PREISLISTE - weser-diemel-beton.de
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2 VERTRIEBSKARTE 1 Salzhemmendorf 83 240 WERK BODENWERDER Bad Pyrmont Bodenwerder Detmold 239 1 83 64 Stadtoldendorf Horn-Bad Meinberg 64 239 252 Holzminden Einbeck Bad Nieheim VERWALTUNG & WERK Lippspringe HÖXTER WERK BAD DRIBURG Höxter 497 Bad Driburg Paderborn 64 Brakel 64 83 68 WERK USLAR Dringenberg 252 Bad Uslar Gehrden Karlshafen 241n Willebadessen Peckelsheim 83 Bovenden 241 68 80 7 44 VERWALTUNG & WERK WARBURG-OSSENDORF Hofgeismar 3 Rosdorf Warburg 80 Marsberg 44 252 WERK BREUNA 7 7 WERK Hann Münden Brilon 7 BAD AROLSEN Rösenbeck 3 496 Bad Arolsen 251 450 WERK ZIERENBERG- Diemelsee OELSHAUSEN 252 Kassel 83 44 251 251 Korbach Baunatal 485 Waldeck 450 Medebach 83 254 Edertal 49 Felsberg 485 253
3 ANSPRECHPARTNER VERTRIEB: Wilfried Schüttler (Prokurist Warburg) Peter Altmiks Maximilian Pöllmann Telefon 05642 / 9808-12 Telefon 05271 / 6909-21 Telefon 05271 / 6909-24 Mobil 0172 / 6416453 Mobil 0160 / 97334963 Mobil 0170 / 9879120 W.Schuettler@weser-diemel-beton.de P.Altmiks@weser-diemel-beton.de M.Poellmann@weser-diemel-beton.de Bereich: Oelshausen, Breuna Bereich: Bad Driburg und Höxter Bereich Uslar, Bodenwerder Bad Arolsen und Ossendorf GESCHÄFTSFÜHRUNG: Joachim Pöllmann Hubert Hoppe Dominik Grothe (Prokurist) Telefon 05271 / 6909-14 Telefon 05642 / 9808-11 Telefon 05271 / 6909-13 J.Poellmann@weser-diemel-beton.de H.Hoppe@weser-diemel-beton.de D.Grothe@weser-diemel-beton.de BETRIEBSLEITUNG WARBURG: BUCHHALTUNG / RECHNUNGSWESEN: Ludger Heine Martina Dierkes Telefon 05642 / 9808-18 Telefon 05642 / 9808-16 Mobil 0151 / 16164291 M.Dierkes@weser-diemel-beton.de L.Heine@weser-diemel-beton.de DISPOSITION: Werk Ossendorf Werk Oelshausen Werk Höxter Werk Bodenwerder Telefon 05642 / 9808-0 Telefon 05606 / 9063 Telefon 05271 / 6909-20 Telefon 05533 / 3054 Werk Bad Arolsen Werk Breuna Werk Bad Driburg Werk Uslar Telefon 05691 / 2450 Telefon 05693 / 9871-0 Telefon 05253 / 3074 Telefon 05571 / 7112 INTERNET: info@weser-diemel-beton.de www.weser-diemel-beton.de UNTERNEHMENS ANSCHRIFT: Weser-Diemel-Beton Warburg GmbH & Co. KG Weser-Diemel-Beton Höxter GmbH & Co. KG Zur Mühle 12-13 Godelheimer Str. 55 34414 Warburg 37671 Höxter Telefon 05642 / 9808-0 Telefon 05271 / 6909-0 Fax 05642 / 1840 Fax 05271 / 37498 HR Paderborn HRA 3113, HR Paderborn HRA 6952, persönlich haftende Gesellschafterin: persönlich haftende Gesellschafterin: Weser-Diemel-Beton Warburg Verwaltungs GmbH Weser-Diemel-Beton Höxter Verwaltungs GmbH HR Paderborn HRB 4859, HR Paderborn HRB 12216, Geschäftsführer: Joachim Pöllmann, Hubert Hoppe Geschäftsführer: Joachim Pöllmann, Hubert Hoppe Finanzamt Warburg: Steuer-Nr. 345/5811/3002 Finanzamt Höxter: Steuer-Nr. 326/5826/0762 Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 126 713 885 Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 303 839 497 Werke: Werke: Ossendorf, Bad Arolsen, Oelshausen, Breuna Höxter, Bodenwerder, Uslar, Bad Driburg Vereinigte Volksbank eG, VerbundVolksbank OWL eG, IBAN: DE56 4726 4367 0119 2260 01, BIC: GENODEM1STM IBAN: DE56 4726 0121 2000 6506 00, BIC: DGPBDE3MXXX Sparkasse Höxter, IBAN: DE63 4725 1550 0003 0011 12, BIC: WELADED1HXB
