Protokoll Gemeinderat - Gemeinde Gottmadingen
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Protokoll Gemeinderat Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen am 7. Mai 2019 Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 26. April 2019 statt. Beginn: 18:20 Uhr Ende: 20:35 Uhr Anwesende: () - entschuldigt – Vorsitzender: Bürgermeister Dr. Michael Klinger Gemeinderäte: Barth Thomas - ab 18:50 Uhr, zum Ende TOP 3 Bensch David Beyl Walter Brachat Herbert Dreier Markus Fahr Norbert Fix Peter - Urkundsperson - Friese Udo Gassner Bernhard Graf Kirsten - Urkundsperson - Growe Alexander - ab 18:25 Uhr während TOP 3 Hellmann Michael - bis 20:00 Uhr, während TOP 8 Koch Eberhard Muffler Meinrad Ruf Georg Sauter Klaus - Urkundsperson -, bis 20:30 Uhr, während TOP 10 Sauter Martin Dr. Schöffling Bernd Schönle Florian (Dr. Schroff Wolfgang -entschuldigt-) Sixta Silvia Stemke Michael Stier Lara Thileepan Piratheepa Verwaltung: Dutt Joachim Gramlich Urban Haas Marion Hofmann Achim - als Schriftführer - Ley Andreas Pingitzer Patrick Schleicher Thomas Steinbrenner Florian Winker Regina 39
Protokoll Gemeinderat Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TAGESORDNUNG 1. Fragestunde a) Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 Es meldet sich eine Bürgerin zu dem heutigen Tagesordnung Punkt 6 „Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020“ zu Wort und verweist darauf, dass der Elternbeirat des Kindergartens „Biberburg“ in Randegg eine Stellungnahme zur vorgesehenen Erhöhung der Elternbeiträge abgegeben habe. Der Vorsitzende bestätigt, die Gemeinde habe Stellungnahmen der Elternbeiräte der beiden kommuna- len Kindergärten „Im Täschen“ und „Biberburg“ erhalten und diese für die heutige Sitzung an die Mit- glieder des Gemeinderates weitergegeben. Die Bürgerin antwortet, in diesem Falle wolle sie darauf verzichten die Stellungnahme nochmals zu verlesen. 2. Bekanntgabe der Niederschriften über die 3. und 4. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 26. März und 9. April 2019 Die Niederschriften werden ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen. 3. Bericht über die Sicherheitslage in Gottmadingen durch die Polizei Singen, Herrn Polizeidi- rektor Thomas Krebs Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Polizeidirektor Thomas Krebs von der Polizei Singen sowie Herrn Handloser vom Polizeiposten Gottmadingen. Herr Krebs berichtet anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, zur Sicherheitslage in Gottmadingen. Zuerst geht er hierbei auf die Verkehrssicherheitslage ein und zeigt unter anderem auf, dass sich in Gottmadingen im Jahr 2018 92 Verkehrsunfälle ereignet hätten was im Fünfjahresvergleich der zweitniedrigste Wert seit 2014 sei. Anschließend erläutert er anhand der Prä- sentation, wo sich diese Unfälle jeweils ereignet haben. Er legt hierbei dar, wo viel Verkehr stattfinde, also auf den Hauptverkehrsstraßen, würden auch mehr Unfälle passieren, aber es gäbe insgesamt be- trachtet keine Stelle in der Gemeinde, bei der eine Unfallhäufung auftrete, die durch bauliche Maß- nahmen angegangen werden müsste. Anhand einer weiteren PowerPoint-Folie erläutert er, wenn man die Unfallzahlen zu Vergleichszwecken mit anderen Gemeinden auf 100.000 Einwohner aufrechne sei- en dies für Gottmadingen 625 Unfälle. Anschließend berichtet Herr Krebs anhand der Präsentation zur Kriminalitätslage. Zum ersten Schau- bild weist er daraufhin, dass bei der hier genannten Zahl der Straftaten von 777 Fällen im Jahr 2018 auch sogenannte Zoll- bzw. Grenzdelikte mit erfasst seien. Rechne man diese heraus, habe man in Gottmadingen im Jahr 2018 noch 426 Straftaten zu verzeichnen gehabt. Bei dieser Betrachtung ohne Zolldelikte sinke die Aufklärungsquote auf rund 52 % ab, weil man bei diesen Verstößen natürlich eine recht hohe Quote der Aufklärung habe. Herr Krebs erläutert weiter die örtlichen Kriminalitätsschwer- punkte in der Gemeinde. Unter anderem zeigt er hierbei auf, einen Schwerpunkt habe man beispiels- 40 5. öffentliche Sitzung am 7. Mai 2019
Protokoll Gemeinderat weise im Bereich des Bahnhofes, weil hier ggfs. auch die Erschleichung von Beförderungsleistungen erfasst würde, wenn solche Fälle am Bahnhof an die Polizei übergeben würden oder es gehe auch viel- fach um Sachbeschädigungen und Graffitis. Weitere Schwerpunkte seien beispielsweise auch die Ein- kaufszentren, wo Ladendiebstähle erfasst würden oder auch Vorkommisse im Bereich der Parkplätze wie Fahrerflucht oder Diebstähle. Anhand eines weiteren Diagrammes erläutert Herr Krebs, wenn man die Zahl der Straftaten zu Vergleichszwecken als Belastungszahlen auf 100.000 Einwohner hochrechne, sehe man, dass die Gemeinde Gottmadingen ohne die Berücksichtigung von Grenzdelikten unter dem Landes- oder auch Kreisschnitt liege. Herr Krebs präsentiert weitere Diagramme zur Darstellung wie sich der Kreis der Tatverdächtigen zusammensetzt. Er schränkt hierzu ein, dass es bei der Betrachtung der Tatverdächtigen derzeit noch nicht möglich sei die Grenzdelikte herauszurechnen, weshalb sich aus diesen Darstellungen kein realistisches und passendes Bild für Gottmadingen ergebe. Man arbeite da- ran, dies künftig auch ohne mitgezählte Grenzdelikte darstellen zu können. Unter anderem zeigt Herr Krebs auf, man sehe jedenfalls, dass der Kreis der minderjährigen Tatverdächtigen in Gottmadingen