7.9) ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Ver-
     lich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaiger             5.1 Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn          mengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen
     Zusatzbestimmungen des Verkäufers (bspw. Preislisten/besondere          der Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person unsere Ware           Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder
     Vertragsbestimmungen). Die vorstehend genannten Dokumente               mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferanten oder mit         Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung
     geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertrags-          Baustellenbeton vermengt oder verändert oder vermengen oder               der in Ziff. 7.1 Satz 2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Ei-
     gegenstand vollständig wieder. Vorvertraglich erteilte mündliche        verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Ver-        gentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) zum
     Zusagen oder Abreden der Vertragsparteien werden durch den              mengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat.              Wert der anderen Sachen. Unser Miteigentum besteht bis zur voll-
     schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich   5.2. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unterneh-         ständigen Erfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7.1 Satz 2 fort.
     aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.                      mern unverzüglich bei Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall           7.3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forde-
     2.5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung          hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetas-           rungen nach Ziff. 7.1 Satz 2 schon jetzt alle auch künftig entstehen-
     einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen         tet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind       den Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen
     zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäfts-       von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätes-              Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) mit Rang
     führern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt,      tens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Ablieferung, zu rügen; dies        vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab.
     von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden        gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB gilt. Mündliche   7.4. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit ande-
     zu treffen.                                                             oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.          ren uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte
     3. LIEFERUNG UND ABNAHME                                                Eine Rüge ist in den in Ziff. 5.5 Satz 2 genannten Fällen entbehrlich.    neue Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grund-
     3.1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an        5.3. Probekörper gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Ge-        stück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt
     der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nach-        genwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig             oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine
     träglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.    entnommen und behandelt worden sind. Wir werden unverzüglich              übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der
     3.2. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und    nach einem entsprechenden Verlangen des Käufers einen solchen             Erfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7.1 Satz 2 diese Forderung
     -termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Vorausset-       Beauftragten zur Probenahme entsenden.                                    mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9)
     zungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu       5.4. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung           mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt
     vertreten haben und wenn uns der Käufer eine angemessene Nach-          verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung          in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung von
     frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende     nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein Fehlschla-        Sicherheiten gem. §§ 650 e, 650 f BGB aufgrund der Verarbeitung
     Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschwe-              gen der Nacherfüllung oder deren Unmöglichkeit berechtigt den             unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehen-
     ren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung    Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.         den Forderungen. Ebenfalls schon jetzt abgetreten werden sonstige
     um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Soweit uns glei-         Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziff. 6.        Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst
     che Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind         5.5. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach           hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie beispielsweise Versi-
     wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir     Ablieferung der Ware; dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß §         cherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei
     werden in diesen Fällen den Kunden unverzüglich informieren und         438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelan-           Verlust oder Zerstörung. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des
     im Falle unseres Rücktritts erbrachte Gegenleistungen unverzüglich      sprüche, außer denjenigen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB, verjähren        Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese
     erstatten.                                                              spätestens zwei Jahre ab Ablieferung, es sei denn, dass der Schaden       Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die
     3.3. Nicht zu vertreten im Sinne von Ziffer 3.2 haben wir z. B. be-     auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns,        erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur
     hördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik,         eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns be-         Höhe der Ansprüche nach Ziff. 7.1 Satz 2 an uns zu zahlen. Wir sind
     rechtmäßige Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche          ruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder           berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu be-
     Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbaren Mangel           Gesundheit liegt oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen          nachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von
     an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen         haben; in diesen Fällen besteht keine Rügepflicht. Mängelansprü-           den Befugnissen gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen
     durch Verkehrsstörungen oder sonstige unabwendbare Ereignisse,          che eines Kaufmanns i. S. des HGB verjähren spätestens einen Mo-          Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der
     die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintre-     nat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.                          Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach-
     ten, die Aufrechterhaltung unseres Betriebes beeinträchtigen und        5.6. Die Vorschrift des § 445a Abs. 1 BGB wird im Rahmen rein un-         kommt.
     die für uns unvermeidbar und unvorhersehbar sind.                       ternehmerischer Lieferketten – also solchen Lieferketten, an deren        7.5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungstei-
     3.4 Nicht zu vertreten im Sinne von Ziffer 3.2 haben wir insbesondere   Ende kein Verbraucher steht – abbedungen. Die Vorschrift des §            le einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in
     auch Lieferverzögerungen, die infolge einer verzögerten Versorgung      445a Abs. 2 BGB wird gleichfalls im Rahmen rein unternehmeri-             Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden
     mit Roh- und Ausgangsstoffen durch unsere Zulieferer auftreten,         scher Lieferketten – also solchen Lieferketten, an deren Ende kein        weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der einge-
     wenn diese die Aufrechterhaltung unseres Betriebs beeinträchtigen       Verbraucher steht – abbedungen.                                           zogenen Beträge bleibt unberührt.