4 BETONSORTENLISTE PREISLISTE 2020 (GÜLTIG AB 1. APRIL 2020) Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen MwSt. Beim Einbau des Betons sind die gültigen Richtlinien für die Nachbehandlung einzuhalten. Nachstehende Preise verstehen sich incl. Fracht (frei Baustelle) bei einer Anlieferungsmenge von mindestens 5 m³. Zulage für Anlieferungen unter 5 m³ siehe Zusatz und Sonderleistungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten auf Seite 14-15) Betone für Hoch- und Tiefbau Betone für unbewehrte Innenbauteile (z.B. Gründungsbauteile und Pflasterarbeiten) Festigkeit Expositionsklassen Konsistenz Größtkorn Überw. Klasse pumpfähig Sorten-Nr. Preis € / m³ C8/10 X0 F1 32 ÜK I nein 1112 102,00 € C8/10 X0 F1 16 ÜK I nein 1132 104,00 € C8/10 X0 F3 32 ÜK I nein 1312 105,00 € C8/10 X0 F3 16 ÜK I nein 1332 107,50 € C8/10 X0 F3 8 ÜK I nein 1342 110,50 € C12/15 X0 F1 32 ÜK I nein 2112 103,50 € C12/15 X0 F1 16 ÜK I nein 2132 105,50 € C12/15 X0 F1 8 ÜK I nein 2142 109,00 € C12/15 X0 F3 32 ÜK I ja 2312 108,00 € C12/15 X0 F3 16 ÜK I ja 2332 110,50 € C12/15 X0 F3 8 ÜK I ja 2342 114,00 € C16/20 X0 F1 32 ÜK I nein 3112 105,00 € C16/20 X0 F1 16 ÜK I nein 3132 107,50 € C16/20 X0 F1 8 ÜK I nein 3142 110,50 € C20/25 X0 F1 32 ÜK I nein 4112 108,50 € C20/25 X0 F1 16 ÜK I nein 4132 111,00 € C20/25 X0 F1 8 ÜK I nein 4142 114,00 € C25/30 X0 F1 32 ÜK I nein 5112 111,50 € C25/30 X0 F1 16 ÜK I nein 5132 114,00 € C25/30 X0 F1 8 ÜK I nein 5142 117,50 € Betone für bewehrte Innenbauteile und Gründungsbauteile C16/20 XC1 XC2 F3 32 ÜK I ja 3312 108,50 € C16/20 XC1 XC2 F3 16 ÜK I ja 3332 111,00 € C16/20 XC1 XC2 F3 8 ÜK I ja 3342 114,50 € C20/25 XC3 F3 32 ÜK I ja 4312 111,00 € C20/25 XC3 F3 16 ÜK I ja 4332 113,50 € C20/25 XC3 F3 8 ÜK I ja 4342 116,50 €
5 BETONSORTENLISTE Betone für Hoch-, Industrie und Landwirtschaftsbau Betone für bewehrte Außenbauteile Betone nach WU -DAfStb -Richtlinie WZ-Wert ≤ 0,55 Festigkeit Expositionsklassen Konsistenz Größtkorn Überw. Klasse pumpfähig Sorten-Nr. Preis € / m³ C25/30 XC4 XF1 XA1 F3 32 ÜK I / ÜK II ja 5312 114,50 € C25/30 XC4 XF1 XA1 F3 16 ÜK I / ÜK II ja 5332 117,00 € C25/30 XC4 XF1 XA1 F3 8 ÜK I / ÜK II ja 5342 120,00 € Betone für stark beanspruchte Bauteile C30/37 XC4 XD1 XM1 XF1 XA1 F3 32 ÜK II ja 6312 117,00 € C30/37 XC4 XD1 XM1 XF1 XA1 F3 16 ÜK II ja 6332 119,00 € C30/37 XC4 XD1 XF1 XA1 F3 8 ÜK II ja 6342 122,50 € C35/45 XC4 XA2 XD2 XF2 XF3 F3 32 ÜK II ja 7312 120,00 € C35/45 XC4 XA2 XD2 XF2 XF3 F3 16 ÜK II ja 7332 122,50 € C35/45 XC4 XA2 XD2 XF2 XF3 F3 8 ÜK II ja 7342 125,50 € Betone für Bauteile mit erhöhtem chemischen Angriff C35/45 XC4 XA3 XD3 XF2 XF3 F3 32 ÜK II ja 7312 12 123,50 € C35/45 XC4 XA3 XD3 XF2 XF3 F3 16 ÜK II ja 7332 12 126,00 € C35/45 XC4 XA3 XD3 XF2 XF3 F3 8 ÜK II ja 7342 12 129,00 € Betone nach FD -Richtlinie erhöhte Anforderung C30/37 XC4 XA1 XD1 XF1 XM1 F2 32 ÜK II ja 6212 03 119,00 € C30/37 XC4 XA1 XD1 XF1 XM1 F2 16 ÜK II ja 6232 03 121,50 € Betone nach FDE -Richtlinie erhöhte Anforderung C30/37 XC4 XA3 XD3 XF4 XM2 F2 16 ÜK II ja 6262 04 133,00 € Betone für Bauteile mit Tausalzangriff (LP) C25/30 XC4 XF2 XF3 XD1 LP F3 32 ÜK II ja 5312 05 118,00 € C25/30 XC4 XF2 XF3 XD1 LP F3 16 ÜK II ja 5332 05 120,50 € C30/37 XC4 XA3 XF4 XD3 LP F3 32 ÜK II ja 6312 05 122,00 € C30/37 XC4 XA3 XF4 XD3 LP F3 16 ÜK II ja 6332 05 124,50 € Betone für Bauteile mit Tausalzangriff (LP) mit Splitt C25/30 XC4 XF2 XF3 XD1 LP F3 16 ÜK II ja 5362 05 123,50 € C30/37 XC4 XA3 XF4 XD3 LP F3 16 ÜK II ja 6362 05 127,50 € Betone geeignet für die maschinelle Oberflächenglättung -Industrieböden C25/30 XC4 XA1 XF1 F4 32 ÜK I / ÜK II ja 5413 02 119,00 € C25/30 XC4 XA1 XF1 F4 16 ÜK I / ÜK II ja 5433 02 121,50 € C30/37 XC4 XA1 XF1 XD1 XM1 F4 32 ÜK II ja 6413 02 122,00 € C30/37 XC4 XA1 XF1 XD1 XM1 F4 16 ÜK II ja 6433 02 124,50 € Bohrpfahlbetone kein ZTV-ING C25/30 XC4 XA1 XF1 F5 32 ÜK II ja 5515 01 117,00 € C25/30 XC4 XA1 XF1 F5 16 ÜK II ja 5535 01 119,50 € C30/37 XC4 XA1 XF1 XD1 F5 32 ÜK II ja 6515 01 121,00 € C30/37 XC4 XA1 XF1 XD1 F5 16 ÜK II ja 6535 01 123,50 € Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse C30/37 XC4 XD1 XF1 XA1 XM1 F4 16 ja 6433 11 auf Anfrage Betone mit besonderen Eigenschaften leichtverdichtender Beton (LVB) C25/30 XC4 XA1 XF1 F6 16 ÜK II ja 5632 20 auf Anfrage