unter 20 % liege. Landesweit seien dies eher 25 bis 30 % was zeige, dass man vor Ort eine gute Jugendarbeit mache. Zur prozentualen Darstellung von nichtdeutschen und deutschen Tatverdächtigen merkt Herr Krebs an, dass man diese Statistik im Grund genommen vergessen könne, da bedingt durch die Grenz- nähe der Gemeinde Gottmadingen und die hier miterfassten Grenzdelikte der prozentuale Anteil nicht- deutscher Tatverdächtiger zwangsläufig hoch ausfalle. Bei Flüchtlingen bzw. Personen mit entspre- chenden Nationalitäten sei zudem zu berücksichtigen, dass bei den erfassten Straftaten auch Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz mitgezählt würden. Hier komme es also auch zwangsläufig zu Verstö- ßen gegen dieses Gesetz und damit zu erfassten Straftaten, wenn diese Personen den Wunsch hätten hierherzukommen bzw. einzureisen, was die Statistik entsprechend verfälsche. Zu erkennen sei aus den Zahlen auch, dass nur ein geringer prozentualer Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen einen Wohnsitz in der Gemeinde habe, sondern rund 48 % dieses Personenkreises einen Wohnort im Ausland innehätten. In der anschließenden Aussprache spricht Herr Gemeinderat Beyl die Verkehrslage und hierbei die Kreuzung Kornblumenweg/B34 bei der dortigen Tankstelle an. Nach seinem persönlichen Eindruck sei dies eine gefährliche Kreuzung und er habe im Gemeinderat für dort auch schon einen Kreisverkehr gefordert. Herr Krebs antwortet, laut Statistik habe man dort im vergangenen Jahr zwei Unfälle gehabt. Herr Beyl stellt die weitere Frage, ob der Polizeiposten Gottmadingen personell ausreichend besetzt sei, auch wenn man berücksichtige, dass man auch noch für die Gemeinden Gailingen und Büsingen mit zuständig sei. Herr Krebs antwortet, ehrlich gesagt sei man dies eigentlich nicht. Herr Beyl stellt die Frage, ob die Gemeinde hier etwas tun könne. Herr Krebs antwortet, dies sei Landessache. Für Singen habe man eine Sollstärke von 120 Personen und wenn man diese erreichen würde, könnte man damit auch gut arbeiten. Dies sei derzeit aber nicht der Fall und diese Personallücke müsse so gut wie möglich verteilt werden auf die einzelnen Reviere. In Gottmadingen habe man derzeit acht Polizeibeamte und müsse damit zurechtkommen. Es werde der- zeit viel ausgebildet, aber es dauere eben drei Jahre in der Ausbildung und dann ein weiteres Jahr bis diese neue Kräfte verfügbar seien. Der Vorsitzende bemerkt, er habe diese Thematik auch immer mal wieder angesprochen, aber im Mo- ment gebe es einfach keine ausreichende Zahl von Polizeibeamten, die man auf die Reviere verteilen könne. In Gottmadingen sei man verkehrlich auch stark belastet durch die Straße, die zur Grenze bzw. zum Zoll führe, werde aber beim Personal berechnet wie ein normaler Landposten. Herr Gemeinderat Ruf stellt die Frage, ob es auch schon Angriffe auf Polizeibeamte gegeben habe. Herr Krebs antwortet, im vergangenen Jahr habe man 21 Angriffe auf Polizeibeamte zu verzeichnen gehabt habe. Auf Nachfrage erläutert Herr Krebs, diese Zahlen seien ansteigend und man beobachtete ebenso, dass selbst Rettungssanitäter und Feuerwehrleute bei Rettungseinsätzen angegangen würden. Der Vorsitzende stellt fest, dies sei eine sehr bedrückende Entwicklung. Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, bedankt er sich bei Herrn Krebs und Herrn Handloser für deren Kommen. Er ergänzt, es sei angekündigt, dass man künftig jährlich mit einer Präsentation der Zahlen kommen wolle. 5. öffentliche Sitzung am 7. Mai 2019 41
Protokoll Gemeinderat 4. Vergabe Sanierungsarbeiten Bahnhofstraße Der Sachverhalt wird von Herrn Dutt entsprechend der Gemeinderatsvorlage und anhand einer Power- Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Vor Beginn der heutigen Sitzung bestand für die Mitglieder des Gemeinderates die Möglichkeit, zusammen mit dem Bauamt die Bahn- hofstraße zu begehen. Anhand der Präsentation erläutert Herr Dutt die vorgesehenen Sanierungsarbei- ten für die Bahnhofstraße. Anschließend legt er dar, dass man die Arbeiten im Frühjahr öffentlich aus- geschrieben habe und sechs Firmen die Unterlagen angefordert hätten. Letztendlich habe man aber nur ein Angebot erhalten, welches sich auf rund 360.000 € belaufe und somit 70 % über den kalkulier- ten Baukosten liege. Inzwischen habe man auch mit dem anbietenden Unternehmen gesprochen und gefragt wie es wäre, wenn man die Massen reduziere und an manchen Stellen etwas eingeschränkt saniere. Dies sei grundsätzlich möglich und das Unternehmen wäre auch bereit, später zu bauen und ggfs. das Vorhaben zu teilen. Aufgrund des Zustands des Pflasters müsse man jedenfalls etwas machen. Bei einer Überschreitung von 70 % über den kalkulierten Baukosten bestehe aber andererseits auch die Möglichkeit, die Ausschreibung aufzuheben. Man glaube aber nicht, dass man im kommenden Jahr ein besseres Ausschreibungsergebnis erzielen könne, da es bei der momentanen Marktlage einfach an ent- sprechender Konkurrenz unter den Anbietern fehle. Seitens des Bauamtes könne man sich vorstellen, die Sanierungsarbeiten zu vergeben, aber mit geringeren Massen. Der Vorsitzende berichtet weiter, man habe hier unterschiedliche Haltungen. Unbestritten sei, dass man aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht etwas unternehmen müsse. Wenn man die Ausschreibung heute aufhebe, sei eine Alternative, dass man nicht erneut