     und soweit sie für uns unvermeidbar und unvorhersehbar sind.            6. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE                                                7.6. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe
     3.5. Der Abruf hat schriftlich zu erfolgen. Bei telefonischem Abruf     6.1. Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen              des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) weder an Dritte abtreten noch ver-
     haftet der Kunde für die Folgen unrichtiger oder unvollständiger An-    Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von           pfänden, noch sicherungsübereignen, noch mit Nacherwerbern ein
     gaben. Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten.                      Vertragsverhandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind            Abtretungsverbot vereinbaren.
     3.6. Bei Lieferung an eine vereinbarte Stelle muss das Transport-       ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder           7.7. Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder
     betonfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen          grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen            Miteigentum stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu
     können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren          Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder nicht durch        verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder ande-
     Lastkraftwagen (bis zu 40 Tonnen) witterungsunabhängig unbe-            die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Ver-       ren Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu
     hindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Ist diese Voraussetzung           pflichtung oder nicht durch einen von uns arglistig verschwiegenen         benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen
     nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden        Mangel verursacht ist oder nicht in der Verletzung von Leben, Körper      Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende notwendige In-
     Schäden, es sei denn, der Käufer hat das Nichtvorliegen dieser Vor-     oder Gesundheit liegt oder nicht außerhalb der Ware liegt und der         terventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden
     aussetzung nicht zu vertreten; Unternehmer haften ohne Rücksicht        Schaden nicht aus einer Mangelhaftigkeit der Ware resultiert.             können, zu tragen.
7.8. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Siche-        Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Käufer zum Rücktritt          10. DATENVERARBEITUNG
                                                                                                                                                                                                                          15
rung der Erfüllung unserer Saldoforderung.                              vom Vertrag berechtigt.                                                   Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir unter Einhaltung der
7.9. Der „Wert unserer Ware“ im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem     8.3. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätes-       gesetzlichen Bestimmungen waren-, auftrags- und personenbe-
Gesamtbetrag der in unserer Rechnung ausgewiesenen Kaufpreise           tens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.            zogene Daten speichern und verarbeiten. Dies umfasst auch die
zzgl. 10 %.                                                             Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.                        Übermittlung dieser Daten an Konzernunternehmen im Sinne der
7.10. Wir werden die uns zustehenden Sicherungen freigeben, als         8.4. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer               §§ 15 ff. AktG.
deren Wert die Forderung um 10 % übersteigt.                            vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.                                 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Ausschluss von UN-Kaufrecht
8. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN                                       8.5. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsforderungen ist nur            11.1. Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist Erfüllungsort
8.1. Verändern sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lie-           mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder mit entschei-       für die Lieferung unser Lieferwerk, für die Zahlung der Sitz unserer
ferung unsere Kosten, insbesondere für Roh- und Ausgangsstoffe,                                                                                   Verwaltung.
                                                                        dungsreifen Gegenforderungen zulässig. Gleiches gilt für die Gel-
Fracht oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf-      tendmachung von Zurückbehaltungsrechten.                                  11.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über
tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend                                                                                   sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstrei-
                                                                        8.6. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung
zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher,                                                                             tigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Kaufleuten ist
                                                                        nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestim-
die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von                                                                                    der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz un-
                                                                        men wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf           seres Lieferwerkes oder unserer Verkaufsgesellschaft. Zwingende
Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Be-
                                                                        welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die           gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände
richtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der
                                                                        fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche        bleiben von dieser Regelung unberührt.
Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
                                                                        uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die       11.3. Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftrag-
8.2. Auch eine nach Abgabe unseres Angebots aber vor Lieferung
                                                                        ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig          geber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
eintretende Veränderung von Mauttarifen oder von auf unsere Ware
                                                                        getilgt wird.                                                             Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
oder deren Ausgangsstoffe zur Anwendung kommende Steuersätze
berechtigen uns ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestä-           9. BAUSTOFFÜBERWACHUNG                                                    Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG)
tigung, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies         Den Beauftragten des Fremdüberwachers, der Bauaufsichtsbehör-             gilt nicht.
gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von      de oder der Straßenbaubehörde ist das Recht vorbehalten, während          12. NICHTIGKEITSKLAUSEL
4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldver-            der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Bau-        Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so bleiben
hältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer      stelle zu betreten und Proben aus der Ware zu entnehmen.                  die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Vermietung von Betonfördergeräten
Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung ei-          drücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner              gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt.