6 BETONSORTENLISTE Betone für Bauteile nach ZTV-ING Betone für Ingenieurbauwerke Festigkeit Expositionsklassen Konstistenz Größtkorn Überw. Klasse pumpfähig Sorten-Nr. Preis € / m³ C30/37 XC4 XD2 XA2 XF2 XF3 F3 32 ÜK II ja 6312 06 121,00 € C30/37 XC4 XD2 XA2 XF2 XF3 F3 16 ÜK II ja 6332 06 123,50 € C35/45 XC4 XD2 XA2 XF2 XF3 F3 32 ÜK II ja 7312 06 125,00 € C35/45 XC4 XD2 XA2 XF2 XF3 F3 16 ÜK II ja 7332 06 127,50 € Splitt- Betone für Bauteile mit Frost- und Tausalzangriff (mit LP) z.B. für Brückenkappen C25/30 XC4 XF4 XD3 LP F2 16 ÜK II ja 5262 07 129,00 € C30/37 XC4 XF4 XD3 LP F2 16 ÜK II ja 6262 07 133,00 € Bohrpfahlbetone C30/37 XC4 XA2 XD2 F5 32 ÜK II ja 6515 06 122,00 € C30/37 XC4 XA2 XD2 F5 16 ÜK II ja 6535 06 124,50 € Sonderbaustoffe / Betone Mauermörtel für Wohnungs- und Industriebau NM 5 / MG II a; 36- Std.- Mörtel 2 ohne nein 9385 30 160,00 € NM 10 / MG III; Tagesmörtel 2 ohne nein 9385 31 170,00 € Bitte beachten Sie die Zulagen Minderfracht siehe Sonderleistungen Feinbetone für den Wohnungsbau, hydraulisch gebunden nicht fließfähig Feinkornbeton F1/F2 8 ohne nein 9142 18 122,00 € Feinkornbeton F1/F2 2 ohne nein 9182 18 127,00 € Flüssigboden (Spezifikation nach Rücksprache) Flüssigboden KP KP (F2) 2 ohne nein 9289 17 115,00 € Flüssigboden KF KF (F6) 2 ohne nein 9689 17 117,00 € Drainbetone Drainbeton X0 F1 16 ohne nein 9132 15 113,00 € Kanalfüllmasse zur Verfüllung von Hohlräumen KaFüMa F6 2 ohne nein 9682 16 109,00 € Fugenschlämme F6 2 ohne nein 9682 19 125,00 € WDB-Bausteine Länge Breite Höhe Gewicht Preis €/Stein WDB-Bausteine 150 cm 60 cm 60 cm ca. 1.250 kg 95,00 € WDB-Passsteine (1) 90 cm 60 cm 60 cm ca. 750 kg 85,00 € WDB-Passsteine (2) 60 cm 60 cm 60 cm ca. 500 kg 75,00 € Drahtschlaufen (2 Stück) für den Transport 5,00 € - Preise ab Werk - WDB-Bausteine unterliegen keiner Güteüberwachung - WDB-Bausteine sind nicht in allen Werken verfügbar. - jeder WDB-Baustein verfügt über zwei eingearbeitete Gewindeanker (RD 20 mm)
7 PREISLISTE ZUSATZ- UND SONDERLEISTUNGEN Zusatz- und Sonderleistungen Dienstleistungen LKW-Maut 2,50 € / m³ Mindermengenzulage für Lieferungen < 5 m³ je fehlendem m³ (Beton/Mörtel) 15,00 € / m³ Rohrentladung 2,50 € / m³ Lieferung: Montag bis Freitag 07.00 Uhr - 17.00 Uhr Lieferung: Samstag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr (auf Anfrage) 5,00 € / m³ Lieferung außerhalb der oben genannten Zeiten (auf Anfrage) auf Anfrage Wartezeit 80,00 € / h Betonentsorgung 75,00 € / m³ Nachlaß Selbstabholer 7,00 € / m³ Heizzulage bei Temperaturen ab 0 Grad gemessen 06.00 Uhr im Werk 8,50 € / m³ Energiezulage 1,50 € / m³ Saisonzulage in der Zeit vom 01.12. bis 29.02. 3,00 € / m³ Zusatzmittel Fließmittel (Zugabe für 1 Konsistenzklasse höher) FM 4,50 € / m³ Betonverzögerer bis 3 Stunden VZ 4,00 € / m³ Betonverzögerer über 3 Stunden VZ 5,00 € / m³ Stahlfaser liefern im Betonmischer beimischen (als konstruktive Bewehrung) 2,00 € / kg Stahlfaser bauseits gestellt im Betonmischer beimischen 1,50 € / m³ Kunststofffaser liefern und werkseitig beimischen auf Anfrage Unser Betonsorten-Verzeichnis kann in den jeweiligen Werken eingesehen werden. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren in der Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Transportbetonwerke sind nach EN 206 - 2 / DIN 1045 - 2 durch den BÜV NW e.V., BÜV Mitte e.V. und den BÜV Nord e.V. fremdüberwacht.