im nächsten Jahr ausschreibe, weil die Preise dann voraussichtlich auch nicht besser seien, sondern man müsse es dann in drei Jahren nochmals probieren. In diesem Falle müsse der Bauhof die Bahnhofstraße bis dahin zunächst einmal flicken und diese sehe dann entsprechend aus. Diese Arbeiten durch den Bauhof würden natürlich auch etwas kos- ten. Seine Haltung sei, eher nicht jeden angebotenen Preis mitzugehen und so zu verfahren, aber man könne dies so wie vom Bauamt aufgezeigt auch anders sehen. In der anschließenden Aussprache trägt Herr Gemeinderat Dr. Schöffling vor, er tue sich schwer damit, wenn man nur einen Anbieter habe. Er stellt die Frage, ob die Maßnahme noch teurer werde, wenn man sie schiebe. Herr Pingitzer verneint dies. Der Vorsitzende ergänzt, der Schaden werde dadurch nicht noch größer und die zu sanierende Fläche bleibe gleich, aber es kämen natürlich die Kosten für die Bauhofarbeiten hinzu. Herr Gemeinderat Beyl legt dar, er würde die Maßnahme auch schieben. Es tue auch weh, wenn man das Pflaster rausnehme und asphaltiere. Der Vorsitzende antwortet, die Ausschreibung laute schon jetzt auf Asphaltierung und das Pflaster wolle man nur wie aufgezeigt in den Kreuzungsbereichen erhalten. Die Straße zum Altenheim sehe gleich schlimm aus und diese müsse man in drei Jahren dann auch machen. Ebenso den Platz vor dem Heim. Das Problem werde also bis in ein paar Jahren richtig groß. Herr Gemeinderat Gassner trägt vor, er frage sich, ob man noch einmal mit einem größeren zeitlichen Rahmen für die Ausführung ausschreiben solle. Er würde die jetzige Ausschreibung jedenfalls aufheben angesichts einer Überschreitung von 70 %. Er bezweifle aber, dass man in drei Jahren bessere Preise erzielen werde, meine aber, man könne eine Ausschreibung mit einem längeren Zeitraum versuchen. Herr Dutt antwortet, man habe die Arbeiten mit einem Ausführungszeitraum bis zu den Sommerferien ausgeschrieben, weil man ab dem Herbst eigentlich die J.-G.-Fahr-Straße habe angehen wollen. Der Vorsitzende ergänzt, vielleicht sollte man auch zunächst versuchen dieses größere Projekt auszu- schreiben. Herr Gemeinderat Ruf bemerkt, vielleicht sei auch eine Alternative, keine Granitsteine zu verwenden und nur zu asphaltieren. Herr Pingitzer antwortet, nur zu asphaltieren mache wohl keinen Unterschied. Man könne vielleicht das Ausschreibungspaket größer fassen. Vielleicht liege es an den Pflasterflächen bzw. die infrage kommenden Unternehmen hätten wohl vorrangig das Interesse innerhalb kurzer Zeit eine möglichst große Fläche fertig stellen zu können. Herr Steinbrenner bemerkt, die Firmen hätten vor allem auch ein Problem überhaupt noch die benötigen Fachkräfte zu finden. 42 5. öffentliche Sitzung am 7. Mai 2019
Protokoll Gemeinderat Der Vorsitzende fasst zusammen, er habe die Diskussion mehrheitlich so vernommen, dass man die Ausschreibung eher aufheben wolle. Er bitte darüber abzustimmen, wer aufgrund der Überschreitung der kalkulierten Baukosten um 70 % durch das vorliegende Angebot für eine Aufhebung der Aus- schreibung der Sanierungsarbeiten Bahnhofstraße sei. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Ausschreibung Sanierungsarbeiten Bahnhofstraße wird aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Der Vorsitzende hält fest, man werde sich nochmals Gedanken machen, ob ein größeres Ausschrei- bungspaket zusammen mit anderen Sanierungsabschnitten oder ein längerer Ausführungszeitraum zu einem besseren Ergebnis führen könne. Andernfalls werde man die Sanierung um drei Jahre schieben. 5. Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt – Allgemeine Finanzprüfung 2013 bis 2016 und Eigenbetriebe 2013 bis 2017 a) Unterrichtung des Gemeinderates gemäß § 114 Gemeindeordnung b) Stellungnahme der Verwaltung c) Beschlussfassung Herr Ley berichtet entsprechend der Gemeinderatsvorlage zum Ergebnis des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt. Er legt insbesondere dar, der Bericht beinhalte relativ wenige Anmerkungen, die noch eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfordern würden. Die entsprechenden Prü- fungsbemerkungen A 16, A 54 und A 58 werden anschließend von Herrn Ley entsprechend der Sit- zungsvorlage erläutert mit jeweiliger Wiedergabe der vorgesehenen Stellungnahme der Verwaltung. Der Vorsitzende hält fest, nach seiner Wahrnehmung sei der Prüfungsbericht mit nur drei Anmerkun- gen, welche eine Stellungnahme erfordern würden, sehr gut ausgefallen. Er bitte darum, der Stellung- nahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt in der vorliegenden Form bzw. entsprechend der Gemeinderatsvorlage zuzustimmen. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsan- stalt vom 5. April 2019 wird zugestimmt. 6. Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer zum Protokoll genommen PowerPoint-Präsentation vorgetragen. Er zeigt insbesondere auf, dass die kom- munalen und kirchlichen Spitzenverbände eine gemeinsame Empfehlung ausgesprochen hätten die Kindergartenbeiträge zum Kindergartenjahr 2019/2020 um 3 % zu erhöhen. Die empfohlene Erhöhung berücksichtige die gestiegenen Personalkosten im Rahmen der eingetretenen Tariferhöhungen. Anhand der Präsentation zeigt Herr Ley auf, wie sich die vorgeschlagene Erhöhung auf die unterschiedlichen Kindergartenentgelte auswirkt und legt beispielsweise dar, dass sich im Kindergarten „Biberburg“ in Randegg der 11-Monatsbeitrag in der Regelbetreuung von 123 € auf 127 € monatlich erhöhe. Er fasst zusammen, in der Regel betrage die Erhöhung drei bis vier Euro monatlich. Dies gelte aber nicht für die 5. öffentliche Sitzung am 7. Mai 2019 43