nes Betonfördergerätes mit Zubehör; dies gilt auch dann, wenn wir       hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der         5. MIETZINS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es       Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Sind diese Vor-           Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des
sei denn, der Mieter ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsge-          aussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus          Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbeson-
setzbuches (HGB).                                                       entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der             dere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht
1. ANGEBOT                                                              Standort der Betonpumpe sowie die Einbaufläche muss vom Mieter             auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins
Unserem Angebot liegt unsere jeweils gültige Preisliste zugrunde.       so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbil-       entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an
Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter         dung oder ähnlichem geschädigt werden können. Der Mieter hat für          einen anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb
verantwortlich.                                                         uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzu-          von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuld-
                                                                        halten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reini-           verhältnissen erbracht werden soll. Zuschläge für das Zurverfü-
2. PFLICHTEN DES VERMIETERS                                             gung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermög-             gungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit
Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des         licht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für   und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der
vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit         den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden            Absprache des Mietzinses vereinbart. Grundsätzlich sind unse-
einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache      Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat er           re Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen.
am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsver-         in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitun-          Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem
schiedenheit über die Mietzeit ist der Tachograph unseres Fahr-         gen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeu-           Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des ande-
zeuges maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder           gen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle           ren Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der
angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung            bereitzustellen. Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf          Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Mieter
vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter       verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürger-           seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das
unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag        steigen, Gebäudeteile und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter     Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines
(§ 326 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ge-       verantwortlich. Der Mieter hat dafür ein zu stehen, dass der Beton        solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger
währung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzö-          zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet           Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche
gern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung          auch für die Folgen unrichtiger und/ oder unvollständiger Angaben         Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird,
des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben             bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines     so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Ge-
und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilwei-           Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu        genleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Die Pump-
se zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche       stellen, wie wir bei ordnungs-gemäßer Erfüllung des Mietvertrages         leistungen sind Dienstleistungen und daher nicht skontierfähig. Die
Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politi-        gestanden hätten.                                                         Rechnung ist zahlbar netto ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rech-
sche oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen,       4. SICHERUNGSRECHTE                                                       nung. Der Mieter gerät in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des
Ausfall von Versorgungsanlagen, Transportverzögerungen durch
                                                                        Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forde-        Vermieters, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt,
Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder                                                                                     nicht zahlt. Ist der Mieter Kaufmann, kommt er unabhängig davon in
                                                                        rungen, auch der künftig entstehenden, die wir gegen ihn, gleich-
in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Ge-                                                                                   Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimm-
                                                                        gültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle seine auch
brauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns                                                                                  ten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der
                                                                        künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen
unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Eine Gewährleistung für                                                                                     Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
                                                                        Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten
den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht                                                                                automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Mieter in
                                                                        in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor dem restlichen
übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter                                                                                      Verzug, fallen – soweit nicht anders vereinbart – Verzugszinsen für
                                                                        Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des
die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Sonstige Schaden-                                                                                   das Jahr in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basissatz nach § 288
                                                                        Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese
ersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und                                                                                     BGB sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Aufrechnung
                                                                        Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertrags-
Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbeson-                                                                                   durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist aus-
                                                                        partner die Abtretung mit der Aufforderung bekannt zu geben, bis
dere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus                                                                                    geschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Ge-
                                                                        zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen.
Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter                                                                                   genanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt
                                                                        Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des
Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vor-                                                                                  ist. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fällig-
                                                                        Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen
satz oder – Nichtkaufleuten gegenüber - auf grober Fahrlässigkeit.                                                                                 keit, der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht
                                                                        einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen
Die Haftung für durch uns zu vertretende Schäden ist auf einen Be-                                                                                geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist.
                                                                        Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange
trag von höchstens € 1,0 Mio. je Schadensfall begrenzt.
                                                                        der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach-              Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Er-
3. PFLICHTEN DES MIETERS                                                kommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forde-            füllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu
Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu entrichten,    rungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Rest-     tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende
die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ord-           forderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Dieser Anspruch auf          Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
nungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für             Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter          6. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen        darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte          Erfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs der vermiete-
Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Ge-         abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot             ten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses
nehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstel-            vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als         der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Ver-
lungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen,        Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Mieter hat uns        tragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit
rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den       von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer            entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten sowie für
Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Auf-           Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle      Mahnverfahren ist der Sitz der Gesellschaft.
stellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen        für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns
kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Last-      zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der „Wert unserer        7. NICHTIGKEITSKLAUSEL
wagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Insbesondere            Leistung“ entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins           Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig
ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am      zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zu-          sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Boden-         stehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere
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