8 EXPOSITIONSKLASSEN Klassen- bezeichnung Beschreibung der Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (X0) Bauteilen ohne Bewährung oder eingebettetes Metall in nicht Beton angreifender Umgebung wird die Expositionsklasse X0 zugeordnet. für Beton ohne Bewährung oder eingebettetes Metall: • Fundamente ohne Bewehrung und ohne Frost X0 alle Umgebungsbedingungen, ausgenommen Frostangriff, • Innenbauteile ohne Bewehrung Verschleiß oder chemischer Angriff Bewährungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) Wenn Beton, der Bewehrung oder anderes eingebettetes Metall enthält, Luft und Feuchtigkeit ausgesetzt ist, muss die Expositionsklasse nachfolgender Tabelle zugeordnet werden. • Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad XC1 trocken oder ständig nass und Waschküche in Wohngebäuden) • Beton, der ständig in Wasser getaucht ist • Teile von Wasserbehältern XC2 nass, selten trocken • Gründungsbauteile • Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z. B. offene Hallen, Innenräume mit hoher Luftfeuchtigkeit z. B. in gewerblichen Küchen, XC3 mäßige Feuchte Bädern, Wäschereien, in Feuchträumen von Hallenbädern und in Viehställen • Dachflächen mit flächiger Abdichtung • Verkehrsflächen mit flächiger unterlaufsicherer Abdeckung XC4 wechselnd nass und trocken • Außenbauteile mit direkter Beregnung Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride ausgenommen Meerwasser (XD) • Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen XD1 mäßige Feuchte • Einzelgaragen • befahrene Verkehrsflächen mit vollflächigem Oberflächenschutz • Solebäder XD2 nass, selten trocken • Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind • Teile von Brücken mit häufger Spritzwasserbeanspruchung • Fahrbahndecken XD3 wechselnd nass und trocken • befahrene Verkehrsflächen mit rissevermeidenden Bauweisen ohne Oberflä- chenschutz oder ohne Abdichtung • befahrene Verkehrsflächen mit dauerhaftem lokalen Schutz von Rissen Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser (XS) XS1 salzhaltige Luft, aber kein unmittelbarer Kontakt mit Meerwasser • Außenbauteile in Küstennähe XS2 unter Wasser • Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen XS3 Tidebereiche, Spritzwasser- und Sprühnebelbereiche • Kaimauern in Hafenanlagen Betonkorrosion, verursacht durch Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) XF1 mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel • Außenbauteile • Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten XF2 mäßige Wassersättigung, mit Taumittel Verkehrsflächen, soweit nicht XF4 • Betonbauteile im Sprühnebelbereich von Meerwasser XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel • offene Wasserbehälter • Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser • Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden • überwiegend horizontale Bauteile im Spritzwasserbereich von XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel taumittelbehandelten Verkehrsflächen • Räumerlaufbahnen von Kläranlagen • Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) Wenn Beton chemischem Angriff durch natürliche Böden, Grundwasser, Meerwasser nach dieser Tabelle und Abwasser ausgesetzt ist, muss die Expositionsklasse nach folgender Tabelle zugeordnet werden. chemisch schwach angreifende Umgebung nach der folgen- • Behälter von Kläranlagen XA1 den Tabelle • Güllebehälter chemisch mäßig angreifende Umgebung nach der folgenden • Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen XA2 Tabelle und Meeresbauwerke • Bauteile in betonangreifenden Böden • Industrieabwasseranlagen mit chemisch angreifenden Abwässern chemisch stark angreifende Umgebung nach der folgenden XA3 • Futtertische der Landwirtschaft Tabelle • Kühltürme mit Rauchgasableitung Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) Wenn Beton einer erheblichen mechanischen Beanspruchung ausgesetzt ist, muss die Expositionsklasse nach folgender Tabelle zugeordnet werden. mäßige Verschleißbeanspruchung • tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch XM1 luftbereifte Fahrzeuge starke Verschleißbeanspruchung • tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch XM2 luft- oder vollgummibereifte Gabelstapler sehr starke Verschleißbeanspruchung • tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch elastomer- oder stahlrollenbereifte Gabelstapler XM3 • Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden • Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z. B. Tosbecken KONSISTENZKLASSEN sehr sehr Konsistenzbereich sehr steif steif plastisch weich fließfähig SVB weich fließfähig Ausbreitmaßklasse - F1 F2 F3 F4 F5 F6 - Ausbreitmaß (mm) - ≤ 340 350 bis 410 420 bis 480 490 bis 550 560 bis 620 630 bis 700 > 700
9 NOTIZEN
10 REICHWEITENDIAGRAMM BETONPUMPEN Mit unseren eigenen Autobetonpu 40 35 6,00 m 8,10 m 30 Reichhöhe 37,5 m 25 20 180° 15 Nicht als 245° 180° Arbeitsbereich 10 nutzen ESC 90° 5,60 m Ausfalt- 5 8,7 m 7,4 m 4,30 m höhe 6,5 m 6,5 m 5,6 m 6,2 m 0 Netto-Reichweite 30,3 m 365° 5 Brutto-Reichweite 32,8 m Reichtiefe 25,3 m 10 OSS 15 230° 6,30 m 4,30 m 20 25 Endschlauch 4 m 30 35 30 25 20 15 10 5 0 5 10 15 Reichweitendiagramm 24 m Pumpe Reichweitendiagramm und Abstützungsvarianten 38 m Pumpe Reichweitendiagramm 31 m Pumpe Reichweitendiagramm 43 m Pumpe
11 WDB BETONPUMPEN Mit unseren eigenen Autobetonpumpen fördern wir den Transportbeton zum perfekten Einbau direkt an den richtigen Ort. Unsere erfahrenen und qualifizierten Maschinenführer arbeiten schnell, sicher und präzise. Für jedes Bauvorhaben und jede Projektgröße bieten wir eine effiziente und wirtschaftliche Lösung an. Bei frühzeitiger Bestellung sichern wir all ihre Anforderungen mit entsprechender Pumpleistung ab. 24 m - Pumpe 31 m - Pumpe 38 m - Pumpe 43 m – Pumpe Reichhöhe 23,8 m 30,5 m 37,5 m 42,3 m Reichweite (netto) 17,6 m 24,0 m 30,3 m 34,8 m Reichtiefe 12,40 m 14,93 m 25,30 m 29,90 m Ausfalthöhe 6,9 m 5,65 m 7,4 m 8,55 m Abstützbreite vorne* 4,0 m 6,21 m 6m 7,95 m Abstützbreite hinten* 2,3 m 5,7 m 8,1 m 8,3 m *Standardaufstellung, die angegebenen Abstützweiten werden jeweils von der Mitte des Stützfußes gemessen. Unterlegplatten und eventuell erforderliche Kanthölzer müssen bei der Ermittlung der benötigten Aufstellweite entsprechend berücksichtigt werden. Werden Autobetonpumpen mit größeren Reichweiten benötigt, arbeiten wir seit vielen Jahren eng und vertrauensvoll mit unserem Dienstleister zusammen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! PREISLISTE BETONPUMPENDIENST Mastlänge 24/28 31/38 43/47 Grundpauschale 350,00 € 400,00 € 500,00 € 0-10 m³ incl. Pumpleistung bis 10 m³ je weiterer m³ 11-24 m³ 12,00 € / m³ 14,00 € / m³ 17,00 € / m³ 25-49 m³ 11,00 € / m³ 13,00 € / m³ 16,00 € / m³ 50 - X m³ 10,00 € / m³ 12,00 € / m³ 15,00 € / m³ bei verzögertem Betoneinbau von weniger als 10 m³ / h berechnen wir 240,00 € / h 280,00 € / h 320,00 € / h Anpumphilfe (bei Bedarf) 25,00 € Schlauchleitung je verlegtem Meter 6,00 € / m 50,00€ Standortwechsel auf der Baustelle je Wechsel 85,00 € Keine Auswaschmöglichkeit pauschal Pumpen mit größeren Mastlängen auf Anfrage 300,00 € Vergebliche An- und Abfahrten pauschal 300,00 € Absagen am bestellten Einsatztag pauschal Für den Einsatz der Betonpumpen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten auf Seite 14 -15. Das Merkblatt für den Einsatz von Betonpumpen auf Seite 12-13 ist zu beachten.