Protokoll Gemeinderat Betreuung von unter dreijährigen Kindern, bei welcher die monatliche Erhöhung mehr betrage. Herr Ley legt weiter dar, die Berechnung berücksichtige auch die verlängerten Öffnungszeiten. So weit dies aber darauf beruhe, dass man die Öffnungszeiten für die Betreuungsformen Regelbetreuung und Ver- längerte Öffnungszeiten mit Rücksicht auf die FAG-Förderung geringfügig erweitert habe, fließe dies nicht in die vorgenommene Beitragserhöhung mit ein. So hätte sich eigentlich für die VÖ-Gruppen im Kindergarten „Im Täschen“ eine Beitragshöhe von 179 € ergeben, aber man belasse es hier bei einem neuen Beitrag von 171 € monatlich. Herr Ley berichtet weiter, die Empfehlung der kommunalen Spit- zenverbände laute, dass man durch die Zahlung von Elternbeiträgen ohne die Berücksichtigung von kalkulatorischen Kosten eine Kostendeckung von mindestens 20 % erreichen sollte. Anhand der Prä- sentation zeigt er auf, dass man diesen Wert für den Kindergarten „Biberburg“ knapp erreiche während man für den Kindergarten „Im Täschen“ im Jahr 2017 mit rund 16 % darunter geblieben sei. Herr Ley berichtet außerdem weiter, welche Gesamtkostendeckung für die kommunalen Kindergärten erreicht wird. Er zeigt hierzu anhand der Präsentation auf, unter Berücksichtigung von weiteren Einnahmen wie z. B. den FAG-Zuweisungen und der Einbeziehung von kalkulatorischen Kosten habe man im Jahr 2017 für den Kindergarten „Biberburg“ eine Kostendeckung von 52,79 % und für den Kindergarten „Im Täschen“ 45,67 % gehabt. Anschließend erläutert Herr Ley den Beschlussvorschlag der Verwaltung und die vorgesehene Beitrags- erhöhung. Er verweist darauf, dass die evangelische Kirche mit der vorgeschlagenen Erhöhung von 3 % einverstanden sei. Von der katholischen Kirche habe man, wohl auch aufgrund des derzeit fehlenden Pfarrers, keine Rückmeldung erhalten. Herr Ley verweist außerdem auf die Stellungnahmen der El- ternbeiräte der beiden kommunalen Kindergärten, die dem Gemeinderat vorliegen. Er bemerkt, Erhö- hungen sei natürlich nie erwünscht, aber die anfallenden Kosten würden den Kindergartenträgern auch ein stück weit davon laufen, weshalb man gezwungen sei bei den empfohlenen Erhöhungen mit- zuziehen. Frau Haas berichtet weiter, dass man in beiden kommunalen Kindergärten derzeit erhebliche Personal- probleme habe, hervorgerufen durch krankheitsbedingte Ausfälle sowie eine Kündigung. Entsprechen- de Stellenausschreibungen, mit denen man neues Personal suche, seien erfolgt und man sei bestrebt die Stellen wieder möglichst bald zu besetzen. Im Kindergarten „Im Täschen“ habe man auch Mitarbei- terinnen, die bislang schon als Aushilfen tätig gewesen seien und jetzt noch mehr kommen würden. Im Kindergarten „Biberburg“ habe man die Möglichkeit, eine Auszubildende zu übernehmen, die einen Großteil abdecken könne. Der Vorsitzende ergänzt, in der Zeitung sehe man, dass landauf landab Stellen ausgeschrieben und Erzieherinnen gesucht würden. Für die Gemeinde wie für die Eltern sei es unbefriedigend, dass man es nicht hinbekomme alle Stellen immer zu 100 % besetzt zu haben. In der anschließenden Aussprache trägt Frau Gemeinderätin Graf vor, sie könne verstehen, dass die Erhöhung den Eltern bitter aufstoße, wenn bedingt durch die personelle Situation die frühkindliche Bildung etwas runterfalle. Dies sei nicht nur ein Problem bei den kommunalen Kindergärten, sondern ebenso bei den kirchlichen Einrichtungen. Die Kosten würden trotzdem steigen und sie finde es auch gut, wenn es hier zu tariflichen Lohnerhöhung für das Personal gekommen sei. Man befinde sich hier in einer unglücklichen Situation, aber die Lösung könne auch nicht darin bestehen, dass die Ausgaben nur an den Kommunen hängen blieben. Man könne deshalb auch keine Deckelung vornehmen, weil sonst das Defizit stetig steige. Sie persönlich sei der Meinung, dass die frühkindliche Bildung kostenfrei sein solle, aber dies könne man nicht als Gemeinde alleine lösen. Es gebe auch andere Bundesländer als Baden-Württemberg, in denen das Land dies bereits trage und keine Kindergartenbeiträge erhoben würden. Herr Gemeinderat Dr. Schöffling legt dar, Problem sei, dass die Kosten davon laufen würden. Die Erhö- hung um 3 % sei vorrangig den durch Tariferhöhungen gestiegenen Personalkosten geschuldet. Wenn man mit der Erhöhung jetzt aussetze, müsse man im nächsten Jahr bereits um 6 % erhöhen, um dies wieder einzuholen. Die Gemeinde müsse alles an finanziellen Mitteln was man von Land und Bund für die Kindergärten bekomme an diesen Bereich weitergeben, aber darüber hinausgehend könne man als Kommune die Lücke nicht schließe. Herr Gemeinderat Koch legt dar, er verstehe den Unmut der Eltern, wenn es durch Ausfälle zu Perso- nallücken komme, aber es könne keine Perspektive sein, deswegen jetzt auf die empfohlene Erhöhung 44 5. öffentliche Sitzung am 7. Mai 2019
Protokoll Gemeinderat der Beiträge um 3 % zu verzichten. Es sei aufgezeigt worden, dass durch die Elternbeiträge ein Kosten- anteil von rund 20 % erbracht werde und er halte es auch für keine langfristige Perspektive, wenn man die Beiträge ganz erlassen wolle. Wer Sozialhilfe beziehe, zahle schon jetzt keine Kindergartenbeiträge bzw. diese würden dann übernommen, es bestehe aber die Ungerechtigkeit, dass die Bezieher kleinerer Einkommen den Beitrag voll zahlen müssten. Hier könne eine Lösung darin bestehen, über einkom- mensabhängige Beiträge nachzudenken wie dies beispielsweise die Gemeinde Rielasingen-Worblingen praktiziere. Frau Gemeinderätin Graf antwortet, man könne dies diskutieren, aber dies betreffe nur wieder Einzel- fälle und einige Betroffene würden dann auch wieder über der Einkommensgrenze liegen. Sie finde, es sei kein schlechter Weg zu sagen, dass die frühkindliche Bildung eine gesellschaftliche Aufgabe sei und deshalb aus Steuermitteln gezahlt werde. Sie sehe hier keinen großen Unterschied zwischen Kindergär- ten und Schulen. Herr Gemeinderat Koch bringt zum Ausdruck, aus grundsätzlichen Überlegungen sei er gegen kostenlo- se Kindergartenplätze. In einer sozialen Marktwirtschaft habe der Preis auch eine gewisse Steuerungs- funktion. Das Gesundheits- und das Bildungswesen mit Schulen seien zum Beispiel kostenlos, aber wirklich zufrieden sei man mit diesen Leistungen deswegen auch nicht immer. Der Vorsitzende führt aus, von der evangelischen Kirche habe man das klare Zeichen erhalten, dass man eine solche Erhöhung brauche. Solange die katholische Kirche einen Pfarrer vor Ort gehabt habe, sei auch von diesem immer dargelegt worden, dass man bei rückgängigen Kirchensteuereinnahmen auf diese Beiträge bzw. deren Erhöhung angewiesen sei. Es sei daher auch ein Gebot der Rücksichtnahme auf die anderen Träger, diese Erhöhung umzusetzen. Er wolle auch nicht verhehlen, dass er ein wenig Mühe damit habe, wenn andere Bundesländer keine Kindergartenbeiträge erheben würden, wenn diese dann wieder vom Land Baden-Württemberg Gelder über den Finanzausgleich beziehen würden. Seitens der Verwaltung habe man für die kommunalen Kindergärten auch einmal näher betrachtet, in wie vielen Fällen der Kindergartenbeitrag durch das Sozial- bzw. Jugendamt ersetzt werde. Dies seien gar nicht einmal so wenige Fälle. Er habe den Eindruck, dass man mit beitragsfreien Kindergartenplätzen auch die Ober- und Mittelschicht von dieser Zahlung befreie, aber eigentlich insbesondere die untere Mittelschicht bzw. die unteren Einkommen entlasten müsse. Aus seiner Sicht benötige man hierfür auch keine feste Einkommensgrenze, sondern könne dies auch mit einer Art Gleitzone gestalten. Herr Ley berichtet hierzu, in den beiden kommunalen Kindergärten habe man rund 100 angemeldete Kinder. Für rund 30 % der Kinder werde hierbei der Kindergartenbeitrag ersetzt durch das Jugend- und Sozialamt, was letztendlich eine vom Land getragene Leistung sei. Der Vorsitzende ergänzt, für die nächsten 30 % bräuchte man irgendeine eine Form der Ermäßigung und darüber vielleicht auch einen Aufschlag. Diese Frage löse man heute aber nicht. Er bitte darum über den vorgetragenen Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen. Der Gemeinderat fasst mit 23 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss: Bei der Erhebung der Kindergartenbeiträge wird das sogenannte badische System weiter beibe- halten. Die Kindergartenbeiträge werden zum 1. September 2019 um 3,00 % angehoben. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 betragen die Stundensätze ab dem 1. September 2019 für die Regelgruppe 3,408 € die verlängerten Öffnungszeiten 4,809 € die Ganztagesbetreuung bis 17:00 Uhr 6,459 € die Kleinkindbetreuung 11,584 € Bei der Berechnung des jeweiligen Monatsbeitrags bleiben die zum 1. September 2019 verein- barten geringen Erweiterungen der Öffnungszeiten für die Betreuungsformen „Regelbetreuung“ und „Verlängerte Öffnungszeiten“ unberücksichtigt. 5. öffentliche Sitzung am 7. Mai 2019 45
Protokoll Gemeinderat 7. Antrag des TuS Gottmadingen auf einen Zuschuss aus dem Projekttopf der Vereinsförderung Der vorliegende Antrag des TuS Gottmadingen wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvor- lage erläutert. Er zeigt auf, dass der Verein einen Zuschuss beantrage für die Teilnahme am Landesturn- fest in Bruchsal. Herr Ley legt dar, die Gemeinde habe dies schon einmal bezuschusst und man habe auch gesagt, man könne dies nicht jedes Jahr fördern, aber die Verwaltung empfehle in diesem Jahr wieder einmal eine solche Förderung zu bewilligen. Im Projekttopf habe man derzeit noch rund 4.800 € und nicht wie in der Vorlage genannt 4.500 €. Die Regelförderung für derartige Projekte belaufe sich auf 350 bis 400 €. Der Vorsitzende fasst zusammen, er schlage einen Zuschuss von 400 € vor. Nachdem keine weiteren Vorschläge vorgetragen werden, bittet der Vorsitzende darum über diesen Vorschlag abzustimmen. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der TuS Gottmadingen erhält entsprechend seines Antrages vom 14.04.2019 für die Teilnahme am Landesturnfest in Bruchsal einen Zuschuss aus dem Projekttopf der Vereinsförderung von 400 €. 