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14 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf von Transportbeton und Mörtel der WESER-DIEMEL-BETON Warburg und WESER-DIEMEL-BETON Höxter Stand: 01.01.2020 1. GELTUNG auf ein Vertretenmüssen. Das Entleeren/Abladen des Transportbe- 6.2. Bei einer Verletzung von Vertragspflichten ist unsere Haftung auf 1.1. Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller zwischen uns und tonfahrzeugs muss unverzüglich, zügig und ohne Gefahr für das Schadensersatz in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang dem Käufer vereinbarten Verkäufe von Transportbeton und Mörtel Fahrzeug erfolgen können. nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit (im folgenden „Ware“). 3.7. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidri- der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme 1.2. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer im ger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht die Sinne des § 14 BGB gelten, sind diese kursiv gedruckt. zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, er hat die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober 1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen des Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige Sachwidrig- Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung gemäß dem Produkthaftungs- Käufers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im keit der Abnahme nicht zu vertreten; Unternehmer haften im Fall gesetz und für garantierte Beschaffenheitsmerkmale bleibt hiervon Einzelfall nicht gesondert widersprochen haben. Selbst wenn wir der Abholung im Werk ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. unberührt. auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des 3.8. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsge- 6.3. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt mäße Abnahme der Ware und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedin- leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, gungen vor. 3.9. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so gelten dieje- geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 2. ANGEBOT nigen Personen, die den Lieferschein/das Empfangsdokument 7. SICHERUNGSRECHTE 2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrück- unterzeichnen, uns gegenüber als zur Entgegennahme der Ware 7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer lich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verträge kommen erst mit bevollmächtigt. Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderun- unserer schriftlichen Bestätigung zustande oder wenn wir eine Ver- 3.10. Unterschreibt eine Person den Lieferschein/das Empfangsdo- gen (z. B. Wechselkosten, Zinsen) unser Eigentum. Ist der Käufer sandanzeige, einen Lieferschein oder eine Rechnung erteilt haben. kument auf elektronischem Wege, so gilt das daraus erzeugte elek- Unternehmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen 2.2 Für die richtige Auswahl der Betonsorte, -eigenschaften und tronische Dokument als Ersetzen der schriftlichen Form durch eine Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer ha- -menge ist allein der Käufer verantwortlich. Für das Angebot gelten elektronische Form nach § 126 Abs. 3 BGB. ben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfän- die jeweiligen Preislisten und Betonverzeichnisse. 4. GEFAHRÜBERGANG den noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen 4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver- Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er 2.3. Muster, Proben und Prospektangaben vermitteln keinen An- schlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk in dem Zeit- hätte den Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im Voraus spruch auf eine bestimmte Beschaffenheit der Ware. Sie liefern punkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werks- einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein lediglich Anhaltspunkte für die durchschnittliche Warenbeschaffen- gelände verlässt. Abtretungsverbot vereinbart. heit, sofern nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Eine Zusage 4.2. Bei Lieferung der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über, so- 7.2. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu über die Beschaffenheit wird nur im Ausnahmefall übernommen bald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wir- und muss ausdrücklich als solche bezeichnet sein. jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zu der verein- kung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. barten Anlieferstelle zu fahren. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum 2.4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware dem Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag einschließ- 5. MÄNGELANSPRÜCHE/HAFTUNG (Ziff. 7.9) ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Ver- lich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaiger 5.1 Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn mengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Zusatzbestimmungen des Verkäufers (bspw. Preislisten/besondere der Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person unsere Ware Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Vertragsbestimmungen). Die vorstehend genannten Dokumente mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferanten oder mit Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertrags- Baustellenbeton vermengt oder verändert oder vermengen oder der in Ziff. 7.1 Satz 2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Ei- gegenstand vollständig wieder. Vorvertraglich erteilte mündliche verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Ver- gentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) zum Zusagen oder Abreden der Vertragsparteien werden durch den mengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat. Wert der anderen Sachen. Unser Miteigentum besteht bis zur voll- schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich 5.2. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unterneh- ständigen Erfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7.1 Satz 2 fort. aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. mern unverzüglich bei Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall 7.3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forde- 2.5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetas- rungen nach Ziff. 7.1 Satz 2 schon jetzt alle auch künftig entstehen- einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen tet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind den Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäfts- von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätes- Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) mit Rang führern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, tens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Ablieferung, zu rügen; dies vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB gilt. Mündliche 7.4. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit ande- zu treffen. oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. ren uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte 3. LIEFERUNG UND ABNAHME Eine Rüge ist in den in Ziff. 5.5 Satz 2 genannten Fällen entbehrlich. neue Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grund- 3.1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an 5.3. Probekörper gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Ge- stück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nach- genwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine träglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. entnommen und behandelt worden sind. Wir werden unverzüglich übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der 3.2. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und nach einem entsprechenden Verlangen des Käufers einen solchen Erfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7.1 Satz 2 diese Forderung -termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Vorausset- Beauftragten zur Probenahme entsenden. mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) zungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu 5.4. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt vertreten haben und wenn uns der Käufer eine angemessene Nach- verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung von frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein Fehlschla- Sicherheiten gem. §§ 650 e, 650 f BGB aufgrund der Verarbeitung Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschwe- gen der Nacherfüllung oder deren Unmöglichkeit berechtigt den unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehen- ren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. den Forderungen. Ebenfalls schon jetzt abgetreten werden sonstige um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Soweit uns glei- Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziff. 6. Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst che Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind 5.5. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie beispielsweise Versi- wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir Ablieferung der Ware; dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § cherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei werden in diesen Fällen den Kunden unverzüglich informieren und 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelan- Verlust oder Zerstörung. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des im Falle unseres Rücktritts erbrachte Gegenleistungen unverzüglich sprüche, außer denjenigen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB, verjähren Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese erstatten. spätestens zwei Jahre ab Ablieferung, es sei denn, dass der Schaden Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die 3.3. Nicht zu vertreten im Sinne von Ziffer 3.2 haben wir z. B. be- auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur hördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns be- Höhe der Ansprüche nach Ziff. 7.1 Satz 2 an uns zu zahlen. Wir sind rechtmäßige Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche ruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu be- Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbaren Mangel Gesundheit liegt oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen nachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen haben; in diesen Fällen besteht keine Rügepflicht. Mängelansprü- den Befugnissen gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen durch Verkehrsstörungen oder sonstige unabwendbare Ereignisse, che eines Kaufmanns i. S. des HGB verjähren spätestens einen Mo- Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintre- nat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach- ten, die Aufrechterhaltung unseres Betriebes beeinträchtigen und 5.6. Die Vorschrift des § 445a Abs. 1 BGB wird im Rahmen rein un- kommt. die für uns unvermeidbar und unvorhersehbar sind. ternehmerischer Lieferketten – also solchen Lieferketten, an deren 7.5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungstei- 3.4 Nicht zu vertreten im Sinne von Ziffer 3.2 haben wir insbesondere Ende kein Verbraucher steht – abbedungen. Die Vorschrift des § le einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in auch Lieferverzögerungen, die infolge einer verzögerten Versorgung 445a Abs. 2 BGB wird gleichfalls im Rahmen rein unternehmeri- Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden mit Roh- und Ausgangsstoffen durch unsere Zulieferer auftreten, scher Lieferketten – also solchen Lieferketten, an deren Ende kein weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der einge- wenn diese die Aufrechterhaltung unseres Betriebs beeinträchtigen Verbraucher steht – abbedungen. zogenen Beträge bleibt unberührt. und soweit sie für uns unvermeidbar und unvorhersehbar sind. 6. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE 7.6. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe 3.5. Der Abruf hat schriftlich zu erfolgen. Bei telefonischem Abruf 6.1. Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) weder an Dritte abtreten noch ver- haftet der Kunde für die Folgen unrichtiger oder unvollständiger An- Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von pfänden, noch sicherungsübereignen, noch mit Nacherwerbern ein gaben. Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Vertragsverhandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind Abtretungsverbot vereinbaren. 3.6. Bei Lieferung an eine vereinbarte Stelle muss das Transport- ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder 7.7. Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder betonfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Miteigentum stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder nicht durch verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder ande- Lastkraftwagen (bis zu 40 Tonnen) witterungsunabhängig unbe- die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Ver- ren Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu hindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Ist diese Voraussetzung pflichtung oder nicht durch einen von uns arglistig verschwiegenen benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Mangel verursacht ist oder nicht in der Verletzung von Leben, Körper Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende notwendige In- Schäden, es sei denn, der Käufer hat das Nichtvorliegen dieser Vor- oder Gesundheit liegt oder nicht außerhalb der Ware liegt und der terventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden aussetzung nicht zu vertreten; Unternehmer haften ohne Rücksicht Schaden nicht aus einer Mangelhaftigkeit der Ware resultiert. können, zu tragen.