8. Quartier 2020 - Information über Spaziergänge und weiteren Ablauf Herr Steinbrenner informiert anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, über die durchgeführten Quartiersspaziergänge und den vorgesehenen weiteren Ablauf. Er erin- nert zunächst daran, dass man im vergangenen Herbst schon einmal im Gemeinderat diskutiert habe, welche Leitplanken bzw. Rahmenbedingungen man für den Prozess vorgeben wolle. Anhand der Prä- sentation zeigt Herr Steinbrenner hierzu nochmals die damals genannten Punkte auf, welche man zwar nicht förmlich beschlossen habe, zu denen der Gemeinderat aber gesagt habe, dass man sich in diese Richtung bewegen wolle. Wenn die alte Eichendorffschule dann irgendwann abgerissen werde, solle dort etwas Gutes entstehen, also wohl nicht nur eine Straße mit ein paar angrenzenden Einfamilien- häusern, sondern eine Nutzung mit Wohnungsbau unter Berücksichtigung solcher Punkte wie etwa eines Mehrgenerationenhauses, der Einbeziehung des Kindergartens und Berücksichtigung sozialer Strukturen wie beispielsweise mit der möglichen Schaffung eines Quartierstreffs. Herr Steinbrenner berichtet weiter, für die Nachbarschaftsgespräche habe man bereist eine Förderung von 40.000 € zu- gesprochen bekommen und es sei jetzt noch eine ergänzende Förderung von 20.000 bis 70.000 € mög- lich, die man auch nutzen wolle und zu der man seitens des Landes auch schon aufgefordert worden sei, sich zu bewerben. Anschließend berichtet Herr Steinbrenner anhand der Präsentation ausführlich zu den durchgeführten Quartiersspaziergängen. Er zeigt auf, dass die Gemeinde zum Start des Beteili- gungsprozesses alle interessierten Bürger zum einem solchen gemeinsamen Spaziergang durch das Quartier bei der Eichendorffschule eingeladen habe. Es hätten rund 120 Personen teilgenommen in gebildeten Gruppen von 25 bis 30 Personen bzw. einer noch etwas kleineren Gruppe, die sich auf fünf Spaziergänge verteilt hätten, bei denen man verschiedene vorbereitete Stationen angelaufen habe. Dabei hätten die Teilnehmer unter anderem auch darlegen können, was ihnen im Gebiet fehle und was ihnen wichtig sei bzw. worauf sie Wert legen würden. An einer Station habe auch die Möglichkeit be- standen, mit einem Vertreter des Kreisseniorenrates über das Thema Wohnen im Alter zu sprechen. Man habe auch einen Briefkasten bei der Eichendorffschule aufgestellt, in dem weitere Anregungen gesammelt würden. Anhand der Präsentation erläutert Herr Steinbrenner anschließend die nächsten Schritte in diesem Prozess und den geplanten zeitlichen Ablauf. Er berichtet unter anderem, im Anschluss an die Nachbar- schaftsgespräche wolle man die Bürgerbeteiligung mit einer Bürgerwerkstatt fortsetzen und der Ge- meinderat werde noch endgültig die weiteren Leitplanken für den Prozess beschließen. Danach beginne 46 5. öffentliche Sitzung am 7. Mai 2019
Protokoll Gemeinderat die eigentliche Bürgerbeteiligung mit gemeinsamer Erstellung eines Pflichtenheftes durch Bürger, Ge- meinderat und Verwaltung. Herr Steinbrenner berichtet anhand der Präsentation unter anderem wei- ter, dass man auch eine Exkursion nach Stuttgart oder Biberach plane, um sich dort Beispiele für Mehrgenerationenwohnen, betreutes Wohnen und eine Pflege-WG anzuschauen. Hierzu seien auch die Gemeinderäte herzlich eingeladen. In der anschließenden Aussprache berichtet Frau Gemeinderätin Graf, sie habe an dem Quartierspa- ziergang auch teilgenommen und es sei sehr positiv gewesen, dass trotz der Kälte an diesem Tag so viele Teilnehmer gekommen seien. Beeindruckend sei gewesen, wie viele Anregungen von den Bürgern vorgetragen worden seien. Klarstellen wolle sie, dass man davon rede, es komme ein Pflichtenheft, aber man habe das Prozedere hierfür noch nicht besprochen und sich auch noch nicht in eine Richtung festgelegt. Herr Steinbrenner antwortet, er räume ein, dass er auch den falschen Begriff gewählt habe, als er ge- sagt habe, man erstelle ein Pflichtenheft für mögliche Investoren. Richtigerweise müsse man nicht von Investoren sprechen, sondern einem Bauwilligenwettbewerb. Der Vorsitzende bemerkt, Bauwilliger könne beispielsweise auch eine Genossenschaft sein. Frau Graf legt dar, es sei ein Unterschied, ob man einen möglichst hohen Grundstückserlös wolle oder sage, man schaue sich dies unter Berücksichtigung der vorgelegten Konzepte an. Deshalb sei der Be- griff Investor problematisch. Herr Steinbrenner bestätigt, dies sei ein falsch gewählter Begriff gewesen. Am Ende dieses Prozesses wollte man sicherlich nicht nur vorrangig darüber nachdenken, wer jetzt den höchsten Grundstücks- preis zahle. Beispielsweise könne auch ein genossenschaftliches Projekt in Frage kommen. Der Vorsitzende legt dar, im Rahmen des Prozesses werde es sicherlich ähnlich wie bei der Bürgerbetei- ligung zum Höhenfreibad auch darum gehen, zu erklären und zu vermitteln, welche Dinge eher nicht gehen würden.. Herr Steinbrenner ergänzt, es gebe auch Punkte, die man als Gemeinde selbst gar nicht in der Hand habe, wie etwa der Wunsch nach der Ansiedlung eines Kinderarztes. Herr Gemeinderat Koch trägt vor, er habe den Eindruck, die Spaziergänge seien eine recht gelungene Auftaktveranstaltung gewesen, die dazu geführt habe, dass jetzt über das Thema nachgedacht werde. Der Vorsitzende ergänzt, auch die Spurgruppe laufe aus seiner Sicht sehr gut und auch der Sozialkreis und die Vereine würden sehr viel mit einbringen. Herr Gemeinderat Gassner bemerkt, ihm fehle bei dem Vortrag noch ein wichtiger Schritt. Es höre sich so an, als wenn irgendwann der Kuchen verteilt werde und dann dürften die Bauwilligen planen. Er sei der Meinung, dass man ein Pflichtenheft brauche, aus dem ein städtebaulicher Ansatz in einen Plan gegossen werde und erst dann könne man anfangen aufzuteilen. Herr Steinbrenner bestätigt, die Gemeinde werde im Zuge dieses Prozesses überlegen müssen, wie der Plan aussehen solle bzw. wie man dies strukturieren wolle und was dort gebaut werden solle. Der Vorsitzende bemerkt, es gebe auch handfeste Fragen, Überlegungen und Interessen aus dem direk- ten Umfeld des Quartiers, die man irgendwann beantworten werden müsse. Herr Steinbrenner bemerkt abschließend, in nächster Sitzung des Gemeinderates könne man noch be- schließen, die zu Beginn aufgezeigte ergänzende Förderung zu beantragen. 9. Fragestunde a) Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 Zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt 6 „Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020“ melden sich mehrere der anwesenden Bürger bzw. Eltern zu Wort. Eine Bürgerin trägt vor, ihr Kind besuche den Kindergarten Randegg. Es seien dort viele Eltern verärgert und zwar nicht wegen der jetzt vorgesehenen Beitragserhöhung um 3 %, sondern weil die Gemeinde vor Jahren schon eine Erhöhung um 11 % beschlossen habe. Seit über einem halben Jahr würde eine Erzieherin fehlen und eine Kraft sei auch schon länger krank. In der Kleinkindgruppe sei nur eine Erzieherin. Man habe jetzt innerhalb von vier Jahren eine Erhöhung der Beiträge um 14,50 %. 5. öffentliche Sitzung am 7. Mai 2019 47
Protokoll Gemeinderat Der Vorsitzende antwortet, die letzte Erhöhung um 11 % resultiere daraus, dass man damals zunächst eine Erhöhungsrunde ausgesetzt habe, die man später habe nachholen müssen. Dies sei zum damali- gen Zeitpunkt auch lange diskutiert worden. Jetzt habe man beschlossen, mit nötigen Erhöhungen nicht mehr auszusetzen, sondern die jetzige Erhöhung um 3 % gleich vorzunehmen. Eine Bürgerin bemerkt, man könne aber verstehen, dass die Eltern wegen der Erhöhung, obwohl sich die Qualität der Betreuung wegen fehlendem Personal nicht erhöht habe, jetzt verärgert seien. Eine weitere Bürgerin trägt vor, die Kleinkindgruppe in Randegg öffne erst um 8:30 Uhr für vier Stun- den bis 12:30 Uhr. Dies bringe keiner Mutter etwas, weil man mit diesen Zeiten keiner Berufstätigkeit nachgehen könne. Der Vorsitzende antwortet, im Rahmen der jährlichen Kindergartenbedarfsplanung biete man die Be- treuungszeiten an, die auch nachgefragt würden bzw. ein Angebot erfolge ab einer Mindestzahl von fünf Kindern. Eine Bürgerin bemerkt, in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen erhalte man für vergleichsweise we- niger Beitrag ein Mehr an Betreuungszeiten. Frau Haas erläutert zur Personalsituation, in der Kleinkindgruppe arbeite man nie mit nur einer Erzie- herin, wenn mehr als fünf Kinder anwesend seien. Ggfs. gehe auch die Leiterin in die Kleinkindgruppe mit dazu. Eine Bürgerin antwortet, zum Teil sei auch nur eine Kraft in der großen Gruppe, wenn gerade eine der Erzieherinnen ein Kind wickeln müsse. Frau Haas führt zur Personalsituation im Kindergarten Randegg weiter aus, eine nicht besetzte Stelle habe man schon jetzt aufgefangen durch eine ohnehin vorhandene Anerkennungspraktikantin, die für das neue Kindergartenjahr auch bereits übernommen worden sei. Außerdem sei eine Stellenausschrei- bung erfolgt mit der man noch nach einer Kraft suche. Für die Kleinkindgruppe habe man im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung künftig Betreuungszeiten von 7:30 bis 12:30 vorgesehen. Diese Be- treuungszeiten seien so beim KVJS beantragt worden und man werde diese umsetzen. Eine Bürgerin berichtet, sie arbeite, aber ihren Verdienst müsse sie gleich wieder für den Kindergarten- beitrag ausgeben. Ihr Kind lasse sie trotzdem betreuen, weil sie eine Förderung durch den Kindergarten wolle. Der Vorsitzende bestätigt nochmals, die Betreuungszeiten in der Kleinkindbetreuung des Kindergartens Randegg würden jetzt ausgedehnt von 7:30 bis 12:30 Uhr. Eine Bürgerin antwortet, dies sei bis dahin noch nicht bekannt gewesen. Der Vorsitzende legt dar, diese Ausdehnung sei so im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung be- schlossen worden. Eine Bürgerin führt aus, bei der derzeitigen personellen Ausstattung müsse man die Beiträge eher um 3 % reduzieren statt diese zu erhöhen. Für die Erhöhung um 3 % müsse auch etwas geboten werden. Der Vorsitzende antwortet, in der heutigen Beratung sei deutlich aufgezeigt worden, welcher Anteil aus allgemeinen Steuermitteln für die Kindergärten erbracht werde und man habe hierbei auch gese- hen, dass das Defizit in der Kinderbetreuung aufgrund erhöhter Ausgaben stärker gestiegen sei als diese 3 %. Die Unzufriedenheit der Eltern mit der derzeitigen Personalausstattung verstehe er, aber Probleme bei der Suche nach fehlenden Fachkräften würden auch in anderen Gemeinden auftreten und die Verwaltung arbeite daran, die personelle Situation wieder zu verbessern. Eine Bürgerin bringt zum Ausdruck, die Kinder würden nur noch verwahrt und die frühkindliche Förde- rung komme zu kurz. Eine Bürgerin trägt vor, ein Kind mit 2 ½ Jahren werde beispielsweise noch gewickelt, weil dies weni- ger Arbeit mache bzw. im Kindergarten heiße es dann, man habe keine Zeit dies anders zu machen. Der Vorsitzende bittet um Verständnis dafür, dass man eine solche Frage wie das Wickeln von Kindern nicht im heutigen Rahmen diskutieren könne, sondern hierzu müsse man sich gemeinsam vor Ort auch mit Einbeziehung der Kindergartenleiterin besprechen. Der Vorsitzende bringt auch zum Ausdruck, er bitte ebenso zu verstehen, dass er es nicht hinnehmen wolle, wenn die Mitarbeiterinnen des Kindergar- tens pauschal kritisiert würden. Die Verwaltung werde einen Gesprächstermin suchen und komme wie- der auf die Eltern in Randegg zu. Eine der Bürgerinnen bedankt sich für dieses Gesprächsangebot. 48 5. öffentliche Sitzung am 7. Mai 2019