7.8. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Siche- Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Käufer zum Rücktritt 10. DATENVERARBEITUNG 15 rung der Erfüllung unserer Saldoforderung. vom Vertrag berechtigt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir unter Einhaltung der 7.9. Der „Wert unserer Ware“ im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem 8.3. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätes- gesetzlichen Bestimmungen waren-, auftrags- und personenbe- Gesamtbetrag der in unserer Rechnung ausgewiesenen Kaufpreise tens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. zogene Daten speichern und verarbeiten. Dies umfasst auch die zzgl. 10 %. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Übermittlung dieser Daten an Konzernunternehmen im Sinne der 7.10. Wir werden die uns zustehenden Sicherungen freigeben, als 8.4. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer §§ 15 ff. AktG. deren Wert die Forderung um 10 % übersteigt. vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Ausschluss von UN-Kaufrecht 8. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 8.5. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsforderungen ist nur 11.1. Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist Erfüllungsort 8.1. Verändern sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lie- mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder mit entschei- für die Lieferung unser Lieferwerk, für die Zahlung der Sitz unserer ferung unsere Kosten, insbesondere für Roh- und Ausgangsstoffe, Verwaltung. dungsreifen Gegenforderungen zulässig. Gleiches gilt für die Gel- Fracht oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tendmachung von Zurückbehaltungsrechten. 11.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstrei- 8.6. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, tigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Kaufleuten ist nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestim- die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz un- men wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf seres Lieferwerkes oder unserer Verkaufsgesellschaft. Zwingende Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Be- welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände richtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche bleiben von dieser Regelung unberührt. Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die 11.3. Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftrag- 8.2. Auch eine nach Abgabe unseres Angebots aber vor Lieferung ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig geber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik eintretende Veränderung von Mauttarifen oder von auf unsere Ware getilgt wird. Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die oder deren Ausgangsstoffe zur Anwendung kommende Steuersätze berechtigen uns ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestä- 9. BAUSTOFFÜBERWACHUNG Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) tigung, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies Den Beauftragten des Fremdüberwachers, der Bauaufsichtsbehör- gilt nicht. gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von de oder der Straßenbaubehörde ist das Recht vorbehalten, während 12. NICHTIGKEITSKLAUSEL 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldver- der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Bau- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so bleiben hältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer stelle zu betreten und Proben aus der Ware zu entnehmen. die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Vermietung von Betonfördergeräten Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung ei- drücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt. nes Betonfördergerätes mit Zubehör; dies gilt auch dann, wenn wir hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der 5. MIETZINS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Sind diese Vor- Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des sei denn, der Mieter ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsge- aussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbeson- setzbuches (HGB). entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der dere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht 1. ANGEBOT Standort der Betonpumpe sowie die Einbaufläche muss vom Mieter auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins Unserem Angebot liegt unsere jeweils gültige Preisliste zugrunde. so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbil- entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter dung oder ähnlichem geschädigt werden können. Der Mieter hat für einen anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb verantwortlich. uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzu- von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuld- halten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reini- verhältnissen erbracht werden soll. Zuschläge für das Zurverfü- 2. PFLICHTEN DES VERMIETERS gung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermög- gungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des licht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Absprache des Mietzinses vereinbart. Grundsätzlich sind unse- einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat er re Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsver- in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitun- Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem schiedenheit über die Mietzeit ist der Tachograph unseres Fahr- gen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeu- Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des ande- zeuges maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder gen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle ren Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung bereitzustellen. Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Mieter vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürger- seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag steigen, Gebäudeteile und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines (§ 326 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ge- verantwortlich. Der Mieter hat dafür ein zu stehen, dass der Beton solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger währung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzö- zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche gern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung auch für die Folgen unrichtiger und/ oder unvollständiger Angaben Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Ge- und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilwei- Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu genleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Die Pump- se zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche stellen, wie wir bei ordnungs-gemäßer Erfüllung des Mietvertrages leistungen sind Dienstleistungen und daher nicht skontierfähig. Die Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politi- gestanden hätten. Rechnung ist zahlbar netto ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rech- sche oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, 4. SICHERUNGSRECHTE nung. Der Mieter gerät in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Ausfall von Versorgungsanlagen, Transportverzögerungen durch Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forde- Vermieters, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder nicht zahlt. Ist der Mieter Kaufmann, kommt er unabhängig davon in rungen, auch der künftig entstehenden, die wir gegen ihn, gleich- in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Ge- Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimm- gültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle seine auch brauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns ten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Eine Gewährleistung für Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Mieter in in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor dem restlichen übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter Verzug, fallen – soweit nicht anders vereinbart – Verzugszinsen für Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Sonstige Schaden- das Jahr in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basissatz nach § 288 Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese ersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und BGB sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Aufrechnung Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertrags- Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbeson- durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist aus- partner die Abtretung mit der Aufforderung bekannt zu geben, bis dere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus geschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Ge- zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter genanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vor- ist. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fällig- Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen satz oder – Nichtkaufleuten gegenüber - auf grober Fahrlässigkeit. keit, der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Die Haftung für durch uns zu vertretende Schäden ist auf einen Be- geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange trag von höchstens € 1,0 Mio. je Schadensfall begrenzt. der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach- Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Er- 3. PFLICHTEN DES MIETERS kommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forde- füllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu entrichten, rungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Rest- tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ord- forderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Dieser Anspruch auf Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. nungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter 6. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte Erfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs der vermiete- Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Ge- abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot ten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses nehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstel- vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Ver- lungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Mieter hat uns tragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten sowie für Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Auf- Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle Mahnverfahren ist der Sitz der Gesellschaft. stellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Last- zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der „Wert unserer 7. NICHTIGKEITSKLAUSEL wagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Insbesondere Leistung“ entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zu- sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Boden- stehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere
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