Protokoll Gemeinderat 10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge a) Anneliese-Bilger-Stiftung, Bau eines Wohnhauses in der Hilzinger Straße Herr Ley trägt zum geplanten Bau eines Wohnhauses durch die Anneliese-Bilger-Stiftung in der Hilzin- ger Straße vor, dass es heute um die Frage gehe, ob die Gemeinde bis zur Auszahlung des beantragen Darlehens bei der L-Bank die notwendigen finanziellen Mittel der Anneliese-Bilger-Stiftung vorstrecke. Die Gemeinde sei derzeit ausreichend liquid und könne der Stiftung das Geld vorstrecken bis die Belei- hung des Grundstückes eingetragen und das Darlehen der L-Bank zur Auszahlung gekommen sei. Es würden jetzt bald die ersten Rechnungen eingehen, die bezahlt werden müssten. Frage sei, welchen Zinssatz die Gemeinde für das vorgestreckte Geld von der Stiftung erheben solle. Denkbar sei der fest- gelegte kalkulatorische Zinssatz von 2,00 % oder der Zinssatz, der für den Kredit der L-Bank anfallen werde und der sich auf circa 1,40 % belaufe. Frau Gemeinderätin Graf trägt vor, sie könne nicht beurteilen, ob die Stiftung einen anderen Zins be- kommen könne, wenn sie das Geld von einer anderen Stelle beziehen würde. Herr Ley antwortet, ein beanspruchter Kontokorrentkredit würde sicher über 2,00 % liegen bei 6,00 bis 7,00 %. Der Vorsitzende ergänzt, man habe auch kein Problem damit, sich an dem Zinssatz zu orientieren, der sonst bei der L-Bank eingetreten wäre. Dies sei auch am einfachsten zu begründen. Herr Ley bemerkt, die genaue Höhe des Zinssatzes der L-Bank stehe noch nicht fest. Dieser werde bei 1,4 bis 1,5 % liegen. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Gemeinde Gottmadingen gewährt der Anneliese-Bilger-Stiftung für den Bau eines Wohn- hauses in der Hilzinger Straße ein Darlehen zur Überbrückung bis zur Auszahlung des von der L-Bank an die Stiftung gewährten Darlehens. Die Gemeinde erhebt für dieses Überbrückungs- darlehen einen Zinssatz in genau der Höhe, der ansonsten für das Darlehen der L-Bank angefal- len wäre, also circa 1,4 bis 1,5 %. b) Bebauungsplan „Siebler“ (Bauplätze Thurgauer Platz, Schrotzburgstraße) Der Vorsitzende trägt vor, in nächster Sitzung wolle man im Zusammenhang mit der Bebauung des Thurgauer Platzes die notwendige Änderung des Bebauungsplanes beraten und beschließen. Die Ver- waltung wolle hierzu schon gerne einmal informieren ohne dass man heute etwas beschließen müsse. Leider habe man den Punkt nicht mehr rechtzeitig für die heutige Tagesordnung berücksichtigt, könne dies aber unter Verschiedenes beraten, wenn der Gemeinderat einverstanden sei. Das Gremium ist da- mit einverstanden. Herr Steinbrenner erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, es gehe um die umgestaltete Spielplatzfläche in der Thurgauer Straße, die man teilweise bebauen wolle sowie um den Bauplatz in der Schrotzburgstraße. Herr Steinbrenner trägt zunächst vor, wie eine Be- bauung am Thurgauer Platz aussehen könne und hält fest, man könne sich hier Satteldächer vorstellen oder ebenso vertretbar seien auch Flachdächer. Die Verwaltung empfehle aber, sich auf eine dieser Varianten festzulegen und nicht beide Formen zuzulassen. In der Schrotzburgstraße habe man nur Flachdächer und daher würde man auch für dieses hinzukommende Haus ein Flachdach vorsehen wol- len. Die Verwaltung bitte darum bis zur nächsten Sitzung einmal nachzudenken, ob man für die hinzu- kommende Bebauung am Thurgauer Platz Flach- oder Satteldächer wolle. Für die Schrotzburgstraße sehe die Verwaltung wie gesagt ein Flachdach. Herr Gemeinderat Koch stellt die Frage, ob auch bei einem Flachdach ein zweistöckiges Gebäude vor- gesehen sei. Herr Steinbrenner bestätigt dies. 5. öffentliche Sitzung am 7. Mai 2019 49
Protokoll Gemeinderat Herr Gemeinderat Dr. Schöffling stellt die Frage, ob am Thurgauer Platz auch ein Doppelhaus in Be- tracht komme. Herr Steinbrenner antwortet, dies würde auch funktionieren, aber vielleicht sei es städtebaulich die bessere Lösung, wenn man plane wie in der Präsentation skizziert. c) Spielplatz Täschen Herr Gemeinderat Ruf spricht an, beim Spielplatz im Täschen würde schon seit zwei Wochen ein Bagger stehen, ohne dass etwas passiere. Herr Steinbrenner antwortet, die neuen Spielgeräte seien da, aber die beauftragte Firma habe diese noch nicht aufbauen können. Man habe das Pech gehabt, dass der Landschaftsbauer wegen des Regens Ende März zunächst nicht wie geplant habe tätig werden können, weshalb sich dann auch der Aufbau der Spielgeräte verzögert habe. Seinem Wissen nach erfolge der Aufbau jetzt aber in der nächsten Wo- che. d) Neubau Realschule Auf Nachfrage von Herrn Gemeinderat Ruf berichtet Herr Steinbrenner, dass die Grundsteinlegung für den Neubau der Realschule am Montag, 3. Juni um 11:00 Uhr erfolge. Die Erdbauarbeiten würden Mitte nächster Woche beginnen. Anfang Juni beginne man planmäßig mit der Vorbereitung der Beton- arbeiten und dann solle zügig betoniert werden. Gottmadingen, 9. Mai 2019 Hn Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: Der Schriftführer: 50 5. öffentliche Sitzung am 7. Mai 2019
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